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Die  Lehre  vom  Wirtsohaftsbetrieb.

1701  der  „Probierstein  der  Buchhalter“,  1706  „Der  allzeit  fertige  Handelskorrespondent“,
1707  „Die  Kaufmanns-Börse“,  1710  „Der  russische  Kaufmann“,  1711  „Messen  und  Märkte“,
1715  die  „Wohl  unterwiesenen  Kaufmanns-Jung  und  Getreuen  und  Gebebten  Handelsdiener“.
1717  kündigt  er  ein  Werk  „Der  Gelehrte  Kaufmann“  an  und  1723  erscheint  dann  sein  Hauptwerk, ­
  das  „Dreifach  gülden  Kleeblatt  der  werten  Kaufmannschaft“  (Trifolium  mercantile
aureum).
Grammateus,  Gottlib,  Neudörffer,  Goessens,  Stevinsind  weitere  Schriftsteller
desgleichen  Zeitabschnittes;  zu  erwähnen  sind  noch  J.  E.  Kruse  „Allgemeiner  und  besonders
hamburgischer  Kontorist“  und  Bohn  „Wohlerfahrener  Kaufmann“,  die  1713  und  1719  in
Hamburg  erschienen.  Um  die  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  erfolgte  sodann  eine  weitere  Anregung ­
  durch  die  Kamerabsten,  als  deren  bedeutendster  Vertreter  G.  L.  Ludovici,  Prof,  der
Vernunftlehre,  an  der  Universität  Leipzig  wirkte.  Br  gab  1756  ein  Lexikon  heraus,  das  in
fünf  starken  Bänden  alles  umfaßte,  was  zur  kaufmännischen  Tätigkeit  gehörte  und  als  das
beste  Wörterbuch  seiner  Zeit  gelten  kann  nebst  einem  Anhang,  dem  „Grundriß  eines  vollständigen ­
  Kaufmannssystems,  nebst  den  Anfangsgrunden  der  Handlungswissenschaft  zu
Wasser  und  zu  Lande“.  In  diesem  Anhang  stellt  er  sehr  scharfsinnig  ein  System  der  Handelswissenschaft ­
  auf  und  behandelt  in  732  Paragraphen  viel  Handelskunde,  wobei  er  sich  auf
Savary  und  Marperger  stützt.  Ludovici  stellt  insofern  eine  Wende  in  der  Entwicklung
dar,  als  mit  ihm  der  Zeitraum  der  unsystematischen  Einzeldarstellungen  allmählich  abgeschlossen ­
  wird  und  Versuche  wissenschaftlicher  Zusammenstellungen  in  großer  Zahl  einsetzen.
  Zugleich  mit  Marperger  und  Ludovici  setzt  aber  auch  eine  wahre  Lehrbuchsohreiberei
  ein,  eine  Vielschreiberei,  welche  nur  teilweise  wertvoll  ist  und  sich  vorwiegend  in
Wiederholungen  und  Zusammenstellungen  aus  der  Handelskunde,  dem  Recht,  der  Geographie,
dem  Münzwesen  und  der  Volkswirtschaft  ergeht.  Als  typisch,  aber  immerhin  wertvoll  und
daher  fast  ein  Jahrhundert  lang  geschätzt,  ist  Johann  Christian  Nelkenbreohers  „Allgemeines ­
  Taschenbuch  der  Maß-,  Gewichts-  und  Münzkunde,  der  Wechsel-,  Geld-  und  Fondcourse“
  (1762)  zu  erwähnen.
Zu  nennen  ist  auch  der  in  Hamburg  wirkende  Johann  Georg  Büsch,  der  dort  eine
recht  fruchtbare  Lehr-  und  Forsohungstätigkeit  entfaltete;  sein  Hauptwerk  „Theoretischpraktische
  Darstellung  der  Handlung“  (1804)  in  vier  Teilen  —  schon  von  Smith  beeinflußt
und  stark  von  Volkswirtschaft  durchsetzt  —  ist  zwar  recht  breit,  aber  doch  noch  lesenswert.
Nachdem  Jung  bereits  1785  in  seinem  „Lehrbuch  der  Handlungswissenschaft“  eine  erste
systematische  Verarbeitung  geboten  hatte,  erschien  dann  jedoch  1804  das  wohl  beste  Werk
dieser  Art  von  Johann  Michael  Leuchs:  „System  des  Handels“,  eine  Handelswissenschaft,
der  an  Geschlossenheit,  Tiefe  und  Vollständigkeit  nur  wenige  Werke  der  älteren  und  neueren
Betriebswirtschaftslehre  gleichzusetzen  sind.  Leuchs  faßt  die  Handelswissenschaft  im  weiten
Sinn  auf,  indem  er  sowohl  eine  Staatshandelswissenschaft  als  auch  eine  Privathandelswissenschaft ­
  grundsätzlich  behandelt,  aus  denen  er  aber  das  nur  Beschreibende  der  Warenkunde,
Handelsgeographie,  Handelsgeschichte  und  Literaturkunde  als  Handelskunde  absondert.
Seine  Privathandelswissenschaft  umfaßt  die  Tauschmittellehre,  die  Verhaltenslehre,  die
Handelslehre,  die  Kontorwissenschaft,  die  Spekulationslehre  u.a.;  besonders  die  Wahrscheinliohkeits-
  und  Spekulationslehre  ist  vorzüglich  und  noch  heute  lehrreich  zu  lesen.
Mit  Leuchs  ist  jedoch  der  Höhepunkt  erreicht;  die  Entwicklung  geht  abwärts  aus  vielen
Gründen,  die  hier  nicht  noch  einmal  dargestellt  werden  können  (s.  aber  S.  138).  Zwar  stellt
Rau  1825  seinen  Plan  auf,  der  die  Gleichberechtigung  der  „bürgerlichen  Ökonomie“  mit  der
„öffentlichen“  Wirtschaftslehre  anerkennt,  doch  fand  die  Gewerbe-  und  Handelslehre,  die
von  den  üniversitätsprofessoren  zugunsten  der  Nationalökonomie  stark  vernachlässigt  worden
war,  keine  Aufnahme  an  den  Hochschulen,  wie  es  schon  Marperger  und  Ludovici  gefordert
hatten.
Erst  im  letzten  Drittel  des  19.  Jahrhunderts  entsteht  wiederum  nach  und  nach  eine  Art
Handelsbetriebslehre.  Hier  ist  zunächst  das  schon  1854  in  Frankreich  erschienene  Buch  von
J.  6.  Courcelle-Seneuil:  „Traitc  des  entreprises  industrielles,  commerciales  et  agricoles“
anzuführen,  welches  1868  in  der  Übersetzung  von  Eberbach  unter  dem  Titel  „Theorie  und
Praxis  des  Geschäftsbetriebes  in  Ackerbau,  Gewerbe  und  Handel“  herauskam  und  lange  Zeit
als  Lehrbuch  sehr  geschätzt  war.  1869  veröffentlichteA.Lindwurm,  nachdem  er  schon  1866
in  einer  Schrift  für  eine  schärfere  Abgrenzung  von  Staats-  und  Privatwirtschaftslehre  eingetreten ­
  war,  sein  Buch  über  „Die  Handelsbetriebslehre  und  die  Entwicklung  des  Welthandels“, ­
  eine  im  ganzen  laienhafte  Darstellung  einer  eigenen  Werttheorie,  das  nur  wegen
des  Titelwortes  bedeutsam  bleibt,  da  von  nun  an  diese  Beziehung  allgemein  wurde.  Auch  die
„Praxis  des  Geschäftslebens“  von  Picning  (Leipzig  1869)  stellt  mehr  eine  geschäftliche
Morallehre  als  eine  Betriebslehre  dar.
Dagegen  war  die  ein  Jahr  früher  (Berlin  1868)  erschienene,,  Allgemeine  Gewerkslehre“  von
Emminghaus,  Prof,  der  Wirtsohaftslehre  am  Polytechnikum  Karlsruhe,  ein  durchaus  in
sich  abgerundetes  und  für  die  damalige  Zeit  erstaunliches  Buch,  das  seine  besondere  Stärke
aus  der  Beschränkung  auf  die  Industrie  zieht.  Ähnlich  ist  auch  das  Werk  von  Haushofer