Die  Lehre.

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zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  wieder  unter;  nur  an  den  Handelsschulen  wird
weiter  Wirtschaftshetriebskunde  getrieben.
Ein  Versuch,  in  der  2.  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts,  eine  wissenschaftliche
Privatwirtschaftslehre  aufleben  zu  lassen,  schlägt  fehl.  Anfang  des  20.  Jahrhunderts ­
  wird  dieser  Entwicklung  (und  Vernachlässigung  der  Privatökonomie)  durch
die  Gründung  der  Handelshochschulen  eine  Grenze  gesetzt:  die  ausgesprochene
Absicht  ist  die  Schaffung  einer  Wirtschaftsbetriebslehre.  Und  die  Feststellung
ist  wichtig,  daß  sich  die  Wiederaufrichtung  dieser  Lehre  ohne  Anknüpfung  an
den  abgerissenen  Eaden  der  Kameralwissenschaften  und  ohne  Anknüpfung  an
die  mittlerweile  weiter  ausgebaute  Nationalökonomie  vollzieht.  Die  Schaffung
der  neuen  Wirtschaftsbetriebslehre  (über  Handelswissenschaft,  Handelsbetriebslehre, ­
  Privatwirtschaftslehre  und  Betriebswirtschaftslehre)  geht  vor  sich  unter
Benutzung  der  handelsschulmäßig  betriebenen  Handelstechnik  und  unter  Zusammentragung ­
  des  Urmaterials  aus  der  mittlerweile  gewaltig  angewachsenen
Wirtschaftspraxis.  Die  Wirtschaftsbetriebslehre  ist  also  eine  neue  Schöpfung,
die  sich  unabhängig  von  der  Nationalökonomie,  der  Volkswirtschaftslehre,  vollzogen ­
  hat.  Es  ist  klar,  daß  den  Umständen  zufolge  dieser  eigenartige  Weg  gegangen ­
  werden  mußte,  und  es  ist  verständlich,  daß  hierbei  Wege  beschritten  werden ­
  mußten,  die  die  eingangs  erwähnte  Gegenüberstellung  Wirtschaftsbetriebslehre ­
  und  Gesamtwirtschaftslehre  herbeigeführt  haben,  und  die  jetzt  die  Präge:
was  nun  ?  auf  werfen.
Wir  wollen  nicht  der  Meinung  beitreten,  daß  Wirtschaftsbetriebslehre  und
Volkswirtschaftslehre  zwei  verschiedene  Wissenschaften  seien,  die  sich  durch  die
Art  ihrer  Zielsetzungen  unterscheiden.  In  einer  Gesamtwirtschaft  können  die
einzelnen  Wirtschaftsbetriebe  grundsätzlich  nichts  anderes  tun,  als  sich  den  Zielen
der  Gesamtwirtschaft  anzupassen.  Für  sie  gelten  die  gleichen  Fragen  wie  für  die
Gesamtwirtschaft:  was  ist  und  was  soll  sein  ?  Es  ist  deshalb  verständlich  und  richtig, ­
  wenn  in  den  älteren  Lehrbüchern  die  Volkswirtschaftslehre  als  die  Lehre
der  Gesamtheit  der  Einrichtungen,  die  der  Bedürfnisbefriedigung  des  ganzen
Volkes  dienen,  bezeichnet,  und  demzufolge  vieles,  was  den  Wirtschaftsbetrieb  angeht, ­
  mitbehandelt  wird.  Der  Mangel  war  eben,  daß  die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe ­
  immer  nur  so  weit  herangezogen  wurden,  als  es  für  die  Gesamtdarstellung
notwendig  war.  Hierbei  kam  die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  zu  kurz  —  und  sie
mußte  über  den  Umweg  der  Handelshochschulen  systematisch  gestaltet  werden.
Das  einzige,  was  aus  dieser  Entwicklung  geschlossen  werden  könnte,  ist,  daß  der
umfangreiche  Stoff,  der  sich  in  den  einzelnen  Wirtschaftsbetrieben  vorfindet,  zu
einer  Arbeitsteilung  in  der  Aufbereitung  der  Wissenschaft  zwingt.  Diese  Arbeitsteilung ­
  kann  aber  nur  bedeuten,  daß  die  Gesamtwirtschaftslehre  (Volkswirtschaftslehre) ­
  das  Zusammenwirken  der  Wirtschaftsbetriebe  und  die  sich  hieraus  ergebenden ­
  Rückwirkungen  auf  die  Volksgemeinschaft,  die  Wirtschaftsbetriebslehre  den
Aufbau  und  das  Leben  der  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe  ins  Auge  faßt.  Hierbei
ist  eine  Abgrenzung  weder  in  der  Breite  noch  in  der  Tiefe  statthaft:  die  Wirtschaftsbetriebslehre ­
  hat  die  Ergebnisse  und  Zielsetzungen  der  Gesamtwirtschaftslehre ­
  ebenso  zu  berücksichtigen,  wie  die  Gesamtwirtschaftslehre  in  ihren  Ergebnissen ­
  nicht  ohne  die  Feststellungen  der  Wirtschaftsbetriebslehre  auskommen
kann.  Also  eine  gebietsmäßige  und  nicht  eine  mengenmäßige  Arbeitsteilung
muß  gefordert  werden.
Bei  einer  solchen  Auffassung  wird  zugleich  eine  andere  Streitfrage  gelöst.  Es
ist  im  Schrifttum  (und  in  den  Prüfungsordnungen)  üblich,  die  sog.  Betriebswirtschaftslehre ­
  in  eine  Lehre  vom  Innenbetrieb  und  in  eine  solche  vom  Außenbetrieb ­
  zu  trennen.  Unter  letzterer  wird  der  Verkehr  von  Betrieb  zu  Betrieb  verstanden; ­
  im  einzelnen:  der  Geld-und  Zahlungsverkehr,  der  Warenverkehr  sowie