Das  Schrifttum.

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„Der  Industriebetrieb“  zu  werten,  das  1874  seine  erste  und  1904  seine  zweite  Auflage  erlebte.
Um  die  Wende  des  Jahrhunderts  setzt  jedoch  mit  dem  Ausbau  der  Handelshochschulen  eine
neue  Entwicklung  ein.
2.  Das  neuere  Schrifttum  über  die  Allgemeine  „Betriebswirtschaftslehre“.  Das
kaufmännische  Unterrichtswesen,  das  inzwischen  stark  entwickelt  worden  war,
drängte  zum  Ausbau.  Dieser  wurde  besonders  vom  „Deutschen  Verband  für  das
Kaufmännische  Unterrichtswesen“  betrieben,  auf  deren  Veranlassung  Ehrenberg ­
  1898  in  einer  Denkschrift  die  Schaffung  von  Handelshochschulen  forderte
(eine  Forderung,  die  schon  von  Lindwurm  1860  erhoben  worden  war  und  in
der  Zeit  von  1899  an  in  schneller  Folge  erfüllt  wurde).
Der  gleiche  Verband  veranstaltete  kurz  darauf  ein  Preisausschreiben  „Wie  ist
die  Handelsbetriebslehre  zur  selbständigen  Bedeutung  zu  erheben  aus  dem
als  einzige  wertvolle  Arbeit  die  von  Gomberg  hervorging  über:  „Handelsbetriebslehre ­
  und  Einzelwirtschaftslehre“,  1903.  Er  fordert  darin  eine  Einzelwirtschaftslehre, ­
  in  die  er  auch  die  Gemeinwirtschaften  einbeziehen  will.
Neben  Gomberg  ist  besonders  Ehrenberg  zu  nennen,  der  zwar  weniger
durch  geschlossene  wissenschaftliche  Veröffentlichungen  als  durch  seine  langjährigen ­
  Auseinandersetzungen  mit  den  Nationalökonomen  der  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb ­
  einen  starken  Anstoß  gegeben  hat.  1910  erscheint  dann  Hellauer:
„System  der  Welthandelslehre“  als  erstes  neueres  geschlossenes  Werk  über  den
Handelsverkehr,  welches  Import,  Export,  Märkte,  Börsenverkehr,  Kaufabschlüsse
u.ä.  behandelt  und  somit  eine  ausgesprochene  Handelsverkehrslehre  darstellt,  die
als  solche  ausgezeichnet  ist.  Kurz  darauf  (1911)  veröffentlichte  Schär  erstmalig
seine  „Allgemeine  Handelsbetriebslehre“  I.Bd.,  in  der  Handelsbetrieb  und  Handelsverkehr ­
  beschrieben  werden,  ohne  daß  immer  eine  genaue  Trennung  erfolgt.
Stark  durchsetzt  mit  volkswirtschaftlichen  Betrachtungen,  denen  der  reiche  Stoff
nicht  immer  glücklich  eingeordnet  ist,  stellt  das  Buch  besonders  in  seinen  privatwirtschaftlichen
  Abschnitten  (Warenkunde,  Kalkulation,  Lagerdauer  usw.),  eine
bedeutende  Leistung  dar,  die  heute  wieder  in  vieler  Hinsicht  sehr  zeitgemäß
geworden  ist.
Dies  muß  ebenso  gelten  von  Nicklisch,  dessen  1912  erstmalig  erschienenes
Buch  über  „Allgemeine  Kaufmännische  Betriebslehre  als  Privatwirtschaftslehre
des  Handels  (und  der  Industrie)“  durch  die  abstrakte  und  stark  philosophisch
unterbaute  Darstellung  zwar  schwer  lesbar  ist,  aber  doch  als  eigentlich  erste,
streng  wissenschaftliche  Gesamtdarstellung  dieses  Gebietes  angesehen  werden
muß.  Das  Werk  von  Schär  ist  unter  gleichem  Titel  mit  geringen  Umarbeitungen
und  Zusätzen  zuletzt  1923  erschienen,  während  Nicklisch  wesentliche  Erweiterungen ­
  vornahm,  den  Titel  mehrfach  wechselte  und  es  zuletzt  ohne  grundlegende
systematische  Änderungen  als  „Die  Betriebswirtschaft“  1930—33  herausbrachte.
Als  letztes  noch  vor  dem  Krieg  erschienenes  Werk  ist  das  von  Dietrich
„Betrieb-Wissenschaft“  (1914)  anzuführen,  in  dem  Erwerbswirtschaft  gleich  Betrieb
gesetzt  wird  und  dieser  in  größter  Ausführlichkeit  sowohl  der  dargebotenen  Tatsachen ­
  als  auch  der  eigenen  Meinung  dargestellt  wird.  Da  der  Verfasser  eine  eigene
Wissenschaft  vom  Betriebe  begründen  will,  konnte  die  Berücksichtigung  des  vorhandenen ­
  wissenschaftlichen  Schrifttums  gering  bleiben;  er  stützt  sich  fast  ganz
auf  wertvolle  Tatsachen,  was  das  Buch  recht  lesenswert  macht.  Es  ist  im  Grunde
bedauerlich,  daß  es  sich  so  wenig  Verbreitung  hat  schaffen  können.
Schär,  Nicklisch  und  Dietrich  werden  bei  einem  Versuch  der  methodischen ­
  Ordnung  der  betriebswirtschaftlichen  Forschung  (S  chö  npf  lug)  als  Hauptvertreter ­
  der  „normativen“  Richtung  angesehen,  einer  Richtung,  welche  schon  im
frühitalienischen  und  frühdeutschen  handelswissenschaftlichen  Schrifttum  in  der
Abwehr  von  Angriffen  seitens  der  Philosophie  und  Kirche  eine  sittlich  betonte