Das  Studium.

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Aufgaben  des  Kaufmannes  nicht  zu  entbehren  waren.  Hierzu  gehören  Wirtschaftsgeographie, ­
  Genossenschaftswesen,  fremde  Sprachen.  In  neuerer  Zeit  ist
das  Verkehrswesen  und  insbesondere  das  Revisions-  und  Treuhandwesen  hinzugekommen. ­
  Denn  das  Studium  soll  dem  Kaufmann  nicht  nur  praktisch  verwertbare ­
  Kenntnisse  und  Fähigkeiten  für  den  Beruf  geben,  sondern  ihm  auch  Wege
für  die  Beurteilung  und  Erfassung  des  Wirtschaftslebens  eröffnen.
Das  ordnungsgemäße  Studium  zum  Diplom-Kaufmann  erfordert  eine  Studienzeit  von
sechs  Semestern.  Da  es  als  wesentlich  erachtet  wurde,  daß  die  Studierenden  praktische  Anschauungen ­
  und  Kenntnisse  für  den  Hochschulunterricht  sowie  eine  Vorbereitung  für  die
spätere  Praxis  haben,  werden  nur  diejenigen  Studierenden  zur  Abschlußprüfung  zugelassen,
die  eine  sechsmonatige  praktische  Tätigkeit  in  einem  kaufmännischen  Betriebe  nachweisen
können.  Der  Studierende  hat  je  nach  seinen  späteren  Berufszielen  die  Möglichkeit,  aus  dem  im
Mittelpunkt  des  Studiums  stehenden  Gebiete  der  Wirtschaftsbetriebslehre  sich  auf  das  Gebiet
der  Banken  oder  der  Fabriken  oder  des  Warenhandels  zu  vertiefen.  In  der  Erkenntnis,  daß
für  den  Industriekaufmann  eine  Ausbildung  technischer  Art  nötig  ist,  könnendiejenigen  Studierenden, ­
  die  das  Gebiet  der  Fabriken  als  Sonderfach  gewählt  haben,  technologische  Vorlesungen ­
  als  Ergänzung  des  Studiums  und  als  Wahlfach  nehmen.
Wenn  dem  Studierenden  grundsätzlich  ein  ziemlich  großer  Spielraum  beider  Auswahl  der
Fächer  gelassen  wird,  so  ist  doch  aus  der  Prüfungsordnung  zu  ersehen,  auf  welche  Arbeitsgebiete ­
  das  Hauptgewicht  gelegt  wird.  Die  Prüfung  setzt  sich  zusammen  aus  einem  schriftlichen ­
  und  einem  mündlichen  Teil:  Der  schriftliche  Teil  umfaßt  eine  freie  wissenschaftliche
Hausarbeit  sowie  vier  Klausurarbeiten  und  zwar  je  eine  aus  dem  Gebiet  der  Allgemeinen
Betriebswirtschaftslehre,  der  Praktischen  Betriebswirtschaftslehre,  der  Volkswirtschaftslehre
und  der  Rechtswissenschaft.  Ist  die  freie  wissenschaftliche  Hausarbeit  aus  einem  Gebiete
der  Klausurarbeiten,  so  tritt  hier  eine  Befreiung  von  der  Klausur  ein.
Die  mündliche  Prüfung  erstreckt  sich  auf  folgende  Fächer:  1.  Allgemeine  Betriebswirtschaftslehre, ­
  2.  Besondere  Betriebswirtschaftslehre  der  Banken  oder  Fabriken  oder  des  Warenhandels, ­
  3.  Volkswirtschaftslehre  (theoretische,  praktische  und  Finanzwissenschaft),  4.  Wirtschaftlich ­
  wesentliche  Teile  der  Rechtswissenschaft.
Als  f  reiwillige  Wahlfächer  können  gewählt  werden:  Öffentliches  Recht,  Versicherungslehre,
Geographie,  Genossenschaftslehre,  Statistik,  Chemie,  Physik.
Aus  der  Prüfungsordnung  ist  ersichtlich,  daß  an  den  Handelshochschulen  die
Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  eine  überwiegende  Berücksichtigung  findet.  Der
Absolvent  dieses  Studiums  wird  in  der  Wirtschaft  ein  reiches  Betätigungsfeld  finden, ­
  besonders  in  der  kaufmännischen  Verwaltung  in  Handel  und  Industrie.  Daß
für  den  in  der  Industrie  tätigen  Diplom-Kaufmann  eine  gewisse  Einseitigkeit  in  der
Ausbildung  vorliegt,  besonders  bei  Berücksichtigung  der  mannigfaltigen  Verbindungen ­
  zwischen  Wirtschaft  und  Technik  im  Betrieb,  deren  Bearbeitung  auch
Sache  des  Kaufmanns  ist,  ist  ersichtlich.  Der  Verband  Deutscher  Diplom-Kaufleute
hat  daher  im  Jahre  1932  eine  Entschließung  verfaßt,  daß  bei  der  Prüfung  der
industriellen  Betriebswirtschaftslehre  als  Pflicht  gewisse  technische  Kenntnisse
verlangt  werden  sollen,  die  folgende  Fächer  umfassen:  Konstruktionslehre,
Grundzüge  der  Mechanik,  mechanische  Technologie,  Grundgesetze  der  technischen
Wärmelehre  und  Kraftwirtschaft  sowie  Elektrotechnik.  Bei  diesem  Programm  ist
eine  starke  Anlehnung  an  die  im  folgenden  (3)  wiedergegebene  Ausbildung  des
Wirtschaftsingenieurs  zu  ersehen.  Es  ist  nur  fraglich,  ob  die  Handelshochschulen
für  eine  derartige  Ausbildung  die  geeigneten  Stätten  sind,  und  ob  für  solche  Studien
nicht  die  dafür  bestimmten  Technischen  Hochschulen  schon  im  Interesse  der  Vermeidung ­
  von  Doppelarbeit  vorzuziehen  sind.
Aus  dieser  Vernachlässigung  der  technischen  Seite  bei  der  Ausbildung  der
Industriekaufleute  ist  zu  erklären,  daß  der  Diplom-Kauf  mann  trotz  der  starken  Betonung ­
  der  Betriebswirtschaftslehre  in  seiner  Ausbildung  nicht  den  erwarteten
Eingang  in  der  Industrie  gefunden  hat  und  hier  viele  der  ihm  zustehenden
Arbeitsgebiete  Ingenieuren  überlassen  muß.  Der  Diplomkaufmann  hat  daher  im
wesentlichen  seine  Anerkennung  in  den  Reihen  des  Handels  und  der  angrenzenden
Gebiete  gefunden.