Die  Lehre.

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lehre  entstehen  kann.  Die  Vorgänge  sind  vielmehr  wechselseitig:  während  gewisse ­
  allgemeine  Feststellungen  nur  getroffen  werden  können,  wenn  die  Ergebnisse
der  Untersuchungen  einzelner  (oder  vieler)  Wirtschaftsbetriebe  vorliegen,  lassen
sich  andere  allgemeine  Dinge  und  Erscheinungen  mit  hinreichender  Genauigkeit
auch  auf  deduktivem  Wege  feststellen.  So  ist  der  natürliche  Weg  zur  Herausbildung ­
  einer  Lehre  die  gleichzeitige  Beschäftigung  mit  Einzeltatsachen,  Herausarbeiten ­
  von  Sonderwirtschaftslehren  wie  die  Schaffung  einer  Allgemeinen  Wirtschaftsbetriebslehre ­
  .
In  dem  zweiten  und  dritten  Buche  handelt  es  sich  um  die  Allgemeinen  Lehren
des  Wirtschaftsbetriebes.  Die  Absicht  ist,  einen  Wirtschaftsbetrieb  vor  unserem  geistigen ­
  Auge  entstehen  zu  lassen,  der  die  allgemeinen  Züge  von  (kaufmännischen)
Wirtschaftsbetrieben  aufweist,  also  als  solcher  keine  Wirklichkeit  ist,  wohl  aber
von  der  Wirklichkeit  aller  oder  vieler  Wirtschaftsbetriebe  getragen  wird.  Dementsprechend ­
  ist  die  Ordnung  des  Stoffes  vorgesehen:  von  einem  lebenden  Betrieb
aus.  Das  führt  zu  einer  Erwähnung  der  Einrichtungen,  Vorgänge,  Handlungen,
Ergebnisse,  Verfahren  dort,  wo  sie  im  Ablaufe  des  Betriebes  Vorkommen.  So
wird  beispielsweise  die  Buchhaltung  beim  Vermögen  und  Kapital  besprochen,  die
Kostenrechnung  beim  Umsatz  und  die  Bilanz  bei  der  Feststellung  des  Gewinnes
dargestellt.  Diese  Art  der  Darstellung  schließt  nicht  aus,  daß  wesensverwandte
Erscheinungen  oder  Verfahren  wieder  für  sich  behandelt  werden  können.  So  ist  es
in  Schrifttum  und  Vorlesungen  weit  verbreitete  Übung,  Buchhaltung,  Bilanz  und
Kostenrechnung  als  Rechnungswesen,  die  FinanzierungsVorgänge  als  Finanzierung ­
  u.  a.  m.  zusammenzufassen.  Solche  Ergänzungen  bieten  die  Möglichkeit,
mehr  auf  die  Verfahrensweisen  und  die  praktischen  Gestaltungen  einzugehen.
Immer  aber  sind  sie  Bestandteile  der  Allgemeinen  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb, ­
  die  man  entsprechend  in  eine  theoretische  und  eine  praktische  Wirtschaftsbetriebslehre ­
  unterteilen  kann.  Auch  aus  den  Gebieten  der  Sonderwirtschaftslehren ­
  sind  diese  Zusammenfassungen  möglich,  wie  z.  B.  das  industrielle  Rechnungswesen. ­

2.  Theorie  und  Praxis.  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  —  so  wie  wir  sie  auffassen ­
  —  verfolgt  drei  Aufgaben;  Erstens  will  sie  die  Absichten  und  Ziele  der
Wirtschaftsbetriebe  erkennen,  ihr  Sein  in  Aufbau  und  Ablauf  ergründen,  ihre
Erfolge  und  Mißerfolge  feststellen  und  ihren  Zusammenhang  mit  der  Gesamtwirtschaft ­
  erklären.  Insoweit  ist  sie  von  der  Idee  der  Wissenschaft  getragen,  die
Erscheinungen  feststellt,  ordnet,  erklärt  und  den  Zusammenhängen  nachgeht,
die  aus  dem  tausendfältigen  Geschehen  das  Wesentliche  heraushebt,  überhaupt  erst
die  Wirklichkeit  verständlich  macht.  Zum  zweiten  will  die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb ­
  die  Handlungen  und  Maßnahmen  erkennen  und  erläutern,  sie  auf  ihre
Eigenarten  und  Wirkungen  hin  prüfen.  Handlungen  und  Maßnahmen  sind  für  den
Wirtschaftsbetrieb  Mittel  zum  Zweck;  sie  können  von  Wirtschaftsbetrieb  zu  Wirtschaftsbetrieb, ­
  bei  verschiedenen  Gelegenheiten  wie  zu  verschiedenen  Zeiten  verschieden ­
  sein.  Ein  allgemein  gültiges  Urteil  über  sie  auszusprechen,  wird  selten
möglich  sein.  Trotzdem  kann  ihre  Beschreibung  wissenschaftlich  sein,  d.  h.
nach  den  Methoden  der  Wissenschaft  erfolgen.  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb ­
  ist  daher  zugleich  wissenschaftliche  Technik,  soweit  sie  die  Verfahrensweisen ­
  einer  wissenschaftlichen  Betrachtung  unterzieht.  Lehren,  die  mehr
auf  das  „Wie“  als  auf  das  „Was“  abgestellt  sind,  werden  als  Technik  (in
diesem  weiteren  Sinne;  Technik  des  Bankwesens)  oder  als  Kunstlehren  bezeichnet. ­
  Insofern  ist  die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  gleichzeitig  eine  Kunstlehre.
Sie  kann  das  in  einzelnen  Teilen  und  mit  besonderer  Berücksichtigung  des  Stoffes
ausschließlich  sein  (Technik  der  Buchhaltung,  Technik  der  Finanzierung);  in  der
Regel  findet  eine  Vermischung  von  Technik  (in  diesem  Sinne)  und  Wissenschaft