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Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.

Wirtschaftskunde  nicht  Wirtschaftswissenschaft  ist  und  nicht  sein  will.  Manchmal  freilich
glaubt  ein  Verfasser  sein  Machwerk  als  Wirtschaftswissenschaft  anpreisen  zu  müssen,  obwohl
es  in  Wirklichkeit  nur  eine  unvollkommene  Wirtschaftskunde  ist.  Bei  dem  gewaltigen  Anschwellen ­
  des  Schrifttums  über  die  Wirtschaft  kann  man  nicht  genug  auf  diesen  Unterschied
hinweisen.
Von  Wissenschaft  ist  endlich  die  Interessenvertretung,  der  Interessentenstandpunkt,  zu
unterscheiden.  Auch  diese  Unterscheidung  ist  für  die  wirtschaftliche  Praxis  wichtig.  Bei  der
Wahrnehmung  von  Interessen  handelt  es  sich  darum,  alles  das  herauszustellen,  was  sich  dem
beabsichtigten  Zweck  als  nützlich  erweist,  und  Zurückstellung  aller  solcher  Umstände,  die
abträglich  erscheinen.  Dabei  ist  es  möglich,  die  Art  der  Darstellung  sowie  die  Beweisführung
nach  wissenschaftlichen  Methoden  und  in  wissenschafthoher  Weise  vorzunehmen.  Diese  Wissenschaft ­
  im  Dienste  der  Interessentenvertretung  ist  natürlich  keine  Wissenschaft,  wohl  aber  ist
sie  gefährlich,  weil  hier  die  Wissenschaft  mißbraucht  wird.  Natürlich  kann  die  Wissenschaft
in  den  Dienst  der  Interessenvertretung  gestellt  werden,  wenn  sie  sich  bemüht,  die  Dinge  nach
ihren  eigenen  Gesetzen  zu  behandeln.  Ebenso  läßt  sich  nichts  gegen  die  Wahrnehmung  berechtigter ­
  Interessen  sagen:  auf  den  richtigen  Ausgleich  kommt  es  an  (und  nicht  auf  das
Niederboxen  des  schwächeren  Gegners).  Wer  mit  diesen  Dingen  zu  tun  hat,  muß  sich  des
Unterschiedes  zwischen  Interessenwahrnehmung,  Wissenschaft  und  wissenschaftlicher  Mithilfe ­
  (oder  Verbrämung)  bewußt  sein.
3.  Wirtschaftsbetriebslehr©  und  Gesamtwirtschaftslehre.  Man  sollte  meinen,
daß  eine  solche  Gegenüberstellung  überflüssig  wäre:  die  Gesamtwirtschaft  ist
nichts  anderes  als  das  Zusammenwirken  der  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe  und
die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe  sind  nichts  ohne  die  Gesamtheit.  Jedenfalls
liegt  ein  zusammengehöriger  Sachbereich  vor,  der  eine  einheitliche  wissenschaftliche ­
  Behandlung  ermöglichen  sollte.  In  Wirklichkeit  besteht  diese  einheitliche
Wissenschaft  von  der  Wirtschaft  nicht;  es  wird  nicht  nur  über  die  mögliche
Abgrenzung  zwischen  den  beiden  Lehren,  sondern  auch  über  die  Verschiedenartigkeit ­
  der  wissenschaftlichen  Behandlung  des  ihnen  zugrunde  liegenden  Sachbereichs
gestritten.  Zum  Teil  liegt  dies  an  der  geschichtlichen  Entwicklung  der  Lehre  von
der  Wirtschaft,  zum  Teil  an  der  ruckweisen  Inangriffnahme  des  Ausbaus  der
einzelnen  Teile  dieser  Lehre.
Den  Vorläufer  der  deutschen  Lehre  von  der  Wirtschaft  stellen  die  Kameralwissenschaften
  dar,  die  sich  zu  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  aus  dem  Bedürfnis
des  Staates  nach  geeigneten  Beamten  entwickelt  hatten.  In  Verfolg  merkantilistischer
  Ideen  nahm  der  Staat  tätigen  Anteil  an  der  Gestaltung  der  Gesamtwirtschaft ­
  wie  an  der  einzelner  Wirtschaftsbetriebe.  Er  verfügte  selbst  über  Wirtschaftsbetriebe ­
  (Landwirtschaft,  Forsten),  die  zu  verwalten  waren  und  Einnahmen
für  die  Staatszwecke  lieferten.  Durch  entsprechende  Maßnahmen  suchte  der  Staat
die  eigene  Wirtschaft  auszugestalten,  auf  fremde  Wirtschaften  fördernd  einzuwirken. ­
  Die  Summe  der  hierzu  erforderlichen  Kenntnisse  wurde  in  der  Kameralwissenschaft
  in  den  Hauptabteilungen:  Wirtschaftspolitik  (Polizeiwissenschaft),
Privatökonomik  (Wirtschaftsbetriebslehre)  und  Finanzwissenschaft  (Haushaltslehre ­
  des  Staates)  zusammengefaßt.  Der  Rahmen  dieser  Kameralwissenschaften
wurd,e  im  19.  Jahrhundert  durch  die  starke  Entwicklung  der  Handels-  und  Gewerbe- ­
  (Industrie-)  Betriebe  sowie  durch  die  Änderung  der  Wirtschaftspolitik  des
Staates  gesprengt.  Während  die  Land-  und  Forstökonomie  an  besonderen  Hochschulenweiter ­
  gepflegt  werden,  für  die  sich  ausbreitende  Technik  später  besondere
Anstalten  und  Hochschulen  geschaffen  wurden,  verschwindet  die  Privatökonomie
mehr  und  mehr  von  der  Bildfläche.  An  ihre  Stelle  tritt  unter  stärkster  Einwirkung
der  englischen  Wirtschaftslehre  eine  Volkswirtschaftslehre,  Nationalökonomie
genannt,  die  eine  von  staatlichen  Einflüssen  freie  Gesamtwirtschaft  zum  Gegenstand ­
  ihrer  Lehre  macht.  Grundsätzlich  hätte  die  Wirtschaftsbetriebslehre  in
dieser  Nationalökonomie  Platz  finden  können;  das  Augenmerk  der  neuen  Lehre
richtet  sich  jedoch  mehr  auf  die  Vorgänge  in  der  Gesamtwirtschaft  als  auf  das,
was  dieser  Gesamtwirtschaft  Inhalt  und  Leben  gibt.  Die  Anfänge  einer  Wirtsohaftsbetriebslehre,
  dargestellt  in  der  kameralistischen  Privatökonomik,  gehen