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Wie  man  aus  den  Tätigkeiten  entnehmen  kann,  trägt  der  Volkswirt  eigentlich  zu
Unrecht  diesen  Namen;  er  ist  in  den  meisten  Fällen  Angestellter  von  Verbänden,
Einrichtungen  und  Stellen,  denen  es  in  erster  Linie  auf  die  Wahrnehmung  bestimmter ­
  Interessen  (gegenüber  anderen  Interessen  und  dem  Staat)  ankommt.
Mit  der  politischen  Umgestaltung  und  der  andersartigen  Zielsetzung  und  Eingliederung ­
  der  Wirtschaft  in  die  Volksgemeinschaft  ändert  sich  dies  von  Grund
auf;  jetzt  entstehen  zahlreiche  öffentliche  und  halböffentliche  Stellen,  die  wirklich
„volkswirtschaftlich“  d.  h.  gesamtwirtschaftlich  mit  Rücksicht  auf  die  Volksgemeinschaft ­
  denken  müssen.  Der  neue  Volkswirt  wird  Treuhänder  der  Gesamtwirtschaft ­
  sein,  womit  das  Studium  erst  seinen  richtigen  Sinn  erhält.
Während  der  Drucklegung  wird  die  Reform  des  -wirtschaftswissenschaftlichen  Studiums
vorbereitet.  Insbesondere  soll  das  Volkswirte-Studium  eine  durchgreifende  Änderung  erfahren.
Dem  eigentlichen  Fachstudium  soll  eine  allgemeine  staatspolitische  Ausbildung  vorangehen;
die  volkswirtschaftlichen  Vorlesungen  sollen  mehr  auf  die  spätere  Tätigkeit  abgestellt  werden.
Dieses  letztere  Ziel  erfordert  eine  stärkere  Berücksichtigung  der  Wirtschaftsbetriebs-  und
-verkehrslehre.  Außerdem  soll  die  Ausbildung  der  Volkswirte  zusammen  mit  der  der  Diplom-Kaufleute
  an  besonderen  Wirtschaftshochschulen  erfolgen,  womit  erreicht  wird,  daß  ein  Teil
der  beiden  Studiengänge  von  den  gleichen  Grundlagen  ausgehen  kann  (wie  dies  beim  Wirtschaftsingenieur ­
  bereits  der  Fall  ist).  Endlich  ist  für  die  Volkswirte  eine  längere  praktische
Tätigkeit  vorgesehen,  ehe  sie  zur  Ausübung  ihres  eigenen  Berufs  zugelassen  werden.
In  dem  Studiengang  der  Diplom-Kaufleute  soll  dieWirtschaftsbetriebs-  und  -verkehrslehre
noch  stärker  als  bisher  berücksichtigt  werden.  Mit  Recht  legt  die  Reform  Wert  darauf,  daß
trotz  der  gemeinsamen  Grundlagen  die  unterschiedliche  Zielsetzung  der  beiden  Studiengänge
gewahrt  bleiben  soll.
3.  Der  Wirtschaftsingenieur  Die  Entwicklung  der  Technik  und  der  damit
verbundenen  Schaffung  neuer  Lebensbedingungen  und  Voraussetzungen  für  den
Wirtschaftsbetrieb  stellten  an  den  Kaufmann  und  Volkswirt,  die  in  der  Industrie
tätig  waren,  immer  neue  Anforderungen.  Besonders  zwangen  sie  ihn,  sich  mit  der
produktionsbetrieblichen  Seite  der  Unternehmung,  mit  den  Fragen  neuzeitlicher
Betriebsorganisationen  vertraut  zu  machen.  Es  wurde  immer  schwieriger,  ohne
erhebliche  Einarbeitung  in  die  produktionstechnischen  Zusammenhänge  industrielle ­
  Aufgaben  zu  lösen.  Die  anfänglichen  Versuche  der  Handelshochschulen,
die  Ausbildung  der  Kaufleute  auch  nach  der  technischen  Seite  hin  vorzunehmen,
den  Studierenden  den  Ablauf  der  Technik  im  Betriebe  und  die  erforderlichen