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Die  Lehre  vom  Wirtschaftshetrieb.

der  Nachrichten  verkehr.  Es  ist  klar,  daß  diese  Verkehrslehre  mit  der  Betriebswirtschaftslehre ­
  nichts  zu  tun  hat,  wenn  man  unter  Betriebswirtschaftslehre  den
wirtschaftlichen  Teil  der  Betriebe  verstehen  will.  Keine  noch  so  schöne  Begründung ­
  kann  darüber  hinwegtäuschen,  daß  dieser  Verkehr  ein  Teil  der  Gesamtwirtschaft ­
  ist  (und  daher  in  der  Volkswirtschaftslehre  von  jeher  eine  Berücksichtigung
erfahren  hat).  Genau  wie  man  die  Wirtschaftshetriehslehre  aus  der  Gesamtwirtschaft ­
  herausheben  kann,  so  ist  das  auch  bei  der  Wirtsehaftsverkehrslehre  möglich;
die  Zuteilung  der  letzteren  zur  Betriebswirtschaftslehre  erscheint  als  gequält.
Es  würde  sich  demnach  die  folgende
Gliederung  der  Wirtschaftswissenschaft
ergeben:
I.  Die  Lehre  von  der  Gesamtwirtschaft  (Volkswirtschaftslehre),
die  wieder  in  je  eine  Lehre  von  den  Grundbegriffen,  der  Theorie  und  der
Geschichte  auf  geteilt  werden  kann;
II.  die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  (sog.  Betriebswirtschaftslehre),
die  in  eine  Allgemeine  Wirtschaftshetriehslehre  und  in  verschiedene  Sonderbetriehslehren
  zerfällt  und  in  eine  theoretische  und  praktische  Wirtschaftsbetriebslehre ­
  gegliedert  werden  kann;
III.  die  Lehre  vom  Wirtschaftsverkehr,
die  an  die  Stelle  der  „betriebswirtschaftlichen“  Verkehrslehre  tritt  und  den
Geld-  und  Kreditverkehr  sowie  den  Waren-  und  Nachrichtenverkehr  umfaßt;
IV.  die  Lehre  von  der  Wirtschaftspolitik,
die  die  heutigen  Gebiete  der  Volkswirtschaftspolitik  umfaßt.
Will  man  den  Begriff  der  Wirtschaftswissenschaft  (wie  es  hier  und  dort  üblich
ist)  nach  einem  Nachbargebiet  hin  erweitern,  so  könnte  man  fortfahren:
V.  Die  Lehre  vom  Staatshaushalt  (Staatswirtschaftslehre  oder  Finanz  Wissenschaft), ­
  und
VI.  die  Lehre  vom  Privathaushalt  (Hauswirtschaftslehre).
In  diesem  Schema  ist  der  Begriff:  Wirtschaftsbetriebslehre  in  weitem  Rahmen
gefaßt;  Land-  und  forstwirtschaftliche  Betriebslehre,  sowie  kaufmännische  Wirtschaftsbetriebslehre. ­

Es  sei  noch  einmal  vermerkt,  daß  diese  Gliederung  keine  mengenmäßige  Bedeutung ­
  hat  (daß  jeder  der  einzelnen  Teile  für  sich  streng  gesondert  dargestellt
werden  könnte),  sondern  jeder  Teil  in  allen  anderen  Teilen  wurzelt,  soll  heißen:
daß  jeder  Teil  die  Erkenntnisse  der  anderen  Teile  hei  der  Behandlung  seiner
Sonderaufgabe  zu  berücksichtigen  und  möglicherweise  richtigzustellen  hat.
II.  Das  Schrifttum.
1.  Das  ältere  Schrifttum.  Die  Bemühungen,  die  gesamten  Erfahrungen  oder  einzelne
Tatsachen  der  kaufmännischen  Praxis  in  umfassenden  Darstellungen  schriftlich  niederzulegen,
sind  sicherlich  ebenso  alt  wie  der  Handelsstand  selbst  und  die  Kenntnis  des  Schreibens.  Im
Altertum  finden  sich  handelswissenschaftliche  Erörterungen  —  der  damaligen  Bedeutung  des
Handels  entsprechend  —  zumeist  verstreut  in  Reden  und  Werken  allgemeiner  Natur  oder
auch  solchen  besonderer  Fachgebiete,  wie  Mathematik,  Geographie,  Geschichte,  Staatspolitik
u.  a.  (z.  B.  in  den  Reden  des  Demosthenes  und  Cicero).  Sie  betreffen  jedoch  ausschließlich
Einzelgebiete,  wie  etwa  das  Maß-  und  Münzwesen,  einzelne  Handelsgebräuohe  und  Verrechnungsfälle
  oder  sonstige  besondere  Handelseinrichtungen.  Ihre  Auswertung  ist,  obwohl  aus
dem  bisher  Gebotenen  wertvolle  Rückschlüsse  möglich  sind,  bisher  nur  spärlich  vorgenommen
worden,  wobei  einzelne  Forscher  (Sieveking,  Leyerer  u.  a.)  besonders  hervortreten.
Wesentlich  ergiebiger  ist  dagegen  das  Schrifttum  der  italienischen  Periode  des  ausgehenden
Mittelalters  und  der  frühen  Neuzeit.  Es  bestehtim  ersten  Abschnitt  (14.  und  16.  Jahrhundert)
vorwiegend  aus  Niederschriften  von  Tatsachen  und  Erfahrungen  der  Geschäftsinhaber  für
ihre  Nachfolger,  meist  Familienmitglieder,  die  nach  dem  Tode  von  den  Nachkommen  herausgegeben ­
  und  so  einem  breiteren  Kreise  zugänglich  gemacht  wurden.  Entstanden  aus  den