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        <title>Der Wirtschaftsbetrieb im Rahmen der Gesamtwirtschaft</title>
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            <forname>Willi</forname>
            <surname>Prion</surname>
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        </author>
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            <idno>1014007445</idno>
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        ERSTES  BÜCH
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        DIE  LEHRE  VOM
WIRTSCHAFTSBETRIEB
(ALLGEMEINE  BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE)

VON

Du.  W.  JPRION
PROFESSOR  DER  WIRTSCHAFTSLEHRE
AN  DER  TECHNISCHEN  HOCHSCHULE
UND  UNIVERSITÄT  BERLIN

ERSTES  BUCH
DER  WIRTSCHAFTSBETRIEB
IM  RAHMEN  DER  GESAMTWIRTSCHAFT

BERLIN
VERLAG  VON  JULIUS  SPRINGER
1936
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        Vorwort.
In  dem  vorliegenden  Werk  wird  der  Wirtschaftsbetrieb  dargestellt:  sein
Wesen  und  sein  Aufbau,  seine  Ziele  und  Verfahrensweisen  wie  seine  Verbundenheit ­
  mit  Mensch  und  Volk.  Die  Verteilung  der  Darstellung  auf  drei  Bücher:
1.  Buch:  Der  Wirtschaftsbetrieh  im  Rahmen  der  Gesamtwirtschaft,  2.  Buch:
Der  Wirtschaftsbetrieb  als  Wirtschaft  (Unternehmung)  und  3.  Buch:  Der  Wirtschaftsbetrieb ­
  als  Betrieb  (Arbeit)  ist  nicht  allein  eine  Angelegenheit  des  Inhalts, ­
  sondern  entspringt  zugleich  der  wohldurchdachten  Erwägung,  dadurch  eine
größere  Klarheit  und  Übersichtlichkeit  in  die  Lehre  von  der  Wirtschaft  zu  bringen.
Der  Leser  wolle  hierbei  einige  Hinweise  beachten.  Erstens,  daß  diese  Aufgliederung ­
  des  Stoffes  nur  eine  wissenschaftliche  Methode  sein  soll,  durch  die  viele
Zusammenhänge  leichter  begriffen  (und  umstrittene  Fragen  ihrer  Lösung  näher
gebracht)  werden.  Zweitens,  daß  die  Reihenfolge  der  Bücher  keine  Rangordnung
ihres  Inhaltes  bedeutet.  So  sicher  (und  selbstverständlich)  es  ist,  daß  am  Anfang
(und  im  Mittelpunkt)  der  Wirtschaft  der  Mensch  und  seine  Arbeit  steht,  ebenso
sicher  ist,  daß  diese  Arbeit  (3.  Buch)  von  der  Stellung  des  Wirtschaftsbetriebes
in  der  Gesamtwirtschaft  (1.  Buch)  abhängig  ist  und  von  der  Art  und  Weise  der
Wirtschaft  (2.  Buch)  beeinflußt  wird.  Wenn  diese  Voraussetzungen  und  Bedingungen ­
  in  den  ersten  beiden  Büchern  behandelt  werden,  dann  ist  es  möglich,
im  3.  Buch  eher  die  Gestaltungsmöglichkeiten  der  Arbeit  zu  erkennen  und  die
beste  Regelung  herbeizuführen.  Endlich  drittens:  daß  der  Leser  nicht  vor  dem
Umfang  von  drei  Büchern  zurückschrecken  möge.  Ja,  ich  möchte  noch  eine
weitere  Zumutung  an  ihn  stellen:  da  die  Erscheinungen  der  Wirtschaft  in  einer
Lehre  nur  nacheinander  behandelt  werden  können,  in  der  Wirklichkeit  aber  vielfach ­
  neben-  und  ineinander  verlaufen,  so  empfiehlt  es  sich  für  den  Leser,  die
Bücher  noch  ein  zweites  Mal  zu  lesen,  wenn  er  das  Bild  in  sich  aufnehmen  will,
das  dem  Verfasser  bei  der  Niederschrift  vorgeschwebt  hat.  .  .  .
Die  Wirtschaft  hat  ihre  (selbstverständliche)  Notwendigkeit  im  Verlauf  des
Krieges,  in  der  Inflation  und  insbesondere  durch  die  gewaltige  Wirtschaftskrise,
deren  Wirkungen  in  allen  Lebensbereichen  des  Volkes  spürbar  sind,  jedem  einzelnen ­
  von  uns  handgreiflich  vor  Augen  geführt.  An  ihrer  Um-  und  Bessergestaltung ­
  wird  in  allen  Ländern  mit  Nachdruck  gearbeitet,  nicht  zuletzt  in  Deutschland, ­
  wo  eine  neue  Weltanschauung  im  Begriffe  ist,  Politik  und  Wirtschaft  neu
zu  formen  und  mit  entsprechendem  Inhalt  zu  versehen.  Die  Wirtschaft  ergreift
jeden  von  uns,  wenn  er  daran  geht,  sich  die  Mittel  und  Möglichkeiten  zu  verschaffen, ­
  die  das  Gemeinschaftsleben  erfordert.  Die  Einordnung  der  Wirtschaft  unter
die  Ziele  der  Volksgemeinschaft  ist  in  erster  Linie  (und  in  weitem  Umfange)  Aufgabe ­
  der  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe.  Doch  auch  der  Staat,  der  die  Wirtschaft
leiten  und  führen  will,  ist  auf  die  Kenntnis  von  den  Lebensgrundlagen  der  Wirtschaftsbetriebe ­
  und  ihren  Zusammenhängen  mit  den  sonstigen  Lebenskreisen  des
Volkes  angewiesen,  wenn  er  die  Wirtschaft  seinen  politischen  Zielen  dienstbar
machen  will.  Nicht  umsonst  sieht  daher  die  soeben  durchgeführte  Reform  des
        <pb n="4" />
        pst-:

VI  Vorwort.

wirtschafts-  (und  rechts-)  wissenschaftlichen  Studiums  eine  stärkere  Berücksichtigung ­
  der  Lehre  vom  Wirtsehaftsbetrieb  vor.
Das  Wort  Wirtschaft  wird  —  heute  mehr  als  früher  —  in  einem  zwiefachen
Sinn  gebraucht:  einmal  im  Sinne  von  Gesamtwirtschaft  (Volkswirtschaft)  und
das  andere  Mal  im  Sinne  von  Wirtschaftsbetrieb  (Einzelwirtschaft).  Um  keine
Mißverständnisse  aufkommen  zu  lassen,  sei  nochmals  betont,  daß  die  vorliegende
Arbeit  den  Wirtschaftsbetrieb  (die  Einzelwirtschaft)  zum  Gegenstand  hat  und
nicht  die  Wirtschaft  im  Sinne  von  Gesamtwirtschaft  (Volkswirtschaft).  Freilich
vergißt  die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  nicht,  daß  dieser  nicht  für  sich  besteht,
sondern  in  der  Gesamtwirtschaft  lebt,  ihr  zum  Leben  verhilft,  wie  er  sein  Leben
von  der  Gesamtwirtschaft  empfängt.  Diese  Verbundenheit  kommt  äußerlich
dadurch  zum  Ausdruck,  daß  sich  das  1.  Buch  mit  der  Zugehörigkeit  des  Wirtschaftsbetriebes ­
  zur  Gesamtwirtschaft  beschäftigt  und  zugleich  auch  die  Gesamtwirtschaft ­
  zu  erkennen  sucht,  jedoch  nur  insoweit,  als  es  zum  Verständnis  der
Daseinsbedingungen  des  einzelnen  Wirtsohaftsbetriebes  erforderlich  ist.  (Warum
dem  Titel  des  Buches  in  der  Klammer  der  Hinweis:  Allgemeine  Betriebswirtschaftslehre ­
  beigefügt  worden  ist,  wird  dem  Leser  verständlich  werden,  so  bald  er
anfängt,  sich  mit  dem  Buch  vertraut  zu  machen.)
Ich  habe  mich  bemüht,  die  Dinge  möglichst  einfach  (und  eher  ausführlich)
darzustellen,  damit  auch  diejenigen  Leser,  die  sich  nicht  in  erster  Linie  dem  Studium ­
  der  Wirtschaftslehre  widmen  (wie  die  Juristen  und  Ingenieure)  keine  allzugroßen ­
  Schwierigkeiten  haben,  wenn  sie  die  nicht  immer  leicht  verständlichen
Vorgänge  der  Wirtschaft  in  sich  aufnehmen  wollen.  Zugleich  hoffe  ich,  daß  der
Praktiker  in  dem  theoretischen  Gedankenbild  einer  Lehre  von  dem  Wirtschaftsbetrieb ­
  seine  Praxis  —  wissenschaftlich  geordnet  —  wieder  erkennen  wird.  Die
Niederschrift  des  dritten  Buches  ist  so  weit  gefördert,  daß  mit  dem  Erscheinen
desselben  bis  Ende  dieses  Jahres  zu  rechnen  ist.
Herrn  cand.  ing.  (oec.)  R.  Burkhardt  danke  ich  auch  an  dieser  Stelle  für
seine  verständnisvolle  Mitarbeit  bei  der  Drucklegung.
Berlin,  31.  Juli  1935.

W.  Prion.
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        Hauptgliedemng.
Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.
(Betriebswirtschaftslehre.)
Erstes  Buch.
Der  Wirtschaftsbetrieh  im  Rahmen  der  Gesamtwirtschaft.
Ä.  Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtsohaftsbetriebe.
B.  Die  Arten  und  Formen  der  Wirtsohaftsbetriebe.
C.  Die  Gesamtwirtscbaft.
D.  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieh.
Zweites  Buch.
Der  Wirtschaftsbetrieb  als  Wirtschaft  (Unternehmung).
A.  Der  Wirtscbaftsplan.
B.  Vermögen  und  Kapital.
C.  Der  Umsatz.
D.  Gewinn  und  Verlust.
Drittes  Buch.
Der  Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb  (Arbeit).
A.  Die  Aufgabe  (Leistung).
B.  Die  Menschen.
C.  Die  Organisation.
D.  Die  Wirtschaftlichkeit.

Inhaltsverzeichnis
des  ersten  Buches.

Der  Wirtschaftsbetrieb  in  der  Gesamtwirtschaft.  Seite
A.  Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe  1
I.  Die  Wirtschaft  1
L  Wesen  und  Begriff  S.  1.  —  2.  Wirtschaft  und  wirtschaftliches  Prinzip  S.  3.  —
3.  Wirtschaft  und  Verbrauch  S.  6.  —  4.  Die  Wirtschaftsweise.  Einzel-  und
Gesamtwirtschaft  S.  8.
II.  Erwerbswirtschaft  und  Unternehmung  10
1.  Die  Erwerbswirtschaft  S.  10.  —  2.  Die  Unternehmung  S.  13.  —  3.  Die
kapitalistische  Unternehmung  (Unternehmung  und  Recht)  S.  16.  —  4.  Das
Gewinnstreben  S.  19.
III.  Der  Betrieb  22
1.  Wesen  und  Begriff  S.  22.  —  2.  Die  Betriebsmerkmale  S.  24.  —  3.  Der  Wirtschaftsbetrieb ­
  S.  26.  —  4.  Der  Begriff  Betrieb  in  Literatur  und  Recht  S.  29.
IV.  Wirtschaftsbetrieh  und  Technik  31
1.  Die  Technik  S.  31.  —  2.  Die  Technik  in  der  Wirtschaft  S.  33.  —  3.  Wirtschaftlichkeit ­
  in  der  Technik  S.  35.  —  4.  Der  technische  Fortschritt.  (Technokrate) ­
  S.  36.

B.  Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe  39
I.  Nach  der  Wirtschaftsperson  39

1.  Die  Wirtschaftstypen  S.  39.  —  2.  Öffentliche  und  private  Wirtschaftsbetriebe ­
  S.  4L  —  3.  Private  oder  öffentliche  Wirtschaftshetriebe  ?  S.  43.  —
4.  Die  Genossenschaften  S.  45.
        <pb n="6" />
        VIII

Inhaltsverzeichnis.

Seite
II.  Nach  der  rechtlichen  Verfassung  (Unternehmungsformen)  ....  47
1.  Die  privaten  Wirtsohafts-(Untemehmungs-)Formen  (I)  S.  47.  ■—  2.  Die  privaten ­
  Unternehmungsformen  (II)  S.  50.  —  3.  Die  genossenschaftlichen  Unternehmungsformen ­
  S.  54.  —  4.  Die  Wirtschaftsformen  der  öffentlichen  Hand
S.  56.  —  Anhang  S.  59.
III.  Nach  dem  Gegenstand  61
Vorbemerkung  S.  61.  —  1.  Die  Handelsbetriebe  S.  62.  —  2.  Die  Gewerbebetriebe ­
  S.  69.  —  3.  Die  Verkehrsbetriebe  S.  73.  —  4.  Die  Bankbetriebe  S.  75.
IV.  Nach  der  Betriehsgestaltung  79
1.  Die  Größe  S.  79.  —  2.  Einfache  und  zusammengesetzte  Betriebe  (Spezialisation
  und  Kombination)  S.  81.  —3.  Eingliedrige  und  mehrgliedrige  Betriebe
(Zentralisation  und  Dezentralisation)  S.  84.  —  4.  Konzentration  S.  86.
V.  Die  Zusammenschlüsse  von  Wirtschaftsbetrieben  87
1.  Die  Gelegenheitsgesellschaften  S.  87.  —  2.  Die  Kartelle  S.  88.  —  3.  Die
Förderungsgemeinschaften  S.  91.  —  4.  Konzerne  und  Trusts  S.  93.  —  Zusammenfassung ­
  S.  95.  —  Anhang:  Geschichtliche  Entwicklung  S.  96.
C.  Die  Gesamtwirtschaft  100
I.  Das  Gebilde  der  Marktwirtschaft  100
1.  Wesen  und  Bedeutung  S.  100.  —  2.  Der  Vollzug  der  Marktwirtschaft  S.  102.—
3.  Der  Wirtsohaftsliberalismus  S.  106.  —  4.  Produktivität  und  Rentabilität
S.  107.
II.  Der  Ablauf  der  Gesamtwirtschaft  109
1.  Wesen  und  Bedeutung.  Die  Konjunktur  S.  109.  —  2.  Die  Konjunkturabschnitte ­
  S.  111.  —  3.  Konjunkturpolitik  S.  113.  —  4.  Die  Weltwirtschaftskrise
1931/32  S.  116.
III.  Gesamtwirtschaft  und  Staat  119
1.  Die  Gemeinwirtschaft  S.  119.  —  2.  Staat  und  Wirtschaft  S.  121.  —  3.  Die
nationalsozialistische  Wirtschaft  S.  124.  —  4.  Die  ständische  Wirtschaft  S.  127.
—  Anhang:  Die  nationalsozialistische  Wirtschaftspolitik  S.  130.
D.  Die  Lehre  vom  Wirtschaltsbetrieb  133
I.  Die  Lehre  133
1.  Wesen  und  Inhalt  S.  133.  —  2.  Theorie  und  Praxis  S.  135.  —  3.  Wirtschaftsbetriebslehre
  und  Gesamtwirtschaftslehre  8.138.  —  Gliederung  der  Wirtschaftswissenschaft ­
  S.  140.
II.  Das  Schrifttum  140
1.  Das  ältere  Schrifttum  S.  140.  —  2.  Das  neuere  Schrifttum  über  die  Allgemeine ­
  „Betriebswirtschaftslehre“  S.  143.  —  3.  Das  Schrifttum  über  Einzelgebiete ­
  S.  145.
III.  Das  Studium  151
1.  Der  Diplom-Kaufmann  S.  151.  —  2.  Der  Diplom-Volkswirt  S.  154.  —  3.  Der
Wirtschaftsingenieur  S.  156.
Namen-  und  Sachverzeichnis  160
        <pb n="7" />
        A.  Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe.
I.  Die  Wirtschaft.
1.  Wesen  und  Begriff.  In  diesem  Buch  gelangt  der  Wirtschaftsbetrieb  und  seine
Verbundenheit  mit  der  Gesamtwirtschaft  zur  Darstellung.  Wir  wollen  zunächst
sehen,  was  ein  Wirtschaftsbetrieb  ist,  in  welchen  Arten  und  Formen  er  vorkommt,
und  wie  sich  die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe  zur  Gesamtwirtschaft  zusammenfügen. ­
  Der  Wirtschaftsbetrieb  ist  die  Veranstaltung  einer  Wirtschaft.  Um  zu
erkennen,  was  hinter  dieser  an  sich  einfach  erscheinenden  Aussage  steckt,  ist  zuvor ­
  der  Begriff  der  Wirtschaft  klarzustellen.  Das  ist  um  so  notwendiger,  als
dieser  Begriff  in  verschiedenem  Sinne  (und  mit  verschieden  abgegrenztem  Inhalt) ­
  gebraucht  wird  und  daher  auch  der  Ausgangspunkt  für  eine  wissenschaftliche ­
  Darstellung  verschieden  sein  kann.  Wir  wollen  jedoch  nicht  im  einzelnen
auf  die  Auseinandersetzungen  eingehen,  sondern  nur  die  Hauptunterschiede
andeuten  —  und  festlegen,  was  wir  im  folgenden  unter  Wirtschaft  verstehen
wollen.
Wenn  wir  von  der  Erfahrung  des  Lebens  ausgehen,  so  finden  wir,  daß  der
Mensch  zahlreiche  Bedürfnisse  hat,  deren  Befriedigung  er  herbeizuführen  wünscht.
Er  will  sich  ernähren  und  kleiden,  will  wohnen  und  sich  gegen  Störungen  seines
Lebens  sichern.  Er  empfindet  es  als  einen  Mangel,  allein  zu  sein  und  lebt  daher  in
Familien,  Sippen,  Stämmen  oder  Völkern.  Sein  Geist  treibt  ihn  zu  künstlerischer ­
  Betätigung,  zu  religiösen  Vorstellungen  und  Handlungen,  seine  Kraft  zu
sportlichem,  jagdlichem  und  kriegerischem  Tun.  Und  schließlich  sieht  er,  daß
Freude,  Spiel  und  Tanz  das  Leben  verschönen  können,  daß  die  Sorge  um  die
Seinen,  das  Arbeiten  für  die  Gemeinschaft  das  Leben  besonders  lebenswert  erscheinen ­
  lassen.  Es  mag  sein,  daß  nicht  jeder  Mensch  jedes  einzelne  von  diesen
Bedürfnissen  in  gleichem  Maße  und  in  gleicher  Stärke  empfindet;  anderseits
können  jederzeit  neue  Bedürfnisse  in  das  Bewußtsein  des  Menschen  eintreten.  So
kann  man  das  menschliche  Leben  als  ein  sich  ständig  wiederholendes  und  erneuerndes ­
  Befriedigen  von  Bedürfnissen  auffassen.
Will  man  dieses  oder  jenes  Bedürfnis  befriedigen,  so  sind  entsprechende  Mittel
erforderlich:  Stoffe  zum  Bau  von  Wohnungen,  Waffen  zum  Erlegen  des  Wildes
oder  zur  Bekämpfung  der  Feinde,  Einrichtungen  für  den  Gottesdienst,  Maßnahmen
zur  Gestaltung  des  Gemeinschaftslebens.  Eine  weite  Auslegung  des  Begriffes
meint  nun,  daß  Wirtschaft  diejenige  menschliche  Tätigkeit  sei,  die  es  mit  der
Bereitstellung  von  Mitteln  für  die  Befriedigung  aller  dieser  menschlichen  Bedürfnisse ­
  zu  tun  habe.  Von  dieser  Auffassung  erhält  man  eine  deutlichere  Vorstellung,
wenn  man  z.B.  an  die  Sippen  und  Stämme  frühgeschichtlicher  Zeit  denkt,  bei
denen  die  Angehörigen  in  gemeinsamem  Schaffen  die  Mittel  aufbringen,  die  das
Leben  jedes  einzelnen  und  in  der  Gesamtheit  verbürgen.  Wir  wollen  —  um  die
Unterschiede  besser  erkennen  zu  können  1 —  diese  Auffassung  von  der  Wirtschaft:
Bereitstellung  von  Mitteln  für  die  Befriedigung  von  Bedürfnissen  schlechthin,  also
Frion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  I.  1
        <pb n="8" />
        2

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe.

von  allen  vorkommenden  oder  möglichen  Bedürfnissen,  die  Wirtschaft  im  A-Sinne
  nennen.
Wenn  heute  jemand  —  in  Erfüllung  eines  Bedürfnisses  —  Musik  treibt,  eine
religiöse  Andacht  verrichtet,  Gedichte  schreibt  oder  sich  sportlich  betätigt,  so
spricht  man  nicht  von  Wirtschaft,  sondern  von  Kunst,  Gottesdienst,  Sport  u.a.m.
Wenn  der  Staat  die  Bedingungen  und  Ziele  für  das  Gemeinschaftsleben  setzt  oder
Einrichtungen  schafft,  die  letzteres  sicherstellen  und  vervollkommnen  sollen,  so
spricht  man  von  Politik,  Rechts-  und  Schulpflege  sowie  von  Ertüchtigung  und
wiederum  nicht  von  Wirtschaft.  Der  Sprachgebrauch  kennt  also  neben  dem
weiten  Begriff  der  Wirtschaft  (im  A-Sinne)  noch  einen  engeren:  wenn  die  Menschen ­
  daran  gehen,  die  Mittel  zur  Befriedigung  einer  bestimmten  Art  von  Bedürfnissen ­
  bereitzustellen.  Die  Frage  ist  jetzt  nur:  was  sind  das  für  Bedürfnisse,  die
die  Wirtschaft  in  diesem  Sinne  befriedigen  will  oder  soll,  und  welcher  Art  sind  die
Mittel,  die  die  Wirtschaft  zur  Befriedigung  dieser  Bedürfnisse  zur  Verfügung
stellt  ?  Diese  Frage  wird  in  der  Weise  beantwortet,  daß  man  von  den  Urbedürfnissen
  der  Menschen  ausgeht,  deren  Befriedigung  eine  Grundvoraussetzung  für  das
Leben  überhaupt  ist,  wie  z.B.  Ernährung,  Kleidung,  Wohnung.  Doch  ist  es  nicht
leicht,  eine  genaue  und  ein  für  allemal  feststehende  Abgrenzung  dieser  Bedürfnisse
gegenüber  den  sonstigen  Bedürfnissen  vorzunehmen;  denn  zur  Lebensnotwendigkeit ­
  gehört  schon  früh  (und  erst  recht  heute)  das  Miteinanderleben  in  Familie,
Stamm,  Volk  und  Staat,  gehört  (auch  schon  in  früher  Zeit,  wenn  der  Hunger
gestillt  ist)  die  Beschäftigung  mit  geistigen,  religiösen  und  künstlerischen  Dingen.
Mit  Rücksicht  hierauf  pflegt  man  die  Abgrenzung  dessen,  was  Wirtschaft  ist  oder
sein  soll,  so  vorzunehmen,  daß  man  sagt:  der  Mensch  will  mit  Hilfe  der  Wirtschaft
äußere  (materielle)  Bedürfnisse  befriedigen;  dann  bildet  die  Befriedigung  geistiger
(ideeller)  Bedürfnisse  den  Inhalt  anderer  Betätigungen  des  menschlichen  Lebens,
wie  z.B.  der  Politik,  Kunst,  Wissenschaft,  Religion,  des  Sportsu.a.m.  Wir  wollen
diese  Auffassung  der  Wirtschaft;  Bereitstellung  von  Mitteln  für  die  Befriedigung
äußerer  Bedürfnisse,  die  Wirtschaft  im  B-Sinne  nennen.
Die  Abgrenzung  der  Wirtschaft  in  dem  vorstehenden  Sinne  erfordert  eine  Klarstellung
nach  zwei  Richtungen  hin.  Es  kann  keinem  Zweifel  unterhegen,  daß  der  Arzt,  der  einen
Kranken  behandelt,  das  Bedürfnis  des  Kranken  nach  Wiederherstellung  befriedigt,  und  daß
der  Arzt  eine  Tätigkeit  ausübt,  die  wir  Heilkunst  (und  nicht  etwa  Wirtschaft)  nennen.  Der
Arzt  in  dieser  seiner  Tätigkeit  übt  einen  Beruf  aus,  genau  wie  der  Pfarrer,  der  Künstler  und
der  Rechtsanwalt  es  auch  tun.  Dasselbe  gilt  für  den  Artisten,  der  durch  halsbrecherische
Darbietungen  die  Schaulust  seiner  Zuschauer  befriedigt.  Wie  nun,  wenn  der  Arzt  zur  Durchführung ­
  seiner  Heilkunst  eine  Heilanstalt  (Sanatorium)  unterhält  oder  ein  Zirkus  eine  Anzahl
Artisten  anwirbt  und  gegen  Entgelt  Vorstellungen  veranstaltet?  Wie  im  alten  Rom  die  Thermen ­
  und  die  zirzensischen  Darbietungen  keine  Wirtschaft  waren,  so  auch  heute  nicht  das
Sanatorium  und  der  Zirkus:  beide  bleiben  Darbietungen  besonderer  Art.  Der  Unterschied  ist
nur,  daß  sie  heute  des  Erwerbs  wegen  (vgl.  II)  betrieben  werden,  und  daß  die  Veranstaltungen
auf  Grund  von  Überlegungen  und  Maßnahmen  erfolgen,  die  sich  in  der  Wirtschaft  herausgebildet ­
  und  sich  hier  als  zweckmäßig  erwiesen  haben.  Will  man  ein  übriges  tun,  so  könnte
man  solche  nach  dem  Vorbild  der  Wirtschaft  betriebenen  Berufsveranstaltungen  als  uneigentliohe
  Wirtschaften  bezeichnen,  so  daß  die  Wirtschaft  im  B-Sinne:  a)  eigentliche  und  b)  uneigentliche ­
  Wirtschaften  umfaßt.
Und  weiter:  wie  liegen  die  Dinge,  wenn  sachliche  (körperliche)  Mittel  für  geistige  Zwecke
hergestellt  werden  ?  Wenn  im  alten  Ägypten  die  unterjochten  Völker  gezwungen  wurden,
Ziegel  zu  streichen,  so  übten  letztere  eine  Wirtschaftstätigkeit  aus,  soweit  und  solange  die
Ziegel  für  die  Befriedigung  eines  äußeren  Bedürfnisses  (Bau  von  Wohnungen)  gebraucht
wurden.  Soll  hingegen  mit  dem  Bau  von  Pyramiden  etwa  nur  ein  äußeres  Bedürfnis  befriedigt
werden  (geschützte  Aufbewahrung  der  sterblichen  Überreste  der  Pharaonen)?  Wie  steht  es
überhaupt  mit  der  Herstellung  von  Gegenständen,  die  der  Ausübung  anderer  menschlichen
Tätigkeiten,  der  Befriedigung  ideeller  Bedürfnisse  dienen?  Ist  die  Fabrik,  die  in  Thüringen
viele  Menschen  mit  der  Herstellung  von  Dingen  für  den  Heidenkult  noch  nicht  bekehrter  Völker ­
  beschäftigt,  eine  Wirtschaft  oder  nicht  ?  Oder  die  Fabriken,  die  den  bildenden  Künstlern
Baustoffe,  Holz,  Papier  und  Farbe  für  ihre  Arbeit  liefern  ?  Man  erkennt  aus  diesen  Fragen
        <pb n="9" />
        Die  Wirtschaft.

3

zweierlei:  1.  daß  sachliche  Dinge  (Mittel)  auch  zur  Befriedigung  geistiger  Bedürfnisse  verwendet ­
  werden  können  und  insoweit  wieder  eine  uneigentliche  Wirtschaft  vorliegt,  2.  daß  die
Personen,  die  diese  Dinge  hersteilen,  dies  aus  Liebhaberei  oder  im  Zuge  ihrer  künstlerischen
Betätigung  (Bildhauerei)  oder  —  wieder  des  Erwerbs  wegen  tun  können.  Auf  die  des  Erwerbs ­
  wegen  betriebene  Wirtschaft  ist  weiter  unten  noch  zurüokzukommen  (Wirtschaft
im  C-Sinne).
Es  ergibt  sich  also:  wie  man  auch  die  Wirtschaft  abgrenzen  will,  so  steht  doch
fest,  daß  sie  einen  ebenso  notwendigen  wie  wichtigen  Teil  des  menschlichen  Lebens
überhaupt  darstellt;  sie  ist  erforderlich,  um  das  Leben  des  Menschen  und  damit
auch  die  ihm  gestellten  Aufgaben  sicherzustellen.  Nur  wenn  man  dazu  übergeht,
diesen  Teil  des  menschlichen  Lebens  begrifflich  und  gedanklich  als  Wirtschaft  abzusondern, ­
  entstehen  Schwierigkeiten,  weil  die  Grenzen  verschieden  gezogen  werden ­
  können.  (Wirtschaft  im  A-,  B-  und  C-Sinne.)  Dies  geschieht  tatsächlich  auch
(und  zwar  in  viel  weitgehenderem  Maße,  als  im  vorstehenden  angedeutet  worden
ist).  So  kommt  es,  daß  der  eine  dies  und  der  andere  jenes  unter  Wirtschaft  versteht, ­
  daß  es  demzufolge  auch  verschiedene  Wirtschaftslehren  (mit  verschiedenen
Ausgangspunkten  oder  Inhalten)  gibt.  Unter  dieser  Tatsache  müssen  naturgemäß
diejenigen  leiden,  die  sich  schnell  über  die  Lehre  von  der  Wirtschaft  unterrichten
wollen;  insbesondere  glauben  die  Praktiker,  sich  nicht  leicht  in  den  verschiedenen
Wirtschaftslehren  zurechtfinden  zu  können.  Sie  übersehen,  daß  es  in  jedem  Falle
eines  Kunstgriffes  bedarf,  um  aus  dem  vielfältigen  und  verschlungenen  Gemeinschaftsleben ­
  der  Menschen  das  abzusondern,  was  als  Sachbereich  für  eine  wissenschaftliche ­
  Darstellung  der  Wirtschaft  in  Betracht  kommen  kann  oder  soll.  Für
den  weiteren  Verlauf  unserer  Darstellung  gilt  die  Wirtschaft  im  B-Sinne:  die
Bemühungen  der  Menschen,  die  Mittel  für  die  Befriedigung  äußerer  (materieller)
Bedürfnisse  aufzubringen.
Das  Wort:  Wirtschaft  erfreut  sich  überhaupt  —  besonders  seit  dem  Kriege  —  einer  großen
Beliebtheit.  Innerhalb  der  eigentlichen  Wirtschaft  spricht  man  von  Anlage-,  Stoff-,  Maschinenwirtschaft, ­
  von  Kapital-  und  gar  Personalwirtschaft.  Auf  technischem  Gebiet  scheint  alles
zu  Wirtschaft  werden  zu  wollen:  Kraft-,  Wasser-,  Kohle-,  Elektrizitätswirtschaft;  man  spricht
von  Bau-,  Textil-  und  Bergwirtschaft  —  es  fehlt  nur  noch,  daß  mansagt;  Wirtschaft-Wirtschaft.
In  allen  diesen  Fällen  ist  das  Wort  Wirtschaft  an  die  Stelle  von  Wesen  getreten:  Stoff-,  Maschinen-, ­
  Personalwesen,  womit  angedeutet  werden  soll,  daß  alles,  was  dem  betreffenden  Gebiet ­
  wesentlich  ist,  eingesohlossen  ist.  Mit  dem  Wort  Wirtschaft  soll  besonders  hervorgehoben
werden,  daß  man  bei  dem  Wesen  auch  an  die  wirtschaftliche  Seite  denkt.  Schön  sind  diese
Wortzusammensetzungen  mit  Wirtschaft  nicht,  ganz  abgesehen  davon,  daß  sie  häufig  ein
falsches  Bild  geben;  mit  der  Wirtschaft  in  unserem  Sinne  haben  sie  unmittelbar  nichts  zu  tun.
2.  Wirtschaft  und  wirtschaftliches  Prinzip.  Die  Mittel,  deren  der  Mensch  zur
Befriedigung  äußerer  Bedürfnisse  bedarf,  fallen  ihm  nicht  ohne  weiteres  in  den
Schoß;  die  Tätigkeit,  die  er  aufwendet,  um  sie  zu  erhalten,  nennen  wir  Arbeit.
Solange  das  Bibelwort  Geltung  hat,  daß  der  Mensch  im  Schweiße  des  Angesichts
sein  Brot  essen  soll,  bedeutet  Wirtschaft  zugleich  Arbeit,  die  Aufwendung  von
Mühen  und  Opfern  zur  Erlangung  der  Mittel,  die  zur  Befriedigung  der  Bedürfnisse
erforderlich  sind.  Die  Wirtschaft  beansprucht  somit  einen  mehr  oder  weniger
großen  Teil  der  menschlichen  Arbeitskraft;  mit  der  Wirtschaft  füllt  der  Mensch
einen  Teil  seines  Lebens  aus,  gestaltet  er  in  weitgehendem  Maße  sein  Leben,  zugleich ­
  das  seiner  Angehörigen  und  nicht  zuletzt  auch  das  seiner  Mitmenschen.
Insofern  ist  der  Mensch  an  die  Wirtschaft  gebunden,  und  er  muß  bestrebt  sein,
sie  in  die  Gestaltung  seines  Lebens  sinnvoll  einzuordnen.
Die  Mittel,  die  der  Mensch  mit  Hilfe  der  Wirtschaft  gewinnt,  werden  üblicherweise ­
  Güter  genannt.  Sie  können  körperliche  Gestalt  annehmen,  also  Sachen  darstellen, ­
  oder  in  Dienstleistungen  bestehen.  Letztere  zerfallen  wieder  in  körperliche
Dienstleistungen  (wenn  z.  B.  bei  einer  Expedition  die  Träger  Lebensmittel  auf  ihrem
Rücken  schleppen)  und  in  geistige  Dienstleistungen  (wenn  der  Professor  der  Landwirtschaftslehre ­
  dem  Bauer  die  beste  Benutzung  seines  Bodens  klarzumachen
1*
        <pb n="10" />
        4

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaf  tsbetricbc.

versucht).  Beides:  Güter  und  Dienstleistungen  werden  neuerdings  zusammengefaßt ­
  auch  kurz  als  Leistung  bezeichnet.  Wir  wollen  diese  Bezeichnung  auf  einen
bestimmten  Fall  beschränken  (vgl.  III.  Betrieb)  und  im  Bereiche  des  Begriffes
Wirtschaft  an  der  herkömmlichen  Bezeichnung  Gut  festhalten.
Der  Mensch  legt  den  Gütern  nach  dem  Nutzen,  den  sie  ihm  mit  Rücksicht  auf
ihre  Eignung  zur  Bedürfnisbefriedigung  gewähren,  einen  entsprechenden  Wert  bei.
In  gleicher  Weise  bewertet  er  die  Mühen  und  Opfer,  die  er  für  die  Bereitstellung
der  Güter  aufzubringen  genötigt  ist.  Nur  wenn  ein  Vergleich  ergibt,  daß  der
Nutzen  größer  ist  als  der  Wert,  der  dem  aufgewendeten  Opfer  entspricht,  wird  der
Mensch  geneigt  sein,  das  in  Aussicht  genommene  Gut  zu  beschaffen.  Dieser  Tatbestand ­
  hat  zu  einer  weiteren  Erklärung  des  Begriffes  Wirtschaft  Veranlassung  gegeben ­
  :  wirtschaften  sei  ein  Vergleichen  von  Nutzen  und  Opfer  oder  noch  einfacher:
ein  Wählen  zwischen  verschiedenen  Werten.  Diese  Aussagen  enthalten  zweifellos
einen  richtigen  Kern;  sie  lassen  aber  nicht  den  ganzen  Vorgang  erkennen,  der  in
der  Wirtschaft  eingeschlossen  ist,  und  sie  bleiben  daher  für  den  unverständlich,
der  die  Vorgänge  nicht  im  einzelnen  erkennt.
Wirtschaften  bedeutet:  Ausübung  der  Wirtschaft.  Es  geht  darum,  auf  der  einen
Seite  die  Bedürfnisse,  die  befriedigt  werden  sollen,  nach  Art  und  Größe  sowie
Dringlichkeit  abzuschätzen  und  auf  der  anderen  Seite  zu  erwägen,  welche  Mittel
in  Betracht  kommen,  wie  sie  beschafft,  hergestellt  oder  bereitgestellt  werden,
welche  Verfahren  anzuwenden  sind,  um  die  Bereitstellung  durchzuführen.  Hierbei
ist  ein  ständiges  Äbwägen  und  Vergleichen  von  Nutzen  und  Opfern  erforderlich.
Der  Vorgang  des  Wirtschaftens  kann  auch  so  liegen,  daß  von  vorhandenen
Mitteln  auf  deren  Eignung  zur  Befriedigung  von  Bedürfnissen  geschlossen  wird
und  abgeschätzt  werden  muß,  welche  Opfer  noch  bis  zur  Befriedigungsreife  zu
bringen  sind.  Und  schließlich  ist  im  Wirtschaften  eingeschlossen,  daß  die  Einrichtungen ­
  geschaffen  und  die  Veranstaltungen  getroffen  werden,  durch  die  die
Güter  tatsächlich  ihre  Eignung  zur  Bedürfnisbefriedigung  erhalten.  Das  Wirtschaften ­
  stellt  also  sowohl  gedankliche  Überlegungen  als  auch  praktische  Handlungen ­
  dar,  die  —  zusammengefaßt  als  Arbeit  ■—  recht  verwickelter  Natur  sein
können.  (Man  kann  sich  das  Wirtschaften  auch  als  Werteschaffen  vorstellen;  dann
hätte  man  zum  Einprägen  die  Worte:  Wirtschaften  gleich  Werteschaffen.)
Wenn  das  Wirtschaften  von  Erfolg  sein  soll,  dann  ist  es  von  Vorteil  (und  meist
notwendig),  die  einzelnen  Teile  des  Vorganges  in  einer  bestimmten  Ordnung  und
Folge  zu  erledigen.  Also:  zuerst  zu  überlegen,  welche  Bedürfnisse  befriedigt  werden ­
  sollen,  dann:  welche  Mittel  hierfür  in  Betracht  kommen,  und  besonders:  in
welcher  Reihenfolge  und  Zusammenwirkung  die  Stoffe  und  Kräfte  anzusetzen
sind,  damit  die  Bereitstellung  der  Güter  gelingt.  Dieses  ordnende  Überlegen  und
Handeln  des  Menschen  wird  als  Planen  bezeichnet;  somit  liegt  der  Wirtschaftstätigkeit ­
  ein  bestimmter  Plan  —  der  Wirtschaftsplan  zugrunde.  So  wird  Wirtschaft ­
  als  die  planmäßige  menschliche  Tätigkeit  zur  Bereitstellung  von  Gütern
bezeichnet.  Und  da  dieses  ordnende  Planen  von  der  menschlichen  Vernunft  vorgenommen ­
  wird,  sagt  man  weiter,  daß  Wirtschaften  zugleich  ein  vernunftgemäßes
(rationelles)  Handeln  sei.  Doch  muß  man  sich  hierbei  vor  dem  Mißverständnis
hüten,  als  ob  es  sich  in  der  Wirtschaft  immer  nur  um  den  höchsten  Grad  menschlicher ­
  Vernunft  handeln  müsse.  Die  im  einzelnen  vorgesehene  oder  durchgeführte
Ordnung  kann  selbstverständlich  ebensogut  einer  weniger  zweckmäßigen  oder  gar
einer  schlechten  Ordnung  entsprechen.  So  gibt  es  Wirtschaften,  die  ihren  Zweck
erfüllen,  und  die  vielleicht  nach  ihrer  Ordnung  als  Lotterwirtschaften  zu  bezeichnen ­
  sind.  Nicht  selten  haben  unordentliche  Wirtschaften  einen  künstlerischen
oder  spielerischen  Beigeschmack.  Endlich  ist  zu  beachten,  daß  das  Wirtschaften
trotz  besten  Planens  und  größter  Ordnung  sein  Ziel  auch  mal  nicht  erreichen
        <pb n="11" />
        Die  Wirtschaft.

5

kann,  also  das  bereitgestellte  Gut  nicht  den  Wert  hat,  den  man  veranschlagt  hat.
Trotzdem  ist  gewirtschaftet  worden,  liegt  Wirtschaft  vor,  allerdings  mit  ungünstigem ­
  Erfolg.
Von  Wirtschaften  ist  das  Wort:  wirtschaftlich  abgeleitet;  es  bedeutet  soviel
wie:  ein  Verhalten,  wie  es  in  der  Wirtschaft  üblich  ist.  Wie  sieht  aber  das  in  der
Wirtschaft  übliche  Verhalten  aus  ?  Es  kommt  in  dem  sog.  wirtschaftlichen  (ökonomischen) ­
  Prinzip  zum  Ausdruck;  den  angestrebten  Erfolg  mit  möglichst  geringen
Opfern  zu  erreichen  oder  aus  gegebenen  Aufwendungen  einen  möglichst  großen
Erfolg  zu  ziehen.  Anders  ausgedrückt:  ein  möglichst  günstiges  Verhältnis  zwischen ­
  Aufwand  und  Erfolg  zu  erzielen.  Man  hat  darauf  hingewiesen,  daß  dieser
Grundsatz;  aus  wenig  viel  zu  machen  eigentlich  im  ganzen  Umkreis  des  menschhohen
  Lebens  anzutreffen  sei,  weil  die  einfache  Erfahrung  den  Menschen  lehre,  sich
nicht  mehr  anzustrengen  als  notwendig  ist,  um  ein  bestimmtes  Ziel  zu  erreichen.
Im  übrigen  habe  ein  solches  Verhalten  schon  eine  besondere  Kennzeichnung  durch
das  Wort:  sparsam  erhalten.  Mit  Recht  wird  dem  jedoch  entgegengehalten,  daß
das,  was  das  wirtschaftliche  Prinzip  ausmache,  kein  Sparen  schlechthin,  sondern
eben  ein  besonderes  Verhalten  bedeute,  das  sich  gerade  in  der  Wirtschaft  als
erfolgreich  erwiesen  habe,  nämlich  unter  Umständen  auch  mal  viel  aufzuwenden,
wenn  aus  den  dargebrachten  Opfern  größere  Werte  entstehen,  als  dies  bei  nur
kleinem  Einsatz  der  Fall  sein  würde.  Das  allgemeine  Sparprinzip  hat  in  der
Wirtschaft  eine  besondere  Prägung  erfahren.  Es  ist  daher  am  Platze  (und  zweckmäßig), ­
  von  einem  besonderen  wirtschaftlichen  Prinzip  (in  der  obigen  Fassung)
zu  sprechen.  In  diesem  Sinne  liegt  ein  unwirtschaftliches  Verhalten  vor,  wenn
jenes  Prinzip  nicht  gewahrt  worden  ist.
Es  ist  das  Schicksal  kurz  gefaßter  Leitsätze,  daß  sie  —  einmal  ausgesprochen
und  durch  den  Sprachgebrauch  verselbständigt  —  ihre  Entstehungsgeschichte  abstreifen ­
  und  nun  einer  mißverständlichen  Auslegung  und  Anwendung  preisgegeben
sind.  So  kann  auch  das  wirtschaftliche  Prinzip  zu  einer  Überspannung  seines
Inhaltes  führen,  wenn  die  ihm  zugrundeliegende  Abschätzung  ohne  Rücksicht  auf
die  besonderen  Umstände  erfolgt,  für  die  es  Anwendung  finden  soll.  Insbesondere
gilt  dies,  wenn  die  menschliche  Arbeit  in  diese  Rechnung  eingestellt  und  verlangt
wird,  daß  ihr  zuliebe  die  Gesundheit  der  Menschen,  die  Freude  an  der  Arbeit  und
schließlich  ihr  ganzes  Leben  geopfert  werden  sollen.  Dann  wird  aus  einem  vernünftigen ­
  Prinzip  ein  unvernünftiges,  d.  h.  der  Sinn  der  Arbeit  wird  in  sein  Gegenteil, ­
  in  Knechtschaft,  verkehrt.  Es  kommt  also  darauf  an,  daß  die  Menschen  das
wirtschaftliche  Prinzip  auch  richtig,  d.  h.  in  ihrer  Wirtschaft  vernünftig  anwenden.
Die  Anwendung  des  wirtschaftlichen  Prinzips  (wie  auch  die  Begriffe:  wirtschaftlich  und
Wirtschaftlichkeit)  ist  nicht  auf  den  Bereich  der  Wirtschaft  beschränkt;  es  kann  auch  bei
anderen  menschlichen  Tätigkeiten  beobachtet  werden.  So  spricht  man  vom  wirtschaftlichen
Verhalten  beim  Sport,  von  der  Wirtschaftlichkeit  des  Kochens;  wenn  jemand  zur  Erhaltung
seiner  körperlichen  und  geistigen  Leistungsfähigkeit  regelmäßige  Erholungspausen  einschiebt,
sich  auf  besondere  Anstrengungen  durch  vorherige  Schonung  seiner  Kräfte  vorbereitet,  so
handelt  er  nach  dem  wirtschaftlichen  Prinzip.  Gemeint  ist  immer,  daß  nach  den  Regeln  verfahren ­
  wird,  die  in  dem  wirtschaftlichen  Prinzip  verkörpert  sind.  In  ganz  besonderem  Maße
ist  das  Wort  Wirtschaftlichkeit  auf  dem  der  Wirtschaft  nahe  gelegenen  Gebiet  der  Technik
in  Übung  gekommen,  was  zu  vielen  Mißverständnissen  Veranlassung  gibt.  (Näheres  vgl.
IV.  Technik.)  Hier  sei  lediglich  vermerkt,  daß  Wirtschaftlichkeit  in  der  Technik  nicht  etwa
gleichbedeutend  mit  dem  Vorgang  des  Wirtsohaftens  oder  mit  dem  Begriff:  Wirtschaft  ist,
sondern  wieder  nur  die  Übertragung  eines  bestimmten  Verhaltens  —  eben  des  wirtschaftlichen ­
  Prinzips  —  auf  die  Technik  zu  bedeuten  hat.
Endlich  ist  zu  vermerken,  daß  sowohl  das  wirtschaftliche  Prinzip  als  auch  der  Grundsatz
der  Wirtschaftlichkeit  auf  die  Gesamtwirtsohaft  angewendet  werden  können.  Auf  die  sich
hier  ergebenden  Beziehungen  wird  unter  0  einzugehen  sein.
Daß  dieses  Prinzip:  einen  Zweck  mit  möglichst  geringen  Opfern  zu  erreichen,
gerade  in  der  Wirtschaft  entstanden  und  besonders  entwickelt  worden  ist,  ist
        <pb n="12" />
        6

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe.

leicht  einzusehen:  im  täglichen  Kampf  um  die  Güter,  die  der  Mensch  zur  Befriedigung ­
  seiner  dringenden  und  wichtigen  Bedürfnisse  nötig  hat,  wird  er  geneigt
sein,  die  Mühen  und  Opfer,  die  zur  Erlangung  der  Güter  erforderlich  sind,  möglichst ­
  gering  zu  halten,  damit  ihm  Zeit,  Kraft  und  Lust  für  die  sonstigen  Lehensnotwendigkeiten ­
  und  -freuden  übrig  bleiben.
3.  Wirtschaft  und  Verbrauch.  Die  Verwendung  der  Güter  für  die  Bedürfnisbefriedigung ­
  wird  als  Verbrauch  bezeichnet.  Wir  wollen  die  Frage,  oh  der  Verbrauch ­
  begrifflich  noch  zur  Wirtschaft  zu  rechnen  ist,  davon  abhängig  machen,
daß  wir  zunächst  sehen  wollen,  was  es  mit  diesem  Verbrauch  für  eine  Bewandtnis
hat.  Die  Verwendung  der  Güter  kann  in  verschiedener  Weise  vor  sich  gehen.  Das
Brot,  das  wir  zur  Stillung  unseres  Hungers  verwenden,  wird  verzehrt;  dadurch
wird  es  zum  Verschwinden  gebracht  (in  seiner  Eigentümlichkeit  als  Brot).  Es  hat
als  Gut  aufgehört  zu  sein,  wodurch  es  seinen  Zweck  erfüllt  hat.  Andere  Güter
haben  eine  nicht  so  kurzlebige  Verwendung.  Der  Tisch,  der  aus  Holz  gefertigt  ist,
dient  einer  längeren  Zeit  der  Bedürfnisbefriedigung  (z.B.  der  Fertigstellung  oder
Einnahme  von  Speisen).  Ebenso  das  Kleid,  das  aus  Wolle  hergestellt  worden  ist.
In  solchen  Fällen  sprechen  wir  von  Gebrauch.  Verbrauch  und  Gebrauch  stellen
grundsätzlich  dasselbe  dar:  ein  Güterverzehr  im  eigentlichen  Sinne  des  Wortes.
Sie  unterscheiden  sich  nur  durch  die  Dauer  des  Verwendungsvorganges.
Es  ist  jedoch  noch  eine  dritte  Art  der  Verwendung  von  Bedeutung:  ein  hergestelltes
  Gut  erhält  seinen  Wert  dadurch,  daß  es  bei  der  Herstellung  anderer
Güter  verwendet  wird,  wie  z.B.  das  Werkzeug,  die  Maschine.  Doch  trifft  dies  auch
für  die  Rohstoffe  zu,  die  gewonnenen  oder  geerntet  werden,  als  solche  ein  Gut
von  bestimmter  Art  und  bestimmtem  Wert  darstellen,  und  aus  denen  andere
Güter  gefertigt  werden,  wie  z.  B.  aus  Erzen  und  Kohle  das  Eisen.  Auch  diese
Güter  werden  verbraucht  oder  gebraucht;  aber  aus  dieser  Verwendung  entstehen ­
  neue  Güter,  Die  Verschiedenheit  wird  dadurch  gekennzeichnet,  daß  man
zwischen  unmittelbarem  Verbrauch  (Brot)  oder  Gebrauch  (Tisch)  und  mittelbarem
Verbrauch  (Kohle)  oder  Gebrauch  (Werkzeug)  unterscheidet.  Dann  spielt  sich
der  mittelbare  Verbrauch  und  Gebrauch  dort  ab,  wo  Güter  hergestellt  werden,
also  in  der  Wirtschaft;  ja  hier  spielt  diese  Art  der  Verwendung  der  Güter  eine
große  Rolle  (die  wir  noch  zu  würdigen  haben).
Doch  ist  zu  beachten,  daß  das  Kennzeichen  des  unmittelbaren  und  mittelbaren
Verbrauchs  und  Gebrauchs  nicht  den  Gütern  ohne  weiteres  anhaftet.  Die  Kohle,
die  zum  Schmelzen  des  Erzes  verwendet  wird,  dient  einem  mittelbaren  Verbrauch;
der  Herstellung  von  Eisen;  wenn  hingegen  der  Wohnraum  im  Hause  mit  Kohle
geheizt  wird,  liegt  unmittelbarer  Verbrauch  vor:  Abwehr  der  Kälte.  Das  Getreide, ­
  wie  das  Mehl,  ist  für  den  Bauer  ein  Gut  des  mittelbaren  Verbrauchs;  das
Brot  dient  dem  unmittelbaren  Verbrauch,  wenn  der  Mensch  mit  seiner  Hilfe  den
Hunger  stillt;  wird  es  zur  Mast  eines  Tieres  verwendet,  liegt  wieder  mittelbarer
Verbrauch  vor.  Aus  diesen  Beispielen  wird  zugleich  ersichtlich,  daß  Verbrauch
immer  nur  einen  wirtschaftlichen  Vorgang  darstellt,  der  zwar  mit  einer  Form-  und
Zustandsveränderung  verbunden  sein  kann,  doch  niemals  das  Gut  endgültig  zum
Verschwinden  bringt.  Einen  Verbrauch  im  endgültigen  Sinne  gibt  es  nicht.
Wenn  wir  den  unmittelbaren  Verbrauch  und  Gebrauch  ins  Auge  fassen  —  und
an  diesen  denkt  man  in  erster  Linie,  wenn  von  Verbrauch  (oder  Verwendung  von
Gütern  zur  Bedürfnisbefriedigung)  die  Rede  ist  —,  so  kann  auch  hier  wieder  das
wirtschaftliche  Prinzip  zur  Anwendung  kommen.  Es  würde  bedeuten,  daß  mit
den  zur  Bedürfnisbefriedigung  bestimmten  Gütern  eine  möglichst  vollkommene
Befriedigung  der  Bedürfnisse  erreicht  wird.  Da  die  Güter  als  solche  schon  da
sind  (wenn  sie  verwendet  werden  sollen),  so  wird  es  jetzt  mehr  darauf  ankommen,
mit  den  Gütern  sparsam  umzugehen.  Der  Sprachgebrauch  hat  hierfür  das  Wort:
        <pb n="13" />
        Die  Wirtschaft.

7

Haushalten  geprägt,  mit  den  Gütern  Haushalten,  keine  Verschwendung  treiben,
damit  möglichst  viele  Bedürfnisse  oder  gegebene  Bedürfnisse  möglichst  lange  befriedigt ­
  werden  können.  Der  Haushalt  stellt  somit  die  planmäßige  (sparsame)
Verwendung  der  Güter  für  die  Bedürfnisbefriedigung  dar  (unmittelbarer  Verbrauch ­
  und  Gebrauch  der  Güter).
Wir  kommen  nunmehr  auf  die  Frage  zurück,  in  welchem  Verhältnis  der  Haushalt ­
  (im  obigen  Sinne)  zur  Wirtschaft  steht,  von  deren  Begriffsbestimmung  wir
ausgegangen  sind.  Es  ist  nämlich  weitverbreitete  Übung,  den  Haushalt  in  den
Begriff  der  Wirtschaft  einzuschließen.  Dann  besteht  die  Wirtschaft  aus  der  Bereitstellung ­
  von  Gütern  (Produktion)  und  aus  dem  Verbrauch  derselben  (Konsumtion). ­
  Wir  wollen  uns  dieser  Übung  nicht  anschließen,  sondern  unter  Wirtschaft
(im  B-Sinne)  die  menschliche  Tätigkeit  verstehen,  die  es  mit  der  Bereitstellung  von
Gütern  zu  tun  hat;  wir  lassen  also  die  Verwendung  der  Güter  (Konsum)  bewußt
außerhalb  des  Begriffs  der  Wirtschaft.  Natürlich  geht  die  Wirtschaft  von  den
Bedürfnissen  aus,  die  befriedigt  werden  sollen;  sie  sucht  diese  Bedürfnisse  nach
Art,  Größe  und  Dringlichkeit  abzuschätzen,  um  darnach  die  Güterherstellung  einzurichten.
  Dies  alles  bildet,  wie  wir  gesehen  haben,  einen  wichtigen  Bestandteil
des  Wirtschaftsplanes.  Ein  anderes  ist  es  jedoch  mit  der  Bedürfnisbefriedigung
selbst:  ob  etwa  das  dem  Haushalt  zur  Verfügung  gestellte  Brot  in  dieser  oder  jener
Zubereitung,  zu  dieser  oder  jener  Zeit,  für  das  Kind  oder  den  Kranken  verwendet
wird.  Was  im  Haushalt  geschieht,  ist  so  eigenartig,  daß  es  gerechtfertigt  erscheint,
den  Vorgang  der  Güterbereitstellung  für  sich  abzugrenzen  und  diesen  Vorgang
als  Wirtschaft  zu  bezeichnen.  Dies  wird  zur  Notwendigkeit,  wenn  man  versucht,
den  Sachbereich  der  Wirtschaft  wissenschaftlich  darzustellen  (wie  es  im  vorliegenden ­
  Buch  geschehen  soll).
Natürlich  bedeutet  die  begriffliche  Absonderung  —  eine  solche  liegt  allein  vor  —  keine
Rangordnung:  wie  die  Wirtschaft,  so  ist  auch  die  Bedürfnisbefriedigung  von  größter  Bedeutung ­
  für  das  menschliche  Gemeinschaftsleben.  Die  begriffliche  Absonderung  sagt  ferner  noch
nichts  über  die  tatsächliche  Verbundenheit  von  Wirtschaft  und  Haushalt  aus.  Hier  können
leicht  Mißverständnisse  dadurch  entstehen,  daß  das  Wort  Haushalt  noch  in  einem  anderen
Sinne  gebraucht  wird,  nämlich  als  die  Stätte,  wo  sich  die  Bedürfnisbefriedigung  abspielt.  Es
ist  —  von  den  mehr  oder  weniger  unvollkommenen  Veranstaltungen  der  Einzelpersonen
(Junggesellen)  abgesehen  —in  erster  Linie  dieFamilie,  die  den  Haushalt  im  eigentlichen  Sinne
innerhalb  ihrer  Behausung  (Wohnung)  durchführt;  daneben  gibt  es  Herbergen,  Restaurants,
Hotels,  Pensionen,  wo  gleichfalls  eine  Bedürfnisbefriedigung  vor  sich  gehen  kann.  Der  Haushalt,
im  Sinne  der  örtlichen  Veranstaltung  der  Bedürfnisbefriedigung,  kann  ferner  räumlich  und
persönlich  mit  der  Wirtschaft  verbunden  sein.  Persönlich;  indem  der  oder  die  Wirtschafter
zugleich  die  Personen  sind,  die  die  Güter  hersteilen  und  diese  Güter  selbst  verbrauchen,  wie
dies  heute  noch  in  gewissem  Umfange  beim  Bauer  der  Fall  ist.  Wichtiger  ist  räumliche  Verbundenheit, ­
  indem  Wirtschaft  und  Verbrauch  (Haushalt)  sich  in  dem  gleichen  Haus  und  sogar
in  ständiger  Vermischung  von  Wirtsohaftsarbeit  und  Bedürfnisbefriedigung  vollziehen  (Handwerker). ­
  Trotz  dieser  Verbundenheiten  bleibt  der  Wesensunterschied  zwischen  Wirtschaft
(Bereitstellung  von  Gütern)  und  Haushalt  (Befriedigung  von  Bedürfnissen)  bestehen.
Der  Vollständigkeit  halber  sei  noch  vermerkt,  daß  die  engen  persönlichen  und
örtlichen  Beziehungen  zwischen  Wirtschaft  und  Haushalt,  insbesondere  wie  sie
ursprünglich  gewesen  sind  und  wie  sie  lange  bestanden  haben,  der  Vermischung  der
beiden  Begriffe  Vorschub  geleistet  haben.  Das  geht  so  weit,  daß  hier  und  dort
sogar  der  Haushalt  als  die  eigentliche  Wirtschaft  und  die  spätere  Loslösung  der
Güterherstellung  aus  dem  Haushalt  als  die  Wirtschaft  im  uneigentlichen  Sinne
angesehen  wird.  (Wirtschaft  im  D-Sinne.)
Die  Bemühungen,  eine  besondere  Lehre  vom  Haushalt  zu  entwickeln,  sind  sehr  zu  begrüßen. ­
  In  ihrem  Mittelpunkt  stehen  die  Familie  und  die  Frau  als  Hausfrau  und  Mutter.  Doch
kommt  es  nicht  nur  auf  die  rationelle  Gestaltung  der  Haushaltsarbeiten  im  engeren  Sinne
(technische  Hilfsmittel,  Angestellte),  sondern  vor  allem  auf  die  beste  Verwendung  des  dem
Haushalt  zur  Verfügung  gestellten  Geldeinkommens  an.  Die  Ausgaben  der  Hausfrau  sind  entscheidend ­
  für  die  Gestaltung  der  Wirtschaft.  Ebenso  wichtig  sind  die  Fragen  des  Nachwuchses
        <pb n="14" />
        8

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe.

sowie  der  Pflege,  Erziehung  und  Ausbildung  der  Kinder.  Wie  die  Verwendung  der  Geldeinkommen ­
  die  Brücke  vom  Haushalt  zur  Wirtschaftslehre  schlägt,  so  bildet  die  Gestaltung  des
Familienlebens  eine  wichtige  Voraussetzung  für  die  Erreichung  staatspolitischer  Zielsetzungen.
Die  Haushaltslehre  tritt  hierdurch  in  nahe  Beziehungen  zu  den  politischen  Wissenschaften.
4.  Die  Wirtschaftsweise.  Einzel-  und  Gesamtwirtschaft.  Unter  Wirtschaftsweise ­
  wollen  wir  die  Art  und  Weise  verstehen,  wie  Wirtschaft  und  Verbrauch  im
Leben  der  Menschen  miteinander  verbunden  sind.  Dies  ist  grundsätzlich  in  zweifacher ­
  Weise  möglich:  1.  indem  die  Menschen,  die  die  Güter  verbrauchen,  zugleich
der  Wirtschaft  angehören,  die  auch  die  Güter  herstellt,  oder  2.  die  Wirtschaft
stellt  Güter  für  solche  Menschen  her,  die  dem  Verbände  dieser  Wirtschaft  nicht
angehören.  Im  ersteren  Falle  spricht  man  von  Eigenwirtschaft,  im  letzteren  Falle
von  Verkehrswirtsehaft.  Beispiele  für  die  Eigenwirtschaft  stellen  die  Wirtschaften
wilder  Völkerstämme  und  die  großen  Familienwirtschaften  im  alten  Griechenland
und  Rom  dar.  Bei  den  Stammeswirtschaften  bestellen  die  Frauen  das  gemeinsame
Feld,  besorgen  die  Männer  die  Jagd  und  den  Krieg,  bestehen  gemeinsame  Wohnräume,
  wird  alles,  was  Feld,  Jagd,  Krieg  hergibt,  an  alle  verteilt.  Bei  einer
solchen  Wirtschaft  gehören  die  Verbraucher  zur  Wirtschaft,  vollzieht  sich  die
Wirtschaft  innerhalb  der  Angehörigen  dieses  Stammes.  Insoweit  hegt  eine  für
sich  mit  dem  Verbrauch  abgeschlossene  Wirtschaft  vor.  Dasselbe  ist  der  Fall  bei
den  erwähnten  Familienwirtschaften.  Innerhalb  einer  solchen  Wirtschaft  wird
alles,  was  verbraucht  wird,  auch  hergestellt  oder  alles,  was  hergestellt  wird,  auch
verbraucht.  Das  braucht  wiederum  nicht  zu  bedeuten,  daß  die  Menschen,  die
verbrauchen,  nun  genau  dieselben  sein  müssen,  die  wirtschaften  d.h.  die  Güterherstellung ­
  besorgen.  Man  läßt  Hörige  oder  Sklaven  arbeiten  und  die  engeren
Familienangehörigen  am  Verbrauch  teilnehmen.
Wesentlich  für  eine  solche  Wirtschaftsweise  ist,  daß  die  Abschätzung  der  Bedürfnisse  für
einen  geschlossenen,  im  voraus  bekannten  Kreis  von  Menschen  stattfindet,  daß  hiernach  die
Art  und  Menge  der  Güter  bestimmt  wird  und  daß  nunmehr  eine  unmittelbare  Feststellung
des  Erfolges  der  Wirtschaft  möglich  ist,  nämlich:  oh  eine  ausreichende  oder  angemessene  Be^
dürfnisbefriedigung  der  Angehörigen  der  Wirtschaft  stattgefunden  hat.  Auf  jeden  Fall  muß
in  einer  solchen  geschlossenen  Familien-  (oder  Stammes-)  Wirtschaft  eine  Verteilung  der  hergestellten ­
  Güter  von  einer  mit  Ansehen  ausgestatteten  Stelle  vorgenommen  werden;  unter
Umständen  kann  auch  die  Bedürfnisbefriedigung  der  Art  und  Menge  der  verfügbaren  Güter
angepaßt  werden.  Man  erkennt  hier  die  enge  Verbindung  von  Wirtschaft  und  Haushalt  in
persönlicher  wie  örtlicher  Beziehung.  (Wenn  es  neuerdings  üblich  ist,  statt  der  geläufigen  Bezeichnung: ­
  geschlossene  Hauswirtschaft  etwa  Bedarfsdeokungswirtschaft  zu  sagen,  so  ist  das
insofern  ungenau,  als  jede  Wirtschaft  [siehe  Verkehrswirtsehaft]  einen  Bedarf  [Bedürfnisse]
decken  will;  das  besondere  Kennzeichen  der  geschlossenen  Hauswirtschaft  ist  die  Deckung  des
eigenen  Bedarfs  der  Angehörigen  durch  seihst  hergestellte  Güter.)
Man  wird  annehmen  können  (Historiker  haben  für  diese  Annahme  umfangreiche ­
  Beweise  erbracht),  daß  es  vollkommen  geschlossene  Familienwirtschaften
wohl  kaum  gegeben  hat.  Ein  gewisser  Austausch  von  Gütern  von  einer  Person
zur  anderen,  zwischen  Familien,  Gruppen  und  Stämmen  wird  immer  stattgefunden ­
  haben.  Darauf  lassen  die  natürlichen  Bedingtheiten  der  Wohnsitze  wie
die  verschiedenen  Fähigkeiten  der  Menschen  schließen.  Sehr  häufig  wird  der
einzelne  (oder  eine  Gruppe)  dies  oder  jenes  besser  hergestellt  haben,  einer  anderen
Gruppe  das  eine  oder  andere  gefehlt  haben.  Aus  diesen  menschlichen  und  natürlichen ­
  Ungleichheiten  hat  sich  der  Übergang  zur  Verkehrswirtschaft  vollzogen,
freilich  nach  Art,  Zeit  und  Menschen  in  sehr  verschiedener  Weise.
Wenn  sich  die  Menschen  aus  fremden  Wirtschaften  Güter  beschaffen,  so  kann
dies  im  Wege  der  Gewalt  (Raub,  Krieg),  des  Geschenkes  oder  des  Tausches  vor
sich  gehen.  Vielfach  (ursprünglich)  sind  diese  Wege  auch  nebeneinander  beschriften ­
  worden,  so  daß  es  nicht  immer  leicht  ist,  die  Grenzen  im  einzelnen  zu
ziehen.  Im  Laufe  der  Entwicklung  hat  der  Tausch  die  Überhand  gewonnen  und
zwar  in  der  Form  des  Naturaltausches,  bei  dem  das  eine  Gut  gegen  ein  anderes
        <pb n="15" />
        Die  Wirtschaft.

9

Gut  ausgetauscht  wurde.  Der  Tausch  ist  die  erste  Stufe  der  Verkehrswirtschaft,
er  bedeutet,  daß  die  Wirtschaften,  die  Tauschgüter  herstellten,  nunmehr  gehalten
waren,  auch  die  Art  und  Menge  dieser  Tauschgüter  in  ihren  Wirtschaftsplan  einzustellen, ­
  d.h.  nicht  nur  die  Bedürfnisse  der  zu  ihnen  gehörenden  Menschen  abzuschätzen, ­
  sondern  auch  den  Nutzen  der  Tauschgüter  zu  berücksichtigen.  Dieser
bestand  in  dem,  was  das  Tauschgut  an  anderen  Gütern  einbrachte.
Der  Tauschverkehr  erfährt  eine  Erleichterung  durch  die  Herausbildung  eines
allgemeinen  Tauschgutes,  d.h.  eines  Gutes,  das  nicht  nur  gegen  ein  bestimmtes
anderes  Gut  eingetauscht  werden  konnte,  sondern  auch  deshalb  gegeben  und
genommen  wurde,  weil  es  im  Austausch  mit  allen  Gütern  verwendet  werden
konnte.  Ein  solches  Gut  war  z.B.  das  Vieh,  das  Gebrauchsgut  und  Tauschgut
zugleich  war.  Ein  solches  allgemeines  Tausohmittel  wird  Geld  genannt.  Wo  sich
der  Tauschverkehr  solchen  Geldes  bedient,  könnte  man  von  Geldverkehr  sprechen.
Doch  wird  diese  Bezeichnung  der  weiteren  Entwicklung  Vorbehalten,  bei  der  das
Geld  seine  Eigenschaft  als  Gebrauchsgut  mehr  und  mehr  verliert  und  lediglich
seine  Fähigkeit,  als  Tauschmittel  zu  dienen,  bestehen  bleibt.  Dann  tritt  zugleich
an  Stelle  der  Naturalwirtschaft  die  Geldwirtschaft.  Doch  darf  man  sich  das
Verhältnis  von  Naturalwirtschaft  und  Geldwirtschaft  nicht  etwa  so  vorstellen,
daß  die  erstere  (unzweifelhaft  die  ältere  Wirtschaftsweise)  nun  mit  einem
Schlage  von  der  letzteren  abgelöst  worden  wäre.  Die  Geldwirtschaft  hat  sich
langsam  entwickelt,  und  lange  Zeiten  haben  beide  nebeneinander  bestanden,  wie
es  heute  noch  Gegenden  (und  Gelegenheiten)  gibt,  wo  sich  Naturalverkehr  und
Geldverkehr  begegnen.
Die  Geldwirtschaft  ist  die  gegenwärtige  Stufe  der  Verkehrswirtschaft  in  den
hauptsächlichsten  Ländern  der  Welt.  Sie  wird  dadurch  gekennzeichnet,  daß  die
Wirtschaften  jetzt  Güter  für  die  Bedürfnisse  der  Menschen  schlechthin  herstellen,
daß  sie  die  Güter  gegen  Geld  eintauschen  und  daß  die  an  der  Wirtschaft  beteiligten
Personen  einen  Überschuß  in  Geld  erzielen  wollen,  mit  denen  sie  die  Mittel  für
die  Befriedigung  der  eigenen  Bedürfnisse  beschaffen.  Man  drückt  dies  auch  so
aus,  daß  man  sagt:  die  Wirtschaften  stellen  Güter  für  fremde  Bedürfnisse  her.
Zugleich  wird  der  Tausch  in  einen  Verkauf  gegen  Geld  und  einen  Kauf  gegen
Geld  zerlegt.  Insofern  ist  die  Geldwirtschaft  eine  besondere  Stufe  der  Tauschwirtschaft. ­
  Mit  dieser  Geld  Wirtschaft  haben  wir  uns  in  den  nächsten  Abschnitten
noch  eingehend  zu  beschäftigen.  Hier  müssen  wir  noch  unsere  Begriffserklärungen
vervollständigen  und  abschließen.
Diese  Geldwirtschaft  wird  auch  Erwerbswirtschaft  genannt.  Die  Güterherstellung ­
  erfolgt  des  Erwerbes  wegen,  d.h.  damit  die  Menschen  Geld  erwerben,
mit  dem  sie  die  Güter  für  ihre  eigenen  Bedürfnisse  beschaffen.  Im  Grunde  liegt
auch  beim  eigentlichen  Tausch,  einerlei  ob  es  sich  um  Gewalt,  Raub,  Geschenk
oder  den  eigentlichen  Tausch  handelt,  ein  Erwerb  vor;  es  werden  andere  Güter
erworben.  Danach  wäre  Verkehrswirtschaft  gleichbedeutend  mit  Erwerbswirtschaft. ­
  Da  jedoch  beim  eigentlichen  Tausch  verkehr  die  Ergänzung  durch  andere
Güter  nur  eine  geringere  Rolle  gespielt  hat,  und  da  sich  ferner  durch  die  Herausbildung ­
  des  Geldes  (im  eigentlichen  Sinne)  die  Wirtschaftsweise  geändert  hat,  ist
es  zweckmäßig,  erst  bei  der  eigentlichen  Geldwirtschaft  von  Erwerbswirtschaft  zu
sprechen  (das  wäre  dann  Wirtschaft  im  C-Sinne,  siehe  oben  S.  3).  Doch  tritt
hierbei  eine  neue  Ausweitung  des  Begriffes  Wirtschaft  ein;  denn  nicht  nur  Wirtschaften ­
  im  eigentlichen  Sinne  (B)  werden  des  Erwerbs  wegen  (in  der  Geldwirtschaft) ­
  betrieben,  sondern  auch  sonstige  Tätigkeiten  können  (und  müssen)  des
Erwerbs  wegen  ausgeübt  werden,  wie  z.B.  aus  unserem  früheren  Beispiel  der  Arzt,
der  Artist  und  ferner  die  Beamten  u.a.m.  Wenn  der  Begriff:  Erwerbswirtschaft
        <pb n="16" />
        10

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe.

so  aufgefaßt  wird,  fallen  alle  diese  Personen  mit  ihrer  Tätigkeit  unter  Wirtschaft,
was  man  als  nicht  glücklich  ablehnen  muß  (vgl.  II).
Von  größerer  Bedeutung  ist  jedoch  die  Erkenntnis,  daß  die  Geldwirtschaft  eine
weitgehende  Arbeitsteilung  im  Wirtschaften  ermöglicht  und  begünstigt,  daß  nicht
mehr  eine  Wirtschaft  für  einen  geschlossenen  Kreis  von  Menschen  die  Güterherstellung ­
  besorgt,  sondern  daß  jetzt  eine  große  Zahl  einzelner  Wirtschaften  entsteht, ­
  die  vielfach  untereinander  verbunden  sind  und  die  arbeitsteilige  Herstellung
der  Güter  für  ein  ganzes  Volk  und  darüber  hinaus  übernehmen.  Verbraucher  und
Wirtschafter  sind  nicht  mehr  dieselben  Menschen  und  dennoch  umschließt  sie  eine
unlösbare  Gemeinschaft:  sie  sind  aufeinander  angewiesen.  Die  Verbraucher  können ­
  nicht  ohne  die  Wirtschafter  und  die  Wirtschafter  nicht  ohne  die  Verbraucher
bestehen.  Aus  dieser  Verbundenheit  erwächst  das  Begriffspaar:  Einzelwirtschaft
und  Gesamtwirtschaft.  Die  Erwerbswirtschaften  sind  Einzelwirtschaften;  sie
bilden  die  Gesamtwirtschaft,  wenn  man  die  gesamten  Güter  dem  gesamten  Verbrauch ­
  einer  durch  Volk  und  Staat  zusammengefaßten  menschlichen  Gemeinschaft ­
  gegenüberstellt.  Weder  bei  der  Stammes-  oder  Familienwirtschaft,  noch
bei  der  eigentlichen  Tauschwirtschaft  gibt  es  den  Begriff  der  Gesamtwirtsohaft;
diese  Wirtschaften  waren  beides  zugleich:  einzelne  Wirtschaften  und  eine  Gesamtwirtschaft. ­
  Außerhalb  ihrer  Grenzen  gab  es  keine  Verbundenheit  mit  Verbrauchern. ­
  Heute  bilden  die  einzelnen  Erwerbswirtschaften  die  Gesamtwirtschaft. ­

Im  Vorwort  ist  schon  angedeutet  worden,  daß  es  Übung  geworden  ist,  für  diese  Gesamtwirtschaft ­
  einfach  Wirtschaft  zu  sagen.  Das  wäre  dann  die  Wirtschaft  im  E-Sinne.  Will  man  diese
Übung  übernehmen,  so  empfiehlt  es  sich,  die  einzelnen  Wirtschaften  entweder  durch  den  Zusatz: ­
  einzeln  zu  kennzeichnen,  oder,  wie  es  in  diesem  Buche  geschieht,  die  einzelnen  Wirtschaften ­
  als  Wirtsohaftsbetriebe  zu  bezeichnen,  die  sich  in  die  Gesamtwirtschaft  (gleich  Wirtschaft ­
  schlechthin)  zusammenfügen.  Dann  stellt  die  Gesamtwirtsohaft  das  Mittel  dar,  durch
das  sich  dieVolksgemeinschaf  t  die  zum  Leben  ihrer  Angehörigen  erforderlichen  Güter  beschafft.
Wir  brechen  einstweilen  hier  die  weiteren  Erörterungen  über  die  Gesamtwirtschaft  ab
(sie  wird  uns  noch  einmal  in  C  beschäftigen)  und  wollen  ira  folgenden  zunächst  die  Erwerbswirtschaft, ­
  als  die  heutige  Form  der  Verkehrswirtschaft,  etwas  näher  ansehen.

II.  Erwerbswirtschaft  und  Unternehmung.
1.  Die  Erwerbswirtschaft.  Wir  haben  gesehen:  in  der  Erwerbswirtschaft  stellen
die  Menschen  Güter  nicht  für  sich,  sondern  für  die  Bedürfnisse  fremder  Menschen ­
  (die  nicht  dem  eigenen  Wirtschaftsverband  angehören)  her.  Aus  dieser
Wirtschaftsweise  ergeben  sich  ebenso  eigenartige  wie  wichtige  Beziehungen  zwischen ­
  Wirtschaft  und  Verbrauch,  die  wir  im  folgenden  näher  kennenlernen
wollen.
Zunächst:  die  einzelne  Wirtschaft  schätzt  nicht  mehr  den  Bedarf  des  eigenen
Haushaltes  an  Gütern  (wie  bei  der  geschlossenen  Hauswirtschaft)  ab,  sondern  den
Bedarf  vieler,  ja  in  der  Regel  sehr  vieler  Haushalte  anderer  Menschen.  Dieses
Abschätzen  der  Bedürfnisse  (mit  der  Absicht,  entsprechende  Güter  herzustellen),
ist  nicht  das  Vorrecht  einer  einzigen  Wirtschaft,  sondern  es  können  sich  —  im  System ­
  der  Verkehrswirtschaft  —  daran  beliebig  viele  Wirtschaften  mit  der  gleichen
Absicht  (entsprechende  Güter  herzustellen)  beteiligen.  Dann  steht  einer  Vielheit
von  Wirtschaften,  die  Güter  herstellen  (wollen),  eine  Vielheit  an  Menschen  gegenüber, ­
  die  zwecks  Austauschs  von  Gütern  und  Geld  Zusammenkommen  wollen.
Die  Beziehungen  zwischen  anbietenden  Wirtschaften  und  nachfragenden  Personen
(und  Wirtschaften)  nennt  man  Markt.  Wo  dieser  Zustand  besteht,  sich  Wirtschaften ­
  und  Menschen  zu  einem  solchen  System  von  Beziehungen  verbinden,
spricht  man  von  Markt-(Verkehrs-)  Wirtschaft.  Da  die  Verbraucher  für  den  Erwerb
der  Güter  einen  Geldbetrag  aus  ihrem  Geldeinkommen  zu  zahlen  gewillt  sind,  den
        <pb n="17" />
        Erwerbswirtschaft  und  Unternehmung.

11

wir  Preis  nennen,  so  gewinnen  die  Preise  für  die  Erwerbswirtschaften  eine  ausschlaggebende ­
  Bedeutung:  ob  sie  sich  mit  der  Herstellung  eines  bestimmten  Gutes
(oder  von  Gütern  überhaupt)  befassen  sollen.
Die  Preise  stellen  die  in  Geld  ausgedrückten  Werte  der  betreffenden  Güter  dar.
Es  ist  jetzt  nur  noch  erforderlich,  die  für  die  Herstellung  der  Güter  aufgewendeten
Opfer  (Stoffe,  Arbeit)  gleichfalls  in  Geld  auszudrücken  —  wir  nennen  die  Aufwendungen ­
  :  Kosten  —,  dann  ergibt  sich  für  die  Erwerbswirtschaft  eine  einfache
Wertrechnung:  das  hergestellte  Gut  hat  einen  größeren  Wert  als  die  aufgewendeten
Opfer  (Kosten),  wenn  beim  Verkauf  der  Gelderlös  höher  ist,  als  die  in  Geld  berechneten ­
  Opfer  (Kosten),  also  das,  was  in  Geld  beim  Verkauf  vereinnahmt  wird,
mehr  ist,  als  das,  was  in  Geld  berechnet,  für  die  Herstellung  ausgegeben  worden
ist.  Auch  in  der  geschlossenen  Hauswirtschaft  und  in  der  eigentlichen  Tauschwirtschaft ­
  ist  eine  Rechnung  erforderlich,  die  feststellt,  ob  nach  dem  wirtschaftlichen ­
  Prinzip  verfahren  worden  ist.  Doch  ist  hier  die  Rechnung  nur  in  der
Weise  möglich,  daß  der  Wert  der  Opfer  (Aufwendungen)  unmittelbar  mit  dem
Nutzen  des  neuen  Gutes  verglichen  wird,  das  dieses  für  die  Bedürfnisbefriedigung
hat.  Die  Vereinfachung  bei  der  Erwerbswirtschaft  liegt  darin,  daß  das  Geld  einen
bequemen  Maßstab  für  den  Vergleich  von  Kosten  und  Erlösen  darstellt;  eine
Erschwerung  entsteht  jedoch  dadurch,  daß  nicht  eine  Wirtschaft  diese  Rechnung
anstellt  und  entsprechende  Güter  anbietet,  sondern  daß  viele  Wirtschaften  dies
tun  können,  und  daß  die  Personen,  die  Güter  gegen  Geld  erwerben  wollen,  nicht
verpflichtet  und  gehalten  sind,  diese  Güter  von  einer  bestimmten  Wirtschaft  zu
beziehen  (Wettbewerb)  oder  gar,  daß  den  bedürfenden  Personen  die  Möglichkeit
(Geld)  fehlt,  die  begehrten  Güter  zu  erwerben.
Ferner:  für  die  einzelne  Wirtschaft  bedeutet  der  Verkauf  des  hergestellten  *
Gutes  eine  Einnahme  an  Geld  in  Höhe  des  erzielten  Erlöses.  Wird  aus  dieser
Einnahme  der  für  die  Herstellung  der  Güter  aufgewendete  Geldbetrag  (Kosten)
gedeckt,  so  ist  der  verbleibende  Rest  ein  Mehr  an  Geld,  das  der  Wirtschaft  zur
Verfügung  steht  und  Überschuß  oder  Gewinn  genannt  wird.  (Ein  Verlust  liegt
vor,  wenn  die  Erlöse  die  Kosten  nicht  decken.)  Es  ist  wichtig,  zu  erkennen,  daß
die  Wirtschaft  als  solche  keine  Bedürfnisse  hat,  sondern  daß  es  immer  Menschen
sind,  die  unter  dem  Druck  von  Bedürfnissen  stehen.  Wenn  die  Menschen  zugleich
diejenigen  sind,  die  wirtschaften,  d.h.  Güter  zum  Zwecke  des  Verkaufs  herstellen,
so  können  sie  jene  Überschüsse  ihrer  Erwerbswirtschaft  für  die  Beschaffung  derjenigen ­
  Mittel  verwenden,  die  für  die  Befriedigung  ihrer  eigenen  Bedürfnisse  erforderlich ­
  sind.  Mit  Bezug  auf  die  Person  wird  dieser  ihr  aus  der  Wirtschaft  zufließende ­
  Geldbetrag  als  Einkommen  bezeichnet.  Genau  gesehen,  liegen  also  die
Dinge  in  der  Erwerbswirtschaft  so,  daß  Menschen  mit  Hilfe  ihrer  Wirtschaft  Geldeinkommen ­
  erzielen,  mit  denen  wechselseitig  die  hergestellten  Güter  gekauft
werden.
In  diesem  Zusammenhang  bedarf  es  noch  der  Feststellung,  daß  die  bedürfenden
Menschen  in  verschiedener  Weise  mit  der  Erwerbswirtschaft  verbunden  sind.  Nur
ein  Teil  von  ihnen  ist  zugleich  der  Wirtschaftseigner,  der  ohne  weiteres  die  Geldüberschüsse ­
  (Gewinne)  der  Wirtschaft  für  sich  in  Anspruch  nehmen,  sie  als  Einkommen ­
  betrachten  kann.  Ein  anderer  Teil  ist  —  als  Angestellter,  Arbeiter,
Mitarbeiter  —  gegen  Entgelt  in  den  Wirtschaften  anderer  Personen  tätig.  Das
Einkommen  der  Mitarbeiter  (Gehalt,  Löhne)  wird  unmittelbar  aus  den  Einnahmen ­
  der  Wirtschaft  gezahlt;  die  Möglichkeit,  daß  hierbei  zu  viel  oder  zu  wenig
gezahlt  wird,  trifft  den  Wirtschaftseigner.  Man  spricht  in  diesem  Falle  von  abgeleiteten ­
  Geldeinkommen;  das  gleiche  gilt  für  die  Personen,  die  sich  mit  Kapital
(näheres  unten)  an  einer  Erwerbswirtschaft  beteiligen  und  für  die  Zurverfügungstellung ­
  dieser  Kapitalien  ein  Entgelt  (Zins)  erhalten.  Abgeleitete  Einkommen
        <pb n="18" />
        12

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe.

liegen  ferner  vor,  wenn  Beamte  einer  öffentlichen  Körperschaft  (Staat,  Gemeinde) ­
  ein  Gehalt  beziehen,  für  das  die  Geldmittel  aus  Steuern,  d.  h.  Abgaben
aus  der  Wirtschaft  oder  dem  Einkommen  der  einzelnen  Personen,  aufgebracht
werden.  Endlich  rechnet  man  zu  den  abgeleiteten  Einkommen  die  Geldeinnahmen ­
  der  sog.  freien  Berufe,  d.  h.  derjenigen  Personen,  die  geistige  oder  künstlerische ­
  Leistungen  anderen  Wirtschaften  oder  Personen  anbieten.
Die  Erzielung  der  Geldeinkommen  erfolgt  des  Erwerbs  wegen;  daher  die  Bezeichnung; ­
  Erwerbswirtschaft.  Es  ist  nun  üblich,  diese  Bezeichnung  auf  jede
Erzielung  von  Geldeinkommen  anzuwenden;  also  gibt  es  eine  Erwerbswirtschaft
des  Arztes,  des  Künstlers,  der  Angestellten,  des  Arbeiters,  der  Kapitalisten  -—  und
eine  Erwerbswirtsehaft,  die  Güter  herstellt.  (Wirtschaft  im  C-Sinne.)  Den  hierbei
zutage  tretenden  Unterschied  zwischen  ursprünglichen  und  abgeleiteten  Einkommen ­
  will  man  dadurch  kennzeichnen,  daß  man  von  selbständiger  und  unselbständiger ­
  Erwerbswirtschaft  spricht.  Deutlicher  ist  es,  zu  sagen:  eigentliche  und
uneigentliche  Erwerbswirtschaft.  Dann  ist  die  eigentliche  Erwerbswirtschaft
gleichbedeutend  mit  der  Wirtschaft,  die  Güter  für  die  Befriedigung  materieller
Bedürfnisse  herstellt  (und  den  Haushalt  nicht  umschließt).  Mit  dieser  eigentlichen
Erwerbswirtschaft  haben  wir  es  im  weiteren  Verlauf  unserer  Darstellung  zu  tun.
(Wirtschaft  im  B-Sinne.)
Endlich:  wenn  auch  —  im  ganzen  gesehen  —  es  die  Einkommen  sind,  die  die
in  den  Erwerbswirtschaf  ten  hergestellten  Güter  kaufen  sollen,  so  können  sich  doch
im  einzelnen  Unausgeglichenheiten  ergeben,  die  für  den  beabsichtigten  Ablauf  der
Wirtschaften  von  entscheidender  Bedeutung  sind.  Denn  die  Einkommensbezieher
haben  in  der  Verfügung  über  ihre  Mittel  grundsätzlich  freie  Hand;  das  gilt  sowohl ­
  für  den  Zeitpunkt,  zu  dem  sie  die  Mittel  ausgeben  wollen,  als  auch  für  die
Menge  und  Art  der  Güter,  die  sie  erwerben  wollen.  Das  bedeutet  für  die  Wirtschaft, ­
  die  Güter  bestimmter  Art  erstellt,  eine  mehr  oder  minder  große  Unsicherheit ­
  hinsichtlich  ihres  Erfolges:  ob  gerade  das  Gut,  das  sie  erzeugt,  auch  für  seine
ihm  zugedachte  Zweckbestimmung  wirklich  gekauft  wird.  Es  kommt  hinzu,  daß
das  Einkommen  nur  zu  einem  Teil  zur  Anschaffung  von  Gütern  verwendet  wird:
ein  anderer  Teil  kann  gespart  werden.  Die  Herstellung  der  Güter,  aus  der  das
Einkommen  geflossen  ist,  ist  aber  bereits  erfolgt:  wenn  jetzt  das  Einkommen  in
Geldform  einfach  im  Geldschrank  verbleibt,  ist  von  hier  aus  eine  Störung  in  den
Marktbeziehungen  eingetreten.  Endlich  ist  zu  beachten,  daß  das  ersparte  Geldeinkommen ­
  anderen  Personen  und  Wirtschaften  leihweise  •—  als  Kredit,  durch
Vermittlung  der  Banken  -—  überlassen  werden  kann  und  es  von  deren  Verwendung
wieder  abhängig  ist,  was  an  Gütern  gekauft  wird.
Auf  jeden  Fall  ergibt  sich  aus  diesem  Zusammenspiel  von  Erwerbswirtschaft
und  Einkommen  sowohl  eine  Unsicherheit  des  Wirtschaftserfolges  als  auch  eine
Unsicherheit  des  Einkommensbezugs.  Allerdings  wird  diese  Unsicherheit  durch
vier  Umstände  in  etwa  wieder  eingeschränkt:  1.  Es  gibt  eine  Zahl  unverrückbarer
Bedürfnisse,  deren  Befriedigung  mehr  oder  weniger  feststeht,  wie  z.B.  Wohnung,
Nahrung,  Kleidung,  2.  insbesondere  innerhalb  der  abgeleiteten  Einkommen  ist  die
große  Masse  des  Einkommens  nur  geringen  Schwankungen  unterworfen,  wie  z.B.
Löhne  und  Gehälter,  3.  haben  sich  hinsichtlich  des  Sparens  und  der  Verwendung
von  Spargeldern  bestimmte  Gewohnheiten  (Kreditpolitik)  herausgebildet,  denen
eine  gewisse  Regelmäßigkeit  innewohnt,  4.  gibt  die  Preisgestaltung  am  Markt  gewisse ­
  Fingerzeige  für  die  Richtung,  Größe  und  Dringlichkeit  der  Nachfrage
wie  des  Angebots  von  Gütern,  so  daß  eine  entsprechende  Einstellung  der  beteiligten ­
  Wirtschaften  möglich  ist.  Immerhin  ist  daran  festzuhalten,  daß  die
Erwerbswirtschaft,  die  Güter  für  die  Bedürfnisse  anderer  Personen  herstellt  und
gegen  Geld  verkauft,  mit  einer  erheblichen  Unsicherheit  hinsichtlich  ihres  Erfolges
        <pb n="19" />
        Erwerbswirfcsohaft  und  Unternehmung.

13

behaftet  ist.  Diese  Unsicherheit  ist  in  der  geschlossenen  Hauswirtschaft  wie  auch
in  der  eigentlichen  Tauschwirtschaft,  hei  der  sich  der  Tausch  gewöhnlich  nur  am
Rande  der  Herstellung  für  den  eigenen  Bedarf  abspielt,  nicht  in  dieser  Weise
gegeben.  Sie  wird  durch  die  Auflösung  des  Tausches:  Gut  gegen  Gut  in  den  Verkauf ­
  gegen  Geld  und  Kauf  mit  Geld  herbeigeführt.  Für  die  Führung  der  Erwerbswirtschaft ­
  ist  daher  eine  genaue  Kenntnis  ihrer  Zusammenhänge  mit  dem  Bedarf, ­
  dem  Stande  der  jeweiligen  Marktbeziehungen,  wie  von  deren  Entwicklungsmöglichkeiten ­
  eine  unerläßliche  Voraussetzung.  (Vgl.  C.  Die  Gesamtwirtschaft.)
Das  letzte,  doch  nicht  das  geringste:  in  der  Erwerbswirtschaft  hat  die
Wirtschaft  das  Merkmal  eines  Mittels  zum  Zweck  angenommen;  sie  will  mit
Hilfe  der  hergestellten  und  abgesetzten  Güter  einen  Geldüberschuß  erzielen.  Je
größer  dieser  Geldüberschuß  ist,  um  so  höher  kann  das  Geldeinkommen  des
Wirtsohaftseigners  sein  (ob  auch  der  im  Verbände  der  Wirtschaft  mitwirkenden
Angestellten,  Arbeiter,  Kapitalgeber  bleibt  zunächst  offen).  Ein  hohes  Geldeinkommen ­
  ermöglicht  eine  bessere  oder  umfangreichere  Befriedigung  der  eigenen
Bedürfnisse  oder  durch  Rücklegung  eine  Ansammlung  von  Sparvermögen,  das
dem  Besitzer  zu  einer  günstigeren  Lebenslage  verhilft.  Der  Anreiz  zur  Erzielung
möglichst  hoher  Geldeinkommen  ist  mit  der  Durchsetzung  der  Erwerbswirtschaft
gegeben.  Und  wenn  auch  der  Wettbewerb  der  Wirtschaften  untereinander  wie
das  ebenfalls  eigennützige  Verhalten  der  Käufer  dafür  sorgen,  daß  auch  hier  die
Bäume  nicht  in  den  Himmel  wachsen,  so  ist  doch  zweierlei  möglich:  1.  daß  über
das  Geldeinkommen  die  Beschaffenheit,  Brauchbarkeit  (und  Notwendigkeit)  der
hergestellten  Güter  vernachlässigt  wird,  und  2.  daß  die  Personen,  die  über  die
Wirtschaft  verantwortlich  verfügen,  von  der  Idee  des  Geldverdienens  um  jeden
Preis  ergriffen  werden  und  dadurch  leicht  die  sonst  Beteiligten  schädigen  können.
Beiden  Gefahren  ist  in  unseren  weiteren  Ausführungen  Rechnung  zu  tragen.
2.  Die  Unternehmung.  Wie  der  Begriff  Wirtschaft,  so  ist  auch  das,  was  eine
Unternehmung  ist  oder  sein  soll,  sehr  umstritten.  Geht  man,  was  nahehegend  ist,
von  der  Bedeutung  des  Wortes  aus,  so  heißt  unternehmen  soviel,  wie  etwas  tun,
was  mit  einem  Wagnis  verbunden  ist,  dessen  Ausgang  also  ungewiß  ist.  In  diesem
Sinne  waren  die  Kreuzzüge  des  Mittelalters  ebenso  ein  Unternehmen,  wie  die
Handelskompanien  einer  späteren  Zeit,  ist  die  Zerstörung  Karthagos  wie  die  Errichtung ­
  einer  Automobilfabrik  in  der  Gegenwart  als  ein  Unternehmen  anzusehen.
Unternehmung  kann  also  alles  sein,  was  mit  der  Möglichkeit  des  Mißlingens  behaftet ­
  ist,  eine  Tätigkeit,  deren  Ausgang  zweifelhaft  ist,  bei  der  etwas  gewagt  wird,
die  ergebnislos  oder  gar  mit  Einbußen  verlaufen  kann.  Von  diesem  allgemeinen
Sinn  ist  Unternehmung  auf  den  Bereich  der  Wirtschaft  übertragen  worden  und
zwar  im  Laufe  der  Zeit  in  einem  solchen  Maße,  daß,  wenn  von  Unternehmung  die
Rede  ist,  man  vorzugsweise  oder  gar  ausschließlich  eben  nur  an  die  Wirtschaft
denkt,  also  an  die  Wirtschaftsunternehmung.
Ist  nun  eine  jede  Wirtschaft  zugleich  auch  eine  Unternehmung  ?  Man  könnte
es  fast  behaupten.  Denn  in  jeder  Wirtschaft,  sowohl  in  der  einfachsten  als  auch
in  der  größten  und  verwickeltsten  Wirtschaft,  in  der  Hauswirtschaft  wie  in  der
Erworbswirtschaft  gibt  es  für  den  Menschen  ein  Wagnis,  nämlich  das:  daß  das
Ziel  der  Wirtschaft,  das  Werteschaffen,  nicht  erreicht  wird.  In  der  geschlossenen
Hauswirtschaft  kann  es  Vorkommen,  daß  die  Bedürfnisse  der  Angehörigen  falsch
eingeschätzt  werden  oder  daß  die  Herstellung  der  Güter  mißlingt,  sei  es,  daß  die
Menschen  versagen  oder  durch  äußere  Einflüsse  die  Menge  oder  Beschaffenheit
der  Güter  eine  Einbuße  erleiden.  Insbesondere  in  der  Erwerbswirtschaft  tritt
dieses  Wagnis  in  Erscheinung:  die  Wirtschaft,  die  Güter  für  andere  Personen
herstellt  und  für  diese  Güter  einen  Abnehmer  am  Markt  sucht,  läuft  Gefahr,  daß
sie  diesen  Abnehmer  nicht  findet,  sei  es,  daß  für  die  Güter  kein  Bedarf  besteht
        <pb n="20" />
        14

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtsohaftsbetriebe.

oder  daß  der  zu  erzielende  Preis  nicht  die  Aufwendungen  deckt,  statt  des  erwarteten ­
  Geldüberschusses  also  ein  Geldverlust  eintritt.  Es  kann  keinem  Zweifel
unterliegen,  daß  hier  das  Wagnis  allgemeiner  (und  vielleicht  auch  größer)  ist  als
bei  der  Haus-  und  Tauschwirtschaft,  wo  es  noch  eher  möglich  ist,  den  einzelnen ­
  Bedarf  richtig  abzuschätzen.  Die  Erwerbswirtschaft  stellt  hingegen  Güter
für  unbekannte  Abnehmer  her,  eben  für  den  Markt.  Eine  weit  verbreitete  Auffassung ­
  geht  dahin,  diese  Herstellung  für  den  Markt  als  das  Merkmal  der  Unternehmung ­
  (in  der  Wirtschaft)  anzusehen,  also  Erwerbswirtschaft  und  Unternehmung ­
  gleichzusetzen.
Gegen  diese  Gleichsetzung  von  Erwerbswirtschaft  und  Unternehmung  lassen
sich  zwei  Einwände  erheben.  Der  erste:  es  gibt  zweifellos  eine  große  Zahl  von  Erwerbswirtschaften, ­
  bei  denen  das  Wagnis  des  Marktes  stark  eingeschränkt  oder
gar  nicht  mehr  vorhanden  ist.  Das  erstere  trifft  auf  die  Erwerbswirtsehaften  zu,
die  für  einen  bestimmten  Abnehmerkreis  (feste  Kundschaft)  oder  für  einen  örtlichen ­
  und  daher  leicht  übersehbaren  Kundenkreis  tätig  sind;  das  letztere  ist  der
Fall,  wenn  eine  Erwerbswirtschaft  mehr  oder  weniger  ohne  Wettbewerb  dasteht,
also  ein  Monopol  am  Markt  besitzt.  In  beiden  Fällen  kann  man  nicht  gut  von  einem
Wagnis  sprechen,  das  so  stark  in  die  Erscheinung  träte,  daß  man  nur  dieserhalb
diese  Wirtschaften  als  Unternehmung  bezeichnen  müßte.  Natürlich  bleibt  das
letzte  Wagnis  (der  Wirtschaft  überhaupt)  bestehen,  daß  der  feste  Kundenkreis
oder  das  Monopol  eines  Tages  eine  Änderung  erfahren  kann.  Der  andere  Einwand ­
  ist,  daß  der  Sprachgebrauch  den  kleinen  Erwerbswirtschaften,  bei  denen
das  Wagnis  für  sich  gesehen  nur  gering  ist,  nicht  die  Bezeichnung  Unternehmung
beilegt,  wiez.B.  dem  Schuhmachermeister,  der  allein  oder  mit  einem  Gehilfen
Schuhe  auf  Bestellung  anfertigt,  oder  der  Gemüsehändlerin,  die  in  ihrem  kleinen
Laden  für  die  Straßennachbarn  Waren  feilhält.  Hiernach  würden  nur  die  großen
Erwerbswirtschaften  als  Unternehmungen  zu  gelten  haben.  Doch  würde  diese  Abgrenzung ­
  auch  dort  wieder  versagen,  wo  ein  Wagnis  nicht  oder  in  keinem  Verhältnis ­
  zur  Größe  der  Erwerbswirtschaft  besteht,  wie  z.B.  bei  den  Monopolwirtschaften. ­

Auf  ein  anderes  Merkmal,  durch  das  die  Unternehmung  im  Bereiche  der  Wirtschaft ­
  gekennzeichnet  werden  soll,  weist  Schmoller  hin:  nur  die  selbständige
Erwerbswirtschaft  ist  als  Unternehmung  anzusehen.  Mit  selbständiger  Erwerbswirtschaft ­
  ist  hier  nicht  die  oben  erwähnte  Unterscheidung  im  Sinne  von  ursprünglichem ­
  und  abgeleitetem  Einkommen  gemeint,  sondern  es  ist  an  die  Loslösung  der
Erwerbswirtschaft  von  dem  Haushalt  gedacht  (wie  sie  begrifflich  von  uns  im
I.  Abschnitt  vorgenommen  worden  ist).  Unter  selbständiger  Erwerbswirtsehaft
versteht  Schmoller  vielmehr  die  tatsächliche  Trennung  von  Wirtschaft  und  Haushalt. ­
  Auch  Sombart  sieht  in  der  „Verselbständigung  des  Geschäfts“  den  Wesenskern ­
  der  Unternehmung.  Es  bleibt  jedoch  bei  beiden  Hinweisen  offen,  worin  das
Merkmal  der  Selbständigkeit  zum  Ausdruck  kommt.
Auf  den  entscheidenden  Gesichtspunkt  hat  Liefmann  hingewiesen,  wenn  er
sagt,  daß  eine  Unternehmung  dort  vorliege,  wo  über  das  der  Wirtschaft  gewidmete
Vermögen  eine  besondere  Rechnung  geführt  und  ein  Rentabilitätsvoranschlag  aufgestellt ­
  wird.  Auf  diese  Weise  wird  der  Haushalt  oder  das  sonstige  Vermögen  der
Wirtsohaftspersonen  rechnungsmäßig  von  dem  Vermögen  der  Wirtschaft  getrennt
und  letzteres  dem  Wagnis  und  dem  Gewinn  gegenübergestellt.  In  den  beiden  Beispielen ­
  des  Schuhmachers  und  der  Händlerin  geht  beides;  Wirtschaft  und  Haushalt
vollkommen  ineinander  über.  Die  Einnahmen,  einerlei  ob  aus  dem  Verkauf  von
Schuhen  und  Lebensmitteln  oder  aus  Zinsen  von  erspartem  Vermögen  stammend,
fließen  ohne  Unterschied  ihrer  Herkunft  in  die  Kasse;  aus  dieser  Kasse  werden
die  Ausgaben  bestritten:  Unterhalt,  Anschaffungen,  Unterstützungen,  Geschenke,
        <pb n="21" />
        Erwerbswirtschaft  und  Unternehmung.

15

Ersparnisse.  Dazu  entnimmt  die  Händlerin  aus  ihren  Vorräten  im  Laden  die  Lebensmittel ­
  für  den  eigenen  Haushalt,  bringt  der  Schuhmacher  das  eigene  Schuhzeug ­
  und  das  seiner  Familienmitglieder  in  Ordnung.  Der  zu  irgendeiner  Zeit  vorhandene ­
  Kassenbestand  stellt  einen  Geldbetrag  dar,  der  das  Ergebnis  der  Wirtschaft ­
  und  der  Haushaltsführung  und  sonstiger  Geldvorgänge  (Anschaffungen,
Lotteriegewinne,  Ersparnisse)  ist.  Demgegenüber  stellt  die  Unternehmung  eine
genaue  Geldrechnung  über  die  Vorgänge  in  der  Erwerbswirtschaft  auf,  aus  der  die
Höhe  des  der  Wirtschaft  gewidmeten  Vermögens  sowie  dessen  Veränderungen  —
das  Mehr  oder  Weniger  —  genau  zu  erkennen  ist.
In  dieser  rechnungsmäßigen  Verselbständigung  der  Erwerbswirtschaft  wollen
auch  wir  das  Kennzeichen  für  die  (Wirtschafts-)  Unternehmung  erblicken.  Dann
ist  die  Unternehmung  eine  besondere  Form  der  Erwerbswirtsehaft.  Das  ist  im
folgenden  noch  näher  zu  erläutern.
3.  Die  kapitalistische  Unternehmung.  Wir  bezeichnen  den  Gütervorrat,  über
den  eine  Person  verfügen  kann,  als  Vermögen.  Die  Güter,  die  erforderlich  sind,
um  eine  gegebene  Wirtschaft,  z.B.  die  Erwerbswirtschaft  eines  Händlers,  durchzuführen, ­
  nennen  wir  Wirtschaftsvermögen.  Weitergespannt  ist  der  Begriff
des  Erwerbsvermögens;  es  ist  das  Vermögen,  das  dem  Erwerb  dient,  also  z.B.  das
Geldvermögen,  das  verliehen  wird  und  einen  Ertrag  (Zins)  abwirft.  Das  Erwerbsvermögen ­
  wird  mit  Rücksicht  auf  das  Erwerbsmerkmal  als  Kapital  bezeichnet.
Kapital  in  diesem  Sinne  ist  also  eine  Eigenschaft,  die  nicht  dem  Vermögen  als
solchem  und  daher  auch  nicht  den  einzelnen  Gütern  anhaftet,  sondern  diesen  Dingen ­
  in  dem  Augenblick  beigelegt  wird,  wenn  sie  dem  Erwerb  dienen.  Somit  ist
Kapital  alles,  was  einen  Ertrag  abwirft.  Man  spricht  von  einer  Kapitalanlage,
wenn  jemand  sein  Vermögen  in  ertragbringenden  Werten  anlegt,  wie  z,  B.  in  Grundstücken, ­
  Wertpapieren  u.  dgl.,  von  Geschäftskapital,  wenn  das  Vermögen  einem
„Geschäft“  zwecks  Ertragserzielung  gewidmet  wird.  Eine  Gemäldesammlung  oder
ein  Park  sind  gewöhnlich  nicht  als  Erwerbsvermögen  anzusprechen;  wohl  stellen
sie  Vermögen  schlechthin  dar.  Doch  kann  dieses  Vermögen  zum  Kapital  werden,
wenn  die  Absicht  besteht,  den  Park  oder  die  Gemälde  gegen  Entgelt  besichtigen
zu  lassen  oder  bei  ihrer  späteren  Veräußerung  Gewinne  zu  erzielen.
Wir  haben  oben  die  rechnerisch  selbständige  Erwerbswirtschaft  als  Unternehmung ­
  bezeichnet.  Das  einer  solchen  Unternehmung  gewidmete  Kapital  ist
das  Unternehmungskapital.  Die  hierüber  geführte  Rechnung  wollen  wir  die
Kapitalrechnung  nennen.  Somit  können  wir  sagen;  das  entscheidende  Merkmal ­
  für  die  Abgrenzung  der  Unternehmung  von  den  sonstigen  Wirtschaften
ist  die  Kapitalrechnung.  Es  ist  daher  noch  erforderlich,  diese  Kapitalrechnung ­
  ihrem  Wesen  und  ihrer  Bedeutung  nach  kurz  zu  kennzeichnen.  Sie  wird
im  zweiten  Buche,  das  sich  in  ausführlicher  Weise  mit  dem  Kapital  beschäftigt,
in  ihren  Einzelheiten  zur  Darstellung  kommen.
Die  Kapitalrechnung  besteht  aus  drei  Teilen,  die  zwar  ihrem  Wesen  nach  recht
verschieden  sind,  aber  doch  eng  zusammengehören  und  sich  gegenseitig  ergänzen.
Am  Anfang  steht  die  sog.  Buchhaltung,  die  über  die  Geschäftsvorfälle  Buch  führt.
Genauer:  die  •  ausgehend  von  den  Geldeinnahmen  und  -ausgaben  —  die  Veränderungen ­
  des  Vermögens  nach  Menge  und  Wert  in  einer  mit  besonderer  Technik
ausgestatteten  Rechnung  verzeichnet.  Wenn  diese  Rechnung  so  gestaltet  wird,
daß  sie  das  zu  Beginn  der  Wirtschaft  eingelegte  Kapital,  die  laufenden  Veränderungen ­
  des  Kapitals,  also  auch  die  in  Geld  ausgedrückten  Gewinne  (oder  Verluste)
erfaßt,  dann  bildet  eine  solche  Buchhaltung  das  Mittel,  um  das  Merkmal  der  Unternehmung; ­
  die  rechnerische  Verselbständigung  zu  gewährleisten.  Diese  Leistung
wird  insbesondere  von  der  doppelten  Buchhaltung  erbracht;  somit  trifft  das  zu,
was  ein  Vertreter  der  Volkswirtschaftslehre  von  der  Buchhaltung  sagt:  daß  die
        <pb n="22" />
        16

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtsohaftshetriebe.
doppelte  Buchhaltung  zum  Wesensmerkmal  der  Unternehmung  gehöre  (Sombart).

Zur  Durchführung  der  Gewinnermittlung  bedient  sich  die  Buchhaltung  des
Inventars  und  der  Bilanz,  über  die  ebenfalls  später  das  Nähere  zu  sagen  sein  wird.
Hier  handelt  es  sich  nur  um  die  Feststellung,  daß  Buchhaltung  und  Bilanz  den
ersten  Teil  der  Kapitalrechnung  ausmachen,  die  die  Unternehmung  benutzt,  um
das  Vermögen  der  Unternehmung  —  Kapital  —  rechnerisch  von  dem  sonstigen
Vermögen  des  Wirtschaftseigners  zu  trennen.  Wohl  können  Übergänge  aus  dem
einen  Vermögen  in  das  andere  und  umgekehrt  erfolgen;  sie  werden  jedoch  in  der
Buchhaltung  der  Unternehmung  genau  erfaßt.  Und  selbstverständlich  ist,  daß
der  Wirtschaftseigner  auch  für  sein  sonstiges  Vermögen  eine  Buchhaltung  nach
kaufmännischer  Art  einrichten  kann  und  wird,  besonders  dann,  wenn  er  mit  der
Einrichtung  einer  solchen  aus  seiner  Wirtschaft  vertraut  ist.
Den  zweiten  Teil  bildet  die  Umsatzrechnung.  Sie  besteht  aus  der  sog.  Kostenund
  der  Rentabilitätsrechnung.  In  der  Kostenrechnung  wird  der  Nachweis  versucht, ­
  was  die  Herstellung  eines  Gutes  an  Aufwendungen  verursacht  —  gekostet  —
hat.  Aus  einem  Vergleich  der  aufgewendeten  Kosten  mit  dem  erzielten  Preis  ersieht ­
  die  Unternehmung,  ob  ein  Stückgewinn  (oder  -Verlust)  entstanden  ist.  Wenn
die  Summen  der  Stückgewinne  (-Verluste),  die  während  eines  bestimmten  Zeitraumes ­
  (Umsatz)  entstanden  sind,  in  Beziehung  gebracht  werden  zu  dem  Unternehmungskapital, ­
  dann  liegt  die  Rentabilitätsrechnung  vor,  die  für  die  Unternehmung ­
  von  entscheidender  Bedeutung  ist.  (Daß  sich  die  Unternehmung  außerdem ­
  des  Rechnungsmittels  der  Statistik  bedient,  um  durch  besondere  Verarbeitung ­
  und  Gruppierung  der  sich  aus  der  Buchhaltung  und  Kostenrechnung  ergebenden ­
  Ziffern  zweckentsprechende  Unterlagen  für  die  Gestaltung  der  Unternehmungstätigkeit ­
  zu  gewinnen,  soll  hier  nur  nebenbei  erwähnt  werden.)
Den  dritten  Teil  der  Kapitalrechnung  stellt  endlich  der  Voranschlag  dar.  Er
bezieht  sich  sowohl  auf  die  mutmaßlichen  Kosten  des  einzelnen  Stückes,  das  hergestellt ­
  und  abgesetzt  werden  soll  (Vorkalkulation  oder  Selbstkostenrechnung),
als  auch  auf  die  Abschätzung  des  zu  erwartenden  Umsatzes  und  des  sich  unter
Zugrundelegung  der  zu  erwartenden  Preise  ergebenden  Umsatzgewinnes.  Indem
der  voraussichtlich  zu  erwartende  Gewinn  in  Beziehung  zu  dem  in  der  Unternehmung ­
  eingebrachten  oder  einzubringenden  Kapital  gesetzt  wird,  entsteht  der
Rentabilitätsvoranschlag,  der  nicht  nur  der  Errichtung  einer  jeden  Unternehmung
zugrunde  gelegt  wird,  sondern  auch  der  Unternehmung  in  jedem  Augenblick  ihres
Daseins  zugrunde  liegt  —  oder  liegen  sollte.  Die  Verbundenheit  der  Voranschlagsrechnung ­
  mit  der  Buchhaltung  (Bilanz)  und  der  Kostenrechnung  liegt  darin,  daß
erstere  auf  den  Ergebnissen  der  letzteren  auf  baut,  die  Ziffern  der  Vergangenheit
in  die  Zukunft  umzuformen  sucht,  um  später  die  wirklichen  (Ist-)  Ziffern  mit
denen  des  Voranschlages  (Soll)  zu  vergleichen  usf.
So  formt  sich  das  Bild  der  (Wirtschafts-)  Unternehmung:  mit  Hilfe  der  Wirtschaft ­
  eine  Kapitalrente  zu  erzielen,  der  das  Kapitalrisiko  gegenüber  steht,  und
Messung  des  Voranschlages  und  des  Ergebnisses  auf  Grund  einer  eigentümlichen
Kapitalrechnung,  der  kapitalistischen  Grundrechnung,  wie  sie  im  zweiten  Buche
eingehend  dargestellt  wird.  Es  ist  deshalb  zutreffender,  nicht  von  Unternehmung
schlechthin  zu  sprechen,  sondern  die  nähere,  jetzt  verständliche  Kennzeichnung
vorzunehmen:  die  kapitalistische  Unternehmung  (wie  es  in  der  Überschrift  zu
diesem  Abschnitt  geschehen  ist).
Weil  die  kapitalistische  Rechnung  nicht  immer  richtig  erkannt,  hier  und  da
sogar  verkannt  wird,  so  sei  noch  einmal  ihr  Wesen  und  ihre  Bedeutung  in  folgender
Weise  dargetan.  Für  die  Herstellung  der  werthabenden  Güter  sind  Aufwendungen
mannigfacher  Art  erforderlich:  Arbeitskräfte,  Stoffe,  Werkzeuge,  Maschinen,
        <pb n="23" />
        Erwerbswirtschaft  und  Unternehmung.

17

Grundstücke,  Gebäude  usw.  Für  alles  dieses  ist  Geld  aufzuwenden.  Aus  dem  Erlös ­
  für  die  abgesetzten  Güter  fließt  das  Geld  für  die  gemachten  Aufwendungen  sofort ­
  oder  nach  und  nach  zurück.  Hieraus  werden  von  neuem  die  Aufwendungen
bestritten,  die  wieder  zu  Gelderlösen  führen  und  so  fort  in  einem  sich  immer
wiederholenden  Kreislauf  von  Geld  —  Aufwendungen  —  Erlösen  —  Geld  usw.
In  Höhe  etwa  der  noch  nicht  zu  Erlösen  gewordenen  Aufwendungen  wird  das
durchschnittlich  der  Wirtschaft  verbleibende  Vermögen  festzusetzen  sein,  das  wir
Kapital  nennen,  und  das  der  Kapitalrechnung  zugrunde  hegt.  Je  günstiger  das
Verhältnis:  Höhe  des  Kapitals  zum  erzielten  Gewinn  ist,  um  so  höher  ist  die
Rente,  die  das  Kapital  abwirft.  Die  Kapitalreohnung  stellt  somit  den  in  Geld  ausgedrückten ­
  Maßstab  für  den  Vergleich  von  Aufwand  und  Erlös  einer  in  Geld  rechnenden ­
  Wirtschaft  dar.  Wir  haben  also  in  der  Kapitalrechnung  ein  Mittel,  das  uns
zeigt,  ob  die  Wirtschaft  nach  dem  wirtschaftlichen  Prinzip  geführt  worden  ist.
Hierin  liegt  die  große  Bedeutung  der  Kapitalrechnung,  die  ganz  unabhängig  etwa
ist  von  der  Person  des  Wirtschaftseigners,  also  demjenigen,  dem  die  Unternehmung
zu  eigen  ist.  Es  ist  nicht  zu  erkennen,  ob  es  überhaupt  ein  besseres  Mittel  als  eben
diese  auf  Geld  abgestellte  Kapitalrechnung  geben  kann,  um  die  Wirtschaftlichkeit
zu  prüfen.  Natürlich  müssen  zwei  Bedingungen  erfüllt  sein,  damit  die  Kapitalrechnung ­
  ihre  Aufgaben  erfüllen  kann,  1.  daß  sie  richtig  angewandt  wird,  und
2.  daß  das  Geld,  in  dem  gerechnet  wird,  nicht  selbst  seine  Maßstäblichkeit  eingebüßt ­
  hat.
Etwas  anderes  ist  es  mit  den  Werten,  die  der  Kapitalrechnung  zugrunde  gelegt
werden:  die  als  Löhne  gezahlten  Kosten  für  die  Arbeitskräfte,  die  als  Anschaffungspreise ­
  für  die  Roh-  und  Hilfsstoffe  verauslagten  Kosten  sowie  die  als  Preise  den
Käufern  abverlangten  Erlöse.  Diese  Größen  werden  von  den  beteiligten  Menschen
bestimmt  und  müssen  nach  ihren  besonderen  Umständen  beurteilt  werden.  Die
Kapitalrechnung  ist  lediglich  das  technische  Mittel,  um  den  Vergleich  zwischen
Opfer  und  Nutzen  im  Bereich  des  Wirtschaf  tens  zu  vervollkommnen.  Die  gesamtwirtschaftliche ­
  Aufgabe  der  Unternehmung  besteht  darin,  die  Wirtschaft  so  zu
führen,  daß  ein  gerechter  Ausgleich  zwischen  allen  beteiligten  Personengruppen:
Wirtschafter,  Mitarbeiter,  Kapitalgeber  und  Käufer  stattfindet,  wobei  sich  die
Unternehmung  bewußt  sein  muß,  daß  sie  —  als  eine  besondere  Form  der  Wirtschaft—wie ­
  diese  eine  Veranstaltung  von  Menschen  für  die  Menschen  einer  Volksgemeinschaft ­
  darstellt.
Unternehmung  und  Recht.  Es  sei  an  dieser  Stelle  eine  Einschaltung  gestattet:  zu  sehen,
in  welcher  Weise  sich  der  hier  entwickelte  Begriff  der  Unternehmung  im  Recht  darstellt.
Das  Handelsgesetzbuch  (HGB.)  behandelt  im  ersten  Buch  den  Handelsstand  und  im  ersten
Abschnitt  die  Kaufleute.  Im  §  1  wird  näher  ausgeführt,  was  im  Sinne  des  HGB.  als  Kaufmann
anzusehen  ist,  nämlich:  wer  ein  Handelsgewerbe  betreibt.  Wir  wollen  einmal  unterstellen,
daß  die  in  Absatz  2  des  nämlichen  §  aufgezählten  Geschäfte  gleichbedeutend  mit  dem  seien,
was  wir  in  dem  folgenden  Hauptteil  B  als  Wirtschaftsbetrieb  bezeichnen  werden.  Dann  wäre
der  Eigner  eines  solchen  Wirtschaftsbetriebes  ein  Kaufmann  im  Sinne  des  HGB.
Nach  §  38  ist  jeder  Kaufmann  verpflichtet,  Bücher  zu  führen  und  in  diesen  seine  Handelsgeschäfte ­
  und  die  Lage  seines  Vermögens  nach  den  Grundsätzen  ordnungsmäßiger  Buohführung
  ersichtlich  zu  machen.  Für  den  Kaufmann  besteht  also  eine  gesetzliche  Pflicht  zur  Buchführung, ­
  jener  Rechnung,  die  wir  als  Merkmal  der  kapitalistischen  Unternehmung  bezeichnet
haben.  Noch  deutlicher  ist  §  39,  der  davon  spricht,  daß  jeder  Kaufmann  bei  dem  Beginn  seines
Handelsgewerbes  seine  Grundstücke,  seine  Forderungen  und  Schulden  sowie  den  Betrag  seines
baren  Geldes  und  seine  sonstigen  Vermögensgegenstände  genau  zu  verzeichnen  hat.  Er  hatdann
ferner  für  den  Schluß  eines  jeden  Geschäftsjahres  ein  solches  Inventar  und  eine  solche  Bilanz
auszustellen.  Hinzu  kommen  noch  die  §§  40—47,  die  weitere  Vorschriften  über  die  Bilanz  und
die  Handelsbüoher  bringen.  Das  HGB.  stellt  also  für  den,  der  ein  Handelsgewerbe  betreibt
(in  unserem  Sinne  einen  Wirtschaftsbetrieb  hat),  die  Pflicht  zur  ordnungsmäßigen  Buchhaltung
und  jährlichen  Bilanzziehung  auf  —  das  entscheidende  Merkmal  für  die  Abgrenzung  der  Unternehmung ­
  von  der  allgemeinen  Erwerbswirtschaft,  wie  wir  sie  in  2  und  3  vorgenommen  haben.
Der  Kaufmann,  der  nach  §  1  ein  Handelsgewerbe  betreibt,  ist  gleichbedeutend  mit  der  Unter-Prion,
  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  I.  2
        <pb n="24" />
        18

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe.

nehmung  im  wirtschaftlichen  Sinne.  (Und  es  wäre  vielleicht  am  Platze,  bei  einer  Neugestaltung ­
  des  HUB.,  das  seinen  Namen  erhalten  hat  in  einer  Zeit,  wo  noch  der  Handel  im  Vordergrund ­
  stand,  äußerlich  zum  Ausdruck  zu  bringen,  daß  das  HOB.  für  Wirtsohaftshetriebe  gilt
und  der  Kaufmann  in  Wirklichkeit  der  Wirtschafter  ist.)
Natürlich  ist  diese  Übereinstimmung  zwischen  Recht  und  der  hier  erfolgten  Abgrenzung
des  Begriffs  Unternehmung  kein  Zufall.  Das  Recht  wollte  den  tatsächlichen  Verhältnissen
Rechnung  tragen  und  einen  Unterschied  machen  zwischen  Wirtschaftsbetrieben,  die  Unternehmungen ­
  (Kaufleute)  sind,  und  solchen,  die  es  nicht  sind.  Das  kommt  deutlich  im  §  4  zum
Ausdruck,  wo  es  heißt:  daß  die  Vorschriften  über  die  Handelsbücher  keine  Anwendung  finden
auf  Handwerker  sowie  auf  Personen,  deren  Gewerbebetrieb  nicht  über  den  Umfang  des  Kleingewerbes ­
  hinausgeht.  Das  sind  die  sog.  Minderkaufleute  (Kaufleute  minderen  Rechts),  die
gleichzustellen  sind  mit  jenen  Brwerbswirtschaften,  die  nicht  (oder  noch  nicht)  Unternehmungen ­
  sind.  Sie  führen  keine  gesonderten  Rechnungen,  und  ihre  Erwerbswirtschaft  ist  —  rechnerisch ­
  —  noch  nicht  vom  Haushalt  getrennt.  Andererseits  ist  nach  §  2  ein  gewerbliches  Unternehmen, ­
  das  nach  Art  und  Umfang  einen  in  kaufmännischer  Weise  eingerichteten  Geschäftsbetrieb ­
  unterhält,  auch  dann  Kaufmann  (Unternehmung),  wenn  kein  Handelsgewerbe  nach
§  1  vorliegt.  In  diesem  Falle  müssen  Bücher  geführt  und  Bilanzen  aufgestellt  werden.  Man
beachte,  daß  hier  der  Gesetzgeber  von  einem  gewerblichen  Unternehmen  spricht,  das
deshalb  als  Kaufmann  anzusehen  ist,  weil  es  einen  in  kaufmännischer  Weise  eingerichteten  Geschäftsbetrieb ­
  hat.  Hier  finden  wir  das  rechtliche  Seitenstück  zu  unserem  Zirkus,  den  wir
oben  als  eine  imeigentliche  Wirtschaft  bezeichnet  hatten,  weil  er  nicht  wirtschaftliche  Güter
herstellt  (kein  Handelsgewerbe  betreibt),  sondern  eine  Veranstaltung  zur  Befriedigung  der
Schaulust  mit  Hilfe  von  wirtschaftlichen  Verfahren  ist.
Daß  die  Land-  und  Forstwirtschaft  von  den  Vorschriften  des  HGB.  ausdrücklich  ausgenommen ­
  wird,  ist  aus  Gründen  der  Zweckmäßigkeit  geschehen  und  hat  nichts  mit  der  Frage
zu  tun,  ob  die  Land-  und  Forstwirtschaftsbetriebe  etwa  Unternehmungen  sind  oder  nicht.
Dagegen  ist  noch  der  Hinweis  bedeutsam,  daß  die  im  HGB.  in  ausführlicher  Weise  behandelte ­
  Aktiengesellschaft  stets  als  Kaufmann  in  dem  Sinne  anzusehen  ist,  und  daß  sie  verpflichtet ­
  ist,  Bücher  zu  führen  und  Bilanzen  aufzustellen,  noch  mehr:  letztere  auch  veröffentheben
muß.  Also  auch  die  denkbar  kleinste  Aktiengesellschaft,  oder  eine  solche,  die  kein  Handelsgewerbe ­
  nach  §  1  betreibt  (sondern  einem  anderen  Zweck  dient),  ist  im  Sinne  des  Rechts
immer  Kaufmann,  also  Unternehmung  in  unserem  Sinne.  Und  in  der  Tat:  die  Aktiengesellschaft ­
  ist  eine  ausgesprochene  Unternehmung,  was  darin  zum  Ausdruck  kommt,  daß  ein
Grundkapital  in  bestimmter  Höhe  aufgebracht  wird,  daß  dieses  Grundkapital  in  Aktien  eingeteilt
  wird,  die  über  einen  bestimmten  Betrag  lauten,  daß  eine  über  diesen  Betrag  hinausgehende ­
  Haftung  ausgeschlossen  ist,  daß  der  Gewinn  verteilt  werden  soll  und  der  Jahresgewinn
in  der  Bilanz  zum  Ausdruck  gebracht  werden  muß.  Hier  ist  die  Kapitalrechnung  so  stark  in
den  Vordergrund  gerückt,  daß  man  die  Aktiengesellschaft  als  die  typische  Form  der  kapitalistischen ­
  Unternehmung  ansprechen  kann.
Ähnlich  ist  es  mit  der  der  Aktiengesellschaft  nachgebildeten  Gesellschaft  mit  beschränkter
Haftung  (G.m.b.H.),  die  gleichfalls  immer  als  Kaufmann  (Unternehmung)  anzusehen  ist.
Bemerkenswert  ist,  daß  der  Gesetzgeber  das  Merkmal  der  Größe  bei  20000  RM  Stammkapital
als  gegeben  ansieht,  indem  er  diesen  Betrag  als  Mindestkapital  vorschreibt.  Ein  Wirtschaftsbetrieb, ­
  der  weniger  als  diesen  Betrag  als  Vermögen  aufweist,  kann  also  über  die  G.m.b.H.
nicht  zur  Unternehmung  werden.  Übrigens  ist  seit  1924  das  Mindestkapital  für  Aktiengesellschaften ­
  auf  50000  RM  festgesetzt  worden.
Das  HGB.  gibt  uns  noch  ein  (rechtliches)  Merkmal  für  die  Unternehmung,  das  auch  wirtschaftlich ­
  von  Bedeutung  ist:  die  Firma.  Unter  Firma  ist  zu  verstehen;  der  Name,  unter  dem
der  Kaufmann  (die  Unternehmung)  nach  außen  auftritt,  Verträge  abschließt,  klagen  und  verklagt ­
  werden  kann.  Die  Firma  stellt  die  rechtliche  Einheit  der  Wirtschaft  dar.  Sie  ist  zugleich ­
  der  Ausdruck  für  die  rechtliche  Selbständigkeit  —  nicht  immer  zugleich  der  tatsächlichen ­
  Selbständigkeit  des  Wirtschafters  (Kaufmann).  Jedenfalls  ist  die  Firma  nur  dem  Kaufmann ­
  Vorbehalten;  Minderkaufleute  haben  keine  Firma.  Die  Firma  ist  gegen  Mißbrauch  durch
Eintragung  in  das  Handelsregister  geschützt.  Der  Kaufmann  hat  also  ein  Recht  auf  seine
Firma.  Sie  kann  mit  dem  Handelsgewerbe  auf  einen  Dritten  übertragen  werden.  Die  rechtlichen ­
  Verhältnisse  werden  eingehend  in  den  §§  17—37  des  HGB.  geregelt.
Für  die  Unternehmung  bedeutet  die  Firma  noch  mehr;  sie  wird  in  der  Öffentlichkeit
vielfach  der  Unternehmung  selbst  gleichgestellt,  sei  es,  daß  die  dargebotenen  Leistungen
(Güter)  durch  die  Firma  gleichsam  eine  Marke  erhalten  (ob  gut  oder  schlecht)  oder  die  Unternehmung ­
  im  ganzen  in  der  Firma  beurteilt  oder  bewertet  wird  (wie  z.  B.  ihr  Ruf,  Kreditwürdigkeit). ­
  Das  kann  so  weit  gehen,  daß  die  Firma  noch  ihren  alten  Klang  haben  kann,  obwohl
die  Voraussetzungen  für  die  Wertschätzung  (Leistungen,  Ruf  usw.)  nicht  mehr  oder  nicht
mehr  in  vollem  Umfang  vorhanden  sind.
Die  Wertschätzung  der  Firma  kann  schließlich  dazu  führen,  daß  bei  Übertragung  des
Handelsgewerbes  auf  einen  Dritten  die  rechtliche  Möglichkeit,  hierbei  auch  die  Firma  zu
        <pb n="25" />
        2*

Erwerbswirtschaft  und  Unternehmung.

19

übertragen,  in  der  Weise  von  Bedeutung  wird,  daß  die  Übertragung  des  Handelsgewerbes
nur  mit  Übergang  der  Firma  zustande  kommt,  oder  daß  die  Höhe  des  Kaufpreises  von  dem
Mitübergang  der  Firma  abhängig  gemacht  wird.  Doch  sei  hierbei  auf  einen  Gesichtspunkt
hingewiesen,  der  vielfach  zu  Mißverständnissen  Veranlassung  gegeben  hat.  Bei  dem  Übergang
einer  Unternehmung  auf  einen  anderen  Eigentümer  kommt  es  vor,  daß  über  die  vorhandenen
Vermögenswerte  hinaus  ein  sog.  Firmenwert  bezahlt  wird.  Auf  das  Wesen  dieses  Firmenwertes
wird  im  zweiten  Buch  zurückzukommen  sein.  Hier  sei  nur  darauf  hingewiesen,  daß  dieser
Firmenwert  nicht  vorgestellt  werden  darf  als  ein  Wert,  der  lediglich  aus  der  Firma  als  solcher
abzuleiten  ist  oder  für  die  Firma  als  solche  festgesetzt  wird  oder  werden  könnte.  Es  wird
zu  zeigen  sein,  daß  das,  was  man  als  Firmenwert  zu  bezeichnen  pflegt,  sich  als  Unterschied
zwischen  anderen  Werten  ergibt.  (Vgl.  2.  Buch:  D.)
Endlich  ist  noch  der  Begriff:  Geschäft  klarzustellen.  DasHGB.  verwendet  ihn  nicht  ganz
eindeutig.  So  heißt  es  im  §  1,  Abs.  2:  als  Handelsgewerbe  gilt  jeder  Gewerbebetrieb,  der  eine
der  nachfolgenden  Arten  von  Geschäften  zum  Gegenstand  hat:  die  Anschaffung  und  Veräußerung ­
  usw.,  dann  weiter:  die  Geldwechslergeschäfte,  die  Geschäfte  der  Schleppschiffahrtsunternehmungen,
  die  Geschäfte  der  Kommissionäre  usw.  Hiernach  könnte  es  scheinen,  als
ob  mehr  an  den  Abschluß  bestimmter  Handelsgeschäfte  gedacht  sei.  Doch  kann  das  wiederum
nicht  stimmen,  da  im  dritten  Buche  des  HGB.  die  Handelsgeschäfte  besonders  behandelt
werden.  Die  Firma  ist  oben  (§  7)  erklärt  worden:  als  der  Name,  unter  dem  der  Kaufmann
im  Handel  seine  Geschäfte  betreibt;  im  Widerspruch  dazu  heißt  es  im  §  22:  wer  ein  bestehendes ­
  Handelsgeschäft  unter  Lebenden  erwirbt,  darf  für  das  Geschäft  usw.  Hier  ist  offenbar
Geschäft  gleich  Wirtschaftsbetrieb  gesetzt,  d.h.  für  den  Wirtsohaftsbetrieb  im  Sinne  des
Kaufmanns  (Recht)  und  im  Sinne  der  Unternehmung  (Wirtschaft).
In  diesem  Sinne  verwendet  auch  Sombart  den  Begriff  Geschäft,  wenn  er  ausdrücklich
betont,  daß  „mit  der  Verselbständigung  des  Geschäfts  der  Wesenskern  der  kapitalistischen
Unternehmung“  getroffen  wird.  In  der  Praxis  hat  sich  diese  Auslegung  noch  nicht  ganz  durohgesetzt.
  Bei  Geschäft  denkt  man  vielfach  noch  an  das  Handelsgeschäft  im  engeren  Sinne,  d.i.
das  Geschäft  des  Händlers  (im  Gegensatz  zu  Gewerbebetrieb  des  Handwerkers  oder  der
Fabrik).  Es  kommt  jedoch  auch  die  Bezeichnung  Fabrikgeschäft  vor.  Diese  Unstimmigkeiten
sind  geschichtlich  zu  erklären:  weil  der  Handel  und  das  Handelsgeschäft  viel  früher  und  stärker ­
  als  der  Gewerbebetrieb  in  die  Erscheinung  getreten  sind,  so  bezog  sich  Geschäft  eben  in
erster  Linie  auf  das  Handelsgeschäft  (wie  es  ja  auch  heißt;  Handelsgesetzbuch,  Handlungsgehilfe). ­
  Man  wird  den  tatsächlichen  Verhältnissen  am  besten  gerecht,  wenn  man  mit  Sombart ­
  an  der  Gleichsetzung  von  Geschäft  und  Unternehmung  (in  Übereinstimmung  mit  dem
HGB.)  festhält.
4.  Das  Gewinnstreben.  Über  das  Gewinnstreben,  das  mit  der  Unternehmung
verbunden  ist,  ist  eine  ausgedehnte,  ja  mancherorts  recht  zugespitzte  Auseinandersetzung ­
  erfolgt.  Man  wirft  der  Unternehmung  öde  Profitsucht  vor,  meint,  daß  es
ihr  nur  auf  das  Geldverdienen  ankomme  und  möchte  sie  am  liebsten  mit  Stumpf
und  Stiel  ausrotten.  Was  ist  an  diesen  Vorwürfen  berechtigt  und  was  geht  an  der
Sache  vorbei  ?  Es  sei  ausgegangen  von  dem  Satz,  daß  es  im  Wesen  der  Unternehmung ­
  liege,  einen  Gewinn,  sogar  einen  möglichst  hohen  Gewinn  zu  erzielen,
also  viel  Geld  zu  verdienen.  Zunächst  heißt  möglichst  hoher  Gewinn  nicht  hoher
Gewinn  schlechthin.  Wir  haben  gesehen,  daß  es  bei  der  Unternehmung  üblich  ist,
eine  Rechnung  aufzustellen,  in  der  der  Gewinn  in  Beziehung  zum  Kapital  gesetzt
wird.  Worauf  es  in  der  Unternehmung  also  ankommt,  ist:  ein  günstiges  Verhältnis ­
  des  Gewinnes  zum  Kapital,  d.  i.  eine  möglichst  hohe  Rente  auf  das  in  der  Unternehmung ­
  verwendete  Kapital  zu  erzielen.  Auf  die  Höhe  der  Rente  und  nicht  auf
die  Höhe  des  Gewinnes  kommt  es  daher  in  erster  Linie  an.  Ein  niedriger  Gewinn
bei  geringem  Kapital  kann  eine  höhere  Rente  bedeuten,  als  ein  an  sich  hoher  Gewinn ­
  bei  hohem  Kapital.  (Der  Gewinn  der  Ver.  Stahlwerke  A.-G.  betrug  im
Jahre  1929/30  rund  35,66  Mill.  RM,  er  bezog  sich  auf  ein  erkennbares  (Gesamt-)
Kapital  von  1875  Mill,  RM.  Somit  betrug  die  Rente  nur  1,81  %.  Haben  die  Ver.
Stahlwerke  A.-G.  viel  oder  zuviel  Geld  verdient  ?)  Der  Satz:  Streben  nach  möglichst ­
  hohem  Gewinn  ist  also  nur  so  aufzufassen,  daß  man  sich  ein  .Kapital  von
gegebener  Größe  hinzudenkt.
Was  nun  das  Gewinnstreben  als  solches  anlangt,  so  kann  die  Meinung  von
Sombart,  daß  letzteres  mit  der  kapitalistischen  Unternehmung  aufgekommensei,
und  man  daher  einen  Schnitt  zwischen  kapitalistischer  Epoche  und  nicht(vor-)-
        <pb n="26" />
        20

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe.

kapitalistischer  Epoche  machen  müsse,  wohl  als  widerlegt  angesehen  werden.
Brentano,  v.  Below  u.a.m.  haben  den  Nachweis  erbracht,  daß  es  zu  allen  Zeiten
und  bei  allen  Völkern  Menschen  gegeben  hat,  bei  denen  das  Streben  nach  Gewinn
in  besonderem  Maße  und  in  durchaus  erkennbarer  Weise  ausgeprägt  war.  Es  handelt ­
  sich  also  keineswegs  um  einen  Trieb  oder  um  eine  Einstellung  der  Menschen,
die  erst  in  der  neueren  Geschichte  aufgetreten  sind.  Hingegen  ist  es  richtig,  daß
das  Gewinnstreben  in  dem  Augenblick  mehr  die  Allgemeinheit  ergreift  und  hier
sowohl  in  die  Breite  als  auch  in  die  Tiefe  geht,  wo  sich  der  Geldverkehr  durchsetzt
und  dieser  die  Erwerbswirtschaft  zur  vollen  Geltung  bringt.  In  der  Trennung  von
Bedürfnisbefriedigung  und  Wirtschaft  und  in  der  Einschiebung  des  Geldeinkommens ­
  zwischen  Bedarf  und  Deckung  liegt  der  Keim  zum  Gewinnstreben,  d.  h.  ein
solches  Geldeinkommen  zu  erzielen,  mit  dem  sich  der  einzelne  eine  reichliche  Befriedigung ­
  seiner  eigenen  Bedürfnisse  und  darüber  hinaus  vieles  andere  zu  sichern
imstande  ist.  Die  Ausbildung  der  Geldrechnung  und  des  In-Geld-Denkens  hat
dann  zu  der  besonderen  Form  der  Erwerbswirtschaft  geführt,  die  wir  als  kapitalistische ­
  Unternehmung  kennengelernt  haben.  Bei  dieser  wird  freilich  das  Gewinnstreben ­
  zum  wesentlichen  Merkmal,  indem  es  sozusagen  von  der  Person  auf
das  Kapital  der  Unternehmung  übertragen  wird.  Insofern  hat  Sombart  recht,
wenn  er  etwas  scharf  betont,  die  Unternehmung  sei  eine  Geldfabrik.
Es  ist  jedoch  zu  beachten,  daß  die  Unternehmung  nur  eine  besondere  Form  der
Erwerbswirtschaft  ist,  und  daß  die  Erwerbswirtschaft  darüber  hinaus  einen  besonderen ­
  Inhalt  hat:  nämlich  die  Hervorbringung  von  Gütern  für  die  Bedürfnisse ­
  der  Menschen.  Die  Durchführung  dieser  Tätigkeit  und  das,  was  aus  dieser
Tätigkeit  entspringt,  fassen  wir  unter  der  Bezeichnung:  Betrieb  zusammen,  mit
dem  wir  uns  im  nächsten  Abschnitt  (III)  zu  beschäftigen  haben.  Hier  sei  nur
auf  das  Doppel  hingewiesen,  das  in  dem  Begriff  und  in  der  Praxis  der  Wirtschaft ­
  liegt:  Form  und  Sache  gleich  Unternehmung  und  Betrieb.  Die  Unternehmung ­
  als  Form  der  Wirtschaft  denkt  und  rechnet  in  Geld;  der  Betrieb  führt
die  Tätigkeit  aus:  stellt  Güter  her  und  sichert  die  Befriedigung  von  Bedürfnissen.
Aus  diesem  Doppel  entspringen  viele  Mißverständnisse,  so  etwa  wenn  gesagt  wird,
daß  es  in  der  Unternehmung  nicht  in  erster  Linie  auf  die  Gewinnerzielung,  sondern ­
  auf  die  Hervorbringung  von  Gütern  ankommen  müsse.  Dem  Ausspruch
Sombarts,  daß  die  Unternehmung  eine  Geldfabrik  sei,  ist  also  hinzuzufügen:
und  sie  schließt  einen  Betrieb  ein,  der  Güter  von  vielleicht  besonderer  Güte  und
Wichtigkeit  herstellt.  Oder:  daß  das,  was  sich  im  Betriebe  ereignet,  etwas  anderes
ist  und  demnach  anders  zu  beurteilen  ist,  als  das  Gewinnstreben,  das  der  Unternehmung ­
  anhaftet.
Im  Zusammenhang  mit  dem  Betrieb  (III)  bedeutet  daher  Rentabilität  der
Unternehmung:  die  im  Betriebe  hergestellten  Güter  sind  zu  einem  Preise  abgesetzt ­
  worden,  der  einen  Gewinn  für  das  im  Betriebe  arbeitende  Kapital  ergeben
hat.  Indem  die  Käufer  der  Güter  einen  bestimmten  Preis  angelegt  haben,  bringen
sie  zum  Ausdruck,  daß  sie  dem  erstandenen  Gut  einen  entsprechenden  Wert  für
die  Bedürfnisbefriedigung  zuerkannt  haben.  So  ist  die  Rentabilität  der  Unternehmung ­
  nicht  nur  der  Ausdruck  dafür,  daß  mit  einem  bestimmten  Kapital  ein
Gewinn  erzielt  worden,  d.  h.  daß  das  Kapital  erhalten  geblieben  ist  und  einen  Überschuß ­
  geliefert  hat,  sondern  sie  besagt  zugleich,  daß  mit  Hilfe  des  Betriebes  eine
Befriedigung  von  Bedürfnissen  stattgefunden  hat.  Es  ist  daher  einseitig,  immer
nur  auf  den  Gewinn  und  die  Rentabilität  hinzuweisen  und  nicht  daran  zu  denken,
daß  hinter  der  Gewinnerzielung  noch  der  andere  Vorgang  steht,  nämlich,  daß
gleichzeitig  Güter  ihren  Weg  zur  Bedürfnisbefriedigung  gefunden  haben.
Es  ist  weiter  zu  beachten,  daß  dem  Gewinnstreben  in  der  Praxis  Schranken  gezogen  sind
durch  den  freien  Wettbewerb.  Stellen  sich  bei  einer  Wirtschaft  höhere  Gewinne  ein  als  sie
        <pb n="27" />
        Erwerbswirtsohaft  und  Unternehmung.

21

sonst  üblich  sind,  so  bedeutet  dies  einen  Anreiz  für  andere  Wirtschaften,  an  einer  solchen
Gelegenheit  teilzunehmen.  Sei  es,  daß  neue  Wirtschaften  ins  Lehen  gerufen  werden  oder  bestehende ­
  Wirtschaften  zu  der  Herstellung  der  gewinnverheißenden  Güter  übergehen;  auf  diese
Weise  kommt  von  selbst  ein  Ausgleich  zustande,  von  dem  zugleich  die  Käufer  einen  Vorteil
haben  können.  Wenn  von  hohen  Gewinnen  die  Rede  ist,  wird  häufig  auch  übersehen,  daß  die
Gewinne  das  Ergebnis  einer  riskanten  Tätigkeit,  eben  einer  Unternehmung,  sind  und  daß  an
ihrer  Stelle  leicht  hätten  Verluste  eintreten  können.  Anders  liegen  die  Dinge  freilich,  wenn  die
Unternehmung  dazu  mißbraucht  wird,  den  regelnden  Wettbewerb  am  Markt  auszusohließen
und  durch  Verabredung  hoher  Preise  ungerechtfertigte  Gewinne  einzuheimsen  (Kartelle,  Monopole). ­
  Dann  ist  der  Schuldige  hier  zu  suchen  und  nicht  in  der  Unternehmung  als  solcher.
Allerdings  ist  bei  der  kapitalistischen  Unternehmung  ■—  noch  mehr  als  bei  der
gewöhnlichen  Erwerbswirtschaft  —  die  Gefahr  vorhanden,  daß  das  sachliche  Streben ­
  nach  Gewinnerzielung  auf  die  beteihgten  Menschen  so  abfärbt,  daß  sie  zu
bloßen  Geldverdienern  werden,  die  in  ihrem  Betrieb  nichts  anderes  als  eben  ein
Mittel  zum  Geldverdienen  sehen.  Selbst  wenn  man  die  krassen  Eälle,  wo  Wirtschaftsführer ­
  ihre  Geldkrankheit  vor  Gericht  öffentlich  bekennen  mußten,  außer
acht  läßt,  muß  man  feststellen,  daß  dieser  kapitahstische  Geist  weite  Kreise  der
Wirtschaft  ergriffen  hat  und  sich  von  hier  aus  auf  das  Gemeinschaftsleben  ungünstig ­
  auswirkt.  Doch  tut  man  auch  in  dieser  Beziehung  der  Unternehmung  unrecht, ­
  wenn  man  ihr  allein  den  Vorwurf  macht,  daß  sie  diese  Entwicklung  hervorgerufen ­
  habe;  schuld  sind  die  Personen,  die  sich  mit  ihrer  Seele  soweit  von  dem  Gewinnstreben ­
  haben  einfangen  lassen,  und  diejenigen,  die  —-  ohne  Zusammenhang
mit  dem  Betrieb  —  verkünden,  daß  es  in  der  Unternehmung  allein  auf  das  Geldverdienen ­
  ankomme.
Ähnliche  Mißverständnisse  unterlaufen  bei  der  weiteren  Streitfrage,  daß  es
nicht  auf  den  Gewinn,  sondern  auf  die  Wirtschaftlichkeit  ankomme:  oberstes  Ziel
der  Wirtschaft  solle  nicht  die  Gewinnerzielung  sein,  sondern  die  Wirtschaft  müsse
nach  dem  Prinzip  der  Wirtschaftlichkeit  arbeiten.  Es  ist  schon  oben  ausgeführt
worden,  daß  dem  Begriff  der  Wirtschaftlichkeit  eine  Bedeutung  beigelegt  wird,  die
mit  seinem  eigentlichen  Sinn  nichts  zu  tun  hat,  sondern  ihm  aus  der  Erfahrung  gewissermaßen ­
  zugewachsen  ist:  das  Prinzip  des  besten  Weges  zum  besten  Erfolg,
ein  Prinzip,  das  in  allen  Bereichen  des  menschlichen  Lebens  zur  Anwendung  gelangen ­
  kann.  Diese  Wirtschaftlichkeit  ist  bei  der  kapitalistischen  Unternehmung
gewahrt,  wenn  ein  gegebener  Gewinn  mit  verhältnismäßig  geringem  Kapital  oder
mit  einem  gegebenen  Kapital  ein  hoher  Gewinn  erzielt  worden  ist.  Soweit  ist  die
Rentabilität  der  Ausdruck  für  die  Wirtschaftlichkeit  in  der  Unternehmung,  wobei
zu  beachten  ist,  daß  die  ihr  zugrundeliegenden  Größen  aus  Preisen  und  Löhnen
bestehen,  die  die  Einkommen  anderer  Personen  oder  die  Gewinne  anderer  Wirtschaften ­
  bilden  oder  berühren.  Etwas  anderes  ist  es  mit  der  Wirtschaftlichkeit,  die
im  Bereiche  des  Betriebes  zu  beobachten  ist  oder  hier  beobachtet  werden  sollte.  Die
Aufgabe  des  Betriebes  ist  die  Herstellung  jener  Güter,  die—von  der  Unternehmung
gesehen  —  einen  Geldüberschuß  erbringen.  Im  Betriebe  kommt  es  auf  die  beste
Art  an,  diese  Güter  herzustellen:  und  das  ist  die  Wirtschaftlichkeit  im  Betriebe.
An  diese  Wirtschaftlichkeit  hat  man  zu  denken,  wenn  von  Wirtschaftlichkeit
schlechthin  die  Rede  ist.  Leider  haben  wir  keinen  besonderen  Ausdruck  für  die
Betriebs-Wirtschaftlichkeit,  die  der  Unternehmungs-Wirtschaftlichkeit  gleich:
Rentabilität  gegenübergestellt  werden  könnte.  (Wir  werden  im  nächsten  Abschnitt ­
  hierauf  noch  einmal  zurückkommen.)
Das  Doppel  der  Wirtschaft  (Unternehmung  und  Betrieb)  löst  auch  den  scheinbaren  Widerspruch, ­
  der  in  der  Theorie  und  Praxis  bei  E  o  r  d  liegt,  wenn  dieser  auf  der  einen  Seite  als  Ziel
der  Wirtschaft  den  Dienst  am  Kunden  predigt  und  auf  der  anderen  Seite  gerade  er  —  einer
der  Höchstbesteuerten  in  USA.  ist  oder  war.  „Dienst  am  Kunden“  leistet  sein  Betrieb,  der  mit
unerhört  technischen  und  kaufmännischen  Neuerungen  ein  Erzeugnis  liefert,  das  weiten  Anklang ­
  findet;  „möglichst  hoher  Gewinn“  erbrachte  seine  Unternehmung,  indem  der  Preis
für  das  einzelne  Auto  nur  insoweit  gesenkt  wurde,  als  es  erforderlich  war,  um  die  Steigerung
        <pb n="28" />
        22

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe.

des  Absatzes  herbeizuführen,  bei  dem  der  höchste  Umsatzgewinn  entstand  (1922:  200  Mill.
RM).  Daran  hindert  auch  nicht,  daß  Bord  es  als  seine  Aufgabe  ansah,  sich  von  fremden  Geldgebern ­
  freizuhalten,  indem  er  den  verbliebenen  Überschuß  wieder  zum  Ausbau  seiner  Betriebe ­
  verwendete.
Es  ergibt  sich:  die  kapitalistische  Unternehmung  ist  nur  eine  besondere  Form
der  Erwerbswirtschaft,  in  deren  ganzen  Bereichen  es  darauf  ankommt,  Geldüberschüsse ­
  zu  erzielen.  Die  Unternehmung  ist  jedoch  nur  die  eine  Seite  dieser  Erwerbswirtschaft; ­
  die  andere  Seite  ist  der  Betrieb,  der  die  Idee  der  Wirtschaft  verwirklicht: ­
  die  Bereitstellung  von  Gütern  für  die  Befriedigung  menschlicher  Bedürfnisse. ­
  Diesem  Ziel  muß  sich  auch  die  Unternehmung  einordnen,  das  heißt:
sie  muß  ihr  Streben  nach  Rentabilität  in  Übereinstimmung  bringen  mit  der  Wirtschaftlichkeit ­
  des  Betriebs  und  einer  sinnvollen  Eingliederung  in  die  Gesamtwirtsohaft
  (vgl.  C).
5.  Der  Unternehmer.  Der  Wirtschafter,  der  seine  Erwerbswirtschaft  in  der
Form  der  Unternehmung  betreibt,  wird  Unternehmer  genannt.  Er  verwirklicht
die  geschichtlich  gewordene  Idee  der  Unternehmung  und  füllt  diese  mit  Leben  aus.
Er  ist  hierbei  an  die  besondere  Form  gebunden:  Veranschlagung  des  Wirtschaftsvermögens ­
  in  Geld,  Verrechnung  der  Kosten  und  des  Erlöses  in  Geld  und  Erzielung
einer  Verzinsung  auf  das  —  hier  Kapital  genannte  —  Wirtschaftsvermögen.  Der
Wirtschafter  als  Unternehmer  zieht  seiner  Wirtschaft  sozusagen  das  Kleid  der
kapitalistischen  Unternehmung  an  und  hat  in  dieser  Beziehung  all  die  Überlegungen ­
  anzustellen,  die  wir  im  zweiten  Buch:  Der  Wirtschaftsbetrieb  als  Wirtschaft
(Unternehmung)  behandeln  wollen.  Er  hat  überdies,  wie  soeben  erwähnt  worden
ist,  die  Aufgabe,  die  von  ihm  geführte  Unternehmung  sinnvoll,  d.  h.  mit  Rücksicht ­
  auf  alle  Beteiligte,  in  die  Gesamtwirtschaft  einzufügen.  Mit  diesen  Aufgaben
ist  der  Wirtschafter  zum  Unternehmer  geworden.
Wie  die  Unternehmung  nur  eine  besondere  Form  der  Wirtschaft  ist  und
jede  Wirtschaft,  gleichviel  welche  Form  sie  hat,  betrieben  wird,  also  einen  Betrieb ­
  darstellt  (vgl.  III),  ebenso  hat  der  Wirtschafter  dieses  Doppelgesicht:  er
ist  Wirtschafter  (Unternehmer)  und  zugleich  Händler  oder  Industrieller  oder
Bankier  oder  etwas  anderes.  Als  solcher  gestaltet  er  den  Betrieb  der  Wirtschaft
nach  seinen  Plänen  und  seinem  Willen.  Mit  dem  Wirtschafter  (Unternehmer)
als  Gestalter  und  Führer  des  Betriebes  wollen  wir  uns  im  dritten  Buch  beschäftigen. ­
  Dort  kommen  wir  auf  die  Menschen  im  Betrieb  zu  sprechen,  welche  Tätigkeit ­
  sie  auszuüben  haben  und  wie  sie  zum  Betriebe  stehen.  Wir  können  uns  den
Unternehmer  nur  als  handelnden  Menschen  vorstellen  und  ihn  nur  in  seiner  Einheit; ­
  Unternehmer  und  Betriebsführer  und  in  der  Zugehörigkeit  zum  Betriebe
begreifen.
III.  Der  Betrieb.
1.  Wesen  und  Begriff.  Wir  haben  uns  in  I  und  II  bemüht,  zu  erkennen,  was
unter  Wirtschaft  zu  verstehen  ist,  besser:  für  unsere  Zwecke  darunter  verstanden
werden  soll:  die  auf  die  Bereitstellung  von  Gütern  für  die  Befriedigung  äußerer
Bedürfnisse  gerichtete  menschliche  Tätigkeit  (und  nicht  die  Bedürfnisbefriedigung
als  solche).  Der  Gegenstand  unserer  Darstellung  ist  der  Wirtschaftsbetrieb;  wir
haben  also  noch  zu  erklären,  was  Betrieb  der  Wirtschaft  bedeuten  soll.  Da  das
Wort  Betrieb  ebenfalls  in  verschiedenem  Sinne  gebraucht  wird,  ist  es  notwendig  —
hoffentlich  nun  endgültig  —,  die  Bedeutung  desselben  klarzustellen.  Wenn  man
von  dem  Worte  selbst  ausgeht,  so  ist  Betrieb  abgeleitet  von  betreiben,  wie  sich
das  Wort  Wirtschaft  von  wirtschaften  herleitet.  Betreiben  heißt  soviel  wie:  etwas
in  Angriff  nehmen,  durchführen,  zu  einem  Ende  bringen,  einen  in  Aussicht  genommenen ­
  Zweck  verwirklichen.  So  kann  man  alles  mögliche  betreiben:  Sport,
Geselligkeit,  Spiel,  Wirtschaft,  Kunst,  Bildung,  Rechtspflege,  Gottesdienst;
        <pb n="29" />
        Der  Betrieb.

23

also  im  ganzen  Bereich  der  menschlichen  Betätigungen  gibt  es  ein  Betreiben  und
demzufolge  auch  einen  Betrieb:  Spielbetrieb,  Sportbetrieb,  Geselligkeitsbetrieb
-—  und  einen  Wirtschaftsbetrieb.  Auch  der  Haushalt,  den  wir  als  außerhalb  der
Wirtschaft  stehend  gekennzeichnet  hatten,  wird  betrieben;  es  gibt  also  auch  einen
Haushaltsbetrieb.
Dieser  Ausgangspunkt  ist  deshalb  wichtig,  weil  —  wie  aus  vorstehendem  ersichtlich ­
  ist  —  das  Wort  Betrieb  zwar  auf  ein  Tätigwerden  hinweist,  aber  das  Wort
für  sich  noch  nicht  schon  sagt,  worauf  sich  die  Veranstaltung  bezieht,  ob  auf  den
Sport,  das  Spiel,  den  Haushalt  oder  die  Wirtschaft.  Das  bedeutet,  daß  man  aus  dem
Wort  Betrieb  allein  nicht  das  Anwendungsgebiet  des  Betriebes  ableiten  kann;  es  sei
denn,  daß  man  eben  das  Betreiben  aller  menschlichen  Tätigkeiten  ins  Auge  faßt.
(Das  ist  zu  beachten,  wenn  man  das  Wort  Betrieb  zur  Abgrenzung  oder  Inhaltsbestimmung ­
  einer  Wissenschaft  machen  will:  Betriebswissenschaft,  Betriebslehre,
Betriebswirtschaftslehre;  vgl.  D).  Nun  läßt  sich  allerdings  nicht  leugnen,  daß  auch
der  Sprachgebrauch  das  Wort  Betrieb  nicht  einheitlich  verwendet.  So  ist  es
insbesondere  üblich  (geworden!),  eine  bestimmte  Art  der  menschlichen  Veranstaltung ­
  als  Betrieb  zu  bezeichnen,  z.B.  die  Werkstatt,  in  der  sich  das  Be-  oder  Verarbeiten ­
  von  Stoffen  vollzieht.  Hier  wird  der  Betrieb  als  eine  technische  Veranstaltung ­
  gesehen,  die  unter  Umständen  sogar  außerhalb  der  Wirtschaft  (in
wissenschaftlichen  Versuchsanstalten)  vor  sich  gehen  kann.  Techniker  und  Ingenieure ­
  fassen  mit  Vorliebe  das  Wort  Betrieb  in  diesem  (technischen)  Sinne  auf.
Angesichts  der  Vielgestaltigkeit  in  der  Verwendung  des  Wortes  Betrieb  kann
es  schließlich  nicht  wundernehmen,  wenn  es  vorkommt  (und  empfohlen  wird),
das  Wort  Betrieb  einfach  dem  Begriff:  Wirtschaft  gleichzusetzen.  Dann  sollen
Wirtschaft  und  Betrieb  (und  ebenso:  Unternehmung  und  Betrieb)  nur  zwei  verschiedene ­
  Ausdrücke  für  eine  und  dieselbe  Sache  sein.  Eine  solche  Gleichsetzung
bedeutet  sicherlich  eine  Vereinfachung  (sonst  umständlicher)  Auseinandersetzungen; ­
  mit  ihr  ist  aber  eine  arge  Vergewaltigung  der  Sprache  und  eine  solche  Verschüttung ­
  von  Erkenntnismöglichkeiten  verbunden,  daß  man  von  dieser  Gleichsetzung ­
  dringend  abraten  muß.  Denn  wie  die  Wörter  Wirtschaft  und  Betrieb
sprachlich  grundverschieden  sind,  so  auch  ihr  Inhalt  und  ihre  Bedeutung.
Betrieb  kommt  von  betreiben;  in  betreiben  liegt  die  bewußte,  daher  geordnete
Ausführung  einer  Tätigkeit.  Betrieb  ist  geordnete,  zweckbewußte,  planmäßige
Durchführung  einer  Tätigkeit  (des  Spiels,  des  Sports,  der  Geselligkeit,  des  Haushaltes). ­
  Auch  das  Wirtschaften,  die  Wirtschaft,  schließt  ein  Betreiben,  eine  geordnete, ­
  planmäßige  Tätigkeit  ein,  wenn  die  Wirtschaft  vollzogen  werden  soll;
auch  die  Wirtschaft  wird  betrieben,  stellt  insofern  einen  Betrieb  dar,  eben  den
Wirtsohaftsbetrieb,  zum  Unterschied  von  Spiel-,  Sport-,  Haushalts-  usw.  Betrieb.
Wenn  wir  von  Betrieb  der  Wirtschaft  sprechen,  so  denken  wir  an  die  Veranstaltungen, ­
  die  erforderlich  sind,  um  das,  was  die  Wirtschaft  bezweckt,  in  die  Tat
umzusetzen,  denken  wir  an  die  Menschen,  die  die  Wirtschaft  verwirklichen,  an
die  Tätigkeit  als  solche,  ihre  Art,  Durchführung,  Gestaltung,  an  alles  das,  was  der
Mensch  in  Verfolg  seiner  Wirtschaft  unternimmt,  um  seine  Überlegungen,  Pläne,
Absichten  zur  Durchführung  zu  bringen.  Wirtschaft  ist  dann  dieser  Wirtschaftsbetrieb, ­
  gesehen  als  der  Vollzug  des  Werte-schaffens.  In  diesem  Sinne  ist  Betrieb
mehr  als  der  technische  Teil  des  Wirtschaftsbetriebes,  mehr  als  Werkstatt  und  als
Büro;  Betrieb  ist  die  ganze  Wirtschaft,  soweit  sie  eben  betrieben  wird,  ist  die
Durchführung  dieser  Wirtschaft.  (Man  könnte  in  Vergleich  sagen;  Wirtschaft  ist
das  Leben,  Betrieb  der  Körper,  durch  den  das  Leben  vollzogen  wird.)
Wirtschaftsbetrieb  soll  daher  heißen:  Wirtschaft  und  Betrieb,  und  zwar  diese
und  jene  Wirtschaft  mit  diesem  und  jenem  Betrieb.  Wenn  es  eine  Hauswirtschaft, ­
  eine  Tauschwirtschaft  und  eine  Erwerbswirtschaft  gibt  oder  gegeben  hat,
        <pb n="30" />
        24

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe.

ebenso  gibt  es  einen  Betrieb  dieser  Wirtschaften:  einen  Hans-  oder  Tauschwirtschaftsbetrieb ­
  und  einen  Erwerbswirtschaftsbetrieb.  Auch  die  kapitalistische
Unternehmung  wird  betrieben;  es  gibt  also  einen  Betrieb  der  Unternehmung.
Immer  handelt  es  sich  darum,  einmal  eine  bestimmte  menschliche  Tätigkeit  als
Wirtschaft  zum  Zwecke  der  Güterbeschaffung  zu  erkennen,  und  das  andere  Mal
darum,  zu  sehen,  wie  die  Menschen  diese  Tätigkeit  ausüben,  wie  sie  die  Wirtschaft
veranstalten.  Die  Einheit  ist  die  menschliche  Tätigkeit,  die  sieh  als  Wirtschaft,
d.  h.  nach  ihrem  inneren  Sinn  darbietet  und  zugleich  als  Betrieb  in  die  Erscheinung
tritt,  durch  den  dieser  Sinn  verwirklicht  wird.  (Nach  dieser  Ordnung  ist  die  vorliegende ­
  Darstellung  der  Lehre  von  dem  Wirtschaftsbetrieb  in  Angriff  genommen: ­
  der  Wirtschaftsbetrieb  als  solcher  [1.  Buch],  der  Wirtschaftsbetrieb  als
Wirtschaft  [2.  Buch]  und  der  Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb  [3.  Buch].)
2.  Die  Betriebsmerkmale.  Der  Betrieb  ist  planmäßige  Gestaltung  der  Wirtschaftstätigkeit ­
  durch  den  Menschen.  Mit  seiner  Hilfe  sollen  die  Güter  hergestellt
werden,  die  der  Wirtschaft,  dem  Werteschaffen  entsprechen.  Bei  der  Wirtschaft
handelt  es  sich,  wie  gezeigt  worden  ist,  darum;  die  eigenen  oder  fremden  Bedürfnisse ­
  zu  erkennen,  den  Wertevergleich  zwischen  Nutzen  und  Opfer  vorzunehmen,
zu  überdenken,  wie  das  Gut  der  Bedürfnisbefriedigung  zugeführt  werden  kann.
Von  der  Wirtschaft  her  ergeben  sich  die  Unterscheidungen;  Stammes-  und  Hauswirtschaft, ­
  Tauschwirtschaft  und  Erwerbswirtschaft,  wie  sie  in  I  und  II  besprochen
worden  sind.  Wenn  wir  dagegen  die  Durchführung  der  Wirtschaftstätigkeit,  also
den  Betrieb,  betrachten,  so  treten  uns  andere  Eigentümlichkeiten  entgegen,  nach
denen  wir  Unterscheidungen  vornehmen  können.  Die  folgenden  vier  Merkmale
kennzeichnen  den  Betrieb:  1.  die  Aufgabe:  das  zu  erstellende  Gut,  2.  der  Mensch,
3.  die  Organisation  und  4.  die  Wirtschaftlichkeit.
Im  Anfang  und  im  Mittelpunkt  des  Betriebes  steht  der  Mensch,  der  mit  seiner
Vernunft  den  Plan  für  die  auszuführende  Tätigkeit  entwirft,  die  Anordnung
trifft,  wie  und  mit  welchen  Mitteln  die  Stoffe  zu  Gütern  werden  sollen,  der  den
angeordneten  Vollzug  der  Tätigkeit  überwacht  und  schließlich  prüft,  ob  alles
wohl  getan  ist,  d.h.  dem  Gedanken  der  Wirtschaftlichkeit  Rechnung  getragen
worden  ist.  Menschen,  Gut,  Organisation  und  Wirtschaftlichkeit  sind  die  vier
Grunddinge,  die  in  jedem  (Wirtschafts-)  Betrieb  in  Zusammenklang  gebracht
werden  müssen,  wenn  der  Erfolg  gesichert  sein  soll.
Da  ist  zunächst  der  Mensch  selbst  mit  seinen  Fähigkeiten  und  Charaktereigenschaften, ­
  mit  seinem  Wissen  und  Können,  seiner  Herkunft  und  seinem  Willen,
der  den  Betrieb  gestaltet,  ordnet  und  mit  Leben  versieht.  Wie  diese  Kunst  bei
den  einzelnen  Menschen  —  früher  und  heute,  hier  und  dort  —  in  verschiedener
Weise  anzutreffen  ist,  so  erhalten  die  Betriebe  von  hier  aus  auch  ihre  erste  grundlegende ­
  Gestaltung;  Die  Absonderung  der  Wirtschaftsbetriebe  nach  den  besonderen ­
  Fähigkeiten  der  Menschen,  beispielsweise  ob  es  sich  um  die  Ausübung  der
Jagd  oder  um  die  Anfertigung  von  Töpferwaren  handelt,  ob  jemand  Schuhmacher
oder  Geigenbauer  sein  will;  es  entsteht  eine  Aufspaltung  der  Betriebe  in  soviel
Arten,  wie  es  menschliches  Können  gibt,  wobei  freilich  stets  der  Gesichtspunkt
zu  wahren  ist,  daß  das  auf  diese  Weise  zustande  kommende  Gut  auch  den  ihm  für
die  Bedürfnisbefriedigung  zuerkannten  Wert  erhält.  Wird  der  aus  dieser  Absonderung ­
  entstandene  Wirtschaftsbetrieb  verselbständigt,  so  treten  in  jedem  dieser
Betriebe  wieder  jene  vier  Grunddinge  auf,  die  oben  vermerkt  worden  sind.
Die  Aufgabe  des  Betriebes  besteht  darin,  mit  Hilfe  der  von  der  Natur  gebotenen ­
  Stoffe  und  Kräfte  solche  Güter  herzustellen,  die  der  Befriedigung  menschlicher
Bedürfnissen  dienen.  Auch  vom  Stoff  geht  eine  Aufspaltung  der  Betriebe  aus,  wobei ­
  der  Stoff  häufig  eine  solche  Schwerkraft  besitzt,  daß  sich  die  menschlichen  Fähigkeiten ­
  wohl  oder  übel  ihm  anpassen  müssen.  Das  Vorkommen  von  Kohle,  das
        <pb n="31" />
        Der  Betrieb.

25

Vorhandensein  von  fruchtbarem  Boden,  das  Abbauen  von  Erzen,  Steinen,  Holz
usw.  gestalten  die  Betriebe  nicht  nur  danach,  ob  sie  sich  mit  diesem  Stoff  befassen
sollen,  sondern  auch  nach  der  Richtung  hin,  wie  die  Tätigkeit  an  diesem  Stoff  am
besten  zu  gestalten  ist.  Auf  diese  Weise  entstehen  die  Kohlen-,  Eisen-,  Holz-,  Textil- ­
  usw.  Betriebe.  Zum  Stoff  gehört  ferner  die  Frage,  wie  der  Stoff  behandelt  wird:
mit  der  Menschenhand,  einem  von  Menschenhirn  erdachten  und  von  Menschenhand
gefertigten  Werkzeug  oder  mit  einem  selbsttätigen  Werkzeug,  der  Maschine.  So
unterscheiden  wir  Handbetriebe,  Werkzeugbetriebe  und  Maschinenbetriebe,  je
nachdem,  ob  Werkzeuge  oder  Maschinen  im  Betrieb  verwendet  werden  oder  nicht,
wobei  zu  beachten  ist,  daß  Werkzeuge  und  Maschinen  die  menschliche  Handarbeit
nicht  gänzlich  überflüssig  machen.  Zum  Stoff  gehören  endlich  die  Kräfte,  die  von
dem  Menschen  in  den  Dienst  des  Betriebes  gestellt  werden  können:  Wind,  Wasser,
Dampf,  Elektrizität,  die  gleichfalls  wieder  Betriebe  formen,  abgrenzen  und  verselbständigen. ­

Auch  die  zu  erstellende  Leistung,  das  wertvolle  Gut,  wirkt  auf  die  Gestaltung
des  Betriebes  ein.  Die  bunte  Mannigfaltigkeit  der  Halb-  und  Fertigerzeugnisse
spiegelt  die  Vielfältigkeit  der  menschlichen  Bedürfnisse  wider,  die  die  Wirtschaft
zu  befriedigen  sich  zum  Ziel  gesetzt  hat.  Fast  unübersehbar  ist  die  Zahl  der  verschiedenen ­
  Betriebe,  wollte  man  nach  der  Art  der  hergestellten  Güter  eine  Aufzählung ­
  vornehmen:  man  denke  nur  an  die  Gegenstände,  die  allein  in  einem
Warenhaus  zum  Verkauf  ausgelegt  sind.  Doch  lassen  sich  nach  zwei  Richtungen
hin  grundlegende  Unterscheidungen  vornehmen:  erstens  spricht  man  von  Verbrauchsgüterbetrieben, ­
  die  solche  Güter  hersteilen,  die  dem  unmittelbaren  Verbrauch ­
  dienen  (vgl.  oben),  und  von  Produktionsgüterbetrieben,  die  solche  Güter
herstellen,  die  in  anderen  Wirtschaften  zur  Herstellung  von  Gütern  verwendet
werden.  Über  ihr  —  wichtiges  •—  gesamtwirtschaftliches  Zusammenwirken  wird
unter  C  noch  zu  sprechen  sein.  Die  andere  Einteilung  knüpft  an  die  Art  und  Weise
an,  wie  die  Güter  an  die  Bedürfnisbefriedigung  herangebracht  werden:  die  Handelsbetriebe ­
  schieben  sich  als  Zwischenglieder  zwischen  herstellende  Wirtschaft
und  Verbrauch  ein;  die  Verkehrsbetriebe  übernehmen  die  Beförderung  der  Güter
von  der  Wirtschaft  zum  Verbrauch;  die  Bankbetriebe  befassen  sich  mit  dem  Geldund
  Kapitalverkehr;  so  bleiben  als  letzte  Gruppen  die  eigentlichen  Stoffbetriebe,
die  Landwirtschafts-  und  Bergbaubetriebe  sowie  die  Gewerbebetriebe,  die  die
Stoffe  bearbeiten  und  verarbeiten.  Die  Leistungen  in  diesen  fünf  Gruppen  von
Betrieben  sind  so  artverschieden,  daß  gerade  diese  Gliederung  tiefe  Furchen  in  der
Gesamtwirtschaft  gezogen  hat.  Unter  B  wird  davon  noch  eingehend  zu  sprechen
sein;  hier  kommt  es  nur  darauf  an,  zu  zeigen,  zu  welchen  Einteilungen  man  gelangt,
wenn  man  von  dem  Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb  ausgeht  (im  Gegensatz  zum
Wirtschaftsbetrieb  als  Wirtschaft).
In  besonderer  Weise  wirkt  der  dritte  Grundbestandteil;  die  Organisation  auf
die  Gestaltung  der  Betriebe  ein.  Wir  verstehen  unter  Organisation  die  zweckmäßige ­
  Gestaltung  des  Ablaufes  der  betrieblichen  Tätigkeit,  die  beste  Aufteilung
der  zu  leistenden  Arbeit  und  Wiederzusammenfassung  zum  Ganzen.  Es  zeigt  sich,
daß  gewöhnlich  die  Aufteilung  so  erfolgt,  daß  in  sich  geschlossene  Einheiten  gebildet ­
  werden,  die  ihre  Abgrenzung  nicht  nur  in  der  Art  der  zu  leistenden  Tätigkeit, ­
  sondern  auch  darin  finden,  daß  der  Ablauf  der  Arbeit  von  einer  Stelle  aus
erdacht,  übersehen  oder  nachgeprüft  werden  kann.  So  kann  innerhalb  eines  Wirtschaftsbetriebes ­
  eine  ganze  Anzahl  solcher  betrieblicher  Einheiten  entstehen,  und
es  ist  bezeichnend,  daß  diese  abgespaltenen  Teile  wieder  die  Bezeichnung  Betrieb
tragen.  Genauer  wäre  es,  zu  sagen:  Unter-  oder  Teilbetriebe.  Dann  kann  ein
(Wirtschafts-)Betrieb  aus  einem  einheitlichen  Betrieb  oder  aus  mehreren  (Teil-)
Betrieben  bestehen.  Im  ersteren  Falle  deckt  sich  der  Wirtschaftsbetrieb  mit  der
        <pb n="32" />
        26

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe.

Wirtschaftseinheit;  im  letzteren  Falle  ist  die  Wirtschaftseinheit  zwar  ein  einheitlicher ­
  Wirtschaftsbetrieh,  der  aber  nach  der  betrieblichen  Seite  in  verschiedene
Teilbetriebe  aufgelöst  worden  ist.
Das  vierte  Betriebsmerkmal  ist  die  Wirtschaftlichkeit.  Damit  hat  es  folgende
Bewandtnis:  Wir  haben  oben  gesehen,  daß  sich  das  wirtschaftliche  Prinzip  im  Betrieb ­
  herausgebildet,  entwickelt  und  vervollkommnet  hat.  Mit  möglichst  geringem
Aufwand  (zum  mindesten  an  Kräften  und  Arbeit)  die  zum  Lebensunterhalt  erforderlichen ­
  Güter  zu  erlangen,  wird  sicherlich  schon  in  primitiven  Wirtschaftsbetrieben ­
  ein  gern  befolgter  Grundsatz  gewesen  sein.  Natürlich  ist  es  möglich,
daß  unter  bestimmten  Verhältnissen  dieser  Grundsatz  vernachlässigt  werden
konnte,  ohne  daß  sich  Nachteile  für  den  Wirtschaftsbetrieb  daraus  ergeben  mußten
(Sklavenarbeit,  Fruchtbarkeit  der  Südländer).  Es  ist  ebenso  sicher,  daß  auch
aus  andern  Gründen  eine  Vernachlässigung  des  wirtschaftlichen  Prinzips  hier  und
dort  Platz  greifen  konnte,  so  wenn  mit  einer  gewissen  Verschwendung  eine  spielerische ­
  oder  künstlerische  Freude  verknüpft  war  (Handwerker  des  Mittelalters).
In  dem  neuzeitlichen  Wirtschaftshetrieb  zwingen  hingegen  der  Wettbewerb  und
die  Natur  der  Erwerbswirtsohaft  zur  möglichst  vollkommenen  Anwendung  des
wirtschaftlichen  Prinzips  gerade  im  Betrieb.  Es  gilt,  sowohl  die  Einrichtungen
des  Betriebes,  als  auch  die  Verfahren  so  zu  gestalten,  daß  die  Güterherstellung
aufs  beste  vor  sich  gehen  kann.  Das  erfordert  schnellste  und  richtige  Erkenntnis
des  Wirtsohaftlichkeitsgrades  (Messung  der  Wirtschaftlichkeit).  Durch  die  Gestaltung ­
  des  Aufwandes  —  Kosten  —  steht  überdies  die  Wirtschaftlichkeit  des
Betriebes  in  enger  Beziehung  zur  Rentabilitätsberechnung,  zur  Wirtschaftlichkeit
der  Unternehmung.
Ein  letzter  Gesichtspunkt  ist  noch  hervorzuhehen,  der  zugleich  dazu  dienen  soll,  einen
oben  abgebrochenen  Gedankengang  zu  Ende  zu  führen.  Es  ist  dort  auf  die  Gefahr  hingewiesen
worden,  die  darin  liegt,  daß  das  Gewinnstreben,  das  zum  Wesen  der  kapitalistischen  Unternehmung ­
  gehört,  so  auf  den  Wirtschafter  abfärben  kann,  daß  dieser  zum  bloßen  Geldverdiener
herabsinkt  und  dementsprechend  die  Größen  seiner  Kapitalrechnung  zu  beeinflussen  sucht.
Durch  die  Ausführungen  über  den  Betrieb  und  seinen  Inhalt  dürfte  jetzt  klar  geworden  sein,
daß  der  Wirtschafter  nicht  bloß  Vollzieher  der  kapitalistischen  Unternehmung,  sondern  zugleich ­
  Gestalter  und  Leiter  seines  Betriebes  ist.  In  dieser  seiner  Eigenschaft  empfindet
er  Ereude  an  seiner  Arbeit,  an  der  Formung  seines  Werkes  wie  an  den  Gütern,  die  er  in  seinem
Betriebe  herstellt.  Er  lebt  in  der  Organisation  seines  Betriebes,  arbeitet  an  dessen  Vollendung
und  Vergrößerung  (für  die  er  die  Überschüsse  seiner  Unternehmung  verwendet).  Er  empfindet
Genugtuung  darüber,  daß  er  sich  im  Wettbewerb  mit  seinen  Mitbewerbern  durchsetzt,  daß
seine  Güter  bei  den  Abnehmern  Anklang  finden.  Er  ist  stolz  auf  das  Ansehen,  das  er  sich  bei
seinen  Mitarbeitern  sowie  in  der  Öffentlichkeit  und  bei  seinen  Mitbürgern  verschafft  —
alles  dieses  ist  etwas  anderes  als  bloßes  Geld  verdienen.  Der  Betrieb  bietet  somit  ein  gutes
Gegengewicht  gegenüber  dem  Gewinnstreben,  das  dem  Wirtschafter  durch  die  Verfassung  der
Gesamtwirtsohaft  aufgezwungen  wird.
3.  Der  Wirtschaftsbetrieb.  Nachdem  wir  gesehen  haben,  was  die  Wirtschaft
ist  und  was  sie  bedeutet,  sowie,  was  unter  Betrieb  zu  verstehen  ist,  ist  es  nunmehr
erforderlich,  die  Zusammenfassung  der  gewonnenen  Erkenntnisse  vorzunehmen.
Wir  haben  betont,  daß  Wirtschaft  und  Betrieb  zwei  verschiedene  Seiten  einer
und  derselben  Sache  sind,  der  Münze  vergleichbar,  die  auf  der  einen  Seite  das
Hoheitszeichen,  auf  der  anderen  Seite  die  Angabe  über  ihren  Wert  trägt.  Die
gemeinsame  Sache  (die  Münze)  ist  der  Wirtschaftsbetrieb,  von  dem  wir  ausgegangen ­
  sind  und  dessen  beide  Seiten  wir  jetzt  kennengelemt  haben.  In  dem
nachfolgenden  Schaubild  sollen  die  Ergebnisse  nochmals  bildlich  zum  Ausdruck
gebracht  werden  (siehe  nebenstehendes  Schaubild).
Aus  dem  Schaubild  ist  zu  ersehen:  W  B  ist  der  Wirtschaftsbetrieb  schlechthin.
Wie  die  Wirtschaft  W  ewig  ist,  so  auch  der  Betrieb  B.  Keines  ist  ohne  das  andere
denkbar:  solange  die  Menschen  Bedürfnisse  haben  und  ihnen  kein  neues  Paradies
        <pb n="33" />
        Der  Betrieb.

27

beschert  wird,  haben  sie  eine  Wirtschaft  W  nötig,  die  in  einem  Betrieb  B  verwirklicht ­
  wird.
In  der  Wirtschaft  handelt  es  sich  um  den  Wirtschaftsplan,  das  Vermögen,  den
Umsatz  und  den  Gewinn,  der  zur  Bildung  der  Einkommen  führt;  im  Betriebe
treten  uns  die  vier  Merkmale  entgegen:  die  Aufgabe,  die  Menschen,  die  Organisation ­
  und  die  Wirtschaftlichkeit.  Diese  Kennzeichnungen  bilden  zugleich  die  Hauptabschnitte ­
  des  zweiten  und  dritten  Buches,  die  sich  mit  dem  Wirtschaftsbetrieb
als  Wirtschaft  und  dem  Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb  beschäftigen.
WB
Wirtschaftsbetrieb.
W  B

I

Wirtschaft
ABC

D

D

Betrieb
C  B

A

II

I.  Haus-Wirtschaft

Ö
cö
"Pd
-P
«+-(
CÖ
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o
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P
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-P
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P
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P
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b
®
ä
p
c+-ÖQ

O
tr*
c+-tTi

o
Cr*

Die  Organisation

Die  Menschen

Die  Aufgabe

1.  Land-,  Forstbetrieb

2.  Tausch-Wirtschaft

2.  Gewerbe-(Industrie-)betrieb


3.  Erwerbs-Wirtschaft

3.  Handels-,
Verkehrsbetrieb

CD

Jd

ß

■je

o

4.  Unternehmung

ft

&amp;gt;

&amp;amp;

O

ct-4.

  Bankbetrieb

&amp;lt;1

M

o

o

b

Q

W

Indem  dem  Schaubild  auf  der  linken  Seite  (I)  die  Arten  der  Wirtschaft  —  die
Wirtschaftsweisen  •—  beigefügt  sind,  wird  ersichtlich,  daß  jede  dieser  Arten  mit
einem  Betrieb  B  verbunden  ist,  der  wiederum  die  vier  Grunddinge  enthält.  Ob
wir  uns  in  einer  Tausch-  oder  Erwerbswirtschaft,  in  einer  Hauswirtschaft  oder  in
einer  Unternehmung  befinden,  immer  ist  der  Betrieb  gekennzeichnet  durch  Aufgabe, ­
  Menschen,  Organisation  und  Wirtschaftlichkeit.
Dasselbe  ergibt  sich,  wenn  wir  auf  der  rechten  Seite  die  (Haupt-)  Arten  der  Betriebe ­
  (nach  ihren  Leistungen  ■—  siehe  II)  anbringen:  nicht  nur  finden  sich  in  der
Urproduktion,  der  Industrie,  dem  Handel  und  der  Bank  die  vier  Grunddinge
von  B  wieder,  sondern  —  grundsätzlich  —  können  die  vier  Arten  der  Betriebe
(rechts  II)  in  den  Reihen  von  links:  I  Vorkommen.  (Hier  ist  nur  hinzuzufügen:
soweit  die  Wirtschaft  W  die  Arbeitsteilung  zu  B  II  überhaupt  schon  zuläßt.)
Wir  werden  später  sehen,  daß  dieses  Schema  einer  weiteren  Erkenntnis  gute
Dienste  leisten  wird;  wenn  wir  links  noch  eine  Spalte  für  die  Wirtschaftsperson
und  den  Wirtschaftszweck  anbringen.  Dann  ist  z.B.  zu  erkennen,  daß  es  sowohl
in  der  Haus-  oder  Tausch-  als  auch  in  der  Erwerbswirtschaft  und  in  der  Unternehmung ­
  jeweils  eine  öffentliche,  private  oder  genossenschaftliche  Wirtschaft  W
geben  kann,  und  daß  sich  ebenso  diese  Wirtschaftsformen  auf  die  Urproduktion,
die  Industrie,  den  Handel  oder  die  Bank  beziehen  können.  Doch  damit  greifen  wir
späteren  Darlegungen  vor  (Hauptteil  B).
Hier  haben  wir  die  Einheit  Wirtschaftsbetrieb  noch  in  einer  anderen  Beziehung
ins  Auge  zu  fassen:  die  Kennzeichnung  der  Tätigkeit,  die  in  dem  Wirtschaftsbetrieb ­
  zu  leisten  ist.  Am  einfachsten  wäre  es,  die  Tätigkeit,  die  der  Wirtschaftsbetrieb ­
  erfordert,  als  die  wirtschaftsbetriebliche  Tätigkeit  zu  bezeichnen.  Der
Grund  dafür,  daß  diese  Einfachheit  nicht  üblich  ist,  ist  darin  zu  suchen,  daß  die
Tätigkeit  in  den  Wirtschaftsbetrieben  zu  einem  mehr  oder  minder  großen  Teil  aus
        <pb n="34" />
        28

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe.

einer  solchen  besteht,  die  besonderer  Art  ist  nnd  sich  durch  ihre  Art  von  der  sonstigen ­
  Tätigkeit  scharf  abhebt.  Dieser  besondere  Teil  der  ■wirtschaftsbetrieblichen
Tätigkeit  wird  durch  die  Technik  bedingt,  die  in  den  Betrieben  weitgehend  Anwendung ­
  findet.  Das  Wort  Technik  wird  in  einem  engeren  und  einem  weiteren
Sinne  gebraucht.  Im  engeren  —  eigenthohen  —  Sinne  ist  unter  Technik  zu  verstehen ­
  :  die  Verwendung  von  Naturstoffen  und  -kräften  zur  Herstellung  von  Dingen ­
  aller  Art.  In  den  Wirtschaftsbetrieben  sind  es  die  Güter,  die  mit  Hilfe  dieser
Technik  hergestellt  werden.  Diese  technische  Tätigkeit  ist  naturwissenschaftlich
begründet  und  unterhegt  ebensolchen  Gesetzmäßigkeiten  (vgl.  IV).  In  einem
weiteren  —  abgeleiteten  —  Sinne  spricht  man  von  Technik,  wenn  man  an  die
Verfahrensweise  denkt,  die  angewendet  wird,  um  einen  bestimmten  Zweck  zu
verwirklichen.  So  spricht  man  von  einer  Technik  der  Malerei,  Technik  der  Buchhaltung, ­
  Technik  des  Geld-,  Bank-  und  Börsenwesens,  von  Technik  der  Wirtschaft. ­
  Dann  wäre  Wirtschaftstechnik  das  Verfahren,  wie  die  Wirtschaftstätigkeit ­
  ausgeübt  wird,  also  weitgehend  übereinstimmend  mit  dem  Begriff  Betrieb.
Das  Hauptanwendungsgebiet  der  Technik  im  engeren  (eigentlichen)  Sinne  ist
der  Industriebetrieb,  der  es  mit  der  Be-  und  Verarbeitung  von  Stoffen  und  Gütern
(siehe  B  II2)  zu  tun  hat.  Die  Stätte,  wo  sich  diese  technische  Tätigkeit  abspielt,
springt  nicht  nur  räumlich  in  die  Augen,  sondern  ist  meist  von  solch  überragender
Bedeutung  für  den  gesamten  Wirtschaftsbetrieb,  daß  man  es  verstehen  kann,
daß  insbesondere  die  Techniker  diesen  Teil  des  Wirtschaftsbetriebes,  die  Werkstatt, ­
  das  Werk,  die  Fabrik,  die  Baustelle  als  Betrieb  schlechthin  bezeichnen.  In
diesem  Sinne  wäre  also  Betrieb  der  technische  Teil  des  Wirtschaftsbetriebes.  Mit
diesem  Betrieb  (im  engsten  Sinne)  hat  es  die  Betriebswissenschaft  zu  tun:  sie  umfaßt ­
  also  den  technischen  Teil  des  Wirtschaftsbetriebes  (freilich  nimmt  sie  hier
und  dort  den  Namen  Betriebswirtschaftslehre  an,  obwohl  sich  an  ihrem  Inhalt
nichts  geändert  hat).  Betrieb  im  Sinne  (und  in  der  Sprache)  der  Techniker  ist  also
der  technische  Teil  des  Wirtschaftsbetriebes  —  das  ist  festzuhalten,  wenn  man  Mißverständnissen ­
  aus  dem  Wege  gehen  will.
Denn  es  ist  klar,  daß  außer  dem  technischen  Teil  des  Wirtschaftsbetriebes
noch  ein  —  sagen  wir  mal  (solange  wir  eine  andere  Bezeichnung  nicht  gefunden
haben)  —  nicht-technischer  Teil  vorhanden  sein  muß.  Doch  wie  soll  die  Bezeichnung ­
  lauten  ?  Sombart  will  zwischen  Werkbetrieb,  also  dem  technischen  Teil,
und  dem  Wirtschaftsbetrieb  als  dem  wirtschaftlichen  Teil  unterscheiden;  dann
wäre  der  Wirtschaftsbetrieb  der  nicht-technische  Teil  der  Wirtschaft.  Als  Oberbegriff ­
  müßte  dann  Betrieb  gesagt  werden,  der  in  einen  Wirtschaftsbetrieb
und  einen  Werkbetrieb  zerfiele.  So  sehr  diese  Aufteilung  und  Benennung:  Werkbetrieb ­
  gleich  Technik  (Betriebswissenschaft)  und  Wirtschaftsbetrieb  diesem
Buche  entsprechen  würde  (vgl.  D):  Wirtschaftsbetrieb  als  den  nichttechnischen
Teil  (eines  nicht  vorhandenen)  Oberbegriffes,  so  ist  es  doch  notwendig  zu  sagen,
daß  der  Begriff  Wirtschaftsbetrieb  eigentlich  Betrieb  der  Wirtschaft  zu  bedeuten
hat,  und  daß  in  dem  Begriff  Wirtschaft,  also  damit  auch  in  dem  Begriff  Wirtschaftsbetrieb, ­
  die  technische  Herstellung  mit  enthalten  ist.
Wir  erhalten  also  folgendes  Bild:

Wirtschaftsbetrieb  (I)

Betrieb
B

Wirtschaft
W

a)  Technik  (Werkbetrieb)
b)  ?  (Wirtsohaftsbetrieb  II)

Hiernach  gibt  es  einen  weiteren  (I)  und  einen  engeren  Begriff  (II)  des  Wirtschaftsbetriebes. ­
  Man  kommt  aus  den  Schwierigkeiten  heraus,  wenn  man  nach  einem
alten  Sprachgebrauch  verfährt  und  den  nicht-technischen  Teil  der  Wirtschafts ­
        <pb n="35" />
        Der  Betrieb.

29

tätigkeit  (Wirtschaft)  mit  kaufmännisch  bezeichnet,  worin  zum  Ausdruck
kommt,  daß  es  sich  um  den  Kaufmann  handelt,  der  herkömmlicherweise  für  die
nicht-technischen  Aufgaben  zuständig  ist.  Wir  vervollkommnen  also  unser  obiges
Schaubild  in  der  Weise,  daß  der  Wirtschaftsbetrieb  eine  kaufmännische  und  eine
technische  Tätigkeit  umfaßt  und  daß  die  kaufmännische  Tätigkeit  nicht  nur  aus
Bh,  sondern  mit  W  zusammen  aus  W  und  Bb  besteht.
4.  Der  Begriff  Betrieb  in  Literatur  und  Recht.  Die  Betriebsstatistik.  Es  ist  schon
erwähnt  worden,  daß  das  Wort  Betrieb  im  Schrifttum  und  Sprachgebrauch  für  sehr
verschiedene  Tatbestände  verwendet  wird.  Das  soll  an  Hand  einiger  Beispiele  aus
der  betriebswirtschaftlichen  Literatur  und  aus  dem  geltenden  Recht  gezeigt  werden. ­
  Es  ist  zunächst  zu  unterscheiden:  ob  das  Wort  Betrieb  lediglich  für  betreiben
gebraucht  wird,  oder  ob  darunter  bestimmte  Einrichtungen  und  Veranstaltungen
verstanden  werden  sollen.  Im  ersteren  Sinne  wird  das  Wort  Betrieb  durchweg
imHGB.  verwendet,  so  wenn  es  gleich  im  §  1  heißt:  Kaufmann  im  Sinne  dieses
Gesetzbuches  ist,  wer  ein  Handelsgewerbe  betreibt.  Oder  im  Absatz  2  desselben ­
  §:  Als  Handelsgewerbe  gilt  jeder  Gewerbebetrieb,  der  .  .  .  usw.  Ferner
in  §  164:  Die  Kommanditisten  .  .  .  daß  die  Handlung  über  den  gewöhnlichen
Betrieb  des  Handelsgewerbes  hinausgeht.  Oder  in  §  343:  Handelsgeschäfte  sind
alle  Geschäfte  eines  Kaufmanns,  die  zum  Betriebe  seines  Handelsgewerbes  gehören. ­
  Endlich  in  §  17:  Die  Firma  eines  Kaufmannes  ist  der  Name,  unter  dem  er
im  Handel  seine  Geschäfte  betreibt...  In  all  diesen  Fällen  kommt  dem  Wort
Betrieb  keine  selbständige  Bedeutung  zu;  es  wird  lediglich  die  Tätigkeit  angedeutet ­
  und  jedesmal  gesagt,  worauf  sich  die  Tätigkeit  des  Betriebes  bezieht:  Geschäfte, ­
  Handelsgewerbe,  Gewerbebetrieb.  Mißverständnisse  sind  hier  nicht  möglich. ­

Ganz  anders,  wenn  man  von  dem  Wort  Betrieb  ausgeht  und  von  hier  aus
auf  den  Inhalt  schließen  will,  dann  ist  —  wie  wir  gesehen  haben  ■—  der  Auslegung
Tür  und  Tor  geöffnet.  In  dieser  Weise  geht  Mahlberg  vor  (Die  Betriebsverwaltung, ­
  Leipzig),  wenn  er  den  Betrieb  erklärt  als  „Einrichtungen  und  Veranstaltungen, ­
  die  in  vernunftgemäßer  Weise  betrieben(!)  werden,  um  arbeitsteilige
Dienstleistungen  zu  erstellen“.  Diese  Auslegung  schließt  nicht  nur  die  Sachleistungen, ­
  sondern  auch  die  persönlichen  Dienstleistungen  in  sich;  also  sind  Ärzte,
Rechtsanwälte,  Schriftsteller,  Künstler  in  diesem  Sinne  Betriebe.  Ferner  gehören
hierher:  Unterrichtsverwaltungen,  Rechtspflegeveranstaltungen,  Aufsichtsmaßnahmen ­
  des  Staates  aller  Art  (Privatversicherung,  Medizinalwesen),  die  Kirche,
die  Vereine  —  alle  sind  Betriebe.  Ebenso  der  Hochschulunterricht,  Theater  (mit
Zuschüssen),  Polizei,  Armenverwaltung.  Und  neben  den  Fabriken,  Handelshäusern
und  Banken  stellen  auch  die  Haushalte  Betriebe  dar.  Es  ist  natürlich  richtig,
daß  alle  diese  Einrichtungen  und  Veranstaltungen  „betrieben“  werden,  und  daß
es  im  höchsten  Maße  wünschenswert  ist,  wenn  diese  Betriebe  auch  in  vernunftgemäßer ­
  Weise  betrieben  würden;  aber  eine  andere  Frage  ist,  ob  alle  diese  so  betriebenen ­
  Einrichtungen  und  Veranstaltungen  zum  Gegenstand  eines  Wissenschaftsgebietes ­
  zu  machen  sind,  das  unter  dem  Namen  einer  Wirtschaftslehre  zusammengefaßt ­
  wird,  selbst  wenn  das  vernunftgemäße  Handeln  von  dem  wirtschaftlichen ­
  Prinzip  Gebrauch  macht.  Ich  glaube,  daß  man  diese  Frage  ohne
weiteres  verneinen  kann.
Die  übrige  betriebswirtschaftliche  Literatur  beschränkt  denn  auch  den  Begriff
Betrieb  auf  die  wirtschaftliche  Tätigkeit.  Doch  sind  innerhalb  dieses  engeren
Begriffes  einige  Sonderheiten  festzustellen.  Am  engsten  faßt  v.  Gottl  den  Begriff ­
  :  „Betrieb  ist  der  Dauervollzug  eines  technischen  Vorganges  auf  der  Grundlage
von  Vorkehrungen,  die  man  zugunsten  ihrer  Rationalität  ein  für  allemal  getroffen
hat“.  Praktisch  gesehen  fällt  dieser  Begriff  wohl  mit  Werkstatt  zusammen.  Das
        <pb n="36" />
        30

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe.

geht  aus  einer  anderen  Stelle  hervor,  wo  das  „Automatisieren  der  Teilarbeit  zugunsten ­
  ihres  Dauervollzuges“  als  das  Wesen  der  Betriebe  bezeichnet  wird.  Es
ist  die  Auffassung,  die  in  weiten  Kreisen  der  Techniker  und  Ingenieure  anzutreffen
ist,  obwohl  sich  jedermann  überzeugen  kann,  daß  im  praktischen  Sprachgebrauch
das  Wort  Betrieb  gleichermaßen  in  einem  weiteren  Sinne  für  das  ganze  Unternehmen ­
  (Betriebskapital!)  und  ebenso  für  Teile  der  technischen  Arbeit  (Gießerei)
gebraucht  wird  (woran  schon  Calmes  :  Der  Pabrikbetrieb,  Leipzig  1906,  aufmerksam ­
  macht).
Technisch  gesehen  ist  ferner  die  Unterscheidung  von  Betrieb  und  Unternehmung ­
  bei  Lehmann  (Allgemeine  Betriebswirtschaftslehre).  Nach  dieser  stellt
der  Betrieb  die  Produktionseinheit,  die  Unternehmung  die  Finanzeinheit  dar.
Unter  Finanzeinheit  wird  verstanden;  Finanzierungstätigkeit,  also  Beschaffung
und  Bereithaltung  von  Kapital,  Erhaltung  der  Zahlungsfähigkeit.  In  Wirklichkeit
ist  beides  mehr:  Unternehmung  ist  nicht  nur  Kapitalbeschaffung,  sondern  Veranschlagung ­
  der  ganzen  Wirtschaftstätigkeit  in  Geld;  und  Betrieb  ist  nicht  nur
Produktion,  sondern  auch  planmäßige  Durchführung  eben  dieser  Unternehmung:
des  Veranschlagens  der  Wirtschaft  in  Geld.  Daraus  folgt,  daß  eine  mechanische
(oder  organische)  Trennung  von  Betrieb  und  Unternehmung  nicht  möglich  ist,
sondern  lediglich  eine  gedankliche,  also  wissenschaftliche  Gliederung  vorgenommen ­
  werden  kann,  wie  es  in  den  vorliegenden  Büchern  versucht  wird.
Wieder  auf  einer  anderen  Ebene  liegt  die  Auslegung,  die  Nicklisch  für  Betrieb ­
  gibt  (Die  Betriebswirtschaft  1932).
Hiernach  ist  Betrieb:  1.  „Der  Mensch  auf  seinem  Arbeitsplatz,  ausgerüstet  mit  Werk"
zeugen,  Stoffen,  um  die  Zwecke,  die  er  sich  zur  Befriedigung  seiner  Bedürfnisse  gesetzt  hat,
zu  verwirklichen.“  2.  „Eine  Anzahl  von  Menschen  in  einer  Werkstatt,  ausgerüstet  mit  Maschinen, ­
  Werkzeugen,  Stoffen,  die  den  Zweck  ihrer  Tätigkeit  gemeinschaftlich  zu  verwirklichen ­
  suchen.“  3.  „Gruppen  solcher  Werkstattgemeinschaften  .  ..,  wenn  ihre  Tätigkeit  den
Zweck  gemeinschaftlich  verwirklichen  soll.“  4.  Auch  die  Unternehmung  ist  ein  Betrieb:  d.i.
„die  größte,  kleine  Einheiten  verschiedenen  Grades  zusammenfassende  Betriehseinheit.  Sie
tritt  anderen  selbständigen  Betriebseinheiten  selbständig  gegenüber“.
Somit  scheint  für  die  Unternehmung  lediglich  das  Merkmal  der  Selbständigkeit ­
  in  Betracht  zu  kommen;  im  übrigen  ist  sie  ein  Betrieb,  der  sich  aus  mehreren
Betrieben  zusammensetzt.  Schmalenbach  erklärt  neuerdings  den  Begriff  Betrieb
in  betriebswirtschaftlichem  Sinne  als:  die  Vereinigung  von  Personen  und  Sachen
zu  einer  organisatorischen  Einheit.  Solche  Einheiten  können  sein:  der  Meisterplatz, ­
  die  Werkstatt,  die  Abteilung,  die  Fabrik,  die  Unternehmung,  der  Konzern.
Betrieb  im  Sinne  der  Betriebswirtschaftslehre  ist  immer  der  Wirtschaftsbetrieb
(Seyffert).  Dieses  ist  die  Auffassung,  die  auch  in  dem  vorliegenden  Buche  vertreten ­
  wird.
Die  Gesetze,  die  sich  mit  Betrieben  befassen,  grenzen  das,  was  sie  für  ihre
besonderen  Zwecke  unter  Betrieb  verstehen  wollen,  mehr  oder  weniger  genau  ab.
Das  Betriebsrätegesetz  (BRG.)  bestimmt:  „Als  Betriebe  im  Sinne  dieses  Gesetzes
gelten  alle  Betriebe,  Geschäfte  und  Verwaltungen  des  öffentlichen  und  privaten
Rechts“.  Abgesehen  davon,  daß  Betriebe  durch  Betriebe  erklärt  werden,  geht
hieraus  hervor,  daß  es  im  BRG.  einen  engeren  Begriff  =  Betriebe  und  einen  weiteren ­
  Begriff  =  Geschäfte  und  Verwaltungen  gibt.  Das  kommt  auch  an  anderer
Stelle  zum  Ausdruck,  wo  (§§  66,  71)  von  Betrieben  mit  wirtschaftlichen  Zwecken
und  (§  67)  von  Betrieben  mit  anderen  als  wirtschaftlichen  Zwecken  die  Rede  ist;
gemeint  sind  Betriebe  mit  politischen,  gewerkschaftlichen,  wissenschaftlichen  und
künstlerischen  Zwecken.  Wenn  im  BRG.  weiter  von  Betriebs-Bilanz  und  Betriebs-Gewinn-
  und  Verlustrechnung  die  Rede  ist,  so  handelt  es  sich  offenbar  um  die
Kapitalrechnung  der  Unternehmung,  um  die  Bilanz  sowie  Gewinn-  und  Verlustrechnung,
  die  von  der  Unternehmung  aufgestellt  wird.
        <pb n="37" />
        Wirtschaftsbetrieb  und  Technik.

31

Auch  was  wirtschaftlicher  Zweck  ist,  wird  in  den  Gesetzen  in  besonderer  Weise
ausgelegt.  Nach  der  Reichsversicherungsordnung  (RVO.)  ist  Betrieb:  „ein  Inbegriff ­
  fortdauernder  wirtschaftlicher  Tätigkeiten  (Übereinstimmung  mit  Passow);
unter  wirtschaftlichen  Tätigkeiten  sind  solche  zu  verstehen,  die  auf  Erwerb  gerichtet ­
  sind“.  Hier  wird  Wirtschaft  gleich  Erwerb  gesetzt;  jede  Erwerbstätigkeit
fällt  also  unter  den  Begriff  Betrieb.  Trotzdem  erfaßt  die  RVO.  auch  Betriebe,
die  nicht  auf  Gewinnerzielung  ausgehen.  Nichtwirtschaftliche  Betriebe  werden
ferner  im  Sozialversicherungsrecht  auf  gezählt;  z.B.  Betriebe  der  Feuerwehren,  die
Betriebe  der  Verwaltung  der  Reichswehrmacht  usw.  Diese  Beispiele  genügen,  um
zu  zeigen,  was  alles  unter  Betrieb  verstanden  wird,  und  daß  es  notwendig  ist,
genau  zu  kennzeichnen,  welcher  Betrieb  gemeint  ist  (Wirtschaftsbetrieb  in  diesem
Buch).
Von  besonderer  Bedeutung  ist  das  Vorgehen  bei  der  Zählung  der  Gewerbebetriebe ­
  (Betriebsstatistik).  Der  Ausgangspunkt  ist  ein  doppelter:  1.  es  werden
die  örtlichen  Betriebseinheiten  gezählt,  also  ohne  Unterschied,  ob  sie  zugleich  die
Wirtschaftseinheit  oder  eine  Filialniederlassung  (also  nur  einen  Teil  einer  Wirtschaftseinheit) ­
  darstellen;  und  2.  werden  die  technischen  Einheiten  gezählt,  wobei
als  technische  Einheit  eine  gewerbliche  Tätigkeit  angesehen  wird,  die  als  selbständiges ­
  Gewerbe  vorkommt.  Für  beide  Einheiten  werden  dann  Gewerbegruppen, ­
  -Massen  und  -arten  gebildet.  Der  Zweck  ist:  eine  Übersicht  über  die  Zahl,
Größe  und  Einrichtungen  örtlicher  Betriebe  sowie  über  die  in  diesen  Betrieben
vorkommenden  gewerblichen  Tätigkeiten  (Gewerbe)  zu  erhalten.
Die  Bedeutung  dieser  Zwecksetzung  geht  am  besten  aus  einem  praktischen
Beispiel  hervor:  1.  die  Zweigniederlassungen  der  AEG  außerhalb  Berlins  werden
wie  das  Hauptgeschäft  in  Berlin  als  so  und  so  viele  örtliche  Einheiten  gezählt.
Das  Gesamtergebnis  der  Statistik  (1925)  insgesamt  3458  361  Gewerbe  ist  also
nicht  gleichbedeutend  mit  der  Zahl  der  selbständigen  Wirtschaftseinheiten  (Unternehmungen). ­
  Die  Übereinstimmung  ist  nur  dort  gegeben,  wo  die  gezählte  örtliche
Einheit  zugleich  die  Wirtschaftseinheit  ist,  wie  bei  den  meisten  Handwerksbetrieben. ­
  2.  In  der  AEG  sind  so  und  so  viele  gewerbliche  Tätigkeiten  —  Former,
Gießer,  Schlosser,  Schreiner,  Anstreicher  usw.  —  vertreten,  die  als  gewerbliche
Einheiten  gezählt  und  auf  die  Gewerbegruppen,  -klassen  und  -arten  mit  so  und
so  viele  Personen  verteilt  werden.
Die  Betriebe  der  Betriebszählung  sind  also  nicht  gleichbedeutend  mit  den
Wirtschaftsbetrieben;  sie  sind  gedachte  Gebilde  für  einen  besonderen  Zweck.  Eine
echte  Betriebszählung  müßte  sich  auf  die  Wirtschaftseinheit  (mit  der  Unterscheidung: ­
  Hauptsitz  und  Niederlassungen)  sowie  auf  die  Kennzeichnung  der
Betriebe,  ob  einheitlicher  oder  zusammengesetzter  Betrieb  (siehe  B),  beziehen.
IV.  Wirtsehaftsbetrieb  und  Technik.
1.  Die  Technik.  Wenn  der  Technik  in  diesem  Buche  (und  an  dieser  Stelle)  ein
besonderer  Abschnitt  gewidmet  wird,  so  geschieht  dies  aus  folgenden  Gründen:
1.  spielt  die  Technik,  wie  wir  soeben  festgestellt  haben,  in  den  Wirtschaftsbetrieben
eine  wichtige  Rolle,  2.  ergeben  sich  hieraus  bedeutsame  •—  aber  nicht  immer  klar
erkannte  •—  Beziehungen  zwischen  Wirtschaft  und  Technik,  3.  ist  insbesondere  in
jüngster  Zeit  die  Bedeutung  der  Technik  und  ihr  Verhältnis  zur  Wirtschaft  —
wieder  einmal  —-  stark  in  den  Vordergrund  getreten.  Was  unter  Technik  zu  verstehen ­
  ist,  konnte  schon  gesagt  werden:  im  eigentlichen  (naturwissenschaftlichen)
Sinne  die  Verwendung  von  Naturstoffen  und  -kräften  zur  Herstellung  von  Dingen
aller  Art,  im  übertragenen  (weiteren)  Sinne  die  Verfahrensweisen  zur  Erreichung
eines  Zweckes  schlechthin.  Die  Technik  im  eigentlichen  Sinne,  von  der  hier  die
Rede  sein  soll,  liegt  vor,  wenn  der  Jäger  einer  früheren  Zeit  Keulen  und  Wurf ­
        <pb n="38" />
        32

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe.

geschosse  fertigt,  der  Töpfer  Gefäße  herstellt,  die  Ägypter  Pyramiden  bauen,
James  Watt  die  Dampfmaschine  und  Diesel  den  Motor  erfindet:  Naturstoffe
und  -kräfte  werden  von  Menschenhand  umgestaltet,  umgeformt  oder  umgeleitet. ­

Die  Technik  in  diesem  Sinne  durchzieht  das  ganze  menschliche  Leben:  Wohnung, ­
  Ernährung,  Kleidung  wie  Religion,  Kriege,  Spiel  und  vieles  andere  werden
durch  sie  hergestellt  oder  bestimmt.  Sie  wird  um  ihrer  selbst  willen  betrieben,
wenn  es  darauf  ankommt,  in  der  Abwandlung  von  Stoffen  und  Kräften  Verbesserungen ­
  oder  Neuerungen  zu  suchen  (Erfindungen)  oder  neue  Zusammenhänge
in  dem  Walten  der  Natur  zu  erkennen  (Wissenschaft).  Versuche  in  den  Laboratorien ­
  wie  auch  sonstige  Beschäftigung  mit  der  wissenschaftlichen  und  praktischen
Technik  können  diesen  Zwecken  dienen.  Die  vielen  Menschen  innewohnende  Neigung ­
  zu  technischem  Schaffen  und  Erfinden  führt  zu  immer  neuen  Erkenntnissen
und  Ergebnissen,  die  sich  uns  in  den  Wunderwerken  der  Technik  offenbaren.  In
früherer  Zeit  äußerte  sich  dieser  Drang  zum  technischen  Schaffen  mehr  in  der
Gestaltung  einer  handwerklichen  Kunst  oder  in  der  Ausführung  monumentaler
Bauten.  Heute  macht  die  Maschinentechnik  einen  erheblichen  Teil  der  Technik
aus  —  was  leicht  zu  dem  Fehler  verführt,  die  Maschinentechnik  als  den  Inbegriff
der  Technik  überhaupt  anzusehen.
Wie  aus  vorstehendem  ersichtlich  ist,  kann  sich  die  Technik  außerhalb  der
eigentlichen  Wirtschaft  (und  ihrer  Betriebe)  vollziehen.  Es  ist  also  nicht  so,  daß
das  Verhältnis  von  Wirtschaft  und  Technik  wie  das  der  siamesischen  Zwillinge
ist,  daß  beide  unlösbar  miteinander  verbunden  und  in  ihren  Bewegungen  (Entwicklungen) ­
  unbedingt  aufeinander  angewiesen  sind.  Vielmehr  ist  Technik  außerhalb ­
  der  Wirtschaft  (Kriegstechnik)  möglich,  wie  auch  Wirtschaft  ohne  Technik
denkbar  ist  (so  wenn  etwa  der  primitive  Jäger  das  Wild  mit  den  bloßen  Händen
fängt).  Doch  zeigt  das  letztere  Beispiel  schon,  daß  in  Wirklichkeit  die  Wirtschaft ­
  von  der  Technik  Gebrauch  macht  und  in  weitem  Umfange  machen  muß,
wenn  sie  die  mannigfachen  Güter  hersteilen  will,  die  zur  Befriedigung  menschlicher ­
  Bedürfnisse  erforderlich  sind.  So  ist  es  verständlich,  wenn  der  Mensch
von  jeher  bestrebt  gewesen  ist,  die  Technik  seiner  Wirtschaft  dienstbar  zu
machen.  Hier  haben  wir  die  Technik,  wenn  Erze  und  Kohlen  gefördert,  Eisen
gewonnen,  Werkzeuge  gefertigt  und  Maschinen  gebaut,  wenn  Bäume  gefällt,
Holz  geschnitten  und  Möbel  angefertigt,  wenn  Steine  geschlagen,  Ziegel  geformt
und  Häuser  errichtet  werden  usw.  Von  dem  jeweiligen  Stande  der  Technik  ist
daher  nicht  nur  Art  und  Menge  der  Güter  abhängig,  sondern  ebenso  der  Stand
der  Bedürfnisbefriedigung  wie  auch  Art  und  Gestaltung  der  Wirtschaft.  In
diesem  Augenblick  ist  die  Technik  zugleich  in  ein  nahes  Verhältnis  zur  Wirtschaft ­
  getreten,  und  es  gilt,  im  folgenden  diese  Beziehungen  zwischen  Wirtschaft
und  Technik  weiter  zu  verfolgen.
Die  Wirtschaft,  die  für  die  menschlichen  Bedürfnisse  Werte  schaffen  will,  ist
also  weder  früher  noch  heute  ohne  Technik  denkbar;  die  Technik  —  im  naturwissenschaftlichem ­
  Sinne  —  ist  somit  Bestandteil  der  Wirtschaft.  In  den  Begriff ­
  der  Wirtschaft  ist  die  Technik  eingesohlossen,  natürlich  nur  insoweit,  als
es  sich  um  die  Technik  handelt,  die  sich  zur  Aufgabe  gestellt  hat,  Brauchbarkeiten ­
  für  das  menschliche  Leben  im  Sinne  von  wirtschaftlichen  Gütern  zu  liefern. ­
  Daß  es  außerhalb  dieser  Anwendung  der  Technik  in  der  Wirtschaft  noch
ein  weiteres  technisches  Schaffen  (in  Religion,  Kunst,  Krieg),  wissenschaftliches
Forschen  und  Lehren  in  Laboratorien  und  Schulen  gibt,  sei  nochmals  betont
gegenüber  dem  viel  gehörten  Einwand,  daß  die  Technik  an  sich  nichts  mit  der
Wirtschaft  zu  tun  habe.  Nur  ist  hinzuzufügen,  daß  heute  der  größte  Teil  alles
technischen  Schaffens  und  Erfindens  schließlich  seinen  Zweck  in  einer  vollkom-
        <pb n="39" />
        Wirtsohaftsbetrieb  und  Technik.

33

menen  Bedürfnisbefriedigung  der  Menschheit  haben  soll,  also  in  dieser  Aufgabe
der  Wirtschaft  einzugliedern  ist.
Die  Eingliederung  der  Technik  in  den  Begriff  der  Wirtschaft,  so  wie  es  hier  geschehen  ist,
ist  nicht  überall  anzutreffen;  insbesondere  in  technischen  (wissenschaftlichen  und  praktischen)
Kreisen  ist  es  üblich,  die  Technik  für  sich  zu  sehen  und  ihren  Inhaltsbereich  der  Wirtschaft
gegenüberzustellen.  Man  spricht  dann  von  Technik  und  Wirtschaft  und  faßt  dabei  den  Geltungsbereich ­
  der  Wirtschaft  in  der  Weise,  wie  sie  oben  indem  Schaubild  (S.  28)  alsWBb:
kaufmännische  (Wirtschafts-)  Tätigkeit  gekennzeichnet  worden  ist.  Es  ist  natürlich  ein  müßiger ­
  Streit,  darüber  entscheiden  zu  wollen,  ob  die  eine  oder  andere  Begriffsabgrenzung  richtig
ist.  Die  Gegenüberstellung  von  Technik  und  Wirtschaft  hat  den  Vorteil,  daß  die  Technik  jetzt
sehr  weit  gefaßt  werden  kann,  nämlich  ohne  Beschränkung  auf  den  Wirtschaftsbetrieb,  und
daß  zugleich  das  Wort  Wirtschaft  sowohl  für  Einzelwirtschaft  (Wirtschaftsbetrieb)  als  auch
für  Gesamt(Volks-)wirtschaft  gebraucht  werden  kann.
Da,  wie  gesagt,  in  technischen  Kreisen  diese  Auffassung  von  Technik  und  Wirtschaft  fast
ausnahmslos  anzutreffen  ist,  in  wirtschaftswissenschaftlichen  Kreisen  die  Technik  als  in  dem
Begriff  der  Wirtschaft  eingesohlossen  gilt,  so  kann  man  sich  vorstellen,  wie  leicht  Mißverständnisse ­
  möglich  sind,  wenn  die  verschiedenen  Begriffsinhalte  nicht  genügend  beachtet
werden.
2.  Die  Technik  in  der  Wirtschaft.  Im  Bereiche  der  Wirtschaft  ist  die  Herstellung ­
  der  Güter  zunächst  ein  technischer  Vorgang  —  Produktion  im  technischen
Sinne  —;  doch  kommt  als  erste  neue  Einstellung  hinzu,  daß  die  so  hergestellten
Güter  für  die  menschliche  Bedürfnisbefriedigung  brauchbar  sein  sollen.  Wir
wollen  daher  solcher  Art  ausgerichtete  technische  Dinge,  die  aus  Stoff  und
Kraft  gewonnen  werden,  technische  Brauchbarkeiten  nennen,  um  anzudeuten,  daß
es  nicht  auf  ein  technisches  Ergebnis  schlechthin  ankommt.  Natürlich  spielt  bei
ihrer  Herstellung  die  zweckmäßige  Verwendung  von  Stoffen  und  Kräften,  die
Ausschau  nach  ergiebigeren  Verbindungen  und  Verbesserungen  eine  große  Rolle.
Praktische  Erfahrungen,  wissenschaftliche  Erkenntnisse,  zu  denen  Mathematik
und  Naturwissenschaften  die  Grundlagen  liefern,  helfen  den  Erfolg  sichern.  Technisches ­
  Wissen  und  Können,  verbunden  mit  der  Phantasie  zum  Neuschaffen,
bringen  hier  immer  wieder  neue  Spielarten  von  Gütern  hervor,  die  auf  eine  vollkommenere ­
  oder  ergiebigere,  einfachere  oder  leichtere  Befriedigung  menschlicher
Bedürfnisse  hinzielen,  ja  unter  Umständen  bis  dahin  nur  geahnte  oder  nicht
erfüllbare  Bedürfnisse  zur  wirklichen  Befriedigung  bringen.  Sehr  schön  sind  diese
Zusammenhänge  von  Dessauer  gekennzeichnet  worden:  Die  Technik  sucht  die
Natur,  der  sie  das  Geheimnis  ihres  Wirkens  ablauscht,  mit  ihren  eigenen  Gesetzen
zu  verbessern,  indem  sie  solche  Dinge  herstellt,  die  in  der  Natur  selbst  nicht  oder
nur  unvollkommen  Vorkommen;  oder:  die  Technik  versucht,  der  natürlichen
Ordnung  ein  Schnippchen  zu  schlagen,  indem  sie  die  Natur  für  den  menschlichen
Bedarf  brauchbar  macht  (so  z.B.  einen  Stuhl  baut,  der  als  solcher  in  der  Natur
nicht  vorkommt).
Die  Herstellung  von  technischen  Dingen  (Brauchbarkeiten)  erhält  für  die
Wirtschaft  erst  dann  ihren  Wert,  wenn  sie  in  deren  Rechnung  aufgeht,  d.h.  daß
mit  Hilfe  der  Technik  ein  Gut  entsteht,  bei  dem  der  von  der  Wirtschaft  veranschlagte ­
  Nutzen  als  gesichert  erscheint.  In  der  geschlossenen  Hauswirtschaft  ist
vielleicht  die  Person,  die  den  Nutzen  des  Gutes  (für  die  Bedürfnisbefriedigung)
abschätzt,  gleichzusetzen  mit  der  Person,  die  die  technische  Herstellung  bestimmt,
anordnet  oder  durchführt.  Technische  Brauchbarkeit  und  Nutzen  für  die  Wirtschaft ­
  brauchen  dann  nicht  weit  auseinander  zu  hegen.  Anders  in  der  Geldwirtschaft, ­
  wo  die  Aufwendungen  für  die  Herstellung  des  Gutes  in  Geld  veranschlagt,
die  gesamten  Kosten  der  Wirtschaftsveranstaltung  in  Geld  ermittelt  werden  und
durch  Verkauf  am  Markt  ein  höherer  Geldbetrag  erzielt  werden  soll,  den  die
fremden  Käufer  als  Ausdruck  ihrer  Schätzung  des  Nutzens  den  zu  kaufenden
technischen  Brauchbarkeiten  (Gut)  beilegen.  Jetzt  kommt  es  auf  den  Vergleich
der  Geldkosten  mit  dem  Gelderlös  an,  der  über  die  Brauchbarkeit  im  Wirtschaft-Prion,
  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  I.  3
        <pb n="40" />
        34

Wesen  und,  Bedeutung  der  Wirtsohaftsbetriebe.

liehen  Sinne  entscheidet.  Aus  der  Produktion  im  technischen  Sinne  ist  eine
Produktion  im  wirtschaftlichen  Sinne  geworden,  wenn  das  Gut  mit  Erfolg  dem
Markt  zugeführt  wird  oder  werden  kann.  In  der  Marktwirtschaft  entscheidet  letzthin ­
  der  Preis  darüber,  ob  sich  die  Technik  richtig  in  die  Wirtschaft  eingefügt  hat.
Das  kann  bedeuten,  daß  unter  Umständen  technische  Neuerungen  wirtschaftlich
unverwertbar  bleiben,  solange  die  auf  ihre  Verwendung  entstehenden  Kosten  zu
hoch  sind.  (Beispiel;  die  synthetische  Herstellung  von  Kautschuk.)
In  der  Sprache  der  kapitalistischen  Unternehmung  heißt  dies:  daß  der  erzielte
Gewinn  in  einem  möglichst  günstigen  Verhältnis  zum  verwendeten  Kapital  stehen
muß;  erst  dann  ist  die  technische  Produktion  wirtschaftlich  als  gelungen  anzusehen. ­
  Das  soll  nun  nicht  bedeuten,  daß  sich  die  technische  Brauchbarkeit  einfach
der  kapitalistischen  Unternehmung  zu  unterwerfen  habe.  Im  Gegenteil:  es  muß
Aufgabe  der  Unternehmung  sein,  der  technischen  Brauchbarkeit  nach  Möglichkeit
zum  Erfolge  zu  verhelfen,  d.h.  sie  zum  Gute  werden  zu  lassen,  indem  sie  versucht,
für  das  technische  Produkt  einen  Absatz  zu  finden,  entweder  dadurch,  daß  brachhegende ­
  Nachfrage  lebendig  gemacht  oder  neue  Nachfrage  geweckt  wird.  Das
wird  der  Unternehmung  um  so  leichter  gelingen,  je  mehr  die  technische  Brauchbarkeit ­
  an  sich  geeignet  ist,  Bedürfnisse  zu  befriedigen,  und  je  mehr  sie  sich
bemüht,  den  Anforderungen  der  Wirtschaft  nach  möglichst  großem  Unterschied
zwischen  Kosten  und  Erlös  entgegen  zu  kommen.
Wir  wollen  uns  dieses  Verhältnis  von  Technik  und  Wirtschaft  an  einem  Beispiel  aus  der
Praxis  klar  machen.  Eine  Fabrik  elektrotechnischer  Artikel  plant  die  Herstellung  von  Staubsaugern. ­
  Welche  Überlegungen  und  Handlungen  greifen  Platz?
Zunächst  im  Verfolg  des  Wirtschaftsplanes:  Abschätzung  der  Verwendungsmöglichkeiten
für  Staubsauger  in  privaten  Haushalten  von  bestimmter  Größe  an,  in  Hotels,  Geschäftshäusern, ­
  Anstalten.  Feststellung,  wie  weit  dieser  Markt  für  neue  Erzeugung  noch  aufnahmefähig ­
  ist  und  Bedürfnisse  nach  einer  Neuerung  verspürt.  Berücksichtigung  der  Kaufkraft  der
möglichen  Käufer,  Abschätzung  der  Absatzmöglichkeit  auf  die  Dauer  oder  zumindest  des
Mindestabsatzes  zur  Deckung  der  Einführungskosten  und  Betriebsumstellung.  Beachtung
der  gesamten  Branchenverhältnisse,  Wettbewerbslage,  Erforschung  der  Kosten  der  Wettbewerber, ­
  Ermittlung  der  Rente  dieser.  Feststellung,  ob  bestimmte  Marktabreden  vorhanden
sind.
Abschätzung  der  Kosten  der  Herstellung  eines  Staubsaugers  und  des  mutmaßlichen  Erlöses ­
  bei  angenommener  Größe  der  Produktion.  Überlegung,  wieviel  Kapital  zur  Umstellung
der  vorhandenen  Einrichtungen  auf  die  Staubsaugerherstellung  erforderlich  ist.  Beachtung
der  Erscheinung  der  Fixkosten  und  der  Preisuntergrenze  für  den  Fall  eines  notwendigen
Preiskampfes  am  Markt.  Kann  überhaupt  der  Preis  gehalten  werden  bei  einem  Mehrangebot
auf  dem  Markt  ?  Wird  der  sich  aus  Preis  und  Umsatz  ergebende  Gewinn  in  einem  solchen
Verhältnis  zum  Kapital  stehen,  daß  eine  angemessene  Rente  erzielt  wird?
Berücksichtigung  der  psychologischen  Hemmnisse  bei  Einführung  einer  neuen  Marke.
Überwindung  dieser  Hindernisse  durch  Werbung  und  Zahlungssysteme.
Die  technischen  Überlegungen  sind:
Ist  der  Betrieb  überhaupt  für  die  Herstellung  von  Staubsaugern  geeignet  ?  Sind  insbesondere ­
  die  Maschinen  für  die  Bearbeitung  der  erforderlichen  Materialien  vorhanden  oder  ist
eine  Anschaffung  neuer  Maschinen  notwendig  ?  Sind  die  Werkstoffe  auf  die  Dauer  regelmäßig
zu  beziehen?  Sind  bestehende  Patente  zu  berücksichtigen?  Welche  Auswahl  in  den  Konstruktionsmögliohkeiten
  liegt  vor?  Lassen  sich  von  den  Abnehmern  gewünschte  Verbesserungen ­
  technisch  durchführen?
Die  Konstruktion  des  Staubsaugers  müßte  den  bisher  am  Markt  befindlichen  technisch
überlegen  sein;  z.B.  in  der  leichteren  Handhabung  für  die  Hausfrau,  Geräuschlosigkeit,  Ausstattung. ­
  Der  Apparat  kann  z.  B.  Neuerungen  bezüglich  der  für  die  Reinigung  des  Haushalts
geeigneten  Mundstüokformen  in  Verbindung  mit  Klopfeinrichtungen  erfahren.  Sind  Größe
und  Ausmaße  für  die  Unterbringung  in  den  Nebenräumen  des  Haushalts  gewünscht  ?  Leichte
Ersetzbarkeit  der  einzelnen  Teile  durch  einheitliche  Ersatzstücke  und  damit  niedrige  Reparaturkosten. ­
  Die  Qualität  muß  dauerhaft  sein,  trotz  geringer  Wartung.
Durch  geeignete  Konstruktionen,  Anpassung  derselben  an  die  vorhandenen  Maschinen,
Überlegungen  bezüglich  der  Form  einzelner  Teile,  sorgfältige,  vorbereitete  Materialbeschaffung ­
  und  Produktionsführung  muß  versucht  werden,  daß  die  dem  Staubsauger  zugeführten
Verbesserungen  nicht  zu  einer  Steigerung  des  Preises  führen  oder  doch  nur  insoweit,  als  sie
dem  Käufer  wert  erscheinen.
        <pb n="41" />
        Wirtschaftsbetrieb  und  Technik.

35

Beurteilung  der  Ausnutzung  der  Anlagen,  Abschätzung  der  betriebstechnischen  Anlaufskosten ­
  (Konstruktion,  Versuche,  Betriebsumstellung,  Herstellungszeit  des  Apparates  selbst).
Auf  Grund  dieser  technischen  Überlegungen  und  Konstruktionen  geht  die  wirtschaftliche
Überlegung  weiter:  ob  ein  oder  mehrere  Arten  von  Staubsaugern  zu  verschiedenen  Preisen
herausgebraoht  werden  sollen,  ob  der  angenommene  Preis  dem  möglichen  Absatz  entspricht?
Ferner  wie  der  Vertrieb  durchgeführt  werden  soll:  ob  unmittelbar  und  mit  eigenen  Angestellten,
Vertretern  oder  durch  den  Handel  ?  Wie  die  Werbung  gestaltet  werden  soll  und  wie  hoch  sich
die  Kosten  hierfür  belaufen  ?  Zur  Wirtschaft  gehört  endlich  die  Aufstellung  der  Schlußrechnung ­
  mit  dem  Ergebnis,  daß  viele  Anfragen  eingelaufen  sind,  auch  ein  verhältnismäßig  großer
Umsatz  stattgefunden  hat,—  daß  aberdie  Erlöse  angesichts  der  hohen  Werbekosten  einen  unzureichenden ­
  Umsatzgewinn  ergeben  haben.
Aus  diesem  Beispiel  wird  der  Zusammenhang  und  die  Verbundenheit  von
Technik  und  Wirtschaft  klar.  Es  zeigt  sich,  daß  beide  Hand  in  Hand  gehen  und
sich  gegenseitig  beeinflussen  müssen.  Im  Wirtschaftsbetrieb  muß  der  Kaufmann
etwas  von  der  Technik  und  der  Ingenieur  einiges  von  der  Wirtschaft  verstehen.  In
diesem  Falle  werden  Technik  und  Wirtschaft  bei  wichtigen  Entscheidungen  zu
ihrem  Recht  kommen.
Das  Beispiel  läßt  noch  etwas  anderes  erkennen:  das  Ergebnis  der  wirtschaftlichen ­
  und  technischen  Überlegungen  und  Bemühungen  ist  schließlich  der  Staubsauger, ­
  der  sich  als  eine  unentbehrliche  Stütze  für  die  Hausfrau  erwiesen  hat.  Der
Staubsauger  ist  der  sichtbare  Ausdruck  dieser  Bemühungen.  Er  wird  bestaunt
und  gelobt  (oder  bemängelt);  die  mit  ihm  verknüpfte  wirtschaftliche  Arbeit  ist
jedoch  unsichtbar,  und  weil  sie  unsichtbar  ist,  wird  sie  leicht  übersehen.  Wenn
wir  durch  die  Straßen  gehen  oder  durch  die  Landschaft  fahren,  so  sehen  wir
Gebäude,  Läden,  Fabriken,  Bohrtürme,  Telegrafendrähte  —  alles  Technik,  die
wir  wahrnehmen  und  die  wir  bewundern.  Daß  dieses  alles  nach  Wirtschaftsplänen
mit  wirtschaftlichen  Überlegungen,  Handlungen  und  Maßnahmen  geschaffen
worden  ist;  das  Mitwirken  der  Wirtschaft  bleibt  unsichtbar.
3.  Wirtschaftlichkeit  in  der  Technik.  Die  Anpassung  der  Technik  an  die
Wirtschaft  wird  heute  mehr  denn  je  als  Ziel  verfolgt.  In  technischer  Beziehung:
durch  Vervollkommnung  der  technischen  Produktion,  Erhöhung  der  technischen
Brauchbarkeit,  Steigerung  der  Leistungsfähigkeit  der  hergestellten  Erzeugnisse.
Doch  auch  in  anderer  Beziehung:  durch  das  Bestreben,  die  Technik  möglichst
ergiebig  zu  gestalten.  Der  Techniker  sagt  hierfür;  wirtschaftliches  Arbeiten  in
der  Technik,  worunter  zu  verstehen  ist:  den  Aufwand  an  Stoffen  und  Kräften
in  einem  günstigen  Verhältnis  zum  Ergebnis  zu  halten.  Es  ist  das  wirtschaftliche
Prinzip,  hier  angewendet  auf  den  besonderen  Fall  der  Technik:  einen  gegebenen
technischen  Erfolg  mit  dem  geringsten  Aufwand  an  Stoffen  und  Kräften  oder  aus
gegebenen  Stoffen  und  Kräften  den  höchsten  technischen  Erfolg  zu  erzielen.  Um
Mißverständnissen  vorzubeugen  (die  leicht  in  Kreisen  der  Techniker  anzutreffen
sind),  sei  nochmals  betont,  daß  es  sich  hierbei  um  den  Sinn  eines  Prinzips  handelt,
das  in  der  Wirtschaft  zuerst  ausgebildet  worden  ist  und  deshalb  das  wirtschaftliche
Prinzip  heißt.  (Da  dieses  Prinzip  in  der  Hauptsache  gerade  an  der  Technik  in
der  Wirtschaft  erwachsen  ist,  so  könnte  man  es  ebenso  gut  als  technisches  Prinzip
bezeichnen;  v.  Gottl.)  Nur  ist  zu  beachten,  daß  durch  die  Befolgung  dieses
wirtschaftlichen  Prinzips  der  technische  Vorgang  an  sich  noch  nicht  zur  Wirtschaft ­
  wird.  Die  Wirtschaft  ist  mehr  als  wirtschaftliche  Gestaltung  der  Technik:
sie  wägt  die  Art  der  Bedürfnisse  und  die  für  ihre  Befriedigung  in  Betracht  kommenden ­
  Mittel  ab  und  vergleicht  die  gesamten  Opfer,  die  für  die  Planung,  Durchführung, ­
  Absetzung  des  technischen  Produktes  entstanden  sind,  mit  dem  Nutzen,
den  es  der  eigenen  oder  fremden  Wirtschaft  gewährt.  In  der  Erwerbswirtschaft
verbindet  die  Wirtschaft  die  technische  Herstellung  der  Güter  in  zweifacher  Weise
mit  der  Außenwelt:  sie  beschafft  vom  Markt  die  zur  Herstellung  erforderlichen
Stoffe  und  Kräfte  und  setzt  an  den  Markt  das  fertiggestellte  Erzeugnis  ab.  In
3*
        <pb n="42" />
        36

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtsohaftsbetriebe.

der  kapitalistischen  Unternehmung  muß  dazu  noch  die  Kapitalrechnung:  Rente
auf  das  Kapital  stimmen.
Die  Wirtschaftlichkeit  der  Technik  bleibt  immer  im  Bereich  der  Technik:
größere  technische  Ergiebigkeit  aus  Stoffen  und  Kräften,  Ersetzung  des  einen
Stoffes  durch  einen  anderen,  einer  Kraft  durch  die  andere,  Umlagerung  des  Stoffes,
der  Kraft,  Veränderung  in  der  Zusammensetzung  beider  u.  a.  m.  Daran  ändert
nichts,  wenn  aus  der  eigentlichen  technischen  Rechnung,  die  mit  Mengen,  Drucken,
Umdrehungen,  PS  arbeitet,  nach  dem  Vorgang  in  der  Wirtschaft  eine  Geldrechnung ­
  wird,  also  die  verwendeten  Stoffe  und  Kräfte  in  Geld  und  ebenso  die  Leistungsfähigkeit ­
  in  Geld  veranschlagt  werden.  Beispiel:
Die  Leistungsfähigkeit  einer  Förderanlage  ist  von  10000t  auf  12000t  im  Jahre  gesteigert
worden.  Die  Kosten  betragen  10  000  RM.  Die  Rechnung  lautet  jetzt:

Abschreibung  12%  1200  RM
Verzinsung  8%  800  ,,
Arbeitslohn  240  ,,
Wartung  und  Unterhaltung  .  .  250  ,,
Stromverbrauch  100  ,,

insgesamt  .  2590  RM
Auf  1  t  entfallen  demnach  0,215  RM  (gegenüber  früher  0,350  RM).
Es  unterhegt  keinem  Zweifel,  daß  eine  solche  Rechnung  weit  in  die  Überlegungen ­
  der  Wirtschaft  eingreift  und  hier  größte  Beachtung  finden  muß.  In
manchen  Fällen  wird  sie  sogar  von  ausschlaggebender  Bedeutung  sein,  z.B.  dort,
wo  der  Berechnungsgegenstand  mehr  oder  weniger  zugleich  den  Wirtsohaftsbetrieb
darstellt  (Kraftwerke),  insbesondere  wenn  hinzukommt,  daß  der  Absatz  der  Erzeugnisse ­
  zu  bestimmten  Preisen  als  gesichert  anzunehmen  ist.  In  den  meisten
Fällen  bleibt  jedoch  diese  technische  Geldrechnung  immer  nur  ein  Teil  der  Wirtschaftsrechnung ­
  überhaupt,  bei  der  noch  andere  Umstände  zu  berücksichtigen
sind;  sonstige  Kosten  des  betreffenden  Wirtschaftsbetriebes,  vor  allem  aber  der
Wettbewerb  am  Markt,  also  die  Preisgestaltung  sowohl  nach  der  Beschaffungs-  als
auch  nach  der  Absatzseite  hin.  So  kann  z.B.  eine  günstige  technische  Rechnung
durch  Frachtkosten,  teueres  Kapital,  Minderbeschäftigung  des  Wirtschaftsbetriebes
beeinträchtigt  werden  (was  z.B.  bei  der  Entwicklung  der  Kohlenstaubfeuerung,
als  durch  die  stark  erhöhte  Nachfrage  die  Preise  für  Kohlenstaub  stiegen,  eine
große  Rolle  gespielt  hat).  Aber  auch  das  Gegenstück  ist  möglich,  daß  eine  veraltete, ­
  nicht  sehr  leistungsfähige,  an  sich  übermäßige  Kosten  verursachende  Maschine ­
  in  der  Wirtschaftsrechnung  noch  günstig  dasteht,  weil  die  Kosten  der
Abnutzung  schon  verrechnet  sind,  ihre  zeitweise  Außerdienststellung  nicht  so
fühlbar  wird.
Die  engen  Beziehungen  zwischen  der  Wirtschaft  und  der  Technik  in  der
Wirtschaft  lassen  es  notwendig  erscheinen,  daß  der  Techniker,  der  seine  Erzeugnisse ­
  durch  den  Wirtschaftsbetrieb  der  Bedürfnisbefriedigung  zuführen  will,  das
Wesen  der  Wirtschaft  und  ihre  Eigentümlichkeiten  kennt.  Er  muß  vor  allem  der
Gefahr  aus  dem  Wege  gehen,  die  ihm  aus  der  Technik  geläufigen  Voraussetzungen
und  Gesetzmäßigkeiten  einfach  auf  die  Wirtschaft  und  das  Wirtschaftsgeschehen
übertragen  zu  wollen.  Der  Wirtschafter  unterliegt  dieser  Gefahr  weniger,  weil  er
sehr  bald  einsieht,  daß  die  Verfahren  in  der  Gestaltung  der  Technik  andere  sind,
als  die,  die  er  in  der  Wirtschaft  zu  handhaben  hat.
4.  Der  technische  Fortschritt.  Jede  Steigerung  der  technischen  Wirtschaftlichkeit ­
  oder  der  Wirtschaftlichkeit  in  der  Technik  wird  als  technischer  Fortschritt
bezeichnet.  Er  kommt  sowohl  in  der  Verbesserung  der  Verfahrensweisen  bei  der
Herstellung  von  Gütern  als  auch  in  der  Änderung,  Verbesserung  und  Vervollkommnung ­
  dieser  Güter  selbst  oder  in  der  Hervorbringung  neuer  Güter  zum  Ausdruck. ­
  Der  technische  Fortschritt  bleibt  zudem  nicht  auf  die  eigentliche  tech ­
        <pb n="43" />
        Wirtschaftsbetrieb  und  Technik.

37

nische  Herstellung  (Technik)  beschränkt,  sondern  greift  durch  die  Anwendung  von
Maschinen  auch  in  das  kaufmännische  Gebiet  des  Wirtschaftsbetriebs  über.  In
einem  weiteren  Sinne  faßt  man  auch  die  Verwissenschaftlichung  und  Versystematisierung
  des  gesamten  Betriebsablaufs  unter  den  Begriff  des  technischen  Fortschritts ­
  zusammen.
Der  technische  Fortschritt  spielte  früher  und  spielt  auch  heute  noch  in  der
Entwicklung  der  Wirtschaft  eine  ausschlaggebende  Rolle.  Den  einzelnen  Wirtschaftsbetrieben, ­
  die  ihn  fanden  und  anwendeten,  bringt  er  durch  Verbilligung  der
Arbeitsverfahren  sowie  Verbesserung  und  Vermehrung  der  Güter  zumeist  einen
vermehrten  Gewinn.  Dies  besonders  dann  und  solange,  wie  die  übrigen  Wettbewerber ­
  auf  dem  Markt  das  neue  Verfahren  nicht  verwerten  können,  sei  es,  weil
es  durch  Monopolisierung  (Patent)  dem  allgemeinen  Gebrauch  gesperrt  ist,  oder
auch,  weil  ihnen  das  erforderliche  Kapital  nicht  zur  Verfügung  steht.  Das  bedeutet ­
  naturgemäß  eine  starke  Beunruhigung  der  durch  die  Ausschaltung  aus
dem  Markt  betroffenen  Mitbewerber.  Solange  der  Bedarf  allgemein  steigt,  ist
jedoch  eine  verhältnismäßig  baldige  Eingliederung  dieser  Gruppen  in  den  Markt
wieder  möglich.  Dies  ändert  sich  jedoch  sofort,  wenn  die  Entwicklung  des  Bedarfs
mit  der  des  technischen  Fortschritts  nicht  Schritt  hält.  Dann  setzen  mehr  oder
weniger  scharfe  Absatzkrisen  ein,  die  durch  entsprechende  Kostensenkung  um  so
weniger  unterbunden  werden  können,  je  höher  die  Aufwendungen  für  das  Kapital
sind,  die  der  technische  Fortschritt  erfordert  hat.
Für  den  Wirtschaftsbetrieb  ist  dieser  Fragenkreis  in  vieler  Hinsicht  bedeutsam.
Zunächst  ist  festzustellen,  daß  der  technische  Fortschritt  in  starkem  Maße  den
Ausbau  und  die  Höherstufung  der  Produktionsgüter-Industrien  fördert,  d.h.  daß
immer  mehr  Maschinen  zur  Herstellung  von  Produktionsgütern  und  Verbrauchsgütern ­
  erfunden,  gebaut  und  verwendet  werden.  Ferner  verfeinert  der  technische
Fortschritt  die  Art  der  Verteilung  und  des  Verkehrs;  er  wandelt  die  Formen  der
zivilisierten  Genüsse  (Radio,  Tonfilm,  Schallplatte  usw.)  und  erschließt  im  eigentlichen ­
  Sinne  wirtschaftsfremde  Gebiete  (Literatur,  Kunst,  Wissenschaft)  einer
wirtschaftlichen  Betätigung.
Die  unablässigen  Bemühungen,  immer  wieder  von  neuem  auf  den  technischen
Fortschritt  bedacht  zu  sein,  bringen  es  mit  sich,  daß  sich  der  einzelne  Wirtschaftsbetrieb ­
  ständig  in  seinem  Bestände  und  Erfolge  bedrängt  fühlt  und  fühlen  muß.
Um  nicht  ins  Hintertreffen  zu  kommen,  wird  es  für  ihn  erforderlich  sein,  unter
Umständen  solche  Produktionsgüter  auszusondern,  die  zwar  an  sich  noch  brauchbar ­
  sind,  aber  in  ihrer  Leistungsfähigkeit  nicht  mehr  Schritt  halten  mit  den
neueren  technischen  Errungenschaften.  Hier  sind  vorausschauende  Überlegungen
erforderlich:  jeweils  in  die  Kapitalrechnung  einzubeziehen,  was  der  Übergang  zur
technischen  Verbesserung  des  Betriebes  an  möglichen  Verlusten  an  vorhandenen
Gütern  (Produktionsmitteln)  verursachen  oder  was  die  Anschaffung  neuer  Mittel
an  neuem  Kapital  erfordern  würde.  Der  technische  Fortschritt  zwingt  somit  zu
einer  vorsichtigen,  die  Möglichkeiten  der  Entwicklung  berücksichtigenden  Betriebskunst ­
  von  seiten  der  Wirtschaftsbetriebe.
In  Deutschland  hat  sich  der  technische  Fortschritt  nach  dem  Kriege  in  besonders  schneller
Folge  vollzogen  und  schließlich  zu  einer  Arbeitslosigkeit  von  bis  dahin  unvorstellbarer  Größe
geführt.  Doch  ist  es  falsch,  den  technischen  Fortschritt  als  solchen  für  die  Entwicklung  allein
verantwortlich  zu  machen.  Es  sind  drei  Dinge,  die  diese  Entwicklung  begünstigt  haben:
1.  waren  die  Wirtsohaftsbetriebe  hinsichtlich  ihrer  Einrichtungen  durch  Krieg  und  Inflation
stark  vernachlässigt  worden;  2.  setzte  die  Wiederherstellung  (Rationalisierung)  nicht  —  wie
früher  —  bei  dem  einzelnen  Wirtschaftsbetrieb  dieser  oder  jener  Branche  ein,  sondern  sie  erfaßte ­
  mit  einem  Schlage  fast  alle  Wirtschaftsbetriebe  und  ganze  Branchen,  wodurch  das  Ergebnis: ­
  Leistungssteigerung  und  Freisetzung  von  Arbeitskräften  ebenso  wuchtig  in  die  Erscheinung ­
  treten  mußte;  3.  waren  die  Kosten  der  Rationalisierung  meist  nicht  aus  vorhandenem ­
  Kapital,  sondern  —  wie  in  Deutschland  —  im  Zusammenhang  mit  den  Kriegetributen
        <pb n="44" />
        38

Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtschaftsbetriebe.

stehenden  ausländischen  Krediten  bestritten  worden.  Durch  die  Kredite  war  die  Übersteigerung ­
  erst  praktisch  möglich  geworden;  nicht  mehr  die  eigene  Kapitalkraft  und  Kaufkraft
waren  der  Maßstab  für  die  Rationalisierung,  sondern  eine  durch  Auslandskredite  geschaffene
künstliche  Kaufkraft.  Durch  Zurückziehung  der  Kredite  wurde  die  Krise  dann  verschärft.
Doch  dies  alles  soll  hier  nur  zur  Kennzeichnung  des  Schlagwortes  dienen,  daß
der  technische  Fortschritt  die  gewaltige  Arbeitslosigkeit  herbeigeführt,  daß  die
Maschine  den  Menschen  brotlos  gemacht  habe.  Man  hat  in  diesem  Zusammenhang
eine  Art  Kontrolle  und  Lenkung  vorgeschlagen,  indem  eine  planmäßige  Verteilung
des  Kapitals  nach  Prüfung  des  Bedürfnisses  oder  des  Zweckes  und  eine  besondere
Auslese  der  Unternehmer  und  der  Verfahren  vorgesehen  werden  sollte.  Dadurch
soll  Art,  Ausmaß  und  Gang  der  Wirtschaft  geregelt  werden.  Dies  wird  sicher,
da  der  technische  Fortschritt  als  Ergebnis  eines  Denkaktes  ein  geistiger  Vorgang
ist,  nicht  einfach  sein.  Ferner  ist  zu  beachten,  daß  gerade  der  Massenverbrauch
durch  den  technischen  Fortschritt  weitgehend  verbilligt  wird,  daß  überhaupt  neben
der  Verbesserung  die  Verbilligung  der  Güter  den  wesentlichsten  Antrieb  für  den
technischen  Fortschritt  bietet.  Die  Verbesserung  und  Verbilligung  der  Verkehrsmöglichkeiten ­
  kommt  z.  B.  vorzugsweise  der  großen  Masse  der  minderbemittelten
Verbraucher  zugute.  Aber  gerade  diese  Verkehrs  Verbilligung  zeigt  klar,  welche
Ausmaße  im  Bereich  des  Wirtschaftsbetriebes  diese  Vorgänge  annehmen.  (Die
im  Augenblick  zur  Erörterung  stehende  Frage:  Eisenbahn  —  Kraftwagen  mit
all  seinen  Auswirkungen:  Nur-Autostraßen,  Reichsautobahnen  ist  eindeutig  auf
den  technischen  Fortschritt  zurückzuführen.)
Hier  hat  sich  wegen  der  Größe  des  Gegenstandes  die  Öffentlichkeit  stark  interessiert. ­
  Im  Gewirr  der  täglichen  Kleinarbeiten  treten  überall  die  gleichen
Fragen  auf:  Der  Papierfabrikant,  der  durch  ein  neues  maschinelles  Verfahren  eine
neue  Art  drucksicherer  Pralinenpackungen  billiger  herstellt,  verdrängt  dadurch
seine  Wettbewerber  aus  dem  Geschäft;  der  Maschinenfabrikant,  der  einen  neuen
Apparat  zur  mechanischen  Verladung  von  Kohlen-  oder  Kieshalden  herausbringt,
vertreibt  mehrere  Arbeiter  aus  der  Arbeitsstelle.  Die  Entwicklung  der  Braunkohlengruben ­
  von  der  Hand-  über  die  Baggerförderung  zur  Kabel-  und  Förderbrücke ­
  hat  diese  Gruben  menschenleer  gemacht  und  durch  Verbilligung  der  Gewinnung ­
  der  Steinkohle  den  Absatz  erschwert.  Schon  vor  Jahren  ist  deshalb
ernsthaft  die  Stillegung  des  gesamten  deutschen  Braunkohlenbergbaus  zugunsten
des  arbeitsintensiven  Steinkohlenbergbaus  erörtert  worden:  also  Hemmung  des
technischen  Fortschritts.  Uber  die  Möglichkeit  der  Verwirklichung  solcher  Überlegungen ­
  soll  hier  gar  nicht  gesprochen  werden,  nur  Art  und  Ausmaß  der  Bedeutung ­
  für  die  Wirtschaft  und  den  Wirtschaftsbetrieb  angedeutet  werden.
Die  Teohnokratio.  Wie  sehr  dieser  ganze  Fragenbereich  die  Gemüter  der  Menschen  bewegt, ­
  zeigt  das  Interesse,  das  die  aus  Amerika  stammende  „technokratische“  Bewegung  überall ­
  gefunden  hat  (auch  in  Deutschland  ist  eine  Technokratische  Union  gebildet  worden).
Diese  Bewegung  stützt  sich  auf  die  Behauptung,  daß  die  wachsende  Industrialisierung  die  Bedeutung ­
  der  menschlichen  Arbeit  in  den  Hintergrund  geschoben  habe,  daß  aber  durch  das  wirtschaftliche ­
  (sprich:  kapitalistische)  System  die  Auswirkungen  dieser  Tatsache  verhindert  würden, ­
  da  durch  falsche  Arbeits-,  Verbrauchs-  und  Kapitalleitung  der  technische  Fortschritt  nicht
zur  vollen  Auswirkung  gelangen  könne.  Es  wird  daher  gefordert,  daß  durch  Arbeitszeitbeschränkung, ­
  Lohnerhöhung  und  Güteverbesserung  eine  gerechte  Verteilung  des  Reichtums  und
eine  volle  Ausnutzung  des  technischen  Fortschritts  gewährleistet  werde.  Da  die  Energiemenge, ­
  die  zur  Erzeugung  eines  Gutes  notwendig  sei,  genau  gemessen  werden  könne,  soll  eine
Energiegröße  als  neues  Geldmaß  eingeführt  werden,  um  so  auch  eine  Ablösung  der  bisherigen
Sohuldverhältnisse  zu  ermöglichen.
Die  Ausschaltung  der  menschlichen  Arbeitskraft  wird  bewußt  gefordert,  da  dadurch  eine
so  starke  Verbilligung  der  Herstellung  eintrete,  daß  manche  Waren  überhaupt  aufhören  würden, ­
  wirtschafthohe  Güter  zu  sein,  ihr  Wert  also  gleich  Null  werde.  Das  ganze  technokratische ­
  System  ist  aufgebaut  auf  technischen  und  statistischen  Rechnungen;  im  Mittelpunkt
stehen  analytisch-geometrische  Formeln  über  das  zeitliche  Wachstum  der  Bevölkerung,
der  Produktion,  der  Verschuldung,  der  verfügbaren  Energieen  und  der  Arbeitszeit  je  Produk ­
        <pb n="45" />
        Nach  der  Wirtschaftsperson.

39

tionseinheit  sowie  über  ihr  Verhältnis  zueinander.  Die  praktische  Durchführung  der  Teohnokratie
  soll  zunächst  durch  Festlegung  der  Herstellung,  Verteilung  und  Verbrauch  auf  der
Grundlage  der  Werteinheit,  des  Ergo,  geschehen;  als  Herstellungskosten  gelten  dabei  die  für
Herstellung  und  Verteilung  aufgewendeten  Energiemengen,  die  Arbeiter  werden  ebenfalls  in
Energie-Einheiten  in  Höhe  ihrer  Produkt-Leistung  entlohnt.
Das  würde  bedeuten,  daß  nur  handliche  Arbeit,  da  nur  diese  sich  als  Produkt  niederschlägt, ­
  bezahlt  wird.  Die  geistige  Arbeit  wird  nicht  gewertet,  ebensowenig  wie  künstlerisches ­
  Gestaltungsvermögen.  Auch  der  Begriff  der  Leistung  als  Teil  der  menschlichen  Tätigkeit ­
  wird  außer  acht  gelassen  •—  z.  T.  bewußt,  da  die  Maschinenarbeit  die  Individualität  der
menschlichen  Leistungsfähigkeit  nicht  kennt.  Dies  gilt  jedoch  nur  für  die  rein  psychischen
Leistungsunterschiede,  wie  jeder  praktische  Ingenieur  oder  Autofahrer,  der  die  unterschiedlichen ­
  Leistungen  völlig  gleich  gebauter  Maschinen  zu  spüren  bekommt,  bestätigen  könnte.
Abgesehen  davon  wird  eine  Ware  nicht  nur  nach  der  darin  steckenden  Energiemenge  gewertet, ­
  sondern  in  starkem  Maße  vom  persönlichen  Geschmack  beeinflußt,  was  z.B.  deutlich
der  Mißerfolg  des  Werbefeldzuges  „Esse  nach  Kalorien“  beleuchtet.  Es  wird  übersehen,  daß
das  Gold  nicht  nur  Wertmaßstab,  sondern  auch  Wertgegenstand  selbst  ist,  und  zwar  ein  in  der
zivilisierten  Welt  vorläufig  noch  überall  begehrter  Wertgegenstand,  im  Gegensatz  zum  Erz,
das  nur  den  Ingenieur  als  Leistungseinheit  interessiert,  wie  die  Tonne  oder  das  Meter  als
Gewichts-  oder  Längeneinheit.  Eine  Tonne  Anthrazit,  aus  300  m  Tiefe  gefördert,  mag  den
gleichen  Ergoinhalt  haben  wie  eine  Tonne  Sand  aus  der  gleichen  Teufe,  niemand  wird  auf  den
Gedanken  kommen,  sie  deshalb  gleich  zu  bewerten.  Es  ist  wiederum  die  grundsätzliche  und
völlige  Verkennung  des  Preissystems,  die  schon  charakteristisch  für  Marx  war,  die  hier  auftaucht, ­
  verbrämt  durch  dem  technischen  Laien  unverständliche  Formeln  und  Kurven.
Daß  diese  Bewegung  gerade  in  Nordamerika  mit  seiner  Überschätzung  technischer  Werte
und  seinem  starken  Mangel  an  Kulturwerten  auftaucht,  ist  verständlich.  Daß  sie  von  den
Ingenieuren  der  Welt  so  ernsthaft  erörtert  wird,  zeigt  deren  Mangel  an  Einsicht  in  wirtschaftliche ­
  Vorgänge.
Es  ist  bezeichnend  genug  für  die  Schwierigkeiten  des  Problems  vom  technischen ­
  Fortschritt,  daß  einmal  die  Forderung  nach  Bremsung  und  das  andere  Mal
nach  Herrschaft  daraus  abgeleitet  wird.  Beide  Male  aber  soll  der  technische  Fortschritt ­
  unter  obrigkeitliche  Kontrolle  genommen  werden;  beides  würde  bedeuten,
daß  die  Zeit  des  freizügigen  Wachstums  beendet  sein  würde.  Das  sind  Forderungen, ­
  die  gewöhnlich  nicht  für  sich  allein  erhoben  werden,  sondern  im  Zusammenhang ­
  mit  anderen  Überlegungen  stehen,  die  unter  C.  Gesamtwirtschaft
noch  näher  darzustellen  sind.

B.  Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.
I.  Nach  der  Wirtschaftsperson.
1.  Die  Wirtschaftstypen.  Wir  haben  in  dem  vorauf  gegangenen  Hauptteil  festgestellt, ­
  was  Wirtschaft  ist  und  was  sie  bedeuten  soll.  Die  Bereitstellung  von
Gütern  und  die  Bedürfnisbefriedigung  können  —  wie  in  der  geschlossenen  Hauswirtschaft ­
  —  unmittelbar  miteinander  verbunden  sein,  oder  •—  wie  in  der  Erwerbswirtschaft ­
  —  über  den  Umweg  der  Geldeinkommen  und  des  Marktes  vor
sich  gehen.  Wir  haben  ferner  die  Unterscheidung  zwischen  Natural-  (Tausch-)
Wirtschaft  und  Geld-  (Tausch-)  Wirtschaft  kennengelernt.  Bei  all  diesen  Unterscheidungen ­
  handelt  es  sich  um  die  Art  und  Weise,  wie  sich  die  Bereitstellung  der
Güter  zur  Bedürfnisbefriedigung  stellt  (Wirtschaftsweise).  Eine  andere  Frage  ist
nun,  welche  Stellung  die  Wirtschaftspersonen,  also  diejenigen,  die  die  Wirtschaft
betreiben,  zu  ihrer  Wirtschaft  einnehmen.  Die  Wirtschaftspersonen  haben  sich
Gedanken  darüber  zu  machen,  ob  etwa  ihr  ganzes  Leben  in  der  Wirtschaft  aufgehen ­
  soll,  oder  inwieweit  der  Wirtschaftsbetrieb  ihrem  Leben  dienstbar  gemacht
wird.  Man  kann  dies  auch  so  ausdrücken,  daß  man  nach  dem  Zweck  fragt,  den
sie  im  Rahmen  der  Bedürfnisbefriedigung  oder  des  Erwerbes  mit  der  Wirtschaft
verfolgen.  Die  Ausrichtung  der  Wirtschaft  nach  den  besonderen  Zwecken  wollen
wir  Wirtschaftstypen  nennen.  Es  fällt  nicht  schwer  zu  erkennen,  daß  es,  geschichtlich ­
  gesehen,  eine  große  Zahl  verschiedener  Typen  gegeben  hat,  und  daß  es  auch
        <pb n="46" />
        40

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

heute  nicht  so  ist,  daß  die  Wirtschaften  eines  Landes,  nach  ihrem  Zweck  gesehen,
eine  vollkommene  Einförmigkeit  darstellen.
Es  wäre  nicht  nur  reizvoll,  sondern  auch  von  großer  Bedeutung  für  die  Darstellung ­
  einer  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb,  Näheres  über  die  verschiedene  Einstellung ­
  zu  erfahren,  die  die  Menschen  in  der  Vergangenheit  zu  ihren  Wirtschaften
gefunden  haben.  Leider  geht  hierauf  die  Geschichtsschreibung  nur  wenig  ein;
wir  erfahren  wohl,  daß  es  diese  und  jene  Wirtschaftsbetriebe  gegeben  hat,  daß
sie  dies  und  jenes  geleistet  haben,  nicht  immer  aber,  welche  Grundeinstellung  die
Wirtschaftspersonen  zu  ihrer  Wirtschaft  gehabt  haben.
An  einigen  Beispielen  soll  dies  näher  erläutert  werden.  Aus  Ägypten  wird  uns
berichtet,  daß  es  dort  eine  mehr  oder  weniger  große  Zahl  sog.  Königs-  oder  Tempelwirtschaften ­
  gegeben  hat,  denen  zahlreiche  Personen  als  Verwalter,  Leiter  und
Arbeiter  angehörten.  Außer  diesen  Großwirtschaften  kamen  Wirtschaften  anderer
Personen  kaum  vor.  Wenn  auch  die  Großwirtschaften  der  Lebenssicherung  des
gesamten  Volkes  dienten,  so  vereinigten  sie  doch  in  den  Händen  der  Wirtschaftspersonen ­
  eine  große  Fülle  von  Macht  und  Reichtum,  die  mit  großem  Erfolge
für  andere  Zwecke  eingesetzt  werden  konnte  (Bauten).  In  Griechenland  lassen
Philosophen,  Staatsmänner  und  Heerführer  ihre  Kapitalien  in  handwerklichen
Fabriken  unter  fremder  Leitung  arbeiten.  In  Rom  erfreute  sich  das  Gewerbe
keines  besonderen  Ansehens;  im  Zusammenhang  mit  der  Kriegführung  entsteht
der  Großgrundbesitz,  der  mit  Sklavenhandel  und  Geldgeschäften  verbunden  ist,
und  an  dem  Heerführer  und  Politiker  gleichermaßen  beteiligt  sind.  Wir  wissen,
daß  der  Reichtum  zerfällt,  als  die  Kriegsbeute  aufhört,  weil  Rom  keine  ausreichende ­
  eigene  Volkswirtschaft  hervorgebracht  hat.
In  der  mittelalterlichen  Grundherrschaft  hegt  der  landwirtschaftliche  Betrieb
in  den  Händen  der  leibeigenen  Bauern,  die  an  die  Herren,  das  ist:  an  die  Besitzer
Pacht  und  Zins  zu  zahlen  haben.  Die  Grundherren  kümmern  sich  weniger  um
den  eigentlichen  (landwirtschaftlichen)  Betrieb  (Verwalter),  als  vielmehr  um
öffentliche  Angelegenheiten  und  um  die  Vermehrung  ihres  Besitzes.  Die  Ritter
benutzen  die  Abgaben,  die  sie  von  ihrem  Grundbesitz  erhalten,  zur  Beschaffung
von  Ausrüstungen,  wenn  sie  sich  in  den  Dienst  eines  Herren  stellen.  Nur  in  der
Gutswirtschaft  ist  der  Besitzer  selbst  im  Betriebe  mit  tätig.  Ähnlich  ist  es  in  der
späteren  Zeit,  wenn  die  Fürsten  ihren  Grundbesitz  bewirtschaften  lassen  und  im
übrigen  durch  Krieg  oder  Heirat  bemüht  sind,  ihr  Vermögen  zu  vermehren.
Ein  besonders  gutes  Beispiel  für  die  hier  aufgeworfene  Frage:  wie  die  Wirtschaftspersonen ­
  zu  ihrer  Wirtschaft  stehen,  sind  die  Klosterwirtschaften.  In  den
meisten  Klöstern  (Benediktiner!)  bestand  die  Regel,  daß  die  Wirtschaft  alles
hervorbringen  sollte,  was  ihre  Insassen  brauchten.  Wenn  man  bedenkt,  daß  die
Klöster  nicht  nur  der  religiösen  Übung  dienten,  sondern  zugleich  die  hauptsächlichsten ­
  Stätten  der  Bildung  und  der  Wissenschaft  waren,  so  wird  deutlich,  daß
hier  die  Wirtschaft  eine  eigenartige  Rolle  spielen  mußte.  Oder  wenn  sich  im  14.
bis  16.  Jahrhundert  Grundbesitzer,  Fürsten,  Städte  und  Geistlichkeit  mit  ihrem
Reichtum  an  den  Handelsgeschäften  beteiligten,  diese  durch  beauftragte  Kaufleute ­
  ausführen  ließen;  sie  verwendeten  die  Gewinne  für  Zwecke  aller  Art,  die
außerhalb  des  eigentlichen  Wirtschaftsbetriebs  liegen  konnten.
Wir  wollen  nicht  weiter  auf  den  Streit  eingehen,  ob  der  spätmittelalterliehe
Handwerker  wirklich  nur  von  der  Idee  der  Nahrung  beherrscht  oder  ob  er  auch
schon  vom  Gewinnstreben  ergriffen  war;  sicher  ist,  daß  in  den  ungezählten  Fällen,
wo  Handwerker  ihr  ganzes  Leben  einer  einzigen  Aufgabe  gewidmet  haben  (Anfertigung ­
  eines  Schnitzwerkes  für  das  Gotteshaus)  zu  ihrer  Wirtschaft,  die  meist
noch  mit  einigem  Grundbesitz  verbunden  war,  eine  ganz  andere  Einstellung  hatten
als  beispielsweise  damals  schon  die  Händler,  einerlei,  ob  man  hierbei  an  die  kleinen
        <pb n="47" />
        Nach  der  Wirtschaftsperson.

41

Krämer,  die  Handelskompagnien  oder  die  großen  Handelshäuser  denkt.  Die  Händler ­
  stellen  den  Urtyp  der  kapitalistischen  Unternehmung  dar,  was  nicht  ausschließt, ­
  daß  ihre  Vertreter  durch  nahe  Verbindung  mit  der  Geistlichkeit  und  den
Fürsten  auch  in  deren  Bereichen  großen  Einfluß  auszuüben  vermochten.
Auch  in  der  Gegenwart  lassen  sich  noch  verschiedene  Typen  von  Wirtschaftsbetrieben ­
  erkennen,  die  nebeneinander  bestehen.  Da  ist  der  Bauer,  der  auf  seiner
Scholle  sitzt  und  sich  mit  dem  Boden  verwachsen  fühlt;  seine  Wirtschaft  ist  mit
seinem  Leben  aufs  engste  verbunden.  Oder  der  Kunsthandwerker,  der  versucht,
sein  ursprüngliches  Können  in  seine  Arbeit  zu  legen.  Natürlich  wollen  beide
leben,  also  aus  ihrer  Arbeit  auch  Einnahmen  erzielen;  aber  ihre  Einstellung  zur
Wirtschaft  ist  so  persönlich,  daß  letztere  mehr  oder  weniger  stark  in  den  Hintergrund ­
  tritt.  Dasselbe  läßt  sich  vielleicht  auch  noch  für  die  kleinen  Händler  und
Gewerbetreibenden  anführen,  obwohl  hier  schon  der  Übergang  zur  kapitalistischen ­
  Unternehmung  einsetzt.
Erst  bei  der  kapitalistischen  Unternehmung,  die  sich  über  alle  Länder  ausgebreitet ­
  hat,  wird  in  das  Verhältnis  von  Wirtschaftsbetrieb  zu  Wirtschaftsperson
insofern  Klarheit  gebracht,  als  sich  die  Unternehmung  sozusagen  von  der  Person
löst  und  eindeutig  den  Zweck  bestimmt:  mit  Hilfe  der  Wirtschaft  einen  Gewinn
zu  erzielen,  aus  dem  die  Geldeinkommen  gebildet  werden.  Was  jetzt  die  Wirtschaftspersonen ­
  mit  ihrem  Geldeinkommen  beginnen,  ist  eine  Sache  für  sich.  Für
die  Unternehmung  als  solche  ist  der  Zweck  klar  herausgestellt:  eine  Rente  auf  das
Kapital  zu  erwirtschaften.  Das  schließt  freilich  nicht  aus,  daß  das  kapitalistische
Denken  auch  auf  die  Wirtschaftspersonen  übergreift,  daß  diese  in  ihrem  sonstigen
Leben  davon  erfaßt  werden,  soll  heißen;  daß  die  Wirtschaftspersonen  ganz  in  der
Unternehmung  aufgehen,  den  letzten  Zweck  der  persönlichen  Tätigkeit  eben  in  der
Unternehmung  —  und  ihrem  Betrieb  sehen.  So  kann  die  Unternehmung  für  die
Wirtschaftsperson  leicht  zum  Selbstzweck  werden,  d.h.  •—  um  mit  Sombart  zu
sprechen  —  ihr  als  Geldfabrik  dienen.  Auf  die  Gefahren:  Mißachtung  der  Kapitalrechnung ­
  und  Schädigung  anderer  Personen  ist  bereits  oben  (A  II)  hingewiesen
worden.
2.  öffentliche  und  private  Wirtschaftsbetriebe.  Die  Unterscheidung  rührt  von
der  Gegenüberstellung  von  Gemein-  (Staats-)  Vermögen  (Grundbesitz)  und  dem
Vermögen  her,  das  einer  einzelnen  Person  zu  eigen  ist,  das  also  privat  gleich:
nicht-öffentlich  ist.  Demzufolge  ist  unter  öffentlichem  Wirtschaftsbetrieb  ein
solcher  zu  verstehen,  dessen  Wirtschaftsperson  eine  öffentlich-rechtliche  Körperschaft ­
  (Staat,  Gemeinde,  Kreis)  ist.  Demgegenüber  wird  ein  Wirtschaftsbetrieb
privat  genannt,  wenn  die  Wirtschaftsperson  solchen  Verbänden  nicht  angehört;
anders  ausgedrückt:  wenn  der  Wirtschaftsbetrieb  einer  privaten  Person  gehört.
Für  die  Unterscheidung;  ob  öffentlich  oder  privat  ist  also  die  staatsrechtliche
Stellung  des  Wirtschaftseigners  maßgebend.  Dieses  Merkmal  sagt  an  sich  noch
nichts  über  die  Stellung  der  Wirtschaftsperson  zu  ihrem  Wirtschaftsbetrieb  aus.
Mit  der  Wandlung  des  Staatsbegriffes  als  einer  Veranstaltung  zum  Zwecke
des  Gesamtwohls  hat  sich  zugleich  eine  besondere  Einstellung  der  öffentlichrechtlichen
  Verbände  (Staat,  Gemeinde,  Kreis)  zu  ihren  Wirtschaftsbetrieben
herausgebildet:  Berücksichtigung  des  Allgemeinwohls  oder  —  wie  man  auch  sagt—
des  Interesses  der  Allgemeinheit.  Nunmehr  haftet  dem  Wort  öffentlich  die
Deutung  an:  im  allgemeinen  Interesse,  öffentliche  Wirtschaftsbetriebe  sind  dann
solche,  die  allgemeinen  Interessen  dienen  wollen  oder  sollen.  Im  Gegensatz  hierzu
können  die  privaten  Wirtschaftsbetriebe  tun,  was  sie  wollen,  d.h.  ihren  eigenen
Interessen  naehgehen,  auf  ihr  eigenes  Wohl  bedacht  sein.  Man  sieht,  daß  privat
an  sich  nichts  mit  Gelderwerb,  Geldverdienen,  höchstem  Gewinnstreben  zu  tun
hat.  In  der  heutigen  Verfassung  der  Geldwirtschaft  wird  der  Private  sein  Inter ­
        <pb n="48" />
        42

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtsohaftsbetriebe.

esse  vor  allem  in  der  Weise  wahrnehmen,  daß  er  bestrebt  sein  wird,  ein  möglichst
hohes  Geldeinkommen  zu  erlangen.  Natürlich  hat  es  auch  schon  früher  private
Wirtschaftsbetriebe  gegeben.  Nur  kam  damals  (geschlossene  Hauswirtschaft)  das
Streben  der  Privaten  nicht  gerade  in  der  Erzielung  von  Geldeinkommen  zum  Ausdruck. ­
  Aber  sie  hatten  es  in  der  Hand,  ihr  eigenes  Interesse  anderen  Wirtschaften
oder  dem  Staat  gegenüber  wahrzunehmen.  Dieselbe  Vorstellung  liegt  dem  von
Privatwirtschaft  abgeleiteten:  privatwirtschaftlich  zugrunde,  nämlich  nach  eigenem ­
  Interesse  handeln,  auf  das  eigene  Wohl  bedacht  sein.
Die  Vermengung  der  beiden  Unterscheidungsmerkmale  (Person  und  Verhalten)
kann  leicht  zu  Mißverständnissen  führen.  Es  ist  nämlich  möglich,  daß  die  Wirtschaftseigner ­
  ihr  Verhalten  auch  ändern  können.  So  kann  z.  B.  der  Staat  die  eigenen ­
  Bergwerksbetriebe  so  handhaben,  wie  es  ein  Privater  tun  würde,  d.h.  daß
für  den  Staat  in  diesem  Falle  nicht  in  erster  Linie  das  allgemeine  Interesse  maßgebend ­
  ist,  sondern  das  eigene,  nämlich  die  Herbeiführung  einer  vollen  Staatskasse. ­
  Andererseits  ist  es  möglich,  daß  auch  private  Personen  im  öffentlichen  Interesse ­
  handeln,  so  wenn  letztere  z.  B.  einem  Gemeinwesen  ein  Krankenhaus  oder
Altersheim  kostenlos  zur  Verfügung  stellen.  Zur  Vermeidung  solcher  Mißverständnisse ­
  empfiehlt  es  sich,  die  Unterscheidung  in  öffentliche  und  private  Wirtschaftsbetriebe ­
  nach  dem  ursprünglichen  Merkmal,  der  Wirtschaftsperson,  vorzunehmen. ­
  Dann  liegen  —  um  es  noch  einmal  zu  wiederholen  —  öffentliche  Wirtschaftsbetriebe ­
  vor,  wenn  eine  öffentlich-rechtliche  Körperschaft  Wirtschaftseigner ­
  ist;  ist  dies  nicht  der  Fall,  dann  sprechen  wir  von  privaten  Wirtschaftsbetrieben. ­

Will  man  hingegen  die  Wirtschaftsbetriebe  nach  ihrem  Zweck  (ob  sie  im  allgemeinen ­
  oder  eigenen  Interesse  handeln)  unterscheiden,  dann  ist  die  folgende  Kennzeichnung ­
  vorzuziehen;
1.  Ertrags-Wirtschaftsbetriebe,  bei  denen  die  Erzielung  eines  Ertrages  (Gewinnes) ­
  oberste  Richtschnur  ihres  Handelns  ist,  und  2.  Gemein-Wirtschaftsbetriebe,
  denen  es  in  erster  Linie  auf  die  Befriedigung  bestimmter  Bedürfnisse  im
Interesse  der  Allgemeinheit  ankommt.  Bei  ihnen  tritt  die  Erzielung  eines  Gewinnes
zurück;  freilich  können  auch  sie  nicht  ganz  auf  die  Erzielung  eines  Gewinnes
(zur  Bezahlung  der  Gehälter,  Löhne,  Zinsen)  verzichten,  wenn  sie  ihr  Kennzeichen
als  Wirtschaft  nicht  verlieren  wollen.  Denn  im  Bereiche  der  Geldwirtschaft  ist
Wirtschaft  immer:  in  Geld  mindestens  soviel  einnehmen,  wie  in  Geld  an  Kosten
aufgewendet  worden  ist.  Findet  die  Deckung  eines  Unterschusses  aus  anderen
Mitteln  (Steuern,  Beiträge,  Subventionen)  statt,  so  liegt  nicht  eine  Wirtschaft,
sondern  (mit  Liefmann)  eine  öffentliche  Anstalt  vor.
Mit  dieser  Kennzeichnung  ist  dem  Umstand  Rechnung  getragen,  daß  ein  öffentlicher ­
  (z.B.  dem  Staat  gehörender)  Wirtsehaftsbetrieb  zugleich  eine  Ertrags-Wirtschaft
  sein  kann  (so  wenn  das  staatliche  Bergwerk  nach  diesen  Merkmalen  betrieben ­
  wird).  Der  öffentliche  Wirtschaftsbetrieb  nimmt  hingegen  das  Merkmal
einer  Gemein-Wirtschaft  an,  wenn  er  Leistungen  (Güter)  zum  Gegenstand  hat,  die
von  den  privaten  Wirtschaftsbetrieben  vernachlässigt  werden,  weil  sie  keinen  genügenden ­
  Gewinn  abwerfen  oder  wenn  der  öffentliche  Wirtschaftsbetrieb  (im
Interesse  der  Allgemeinheit)  auf  die  restliche  Ausnutzung  der  Gewinnmöglichkeiten ­
  verzichtet.  In  der  Praxis  wird  es  nicht  immer  leicht  sein,  festzustellen,  ob
der  öffentliche  Wirtschaftsbetrieb  nach  dem  reinen  Ertragsprinzip,  dem  Gewinnprinzip ­
  oder  einem  Mittelding  von  beiden  geführt  wird.  Das  letztere  wird  wohl
meistens  der  Fall  sein.
Im  Zuge  der  vorstehenden  Einteilung  nach  dem  Zweck  in  1.  Ertrags-Wirtschaften ­
  und  2.  Gemein-Wirtschaften  wäre  dann  noch  eine  weitere  Gruppe  von  Wirtschaftsbetrieben ­
  anzuführen:  3.  die  Genossenschaften,  die  es  weder  mit  dem
        <pb n="49" />
        Nach  der  Wirtschaftsperson.

43

Gewinnstreben,  noch  mit  der  Berücksichtigung  des  Gemeinwohls  zu  tun  haben,
sondern  (nach  dem  zutreffenden  Wortlaut  des  Genossenschaftsgesetzes  von  1889)
den  Zweck  haben:  mittelst  gemeinschaftlichen  Geschäftsbetriebes  den  Erwerb  oder
die  Wirtschaft  ihrer  Mitglieder  zu  fördern.  Also  nicht  für  sich,  auch  nicht  für  die
Gesamtheit,  sondern  für  ihre  Mitglieder  wollen  die  Genossenschaften  tätig  sein.
Sie  nehmen  dadurch  eine  Sonderstellung  ein,  auf  die  wir  in  einem  besonderen  Abschnitt ­
  (4)  näher  eingehen  wollen.
3.  Private  oder  öffentliche  Wirtschaftsbetriebe?  Die  eigentlichen  Aufgaben  der
öffentlich-rechtlichen  Körperschaften,  voran  des  Staates,  sind:  Sicherung  des
Gemeinschaftslebens  des  Volkes  gegen  äußere  und  innere  Feinde,  Sorge  für  eine
der  Volksgemeinschaft  entsprechende  Rechts-  und  Bildungspflege,  Beeinflussung
der  Gesamtwirtschaft  durch  eine  dem  Interesse  des  ganzen  Volkes  dienende  Wirtschaftspolitik. ­
  Zur  Durchführung  dieser  Hoheitsaufgaben  bedarf  der  Staat  einer
großen  Zahl  von  Beamten,  Mitteln  und  Einrichtungen.  Sie  treten  uns  als  Gerichte,
Schulen,  Ministerien,  Verwaltungen,  Ämter  usw.  entgegen  und  erhalten  ihr  Leben
aus  Gesetzen,  Verordnungen,  Anordnungen,  Anweisungen,  Befehlen  —  letzten
Endes  aus  der  Souveränität  des  Staates.  Zur  Erfüllung  dieser  Aufgaben  benötigen ­
  die  öffentlich-rechtlichen  Körperschaften  entsprechende  Mittel  —  Geld,
Naturalien  —  die  sie  als  Einnahmen  aus  Steuern,  Abgaben,  Anleihen  u.  a.  m.
aufbringen.  Wenn  es  in  diesem  Zusammenhang  üblich  ist,  von  einer  Wirtschaft
des  Staates  (Gemeinden)  zu  sprechen,  so  ist  die  Finanzwirtschaft,  genauer  der
Haushalt  der  öffentlichen  Körperschaften  (öffentlicher  Haushalt)  gemeint.
Daneben  besteht  die  Frage:  ob  der  Staat  (oder  sonstige  öffentliche  Körperschaften) ­
  eine  Wirtschaft  im  eigentlichen  Sinne  des  Wortes  betreiben,  also  sich
an  der  Herstellung  von  Gütern  für  die  äußeren  Bedürfnisse  der  Menschen  beteiligen
sollen.  Diese  Frage  läßt  sich  von  drei  Seiten  aus  beantworten.  Geschichtlich
gesehen  ist  die  Frage  nicht  nur  nach  den  Zeitläufen,  sondern  auch  in  den  einzelnen
Ländern  sehr  verschieden  beantwortet  worden.  Im  17.  und  18.  Jahrhundert
herrschte  in  Deutschland  die  Meinung  vor,  daß  dem  Staat  die  Aufgabe  zufalle,
mit  allen  Mitteln  die  Wirtschaftstätigkeit  zu  fördern  und  zu  beleben,  und  wenn  es
sein  muß,  durch  Errichtung  eigener  staatlicher  Wirtschaftsbetriebe  dieses  Ziel  zu
verwirklichen.  Auf  diese  Weise  entstanden  die  öffentlichen  Handelskompagnien
und  Banken,  wurden  staatliche  Porzellanmanufakturen  iös  Leben  gerufen,  staatliche ­
  Papier-,  Textil-  u.  a.  Fabriken  errichtet.  Darüber  hinaus  wurde  den  privaten ­
  Wirtschaftsbetrieben  weitgehende  Förderung  durch  eine  entsprechende
Wirtschaftspolitik  von  seiten  des  Staates  zuteil.  Aus  allem  läßt  sich  zunächst
weder  ein  Gegensatz  noch  ein  Wettbewerb  zwischen  öffentlichen  und  privaten
Wirtsohaftsbetrieben  feststellen:  weil  die  privaten  Wirtschaften  von  sich  aus  nicht
in  der  Lage  waren  oder  vielleicht  auch  nicht  die  Zeichen  der  Zeit  verstanden,
die  wünschenswerte  Entfaltung  der  Gesamtwirtschaft  zu  betreiben,  greift  der
Staat  in  der  besprochenen  Weise  in  die  Wirtschaft  ein.  (Wobei  sich  erstmalig
die  Unterscheidung:  öffentliche  und  private  Wirtschaft,  vgl.  2,  einbürgerte).
Nachdem  der  Anstoß  zur  Wirtschaftsförderung  in  dieser  Weise  gegeben  war,
glaubte  man  zu  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  die  Grenzen  der  öffentlichen  Wirtschaft ­
  erkannt  zu  haben.  Es  erfolgte  ein  grundsätzlicher  Umschwung  aus  der
Meinung,  daß  die  privaten  Wirtschaften  durch  Entfesselung  des  eigenen  Willens
und  Verfolgung  zunächst  des  eigenen  Vorteils  (Gewinnstreben)  der  Gesamtwirtschaft ­
  bessere  Dienste  zu  leisten  vermögen,  als  der  von  Hemmungen  aller  Art  beschwerte ­
  staatliche  Wirtschaftsbetrieb.  Der  Zunahme  und  Weiterentwicklung  der
privaten  Wirtschaftsbetriebe  folgte  zunächst  ein  Zurückbleiben  und  dann  ein  Abbau ­
  der  öffentlichen  Wirtschaftsbetriebe.  Aus  dieser  Zeit  haben  sich  nur  noch
wenige  öffentliche  Wirtschaftsbetriebe,  sozusagen  als  Musterbetriebe,  erhalten;
        <pb n="50" />
        44

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtsohaftsbetriebe.

(Reichs-)  Druckerei,  Staatliche  Banken,  Brauereien,  Porzellanmanufakturen,
Bergwerksbetriebe  u.  a.  m.
Die  Herrschaft  der  privaten  Wirtschaftsbetriebe  hat  nicht  immer  und  überall
zur  Bestgestaltung  der  Gesamtwirtschaft  geführt;  es  zeigte  sich,  daß  der  Wettbewerb ­
  vielfach  zu  Verständigungen  führte,  die  wohl  den  beteiligten  Wirtschaften
Gewinn  brachten,  nicht  aber  zugleich  den  Bedürfnissen  der  Gesamtwirtschaft
immer  Rechnung  trugen.  So  entstand  die  weitere  Auffassung  von  der  öffentlichen ­
  Wirtschaft,  daß  sie  dort  einzusetzen  habe,  wo  eine  Beeinträchtigung  des
Gesamtinteresses  durch  das  ungehinderte  Walten  der  privaten  Wirtsohaftsbetriebe
stattfinde  oder  zu  erwarten  sei.  Im  Zuge  dieser  Überlegung  liegt  insbesondere
die  Verstaatlichung  der  Eisenbahnen,  später  die  Überführung  der  gemeindlichen
Gas-,  Wasser-  und  Elektrizitätswerke  sowie  der  Straßenbahnen  (Omnibusse)  in
die  öffentliche  Hand.  Dabei  konnte  der  Gesichtspunkt  mitsprechen,  aus  dem
Monopol,  das  sich  die  öffentliche  Hand  schuf,  zugleich  Einnahmen  für  den  Haushalt ­
  des  Staates  oder  der  Gemeinden  zu  gewinnen.  In  der  Nachkriegszeit  hat  sich
unter  der  Herrschaft  des  marxistischen  Sozialismus  die  Neigung  zum  Übergang
nach  der  öffentlichen  Wirtschaft  so  verstärkt,  daß  gegenwärtig  der  Anteil  der
letzteren  an  der  Gesamtwirtschaft  einen  beträchtlichen  Umfang  annimmt.
In  grundsätzlicher  Beziehung  lautet  die  Antwort,  daß  in  erster  Linie  der
öffentliche  Wirtschaftsbetrieb  dazu  dienen  kann,  einem  öffentlich-rechtlichen  Verband ­
  (Staat,  Gemeinde)  Gelegenheit  zum  Eingreifen  zu  geben,  wo  die  private
Wirtschaft  versagt,  sei  es,  daß  letztere  keinen  unmittelbaren  Vorteil  für  sich  wittert, ­
  d.h.  daß  in  der  Erwerbswirtschaft  keine  hinreichende  Rentabilität  zu  erwarten ­
  steht,  oder  daß  nicht  genügende  Unternehmungslust  vorhanden  ist,  oder
die  erforderlichen  Kapitalien  nicht  zur  Verfügung  stehen.  Hier  kann  der  öffentliche
Wirtschaftsbetrieb  unter  Umständen  das  Kapital  eher  aufbringen  oder  das  Risiko
auf  sich  nehmen;  wenn  freilich  die  Verzinsung  auf  das  verwendete  Kapital  ausbleibt, ­
  so  kann  der  Charakter  einer  Wirtschaft  leicht  verloren  gehen  (Subventionen). ­
  Ebenso  kann  eine  öffentliche  Wirtschaft  am  Platze  sein,  wenn  die  private
Wirtschaft  zwar  ihren  unmittelbaren  Vorteil  erreicht,  zugleich  aber  wichtige
Bedürfnisse  der  Gesamtwirtschaft  unbefriedigt  bleiben,  oder  der  Vorteil  zu  Lasten
anderer  Teile  der  Gesamtwirtschaft  geht.  In  diesen  Fällen  liegt  grundsätzlich  ein
Vorteil  des  öffentlichen  Wirtschaftsbetriebes  darin,  daß  der  staatliche  Wille  in
ihm  in  die  Erscheinung  tritt  und  die  Lücken  ausfüllt,  die  die  private  Wirtschaft
gelassen  hat,  oder  die  Mängel  beseitigt,  die  durch  die  ungehemmte  Tätigkeit  der
privaten  Wirtschaft  entstanden  sein  können.
Dem  öffentlichen  Wirtschaftsbetrieb  ist  eigentümlich,  daß  die  Willensbildung
an  eine  mehr  oder  weniger  große  Zahl  von  Stellen  gebunden  ist,  die  sich  aus  dem
Aufbau  und  der  Verfassung  der  öffentlich-rechtlichen  Körperschaften  ergeben.
Das  bedeutet,  daß  die  Entschlußmöglichkeiten  der  leitenden  Personen  gehemmt
und  ihre  Verantwortung  begrenzt  ist.  Sind  überdies  die  Angestellten  und  Arbeiter
Staatsbeamte  (und  fühlen  sie  sich  als  solche),  so  nimmt  der  öffentliche  Wirtschaftsbetrieb
  mehr  das  Merkmal  einer  Verwaltung  (siehe  AIII)  als  einer  Wirtschaft  an.
Diese  Eigentümlichkeiten  brauchen  nicht  die  Anwendung  der  öffentlichen  Hand
auszuschließen;  im  Gegenteil:  es  gibt  Wirtschaftsbetriebe,  die  ihrer  ganzen  Natur
nach  gerade  diese  Merkmale  vertragen,  nämlich  solche,  die  einfache  und  einheitliche ­
  Leistungen  vollbringen  und  deren  Tätigkeit  nach  vorbedachten  Plänen  für
lange  Zeit  festgelegt  werden  kann  (Eisenbahnen),  oder  solche,  die  nach  Leistungen
und  Größe  mehr  oder  weniger  am  Endpunkt  ihrer  Entwicklung  stehen.  Es  kann
sich  sogar  ergeben,  daß  gerade  diese  Merkmale  des  öffentlichen  Wirtschaf  tsbetriebes
die  beste  Gewähr  dafür  bieten,  daß  der  Zweck  und  der  Erfolg  für  die  Gesamtwirtschaft ­
  auch  wirklich  sichergestellt  wird.  Für  die  große  Masse  der  Wirtschafts ­
        <pb n="51" />
        Nach  der  Wirtschaftsperson.

45

betriebe,  insbesondere  der  zahllosen  kleineren  und  mittleren,  müssen  jedoch  diese
Eigentümlichkeiten  der  öffentlichen  Hand  zum  Nachteil  ausschlagen,  da  es  hier,
auch  im  kleinen,  auf  größere  Beweglichkeit,  sowie  auf  ständige  Anpassung  an  den
Markt  und  auf  Umschau  nach  neuen  Möglichkeiten  des  Wirtschaftens  ankommt.
Den  privaten  Wirtschaftsbetrieben  ist  das  Streben  nach  dem  eigenen  Vorteil
eigentümlich;  sie  tragen  aber  auch  allein  die  Verantwortung  für  ihr  Tun.  Das  Streben ­
  nach  Gewinn  stachelt  die  Unternehmungslust  an  und  entwickelt  Fähigkeiten,
Wollen  und  Können.  Das  Risiko,  das  die  privaten  Wirtschaftsbetriebe  selbst  zu
tragen  haben,  sorgt  dafür,  daß  sich  die  Handlungen  im  Rahmen  wirtschaftlicher
Überlegungen  halten.  Diese  Verfassung  verleiht  den  privaten  Wirtschaftsbetrieben
große  Beweglichkeit  und  die  Möglichkeit,  sich  den  Gestaltungen  des  Marktes  bis
in  alle  Feinheiten  anzupassen.  Es  ist  daher  richtig,  der  „privaten  Initiative“  für
das  Wirtschaften  eine  große  Bedeutung  beizumessen;  die  Initiative  des  einzelnen
Wirtschafters  erspäht  die  günstigen  Bedingungen  für  die  Inangriffnahme  und
Durchführung  der  Wirtschaft;  sie  entdeckt  neue  Möglichkeiten  der  Bedürfnisbefriedigung ­
  und  des  technischen  Fortschritts;  sie  schafft  dadurch  die  Voraussetzungen ­
  zugleich  für  die  Bestgestaltung  der  Gesamtwirtschaft.  Solange  es  noch
eine  Steigerungsmöglichkeit  in  der  Ausgestaltung  der  Wirtschaftsbetriebe  gibt,
sollte  man  auf  diese  Eigentümlichkeiten  der  Privatwirtschaft  ■—  im  Interesse  der
Gesamtwirtsohaft  —  nicht  verzichten.  Wohl  ist  es  denkbar,  daß  die  private  Wirtschaft ­
  von  der  öffentlichen  Wirtschaft  dort  abgelöst  wird,  wo  ein  gewisser  Sättigungsgrad ­
  in  der  Herstellung  der  Güter  oder  Gestaltung  der  Bedürfnisse  erreicht ­
  ist.
Es  ist  oben  schon  darauf  hingewiesen  worden,  daß  die  private  Regsamkeit  auch
ihre  Nachteile  haben  kann,  wenn  sie  dazu  führt,  daß  die  Mitbewerber  in  rücksichtsloser ­
  Weise  ausgemerzt  oder  die  Käufer  durch  hohe  Preise  übervorteilt  werden.
Sie  muß  daher  ihre  Grenze  in  der  Ausrichtung  auf  die  Gesamtheit  finden.
Nicht  zuletzt  ist  die  Antwort  auf  die  Frage;  private  oder  öffentliche  Wirtschaftsbetriebe ­
  auch  abhängig  von  der  Einstellung,  die  der  Staat  gegenüber  der
Wirtschaft  einnimmt.  Der  marxistische  Sozialismus  z.B.  glaubte  durch  die  Vergesellschaftung ­
  der  Produktionsmittel  eine  vollkommenere  Art  des  Wirtschaftens
herbeizuführen.  Im  Rahmen  einer  solchen  Auffassung  haben  private  Wirtschaften
keinen  Platz:  sämtliche  Wirtschaften,  die  der  Bereitstellung  von  Gütern  dienen,
sind  hier  sozialistisch,  d.h.  in  diesem  Sinne  öffentlich.  Der  nationalsozialistische
Staat  will  die  Wirtschaft  grundsätzlich  den  Volksgenossen  selbst  überlassen,  also
nach  Möglichkeit  der  privaten  Wirtschaft  den  Vorrang  geben,  was  nicht  ausschließt, ­
  daß  auch  der  Staat  als  solcher  zur  Errichtung  öffentlicher  Wirtschaften
schreiten  kann,  wenn  dies  im  Rahmen  seiner  politischen  Zwecke  liegt,  (Weiteres
hierzu  siehe:  C.  Gesamtwirtschaft  und  Staat.)
4.  Die  Genossenschaften.  Die  Genossenschaften  bezwecken,  auf  dem  Wege  des
Zusammenschlusses  dem  einzelnen  Mitglied  das  zukommen  zu  lassen,  was  diesem
allein  nicht  möglich  ist.  Die  so  erlangten  Vorteile  können  sich  sowohl  auf  den  Haushalt ­
  der  Mitglieder  als  auch  auf  ihre  Wirtschaft  beziehen.  Was  zunächst  den  Haushalt ­
  anbelangt,  so  kann  es  sich  z.B.  um  den  Bezug  von  Gütern  bestimmter  Preislage ­
  (Konsumgenossenschaften)  oder  um  gemeinsame  Beschaffung  von  Kapitalien
für  die  Errichtung  von  Wohnhäusern  (Baugenossenschaften)  handeln.  Obwohl
diese  Tätigkeiten  dem  Bereiche  des  Haushalts  angehören,  richtet  die  Genossenschaft ­
  für  diesen  Zweck  einen  eigenen  Geschäftsbetrieb  ein:  Beschaffung  der  für
die  Haushalte  bestimmten  Güter,  Bereitstellung  der  Güter  zum  Verkauf  an  die
Mitglieder,  oder  Beschaffung  von  Kapitaüen  von  dritter  Seite  oder  aus  Kreisen
der  Mitglieder  —  sog.  Bausparkassen  —  und  Gewährung  von  Darlehen  an  die
Mitglieder,  Einziehung  der  fälligen  Zinsen  und  Rückzahlungen  u.  a.  m.
        <pb n="52" />
        46

Die  Arten  und  Dörmen  der  Wirtsohaftsbetriebe.

Aus  diesen  Beispielen  wird  klar,  daß  die  Genossenschaften  weder  eine  private
noch  eine  öffentliche  Wirtschaft  darstellen.  Sie  sind  auch  keine  kapitalistischen
Unternehmungen,  die  den  Zweck  verfolgen,  eine  Kapitalrente  zu  erzielen.  Der
Zweck  der  Genossenschaft  ist  offenbar:  die  Zur-Verfügung-Stellung  von  Gütern
(oder  Darlehen)  für  die  angeschlossenen  Mitglieder.  Diese  Aufgabe  will  und  muß
die  Genossenschaft  allerdings  auf  die  beste  Weise  lösen,  d.h.  unter  Beachtung  des
wirtschaftlichen  Prinzips.  Sie  will  aber  dabei  keinen  Gewinn  erzielen,  wie  dies  sonst
im  Bereiche  der  Erwerhswirtschaft  der  Fall  ist.  Natürlich  muß  sie  bestrebt  sein,
aus  dem  Absatz  der  Güter  die  aufgewendeten  Kosten  zu  decken,  da  ja  sonst  Zuschüsse ­
  von  seiten  der  Mitglieder  oder  von  dritter  Seite  (Staat)  erforderlich
würden.
In  der  Praxis  ist  es  meist  üblich,  daß  die  Genossenschaften  in  ihren  Rechnungen ­
  Gewinne  ausweisen,  so  daß  äußerlich  eine  Übereinstimmung  mit  der  kapitalistischen ­
  Unternehmung  besteht.  Man  darf  sich  aber  durch  diese  Äußerlichkeit
nicht  über  das  wahre  Wesen  der  Genossenschaften  täuschen  lassen.  Denn  gewöhnlich ­
  findet  eine  Rückvergütung  der  erzielten  Überschüsse  an  die  Mitglieder  statt,
in  der  Regel  in  dem  Verhältnis,  wie  die  einzelnen  Genossen  an  der  Bildung  der
Überschüsse  beigetragen  haben  (also  bei  den  Konsumvereinen  nach  Maßgabe  des
Einkaufs,  bei  Baugenossenschaften  nach  dem  Verhältnis  der  geleisteten  Zinszahlungen). ­
  Nebenbei;  der  Überschuß  —  Gewinn  —  kann  ein  gewollter  oder  ungewollter ­
  sein;  im  ersten  Fall  ist  er  beabsichtigt,  um  der  Geschäftsführung  eine
größere  Sicherheit  zu  geben  (Bildung  von  Reserven),  im  letzten  Fall  kann  eine
Umsatzsteigerung  bei  gleichgebliebenen  Preisen  oder  eine  Kostensenkung  den
Gewinn  hervorgerufen  haben.  Immer  besteht  jedoch  das  Bestreben,  Kosten,  Preise
und  Umsatz  so  zu  gestalten,  daß  nach  Möglichkeit  zunächst  ein  gewisser  Überschuß ­
  zu  erwarten  ist.
Freilich  kann  sich  der  Charakter  der  Genossenschaft  ändern,  wenn  z.  B.  diejenigen, ­
  an  die  die  Gewinne  ausgeschüttet  werden,  nicht  oder  nicht  mehr  übereinstimmen ­
  mit  denen,  die  die  Gewinne  (als  Käufer  oder  Darlehnsnehmer)  herbeigeführt ­
  haben.  Das  ist  z.B.  der  Fall,  wenn  das  Eigenkapital  von  Dritten  aufgebracht ­
  wird  (die  freilich  Mitglieder  der  Genossenschaft  sein  müssen)  und  der  Gewinn ­
  als  Dividende  auf  dieses  Kapital  verteilt  wird.  Insbesondere  auf  dem  Gebiet
des  Kreditwesens  können  solche  Genossenschaften  leicht  zu  großen  Geldverdienern ­
  werden,  so  wenn  sie  z.  B.  zu  Wucherpreisen  Geld  an  solche  Kreditnehmer
ausleihen,  die  sonst  keine  Kredite  bekommen  (natürlich  ist  hier  auch  das  Risiko
entsptechend  hoch).
Alles  in  allem:  den  Genossenschaften  fehlt  das  entscheidende  Merkmal  der
kapitalistischen  Unternehmung;  Genossenschaften  sind  keine  Unternehmungen
in  diesem  Sinne.  (Wohl  sind  sie  es  in  einem  weiteren  Sinne,  da  sie  es  eben  unternehmen, ­
  mittels  gemeinschaftlichen  Geschäftsbetriebes  den  Erwerb  oder  die
Wirtschaft  der  angeschlossenen  Mitglieder  zu  fördern.  Darin  liegt  zweifellos  ein
Wagnis,  unter  Umständen  sogar  ein  großes,  wie  gleich  zu  zeigen  sein  wird.)
Wenn  die  Genossenschaften  ihren  Zweck  erfüllen  wollen,  und  sofern  sie  hierbei
auf  den  Wettbewerb  privater  und  öffentlicher  Wirtschaftsbetriebe  stoßen,  so  bleibt
ihnen  nichts  anderes  übrig,  als  ihren  Geschäftsbetrieb  nach  den  Regeln  der  kapitalistischen ­
  Unternehmungen  durchzuführen,  die  im  Wettbewerb  mit  ihnen  auf
gleichem  Gebiete  tätig  sind,  also  so  zu  tun,  als  ob  sie  Unternehmungen  seien.  Das
bedeutet:  daß  z.B.  Konsumgenossenschaften  im  Einkauf  so  —  kaufmännisch  —
Vorgehen  wie  die  entsprechenden  Handelsbetriebe,  daß  sie  Voranschläge  über  die
Kosten,  Preise,  Umsätze  anstellen,  daß  sie  über  entsprechendes  Kapital  verfügen,
ja,  daß  sie  auch  das  Rechnungswesen  nach  kaufmännischen  Grundsätzen  einrichten, ­
  alles,  wie  es  in  der  kapitalistischen  Unternehmung  üblich  ist.  Nur  mit
        <pb n="53" />
        Nach  der  rechtlichen  Verfassung  (Unternehmungsformen).

47

dem  Unterschied,  daß  sie  keinen  Gewinn  erzielen  wollen,  nicht  die  Absicht  haben,
Kapital  zu  verwerten.
Ihre  Besonderheit  (und  die  Schwierigkeit  zugleich)  liegt  dann  darin,  daß  sie
unter  Beachtung  und  Verwendung  der  kapitalistischen  Verfahrensweisen  außerdem ­
  den  genossenschaftlichen  Zweck  im  Auge  behalten  und  erfüllen  müssen.
Nicht  immer  haben  die  Genossenschaften  (besser  die  Leiter  der  genossenschaftlichen ­
  Wirtschaftsbetriebe)  diese  Doppelaufgabe  richtig  und  rechtzeitig  erkannt;
denn  sonst  wären  nicht  soviel  Fehlschläge  im  Genossenschaftswesen  vorgekommen.
Andererseits  ist  der  Erfolg  um  so  größer,  je  mehr  es  den  Genossenschaften  gelingt,
unter  Anwendung  kapitalistischer  Verfahrensweisen  den  Vorsprung  auszunutzen,
den  sie  aus  ihrer  großen  Mitgliederzahl  mitbringen,  wie  z.B.  die  auf  bestimmte
Güter  des  täglichen  Lebens  ausgerichtete  Massenkaufkraft  der  Konsumvereine.
Übrigens  gilt  das  gleiche  für  die  der  Förderung  der  Erwerbswirtschaft  dienenden ­
  Genossenschaften,  wie  z.  B.  der  Kreditgenossenschaften,  wenn  es  gelingt,  die
mangelhafte  Kreditfähigkeit  des  einzelnen  durch  geeignete  Sicherungsmittel  zu
verbessern  und  dabei  die  allgemeinen  bankbetriehlichen  Grundsätze  zu  erfüllen,
oder  bei  den  Einkaufs-  und  Absatzgenossenschaften,  die  Marktgesetze  zu  beachten. ­
  Die  Doppelnatur  der  Genossenschaften  erklärt  es,  warum  es  so  schwierig
ist,  eigentliche  Produktivgenossenschaften,  das  sind  Vereinigungen  von  Arbeitern
oder  selbständigen  Gewerbetreibenden  auf  genossenschaftlicher  Grundlage,  lebensfähig ­
  zu  gestalten,  d.h.  zu  gemeinsamem  Geschäftsbetrieb  zusammenzuschließen.
Denn  wenn  Nur-Arbeiter  oder  Nur-Handwerker  sich  vereinigen,  fehlt  leicht  die
Gliederung  sowohl  der  technischen  als  auch  der  kaufmännischen  Arbeit  in  Ausführung ­
  und  Leitung,  die  in  der  kapitalistischen  Unternehmung  sich  als  zweckvoll
und  erfolgreich  erwiesen  hat  (3.  Buch).
Den  Genossenschaften  liegt  der  Gedanke  zugrunde:  alle  für  einen,  einer  für  alle.  Dieser
genossenschaftliche  Geist  soll  die  Genossen  untereinander  verbinden;  hier  ist  also  im  kleinen
das  verwirklicht,  was  für  die  Volksgenossen  im  ganzen,  also  für  die  Volksgemeinschaft,  gilt.
Infolgedessen  werden  die  Genossenschaften  gern  der  Erfüllung  der  Volksgemeinschaft  als  Vorbild ­
  hingestellt.  Und  es  kann  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß  echt  genossenschaftlicher  Geist
leicht  einen  Zugang  zu  dem  Gefühl  der  Volksverbundenheit  findet.  Doch  ist  hierbei  zu  beachten, ­
  daß  die  Genossenschaften  in  ihrem  Auftreten  als  geschlossene  Einheiten  nach  außen  hin
(genossenschaftliche  Unternehmungen)  ebenso  leicht  in  den  Fehler  verfallen  können,  nur  ihr
eigenes  Interesse  zu  suchen,  und  hierbei  in  einen  Gegensatz  zur  Gesamtwirtschaft  zu  geraten.
Außerdem  ist  zu  beachten,  daß  sie  in  einem  natürlichen  Wettbewerb  mit  den  privaten  und
öffentlichen  Wirtsohaftsbetrieben  stehen,  wodurch  sich  gleichfalls  Beeinträchtigungen  ergeben ­
  können.

II.  Nach  der  rechtlichen  Verfassung  (Unternehmungsformen).
1.  Die  privaten  Unternehmungsformen  (I).  Am  Anfang  steht  der  Alleinbetrieb:
eine  Person  ist  Eigentümerin  der  Wirtschaft,  und  sie  betreibt  allein  die  Wirtschaft.
Ein  solcher  Alleinbetrieb  weist  Vorteile  auf:  alleinige  Verfügungsgewalt  in  Wirtschaft ­
  und  Betrieb,  Verwendung  eigener  Fähigkeiten,  Einsetzung  eigenen  Könnens
und  Einheimsung  des  Erfolges,  in  der  Erwerbswirtschaft:  in  der  Form  des  Geldüberschusses, ­
  des  Geldeinkommens.  Diesen  Vorteilen  stehen  Nachteile  gegenüber: ­
  geringe  Fähigkeiten  und  begrenztes  Können  des  Wirtschaftseigners,  nicht
hinreichendes  Vermögen,  nur  beschränkte  Arbeitskraft  und  zu  großes  Wagnis  (Haftung ­
  mit  dem  ganzen  Vermögen).  So  streben  die  Alleinbetriebe  nach  Ergänzungen
und  Abwandlungen:  Heranziehung  von  Arbeitskräften  (zuerst  aus  der  Familie,
dann  als  Angestellte,  Mitarbeiter,  schließlich  als  Miteigentümer),  Beschaffung  von
Kapital  durch  Aufnahme  von  Darlehn  oder  als  Beteiligung,  Beschränkung  oder
Teilung  des  Risikos  durch  einen  besonderen  rechtlichen  Zuschnitt  des  Wirtschaftsbetriebes. ­
        <pb n="54" />
        48

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

Das  letztere  ist  freilich  nur  möglich,  wenn  der  Wirtsohaftsbetrieb  bereits  die  Form  der
(kapitalistischen)  Unternehmung  angenommen  bat  oder  diese  durch  eine  entsprechende  Änderung ­

  seiner  wirtschaftlichen  und  rechtlichen  Form  anzunehmen  bereit  ist.  Nur  Unternehmungen ­
  im  wirtschaftlichen  Sinne:  Erwerbswirtschaften  mit  Kapitalrechnung,  also  Wirtschaftsbetriebe ­
  im  Rechtssinne  als  Kaufleute  (die  ein  Handelsgewerbe  betreiben),  können  von  den
im  HGB.  vorgesehenen  Rechtsformen  Gebrauch  machen.  Als  solche  kommen  in  Betracht:
        <pb n="55" />
        Nach  der  rechtlichen  Verfassung  (Unternehmungsformen).

49

beeinträchtigt:  bei  der  Stillen  und  der  Kommanditgesellschaft.  Eine  STG.  liegt
vor,  wenn  sich  ein  Dritter  mit  einer  Einlage  an  dem  Wirtschaftsbetrieb  eines
anderen  beteiligt  und  die  Haftung  auf  diese  Einlage  beschränkt  wird.  Das  gleiche
gilt  für  die  KG.;  es  besteht  nur  der  Unterschied,  daß  mit  der  Einlage  des  Kommanditisten ­
  und  dem  Vermögen  des  Wirtschafters  (Komplementär)  ein  Gesellschaftsvermögen ­
  (Kapital)  gebildet  wird,  während  die  Einlage  der  STG.  in  das
Vermögen  des  Wirtschaftseigners  übergeht.  Außerdem  wird  das  Kommanditverhältnis
  durch  die  Eintragung  in  das  Handelsregister  öffentlich  bekannt,  während ­
  das  Vertragsverhältnis  der  STG.  still  ist.  Beide  Rechtsformen  dienen  der
Kapitalbeschaffung  auf  seiten  des  Wirtschafters  (und  der  Kapitalanlage  auf  seiten
der  Einleger).  Doch  ist  die  geschichtliche  Entstehung  beider  Gesellschaftsformen
mehr  auf  das  Bedürfnis  von  Kapitalbesitzern,  durch  Kapitalbeteiligung  an  den
Gewinnen  von  Unternehmungen  teilzunehmen  (Bankiers,  Fürsten,  Geistlichkeit
14.—16.  Jahrhundert),  als  auf  das  Verlangen  der  Kaufleute  nach  Kapitalbeschaffung ­
  zurückzuführen.  Heute  tritt  der  Gesichtspunkt  in  den  Vordergrund,  daß  die
Kapitalbeschaffung  für  den  Wirtschafter  erleichtert  wird,  wenn  die  neuen  Gesellschafter ­
  ihre  Haftung  auf  die  Höhe  ihrer  Einlage  beschränken  können.
In  der  Praxis  genügen  nicht  immer  die  gesetzlich  vorgesehenen  Sicherheiten:
Einsichtnahme  in  die  Bücher,  Vorlegung  der  Bilanz,  dazu  bei  der  KG.  ein  Einspruchsrecht ­
  gegen  außergewöhnliche  Geschäfte.  Meist  wird  sich  der  Wirtschafter
zu  weiteren  Eingriffen  in  seine  Selbständigkeit  bereit  finden  müssen,  insbesondere
wenn  die  eintretenden  Gesellschafter  nicht  aus  dem  eigenen  Familienkreis  stammen. ­
  Sonst  bietet  sowohl  die  STG.  wie  die  KG.  am  ehesten  die  Möglichkeit,
daß  die  Alleinherrschaft  des  Wirtschafters  aufrechterhalten  bleibt  (was  natürlich
bei  der  OHG.  durch  das  tatsächliche  Verhalten  des  einen  oder  anderen  Teilhabers
auch  erreicht  werden  kann).
Der  Wirtschafter  (Kaufmann  i.  S.  des  HGB.)  entzieht  sich  dem  Risiko  des  eigenen  Wirtsohaftsbetriehes,
  indem  er  zwar  in  eigenem  Namen,  aber  für  Rechnung  eines  Dritten  tätig  ist
(Kommissionär).  Ihm  steht  lediglich  die  Kommissionsgebühr  (für  die  Erledigung  des  Geschäftes) ­
  zu,  wenn  nicht  andere  Abmachungen  getroffen  sind  (wie  Teilung  des  —  über  einen
vereinbarten  Preis  hinausgehenden  —  Überpreises).  In  dieser  reinen  Form  braucht  der  Kommissionär ­
  kein  Kapital  —  wichtig  für  Anfänger  —,  wohl  aber  das  Ansehen,  damit  ihm  Geschäfte ­
  übertragen  worden  oder  er  solche  mit  Dritten  absohließen  kann.  Anders,  wenn  der
Kommissionär  die  vorschußweise  Finanzierung  der  ihm  zum  Verkauf  übersandten  oder  zum
Einkauf  übertragenen  Kommissionswaren  übernimmt,  wie  dies  im  (Übersee-)  Großhandel
üblich  ist.  In  solchem  Falle  ist  das  Vorhandensein  von  Kapital  ausschlaggebend  für  die
Durchführung  der  Kommissionsgeschäfte.  In  großem  Umfang  ist  die  Tätigkeit  des  Kommissionärs ­
  jedoch  darauf  zurückzuführen,  daß  ein  Kaufmann  sein  Risiko  beschränken  will,  indem
er  seinem  Abnehmer  die  Ware  nur  in  Kommission,  d.h.  unter  Wahrung  seines  Eigentumsanspruches,
  zum  weiteren  Verkauf  überläßt.  Von  hier  aus  ist  das  Bestreben  dieser  Kommissionäre ­
  zu  verstehen,  zum  Eigen-Geschäft  überzugehen,  d.h.  den  Wirtsohaftsbetrieb  für  eigene
Rechnung  zu  übernehmen.  Sie  stellen  dann  dem  Risiko  die  größeren  Gewinnmöglichkeiten
gegenüber,  die  der  eigene  Wirtschaftsbetrieb  aufweist.
Eine  besondere  Stellung  nimmt  das  Kommissionsgeschäft  im  Bankbetrieb  ein.  Die  Banken
übernehmen  die  Besorgung  von  An-  und  Verkäufen  von  Effekten  für  ihre  Kunden  kommissionsweise, ­
  d.h.  sie  vermitteln  diese  Aufträge  an  der  Börse,  behalten  sich  aber  den  Selbsteintritt ­
  vor.  Sie  berechnen  also  ihren  Kunden  die  erzielten  Preise  oder  den  Börsenpreis,  wenn
sie  von  dem  Recht  des  -Sei  bst  eintritt  s  Gebrauch  machen.  Ihr  Gewinn  besteht  in  der  Kommissionsgebühr, ­
  hier  meist  An-  und  Verkaufsprovision  genannt.
Das  HGB.  setzt  den  Kommissionär  dem  Kaufmann  gleich,  d.h.  dem,  der  das  Handelsgewerbe ­
  für  eigene  Rechnung  betreibt.  Dasselbe  giltfürden  Agenten  und  den  Makler.  Der  Agent
schließt  im  Namen  seines  Geschäftsherrn  ab,  ist  also  in  seiner  Tätigkeit  in  starkem  Maße  von
dem  Ansehen  abhängig,  das  der  Geschäftsherr  (oder  seine  Leistungen)  in  der  Öffentlichkeit
genießt.  Agenturen  finden  sich  natürlich  besonders  dort,  wo  die  Art  des  Betriebes  Geschäfte
für  eigene  Rechnung  oder  als  Kommissionär  nicht  zulassen,  wie  z.B.  bei  den  Versicherungen.
Der  Makler  vermittelt,  d.h.  er  bringt  den  Abschluß  zwischen  zwei  Geschäftspartnern  zustande.
Während  früher  im  weiten  Umkreis  des  Handels  die  Mitwirkung  von  Maklern  —  wegen  der
Schwierigkeit,  einen  geeigneten  Geschäftspartner  zu  finden  —  erwünscht  und  häufig  zur  reohts-Mon,
  Die  lehre  vom  Wirtächattsbetrieb.  I.  4
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Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

gültigen  Bestätigung  des  Abschlusses  erforderlich  war,  ist  heute  der  Makler  in  größerem  Umfange ­
  nur  noch  im  Grundstüokshandel  und  im  Börsenverkehr  anzutreffen.  Seinem  Aufgabenkreis ­
  entspricht  es,  wenn  ihm  —  früher  allgemein,  heute  z.B.  als  Kursmakler  an  der  Börse  —
die  Eigenschaft  einer  amtlichen  Person  beigelegt  wird.
3.  Die  privaten  Unternehmungsformen  (II).  Bei  der  Aktiengesellschaft  steht
die  Kapitalbeschaffung  im  Vordergrund.  Sie  wird  dadurch  erleichtert,  daß  hier
das  Grundkapital  in  eine  mehr  oder  weniger  große  Zahl  von  Stücken  zerlegt  ist,
und  daß  diese  Anteile  am  Grundkapital  •—  Aktien  genannt  —  mit  einer  auf  die
Vollzahlung  beschränkten  Haftung  ausgestattet  sind.  Hierdurch  wird  die  Möglichkeit ­
  geschaffen,  daß  sich  kleine  Kapitalien  beteiligen  und  zugleich  ihre  Haftung
in  Höhe  der  übernommenen  Aktien  beschränken  können.  Hinzu  kommt,  daß  die
Aktien  übertragbar  und  als  Gegenstand  des  Börsenhandels  jederzeit  verkäuflich
sind,  so  daß  der  einzelne  Aktionär  wieder  zu  seinem  Gelde  kommen  kann,  obwohl
das  Gesamtkapital,  das  der  Aktiengesellschaft  durch  die  Zusammenfügung  der
einzelnen  Aktien  zur  Verfügung  steht,  unkündbar  ist  (wenn  man  davon  absieht,
daß  natürlich  die  Gesamtheit  der  Aktionäre  mittelst  Beschlusses  die  Auflösung
der  AG.  und  die  Rückzahlung  des  Kapitals  herbeiführen  kann).  Der  Nachteil,  der
darin  liegt,  daß  alle  Aktionäre  nur  beschränkt  haften,  wird  dadurch  wettgemacht,
daß  durch  Zusammenfassung  vieler  kleiner  Kapitalien  ein  entsprechend  hohes
Gesamtkapital  aufgebracht  werden  kann,  das  eine  bessere  Sicherheit  zu  bieten
vermag,  als  die  unter  Umständen  recht  fragwürdige  unbeschränkte  Haftung  von
Einzelpersonen.  (LG.  Farben-AG.:  Grundkapital  1000  Mill.  RM.)
Bei  dem  Gebilde,  das  wir  Aktiengesellschaft  nennen,  entsteht  die  Frage:  wer
soll  die  Aufgaben  des  Wirtschafters  übernehmen  ?  Das  Gesetz  sieht  eine  Dreioder ­
  Vierteilung  der  Aufgaben  vor.  Die  Geschäftsführung  liegt  dem  Vorstand  ob,
der  aus  einer  oder  mehreren  Personen  bestehen  kann  (und  die  sich  in  der  Praxis
Direktoren  nennen).  Der  Vorstand  leitet  die  Aktiengesellschaft  im  Innern  und
vertritt  sie  nach  außen.  Der  Überwachung  des  Vorstandes  dient  das  zweite
Organ;  der  Aufsichtsrat,  der  aus  mindestens  drei  Personen  bestehen  muß,  die
—  wie  übrigens  auch  der  Vorstand  —  nicht  Aktionäre  der  Gesellschaft  zu  sein
brauchen.  Beide  •—  Vorstand  und  Aufsichtsrat  —  sind  der  Generalversammlung
der  Aktionäre  verantwortlich,  die  Entlastung  erteilt  und  über  die  Verteilung  der
Gewinne  beschließt.  Als  viertes  Organ  ist  die  Öffentlichkeit  zu  bezeichnen,  die  in
weitgehender  Weise  über  die  Vorgänge  bei  der  Aktiengesellschaft  (Veröffentlichung ­
  der  Bilanz  und  des  Geschäftsberichts)  unterrichtet  wird.  (Publizitätspflicht.) ­

Trotz  der  Schwerfälligkeit,  die  in  dieser  Teilung  der  Gewalten  liegt,  und  die
man  früher  vielfach  als  eine  Behinderung  in  der  Anwendung  der  Aktiengesellschaftsform ­
  angesehen  hat,  ist  die  Aktiengesellschaft  heute  auf  allen  Wirtschaftsgebieten ­
  vertreten,  selbst  dort,  wo  es  auf  schnelle  Entschlüsse  ankommt.  Lediglich
vor  dem  Handelsbetrieb  hat  die  Aktiengesellschaft  halt  gemacht;  doch  spielt  hier
das  Risiko  mit,  das  im  Handel  besonders  groß  ist  (obwohl  die  erste  Aktiengesellschaft ­
  im  Handel  entstanden  ist:  1602  Ostindische  Compagnie).  Vornehmlich
zwei  Gründe  sind  es,  die  das  rasche  Vordringen  der  Aktiengesellschaft  erklären.
Vor  allem  bietet  —  wie  wir  gesehen  haben  ■—  die  Aktiengesellschaft  die  Möglichkeit, ­
  große  Kapitalien  für  die  Zwecke  der  Unternehmung  aufzubringen.  Demgegenüber ­
  müssen  und  können  die  vermeintlichen  Nachteile  der  Aktiengesellschaftsform ­
  in  Kauf  genommen  werden.  Sodann  haben  die  beteiligten  Personen ­
  es  verstanden,  die  Spannungen,  die  sich  aus  der  Gewaltenteilung  ergeben
können,  durch  eine  zweckmäßige  Arbeitsweise  zu  überbrücken.  So  ist  es  bei
vielen  Gesellschaften  üblich  geworden,  den  Aufsichtsrat  nicht  nur  (oder  in  der
Hauptsache)  die  ihm  vom  Gesetz  zugeschriebene  Aufgabe  der  Kontrolle  ausüben
zu  lassen,  sondern  ihn  darüber  hinaus  an  der  Geschäftsführung  zu  beteiligen,  in ­
        <pb n="57" />
        Nach  der  rechtlichen  Verfassung  {Unternehmungsformen).

51

4*

dem  wichtige  oder  weitreichende  Entscheidungen  vorher  mit  ihm  besprochen  werden ­
  oder  gar,  daß  der  Aufsichtsrat  selbst  dieses  oder  jenes  Geschäft  vorschlägt,
einleitet  oder  durchführt.  Der  Generalversammlung  gegenüber  kennen  sich  Vorstand ­
  und  Aufsichtsrat  durch  eigenen  Besitz  an  Aktien  oder  durch  das  Depotstimmrecht ­
  der  mit  ihm  zusammenarbeitenden  Banken  entsprechende  Mehrheiten
verschaffen.  Rein  äußerlich  gesehen,  mag  diese  Entwicklung  nicht  der  Idee  des
Gesetzgebers  entsprechen;  praktisch  ist  es  auf  diesem  Wege  gelungen,  leistungsfähige ­
  und  in  sich  gefestigte  Unternehmungen  aufzubauen.  Natürlich  wird  es
letzten  Endes  von  den  Personen  abhängen,  die  sich  dieser  Mittel  bedienen;  einzelne
Mißbräuche  dürfen  nicht  darüber  hinwegtäuschen,  daß  im  großen  und  ganzen
diese  Entwicklung  des  Inhalts  der  Aktiengesellschaft  —  gegenüber  ihrer  Form  ■—•
der  deutschen  Volkswirtschaft  doch  Vorteile  gebracht  hat.
Der  Stärkung  der  Geschäftsführung  dienen  insbesondere  die  besonders  seit  dem
Kriege  in  Übung  gekommenen  sog.  Mehrstimmenaktien,  mit  deren  Hilfe  ■—  erhöhtes ­
  Stimmrecht  —  die  Verwaltung  in  der  Lage  ist,  die  Generalversammlung
—  wenn  es  erforderlich  ist  ■—  zu  beeinflussen.  Ursprünglich  lediglich  zur  Abwehr
(ausländischer)  Überfremdung  gedacht,  ist  ihre  Anwendung  später  so  allgemein
geworden,  daß  von  einem  selbständigen  Recht  der  Aktionäre  kaum  noch  gesprochen ­
  werden  konnte.  Mit  Recht  ist  dafür  gesorgt  worden  (Novelle  zum  Aktienrecht), ­
  daß  nunmehr  von  der  Einrichtung  der  Mehrstimmenaktien  nur  in  bestimmten, ­
  im  voraus  festgelegten  Fällen  Gebrauch  gemacht  werden  darf.
Eine  besondere  Stellung  nimmt  die  Kommanditgesellschaft  auf  Aktien  ein,  bei  der  die
Aktionäre  beschränkt  haften,  daneben  ein  oder  mehrere  persönlich  haftende  Komplementäre
vorhanden  sind,  die  zugleich  als  Vorstand  der  Gesellschaft  wirken.  Man  hat  auf  diese  Form  der
Aktiengesellschaft  große  Hoffnungen  gesetzt  insofern,  als  sie  geeignet  sein  sollte,  das  persönliche ­
  Interesse  des  Vorstandes  (Komplementäre)  in  wirkungsvoller  Weise  mit  dem  der  Gesellschaft ­
  (Aktionäre)  zu  verbinden.  Die  eigenartige  Rechtsstellung  der  Komplementäre,  die  der
einfachen  Kommanditgesellschaft  nachgebildet  ist,  wie  auch  die  Gefahren,  die  in  der  unbeschränkten ­
  Haftung  —  insbesondere  bei  großen  Gesellschaften  —  für  die  Komplementäre
liegen,  haben  jedoch  dazu  geführt,  daß  gerade  die  Kommanditgesellschaft  auf  Aktien  nur  wenig
Eingang  in  die  Praxis  gefunden  hat.
Der  Kapitalbeschaffung  dient  ferner  die  Gewerkschaft,  die  schon  in  früher
Zeit  im  Bergbau  entstanden  ist  und  hier  auch  heute  noch  ausschließlich  Anwendung ­
  findet  (Entsprechend:  die  Reederei  in  der  Seeschiffahrt).  Allerdings  waren
die  Teilhaber  der  Gewerkschaft  ursprünglich  mitarbeitende  Genossen;  der  Kapitalanteil ­
  (Kux)  hat  sich  erst  später  aus  dem  Bedürfnis  nach  Kapitalbeschaffung
entwickelt.  Der  Kux  lautet  —  im  Gegensatz  zur  Aktie  -—  nicht  auf  einen  Nennwert, ­
  sondern  stellt  einen  ideellen  Anteil  am  Gesamtvermögen  dar,  der  sich  aus
der  Zahl  der  Kuxe  ergibt,  die  ausgegehen  worden  sind  (früher  128-,  heute
1000  in  Ausnahmefällen  lOOOOteilige  —  Gewerkschaften).  Die  Anteile  sind
früher  teilbar  gewesen,  jetzt  noch  vererblich  und  übertragbar,  letzteres  seit  1865
in  erleichterter  Form,  immer  jedoch  schriftlich  und  durch  entsprechende  Eintragung ­
  ins  Gewerkenbuch.  Auf  dieser  Grundlage  gibt  es  auch  einen  börsenmäßigen ­
  Handel  in  Kuxen  (an  bestimmten  Kuxenbörsen);  doch  ist  der  Teilnehmerkreis ­
  (und  damit  der  Wirkungskreis  der  Kuxe)  geringer  als  im  Aktienhandel. ­

Das  beruht  auf  der  Besonderheit  der  Kuxe:  ihrer  Zubußepflicht.  Im  Gegensatz
zur  OHG.  hat  die  Gewerkschaft  die  unmittelbare  Haftung  gegenüber  dem  Schuldner ­
  abgestreift;  aber  es  besteht  noch  die  Pflicht  zur  Zubuße,  wenn  die  Gewerkenversammlung ­
  eine  Zuzahlung  beschließt.  Der  Vorteil  für  die  Gewerkschaft  liegt
darin,  daß  sie  eigentlich  jede  Sorge  um  die  Kapitalbeschaffung  los  ist:  sie  braucht
nur  eine  Zubuße  auszuschreiben,  wenn  sie  Kapital  benötigt.  Zugleich  ergibt  sich
der  Nachteil  für  die  Gewerken,  daß  sie  Zubußen  zahlen  müssen,  obwohl  es  ihrer
        <pb n="58" />
        52

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

Vermögenslage  vielleicht  nicht  entspricht.  Hier  hegt  zugleich  die  Grenze  für  die
Geeignetheit  der  Gewerkschaftsform:  bei  größerem  Kapitalbedarf  wird  es  schwierig, ­
  die  gewünschten  Kapitalien  auf  dem  Wege  der  Zubuße  aufzubringen  (eine  Vermehrung ­
  der  Zahl  der  Kuxe  ist  nicht  möglich).  Dann  tritt  sehr  häufig  die  AG.  an
die  Stehe  der  Gewerkschaft,  weil  erstere  in  der  Lage  ist,  durch  Ausgabe  von  weiteren ­
  Aktien  (mit  beschränkter  Haftung)  sich  an  einen  größeren  Kreis  von  Kapitalbesitzern ­
  zu  wenden.
Die  Aktiengesellschaft  ist  zum  Schutze  gegen  Mißbrauch  ■—  sowohl  gegenüber
den  Aktionären  als  auch  den  Gläubigern  —  mit  einer  Fülle  von  Rechtsvorschriften
(HGB.  §§  178—319)  ausgestattet.  Von  besonders  weittragender  Bedeutung  sind  die
Bestimmungen,  die  sich  auf  die  Gründung  der  Aktiengesellschaftt  beziehen:  Haftung ­
  der  Gründer,  Nachprüfung  durch  unabhängige  Revisoren  (vgl.  2.  Buch  B  IV).
Um  dem  Verkehr  eine  Erleichterung  zu  geben,  ist  durch  Gesetz  vom  Jahre
1892  die  Form  der  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  geschaffen  worden.  Sie
ist  als  ein  Mittelding  zwischen  der  OHG.  und  der  AG.  gedacht.  Sie  hat  von  der
letzteren  die  beschränkte  Haftung  übernommen,  aber  ohne  die  erschwerenden  Bestimmungen ­
  über  die  Gründung;  die  Leitung  liegt  in  den  Händen  eines  oder
mehrerer  Geschäftsführer,  ein  Aufsichtsrat  ist  nicht  vorgesehen  (kann  hei  größeren
Gesellschaften  bestellt  werden).  Von  der  OHG.  hat  die  G.m.b.H.  den  persönlichen ­
  Charakter  erhalten,  der  darin  zum  Ausdruck  kommt,  daß  die  Anteile  zwar
übertragbar  sind,  dies  aber  nur  in  Form  der  Zession  und  mit  Zustimmung  der
übrigen  Gesellschafter  vor  sich  gehen  kann.  Dieser  rechtlichen  Gestaltung  entspricht ­
  es,  daß  bei  der  G.  m.  h.  H.  die  Kapitalbeschaffung  zurücktritt,  wenn  sie
auch  wegen  der  beschränkten  Haftung  vielleicht  um  einen  Grad  günstiger  als  bei
der  OHG.  oder  KG.  ist.
Die  G.m.b.H.  wird  vorzugsweise  verwendet,  wenn  ein  größeres  Risiko  durch
die  Haftungsbegrenzung  abgewendet  werden  soll  (bei  Versuchs-,  Patentgesellschaften, ­
  Übernahme  eines  Wirtschaftsbetriebs  durch  die  Erben).  Auch  wegen
ihrer  juristischen  Persönlichkeit  ist  die  G.m.b.H.  sehr  behebt  (für  Kartelle,
Syndikate,  Liquidationen);  aus  dem  gleichen  Grunde  kann  sie  zu  Verschleierungen
benutzt  werden  (Grundstücksgesellschaften,  die  den  Besitzer  nicht  erkennen
lassen  oder  Steuerumgehungszwecken  dienen).  Im  besonderen  Maße  hat  jedoch
das  Fehlen  eingehender  Gründungsvorsohriften  zur  starken  Verbreitung  der
G.m.b.H.  beigetragen.  Allerdings  sind  hier  beklagenswerte  Mißstände  zu  verzeichnen, ­
  so,  wenn  —  mangels  Nachprüfung  —  Sacheinlagen  zu  hoch  bewertet
oder  sonstige  Dinge  eingebracht  werden,  die  nur  einen  fragwürdigen  Wert  besitzen. ­
  Zahlreiche  Vorgänge  dieser  Art  haben  dem  Ansehen  und  dem  Kredit  der
G.m.b.H.  so  geschadet,  daß  z.  B.  Banken,  wenn  sie  einer  G.  m.  b.  H.  einen  Kredit
einräumen,  gewöhnlich  die  besonderen  Bürgschaften  der  Gesellschafter  fordern,
was  nichts  anderes  heißt,  als  daß  die  Haftungsbeschränkung  wieder  aufgehoben
wird.
Das  Gesetz  fordert,  daß  bei  der  Gründung  der  G.m.b.H.  mindestens  zwei  Gesellschafter
vorhanden  sein  müssen,  die  die  Anteile  übernehmen.  Es  steht  nichts  im  Wege,  daß  nach  erfolgter ­
  Gründung  sämtliche  Anteile  auf  einen  Gesellschafter  übergehen;  dann  liegt  die  sog.
Einmanngesellschaft  vor.  Sie  stellt  praktisch  den  Einzelkaufmann  mit  beschränkter  Haftung
dar,  eine  Gestaltung,  an  die  der  Gesetzgeber  wohl  nicht  gedacht  hat.  Die  Einmanngesellsohaft
wird  zur  Einpersonalgesellsohaft,  wenn  der  Allein-Gesellschafter  sich  selbst  zum  Geschäftsführer ­
  der  G.m.b.H.  bestellt.  Wenn  es  auch  keinem  Zweifel  unterliegen  kann,  daß  es  Fälle
gibt,  bei  denen  es  wünschenswert  und  berechtigt  erscheint,  daß  ein  Einzelkaufmann  —  des
höheren  Risikos  wegen  —  seine  Gesamthaftung  beschränkt  sehen  möchte,  so  hat  der  Umweg
über  die  G.m.b.H.  doch  den  Nachteil  für  sich,  daß  die  Entartung  der  G.m.b.H.  leicht  mit
Mißtrauen  betrachtet  wird.  Zu  den  Fällen,  wo  der  beschränkt  haftende  Kaufmann  am  Platze
ist,  gehört  natürlich  nicht  das  Bestreben,  sich  mittels  einer  solchen  Form  steuerliche  Vorteile
zunutze  zu  machen  (so  z.B.  wenn  der  Steuersatz  der  Körperschaftssteuer  20  %.  die  Sätze  der
Einkommensteuer  bis  zu  40%  betragen).
        <pb n="59" />
        Nach  der  rechtlichen  Verfassung  (Untemehmungsformen).

53

Solchen  steuerlichen  Umgehungen  dient  noch  eine  andere  Gesellschaftsform,  die  sich  mit
Hilfe  der  G.m.b.H  bilden  läßt:  die  G.m.b.H.  &amp;amp;  Co.,  eine  Kommanditgesellschaft,  bei  der  der
Komplementär  aus  der  G.m.b.H.  (oder  deren  Geschäftsführer)  und  die  Kommanditisten  von
den  Gesellschaftern  der  G.m.b.H.  gebildet  werden.  Mit  der  Einmanngesellschaft  kann  sogar
die  Verbindung  herbeigeführt  werden,  daß  die  G.m.b.H.  als  solche  (juristische  Persönlichkeit)
Komplementär  der  Kommanditgesellschaft  wird,  während  der  alleinige  Inhaber  der  G.m.b.H.
als  Kommanditist  gleichfalls  nur  beschränkt  haftet.  Die  Rechtsprechung  hat  die  Zulässigkeit
des  Vorgangs  anerkannt,  daß  eine  juristische  Person  (also  auch  eine  AG.)  Gesellschafter  einer
Offenen  Handelsgesellschaft  oder  Kommanditgesellschaft  sein  kann.  Im  Interesse  der  Übersichtlichkeit ­
  und  Durchsichtigkeit  der  Wirtschaft  sollten  jedoch  solche  Künsteleien  verhindert
werden.  (In  der  Praxis  kommt  die  G.m.b.H.  &amp;amp;  Co.  vielfach  als  sog.  Betriebsgesellschaft  vor,
die  von  einer  bestehenden  Offenen  Handels-  oder  Kommanditgesellschaft  das  zum  Betriebe
gehörende  Vermögen  pachtweise  übernimmt  und  an  die  Verpächterin  einen  bestimmten  Pachtzins ­
  zahlt,  wodurch  eine  steuerliche  Entlastung  der  Verpächterin  [Einzelfirma,  Offene  Handelsgesellschaft] ­
  eintreten  kann.)
Wir  sind  bisher  von  der  Voraussetzung  ausgegangen,  daß  die  Unternehmungsf
  ormen  rechtlich  und  praktisch  bestimmt  werden  von  der  Gestaltung  des  Kapitals:
Anteile,  Übertragbarkeit,  Haftung  und  Beteiligung  am  Gewinn  und  Verlust.  Auf
diese  Weise  sind  die  einzelnen  Unternehmungsformen  entstanden:  von  der  Einzelunternehmung ­
  über  die  Offene  Handelsgesellschaft  und  Aktiengesellschaft  bis
zum  jüngsten  Kind  der  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung.  Aus  der  Rechtsform ­
  ergibt  sich  ferner,  wie  wir  gesehen  haben,  die  Stellung  des  oder  der  Wirtschafter, ­
  die  die  Leitung  und  Führung  in  Händen  haben;  freilich  können  hier  der
Vertrag  oder  die  tatsächliche  Handhabung  Abweichungen  von  den  rechtlichen
Regeln  herbeiführen.  Es  ist  nun  von  besonderer  Wichtigkeit,  daß  noch  von  einer
anderen  Seite  her  in  die  Geschicke  einer  Unternehmung  eingegriffen  werden  kann,
obwohl  sie  —  rechtlich  gesehen  —  dazu  kaum  in  der  Lage  ist:  die  Gläubiger,  die
häufig  sogar  ein  gewichtiges  Wort  mitzusprechen  haben.  Jemand  kann  einer  Unternehmung ­
  ein  Darlehn  (Kredit)  gegeben  haben  und,  ohne  beteiligt  zu  sein,  doch
großen  Einfluß  auf  die  Geschäftsführung  nehmen.
Eine  solche  Mitwirkung  der  oder  des  Gläubigers  kann  von  vornherein  beabsichtigt, ­
  also  vertraglich  ausbedungen  sein,  oder  sich  im  Laufe  der  Geschäftsentwicklung ­
  herausgebildet  haben.  Wenn  eine  Unternehmung  eine  Tochtergesellschaft ­
  (in  der  Form  der  AG.  oder  G.  m.  b.  H.)  ins  Leben  ruft  und  diese  Gesellschaft ­
  mit  Kapital  in  Form  eines  Darlehns  ausstattet,  so  ist  es  klar,  daß  die  Tochtergesellschaft ­
  nach  den  Anweisungen  der  Muttergesellschaft  zu  handeln  hat.
Doch  braucht  nicht  einmal  dieses  Mutter-Tochterverhältnis  vorzuliegen:  die  Teilhaber ­
  einer  G.m.  b.  H.  bemessen  das  Geschäftskapital  auf  den  Mindestbetrag  von
20000  RM  und  überlassen  der  G.m.b.H.  das  Betriebskapital  in  Gestalt  eines
Darlehns.  Steuerliche  oder  sonstige  Gründe  können  für  eine  solche  Gestaltung
der  Unternehmungsform  maßgebend  sein  und  man  kann  —  trotz  eines  gewissen
Widerspruchs  in  sich  —  in  diesen  Fällen  von  einer  Gläubigergesellschaft,  als
einer  besonderen  Unternehmungsform,  sprechen.
Gläubigergesellschaften  können  auch  entstehen,  wenn  eine  Unternehmung  in
Not  geraten  ist  und  sie  eine  Stundung  (oder  einen  Nachlaß)  ihrer  Verpflichtungen
nur  durch  besonderes  Entgegenkommen  der  Gläubiger  (oder  eines  Hauptgläubigers) ­
  erhält.  Dann  wird  sich  dieser  Gläubiger  ein  besonderes  Aufsichts-  oder
Mitwirkungsrecht  ausbedingen,  insbesondere  wenn  er  gleichzeitig  neue  Kredite
gewährt  (oder  Waren  liefert).  In  ähnlicher  Lage  befinden  sich  die  Unternehmungen, ­
  die  Bankkredit  in  Anspruch  nehmen  und  im  Laufe  der  Zeit  von  der
Kreditbeanspruchung  solch  ausgiebigen  Gebrauch  machen,  daß  sich  die  Bank  —
als  Hauptgläubiger  —  zur  Sicherung  ihrer  Forderung  genötigt  sieht,  sich  um  die
Geschäftsführung  ihres  Kunden  zu  kümmern.  Mit  Unrecht  wird  dann  häufig  den
Banken  der  Vorwurf  gemacht,  daß  sie  den  Kunden  in  ihre  Gewalt  gebracht  hätten
        <pb n="60" />
        54

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

—  in  Wirklichkeit  ist  es  die  übermäßige  Kreditgewährung  gewesen,  die  diese  Folge
gehabt  hat.
3.  Die  genossenschaftlichen  Unternehxnungstormen.  Es  ist  vorwegzunehmen,
daß  sieh  der  genossenschaftliche  Gedanke;  Zusammenschluß  zu  gemeinsamem  Tun
(gemeinschaftlichem  Geschäftsbetrieb)  auch  in  einigen  der  bisher  besprochenen
■—  privaten  —  Unternehmungsformen  verwirklichen  läßt:  in  der  Gewerkschaft,
die  ursprünglich  -—  und  in  vielen  Fällen  noch  heute  —  das  Merkmal  einer  Genossenschaft ­
  trägt,  in  der  G.  m.  b.  H.,  ebenso  in  der  Aktiengesellschaft,  bei  der  sogar
der  Gesetzgeber  vorsieht,  daß  in  bestimmten  Fällen  (HGB.  §  180:  gemeinnütziges
Unternehmen)  Kleinaktien  ausgegeben  werden  können,  die  diesem  Zwecke  dienen.
Werden  diese  Formen  gewählt,  dann  muß  der  rechtliche  Aufbau  beachtet  werden,
den  das  Gesetz  für  diesen  Fall  vorschreibt.  Dadurch  können  leicht  Beeinträchtigungen ­
  des  genossenschaftlichen  Gedankens,  wie  z.  B.  bei  der  Kapitalbeschaffung, ­
  dem  Ein-  und  Austritt  von  Mitgliedern  usw.  entstehen.  Deshalb  sind  für  die
Genossenschaften  besondere  Rechtsformen  vorgesehen.  Diese  sind;
die  Genossenschaft  mit  unbeschränkter  Haftpflicht,
die  Genossenschaft  mit  unbeschränkter  Nachschußpflicht  und
die  Genossenschaft  mit  beschränkter  Haftpflicht.
Bevor  wir  die  Eigenarten  der  drei  Formen  und  ihre  Verwendung  kennenlernen,
ist  es  wichtig,  die  allgemeinen  Merkmale  herauszustellen.  Da  steht  an  der  Spitze
die  Handhabung  der  Kapitalanteile,  hier:  Geschäftsguthaben  genannt.  Sie
stellen  nicht  etwa  Anteile  in  Gestalt  von  Urkunden  dar,  die  (wie  die  Aktien  bei
der  Aktiengesellschaft)  vererblich  oder  veräußerbar  wären.  Vielmehr  treten
bei  der  Genossenschaft,  die  eine  Gesellschaft  von  nicht  geschlossener  Mitgliederzahl ­
  ist,  Mitglieder  ein,  indem  sie  die  für  die  Bildung  der  Geschäftsguthaben  vorgesehenen ­
  Einzahlungen  leisten,  treten  Mitglieder  aus,  indem  sie  zu  dem  vorgesehenen ­
  Zeitpunkt  kündigen  und  das  angesammelte  Geschäftsguthaben  zurückfordern. ­
  Der  nicht  geschlossenen  Mitgliederzahl  entspricht  die  wechselnde  Höhe
der  Geschäftsguthaben,  bedingt  durch  die  Zahl  der  Mitglieder.
Was  nun  die  Höhe  der  einzelnen  Geschäftsguthaben  anlangt,  so  gehört  es  ja
zu  den  Eigentümlichkeiten  derjenigen  Kreise,  die  von  der  Genossenschaft  Gebrauch ­
  machen  wollen  oder  sollen,  daß  sie  in  der  Regel  nur  über  Vermögen  in
geringer  Höhe  verfügen,  ihre  Fähigkeit  zur  Leistung  von  Beiträgen  also  gering  ist.
Der  Idee  der  Genossenschaft  entspricht  es  ferner,  die  geringe  Beitragsfähigkeit
durch  das  Prinzip  der  Solidarhaft:  alle  für  einen,  einer  für  alle  zu  ergänzen.  Die
ursprünglich  allein  vorgesehene  unbeschränkte  Haftpflicht  aller  Genossen  (l.Form
oben)  bildet  das  notwendige  Gegengewicht  zu  der  geringen  Höhe  der  bar  eingezahlten ­
  Geschäftsguthaben.  Der  genossenschaftliche  Gedanke  der  Solidarhaft
führt  sogar  zu  der  Auffassung  (und  Forderung),  daß  ein  eigenes  Genossenschaftsvermögen ­
  (Gesamtheit  der  Geschäftsguthaben  der  Genossen)  überhaupt  nicht  erforderlich ­
  sei,  sondern  daß  es  gerade  Aufgabe  der  Genossenschaft  sei,  auf  Grund  der
Solidarhaft  aller  Genossen  das  für  den  gemeinsamen  Geschäftsbetrieb  erforderliche
Kapital  von  dritter  Seite  zu  beschaffen.  Ein  überdies  anzusammelndes  Eigenkapital
der  Genossenschaften  habe  dann  den  Charakter  von  Reserven  zu  tragen,  die
•—  als  Betriebskapital  verwendet  —  die  ersten  Auffänger  von  Verlusten  bilden.
In  Wirklichkeit  ist  diese  Auffassung  in  weitem  Umfang  anzutreffen,  so  wenn
z.  B.  die  Konsumgenossenschaften  Spareinlagen  ihrer  Mitglieder  als  Betriebskapital
verwenden,  die  Kreditgenossenschaften  Depositen  und  Spargelder  annehmen
(oder  von  einzelnen  Genossen  oder  anderen  Stellen  Darlehen  erhalten),  wenn
Produktions-  und  Baugenossenschaften  Hypothekendarlehen  aufnehmen  —immer
unter  Mitwirkung  der  Solidarhaft  aller  Genossen.  So  erklärt  es  sich,  daß  Geschäftsguthaben ­
  in  der  Höhe  von  1—10  RM  je  Kopf  der  Genossen  Vorkommen.  Doch
        <pb n="61" />
        Nach  der  rechtlichen  Verfassung  (ünternehmungsformen).

55

ist  zu  bemerken,  daß  die  nach  dem  Vorkämpfer  für  das  Genossenschaftswesen  benannten ­
  sog.  Schultze-Delitzschschen  Kreditgenossenschaften  (Volksbanken)  von
jeher  bestrebt  gewesen  sind,  ihre  Genossen  zur  Leistung  von  höheren  Beiträgen
{Geschäftsguthaben)  anzuhalten,  und  daß  später  die  Genossenschaften  des  Reichsverbandes ­
  ebenfalls  dazu  übergegangen  sind,  größeres  Gewicht  auf  das  Vorhandensein ­
  von  eigenem  Genossenschaftsvermögen  zu  legen,  wozu  auch  die  Bildung  von
Reserven  aus  Betriebsübersohüssen  gehört.  Das  Genossenschaftsgesetz  erkennt
dem  einzelnen  Genossen  kein  Anrecht  auf  die  Ausschüttung  von  Gewinnen  zu;
wenn  letztere  vorliegen,  können  sie  zur  Erhöhung  der  Geschäftsguthaben  oder  zur
Bildung  von  Reserven  verwendet  werden.  Es  ist  ferner  möglich,  die  Erhöhung  des
Genossenschaftskapitals  auf  dem  Wege  durchzuführen,  daß  einmalige  oder  regelmäßig ­
  zu  leistende  Zuzahlungen  auf  die  Geschäftsguthaben  erfolgen.
Von  einschneidendem  Einfluß  auf  die  Handhabung  der  Geschäftsguthaben
mußte  die  Änderung  der  Solidarhaft  sein,  wie  sie  im  Genossenschaftsgesetz  von
1889  durch  die  Schaffung  der  beiden  anderen  Formen:  der  Genossenschaft  mit
beschränkter  Haftpflicht  und  der  Genossenschaft  mit  unbeschränkter  Nachschußpflicht ­
  erfolgt  ist.  Bei  der  ursprünglichen  Form  haftet  jeder  Genosse  mit  seinem
ganzen  Vermögen  für  die  Schulden  der  Genossenschaft  und  zwar  jedem  Gläubiger
unmittelbar  in  voller  Höhe,  soweit  diese  sich  aus  dem  Konkurse  der  Genossenschaft ­
  ergibt.  Diese  Gleichheit  in  der  Behandlung  der  Genossen  —  in  Wirklichkeit
war  es  eine  Ungleichheit  —  machte  das  Zusammengehen  von  wenig  vermögenden
mit  vermögenden  Personen  schwer,  wenn  nicht  unmöglich  (obwohl  dies  ja  der
eigentliche  Zweck  des  genossenschaftlichen  Zusammenschlusses  war).  Die  im
Jahre  1889  eingeführten  Formen  änderten  an  diesem  Zustand  das  Folgende:  bei  der
Genossenschaft  mit  unbeschränkter  Nachschußpflicht  besteht  die  unbeschränkte
Haftung  nicht  mehr  dem  einzelnen  Gläubiger  gegenüber,  sondern  nur  noch  als
Nachschußpflicht  gegenüber  der  Konkursmasse.  Doch  hat  diese  kleine  Milderung
nicht  vermocht,  dieser  Genossenschaft  den  Weg  in  die  Praxis  zu  öffnen.  (Mittelst
Gesetz  vom  20.  Dezember  1933  ist  die  unbeschränkte  Nachschußpflicht  wieder
beseitigt  worden.)
Die  eigentliche  Änderung  liegt  bei  der  Genossenschaft  mit  beschränkter  Haftpflicht: ­
  die  Haftung  des  einzelnen  Genossen  wird  von  vornherein  auf  einen  bestimmten ­
  Betrag  beschränkt;  nunmehr  ist  jeder  Genosse  in  der  Lage,  das  Risiko
seiner  Beteiligung  im  voraus  zu  übersehen.  Dadurch  ist  der  Weg  freigemacht,
daß  sich  vermögende  Genossen  nicht  nur  mit  Kapital  und  Haftung,  sondern  auch
mit  ihren  Kenntnissen  und  Beziehungen  beteiligen  können.  Damit  die  zusätzliche
Haftung  nicht  von  vornherein  zur  Bedeutungslosigkeit  wird,  bestimmt  das  Gesetz,
daß  sie  mindestens  in  Höhe  des  Geschäftsguthabens  anzusetzen  ist.  Für  die
Kreditbeschaffung  bedeutet  die  Einführung  der  beschränkten  Haftung  zunächst
zwar  eine  Einbuße  an  Sicherheit  (oder  vielleicht  eine  bessere  Abzweigung  der
Kreditfähigkeit  gegenüber  der  schwer  übersehbaren  und  faßbaren  imbeschränkten
Haftung).  Diese  Einbuße  kann  aber  durch  eine  höhere  Festsetzung  der  Geschäftsguthaben ­
  wettgemacht  werden,  wodurch  sich  zugleich  die  Haftsumme  erhöht.  Es
kann  nicht  überraschen,  zu  sehen,  daß  der  Aufschwung,  den  das  Genossenschaftswesen ­
  in  Deutschland  genommen  hat,  zeitlich  mit  der  Änderung  des  Genossenschaftsgesetzes ­
  (später  mit  der  Gründung  der  Preußischen,  jetzt  Reichszentralgenossenschaftskasse, ­
  1896)  zusammenfällt.
Die  Genossenschaft  ist  keine  Kapitalgesellschaft,  sondern  eine  Vereinigung  von
Personen  zum  gemeinschaftlichen  Geschäftsbetrieb.  Dieses  persönliche  Kennzeichen ­
  der  Genossenschaft  und  die  tätige  Mitarbeit  der  Genossen  sollen  die  folgenden ­
  Bestimmungen  des  Genossenschaftsgesetzes  sicherstellen;  daß  die  Mitglieder
des  Vorstandes  (mindestens  zwei)  und  des  Aufsichtsrates  (mindestens  drei)  zugleich
        <pb n="62" />
        56

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

der  Genossenschaft  als  Mitglieder  angehören  müssen,  daß—-beider  Genossenschaft
mit  unbeschränkter  Haftpflicht  -—  jeder  Genosse  nur  einen  Anteil  besitzen  darf,
daß  jedem  Genossen  nur  eine  Stimme  in  der  Generalversammlung  zusteht  und  daß
diese  Stimme  nicht  übertragbar  ist.  Es  wird  ferner  bestimmt,  daß  die  Tantieme
des  Aufsichtsrats,  dessen  Aufgabe  im  wesentlichen  dem  Aktienrecht  entnommen
ist,  nicht  nach  dem  Geschäftsergebnis  bemessen  -werden  darf,  und  daß  die  Leistungen ­
  der  Genossenschaft  —  insbesondere  bei  den  Konsum-  und  Kreditgenossenschaften ­
  —  ausschließlich  den  Mitgliedern  zugute  kommen  dürfen.  (Nur  sog.
Hilfsgeschäfte  dürfen  mit  Nicht-Mitgliedem  getätigt  werden.)  Weil  diese  Zusammenarbeit ­
  der  Genossen  nicht  immer  den  höchsten  Grad  von  Sach  Verständigkeit ­
  zu  tragen  braucht,  sieht  das  Gesetz  eine  regelmäßige  Revision  der  gesamten
Geschäftstätigkeit  durch  unabhängige  Revisoren  vor  (haben  sich  die  Genossenschaften ­
  zu  Verbänden  zusammengeschlossen,  die  die  allgemeinen  Richtlinien
für  die  Geschäftsführung  und  Revision  geben),  sind  endlich  Stellen  gebildet  worden ­
  —  Zentralkassen  —,  die  für  die  angeschlossenen  Genossenschaften  vorkommende ­
  Geschäfte  oder  deren  Ausgleich  besorgen.
Trotz  dieser  Sonderstellung  der  Genossen  (und  trotz  des  besonderen  Gesetzes)
bestimmt  der  Gesetzgeber:  die  Genossenschaften  gelten  als  Kaufleute  (im  Sinne
des  HGB.).  Die  Mitglieder  des  Vorstandes  und  des  Aufsiohtsrats  haben  in  ihren
Handlungen  die  Sorgfalt  eines  ordentlichen  Geschäftsmannes  anzuwenden.  Die
Genossenschaften  sind  verpflichtet,  Bücher  zu  führen  und  eine  Bilanz  aufzustellen
—  man  sieht,  sie  werden  nach  dem  Gesetz  wie  Unternehmungen  behandelt,  weil
sie  wie  Unternehmungen  tätig  sein  müssen,  wenn  sie  ihren  Zweck:  Förderung  des
Erwerbs  oder  des  Haushaltes  ihrer  Mitglieder  erreichen  wollen  (vgl.  B.  I).  Dabei
ist  es  möglich,  daß  die  einzelnen  Mitglieder  die  rechnerische  Trennung  zwischen
Geschäft  und  Haushaltung  noch  nicht  vollzogen  haben.
4.  Die  Wirtschaftsformen  der  öffentlichen  Hand.  Wir  haben  in  I  festgestellt,
daß  der  Staat  (und  die  sonstigen  öffentlich-rechtlichen  Körperschaften)  neben
ihrer  eigentlichen  (Hoheits-)Aufgaben  auch  über  Wirtschaftsbetriebe  verfügen
können.  Es  liegen  dann  öffentliche  Wirtschaftsbetriebe  vor,  die  als  öffentliche
Unternehmungen  zu  gelten  haben,  wenn  sie  mit  Kapital  ausgestattet  sind  und
eine  Kapitalrechnung  führen.  Es  ist  ferner  möglich,  daß  sie  sich  hierbei  in  keiner
Weise  von  den  privaten  Unternehmungen  unterscheiden,  also  wie  diese  bestrebt
sind,  eine  möglichst  hohe  Rente  auf  das  Kapital  zu  erwirtschaften.  Doch  kommt
es  gleichfalls  vor,  daß  die  öffentlichen  Wirtschaftsbetriebe  das  Gewinnstreben  zugunsten ­
  eines  anderen  Zwecks  (wohlfeile  Abgabe  der  Güter,  Musterbetrieb,  Arbeitsbeschaffung) ­
  zurüoktreten  lassen.  So  ergeben  sich  die  beiden  Drehpunkte;
1.  Vernachlässigung  des  Gewinnprinzips  bis  zum  Kostendeckungs-(Zuschuß-)
Prinzip  zugunsten  der  Abnehmer  und  2.  Ausnutzung  der  Gewinnmöglichkeiten
durch  Ausschluß  des  privaten  Wettbewerbs  und  Aufrichtung  eines  staatlichen
(gemeindlichen)  Monopols  (Monopol-Unternehmung).  Zwischen  Zuschuß-  und
Monopolbetrieb  schwankt  das  Kennzeichen  der  uns  in  der  Praxis  entgegentretenden ­
  öffentlichen  Wirtschaftsbetriebe  und  öffentlichen  Unternehmungen.
Ebenso  vielgestaltig  sind  die  rechtlichen  Formen,  die  die  öffentliche  Hand  bei
der  Durchführung  ihrer  Wirtschaftsbetriebe  verwendet.  Die  nachfolgende  Zusammenstellung ­
  soll  einen  Überblick  über  die  Hauptformen  und  ihre  wichtigsten
Abwandlungen  vermitteln.
a)  Der  (eigentliche)  Regiebetrieb.  Der  Wirtschaftsbetrieb  wird  in  der  gleichen
Weise  wie  die  sonstigen  Anstalten  und  Dienststellen  der  Verwaltung  eingegliedert.
Dann  steht  neben  der  Steuerkasse,  dem  Standesamt,  der  Feuerwehr;  die  Gasanstalt, ­
  das  Wasserwerk,  die  Straßenbahn,  wenn  diese  von  der  Gemeinde  betrieben ­
  werden;  beim  Staat  neben  der  Schule,  dem  Gericht,  der  Provinzialverwal ­
        <pb n="63" />
        Nach  der  rechtlichen  Verfassung  (Untemehmungsformen).

57

tung:  das  staatliche  Bergwerk,  die  Porzellanmanufaktur,  die  Staatsbank.  Der
Regiebetrieb  ist  mit  Beamten  besetzt  und  untersteht  den  vorhandenen  Behörden;
er  zeichnet  sich  also  durch  eine  gewisse  Schwerfälligkeit,  Unbeweglichkeit  und
durch  die  Abhängigkeit  von  mehr  oder  weniger  zahlreichen  vorgeschalteten  Stellen
aus.  Doch  brauchen  diese  Eigentümlichkeiten  nicht  zu  bedeuten,  daß  sich  der
Regiebetrieb  in  allen  Fällen  als  unbrauchbar  erwiesen  habe:  es  kommt  natürlich
auch  hier  auf  die  Menschen  an,  die  sowohl  den  betreffenden  Wirtschaftsbetrieb
als  auch  seine  Eingliederung  in  die  Verwaltung  gestalten.
Dort,  wo  die  Form  des  Regiebetriebs  als  nicht  geeignet  empfunden  wird,  greift
man  zu  folgenden  Abwandlungen:
a)  Übergang  (von  der  Karneralrechnung)  zur  Kapitalrechnung  durch  Einführung ­
  der  kaufmännischen  Buchhaltung  und  Bilanz.  Diese  Wandlung  im  Rechnungswesen ­
  braucht  deshalb  nicht  als  eine  bloße  Formsache  angesehen  zu  werden,
weil  die  Technik  der  Buchhaltung  und  Bilanz  doch  zu  größerem  wirtschaftlichen
Denken  zwingt,  wie  dies  bei  der  in  der  Verwaltung  üblichen  Kameralrechnung
gewöhnlich  der  Fall  ist.
ß)  Bildung  von  Kommissionen,  Deputationen  oder  Beiräten,  die  mit  sachverständigen ­
  Personen  besetzt  werden  und  die  Entscheidungen  vorbereiten,  beraten
oder  treffen.  Hierher  gehört  die  Bildung  eines  sog.  Verwaltungsrats,  der  dazu
dient,  den  Instanzenzug  abzukürzen.
y)  Ersetzung  des  beamteten  Leiters  des  Wirtschaftsbetriebs  durch  einen  Wirtschafter ­
  (Kaufmann).  Doch  haben  sich  hierbei  zwei  Mängel  herausgestellt;  1.  daß
sich  der  Kaufmann  eine  weitgehende  Machtvollkommenheit  in  der  Geschäftsführung ­
  vorbehält  ohne  gleichzeitige  Tragung  der  Verantwortung  (die  bei  der
öffentlichen  Hand  bleibt)  und  2.  daß  Nur-Kaufleute  nicht  immer  zur  Leitung  von
öffentlichen  Wirtschaftsbetrieben  geeignet  sind,  weil  es  hier  nicht  allein  auf  kaufmännische ­
  Sonderkenntnisse,  sondern  eben  auch  auf  die  Eingliederung  des  öffentlichen ­
  Wirtschaftsbetriebs  in  seine  besonderen  Aufgaben  ankommt.
Die  Abwandlungen  von«  bis  y,  die  in  der  Praxis  durch  Verbindung  miteinander
und  Einführung  weiterer  kaufmännischer  Einrichtungen  noch  vermehrt  werden
können,  werden  als  uneigentliche  Regiebetriebe  bezeichnet.  Nach  wie  vor  sind
die  Wirtschaftsbetriebe  in  die  allgemeine  Verwaltung  eingegliedert,  stellen  sie
keine  selbständigen  Rechtsgebilde  dar.
b)  Die  nächste  Form  ist  die  gemischt-wirtschaftliche  Unternehmung.  Sie  stellt
eine  selbständige  juristische  Persönlichkeit  dar,-  ist  mit  einem  eigenen  Kapital
ausgestattet  und  führt  hierüber  die  uns  bekannte  Kapitalrechnung.  Gemischtwirtschaftlich ­
  wird  sie  genannt,  weil  sie  auf  eine  Verbindung  von  privater  und
öffentlicher  Wirtschaft  hinzielt.  Die  private  Wirtschaft  soll  in  diesem  Gebilde  auf
die  öffentlichen  Interessen  Rücksicht  nehmen;  die  öffentliche  Wirtschaft  soll  von
den  Verfahren  übernehmen,  die  in  der  privaten  Wirtschaft  üblich  sind.  Doch  gibt
es  wieder  verschiedene  Arten  der  Verbindungen:
a)  An  einem  privaten  Wirtschaftsbetrieb  ist  die  öffentliche  Hand  mit  Kapital
beteiligt.  Hierbei  kann  folgender  Mangel  entstehen:  bleibt  die  Beteiligung  der
öffentlichen  Hand  hinter  der  Mehrheit  zurück,  so  ist  ihr  Einfluß  auf  die  Geschäftsführung ­
  nur  gering;  hat  die  öffentliche  Hand  die  Mehrheit  des  Kapitals  und  damit
der  Stimmen,  dann  ist  wiederum  die  Neigung  des  privaten  Kapitals,  sich  zu  beteiligen, ­
  gering.  Um  aus  diesen  Schwierigkeiten  herauszukommen,  gibt  es  folgende
Möglichkeiten:
ß)  Den  Einfluß  der  öffentlichen  Hand  auf  die  Beteiligung  am  Gewinn  zu
beschränken.  Dann  findet  das  allgemeine  Interesse  in  der  Rücküberweisung  der
Gewinne  an  die  öffentliche  Hand  seine  Berücksichtigung.  Doch  können  hier  wieder
        <pb n="64" />
        58

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtsohaftsbetriebe.

leicht  Meinungsverschiedenheiten  über  die  Berechnung  der  Gewinne  entstehen
{Behandlung  der  Abschreibungen,  Zugänge,  Rückstellungen).
y)  Oder  man  läßt  die  Kapital-  und  Gewinnbeteiligung  beiseite  und  gewährt
der  öffentlichen  Hand  eine  Mitwirkung  bei  der  Preispolitik.  Dann  kann  das
öffentliche  Interesse  in  der  Festsetzung  der  Preise  (für  Gas,  Wasser,  Elektrizität,
Beförderung)  zum  Ausdruck  kommen;  im  übrigen  bleibt  es  hei  der  privaten
Wirtschaft.
d)  Endlich  ist  es  auch  hier  möglich,  eine  Verbindung  der  in«  bis  y  in  den  Vordergrund ­
  tretenden  Gesichtspunkte  vorzunehmen,  indem  in  einem  besonderen
Vertrag  genau  die  Rechte  und  Pflichten  der  öffentlichen  Hand  in  dem  an  sich
privat  geführten  Wirtschaftsbetrieb  festgelegt  werden.  Auf  diese  Weise  kann
den  besonderen  Verhältnissen  des  Wirtschaftsbetriehs,  der  Art  seiner  Leistungen,
den  örtlichen  Umständen  wie  den  mitwirkenden  Menschen  Rechnung  getragen
werden.  Doch  bleibt  die  eigentliche  Aufgabe  bestehen:  einen  Ausgleich  zwischen
den  mehr  nach  der  wirtschaftlichen  Seite  hinneigenden  Interessen  der  privaten  Leitung ­
  und  der  häufig  mehr  fiskalisch  denkenden  öffentlichen  Hand  herbeizuführen.
c)  Die  Lösung  glaubt  man  gefunden  zu  haben:  in  der  Übernahme  des  Wirtschaftsbetriebs ­
  in  das  Vermögen  der  öffentlichen  Hand  unter  Weiterführung  desselben ­
  in  der  privaten  Wirtschaftsform  einer  AG.  oder  G.  m.b.  H.  Auf  diese  Weise
entsteht  ein  eigentümliches  Gebilde:  die  öffentliche  AG.  oder  G.m.b.H.,  die  zwar
dem  privaten  bürgerlichen  (Handels-)Recht  untersteht,  aber  vollständig  im  Besitz
der  öffentlichen  Hand  ist.  Demnach  sind  auch  die  nach  dem  Gesetz  erforderlichen
Organe  zu  bilden:  Vorstand,  Aufsichtsrat  und  Generalversammlung,  die  zugleich
die  im  Gesetz  vorgeschriebenen  Aufgaben  übernehmen.  Scheinbar  sieht  das  Ganze
nach  größter  Verselbständigung  einer  der  öffentlichen  Hand  gehörenden  Vermögensmasse ­
  und  deren  Bewirtschaftung  aus.  Bei  näherem  Zusehen  ergehen  sich
jedoch  zahlreiche  Fragen  und  Bedenken:  wer  bestellt  die  Mitglieder  des  Vorstands
und  des  Aufsichtsrats  ?  Die  öffentliche  Hand.  Wer  bildet  die  Generalversammlung,
stimmt  hier  ab  ?  Die  öffentliche  Hand.  Wer  regelt  die  Befugnisse  des  Vorstands
und  des  Aufsichtsrats  über  die  bestehenden  Bestimmungen  des  HGB.  hinaus  ?
Die  öffentliche  Hand.  Also  im  Grunde  immer  dieselbe  Stelle,  derselbe  Wille,  vielleicht ­
  dieselbe  —  maßgebende  —  Person  oder  Partei.  Die  Idee  der  privaten  AG.
ist  doch,  daß  Vorstand,  Aufsichtsrat  und  Aktionäre  von  verschiedenen  Personen
mit  verschiedenen  Interessen  gebildet  werden,  die  in  selbständiger  Erfassung  ihrer
Aufgaben  tätig  werden.  Diese  Verfassung  kann  eine  größere  Selbständigkeit
gegenüber  dem  Regiebetrieb  («■)  bringen;  aber  ebensogut  ist  es  denkbar,  daß
sich  dem  Wesen  nach  nichts  ändert:  es  bleibt  der  gleiche  Geist,  die  Leitung  durch
Beamte,  die  von  der  Verwaltung  oder  Personen  abhängige  Sach  Verständigkeit
vielleicht  nur  der  Unterschied,  daß  geglaubt  wird,  daß  die  Verselbständigung  in
erster  Linie  durch  die  hohen  Gehälter  der  Vorstandsmitglieder  dargestellt  wird.
(Wie  es  in  Berlin  vorgekommen  ist.)
Die  Bewährung  der  Form  einer  öffentlichen  AG.  (oder  G.m.b.H.)  ist  also
davon  abhängig,  wie  es  gelingt,  die  für  die  Leitung  geeigneten  Personen  zu  finden,
die  Organe  zu  besetzen,  und  in  welchem  Geist  die  Organe  ihre  Aufgabe  durohzuführen
  bestrebt  sind.
d)  Endlich  kommt  die  gemischt-wirtschaftliche  und  öffentliche  Unternehmung
kraft  besonderen  Rechts  in  Betracht  (autonomer  Wirtschaftskörper).  Diese  Form
liegt  vor,  wenn  für  den  besonderen  Fall  —  der  sich  freilich  durch  seine  Bedeutung
lohnen  muß  —  die  besondere  auf  diesen  Fall  zugeschnittene  Rechtsform  durch
Gesetz  bestimmt  wird.  Das  hauptsächlichste  Beispiel  ist  die  Reichsbank,  deren
Verfassung  und  Organisation  im  Bankgesetz  (ursprünglich  vom  Jahre  1876,  dann
in  zahlreichen  Ergänzungen  und  zuletzt  durch  Neugestaltung  im  Jahre  1924  und
        <pb n="65" />
        Nach  der  rechtlichen  Verfassung  (Untemehmungsformen).

59

1933)  festgelegt  ist.  Für  den  besonderen  Fall  der  Reichsbank  gilt,  daß  ihr  das
Notenausgaberecht  auf  eine  bestimmte  Zeit  verliehen  worden  ist,  daß  das  Kapital
zwar  durch  private  Anteilseigner  aufgebracht  wird,  die  durch  einen  Zentralausschuß ­
  vertreten  sind  und  ihre  Rechte  in  einer  Generalversammlung  geltend  machen
können,  daß  im  übrigen  dem  Reich  besondere  Rechte  zustehen:  Ernennung  des
Reichsbänkpräsidenten  durch  den  Reichspräsidenten,  Beteiligung  des  Reiches  am
Gewinn,  Zusammenarbeiten  der  Reichsbank  mit  dem  Reichswirtschaftsministerium. ­
  Die  Reichsbank  ist  zugleich  ein  gutes  Beispiel  für  das  Gelingen  einer  gemischt-wirtschaftlichen ­
  Unternehmung:  hier  hat  sich  die  Form  bewährt.
Ein  weiteres,  der  Reichsbank  nachgebildetes  Beispiel  ist  die  Reichsbahn,  die  durch  Gesetz
vom  30.  August  1924  als  Körperschaft  des  öffentlichen  Rechts  geschaffen  worden  ist.  Am
11.  Oktober  1924  wurde  dieser  Gesellschaft  vom  Reich  das  Betriebsreoht  an  den  Reichseisenbahnen
  übertragen.  Dem  Reiche  (Reiohsverkehrsministerium)  sind  erhebliche  Rechte  Vorbehalten ­
  worden,  die  sich  insbesondere  auf  die  allgemeine  Aufsicht  im  Sinne  des  Gesetzes  und  der
deutschen  Wirtschaft,  auf  die  Betriebssicherheit  und  das  Verkehrsbedürfnis  des  Staates  richten.
Organe  der  Gesellschaft  sind  der  Verwaltungsrat  (18  Mitglieder,  darunter  ursprünglich  vier
Ausländer),  welcher  von  der  Reichsregierung  ernannt  und  vom  Reichspräsidenten  bestätigt
wird  sowie  der  Vorstand  (acht  Mitglieder),  den  der  Verwaltungsrat  nach  Bestätigung  durch  den
Reichspräsidenten  ernennt.  Der  Vorstand  hat  die  oberste  Leitung  des  Unternehmens  und  die
Vertretung  gegenüber  dem  Verwaltungsrat  und  der  Aufsichtsbehörde  (Reichsverkehrsministerium),
  während  dem  Verwaltungsrat  die  Überwachung  der  Geschäftsführung  und  die  Entscheidung ­
  über  alle  wichtigen  und  grundsätzlichen  Fragen  Vorbehalten  ist.
Die  hauptsächlichsten  Formen  der  öffentlichen  Wirtschaftsbetriebe  nebst  ihren
Abwandlungen  sind  im  vorstehenden  angedeutet  worden;  die  Zahl  der  heute  in
der  Praxis  vorkommenden,  ist  sehr  viel  größer.  Das  Nebeneinander  der  zahlreichen
Spielarten  beweist,  daß  die  Form  allein  nicht  ausschlaggebend  sein  kann.  Das
geht  so  weit,  daß  gleichartige  Wirtsohaftsbetriebe,  z.  B.  die  Straßenbahnen,  in  fast
allen  Formen  der  öffentlichen  Wirtschaft  anzutreffen  sind.  Woraus  folgt,  daß  es
jeweilig  auf  die  Handhabung  und  Ausfüllung  des  Rechtsgebildes  mit  den  besonderen ­
  Aufgaben  ankommt.  Letztlich  entscheiden  auch  hier  die  Menschen,  die
mit  Hilfe  dieser  oder  jener  Form  die  vorliegenden  Zwecke  zu  verwirklichen  suchen.
Das  bezieht  sich  sowohl  auf  diejenigen,  die  die  öffentliche  Körperschaft  vertreten,
als  auch  auf  diejenigen,  die  den  öffentlichen  Wirtschaftsbetrieb  zu  führen  haben:
sie  müssen  über  die  Kenntnisse  verfügen,  die  zur  Leitung  von  Wirtschaftsbetrieben
erforderlich  sind  und  dazu  die  Fähigkeit  besitzen,  bei  ihrem  Können  die  —  besonderen ­
  —•  öffentlichen  Interessen  zu  berücksichtigen.  Auf  das  gemischt-wirtschaftliche ­
  Denken  und  Handeln  der  beteiligten  Personen  kommt  es  mehr  an,
als  auf  die  jeweilige  gemischt-wirtschaffliehe  Unternehmungsform.
Anhang:  Bei  der  Wahl  der  zweckmäßigsten  Unternehmungsform  sind  die
Kosten  in  Rechnung  zu  stellen,  die  in  dem  einen  oder  anderen  Falle  entstehen.
Man  kann  drei  Arten  von  Kosten  unterscheiden:  1.  solche,  die  einmalig  sind  und
in  erster  Linie  bei  der  Gründung  oder  Umwandlung  in  eine  andere  Unternehmungsform, ­
  sowie  bei  Eintritt  neuer  Gesellschafter  in  Betracht  kommen;  2.  solche,
die  gewissermaßen  dauernd  —  als  Mehrkosten  —  aufzuwenden  sind,  wie  z.B.  bei
der  Aktiengesellschaft  die  Ausgaben  für  öffentliche  Bekanntmachungen,  Einberufung ­
  der  Generalversammlung,  für  die  Prüfung  von  Bilanzen,  in  gewisser
Beziehung  die  Tantiemen  des  Aufsichtsrats,  die  den  zur  Verteilung  gelangenden
Gewinn  schmälern;  endlich  3.  sind  als  Kosten  die  Unterschiede  in  der  Besteuerung
anzusehen,  so  z.B.  wenn  die  Aktiengesellschaft  ihren  Gewinn  nach  dem  festen
Satz  des  Körperschaftssteuergesetzes,  die  Personen  der  Personalgesellschaften  ihr
Einkommen  nach  den  progressiv-steigenden  Sätzen  des  Einkommensteuergesetzes
versteuern  müssen.  Je  nach  dem  Ausfall  der  auf  Grund  der  jeweiligen  Kostensätze ­
  anzustellenden  Rechnung  kann  man  von  einer  kostenmäßig  und  steuerlich
günstigenWirtschafts-(Unternehmungs-)Form  sprechen.  Wer  freilich  hiernach  allein
        <pb n="66" />
        60

Die  Arten  und  Dörmen  der  Wirtschaftsbetriebe.

die  Wahl  trifft,  muß  berücksichtigen,  daß  die  Kosten  und  insbesondere  die  Steuersätze ­
  leicht  geändert  werden  können,  so  daß  die  Vorteile  verloren  gehen.  Andrerseits ­
  ist  es  denkbar,  daß  der  Gesetzgeber  für  gewisse  Vorgänge,  die  er  im  allgemeinen ­
  Interesse  durchgeführt  zu  sehen  wünscht,  Steuererleichterungen  eintreten
läßt,  so  z.B.  bei  Verschmelzung  von  Unternehmungen  (Fusionen),  oder  bei  Gesellschaftsbildungen ­
  durch  die  öffentliche  Hand,  oder  bei  Rückverwandlung  von
AG.  und  G.m.b.H.  in  die  Form  der  Personalgesellschaft.
Das  Gesellschaftsreoht  ist  in  den  letzten  Jahren  wiederholt  Gegenstand  der  Kritik  gewesen. ­
  Was  zunächst  die  Zahl  der  ünternehmungsformen  im  ganzen  anlangt,  so  ist  zu  berücksichtigen, ­
  daß  die  Vielgestaltigkeit  des  Wirtschaftslebens  sowie  die  Vielseitigkeit  der  Zwecke,
die  mittels  der  Untemehmungsform  erreicht  werden  sollen,  eine  gewisse  Mannigfaltigkeit  auch
der  Unternehmungsformen  verlangt.  Daß  die  neuerlichen  Gestaltungen  (Einmann-G.m.b.H.,
G.m.b.H.  &amp;amp;  Co.)  wegen  ihrer  innerlichen  Unwahrhaftigkeit  unerwünscht  sind,  wurde  schon
erwähnt.
Der  Haupteinwand  richtet  sich  jedoch  gegen  die  Aktiengesellschaft.  Von  der  Regierung
vorgesehene  Änderungen  sind  auf  halbem  Wege  stecken  geblieben;  die  kleine  Reform  (Verordnung ­
  vom  21.  September  1931)  bezog  sich  in  erster  Linie  auf  die  Ausgestaltung  des  Jahresabschlusses ­
  (Bilanz,  Gewinn-  und  Verlustrechnung  und  Geschäftsbericht),  die  Einschaltung
von  Bilanzprüfern,  ferner  aut  Erwerb  und  Einziehung  eigner  Aktien,  verstärktes  Kontrollrecht
des  Aufsichtsrats,  Zahl  und  Häufigkeit  der  Aufsiohtsratstellen,  Kreditgewährung  an  den  Vorstand ­
  usw.  Aus  dem  vom  Reichs  Justizministerium  der  Öffentlichkeit  vorgelegten  Entwurf  zur
Aktienreohtsreform  geht  hervor,  daß  an  der  Grundgestaltung  der  AG.  nichts  geändert  werden
soll,  vielmehr  „in  einer  erheblich  gesteigerten  Offenlegungspflicht  eine  Vorbedingung  für  die
Wiederherstellung  und  Festigung  des  Vertrauens“  erblickt  wird.  „Andererseits  will  der  Entwurf ­
  das  Unternehmen  gegen  Mißbräuche  bei  der  Ausübung  des  Aktionärreohts  schützen.  Bis
zu  dieser  Grenze  erkennt  er  jeden  Aktionärsohutz  als  berechtigt  an.“
Die  Grundfrage  ist:  ob  überhaupt  der  AG.  als  einer  unpersönlichen  Gesellschaftsform ­
  eine  Vorrangstellung  z.B.  vor  den  Personalgesellschaften  zukommen  soll.
Wir  haben  gesehen,  daß  die  Form  der  AG.  in  erster  Linie  der  Kapitalbeschaffung
dient  (Aktien,  Börse)  und  daß  ihr  hierbei  vom  Standpunkt  der  Unternehmung
(Leitung)  gewisse  Nachteile  oder  Mängel  anhaften,  die  in  Kauf  genommen  werden
müssen.  Außerdem  hat  sich  aber  auch  herausgestellt,  daß  sich  aus  der  rechtlichen
Gestaltung  der  AG.  ebenso  ernste  Nachteile  für  die  Öffentlichkeit  ergeben  können
(Zurücktreten  der  persönlichen  Verantwortung),  und  daß  in  vielen  Fällen  die
Form  der  AG.  gerade  wegen  dieser  Nachteile  gewählt  wird,  so  insbesondere  von
kleineren  Unternehmungen,  bei  denen  die  Kapitalbeschaffung  zurücktritt.  Für
diese  Fälle  wieder  mehr  die  Personalgesellschaft  zur  Geltung  zu  bringen,  sollte  ein  anzustrebendes ­
  Ziel  sein.  (Herauf  setzung  der  Mindesthöhe  des  Grundkapitals  beiAG.)
Eine  weitere  Frage  ist:  ob  die  Stellung  des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrates
gegenüber  den  Aktionären  eingeengt  oder  erweitert  werden  soll.  Wenn  auch
längst  erkannt  worden  ist,  daß  die  ursprüngliche  Idee  desGesetzgebers,  die  Generalversammlung ­
  der  Aktionäre  zum  ausschlaggebenden  Organ  der  AG.  zu  machen,
sich  praktisch  nicht  hat  durchführen  lassen,  so  ist  doch  die  Meinung  noch  weit
verbreitet,  daß  die  Anerkennung  dieser  Tatsache  im  Gesetz  nur  mit  dem  Einbau
weiterer  Sicherheitsmaßnahmen  möglich  sei.  So  richtig  es  ist,  daß  Sicherungen
dieser  Art  —  wegen  der  charakterlich  schwachen  Personen,  die  sich  der  AG.  bedienen ­
  können  —  erforderlich  sind,  so  sollte  doch  das  Bestreben  sein,  dem  Vorstand
und  Aufsichtsrat  möglichst  große  Freiheit  in  der  Führung  der  Geschäfte  zu  lassen,
allerdings  unter  dem  Zwange  zu  weitgehender  Berichterstattung.  Gegen  Mißbrauch ­
  der  Freiheit  könnte  die  Bestimmung  getroffen  werden,  daß  Vorstand  wie
Aufsichtsrat  gehalten  sein  müßten,  Aktien  ihrer  Gesellschaft  in  bestimmtem  Ausmaß ­
  zu  besitzen,  und  ferner,  daß  ein  Teil  der  Tantieme  nicht  sofort  ausgezahlt  wird,
sondern  solange  bei  der  Gesellschaft  verbleibt,  bis  das  betreffende  Vorstands-  oder
Aufsichtsratsmitglied  aus  der  Gesellschaft  ausscheidet.  Bis  zu  diesem  Augenblick
haftet  die  zurückgehaltene  Tantieme  für  Verluste,  die  aus  schuldhaftem  Verhalten
dieser  Personen  entstanden  sind.
        <pb n="67" />
        Nach  dem  Gegenstand.

61

III.  Nach  dem  Gegenstand.
Vorbemerkung;  Nach  dem  Gegenstand  soll  heißen:  nach  der  Art  der  Tätigkeit,
die  die  Wirtschaftsbetriebe  ausführen,  oder  nach  ihrem  Verhalten  zu  den  Stoffen,  die  sie  zu
Gütern  werden  lassen  wollen.  In  diesem  Zusammenhang  spricht  man  wohl  auch  von  der
volks(gesamt)wirtschaftlichen  Aufgabe  der  Wirtsohaftsbetriebe.  Weil  es  sich  um  die  Art  der
Tätigkeit  handelt,  ist  die  sich  hieraus  ergebende  Unterscheidung  eine  solche  nach  Betrieben.
Nach  dem  Gegenstand  gliedern  sich  die  Wirtschaftsbetriebe
1.  in  solche,  die  es  mit  der  Gewinnung  von  Stoffen  zu  tun  haben,  wie
a)  die  Land-  und  Porstwirtschaftsbetriebe,  die  Jagd-  und  Pischereibetriebe,
b)  die  Bergbaubetriebe  (Erze,  Kohle,  Kali,  Erden,  Steine);
2.  in  solche,  die  eine  Ver-  oder  Bearbeitung  an  den  Stoffen  vornehmen:
a)  die  Handwerksbetriebe,
b)  die  Industriebetriebe;
3.  in  solche,  die  die  Überleitung  der  Güter  an  die  Verbraucher  besorgen:
a)  die  Handelsbetriebe,
b)  die  Verkehrsbetriebe;
4.  endlich  in  solche,  die  beim  Geld-  und  Kreditverkehr  mitwirken:
a)  die  Bankbetriebe,
b)  die  Versicherungsbetriebe.
Die  Unterscheidung  nach  dem  Gegenstand  stellt  sozusagen  einen  Querschnitt  aus  dem
Werden  eines  Gutes  bis  zu  seinem  Verbrauch  dar.  An  jedem  dieser  Teile  können  die  verschiedenen ­
  Wirtschaftspersonen  beteiligt  sein,  wie  sie  im  Abschnitt  II  dargestellt  worden  sind.
So  gibt  es  zu  1,  2,  3,  4:  private,  öffentliche  und  genossenschaftliche  Wirtschaftsbetriebe.
Ebenso  können  in  1,  2,  3  und  4  die  verschiedenen  Unternehmungsformen  vertreten  sein:
Einzelkaufmann,  OHG.,  STG.,  KG.,  AG.,  ist  genauer  zu  fragen,  welche  Untemehmungsform
  jeweils  am  geeignetsten  ist.
Der  Unterscheidung  nach  dem  Gegenstand  liegt  auch  die  Aufzählung  in  §  1  des  HGB.  zugrunde, ­
  was  als  Handelsgewerbe  anzusehen  ist:
1.  Die  Anschaffung  und  Weiterveräußerung  von  beweglichen  Sachen  (Waren)  oder  Wertpapieren, ­
  ohne  Unterschied  ob  dieWaren  imverändert  oder  nach  einer  Verarbeitung  weiter
veräußert  werden.
2.  Die  Übernahme  der  Bearbeitung  oder  Verarbeitung  von  Waren  für  andere,  sofern  der
Betrieb  über  den  Umfang  des  Handwerks  hinausgeht.
3.  Die  Übernahme  von  Versicherungen  gegen  Prämie.
4.  Die  Bankier-  und  Geldweohselgeschäfte.
6.  Die  Übernahme  der  Beförderung  von  Gütern  oder  Reisenden  zur  See,  die  Geschäfte  der
Prachtführer  oder  der  zur  Beförderung  von  Personen  zu  Lande  oder  auf  Binnengewässern  bestimmten ­
  Anstalten  sowie  die  Geschäfte  der  Sohleppschiffahrtsunternehmen.
6.  Die  Geschäfte  der  Kommissionäre,  der  Spediteure  und  der  Lagerhalter.
7.  Die  Geschäfte  der  Handelsagenten  oder  der  Handelsmakler.
8.  Die  Verlagsgeschäfte  sowie  die  sonstigen  Geschäfte  des  Buohkunsthandels.
9.  Die  Geschäfte  der  Druckereien,  sofern  ihr  Betrieb  über  den  Umfang  des  Handwerks
hinausgeht.
Von  den  hier  genannten  Wirtschaftsbetrieben  entfallen  die  Ziffern  1,  2,  7  und  von  6  die
A  Kommissionäre  auf  Handel  und  Gewerbe,  die  Ziffern  3  und  4  auf  Bank  und  Versicherung,  die
Ziffern  5,  8  sowie  6  die  Spediteure  und  Lagerhalter  auf  Verkehr.  Zweifelhaft  kann  sein,  ob
die  Druckereien  dem  Gewerbe  oder  dem  Verkehr  zuzuzählen  sind.  In  der  Aufzählung  sind
nicht  enthalten:  Landwirtschaft,  Porstwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei  (vgl.  unten).
Ebenso  sieht  das  Gesetz  zur  Vorbereitung  des  organischen  Aufbaus  der  deutschen  Wirtschaft ­
  (vom  27.  Pebruar  1934)  die  Gliederung  nach  dem  Gegenstand  vor:  1.  Industrie,  2.Handwerk,
  3.  Handel,  4.  Banken,  5.  Versicherung,  6.  Energiewirtschaft  vor.  Auch  hier  fehlt  die
Landwirtschaft,  die  eine  besondere  Regelung  erfahren  hat  (vgl.  C).
Wenn  im  nachfolgenden  etwas  näher  auf  die  einzelnen  Gruppen  von  Wirtsohaftsbetrieben
eingegangen  wird,  so  sind  dabei  folgende  Gesichtspunkte  maßgebend:
1.  Außer  Betracht  bleiben  die  land-  und  forstwirtschaftlichen  Betriebe,  sowie  die  Jagdund
  Pischereibetriebe.  Sie  sind  so  stark  erd-  und  naturgebunden,  daß  sie  wegen  dieser  Eigentümlichkeit ­
  in  besonderen  Lehren  (Landwirtschaftliche  Betriebslehre)  dargestellt  und  an  besonderen ­
  Hochschulen  gelehrt  werden.
2.  Die  Handelsbetriebe  werden  aus  folgenden  Gründen  vorweggenommen:  a)  der  Handel
hat  in  erster  Linie  zur  Entstehung  der  Erwerbswirtschaft  überhaupt  beigetragen;  b)  haben
die  Handelsbetriebe  schon  in  früher  Zeit  große  Bedeutung  erlangt;  c)  haben  sich  im  Handelsbetrieb ­
  zuerst  die  Formen  des  Wirtschaftsbetriebes  und  seine  Verfahren  herausgebildet;
d)  nicht  zuletzt:  haben  die  übrigen  Wirtschaftsbetriebe  nicht  nur  vieles  von  diesen  Verfahren
übernommen,  sondern  sie  sind  in  der  Regel  selbst  etwas  von  diesem  Handelsbetrieb;  so,  wenn
        <pb n="68" />
        62

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

die  Bergbau-  und  Industriebetriebe  (Landwirtschaftsbetriebe)  an  den  Einkauf  ihrer  Rohstoffe
herangehen  oder  den  Absatz  ihrer  Erzeugnisse  besorgen.  Auf  diese  Weise  überspannt  der
Handel  den  ganzen  Raum  von  der  Herstellung  der  Güter  bis  zu  ihrem  endgültigen  Verbrauch. ­

3.  Soll  es  im  folgenden  nur  darauf  ankommen,  in  aller  Kürze  die  besondere  Art  der  Tätigkeit
zu  kennzeichnen,  wodurch  sich  die  einzelnen  Gruppen  von  Wirtsohaftsbetrieben  unterscheiden.
Es  wird  sich  zeigen,  daß  auch  in  den  einzelnen  Gruppen  wieder  eine  Arbeitsteilung  stattfindet,
so  daß  nach  der  Tätigkeit  geordnet  eine  große  Zahl  von  Typen  von  Wirtsohaftsbetrieben  zu
erkennen  sind.  Die  Einzelheiten  werden  in  den  besonderen  Lehren:  Handelsbetriebslehre,
Industriebetriebslehre,  Verkehrsbetriebslehre  und  Bankbetriebslehre  dargestellt.  An  dieser
Stelle  soll  es  nur  darauf  ankommen,  zu  zeigen,  daß  es  zahlreiche  Typen  von  Wirtschaftsbetrieben, ­
  d.  h.  mit  verschiedenen  Aufgaben  und  Tätigkeiten  gibt  —  und  daß  man  sich  diese
Tatsachen  vor  Augen  halten  muß,  wenn  von  Wirtsohaftsbetrieben  schlechthin  die  Rede  ist
(und  eine  allgemeine  Lehre  von  den  Wirtsohaftsbetrieben  aufgestellt  werden  soll).
1.  Die  Handelsbetriebe.  Unter  Handel  ist  zu  verstehen:  die  Anschaffung  und
Veräußerung  von  Gütern,  ohne  daß  an  ihnen  eine  Ver-  oder  Bearbeitung  vorgenommen ­
  wird.  Im  Bereiche  des  Handels  werden  die  Güter  nunmehr  Waren
genannt,  weil  sie  Gegenstand  des  Marktverkehrs  sind  und  die  Eigenschaft  eines
Marktgutes  angenommen  haben.  In  diesem  Sinne  besorgt  der  Handel  den  Güteraustausch ­
  zwischen  den  Herstellern  und  den  Verbrauchern.  Die  Überlegung  ist
hierbei,  die  Waren  zu  höheren  Preisen  zu  verkaufen,  als  sie  eingekauft  worden
sind,  in  den  Preisunterschieden  also  einen  Gewinn  zu  suchen.  Die  Möglichkeit
eines  solchen  Gewinnes  ist  davon  abhängig,  oh  die  Ware  durch  den  Handel  vorteilhafter ­
  vom  Hersteller  an  den  Verbraucher  gelangt  als  auf  anderen  Wegen,  die
zwischen  beiden  denkbar  und  möglich  sind.  Denn  auch  die  Hersteller  oder  die
Verbraucher  können  die  Aufgabe  des  Handels  übernehmen,  indem  sie  unmittelbar ­
  miteinander  in  Verbindung  treten.  Hierauf  beruht  die  Unterscheidung  von
Schär:  1.  Produzentenhandel,  wenn  sich  der  Hersteller  die  Rohstoffe  beim  Erzeuger ­
  beschafft  oder  seine  eigenen  Erzeugnisse  an  den  Verbraucher  absetzt;
2.  Konsumentenhandel,  wenn  der  Verbraucher  selbst  oder  durch  besondere  Organisationen ­
  (Genossenschaften)  die  von  ihm  benötigten  Waren  unmittelbar  vom  Hersteller ­
  bezieht  und  3.  Kaufmannshandel,  wenn  selbständige  Kaufleute  aus  der
Anschaffung  und  Veräußerung  von  Waren  ein  besonderes  Handelsgewerbe  machen.
(Handel  im  eigentlichen  Sinne,  auch  Zwischenhandel  genannt.)
Innerhalb  dieses  selbständigen  Kaufmannshandels,  an  den  im  folgenden  in
erster  Linie  gedacht  ist,  hat  sich  eine  Reihe  von  typischen  Handelsbetrieben
herausgebildet,  je  nachdem  sie  den  einen  oder  anderen  Teil  aus  der  allgemeinen
Aufgabe  des  Handels:  Güteraustausch  zwischen  den  Herstellern  und  den  Verbrauchern ­
  zu  ihrem  besonderen  Tätigkeitsgebiet  gemacht  haben.  Entsprechend
dieser  ihrer  Sonderstellung  ist  dann  nicht  nur  der  Aufbau  und  die  Organisation
ihrer  Betriebe,  sondern  auch  die  Arbeit,  die  sie  als  Handelsbetriebe  leisten,  verschieden. ­
  Die  verschiedenen  Typen  von  Handelsbetrieben  kommen  in  den  nachfolgenden ­
  Einteilungen  zum  Ausdruck.  So  unterscheidet  Schär:  1.  den  kollektivierenden ­
  Handel,  der  den  Aufkauf  der  Waren  beim  Hersteller  sowie  ihre  Sortierung ­
  nach  Menge  und  Güte  besorgt;  2.  den  distribuierenden  Handel,  der  die  Überleitung ­
  an  die  Verbraucher  übernimmt,  und  3.  den  Zwischenhandel  (2.  Sinn),  der
sich  zwischen  eins  und  zwei  einschiebt  und  den  eigentlichen  Großhandel  (1.  Sinn)
darstellt.  Eine  andere  Einteilung  ist:  1.  Stehender  und  Wanderhandel,  2.  Kleinund
  Großhandel,  und  3.  Export-  und  Importhandel.
Eine  gute  Übersicht  über  die  verschiedenen  Arten  von  Handelsbetrieben  und
ihre  Stellung  zueinander  gibt  das  von  Schär  entworfene  Schaubild:  „die  Gesamtorganisation ­
  des  Handels“  S.  63).
Das  Sohaubild  gibt  die  Stellen  wieder,  die  als  besondere  Betriebe  im  Handel  mitwirken
können.  Es  ist  natürlich  nicht  gesagt,  daß  sie  bei  jeder  Ware,  die  ihren  Weg  vom  Hersteller
zum  Verbraucher  antritt,  in  ihrer  Gesamtheit  beteiligt  sein  müssen.  Eine  Darstellung  der
        <pb n="69" />
        Nach  dem  Gegenstand.

63

einzelnen  Waren  würde  sogar  ergeben,  daß  die  mitwirkenden  Glieder  nicht  nur  von  Ware  zu
Ware  verschieden  sind,  sondern  daß  auch  in  derselben  Ware  eine  unterschiedliche  Beanspruchung ­
  der  einzelnen  Glieder  möglich  ist.  Immerhin  zeigt  das  Schaubild,  daß  die  Ware  durch
zahlreiche  Hände  gehen
kann  —  etwa  10—14,  wenn
man  die  Agenten,  Kommissionäre, ­
  Makler  mitrechnen ­
  würde  —  was  bedeutet,
daß  die  Ware  vom  Hersteller
bis  zum  Verbraucher  zu  entsprechenden ­
  Malen  umgesetzt ­
  werden  müßte.  Da
jedes  Glied  nicht  nur  den
Ersatz  seinerAuf  Wendungen
beansprucht,  sondern  darüber ­
  hinaus  einen  Gewinn
machen  will,  so  ist  es  verständlich, ­
  daß  hier  die  Bestrebungen ­
  zur  Ausschaltung ­
  von  Zwischengliedern
einsetzen.  Bevor  wir  auf
diese  Erage  eingehen,  ist  erforderlich, ­
  mit  ein  paar
Worten  auf  die  Haupttypen
der  Handelsbetriebe  einzugehen, ­
  um  ihre  Stellung  zueinander ­
  wie  auch  ihre  besonderen ­
  Aufgaben  zu  erkennen. ­

Vom  Kleinhandel
spricht  man,  wenn  der
Absatz  im  kleinen  —  en
detail  —  an  den  letzten
Verbraucher  erfolgt.
(Die  üblich  gewordene
Bezeichnung:  Einzelhandel ­
  ist  zu  farblos,
um  sie  in  den  wissenschaftlichen ­
  Sprachgebrauch ­
  übernehmen  zu
können.)  Das  Gesicht
des  Kleinhändlers  ist
nach  dem  Absatz  gerichtet, ­
  was  bedeutet,  daß
es  für  ihn  darauf  ankommen ­
  muß,  Käufer  für
seine  Waren  zu  finden.
Also  gilt  es,  das  kauflustige ­
  Publikum  zum
Kaufen  anzuregen  und
zu  bestimmen:  durch  geeigneteZurschaustellung

der  Waren,  persönliche
Behandlung  des  Publikums ­
  und  sonstige  Werbung. ­
  Gewiß  spielt  hierbei  eine  gute  Warenkenntnis  und  vorteilhafte  Beschaffung
der  Waren  eine  Rolle;  doch  wird  in  dieser  Beziehung  der  Kleinhändler,  wie  noch
        <pb n="70" />
        64

Die  Arten,  und  Dörmen  der  Wirtschaftsbetriebe.

zu  zeigen  sein  wird,  in  besonderer  Weise  vom  Großhändler  unterstützt.  Beim
Kleinhändler  unterscheidet  man:  allgemeine  Kleinhandelsbetriebe  (ursprünglich:
Gemischtwarenhandlungen)  und  —  mehr  oder  weniger  •—  besondere  Kleinhandelsbetriebe ­
  für  besondere  Waren  oder  Arten  von  Waren  (Zigarren-,  Ledergeschäft). ­
  Von  Bedeutung  ist,  daß  die  Entwicklung  zum  Großbetrieb  besondere ­
  Typen  von  Kleinhandelsbetrieben  hervorgebracht  hat:  1.  das  Warenhaus
für  mehr  oder  minder  alle  Waren,  für  die  der  Verbraucher  ein  Interesse  hat
oder  haben  kann;  2.  das  Kaufhaus,  das  sich  auf  die  Feilhaltung  einer  Warengattung, ­
  freilich  ohne  feste  Begrenzung,  beschränkt  (Haushaltungsgegenstände)
und  3.  das  Spezialgeschäft,  das  sich  auf  eine  bestimmte  Ware  spezialisiert  hat
(Konfektion).  Nach  einer  anderen  Richtung  hin  —  Form  des  Absatzes  —  tritt
der  Kleinhandel  —  als  Großbetrieb  —  auf:  1.  als  Versandgeschäft,  wenn  er  die
Abnehmer  für  seine  allgemeinen  oder  besonderen  Waren  außerhalb  seines  Standortes ­
  sucht  (Postversand);  2.  als  Filialgeschäft,  wenn  er  am  gleichen  Ort  oder  an
anderen  Orten  Filialen  (Warenhäuser)  unterhält  (neuerdings  Kettenläden  genannt,
weil  angeblich  eine  Unterscheidung  zwischen  Haupt-  und  Filialniederlassung  nicht
bestehen  soll);  3.  als  Einheitspreisgeschäft,  wenn  Waren  verschiedener  Art  in
einer  oder  wenigen  Preislagen  geführt  werden.
Die  Großbetriebe  des  Kleinhandels  verfahren  nach  dem  Grundsätze;  Einkauf
an  der  Quelle  im  großen  (mit  dem  Bestreben  unter  Umständen  auch  die  Herstellung ­
  selbst  zu  übernehmen)  und  Verkauf  im  kleinen  in  massenhaften  Einzelverkäufen. ­
  Die  dadurch  entstehenden  Preisvorteile  gehen  jedoch  zum  Teil  wieder
durch  die  höheren  Kosten  der  Vertriebseinrichtung  verloren;  Gebäude,  Warenvorräte, ­
  Zahl  der  Angestellten  u.  a.  m.  Immerhin  bedeuten  die  Großbetriebe  einen
empfindlichen  Wettbewerb  für  die  kleinen  Kleinhandelsbetriebe,  der  zur  Folge
hat,  daß  die  Zahl  der  selbständigen  Kleinhändler  eine  Einbuße  erfährt.  (Die  Wirtschaftsgesetze ­
  vom  Juli  1933  sehen  die  Erhebung  einer  Warenhaus-  und  Filialsteuer ­
  sowie  den  Abbau  der  Erfrischungsräume  und  der  Warenhaushandwerksbetriebe ­
  vor.)
Eine  besondere  Stellung  nehmen  die  Abzahlungsgeschäfte  ein,  die  Waren  —  allgemeiner
oder  besonderer  Art  —  auf  Kredit  oder  gegen  Ratenzahlung  zum  Verkauf  stellen.  Der  Schwerpunkt ­
  ihrer  Tätigkeit  liegt  mehr  in  der  Frage,  ob  die  verabredeten  Ratenzahlungen  pünktlich
eingehen  werden.  Wegen  der  mit  dem  Ratenzahlungsgesohäft  für  den  Käufer  verbundenen
Gefahren  (Sicherheitsleistung)  unterstehen  die  Abzahlungsgeschäfte  einem  besonderen  Gesetz ­
  (Gesetz  betr.  Abzahlungsgeschäfte  vom  Jahre  1894).
Großhandel  liegt  vor,  wenn  der  Absatz  im  großen,  d.h.  en  gros,  in  großer
Stückzahl,  erfolgt.  Die  Abnehmer  des  Großhandels  sind:  große  und  kleine  Verbraucher ­
  (Handwerk  und  Fabrik),  die  Roh-  und  Hilfsstoffe,  Halbfabrikate  veroder
  bearbeiten,  sowie  Klein-  (und  andere  Großhändler,  die  die  Ware  weiter
veräußern.  (Doch  kommen  auch  Verkäufe  im  Großen  an  den  Verbraucher  vor  —
Beispiel:  Wein,  Kohlen  •—  sie  bilden  aber  eine  Ausnahme.)  Der  Großhändler
—  nicht  zu  verwechseln  mit  dem  Großkaufmann  —  kann  seinen  Handelsbetrieb ­
  als  Groß-  oder  Kleinbetrieb  aufziehen:  der  Baumwollhändler,  der  mit  zwei
Angestellten  in  einem  Büroraum  und  geringem  Kapital  arbeitet,  stellt  einen
Kleinbetrieb  dar.  In  der  Regel  vollzieht  sich  der  Großhandel  jedoch  in  der  Form
des  Großbetriebs.  (Wodurch  sich  dieser  vom  Kleinbetrieb  unterscheidet:  siehe
unten  IV.)  Man  macht  gewöhnlich  die  Unterscheidung  zwischen:  Großhandel  im
Binnenhandel,  d.  h.  Handel  innerhalb  des  eigenen  Landes,  und  Großhandel  im
Außenhandel,  d.  h.  im  Verkehr  mit  dem  Ausland.  Hier  ergeben  sich  die  beiden
Formen:  des  Exporthandels,  wenn  Waren  nach  dem  Ausland  verkauft  werden,
und  des  Importhandels,  wenn  Waren  aus  dem  Ausland  bezogen  werden.  Wie
die  Vereinigung  von  Export-  und  Importhandel  in  einer  Hand  möglich  ist  (und
ursprünglich  war),  so  ist  auch  eine  Verbindung  des  binnenländischen  Großhandels
        <pb n="71" />
        Nach  dem  Gegenstand.

65

mit  dem  Export-  und  Importgeschäft  möglich.  Ein  solches  Großhandelsgeschäft
führt  dann  die  Firma:  en  gros  und  Export,  oder  en  gros  und  Import.
Was  zunächst  den  binnenländischen  Großhandel  anlangt,  so  ist  hier  die  weitgehende ­
  Arbeitsteilung  bemerkenswert.  Die  nachfolgende  Aufzählung  läßt  nicht
nur  die  verschiedenen  Aufgaben  erkennen,  sondern  auch  ohne  große  Mühe  Rückschlüsse ­
  auf  die  besondere  Art  der  Tätigkeit  zu,  die  von  den  einzelnen  Typen
geleistet  wird:
Arten  von  Großhandelsbetrieben  (nach  Hirsch):
A.  In  der  Aufkauforganisation:  1.  Der  Aufkäufer.  —  2.  Der  Sortierer.  —  3.  Der  Großhändler ­
  am  zentralen  Markt.
B.  Der  Handel  zwischen  den  Produktionsstufen:  1.  Der  hausindustrielle  Verleger.  —  2.  Der
Fabrikverleger.
0.  In  der  Absatzorganisation:  1.  Der  Verteilungsgrossist.  —  2.  Der  Empfangssortimenter.
—  3.  Der  Kreditgrossist.  —  4.  Der  Einriohtungsgrossist.
Man  lese  bei  Hirsch  die  Einzelheiten  über  die  besonderen  Tätigkeiten  dieser
verschiedenen  Typen  von  Großhandelsbetrieben  nach,  beachte  die  Voraussetzungen ­
  und  Mittel,  die  in  Betracht  kommen,  und  man  wird  finden,  daß  es  jeweils
besondere  Leistungen  sind,  die  der  Großhandel  für  den  Hersteller  oder  Verbraucher
aufbringt  und  die  ihm  allein  die  Möglichkeit  einer  gewinnbringenden  Wirtschaft
geben.  Es  wird  weiter  ersichtlich,  daß  diese  Voraussetzungen  einer  ständigen
Veränderung  unterworfen  sind,  die  den  Großhandel  zwingen,  sich  in  seinen
Leistungen  den  jeweiligen  Bedürfnissen  seiner  Lieferanten  und  Kunden  anzupassen. ­

Unter  Exporteur  ist  derjenige  zu  verstehen,  der  Waren  nach  dem  Ausland
absetzt.  Dies  kann  sowohl  der  Hersteller  als  auch  jeder  andere  Händler  sein.  Als
Exporteur  im  engeren  (eigentlichen)  Sinne  gilt  jedoch  nur  der  selbständige  Kaufmann, ­
  der  den  Export  zum  Gegenstand  seines  Handelsbetriebes  macht.  Bei  diesem ­
  lassen  sich  zwei  Grundformen  unterscheiden:  der  Spezial-Exporteur,  der  sich
auf  eine  bestimmte  Warengattung  (Kleineisen,  Konfektion,  Spielwaren)  verlegt
und  dementsprechend  seinen  Sitz  in  den  betreffenden  Erzeugungsgebieten  hat,
und  der  Allgemein-Exporteur,  der  grundsätzlich  mit  allen  Waren  des  Heimatlandes
Handel  treibt,  und  sich  hierbei  nach  Ausfuhrländern  spezialisiert:  z.  B.  China-Südamerika-Afrika-Export.
  Während  der  letztere  den  Bedarf  eines  bestimmten
(Übersee-)  Landes  etwa  an  deutschen  Waren  zu  ermitteln  versucht,  besorgt  der
erstere  den  Absatz  für  bestimmte  Waren  nach  überseeischen  Ländern.  Standort ­
  des  Allgemein-Exporteurs  sind  die  Hafenstädte,  von  wo  aus  er  den  besten
Überblick  über  die  in  Betracht  kommenden  Waren  hat  oder  eine  Besichtigung
der  Waren  durch  die  Käufer  am  leichtesten  möglich  ist  (Exportmusterlager).  Bei
diesem  Exporteur  besteht  vielfach  noch  die  (ursprüngliche)  Verbindung  mit  dem
Importgeschäft,  indem  der  Exporteur  die  Bezahlung  in  Waren  des  kaufenden
Landes  erhält.  Andererseits  wird  der  Exporteur  auch  als  Einkaufskommissionär
seines  überseeischen  Geschäftsfreundes  tätig.  Als  solcher  genießt  er  nicht  nur  das
Vertrauen  seines  Auftraggebers  zur  bestmöglichen  Ausführung  des  erhaltenen  Auftrages, ­
  sondern  er  tritt  auch  häufig  für  letzteren  in  Vorschuß,  indem  er  den  Kaufpreis ­
  vorstreckt  (Finanzierung  des  Exports).
Entsprechend  der  Importeur:  im  weiteren  Sinne,  wenn  der  Hersteller  oder  der
Verbraucher  oder  jeder  andere  Händler  Waren  einführt,  im  engeren  (eigentlichen)
Sinne,  wenn  die  Importdurchführung  einen  selbständigen  Handelsbetrieb  darstellt. ­
  Der  Importeur  kann  den  Aufkauf  und  die  Einfuhr  ausländischer  Waren
auf  eigene  Rechnung  vornehmen,  oder  aber  —  was  häufiger  der  Fall  ist  —  als
Verkaufskommissionär  seines  ausländischen  Geschäftsfreundes  tätig  sein  (Konsignationsgeschäft). ­
  Er  sucht  dann  den  bestmöglichen  Absatz  für  die  Ware:  an
den  Großhändler  oder  Verbraucher  des  In-  oder  Auslandes  oder  auf  dem  Wege  der

Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  I.

5
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        66

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

Großhandelsauktionen  oder  der  Warenbörsen  (siehe  Anhang),  wobei  ebenfalls  eine
Vorfinanzierung  des  Importeurs  in  Frage  kommen  kann.
Aus  dieser  knappen  Übersicht  ist  ersichtlich,  daß  es  sich  bei  dem  Export-  und
Importgeschäft  gleichfalls  um  besondere  Aufgaben  handelt,  die  arbeitsteilig
durchgeführt  werden.  Es  gilt  vor  allem,  einen  Überblick  über  die  Absatzmärkte,
Wünsche  der  Abnehmer,  Kreditfähigkeit  der  Kunden  einschließlich  der  Rechtsverhältnisse ­
  des  betreffenden  Landes  zu  gewinnen  (Exporteur),  oder  Geschäftsbeziehungen ­
  zu  ausländischen  Herstellern  anzuknüpfen  (Importeur)  und  die  Entwicklung ­
  der  Preise  an  den  Märkten  im  Auge  zu  behalten.  Insbesondere  der  Verkehr ­
  mit  unentwickelten  Ländern  erfordert  große  Vorsicht  und  Sachkenntnis,
andernfalls  leicht  Verluste  durch  Ausbleiben  der  Zahlungen  eintreten  können.
Darin  liegt  zugleich;  je  mehr  sich  der  Unterschied  zwischen  entwickelten  und  unentwickelten ­
  Ländern  verwischt,  je  größer  die  Übereinstimmung  der  Handelsgewohnheiten ­
  von  Land  zu  Land  werden,  um  so  mehr  entfallen  die  besonderen
Leistungen  der  Exporteure  und  Importeure,  rücken  die  Exporteure  und  Importeure
im  weiteren  Sinne  (siehe  oben)  in  den  Geschäftsbereich  der  ersteren  ein.
Das  führt  abschließend  zu  der  Frage  der  sog.  Ausschaltungstendenz  im  Handel.
Aus  dem  Bestreben,  möglichst  billig  einzukaufen  und  so  vorteilhaft  wie  möglich
zu  verkaufen,  ergibt  sich  für  jedes  Glied  der  Handelsorganisation  (siehe  oben)  der
Versuch,  möglichst  nahe  an  den  Hersteller  oder  Verbraucher  heranzukommen.
So  sucht  der  ausländische  Hersteller  •—  unter  Umgehung  des  Aufkäufers  und
Exporteurs  —  unmittelbar  mit  dem  Importeur  des  anderen  Landes  oder  dem  inländischen ­
  Großhändler  oder  Kleinhändler  in  Verbindung  zu  treten,  und  umgekehrt
schließen  sich  die  Kleinhändler  zusammen,  um  durch  direkten  Einkauf  den  Großhandel ­
  auszuschließen.  Jedes  einzelne  Glied  sucht  das  voraufgehende  oder  nachfolgende ­
  Glied  zu  überspringen:  schließlich  will  der  Hersteller  unmittelbar  an  den
Verbraucher  verkaufen.  Diese  Ausschaltungstendenz,  die  naturgemäß  ständig
wirksam  ist  und  letzthin  auf  die  Einheimsung  der  Gewinne  des  auszuschaltenden
Gliedes  hinausläuft,  macht  sich  besonders  stark  in  Zeiten  schlechter  Geschäftslage
bemerkbar,  wenn  der  Wettbewerb  groß  ist  und  die  Ausnutzung  auch  der  kleinsten
Gewinnmöglichkeiten  zum  obersten  Gebot  der  Selbsterhaltung  wird.
Doch  dürfen  die  Grenzen  der  Ausschaltung  nicht  übersehen  werden.  Der
Direkt-Bezug  der  Verbraucher  kann  daran  scheitern,  daß  der  Betrieb  nicht  auf
die  Mengen  eingerichtet  ist,  die  der  Hersteller  abgibt  oder  üblicherweise  zum  Transport ­
  (Schiffsladungen)  zusammengefaßt  werden.  Vielfach  fehlt  in  der  ersten
Hand  —  beim  Erzeuger  •—  noch  die  Sortierung;  ebenso  ist  die  Übersicht  über  die
Güte  der  Ware  dem  Direkt-Käufer  häufig  erschwert.  Der  Direkt-Bezug  setzt  die
Kenntnisse  der  Transportverhältnisse  u.  a.  m.  voraus.  Wenn  der  Direkt-Verkäufer ­
  den  Handel  ausschaltet,  so  ist  er  gezwungen,  sich  eine  eigene  Absatzorganisation ­
  zuzulegen,  das  Risiko  der  Lagerhaltung  mit  entsprechendem  Kapitalbedarf ­
  zu  übernehmen.  In  jedem  Fall  kommt  es  immer  nur  zur  Ausschaltung  des
betreffenden  Gliedes,  d.h.  eines  bestimmten  Wirtschaftsbetriebes,  das  ausschaltende ­
  Glied  muß  aber  die  Arbeit,  Erfahrungen  und  Kenntnisse  des  ausgeschalteten ­
  Betriebes  übernehmen.  Das  gilt  von  jeder  Ausschaltung,  so  daß  in
jedem  einzelnen  Falle  zu  untersuchen  ist,  ob  sich  die  rechnerischen  Vorteile  auch
wirklich  erzielen  lassen.  Freilich  kommt  in  der  Gegenwart  hinzu,  daß  die  selbständigen ­
  Handelsbetriebe,  insbesondere  die  Großhandelsbetriebe,  eine  so  große
Schwächung  ihrer  finanziellen  Grundlagen  (Kapitalkraft)  erfahren  haben,  daß
ihre  Ausschaltung  mehr  oder  weniger  von  selbst,  vielleicht  sogar  schon  in  einem
zu  starken  Ausmaß,  erfolgt  ist.
Der  Krieg  hat  den  deutschen  Außenhandel  fast  vollständig  zum  Erliegen  gebracht.
Nachher  war  es  nicht  immer  leicht,  die  alten  Geschäftsverbindungen  wieder  herzustellen,  zumal
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Nach,  dem  Gegenstand.

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die  Errichtung  von  Zollschranken  allerorts  zu  neuen  Wegen  zwang.  Ganz
wurde  der  Außenhandel  von  der  Devisenbewirtschaftung  getroffen,  deren  sie!
im  Jahre  1931  bedienen  mußte,  als  sich  herausstellte,  daß  die  Ausfuhr  zur  B^feiS!
Schuldverpflichtungen  nicht  mehr  ausreichte.  Nicht  nur,  daß  sowohl  die  Einfu
die  Ausfuhr  eine  außerordentliche  Verminderung  erfuhren,  sondern  auch  die  1
Geschäftsabschlüsse  haben  tiefgehende  Wandlungen  erfahren.  Vor  allem  hat  hierauf  der  Umstand ­
  eingewirkt,  daß  der  Handel  mit  den  einzelnen  Ländern  in  staatliche  Abkommen  über
Art,  Menge  der  Waren  und  ihre  Begleichung  gepreßt  worden  ist,  die  der  eigenen  Initiative
der  beteiligten  Handelsbetriebe  nur  noch  geringen  Spielraum  lassen.  Im  Augenblick  (Anfang
1935)  befindet  sich  der  deutsche  Außenhandel  in  einem  Zustand  größter  Beengung  und  Zusammenschrumpfung, ­
  der  nicht  mehr  viel  von  der  früher  bestehenden  Organisation  und  der
hierbei  gebildeten  Arbeitsteilung  übriggelassen  hat.  Doch  ist  zu  erwarten,  daß  eine  gewisse
Belebung  und  Befreiung  von  den  einengenden  Fesseln  staatlicher  Eingriffe  in  absehbarer
Zeit  wieder  eintreten  wird.  Dann  gewinnen  die  Fragen  nach  der  besonderen  Tätigkeit  in  den
Import-  und  Exportbetrieben  wie  auch  nach  der  Aus-  und  Einschaltung  von  Handelsbetrieben
wieder  größere  Bedeutung.
Zuletzt;  dem  Handel  wird  (zu  allen  Zeiten)  der  Vorwurf  gemacht,  daß  er  durch
sein  Dazwischentreten  die  Ware  verteure,  weil  es  sein  Bestreben  sei,  die  Ware  mit
möglichst  großem  Zwischengewinn  weiter  zu  veräußern.  (Manchmal  wird  die
Meinung  vertreten,  daß  der  Handel  ganz  überflüssig  sei,  weil  er  nichts  anderes
könne,  als  eben:  einen  Gewinn  und  zwar  einen  möglichst  hohen  Gewinn  zu  erzielen.) ­
  Zuerst  ist  aus  dem  Schaubild  auf  Seite  63  zu  erkennen,  daß  der  Handel
eine  besondere  Aufgabe  zu  erfüllen  hat  und  erfüllen  will:  nämlich  die  Güter  von
dem  Hersteller  an  den  Verbraucher  heranzubringen,  oder,  wie  es  oben  ausgedrückt
worden  ist:  den  Güteraustausch  zwischen  Hersteller  und  Verbraucher  zu  besorgen.
(Schär:  Der  Handel  hat  die  Aufgabe,  die  räumliche,  zeitliche  und  persönliche
Trennung  zwischen  Hersteller  und  Verbraucher  zu  überwinden,  Vorrat  und  Bedarf ­
  in  Einklang  zu  bringen.)  Hierzu  ist  eine  Arbeit  erforderlich,  die  in  der
Regel  von  einem  erfahrenen  und  sachkundigen  Handel  besser  geleistet  wird,  als
sie  von  den  beiden  Beteiligten  (Hersteller  und  Verbraucher)  geleistet  werden
kann.  Man  denke  nur  daran,  daß  jemand  seinen  Tee,  den  er  zu  seinem  Frühstück
trinkt,  unmittelbar  vom  Erzeuger  beziehen  wollte.  Diese  Arbeit  wird  —  in  der
Regel  —  nicht  nur  besser,  sondern  auch  billiger  vom  Handel  geleistet,  als  es  den
Beteiligten  möglich  wäre.  Das  kann  sogar  für  die  Fälle  zutreffen,  wo  nicht  ein
sondern  mehrere  Handelsglieder  an  der  Vermittlung  beteiligt  sind.  Denn  gerade
durch  die  Spezialisierung  in  den  Aufgaben:  Aufkauf,  Sortierung,  Groß-,  Kleinhandel ­
  usw.  kann  auf  eine  Kostenersparnis  hingearbeitet  werden,  die  der  Preisgestaltung ­
  zugute  kommt.  Dazu  kommt,  daß  der  Wettbewerb  der  Händler  untereinander ­
  einen  Ausgleich  der  Preise  bei  den  Herstellern  sowie  eine  Senkung
der  Preise  für  die  Verbraucher  bewirkt,  wodurch  zugleich  ein  Ausgleich  der  Gewinne ­
  eintritt.
Nichtsdestoweniger  kann  diese  Neigung  zum  Preisausgleich  gestört  werden,
wenn  bei  großer  Nachfrage  die  Preise  übermäßig  erhöht  werden  (Spekulation)
oder  durch  Verabredungen  Preisrückgänge  hintangehalten  werden.  Auch  eine
Übersetzung  des  Handels,  z.  B.  mit  zahlreichen  Kleinbetrieben,  kann  verteuernd
wirken,  wenn  eine  lebenswichtige  Nachfrage  für  übermäßige  Kosten  und  zahlreiche ­
  Einzelgewinne  aufkommen  muß  (Milchversorgung  der  Großstädte).  Der
richtige  Kaufmann  muß  daran  denken,  daß  er  wichtige  Aufgaben  im  Dienste  der
Allgemeinheit  zu  erfüllen  hat,  und  daß  er  sich  in  der  Gestaltung  seines  Betriebes
wie  in  der  Gewinnerzielung  von  dieser  Einsicht  leiten  lassen  muß.  Oder,  wie
Schär  es  im  Jahre  1907  ausgedrückt  hat:  Jeder  Kaufmann  soll  seinen  Gewinn
als  Tantieme  für  den  Nutzen  ansehen,  den  er  der  Gesamtwirtschaft  leistet.  .  .  .
Anhang:  Die  Kennzeichnung  des  Handelsbetriebs  kann  nicht  abgeschlossen  werden,
ohne  den  wichtigen  Einrichtungen  Erwähnung  getan  zu  haben,  deren  sich  der  Handel  bei  der
Ausübung  seiner  Tätigkeit  bedient:  den  Märkten,  Messen  und  Börsen.  Beim  Warenhandel

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        68

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

unterscheidet  man:  Verkauf  „loco“  (die  Ware  ist  am  gleichen  oder  am  nächsten  Tag  zu  liefern
und  abzunehmen),  „verladen“  (die  Ware  befindet  sich  im  Eisenbahnwagen  oder  Schiff),  „auf
Abladung“  (die  Ware  ist  innerhalb  einer  bestimmten  Zeit  —  einer  Woche  —-  zur  Verladung  zu
bringen),  „rollend“  oder  „schwimmend“  (die  Ware  ist  auf  der  Eisenbahn  oder  im  Schiff  unter-■wegs),
  „auf  Lieferung“  (der  Verkäufer  hat  die  Ware  zu  einem  bestimmten  Zeitpunkt,  der  vom
Käufer  und  Verkäufer  vereinbart  wird,  zu  liefern).  In  allen  Fällen  handelt  es  sich  um  Waren,
die  in  ihrer  körperlichen  Beschaffenheit  wirklich  vorhanden  sind,  und  deren  qualitative  Beschaffenheit ­
  vom  Verkäufer  und  Käufer  begutachtet  und  bewertet  wird.  Diese  Geschäfte
heißen  Effektivgesohäfte,  was  besagen  soll,  daß  ihnen  bestimmte  Waren  zugrunde  liegen.
Die  Vorführung  und  Begutachtung  der  Ware  kann  in  verschiedener  Weise  erfolgen:  Zurschaustellung ­
  im  Laden  (Kleinhandel),  Ausstellung  in  Mustern  (im  Großhandel),  Versenden
von  Katalogen  (mit  Abbildungen),  außerdem  von  Reisenden  mit  Mustern,  endlich;  Zusammentreffen ­
  der  Käufer  und  Verkäufer  zu  bestimmten  Zeiten  an  bestimmten  Orten,  wo  entweder
die  Ware  selbst  oder  Muster  derselben  besichtigt  werden  —  Märkte  und  Messen.  Der  Kauf
nach  Besichtigung,  nach  Proben  oder  Mustern  bezweckt,  für  den  vielgestalteten  Bedarf  die
am  besten  geeignete  Ware  zu  finden.  Hierbei  bietet  insbesondere  das  Lieferungsgeschäft  dem
Erzeuger  die  Möglichkeit,  zu  einem  späteren  Zeitpunkt  zu  verkaufen,  wodurch  er  sich  schon
heute  den  Preis  für  seine  Ware  sichert,  während  der  Verbraucher  oder  Händler  sich  zu  dem
ihm  niedrig  erscheinenden  Tagespreise  die  Ware  zur  Lieferung  auf  einen  späteren  Zeitpunkt
sichert.
Aus  dem  Lieferungsgesohäft  ist  der  börsenmäßige  Handel  in  Waren  entstanden,  indem
die  hauptsächlichsten  Merkmale  des  Lieferungsgeschäftes  durch  allgemeingültige  Vertragsbedingungen ­
  festgelegt  werden:  neben  das  eigentliche  Lieferungsgeschäft  in  bestimmter  (individueller) ­
  Ware  tritt  das  Börsentermingeschäft  in  (genereller,  abstrakter)  vertretbarer  Ware.
Dieses  Termingeschäft,  das  alles  Besondere  abgestreift  hat,  macht  zugleich  den  Inhalt  der
Warenbörse  aus.  Terminhandel  und  Börse  sind  daher  gleichbedeutend;  alles  andere  gehört
dem  Gebiet  des  üblichen  Warenhandels,  des  Handels  mit  bestimmten  Waren,  an.  Jedoch  ist
diese  begriffliche  Scheidung  zwischen  Börse  und  Markt  in  Wirklichkeit  nicht  immer  anzutreffen: ­
  hier  sind  die  börsenmäßigen  Termingeschäfte  nicht  nur  aufs  engste  mit  dem  Handel
in  wirklichen  Waren  verbunden,  sondern  auch  die  Veranstaltungen,  die  beiden  dienen:  Markt
und  Börse  greifen  vielfach  ineinander  über;  ja  weder  der  Sprachgebrauch,  noch  die  Literatur,
noch  die  Gesetzgebung  machen  die  Unterscheidung  zwischen  Markt  und  Börse  in  diesem
Sinne  (sondern  gehen  dabei  mehr  oder  weniger  von  äußeren  Merkmalen  aus).  Neuerdings  ist
es  üblich  geworden,  die  Bezeichnung  Börse  durch  Großmarkt  zu  ersetzen.
Die  „Normalisierung“  des  Börsenterminhandels  in  Waren  bezieht  sich  auf:
1.  Die  Menge,  über  die  der  einzelne  Geschäftsabschluß  mindestens  lauten  muß,  hier
„Schluß“  genannt:  500  Sack  Zucker,  1000  t  Getreide,  100  Ballen  Baumwolle,  50  kg  Silber.
2.  Der  Lieferungstermin:  der  Zeitpunkt,  zu  dem  das  Geschäft  fällig  und  zu  erfüllen  ist.  Für
die  Erfüllung  ist  im  Warenterminhandel  ein  größerer  Spielraum  als  im  Effektenhandel  (s.  u.)
gelassen.  Man  unterscheidet  ein-  und  mehrmonatige  Fristen,  nahe  und  späte  Termine.  Vielfach ­
  erstrecken  sich  die  Termine  über  ein  ganzes  Jahr.  3.  Der  Lieferort:  Die  Bedingungen  der
einzelnen  Börse  bezeichnen  genau  die  Stelle,  wo  sich  die  Ware  bei  Lieferung  befinden  muß:
z.  B.  lagernd,  Lagerhaus  X;  Weizen  in  Berlin:  ab  Speicher  oder  ab  Kahn;  Zucker  in  Magdeburg ­
  fob  Hamburg.  4.  Die  entscheidende  Normalisierung  liegt  in  der  Festlegung  der  Qualität
der  zu  handelnden  Waren.  (Im  Effektenhandel  ist  die  Vertretbarkeit  in  der  Natur  der  Effekten
gegeben;  bei  den  Wechseln  entscheidet  die  Börsenmeinung  über  die  Kreditwürdigkeit  der
WechselVerpflichtungen).  Die  Waren  sind  von  Natur  von  ungleicher  Beschaffenheit.  Die
völlige  Vertretbarkeit,  die  Voraussetzung  des  Börsenhandels  ist,  kann  bei  den  Waren  nur
durch  künstliche  Maßnahmen  erreicht  werden.  Entweder  wird  ein  Muster  der  betreffenden
Ware  als  Typ  für  den  böraenmäßigen  Terminhandel  aufgestellt,  auf  den  sich  die  Abschlüsse
beziehen  (Standardtyp),  oder  die  im  Terminhandel  lieferbare  Ware  wird  nach  ihren  Eigenschaften ­
  genau  umschrieben.  Beispiel:  Weizen  in  Berlin:  gesund,  trocken,  Gewicht...  6.  Endlich ­
  ist  die  Erfüllung  der  Geschäfte,  der  Eintritt  des  Verzuges,  die  Exekution  (d.  h.  die  Selbsthilfe ­
  bei  Verzug),  vor  allem  die  Abwicklung  der  Termingeschäfte  in  einem  besonderen  Verfahren, ­
  dem  sich  gleichfalls  alle  Teilnehmer  zu  unterwerfen  haben,  festgelegt.
So  bleibt;  nur  der  Preis  unterliegt  der  freien  Vereinbarung  der  Parteien.  Aber  auch  nur
der  Preis;  Abzüge,  Aufschläge,  Vergütungen  für  Mehrgewicht,  Mehrwert,  sonstige  Nebenkosten: ­
  alles  dieses  ist  durch  allgemeine  Bestimmungen  dem  Willen  der  Parteien  entrückt.
Trotz  der  entgegenstehenden  Schwierigkeiten  ist  also  das  Warentermingesohäft  ein  echtes
Börsengeschäft:  ein  Zeitgeschäft  in  vertretbaren  Waren.
Eine  solche  Normalisierung  der  Handelsgeschäfte  erleichtert  den  Abschluß  von  Geschäften,
vergrößert  den  Kreis  der  Käufer  und  Verkäufer,  die  im  Augenblick  des  Geschäftsabschlusses
weder  im  Besitz  der  Ware  noch  des  Geldes  (wohl  aber  des  Kredites)  zu  sein  brauchen,  fördert
die  Teilnahme  von  Spekulationshändlem,  die  auf  die  Ausnutzung  von  Preisunterschieden
spekulieren.  Auf  dieser  Grundlage  entsteht  ein  großer  und  breiter  Markt,  auf  dem  es  jetzt
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        Nach  dem  Gegenstand.

69

massenhafte  Geschäftsabschlüsse  gibt  und  sich  eine  vollkommenere  Preisbildung  vollzieht  als
bei  nur  gelegentlich  vorkommenden  Geschäftsabschlüssen.  Allerdings  kann  unter  bestimmten
Voraussetzungen  eine  übermäßige  Spekulation  auch  große  Unruhe  in  die  Preisbildung  bringen
und  unerwünschte  Preisschwankungen  hervorrufen.  In  diesen  Börsenhandel  kann  der  Effektivhandel ­
  hineinspielen,  wenn  z.  B.  die  Erzeuger  ihr  Getreide  per  späteren  Termin  verkaufen
und  tatsächlich  zur  Ablieferung  bringen,  oder  die  Verbraucher  sich  vorzeitig,  um  einen  günstigen ­
  Preis  auszunutzen,  eindecken  wollen.  In  der  Regel  benutzt  aber  der  Effektivhandel
die  Börse  in  der  Weise,  daß  er  sich  durch  Gegengeschäfte  von  dem  Risiko  der  Preisschwankungen ­
  befreit  (s.  2.  Teil  A).  Insbesondere  die  Normalisierung  der  Qualität  deutet  darauf  hin,
daß  in  der  Hauptsache  nur  landwirtschafthohe  und  industrielle  Rohstoffe  Gegenstand  des
Börsenhandels  sind  (Getreide,  Baumwolle,  Kaffee,  Kupfer,  Zucker).
2.  Die  Gewerbebetriebe  (Industriebetriebe).  Die  Ver-  oder  Bearbeitung  von
Stoffen  zu  Brauchbarkeiten  wird  als  Gewerbe  bezeichnet.  Der  Gewerbebetrieb
(in  diesem  Sinne)  hat  es  also  mit  der  auf  die  Ver-  oder  Bearbeitung  hinziolenden
Tätigkeit  zu  tun.  Nun  wird  allerdings  das  Wort  Gewerbe  noch  in  einem  anderen
Sinne  gebraucht.  In  einem  weiteren;  für  jede  gewerbsmäßig  ausgeübte  Tätigkeit
(gleich  Erwerbswirtschaft);  in  einem  engeren:  für  einen  besonderen  Typ  der
gewerblichen  Tätigkeit,  den  Handwerker  (von  dem  weiter  unten  noch  besonders
die  Rede  sein  wird).  Im  letzteren  Falle  wird  dem  Handwerker  (oder  Gewerbetreibenden) ­
  der  Industriebetrieb  als  eine  andere  Art  der  Be-  und  Verarbeitung
von  Stoffen  gegenübergestellt.  Schließlich  ist  es  üblich,  Gewerbebetrieb  mit  Industriebetrieb ­
  gleichzusetzen  (siehe  Überschrift),  dann  ist  der  Handwerksbetrieb
eine  Sonderheit  des  Industriebetriebes.
Der  Gewerbe-  (Industrie-)  Betrieb  wird  dadurch  gekennzeichnet,  daß  er  eine
Veränderung  an  den  Stoffen  vornimmt,  daß  er  sie  ver-  oder  bearbeitet,  zum  Unterschied ­
  vom  Handelsbetrieb,  der  Güter  —  Waren  —  beschafft  und  veräußert,
ohne  eine  Veränderung  an  ihnen  vorzunehmen.  Für  den  Gewerbe-  (Industrie-)
Betrieb  soll  das  nun  nicht  etwa  heißen,  daß  er  sich  streng  auf  diese  seine  Wesenstätigkeit ­
  beschränkt  oder  beschränken  soll.  Vielmehr;  mit  der  Tätigkeit  der  Veroder
  Bearbeitung  ist  verbunden:  die  Beschaffung  von  Rohstoffen,  die  bearbeitet
werden  sollen,  sowie  die  Beschaffung  von  sonstigen  Hilfsstoffen,  die  für  die  Durchführung ­
  des  Gewerbebetriebes  erforderlich  sind;  ist  ferner  verbunden;  der  Absatz
der  fertiggestellten  Güter,  die  Durchführung  des  Zahlungs-  und  Kredit  Verkehrs,
die  Gestaltung  des  Rechnungswesens,  kurz  das,  was  man  die  kaufmännischen  Angelegenheiten ­
  des  Betriebes  nennt.  Diese  kaufmännische  Tätigkeit  nimmt  bald
einen  größeren,  bald  einen  geringeren  Raum  neben  der  eigentlichen  Tätigkeit
(Technik)  ein.  In  jedem  Fall  ist  sie  aber  vorhanden;  jeder  Gewerbebetrieb  ist  —
durch  seine  Marktverbundenheit  —  in  diese  kaufmännische  Arbeit  eingebettet.
Darauf  ist  noch  einmal  zurückzukommen.
Die  Gewerbestatistik  zählt  in  Abteilung  B  (Industrie  und  Handwerk)  20  Gewerbegruppen,
darunter;  1.  Bergbau  und  Salinenwesen,  2.  Industrie  der  Steine  und  Erden,  3.  Eisen-  und  Stahlgewinnung, ­
  4.  Metalle,  6.  Herstellung  von  Eisen,  Stahl-  und  Metallwaren,  6.  Maschinen,
Apparate,  7.  Elektrotechnische  Industrie,  8.  Chemische  Industrie,  9.  Textil,  10.  Papier,
11.  Leder  u.  a.  m.  auf.  Man  erhält  den  Eindruck  der  Mannigfaltigkeit  und  Leistungsfähigkeit
der  hinter  dieser  Gruppierung  stehenden  Industriebetriebe,  wenn  man  erfährt,  daß  allein  die
Eisen-  und  Stahlwarenindustrie  über  5000  Erzeugnisse,  die  chemische  Industrie  schätzungsweise ­
  über  25  000  verschiedene  Güter  herstellt.
Legt  man  den  Grad  der  Verarbeitung  zugrunde,  so  erhält  man  die  geläufige  Einteilung
der  Industriebetriebe  in  Rohstoffbetriebe,  die  Stoffe  fördern  (Bergbau)  oder  gewinnen  (Hütten),
in  Betriebe,  die  Halbfabrikate  herstellen:  Eisenblöcke,  Bleche,  sowie  in  Betriebe  der  Fertigwarenerzeugung, ­
  die  ihre  Stoffe  von  1  und  2  beziehen.
Das  Gesetz  zur  Vorbereitung  des  organischen  Aufbaus  der  deutschen  Wirtschaft  vom
27.  Februar  1934  gliedert  die  Hauptgruppo  Industrie  in  folgende  Untergruppen:  1.  Bergbau,
Hütten  usw.,  2.  Maschinen,  Elektrotechnik,  3.  Bisen-  und  Metallwaren,  4.  Steine,  Erden,
Holz,  Bauwirtschaft,  5.  Chemie,  technische  öle,  Papier,  6.  Leder,  Textilien,  Bekleidung,
7.  Nahrungs-  und  Genußmittel.
Das  Ver-  und  Bearbeiten  der  Stoffe  kann  in  verschiedener  Weise  und  auf  ver ­
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        70

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

schiedenen  Wegen  vor  sich  gehen.  In  technischer  Beziehung  kann  man  mit  Sombart
  unterscheiden:  Manufaktur  betriebe,  in  denen  die  ver-  oder  bearbeitende
Tätigkeit  ganz  oder  zum  überwiegenden  Teil  auf  Handarbeit  beruht,  die  von  Menschen ­
  ausgeführt  wird.  Hierbei  ist  es  möglich,  daß  alle  Menschen  die  gleiche  Arbeit
leisten  (Beispiel:  Steinklopfer),  oder  daß  die  Arbeit  in  einzelne  Teile  aufgelöst
wird,  die  nebeneinander  erledigt  werden  oder  aufeinander  folgen  (das  berühmte
Beispiel  von  Smith  über  die  Anfertigung  von  Nadeln).  Innerhalb  der  Manufakturbetriebe ­
  gibt  es  wieder  verschiedene  Arten,  je  nachdem  wie  die  Ver-  oder  Bearbeitung ­
  vor  sich  geht.  Sombart  unterscheidet:  aufbauende  und  umformende
Manufakturbetriebe.  Bei  den  ersteren  handelt  es  sich  um  die  Zusammensetzung
verschiedener  Einzelteile  zu  einem  Ganzen.  Hierher  gehört  das  Baugewerbe,  der
Schiffsbau  und  vor  allem  der  Maschinenbau.  Bei  den  umformenden  Manufakturbetrieben ­
  wird  der  Rohstoff  in  eine  andere  Form  gebracht,  wie  z.  B.  in  der  Textil-,
Leder-  usw.  Industrie.
Als  Gegenstück  zum  Manufakturbetrieb  erscheint  die  Fabrik,  bei  der  die  Arbeitsvorgänge ­
  automatisiert  sind,  also  selbständig  verlaufen.  Die  menschliche
Arbeitskraft  führt  oder  sie  leistet  Hilfsdienste.  Die  Mittel  sind:  in  der  mechanischen ­
  Industrie  die  Arbeits-  und  Werkzeugmaschinen,  in  der  chemischen  Industrie
die  Apparatur,  wie  die  Kessel,  in  denen  sich  die  chemischen  Vorgänge  ahspielen.
Die  Unterscheidung  zwischen  Manufaktur  und  Fabrikbetrieb  hat  nichts  mit  der
Größe  zu  tun;  beide  Arten  können  groß  oder  klein  sein.  (Näheres  über  Größe:
unter  IV.)  Es  muß  ferner  betont  werden,  daß  der  Manufakturbetrieb  auch  mit
Maschinen  arbeiten  kann:  Kraft-  und  Arbeitsmaschinen,  die  im  Arbeitsvorgang
noch  von  Menschenhand  geführt  werden  (Beispiel:  Krane  beim  Zusammenbau
von  Großmaschinen).  Freilich  geht  die  Entwicklung  immer  mehr  dahin,  die
menschliche  Arbeitskraft  nicht  nur  im  Arbeitsvorgang  selbst,  sondern  auch
in  der  Hilfsstellung  überflüssig  zu  machen  (Beispiel:  Stickautomaten,  Walzwerk) ­
  .
Endlich  kann  man  die  Gewerbe-  (Industrie-)  Betriebe  nach  der  in  ihnen  verkörperten ­
  Wirtschaftsarbeit  unterscheiden.  So  gibt  es  Verlagsbetriebe,  bei  denen
Kaufleute  die  Ver-  oder  Bearbeitung  von  Stoffen  in  Heimbetrieben  vornehmen
lassen  oder  deren  Produkte  sammeln;  Handelsmanufakturen  oder  Handelsfabriken, ­
  die  als  Nebenbetrieb  des  Handels  anzusehen  sind  (Mühlen  der  Getreidehändler, ­
  Ölmühlen  in  den  Hafenstädten);  ferner  Fabrikgeschäfte,  bei  denen  die  technische ­
  Herstellung  der  Güter  verhältnismäßig  einfach  ist  (infolge  Verwendung
geeigneter  Maschinen  und  Apparaturen)  und  wesentlicher  Teil  der  Betriebsarbeit
eben  die  kaufmännischen  Angelegenheiten:  Einkauf,  Verkauf,  Finanzierung,  Rechnungswesen ­
  sind,  wie  z.  B.  in  dem  ausgedehnten  Bereich  der  sog.  Markenartikel
oder  der  chemischen  Industrie.  Endlich  gibt  es  Technik-Industriebetriebe,  in  denen ­
  die  kaufmännische  Arbeit  zurücktritt,  naturgemäß  aber  niemals  gänzlich  aufhören ­
  kann  und  darf  ,  weil  sie  sich  aus  der  Verbundenheit  mit  dem  Markt  ergibt.
Diese  mehr  kaufmännische  oder  mehr  technische  Gestaltung  der  Gewerbe-  (Industrie-) ­
  Betriebe  spiegelt  sich  nicht  nur  in  dem  Aufbau  und  der  Organisation  der
einzelnen  Betriebe  wider,  sondern  ist  auch  ausschlaggebend  für  die  Menschen,
die  in  den  Betrieben  arbeiten  —-  Techniker  und  Kaufleute  —.  Insbesondere  ist
dies  von  Bedeutung  für  die  Wirtschaftseigner,  ob  sie  die  Voraussetzungen  für  den
technischen,  technisch-kaufmännischen  oder  kaufmännisch-technischen  Industriebetrieb ­
  mitbringen.  So  überwiegt  z.  B.  in  der  Markenartikelindustrie  bei  weitem
die  kaufmännische  Arbeit,  während  in  der  Werkzeugherstellung  naturgemäß  der
Techniker  im  Vordergrund  steht.
Eine  besondere  und  eigenartige  Stellung  im  Rahmen  der  Industriebetriebe  nehmen  die
Maschinen  und  Kraft  liefernden  Betriebe  ein:  die  Maschinenfabriken  und  Elektrizitätswerke.
        <pb n="77" />
        Nach  dem  Gegenstand.

71

Die  die  Produktionsmittel  herstellenden  Betriebe,  die  Maschinenfabriken,  sind  den  eigentlichen ­
  Verbrauohsgüterbetrieben  vorgeschaltet,  indem  sie  die  zu  deren  Herstellung  notwendigen ­
  Maschinen  liefern.  Das  bedingt  zunächst  eine  besonders  enge  gegenseitige  Fühlungnahme, ­
  da  die  Hersteller  der  Maschinen  natürlich  aufs  genaueste  auch  über  die  Natur  der
herzustellenden  Verbrauchsgüter  unterrichtet  sein  müssen.  Dadurch  ergibt  sich  eine  gewisse
Arbeitsteilung  insofern,  als  die  Betriebe  der  Maschinenherstellung  sowohl  in  ihrem  Betrieb
als  auch  in  ihrem  Absatz  stark  technisch  bestimmt  sind.  Der  Absatz  ihrer  Anlagen  ist  eben
fast  durchweg  nur  unter  stetiger  genauester  Kenntnis  der  Herstellungsvorgänge  und  ihrer
Wandlungen  möglich.  Ihr  Bestreben  geht  in  der  Hauptsache  dahin,  ihr  Tätigkeitsfeld  durch
Einbeziehung  immer  neuer  Gebiete  zu  erweitern,  also  immer  neue  Arbeiten  der  Maschinisierung ­
  zuzuführen,  und  ferner,  durch  stetige  Verbesserung  und  Verfeinerung  der  Maschinen ­
  eine  Verbilligung  der  Herstellung  und  damit  des  hergestellten  Erzeugnisses  herbeizuführen. ­

Diesem  Bestreben  wird  allerdings  häufig  bald  dann  eine  Grenze  gesetzt  sein,  wenn  solche
Verbesserungen  nur  noch  selten  erzielbar  sind.  Es  tritt  eine  Stockung  in  der  Eindung  und
Erfindung  umwälzender  Neuigkeiten  ein;  die  Konstrukteure  vertiefen  sich  in  die  Einzelheiten
und  Feinheiten  ihrer  Maschinen—wieder  in  engster  Fühlung  mit  den  Betriebsleitern  der  abnehmenden ­
  Betriebe  —  und  versuchen  durch  beste  Umgestaltung  die  Kauflust  auf  ihr  Erzeugnis ­
  zu  lenken.  Die  Jagd  nach  dem  Schutz  durch  Monopol  setzt  ein:  einmal  in  Richtung
des  Patentschutzes  selbst  der  geringsten  Kleinigkeiten  und  ferner  durch  Schaffung  von  Vereinbarungen ­
  zwischen  den  Herstellern  gleichartiger  Erzeugnisse,  die  sich  allmählich  herausbilden ­
  (Schreibmaschinen,  Werkzeugmaschinen).
Mit  der  Herausbildung  von  Standardtypen  ändert  sich  allerdings  dann  die  gesamte  Struktur ­
  der  diese  Typen  herstellenden  Fabriken.  Im  Betriebe  setzt  Reihen-,  Serien-,  Fließfertigung
ein  mit  all  den  Folgen  für  Betriebsleistung,  Kostenrechnung  und  Kapitalausstattung.  Fast
ebenso  umwälzend  aber  ist  die  Veränderung  im  Absatz:  der  Kaufmann  bricht  ein  und  bemächtigt ­
  sich  der  Standardmaschinen,  die  nun  für  ihn  „begreifbar“  werden,  da  ihre  Technik
festgelegt  und  wißbar  ist.  Damit  geht  der  mehr  oder  minder  überragende  Einfluß  des  Ingenieurkonstrukteurs ­
  verloren;  da  nun  eine  Art  Verbrauohsgut  hergestellt  wird,  schiebt  sich
der  Ingenieurbetriebsleiter  in  den  Vordergrund  mit  der  Aufgabe,  dieses  Gut  bestens  und
billigst  herzustellen.  Die  äußere  Umgestaltung  der  Organisation  durch  stärkeres  Hervortreten
der  Betriebsbüros  und  der  Kaufmännischen  Büros  ist  das  Kennzeichen  dieser  Entwicklung. ­

Fast  auf  allen  Gebieten  des  Maschinenbaus  scheint  sich  diese  Entwicklung  durchzusetzen:
Pumpen,  Motoren,  Werkzeugmaschinen,  Fördermittel  werden  mehr  und  mehr  standardisiert
und  somit  dem  Bereich  des  Kaufmanns  unterstellt,  wie  es  schon  früher  mit  den  Rohstoffen
der  Industrie:  Schrauben,Nieten,  Walzeisen,Blechen,  Draht-  und  Drahtstiften,  Baubeschlägen
usw.  geschehen  war.
Nur  der  Bau  ganzer  Anlagen  ist  vorläufig  —  und  wohl  für  immer  —  das  fast  ausschließliche ­
  Gebiet  des  Ingenieurkonstrukteurs  geblieben.  Als  besondere  Beispiele  seien  der  Werftbetrieb, ­
  der  Bau  von  Kraftanlagen,  von  Walzwerken,  chemischen  Anlagen  usw.  genannt.
Diese  Betriebe  benutzen  als  Bauelemente  z.  T.  fertige  Aggregate:  Motoren,  Transformatoren, ­
  Apparate,  Feuerungsanlagen,  Kraft-  und  Arbeitsmaschinen,  die  von  den  Maschinenfabriken ­
  mit  genau  vorher  bezeichnetem  Platzbedarf  und  Leistung  geliefert  werden,  und  kombinieren, ­
  bauen  aus  diesen  Einzelstücken  das  Ganze  zusammen:  Sie  bauen  auf  oder  bauen
ein!  Hier  sind  natürlich  der  Wunsch  des  Abnehmers  und  die  örtlichen  Verhältnisse  oberste
Leitsätze  des  Handelns.
Die  Kraftgewinnungshetriebe  sind  bestimmt  durch  ihr  Erzeugnis:  die  Kraft,  die  sowohl
an  Produktionsmittel-  als  auch  an  Verbrauchsgüterfahriken  und  Haushalte  abgegeben  wird.
Ihre  Kennzeichnung  liegt  in  der  Gleichförmigkeit  des  Erzeugnisses  einerseits,  der  Ungleichförmigkeit ­
  der  Abnehmer  (nach  Menge  und  Kaufkraft)  andererseits,  endlich  der  schwierigen
Speicherbarkeit.  Das  hat,  vom  Erzeugnis  ausgehend,  zu  besonders  gearteten  Preistarifen  und
zur  Staffelung  dieser  Tarife  nach  Mengenabnahme  und  Art  und  Zeit  des  Verbrauchs  geführt.
Diese  Neigung  zur  Festlegung  der  Preise  hat  auch  in  der  Verbrauchsgüterindustrie  weitgehend ­
  Eingang  gefunden:  die  Vereinheitlichung  der  Waren  und  Preise  im  Markenartikel,  der
ja  als  ganz  besonderes  Kennzeichen  der  letzten  Entwicklung  anzusprechen  ist.  Der  damit
notwendig  verbundene  Zwang  zur  Werbung  durch  andere  Mittel  als  die  bisherigen  des  Preisnachlasses ­
  oder  der  Qualitätsänderung  hat  zu  der  steigenden  Bedeutung  der  Absatzforschung,
Marktforschung  usw.  geführt  und  damit  den  Kaufleuten  in  diesen  Betrieben  ganz  überragenden ­
  Einfluß  gesichert.  Dabei  kann  der  Schwerpunkt  des  Betriebes  sowohl  im  Handel  als  auch
in  der  Herstellung  liegen:  Entweder  gliedern  sich  Handelsbetriebe,  zwecks  Verbesserung  ihrer
Erzeugnisse  und  Steigerung  des  Absatzes,  Veredlungsbetriebe  an,  oder  Fabrikationsbetriebe
kommen  zur  eigenen  Durchführung  des  Absatzes  immer  mehr  in  den  Handel  hinein  (Mercedes-Schuhfabriken,
  Uhrenfabriken,  Metall-  und  Kleineisenwarenfabriken,  Kraftfahrzeugfabriken
usw.).
        <pb n="78" />
        72

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

Die  Unterscheidungen:  Manufaktur  und  Fabrik,  Händler-  und  Technikgewerbebetrieb ­
  sagen  nichts  über  den  Begriff  des  Handwerks  aus.  Dieser  liegt  sozusagen
auf  einer  anderen  Ebene.  Es  ist  bekannt,  daß  Feststellungen,  was  unter  Handwerk ­
  zu  verstehen  ist,  häufig  gemacht  worden  sind,  ohne  jedoch  allgemeine  Zustimmung ­
  gefunden  zu  haben.  Das  liegt  daran,  daß  es  nicht  ein  sondern  verschiedene ­
  Merkmale  sind,  die  das  Handwerk  als  einen  besonderen  Typ  des  Gewerbe- ­
  (Industrie-)  Betriebs  erscheinen  lassen.  Diese  Merkmale  sind;  persönliches
Vertrautsein  mit  den  Arbeitsverfahren,  die  vorwiegend  auf  Handarbeit  beruhen,
persönliche  Beziehungen  zu  den  Abnehmern,  deren  besondere  Wünsche  berücksichtigt ­
  werden,  persönliches  Verhältnis  zu  den  Mitarbeitern  (Gesellen  und  Lehrlingen). ­
  Aus  dieser  Kennzeichnung  folgt  das  andere:  in  der  Regel  kleinere  Betriebe, ­
  individuelle  Leistungen,  Zusammengehören  von  Menschen  und  Stoff,  in
dem  sich  die  handwerklichen  Fähigkeiten  offenbaren,  und  aus  dem  das  Werk
hervorgeht.  Die  Natur  des  Handwerkes  schließt  die  Verwendung  von  Kraft  und
Werkzeugmaschinen  nicht  aus;  nur  muß  die  persönliche  Färbung  der  Handarbeit
Oberhand  über  die  Maschinenarbeit  behalten.  Wenn  wir  im  Zuge  der  obigen  Einteilungen ­
  :  nach  der  technischen  Seite  (Manufaktur  und  Fabrik)  und  nach  der  wirtschaftlichen ­
  Seite  (Handels-  und  Technikindustriebetrieb)  bleiben  wollen,  so  ließe
sich  das  Handwerk  nach  der  persönlichen  Seite  abgrenzen;  die  Person  des  Handwerkers ­
  steht  im  Mittelpunkt  des  Betriebes.
Diese  persönliche  Seite  des  Handwerks  tritt  nach  vier  Richtungen  hin  in  Erscheinung. ­
  In  der  Organisation  des  Handwerkbetriebs:  der  Handwerker  ist  nicht
nur  technischer  Bearbeiter  des  Stoffes,  sondern  wie  Sombartes  treffend  ausgedrückt
  hat,  zugleich  in  einer  Person  Generaldirektor  und  Arbeiter,  Organisator
und  Verkäufer,  Buchhalter  und  Kassierer.  Es  ist  klar,  daß  sich  aus  dieser  Arbeitsvereinigung ­
  häufig  genug  persönliche  Schwierigkeiten  ergeben.
In  der  Berufsgliederung:  der  Handwerker  ist  in  technischer  Beziehung  niemals
alles,  sondern  immer  Spezialist,  seinen  Fähigkeiten  und  Neigungen  entsprechend:
Schlosser,  Tischler,  Schuhmacher,  Schneider.  In  der  Leistung:  das  von  ihm  verfertigte ­
  Erzeugnis  ist  —  mehr  oder  weniger  —  seiner  Hände  Arbeit,  ein  Stück
seiner  Persönlichkeit,  an  dem  er  hängt,  und  mit  dem  ihn  persönliche  Beziehungen
verbinden.  In  der  Wirtschaftsauffassung  endlich:  Wirtschaft  und  Betrieb  sind  in
derselben  Person  verkörpert,  wobei  der  Betrieb,  d.  h.  die  Wirtschaftstätigkeit  den
Schwerpunkt  eben  in  der  handwerklichen  Arbeit  hat.  Das  Erwerbsstreben,  das
naturgemäß  vorhanden  ist,  tritt  zurück;  mit  ihm  das  kapitalistische  Denken  und
Rechnen.  Der  Handwerksbetrieb  ist—  nach  unserer  Begriffsbestimmung  —  nicht
als  Unternehmung  anzusprechen,  vielfach  auch  deshalb  nicht,  weil  gerade  beim
Handwerk  (wie  beim  kleinen  Händler)  Wirtschaftsbetrieb  und  Haushalt  noch  nicht
getrennt  sind,  sondern  ineinander  übergehen.  Der  Handwerker  verkörpert  den  Familienvater, ­
  den  Wirtschafter  und  den  Arbeiter  in  einer  Person  (meist  sogar  in
räumlicher  Einheit;  Wohnhaus  zugleich  Arbeitsstätte).  Wenn  versucht  wird,  dem
Handwerker  das  Kostendenken  und  eine  geordnete  Buchführung  beizubringen
—  was  dem  Handwerksbetrieb  nur  nützlich  sein  kann  —  so  muß  man  wissen,  daß
der  hiermit  leicht  verbundene  Übergang  zum  kapitalistischen  Denken  (kapitalistische ­
  Rechnung)  den  Handwerker  aus  seiner  bisherigen  Eigenart  herausbringt.
Das  Handwerk  steht  unter  dem  Druck  der  Entwicklung  zum  unpersönlichen  Gewerbe-(Industrie-)
  Betrieb,  seies  in  Richtung  der  Manufaktur  oder  der  Fabrik.  Insbesondere  die  Automatisierung ­
  der  technischen  Arbeit  in  der  Fabrik,  die  zur  Massenherstellung  und  Verbilligung
des  Einzelstüoks  führt,  übt  einen  großen  Einfluß  auf  die  Lebensbedingungen  und  -fähigkeit
des  Handwerks  aus.  Jedoch  nicht  schlechthin  in  der  Zuspitzung:  Handwerk  oder  Fabrik,
sondern  bemerkenswerterweise  in  vielerlei  Beziehung.  Gewiß  wird  ein  großer  Teil  des  Handwerks ­
  durch  die  Fabrik  einfach  lahmgelegt  und  entwurzelt,  so  z.  B.  der  Schuhmacher  durch
die  Schuhfabrik,  der  Böttcher  durch  die  Faßfabrik,  neuerdings  der  Schneider  durch  die  Be ­
        <pb n="79" />
        Nach  dem  Gegenstand.

73

kleidungsfabrik.  In  diesen  Fällen  werden  die  ehemaligen  Leistungen  des  Handwerks  von  der
Fabrik  —  schlecht  und  recht  oder  billiger  und  besser  —  übernommen.  In  anderen  Fällen
bleibt  die  Handwerkarbeit  als  solche  bestehen,  nur  ist  der  Handwerksbetrieb  von  der  Fabrik
aufgesogen  worden.  (Tischlerei  in  einer  Maschinenfabrik,  der  ehemalige  Handwerker  ist
Lohnarbeiter  geworden.)  Oder  der  Handwerker  gibt  seine  eigentliche  Arbeit  an  die  Fabrik
ab  und  beschränkt  sich  auf  die  Beparaturarbeiten  seines  Faches  (Hüte  —  Hutmacher,  Uhren
—  Uhrmacher).  In  diesen  Fällen  ist  es  üblich,  daß  der  Beparaturhandwerker  die  von  der
Fabrik  bezogenen  Fertiggüter  (Uhren,  Schuhe,  Hüte)  in  einem  Laden  verkauft:  aus  dem
Handwerker  ist  zugleich  ein  Händler  geworden.  Endlich  verdient  die  Tatsache  verzeichnet
zu  werden,  daß  fabrikatorische  Neuerscheinungen  auch  wieder  neue  Handwerksbetriebe  nach
sich  ziehen  können,  so  z.  B.  das  Automobil,  das  einen  großen  Bedarf  an  Automobilschlossern,
Eeparaturstätten  und  Ersatzteilhandlungen  hervorgerufen  hat.  Oder  wenn  mit  der  Einführung ­
  der  Technik  in  die  Landwirtschaft  der  ehemalige  Schmied  sich  mehr  auf  das  Schlosserhandwerk ­
  umstellt.  Endlich  hat  die  Einführung  der  zentralen  Versorgung  der  Haushalte
mit  Gas,  Wasser,  Elektrizität  und  Heizung  ganz  neue  handwerkliche  Tätigkeiten  entstehen
lassen:  die  Installation.
Immerhin  bleibt,  daß  der  Zug  zur  Automatisierung  und  Massenerzeugung  einen  ständigen
Druck  auf  die  Handwerksbetriebe  ausübt,  der  deshalb  die  besondere  Beachtung  des  Staates
verdient,  weil  er  Wirtschaftsbetriebe  trifft,  die  noch  einen  stark  persönlichen  Anstrich  durch
die  Verbundenheit  von  Person  und  Arbeit  tragen.  Das  Interesse  des  Staates  an  einem  lebensfähigen ­
  und  -kräftigen  Handwerk  ist  aber  auch  deshalb  so  stark,  weil  es  sich  um  eine  große
Zahl  selbständiger  Wirtsohaftsbetriebe  (in  Deutschland  rund  1,5  Millionen)  handelt,  die  das
für  die  Städte  bedeuten,  was  der  Bauer  für  das  Land  darstellt:  feste  Verwurzelung  (häufig
sogar  mit  dem  städtischen  Grund  und  Boden).  Die  Fürsorge  durch  den  Staat  darf  aber  nicht
ausschließen,  daß  die  Handwerksbetriebe  —  unbekümmert  um  ihre  handwerkliche  Kunst  —
doch  nach  Möglichkeit  sich  der  Mittel  und  Wege  bedienen,  die  in  anderen  Wirtsohaftsbetrieben
üblich  sind.  In  seinem  Lebenskampf  muß  sich  der  Handwerker  bewußt  sein,  daß  er  in  der
Erfüllung  individueller  Bedürfnisse  und  durch  Hervorbringung  persönlich  betonter  Qualitätsarbeit ­
  einen  Vorsprung  vor  der  Fabrik  hat.
3.  Die  Verkehrsbetriebe.  Die  Verkehrsbetriebe  übernehmen  die  Beförderung
von  Personen,  Gütern  und  Nachrichten.  Will  der  Verkehrsbetrieb  seine  Aufgabe
erfüllen,  so  hat  er  auf  die  Ansprüche  Rücksicht  zu  nehmen,  die  von  seiten  der  zu
befördernden  Dinge  an  ihn  gestellt  werden.  Diese  sind:  Sicherheit,  Pünktlichkeit,
Regelmäßigkeit,  Häufigkeit  und  Billigkeit.  Entweder  richtet  sich  der  einzelne
Betrieb  auf  alle  diese  Ansprüche  ein,  oder  es  findet  eine  Spezialisierung  in  der
Weise  statt,  daß  sich  zwecks  Erfüllung  einzelner  Verkehrsansprüche  besondere
Betriebe  bilden.  Beispiele:  Personen-  oder  Güterverkehr,  Nahverkehr  oder
Fernverkehr,  Schnellverkehr  oder  Billigverkehr  u.  a.  m.  Doch  ist  diese  Ausrichtung ­
  der  Verkehrsbetriebe  wieder  in  starkem  Maße  von  den  Mitteln  und
Wegen  abhängig,  die  zur  Verfügung  stehen.  Als  Wege  kommen  die  Straße,  die
Schiene,  das  Wasser  und  die  Luft,  als  Antriebsmittel  die  menschliche  und  tierische
Kraft,  der  Wind,  der  Dampf,  die  Elektrizität  sowie  die  Verbrennung  in  Frage.
Beförderungsgegenstand,  Anspruch,  Mittel  und  Wege  formen  die  Verkehrsbetriebe ­
  in
1.  Tierfuhrwerksbetriebe  für  die  Beförderung  von  Gütern  und  Personen  im
Nahverkehr,
2.  Autofuhrbetriebe  für  die  Beförderung  von  Personen  und  Gütern  im  Nahund
  Fernverkehr,
3.  Straßenbahnen  für  die  Beförderung  von  Personen  im  Nahverkehr,
4.  Eisenbahnen  für  die  Beförderung  von  Personen  im  Nah-  und  Fernverkehr,
sowie  von  Gütern  im  Fernverkehr,
5.  Schiffahrtsbetriebe  für  die  Beförderung  von  Personen  und  Gütern  im  Nahund
  Fernverkehr  und  zwar  als  Binnen-,  Küsten-  und  Hochseeschiffahrtsbetriebe,
6.  Luftfahrtsbetriebe  für  die  Beförderung  von  Personen  und  Gütern  im  Fernverkehr. ­

Wie  ersichtlich,  stehen  die  einzelnen  Arten  von  Wirtschaftsbetrieben  sowohl
hinsichtlich  des  Bef  örderungsgegenstandes  als  auch  hinsichtlich  des  Verkehrsgebie ­
        <pb n="80" />
        74

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtsohaftsbetriebe.

tes  untereinander  in  mehr  oder  minder  starkem  Wettbewerb,  wobei  freilich  zu  berücksichtigen ­
  ist,  daß  hier  die  oben  erwähnte  Arbeitsteilung  Platz  greifen  und  ein
Zusammenarbeiten  herbeigeführt  werden  kann.  Eine  weitere  Eigentümbchkeit
der  Verkehrsbetriebe  besteht  darin,  daß  sie  besonders  stark  von  dem  jeweiligen
Stande  der  Technik  abhängig  sind,  wozu  die  Beschränktheit  der  Wege  kommt,
die  den  Betrieb  an  eine  bestimmte  Technik  bindet.  Eine  dritte  Eigentümlichkeit
ergibt  sich  daraus,  daß  in  der  Regel  die  Aufbringung  erheblicher  Kapitalien
zur  Bereitstellung  der  Wege  und  Mittel,  Straßen-  und  Kanalbau,  Schienenwege,
Eisenbahnwagen,  Lokomotiven,  Motorwagen,  Schiffe  u.  a.  m.  erforderlich  ist,
wenn  nicht  der  Staat  Straßen,  Kanäle  oder  Land  zur  Verfügung  stellt.  Die
Kosten  dieses  Kapitals  spielen  daher  in  der  Kapitalrechnung  •—  und  in  der  Preispolitik ­
  —  eine  große  Rolle.
Eür  die  Verkehrsbetriebe  ist  endlich  von  Bedeutung,  daß  der  Wettbewerb,
die  Beengtheit  der  Wege  wie  die  besondere  Gestaltung  der  Verkehrsgebiete  den
Staat  sehr  häufig  zum  Einschreiten  veranlassen,  sei  es  um  private  Monopolbildungen ­
  zu  verhüten,  oder  die  Berücksichtigung  allgemeiner  (öffentlicher)  Interessen ­
  sicher  zu  stellen  (Landesverteidigung).  Daraus  folgt  weiter,  daß  die  Bemessung ­
  der  Preise  für  die  Beförderung  (also  auch  die  Höhe  des  Gewinnes)  nicht
allein  von  den  Wettbewerbsverhältnissen,  sondern  unter  Umständen  auch  von
der  staatlichen  Regelung  oder  von  allgemein  wirtschaftlichen  Gesichtspunkten
abhängig  ist  (Reichsbahn:  Festsetzung  der  Tarife  nach  kaufmännischen  Gesichtspunkten, ­
  aber  unter  Berücksichtigung  des  volkswirtschaftlichen  Interesses).  Unter
den  Verkehrsbetrieben  ist  daher  die  gemischtwirtschaftliche  Unternehmungsform ­
  besonders  stark  vertreten.
Als  Besonderheit  ist  der  Speditionsbetrieb  zu  nennen,  der  die  Beförderung  von  Gütern
durch  einen  Verkehrsbetrieb  für  einen  Dritten  besorgt.  Er  ist  Spezialist  auf  dem  Gebiete  der
billigsten,  sichersten  oder  bequemsten  Beförderung  von  Gütern  und  nimmt  den  Verfrachtern
diese  Überlegungen  gegen  Entrichtung  einer  (Speditions-)Gebühr  ab.  Gewöhnlich  ist  der
Speditionsbetrieb  mit  einem  Zubringerverkehrsbetrieb  (Fuhrwerk,  Auto)  verbunden,  der  die
Güter  an  die  eigentlichen  Verkehrsanstalten:  Eisenbahn,  Schiff,  Flugzeug  oder  von  diesen
an  die  Empfänger  heranbringt.  Eine  ähnliche  Rolle  spielt  das  Reisebüro  für  die  Beförderung
von  Personen.
Es  wird  aufgefallen  sein,  daß  bisher  nur  von  Personen  und  Gütern,  die  befördert ­
  werden,  die  Rede  gewesen  ist  und  nicht  von  Nachrichten,  die  eingangs
erwähnt  worden  sind.  In  der  Tat:  der  Nachrichtenverkehr  nimmt  eine  Sonderstellung ­
  ein;  sie  betrifft  sowohl  den  Gegenstand  —  Nachrichten  —  als  auch
die  Betriebe,  die  für  den  Nachrichtenverkehr  in  Frage  kommen.  Man  muß
unterscheiden  zwischen  Nachrichten  Vermittlung  und  Nachrichtenübermittlung.
Nachrichten  können  vermittelt  werden  von  Person  zu  Person  —  gesellschaftlich ­
  oder  gewerbsmäßig  —  oder  durch  sog.  Nachrichten-  (Telegraphen-)  Büros,
die  die  Nachrichten  sammeln  und  weitergeben.  Die  Übermittlung  der  Nachrichten ­
  geschieht  mündlich  —  persönlich  durch  Fernsprecher  oder  Radio  —,  auf
dem  Wege  des  geschriebenen  Briefes,  des  Telegramms,  der  gedruckten  Zeitung,
der  Zeitschrift  und  des  Buches.  Die  Betriebe  der  Nachrichtenübermittlung  sind
demnach  die  Fernsprech-,  Radio-,  Telegraphen-  und  Kabelbetriebe,  sowie  die
Zeitungs-,  Zeitschriften-  und  Buchverlage.  Letztere  unterscheiden  sich  jedoch
durch  ihre  Stellung,  die  sie  zu  der  Nachrichtenübermittlung  —  Verhältnis  zwischen
Autor,  Schriftleiter,  Verlag  —  einnehmen,  in  solcher  Weise  von  den  eigentlichen
Verkehrsbetrieben,  die  nur  ihre  Einrichtungen  für  die  Übermittlung  zur  Verfügung ­
  stellen,  daß  sie  eben  als  Verlagsbetriebe  besonders  gekennzeichnet  werden.
Wenn  Briefe,  Zeitungen,  Zeitschriften,  Bücher  befördert  werden,  so  liegt  nicht
mehr  Nachrichtenverkehr,  sondern  Güterverkehr  vor,  der  grundsätzlich  von  allen
oben  genannten  Verkehrsbetrieben  (Boten,  Fuhrwerk,  Auto,  Eisenbahn,  Schiff,
        <pb n="81" />
        Nach  dem  Gegenstand.

75

Luftfahrzeug)  übernommen  werden  kann.  In  den  meisten  Ländern  ist  jedoch  die
Beförderung  von  bestimmten  Gegenständen  (Briefen,  Paketen,  Zeitungen),  wie  die
Übermittlung  von  Nachrichten  (Fernsprecher,  Fernschreiber,  Rundfunk),  zum
staatlichen  Regal  erklärt  worden  (Postzwang).
Für  Deutschland  ergeben  sich  die  Einzelheiten  aus  dem  Postgesetz  sowie  aus  der  Gebührenordnung ­
  der  deutschen  Reichspost.  Die  Post  kann  ihrerseits  eigene  Verkehrsmittel
für  den  Orts-  und  Fernverkehr  unterhalten  oder  sich  anderer  Verkehrsbetriebe  (Eisenbahnen,
Schiffahrtsbetriehe,  Flugzeugunternehmen)  bedienen.  In  jüngster  Zeit  hat  die  deutsche
Reiohspost  auch  die  Beförderung  von  Personen  auf  eigenen  Verkehrsmitteln  aufgenommen
(Kraftwagen-Personenverkehr),  wodurch  sie  in  einen  fühlbaren  Wettbewerb  mit  den  privaten
Autofuhrbetrieben  und  der  Reichsbahn  getreten  ist.
4.  Die  Bankbetriebc.  Banken  haben  es  mit  dem  Geld-  und  Kapitalverkehr  zu
tun.  Unter  Geld  sind  die  Zahlungsmittel  —  gesetzliche  und  gebräuchliche  —  in
Form  von  Münzen,  Scheinen  und  Noten:  Bargeld,  zu  verstehen.  Der  Erleichterung, ­
  Ergänzung  und  Vervollkommnung  dienen  bargeldlose  Zahlungsmethoden
und  -einriehtungen:  der  Giro-,  Abrechnungs-  und  Scheckverkehr.  Die  zur  Unterlage ­
  verwendeten  Guthaben  stellen  das  Buchgeld  dar,  Giralgeld  genannt.  Unter
Kapital  ist  zu  verstehen:  Vermögenswerte  in  Geldform,  die  auf  Erträge  (Zinsen,
Dividenden)  ausgehen,  genauer  also:  Geldkapital,  Die  leihweise  Überlassung  von
Geldkapital  an  einen  Dritten  ist  die  Kreditgewährung,  stellt  kurz  den  Kredit  dar.
Banken  regeln  und  pflegen  den  Zahlungsverkehr,  nehmen  und  gewähren  Kredit.
Im  eigentlichen  Sinne  sind  Banken  also  Kreditvermittler.  Somit  ist  die  Tätigkeit
der  Banken  darauf  gerichtet:  die  Gesamtwirtschaft  und  damit  auch  die  einzelnen
Wirtschaftsbetriebe  mit  den  nötigen  Zahlungsmitteln  (Geld)  und  dem  erforderlichen ­
  Kredit  (Kapital)  zu  versorgen.  Doch  findet  hierbei  eine  weitgehende  Arbeitsteilung ­
  statt,  so  daß  verschiedene  Typen  von  Bankbetrieben  mit  verschieden
betonter  Tätigkeit  entstehen.
Was  zunächst  den  Geldverkehr  anlangt,  so  übt  heute  der  Staat  die  Geldhoheit
aus,  d.  h.  er  behält  sich  die  Ordnung  und  Regelung  vor:  durch  das  Münzgesetz,
das  die  Währung  und  die  Münzen  festlegt,  sowie  durch  das  Bankgesetz,  das  die
Ausgabe  von  Noten  regelt.  Die  Regel  ist,  daß  der  Staat  die  Ausführung  der  Gesetze
besonderen  Notenbanken  •—  in  Deutschland  der  Reichsbank  —  überträgt,  die  die
Aufgabe  haben,  den  Geldumlauf  zu  regeln,  den  Zahlungsverkehr  zu  erleichtern  und
für  den  Schutz  der  Währung  zu  sorgen.  Die  Reichsbank  kommt  dieser  Aufgabe
nach,  indem  sie  1.  die  notwendigen  Münzen  zur  Verfügung  stellt,  2.  papierenes
Geld,  die  sog.  Banknoten  ausgibt  und  3.  den  bargeldlosen  Zahlungsverkehr  in
seinen  Einrichtungen:  Giro,  Scheck  und  Abrechnung  fördert.  In  Erfüllung  dieser
Aufgabe  hat  die  Reichsbank  nicht  nur  auf  die  eigene  Lage  (Zahlungsfähigkeit),
sondern  auch  auf  die  Bedürfnisse  der  Gesamtwirtschaft  Rücksicht  zu  nehmen.
Es  kommt  hinzu,  daß  die  Reichsbank  auch  mit  dem  Kreditverkehr  in  unmittelbarem ­
  Zusammenhang  steht;  es  ist  ihr  gestattet,  verfügbare  Kapitalien  in  bestimmten ­
  Ausleihungen  anzulegen,  insbesondere  einen  Teil  der  ausgegebenen
Noten  durch  Wechsel  und  Effekten  zu  decken.  Geldpolitisch  bedeutet  die  Deckung
der  Noten  durch  Wechsel  eine  Verbindung  der  ausgegebenen  Notengeldmenge  mit
dem  in  demWechselankauf  zum  Ausdruck  kommenden  Geldbedarf;  kreditpolitisch,
daß  die  Wirtschaftsbetriebe,  insbesondere  die  Kreditbanken  (s.  u.)  Kredit  bei  der
Reiehsbank  erhalten.  Es  ist  jedoch  zu  beachten,  daß  diese  Kreditgewährung  im
Zusammenhang  mit  der  Geldschöpfung  steht  und  sich  daher  der  eigentlichen  Aufgabe ­
  der  Reichsbank:  Regelung  des  Geldverkehrs  und  Schutz  der  Währung  unterordnen ­
  muß.
Anders  bei  der  nächsten  Gruppe  von  Banken,  die  wir,  weil  sie  es  in  erster  Linie
mit  dem  Kreditverkehr  zu  tun  haben,  Kreditbanken  nennen  wollen  zum  Unterschied ­
  von  der  Reichsbank,  die  eine  Geld-  (und  daneben  Kredit-)  Bank  ist.  Für  die
        <pb n="82" />
        76

Die  Arten  und  Dörmen  der  Wirtschaftsbetriebe.

Kreditbanken  steht  die  Kreditgewährung  voran,  also  die  leihweise  Überlassung
von  Kapitalien  an  die  Wirtschaftsbetriebe  (und  an  sonstige  Stellen).  Sie  erhalten
die  für  die  Kreditgewährung  erforderlichen  Geldkapitalien  aus  drei  Quellen:  1.  aus
dem  eigenen  Kapital  (wo  jedoch  nur  dieses  in  Betracht  kommt,  spricht  man  nicht
von  Banken,  sondern  von  Darlehnsgebern  und  Finanzierungsinstituten),  daher
2.  hauptsächlich:  von  Dritten  den  Banken  überlassenen  Kapitalien  —  Spareinlagen ­
  oder  Depositen  (Kassenbeständen  anderer  Wirtschaften  oder  Haushalte)  —
durch  den  Anreiz  der  Gewährung  von  Zinsen  oder  Teilnahme  am  bargeldlosen
Zahlungsverkehr.  Diese  Kapitalien  werden  auch  fremde  Mittel  genannt;  3.  auf
dem  Wege  der  Guthabenschaffung,  indem  die  Bank  den  Kredit  auf  dem  Konto
des  Kunden  gutschreibt,  Kreditschöpfung  genannt,  die  aber  nur  in  begrenztem
Umfang  möglich  ist,  weil  die  Abhebung  des  Kredits  in  Bargeld  erfolgen  kann,  über
das  die  Bank  verfügen  muß.
Die  Beschaffung  des  Fremdkapitals  stellt  das  Passiv(kredit)geschäft,  die  Kreditgewährung ­
  das  Aktiv(kredit)geschäft  der  Banken  dar.  Da  die  fremden  Mittel
von  den  Einlegern  —  je  nach  den  vereinbarten  Kündigungsfristen  —  zurückverlangt ­
  werden  können,  so  müssen  die  Banken,  wenn  sie  zahlungsfähig  bleiben  wollen,
bei  ihren  Ausleihungen  Rücksicht  auf  die  Natur  und  Fristen  ihrer  fremden  Mittel
nehmen.  Diese  Übereinstimmung  kommt  in  dem  Satz  zum  Ausdruck:  daß  die
Banken  keinen  anderen  Kredit  geben  sollen,  als  sie  selbst  genommen  haben,  daß
mithin  die  Aktivgeschäfte  den  Passivgeschäften  entsprechen  sollen.  So  ergeben
sich  für  den  Bankbetrieb  die  drei  Betriebsgrundsätze:  1.  Sicherheit,  d.  h.  die  Bank
darf  nur  solche  Kredite  gewähren,  auf  deren  Rückzahlung  sie  rechnen  kann,
2.  Liquidität,  d.  h.  die  fremden  Mittel  müssen  so  verwendet  werden,  daß  die  Zahlungsfähigkeit ­
  der  Bank  gesichert  ist,  3.  Rentabilität,  d.  h.  die  Aktivkredite  müssen
soviel  einbringen,  daß  nach  Abzug  der  für  die  fremden  Mittel  zu  zahlenden  Zinsen
der  Bankbetrieb  rentabel  ist.  Es  ist  nun  wichtig,  daß  sich  die  drei  Betriebsgrundsätze ­
  meist  feindlich  gegenüberstehen:  rentable  Geschäfte  sind  häufig  unsicher
und  illiquide,  liquide  Anlagen  (wie  Kassenbestände  und  Guthaben  bei  anderen
Banken)  bringen  keine  oder  nur  geringe  Zinsen.  In  dem  richtigen  Aushandeln  der
Gesichtspunkte:  rentabel  und  doch  sicher  und  liquide  liegt  daher  die  Kunst  des
Bankbetriebs.
Die  Abhängigkeit  der  Aktivgeschäfte  von  der  Natur  der  Passivgeschäfte  hat
zu  einer  weiteren  Arbeitsteilung  unter  den  Kreditbanken  geführt:  in  solche,  die
das  kurzfristige  Kreditgeschäft  pflegen  und  in  solche,  die  das  langfristige  Kreditgeschäft ­
  betreiben.  Die  ersteren,  die  Kurzkreditbanken,  auch  kurz:  Kreditbanken
(oder  gar  nur  Banken)  genannt,  gewähren  Kredite  bis  zu  3,  6,  höchstens  9  Monaten,
wobei  die  Formen  des  Wechseldiskonts,  des  Lombardgeschäftes  und  des  offenen
Buchkredites  (Kontokorrentkredits)  in  Betracht  kommen.  Natürlich  kommt  es
auf  die  Verwendung  durch  den  Kreditnehmer  an,  ob  der  Charakter  des  Kredits
gewährt  bleibt.  Die  deutschen  Banken  lassen  eine  Verwendung  für  langfristige
Verwendung  zu  (Anlagekredit),  wenn  die  Möglichkeit  oder  Aussicht  besteht,  daß
die  Rückzahlung  eines  solchen  Kredites  in  absehbarer  Zeit  aus  anderweitiger  Kapitalbeschaffung ­
  erfolgen  wird.  Insbesondere  ist  hierbei  an  die  Ausgabe  von
Aktien  und  Obligationen  gedacht,  bei  der  die  Banken  selbst  mitwirken:  Emissionsgeschäft. ­
  Damit  stellen  die  ursprünglich  gegebenen  Kredite  eine  Art  von  Zwischenkredit ­
  dar,  durch  den  die  Banken  in  enge  Fühlung  zur  Industrie  treten.  Die
Gefahren  liegen  darin,  daß  die  Unterbringung  von  Aktien  oder  Obligationen
nicht  gelingt,  die  Kredite  nicht  abgelöst  werden  können,  also  illiquide  werden.
Daher  wird  der  Bankbetrieb  diese  Kredite  immer  nur  in  beschränktem  Umfang
und  mit  besonderer  Vorsicht  gewähren  können.
Die  Langkreditbanken  gewähren  langfristige  Kredite  von  5—10  und  20  Jahren,
        <pb n="83" />
        Nach  dem  Gegenstand.

77

wozu  sie  sich  langfristige  fremde  Mittel  beschaffen.  Der  hauptsächlichste  Weg  ist
die  Ausgabe  von  langfristigen  Obligationen,  die  an  der  Börse  (s.  u.)  verkäuflich
sind.  Je  nach  Art  der  gewährten  Kredite  unterscheidet  man  die  folgenden  Typen
        <pb n="84" />
        78

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

2.  Darlehen  oder  Beteiligung  an  Industrie-  oder  Verkehrsbetrieben:  Beteiligungsund ­
  Finanzierungsbanken,  deren  Bedeutung  mit  Rücksicht  auf  die  Industriekreditgewährung ­
  der  Kurzkreditbanken  zurüoktritt.  3.  Erwerb  von  Aktien  und
Obligationen  aller  oder  besonderer  Art:  Investmenttrusts,  die  als  Kapitalanlagegesellschaften ­
  einen  Ausgleich  des  Risikos  und  eine  Gleichmäßigkeit  des  Gewinnes ­
  anstreben.
Eine  Sonderstellung  nehmen  die  Sparkassen  ein,  deren  Aufgabe  in  erster  Linie
darin  besteht,  daß  sie  die  Sparkapitalien  im  Kleinen  sammeln,  um  sie  einer  entsprechenden ­
  Anlage  zuzuführen:  Gewährung  von  Hypothekarkrediten,  Kauf  von
Anleihen,  Darlehen  an  öffentliche  Körperschaften.  In  letzter  Zeit  sind  die  Sparkassen ­
  dazu  übergegangen,  auch  das  Kurzkreditgeschäft  zu  pflegen,  indem  sie
besonders  ihren  eigenen  Kundenkreis,  vornehmlich  den  Mittelstand,  bevorzugen.
Der  Unterschied  zwischen  kurzfristigem  und  langfristigem  Kredit  hat  endlich
zu  einer  Trennung  der  Märkte  geführt,  auf  denen  sich  der  Verkehr  abspielt:  Geldmarkt ­
  für  kurzfristige  Geldkapitalien  und  Kapitalmarkt  für  langfristige  Geldkapitalien. ­
  Die  Unterscheidung  knüpft  an  die  rechtliche  Natur  der  Fristen  an;
sie  hat  nichts  mit  der  tatsächlichen  Verwendung  der  Geldkapitalien  zu  tun.
Über  die  Einzelheiten  gibt  das  Schaubild  (S.  77)  Auskunft,  das  versucht,
den  gesamten  Geld-  und  Kapitalverkehr  darzustellen.
Anhang:  Eine  besondere  und  festgefügte  Organisation  weist  der  Markt  für  Effekten
auf:  die  Effektenbörse.  Effekten  sind  versachlichte  Wertpapiere  (Aktien  und  Anleihen),  die
übertragbar  sind  und  in  denen  sich  ein  Handel,  eben  an  der  Börse,  abspielt.  Die  Effekten
werden  von  Wirtschaftsbetrieben  und  öffentliohreohtliohen  Körperschaften  zwecks  Kapitalbeschaffung ­
  ausgegeben  und  nicht  nur  zum  Zwecke  der  Kapitalbeschaffung  erworben,  sondern
auch  von  der  Spekulation  —  berufsmäßigen  wie  gelegentlichen  —■  angekauft  und  verkauft.
Da  es  nur  wenige  Börsen  gibt  (meist  in  jedem  Lande  nur  eine  Hauptbörse),  hier  also  der
Handel  in  Effekten  zusammengefaßt  wird  und  täglich  stattfindet,  so  kommt  der  gleichfalls
täglich  stattfindenden  Preisfestsetzung  (Kurs)  eine  große  Bedeutung  zu.  Um  eine  möglichst
zutreffende  Preisbildung  zu  sichern,  wird  die  Zulassung  von  Effekten  wie  auch  die  Zulassung
von  Personen  zum  Börsenbesuoh  von  besonderen  Bedingungen  abhängig  gemacht.  Außerdem
liegt  die  Kursfeststellung  —  in  Deutschland  —  in  den  Händen  amtlicher  Kursmakler.  Für
die  Gesamtwirtschaft  liegt  die  Bedeutung  der  Effektenbörse  darin,  daß  durch  sie  Angebot
und  Nachfrage  nach  langfristigen  Kapitalien  (Finanzierung  der  Wirtsohaftsbetriebe  —  Staatskredit) ­
  zusammengefaßt  und  dadurch  zum  Ausgleich  gebracht  wird.  Auch  an  der  Effektenbörse ­
  hat  sich  die  Notwendigkeit  ergeben,  den  Auswüchsen  der  Spekulation  entgegenzutreten
(Börsengesetz  von  1896  mit  Novelle  1908).  Im  Jahre  1934  sind  weitere  Reformen  durchgeführt
worden.
Die  Banken  stellen  nicht  selbst  Güter  her;  dennoch  sind  sie  für  die  Gesamtwirtschaft ­
  von  größter  Bedeutung.  Sie  sind  nicht  nur  Träger  des  Geld-  und  Zahlungsverkehrs, ­
  der  für  Wirtschaft  und  Haushalt  unentbehrlich  ist,  sondern  sie
sind  es  auch,  die  die  verfügbaren  Geldkapitalien  sammeln  (diese  durch  Schöpfung
zusätzlichen  Geldes  ergänzen)  und  diese  Kapitalien  durch  Ausleihung  an  die
Stelle  bringen,  wo  sie  gebraucht  werden:  in  erster  Linie  in  den  Wirtschaftsbetrieben, ­
  die  Güter  hersteilen  oder  dem  Verbrauch  zuleiten.  Die  Banken  sind  also
eng  mit  den  Wirtschaftsbetrieben  verbunden;  sie  üben  daher  mittelbar  durch  ihre
Tätigkeit  einen  großen  Einfluß  auf  Art  und  Umfang  der  Bedürfnisbefriedigung
aus.  Wenn  die  Banken  bei  der  Kreditgewährung  die  erwähnten  Betriebsgrundsätze ­
  zu  beachten  haben,  so  darf  das  nicht  ausschließen,  daß  sie  die  Wirkungen,
die  von  ihrer  Kreditgewährung  ausgehen,  nicht  unberücksichtigt  lassen.  Das  soll
bedeuten,  daß  sie  auf  die  mannigfachen  Kreditbedürfnisse  der  Wirtschaftsbetriebe
Rücksicht  nehmen  und  entsprechend  die  Kredite  verteilen  müssen.  In  Deutschland ­
  wird  dieser  Forderung  in  erster  Linie  durch  das  Banksystem  Genüge  getan,
das  eine  außerordentlich  große  Vielseitigkeit,  Gliederung  und  Mannigfaltigkeit
der  Zwecksetzungen  aufweist.  Aber  auch  die  einzelne  Bank  muß  bestrebt  sein,
innerhalb  ihres  besonderen  Aufgabenkreises  die  Interessen  der  Gesamtwirtschaft
        <pb n="85" />
        Nach  der  Betriebsgestaltung.

79

im  Auge  zu  behalten.  Das  ist  z.  B.  nicht  der  Fall,  wenn  die  großen  Wirtschaftsbetriebe ­
  in  der  Kreditgewährung  vor  den  kleineren  und  mittleren  Wirtschaftsbetrieben ­
  bevorzugt  werden.  Allerdings  ist  es  oft  schwierig,  zu  entscheiden,  wo
der  unberechtigt  große  Kredit  anfängt  und  der  berechtigte  kleine  Kredit  aufhört,
oder  welcher  Wirtschaftsbetrieb  oder  Geschäftszweig  eine  bevorzugte  Behandlung
erfahren  soll.

IY.  Nach  der  Betriebsgestaltung.
1.  Die  Größe.  Mit  Bezug  auf  die  Größe  spricht  man  von  Groß-,  Mittel-  und  Kleinbetrieben. ­
  Es  gibt  jedoch  kein  eindeutiges  Merkmal,  nach  dem  die  Unterscheidung ­
  bei  der  großen  Zahl  und  den  vielen  Arten  von  Wirtschaftsbetrieben  vorgenommen ­
  werden  kann.  Die  Reichsstatistik  behilft  sich  damit,  daß  sie  die  Zahl
der  Arbeiter  als  Einteilungsmaßstab  nimmt:  1—5  Arbeiter  gleich  Kleinbetrieb,
6—50  Arbeiter  gleich  Mittelbetrieb,  51—1000  Arbeiter  gleich  Großbetrieb.
Daß  das  willkürliche  Einschnitte  sind,  ist  der  Reichsstatistik  natürlich  nicht
fremd;  die  Zahl  der  Arbeiter  kann  in  einzelnen  Fällen  tatsächlich  die  Grenzen
zwischen  Klein-,  Mittel-  und  Großbetrieben  treffen;  doch  braucht  dies  nicht  immer
der  Fall  zu  sein.  Will  man  zu  einer  der  Wirklichkeit  entsprechenden  Abgrenzung
kommen,  so  bleibt  nichts  anderes  übrig,  als  den  Inhalt  der  einzelnen  Begriffe  zu
umschrieben.  (Dietrich.)
Beim  Kleinbetrieb  liegen  folgende  Merkmale  vor:  eine  räumlich  begrenzte
Betriebsstätte,  einfache  Tätigkeiten,  also  keine  oder  nur  geringe  Arbeitsteilung,
wenige  Arbeitskräfte,  geringes  Kapital.  Hiernach  kann  auch  der  Kleinbetrieb
mit  Maschinen  arbeiten,  ebenso  Güter'in  einer  gewissen  Massenhaftigkeit  hersteilen
  (die  von  den  einzelnen  Käufern  ebenfalls  in  größeren  Mengen  gebraucht
werden  —  Backwerk).  Auch  diese  Abgrenzung  läßt  eine  Mannigfaltigkeit  der
Güter  zu:  Kolonialwaren.  Beispiele  des  Kleinbetriebes  sind:  die  große  Zahl  der
Handwerksbetriebe,  die  offenen  Ladengeschäfte,  viele  Baugeschäfte  sowie  ein
großer  Teil  der  Industriebetriebe.
Entsprechend  ist  die  Umschreibung  des  Großbetriebs:  Räumliche  Ausdehnung
der  Betriebsstätte,  weitgehende  Durchführung  der  Arbeitsteilung,  eine  große  Zahl
von  Arbeitern  und  Angestellten,  erhebliches  Kapital,  ausgedehnte  Anwendung  von
Kraft-  und  Werkzeugmaschinen,  zunehmende  Arbeitsteilung  sowohl  in  der  Ausführung ­
  als  auch  in  der  Leitung.  Dazu  kommen  die  Güter,  die  hergestellt  werden:
entweder  in  großer  Massenhaftigkeit  (Flaschen)  oder  in  besonderer  Größe  und
Zusammengesetztheit  (Lokomotiven).  Solche  Großbetriebe  sind  anzutreffen  im
Bergbau,  in  der  Eisengewinnung,  in  der  Herstellung  von  Maschinen  und  Apparaten,
in  der  Textilindustrie  und  insbesondere  im  Verkehrswesen.  Großbetriebe  sind
endlich  im  Geld-  und  Kapitalverkehr  (Banken)  sowie  im  Klein-  und  Großhandel
vertreten.
Die  Reichsstatistik  führt  als  Riesenbetriebe  auf:  Betriebe  über  1000  Arbeiter;
hier  kann  man  die  Zahl  gelten  lassen.  Betriebe  mit  1000  Personen  weisen  alle  jene
Merkmale  des  Großbetriebes  auf,  die  oben  angeführt  worden  sind.  In  einzelnen
Fällen  wird  man  schon  von  Riesenbetrieben  sprechen  können,  wenn  die  Zahl  von
1000  nicht  erreicht  wird,  so  z.B.  im  Gastwirtschaftsgewerbe,  vor  allem  im  Bankwesen. ­

Ein  besonderes  Unterscheidungsmerkmal,  das  sich  leicht  in  den  Rahmen  der
obigen  Umschreibungen  einfügen  läßt,  ist  das  Verhältnis  von  anordnender  zu
ausführender  Arbeit:
im  Kleinbetrieb  ist  die  Leitung  und  Ausführung  der  Arbeit  noch  nicht  getrennt: ­
  der  Handwerker  arbeitet  selbst  im  Betriebe  mit,  ebenso  der  kleine  Fabrikant; ­
  der  Kleinhändler  ist  selbst  Verkäufer  oder  hilft  beim  Verkauf;
        <pb n="86" />
        80

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

beim  Mittelbetrieb  ist  die  Leitung  und  Ausführung  getrennt:  der  Fabrikant
und  der  Kleinhändler  sind  nicht  mehr  im  Betrieb  und  im  Verkauf  tätig;  sie  ordnen
nur  noch  an,  was  gemacht,  und  wie  es  gemacht  werden  soll.  Wesentlich  ist  aber,
daß  sie  noch  mit  allen  Einzelheiten  vertraut  sind,  sozusagen  den  ganzen  Betrieb
im  Kopf  haben.  Endlich:
beim  Großbetrieb  ist  die  Leitung  und  Ausführung  getrennt,  und  zwar  in  der
Weise,  daß  eine  einzelne  Person  nicht  mehr  alles  übersehen  kann.  Es  entstehen
Teilbetriebe  (Abteilungen),  die  mehr  oder  weniger  selbständig  die  arbeitsteilige
Tätigkeit  ausführen  und  nur  allgemeine  Anweisungen  von  der  Leitung  empfangen.
Jetzt  wird  eine  Organisation  nötig,  die  dafür  sorgt,  daß  nicht  nur  die  Teilbetriebe
(Abteilungen)  richtig  arbeiten,  sondern  auch  ein  geordnetes  Arbeiten  der  Teilbetriebe ­
  (Abteilungen)  untereinander  stattfindet.  Und  ebenso  ist  erforderlich,
daß  die  Leitung  über  die  ausführende  Arbeit  unterrichtet  wird.
Die  Unterscheidung  nach  der  Größe  ist  abgestellt  auf  den  Wirtschaftsbetrieb
als  Betrieb.  Es  ist  jedoch  auch  möglich,  das  Größenmerkmal  auf  den  Wirtschaftsbetrieb ­
  als  Wirtschaft  anzuwenden.  Das  geschieht  in  der  Praxis  häufig,  doch
meistens  so,  daß  der  Unterschied  zwischen  Betrieb  und  Wirtschaft  nicht  klar  zum
Ausdruck  kommt.  So  spricht  man  von  mittleren  und  kleinen  Betrieben  und
Unternehmungen,  von  Großbetrieben  und  Großunternehmungen.  Nun  wird  es
in  vielen  Fällen  so  sein,  daß  sich  tatsächlich  beides  deckt:  einem  Kleinbetriebe
wird  eine  kleine  Wirtschaft  oder  eine  kleine  Unternehmung  entsprechen,  ein  Großbetrieb ­
  wird  eine  Großunternehmung  zur  Voraussetzung  haben.  Doch  braucht
das  nicht  immer  der  Fall  zu  sein;  es  gibt  Großuntemehmungen,  die  einen  kleinen
Betrieb  haben,  z.B.  eine  Holdinggesellschaft  der  Elektrizitätsversorgung.  (Dagegen
ist  der  umgekehrte  Fall  ausgeschlossen:  der  Großbetrieb  wird  immer  zugleich  eine
große  Unternehmung  darstellen.)  Natürlich  kommt  es  darauf  an,  welchen  Maßstab ­
  man  für  die  Größenmessung  der  Unternehmung  anlegen  will.  Es  bleibt  keine
Wahl:  wenn  das  hervorstechende  Merkmal  der  kapitalistischen  Unternehmung
das  Kapital  ist,  dann  muß  man  die  Größe  der  Unternehmungen  nach  der  Höhe  des
Kapitals  bestimmen.  Tatsächlich  geschieht  dies  in  der  amtlichen  Statistik,  die
nach  der  Höhe  des  Kapitals  zwischen  kleinen,  mittleren  und  Riesenuntemehmungen
  unterscheidet.
Das  Nebeneinanderbestehen  von  Klein-,  Mittel-  und  Großbetrieben  zeigt,  daß
jede  Betriebsgröße  ihre  Lebensberechtigung  hat,  also  für  den  einzelnen  Fall  ein
Ausgleich  der  Vorteile  und  Nachteile  stattgefunden  haben  muß.  Im  allgemeinen
ist  es  jedoch  üblich,  von  einer  Überlegenheit  des  Großbetriebs  zu  sprechen.  Als
Vorteile  des  Großbetriebs  werden  angeführt  (Schwiedland):  größere  Kapitalkraft, ­
  wohlfeile  Kreditquellen,  zweckmäßige  Organisation  bei  der  Beschaffung  der
Rohstoffe,  bei  der  Erzeugung  und  dem  Vertrieb,  Benutzung  kaufmännischer,  wissenschaftlicher ­
  und  künstlerischer  Schulung  der  dem  Betrieb  angehörigen  Personen. ­
  Auf  technischem  Gebiet:  zweckmäßige  Stoff  Vereinigung  und  -Verwendung,
Vereinfachung  der  Arbeit  durch  Zerlegung  in  einzelne  Arbeitsvorgänge;  im  Großbetrieb ­
  sind  auch  schwache  oder  einseitige  Arbeitskräfte  zu  verwenden;  auf  der
anderen  Seite  wird  der  einzelne  Arbeiter  ein  Fachmann  auf  seinem  Gebiet  mit
Steigerung  seiner  Leistungen.  Die  Werkzeuge  können  dem  einzelnen  Arbeitsvorgang, ­
  der  weitgehend  vereinfacht  ist,  besser  angepaßt  werden;  die  gegenseitige
Abhängigkeit  der  Arbeitsvorgänge  zwingt  zur  strammen  Arbeitsfolge.  Die  Maschine ­
  steigert  die  Menge  der  herzustellenden  Güter,  ermöglicht  die  Einlegung
von  mehreren  Arbeitsschichten,  wenn  es  nötig  ist.  Abfälle  wie  Hilfsstoffe  können
in  einem  großen  Betrieb  besser  verwertet,  Rohstoffe  sparsamer  verarbeitet  werden.
Der  Großbetrieb  kauft  Roh-  und  Hilfsstoffe,  die  Werkzeuge  und  Maschinen
wohlfeiler  und  kann  die  vorhandenen  Räume  und  Maschinen  besser  ausnutzen.
        <pb n="87" />
        Nach  der  Betriebsgestaltung.

81

Die  Ausgaben  für  Aufsicht,  Unterkunft,  Heizung,  Miete  ermäßigen  sich  im  Verhältnis ­
  zur  erzeugten  Menge.  Aus  der  vergleichsweisen  Wohlfeilheit  des  größeren
Betriebes  wird  das  Gesetz  der  abnehmenden  Kosten  abgeleitet.  Es  bedeutet,  daß
bei  Zunahme  der  Erzeugung  ein  immer  geringer  werdender  Anteil  auf  das  einzelne
Stück  entfällt,  die  Gesamtkosten  für  dieses  also  mit  zunehmender  Erzeugung  geringer ­
  werden:  der  Großbetrieb  kann  seine  Güter  zu  niedrigeren  Preisen  als  der
Kleinbetrieb  absetzen.
Es  ist  jedoch  nicht  zu  übersehen,  daß  das  Gesetz  des  zunehmenden  Ertrages
oder  der  sinkenden  Kosten  schließlich  eine  Grenze  hat.  Vogelstein  weist  insbesondere ­
  auf  folgende  Gesichtspunkte  hin:  1.  Die  Zerlegung  der  Arbeit  findet
für  die  Menschen  wie  für  die  Maschinen  einen  Punkt,  über  den  sie  hinaus  nicht
mehr  gesteigert  werden  kann.  Heute  ist  schon  in  vielen  Betrieben  die  Arbeitsteilung ­
  bis  zum  letzten  Ende  durchgeführt.  2.  Die  Vergrößerung  der  Maschinen,
Gefäße,  Werkzeuge  hat  eine  Grenze  in  ihrer  Handhabung  und  Haltbarkeit.
Nimmt  man  bessere  Stoffe,  dann  entstehen  neue  Kosten.  Ein  Schmelzofen  läßt
sich  nicht  unendlich  vergrößern,  da  sonst  seine  Bedienung  auf  Schwierigkeiten
stoßen  würde.  3.  Auch  die  Leistungsfähigkeit  eines  Raumes,  einer  Maschine,  der
leitenden  und  beaufsichtigenden  Personen  ist  beschränkt.  Wir  haben  oben  gesehen,
daß  bei  großen  Betrieben  der  einzelne  nicht  mehr  alles  übersehen  kann.  Abteilungen
und  Teilbetriebe  werden  gebildet  und  mit  Abteilungs-  und  Betriebsleitern  besetzt.
Die  Arbeit,  die  sie  leisten,  ist  eigenartig  und  im  Kleinbetrieb  unbekannt;  sie  wird
daher  im  Großbetrieb  höher  bezahlt,  als  unter  Umständen  die  ganze  Leitung  im
Kleinbetrieb  kostet.  Perner  sind  im  Großbetrieb  besondere  Kontrollen  über
Waren,  Arbeitsleistungen  und  Personen  erforderlich.  Das  Rechnungswesen  setzt
besondere  Einrichtungen  voraus,  interne  Schreibereien  werden  erforderlich,  wozu
wieder  neue  Arbeitskräfte  gebraucht  werden.  Aus  allem  ergibt  sich,  daß  über  eine
bestimmte  Grenze  hinaus  eine  Verbilligung  der  Erzeugung  nicht  zu  erwarten  ist.
Mit  anderen  Worten:  an  einem,  in  jedem  einzelnen  Palle  zu  bestimmenden  Punkte
verwandelt  sich  das  Gesetz  vom  steigenden  Ertrag  oder  vom  Sinken  der  Kosten  in
sein  Gegenteil.  (Auf  die  Kostengestaltung  mit  besonderer  Berücksichtigung  des
Beschäftigungsgrades  ist  im  zweiten  Buch  unter  C  Umsatz  besonders  einzugehen.)
Dazu  kommt  die  Entpersönlichung  des  Großbetriebs,  die  Entfremdung  zwischen ­
  dem  arbeitenden  Menschen  und  seinem  Arbeitsergebnis  —  Nachteile,  die  es
verständlich  machen,  daß  dem  Klein-  und  Mittelbetrieb  auch  dann  der  Vorzug  gegeben ­
  werden  kann,  wenn  die  kapitalistische  Rechnung  nicht  gerade  mit  dem
höchsten  Geldertrag  aufgeht.  Auf  der  anderen  Seite  ist  nicht  zu  übersehen,  daß
dem  einzelnen  Wirtschaftsbetrieb  in  vielen  Fällen  von  der  Technik  eine  bestimmte
Größe  (und  daher  unter  Umständen  auch  der  Großbetrieb)  vorgeschrieben  ist.
Dies  ist  der  Pall,  wenn  besondere  technische  Einheiten  für  Massenleistungen  geschaffen ­
  werden  (Großkraftwerke)  oder  erst  zahlreiche  Einheiten  erforderlich  sind,
die  eine  Massenherstellung  ermöglichen.  (Wir  werden  am  Schluß  dieses  Abschnittes
noch  einmal  auf  den  Großbetrieb  zurückkommen;  vorher  wollen  wir  seine  Erscheinungsformen ­
  näher  kennen  lernen.)
2.  Einfache  und  zusammengesetzte  (Spczialisations-  und  Kombinations-)  Betriebe. ­
  Neben  der  Einteilung  nach  der  Größe  ist  die  Frage  wichtig,  ob  die  Betriebe
sich  auf  die  Herstellung  eines  einzigen  Gutes  oder  einer  Güterart  beschränken,  oder
ob  sie  eine  mehr  oder  minder  große  Vielheit  von  Gütern  hersteilen  sollen.  Im  ersten
Pall  hegt  ein  einfacher  Betrieb  vor  (Spezialisation),  im  letzten  Fall  ein  zusammengesetzter ­
  Betrieb  (Kombination).
Der  Großbetrieb  führt  zur  Vereinzelung  oder  Spezialisierung;  man  kann  auch
sagen,  daß  in  der  Vereinzelung  erst  die  Auswirkung  zum  Großbetrieb  möglich
ist;  sie  ist  die  eine  Voraussetzung  für  die  Massenherstellung  und  damit  für  die
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  I.  6
        <pb n="88" />
        82

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

Kostensenkung.  Die  Neigung  zur  Vereinzelung  ist  gleichermaßen  in  der  Industrie
wie  im  Handel  bemerkbar:  Ein  Industriebetrieb,  der  ursprünglich  mehrere  Erzeugnisse ­
  aus  Eisen  fertigte,  beschäftigt  sich  jetzt  nur  noch  mit  der  Herstellung
von  Draht;  aus  der  Gemischtwarenhandlung  der  alten  Zeit  sondert  sich  das  Manufaktur-, ­
  Spezerei-,  Papier-usw.  Geschäft  ab;  Maschinenfabriken,  die  früher  verschiedene ­
  Arten  von  Maschinen  herstellten,  haben  sich  auf  die  Herstellung  landwirtschaftlicher ­
  Maschinen  umgestellt;  die  Spinnerei  und  Weberei  gibt  die  Weberei ­
  auf:  man  nennt  diese  Vorgänge  auch  Aussonderung  (Differenzierung).
Der  Vereinzelung  (Spezialisierung)  ist  besonders  in  den  letzten  30  Jahren  die
andere  Entwicklung  gegenübergetreten:  die  Zusammengesetztheit  (Kombination).
Eine  Vor-Nach-Zusammensetzung  (vertikale  Kombination)  liegt  vor,  wenn  ein  Betrieb ­
  eine  seiner  Erzeugung  nachfolgende  oder  vorangehende  Stufe  sich  angliedert,
also  eine  Eisenhütte  über  Erz-  oder  Kohlengruben,  eine  Maschinenfabrik  über  eine
Eisengießerei,  eine  Spinnerei  zugleich  über  eine  Weberei  oder  umgekehrt  verfügen.
Diese  Vor-Nach-Zusammensetzung  wird  als  Integration  bezeichnet.  Wenn  die
Integration  in  der  Weise  erfolgt,  daß  der  Stammbetrieb  einen  zweiten  (oder  dritten
usw.)  Betrieb  neu  errichtet,  dann  spricht  man  von  Betriebsintegration;  entsteht
die  Integration  aus  der  Verschmelzung  zweier  oder  mehrerer  Unternehmungen
(Fusion),  so  liegt  Unternehmungsintegration  vor.
Eine  Neben-Zusammensetzung  (horizontale  Kombination)  ist  gegeben,  wenn
ein  Betrieb  mehrere  Erzeugnisse  nebeneinander  herstellt.  Eine  Werkzeugmaschinenfabrik ­
  gliedert  sich  einen  Betrieb  mit  landwirtschaftlichen  Maschinen
oder  Schreibmaschinen  an.  Nicht  selten  geht  ein  Betrieb  gleichzeitig  zur  Vor-Nach-
  wie  auch  zur  Neben-Zusammensetzung  über,  so  daß  eine  Verschlingung
beider  Entwicklungsreihen  stattfindet;  zugleich  kann  damit  eine  Betriebs-  und
Unternehmungsintegration  verbunden  sein.
Ein  Beispiel  aus  dem  Kohlenbergbau  soll  dies  erläutern:  Zunächst  erwirbt  eine  Zeche  eine
oder  mehrere  andere  Zechen,  es  entsteht  ein  neues  Unternehmen.  Dann  erfolgt  eine  Angliederung ­
  weiterverarbeitender  Betriebe:  Verarbeitung  der  Kohle  zu  Koks  und  Herstellung
von  Briketts.  Gleichzeitig  mit  der  Kokserzeugung  wird  eine  Reihe  von  Nebenprodukten  in
neu  zu  errichtenden  Betrieben  gewonnen.  Im  Anschluß  an  die  Kokereibetriebe  erfolgt  die
Herstellung  von  Leuchtgas  und  Erzeugung  von  elektrischer  Kraft,  wiederum  in  neuerrichteten ­
  Betrieben:  also  Vor-Nach-  und  Neben-Zusammengesetztheit.
Im  Warenhandel  bietet  das  Warenhaus  —  als  ein  Großbetrieb  des  Kleinhandels  —  ein
ähnliches  Beispiel:  Zusammenfassung  einer  großen  Zahl  verschiedener  Warengattungen  zum
Zweck  des  Verkaufs  an  das  Publikum.  Soweit  liegt  Neben-Zusammengesetztheit  vor.  (Horizontale ­
  Kombination.)  In  dem  Bestreben,  möglichst  unmittelbar  beim  Erzeuger  einzukaufen, ­
  findet  eine  Ausschaltung  des  Grossisten  statt:  das  Warenhaus  vereinigt  in  sich  Großhandel ­
  und  Kleinhandel;  Vor-Nach-Zusammensetzung  (Integration).  Die  Durchführung  des
Großbetriebs  erfordert  schließlich  erhebliches  Kapital:  das  Warenhaus  ist  zugleich  eine  Großunternehmung. ­
  Endlich  ist  zu  beachten,  daß  Zusammengesetztheit  in  dem  Gegenstand  des
Betriebes  begründet  sein  kann,  z.  B.  in  der  chemischen  Industrie,  wo  fast  immer  gleichzeitig
mehrere  Erzeugnisse  (Kuppelprodukte)  anfallen.
Was  zunächst  die  Frage  anlangt,  ob  der  Betrieb  nach  dem  Gesichtspunkt,  der
Vereinzelung  (Spezialisation)  oder  der  Zusammengesetztheit  (Kombination)  gestaltet ­
  werden  soll,  so  ist  davon  auszugehen,  daß  Erzeugung  im  großen  und  Vereinzelung ­
  auf  ein  oder  wenige  Erzeugnisse  in  der  Regel  eng  Zusammenhängen:
Übergang  zur  Massenherstellung.  Wir  haben  aber  aus  den  Beispielen  gesehen,
daß  auch  der  zusammengesetzte  (kombinierte)  Betrieb  mit  Vorteil  verwendbar
ist.  Die  Vorteile  und  Nachteile  nach  Vogelstein  sind:
Der  Hauptgrund  dafür,  daß  die  Vereinzelung  nicht  bis  zum  Ende  geführt
wird,  liegt  in  der  Unstetigkeit  des  Absatzes  und  in  der  Rücksichtnahme  auf  die
Konjunkturschwankungen.  Großer  Absatz  setzt  Vorhandensein  einer  leistungsfähigen ­
  Absatzorganisation,  vor  allem  als  selbständigen  Handel  voraus,  der  die
Massenerzeugung  dauernd  abnimmt.  Wichtiger  noch  ist  der  Konjunkturschutz,
        <pb n="89" />
        Nach  der  Betriebsgestaltung.

83

den  eine  Mehrheit  von  Erzeugnissen  bietet,  in  denen  die  Nachfrageschwankungen
in  verschiedener  Stärke  oder  zu  verschiedenen  Zeiten  auftreten.  So  kann  es  im
Endergebnis  vorteilhafter  sein,  wenn  der  kombinierte  Betrieb  mit  etwas  höheren
Kosten  produziert,  als  wenn  der  spezialisierte  Betrieb  in  seinen  Massenerzeugnissen ­
  zeitweilig  keinen  Absatz  findet  und  die  Anlagen  nicht  ausgenutzt  werden
können.  In  jedem  Betrieb  entsteht  somit  ein  Kampf  zwischen  den  Aussichten  auf
Produktionssteigerung  durch  Vereinzelung  (Spezialisierung)  und  auf  steten  Absatz
bei  Zusammengesetztheit  (Kombination).
Eür  den  Übergang  zur  Vor-  und  Nach-Zusammengesetztheit  (Integration)  werden ­
  folgende  Gesichtspunkte  angeführt:  1.  Die  Sicherung  des  Rohstoffbezuges,  um
in  der  Menge  und  Güte,  häufig  auch  im  Preise  von  fremden  Unternehmungen  unabhängig ­
  zu  sein.  2.  Die  eigene  Herstellung  des  zu  verarbeitenden  Halbfabrikats
ist  wünschenswert,  um  die  erforderliche  Güte  sicherzustellen.  3.  Die  Teilarbeiten
gehören  zeitlich  zusammen,  wobei  es  auf  den  physikalischen  oder  chemischen  Zustand ­
  des  Materials  ankommt.  Beispiel:  Ausnutzung  der  Hitze  des  Roheisens  bei
der  Herstellung  von  Stahl.  4.  Für  die  Zusammenfassung  mehrerer  Stufen  in
einem  Betrieb  spricht  die  Ausnutzung  von  Kräften,  die  auf  einer  Produktionsstufe ­
  frei  werden,  indem  sie  in  der  nächsten  Stufe  verwendet  werden.  Dies
ist  vor  allem  bei  chemischen  Prozessen  der  Fall.  5.  Ebenso,  wenn  das  Zwischenprodukt ­
  aus  technischen  oder  wirtschaftlichen  Gründen  (hohe  Kosten)  unverwendbar ­
  ist.  6.  Endlich  —  nicht  zuletzt  —  bietet  die  Vor-Nach-Zusammengesetztheit
  die  Möglichkeit  der  Ersparung  von  Fracht,  Kosten,  Sicherung  des  Absatzes ­
  der  Zwischenprodukte  und  vor  allem  der  Einsparung  der  Zwischengewinne,
die  sonst  an  die  selbständig  verbliebenen  Lieferanten  zu  zahlen  sind.
Diesen  für  eine  Integration  sprechenden  Gründen  stehen  andere  gegenüber,
die  hemmend  wirken:  1.  der  Hauptgrund  ist,  daß  in  einem  Betriebe  nicht  jedes
Teilerzeugnis  in  einer  solchen  Menge  gebraucht  wird,  daß  sich  die  eigene  Herstellung ­
  lohnt  (oder  die  Mehrproduktion  abgesetzt  werden  kann).  2.  Ein
besonderer  Nachteil  liegt  in  der  Starrheit  der  Organisation:  Zusammengesetztheit ­
  der  Betriebe  (Integration)  bedeutet  enge  Verbindung  der  einzelnen
Produktionsstufen  miteinander.  Sie  ist  der  Einführung  neuer  Verfahren  oder
Stoffe  hinderlich;  Neuerungen,  Umstellungen  sind  nur  schwer  möglich;  Konjunkturschwankungen ­
  können  nicht  ausgenutzt  werden.  3.  Es  ist  nicht  leicht,
die  einzelnen  Produktionsstufen  (Betriebe)  der  Menge,  Erzeugungsgüte  und
Kosten  nach  so  aufeinander  abzustimmen,  daß  die  Verhältnismäßigkeit  immer
streng  gewahrt  bleibt.  Jede  Stufe  der  Herstellung  erfordert  ihre  eigene,  oft
bis  in  viele  Vorstufen  hineinragende  Kenntnis  der  besonderen  Stoffe  und  ihrer
Behandlung.  Die  verschiedenartigen  Herstellungszweige  setzen  eine  verschiedene ­
  Leitung  und  Behandlung  hinsichtlich  Einkauf,  Absatz,  Verrechnung,  Organisation ­
  voraus;  zwischen  die  einzelnen  Stufen  schieben  sich  Ausgleichsläger,
da  fast  nie  der  Mengenfluß  gleichbleibend  zu  halten  ist.  Kurz:  die  Vielgliedrigkeit, ­
  die  auf  der  einen  Seite  als  Ausgleich  der  Gegensätze  und  Gefahren  gepriesen ­
  wird,  ist  auf  der  anderen  Seite  gleichzeitig  eine  Quelle  vieler  Reibungen
in  technischer  und  organisatorischer  Hinsicht.
Zu  den  Schwierigkeiten  des  Innenbetriebes  treten  4.  solche  des  Marktes;
je  vielseitiger  der  Aufbau,  desto  schwieriger  ist  die  Innehaltung  des  Erzeugungsprogramms ­
  aller  Stufen,  da  sie  ja  vorwiegend  vom  Absatz  des  letzten  Erzeugnisses ­
  abhängt  und  so  schon  aus  zeitlichen  Gründen  sehr  genaue  Arbeitspläne
erforderlich  sind,  die  wiederum  aber  eine  gewisse  Stetigkeit  der  Verhältnisse
erfordern.  Stockt  der  Absatz  des  letzten  Produkts  oder  unterliegt  er  großen
Schwankungen  nach  Menge  und  Art,  so  durchläuft  eine  fortdauernde  Unruhe
die  gesamte  Erzeugung,  die  einzelnen  Stufen  stoppen  nicht  rasch  genug  ab,  teils,
6*
        <pb n="90" />
        84

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

weil  dies  infolge  langfristiger  Material-  und  Bearbeitungsanordnungen  nicht
möglich,  teils  weil  es  auf  den  jeweiligen  Stufen  nicht  für  notwendig  angesehen
wird,  da  die  Selbständigkeit  der  Teile  und  die  Forderung  ihrer  besonderen
Wirtschaftlichkeit  einen  Eigenwillen  in  jeder  Hinsicht  erzeugen.  Statt  Ausgleichs ­
  der  Schwierigkeiten  ergibt  sich  so  eine  Häufung.  6.  Vor  allem  kommt
auch  das  persönliche  Moment  in  Betracht:  die  Leiter  zu  finden,  die  kaufmännisch, ­
  technisch  und  organisatorisch  den  Anforderungen  eines  zusammengesetzten ­
  Betriebes  gewachsen  sind.  Die  persönlichen  Schwierigkeiten  sind  wohl
als  stärkste  Hemmung  fortschreitender  Zusammensetzung  zu  betrachten.  Sie
sind  zwar,  da  von  Menschen  abhängig,  nach  Rasse,  Charakter  und  Landstrich
verschieden,  auch  spielt  die  Verbundenheit  mit  dem  Werden  des  Betriebes  eine
große  Rolle.  Trotz  allem  aber  ist  die  Feststellung  zu  machen,  daß  einer  fortdauernden ­
  Vergrößerung  der  Wirtschaftsbetriebe  aus  dem  Unvermögen  einer
zweckentsprechenden  Leitung  die  größten  und  entscheidensten  Hemmungen  entstehen. ­
  Zwar  sind  die  eigentlichen  Begründer,  die  mit  ihren  Unternehmungen
groß  werden,  noch  sehr  im  Vorteil,  da  sie  das  Wachsen  und  Werden  von  den  Anfängen ­
  verfolgen  konnten  und  so  die  Schwierigkeiten  von  Anbeginn  und  Ursache
her  kennen.  Aber  auch  ihnen  zeigen  sich  bei  dem  vielfachen  Mit-  und  Ineinander
verschiedenartiger  Herstellungstechnik  bald  die  Grenzen  des  Könnens  und  der
Übersicht.  Fachleute  mit  weitgehenden  Vollmachten  müssen  eingesetzt,  ein  fein
verteiltes  Verwaltungs-  und  Kontrollsystem  aufgebaut  werden,  die  beide  wieder
die  Einheit  und  Schlagkraft  des  Betriebsablaufs  erschweren.
Als  größtes  Hemmnis  aber  zeigt  sich  die  Nachwuchsfrage;  die  großen  Gebilde
machen  eine  vielseitige  technische,  finanzielle  und  kaufmännische  Ausbildung
unmöglich;  sie  bilden  nur  ausgezeichnete  Spezialisten  heran,  die  aber  nicht  die
Übersicht  über  den  Gesamtbetrieb  haben,  der  zur  Leitung  erforderlich  ist.
Außer  diesen  technischen,  organisatorischen  und  persönlichen  Gesichtspunkten  haben
bei  dem  tatsächlichen  Ausbau  zur  Integration  solche  finanzieller  und  psychologischer  Art
eine  große  Rolle  gespielt.  Die  Ausgangspunkte  sind:  die  der  Aktiengesellschaft  leicht  mögliche
Kapitalbeschaffung,  die  Steigerung  des  Ansehens  und  der  Macht  der  betreffenden  Unternehmung ­
  und  des  Einkommens  seiner  Leiter.  Die  Finanzteohnik  (s.  2.  Teil  BIV)  läßt  überdies
die  Schaffung  mehr  oder  weniger  großer  Buchgewinne  (Fusionsgewinne)  zu,  die  zu  Abschreibungen ­
  und  zu  Sanierungen  nicht  rentabler  Unternehmungen  verwendet  werden  können.
Endlich  ist  die  Kartellbildung  (s.  V  2.)  von  Einfluß  auf  die  Integrationsvorgänge.  Um
aus  dem  Machtbereiche  eines  Kartells  herauszukommen,  gliedern  sich  die  Betriebe  eigene
Rohstoffquellen  oder  Absatzwege  für  die  eigenen  Rohstoffe  an.  So  z.  B.  wenn  die  Hüttenwerke
Zechen  erwerben  oder  Kohlenzechen  eigene  Hüttenwerke  errichten.  Diese  Verschmelzungen
führen  dann  zu  einem  Wettlauf  anderer  Unternehmungen  um  ähnliche  Verbindungen.  So
kann  es  kommen,  daß  die  Integration  sowohl  in  sich,  als  auch  im  Verhältnis  zur  Gesamtwirtsohaft
  übersetzt  ist,  und  daß  sie  infolgedessen  brüchig  wird.  Vgl.  Anhang.
3.  Zentralisation  und  Dezentralisation.  Unter  Zentralisation  und  Dezentralisation ­
  soll  verstanden  werden:  ob  die  Wirtschaftsbetriebe  eine  oder  mehrere  Betriebsstätten ­
  unterhalten  (ob  sie  eingliedrig  oder  mehrgliedrig  sind).  Doch  ist  zu
beachten,  daß  die  Bezeichnungen:  Zentralisation  oder  Dezentralisation  häufig  auch
für  innerbetriebliche  Gestaltungen  gebraucht  werden;  hiervon  ist  im  dritten  Buch
die  Rede.  An  dieser  Stelle  ist  die  äußere  Gestaltung  der  Wirtschaftsbetriebe  unter
dem  Gesichtspunkt  der  Zentralisation  und  Dezentralisation  zu  betrachten.
Die  Gründe  für  die  Wahl  der  einen  oder  anderen  Gliederung  ergeben  sich  teils
zwangsmäßig  aus  dem  Zweck  der  Wirtschaftsbetriebe,  teils  aus  ihrer  besonderen
Art  oder  ihrer  räumlichen  Lage;  zumeist  hegen  besondere  Rentabilitäts-  oder
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen  zugrunde.  Eine  entscheidende  Rolle  spielt  auch
die  Betriebsgröße.  So  sind  z.  B.  kleine  Betriebe  fast  immer  eingliedrig  (zentralistisch) ­
  ;  andererseits  sind  Verkehrsbetriebe  ihrer  Natur  nach  von  einer  bestimmten
Größenordnung  an  nur  noch  als  vielgliedrige  Betriebe  denkbar,  da  der  Verkehr
        <pb n="91" />
        Nach  der  Betriebsgestaltvmg.

85

als  solcher  —  Eisenbahn-,  Luftverkehr  —  eben  Betriebsstellen  an  vielen  Orten
zum  Zwecke  der  Abfertigung  und  Abrechnung  erfordert.  Dabei  kann  der  Reedereibetrieb ­
  insofern  als  Sonderheit  auf  gef  aßt  werden,  als  er  in  seinen  z.  T.  riesigen
Verkehrseinheiten  —  den  Seeschiffen  —  bewegliche  Betriebsteile  unterhält;  besonders ­
  ausgeprägt  zeigt  sich  dies  in  der  Trampschiffahrt,  wo  jedes  Schiff  als  fast
selbständiger  Wirtschaftsbetrieb  für  längere  Zeit  von  Ort  zu  Ort  fahrend  Geschäfte ­
  betreibt,  die  dann  von  Zeit  zu  Zeit  im  Stammhaus  abgerechnet  werden
(Vagabundierende  Wirtschaftsbetriebe).  Ähnlich  müssen  die  sog.  Vertriebs-  und
Verkaufsunternehmungen  beurteilt  werden,  die  durch  fliegende  Läden  oder
Marktstände  vor  allem  in  den  Großstädten  den  Absatz  bestimmter  Güter,  in
der  Hauptsache  billiger  Gebrauchsartikel  und  Lebensmittel,  betreiben.  Sie  bearbeiten ­
  unregelmäßig  oder  in  fester  Tages-  und  Stundenfolge  die  Kundschaft
durch  fahrbare  oder  leicht  bewegliche  Läden  und  Stände  und  versuchen  so  einen
möglichst  großen  Kundenkreis  zu  erlangen  (Migrossystem  in  der  Schweiz).
Als  nächster  Übergang  sind  die  Eilialbetriebe  im  Kleinhandel  zu  betrachten;
zahlreiche,  verhältnismäßig  selbständige,  örtliche  Betriebsstätten,  verbunden  mit
einer  zentralen  Stelle,  die  die  Finanzierung,  Warenheferung  und  Abrechnung  besorgt. ­
  Sie  sind  sowohl  auf  kapitalistischer  als  auch  auf  genossenschaftlicher  Grundlage ­
  denkbar  (Konsumvereine).  In  einer  höheren  Größenordnung  sind  als  gleichwertig ­
  dieWarenhausbetriebe  anzusehen,  die  in  den  einzelnen  Städten  eine  oder  mehrere
Filialen  unterhalten  und  so  eine  rein  räumliche  und  mengenmäßige  Vergrößerung
der  Beziehungen  zur  Kundschaft  erstreben.  Das  eingliedrige  (zentralistische)
Warenhaus  ist  offenbar  lediglich  eine  Frage  der  Größenordnung,  da  das  Bestreben,
zwischenörtliche  Filialen  als  selbständige  Verkaufsstellen  an-  und  auszugliedern,
eine  dem  Kleinhandel  innewohnende  Erscheinung  zu  sein  scheint,  die  sich  bis  in
die  kleinen  Kleinhandelsbetriebe  hinein  feststellen  läßt.
Dagegen  ist  im  Bankwesen,  wiederum  aus  der  Natur  der  Aufgabe  erklärlich,
bis  zu  den  größten  Betriebsabmessungen  die  Entscheidung  über  die  Gliederung
offen.  Es  bestehen  sowohl  Großbanken  zentralistischer  als  auch  dezentralistischer
Art  (Berliner  Handelsgesellschaft,  Reichskreditgesellschaft  —  Deutsche  Bank  und
Diskonto-Gesellschaft,  Dresdner  Bank,  Commerz-  und  Privatbank).  Das  gleiche
ist  bei  den  mittleren  Banken  der  Fall;  bei  den  kleinen  Bankbetrieben  ist  die
Zentralisation  von  selbst  gegeben.  Die  Ausgliederung  von  Filialen  und  Depositenkassen ­
  hat  in  der  Hauptsache  den  Zweck,  die  Heranziehung  der  Einlagen  zu
fördern;  im  Gegensatz  zum  Handel  ist  also  das  Passivgeschäft  als  Hauptgrund
für  die  Filialbildung  zu  betrachten.  Daneben  ist  allerdings  die  Pflege  des  örtlichen
Aktivgeschäfts  fast  ebenso  wichtig.  Hier  sind  jedoch  die  kleinen  oder  mittleren,
meist  ein-  oder  weniggliedrigen  Lokalbanken  den  Großbankfilialen  häufig  überlegen. ­
  Bei  den  zentralistischen  Banken  liegt  das  Hauptgewicht  auf  der  Großkundschaft ­
  und  den  entsprechenden  Geschäften  (Finanzierung,  Emissionen,
Börsengeschäfte  usw.).  Außer  der  an  sich  schon  durch  die  Eingliedrigkeit  größeren
Übersicht  macht  auch  die  Art  dieser  Geschäfte  rein  sachlich  weniger  Revisionsarbeit. ­
  Aber  es  fehlt  ihr  dagegen  die  Ausgleichsmöglichkeit  in  den  Geschäften,
die  den  Filialbanken  durch  die  örtlich  und  mengenmäßig  vielgestaltigere  Betätigungsmöglichkeit ­
  gegeben  ist.  Der  Gesichtspunkt  des  Ausgleichs  spielt  übrigens
auch  hei  Handelsbetrieben  eine  nicht  unbedeutende  Rolle.  Hier  ist  es  vor  allem
der  Konjunkturausgleich  innerhalb  mehrerer  Gegenden  oder  Geschäftszweigen
(Schuhe-—Wolle  —  Spielwaren  •—  Weißwaren),  der  einen  Anstoß  zur  Dezentralisation ­
  bildet.
Eine  Sonderstellung  nimmt  die  Industrie  ein.  Bei  ihr  zeigen  sich  eindeutige
Bestrebungen  zur  Zentralisation  oder  Dezentralisation  nicht.  Besonders  deutlich
tritt  hier  der  Zusammenhang  mit  der  Größenordnung  in  Erscheinung;  vor  allem
        <pb n="92" />
        86

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

ist  der  starke  Einfluß  der  technischen  Entwicklung  auf  die  Gestalt  der  Wirtsohaftsbetriebe
  hervorzuheben.  Die  Wirtschaftsbetriebe  z.  B.  des  Bergbaus  sind  ihrer
Natur  nach  zunächst  eingliedrig,  bei  steigender  Betriebsgröße  werden  sie  im
Abbau  mehrgliedrig:  Ein  Unternehmen  umfaßt  mehrere  Zechenanlagen.  Aber  die
technische  Entwicklung  geht  weiter  zur  Zentralschachtanlage,  indem  nur  die  Förderung ­
  dezentralistisch  bleibt,  die  gewonnenen  Stoffe  über  Tage  in  einer  Zentralaufbereitung ­
  und  Zentralkokerei  weiterverarbeitet  werden.  Die  neueste  Entwicklung ­
  in  dieser  Reihe  ist  das  Verbundbergwerk,  eine  Anlage,  bei  der  sämtliche
Materiahen  unter  Tage  an  einen  Punkt  befördert  und  von  dort  über  Tag  gehoben
werden,  wo  die  Aufbereitungs-  und  Weiterverarbeitungsbetriebe  sowie  die  Anlagen
für  die  Krafterzeugung  und  die  Werkstätten  stehen.
Der  industrielle  Großbetrieb  neigt  infolge  seiner  Kostenvorteile  durch  bessere
Ausnutzung  technischer  Bedingungen  (Kraft,  Wärme,  Transporte,  Maschinenbesetzung, ­
  Fließ-,  Serien-  oder  Massenfertigung  usw.)  stark  zur  Zentralisation.
Anderseits  wirken  Arbeiter-  und  soziale  Fragen  meist  entgegengesetzt  (Arbeiterstamm, ­
  Werksaussiedlungen,  Umgehung  örtlicher  Streiks  usw.).  Auch  die  große
Unübersichtlichkeit  des  Großbetriebes,  die  Einförmigkeit  in  der  Kundenbearbeitung, ­
  die  Schwierigkeiten  in  der  finanziellen  Überwachung  wie  der  Aufsicht
und  Kontrolle  überhaupt  sprechen  mehr  für  eine  Aufgliederung  (Vereinigte
Stahlwerke).  Der  Gesichtspunkt  der  Verbreiterung  der  Kundschaft  spielt  natürlich ­
  auch  bei  Industriebetrieben  eine  Rolle,  indem  eigene  Verkaufsstellen
eingerichtet  werden.  International  werden  Tochterwerke  in  den  einzelnen  Staaten
gebildet,  wobei  in  der  Hauptsache  den  nationalen  Forderungen  nach  heimischen
Produkten  entgegenzukommen  versucht  wird.
Die  Frage  der  Dezentralisation  ist  häufig  eng  mit  der  Integration  verknüpft.
Automobilfabriken  unterhalten  besondere  Fabriken  für  Zubehörteile  oder  Bereifung ­
  oder  Karosserien,  oder  eine  Fahrradfabrik  stellt  in  besonderen  Fabriken
den  Rahmen  und  das  Fahr-  und  Tretwerk  her.  Hüttenwerke  haben  ihre  eigenen
Betriebe  zur  Herstellung  von  Hütten-  und  Walzwerkseinrichtungen.  Maschinenfabriken ­
  gliedern  sich  in  mehrere  örtlich  verteilt  liegende  Werke  auf  verschiedene ­
  Fabrikate  zur  Verbesserung  des  Produkts  und  des  Namens,  denen  dann
häufig  sogar  eine  eigene  Rechtspersönlichkeit  und  Firma  gegeben  wird.
4.  Konzentration.  Das  Wort  Konzentration,  übersetzt  mit  Zusammenballung,
wird  nach  Sombart  in  verschiedenem  Sinne  gebraucht:  1.  für  den  Großbetrieb ­
  schlechthin,  indem  hier  Kapital,  Arbeiter,  Leistungen  im  großem  zusammengefaßt ­
  sind;  2.  für  die  Tatsache,  daß  die  Zunahme  der  Gesamtwirtschaft
(von  einer  gegebenen  Größe  an)  auf  den  Großbetrieb  entfällt,  ohne  daß  die  Kleinund
  Mittelbetriebe  in  ihrem  Bestände  wesentlich  verändert  werden;  3.  im  eigentlichen ­
  Sinne,  wenn  die  Entwicklung  zum  Großbetrieb  auf  Kosten  der  kleineren  und
mittleren  Betriebe  geht,  einerlei,  ob  eine  Gesamtzunahme  der  Wirtschaftstätigkeit ­
  stattgefunden  hat  oder  nicht.  Die  Folgerungen,  die  sich  aus  der  Konzentrationsentwicklung ­
  für  die  Gesamtheit  (Wirtschaft,  Haushalt,  Sozialpolitik,
Volkstum)  ergehen,  sind  hier  nicht  weiter  zu  verfolgen.  In  unserer  Darstellung
setzen  wir  Konzentration  (Zusammenballung)  der  Entwicklung  zum  Großbetrieb
gleich.
Es  bleibt  nur  der  Hinweis,  daß  man  zwischen  einer  Betriebskonzentration  und
einer  Unternehmungskonzentration  zu  unterscheiden  hat:  Unter  Betriebskonzentration ­
  ist  die  örtliche  und  sachliche  Zusammenballung  der  betrieblichen
Arbeit  technischer  oder  kaufmännischer  Art  zu  verstehen;  entweder  werden
hierbei  mehrere  Fabrikationsarten  vereinigt,  oder  es  wird  der  Betrieb  auf  einige
wenige  Herstellungsverfahren  zusammengefaßt.  Im  engen  Zusammenhang  mit
der  Betriebskonzentration  stehen  die  Normalisierungs-  und  Typisierungsbestre ­
        <pb n="93" />
        Die  Zusammenschlüsse  von  Wirtschaftsbetrieben.

87

bungen  in  der  Industrie.  Unternehmungskonzentration  nennt  man  dagegen  die
Zusammenfassung  mehrerer  —  bis  dahin  selbständiger  —  Unternehmungen  zu
einer  einzigen  Unternehmung,  worauf  im  folgenden  Abschnitt  noch  näher  eingegangen ­
  wird.
V.  Die  Zusammenschlüsse  von  Wirtschaftsbetrieben.
1.  Die  Gelegonheitsgesellschaften.  Wirtschaftsbetriebe  können  sich  vorübergehend ­
  zur  Vornahme  eines  einzelnen  Geschäftes  oder  einzelner  Geschäfte  zusammenschließen; ­
  man  spricht  in  einem  solchen  Falle  von  Gelegenheitsgesellschaften. ­
  Die  Gründe  für  ihre  Bildung  können  sein:  die  Teilung  des  Risikos  bei
schwierigen  Geschäften;  die  Aufbringung  eines  größeren  Kapitals,  über  das  ein
einzelner  nicht  verfügt;  die  örtliche  Ausnutzung  einer  günstigen  Ein-  oder  Verkaufsgelegenheit;
  die  Herbeiführung  eines  Großeinkaufs  oder  -absatzes;  die  Ausschaltung ­
  des  Wettbewerbs  und  gemeinsame  Durchführung  eines  Geschäftes.  Somit ­
  kann  die  Gelegenheitsgesellschaft  einen  verschiedenen  Inhalt  haben  je  nachdem, ­
  ob  das  entscheidende  Merkmal  in  der  Risikoteilung,  Kapitalbeschaffung
oder  in  der  kaufmännischen  oder  technischen  Zusammenarbeit  liegt.  Immer
handelt  es  sich  jedoch  um  die  Vornahme  und  Durchführung  eines  einzelnen  Geschäftes ­
  ;  die  Wirtschaftsbetriebe  bleiben  selbständig  und  gehen  nur  zeitweilig
zusammen.  Nach  Erledigung  des  Geschäfts  wird  die  Gelegenheitsgesellschaft
aufgelöst  (was  nicht  ausschließt,  daß  sie  alsbald  wieder  zu  einem  neuen  Geschäft ­
  zusammentreten  kann);  es  findet  eine  Abrechnung  statt,  bei  der  die  aufgewendeten ­
  Kapitalien  zurückvergütet  und  der  entstandene  Gewinn  (oder  Verlust) ­
  entsprechend  den  Vereinbarungen  verteilt  wird.  Hierbei  ist  es  durchaus
denkbar,  daß  die  Risikoteilung  eine  andere  sein  kann  als  die  Gewinnverteilung
(so  wenn  persönliche  Dienste  verschieden  bewertet  werden).
In  rechtlicher  Beziehung  liegt  eine  Gesellschaft  nach  bürgerlichem  Recht  vor
(§  705—740);  die  Gelegenheitsgesellschaft  hat  keine  Firma  und  kein  eigenes  Vermögen ­
  ;  nach  außen  hin  haften  die  einzelnen  Gesellschafter  —  Wirtschaftsbetriebe
—  unbeschränkt.  Es  ist  jedoch  nicht  erforderlich,  daß  die  Gelegenheitsgesellschaft
als  solche  überhaupt  nach  außen  hin  in  die  Erscheinung  tritt.  Dann  führen  die
vertraglich  verbundenen  Wirtschaftsbetriebe  die  erforderlichen  Geschäftsabschlüsse ­
  im  eigenen  Namen  durch  und  beachten  unter  sich  die  getroffenen  Vereinbarungen. ­
  Andernfalls  übernimmt  ein  Gesellschafter-Wirtschaftsbetrieb  unter
Bekanntgabe  des  Gesellschaftsverhältnisses  die  Vertretung  nach  außen  hin,  d.  h.  er
schließt  allein  die  erforderlichen  Geschäfte  ab  und  übernimmt  gegenüber  dem
Dritten  die  Verantwortung.
Früher  —  in  der  Zeit  der  Entstehung  und  Heranbildung  der  Gesellschaftsformen ­
  (13.'—16.  Jahrhundert)  —  hat  die  Gelegenheitsgesellschaft  eine  große
Rolle  gespielt,  sei  es,  daß  sich  die  wenigen  großen  Handelshäuser  zur  Durchführung ­
  einzelner,  großer  und  mit  erheblichem  Risiko  behafteter  (Ubersee-)  Geschäfte ­
  zusammenschlossen  (Kupfer)  oder  daß  einflußreiche  (und  kenntnisreiche) ­
  Kapitalisten  (Fürsten,  Geistlichkeit)  die  Gemeinschaft  eines  Kaufmannes
suchten,  um  sich  bietende  Gewinnmöglichkeiten  im  Handel  für  sich  auszunutzen.
(Über  zahlreiche  Beispiele  dieser  Art  berichtet  Strieder.)  Heute  tritt  die  Gelegenheitsgesellschaft ­
  gegenüber  den  allein  handelnden  Wirtschaftsbetrieben  und
gegenüber  dem  dauernden  Zusammenschluß  von  Wirtschaftsbetrieben  zurück;
nichtsdestoweniger  erweist  sich  ihre  Anwendung  auch  heute  noch  in  besonderen
Fällen  als  wirkungsvoll.
Im  Warenhandel  kommt  sie  vor,  wenn  zwei  (oder  mehrere)  Kaufleute  gemeinsam ­
  eine  günstige  Finkaufs-  oder  Verkaufsgelegenheit  ausnutzen  wollen,  oder  der
eine  Kaufmann  (an  seinem  Ort)  den  Einkauf,  der  andere  Kaufmann  (am  anderen
        <pb n="94" />
        88

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

Ort)  den  Verkauf  besorgt,  wenn  der  eine  das  Kapital,  der  andere  seine  Kenntnisse
oder  die  technischen  Einrichtungen  zur  Verfügung  stellt,  wenn  der  Exporteur
seinen  Geschäftsfreund  im  Ausland  an  einem  möglichst  vorteilhaften  Verkauf  einer
Ware  beteiligen  will.  Hierbei  sind  die  Bezeichnungen  üblich;  a  metä-Geschäft,
wenn  zwei  Personen  zu  gleichen  Teilen,  terzo-Geschäft,  wenn  drei  Personen  zu
gleichen  Teilen  beteiligt  sind.
Eine  besondere  Bedeutung  kommt  der  Gelegenheitsgesellschaft  im  Bankbetrieb
zu.  Hier  ist  es  vor  allem  das  Arbitragegeschäft,  wo  sie  mit  Vorliebe  und  Vorteil
verwendet  wird.  Das  Arbitragegeschäft  besteht  in  der  Ausnutzung  von  Preisunterschieden ­
  an  verschiedenen  Börsenplätzen.  Die  Gebiete  sind  der  Effektenhandel, ­
  der  Devisenhandel  und  die  Ausnutzung  der  Zinsunterschiede  im  Kapitalverkehr. ­
  Immer  ist  das  Zusammenwirken  von  zwei  (oder  mehr)  verschiedenen
Orten  erforderlich.  Natürlich  ist  hierbei  möglich,  daß  die  Beteiligten  in  dauernder
Geschäftsverbindung  stehen  und  laufend  Geschäfte  a  metä  machen,  d.  h.  für
gemeinsame  Rechnung  (und  nicht  etwa  als  Beauftragte  des  einen  oder
anderen),  und  nicht  das  einzelne  Geschäft,  sondern  die  Geschäfte  von  Zeit
zu  Zeit  abrechnen.  Doch  kommen  auch  echte  Gelegenheitsgesellschaften  vor,
wenn  es  gilt,  ein  einziges,  besonders  ausgesuchtes  Geschäft  zur  Erledigung  zu
bringen.
Dies  trifft  in  erster  Linie  auf  das  Emissionsgeschäft:  Ausgabe  von  Aktien
und  Anleihen  zu.  So  schließen  sich  einige  oder  viele  Banken  zusammen,  um  gemeinsam ­
  einen  Posten  Aktien  oder  Anleihen  zu  übernehmen  und  an  den  Markt  zu
bringen.  Hier  können  wieder  die  Gründe  sein:  gemeinsame  Aufbringung  des  Kapitals ­
  (wenn  die  Aktien  und  Anleihen  fest  übernommen  werden),  Verteilung  des
Risikos  auf  viele  Schultern,  Ausschließung  des  Wettbewerbs  und  —  hinzukommend:
—  Schaffung  einer  breiten  Absatzgelegenheit  für  den  Verkauf  der  Effekten  (Bankschalter). ­
  Da  es  sich  gewöhnlich  um  mehr  als  zwei  oder  drei  Gesellschafter  handelt,
spricht  man  hier  von  Konsortium  und  Konsortialgeschäft;  es  liegt  eine  Gelegenheitsgesellschaft ­
  in  dem  oben  erläuterten  Sinne  vor.
Im  Baugewerbe  geben  zwei  oder  mehrere  Baufirmen  ein  gemeinsames  Angebot
auf  die  Ausschreibung  eines  Bauvorhabens  ab.  Sie  führen  den  Bau  in  Form  einer
Arbeitsgemeinschaft  durch,  bei  der  die  Finanzierung  durch  den  Bauherrn  (als  Anzahlung ­
  oder  Teilzahlung)  erfolgen  kann,  für  die  Bauarbeiten  die  eine  oder  andere
Firma  die  erforderlichen  Betriebsleiter  und  Baugeräte  stellt.  Im  weiteren  Sinne
sind  Gelegenheitsgesellschaften  für  jede  Art  von  Gelegenheit  denkbar  und  möglich ­
  :  Verwertung  von  Grundstücken,  Versilberung  einer  Konkursmasse,  Bildung
einer  Stillhaltung  von  Gläubigern  (Stillhaltekonsortium).
2.  Die  Kartelle.  Wenn  hier  von  Kartellen  die  Rede  ist,  so  nur  deshalb,  weil
die  Wirtschaftsbetriebe,  die  einem  Kartell  angehören,  bestimmte  Aufgaben,  die
ihnen  bis  dahin  zustanden,  an  das  Kartell  abgeben,  und  daß  in  dem  Kartell  ein
neuer  Betrieb  entsteht,  der  diese  Aufgaben  übernimmt  und  in  besonderer  Weise
durchführt.  Unter  der  Wirkung  der  Kartelle  verändert  sich  die  Tätigkeit  der
angeschlossenen  Wirtschaftsbetriebe,  entsteht  zugleich  ein  neuer  Betrieb  mit  Aufgaben ­
  eines  Wirtschaftsbetriebes.
Unter  einem  Kartell  ist  zu  verstehen;  die  Verabredung  selbständig  bleibender
Wirtschaftsbetriebe  über  die  Durchführung  des  Absatzes  ihrer  Güter.  Es  handelt
sich  also  um  eine  Regelung  des  Wettbewerbs  am  Absatzmarkt.  Daher  werden
die  Kartelle  —  neuerdings  —  Marktverbände  genannt.  In  ihrem  Wesen  liegt  es,
daß  sie  eine  monopolistische  Beherrschung  des  Marktes  anstreben,  d.h.  den  Markt
in  ihrem  Sinne,  zu  ihren  Gunsten,  zu  beeinflussen  trachten.  Die  Notwendigkeit, ­
  sich  mit  seinem  Wettbewerber  zu  verständigen,  erkennt  der  einzelne
Wirtschaftsbetrieb  gewöhnlich  erst  dann,  wenn  der  Absatz  oder  die  Preise  zurück ­
        <pb n="95" />
        Die  Zusammenschlüsse  von  Wirtschaftsbetrieben.

89

zugehen  drohen  und  die  Gewinnspanne  zusammenschrumpft.  Die  Schwierigkeit
der  Verständigung  besteht  darin,  daß  es  darauf  ankommen  muß,  möglichst  alle
Wettbewerber  des  betreffenden  Marktabschnittes  —  sei  es  einer  Ware  oder  eines
Bezirks  —  zu  einer  Verständigung  zu  bringen,  damit  die  zutreffenden  Verabredungen ­
  auch  volle  Wirksamkeit  erlangen  und  nicht  von  denjenigen,  die  den
Verabredungen  ferngeblieben  sind  (Außenseitern)  zum  eigenen  Vorteil  ausgenutzt
werden.  Daraus  folgt,  daß  die  Absatzschwierigkeiten  schon  groß  sein  und  als
solche  allgemein  empfunden  werden  müssen,  wenn  sich  die  Wirtschaftsbetriebe
freiwillig  entschließen  sollen,  einen  mehr  oder  weniger  großen  Teil  ihrer  Selbständigkeit ­
  zu  opfern.  So  ist  es  zu  verstehen,  daß  Kartelle  gewöhnlich  nur  dann
zustande  kommen,  wenn  gewisse  Vorbedingungen  gegeben  sind  (wie  z.  B.  weitgehende ­
  Einheitlichkeit  der  zu  kartellierenden  Güter)  und  daß  es  auch  dann
meist  noch  langwieriger  Verhandlungen  bedarf,  bis  eine  Einigung  unter  den  Beteiligten ­
  erzielt  wird.
Mit  Schär  kann  man  folgende  Kartellstufen  unterscheiden:
a)  Vereinbarungen  über  die  Zahlungsbedingungen,  die  beim  Absatz  dem  Käufer
aufzuerlegen  sind.  Sie  können  die  Zahlungsfristen  abkürzen,  den  Kapitalbedarf
einschränken  und  dem  Geldverkehr  der  angesehlossenen  Wirtschaftsbetriebe  eine
gewisse  Ordnung  geben.  Als  Mittel  der  Wettbewerbsregelung  haben  sie  jedoch
meist  nur  Bedeutung,  wenn  sie  in  Verbindung  mit  den  Stufen  b  und  c  erfolgen.
Sonst  wird  die  Regelung  der  Zahlungsbedingungen  vielfach  im  Zusammenhang
mit  den  Lieferbedingungen  durch  Verbände  vorgenommen,  die  im  übrigen
anderen  Zwecken  dienen  (VDMA).
b)  Vereinbarungen  über  die  Preise  und  zwar  so,  daß  für  genau  bezeichnete
Güter  Mindestpreise  festgesetzt  werden,  die  nicht  unterboten  werden  dürfen.
Hierher  gehören  die  Konditionskartelle  im  Bankbetrieb.  Gewöhnlich  werden  diese
Vereinbarungen  mit  der  nächsten  Stufe:
c)  Vereinbarungen  über  die  Güte  der  Waren,  für  die  Mindestpreise  festgelegt
sind,  verbunden,  weil  es  sonst  möglich  ist,  auf  Grund  besonderer  Beschaffenheit  die
Nachfrage  an  sich  zu  locken,  oder  durchVerschlechterungKostenvorteile  zu  erringen.
Kartelle  der  Stufen  b  und  c,  die,  wie  gesagt,  gewöhnlich  mit  Stufe  a  verbunden
sind,  bedeuten,  daß  der  einzelne  Wirtschaftsbetrieb  die  hauptsächlichste  Waffe
im  Wettbewerb  aus  den  Händen  gibt  —  zugleich  ein  Grund  dafür,  daß  das  Zustandekommen ­
  von  solchen  Preiskartellen  mit  besonderen  Schwierigkeiten  verknüpft ­
  ist,  und  daß  die  Innehaltung  der  Vereinbarungen  große  Anforderungen  an
die  ehrliche  Mitarbeit  der  Kartellmitglieder  stellt.  Um  diese  sicherzustellen,  bestimmen ­
  die  Kartellverträge  gewöhnlich,  daß  für  Übertretungen  hohe  Geldstrafen
zu  zahlen  sind,  und  daß  die  Kartellstelle  das  Recht  und  die  Pflicht  erhält,  die
Innehaltung  der  Bestimmungen  durch  Revisoren  nachprüfen  zu  lassen  (trotzdem
sollen  Verstöße  eine  weitverbreitete  Erscheinung  sein).  Wenn  man  weiter  berücksichtigt, ­
  daß  das  —  treu  befolgte  —  Preiskartell  den  Außenseiter  begünstigt, ­
  der  die  Preise  des  Kartells  unterbietet  und  die  Nachfrage  an  sich  zieht,
so  wird  klar,  daß  die  beteiligten  Wirtschaftsbetriebe  nicht  immer  befriedigt  sind
von  der  Lage,  in  die  sie  durch  das  Kartell  geraten  sind.  Nicht  nur,  daß  die  Preisfestsetzung ­
  von  den  Kartellmitgliedern  umkämpft  wird,  noch  mehr  geht  der
Kampf  um  die  Erneuerung  des  Kartells,  wenn  die  vereinbarte  Dauer  abgelaufen
ist.  In  diesem  Augenblick  kann  es  sich  darum  handeln,  ob  die  Beteiligten  auf  das
Kartell  verzichten  oder  ob  weitere  Maßnahmen  zur  Sicherstellung  der  Kartellabsichten ­
  ergriffen  werden  sollen.  Hierher  gehört  insbesondere  die  Beseitigung
der  Außenseiter  durch  Aufkauf  ihrer  Betriebe,  sei  es  von  einzelnen  Mitgliedern
oder  von  der  Kartellgesamtheit;  ferner  die  Angliederung  von  Vor-  und  Nachbetrieben, ­
  um  aus  dem  Machtbereich  des  Kartells  herauszukommen  (s.  o.).
        <pb n="96" />
        90

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

Die  andere  Maßnahme  ist  der  Übergang  zur  nächsten  Stufe:  d)  Vereinbarungen
über  den  gemeinsamen  Absatz  der  Güter  durch  Errichtung  einer  besonderen  Verkaufsstelle. ­
  Dann  übernimmt  das  Kartell  nicht  nur  die  Werbung  und  den  Verkauf, ­
  sondern  auch  die  Einziehung  der  Verkaufserlöse  und  Überweisung  der  auf
die  einzelnen  Mitglieder  entfallenden  Teilbeträge.  Auf  dieser  Stufe  nimmt  das
Kartell  die  Bezeichnung  Syndikat,  insbesondere;  Verkaufssyndikat,  an.  Innerhalb ­
  dieser  Gestaltung  können  zwar  noch  besondere  Wünsche  der  Käufer  auf  Lieferung ­
  bestimmter  Marken  erfüllt  werden.  Aber  von  der  Selbständigkeit  der  Wirtschaftsbetriebe ­
  ist  eigentlich  nur  noch  die  Erzeugung  der  Güter  übriggeblieben.
Da  jedoch  bei  unverändert  gehaltenen  Preisen  •—  wenn  die  Nachfrage  zurückgeht ­
  •—  nur  eine  bestimmte  Menge  an  Gütern  abgesetzt  werden  kann,  so  schwebt
die  Erzeugung  der  einzelnen  Kartellmitglieder  in  der  Luft,  wenn  nicht  schließlich
auch  hier  eine  Regelung  Platz  greift.
So  kommt  es  zur  letzten  und  vollkommenen  Stufe:  e)  Vereinbarungen  über  die
Produktionsmenge.  Diese  Stufe  hat  man  gewöhnlich  im  Auge,  wenn  man  schlechthin ­
  von  Kartellen  spricht.  Doch  ist  zu  beachten,  daß  solche  Kartelle  nur  dort
möglich  und  lebensfähig  sind,  wo  die  oben  erwähnten  Voraussetzungen  vorliegen,
es  sich  um  gleichartige  (oder  leicht  gleichartig  zu  machende)  Güter  handelt:  also
bei  industriellen  Rohstoffen  (Kohlen,  Kali)  und  Halbfabrikaten  (Stahl,  Schienen, ­
  Blöcke,  Röhren);  bei  Fertigfabrikaten,  insbesondere  solchen,  die  sich  durch
große  Mannigfaltigkeit  auszeiehnen,  kommen  Kartelle  dieser  Art  kaum  vor.
Nach  drei  Richtungen  hin  sind  solche  Kartelle  zu  betrachten.  Zwischen  dem
selbständig  gebliebenen  (nicht  kartellierten)  Wirtschaftsbetrieb  und  dem  einem
solchen  Kartell  angeschlossenen  Wirtschaftsbetrieb  ergeben  sich  tiefgehende
Unterschiede:  dem  letzteren  ist  zunächst  nur  der  innere  Betrieb  gebheben.  Da
Umsatz  und  Preise  vom  Kartell  bestimmt  werden,  hängt  die  Höhe  des  Gewinnes
in  erster  Linie  von  der  Kartellpolitik  ab.  Da  es  in  der  Absicht  des  Kartells  liegt,
auch  dem  am  ungünstigsten  arbeitenden  Betrieb  noch  eine  Rente  zu  verschaffen,
so  fällt  den  übrigen  Betrieben  eine  besondere  Kartellrente  zu.  Die  Gewinnspanne
kann  ferner  erhöht  werden  durch  Senkung  der  Kosten,  die  im  Betriebe  entstehen;
die  Steigerung  der  Kapitalrente  kann  auch  durch  Verringerung  des  Kapitalbedarfs
herbeigeführt  werden.  In  diesem  Falle  wird  die  eigentliche  Tätigkeit  des  Wirtschaftsbetriebes ­
  in  das  Innere  verlegt:  Verbesserung,  Vervollkommnung  und  Verbilligung ­
  der  Herstellung.
Jedoch  verbleibt  dem  Wirtschaftsleiter  die  Mitwirkung  an  der  Kartellpolitik;
sie  ist  natürlich  etwas  anderes  als  die  an  das  Kartell  abgegebene  Wirtschaftstätigkeit. ­
  Indem  die  Wirtschaftsleiter  gezwungen  werden,  sich  mit  ihren  Wettbewerbern ­
  über  die  Preise  und  die  Erzeugungsmenge  zu  verständigen,  wird  ihr  Blick
mehr  auf  das  Ganze  gelenkt:  Beurteilung  des  Marktes  im  ganzen,  Art  und  Größe
der  Gesamtnachfrage  und  des  -angebots,  Abschätzung  der  weiteren  Entwicklung,
Bestimmung  der  Kartellmenge  und  des  -preises  nach  allgemeinen  Gesichtspunkten
und  nicht  mehr  —  wie  früher  —  allein  nach  der  Lage  des  eigenen  Betriebes.  Der
Leiter  eines  kartellierten  Wirtschaftsbetriebes  sieht  sich  also  anderen  Aufgaben
gegenübergestellt,  als  sie  noch  beim  selbständig  gebliebenen  Wirtschaftsbetrieb
gegeben  sind.
Mit  dieser  Feststellung  soll  nicht  gesagt  sein,  daß  nun  etwa  die  Preispolitik  der  Kartelle
in  Wirklichkeit  aus  gesamtwirtschaftlichen  Überlegungen  gestaltet  wird.  Das  Gegenteil  trifft
vielmehr  zu:  die  Klagen  gehen  allgemein  dahin,  daß  die  Kartelle  eher  zu  wenig  Rücksicht  auf
die  Allgemeinheit,  d.  h.  auf  die  Abnehmer  und  Verbraucher  nehmen.  Doch  soll  der  Berechtigung ­
  dieser  Klagen  an  dieser  Stelle  nicht  weiter  nachgegangen  werden.  Hier  kommt  es  nur
darauf  an,  den  Aufgabenwandel  in  den  Wirtsohaftsbetrieben  zu  zeigen,  wie  er  durch  die  Kartelle ­
  herbeigeführt  wird.
Im  übrigen  wird  das  Kartellwesen  in  Zukunft  unter  der  Wirkung  zweier  Gesetze  (Juli  1933)
        <pb n="97" />
        Die  Zusammenschlüsse  von  Wirtsohaftsbetrieben.

91

stehen;  Der  ßeiobswirtsobaftsminister  kann  Kartellbescblüsse  für  nichtig  erklären,  wenn  sie
ungerechtfertigte  Preisforderungen  oder  sonstige  nicht  tragbare  Bindungen  enthalten.  Auf
der  anderen  Seite  kann  der  Reichswirtsohaftsminister  die  Bildung  eines  Zwangskartells  fordern, ­
  dem  dann  sämtliche  Hersteller  angehören  müssen,  wenn  dies  „im  Interesse  der  Beteiligten,
der  Gesamtwirtsohaft  oder  des  Gesamtwohls“  liegt.  Während  im  ersten  Palle  mehr  an  eine
Auflockerung  von  Kartellen  und  an  eine  Verhinderung  zu  hoher  Preise  gedacht  ist,  soll  im
letzteren  Falle  der  Preisunterbietung  Einzelner  ein  Riegel  vorgeschoben  werden,  sofern  daraus
eine  Benachteiligung  der  Gesamtwirtsohaft  zu  erwarten  ist.  Jedenfalls  liegt  in  beiden  Fällen
eine  Preisaufsioht  durch  den  Staat  eingeschlossen,  die  jedoch  erst  eingreifen  soll,  wenn  die
Beteiligten  nicht  selbst  zum  Ziele  kommen.  Es  ist  bemerkenswert,  daß  nunmehr  insbesondere
in  der  Pertigwarenindustrie,  in  der  bisher  Kartelle  nur  wenig  anzutreffen  waren,  die  Bemühungen ­
  zur  Kartellbildung  großen  Umfang  angenommen  haben  und  zwar  so,  daß  weniger  die
unteren  Kartellstufen  benutzt  werden,  vielmehr  sofort  der  Übergang  zu  Preis-  oder  Kontingentierungskartellen ­
  angestrebt  wird.
Das  zweite  ist,  daß  ein  neuartiger  Wirtschaftsbetrieb,  der  Kartellwirtschaftsbetrieb, ­
  entstanden  ist,  der  den  angeschlossenen  Wirtschaftsbetrieben  alles  abgenommen ­
  hat  bis  auf  die  Erzeugung  und  die  hiermit  verbundenen  Tätigkeiten:
wie  Beschaffung  der  Rohstoffe,  der  Arbeitskräfte  und  des  Kapitals.  Demgegenüber ­
  liegt  der  Verkauf,  sowie  die  Festsetzung  der  Preise,  der  Erzeugungsmengen
und  Uberschreibung  der  zu  liefernden  Mengen,  wie  die  Abrechnungen  mit  den
Abnehmern  und  den  Kartellmitgliedern  in  den  Händen  des  Kartellbetriebs.  Die
Kosten  des  letzteren  gehen  zu  Lasten  der  Mitglieder;  sie  werden  gewöhnlich  nach
einem  bestimmten  Schlüssel  umgelegt.  Die  Neuartigkeit  des  Kartellbetriebes  hegt
also  darin,  daß  eine  Tätigkeit  entsteht,  die  gleichzeitig  kaufmännischer  Art  ■—■
Pflege  des  Absatzes  —,  verwaltungsmäßiger  Art-—Verteilung  und  Verrechnung—
und  endlich  allgemein  wirtschaftlicher  Art  ist  —  Handhabung  der  Preispolitik
unter  Berücksichtigung  der  Gesamtwirtschaft  (vgl.  hierzu  2.  Buch  C).
Endlich  ist  die  Rückwirkung  der  Kartellbildung  auf  die  Wirtschaftsbetriebe
zu  beachten,  sofern  letztere  als  Käufer  in  Betracht  kommen.  Soweit  sie  bei  der
Beschaffung  ihrer  Roh-  und  Hilfsstoffe  oder  Halbfabrikate  auf  Kartellpreise
stoßen,  sind  sie  gezwungen,  mit  festen  Größen  zu  rechnen.  Das  ist  vor  allem  von
Bedeutung,  wenn  sie  das  Bemühen  zeigen,  die  Gewinnspanne  durch  Senkung  der
Kosten  zu  vergrößern.  Mit  dieser  Hemmung  müssen  auch  die  kartellierten  Wirtschaftsbetriebe ­
  rechnen,  bei  denen  noch  hinzukommt,  daß  die  Preise  ihrer  Erzeugnisse ­
  gleichfalls  festliegen.  Nimmt  man  dazu  noch  die  Tatsache,  daß  auch  die
Löhne  auf  Grund  allgemeiner  Verabredungen  mehr  oder  weniger  unbeweglich
sind,  dann  entsteht  das  Bild  von  der  gebundenen  Wirtschaft.  Hierbei  ist  jedoch
zu  beachten,  daß  die  Gebundenheit  in  den  einzelnen  Wirtschaftsbetrieben  in  verschiedenen ­
  Graden  auftreten  kann,  je  nachdem,  ob  den  Kartellpreisen  im  Einkauf
solche  für  die  eigenen  Erzeugnisse  gegenüberstehen  oder  nicht,  ferner  ob  alle  Anschaffungen ­
  oder  nur  ein  Teil  und  ebenso  beim  Verkauf  kartelliert  sind.  Da  sich
die  weitestgehenden  Kartelle  bei  den  Rohstoffen  und  Halbfabrikaten  finden,  die
Fertigerzeugnisse  weniger  kartelliert  sind,  so  befinden  sich  die  Fertigerzeugnis-Betriebe ­
  meist  in  der  Lage,  daß  sie  in  ihren  Bezügen  von  festen  Kartellpreisen  abhängig ­
  sind,  in  dem  Absatz  ihrer  Erzeugnisse  jedoch  nicht  unter  dem  Schutz  von
Kartellpreisen  stehen.  Weil  die  Gebundenheit  sich  in  den  einzelnen  Wirtschaftsbetrieben ­
  in  sehr  verschiedenem  Maße  bemerkbar  macht,  ist  es  nicht  leicht,  ein
Urteil  darüber  abzugeben,  inwieweit  die  Gebundenheit  überhaupt  herrscht.  Sicher
ist,  daß  durch  sie  die  Beweglichkeit  der  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe  wie  der  Gesamtwirtschaft ­
  in  starkem  Maße  beeinträchtigt  wird.
3.  Die  Förderungsgemeinschaften.  Sie  bezwecken  die  Förderung  der  angeschlossenen ­
  Wirtschaftsbetriebe  durch  Ausbau  ihrer  Betriebs-  und  Verwaltungsorganisation ­
  oder  bestimmter  Teile  derselben  auf  gemeinsamer  Grundlage.  Die
Förderungsgemeinschaften  unterscheiden  sich  von  den  Kartellen  dadurch,  daß
        <pb n="98" />
        92

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtsohaftsbetriebe.

sie  nicht  —  wie  diese  ■—■  den  Wettbewerb  regeln  wollen,  von  den  Konzernen  dadurch, ­
  daß  sie  nur  vertragliche  Gemeinschaften  darstellen,  die  jedoch  im  Grunde
das  wollen,  was  die  Konzerne  durch  „besitzmäßigen“  Zusammenschluß  erreichen: ­
  Förderung  der  Betriebs-  und  Verwaltungsorganisation  der  Mitglieder  —.
Vgl.  4.
Dies  kann  in  der  mannigfachsten  Weise  und  Form  vor  sich  gehen.  Immer
wird  der  Ausgangspunkt  sein,  das  Verhältnis  der  Kosten  zu  den  Preisen  günstig
zu  gestalten,  um  den  Gewinn  zu  erhöhen.  So  werden  Vertriebs-,  Einkaufs-,  Spezialisierungs-,
  Kalkulations-,  Patent-  und  andere  Gemeinschaften  gebildet.  Beim
Vertrieb  wird  gemeinsame  Werbung  erstrebt  (Werkzeugmaschinen).  Die  Selbstkostenverbände ­
  vereinbaren  gemeinsame  Regeln  für  die  Selbstkostenrechnung
und  vielleicht  auch  bestimmte  Gewinnzuschläge  (wodurch  sie  freilich  im  weiteren
Verlauf  leicht  zu  Preiskartellen  werden  können).
Die  unter  dem  Namen  Spezialisierungsgemeinschaften  zusammengefaßten
Verbände,  die  eine  Verständigung  über  das  Fabrikationsprogramm  (Spezialisierung, ­
  Typisierung,  Normung),  einen  Erfahrungsaustausch,  Austausch  von  Fachleuten, ­
  gemeinsame  Versuche  über  Materialien,  Konstruktionen,  Arbeitsverfahren, ­
  gemeinsame  Produktions-  und  Montageeinrichtungen,  gemeinsame  Projektierungs-
  und  Konstruktionsbüros,  Liefergemeinschaften,  Transportgemeinschaften ­
  usw.  zum  Ziele  haben,  finden  sich  mehr  oder  minder  ausgeprägt  und
vollkommen  hauptsächlich  in  der  Fertigungsindustrie  (daher  auch  die  Bezeichnung ­
  Fertigungsverbände).  Sie  sind  jedoch  auch  in  anderen  Industrien  und  Handelszweigen ­
  möglich  und  üblich  und  können  als  Vorstufe  zum  Kartell  dann  angesehen ­
  werden,  wenn  unterschiedliche  Produkte  oder  unübersichtliche  Unternehmungsverhältnisse ­
  eine  sofortige  Kartellbildung  erschweren.
Die  Lizenz-  und  Patentgemeinschaften  sind  den  Kartellen  vielleicht  am
nächsten:  Sie  stellen  eine  gemeinsame  Verwertung  des  staatlichen  Patentmonopols
dar  (m.  E.  eine  durchaus  unerwünschte  und  vom  Gesetzgeber  nicht  vorhergesehene
Maßnahme).
Auf  die  Vertriebsgemeinschaften,  die  sich  als  Exportgemeinschaften  zuerst
bildeten,  kann  ebenfalls  unter  Umständen  die  Bezeichnung  Kartell  zutreffen,
wenn  sie  durch  Verkaufskontore  einen  Markt  weitgehend  beherrschen.  In  anderen
Fällen  jedoch  (Lagergemeinschaften,  Reparaturgemeinschaften,  Lieferung  von
dem  frachtgünstigsten  Werk,  Anstellungsgememschaften  usw.)  hegen  reine  Förderungsgemeinschaften ­
  vor.
Die  Förderungsgemeinschaften  nehmen  den  einzelnen  Wirtschaftsbetrieben
Aufgaben  ab,  die  diese  selbst  nur  unvollkommen  leisten  können.  Sie  entlasten  die
Wirtschaftsbetriebe  von  Arbeitskräften,  die  über  mehr  oder  minder  große  Sonderkenntnisse ­
  für  die  einzelnen  Aufgaben  verfügen  müssen,  zugleich  von  Kosten,  die
mit  der  eigenen  Erledigung  verbunden  sind.  Die  Wirtschaftsbetriebe  können  sich
daher  mehr  auf  ihre  Haupttätigkeit  beschränken  und  diese  vervollkommnen.  So
bedeutet  die  Aussonderung  von  Aufgaben  eine  Entlastung  für  die  angeschlossenen
Wirtschaftsbetriebe.  Andrerseits  entstehen  Gemeinschaften,  die  die  neuartige
Aufgabe  übernehmen:  Fragen  der  Betriebs-  und  Verwaltungsorganisation  auf
gemeinsamer  Grundlage  zu  behandeln.  Das  setzt  nicht  nur  die  Notwendigkeit
voraus,  den  Kreis  der  Fragen  abzugrenzen,  die  eine  gemeinsame  Behandlung  vertragen ­
  und  erwünscht  erscheinen  lassen,  sondern  auch  die  kaufmännischen,  technischen ­
  und  verwaltungsmäßigen  Kenntnisse  und  Erfahrungen,  die  nötig  sind,
um  die  Fragen  in  der  neuartigen  Weise  richtig  zu  behandeln.  Wenn  bestehende
Verbände  und  Gemeinschaften  (Kartelle  und  sonstige  Unternehmerzusammenschlüsse) ­
  diese  Aufgaben  übernehmen,  so  müssen  sie  sich  darüber  klar  sein,  daß
es  sich  in  der  Regel  um  wesentliche  Teile  der  eigentlichen  Wirtschaftstätigkeiten
        <pb n="99" />
        Die  Zusammenschlüsse  von  Wirtsohaftsbetrieben.

93

handelt,  die  andere  Anforderungen  an  ihre  Durchführung  stellen  als  die,  die  an  die
bisherige  Tätigkeit  des  betreffenden  Verbandes  gestellt  worden  sind.
4.  Konzerne  und  Trusts.  Wir  haben  gesehen,  daß  das  Wesen  der  Kartelle  in
der  Marktregelung  hegt  (Marktverbände).  Von  Konzern  und  Trust  spricht  man,
wenn  ein  Zusammenschluß  von  Wirtschaftsbetrieben  erfolgt,  durch  die  Fragen
des  inneren  Betriebs  geregelt  werden  sohen.  Die  Regelung  kann  sich  auf  alles  beziehen, ­
  was  den  inneren  Betrieb  angeht:  Erzeugung,  Einkauf,  Verwaltung,  Finanzierung. ­
  In  der  Regel  und  in  erster  Linie  handelt  es  sich  bei  Konzernen  und  Trusts
jedoch  um  einen  finanziellen  Zusammenschluß,  von  dem  aus  dann  weitere  Gebiete
des  inneren  Betriebs  zur  Regelung  in  Angriff  genommen  werden  können.  In
dieser  gemeinsamen  Aufgabe  unterscheidet  sich  nun  der  Konzern  vom  Trust  dadurch, ­
  daß  beim  ersteren  die  zusammengeschlossenen  Unternehmungen  ihre  rechtliche ­
  Form  beibehalten  (also  nach  außen  hin  als  selbständige  Rechtseinheiten
weiter  auf  treten),  während  beim  Trust  die  einzelnen  Unternehmungen  ihre  rechtliche ­
  Selbständigkeit  zugunsten  einer  neuen  Unternehmung  (des  Trusts)  aufgeben.
Beim  Trust  bilden  die  zusammengeschlossenen  Wirtschaftsbetriebe  eine  neue
Unternehmung;  sie  verlieren  sowohl  ihre  rechtliche  als  auch  wirtschaftliche
Selbständigkeit.  Weil  jedoch  der  Konzern  dieselbe  Wirkung  ausüben  kann,  wie
der  Trust  (in  dem  soeben  erwähnten  Sinne),  ist  es  in  Literatur  und  Sprachgebrauch
vielfach  üblich,  die  vorerwähnte  Unterscheidung  fallen  zu  lassen  und  von  Trust
schlechthin  zu  sprechen,  auch  wenn  nach  den  angegebenen  Merkmalen  ein  Konzern
vorliegt.
Es  ist  nun  sehr  wohl  möglich,  daß  ein  Konzern  oder  Trust  auch  eine  Marktregelung  anstrebt, ­
  also  die  Aufgaben  eines  Kartells  übernimmt,  so  z.  B.  wenn  ein  großer  Teil  der  Wirtschaftsbetriebe ­
  einer  Branche  in  einem  Konzern  oder  Trust  zusammengefaßt  ist.  Dann  ist  der
Konzern  oder  Trust  zugleich  ein  Kartell.  Naturgemäß  kann  ein  Konzern  selbst  wieder  einem
oder  mehreren  Kartellen  angehören,  (Liefmann  bezeichnet  die  Konzerne,  die  nach  dem
Markt  hinwirken,  als  Trusts;  sind  die  Zusammenschlüsse  ohne  monopolistische  Zwecke  erfolgt, ­
  so  spricht  er  von  Konzernen  und  Fusionen.)
Außer  diesen  Abweichungen  der  wissenschaftlichen  Begriffsbildung  (und  des  Sprachgebrauchs) ­
  wird  das  Wort  Trust  (besonders  in  Amerika)  noch  für  den  Fall  gebraucht,  daß  eine
Unternehmung  (der  Trust)  Aktien  und  Anleihen  anderer  Unternehmungen  auf  kauft,  sei  es,
daß  auf  diese  Weise  das  Risiko  einer  Kapitalanlage  verteilt  und  verringert  werden  soll  (Investment-Trust) ­
  oder  daß  beabsichtigt  ist,  eine  Aufsicht  über  die  angesohlossenen  Unternehmungen ­
  auszuüben  (Holding-Trust).  In  beiden  Fällen  beschafft  sich  der  Trust  das  erforderliche ­
  Kapital  durch  Ausgabe  eigener  Aktien  oder  Anleihen.  Im  folgenden  soll  —  nach
deutschem  Sprachgebrauch  —  unter  Trust  im  weiteren  Sinne  der  wirtschaftlich-finanzielle  Zusammenschluß ­
  von  Wirtsohaftsbetrieben  verstanden  werden.
In  diesem  Sinne  umfaßt  der  Trust  folgende  Stufen;
a)  Die  Interessengemeinschaft,  die  zwischen  zwei  oder  mehreren  Wirtschaftsbetrieben ­
  abgeschlossen  wird  und  die  Förderung  der  Interessen  beider  Wirtsohaftsbetriebe
  zum  Ziele  hat.  Solche  Ziele  können  sein;  Abgrenzung  der  Betriebstätigkeiten ­
  und  Aufstellung  eines  gemeinsamen  Arbeitsprogrammes,  gegenseitiger  Bezug ­
  oder  Abnahme  von  Waren  u.  a.  m.  In  der  Regel  gipfelt  die  Interessengemeinschaft ­
  in  der  Zusammenwerfung  der  Gewinne  und  in  einer  Gewinnsicherung
durch  den  einen  oder  anderen  Wirtschaftsbetrieb.  Die  Wirksamkeit  und  Dauer
der  Interessengemeinschaft  ist  davon  abhängig,  wie  die  ehemals  selbständigen
Mitglieder  es  verstehen,  sich  der  verabredeten  Gemeinschaft  unterzuordnen.  Hiervon ­
  ist  der  Ausgang  der  Interessengemeinschaft  abhängig:  Ob  Kündigung  und
Auflösung  oder  Übergang  zu  einem  festeren  Zusammenschluß  (nach  c  oder  d).
Im  allgemeinen  haben  sich  die  Interessengemeinschaften  nicht  bewährt;  doch
werden  nicht  selten  die  Interessengemeinschaftsverträge  im  Hinblick  auf  den
späteren  festen  Zusammenschluß  abgeschlossen.  Nach  dem  Kriege  wurde  die
Form  der  Interessengemeinschaft  zeitweilig  bevorzugt;  hierbei  sprachen  besonders ­
  die  höheren  Kosten  bei  Fusionen  (d)  mit.
        <pb n="100" />
        94

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

b)  Um  Einfluß  auf  einen  anderen  Wirtschaftsbetrieb  zu  nehmen  oder  um  mit
ihm  eine  Gemeinschaft  herbeizuführen,  kann  die  Form  der  Beteiligung  gewählt
werden.  Die  Beteiligung  kann  gegenseitig  oder  einseitig  sein.  Gegenseitig:  wenn
z.  B.  zwei  Aktiengesellschaften  gegenseitig  (zu  diesem  Zweck  geschaffene)  Aktien
austauschen.  Die  einseitige  Beteiligung  ist  die  Regel;  ein  Wirtschaftsbetrieb  beteiligt ­
  sich  an  einem  anderen  durch  Übernahme  von  Aktien  oder  G.  m.  b.  H.-Anteilen
  oder  durch  Gewährung  eines  Darlehns.  Natürlich  stellt  nicht  jede
Beteiligung  dieser  Art  das  Merkmal  eines  (Konzerns  oder)  Trusts  dar:  nur  dort,
wo  mit  der  Beteiligung  ein  gewollter  (verabredeter  oder  erzwungener)  Einfluß  auf
die  Betriebsführung  des  anderen  Wirtschaftsbetriebs  verbunden  ist,  liegt  ein  Trust
(im  obigen  Sinne)  vor.  Der  Einfluß  kann  durch  Besitz  der  Mehrheit  der  Anteile
oder  durch  Vertrag  gesichert  sein.  Dort  wo  die  Beteiligung  durch  Gründung  einer
neuen  Unternehmung  zustandegekommen  ist,  also  das  Verhältnis  von  Mutter-  und
Tochtergesellschaft  vorliegt,  ist  ohne  weiteres  das  Merkmal  des  Trusts  gegeben.
Von  außen  her  (etwa  aus  der  Bilanz)  ist  daher  nicht  immer  mit  Sicherheit  festzustellen, ­
  ob  die  Beteiligung  ein  Trustverhältnis  darstellt  oder  nicht.
c)  Die  dritte  Stufe  ist  die  Holdinggesellschaft.  Die  Beteiligungen  werden  in
eine  besondere  Gesellschaft  eingebracht,  die  sich  nunmehr  darauf  beschränkt,  die
Beteiligungen  zu  verwalten.  Die  neue  Gesellschaft  wird  auch  als  Dach-  oder  Verwaltungsgesellschaft ­
  bezeichnet.  Die  hinter  den  Beteiligungen  stehenden  Wirtschaftsbetriebe ­
  werden  in  ihrer  alten  rechtlichen  Form  als  Werkbetriebe  weitergeführt, ­
  soll  heißen:  daß  die  Holdinggesellschaft  keine  eigenen  Betriebe  unterhält,
die  Güter  herstellen.  Wohl  ist  die  Holdinggesellschaft  selbst  ein  Betrieb,  und
zwar  wiederum  ein  neuartiger  Betrieb.  Äußerlich  werden  •—  wie  gesagt  —  nur
Beteiligungen  verwaltet,  denen  ein  entsprechendes  Holdingkapital  auf  der  rechten
Seite  der  Holdingbilanz  gegenüber  steht.  Tatsächlich  liegt  jedoch  die  oberste
Leitung  über  die  vereinigten  Wirtschaftsbetriebe  bei  der  Holdinggesellschaft  oder
deren  Organen:  dem  Vorstand,  dem  Aufsichtsrat  oder  einem  Verwaltungsrat,  die
aus  Vertretern  der  angeschlossenen  Wirtschaftsbetriebe  gebildet  werden.  Es  ist
nicht  ungewöhnlich,  daß  hierbei  die  tatsächliche  Leitung  in  der  Hand  einer  einzigen ­
  Person  (dem  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats)  liegt,  die  durch  die  finanzielle
Zusammenfassung  eine  große  Macht  erlangt.  Außerdem  pflegt  die  Holdinggesellschaft ­
  den  gesamten  Zahlungs-  und  Kreditverkehr  der  angeschlossenen  Betriebe ­
  zu  übernehmen,  um  einen  besseren  Ausgleich  herbeizuführen  und  bei  den
Banken  günstigere  Bedingungen  für  den  Geschäftsverkehr  zu  erzielen.  Sehr  verbreitet ­
  ist  ferner  die  Übernahme  von  Bürgschaften  der  Holdinggesellschaft  für
die  angeschlossenen  Wirtschaftsbetriebe  und  von  Bürgschaften  dieser  untereinander. ­
  Endlich  kann  von  der  Holdinggesellschaft  die  Bildung  gemeinsamer  Einkaufs- ­
  und  Verkaufseinrichtungen  ausgehen,  überhaupt  jeder  Einfluß  auf  die  angeschlossenen ­
  Wirtschaftsbetriebe  ausgeübt  werden,  der  notwendig  ist,  um  die  beabsichtigten ­
  Ziele  zu  erreichen.  Im  Rahmen  dieser  Ziele  ist  es  naturgemäß  auch
möglich,  daß  sich  die  Tätigkeit  der  Holdinggesellschaft  auf  die  finanzielle  Zusammenfassung ­
  beschränkt.
Die  Formen  zu  a,  b  und  c  —  insbesondere  zu  c  —  werden  als  Konzerne  im
eigentlichen  Sinne  bezeichnet:  Beibehaltung  der  rechtlichen  Selbständigkeit,  aber
Zusammenfassung  der  wirtschaftlichen  und  finanziellen  Macht  an  einer  Stelle.
Diese  Konzerne  sind  es  vornehmlich,  die  von  der  Unternehmungsseite  her  das
Mittel  darstellen,  um  dem  Betrieb  jene  Ausgestaltungen  zu  geben,  die  in  IV.  im
einzelnen  dargestellt  worden  sind.  Durch  den  Konzern  wird  der  Großbetrieb  verwirklicht; ­
  im  Konzern  kann  die  Spezialisation  oder  die  Kombination,  die  Integration ­
  oder  Parallelisation  durchgeführt  werden;  der  Konzern  ist  endlich  das
Ausdrucksmittel  für  die  Betriebskonzentration.  Uber  die  Voraussetzungen,  Vor ­
        <pb n="101" />
        Die  Zusammenschlüsse  von  Wirtschaftsbetrieben.

95

teile  und  Nachteile  dieser  Betriebsgestaltungen  ist  oben  das  Nähere  gesagt
worden.  Hier  ist  noch  nachzutragen,  daß  die  Bildung  von  Konzernen  eine  Reihe  von
neuartigen  Fragen  der  inneren  Betriehsorganisation  aufgeworfen  hat:  Abgrenzung
der  Gewalten  zwischen  den  Organen  der  Holdinggesellschaft  und  denen  der  rechtlich ­
  noch  bestehenden  Konzernwerke,  Ausübung  einer  einheitlichen  Kontrolle,
Gestaltung  des  Rechnungswesens  sowie  Aufstellung  der  „konsolidierten“  Bilanz,
d.h.  einer  Bilanz,  hei  der  die  finanziellen  Beziehungen  der  Konzernmitglieder
untereinander  aufgerechnet  sind.  Nicht  zuletzt  ist  auch  die  Frage  zu  klären:
wie  nach  außen  hin  Klarheit  in  die  Beteiligungsverschachtelung  zu  bringen  ist
und  Mißbräuche  hierbei  verhindert  werden  können  (Konzemskandale).
Welche  Fortschritte  die  Konzern  Verflechtung  in  Deutschland  gemacht  hat,  zeigt  eine
Untersuchung,  die  das  Statistische  Reichsamt  auf  Grund  der  für  das  Jahr  1932  herausgekommenen ­
  Geschäftsberichte  von  Aktiengesellschaften  vorgenommen  hat.  Demnach  weisen
3824  Aktiengesellschaften  mit  einem  Kapital  von  17,5  Milliarden  RM  den  Betrag  von  12,2  Milliarden ­
  RM  an  Beteiligungen  aus,  gleich  65%  des  Kapitals  der  betreffenden  Gesellschaften
(oder  gleich  55%  des  Kapitals  der  insgesamt  vorhandenen  Gesellschaften).
d)  Die  vierte  Stufe  endlich  ist  der  Trust  im  engeren  Sinne,  der  entsteht,  wenn
eine  Verschmelzung  der  Wirtschaftsbetriebe  zu  einem  einheitlichen  Unternehmen
stattfindet,  also  die  einzelnen  Teile  auch  ihre  rechtliche  Selbständigkeit  verlieren.
Dieser  so  gebildete  Trust  kann  in  j  eder  Unternehmungsform  verkommen:  als  Einzelunternehmung, ­
  Offene  Handelsgesellschaft,  G.m.b.H.  In  der  Regel  herrscht  jedoch
die  Form  der  Aktiengesellschaft  vor  und  zwar  wegen  der  leichteren  Kapitalbeschaffung ­
  und  der  Tatsache,  daß  die  zusammengeschlossenen  Wirtsehaf  tsbetriebe  zumeist
bereits  die  Form  der  Aktiengesellschaft  aufweisen.  Die  Verschmelzung  kann  vor
sich  gehen  auf  dem  Wege  des  Ankaufs  und  der  Verschmelzung  im  engeren  Sinne,
der  Fusion,  wenn  es  sich  um  Aktiengesellschaften  handelt.  Es  ist  schon  erwähnt
worden,  daß  durch  die  hierbei  erfolgende  Verrechnung  leicht  finanzielle  Vorteile
entstehen  (Buchgewinne),  die  so  groß  und  verlockend  sein  können,  daß  auch  unrentable ­
  Betriebe  dem  Trust  einverleibt  werden,  ja  daß  einer  Fusion  wegen  der
finanziellen  Vorteile  oft  mehr  Bedeutung  zugelegt  wird  als  der  damit  verbundenen
Betriebsvereinigung  und  -gestaltung.
Der  Trust  in  diesem  Sinne  verkörpert  den  einheitlichen  Großbetrieb  und  die
einheitliche  Großunternehmung;  er  ist  zugleich  Ausdruck  für  die  Betriebs-  und
Unternehmungskonzentration.  Seine  Betriebe  können  wieder  nach  dem  Grundsatz ­
  der  Spezialisation  und  Kombination,  der  Zentralisation  und  Dezentralisation
organisiert  sein.  Immer  stellt  der  Trust  (in  diesem  Sinne)  ein  mehr  oder  weniger
verwickeltes  Gebilde  dar,  das  mit  unter  die  Wirtschaftsbetriebe  fällt,  die  in  diesen
Büchern  zu  behandeln  sind.
Zusammenfassung.  Was  in  IV  und  V  im  einzelnen  dargestellt  und  erläutert
worden  ist,  sei  noch  einmal  in  folgendem  Schaubild  kurz  zusammengefaßt  (s.  S.  96).
Das  Schaubild  zeigt,  daß  die  Merkmale  AI,  II,III;  Größe,  Zusammengesetztheit,
Gliederung  in  erster  Linie  Angelegenheiten  des  Betriebes  sind,  die  Merkmale  B  I,
II,  III:  Kartelle,  Konzerne  und  Trusts  sich  hingegen  auf  die  Unternehmung  beziehen. ­
  Die  Konzentration  wie  die  Förderungsgemeinschaften  betreffen  sowohl
den  Betrieb  als  auch  die  Unternehmung.  Ferner  wird  deutlich,  daß  die  Großbetriebe, ­
  einerlei  ob  sie  spezialisiert  oder  kombiniert,  ob  sie  zentralisiert  oder
dezentralisiert  sind,  in  irgendeiner  Weise  mit  der  Kartellbildung  verbunden  sein
können.  Endlich:  daß  sie  hierbei  die  Form  von  Konzernen  (in  ihren  Abarten)  oder
des  Trusts  im  engeren  Sinne  annehmen  können.  Wer  die  verschiedenen  Erscheinungen ­
  zu  A  und  B  nicht  genügend  auseinanderhält,  läuft  leicht  Gefahr,  in  einem
neuzeitlichen  Wirtschaftsbetrieb  ein  wirres  Durcheinander  zu  erblicken  •  an
Stelle  einer  sinnvollen  Einheit,  die  beabsichtigt  ist.
        <pb n="102" />
        96

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

Anhang:  Übersieht  über  die  geschichtliche  Entwicklung  und  den  tatsächlichen  Stand  der
Konzerne  und  Trusts  in  Deutschland.
Bis  zu  dem  Kriege  konnte  Deutschland  als  das  typische  Land  der  Kartelle  gelten,  woraus
geschlossen  werden  kann,  daß  in  starkem  Maße  eine  gewisse  Gleichmäßigkeit  der  Kräfte  in
den  einzelnen  Geschäftszweigen  vorhanden  war.  Nichtsdestoweniger  machten  sich  Zusammensohlußbestrebungen
  und  zwar  in  bestimmter  Richtung  bemerkbar.  In  der  Montanindustrie  ging
z.  B.  neben  der  Kartellierung  der  Übergang  der  reinen  zu  gemischten  Betrieben  einher  und
ferner  die  Ausweitung  durch  Angliederung  gleichartiger  Betriebe  und  Neuerrichtung.  Die
ursprünglich  ganz  natürliche  Trennung  von  Grubenbetrieb,  Aufbereitung,  Kokerei  und  Nebenproduktengewinnung
  oder  Brikettfabrik,  oder  etwa  von  Erzgrube,  Erzauf  Bereitung,  Hoohofenwerk,
  Stahlwerk,  Gießerei  oder  Walzwerk,  war  schon  vor  dem  Kriege  fast  völlig  verschwunden,
wenn  man  von  Ausnahmen  absieht,  die  durch  besondere  Verhältnisse  bedingt  und  z.  T.  noch
heute  vorhanden  sind.  Technische  und  standortliche  (Transport-)Gründe  haben  hier  einer
klaren  Vor-Naoh-Zusammengesetztheit  zum  Durchbruch  verhelfen.  Die  vorgenannten  Betriebsgrenzen ­
  sind  heute  so  verwischt,  daß  etwa  das  Fehlen  einer  Auf  bereitungs-  und  Brikettieranlage ­
  oder  einer  Kokerei  und  Nebenproduktengewinnung  bei  einer  Steinkohlengrube  auffallen ­
  würde.  Ebenso  ist  das  reine  Hoohofenwerk  eine  seltene  Ausnahme  geworden  (im  Siegerland ­
  für  Spezialeisen);  im  allgemeinen  sind  nicht  nur  Stahl-  und  Walzwerke  nachgeschaltet,
sondern  häufig  auch  Erz-  und  Kohlengruben  vorgelagert,  daneben  aber  noch  in  den  meisten
Fällen  Verarbeitungswerkstätten  (Eisenhooh-,  Brücken-  und  Maschinenbauanstalten,  Schmiede- ­
  und  Preßwerke  u.  a.  m.).  Auch  die  Verbindung  von  Kohle  und  Blektrizitäts-  und  Gaserzeugung ­
  hat  ihre  Anfänge  schon  in  der  Vorkriegszeit.

a)  Konzentration

A

Betrieb

Größe

Zusammengesetztheit ­


Gliederung

I

II

III

I

II

III

Kartell

Konzern

Trust

Unternehmung

b)  Förderungsgemeinsohaft


B

In  den  übrigen  Gewerbezweigen  ist  eine  so  klare  Vor-Naoh-Entwioklung  nicht  zu  beobachten; ­
  im  Gegenteil  scheint  besonders  in  der  Fertigungsindustrie  und  im  Handel,  natürlich
auch  im  Verkehrs-  und  Bankwesen,  der  Grundsatz  der  Neben-Aus  Weitung  vorgeherrscht  zu
haben.  Aber  es  ist  eben  dabei  zu  beachten,  daß  ganz  reine  Neben-Angliederung  in  der  Praxis
wegen  der  kaum  übersehbaren  Mannigfaltigkeit  der  einzelnen  Stufen  sehr  selten  oder  erst  in
einer  bereits  sehr  hoch  entwickelten  und  fein  aufgegliederten  Industrie  möglich  sind.  So  wäre
etwa  der  Zusammenschluß  zweier  Armaturenfabriken  eine  Neben-Zusammenfassung,  dagegen
die  Angliederung  einer  Gießerei,  obwohl  kaum  vermeidlich,  eine  Vor-Nach-Zusammensetzung.
Die  Zusammengehörigkeit  von  Gießerei  und  Maschinenfabrik  ist  fast  selbstverständlich  geworden, ­
  obwohl  zahlreiche  reine  Graugießereien  noch  heute  arbeiten,  ganz  abgesehen  von  den
Temper-  und  Metallgießereien,  die  bis  herab  zu  Kleinbetrieben  durch  die  besondere  Fachkenntnis ­
  und  Erfahrung  sich  erhalten  konnten.  Die  Bildung  der  beiden  großen  Elektrokonzerne
  (Siemens  und  AEG),  deren  grundlegende  Entwicklung  schon  vor  dem  Kriege  abgeschlossen ­
  war,  ist  ebenfalls  ein  Gemisch  von  Vor-Nach-  und  Neben-Äusweitung,  wie  es  für
die  übrige  Maschinenindustrie  (Borsig,  Bamag)  und  auch  die  chemische  Industrie  kennzeichnend ­
  war.
Reine  Nehen-Zusammenschlüsse  bestanden  jedoch  im  Handels-  und  Bankgewerhe,  so  vor
allem  die  Waren-  und  Kaufhäuser  sowie  die  großen  Banken.  Sie  hatten  sich  entweder  durch
Neuerrichtung  gleichartiger  Anstalten  oder  aber  mehr  noch  durch  Aufkauf  oder  vertragliche
Angliederung  gebildet  (z.  B.  Dresdner  Bank  —  A.  Sohaffhausen’soher  Bankverein).  Die
Großbetriebe  der  Petroleum-,  Akkumulatoren-,  Holzkohlen-,  Gelatine-,  Pinsel-  und  Kamera-
        <pb n="103" />
        Die  Zusammenschlüsse  von  Wirtschaftsbetriehen.

97

fabriken,  die  Elbe-Sohiffahrts-  oder  Köln-Rottweiler-Sprengstoffgesellsohaft  waren  sogar  eindeutige ­
  Ansätze  zu  Trusts  mit  monopolistischer  Tendenz.  Am  weitesten  in  dieser  Hinsicht
schien  schon  1901  die  Reis-  undHandels-A.-G.  Bremen  gekommen  zu  sein,  die  neun  Fabriken
umfaßte  und  damals  nicht  sehr  weit  von  einem  Reisschäl-  und  Handelsmonopol  in  Deutschland ­
  entfernt  war.
Durch  den  Krieg  wurde  diese  Entwicklung  aufgehalten;  Kriegslieferungen,  Absatzsorgen,
Arbeiter-  und  Rohstoffmangel  ließen  im  allgemeinen  große  Umschichtungen  nicht  zu,  in  allen
Zubringergewerben  war  Hochkonjunktur,  wenn  auch  einseitiger  Art.  Bei  Kriegsende,  als  diese
Kriegskonjunktur  aufhörte,  setzte  sofort  ein  ungeheuerer  Bedarf  an  Eriedenswaren  aller  Art
ein,  die  Kriegsfolgen  mußten  ausgeglichen  werden,  die  Umstellung  auf  Priedensarbeit  erforderte ­
  Erweiterungen  und  ebenso  die  Neugruppierung  ganzer  Industrien,  vor  allem  die  der
Schwerindustrie  im  Westen  und  in  Oberschlesien  infolge  der  Gebietsabtretungen.  In  der
Folge  verschärfte  die  Inflation  mit  ihrem  Sachwerthunger  einesteils  die  allgemeine  Warenund
  Rohstoffknappheit  bei  anderteils  heftigster  Nachfrage  auf  allen  Gebieten.  Zwar  hatte  die
Zahl  der  Kartelle,  durch  die  Kriegswirtschaft  gefördert,  noch  zugenommen,  aber  ihre  Bedeutung ­
  war  geringer  geworden.  Diese  Zeit  ist  gekennzeichnet  in  überwiegender  Weise  durch
das  Bestreben,  vor  allem  Rohstoffe  zu  sichern:  die  Vor-Nach-Zusammenfassung  beherrscht  alle
übrigen  Entwicklungen.  Daß  daneben  im  Bestreben  der  Sachwerterhaltung  häufig  wahllos
Angliederungen  ganz  wesenfremder  Betriebe  oder  durch  neue  Pinanzgrößen  Aufkäufe  irgendwelcher ­
  Art  vorgenommen  wurden,  verwirrte  zwar  das  Bild,  ohne  jedoch  die  Richtung  verwischen ­
  zu  können.
Die  Stabilisierung  der  Mark  brachte  dann  mit  der  Notwendigkeit  genauer  Rechnungen  in
allen  Kreisen  der  Bevölkerung  die  ersten  Absatzsorgen  infolge  mangelnder  Kaufkraft  und
auch  die  Grundlage  ernsthaften  Wettbewerbs  mit  dem  Ausland.  Es  stellte  sich  heraus,  daß
die  meisten  deutschen  Betriebe  sowohl  in  technischer  als  auch  organisatorischer  Hinsicht  rückständig ­
  geworden  waren.  Die  Kapitalknappheit,  hohe  Steuerforderungen,  steigende  Löhne
und  Sozialabgaben  u.  a.  kamen  hinzu  und  stellten  die  deutsche  Wirtschaft  vor  die  gebieterische
Notwendigkeit,  unter  allen  Umständen  zu  erheblichen  Kostensenkungen  zu  gelangen.  Diese
war  —  nach  Lage  der  Dinge  —  fast  ausschließlich  eine  Präge  der  Produktionserhöhung,  welche
nur  über  technische  Verbesserungen  und  zunehmende  Mechanisierung  erreichbar  schien.  Entscheidend ­
  für  das  Gelingen  dieser  Pläne  war  aber  der  Absatz;  nur  wenn  es  gelang,  den  Absatz
der  Erzeugnisse  zu  erhöhen,  konnte  eine  volle  Beschäftigung  der  Anlagen  und  damit  die  geringste ­
  Kostenlage  des  Unternehmens  für  eine  Wettbewerbsfähigkeit  notwendig  erreicht
werden.
So  setzte  mit  der  Rationalisierung  auf  allen  Gebieten  der  ungeheure  Drang  zum  Großbetrieb ­
  ein,  der,  da  die  allgemeine  Umsatzausweitung  nicht  Schritt  hielt,  nun  zumeist  auf
Kosten  der  Mitbewerber  vorgenommen  wurde.  Unterstützt  durch  Kreditaufnahmen  im  Ausland, ­
  die  freilich  nur  den  größten  Firmen  des  Geschäftszweiges  entweder  unmittelbar  oder
über  die  Banken  zur  Verfügung  standen,  wurde  der  technische  und  organisatorische  Ausbau
vorgenommen;  die  Vereinigten  Stahlwerke,  die  verschiedenen  Kali-  und  Kohlenkonzerne,  die
IG.-Parben,  der  Linoleum-Trust,  der  Nordwolle-Konzern  waren  die  bekanntesten,  eine  große
Anzahl  weiterer  Zusammenschlüsse  in  anderen  Gewerbezweigen,  die  weniger  bekannt  gewordenen ­
  Auswirkungen  dieser  Entwicklung,  unter  denen  die  Mühlenbau  (Miag),  Kugellager, ­
  Waggon-  und  Zementkonzerne,  die  Zellstoffgruppen,  Textilkonzerne  (Hammersen-Dierig)
  als  weitere  typische  Beispiele  angeführt  werden  sollen.
Das  Ergebnis  dieser  starken  Vor-Naoh-  (in  der  Inflation)  und  Neben-  (in  der  ümstellungszeit)
  Konzentration  waren  Unternehmungen,  die  neben  einer  recht  großen,  räumlichen  und
umsatzmäßigen  Ausdehnung  eine  fast  unübersehbare  Gliederung  aufwiesen  und  häufig  von
der  Urproduktion  bis  weit  in  die  Fertigung  hineinreiohten.  Auch  die  verwalteten  Kapitalien
wuchsen  demgemäß  zu  erheblichem  Umfang  an.  Die  entstandenen  Groß-  und  Riesenbetriebe
und  ihre  Entwicklung  zum  monopolistischen  Trust  stellten  an  die  Fähigkeiten  der  leitenden
Personen  nicht  geringe  Ansprüche.
Eine  Zusammenfassung  der  Ziele  der  Zusammenschlüsse  in  Konzerne  und  Trusts  (T  h  y  s  -
s  e  n  im  Enquete-Ausschuß  I  3)  stellt  allgemein  „das  Streben  nach  höchstmöglicher  Wirtschaftlichkeit ­
  im  Interesse  des  privaten  Kapitals  sowie  auch  der  allgemeinen  Volkswirtschaft
in  den  Vordergrund“.  Dieses  Ziel  ist  in  Wirklichkeit  nicht  überall  erreicht  worden,  weil  einmal
der  erforderliche  Absatz  in  den  meisten  Fällen  ausgeblieben  ist  (das  Ende  der  Rationalisierung
fiel  mit  einer  scharfen  Wirtschaftskrise  in  der  ganzen  Welt  zusammen),  ferner  durch  die  Rationalisierung ­
  selbst  diese  Krise  (durch  gesteigerte  Arbeitslosigkeit)  noch  verstärkt  wurde  und
endlich  —  nicht  zuletzt  —  auch  die  erwarteten  Vorteile  des  Großbetriebs  durch  die  oben  angegebenen ­
  Nachteile:  Schwierigkeit  der  Abstimmung  der  einzelnen  Teile  aufeinander,  Rückwirkungen ­
  der  Absatzschwankimgen  auf  die  vorgelagerten  Betriebe  und  die  Personenfrage
häufig  aufgehoben  oder  sogar  in  ihr  Gegenteil  verkehrt  worden  sind.  So  leidet  zur  Zeit  eine
große  Zahl  gerade  der  Großbetriebe  darunter,  daß  sie  zwar  über  große  und  gut  eingerichtete
Anlagen  verfügen,  daß  ihre  Leistungsfähigkeit  aber  durch  Aufträge  nur  in  geringerem  Maße
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  I.  7
        <pb n="104" />
        Gelsenkirch.  Bergwerks  AG.  (Akt.-Ges.-Kap.  20  Mill.)
(27  Schächte,  16  Kokereien)  (Anlagen:  421  Mill.)

6  Werke,  ca.  35%  von  101  Mill.
Grund-Kapital.

Essener  Steinkohlenbergwerke  AG.
100%  von  70  Mill.

(Bergbau,  Ferngasversorgung,  Teerverwertung) ­
  ;  darunter;  Concordia
Bergbau  AG.,Ruhrgas  AG.,  Gesellsch.
für  Teerverwertung  m.  b.  H.

Steinkohlenbergbau ­
  und
Zusammenhängendes. ­


Rohstoffbetriebe  der  Ver.  Stahlwerke  GmbH.  (Stamm-Kap.
  0,5  Mill.):  Erz,  Kalk,  Dolomit,  Schamotte  usw.
(Anlagen:  7  Mill.)
Rohstoffhandel  der  Ver.  Stahlwerke  GmbH.  (Stamm-Kap.
  0,5  Mill.):  Einkauf  von  Erzen,  Schrott  usw.

12  Werke,  ca.  65%  von  26  Mill.
Grund-Kapital.
(Kalk,  Dolomit,  feuerfeste  Produkte),
darunter  ein  Handelsbetrieb  für  Einkauf ­
  von  Grubenholz.

Rohstoff  -
betriebe  und
Rohstoff-(Einkaufs-) ­
  Handel.

9  Betriebsgesellschaften  (zus.  79,5  Mill.  Grund-Kap.)
(Anlagen  522  Mill.)
Aug.  Thyssen-Hütte  AG.,  Dortmund  Hörder  Hütten-Verein
AG.,  Bochumer  Verein  f.  Gußstahlfabrikation  AG.,  Dt.
Eisenwerke  AG.,  Dt.  Röhrenwerke  AG.,  Hüttenwerke  Siegerland ­
  AG.,  'Westfälische  Union  AG.  für  Eisen-  und  Drahtindustrie, ­
  Bandeisenwalzwerke  AG.,  „Wurag“  Bisen-  und
Stahlwerke  AG.  (Insgesamt  55  Hochöfen,  25  Stahlwerke
usw.)  Roheisen,  Rohstahl  Walzeisenprodukte,  Röhren  usw.

9  Betriebsgesellschaften  (zus.  4,0  Mill.  Grund-Kap.)
(Anlagen  9  Mill.)
Dortmunder  Union  Brückenbau  AG.,  Siegener  Eisenbahnbedarf ­
  AG.,  Eisenwerk  Rothe  Erde  GmbH.  (Beschläge,  Gesenkteile), ­
  Eisenwerk  Wanheim  GmbH.  (Gesenkteile,  Maschinenbau), ­
  Concordia-Hütte  GmbH.  (Eisenguß),  Nordseewerke ­
  Emden  GmbH.  (Schiffswerft),  Gebr.  Knipping,  Nietenund
  Schraubenfabrik  GmbH.,Kettenwerke  Schlieper  GmbH.
Kleineisen-  und  Schraubenfabrik  Steele  GmbH.

12  Werke,  ca.  75%  von  104  Mill.
Grund-Kapital.
(Erzgruben,  Hütten,  Walzwerke  aller
Art,  Stahlguß,  Schmiede-  und  Preßstücke,
  Maschinenbau)  u.a.:
Ruhrstahl  AG.  (100%  von  36  Mill.)
Fr.  Thomke  AG.  (94%  von  1,6  Mill.)
Stahlw.  Brüninghaus  AG.  (96%  von
3,75  Mill.)
österr,-Alpine  Montages.  (57%  von
60  Mill.  ö.  S.)
Dt.  Edelstahlwerke  (54%  v.  14  Mill.)
Wagner  &amp;amp;  Co.,  Werkzeugmaschinenfabrik ­
  mbH.  (100%)
Ver.  Rohrleitungsbau  GmbH.  (100%)
Ver.  Economiser  Werke  GmbH.  (95%)

Ver.  Böhlerstahl  AG.
(Holding-Gesellsch.  f.  d.  Böhler-Betriebe:
  Stahl,  Edelstahl  usw.)
32%  von  15,5  Mill.  Grund-Kap.

Hüttenund

Walzwerke.

Demag  AG.  60%  v.  35  Mill.  Grund-Kapital
  (Maschinenbau).
Petry-Dereux  GmbH.  53%  von
1,35  Mill.
(Holdingges.  f.  Kesselbau-Unternehmen.) ­


Weiterverarbei
tungsbetriebe.

cc
00

6  Handelsgesellschaften,  ca.  99%
von  47,7  Mill.
H.  A.  Schulte  AG.  (Eisen  u.  Stahl  in
Nord-West-  u.  West-Deutschland)
Thyssen  Eisen  u.  Stahl  AG.  (Mittelund ­
  Ost-Deutschland)
Thyssen  Rheinstahl  AG.  (Süd-Deutschland) ­
  .
Stahlunion  Export  GmbH.  (Export
von  Eisen  und  Stähl)
Raab  u.  Karcher  GmbH.  (Brenn-  u.
Treibstoffe,  Düngemittel)
Ver.  Stahlwerke,  SchrotthandelGmbH.
&amp;amp;  Co.

Handels-(Absatz-)

Betriebe.

Gewerkschaft  Hürtherberg  99%
d.  Kuxe  (Braunkohlenbergbau).
6  Werkswohnungsgesellschaften
97%  v.  102  Mill.  Grund-Kapital.
Westfälische  Transport  AG.,  23%
von  6  Mill.  Grund-Kapital.
Seereederei  Frigga  AG.,  37%  von
6,6  Mill.  Grund-Kapital.

Sonstiges.

Anmerkung  zum  Schaubild  auf  S.  98u.99.  Die  Vereinigten  Stahlwerke  AG.  sind  nach  der  Umbildung  im  Herbst  1933  eine  reine  Holdinggesellschaft ­
  geworden.  (Gesamtkapital:  1740  Mill.  RM.)  Die  Anlagen  in  Höhe  von  970  Mill.  RM  werden  von  21  Betriebsgesellsohaften  verwaltet, ­
  die  rechtlich  selbständig  sind  und  ihrerseits  über  ein  Gesellschaftskapital  von  104,6  Mill.  RM.  verfügen.  Sämtliche  Anteile  befinden  sich
in  den  Händen  der  Vereinigten  Stahlwerke.  Außerdem  besitzen  die  Vereinigten  Stahlwerke  insgesamt  167  Mill.  RM  an  Beteiligungen,  von
denen  147  Mill.  RM  unmittelbaren  Besitz  darstellen,  während  20  Mill.  RM  über  die  Stahlvereins-GmbH.  laufen,  wo  zahlreiche  Unterbeteiligungen
zusammengefaßt  sind.  ..  ,.
In  dem  Schaubild  deutet  die  senkrechte  Richtung  die  Vor-Naoh-Zusammensetzung  des  Konzerns  an;  in  der  waagerechten  Dime  wird  die
Neben-Zusammenfassung  ersichtlich.  Es  zeigt  sich,  daß  sowohl  die  Vor-Naoh-  wie  die  Koben-Zusammenfassung  sehr  umfangreich  ist.  Doch
ist  auf  dem  Gebiet  der  Rohstoffversorgung  mehr  eine  Vor-Naoh-Zusammenfassung,  auf  dem  Gebiete  der  Hütten-  und  Walzwerke  mehr  eine  Neben-Zusammenfassung
  vorhanden.  Zuletzt  sind  Handelsgesellschaften  als  Beteiligungen  angesohlossen;  sie  sind  nach  Absatzgebieten  abgegrenzt.

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Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.  Die  Zusammenschlüsse  von  Wirtschaftsbetrieben.
        <pb n="105" />
        100

Die  Gesamtwirtschaft.

ihrer  Verhältnisse  zu  veranlassen  (Bilanz  Vorschriften  und  Bilanzprüfung).  In  -wirtschaftlicher
Hinsicht  bleibt  die  Frage  zu  lösen;  ob  und  wie  die  Wirtsohaftsbetriebe  im  einzelnen  (und
insgesamt)  so  um-  oder  neuzugestalten  sind,  daß  ihre  Leistungsfähigkeit  (Größe)  der  im
ganzen  gesunkenen  Nachfrage  von  Gütern  angepaßt  wird.

C.  Die  Gesamtwirtschaft.
I.  Das  Gebilde  der  Marktwirtschaft.
1.  Wesen  und  Bedeutung.  Wir  sind  davon  ausgegangen,  daß  es  allein  wirtschaftende ­
  Menschen  wohl  nicht  gegeben  hat,  vielmehr  von  jeher  die  Menschen
in  Gemeinschaften  (Familien,  Gruppen,  Stämmen,  Völkern)  gelebt  und  gewirtschaftet
  haben.  Aus  dieser  Gemeinschaft  ergeben  sich  notwendigerweise  Beziehungen ­
  zwischen  den  einzelnen  Wirtschaften  und  den  zu  ihnen  gehörenden
Menschen.  So  auch  heute  noch:  in  der  arbeitsteiligen  Erwerbswirtschaft  werden
Güter  für  andere  Menschen  und  Wirtschaften  hergestellt,  beziehen  die  Menschen
aus  der  Zugehörigkeit  zu  Wirtschaften  (oder  anderen  Berufen)  ein  Geldeinkommen,
mit  dem  sie  die  in  den  Wirtschaftsbetrieben  hergestellten  Güter  zu  kaufen  vermögen. ­
  Auf  diese  Weise  entsteht  ein  ganzes  Netz  von  Beziehungen  zwischen  den
Wirtschaftsbetrieben  und  den  einzelnen  Menschen,  das  wieder  untrennbar  mit
dem  gesamten  Leben  der  Bevölkerung  verknüpft  ist.
Dieses  Netz  von  Beziehungen,  das  sich  aus  den  Wirtschaften  einer  Gemeinschaft ­
  ergibt,  wird  gewöhnlich  als  Volkswirtschaft  bezeichnet.  So  erklärt  z.  B.
Bücher  die  Volkswirtschaft  als  die  Gesamtheit  der  Einrichtungen  und  Veranstaltungen, ­
  die  der  Bedürfnisbefriedigung  eines  ganzen  Volks  dienen.  Doch  ist
die  Bezeichnung  Volkswirtschaft  nicht  ganz  eindeutig  und  daher  nicht  glücklich
gewählt.  In  mehrfacher  Hinsicht:  sie  kann  zunächst  zu  der  Auffassung  führen,
als  ob  es  sich  um  eine  durch  nationale  Grenzen  abgeschlossene  Wirtschaft  handele.
Dies  soll  jedoch  nicht  (wenigstens  nicht  ohne  weiteres)  in  dem  Begriff  der  Volkswirtschaft ­
  zum  Ausdruck  kommen;  die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe  greifen  vielmehr ­
  mit  ihren  Beziehungen  über  die  Landesgrenzen  hinaus,  ebenso  werden  die
Bedürfnisse  der  zu  einem  Volk  zusammengeschlossenen  Personen  auch  durch
Mittel  befriedigt,  die  von  außen  her  über  die  Grenzen  in  das  eigene  Land  kommen.
Ferner  kann  mit  dem  Begriff  der  Volkswirtschaft  die  Vorstellung  verbunden  sein,
daß  eine  bestimmte  (völkische)  Volksgemeinschaft,  also  die  eines  bestimmten
Volkes  gemeint  sei,  wie  z.  B.  die  deutsche,  italienische  oder  englische  Volkswirtschaft. ­
  Dann  denkt  man  daran,  daß  eine  solche  Wirtschaft  von  dem  Charakter
des  betreffenden  Volkes,  von  den  Besonderheiten  des  Landes  sowie  von  dem  besonderen ­
  Recht  gebildet  wird.
Es  ist  nun  wichtig,  daß  die  Wissenschaft  von  der  Volkswirtschaft,  die  Volkswirtschaftslehre, ­
  bezeichnenderweise  nicht  von  der  letzteren  Auffassung,  sondern
von  einer  dritten  ausgeht:  von  der  Art  und  Weise,  wie  sich  die  Wirtschaft  vollzieht, ­
  ob  vorzugsweise  in  Familien,  im  Dorfe,  in  der  Stadt  oder  in  einem  Volke;
sie  stellt  also  die  Volkswirtschaft  einer  Stadt-  oder  Dorfwirtschaft  gegenüber.  Es
ist  klar,  daß  hierdurch  leicht  Mißverständnisse  auf  kommen  können:  jemand  vermutet ­
  in  dem  Begriff  Volkswirtschaft  die  seines  eigenen  Landes  und  findet  in  der
Wissenschaft  eine  Volkswirtschaft,  die  auf  die  seines  Landes  nicht  paßt,  sondern
eben  nur  die  Wirtschaftsweise  darstellt,  die  sich  als  die  eines  Volkes  schlechthin
kennzeichnet  (vgl.  A  I).
Man  kommt  aus  diesen  Ungenauigkeiten  und  Mißverständnissen  heraus,  wenn
man  die  Wirtschaften,  die  in  einer  Gemeinschaft,  gleich  welcher  Art,  vereinigt
sind,  als  Gesamtwirtschaft  bezeichnet.  Dann  bilden  die  einzelnen  Wirtschaften ­
  die  Gesamtwirtschaft.  Auf  die  Gewohnheit,  für  die  Gesamtwirtschaft  ein ­
        <pb n="106" />
        Das  Gebilde  der  Marktwirtschaft.

101

fach  Wirtschaft  zu  sagen,  ist  oben  schon  hingewiesen  worden.  Die  Bezeichnung: ­
  Volkswirtschaft  könnte  dann  dem  zweiten  Fall  Vorbehalten  bleiben;  wenn
die  Gesamtwirtschaft  eines  bestimmten  Volkes  gekennzeichnet  werden  soll.  Dann
würde  es  keine  Volkswirtschaft  schlechthin  geben,  sondern  nur  noch  eine  deutsche,
italienische  oder  englische  Volkswirtschaft.  (Im  letzten  Jahrzehnt  ist  es  üblich
geworden,  in  allen  Ländern  wieder  mehr  die  Nationalwirtschaft  zu  betonen.)
Die  Gesamtwirtschaft  in  diesem  Sinne  umschließt  jene  Wirtschaftsbetriebe,
deren  Wesen,  Aufgaben  und  Gestaltung  in  den  Haupteilen  A  und  B  geschildert
worden  sind.  Es  gehören  also  hinzu  die  Wirtschaftsbetriebe  des  Handels,  der  Industrie, ­
  des  Verkehrs  und  der  Banken,  natürlich  auch  die  des  Land-  und  Forstbaus, ­
  und  diese  Wirtschaftsbetriebe  wiederum  in  ihren  mannigfaltigen  Gestaltungen ­
  als  öffentliche,  private  und  genossenschaftliche  Wirtschaftsbetriebe,  als
kapitalistische  Unternehmungen,  als  Groß-  und  Kleinbetriebe,  als  Kartelle,  Syndikate, ­
  Konzerne  und  Trusts  •—  eben  die  Gesamtheit  der  Wirtschaftsbetriebe.
Wie  oben  aus  dem  Begriff  der  Wirtschaft  die  Verwendung  der  von  ihr  bereitgestellten ­
  Güter  —  die  Haushalte  —  ausgesondert  worden  ist,  so  muß  man  sich
auch  die  Gesamtwirtschaft  ohne  die  Bedürfnisbefriedigung,  also  nur  die  menschliche ­
  Tätigkeit  vorstellen,  die  es  mit  der  Bereitstellung  von  Gütern  zur  Bedürfnisbefriedigung ­
  zu  tun  hat.  Nicht  ausgeschlossen  ist  natürlich  der  Absatz  der
Güter  an  die  Verbraucher,  also  die  Verwendung  der  Geldeinkommen  zwecks  Beschaffung ­
  der  Güter  für  die  Bedürfnisbefriedigung.  In  dem  Begriff  der  Gesamtwirtschaft ­
  kann  ferner  auch  die  Ausübung  der  uneigentlichen  Erwerbswirtschaft
enthalten  sein,  also  jede  Tätigkeit,  die  des  Erwerbs  wegen  ausgeführt  wird,  naturgemäß ­
  nur  insoweit,  als  es  auf  die  Erzielung  eines  Geldeinkommens  ankommt,
nicht  etwa  auch,  soweit  die  Tätigkeit  ein  Amt  oder  einen  Beruf  darstellt.  Endlich
kann  der  Begriff  der  Gesamtwirtschaft  in  dem  weitesten  Umfang  gefaßt  sein:
Hervorbringung  von  Mitteln  zur  Befriedigung  von  Bedürfnissen  schlechthin  (was
wir  in  AI  für  den  Begriff  der  Wirtschaft  abgelehnt  haben).
Endlich  ist  noch  zu  vermerken,  daß  in  den  Begriffen  Gesamt-  und  Volkswirtschaft  das
Wort:  Wirtschaft  in  einem  anderen  Sinne  gebraucht  wird,  als  diesem  für  sich  gesehen  innewohnt.
  Denn  die  Gesamtwirtschaft  ist  keine  Wirtschaft  in  dem  bisher  besprochenen  Sinne:
sie  hat  weder  einen  Wirtschaftseigner,  noch  stellt  sie  als  solche  Güter  her;  sie  hat  also  auch
keinen  Betrieb.  Alles  dieses;  Menschen,  Güterherstellung,  Betrieb  finden  wir  nur  bei  den
einzelnen  Wirtschaftsbetrieben.  Und  dennoch  ist  die  Gesamtwirtsohaft  mehr  als  eine  bloße
Zusammenfassung  von  einzelnen  Wirtschaften;  sie  hat  ein  tatsächliches  Dasein  in  dem  Zusammenwirken ­
  der  Wirtschaften  untereinander  und  ■  mit  den  Menschen,  von  denen  sie  nicht
losgelöst  gedacht  werden  kann.  Und  ebenso  sind  die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe  nicht  ohne
die  Gesamtwirtschaft  denkbar;  wie  sie  der  Gesamtwirtschaft  zum  Leben  verhelfen,  so  erhalten ­
  sie  umgekehrt  von  dieser  ihr  eigenes  Leben  zurück.  Wenn  man  von  Gesamt-  (oder
Volks-)  Wirtsciiaft  spricht,muß  man  sich  bewußt  sein,  daß  das  Wort  Wirtschaft  hierbei  in
einem  übertragenen  Sinne  gebraucht  wird:  ihr  Ausgleich  ergibt  sich  aus  dem  Zusammenwirken ­
  aller  beteiligten  Kräfte.
Wie  alle  menschlichen  Einrichtungen  and  Vorgänge  geschichtlich  geworden
sind,  so  auch  die  Gesamtwirtschaft  der  heutigen  Völker,  ihre  Volkswirtschaften:
sie  sind  allmählich  gewachsen,  bis  sie  ihre  heutige  Gestalt  erhalten  haben.  Diese
Entwicklung  steht  nicht  still;  wie  letztere  in  der  Gegenwart  wirkt,  so  wird  sie  auch
für  die  Zukunft  anzunehmen  sein.  Man  hat  die  Entwicklungsfolge  (und  die  erzielten
Fortschritte  oder  eingetretenen  Mängel)  dadurch  zu  kennzeichnen  versucht,  daß
man  eine  Reihe  von  Wirtschaftsstufen  aufgestellt  hat,  die  sich  durch  die  Art  und
Weise  des  Wirtschaftens  unterscheiden.
Fr.  List  hat  folgende  Stufen  gebildet,  die  sich  gefolgt  haben  sollen:  1.  Jagd  und
Fischerei,  2.  Ackerbau,  3.  Ackerbau  und  Industriebetrieb,  4.  Agrar-,  Industrie-  und  Handelsbetrieb. ­
  Hildebrand  unterscheidet:  1.  Natural-,  2.  Geld-  und  3.  Kreditwirtschaft.  Von
K.  Bücher  stammt  die  Einteilung:  1.  geschlossene  Hauswirtschaft,  2.  Stadtwirtschaft,
3.  Volkswirtschaft.  G.  Schmollet  gliedert  die  Entwicklung  der  indogermanischen  Völker
        <pb n="107" />
        102

Die  Gesamtwirtschaft.

wie  folgt:  1.  Die  Epoche  der  agrarischen  Eigenwirtschaft  (bis  10.  und  12.  Jahrhundert),  2.  die
Epoche  der  Stadtwirtsohaft  (12.—16.  Jahrhundert),  3.  der  Mittel-  und  Territorialwirtsohaft
(14.—18.  Jahrhundert),  4.  die  Volkswirtschaft  (16.—19.  Jahrhundert),  5.  die  Epoche  der
Weltstaaten  und  der  vordringenden  weltwirtschaftlichen  Beziehungen.  Eine  Abwandlung
nimmt  Philippovich  vor:  1.  Die  Periode  der  geschlossenen  Hauswirtschaft,  2.  die  Verkehrswirtschaft ­
  und  innerhalb  dieser:  a)  die  Periode  des  lokal  gebundenen  Verkehrs  (Stadtwirtschaft), ­
  b)  die  Periode  des  staatlich  gebundenen  Verkehrs,  c)  die  Periode  des  freien  Verkehrs ­
  (entwickolteVolkswirtschaft).  Nach  den  Formen  des  Verkehrs  unterscheidet  v.Zwied
  i  n  e  c  k:  1.  Zustand  ohne  Marktverkehr,  2.  Zustand  mit  ergänzendem  Marktverkehr,  3.  Zustand ­
  allgemeiner  und  freier  Marktversorgung;  die  ausgebildete  Volkswirtschaft.
Wenn  auch  die  Richtigkeit  und  Gültigkeit  der  verschiedenen  Abgrenzungsmerkmale
  und  insbesondere  die  geschichtliche  Aufeinanderfolge  der  einzelnen
Wirtschaftsstufen  im  Schrifttum  sehr  umstritten  sind,  so  lassen  doch  die  in
großer  Zahl  vorgebrachten  Tatsachen  und  Vorgänge  erkennen,  daß  sich  Entwicklungen ­
  in  großem  Ausmaße  vollzogen  haben.  An  ihrem  Ende  steht  die  heutige
Gesamtwirtschaft,  die  übereinstimmend  als  Verkehrs-  oder  Volkswirtschaft  inhaltlich ­
  bestimmt  wird.  Die  geschichtliche  Bedingtheit  der  gegenwärtigen  Gestalt
der  Gesamtwirtsohaft  zwingt  zu  dem  Schluß,  daß  sie  in  der  Form,  wie  sie  sich  uns
heute  darstellt,  keineswegs  als  etwas  Endgültiges  angesehen  zu  werden  braucht.
Wo  die  Gesamtwirtschaft  die  arbeitsteilige  Form  der  Erwerbswirtschaft  —
Verkehrs-  oder  Volkswirtschaft  —  angenommen  hat,  besteht  eine  unlösbare  Gemeinschaft ­
  zwischen  den  Wirtschaftsbetrieben  und  den  auf  Geldeinkommen  angewiesenen ­
  Menschen.  Niemand  kann  sich  dieser  Gemeinschaft  entziehen;  auch
der  Bauer,  der  einen  großen  Teil  der  für  seinen  Lebensunterhalt  erforderlichen
Güter  selbst  herstellt,  muß  seinen  Bedarf  an  Geräten,  Kleidung  und  vielen  anderen
Dingen  von  anderen  Wirtschaften  beziehen.  Erst  recht  sind  die  freien  Berufe  auf
die  arbeitsteilig  hergestellten  Güter  angewiesen,  nicht  zuletzt  auch  die  Menschen,
die  zu  den  Wirtschaftsbetrieben  gehören:  alle  befriedigen  ihre  Bedürfnisse  mit  Gütern, ­
  die  in  anderen  Wirtschaftsbetrieben  hergestellt  werden.  Diese  Abhängigkeit
aller  Menschen  von  den  Wirtschaftsbetrieben  und  das  Angewiesensein  aller  Wirtschaftsbetriebe ­
  auf  die  einzelnen  Menschen  kennzeichnet  die  Bedeutung  der  gegenwärtigen ­
  Gestalt  der  Gesamtwirtschaft.  Ihre  Aufgabe  ist  also  darin  zu  sehen,
daß  sie  die  Befriedigung  von  Bedürfnissen  einer  Gemeinschaft  von  Menschen
sicherstellt.
Die  Darstellung  dieser  Ganzheit,  d.  h.  „der  zu  einem  System  untereinander  verbundenen ­
  und  voneinander  abhängigen  Einzelwirtschaften“  (v.Zwiedineck),
obliegt  herkömmlioherweise  der  Volkswirtschaftslehre  (Nationalökonomie).  Wenn
im  folgenden  versucht  wird,  von  der  Organisation  und  dem  Ablauf  dieser  Gesamtwirtschaft ­
  ein  mit  wenigen  Strichen  gezeichnetes  Abbild  zu  geben,  so  geschieht
dies  aus  dem  wichtigen  Grunde,  um  zu  erkennen,  daß  und  wie  die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe, ­
  mit  denen  wir  uns  zu  beschäftigen  haben,  in  diesen  Ablauf  eingebettet ­
  sind.
3.  Der  Vollzug  der  Marktwirtschaft.  Wenn  wir  davon  ausgehen,  daß  eine  gegebene ­
  Zahl  von  Wirtschaften  bestimmter  Art,  Größe  und  Gestaltung  erforderlich
ist,  um  die  Befriedigung  ebenso  gegebener  Mengen  und  Arten  von  Bedürfnissen
sicherzustellen,  so  ist  zunächst  erforderlich,  daß  nicht  nur  die  entsprechenden
Mengen  und  Arten  von  Gütern,  die  der  Befriedigung  dieser  Bedürfnisse  dienen,  in
laufender  Folge  hergestellt  werden,  sondern  daß  gleichzeitig  auch  Vorsorge  dafür
zu  treffen  ist,  daß  die  zur  Herstellung  der  Güter  verwendeten  Einrichtungen  und
Hilfsmittel  zum  mindesten  in  ihrer  Art  und  Leistungsfähigkeit  erhalten  bleiben.
Das  bedeutet,  daß  außer  den  eigentlichen  Verbrauchsgütern  ebenso  laufend  Produktionsgüter ­
  für  den  Ersatz  der  unbrauchbar  gewordenen  und  daher  ausgeschiedenen ­
  alten  Produktionsgüter  hergestellt  werden  müssen.  Bei  einer  sich  durch  die
Bevölkerungsmehrung  vergrößernden  und  ändernden  Volksgemeinschaft  kommt
        <pb n="108" />
        Das  Gebilde  der  Marktwirtschaft.

103

außerdem  hinzu,  daß  auch  für  den  hierdurch  entstehenden  neuen  Bedarf  Vorsorge
getroffen  werden  muß,  d.  h.,  daß  entsprechend  mehr  Verbrauchsgüter  und  mehr
Produktionsgüter  hergestellt  werden  müssen.
Hier  kommt  der  schon  erwähnte  Vorgang  des  Sparens  zum  Zuge,  indem  ein
Teil  der  Geldeinkommen  nicht  für  Verbrauchsgüter  ausgegeben,  sondern  für  die
Vermehrung  oder  Verbesserung  der  Produktionsgüter  verwendet  wird.  Für  den
Bezieher  von  Geldeinkommen  bedeutet  das  Sparen  einen  Verzicht  auf  die  sofortige
Ausgabe  seiner  Kaufkraft,  also  ein  Begehren  von  weniger  Verbrauchsgütem;  in
Wirküohkeit  stellt  dieser  Verzicht  die  Möglichkeit  dar,  eine  Vergrößerung  des  Bestandes ­
  an  Produktionsgütern  vorzunehmen,  der  erforderlich  ist,  um  die  Bedürfnisbefriedigung ­
  einer  größer  werdenden  Volksgemeinschaft  sicherzustellen.
Soweit  die  Herstellung  von  Gütern  (Produktion).  Auf  der  anderen  Seite  steht
die  Befriedigung  der  Bedürfnisse.  Zur  Beschaffung  der  Güter  stehen  die  Geldeinkommen ­
  der  einzelnen  Menschen  zur  Verfügung,  sowie  die  ersparten  Geldeinkommensteile, ­
  mit  denen  die  Produktionsgüter  beschafft  werden  können.  Wie
kommen  nun  die  Güter,  die  zur  Bedürfnisbefriedigung  benötigt  werden,  mit  den
Gütern,  die  die  Wirtschaftsbetriebe  auf  Grund  ihrer  Schätzungen  hergestellt
haben,  zusammen  ?  Zwei  Möglichkeiten  gibt  es:  entweder  findet  eine  Festlegung
der  Befriedigungsmittel  und  eine  dementsprechende  Verteilung  der  Güter  durch
eine  obrigkeitliche  Stelle  statt,  oder  die  verlangten  und  hergestellten  Güter  suchen
und  finden  sich  sozusagen  von  selbst.  Wo  das  letztere  geschieht,  sprechen  wir  von
einem  Markt;  unter  Markt  verstehen  wir  die  Gesamtbeziehungen  zwischen  Angebot ­
  und  Nachfrage  nach  Gütern  (zum  Unterschied  von  den  einzelnen  Marktveranstaltungen, ­
  bei  denen  sich  an  bestimmten  Orten,  zu  bestimmten  Zeiten  bestimmte ­
  Menschen  treffen,  um  in  bestimmten  Gütern  An-  und  Verkaufsgeschäfte
abzuschließen).  Der  Markt  im  ersteren  (allgemeinen)  Sinne  setzt  allerdings  voraus, ­
  daß  sich  das  Angebot  und  die  Nachfrage  in  mehr  als  zwei  Personen  verkörpert.
Entsprechend  nennen  wir  die  Gesamtwirtschaft,  die  sich  durch  den  Markt  vollzieht, ­
  die  Marktwirtschaft.  Im  Grunde  genommen  handelt  es  sich  um  die  Tauschwirtschaft ­
  im  Gegensatz  zur  Eigenwirtschaft  oder  geschlossenen  Hauswirtschaft;
denn  diejenigen,  die  Güter  herstellen,  tun  dies,  um  sich  die  Mittel  zu  beschaffen,
mit  denen  sie  die  Güter  für  die  eigene  Bedürfnisbefriedigung  erwerben  wollen.
Doch  hat  sich  die  Bezeichnung:  Marktwirtschaft  insbesondere  für  den  Zustand
der  Tauschwirtschaft  eingebürgert,  bei  dem  nicht  mehr  in  Naturalgütern  getauscht ­
  wird,  sondern  ein  allgemeines  Zahlungsmittel,  das  Geld,  gebraucht  wird,
das  den  Tauschvorgang  in  einen  Verkauf  und  Kauf  gegen  Geld  zerlegt  hat.  Nichtsdestoweniger ­
  wird  auch  heute  noch  für  Marktwirtschaft  vielfach  Tauschwirtschaft
gesagt.
Der  Markt  wird  gebildet  von  dem  Angebot  der  hergestellten  Güter  auf  seiten
der  herstellenden  Wirtschaften  sowie  von  der  Nachfrage  nach  Gütern  zur  Bedürfnisbefriedigung ­
  von  seiten  der  bedürfenden  Menschen.  Die  Geldmenge,  die
für  ein  bestimmtes  Gut  gefordert  oder  geboten  oder  wirklich  bezahlt  wird,  ist  der
(Angebots-,  Nachfrage-  oder  tatsächliche)  Preis  für  dieses  Gut.  Der  Preis  ist  das
besondere  Kennzeichen  der  Marktwirtschaft  und  zugleich  das  Steuerungsmittel
für  den  Ausgleich  in  der  Gesamtwirtschaft.
Zunächst  bewirkt  der  Preis,  daß  nicht  nur  eine  Beschränkung  der  Bedürfnisse,
sondern  auch  eine  Rangordnung  derselben  auf  seiten  des  Nachfragenden  herbeigeführt ­
  wird.  Die  Bezieher  von  Geldeinkommen  werden  gezwungen,  die  ihnen
zustehende  Gesamtgeldmenge  so  auf  die  einzelnen,  von  ihnen  gewünschten  Güter
zu  verteilen,  daß  sie  den  höchstmöglichen  Grad  des  Genusses  erreichen.  Steigt
der  Preis  für  ein  bestimmtes  Gut,  weil  die  Nachfrage  größer  oder  das  Angebot
kleiner  wird,  so  muß  der  Käufer  eine  größere  Geldmenge  aus  seinem  Einkommen
        <pb n="109" />
        104

Die  Gesamtwirtschaft.

opfern,  wodurch  seine  Fähigkeit,  weitere  Güter  zu  kaufen,  eine  Einbuße  erfährt,
oder  der  Käufer  verringert  seine  Nachfrage  nach  dem  im  Preise  gestiegenen  Gut,
um  die  sonstigen  Güter  im  bisherigen  Umfange  weiter  kaufen  zu  können.  Aus
diesen  Überlegungen  und  Handlungen  des  Käufers  wird  zugleich  ersichtlich,  daß
die  Preise  der  Güter  untereinander  in  Verbindung  stehen,  indem  —  bei  gegebenen
Geldeinkommen  —  die  Verausgabung  einer  größeren  Geldmenge  für  ein  bestimmtes ­
  Gut  die  Nachfrage  nach  den  anderen  Gütern  verringert  und  damit  ihren
Preis  sinken  läßt.
Die  Anpassung  der  Nachfrage  an  die  Veränderung  der  Preise  wird  als  Elastizität ­
  der  Nachfrage  bezeichnet.  Es  ist  nämlich  nicht  immer  so,  daß  die  Erhöhung
oder  Ermäßigung  des  Preises  für  ein  bestimmtes  Gut  eine  Verringerung  oder  Vermehrung ­
  der  Nachfrage  bewirkt.  Man  kann  die  Beobachtung  machen,  daß  eine
Verringerung  z.  B.  des  Brotpreises  keine  wesentliche  Vermehrung  des  Brotverbrauchs ­
  zur  Folge  haben  wird,  wohl  aber  die  Fähigkeit  der  Einkommensbezieher,
Geldmittel  für  andere  Ausgaben  vorzunehmen.  Umgekehrt  wird  eine  Ermäßigung
der  Eintrittspreise  für  die  Kinotheater  sicherlich  eine  größere  Nachfrage  nach
Plätzen  hervorrufen.  Die  Beweglichkeit  der  Nachfrage,  wie  sie  sich  in  Wirklichkeit ­
  darbietet,  ist  wichtig  für  die  Rückwirkung  der  Preise  auf  die  Entschließung
des  Käufers  und  ihre  Kenntnis  bedeutsam  für  die  Preisforderungen  auf  seiten
der  Verkäufer.
Somit  regelt  die  Preisbildung  die  Nachfrage  auf  seiten  des  Käufers.  Ähnlich
ist  der  Zusammenhang  auf  seiten  des  Angebots  von  Gütern,  das  von  den  Wirtschaftsbetrieben ­
  kommt.  Im  Grunde  genommen  sucht  jeder  Wirtschaftsbetrieh
an  den  zahlungswilligsten  Käufer  zu  verkaufen,  d.  h.  an  den,  der  die  höchsten
Preise  bewilligt.  Doch  ist  hierbei  der  Wirtschaftsbetrieh  selbst  wieder  an  die
Preise  gebunden,  die  er  für  die  Einrichtungen  seines  Betriebs,  die  Produktionsgüter, ­
  im  Markt  aufzuwenden  hat.  Außerdem  hat  er  die  Entgelte  in  Rechnung  zu
stellen,  die  er  an  seine  Mitarbeiter  vereinbarungsgemäß  zu  entrichten  hat.  Nur
die  Preise  sind  daher  für  ihn  lohnend,  d.  h.  bewirken  einen  Überschuß  —  also
Geldeinkommen  für  die  an  dem  Wirtschaftsbetrieb  beteiligten  Menschen  —,  die
die  selbst  bezahlten  Preise  für  die  Produktionsgüter  und  Entgelte  für  die  Mitarbeiter ­
  übersteigen.  Die  Preise  für  die  Produktionsgüter  und  Entgelte  nennt  man
Kosten.  Der  Wirtschaftsbetrieb  wird  also  nur  die  Produktionsgüter  verwenden
und  solche  Verbrauchsgüter  herstellen,  deren  Preise  den  errechneten  Geldüberschuß ­
  über  die  Kosten  erbringen.
Den  Preisen  für  die  Güter  entspricht  der  Zins  für  die  Nutzung  von  Kapital.
Wenn  der  einzelne  sein  Geldeinkommen  oder  Teile  desselben  nicht  zur  Beschaffung
von  Verbrauchsgütern  verwendet,  sondern  einem  Dritten  überläßt,  so  ist  dieser
bereit,  für  die  Zeit  der  Überlassung  ein  Entgelt  zu  gewähren,  den  Zins.  Durch  die
Verwendung  der  Geldsumme  zur  Beschaffung  von  Produktionsgütern  entsteht
Sachkapital  ■—Kapitalbildung  im  volkswirtschaftlichen  Sinne  —;  mit  Hilfe  dieses
Sachkapitals  erhofft  der  Entleiher  in  seinem  Wirtschaftsbetrieb  einen  solchen  Geld-Überschuß
  zu  erzielen,  daß  ihm  die  Entrichtung  eines  Zinses  nicht  schwer  fällt.
Für  den  Wirtschaftsbetrieb  rechnet  somit  der  Zins  zu  den  Kosten;  seine  Höhe  ist
in  die  Überlegungen  einzubeziehen,  die  sich  auf  die  Errechnung  des  Überschusses
aus  den  sonstigen  Kosten  für  die  Produktionsgüter,  den  Entgelten  und  den  Preisen
für  die  fertiggestellten  Güter  ergeben.  Wird  ein  höherer  Zins  geboten,  so  glaubt
der  Kreditnehmer  mit  seiner  Verwendung  einen  entsprechenden  Gewinn  zu  erzielen. ­
  Hierdurch  wird  das  Kapital  dorthin  gelockt,  wo  eine  gesteigerte  Nachfrage
nach  Gütern  besteht.  Auf  der  anderen  Seite  bildet  die  Höhe  des  Zinssatzes  einen
Anreiz,  eine  entsprechende  Verwendung  des  Geldeinkommens  vorzunehmen.  Es
muß  jedoch  vermerkt  werden,  daß  das  Sparen  nicht  allein  von  der  Höhe  des  Zins ­
        <pb n="110" />
        Das  Gebilde  der  Marktwirtschaft.

105

satzes  abhängig  ist,  sondern  auch  aus  anderen  Gründen  (Notgroschen,  Kapitalansammlung) ­
  erfolgen  kann.  Schließlich  spielt  für  den,  der  sich  Kapital  leihen
will,  die  eigene  Kreditwürdigkeit  eine  Rolle.  Hinzu  kommt,  daß  —  wie  wir  gesehen ­
  haben  —  bei  zunehmender  Gesamtwirtschaft  ein  Sparen  ohnehin  erforderlich ­
  ist,  wenn  sich  die  Güterherstellung  der  steigernden  Nachfrage  anpassen  soll.
Den  Ursachen,  Wirkungen  und  Folgeerscheinungen  der  Preisbildung  und  der
-Veränderungen  nachzugehen,  macht  einen  wesentlichen  Teil  der  Lehre  aus,  die
sich  mit  der  Markt-  (Tausch-)  Wirtschaft  beschäftigt  (Volkswirtschaftslehre).  Wir
wollen  nicht  weiter  auf  die  Lehren  vom  Preis  eingehen,  sondern  im  Zuge  unserer
Darstellung  —  noch  einmal  —  hervorheben,  daß  die  Preisbildung  das  Mittel  darstellt, ­
  durch  das  in  der  Marktwirtschaft  die  Bedürfnisbefriedigung  und  die  Güterherstellung ­
  in  Übereinstimmung  gebracht  wird.  Die  Voraussetzung  ist  freilich,
daß  sowohl  der  Verbraucher  in  der  Verfügung  über  sein  Geldeinkommen  frei  ist,
d.  h.  sich  in  seinen  Ausgaben  den  Preisen  anpassen  kann,  und  ebenso  die  Wirtschaftsbetriebe ­
  in  der  Herstellung  von  Gütern  entsprechend  den  ihnen  entstehenden ­
  Kosten  verfahren  können.  (Cassel:  Wirtschaftliches  Prinzip  in  der  Tauschwirtschaft.) ­

3.  Der  Wirtschaftsliberalismus.  Wenn  so  klar  gestellt  worden  ist,  daß  in  der
Marktwirtschaft  Preisbildung  und  Kosten  den  Verbrauch  und  die  Herstellung  der
Güter  regeln,  so  ist  noch  nichts  darüber  gesagt,  wie  die  Menschen,  d.  h.  die  Verbraucher ­
  und  die  Hersteller  veranlaßt  werden  können,  daß  sie  nun  auch  nach
diesen  G  rundsätzen  handeln.  Die  Geschichte  lehrt  uns,  daß  es  nicht  nur  verschiedene
Volkswirtschaften  nach  Art  und  Größe  gegeben  hat  und  noch  gibt,  sondern
auch  die  Verwirklichung  der  Tausch-  und  Marktwirtschaft  in  mannigfacher  Weise
versucht  worden  ist.  So  hat  es  z.  B.  den  Anschein,  als  ob  im  alten  Ägypten  der
Staat  selbst  die  Verwirklichung  in  die  Hand  genommen  habe,  indem  er  sowohl  die
Wirtschaft  als  auch  die  Preisbildung  von  sich  aus  gestaltet  hat.  Zu  einem  besonderen ­
  System  sind  die  Grundsätze,  nach  denen  die  Territorial-  und  Fürstenstaaten ­
  im  17.  und  18.  Jahrhundert  die  Wirtschaft  gestalten  wollten,  zusammengefaßt ­
  worden:  dem  sog.  Merkantilismus.  Hier  war  es  der  Staat,  der  durch  eigene
Wirtschaftsbetriebe,  durch  Förderung  der  privaten  Wirtschaftsbetriebe  wie  durch
staatliche  Wirtschaftspolitik  die  Gesamtwirtschaft  nach  dem  Grundsatz  des
größten  Erfolges  zu  beeinflussen  suchte.
Eine  besondere  Stellung  nimmt  der  Liberalismus  ein,  der  auf  den  Merkantilismus ­
  folgte.  Seine  Grundidee  ist,  daß  der  beste  Erfolg  der  Gesamtwirtschaft  erreicht ­
  wird,  wenn  der  einzelne  Mensch  ganz  frei  ist  und  nach  seinem  eigenen
Vorteil  handelt.  Hierdurch  werde  ein  selbsttätiger  Vollzug  der  Preisbildung  und
des  Kostenprinzips  im  Sinne  ihrer  besonderen  Aufgabe  in  der  Marktwirtschaft
durohgeführt.  Die  Selbstregelung  soll  in  folgender  Weise  vor  sich  gehen:  Wenn
infolge  erhöhter  Nachfrage  der  Preis  eines  Gutes  steigt,  so  bedeutet  dies  für  die
Hersteller  des  Gutes  einen  höheren  Gewinn;  sie  werden  geneigt  sein,  die  Möglichkeit ­
  der  Gewinnsteigerung  durch  vermehrte  Herstellung  dieses  Gutes  weiter  auszunutzen; ­
  gleichzeitig  bildet  der  sich  bietende  Gewinn  einen  Anreiz,  daß  sich
weitere  Hersteller  finden,  die  gleichfalls  Güter  anbieten.  Auf  diese  Weise  wird
das  Angebot  verstärkt  und  dem  Steigen  des  Preises  Einhalt  geboten.  Auf  der
anderen  Seite  bewirkt  das  Steigen  des  Preises  eine  Einschränkung  der  Nachfrage,
und  der  neue  Preis  wird  in  einer  Höhe  Zustandekommen,  bei  dem  sich  Angebot
und  Nachfrage  ausgleichen.  Und  dies  alles,  weil  jeder  der  Beteiligten  nur  seinen
eigenen  Vorteil  wahrnimmt,  also  möglichst  billig  kaufen  und  möglichst  teuer
verkaufen  will.
Das  gleiche  spielt  sich  nach  dieser  Lehre  ab,  wenn  der  Preis  für  ein  bestimmtes
Gut  sinkt.  Für  die  Hersteller  vermindert  sich  die  Gewinnmöglichkeit,  ein  Teil  von
        <pb n="111" />
        106

Die  Gesamt  Wirtschaft.

ihnen  stellt  die  Herstellung  ein,  weil  sie  unlohnend  geworden  ist  oder  nur  mit  Verlust ­
  möglich  wäre.  Das  Angebot  nimmt  also  ab.  Auf  der  anderen  Seite  ist  das
Zurückgehen  des  Preises  durch  eine  Verminderung  der  Nachfrage  herbeigeführt
worden.  Auch  hier  wird  sich  der  neue  Preis  auf  einen  Stand  einspielen,  bei  dem
wieder  Angebot  und  Nachfrage  zum  Ausgleich  kommen.  Nach  der  Idee  der  freien
Marktwirtschaft,  d.  h.  einer  solchen  Verfassung  der  Gesamtwirtschaft,  bei  der
freie  Verfügbarkeit  besteht  und  alle  Menschen  bestrebt  sind,  nur  ihren  eigenen
Vorteil  wahrzunehmen,  nach  der  Idee  einer  solchen  auf  Freiheit  begründeten
Marktwirtschaft  findet  eine  selbsttätige  Verwirklichung  der  Preisbildung  statt
und  zwar,  wie  ihre  Befürworter  (Smith,  Ricardo)  meinen,  in  der  einzig
möglichen  und  besten  Weise  für  die  Gesamtwirtschaft  und  damit  für  die  Volksgemeinschaft. ­
  Das  Mittel,  durch  das  diese  Wirkung  herbeigeführt  wird,  ist  der
freie  Wettbewerb,  der  die  Menschen  anspornt,  ihrem  eigenen  Vorteil  nachzugehen ­
  —  zum  Wohle  der  Gesamtwirtschaft.
Um  zu  erkennen,  ob  und  inwieweit  die  Gesamtwirtschaft  die  Idee  der  freien
Wirtschaft  und  ihre  Zielsetzungen  verwirklicht  hat,  wollen  wir  zunächst  den  tatsächlichen ­
  Zustand  bis  zum  Eintritt  derWirtschaftskrise  des  Jahres  1931  erkennen.
Dann  zeigt  sich  vor  allem,  daß  sich  trotz  der  angenommenen  Gleichheit  der
Menschen  und  der  Wahrung  ihres  eigenen  Interesses  im  weiten  Umkreis  der  Gesamtwirtschaft ­
  der  Übergang  zum  Großbetrieb  vollzogen  hat.  In  diesem  Großbetrieb ­
  hat  sich  in  erster  Linie  der  technische  Fortschritt  verwirklichen  lassen,
und  mit  seiner  Hilfe  ist  es  möglich  geworden,  die  Herstellung  von  Gütern  so  auszuweiten ­
  und  zugleich  so  zu  verbilligen,  daß  eine  viel  größere  Zahl  von  Menschen
auf  einem  gegebenen  Raum  und  besser  als  zuvor  zu  leben  vermag.  Insofern  ist  die
Entwicklung  zum  Großbetrieb  der  Gesamtwirtschaft  zugute  gekommen.  Auf  der
anderen  Seite  zeigt  jedoch  diese  Entwicklung  zugleich,  daß  es  ein  Irrtum  war,
anzunehmen,  daß  alle  Menschen  das  ihnen  zustehende  Recht  auf  Selbstinteresse
in  gleicher  Weise  und  mit  gleichem  Erfolge  auszuüben  vermögen.  Im  Wettbewerb
mit  den  erstarkenden  Großbetrieben  sind  die  kleineren  und  mittleren  Betriebe
stark  bedrängt,  z.  T.  beiseite  geschoben,  z.  T.  vernichtet  worden.  In  diesem  freien
Wettbewerb  sind  die  Großen  immer  größer  geworden,  hat  eine  Zusammenballung
der  Wirtschaft  auf  Kosten  der  kleineren  Betriebe  stattgefunden.  Reichtum,
Macht,  Ansehen  sind  in  die  Hände  einiger  weniger  Wirtschafter  gelegt,  denen  eine
immer  größer  werdende  Zahl  abhängiger  Lohnarbeiter  gegenübersteht.  Daraus
haben  sich  mit  Notwendigkeit  weitgehende  Spannungen  wirtschaftlicher,  sozialer
und  politischer  Art  ergeben.
Doch  haften  den  Großbetrieben  noch  andere  Mängel  an,  wenn  man  sie  als
Gebilde  der  Marktwirtschaft  betrachtet.  Da  ist  zuerst  die  große  Unbeweglichkeit, ­
  indem  in  den  Großbetrieben  große  Kapitalien  in  den  Produktionseinrichtungen ­
  festgelegt  sind.  Hierdurch  wird  ihnen  die  Umstellung  ihrer  Wirtschaftstätigkeit ­
  erschwert  oder  gar  unmöglich  gemacht,  selbst  wenn  die  Preisentwicklung
am  Markt  eine  solche  Umstellung  als  notwendig  erscheinen  läßt.  Wird  aber  ein
solcher  Versuch  gemacht,  dann  sind  die  verwendeten  Kapitalien  meist  verloren.
Diese  Aussicht,  Verluste  zu  erleiden,  hat  zu  dem  Bestreben  geführt,  durch  Bildung
von  Kartellen  und  Monopolen  die  Preise  zwecks  Erhaltung  der  Rentabilität  zu  beeinflussen. ­
  Auf  diese  Weise  kann  es  geschehen,  daß  die  Preise  künstlich  gehalten
werden,  was  bedeutet,  daß  die  Marktgesetze  mehr  oder  weniger  außer  Kraft  gesetzt ­
  sind.  Endlich  macht  sich  beim  Großbetrieb  im  besonderen  Maße  die  Erscheinung ­
  der  festen  Kosten  bemerkbar,  d.  h.  solcher  Kosten,  die  ohne  Rücksicht
auf  die  hergestellten  Mengen  anfallen  und  daher  die  Güter  um  so  mehr  verteuern,
j  e  weniger  von  ihnen  hergestellt  werden.  Durch  das  Bestreben,  auch  diese  Kosten
jeweils  in  den  Preisen  hereinzuholen,  wird  der  Markt  mit  zu  hohen  Kosten  be ­
        <pb n="112" />
        Das  Gebilde  der  Marktwirtschaft.

107

lastet,  oder  es  wird  eine  nachlassende  Nachfrage  nicht  durch  eine  entsprechende
Ermäßigung  der  Preise  abgefangen.  Dies  ist  wieder  um  so  eher  möglich,  je  mehr
die  Marktgesetze  durch  Kartellverabredungen  beeinflußt  werden.
Der  Sicherung  der  Gewinne  durch  die  Kartellpolitik  auf  seiten  der  Unternehmer ­
  entspricht  die  gewerkschaftliche  Lohnpolitik  auf  seiten  der  Arbeiter  und
Angestellten.  Sich  gegen  die  Lebensnot  zu  schützen,  kann  man  dem  Arbeiter  noch
weniger  verwehren,  als  dem  Unternehmer  die  Absicht,  auf  Erhaltung  seines  Kapitals ­
  bedacht  zu  sein.  Wenn  aber  die  allgemeine  Lohnsioherung  zur  Lohngleichheit ­
  und  zu  einer  Lohnhöhe  wird,  die  sich  mit  der  Lage  der  Gesamtwirtschaft  nicht
mehr  verträgt,  dann  bedeutet  die  Verselbständigung  der  Löhne  eine  weitere  Außerkraftsetzung ­
  der  Bedingungen,  unter  denen  sich  die  freie  Marktwirtschaft  verwirklichen ­
  soll.  Dazu  kommt,  daß  solche  Lohnfestsetzungen  einen  Anreiz  bilden,
die  Menschenarbeit  durch  Maschinen  zu  ersetzen,  was  dann  wieder  eine  Steigerung
des  Großbetriebes  zur  Folge  hat.
Die  Loslösung  der  Großbetriebe  aus  der  Selbstregelung  des  Marktes  ist  aber
nur  die  eine  Seite  der  Entwicklung,  die  die  Gesamtwirtschaft  bis  zur  Wirtschaftskrise ­
  1931  genommen  hat.  Weil  sich  aus  dieser  Entwicklung  Schäden  für  die
Volksgemeinschaft  ergaben,  hat  sich  nun  auch  der  Staat  veranlaßt  gesehen,  von
sich  aus  in  das  „freie“  Spiel  der  Kräfte  einzugreifen.  Nach  vielen  Richtungen  hin:
die  Einführung  oder  Erhöhung  von  Einfuhrzöllen,  unter  deren  Schutz  sich  große
Teile  der  Kartellbindungen  erst  verwirklichen  ließen;  die  Inangriffnahme  einer
staatlichen  Sozialpolitik,  die  den  Arbeitern  den  erforderlichen  Schutz  zur  Sicherung ­
  ihres  Lebens  brachte  (zugleich  aber  den  Wirtschaftsbetrieben  erhöhte  Lasten
auferlegte);  weitgehender  Übergang  zur  öffentlichrechtlichen  Wirtschaft,  die  in
ihrer  Lohn-  und  Preispolitik  gegebenenfalls  von  der  Marktlage  abgehen  kann;
endlich  die  Gewährung  von  Subventionen,  durch  die  vielfach  unrentable  Wirtschaftsbetriebe ­
  (um  eine  Stillegung  zu  vermeiden)  künstlich  am  Leben  gehalten
werden.
Alle  diese  Maßnahmen  mögen  sich  vom  Standpunkt  der  Beteiligten:  Staat,
Arbeiter,  Unternehmer  rechtfertigen  lassen;  nur  entsprechen  sie  nicht  mehr  der
Idee  der  freien  Marktwirtschaft,  von  der  behauptet  wird,  daß  sie  in  sich  die  Wirkung ­
  trage,  die  Bereitstellung  und  den  Verbrauch  der  Güter  immer  wieder  ins
Gleichgewicht  zu  bringen.  Wenn  man  die  Entwicklung  der  Großbetriebe  für  unabänderlich ­
  hält  und  die  staatlichen  Eingriffe  für  erforderlich  erachtet,  dann  stellt
eine  solche  Gesamtwirtschaft  zwar  noch  eine  Marktwirtschaft  dar;  aber  sie  ist
nicht  eine  solche,  die  sich  nach  der  Idee  eines  freien  Selbstausgleichs  vollzieht.
Wir  können  somit  feststellen,  daß  in  der  Zeit  bis  zur  Wirtschaftskrise  1931  eine
eigentlich  freie  Marktwirtschaft  nicht  bestanden  hat,  und  daß  die  Regelungen  nicht
vermocht  haben,  die  eingetretenen  Spannungen  zu  beseitigen,  geschweige  denn  die
Wirtschaftskrise  selbst  zu  verhindern.  Auf  die  Bestrebungen,  eine  andere  Ordnung
der  Gesamtwirtschaft  herbeizuführen,  wollen  wir  zurückkommen,  wenn  wir  vorher
den  Ablauf  der  Marktwirtschaft  im  einzelnen  kennen  gelernt  haben  (II).
4.  Produktivität  und  Rentabilität.  Wir  haben  den  Begriff  der  Rentabilität  in
A  II  kennen  gelernt:  er  tritt  im  Gefolge  der  Gewinnerzielung  auf,  die  für  die  auf
Erwerb  gerichteten  Wirtschaften  kennzeichnend  ist.  Aus  der  Gegenüberstellung
von  Gewinn  und  Kapital  ergibt  sich  die  Kapitalrente,  die  das  Merkmal  der  besonderen ­
  Form  der  Erwerbswirtschaft,  der  Unternehmung,  ist:  Auf  die  Erzielung
einer  Rentabilität  in  diesem  Sinne  ist  das  Streben  der  (kapitalistischen)  Unternehmung ­
  gerichtet.  Was  bedeutet  nun  Produktivität  und  warum  die  Gegenüberstellung ­
  von  Produktivität  und  Rentabilität  ?  Es  wird  sich  zeigen,  daß  die  Antwort ­
  auf  diese  Frage  am  besten  eben  hier,  d.  h.  im  Anschluß  an  die  Ausführungen
über  die  freie  Marktwirtschaft,  gegeben  werden  kann.  Die  Klarstellung  der  beiden
        <pb n="113" />
        108

Die  Gesamtwirtschaft.

Begriffe  ist  erforderlich,  weil  sie  in  Schrifttum  und  Öffentlichkeit  in  verschiedenem
Sinne  aufgefaßt  werden  und  daher  Meinungsverschiedenheiten  und  Mißverständnisse ­
  an  der  Tagesordnung  sind.  Es  kommt  hinzu,  daß  es  sich  bei  dem  Begriff  der
Produktivität  nicht  um  einfache  und  leicht  feststellbare  Tatbestände  handelt.
Vorwegzunehmen  ist,  daß  von  Produktivität  früher  (und  mehr)  die  Rede  gewesen ­
  ist  als  von  Rentabilität.  In  wissenschaftlichem  Sinne  verwendeten  die
Physiokraten,  später  Adam  Smith  (und  die  übrigen  Klassiker  der  Nationalökonomie) ­
  den  Begriff  der  Produktivität  für  eine  ergiebigere  Produktion  von
Gütern,  damals;  für  die  massenweise  Herstellung  von  Gütern,  die  zu  niedrig  gehaltenen ­
  Kosten  gewinnbringend  auf  dem  Markt  verwertet  werden  konnten.  Es
Hegt  also  eine  enge  Beziehung  zur  Produktion,  allerdings  nicht  nur  im  technischen
sondern  auch  im  wirtschaftlichen  Sinne  vor,  indem  auf  ihre  Verwertung  am  Markt
hingewiesen  wird.  (Noch  heute  bezieht  z.  B.  v.  Philippovich  die  Produktivität ­
  auf  die  technische  Produktion  und  versteht  darunter  deren  technische
Ergiebigkeit.)  Im  weiteren  Verlauf  der  gesamtwirtschaftlichen  Entwicklung,  wie
sie  oben  geschildert  worden  ist,  wird  (insbesondere  von  den  Kathedersoziahsten)
darauf  hingewiesen,  daß  einer  solchen  Produktions-Produktivität  erhebliche  soziale ­
  Mängel  anhaften  können,  wenn  man  die  Auswirkungen  der  Produktion  auf
die  Gesamtwirtschaft  (Großbetrieb,  Klassenbildung,  Arbeitslosigkeit  usw.)  ins
Auge  faßt.  So  kommt  der  Begriff:  Produktivität  im  „volkswirtschaftlichen  Sinne“
auf.  Was  ist  aber  volkswirtschaftüche  Produktivität  ?  Die  Antworten  lauten  verschieden: ­
  Steigerung  des  Volkseinkommens  oder  des  Volks  Vermögens  oder  der
Lebenshaltung,  je  nachdem,  was  der  Fragesteller  unter  Wirtschaft,  Volks-  oder
Gesamtwirtschaft  versteht  oder  verstanden  wissen  will.  Dazu  kommt,  daß  es  nicht
bei  dieser  theoretischen  Zielsetzung  bleiben  kann,  sondern  eine  Wirklichkeit  vorgestellt ­
  werden  muß,  bei  der  sich  wiederum  ergibt,  daß  es  schwer  ist,  die  Bevölkerung ­
  in  gleichem  Maße  an  einer  Steigerung  des  Volkseinkommens  oder  der
der  Lebenshaltung  teilnehmen  zu  lassen.
Der  Streit  um  den  Begriff  der  Produktivität  erreicht  zu  Begimi  des  20.  Jahrhunderts ­
  seinen  Höhenpunkt,  und  es  ist  bezeichnend,  daß  auf  der  Tagung  des  Vereins ­
  für  Sozialpolitik  im  Jahre  1909  die  Anregung  entstand,  das  Wort  Produktivität ­
  überhaupt  nicht  mehr  zu  gebrauchen,  da  es  unmöglich  sei,  ihm  einen  eindeutigen ­
  Inhalt  zu  geben.
Aus  der  eingangs  erwähnten  Erklärung  des  Begriffes  der  Rentabilität  geht
hervor,  daß  tatsächUch  unter  Produktivität  von  jeher  etwas  anderes  verstanden
worden  ist,  als  unter  Rentabilität  gemeinhin  verstanden  wird.  Doch  ist  nicht  zu
übersehen,  daß  zwischen  den  beiden  Begriffen  insofern  ein  Zusammenhang  besteht,
als  die  Rentabihtät  (des  Kapitals  in  einer  Unternehmung)  zugleich  der  Ausdruck
dafür  ist,  daß  Güter  mit  Gewinn  abgesetzt,  also  von  anderer  Seite  zum  Zwecke
der  Bedürfnisbefriedigung  erworben  worden  sind.  Wenn  man  weiter  annimmt,
daß  dem  Erwerb  (Kauf)  der  Güter  ihre  Verwendung  zur  Bedürfnisbefriedigung
gefolgt  ist,  dann  ist  es  mögUch  zu  sagen,  daß  nicht  nur  eine  rentable  sondern
zugleich  auch  eine  produktive  Bereitstellung  dieser  Güter  stattgefunden  hat.  Wir
haben  ferner  gesehen,  daß  die  Herbeiführung  der  Rentabilität  einer  bewußten
Unternehmungspolitik  unterhegt,  bei  der  die  Faktoren:  Kosten,  Umsatz,  Preise,
Löhne  und  Gewinn  so  in  Zusammenklang  gebracht  werden  können,  daß  zugleich
ein  volkswirtschafthcher  Erfolg  erzielt  wird.
Die  Vorgänge,  um  die  es  sich  handelt,  werden  noch  klarer,  wenn  man  das  Wort
Produktivität  mit  Wirtschaftlichkeit  übersetzt.  WirtschaftHchkeit  bedeutet  die
Herbeiführung  eines  Zustandes,  bei  dem  das  wirtschaftliche  Gesetz  von  vergleichsweise ­
  geringstem  Aufwand  und  größtem  Erfolg  verwirklicht  ist.  Das  Wort  Wirtschaftlichkeit ­
  sagt  also  an  sich  noch  nichts  über  den  Gegenstand  aus,  auf  den  sich
        <pb n="114" />
        Der  Ablauf  der  Marktwirtschaft.

109

der  beste  Zustand  (bester  Weg)  beziehen  soll.  Wir  haben  gesehen,  daß  die  Wirtschaftlichkeit ­
  (Produktivität)  der  Unternehmung  in  der  Rentabilität  (Verhältnis
des  Gewinnes  zum  Kapital)  zum  Ausdruck  kommt.  So  konnte  Ricardo  noch
■—  nach  der  Idee  der  freien  Marktwirtschaft  —  die  privatwirtschaftliche  Rentabilität ­
  mit  der  volkswirtschaftlichen  Produktivität  (Wirtschaftlichkeit)  gleichsetzen, ­
  indem  er  meinte,  daß  das  freie  Spiel  der  Kräfte  nicht  nur  dem  einzelnen
Wirtschaftsbetrieb  sondern  zugleich  auch  der  Gesamtwirtschaft  den  größten  Erfolg ­
  verbürge.
Zur  Vermeidung  von  Mißverständnissen  empfiehlt  es  sich  daher,  jeweils  zu
vermerken,  worauf  sich  die  Produktivität  (Wirtschaftlichkeit)  beziehen  soll.  Neben
der  Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung  (Rentabilität)  gibt  es  noch  eine  solche
des  Betriebs  (Betriebs-Wirtschaftlichkeit).  Darüber  hinaus  gibt  es  eine  gesamtwirtschaftliche ­
  Wirtschaftlichkeit  (Produktivität  im  herkömmlichen  Sinne).  Ihre
Ausdeutung  ist  von  der  Art  und  Zielsetzung  abhängig,  in  der  die  Gesamtwirtschaft
verwirklicht  werden  soll.  Ist  diese  Gesamtwirtschaft  auf  die  Technisierung  des
Gemeinschaftslebens  eines  Volkes  abgestellt,  so  bleibt  die  gesamtwirtschaftliche
Wirtschaftlichkeit  gleichsam  im  Technischen  stecken,  ist  sie  eine  technische  Produktivität. ­
  Anders  wenn  als  Ziel  der  Gesamtwirtschaft  die  Gemeinwirtschaft  hingestellt ­
  wird:  dann  ist  Produktivität  im  Sinne  einer  gemeinwirtschaftlichen  Wirtschaftlichkeit ­
  aufzufassen.  Die  Gemeinwirtschaft  erhält  ihr  Gepräge  von  denen,
die  den  Willen  und  die  Macht  haben,  sie  nach  ihrer  Vorstellung  zu  gestalten.
Da  diese  Stelle  allein  der  Staat  sein  kann,  so  wird  letztlich  Ziel  und  Inhalt  der
gemeinwirtschaftlichen  Wirtschaftlichkeit  vom  Staat  bestimmt.  Wie  die  Produktivität ­
  in  diesem  Sinne  vom  nationalsozialistischen  Staat  aufgefaßt  wird,  ist  darzulegen ­
  (III),  wenn  wir  vorher  Wesen  und  Verwirklichung  der  Gemeinwirtschaft
kennen  gelernt  haben.
II.  Der  Ablauf  der  Marktwirtschaft.
1.  Wesen  und  Bedeutung.  Die  Konjunktur.  Die  Darstellung  der  Marktvorgängehat ­
  ergeben,  daß  sich  die  auf  dem  Markt  beruhende  Gesamtwirtschaft  in  einer
ständigen  Bewegung  befindet,  da  die  in  ihr  tätigen  Kräfte  bestrebt  sind,  den
soeben  besprochenen  Ausgleich  herbeizuführen.  Die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe
(und  die  sonst  im  Markt  wirkenden  Menschen)  rufen  durch  ihre  Maßnahmen  immer
wieder  neue  Veränderungen  in  der  Lage  der  Gesamtwirtschaft  hervor,  wie  diese
selbst  wieder  auf  die  Maßnahmen  der  beteiligten  Wirtschaftsbetriebe  und  Menschen
zurückwirken.  Die  Stellung  der  Wirtschaftsbetriebe  zum  Ablauf  der  Marktwirtschaft ­
  wird  im  zweiten  Buch  AIII  im  einzelnen  noch  behandelt.  Hier  soll  mehr
der  Ablauf  an  sich,  als  eine  wesentliche  Eigentümlichkeit  der  Marktwirtschaft,
betrachtet  werden.
Der  Ablauf  der  Marktwirtschaft,  im  Sinne  einer  ständigen  Bewegung  von
Kräften  und  Ergebnissen,  wird  als  Konjunktur  (im  weitesten  Sinne  des  Wortes)
bezeichnet.  Doch  ist  diese  Erklärung  des  Wortes  Konjunktur  nicht  allgemein
üblich.  In  einem  anderen  Sinne  wird  nämlich  nur  die  jeweilige,  aus  dem  Ringen
der  verschiedenen  Kräfte  hervorgehende  Gesamtmarktlage  als  Konjunktur  bezeichnet, ­
  also  gewissermaßen  das  jeweilige  Ergebnis  der  sich  im  Markt  abspielenden ­
  Vorgänge.  Das  Ergebnis  ist  natürlich  selbst  wieder  einem  ständigen  Wechsel
unterworfen,  mithin  auch  die  hiernach  benannte  Konjunktur.  (Spiethoff
übersetzt  das  Wort  Konjunktur  daher  mit  Wechsellage  und  spricht  von  Schwankungen ­
  der  Wechsellagen.)  In  diesem  Sinne  gibt  es  nicht  nur  eine  Konjunktur  als
Zustandserscheinung,  sondern  auch  Konjunkturbewegungen  und  Konjunkturschwankungen ­
  (während  in  dem  eingangs  erwähnten  Sinne  gerade  diese  Schwankungen ­
  als  Konjunktur  bezeichnet  werden).
        <pb n="115" />
        110

Die  Gesamtwirtsohaft.

Im  Rahmen  der  Auffassung,  daß  die  jeweilige  Gesamtmarktlage  als  Konjunktur ­
  zu  gelten  habe,  liegt  noch  eine  dritte  Auslegung,  die  jedoch  mehr  in  der
Wirtsohaftspraxis  anzutreffen  ist;  nämlich  eine  solche  Marktlage,  bei  der  die  einzelnen ­
  Wirtschaftsbetriebe  im  Begriffe  sind,  ihre  eigene  Lage  zu  verbessern,  in  der
sich  also  die  Preise  oder  die  Umsätze,  also  die  Gewinnaussichten,  im  Sinne  der  Erwerbswirtschaft ­
  günstig  entwickeln.  Konjunktur  in  diesem  Sinne  ist  somit  gleichbedeutend ­
  mit  einer  guten  Geschäftslage,  die  freilich  nicht  immer  für  alle  Wirtsehaftsbetriebe
  im  nämlichen  Augenblick  gleichmäßig  gut  zu  sein  braucht.  Gestaltet ­
  sich  dagegen  die  Marktlage  im  Sinne  der  Wirtschaftsbetriebe  ungünstig,
fallen  die  Preise,  sinken  die  Erwerbsmöglichkeiten  und  -aussichten,  so  pflegt  man
von  Depression  des  Wirtschaftslebens  zu  sprechen.  Konjunktur  und  Depression
stehen  sich  also  hier  gegenüber  wie  gute  und  schlechte  Geschäftslage,  gesehen
vom  einzelnen  Wirtschaftsbetrieb  aus.
Auf  der  anderen  Seite  will  man  wieder  nicht  die  gesamten  Bewegungsvorgänge,
die  zu  einer  bestimmten  Gesamtmarktlage  führen,  als  Konjunktur  gelten  lassen.
Man  unterscheidet  vielmehr:  1.  sog.  strukturelle  Veränderungen  der  Marktlage,
die  einmalig  auf  treten  und  einen  Wandel  in  den  Grundlagen  der  Gesamtwirtschaft
herbeiführen  und  je  nach  Umfang,  Bedeutung  und  zeitlicher  Folge  besonders
schwere  Störungen  in  dem  Marktgeschehen  heraufbeschwören  können.  2.  Saisonbedingte ­
  Veränderungen,  besser:  Schwankungen  in  der  Gesamtmarktlage,  die
regelmäßig  wiederkehren  und  meist  von  äußeren  Anlässen  hervorgerufen  werden
(z.  B.  Erntearbeiten,  Weihnachtsgeschäft).  Endlich  3.  konjunkturelle  Bewegungsvorgänge ­
  im  engeren  Sinne,  d.  h.  solche,  die  zwar  in  gewisser  Folge  wiederkehren,
aber  in  unregelmäßigen  Zeitabständen  in  einem  freien,  nicht  vorher  genau  feststellbaren ­
  Rhythmus  in  Erscheinung  treten.
Wir  wollen  die  letzteren  Vorgänge  als  Konjunktur  im  eigentlichen  Sinne  bezeichnen ­
  (und  an  sie  denken,  wenn  wir  im  folgenden  von  Konjunktur  sprechen).
Dann  ergibt  sich,  daß  die  jeweilige  Gesamtmarktlage  und  der  in  der  Gesamtwirtschaft ­
  in  die  Erscheinung  tretende  Ablauf  das  Ergebnis  der  drei  Entwicklungsreihen; ­
  Struktur,  Saison  und  Konjunktur  im  engeren  Sinne  ist.  Natürlich  ist  das
nicht  so  zu  verstehen,  daß  diese  drei  Veränderungen  in  jedem  Augenblick  insgesamt ­
  wirksam  sein  müssen;  sie  stellen  zunächst  nur  gedanklich  getrennte  Teile
der  gesamten  Bewegungsvorgänge  dar,  die  sieh  in  Wirklichkeit  in  ihren  Wirkungen
jeweils  beeinflussen,  verstärken,  absehwächen  oder  gar  aufheben  können.  Jedenfalls ­
  ist  es  erforderlich,  die  Möglichkeit  dieser  drei  Entwicklungsreihen  zu  berücksichtigen, ­
  wenn  man  versuchen  will,  ein  möglichst  zutreffendes  Bild  von  der  jeweiligen ­
  Gesamtmarktlage  oder  von  den  Vorgängen,  die  zu  einer  bestimmten  Lage
der  Gesamtwirtschaft  geführt  haben,  zu  erhalten.
Bei  dieser  Begriffsabgrenzung  ist  noch  etwas  anderes  von  Bedeutung,  nämlich:
die  Aussonderung  der  strukturellen  und  der  saisonbedingten  Vorgänge  einschließlich ­
  ihres  Beitrages  zur  Entwicklung  und  Gestaltung  der  Gesamtmarktlage  (Konjunktur ­
  im  weiteren,  allgemeineren  Sinne)  bedeutet  zugleich,  daß  die  konjunkturellen ­
  Veränderungen  übrig  bleiben  für  die  Vorgänge  der  Marktwirtschaft  an
sich,  d.  h.  für  das  Suchen  und  Finden  von  Angebot  und  Nachfrage.  Konjunktur
in  diesem  engeren  Sinne  —  also  frei  gemacht  von  Struktur  und  Saison  —  stellt
den  Rhythmus  dar,  indem  sich  die  Idee  der  Marktwirtschaft  vollzieht,  d.h.  durch
den  sie  zu  dem  ihr  innewohnenden  Ausgleich  gelangt.  Allerdings  pflegt  man  hierbei
noch  zwischen  Roh-  und  Rein-Schwankungen  zu  unterscheiden,  eine  Unterscheidung, ­
  die  darauf  beruht,  daß  man  als  eigentliche  Schwankungen  (Rein-Konjunktur) ­
  nur  die  Veränderungen  gelten  lassen  will,  die  sich  über  die  allgemeine  Entwicklungslinie ­
  hinaus  einstellen.  Die  Richtung  der  Konjunktur,  die  sich  aus  der
Bevölkerungs-  oder  Reichtumsentwicklung  ergibt,  wird  als  Trend  bezeichnet.
        <pb n="116" />
        Der  Ablauf  der  Marktwirtschaft.  Hl
Dann  bleiben  die  eigentlichen  Konjunkturschwankungen  nach  Ausschaltung  der
Bewegungen  übrig,  die  als  Trend  anzusehen  sind.
Bevor  wir  uns  den  Ablauf  der  Konjunktur  im  engeren  Sinne  ansehen,  sollen  kurz  die  Arten
und  Ursachen  der  Bewegungsvorgänge  auf  gezählt  werden,  die  die  Konjunktur  im  weiteren
und  engeren  Sinne  gestalten.  Es  liegt  in  ihrem  Wesen,  daß  eine  vollständige  und  allgemeingültige
  Aufzählung  nicht  möglich  ist.  Im  Anschluß  anv.  Zwiedineck  seien  die  folgenden ­
  genannt:
1.  Veränderungen  in  der  Zahl  und  dem  Aufbau  der  Bevölkerung  nach  Alter  und  Geschlecht
und  beruflicher  Gliederung.  2.  Veränderungen  der  sozialen  und  soziologischen  Struktur,  in
der  Verteilung  des  Reiohstums  und  der  wirtschaftlichen  Macht,  der  Bedürfnisse  nach  Bildung,
Kunst  und  Wohlergehen  usw.  3.  Veränderungen  im  wirtschaftlichen  Geschmack  der  Verbrauchermassen, ­
  z.  B.  der  Mode  in  Kleidung  und  Wohnung.  4.  Veränderungen  des  Kapitals
nach  Menge  oder  Wert  (des  Zinssatzes),  die  eine  Wandlung  der  Produktion  und  des  Verbrauchs
ermöglichen  und  bedingen.  5.  Den  technischen  Fortschritt,  der  eine  Umwälzung  der  Verfahrensweise ­
  oder  der  benutzten  Rohstoffe  oder  der  Kraftquellen  mit  sich  bringt.  6.  Die  Auffindung ­
  neuer  Rohstoff-  und  Kraftquellen  oder  die  Ausweitung  der  Absatzgebiete.  7.  Veränderungen ­
  in  der  Marktverfassung  durch  Wettbewerbsbeschränkungen,  Kartellierungen  oder
Vertrustung.  8.  Das  Auftauchen  neuer  Güter  durch  neue  Herstellung  oder  durch  Einfuhr  aus
fremden  Ländern.  9.  Psychologische  Triebkräfte  oder  Hemmungen  bei  den  Wirtschaftern  oder
Verbrauchern,  die  Lust  oder  Unlust  zu  Kauf  oder  Erzeugung  und  Ausweitung  oder  Einschränkung ­
  von  Verbrauch  und  Erzeugung  hervorrufen.
Auf  eine  besondere  Ursache  weist  F.  Schmidt  hin,  indem  er  ausführt,  daß  der  Konjunktur ­
  (im  engeren  Sinne:  der  Industriekonjunktur)  ein  Rechenfehler  der  Unternehmungen
in  der  Gestaltung  des  Rechnungswesens  zugrunde  liege.  Mit  diesem  einzigartigen  Gedankengang ­
  werden  wir  uns  im  zweiten  Buch  (D.  Gewinn)  noch  eingehend  zu  beschäftigen  haben;
hier  sei  lediglich  vermerkt,  daß  nicht  ohne  weiteres  feststellbar  ist,  ob  wirklich  der  nachgewiesene ­
  Rechenfehler  auch  immer  zu  einer  falschen,  d.  h.  konjunktur  verschärf  enden  Betriebspolitik ­
  führt.
Eine  nähere  Betrachtung  der  aufgezählten  Ursachen  für  die  Entstehung  der
Konjunktur  im  weiteren  Sinne  läßt  erkennen,  daß  man  —  vom  Standpunkt  der
Wirtschaftsbetriebe  aus  —  zwischen  inneren  und  äußeren  Ursachen  unterscheiden
kann.  Die  ersteren  liegen  in  den  Handlungen  des  Wirtschafters  selbst  begründet,
während  die  äußeren  Gründe  in  betriebsfremden  Tatsachen,  wie  Mode,  Bevölkerungsvermehrung, ­
  oder  in  gesellschaftlichen,  politischen  und  religiösen  Umwälzungen ­
  zu  suchen  sind.  Natürlich  wirken  die  letzteren  wieder  auf  die  Maßnahmen ­
  der  Wirtschaftsbetriebe  und  die  kaufenden  Menschen  ein,  so  daß  letztlich ­
  jede  Gestaltung  des  Marktes  auf  menschliche  Willenshandlungen  zurückzuführen ­
  ist.  In  der  Regel  kommt  der  Anstoß  zu  Veränderungen  in  den  Herstellungs-
  oder  Umlaufsvorgängen  von  einer  einzelnen  Stelle.  Durch  den  inneren
Zusammenhang,  durch  die  enge  Verflechtung  aller  Einzelwirtschaften  strahlen
dann  die  Bewegungen  auf  die  Gesamtwirtschaft  und  von  dort  nicht  selten  auf
das  Gefüge  der  Wirtschaften  anderer  Länder  aus.
Die  Erfahrungen  zeigen,  daß  die  Konjunkturschwankungen  beträchtliche  Ausmaße ­
  annehmen  können,  und  daß  hierdurch  große  Verluste  sowohl  in  der  Depression ­
  (schlechte  Geschäftslage)  durch  unzulängliche  Ausnutzung  der  Produktionseinrichtungen ­
  wie  in  der  Konjunktur  (gute  Geschäftslage)  durch  Vergeudung
und  Fehlleitung  von  Kapital  entstehen  können.  Der  Wunsch,  diese  Schwankungen ­
  durch  wirtschaftspolitische  Maßnahmen  und  entsprechendes  Verhalten
der  Wirtschaftsbetriebe  nach  Möglichkeit  zu  verringern,  hat  zu  einer  bevorzugten
Beschäftigung  der  Wirtschaftswissenschaft  mit  diesen  Zusammenhängen  und  zum
Ausbau  einer  besonderen  Konjunktur  lehre  geführt.
2.  Die  Konjunkturabschnitte.  Die  Erfahrung  lehrt  weiter,  daß  sich  die  Konjunktur ­
  im  engeren  Sinne  in  einem  Kreislauf  vollzieht,  soll  heißen,  daß  sich  Bewegungsvorgänge ­
  und  Zustände  der  Gesamtmarktlage  in  bestimmter  Weise  folgen.
Man  unterscheidet  die  folgenden  Teile  der  Konjunkturentwicklung;  1.  Stockung
(Depression),  2.  Aufschwung  (Konjunktur),  3.  Hochschwung  (Hausse),  4.  Wendepunkt ­
  (Krise),  5.  Übergang  wieder  zu  1.  Stockung.  DieKenntnis  der  einzelnen  Ab ­
        <pb n="117" />
        112

Die  Gesamtwirtschaft.

schnitte  der  Konjunkturentwicklung,  ihres  ursächlichen  Zusammenhanges  wie  der
sich  in  ihnen  jeweils  abspielenden  Vorgänge,  ist  für  die  Beurteilung  der  jeweiligen
Gesamtlage  von  größter  Wichtigkeit  (insbesondere  auch  für  die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe, ­
  die  danach  ihre  Maßnahmen  treffen  wollen).  Die  einzelnen  Entwicklungsabschnitte ­
  lassen  sich  in  aller  Kürze  wie  folgt  kennzeichnen:
1.  Die  Stockung  (Depression  oder  Stagnation)  erhält  ihr  Gepräge  aus  dem  Darniederliegen ­
  der  Geschäftstätigkeit.  Die  Herstellung  von  Gütern  ist  eingeschränkt,
und  zwar  die  der  Produktionsgüter  mehr  als  die  der  Verbrauchsgüter.  Teile  der
Herstellungseinrichtungen  liegen  brach;  die  Arbeitslosigkeit  steigt.  Der  Absatz
der  nur  in  beschränktem  Umfang  hergestellten  Güter  stockt,  da  die  Kaufkraft
der  Bevölkerung  infolge  der  verringerten  Unternehmer-  und  Arbeitseinkommen
gesunken  ist.  Zahlreiche  Unternehmungen  gehen  zugrunde,  weil  sie  nicht  in  der
Lage  sind,  die  aus  der  Minderbeschäftigung  ihrer  Einrichtungen  wie  aus  dem  Rückgang ­
  der  Preise  entstehenden  Verluste  durchzuhalten.  So  scheiden  Unternehmungen ­
  aus  dem  Markt  aus.  Da  Betriebskapital  wenig  benötigt  ist,  wird  der  Geldmarkt ­
  flüssig,  die  Einlagen  bei  den  Banken  steigen  und  die  Zinssätze  sinken.  Die
überschüssigen  Gelder  suchen  Anlage  in  Effekten,  die  Kurse  der  Effekten,  in  erster
Linie  der  festverzinslichen  Papiere,  fangen  an  zu  steigen;  später  folgen,  allerdings
meist  mit  Rückschlägen,  die  Kurse  der  Aktien.
Der  flaue  Zustand  der  Marktlage  —  Depression  —  läßt  die  Unternehmer  nach
neuen  Möglichkeiten  und  Aussichten  ihrer  Tätigkeiten  Umschau  halten:  Kostenverbilligung ­
  im  Betrieb,  Veränderung  der  Absatzmärkte,  Neuerungen  der  Technik,
bis  sich  auf  irgend  einem  Gebiet  eine  Belebung  durchsetzt.  Unterstützt  wird  die
Wendung  zum  Besseren,  wenn  sich  der  durch  eine  Bevölkerungsvermehrung  aufgestaute ­
  Bedarf  nicht  mehr  länger  zurückhalten  läßt.
2.  Der  Aufschwung.  Die  Anregung  zu  neuer  Geschäftstätigkeit  wird  verstärkt
durch  die  Kapitalfülle,  die  es  den  Unternehmern  ermöglicht,  sich  die  zur  Durchführung ­
  ihrer  neuen  „Kombinationen“  und  „Kalkulationen“  erforderlichen  Kapitalien ­
  zu  beschaffen.  Durch  den  Aufkauf  von  Produktionsgütern  fangen  deren
Preise  an  zu  steigen.  Im  Anschluß  hieran  erhöhen  sich  die  Preise  der  Rohstoffe
und  Halbfabrikate,  später  die  der  Fertigerzeugnisse.  Die  Einkommen  steigen  und
damit  die  Kaufkraft,  die  sich  auf  den  Markt  der  Verbrauchsgüter  ergießt.  Die
Aussicht  auf  Gewinn  belebt  die  Unternehmertätigkeit.  Der  Geldmarkt  ist  zunächst ­
  noch  flüssig;  doch  beginnen  die  Bankeinlagen  abzunehmen;  die  Kredite
nehmen  zu  und  die  Zinssätze  steigen.  An  der  Börse  macht  sich  eine  Belebung  der
Spekulation  bemerkbar,  die  Kurse  steigen;  es  entwickelt  sich  ein  lebhaftes  Börsengeschäft, ­
  das  die  Aussichten  einer  möglichen  Hochkonjunktur  in  übersteigerten
Kursen  vorwegnimmt.  Vorsichtige  Spekulanten  melden  ihre  andersartigen  Auffassungen ­
  j  etzt  schon  durch  Einleitung  von  Leerverkäufen  an.  Die  Einfuhr  von  Waren
nimmt  weiter  zu,  während  die  Ausfuhr  eine  Veränderung  noch  nicht  aufweist.
3.  Der  Aufschwung  geht  bald  in  den  Hochschwung  (Hochkonjunktur,  Hausse),
über.  Die  Unternehmer  versuchen,  die  günstige  Marktlage  durch  Ausdehnung
ihrer  Erzeugung  wie  ihrer  Erzeugungseinrichtungen  auszunutzen.  Dadurch  hält
einstweilen  noch  die  Nachfrage  nach  Produktionsgütern,  Rohstoffen  und  Halbfertigerzeugnissen ­
  an.  Doch  hält  die  Kapitalbildung  mit  der  Nachfrage  nach  Kapital ­
  nicht  mehr  gleichen  Schritt;  Bank-  und  Notenkredite  werden  in  starkem
Maße  beansprucht;  die  ersten  Schwierigkeiten  in  der  Beschaffung  von  Kapital
treten  auf.  Die  Zinssätze  steigen,  der  Geldmarkt  versteift  sich,  die  Lage  der
Banken  wird  gespannt.  An  der  Börse  mehren  sich  die  Kursrückgänge;  es  entstehen ­
  Schwierigkeiten  in  der  Finanzierung  der  gekauften  Effekten;  die  ersten
Zahlungseinstellungen  machen  sich  bemerkbar,  die  Börse  treibt  einer  Krise  entgegen. ­
        <pb n="118" />
        Bibliothek  des  Instituts
für  Weltwirtschaft  Kiel

Der  Ablauf  der  Marktwirtschaft.  113
Auch  in  der  Industrie  macht  sich  der  Sättigungspunkt  bemerkbar.  Die  infolge
der  Gewinnaussichten  gewaltig  erhöhte  Erzeugung  übersteigt  den  Bedarf,  das
große  Angebot  bereitet  Absatzschwierigkeiten,  die  Preise  beginnen  zu  sinken.
Hinzu  kommt,  daß  die  neuerrichteten  Betriebe  auf  einer  durch  die  hoben  Preise
bedingten  Kostengrundlage  aufgebaut  sind,  andere  Betriebe  durch  die  Überbeschäftigung ­
  zusätzliche  Kosten  haben,  beide  nunmehr  durch  den  Preisrückgang
beträchtbche  Verluste  erleiden.  Die  Lage  ist  gespannt,  irgendein  Ereignis:  Börsenkrise, ­
  Bankzusammenbruch  löst  die  Spannung  aus;  an  Stelle  der  Gewinnaussichten
machen  sich  Zeichen  der  Überproduktion,  der  Absatzstockung,  des  Preisrückganges ­
  bemerkbar;  die  Nachfrage  hört  auf  —  und
4.  Die  Krise  ist  da.  Der  Rückgang  der  Produktion  führt  zu  einem  Zusammenbruch ­
  auf  dem  Effektenmarkt.  Die  Folge  sind  große  Kursstürze,  deren  Wirkung
sich  auf  die  übrige  Wirtschaft  fortpflanzt.  Die  Warenvorräte,  die  durch  die  Produktionsüberspannung ­
  nicht  vom  Markte  aufgenommen  werden  konnten,  werden
zu  niedrigen  Preisen  angeboten;  durch  die  Kreditkündigungen  der  Banken  wird
auf  die  Unternehmer  ein  Zwang,  zu  Schleuderpreisen  zu  verkaufen,  ausgeüht.  Der
Absatz  ist  ins  Stocken  geraten  und  läßt  die  kapitalschwachen  Unternehmungen
zusammenbrechen.  Zahlungseinstellungen  und  Konkurse  häufen  sich,  bis  eine
Zurückführung  der  überspannten  Gütererzeugung  auf  einen  gerade  den  notwendigsten ­
  Bedarf  deckenden  Umfang  stattgefunden  hat.  Von  diesem  Zeitpunkt  an  geht
die  Krise  wieder  in  die  Depression  über  und  der  Kreislauf  der  Konjunktur  ist  geschlossen; ­
  er  beginnt  erst  von  neuem,  sobald  sich  im  Verlaufe  der  Depression  neue
Kräfte,  neues  Kapital  ansammeln,  die  den  nächsten  Aufschwung  vorbereiten.
Der  im  vorstehenden  geschilderte  Verlauf  der  Konjunkturbewegung  ergibt
sich,  wenn  man  rückwärtsschauend  die  einzelnen  Teile  aneinanderreiht.  Im
wirklichen  Ablauf  entstehen  häufig  Stockungen  oder  gar  Rückbildungen  in  den
einzelnen  Teilen;  manchmal  sind  mehrere  Anläufe  erforderlich,  um  die  einzelne
Stufe  zur  vollen  Entfaltung  zu  bringen.  Auf  diese  Weise  können  an  Stelle  der
geraden  Linien  (von  einer  zur  anderen  Stufe)  Zickzackbewegungen  eintreten,  die
im  Augenblick  die  allgemeine  Richtung  verschleiern.  Es  handelt  sich  bei  der  obigen
Kennzeichnung  nur  um  den  typischen  Verlauf  der  Konjunkturbewegung,  wie  sie
sich  in  den  letzten  Menschenaltern  unter  der  Herrschaft  der  Marktwirtschaft  herausgebildet ­
  hat.  Die  Kenntnis  der  Eigentümlichkeiten  der  einzelnen  Abschnitte
der  Konjunkturentwicklung  wie  ihrer  Bedingtheiten  ist  in  doppelter  Beziehung
wichtig:  1.  läßt  sich  der  tatsächliche,  mehr  in  die  Augen  springende  Gesamtahlauf
der  Wirtschaft  besser  erkennen  und  beurteilen,  wenn  man  den  eigentlichen  Verlauf
herausnehmen  und  dadurch  die  Saison-  und  Strukturvorgänge  erkennen  kann;
2.  ist  auf  Grund  einer  solchen  Aufteilung  der  Gesamtkonjunktur  (was  ist  Konjunktur ­
  im  eigentlichen  Sinne,  was  ist  Saison  und  Struktur?),  soweit  dies  überhaupt ­
  möglich  ist,  eher  eine  Voraussage  über  ihre  weitere  Entwicklung  aufzubauen
(Konjunkturprognose).  Sie  ist  nicht  nur  für  den  einzelnen  Wirtschaftshetrieb
sondern  auch  für  den  Staat  wichtig,  wenn  dieser  es  als  seine  Aufgabe  ansieht,  zu
seinem  Teile  an  der  Bestgestaltung  der  Gesamtwirtschaft  mitzuwirken.
3.  Konjunkturpolitik.  Wir  unterscheiden  eine  betriebliche  und  eine  gesamtwirtschaftliche ­
  Konjunkturpolitik.  Unter  der  ersteren  sind  die  Maßnahmen  zu
verstehen,  die  der  Wirtschaftshetrieb  von  sich  aus  ergreift,  um  aus  der  jeweiligen
Konjunktur  für  sich  die  größten  Vorteile  zu  ziehen.  Über  dieses  Verhalten  der
Wirtschaftsbetriehe  der  Konjunktur  gegenüber  wird  im  zweiten  Buch  A.  III  ausführlich ­
  zu  sprechen  sein.  Hier  sei  nur  darauf  hingewiesen,  daß  von  den  aus  dieser
Überlegung  heraus  ergriffenen  Maßnahmen  naturgemäß  wieder  ein  Einfluß  auf  die
Konjunkturentwicklung  ausgehen  kann  oder  muß.  Bei  der  gesamtwirtschaftlichen
Konjunkturpolitik  ist  insbesondere  an  die  Maßnahmen  zu  denken,  die  der  Staat
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  I.  8
        <pb n="119" />
        114

Die  Gesamtwirtschaft.

—  oder  die  von  ihm  beauftragten  oder  angeregten  Stellen  —  durch  besondere  Erteilung ­
  von  Aufträgen,  oder  die  Notenbank  hinsichtlich  ihrer  Diskont-  und  Kreditpolitik ­
  ergreifen.
Hier  soll  nur  die  Vorfrage  gestreift  werden:  welchem  Ziel  hat  eine  solche  Konjunkturpolitik ­
  zu  dienen  ?  Zweifellos  ist,  daß  ein  bestimmter  Zustand  der  Marktlage ­
  oder  eine  bestimmte  Entwicklung  des  Ablaufs  herbeigeführt  werden  soll.  Die
Frage  ist  nur:  welcher  Zustand  oder  Vorgang  ?  Soll  etwa  das  Ziel  sein:  Ausschließung ­
  jeglicher  Schwankungen,  also  Festlegung  einer  gegebenen  Marktlage  ?
Man  denkt  hierbei  an  eine  konjunkturlose  Wirtschaft.  Der  Wegfall  der  Schwankungen ­
  würde  bedeuten,  daß  auch  der  Zyklus  der  Konjunkturentwicklung:
Stockung,  Aufschwung,  Krise  usw.  aufhören  würde.  Damit  würden  zweifellos
viele  Mängel  des  jetzigen  Zustandes  in  Fortfall  kommen:  Zusammenbrüche,  Vermögensverluste, ­
  Arbeitslosigkeit  u.  a.  m.  Eine  solche  konjunkturlose  Wirtschaft
würde  zugleich  aber  auch  bedeuten,  daß  Unternehmungslust  und  Unternehmerwille ­
  eines  wichtigen  Antriebs  verlustig  gehen  würden,  nämlich  des  Zwanges,  sich
aus  der  Depression  zu  befreien,  oder  der  Möglichkeit,  aus  dem  AufsohwungVorteile
zu  ziehen.  Außerdem  ist  es  mehr  als  fraglich,  ob  die  jeweilige  Anpassung  der  Wirtschaft ­
  an  die  natürlichen  Vorbedingungen:  Bevölkerung,  Klima,  Bodenschätze,
Ernten,  sowie  an  den  technischen  Fortschritt  nicht  mit  größeren  Reibungsverlusten ­
  erkauft  werden  müßte,  als  dies  bisher  der  Fall  gewesen  ist.
Doch  über  die  Frage:  was  sein  soll  ist  die  Frage  nicht  zu  übersehen,  ob  denn
eine  konjunkturlose  Wirtschaft  überhaupt  möglich  ist  ?  Wenn  oben  festgestellt
worden  ist,  daß  die  Idee  der  Marktwirtschaft  durch  Schwankungen  in  der  Marktlage ­
  vollzogen  wird,  so  soll  das  heißen,  daß  der  Konjunkturrhythmus  eben  zum
Bestandteil  dieser  Wirtschaftsordnung  gehört.  Solange  es  also  einen  Markt  gibt,
d.h.  sich  Angebot  und  Nachfrage  suchen  müssen,  wird  es  auch  einen  Marktverlauf ­
  mit  Preis-  und  Mengenänderungen  geben,  den  wir  Konjunktur  nennen.
Die  Konjunktur  hört  auf,  wenn  an  die  Stelle  des  Marktes  z.B.  die  Verteilung
tritt,  die  zu  ihrer  Voraussetzung  wieder  eine  Vorbestimmung  der  Bedürfnisse
hat,  wenn  also  eine  Planwirtschaft  an  die  Stelle  der  Marktwirtschaft  getreten ­
  ist.
Da  demnach  eine  konjunkturlose  Marktwirtschaft  nicht  in  Frage  kommt,  auf
welchen  Zustand  der  Marktlage  soll  es  dann  bei  der  Konjunkturpolitik  ankommen  ?
Diese  Fragestellung  hat  zu  der  weiteren  Frage  geführt:  was  ist  in  dem  Konjunkturverlauf ­
  als  „normal“  oder  als  wünschenswert  anzusehen,  worauf  die  Maßnahmen
ausgerichtet  werden  sollen  (was  also  ein  Ziel  der  Konjunkturpolitik  sein  könnte).
Die  Antworten  lauten  im  Schrifttum  verschieden;  die  einen  sehen  den  oben  dargestellten ­
  Ablauf  der  Schwankungen  als  normal  an,  die  anderen  das  Hinstreben
nach  einer  Gleichgewichtslage  von  Angebot  und  Nachfrage.  Wieder  andere  bezeichnen ­
  den  Hochschwung  (Hausse),  die  Krise  und  die  Stockung  (Depression)  als
Konjunkturkrankheiten,  es  bleibe  somit  als  erstrebenswerter  Zustand:  der  Aufschwung, ­
  also  das,  was  in  der  Wirtschaftspraxis  als  gute  Konjunktur  bezeichnet
wird.  Unterstellt  man,  daß  die  Konjunktur  im  engeren  Sinne,  d.  h.  der  Zyklus
von  Stockung,  Aufschwung,  Hochschwung  und  Krise  zum  Bestandteil  der  Marktwirtschaft ­
  gehört,  daß  auf  diese  Weise  der  Ausgleich  von  Angebot  und  Nachfrage
herbeigeführt  wird,  dann  kann  die  gesamtwirtschaftliche  Konjunkturpolitik  nur
das  Ziel  verfolgen,  die  großen  Ausschläge  in  dem  Konjunkturverlauf  zu  verhindern
und  in  seinem  Verlauf  die  beiden  hervortretenden  Mängel,  die  Arbeitslosigkeit
und  die  Kapitalverluste,  möglichst  einzuschränken.  Im  übrigen  kann  eine
solche  Konjunkturpolitik  nur  mit  größter  Vorsicht  und  auf  Grund  von  besten  Einsichten ­
  in  die  wirtschaftlichen  Zusammenhänge  betrieben  werden,  damit  nicht  an
falscher  Stelle  oder  zur  unrichtigen  Zeit  an  sich  brauchbare  Maßnahmen  nutzlos
        <pb n="120" />
        Der  Ablauf  der  Marktwirtschaft.

115

vertan  werden  oder  gar  das  Gegenteil  von  dem  hervorrufen,  was  beabsichtigt
gewesen  ist.
Zum  Schluß  soll  noch  auf  die  Verfahren  und  Hilfsmittel  hingewiesen  werden,
die  zur  Erkennung  der  Konjunkturanzeichen  benutzt  werden  können.  Sie  sind
zugleich  geschaffen  worden,  um  eine  möglichst  richtige  Voraussage  über  die  weitere
Entwicklung  zu  ermöglichen.  Dies  geschieht  im  allgemeinen  so,  daß  bestimmte
typische  Kennzeichen  festgestellt  oder  geschaffen  werden,  die  dann  in  ihrem  Verlauf ­
  in  Vergangenheit  und  Gegenwart  beobachtet  und  untersucht  werden  und  auf
dieser  Grundlage  Schlüsse  auf  die  Zukunft  zulassen.
Eine  praktisch  brauchbare  Konjunkturbeobachtung  benötigt  unter  den  gegenwärtigen,
recht  verwickelten  Wirtschaftsverhältnissen  umfangreiches  statistisches  Zahlenmaterial,  das
herbeizuschaffen  und  in  geeigneter  Weise  aufzubereiten  erst  in  jüngster  Zeit  befriedigend  gelungen ­
  ist.  Die  Einrichtungen,  die  sich  mit  der  Konjunkturbeobachtung  befassen,  sind  sehr
zahlreich  und  wenig  einheitlich  sowohl  hinsichtlich  ihrer  Ziele  und  Absichten  als  auch  ihrer
Zuverlässigkeit  und  Gründlichkeit.  Die  günstigsten  Voraussetzungen  für  erfolgreiches  Arbeiten
bieten  natürlich  diejenigen  Stellen,  denen  am  ausgiebigsten  die  unerläßlichen  statistischen
Unterlagen  (Produktion,  Preise,  Löhne,  Kurse,  Umsätze)  zur  Verfügung  stehen  und  die
in  der  Lage  sind,  die  rohen  Ziffern  weiter  zu  verarbeiten  zu  Gesamtziffern,  Kennziffern  usw.
Das  Deutsche  Institut  für  Konjunkturforschung,  das  in  enger  Verknüpfung  mit  dem  Statistischen ­
  Reichsamt  zusammenarbeitet,  ist  für  Deutschland  die  maßgebende  Konjunkturbeobaohtungsstelle.
  Ihre  Arbeitsweise  hat  sie  unter  Anpassung  an  die  deutschen  Verhältnisse ­
  weitgehend  von  dem  an  der  Havard  University  1917  gegründeten  Comittee  on  Economic
Research  übernommen.
Mittel  der  Konjunkturbeobachtung  sind  vor  allem  die  sog.  Barometer,  d.  s.  Kurven,
die  sich  durch  Anreihung  der  Preise  oder  Mengen  nach  der  Zeit  ergeben.  Je  nach  dem  Umfang ­
  unterscheidet  man  einfache  und  zusammengesetzte,  allgemeine  und  besondere  Wirtsohafts-
  und  Konjunkturbarometer.  Das  einfache  Barometer  umfaßt  die  Kurvenreihe  einer,
das  zusammengesetzte  die  mehrerer  Kennziffern;  das  allgemeine  umfaßt  die  gesamte  Entwicklung, ­
  das  besondere  die  eines  Zweiges  der  Wirtschaft  das  Konjunkturbarometer  wiederum
hat  die  Einflüsse  der  Struktur-  und  Saisonschwankungen  aus  dem  Wirtschaftsbarometer  ausgeschaltet. ­
  Die  Kennziffern  können  sowohl  absolute  Ziffern  als  auch  Verhältniszahlen  sein.
Besondere  Bedeutung  haben  die  Indizes  erlangt,  die  die  Wertveränderung  eines  Gutes  oder
einer  Gütergruppe  gegenüber  einer  Vorzeit  (die  mit  1  oder  100  angesetzt  wird)  darstellen.
Wird  dabei  nur  die  Abweichung  von  der  Vorzeit  festgehalten  (durch  Unterschied  oder  Verhältnis), ­
  so  entsteht  der  Kettenindex,  werden  Veränderungen  gegenüber  anderen  Kennziffern ­
  berücksichtigt  (Produktion  oder  Konsumtion  usw.),  so  erhält  man  den  gewogenen  Index.
Auf  diese  Weise  entstehen  die  verschiedenen,  teilweise  schon  seit  Jahrzehnten  berechneten
Indizes,  wie  z.  B.  der  des  Londoner  Economist  (seit  dem  Jahre  1869)  und  Statist  (Sauerbeoksindex, ­
  seit  1886).  An  gebräuchlichen  Indizes  sind  die  folgenden  zu  nennen:  Großhandel,  Lebenshaltung, ­
  Produktion,  Preise,  Aktien,  Einkommen,  Löhne,  Zinssätze,  Verkehrsziffern  u.  a.
Die  Bedeutung  der  Indexbarometer  ist  nicht  für  alle  Betriebe  gleich  und  auch  die  einzelnen
Barometer  sind  nicht  gleich  wertvoll.  Vor  allem  die  allgemeinen  Wirtschafts-  und  Konjunkturbarometer ­
  sind  oft  heftig  —  und  nicht  mit  Unrecht  —■  bemängelt  worden.  Entscheidend  für
den  Wert  ist  die  Auswahl  der  Kennziffern  und  die  Art  ihrer  Zusammenstellung,  die  die  Möglichkeit ­
  sowohl  einer  unnatürlichen  Gleichmachung  als  auch  einer  Überlagerung  zuläßt  und  dadurch ­
  das  Bild  der  wirklichen  Konjunkturlage  verzerrt.  Trotzdem  sind  allgemeine  (General-)
Barometer  vorhanden,  zumeist  Produktionsbarometer,  wie  die  des  Analist,  der  Federal
Reserve  Bank,  New  York.
Es  zeigt  sich  also,  daß  die  Zuverlässigkeit  von  der  Auswahl  der  Kennziffern  wesentlich
abhängt,  auf  die  deshalb  die  bekannten  Konjunkturinstitute  besonderen  Wert  gelegt  haben.
So  besteht  z.B.  das  „Harvard-Barometer“  aus  den  dreiKurven  für  Spekulation  {„A“),  Geschäfte ­
  („B“)  und  Geld  („0“)  als  reines  Konjunkturbarometer.  Die  drei  Kurven  A,  B,  C
sind  wie  folgt  zusammengesetzt:
A  =  Kurse  von  20  der  reagibelsten  Industrie-Aktien  und  Index  der  Gesamtsumme  der  Debitoren ­
  der  New  Yorker  Banken.
B  =  Preise  von  zehn  konjunkturempfindlichen  Großhandelswaren  und  Clearing-Index  von
140  Banken  außerhalb  New  Yorks  (da  die  Kredite  für  Geschäfte  und  Produktion  meist
außerhalb  New  Yorks  aufgenommen  werden).
C  =  Durchschnittliche  Diskontsätze  für  erstklassige  vier-  und  sechsmonatliche  Warenwechsel. ­

Nachdem  diese  drei  Kurven  jahrzehntelang  in  einem  Abstand  von  4—6  Monaten  aufeinanderfolgten,
  sind  sie  nach  dem  Kriege,  wohl  hauptsächlich  d  urch  die  Strukturwandlungen  am  Ef-8*
        <pb n="121" />
        116

Die  Gesamtwirtsohaft.

ektenmarkt,  auseinandergelaufen,  so  daß  sie  an  Voraussagewert  stark  verloren  haben;  sie
werden  jetzt  durch  eine  Zahl  zusätzlicher  Beobachtungen  gestützt.
Das  Deutsche  Institut  für  Konjunkturforschung  hat  ein  vielseitigeres,  damit  wohl  feineres
aber  auch  schwerer  zu  durchschauendes  System  ausgebaut.  Es  stellt  acht  Barometer  auf,
und  zwar:
1.  Produktion  (aus  Auftragseingang,  Eohstoffeinfuhr,  Produktion);
2.  Beschäftigung  (Produktionsmittel-  und  Verbrauchsgüterindustrie);
3.  Lagerbewegung;
4.  Außenhandel  (als  Barometer  des  Binnenmarktes);
5.  Gesohäftsdispositionen  (langfristige  Kredite,  Auftragseingang,  Beschäftigung);
6.  Kredit  (Notenbankkredite,Wechselbeziehungen,  Debitoren  und  Depositen,  Emissionen).
7.  Märkte  (Effekten,  Waren,  Geldmarkt);
8.  Warenpreise  (wichtige  Warenpreise,  industrielle  Rohstoffe  und  Halbwaren,  industrielle
Fertigwaren  im  Großhandel,  Einzelhandelspreise).
Wie  man  sieht,  eine  recht  verschiedenartige  Mischung,  deren  Auswertung  nicht  immer  einfach ­
  ist.  Der  einzelne  Wirtsohaftsbetrieb  pflegt  sich  deshalb  häufig  an  einfachere,  aber  durchsichtigere ­
  Vorgänge  zu  halten:  Bisenverbrauch,  Stromverbrauch,  Kohlenverbrauch,  Wagengestellung ­
  der  Reichsbahn,  Kapitalanlagen,  Zinsfuß  usw.,  die  ihm  von  einer  großen  Zahl
von  Fachzeitschriften  und  Wirtschaftszeitungen  kurzfristig  zur  Verfügung  gestellt  werden.
Daneben  spielen  andere  Abhängigkeiten  eine  große  Rolle,  die  im  einzelnen  Fall  verschieden ­
  sind,  so  z.B.  f  ür  die  Gummireifenindustrie  der  Absatz  von  Automobilen  und  die  Entwicklung
des  Kautsohukmarktes,  für  den  Steinkohlenbergbau  die  Bautätigkeit  (über  Koks-  und  Eisenerzeugung), ­
  für  landwirtschaftliche  Maschinen  der  Saatenstand  oder  die  Getreidevorräte,  für
die  Süßwarenindustrie  die  Länge  und  Wärme  des  Sommers  (für  die  Papierfabrikation  die
Wahlkämpfe),  für  die  Tuohindustrie  die  Mode,  für  die  Möbelindustrie  die  Heiratsentwicklung.
Über  alles  dieses  berichten  täglich,  wöchentlich,  monatlich  zahlreiche  Fachblätter,  Yeröffentlichungen
  der  Banken  und  großer  Industriewerke,  öffentliche  Stellen  (Statistische  Ämter  der
Länder  und  Städte).  Als  besonders  aufschlußreich  ist  endlich  in  letzter  Zeit  für  die  allgemeine
Entwicklung  die  Zahl  der  Konkurse  und  Wechselproteste  beachtet  worden  und  nicht  zuletzt
die  Entwicklung  des  Steueraufkommens.
Aufgabe  der  Konjunkturbeobachtung  ist,  die  Summe  der  wißbaren  Umstände,
die  zu  einem  bestimmten  Konjunkturteil  geführt  haben,  zu  vervollständigen  und
die  Zahl  der  unwißbaren  Umstände  zu  verringern.  Doch  ist  eine  Voraussage  über
die  weitere  Entwicklung  auf  dieser  Grundlage  auch  davon  abhängig,  wie  es  gelingt,
das  Kräftespiel  im  Markt  richtig  einzubeziehen,  eine  schwierige  Aufgabe,  wenn  man
bedenkt,  daß  hierbei  nicht  nur  wirtschaftliche  Erwägungen,  sondern  auch  seelische ­
  Triebkräfte  der  mitwirkenden  Menschen  eine  große  Rolle  spielen.  Werden
Voraussagen  von  öffentlichen  Stellen  angestellt  und  verlautbart,  so  kann  dies  leicht
zur  Folge  haben,  daß  alle  Kräfte  im  Markt  sich  plötzlich  auf  die  vorausgesagte
Entwicklung  emsteilen,  d.  h.  aber  diese  durch  die  einseitig  einsetzenden  Maßnahmen ­
  über  den  Haufen  geworfen  wird  -—■  es  sei  denn,  daß  auch  die  Folgewirkungen ­
  von  Voraussagen  in  die  Voraussagen  einbezogen  worden  sind.
4.  Die  Weltwirtschaftskrise  1931/33.  Die  Umgestaltung  der  deutschen  Wirtschaft ­
  durch  Krieg  und  Inflation  hat  die  Wiederherstellung  des  sonst  üblichen  Ablaufs ­
  der  Gesamtwirtschaft  erschwert.  In  den  Jahren  1924—1931  hat  es  natürlich
Konjunkturen  gegeben,  d.  h.  Wechsellagen,  entstanden  aus  Bewegungsvorgängen
in  der  Wirtschaft.  Aber  schon  äußerlich  durch  die  Dauer,  mehr  aber  noch  in  ihrem
inneren  Ablauf  unterscheiden  sie  sich  wesentlich  von  ihren  Vorgängern  in  der
Vorkriegszeit.  Man  zählte  in  der  kurzen  Zeitspanne  von  acht  Jahren  nicht  weniger
als  vier  aufeinanderfolgende  Konjunkturen,  wobei  über  die  Abgrenzung  der  einzelnen ­
  Konjunkturen  nicht  unerhebliche  Meinungsverschiedenheiten  zutage  getreten ­
  sind.  Gerade  diese  Zeit  mit  ihrer  regelwidrigen  Entwicklung  hat  den  Boden
bereitet  für  die  Erforschung  der  Konjunkturverhältnisse  und  für  die  Versuche,
wissenschaftlich  begründete  Vorhersagen  über  die  Konjunktur  aufzustellen  —  bis
die  Weltwirtschaftskrise  von  1931/32  kam,  die  zugleich  den  wahren  Zustand  der
deutschen  Wirtschaft  mit  grausamer  Deutlichkeit  offenbarte.
Was  bedeutete  die  Weltwirtschaftskrise  1  Rein  äußerlich  betrachtet,  standen
in  der  ganzen  Welt  Millionen  von  Wirtschaftsbetrieben  still;  weitere  Millionen  von
        <pb n="122" />
        Der  Ablauf  der  Marktwirtschaft.

117

Wirtschaftsbetrieben  arbeiteten  unter  großen  Schwierigkeiten  und  Verlusten  an
Kapital  weiter;  unübersehbare  Massen  von  Waren,  insbesondere  industrielle  und
landwirtschaftliche  Rohstoffe,  waren  trotz  starken  Rückgangs  ihrer  Preise
plötzlich  unverkäuflich;  die  Wirtschaftsbetriebe  und  sonstige  Schuldner  hatten
unter  der  Last  hoher  Schulden  zu  leiden,  die  um  so  drückender  waren,  je  tiefer  die
Preise  sanken  und  je  mehr  die  Waren  unverkäuflich  blieben.  Auf  der  anderen
Seite  zählte  man  über  100  Millionen  Menschen,  die  aus  ihren  Betrieben,  Stellungen,
Berufen  vertrieben  waren  und  zum  großen  Teil  (in  Deutschland  über  6  Milhonen)
die  Unterstützung  durch  die  Gesamtheit  in  Anspruch  nehmen  mußten;  Milliarden
von  Forderungen,  Krediten  und  Anleihen  waren  uneinbringlich  geworden;  Währungen ­
  entwerteten  sich  oder  sind  künstlich  entwertet  worden;  der  Außenhandel
ist  in  fast  allen  Ländern,  in  Deutschland  auf  1 / 5 -—V 6  seines  früheren  Umfangs,  zusammengeschrumpft. ­
  Die  Bitterkeit  der  brotlos  gewordenen  Menschen  steigerte
sich  im  Verlaufe  der  Krise  angesichts  der  Tatsache,  daß  man  ■—  um  die  Läger  zu
räumen  •—  große  Mengen  von  Lebensmitteln  und  anderen  Dingen  vernichtete,
weil  man  sie  nicht  dem  Verbrauch  zuführen  konnte.
Ist  dies  alles  noch  Wirtschaft  ?  Sind  das  noch  Phasen  einer  Konjunkturentwicklung ­
  ?  Die  Ohnmacht  der  Wirtschafter,  der  Verbände  sowie  der  Regierungen,
dieser  Sinnlosigkeit  Einhalt  zu  tun,  mußte  natürlich  das  Vertrauen  zu  allem  Bestehenden ­
  untergraben  und  schließlich  die  letzten  Grundlagen,  auf  denen  sich  das
Gemeinschaftsleben  des  Volkes  auf  baut,  den  Staat,  zum  Wanken  bringen,  bis  neue
Kräfte  kamen,  die  die  Führung  in  Staat  und  Wirtschaft  beanspruchen.
Mehr  als  die  Feststellung  der  äußeren  Erscheinungen  hat  die  Auf  zeigung  der  Ursachen ­
  der  gewaltigsten  aller  Krisen  und  ihre  Beurteilung  Schwierigkeiten  gemacht.
So  sehen  die  einen  den  Mangel  an  Gold,  die  anderen  ein  Zuviel  von  Gold  (zum
mindesten  in  einzelnen  Ländern)  als  Hauptursache  der  Krise  an.  Nicht  wenige
führen  die  Krise  auf  die  (bewußte  oder  unbewußte)  Einschränkung  der  Kreditgewährung ­
  zurück;  andere  wieder  behaupten,  daß  eine  hemmungslose  Kreditausweitung ­
  an  allem  Unheil  schuld  sei.  Endlich  wird  die  Auffassung  vertreten,
daß  lediglich  eine  —  der  üblichen  ■—  Ubererzeugung  von  Gütern  vorliege,  während
demgegenüber  andere  Stimmen  darauf  hinweisen,  daß  ein  noch  nie  dagewesener
Unterverbrauch  festzustellen  sei,  da  Milhonen  von  Menschen  trotz  riesiger  Warenvorräte ­
  kaum  über  das  Nötigste  zum  Leben  verfügten.  Also  Meinung  gegen  Meinung ­
  und  von  Land  zu  Land,  nicht  zum  geringsten  in  Deutschland,  wo  als  eine
Sonderursaehe  die  einseitige  Last  der  Reparationen  hinzutrat,  die  die  wahren
Vorgänge  weiter  zu  verschleiern  drohte.
Angesichts  dieser  großen  Zahl  sich  widersprechender  Krisenursachen  kann  es
nicht  wundernehmen,  wenn  ebenso  viele  •—  oder  noch  mehr  •—  Vorschläge  zur
Behebung  der  Krise  und  ihrer  Folgen  gemacht  werden:  von  der  Änderung  der
Währung  über  die  Umgestaltung  der  Handelspolitik  und  Einführung  von  Planwirtschaften ­
  bis  zu  den  Bestrebungen  der  völligen  Abschließung  der  einzelnen
Volkswirtschaften  (Autarkie),  nicht  zu  vergessen  die  Vorschläge  zur  Abwertung
oder  Streichung  aller  Schulden  (Staatsbankrotte).  Es  erübrigt  sich,  auf  die  Vorschläge ­
  im  einzelnen  einzugehen,  zumal  die  Ereignisse  in  den  einzelnen  Ländern
mittlerweile  mehr  oder  weniger  über  sie  hinweggegangen  sind.  Immerhin  muß
vermerkt  werden,  daß  aus  dem  Umstand,  daß  es  in  Wirklichkeit  nicht  eine,  sondern
eine  Reihe  von  Ursachen  gibt,  die  die  Krise  heraufbeschworen  haben,  und  daß  es
kaum  möglich  ist,  den  Vorrang  und  die  Reihenfolge  der  einzelnen  Ursachen  genau
zu  bestimmen,  •—  daß  aus  diesen  Schwierigkeiten  sowohl  die  Meinungsverschiedenheiten ­
  über  die  Ursachen  der  Krise  als  auch  über  die  einzuschlagenden  Mittel  zu
ihrer  Behebung  erklärt  werden  können  .  .  .
Die  Entstehung  der  Weltwirtschaftskrise  ist  auf  das  Zusammenwirken  von  fol ­
        <pb n="123" />
        118

Die  Gesamtwirtschaft.

genden  Umständen  zurückzuführen:  1.  Am  Anfang  steht  die  außergewöhnliche
Steigerung  der  Produktion  von  Gütern,  insbesondere  von  industriellen  und  landwirtschaftlichen ­
  Roherzeugnissen  durch  Vermehrung  der  Anbauflächen  in  Übersee,
der  Vergrößerung  der  Industriebetriebe  und  Ausnutzung  des  technischen  Fortschritts ­
  in  allen  Ländern  (Rationalisierung),  in  Deutschland  insbesondere  durch
die  rationelle  Ausgestaltung  der  industriellen  Großbetriebe.  2.  Die  Finanzierung ­
  dieser  plötzlichen  und  gewaltigen  Mehrleistung  ist  vorzugsweise  auf  dem
Wege  des  Kredits  (Bankkredit,  Kredit  von  Land  zu  Land  =  Auslandskredit)
erfolgt,  der  zu  diesem  Zweck  erheblich  ausgeweitet  wurde.  3.  Kommt  der
Zusammenhang  mit  den  Reparationen  hinzu:  zur  Ausgestaltung  seiner  industriellen ­
  Produktionseinrichtungen  (allerdings  auch  zur  Ausweitung  des  Verbrauchs) ­
  erhält  Deutschland  allein  über  20  Milliarden  RM  Auslandskredite,  aus
denen  die  Reparationen  gezahlt  und  immer  wieder  neue  Kredite  gewährt  werden.
4.  Infolge  künstlicher  Hochhaltung  der  Preise-Valorisation  der  Rohstoffe  in
Übersee,  Kartellpreise  in  Deutschland  •—  hält  der  Absatz  der  hergestellten  Güter
nicht  mit  der  Erzeugung  Schritt,  sammeln  sich  riesige  Warenvorräte  an,  die  mangels ­
  entsprechender  Kaufkraft  nicht  abgesetzt  werden  kennen,  ö.  Eine  die  Wirklichkeit ­
  möglicher  Entwicklung  überschätzende  Spekulation  (Unternehmungslust)
ist  die  Trägerin  dieser  gewaltigen  Wirtschaftsausweitung.  6.  Der  auf  Kredit  aufgebaute ­
  Wirtschaftsaufschwung  kommt  zu  Bruch,  als  die  einzelnen  Länder  beginnen, ­
  sich  gegen  die  Einfuhr  fremder  Waren  durch  Zölle  zu  schützen  und,  als  Vorbote ­
  des  beginnenden  Mißtrauens,  die  weitere  Kreditgewährung  einzustellen,  7.  als
das  Mißtrauen  und  die  plötzliche  Zurückziehung  der  Auslandskredite  —  insbesondere ­
  in  Deutschland  —  eine  Panikstimmung  hervorrufen,  8.  als  die  angehäuften
Warenmengen  nach  Verkauf  drängen  und  ein  gewaltiger  Sturz  der  Preise,  insbesondere ­
  der  Rohstoff  preise,  einsetzt.  Woraus  sich  9.  ergibt,  daß  ganze  Länder  mit
ihrer  Kaufkraft  für  den  Welthandel  ausscheiden  und  daß  gleichzeitig  die  aufgetürmten ­
  Schulden  — 1  sowohl  die  privaten  als  auch  die  staatlichen  —  infolge  des
Rückganges  der  Warenpreise  an  innerem  Gehalt  beträchtlich  zunehmen.  10.  Für
Deutschland  kommt  hinzu,  daß  angesichts  der  großen  Arbeitslosigkeit  und  einer
erfolglosen  inneren  und  äußeren  Politik  die  seelische  Widerstandskraft  des  Volkes
zu  erlahmen  droht  und  hierdurch  die  letzte  Grundlage  der  Wirtschaft  ■—  das  Vertrauen ­
  —  vollkommen  erschüttert  wird.
Man  sieht:  diese  Weltwirtschaftskrise  ist  mehr  als  eine  der  üblichen  Konj
  unkturabschnitte,  sowohl  was  den  äußeren  Umfang  als  auch  ihre  innere  Bedeutung ­
  anlangt.  Sie  enthält  Struktur  Wandlungen  allergrößten  Umfangs,  deren  Rückwirkungen ­
  nicht  allein  auf  die  Wirtschaft  beschränkt  bleiben,  sondern  ebenso
stark  auf  die  Politik  der  beteiligten  Länder  abfärben.  Man  erkennt  ferner,  wie  noch
einmal  und  in  riesigem  Ausmaß  —  durch  Valorisation  der  Preise  und  Festlegung
der  Löhne  —  ein  letzter  Angriff  auf  die  Marktfreiheit  unternommen  wird  mit  dem
Ergebnis,  daß  zwar  die  Preise  und  Löhne  künstlich  gehalten  werden,  der  Markt
sich  aber  verkrampft  und  die  Arbeitslosigkeit  dadurch  eine  gewaltige  Zunahme
erfährt.  Da  kann  es  nicht  wunder  nehmen,  wenn  die  Frage  aufgeworfen  wird,  ob
denn  die  auf  der  Marktwirtschaft  beruhende  Ordnung  der  Gesamtwirtschaft  überhaupt ­
  noch  in  der  Lage  ist,  den  erforderlichen  Ausgleich  zwischen  Herstellung  und
Verbrauch  in  bester  Weise,  d.  h.  unter  bestmöglicher  Teilnahme  aller  einer  Volksgemeinschaft ­
  angehörenden  Menschen,  zu  gewährleisten,  oder  ob  diese  Leistung
nicht  von  einer  anderen  Ordnung  der  Gesamtwirtschaft  erreicht  werden  kann.
        <pb n="124" />
        Gesamtwirtschaft  und  Staat.

119

III.  Gesamtwirtschaft  und  Staat.
1.  Die  Gemeinwirtschaft.  Der  Marktwirtschaft,  wie  sie  sich  im  letzten  Jahrhundert ­
  entwickelt  hat  (nach  dem  Vorbild  von  Sombart;  Kapitalismus  genannt), ­
  wird  zum  Vorwurf  gemacht,  daß  sie  eine  ungleichmäßige  Verteilung  der
Güter  (Geldeinkommen)  bewirke,  eine  große  Masse  unselbständiger  Lohnarbeiter ­
  wenigen,  gut  bezahlten  Unternehmern  gegenüberstelle,  dadurch  die
Klassenunterschiede  verschärfe  und  daß  sie,  wie  die  Erfahrung  zeige,  nicht  die
beste  Ordnung  der  Güterherstellung  und  des  Verbrauchs  herbeigeführt  habe.  Im
Gegenteil:  der  Kapitalismus  habe  die  Krisen  verschärft,  die  zeitweilige  und  dauernde ­
  Arbeitslosigkeit  verstärkt  und  die  Kapitalfehlleitungen  begünstigt.  Seine
Gegner  geben  zu,  daß  der  Kapitalismus  zwar  eine  große  Entfaltung  der  Wirtschaft ­
  und  Steigerung  ihres  sachlichen  Ertrages  bewirkt  habe,  aber  die  in  seinem
Gefolge  auftretenden  Nachteile  seien  so  groß,  daß  seine  Ersetzung  durch  eine
andere  Ordnung  des  Wirtschaftsvollzugs  angestrebt  werden  müsse.  Diese  Notwendigkeit ­
  ergebe  sich  auch  insbesondere  angesichts  der  Tatsache,  daß  es  dem
Kapitalismus  nicht  möglich  gewesen  sei,  die  Menschheit  (in  allen  Ländern)  aus
der  furchtbaren  Wirtschaftskrise  1931/32  zu  erlösen.  Aus  diesen  Überlegungen
heraus  ist  das  Schlagwort  vom  bevorstehenden  Ende  des  Kapitalismus  aufgekommen. ­

Dem  Kapitalismus  wird  grundsätzlich  die  Gemeinwirtschaft  gegenübergestellt.
Das  soll  soviel  heißen,  daß  an  Stelle  des  Gewinnstrebens  um  jeden  Preis  als  ordnendes ­
  Prinzip  der  Gesamtwirtschaft  das  gemeinwirtschaftliche  Wohl  treten
soll.  Wir  haben  gesehen,  daß  es  nicht  leicht  ist,  eine  eindeutige  Bestimmung  dessen
zu  geben,  was  als  gemeinwirtschaftlicher  Nutzen  zu  gelten  habe.  Doch  wird  in
der  vorstehenden  Gegenüberstellung  meist  nur  daran  gedacht,  daß  es  auf  die  beste
Bedarfsdeckung  in  der  Gesamtwirtschaft  ankommen  und  das  Gewinnstreben  dahinter ­
  zurüoktreten  soll.  (Über  die  Ungenauigkeit,  die  noch  in  dieser  Gegenüberstellung ­
  liegt,  nämlich  daß  auch  dem  Kapitalismus  als  letztes  Ziel  die  Bedarfsdeckung ­
  innewohnt,  wollen  wir  hinwegsehen.)
Auf  die  Möglichkeiten,  Zielsetzungen  und  Gestaltungen,  die  der  Idee  der  Gemeinwirtschaft ­
  zugrunde  liegen  oder  gelegt  werden,  wollen  wir  nicht  näher  eingehen
  (eine  gute  Übersicht  findet  sich  bei  v.  Zwiedineck).  Im  Zuge  unserer
Darstellung  vom  Aufbau  und  Ablauf  der  Gesamtwirtschaft  (und  soweit  es  für  den
einzelnen  Wirtschaftsbetrieb  wissenswert  ist),  sei  nur  das  folgende  hervorgehoben.
Eine  vollkommene  Ausschaltung  des  Marktes  und  der  Preisbildung  wie  auch  der
Berücksichtigung  des  Kostenprinzips  würde  eine  Verteilung  der  Güter  und  eine
entsprechende  Planmäßigkeit  in  der  Güterherstellung  zur  Voraussetzung  haben.
Diese  Idee  liegt  z.  B.  dem  Kommunismus  zugrunde;  wie  die  Verteilung  und
noch  mehr  wie  die  Güterherstellung  im  einzelnen  vor  sich  gehen  soll,  wird  nicht
näher  gesagt.  Auch  in  den  übrigen  Fällen  der  Verwirklichung  der  Gemeinwirtschaft ­
  soll  in  irgendeiner  Weise  planmäßig  vorgegangen  werden.  Daraus
ist  die  Bezeichnung  Planwirtschaft  entstanden,  die  ohne  nähere  Erläuterung,
worauf  sich  die  Planung  bezieht,  vielen  Mißdeutungen  ausgesetzt  ist.  So  kann  der
Einwand  gemacht  werden,  daß  —  wie  wir  in  A  gesehen  haben  •—  jeder  Wirtschaft
ein  Plan  zugrunde  liegt,  nach  dem  die  Wirtschaft  betrieben  wird;  wir  können  hinzufügen, ­
  daß  auch  der  Verbraucher  hinsichtlich  der  Verwendung  seines  Geldeinkommens ­
  einen  Plan  aufstellt,  also  in  diesem  Sinne  in  der  kapitalistischen  Marktwirtschaft ­
  planmäßig  gewirtschaftet  wird.
Mit  dem  Ausdruck  Planwirtschaft  ist  jedoch  etwas  anderes  gemeint:  ein  Plan
nämlich,  der  die  Regelung  der  Gesamtwirtschaft  umfaßt.  Wenn  man  nicht  die
Bedürfnisse  der  Bevölkerung  und  die  Möglichkeiten  ihrer  Befriedigung  festlegen
        <pb n="125" />
        120

Die  Gesamtwirtschaft.

(also  die  Verbrauchsfreiheit  beseitigen)  will,  dann  kann  sich  die  Planwirtschaft  nur
auf  die  Regelung  der  Produktion  beziehen.  Solange  der  Verbrauch  beweglich  ist
(nach  Umfang  und  Art),  solange  müßte  die  Herstellung  der  Güter  entsprechend
geplant  werden;  es  müßte  außerdem  entsprechend  der  Preisbildung  der  Verbrauchsgütermarkt ­
  beweglich  genug  sein,  um  auf  die  Preisveränderungen  eingehen
zu  können.  Zwei  Fragen  tauchen  hierbei  auf:  1.  wer  soll  die  Schätzung  des  Bedarfs
und  die  Durchführung  der  planmäßigen  Gesamtherstellung  übernehmen,  und  2.
was  geschieht,  wenn  infolge  von  Fehlschätzungen  insgesamt  oder  auf  einzelnen  Gebieten ­
  zu  viel  oder  zu  wenig  Güter  hergestellt  worden  sind  ?
Der  marxistische  Sozialismus  will  die  Lösung  auf  dem  Wege  anstreben,  daß
das  Privateigentum  an  den  Produktionsgütern  beseitigt  wird  und  letztere  in  den
Besitz  der  Gesellschaft  überführt  werden.  Die  Verbrauchsfreiheitsoll  grundsätzlich
fortbestehen,  wenn  auch  eine  mehr  oder  weniger  vollkommene  Angleichung  der
Einkommen  beabsichtigt  ist.  Das  letztere  bedeutet,  daß  nicht  an  eine  Aufhebung
des  Marktverkehrs  gedacht  ist,  daß  vielmehr  die  Preisbildung  die  Ordnung  der  Bedarfsbefriedigung ­
  bewirken  soll  und  daß  die  sozialistische  Wirtschaft  nicht  ohne
die  Einrichtung  des  Geldes  auskommen  kann  (wenn  auch  der  Name  durch  Arbeitsgutscheine ­
  ersetzt  wird).  Das  entscheidende  Merkmal  liegt  zunächst  in  der  Vergesellschaftung ­
  der  Produktionsgüter,  soll  heißen:  daß  die  Gesellschaft  (der  sozialistische ­
  Staat)  die  Planung  der  Herstellung  der  Güter  übernimmt.  Es  wird
gelehrt,  daß  der  Sozialismus  diese  Aufgabe  besser  lösen  könne,  als  die  Anarchie,
die  den  Kapitalismus  auszeichne,  daß  nicht  nur  technisch  und  kaufmännisch  rationeller ­
  als  bisher  gearbeitet,  also  ein  größerer  Sachertrag  erzielt  werde,  sondern
gleichzeitig  auch  für  die  Verbraucher  niedrige  Preise  und  für  die  Arbeiter  höhere
Löhne  erzielt  würden.  Also  statt  Verschwendung  von  Produktionsgütern  und
Ausnutzung  der  Arbeitskräfte  —  größte  Wirtschaftlichkeit  und  höchstes  Menschentum ­
  für  die  Arbeiter.
Bei  diesem  Versprechen  bleibt  zunächst  unklar,  wie  die  Abschätzung  des  Bedarfs ­
  der  Gesamtheit  an  Gütern  und  die  Planung  ihrer  Herstellung  erfolgen  soll,
ganz  abgesehen  davon,  wie  die  Durchführung  der  Herstellung  gedacht  ist.  Als
nach  Ausbruch  der  Novemberrevolte  die  Massen  den  ihnen  ausgestellten  Blankowechsel ­
  auf  den  Zukunftsstaat  vorwiesen,  stellte  sich  heraus,  daß  eindeutige
Pläne  für  die  Durchführung  der  sozialistischen  Planwirtschaft  nicht  bestanden
(und  daher  vielfach  Sozialisierungen  auf  eigene  Faust  vorgenommen  wurden).  Die
von  der  Regierung  berufene  Sozialisierungskommission  stellte  nicht  nur  fest,  daß
große  Teile  der  Gesamtwirtschaft  noch  nicht  sozialisierungsreif  seien,  sondern  daß
in  den  sozialisierungsmöglichen  Gebieten  (Kohle,  Kali,  Eisen)  zwar  eine  Gemeinschaft ­
  von  Herstellern,  Verbrauchern  und  Staat  zu  bilden  sei,  daß  aber  die  Unternehmer ­
  nicht  entbehrt  werden  könnten.  (Die  Minderheit  meinte  sogar,  daß  auch
dem  Kapital  ein  Anreiz  gegeben  werden  müsse,  damit  es  sich  in  erforderlicher
Menge  zur  Verfügung  stelle.)  Nichtsdestoweniger  hat  tatsächlich  seit  dieser  Zeit
eine  Ausdehnung  der  Sozialisierung  stattgefunden,  indem  die  öffentlich-rechtlichen ­
  Verbände,  insonderheit  die  Gemeinden,  eine  wachsende  Zahl  von  Wirtschaftsbetrieben ­
  in  eigene  Hand  übernommen  haben  (Gas,  Wasser,  Elektrizität,
Straßenbahnen  —  und  vieles  andere  mehr).  Dort  wo  es  sich  um  Verhinderung
eines  privaten  Monopols  handelte,  hat  die  Kommunalisierung  wohl  ihr  Ziel  erreicht, ­
  wenngleich  eine  Menge  von  Mißständen  zu  beklagen  gewesen  sind.
In  anderer  Weise  sucht  die  Gemeinwirtschaft  von  Rathenau  die  Lösung  zu  erreichen:
wiederum  soll  der  Verbrauch  grundsätzlich  frei  bleiben,  ebenso  soll  das  Privateigentum  an  den
Produktionsgütern  bestehen  bleiben.  Dagegen  soll  die  Planung  auf  dem  Wege  erfolgen,  daß
auf  der  einen  Seite  große  Verbraucherverbände  gebildet  werden,  denen  auf  der  anderen
Seite  die  ebenfalls  zu  Verbänden  zusammengeschlossenen  Hersteller  (Wirtschaftsbetriebe)
gegenüberstehen.  Von  den  Verbänden  soll  dann  die  Planung  in  gemeinsamer  Arbeit  durch-
        <pb n="126" />
        Gesamtwirt.scliaft  und  Staat.

121

geführt  werden.  Nach  diesem  Vorschlag  soll  an  dem  privatwirtschaftliohen  Aufhau  der
Wirtschaft  nichts  geändert  werden;  wohl  aber  soll  an  Stelle  des  zerstörenden  Wettbewerbs
die  Planung  treten,  also  Bedarf  und  Herstellung  auf  diesem  Wege  und  nicht  mehr  über  den
Weg  der  Preisbildung  zum  Ausgleich  gebracht  werden.
Man  erkennt,  daß  in  beiden  Fällen  die  entscheidende  Frage,  wie  sich  die  Planung ­
  und  die  Durchführung  der  geplanten  Herstellung  vollziehen  soll,  mit  anderen
Worten:  der  beste  Ausgleich  zwischen  Bedürfnisbefriedigung  und  Bereitstellung
der  Güter  zu  erreichen  ist,  nicht  klar  und  eindeutig  beantwortet  worden  ist.
Freilich  legt  der  Sozialismus  nicht  gerade  auf  diese  Frage  entscheidendes  Gewicht;
ihm  ist  es  zugleich  um  eine  ethische  Aufgabe  zu  tun:  das  Los  der  Arbeiterklasse
zu  verbessern.  Da  er  dieses  Ziel  in  den  politischen  Klassenkampf  einspannt,
treibt  er  zugleich  einen  Keil  zwischen  Unternehmer  und  Arbeiter,  der  sich  zum
Schaden  der  Politik  und  nicht  zum  wenigsten  auch  der  Wirtschaft  ausgewirkt
hat.  Auf  der  anderen  Seite  kann  nicht  geleugnet  werden,  daß  auch  der  Kapitalismus ­
  nicht  frei  von  Unzulänglichkeiten  ist,  die  nicht  nur  auf  die  Gesamtwirtschaft
zurückfallen,  sondern  ebenso  stark  stimmungsmäßig  gegen  den  Kapitalismus
wirken.  Endlich  ist  nicht  außer  acht  zu  lassen,  daß  die  Frage  nach  der  besten
Verfassung  der  Wirtschaft  auch  von  der  politischen  Seite  her  beantwortet  werden
kann,  soll  heißen:  daß  einem  weltanschaulich  begründeten  politischen  System
(Kommunismus,  Sozialismus,  Kapitalismus)  eine  bestimmte  Vorstellung  über  die
Aufgabe  und  Ordnung  der  Wirtschaft  eigentümlich  ist.  Dann  lautet  die  Frage
nicht,  wie  ist  die  beste  Ordnung  der  Gesamtwirtschaft  herbeizuführen,  sondern
welche  Ordnung  entspricht  der  politischen  Zielsetzung  und  wie  erreicht  man,  daß
diese  Ordnung  den  Gesamterfolg  der  Wirtschaft  am  wenigsten  beeinträchtigt  ?
Geht  man  von  der  Wirtschaft  aus,  so  kann  es  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß
der  freie  Wettbewerb  nach  privatem  Vorteil  strebender  Wirtschaftsbetriebe  im
Grunde  doch  den  besten  Ausgleich  in  der  Gesamtwirtschaft  verbürgt.  Worauf  es
daher  ankommen  muß,  ist:  den  freien  Wettbewerb  zu  erhalten,  ihn  aber  von  seinen
Mängeln  zu  reinigen.  Das  kann  sowohl  von  den  Beteiligten  selbst  als  auch  durch
Mitwirkung  des  Staates  geschehen.  Wie  der  nationalsozialistische  Staat  diese
Aufgabe  gelöst  hat,  wollen  wir  sehen,  wenn  wir  vorher  das  Verhältnis  von  Staat
und  Wirtschaft  einer  kurzen  Betrachtung  unterzogen  haben.
2.  Staat  und  Wirtschaft.  Das  Verhältnis  von  Gesamtwirtschaft  zum  Staat  läßt
sich  in  grundsätzlicher  Hinsicht  nur  betrachten,  wenn  man  auf  die  gemeinsamen
Wurzeln,  auf  die  Ordnungsregeln  des  gesellschaftlichen  Zusammenlebens,  die  den
beiden  Erscheinungen  zugrunde  liegen,  zurückgreift.  Es  ist  wiederholt  zum  Ausdruck ­
  gebracht  worden,  daß  der  Mensch  nicht  für  sich  allein  zu  bestehen,  noch  viel
weniger  allein  irgendwelche  höheren  Kulturbedürfnisse  zu  befriedigen  in  der  Lage
ist.  Das  gesellschaftliche  Zusammenleben  hat  sich  mit  der  Kulturentwicklung
verbreitert  über  die  Familie  zur  Sippe,  zur  Dorfgemeinschaft,  zum  Volk.  Je  größer
die  Zahl  der  miteinander  in  Verkehr  stehenden  Menschen  wurde,  um  so  festere
Regeln  mußten  für  das  Zusammenleben  aus  Sitte  und  Brauch  entwickelt  werden,
deren  Innehaltung  von  einer  übergeordneten,  mit  Macht  ausgestatteten  Stelle  überwacht ­
  wurde.  Solche  mit  Macht  ausgerüsteten  Gemeinschaften  von  Menschen
stellen  die  modernen  Staaten  dar  (Treitschke).
Der  Staat  ist  daher  die  wichtigste,  erste  und  umfassendste  Gemeinschaft,
durch  die  das  gesellschaftliche  Zusammenleben  der  Menschen  in  ihrer  Gesamtheit
geregelt  wird.  Zweck  und  Inhalt  eines  Staates  ist  also,  Macht  zu  sein  und  Macht
zu  entfalten,  um  die  mannigfachen  Gemeinschaftsziele  im  Dasein  der  Menschen,
seien  sie  religiöser,  kultureller,  geistiger  oder  auch  wirtschaftlicher  Natur,  zu  verwirklichen. ­
  Wie  beschaffen  im  einzelnen  diese  Gemeinschaftsziele  sein  mögen,
für  deren  Verwirklichung  die  Macht  des  Staates  eingesetzt  wird,  das  ist  eine  Frage
        <pb n="127" />
        122

Die  Gesamtwirtschaft.

der  Politik,  des  Willens  der  den  Staat  darstellenden  Menschen.  Das  Vorhandensein ­
  aber  und  die  Wirksamkeit  einer  das  gesellschaftliche  Zusammenleben  ordnenden ­
  und  beherrschenden  Gewalt  sind  eine  nicht  wegzudenkende  Voraussetzung ­
  eines  jeden  ursprünglichen  und  sich  weiter  entwickelnden  Wirtschaftslebens. ­
  Das  ist  zu  berücksichtigen,  wenn  man  die  Frage  nach  dem  Verhältnis  von
Wirtschaft  und  Staat  stellt;  die  Antwort  kann  daher  nicht  allein  von  derWirtschaft
her  erfolgen,  sondern  muß  in  erster  Linie  vom  Staat  aus  gegeben  werden,  der  in
freier  politischer  Willensbildung  seine  höchsten  Staatszwecke  selbst  bestimmt  und
dementsprechend  auch  Inhalt  und  Richtung  der  gesellschaftlichen  Wirtschaft  umgrenzt ­
  und  festlegt.  Aus  diesem  Grunde  lassen  sich  die  Wandlungen  im  Verhältnis
von  Staat  zur  Wirtschaft  am  leichtesten  aus  den  verschiedenen  Staatsauffassungen
der  einzelnen  Zeitalter  erklären  und  verstehen.
Im  Altertum  hat  es  eine  Frage  des  Verhältnisses  von  Staat  zur  Wirtschaft  gar  nicht  gegeben, ­
  weil  eine  Wirtschaft  —  in  dem  heute  verstandenen  Sinn  —  nicht  bestanden  hat.  Der
antike  Staat  war  in  erster  Linie  eine  politische  Angelegenheit.  Die  festgefügte  Sozialordnung
wies  eine  scharfe  Scheidung  zwischen  herrschenden  und  dienenden  Schichten  auf,  welche
letzteren  in  der  Regel  als  Sklaven  die  wirtschaftliche  Tätigkeit  als  eine  Beschäftigung  minderen
Ansehens  oblag.  Es  gab  Aufstände  der  Sklaven,  der  unterdrückten  Bauern  und  im  Mittelalter
der  Handwerksgesellen  gegen  ihre  Beherrscher,  die  Zünfte  oder  adeligen  Grundherren,  Aufstände, ­
  deren  Beweggründe  zweifellos  wirtschaftlicher  Natur  waren,  die  aber  keinen  Gegensatz ­
  von  Staat  und  Wirtschaft  bedeutet  haben,  weil  keine  inneren  Beziehungen,  keine  Interessengemeinschaft ­
  zwischen  den  Wirtschaftsständen,  Landwirtschaft,  Gewerbe  und  Handel
festzustellen  war.
Mit  dem  Beginn  des  merkantilistischen  Zeitalters  erhält  das  Verhältnis  von  Staat  zur
Wirtschaft  ein  neues  Gesicht.  Der  durch  den  politischen  Absolutismus  verkörperte  Staat  war
um  Förderung  des  wirtschaftlichen  Wohlstandes  in  jeder  Form  bemüht,  in  erster  Linie  freilich
um  seiner  selbst  willen,  da  die  mittelalterlichen  Einrichtungen,  wie  die  Lehnsmiliz  durch  Söldnerheere, ­
  die  Selbstverwaltung  und  die  Lehnsverfassung  durch  ein  bezahltes  Berufsbeamtentum ­
  ersetzt  werden  mußten.  Da  Heer,  Verwaltung,  Steuersystem  und  Staatskredit  eine  rein
geldwirtschaftliche  Verfassung  erhielten,  war  die  Erhöhung  seines  Geldeinkommens  ein  wesentliches ­
  Ziel  des  Staates.  Die  Wirtschaftstätigkeit  der  Untertanen  wurde  durch  ein  „System  der
landesfürstliohen  Wohlstandspolizei“  (O  n  c  k  e  n)  bestimmt.
Gegen  diese  staatliche  Bevormundung  lehnt  sich  dann  in  den  Jahren  der  französischen
Revolution  das  wohlhabend  gewordene  Bürgertum  unter  dem  Eindruck  der  Lehren  des
Rationalismus  und  des  Naturrechts  auf;  die  Physiokraten  und  die  englische  Schule  der
Klassiker  beherrschten  über  ein  Jahrhundert  mit  ihren  Ideen  die  Staatspraxis  im  westeuropäischen ­
  Kulturkreis.  Das  Bürgertum  wollte  selbständig  werden  und  verlangte,  in
wirtschaftlicher  Hinsicht  rein  individualistischen  Anschauungen  folgend,  Beseitigung  aller
Hemmungen  und  Eingriffe  des  Staates  in  das  Wirtschaftsleben.  Dem  Staate  werden  nur
beobachtende  Aufgaben  zugedacht.  Die  Staatszweoke  werden  eingeschränkt  auf  die  Gewährleistung ­
  der  öffentlichen  Ruhe,  Ordnung  und  Sicherheit  und  der  unbehinderten  Entfaltungsmöglichkeit ­
  des  Individuums.  Die  wirtschaftliche  Betätigung  müsse  ungehemmt  dem  Erwerbsstreben ­
  des  Einzelnen  überlassen  bleiben,  der  freie  Wettbewerb,  das  freie  Spiel  der
Kräfte  führe  schließlich  zur  wirtschaftlich  besten  Produktion,  zum  größten  Wohlstand  aller.
Staat  und  Wirtschaft  stehen  also  in  dieser  Zeit  des  Liberalismus  zum  mindesten  gleichberechtigt ­
  nebeneinander,  wenn  nicht  sogar  die  Wirtschaft  ein  Übergewicht  gegenüber  dem
Staate  erhält,  indem  sie  von  ihren  eigenen  Belangen  und  ihren  Gesetzmäßigkeiten  die  Aufgaben
und  Ziele  des  Staates  bestimmen  zu  können  glaubt.  Es  wurde  dem  Staat  die  Fähigkeit  und
die  Möglichkeit  abgesprochen,  auf  dem  Gebiete  der  Wirtschaft  etwas  Entscheidendes  leisten
zu  können.
Dieses  Verhältnis  von  Staat  zur  Wirtschaft  ändert  sich  auch  nicht,  als  sich  von  der  Wirtschaft ­
  her  Zusammenschlüsse,  wie  die  Kartelle  und  Gewerkschaften,  bilden,  die  eine  Regelung
des  freien  Wettbewerbs  bezwecken:  der  Staat  nimmt  dieses  Geschehen  ohne  Einspruch  hin.
Dennoch  steht  die  Wirtschaft  nicht  ohne  Verbindung  mit  dem  Staat  da.  Durch  den  Übergang
zum  Schutzzoll,  die  Beteiligung  an  der  Bisenbahnverstaatlichung  sowie  durch  Subventionen
an  die  Schiffahrt  greift  der  Staat  schon  frühzeitig  in  die  Wirtschaft  ein.  Noch  mehr  ist  das
der  Fall,  als  der  Staat  den  Schutz  der  Schwachen  übernimmt  und  diese  Aufgabe  durch  weitgehende ­
  staatliche  Sozialpolitik  zu  lösen  versucht.  Auf  diese  Weise  entstand  in  Deutschland
bis  zum  Kriege  eine  Mischung  von  Wirtschaftsfreiheit  und  staatlichen  Eingriffen  in  der  Weise,
daß  zwar  nicht  mehr  von  einem  reinen  Liberalismus  die  Rede  sein  konnte,  wohl  aber  dessen
Grundlagen  noch  vorhanden  waren.  Es  ist  bezeichnend,  daß  sich  der  Sozialismus  und  die
        <pb n="128" />
        Gesamtwirtsohaft  und  Staat.

123

soziale  Bewegung,  die  aus  menschlichen  Gründen  gegen  die  sich  ergebenden  Unausgeglichenheiten ­
  Sturm  liefen,  in  Deutschland  auch  gegen  den  Staat  richteten,  weil  dieser  den  abhängigen ­
  Bevölkerungssohichten  als  eine  Einrichtung  zur  Aufreohterhaltung  der  Vormachtstellung ­
  der  Besitzenden  erschien.
Während  des  Krieges  ist  die  Wirtschaft,  wie  alles  andere,  der  staatlichen
Kriegsführung  untergeordnet  worden.  In  der  Nachkriegszeit  lassen  sich  in  dem
Verhältnis  von  Staat  zur  Wirtschaft  bemerkenswerte  Wandlungen  feststellen.
Wie  schon  bemerkt,  wird  nach  dem  Zusammenbruch  von  1918  der  Gedanke  der
Vollsozialisierung  fallen  gelassen;  aus  den  zahlreichen  Plänen,  Versuchen  und  Erörterungen ­
  schält  sich  eine  stärkere  Beteiligung  der  öffentlichen  Hand  in  der  Wirtschaft ­
  heraus  (Kommunalisierung),  suchen  die  Arbeiter  durch  das  Betriebsrätegesetz ­
  Einfluß  auf  die  Betriebe  zu  gewinnen,  während  im  übrigen  die  Wirtschaftsfreiheit ­
  beibehalten  wird.  In  der  Zeit  von  1924—1929  überläßt  der  Staat  den
Wiederaufbau  der  Wirtschaft  dieser  selbst;  die  private  Wirtschaft  tritt  wieder
stärker  in  den  Vordergrund.  Sie  versucht  durch  Rationalisierung  über  die  Schwierigkeiten ­
  hinweg  zu  kommen;  die  Unternehmer  sind  zugleich  die  Wirtschaftsführer, ­
  die  —  wie  die  Gewerkschaftsführer  —  jetzt  ihren  Einfluß  im  Staat  mit
allen  Mitteln  geltend  machen.  Die  Wirtschaftskrise  1931/32  bringt  einen  völligen
Umschwung  in  dem  Verhältnis  des  Staates  zur  Wirtschaft.  Da  sich  letztere  außerstande ­
  zeigt,  den  Rückgang  der  Produktion  aufzuhalten  und  die  Arbeitslosigkeit
einzudämmen,  und  da  vor  allem  die  Bankenkrise  eine  Gefährdung  des  wirtschaftlichen ­
  Verkehrs  heraufbeschwört,  entschließt  sich  der  Staat,  unter  Umgehung  des
Parlaments,  zu  weitgehenden  Eingriffen  in  die  Wirtschaft:  Übernahme  der  Gewährleistung ­
  für  die  Bankeinlagen,  Subventionen  an  notleidende  Industrien,  weitgehende ­
  Befreiungen  der  Schuldner  von  ihren  Verpflichtungen  (Osthilfe).  (Sozialisierungeiner ­
  notleidenden  Wirtschaft,  Eckert.)  Insbesondere  greift  die  Devisengesetzgebung ­
  weitgehend  in  dieWirtschaft  ein;  durch  sie  wird  schließlich  jeder  Einzelne ­
  der  Zahlungsbilanz  untergeordnet,  deren  Gestaltung  nicht  zuletzt  wieder  von
der  Politik  (der  anderen  Länder)  abhängig  ist.  Den  Höhepunkt  der  staatlichen
Wirtschaftspolitik  bildet  die  Notverordnung  vom  8.  Dezember  1931.  Sie  will  durch
Kostensenkung  den  letzten  Versuch  zur  Wiederaufrichtung  der  Wirtschaft
machen:  Herabsetzung  der  Löhne  und  Gehälter,  Aufhebung  der  Mietsverträge,
Herabsetzung  der  Zinsen,  Verstärkung  des  Schuldnerschutzes  —  eine  Fülle  von
Eingriffen  in  die  Wesensteile  der  freien  Wirtschaft,  daß  diese  fortan  nur  noch
dem  Namen  nach  besteht.  Mehr  oder  weniger  sind  alle  sich  sonst  nach  den  Regeln
der  freien  Wirtschaft  abspielenden  Vorgänge  durch  staatliche  Regelungen  abgelöst
worden.
Dieses  Verhältnis  von  Staat  zur  Wirtschaft  trägt  zunächst  noch  alle  Züge  des
Notbaus;  ein  unorganisches  Durcheinander  von  staatlichen  Maßnahmen  und  noch
überkommenen  wirtschaftlichen  Einrichtungen.  Es  hat  jedoch  die  Wirtschaftskrise ­
  nicht  zu  bannen  vermocht;  im  Gegenteil:  im  Gefolge  der  Wirtschaftskrise  ist
eine  politische  Umwälzung  allergrößten  Ausmaßes  eingetreten.  Das  deutsche  Volk
ist  unter  dem  Sinnsprueh  eines  nationalen  Sozialismus  in  Bewegung  geraten;  seine
Führer  haben  die  Macht  im  Staate  erobert  und  wollen  dem  Staat  wieder  umfassende ­
  und  höhere  Aufgaben  als  bisher  zuerkennen.  Die  Idee  des  totalen
Staates  (Schmitt)  will  das  Gefüge  der  Gesamtwirtschaft  einer  zentralen  Leitung ­
  unterstellen,  will  die  Unmenge  der  Einzelwirtschaften  eines  Volkes  zu  einer
geschlossenen  Einheit  zusammenfassen  und  in  den  Dienst  einer  verbesserten  allgemeinen ­
  Güterausstattung  des  ganzen  Volkes  stellen.
Mit  dem  Durchbruch  der  nationalsozialistischen  Staatsauffassung  soll  die  Wirtschaft ­
  aus  ihrer  im  liberalen  Zeitalter  gewonnenen  Stellung  verdrängt  werden.  In
der  grundlegenden  Schrift  von  Adolf  Hitler  heißt  es:  die  Wirtschaft  ist  nur
        <pb n="129" />
        124

Die  Gesamtwirtschaft.

eines  der  vielen  Hilfsmittel,  keineswegs  aber  das  wichtigste  und  niemals  Ursache
und  Zweck  eines  Staates.
3.  Die  nationalsozialistische  Wirtschaft.  Der  in  Deutschland  mit  großer  Kraft
zum  Durchbruch  gekommene  Nationalsozialismus  ist  eine  politische  Bewegung.
Geboren  aus  der  Bedrückung  durch  äußere  Feinde  und  aus  der  Entartung  des
Parlamentarismus  will  die  NSDAP,  eine  Erneuerung  der  Volksgemeinschaft  herbeiführen. ­
  Hier  sind  die  Ziele;  Wiederzurückführung  des  Volkes  auf  seine  ursprünglichen ­
  Kräfte  der  Rasse  und  des  Bodens,  Wiedergewinnung  der  Wehrhaftigkeit ­
  des  Volkes,  Wiederaufrichtung  sittlicher  Leitgedanken  der  Ehre,  Freiheit
und  Vaterlandshebe  und  nicht  zuletzt;  Überwindung  des  Klassenkampfes  durch
Bildung  einer  alles  umfassenden  deutschen  Volksgemeinschaft.  Als  nächste  Ziele
gelten  ferner  die  Beseitigung  der  alles  zermürbenden  Arbeitslosigkeit  durchWiederbesetzung
  alter  und  Schaffung  neuer  Arbeitsplätze  sowie  die  Wiedergesundmachung ­
  und  Kräftigung  des  notleidenden  Bauernstandes.  So  machen  sich  die
Lebensäußerungen  des  Nationalsozialismus  zunächst  und  in  erster  Linie  auf  politischem ­
  Gebiet  bemerkbar:  Aufhebung  des  Parlamentarismus,  Eingliederung
der  Partei  in  die  Regierung,  Beseitigung  der  Länderhoheiten,  Wiederherstellung
des  Berufsbeamtentums  und  nach  außen:  Kampf  gegen  die  Schuldlüge,  Befreiung
von  den  Fesseln  des  Versailler  Vertrages  und  Gleichberechtigung  unter  den
Völkern.
Für  die  Umgestaltung  der  Wirtschaft  und  ihre  Eingliederung  in  die  Ziele  der
nationalsozialistischen  Politik  sieht  das  Arbeitsprogramm  der  NSDAP,  die  folgenden ­
  hauptsächlichsten  Aufgaben  vor;
1.  Abschaffung  des  arbeits-  und  mühelosen  Einkommens,  Brechung  der  Zinsknechtschaft;
2.  Verstaatlichung  aller  vergesellschafteten  Betriebe;
3.  Gewinnbeteiligung  an  Großbanken;
4.  Schaffung  und  Erhaltung  eines  gesunden  Mittelstandes,  sofortige  Kommunalisierung
der  großen  Warenhäuser  und  ihre  Vermietung  zu  billigen  Preisen  an  kleine  Gewerbetreibende;
5.  Abschaffung  des  Bodenzinses,  Verhinderung  jeder  Bodenspekulation,  ferner  die  unentgeldliche
  Enteignung  von  Boden  für  gemeinnützige  Zwecke.  (Diese  letzte  Forderung  richtet
sich  nach  der  Auslegung  Adolf  Hitlers  vom  13.  April  1928  auf  die  Möglichkeit  der
Enteignung  unrechtmäßig  erworbenen  oder  nicht  nach  den  Gesichtspunkten  des  Volkswohls
verwalteten  Bodens,  in  erster  Linie  gegen  die  jüdischen  Grundspekulationsgesellschaften.)
6.  Großzügiger  Ausbau  der  Altersversorgung.
Bei  dem  Versuche  der  Verwirklichung  dieser  Leitsätze  stellte  sich  heraus,
daß  im  Bereiche  der  Wirtschaft  die  Dinge  nicht  immer  so  einfach  liegen,
als  daß  es  möglich  wäre,  die  Umgestaltungen  sofort  und  in  vollem  Umfange
durchzuführen.  Zudem  entstand  die  Gefahr,  daß  sich  das  Übel,  unter  dem
das  Volk  besonders  stark  zu  leiden  hatte:  die  große  Arbeitslosigkeit  leicht
weiter  verschlimmern  konnte,  wenn  diese  oder  jene  Maßnahme  nicht  zum  Erfolge
führte.  Das  Merkmal  einer  jeden  echten  Revolution  ist  die  instinktiv  empfundene
und  gewollte  Aufstellung  neuer  Ziele,  die  bewußte  Vernachlässigung  des  Gewordenen ­
  und  der  plötzliche  Übergang  zu  neuen  Anschauungen.  Diese  Merkmale  einer
Revolution  hat  der  Nationalsozialismus  mit  erstaunlicher  Tatkraft  und  großen
Erfolgen  auf  den  meisten  Gebieten  des  menschlichen  Gemeinschaftslebens  durchgeführt, ­
  insbesondere,  wie  bereits  angedeutet,  auf  dem  Gebiete  der  Politik.  Die
Frage  war  und  ist:  ob  solche  revolutionären  Zielsetzungen  und  Handlungen  auch
auf  dem  Gebiete  der  Wirtschaft  erforderlich  und  möglich  sind.
Die  erste  Frage:  ob  erforderlich,  ist  dahin  zu  beantworten,  daß  klar  zutage  getreten ­
  war,  daß  sich  die  Wirtschaft  in  ihrer  bisherigen  Gestalt  und  ihrem  Vollzug
nicht  fähig  gezeigt  hatte,  von  sich  aus  eine  Wendung  zum  Besseren,  d.  h.  eine  Beseitigung ­
  der  Arbeitslosigkeit  herbeizuführen.  So  unbestritten  es  ist,  daß  der  Kapitalismus ­
  bei  wachsender  Bevölkerung  und  Ausdehnung  der  Gesamtwirtschaft
beachtenswerte  Höchstleistungen  zutage  gefördert  hat,  ebenso  sicher  hat  sich  er ­
        <pb n="130" />
        Gesamtwirtschaft  und  Staat.

125

wiesen,  daß  er  die  umgekehrte  Aufgabe:  die  gewaltig  aufgeblähten  Produktionseinricbtungen
  einer  schwindenden  Kaufkraft  anzupassen  nur  mit  dem  Erfolg  einer
großen  Arbeitslosigkeit  und  Kapitalzerstörung  zu  lösen  versucht  hatte.  Das
Versagen  der  Wirtschaft,  ihre  eigenen  Angelegenheiten  zu  ordnen,  ist  freilich  zu
einem  großen  Teil  mitbedingt  durch  die  bisherige  Politik,  die  von  außen  her
(Sieger  und  Besiegte)  sowie  von  innen  her  (Arbeitslosigkeit  und  Klassenkampf)  in
eine  verhängnisvolle  Sackgasse  gedrängt  worden  war.
Die  andere  Präge:  ob  die  revolutionäre  Umgestaltung  der  Wirtschaft  im  Sinne
der  nationalsozialistischen  Zielsetzungen  möglich  erscheint,  ist  praktisch  —  in
ihren  Mitteln  und  Wegen  •—  zunächst  in  anderer  Weise  gelöst  worden,  als  nach
dem  Wirtschaftsprogramm  der  NSDAP,  hätte  angenommen  werden  können.
Zwar  haben  in  der  Wirtschaft  zahlreiche  Eingriffe  stattgefunden  —  Gleichschaltung ­
  in  den  Verbänden,  Besetzung  von  Posten  mit  Angehörigen  der  Partei,  Schließung ­
  von  Geschäften  —,  doch  hat  es  die  Regierung  alsbald  für  nicht  richtig
gehalten,  die  Führung  in  der  Umgestaltung  der  Wirtschaft  wieder  seihst  in  die
Hand  zu  nehmen.  Sie  hat  sich  in  ihren  Maßnahmen  von  dem  Grundsatz  leiten
lassen,  zwar  von  ihrer  allgemeinen  Einstellung  zur  Wirtschaft  nichts  nachzulassen,
wohl  aber  zur  Erreichung  ihrer  Ziele  behutsam  vorzugehen  und  dabei  auf  die  besondere ­
  Stellung,  die  die  Wirtschaft  im  Gemeinschaftsleben  des  Volkes  einnimmt,
entsprechend  Rücksicht  zu  nehmen.
Aus  den  bisherigen  Maßnahmen  (und  den  Erklärungen  der  verantwortlichen
Männer)  läßt  sich  die  Grundeinstellung  des  nationalsozialistischen  Staates  zur
Wirtschaft  wie  folgt  erkennen:
Nach  den  Worten  des  Führers  und  Reichskanzlers  hat  „die  Wirtschaft  der
Politik  zu  dienen“.  Damit  ist  der  Wirtschaft  ein  bestimmter  Platz  zugewiesen:
Dienst  an  der  Volksgemeinschaft.  Sie  soll  die  materiellen  Mittel  liefern,  die  erforderlich ­
  sind,  um  die  Ziele  der  allgemeinen  Politik  nach  Wohlfahrt  des  Ganzen,
Sicherung  des  einzelnen  in  seiner  Lebensgestaltung  und  Sicherheit  des  Volkes  nach
innen  und  außen,  zu  verwirklichen.  Auf  diese  Ziele  hat  sich  die  Wirtschaft  einzustellen, ­
  die  Gesamtwirtschaft  wie  letzlich  jeder  einzelne  Wirtschaftsbetrieb.  Wie
alles  andere,  untersteht  auch  die  Wirtschaft  dem  Grundsatz:  Gemeinnutz  geht  vor
Eigennutz!  Hiermit  ist  nicht  gesagt,  daß  nunmehr  die  Wirtschaft  kein  Eigenleben
mehr  hat  oder  gar,  daß  die  politischen  Mittel  und  Methoden  nun  einfach  auf  die
Wirtschaft  zu  übertragen  wären.  Die  Politik  wird  vielmehr  in  ihren  Zielen  und
Mitteln  das  Wesen  und  die  Eigentümlichkeiten  der  Wirtschaft,  die  es  zu  erkennen
gilt,  nicht  unberücksichtigt  lassen  können.  Immerhin  ergibt  sich,  daß  der  Begriff
der  reinen  Privatwirtschaft  der  Vergangenheit  angehört,  wenn  als  oberster  Grundsatz ­
  die  Ausrichtung  auf  die  Gesamtheit  aufgestellt  wird.  Man  spricht  daher
besser  von  einer  gemeinwirtschaftlich  ausgerichteten  Privatwirtschaft  (die  sich
damit  der  öffentlichen  Wirtschaft  nähert.  Vgl.  BI).
Innerhalb  dieser  Platzanweisung  sollen  die  Grundlagen  des  Wirtschaftens  bestehen ­
  bleiben:  das  Privateigentum,  die  Vertragsfreiheit  und  der  freie  Wettbewerb.
Nach  wie  vor  kann  jeder  Volksgenosse  seine  Arbeit  in  den  Dienst  einer  Vermögensansammlung ­
  stellen;  nur  soll  er  bedenken,  daß  es  die  Gemeinschaft  ist,
die  ihm  diese  Möglichkeit  gibt  und  ihm  den  notwendigen  Schutz  gewährt.  Er
muß  daraus  erkennen,  daß  das  Privateigentum  ihm  die  Pflicht  auferlegt,  es  im
Sinne  der  Gesamtheit  zu  verwalten.  Eine  Verwendung  des  Vermögens,  die  das
Volksganze  schädigt,  läßt  der  Nationalsozialismus  nicht  zu.  Dasselbe  gilt  von  der
Vertragsfreiheit;  sie  ist  gesichert,  soweit  die  Handlungen  sich  nicht  gegen  die  Interessen ­
  der  Gesamtheit  richten.  Somit  besteht  die  Möglichkeit  fort,  daß  die  Wirtschaftvon
  den  einzelnen  Volksgenossen  betrieben  wird.  Der  Führer  hat  wiederholt
betont,  daß  sich  auf  dieser  Grundlage  die  schöpferische  Initiative  des  einzelnen  ent ­
        <pb n="131" />
        126

Die  Gesamtwirtsohaft.

falten  soll,  die  —  insbesondere  in  der  Gegenwart  ■—■  ein  wertvolles  Hilfsmittel  darstellt, ­
  die  Wirtschaft  wieder  in  Gang  zu  bringen  und  zu  fördern.  Mit  der  Anerkennung ­
  dieser  Grundlagen  rückt  der  Nationalsozialismus  weit  vom  marxistischen
Sozialismus  ah,  der  das  Heil  in  einer  zentralistisch-bürokratischen  Lenkung  der
Produktion  sah.  Der  nationalsozialistische  Staat  will  nicht  selbst  Wirtschaft
treiben,  sondern  die  Wirtschaft  führen.
Diese  Grundeinstellung  bedeutet  weiter,  daß  grundsätzlich  an  der  freien  Marktwirtschaft ­
  festgehalten  wird.  Dazu  gehört  der  freie  Wettbewerb.  Es  wird  ausdrücklich ­
  betont,  daß  dieser  —  von  seinen  Entartungserscheinungen  her  gesehen
—  nicht  etwa  als  ein  notwendiges  Übel  anzusehen  sei,  sondern  für  die  Bestgestaltung ­
  der  Wirtschaft  als  wertvoll  zu  gelten  habe.  Natürlich  gilt  auch  hier  der  Grundsatz ­
  des  fair  play  und  der  immer  gegenwärtige  Gedanke  an  die  Auswirkungen  auf
die  Gesamtheit.  Man  kann  daher  die  nationalsozialistische  Wirtschaft  im  Gegensatz ­
  zur  freien  Marktwirtschaft  als  eine  veredelte  Marktwirtschaft  bezeichnen.
Die  Veredelung  kommt  darin  zum  Ausdruck,  daß  der  nationalsozialistische  Staat
die  Preisbildung  so  gestalten  will,  daß  sie  wieder  mehr  den  volkswirtschaftlich
richtigen  Preis  zum  Ausdruck  bringt.  Jedenfalls  sollen  diejenigen,  die  als  Personen,
Wirtschaftsbetriebe  und  sonstige  Stellen  hinter  den  anonymen  Größen  von
Angebot  und  Nachfrage  stehen,  in  ihren  Handlungen  bei  der  Preisfestsetzung  auf
dieses  Ziel  Rücksicht  nehmen:  fürwahr  eine  große  Aufgabe,  deren  Lösung  innigst
zu  wünschen  ist,  aber  nicht  leicht  sein  wird.  Sie  setzt  nicht  nur  genaue  Kenntnis
des  Marktes,  der  Preisbildungsvcrgänge  und  den  guten  Willen  aller  Beteiligten,
sondern  auch  die  Berücksichtigung  der  weltwirtschaftlichen  Verflechtungen  voraus. ­
  (Vgl.  die  besonderen  staatlichen  Maßnahmen  zur  Preispolitik  in  der  Landwirtschaft ­
  im  Anhang.)
Auf  diesen  Grundlagen,  die  der  nationalsozialistische  Staat  der  Wirtschaft
stellt,  soll  sich  die  Leistung  des  einzelnen  in  der  Wirtschaft  wieder  voll  entfalten.
Das  Leistungsprinzip  gehört  zum  wesentlichen  Merkmal  der  nationalsozialistischen
Wirtschaftsauffassung;  jeden  anzuspornen,  sein  Bestes  zu  geben  und  hierfür  die
Voraussetzungen  zu  schaffen.  Dieser  Einstellung  entspricht  es,  wieder  mehr  den
Sinn  und  Segen  der  Arbeit  zu  betonen  und  nicht  nur  die  äußeren  Bedingungen  für
die  Arbeit  sicherzustellen,  wie  es  bisher  häufig  in  einseitigerWeise  geschehen  ist.
Und  das  letzte:  wenn  auch  die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe  (wie  jeder  einzelne
Volksgenosse)  unter  dem  Leitsatz  vom  Gemeinnutz  handeln  sollen,  so  soll  und
kann  nicht  gemeint  sein,  daß  damit  nun  die  unmittelbaren  Ziele  des  Wirtschaftsbetriebs ­
  :  die  Rentabilität  und  die  Wirtschaftlichkeit  aufgehoben  seien.  Was  insbesondere ­
  die  Rentabilität  anlangt,  so  bleibt  das  Gewinnstreben  und  die  Kapitalrechnung ­
  in  Kraft.  Ihre  Anwendung  und  Durchführung  finden  jedoch  in  der
Rücksichtnahme  auf  die  Erfordernisse  der  Gesamtheit  eine  Grenze;  die  schrankenlose ­
  Selbstsucht  wird  dem  Dienst  an  der  Volksgemeinschaft  untergeordnet.
Man  wird  zu  beachten  haben,  daß  im  Grunde  genommen  die  Rentabilität  ein  Ausdruck ­
  dafür  ist,  daß  auch  ein  gesamtwirtschaftlicher  Erfolg,  die  Befriedigung  von
Bedürfnissen  durch  die  in  den  Wirtschaftsbetrieben  erstellten  Güter,  eingetreten
ist.  Darüber  hinaus  wird  es  nicht  immer  leicht  sein  (wegen  der  Verwickeltheit  der
wirtschaftlichen  Beziehungen  zu  den  anderen  Gebieten  des  Gemeinschaftslebens)
zu  erkennen,  was  als  Gesamtnutzen  anzusehen  ist  und  worin  die  Gefährdung
besteht.  Vor  allem  wird  es  nicht  immer  leicht  sein,  den  Zusammenklang  zwischen
den  Notwendigkeiten  des  Wirtschaftsbetriebes  und  dem  Leitsatz:  Gemeinnutz
geht  vor  Eigennutz  zu  finden.  Man  wird  wohl  jeden  Pall  gesondert  beurteilen
müssen.
Indem  der  nationalsozialistische  Staat  der  Politik  wie  der  Wirtschaft  ein
oberstes  Ziel  setzt:  Dienst  an  der  Volksgemeinschaft,  erhält  zugleich  das  viel  um ­
        <pb n="132" />
        Gesamtwirtsciiaft  und  Staat.

127

strittene  Wort  von  der  Produktivität  einen  eindeutigen  Sinn.  Jetzt  handelt  es
sich  nicht  mehr  allein  um  die  gemeinwirtschaftliche  Wirtschaftlichkeit  (Produktivität ­
  im  herkömmlichen  Sinne),  sondern  unter  Produktivität  ist  nunmehr  zu
verstehen:  Bestgestaltung  der  Volksgemeinschaft  mit  Hilfe  der  Wirtschaft.  Diese
politische  Produktivität  bedeutet  wiederum  nicht,  daß  sie  nun  einfach  an  die  Stelle
der  Rentabilität  zu  treten  hat.  Für  den  einzelnen  Wirtschaftsbetrieb  bleiben  in
seinem  Bereich  die  Begriffe;  Rentabilität  (Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung)
und  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  (Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes)  bestehen.
Sie  erhalten  hingegen  in  dem  übergeordneten  Satz  von  dem  Gemeinnutz  einen
neuen  Maßstab  für  ihre  Wertung.  Daraus  folgt  allerdings,  daß  sich  die  Rentabilität ­
  unter  Umständen  nationalpolitischen  Forderungen  unterordnen  muß.
Eine  besondere  Stellung  nimmt  das  Verhältnis  des  Staates  zur  Landwirtschaft  ein.
Die  deutsche  Landwirtschaft  ist  seit  einem  halben  Jahrhundert  zu  einem  Sorgenkind  des
Staates  geworden.  Die  sprunghafte  Entwicklung  der  Landwirtschaft  in  jungen  Überseeländern ­
  hat  die  Rentabilitätsgrundlage  der  deutschen  Landwirtschaft  so  zerrüttet,  daß  sie
durch  Zölle  geschützt  werden  mußte,  wenn  sie  nicht  ganz  zugrunde  gehen  sollte.  In  besonders
starkem  Maße  ist  die  Landwirtschaft  in  die  Krise  1931/32  verstrickt  worden;  durch  den  gewaltigen ­
  Sturz  der  Agrarpreise  in  den  Überseeländern,  die  Unterhöhlung  des  Zollsohutzes
infolge  der  Währungsentwertungen,  wie  nicht  zuletzt  durch  die  große  Verschuldung,  in  die  die
Landwirtschaft  hineingetrieben  worden  ist.  Wenn  jetzt  der  nationalsozialistische  Staat  der
Landwirtschaft  zu  Hilfe  kommt,  so  leiten  ihn  dabei  noch  andere  Ziele  als  die  unmittelbare
Wiederherstellung  der  Rentabilitätsgrundlagen.  Es  kommt  zugleich  darauf  an,  die  Verbundenheit ­
  der  Bauern  mit  der  Scholle  wieder  sicher  zu  stellen,  die  Landbevölkerung  im  ganzen  zu
stärken,  um  auf  diese  Weise  den  Zuzug  in  die  Großstädte  und  in  die  Großbetriebe  zu  unterbinden, ­
  nicht  zuletzt  aber  die  Wehrkraft  des  ganzen  Volkes  durch  die  Nahrungsfreiheit,  d.  h.
Unabhängigkeit  von  ausländischen  Zufuhren,  zu  stärken.  Diesen  weitgesteckten  Zielen
entsprechen  die  besonderen  Maßnahmen,  die  erlassen  worden  sind:  verstärkter  Zollschutz,
Regelung  der  Eettwirtschaft,  die  Erbhofgesetzgebung,  die  Festsetzung  der  Preise  für  die
landwirtschaftlichen  Erzeugnisse,  die  Bildung  eines  Reichsnährstandes  (s.  u.).  Das  sind
große  Ziele,  große  Taten  —  sie  enthalten  aber  auch  große  Wagnisse,  die  ebenso  große  Wachsamkeit ­
  wie  Vorsicht  erheischen,  wenn  Störungen  vermieden  werden  sollen.
Man  hat  diese  besondere  Regelung  der  Landwirtschaft,  von  der  die  Regierung  selbst  erklärt ­
  hat,  daß  sie  nicht  ohne  weiteres  auf  die  übrige  Wirtschaft  übertragen  werden  könne  und
solle,  als  eine  Herausnahme  aus  der  kapitalistischen  Wirtschaft  bezeichnet.  Diese  Fassung
kann  leicht  mißverstanden  werden,  wenn  nicht  gesagt  wird,  was  unter  kapitalistischer  Wirtschaft ­
  verstanden  werden  soll.  Sicherlich  wird  nicht  gemeint  sein,  daß  der  Bauer  keine
Rechnung  mehr  über  seine  Aufwendungen  und  Einnahmen  führen  soll,  daß  er  nicht  weiter
sparsam  wirtschaften  und  Überschüsse  erzielen  soll;  wohl  ist  ihm  durch  das  Erbhofgesetz
die  Veräußerung  seines  Besitzes  unmöglich  gemacht.  Was  sonst  vorliegt,  ist:  daß  für  die
Preisgestaltung  der  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse  die  freie  Marktwirtschaft  außer  Kraft
gesetzt  worden  ist,  übrigens  ähnlich  wie  es  bis  dahin  in  weitgehendem  Maße  für  die  industriellen
Rohstoffe  bereits  geschehen  war.
4.  Die  ständische  Wirtschaft.  Wir  haben  gesehen,  daß  der  nationalsozialistische
Staat  den  Wirtschaftsbetrieben  die  Einstellung  auf  die  nationalsozialistische  Zielrichtung ­
  wie  auch  den  Ausgleich  etwa  widerstrebender  Interessen  selbst  überläßt.
Er  setzt  in  die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe,  d.  h.  in  die  ihr  angehörigen  Personen,
das  Vertrauen,  daß  sie  sich  in  ihren  Maßnahmen  und  Handlungen  von  dem  übergeordneten ­
  Satz:  Gemeinnutz  geht  vor  Eigennutz  leiten  lassen.  Dies  bedeutet
nichts  anderes  als  die  Aufrichtung  einer  neuen  Wirtschaftsgesinnung  (an  Stelle
der  dem  Kapitalismus  innewohnenden  Möglichkeit  des  Nur-Geldverdienens).  Somit ­
  wird  die  nationalsozialistische  Wirtschaftsgesinnung  zur  Grundlage  des  Wirtschaftens
  überhaupt,  auf  der  das  Leistungsprinzip  und  der  Dienst  an  der  Volksgemeinschaft ­
  verwirklicht  werden  soll.
Dort,  wo  die  neue  Wirtschaftsgesinnung  nicht  als  ein  ursprünglicher  revolutionärer ­
  Vorgang  empfunden  wird,  sieht  der  Staat  es  als  seine  Aufgabe  an,  dem
Übergang  vom  alten  zum  neuen  Geist  die  Wege  zu  ebnen.  Wie  auf  politischem
Gebiet  —  Hitlerjugend,  SA-  und  SS-Dienst,  Arbeitslager,  Führersohulen  —,  so
trifft  er  auch  in  der  Wirtschaft  umfassende  Maßnahmen,  um  der  nationalsoziali ­
        <pb n="133" />
        128

Die  Gesamtwirtschaft.

stischen  Wirtschaftsgesinnung  Ausbreitung  und  Vertiefung  zu  verschaffen.  Dieser
Aufgabe  diente  schon  früher  —  vor  der  Machtübernahme  •—  und  auch  heute  noch
in  erster  Linie  die  NSBO.  (Nationalsozialistische  Betriebszellenorganisation),  die
in  jedem  Betrieb  (und  in  den  einzelnen  Abteilungen  der  Betriebe)  durch  Mitglieder
der  Partei  eine  erste  Überwachung  in  dieser  Hinsicht  ausübt.  Darüber  hinaus  wird
durch  eingehende  Schulung,  allgemeine  Aufklärungsschriften,  wie  in  den  großen
Reden  der  Führer  ständig  an  diese  Wirtschaftsgesinnung  erinnert  und  ihre  Bedeutung ­
  für  die  Gestaltung  der  Wirtschaft  hervorgehoben.
Einen  besonderen  Raum  in  diesen  Bemühungen  nimmt  die  Frage  ein,  ob  die
Wirtschaft  nicht  im  ganzen  so  gestaltet  werden  kann,  daß  durch  die  besondere
Form  zugleich  die  neue  Wirtschaftsgesinnung  lebendig  wird.  Wir  stoßen  hier  auf
das  Problem  der  ständischen  Wirtschaft.  Es  wäre  aber  voreilig,  für  diese  Form,
deren  der  Nationalsozialismus  bedarf,  um  seine  Ziele  zu  verwirklichen,  etwa
Beispiele  oder  Vorbilder  aus  der  Vergangenheit  heranzuziehen  oder  gar  aus  dem
Wort  „ständisch“  Art  und  Inhalt  der  neuen  Form  der  Wirtschaft  ableiten  zu
wollen.  Der  Nationalsozialismus  will  —  nach  den  eindeutigen  Erklärungen  seiner
verantwortlichen  Männer  —  aus  der  besonderen  Eigentümlichkeit  und  Lage  der
deutschen  Wirtschaft  wie  der  deutschen  Menschen  die  Form  entwickeln  und
gestalten,  wie  sie  diesen  Eigentümlichkeiten  am  besten  entspricht.  So  ist  es  nur
folgerichtig,  wenn  die  Regierung  gegenüber  den  zahlreichen  (und  sicherlich  wohlgemeinten) ­
  Vorschlägen  von  seiten  Berufener  und  Unberufener  doch  große  Zurückhaltung ­
  an  den  Tag  legt.
Nachdem  für  die  freien  Berufe  die  Reichskulturkammer  gebildet  und  ferner
klargestellt  worden  ist,  daß  die  Deutsche  Arbeitsfront,  die  alle  schaffenden  Deutschen ­
  (mit  Ausnahme  der  Beamten)  umfaßt,  sich  vorwiegend  der  seelischen  Seite
des  Menschen  (Kraft  durch  Freude)  widmen  soll,  ist  die  Regierung  mit  zwei  richtungweisenden ­
  und  bahnbrechenden  Maßnahmen  auf  dem  eigentlichen  Gebiet  der
Wirtschaft  vorgegangen,  die  die  nationalsozialistischen  Zielsetzungen  verwirklichen ­
  sollen.
Die  erste  betrifft  die  Landwirtschaft.  Das  Gesetz  vom  13.  September  1933
sieht  die  Bildung  eines  Reichsnährstandes  vor.
Eingesohlossen  im  Reichsnährstand  ist  nicht  nur  die  Landwirtschaft  mit  den  verwandten
Gebieten  der  Forstwirtschaft,  Fischerei  und  Imkerei  sowie  des  Weinbaus,  sondern  auch  die
Wirtschaftsbetriebe,  die  von  Bedeutung  für  die  Verteilung  und  Weiterverarbeitung  der  in  der
Landwirtschaft  und  den  verwandten  Betrieben  gewonnenen  Erzeugnisse  sind.  Als  solche  sind
vorgesehen:  Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen  und  landwirtschaftlichen  Bedarfsstoffen, ­
  Mühlen  aller  Art,  Handel  mit  viehwirtschaftliohen  Erzeugnissen,  die  Fleischwarenindustrie, ­
  der  Hopfenhandel,  die  Brauereien,  die  Stärke-  und  Branntweinbetriebe,  die
Fisch-,  Fett-  und  Milchwirtschaft,  Handel  mit  Lebens-  und  Genußmitteln,  der  Holzhandel
u.  a.  m.
Man  erkennt  die  Sonderregelung;  Ausgangspunkt  und  Abgrenzung  für  die
Zusammenfassung  der  Wirtschaftsbetriebe  bildet  das  Endergebnis,  die  Ernährung
des  Menschen  (daher  Reichsnährstand).  Hier  wird  also  die  bis  dahin  übliche  Bedeutung ­
  des  Wortes  Stand  als  das  Merkmal  gleichartiger  Tätigkeit  oder  Herkunft
bewußt  aufgegeben  und  auf  die  Mitwirkung  an  einem  einheitlichen  Mittel  der  Bedürfnisbefriedigung, ­
  der  Ernährung,  ausgerichtet.  Der  Reichsnährstand  umschließt
also  Gütergewinnungs-  und  Güterverarbeitungsbetriebe,  auf  dem  Gebiet  der  erfaßten ­
  Güter  sowohl  Handels-  wie  Handwerks-  und  Industriebetriebe.  Diese  Zusammenfassung ­
  erhält  ihre  Erklärung  aus  den  besonderen  Aufgaben,  die  dem
Reichsnährstand  gesetzt  worden  sind:  Sicherung  der  Nahrungsfreiheit  des  Volkes
sowie  besondere  Stärkung  der  landwirtschafthohen  (bäuerlichen)  Bevölkerung.
Infolgedessen  sind  auch  die  Befugnisse,  die  dem  Reichsnährstand  zugewiesen  worden ­
  sind,  ganz  besonderer  Art;  er  kann  alle  Maßnahmen  ergreifen,  die  diesen
        <pb n="134" />
        Gosamtwirtsohaft  und  Staat.

129

Zielen  entsprechen,  wobei  natürlich  der  Regierung  die  letzte  Entscheidung
zusteht.
Diese  Aufgaben  und  Vollmachten  sind  freilich  mehr  als  lediglich  die  Erzeugung  einer  nationalsozialistischen ­
  Wirtschaftsgesinnung;  sie  bedeuten  nichts  anderes  als  die  Möglichkeit
weitgehender  Eingriffe  in  die  Wirtschaft,  Organisation  des  Absatzes,  Preisgestaltung  und
nicht  zuletzt  Eingriff  in  die  Art  und  den  Umfang  der  gesamten  Herstellung.  Somit  sind  alle
Voraussetzungen  für  eine  Planwirtschaft  gegeben.  Will  man  den  Gefahren,  die  mit  einer
solchen  verbunden  sein  können,  aus  dem  Wege  gehen,  dann  wird  man,  solange  eine  Freiheit
des  Verbrauchs  besteht  und  der  Himmel  den  Ausfall  der  Ernte  bestimmt,  die  Regelung  der
Preise  und  der  Produktionsmenge  in  möglichst  guter  Übereinstimmung  mit  der  Marktgestaltung ­
  halten  müssen.  Allerdings  zeigt  der  Markt  für  landwirtschaftliche  Erzeugnisse
einen  besonderen  Aufbau  und  Ablauf,  so  daß  hier  eine  bestimmte  Ordnung  eher  möglich  ist,
als  bei  dem  andersartigen  Markt  für  die  gewerblichen  Güter.
Die  andere  Maßnahme  besteht  in  dem  unterm  27.  Februar  1934  erlassenen
Gesetz  zur  Vorbereitung  des  organischen  Aufbaus  der  deutschen  Wirtschaft.  Es
gibt  dem  Reichswirtschaftsminister  die  Ermächtigung,  für  die  gewerbliche  Wirtschaft ­
  die  Bildung  von  Wirtschaftsverbänden  vorzuschreiben,  denen  zwangsweise
alle  Wirtschaftsbetriebe  angehören  müssen.  Auf  Grund  dieses  Gesetzes  sind  die
Gruppen:  1.  Bergbau,  Hütten  usw.,  2.  Maschinen,  Elektrotechnik  usw.,  3.  Eisenund
  Metallwaren,  4.  Steine,  Erde,  Holz,  Bauwirtschaft,  5.  Chemie,  technische
Öle,  Papier,  6.  Leder,  Textilien,  Bekleidung,  7.  Nahrungs-  und  Genußmittel,
8.  Handwerk,  9.  Handel,  10.  Banken,  11.  Versicherung,  12.  Energiewirtschaft
gebildet  worden.  In  der  ersten  Durchführungsverordnung  vom  27.  November  1934
sind  die  ersten  sieben  Gruppen  zu  der  Reichsgruppe  Industrie  zusammengefaßt
worden,  zu  denen  die  übrigen  Gruppen  als  weitere  Reichsgruppen  treten.  Wie
man  sieht,  ist  hier  die  Ordnung  nach  der  Tätigkeit  (oder,  wie  in  B  dargestellt:
nach  dem  Gegenstand)  erfolgt.  Daraus  ergeben  sich  Überschneidungen  mit  dem
Gebilde  des  Reichsnährstandes,  die  besonders  geordnet  werden  müssen.
Die  neuen  Wirtschaftsverbände,  die  eine  Auflösung  oder  Umgestaltung  der
bisherigen  Verbände  erforderlich  machen,  sind  Gebilde  der  Selbstverwaltung,  die
in  erster  Linie  ihre  eigenen  Angelegenheiten  zu  ordnen  haben.  Sie  sollen  vor
allem  den  Selbstausgleich  von  Schwierigkeiten  besorgen,  die  sich  innerhalb  der
eigenen  Reihen  wie  im  Verkehr  mit  anderen  Wirtschaften  und  Wirtschaftsgruppen
ergeben,  und  zugleich  die  Möglichkeiten  der  Zusammenarbeit  gestalten.  Insbesondere ­
  haben  die  Wirtschaftsverbände  die  Aufgabe,  den  gesunden  Wettbewerb
zu  fördern  und  seine  Auswüchse  zu  bekämpfen.  Zu  diesem  Zweck  sind  Ehrengerichte ­
  vorgesehen,  die  mit  unparteiischen  Sachkennern  besetzt  sind  und  in
Zweifelsfällen  zu  entscheiden  haben.  Damit  werden  die  Ehrengerichte  zu  Hüterinnen ­
  der  neuen  Wirtschaftsgesinnung  bestellt,  deren  Pflege  den  Verbänden  als
weitere  Aufgabe  zugeteilt  ist.
Natürlich  sollen  die  neuen  Verbände  weder  den  Unternehmer  überflüssig
machen,  noch  ihm  seine  Verantwortung  abnehmen.  Es  ist  ferner  klar  gestellt
worden,  daß  ihnen  nicht  auch  die  Aufgaben  der  Kartelle  übertragen  werden.  Hiernach ­
  gehört  die  Festsetzung  von  Preisen  nicht  zu  den  Obliegenheiten  des  ständischen ­
  Auf  baus,  was  nicht  ausschließt,  daß  sich  die  Verbände  wohl  mit  der  Frage
nach  angemessenen  Preisen  unterhalten  dürfen.  Daraus  folgt,  daß  die  Kartellbildung ­
  außerhalb  des  ständischen  Aufbaus  bestehen  bleibt.  Der  Staat  hat  sich  jedoch
ausdrücklich  das  Recht  Vorbehalten,  in  die  Kartellpolitik  einzugreifen,  wenn  sich
die  Festsetzung  von  Preisen  gegen  die  Belange  der  Gesamtwirtschaft  richtet.  Hingegen ­
  werden  (und  können)  wohl  die  zahlreichen  Förderungsgemeinschaften  (vgl.
B  V)  einen  großen  Teil  ihrer  Arbeiten  an  die  neuen  Verbände  abtreten.
Es  ist  vorgesehen,  daß  der  Führer  des  Gesamtverbandes  wie  auch  die
Führer  der  Hauptgruppen  mit  den  entsprechenden  Stellen  des  Reichswirtschaftsministeriums ­
  in  Verbindung  stehen.  Damit  ist  ein  organischer  Zusammenhang
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaltsbetrleb.  I.  9
        <pb n="135" />
        130

Die  Gesamtwirtschaft.

und  Zusammenklang  der  in  den  Verbänden  zusammengeschlossenen  Wirtschaftsbetriebe ­
  mit  der  Wirtschaftspolitik  der  Regierung  gegeben,  also  eine  unmittelbare
Verbindung  zur  Politik  hergestelit.  Der  Reichswirtschaftsminister  hat  es  zwar  abgelehnt, ­
  in  diesen  seinen  Maßnahmen  die  Verwirklichung  des  ständischen  Auf  baus
der  Wirtschaft  zu  sehen.  Doch  der  Name  besagt  noch  nichts;  in  Wirklichkeit  ist
dies  ein  Weg,  auf  dem  die  nationalsozialistische  Idee  von  der  ständischen  Wirtschaft ­
  verwirklicht  werden  kann.
Die  genaue  Abgrenzung  der  Aufgaben  der  Wirtschaftsverbände,  ihre  Arbeitsweise  wie
ihre  Abgrenzung  nach  unten  (Wirtschaftsbetriebe)  und  oben  (Staat)  werden  sich  erst  allmählich ­
  entwickeln.  Das  gilt  auch  für  die  Abgrenzung  ihrer  Arbeit  gegenüber  den  bezirklichen
Zusammenschlüssen  (Industrie-,  Handels-  und  Handwerkskammern),  die  soeben  in  die  Reichswirtschaftskammer ­
  zusammengefaßt  worden  sind.
Anhang;  Die  nationalsozialistische  Wirtschaftspolitik.
Wenn  der  nationalsozialistische  Staat  den  Wirtschaftsbetrieb  grundsätzlich ­
  der  privaten  Initiative  überläßt,  so  beansprucht  er  doch  für  sich  die
Führung  der  Gesamtwirtschaft.  Diese  Führung  äußert  sich  in  vierfacher  Weise:
1.  indem  der  Staat  die  Grundgesetze  für  die  Wirtschaft  aufstellt  (wie  sie  oben
unter  3  dargelegt  worden  sind);  2.  indem  der  Staat  Einrichtungen  schafft,  die
helfen  sollen,  jenen  Grundgesetzen  Geltung  zu  verschaffen  (vgl.  4.  ständischer  Aufbau ­
  der  Wirtschaft);  3.  indem  der  Staat  besondere  Hinweise  für  die  Wirtschaftsausübung ­
  und  Ausrichtung  der  Wirtschaft  im  ganzen  (wie  ihrer  einzelnen  Teile)
auf  die  politische  Zielsetzung  gibt;  4.  indem  der  Staat  mit  Maßnahmen  oder  Verordnungen ­
  eingreift,  wo  er  glaubt,  daß  die  Beteiligten  selbst  nicht  in  der  Lage
sind,  die  Zielsetzungen  zu  erfüllen.
Die  Hinweise,  Ausrichtungen  und  Zielsetzungen  sind  in  dem  Programm  der
NSDAP  enthalten,  das  bereits  erwähnt  wurde;  sie  werden  ferner  in  richtunggebenden ­
  Ansprachen  und  Reden  von  seiten  der  Partei  und  der  Regierung  fortlaufend
der  Öffentlichkeit  übermittelt.  Besonders  zahlreich  sind  die  gesetzlichen  Maßnahmen, ­
  durch  die  der  Staat  die  Wirtschaftsbetriebe  (oder  die  Einzelpersonen)
anhält,  ihr  Verhalten  entsprechend  einzurichten,  und  auf  Grund  deren  der  Staat
selbst  zur  Wirtschaft  greift,  um  die  Gesamtwirtschaft  im  Sinne  seiner  Politik  zu
gestalten.
Abschließend  sollen  im  folgenden  die  wichtigsten  wirtschaftspolitischen  Maßnahmen, ­
  die  der  nationalsozialistische  Staat  seit  seiner  Machtübernahme  in  Angriff ­
  genommen  hat,  kurz  angeführt  werden:
Zur  Bekämpfung  der  Arbeitslosigkeit  ist  der  Staat  mit  großen  Arbeitsbesohaffungsplänen
beispiel-  und  anstoßgebend,  z.  T.  auch  durch  große  finanzielle  Beihilfen  hervorgetreten.
Vorwiegend  sollen  diese  Maßnahmen  einer  schnellen  Unterbringung  möglichst  vieler  Volksgenossen ­
  in  eine  Arbeitsstelle  dienen.  Zu  diesem  Zweck  sind  besondere  Gebiete  herausgegriffen ­
  worden;  Fernstraßennetz,  Verbesserung  der  Wege,  Wasser-  und  Wasserstraßenbau,
Erneuerung  des  Alt-Hausbesitzes,  Bodenverbesserungen  und  Siedlung,  Förderung  der
Motorisierung  des  Verkehrs  und  der  Elektrifizierung  der  Haushalte  und  der  Landwirtschaft ­
  u.  a.  m.  Bei  der  Aufbringung  der  Mittel  ist  die  Regierung  von  den  vielen  uferlosen
Plänen,  die  bestanden,  abgerückt;  die  endgültige  Regelung  der  zunächst  kurzfristig  aufgenommenen
  Geldmittel  durch  Rückzahlung  (Haushalt)  und  durch  spätere  Umwandlung  in
Anleihen  ist  vorgesehen.  Daneben  sind  die  Ziele  einer  besseren  Ausnutzung  deutscher  Rohstoff- ­
  und  Energiequellen  in  Angriff  genommen  worden,  indem  eine  genauere  Kenntnis  der
deutschen  Bodenschätze  (wie  Erdöl,  Erz)  und  Bodenerzeugnisse  und  eine  bevorzugte  Benutzung ­
  dieser  Rohstoffe  und  eine  Vereinheitlichung  und  Verbilligung  der  Elektrizitätspreise
erstrebt  wird.  Die  Forderungen  auf  dem  Gebiet  der  Elektrizitäts-Versorgung  gipfeln  in
einer  Verstaatlichung  dieses  Industriezweiges.  Durch  das  Gesetz  über  den  Verkehr  mit
industriellen  Rohstoffen  (22.  März  1934)  wird  der  Wirtsohaftsminister  ermächtigt,  Beschaffung, ­
  Verteilung,  Lagerung,  Absatz  und  Verbrauch  von  industriellen  Rohstoffen  und
Halberzeugnissen  zu  überwachen  und  zu  regeln.  Dies  geschieht  durch  die  sog.  Überwachungsstellen, ­
  die  nach  den  verschiedenen  Warenarten  gegliedert  sind.  Alle  diese  Maßnahmen
        <pb n="136" />
        Gesamtwirtsohaft  und  Staat.

131

hängen  eng  mit  den  Fragen  des  deutschen  Außenhandels  zusammen.  Hier  heben  sich  folgende
Ziele  ab,  die  nach  Daitz  als  Autarjdebestrebungen  der  NSDAP  zu  betrachten  sind:  1.  Die
Unabhängigkeit  der  Lebensgrundlagen  des  deutschen  Volkes  muß  gewahrt  bleiben,  2.  die
darüber  hinausgehenden  Bedürfnisse  müssen  aus  Gebieten  befriedigt  werden,  die  durch
haltbare  politische  Bündnisse  und  Freundschaften  gesichert  sind,  3.  außerhalb  der  Grenzen
sollen  ■—•  soweit  möglich  —  nur  solche  Güter  beschafft  werden,  die  im  Notfall  entbehrlich
sind,  4.  kein  Land  soll  seine  Erzeugnisse  im  Außenhandel  billiger  verkaufen,  als  es  sie  erzeugt. ­

Diese  Ziele  haben  dazu  geführt,  daß  der  Staat  —  durch  Zölle,  Einfuhrverbote  und  Kontingentierung ­
  —  die  Einfuhr  gewisser  Erzeugnisse,  vor  allem  der  Landwirtschaft,  erschwert  und
verhindert  hat,  oder  durch  Förderung  inländischer  Erzeugung  oder  den  bevorzugten  Anund
  Abbau  sonst  im  Ausland  beschaffte  Waren  überflüssig  zu  machen  versucht.  Hierher
gehört  neben  der  Vortreibung  der  Erdöl-  und  Brzlageruntersuehungen  vor  allem  das  Bestreben, ­
  etwa  die  Einfuhr  raffinierter  Erdöle  zugunsten  der  Rohöle,  welche  im  Lande  selbst
raffiniert  werden,  zurückzudrängen,  die  Herstellung  künstlichen  Benzins  oder  künstlicher
Faserstoffe  (Wollstra,  Vistra)  als  Woll-  und  Baumwollersatz,  die  Verwendung  von  Kautschuk
oder  sonstigen  Rohstoffen  (Kupfer,  Leder  usw.)  einzuschränken  usw.  Doch  stehen  diese
Fragen  wiederum  im  engsten  Zusammenhang  mit  der  deutschen  Zahlungsbilanz,  die  durch
das  Aufhören  der  Kredite  und  der  Ausfuhrüberschüsse  bei  Fortdauer  hoher  Zahlungsverpflichtungen ­
  an  das  Ausland  seit  langem  passiv  ist  und  dadurch  einen  fortgesetzten  Goldund
  Devisenabfluß  zur  Folge  hatte.  Diese  Sorgen  um  die  Aufrechterhaltung  der  internationalen ­
  Zahlungsfähigkeit,  welche  sowohl  vom  Standpunkt  Deutschlands  als  Schuldner
als  auch  als  Rohstoffbezieher  unbedingt  notwendig  ist,  haben  im  Verein  mit  der  Unterstützung
der  Arbeitsbeschaffung  in  den  Exportindustrien  und  sonstigen  mit  dem  Außenhandel  in  enger
Verknüpfung  arbeitenden  Gewerbezweigen  (Handel,  Schiffahrt  usw.)  zu  Maßnahmen  der  Ausfuhrförderung ­
  geführt.  So  sind  bei  19  Industrie-  und  Handelskammern  Außenhandelsstellen
gebildet  worden,  welche  durch  dauernde  enge  Verbindung  mit  den  amtlichen  Stellen  im  Ausland ­
  und  Inland  den  am  Export  beteiligten  Firmen  durch  Auskunft  und  Beratung  helfen
sollen.
Die  bisher  geschilderten  Maßnahmen  betrafen  in  der  Hauptsache  Gebiete,  die  durch  besondere ­
  Verhältnisse  —  Arbeitsbeschaffung,  internationale  Schuldverpflichtungen,  Außenhandel ­
  —  wichtig  und  vordringlich  geworden  waren.  Daneben  sind  jedoch  durch  eine  große
Zahl  von  Anordnungen  in  der  Wirtschaft  die  im  Programm  der  Partei  gesetzten  großen  Ziele
durchzuführen  versucht  worden,  wobei  allerdings  immer  darauf  geachtet  wurde,  daß  durch
diese  Eingriffe  die  Wirtschaft  nicht  lahmgelegt,  sondern  eher  noch  gefördert  wurde.
Die  Gewinnbeteiligung  an  Betrieben  war  schon  von  Feder  selbst  vor  der  Machtübernahme ­
  vorwiegend  als  eine  allgemeine  Preissenkung  ausgelegt  worden.  Diese  Preissenkung
wurde  mittelbar  durch  eine  Senkung  der  Steuern  und  Abgaben  und  das  Verbot  der  Preiserhöhungen ­
  insbesondere  auf  den  Gebieten,  die  durch  die  Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen  in
eine  bessere  Konjunktur  kamen,  erzwungen.  Andererseits  wurden  ebenso  alle  Veränderungen
der  Lohnsätze  verhindert  und  auch  der  feste  Wille  ausgesprochen,  in  Zukunft  keinerlei  Lohnsenkungen ­
  zuzulassen.  Die  Brechung  der  Zinsknechtschaft  wird  auf  dem  Wege  der  Zinssenkung ­
  in  die  Wege  geleitet;  im  übrigen  ist  sie  durch  einen  sehr  weitgehenden  Gläubigerschutz ­
  durchgeführt,  welcher  vor  allem  die  landwirtschaftliche  Verschuldung  betrifft.  Die
Schaffung  des  Reichserbhofgesetzes  hat  durch  die  Unveräußerlichkeit  und  Unbeleihbarkeit
der  Erbhöfe  die  Spekulation  in  landwirtschaftlichen  Grundstücken  sehr  eingeengt,  auf  der
anderen  Seite  aber  ist  durch  eine  entsprechende  Handels-  und  Marktpolitik  für  Hebung  und
Festigung  der  Preise  in  der  Landwirtschaft  gesorgt  worden  und  damit  die  Bauernschaft  unter
besonderen  Schutz  gestellt  worden.
In  der  Frage  der  Warenhäuser  hat  sich  der  Standpunkt  der  Partei  zwar  grundsätzlich
nicht  gewandelt,  tatsächlich  sind  aber  —  mit  Rücksicht  auf  die  Gesamtwirtschaft  —  stärkere
Eingriffe  bisher  vermieden  worden.  Lediglich  die  Restaurations-  und  Erfrischungsräume
sind  eingeschränkt  und  dieselbständigenHandwerksbetriebe  in  Warenhäusern  verboten  worden.
Der  Schutz  und  die  Förderung  des  Mittelstandes,  vor  allem  des  Handwerks  und  des  Einzelhandels, ­
  ist  durch  eine  Reihe  von  weiteren  Maßnahmen  vorgetrieben  worden  (Einzelhandelssperre, ­
  Rabattgesetz).
Um  einer  Zersplitterung  in  der  Führung  der  Wirtschaft  vorzubeugen,  gibt  das  Gesetz  über
wirtschaftliche  Maßnahmen  (3.  Juli  1934)  dem  Reichswirtschaftsminister  die  Vollmacht,
„alle  Maßnahmen  zu  treffen,  die  zur  Förderung  der  deutschen  Wirtschaft  sowie  zur  Verhütung
und  Beseitigung  wirtschaftlicher  Schädigungen  erforderlich  sind“.  Das  Gesetz  billigt  dem
Wirtschaftsminister  das  Recht  zu,  bei  Zuwiderhandlung  gegen  die  Maßnahmen  Strafen  zu  verhängen. ­
  Es  ist  verständlich,  daß  angesichts  dieser  Vollmachten  die  Dauer  des  Gesetzes  zeitlich ­
  sehr  beschränkt  wurde  (20.  Oktober  1934).  Der  Wirtschaftsminister  hatte  von  seinen  Vollmachten ­
  verschiedentlich  Gebrauch  gemacht.  Am  30.  Juli  1934  erließ  er  die  Verordnung  über
Mitteilungspflicht  in  der  Energiewirtschaft.  Auf  Grund  dieser  Verordnung  werden  die  Ünter-9*
        <pb n="137" />
        132

Die  Gesamtwirtschaft.

nehmen  der  Energiewirtschaft  verpflichtet,  Mitteilungen  über  Tarifgestaltung,  Errichtung
oder  Stillegung  von  Anlagen  zu  machen.  Am  28.  September  1934  folgte  dann  die  Verordnung
über  die  Errichtung  wirtschaftlicher  Pflichtgemeinsohaften  im  Braunkohlenbergbau.  Die
Pflichtgemeinschaft  soll  eine  Aktiengesellschaft  finanzieren,  deren  Zweck  die  Herstellung
von  Treibstoffen  und  Schmierölen  aus  Braunkohle  ist.
Von  besonderer  Bedeutung  sind  die  Maßnahmen  auf  dem  Gebiete  des  Geld-  und  Kreditwesens. ­
  An  der  Spitze  steht  die  Festhaltung  an  der  Währungsparität  und  die  wiederholt  betonte ­
  Erklärung,  daß  weder  eine  Abwertung  der  Währung  (nach  außen)  noch  eine  Geldvermehrung ­
  (Inflation  —  nach  innen)  für  Deutschland  in  Betracht  kommt.  Die  Devisenzwangswirtschaft ­
  hat  allerdings  eine  besondere  Regelung  des  Zahlungsverkehrs  mit  dem  Ausland
(Stillhalteabkommen,  Clearingverkehr,  Warenaustausch,  Handelsabkommen)  erforderlich
gemacht.  Andere  Maßnahmen  zielen  auf  eine  Wiederherstellung  des  Geld-  und  Kapitalmarktes ­
  hin:  Gemeindeumschuldungsgesetz,  das  den  Gemeinden  eine  vorteilhafte  Regelung
ihrer  kurzfristigen  Schulden  ermöglicht,  die  sog.  Offene  Marktpolitik,  die  der  Reichsbank  das
Recht  gibt,  festverzinsliche  Wertpapiere  zu  erwerben,  das  Anleihestockgesetz,  das  die  Aktiengesellschaften ­
  zwingt,  bestimmte  Teile  des  auszuschüttenden  Gewinnes  in  Anleihen  anzulegen,
sowie  endlich  das  Reiohsgesetz  über  das  Kreditwesen,  das  die  Kreditgewährung  der  Banken
und  Sparkassen  regelt  und  eine  einheitliche  Beeinflussung  des  Geld-  und  Kapitalmarktes
sicherstellt.  Bei  allen  diesen  Maßnahmen  ist  das  letzte  Ziel:  Senkung  der  übermäßig  hochgetriebenen
  Zinssätze.  Unterstützt  wird  diese  Absicht  durch  die  Konversion  der  festverzinslichen ­
  Wertpapiere  auf  den  Zinssatz  von  4y 2  %.  Die  dauernde  Brechung  der  Zinsknechtschaft
wird  freilich  nur  möglich  sein,  wenn  das  Angebot  von  Kapital  (Sparen)  vergrößert  und  die
Nachfrage  nach  Kapital  entsprechend  gelenkt  wird.
Als  besonders  wesentlich  und  tief  in  die  Wirtschaftsbetriebe  eingreifend  sind  die  Anordnungen ­
  zur  Neugestaltung  der  Arbeit  in  den  Betrieben  anzusehen  (wovon  das  3.  Buch  handelt).
Hier  ist  vor  allem  die  Aufhebung  der  Gewerkschaften  und  ihre  Zusammenfassung  gemeinsam
mit  allen  übrigen  schaffenden  deutschen  Volksgenossen  (mit  Ausnahme  der  Beamten)  in  der
Deutschen  Arbeitsfront  (DAF).  Ihre  Aufgaben  sind;  a)  die  weltanschauliche  Erzienung  der
Mitglieder  zum  Nationalsozialismus,  b)  die  Schaffung  einer  neuen  Berufsauffassung  und  Forderung ­
  der  fachlichen  Fortbildung  sowie  weiter  die  Vermittlung  der  Stellen  nach  wirklicher
Befähigung,  c)  Gestaltung  der  Freizeit  (durch  die  Gemeinschaft:  Kraft  durch  Freude),
d)  Erledigung  besonderer  durch  Gesetz  übertragener  Aufgaben  (Gesetz  zur  Ordnung  der  nationalen ­
  Arbeit),  e)  Beratung  und  Vertretung  der  Mitglieder  in  allen  Fragen  des  Arbeitsrechts
und  der  Sozialversicherung,  und  f)  Schaffung  und  Verwaltung  von  wirtschaftlichen  Hilfseinrichtungen ­
  zum  Zwecke  der  Unterstützung  bei  Erwerbslosigkeit,  Alter  und  Todesfall.
Die  politische  Führung  der  Deutschen  Arbeitsfront  geschieht  durch  die  NSBO,  welcher
auch  die  politische  Durchdringung  der  Betriebe  obliegt.  Die  eigentliche  Sachführung  der
Wirtschaftsbetriebe  ist  nach  dem  Gesetz  zur  Ordnung  der  nationalen  Arbeit  dem  Betriebsführer ­
  Vorbehalten,  der  dabei  durch  seinen  Vertrauensrat  in  Fragen  der  Arbeitsverfassung
und  der  Regelung  von  Differenzen  unterstützt  wird;  die  Beaufsichtigung  und  Durchführung
des  Gesetzes  ist  den  Treuhändern  der  Arbeit  übertragen  worden.
Das  Gesetz  zur  Regelung  des  Arbeitseinsatzes  (15.  Mai  1934)  bestimmt,  daß  Arbeitnehmer
an  Orten  mit  hoher  Arbeitslosigkeit  nur  Arbeit  erhalten,  wenn  sie  bei  Inkrafttreten  dieses
Gesetzes  dort  ihren  Wohnsitz  hatten,  andernfalls  nur  mit  Genehmigung  des  Präsidenten  der
Reichsanstalt  für  Arbeitslosenversicherung.  Man  will  auf  diese  W T eise  die  Landwirtschaft
schützen,  da  durch  die  Wirt.Schaftsbelebung  viele  Landarbeiter  zur  Industrie  abwanderten
und  die  Landwirtschaft  unter  Arbeitermangel  zu  leiden  hatte.  Auf  der  anderen  Seite  sollen
aber  auch  die  Industriearbeiter  vor  dem  billigeren  Angebot  der  ländlichen  Arbeiter  geschützt
werden.  Das  Gesetz  bedeutet  eine  Einschränkung  der  Freizügigkeit,  die  eine  Voraussetzung
der  freien  Marktwirtschaft  (und  des  Kapitalismus)  war.
Wie  immer  die  neue  Wirtschaftsgesinnung  gefördert,  behütet  und  gefestigt
werden  mag,  eines  schließt  sie  nicht  aus:  die  Sach  Verständigkeit,  die  Kenntnisse
und  die  Fähigkeiten,  die  erforderlich  sind,  einen  Wirtschaftsbetrieb  zu  begründen,
zu  führen  und  zu  leiten.  Und  nicht  nur  dies;  gerade  derjenige,  der  seine  Handlungen ­
  nach  dem  Grundsatz  des  Vorrangs  vom  Gemeinnutz  ausrichten  will,  muß
sehr  genau  über  die  Art  der  zu  treffenden  Maßnahmen,  ihre  Voraussetzungen  und
Wirkungen  unterrichtet  sein;  nur  dann  ist  er  in  der  Lage,  ihre  Wandlungsmöglichkeiten ­
  mit  Rücksicht  auf  das  Gesamtwohl  richtig  einzuschätzen.  Er  muß  also  auch
mit  der  Gesamtwirtschaft,  ihrem  Aufbau  und  Vollzug,  vertraut  sein  und  deren
Ausstrahlungen  auf  die  Volksgemeinschaft  übersehen  können.  Um  wie  vieles
mehr  sind  diese  Kenntnisse  in  den  Stellen  (des  ständischen  Aufbaus  und  des
        <pb n="138" />
        Die  Lehre.

133

Staates)  erforderlich,  die  zur  Überwachung  und  Ausrichtung  der  Wirtschaft  im
ganzen  berufen  sind  ?  Unter  diesen  Umständen  gewinnt  auch  die  Lehre  von  der
Wirtschaft  und  dem  Wirtschaftsbetrieb  eine  erhöhte  Bedeutung.

D.  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.
I.  Die  Lehre.
1.  Wesen  und  Inhalt.  Wir  haben  in  den  voraufgehenden  Hauptteilen  A,  B
und  C  Wesen  und  Begriff  des  Wirtschaftsbetriebes,  seine  Arten  und  Formen  sowie
seine  Eingliederung  in  die  Gesamtwirtschaft  kennengelernt.  Beides:  Wirtschaftsbetrieb ­
  und  Gesamtwirtschaft  ist  die  Wirtschaft  schlechthin.  Die  Lehre,  die  sich
mit  dieser  Wirtschaft  beschäftigt,  könnte  die  Wirtschaftslehre  oder  die  Wirtschaftswissenschaft ­
  heißen.  Ebenso  einfach  wie  folgerichtig  wäre  die  weitere
Unterteilung  in  eine  Lehre  von  dem  Wirtschaftsbetrieb  und  in  eine  Lehre  von  der
Gesamtwirtschaft  (oder  Wirtschaft  schlechthin).  Beide  Bezeichnungen  sind  jedoch ­
  nicht  üblich,  wenn  auch  die  fachliche  Abgrenzung  in  dieser  Weise  häufig
gefordert  wird.  Geläufiger  ist  die  Bezeichnung:  Volkswirtschaftslehre  (Nationalökonomie) ­
  für  Gesamtwirtschaftslehre  und  Betriebswirtschaftslehre  für  Lehre
vom  Wirtschaftsbetrieb.  Doch  ist  bezeichnend,  daß  weder  über  die  Abgrenzung
ihrer  Sachgebiete  noch  über  das  gegenseitige  Verhältnis  eine  einheitliche  Auffassung ­
  besteht.  Im  Gegenteil:  sowohl  das  Schrifttum  als  auch  die  in  Überfülle  vorliegenden ­
  Gliederungspläne  lassen  die  verschiedensten  (und  kaum  unter  einen
Hut  zu  bringenden)  Meinungen  und  Vorschläge  erkennen.
Was  zunächst  den  Gegenstand  anlangt,  den  dieses  Buch  behandelt:  den  Wirtschaftsbetrieb, ­
  so  kann  es  eigentlich  eine  Meinungsverschiedenheit  darüber  nicht
geben,  daß  die  Lehre,  die  sich  mit  dem  Wirtschaftsbetrieb  beschäftigt,  folgerichtig
die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  oder  Wirtschaftsbetriebslehre  heißen  muß.
Nach  zwei  Richtungen  hin  können  hierbei  noch  Unklarheiten  aufkommen.  Erstens
enthalten  die  Wirtschaftsbetriebe  einen  Teil,  der  besonderer  Art  ist  und  ausgeschaltet ­
  werden  soll:  die  Technik.  Es  ist  oben  gesagt  worden,  daß  es  daher
zweckmäßig  ist,  von  dem  kaufmännischen  Teil  des  Wirtschaftsbetriebes  zu
sprechen;  entsprechend  müßte  es  heißen:  kaufmännische  Wirtschaftsbetriebslehre ­
  (kaufmännisch  ist  nicht  dem  Kaufmann  im  Sinne  von  Händler  gleichzusetzen, ­
  sondern  soll  den  nicht-technischen  Teil  des  Wirtsehaftsbetriebes  andeuten). ­
  Die  Bezeichnung:  kaufmännische  Wirtschaftsbetriebslehre  würde  zugleich ­
  auch  den  zweiten  Einwand  entkräften,  der  darin  liegt,  daß  bestimmte  Wirtschaftsbetriebe ­
  schon  eine  eigene  (und  eigentümliche)  Lehre  und  wissenschaftliche
Darstellung  erfahren  haben.  Es  sind  dies  vor  allem  die  Landwirtschaftslehre,  die
Forstwirtschaftslehre  und  vielleicht  die  Wirtschaftslehre  des  Bergbaus,  der  sich
durch  seine  Beziehungen  zu  dem  Boden,  der  die  Schätze  hergibt,  noch  von  den
kaufmännischen  Wirtschaften  unterscheidet.  Hiernach  würde  sich  folgende  Gliederung ­
  ergeben:
Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  (Wirtschaftsbetriebslehre):
1.  die  landwirtschaftliche  Betriebslehre,
2.  die  forstwirtschaftliche  Betriebslehre,
(3.  die  bergwirtschaftliche  Betriebslehre),
4.  die  kaufmännische  Wirtschaftsbetriebslehre.
Wir  wollen  (und  können)  an  der  abgekürzten  Bezeichnung:  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb ­
  festhalten  1.  weil  die  anderen  Lehren  (1—3)  durch  ihre  Zusätze
entsprechend  gekennzeichnet  sind,  und  2.  weil  der  technische  Teil  des  Wirtschaftsbetriebes ­
  bereits  den  (freilich  nur  bedingt  zutreffenden)  Namen:  Betriebs-
        <pb n="139" />
        134

Die  Lehre  vom  Wirtsohaftsbetrieh.

Wissenschaft  erhalten  hat.  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  ist  also  gleichbedeutend ­
  mit:  kaufmännischer  Wirtschaftsbetriebslehre.
Ist  nun  die  Wirtschaftsbetriebslehre  dasselbe  wie  die  Betriebswirtschaftslehre ­
  ?  Diese  Frage  bedarf  einer  Antwort,  weil  die  Betriebswirtschaftslehre  in  den
Prüfungsordnungen  der  Hochschulen  amtliche  Anerkennung  gefunden  hat.  Da
ist  zunächst  zu  vermerken,  daß  die  Bezeichnung:  Betriebswirtschaftslehre  eine
künstliche  Wortbildung  ist,  die  am  Ende  einer  langen  Entwicklung  steht.  Grundsätzlich ­
  ist  jedoch  das  gleiche  gemeint,  was  in  dem  Wort;  Wirtschaftsbetriebslehre
zum  Ausdruck  kommt:  die  kaufmännische  Seite  des  (Wirtschafts-)  Betriebes.
Ursprünglich  kommt  die  Bezeichnung;  Handlungswissenschaft  für  die  Lehre  von
den  Handlungen  vor,  die  damals  (17.—18.  Jahrhundert)  allein  von  solcher  Bedeutung ­
  waren,  daß  ihnen  eine  wissenschaftliche  Behandlung  zuteil  wurde.  Mit  dem
Vordringen  der  Staatsgewalt  in  die  Wirtschaft  wird  —  in  Gegenüberstellung  zu
der  Staatswirtschaftslehre  (siehe  Kameralistik)  •—  die  Bezeichnung;  Privatwirtschaftslehre ­
  für  alle  die  Wirtschaften  üblich,  die  nicht  öffentlich  waren.  Daneben
bleibt  die  Bezeichnung:  Handelswissenschaften  als  eine  Erweiterung  für  Handlungswissenschaft ­
  bestehen.  Mit  der  Errichtung  der  Handelshochschulen  (1898)
bürgert  sich  die  weitere  Bezeichnung;  Handelsbetriebslehre  ein,  wird  um  das
Jahr  1910  noch  einmal  die  Kennzeichnung:  Privatwirtschaftslehre  in  den  amtlichen ­
  Verkehr  übernommen.  Nach  dem  Zusammenbruch  im  Jahre  1918  glaubt
man  die  Bezeichnung:  Privatwirtschaftslehre  nach  zwei  Richtungen  hin  als  unzweckmäßig ­
  ansehen  zu  müssen:  1.  deutet  das  Wort  privat  auf  private  Interessen ­
  hin,  und  2.  soll  sich  die  in  Aussicht  genommene  Lehre  nicht  allein  auf  die
privaten  Wirtschaften  beschränken.  So  kommt  die  Bezeichnung:  Betriebswirtschaftslehre ­
  für  die  kaufmännische  Seite  der  (Wirtschafts-)  Betriebe  auf.
Die  schnelle  Einbürgerung  der  neuen  Bezeichnung  wird  vielleicht  für  die
Schöpfer  des  Wortes  eine  große  Überraschung  gewesen  sein;  denn  ich  kann  mir
denken,  daß  ihnen  dieser  Notbehelf  ernste  Sorgen  gemacht  hat.  Genügt  es  zu
sagen:  daß  es  Betriebswirtschaften  nicht  gibt,  und  daß  der  vielschillernde  Begriff ­
  des  Betriebes  die  Hineinbeziehung  aller  möglichen  Betriebe  zuläßt  ?  Was  gemeint ­
  ist,  ist  der  Wirtschaftsbetrieb  und  dessen  wirtschaftliche  Seite:  die  kaufmännische ­
  Wirtschaftsbetriebslehre  und  nicht  die  Betriebswirtschaftslehre.
(Ebenso  ungenau  ist  die  als  Ersatz  vorgeschlagene  Bezeichnung:  Erwerbswirtschaftslehre, ­
  da  der  Begriff  der  Erwerbswirtschaft  weiter  geht  und  auch  die
„Wirtschaften“  der  Arbeiter,  Angestellten,  Beamten  und  der  freien  Berufe  •—  die
nicht  selbständigen  Wirtschaftsbetriebe  —  umfaßt.)
Die  Wirtschaftsbetriebslehre  zerfällt  in  eine  allgemeine  Wirtschaftsbetriebslehre ­
  und  in  besondere  Wirtschaftsbetriebslehren.  Die  letzteren  sind:  die  Industriebetriebslehre, ­
  die  Handelsbetriebslehre,  die  Verkehrsbetriebslehre,  die  Bankbetriebslehre. ­
  Diese  Sonderlehren  lassen  sich  wieder  unterteilen  in  die  Kleinhandels- ­
  und  die  Großhandelsbetriebslehre,  in  die  Branchenbetriebslehren  der
Industrie,  eine  Eisenbahnbetriebslehre  usw.  Je  weiter  die  Absonderung  vor  sich
geht,  um  so  mehr  nähert  sich  die  Darstellung  der  Lehre  einer  bestimmten  Wirklichkeit. ­
  Im  Gegensatz  hierzu  will  die  Allgemeine  Wirtschaftsbetriebslehre  die
allgemeinen  Merkmale;  Zielsetzungen,  Vorgänge,  Verfahren,  Handlungen  und
Wirkungen  erfassen,  Dinge  und  Erscheinungen,  die  allen  Wirtschaftsbetrieben
eigentümlich  sind  oder  sein  können.  Die  Allgemeine  Wirtschaftsbetriebslehre  entfernt ­
  sich  also  von  einem  bestimmten  Betrieb  um  so  mehr,  je  vollkommener  sie
wird.  Hier  liegt  freilich  auch  die  Gefahr:  daß  sie  so  allgemein  wird,  daß  die  Verbundenheit ­
  und  Zugehörigkeit  mit  den  wirklichen  Wirtschaftsbetrieben  verloren
gehen  kann.  Es  ist  auch  nicht  so,  daß—wissenschaftlich  —  zuerst  die  Sonder-Wirtschaftsbetriebslehren ­
  da  sein  müßten,  damit  die  Allgemeine  Wirtschaftsbetriebs ­
        <pb n="140" />
        Die  Lehre.

135

lehre  entstehen  kann.  Die  Vorgänge  sind  vielmehr  wechselseitig:  während  gewisse ­
  allgemeine  Feststellungen  nur  getroffen  werden  können,  wenn  die  Ergebnisse
der  Untersuchungen  einzelner  (oder  vieler)  Wirtschaftsbetriebe  vorliegen,  lassen
sich  andere  allgemeine  Dinge  und  Erscheinungen  mit  hinreichender  Genauigkeit
auch  auf  deduktivem  Wege  feststellen.  So  ist  der  natürliche  Weg  zur  Herausbildung ­
  einer  Lehre  die  gleichzeitige  Beschäftigung  mit  Einzeltatsachen,  Herausarbeiten ­
  von  Sonderwirtschaftslehren  wie  die  Schaffung  einer  Allgemeinen  Wirtschaftsbetriebslehre ­
  .
In  dem  zweiten  und  dritten  Buche  handelt  es  sich  um  die  Allgemeinen  Lehren
des  Wirtschaftsbetriebes.  Die  Absicht  ist,  einen  Wirtschaftsbetrieb  vor  unserem  geistigen ­
  Auge  entstehen  zu  lassen,  der  die  allgemeinen  Züge  von  (kaufmännischen)
Wirtschaftsbetrieben  aufweist,  also  als  solcher  keine  Wirklichkeit  ist,  wohl  aber
von  der  Wirklichkeit  aller  oder  vieler  Wirtschaftsbetriebe  getragen  wird.  Dementsprechend ­
  ist  die  Ordnung  des  Stoffes  vorgesehen:  von  einem  lebenden  Betrieb
aus.  Das  führt  zu  einer  Erwähnung  der  Einrichtungen,  Vorgänge,  Handlungen,
Ergebnisse,  Verfahren  dort,  wo  sie  im  Ablaufe  des  Betriebes  Vorkommen.  So
wird  beispielsweise  die  Buchhaltung  beim  Vermögen  und  Kapital  besprochen,  die
Kostenrechnung  beim  Umsatz  und  die  Bilanz  bei  der  Feststellung  des  Gewinnes
dargestellt.  Diese  Art  der  Darstellung  schließt  nicht  aus,  daß  wesensverwandte
Erscheinungen  oder  Verfahren  wieder  für  sich  behandelt  werden  können.  So  ist  es
in  Schrifttum  und  Vorlesungen  weit  verbreitete  Übung,  Buchhaltung,  Bilanz  und
Kostenrechnung  als  Rechnungswesen,  die  FinanzierungsVorgänge  als  Finanzierung ­
  u.  a.  m.  zusammenzufassen.  Solche  Ergänzungen  bieten  die  Möglichkeit,
mehr  auf  die  Verfahrensweisen  und  die  praktischen  Gestaltungen  einzugehen.
Immer  aber  sind  sie  Bestandteile  der  Allgemeinen  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb, ­
  die  man  entsprechend  in  eine  theoretische  und  eine  praktische  Wirtschaftsbetriebslehre ­
  unterteilen  kann.  Auch  aus  den  Gebieten  der  Sonderwirtschaftslehren ­
  sind  diese  Zusammenfassungen  möglich,  wie  z.  B.  das  industrielle  Rechnungswesen. ­

2.  Theorie  und  Praxis.  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  —  so  wie  wir  sie  auffassen ­
  —  verfolgt  drei  Aufgaben;  Erstens  will  sie  die  Absichten  und  Ziele  der
Wirtschaftsbetriebe  erkennen,  ihr  Sein  in  Aufbau  und  Ablauf  ergründen,  ihre
Erfolge  und  Mißerfolge  feststellen  und  ihren  Zusammenhang  mit  der  Gesamtwirtschaft ­
  erklären.  Insoweit  ist  sie  von  der  Idee  der  Wissenschaft  getragen,  die
Erscheinungen  feststellt,  ordnet,  erklärt  und  den  Zusammenhängen  nachgeht,
die  aus  dem  tausendfältigen  Geschehen  das  Wesentliche  heraushebt,  überhaupt  erst
die  Wirklichkeit  verständlich  macht.  Zum  zweiten  will  die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb ­
  die  Handlungen  und  Maßnahmen  erkennen  und  erläutern,  sie  auf  ihre
Eigenarten  und  Wirkungen  hin  prüfen.  Handlungen  und  Maßnahmen  sind  für  den
Wirtschaftsbetrieb  Mittel  zum  Zweck;  sie  können  von  Wirtschaftsbetrieb  zu  Wirtschaftsbetrieb, ­
  bei  verschiedenen  Gelegenheiten  wie  zu  verschiedenen  Zeiten  verschieden ­
  sein.  Ein  allgemein  gültiges  Urteil  über  sie  auszusprechen,  wird  selten
möglich  sein.  Trotzdem  kann  ihre  Beschreibung  wissenschaftlich  sein,  d.  h.
nach  den  Methoden  der  Wissenschaft  erfolgen.  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb ­
  ist  daher  zugleich  wissenschaftliche  Technik,  soweit  sie  die  Verfahrensweisen ­
  einer  wissenschaftlichen  Betrachtung  unterzieht.  Lehren,  die  mehr
auf  das  „Wie“  als  auf  das  „Was“  abgestellt  sind,  werden  als  Technik  (in
diesem  weiteren  Sinne;  Technik  des  Bankwesens)  oder  als  Kunstlehren  bezeichnet. ­
  Insofern  ist  die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  gleichzeitig  eine  Kunstlehre.
Sie  kann  das  in  einzelnen  Teilen  und  mit  besonderer  Berücksichtigung  des  Stoffes
ausschließlich  sein  (Technik  der  Buchhaltung,  Technik  der  Finanzierung);  in  der
Regel  findet  eine  Vermischung  von  Technik  (in  diesem  Sinne)  und  Wissenschaft
        <pb n="141" />
        136

Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.

in  einer  Darstellung  statt.  Drittens  will  die  Lehre  vom  Wirtschaftshetrieb
die  Erscheinungen,  Vorgänge  und  Verfahrensweisen  nicht  nur  wissenschaftlich
erklären,  beschreiben  und  verwesentlichen,  sondern  auch  beurteilen  und  in  bestimmte ­
  Bahnen  lenken.  Das  gilt  sowohl  innerhalb  der  Wissenschaft  als  auch  in
der  wissenschaftlichen  Technik.  Sie  fühlt  sich  hierzu  berufen  und  imstande,  weil
sie  auf  Grund  ihrer  wissenschaftlichen  Grundlage  über  die  Sachkenntnis  verfügt,
die  richtunggebende  und  wertvolle  Urteile  ermöglicht.  In  diesem  Sinne  stellt  die
Lehre  vom  Wirtschaftshetrieb  Regeln  auf,  wie  etwas  sein  soll  und  gemacht  werden
soll;  sie  verläßt  damit  bewußt  den  Boden  der  eigentlichen  Wissenschaft,  die  zunächst ­
  nur  feststellen  will,  was  ist  und  warum  es  so  ist.  Es  wäre  eine  durch  nichts
zu  rechtfertigende  Selbstverstümmelung,  wollte  die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb
bei  den  ersten  beiden  Aufgaben  stehen  bleiben  und  auf  die  dritte  Aufgabe  verzichten. ­
  Freilich  zur  Handhabung  der  letzten  Aufgabe:  der  Wirtschaftsbetriebspolitik, ­
  sollten  als  Grundlage  die  wissenschaftliche  Erkenntnis  des  Seins  und  die
wissenschaftliche  Kenntnis  von  den  Verfahrensweisen  (Technik)  nicht  fehlen.
Alle  Wissenschaft  läuft  darauf  hinaus,  an  Stelle  der  uns  verwickelt  und  zusammenhangslos ­
  erscheinenden  Vorgänge  gedanklich  einfache  und  verständliche
Wesenheiten  zu  setzen.  Diese  Vereinfachungen,  richtig  geordnet  und  in  ihrem
Verhältnis  von  Ursache  und  Wirkung  erläutert,  nennen  wir  Theorie.  Die  Wissenschaft ­
  bedient  sich  der  Theorie,  um  die  Zusammenhänge  der  Wirklichkeit  aufzudecken ­
  und  vorhandene  Gesetzmäßigkeiten  zu  erkennen.  Ihr  Zusammenhang  mit
der  Wirklichkeit  ist  in  vorstehendem  angedeutet.  Um  so  verwunderlicher  ist  die
Hervorkehrung  eines  vermeintlichen  Gegensatzes  zwischen  der  Theorie  und  der
Praxis.  Insbesondere  im  Bereiche  der  Wirtschaft  ist  es  üblich,  in  geringschätzender ­
  Weise  von  der  Theorie  zu  sprechen,  sei  es,  daß  der  Praktiker  sich  über
die  Theorie  erhaben  fühlt,  oder  der  angehende  Praktiker  bei  seinem  Studium
nicht  einsehen  will,  warum  er  sich  soviel  mit  der  Theorie  beschäftigen  soll.
Wenn  Theorie  nichts  anderes  ist,  als  sich  über  sein  Handeln  nach  Zielen  und
Mitteln  und  den  Zusammenhängen  von  Ursachen  und  Wirkungen  gedankliche
Klarheit  zu  verschaffen,  so  geht  eigentlich  jeder  Praktiker  von  einer  Theorie
aus;  er  hat  eine  Theorie,  nach  der  er  sein  Handeln  einrichtet.  Es  fragt  sich
nur,  ob  diese  seine  Theorie  für  sein  Tun  ausreicht,  ob  sie  eine  vollständige,
logisch  und  praktisch  richtige  Theorie  ist.  Je  verwickelter  das  Wirtschaftsleben ­
  ist,  und  je  unübersichtlicher  der  einzelne  Wirtschaftsbetrieb  wird,  um  so
weniger  leicht  lassen  sich  die  näheren  und  weiteren  Umstände  des  Tuns  und  dessen
voraussichtliche  Wirkungen  erkennen  und  abschätzen.  Hier  hilft  die  Wissenschaft
durch  die  Vorarbeit  der  Schaffung  einer  Theorie,  d.  h.  einer  gedanklichen  Vereinfachung ­
  der  Praxis,  um  die  Zusammenhänge  zu  erkennen,  die  sich  nicht  ohne  weiteres ­
  aus  der  Erfahrung  ergeben.  Wie  die  Theorie  die  gedankliche  Erfassung  der
Praxis  ist,  so  ist  Praxis  nichts  anderes  als  wirklich  gewordene  Theorie.  Ein  Unterschied ­
  zwischen  Theorie  und  Praxis  besteht  nicht  —  oder  sollte  nicht  bestehen  —,
wenn  das  Wesen  der  Theorie  und  der  Praxis  richtig  erkannt  wird,  wenn  die  Praxis
weiß,  was  Theorie  ist  und  zu  bedeuten  hat,  und  die  Theorie  weiß,  was  sie  sein  und
bedeuten  soll.  In  der  richtigen  Gestaltung  der  Theorie  auf  der  einen  Seite  und
ihrer  richtigen  Anwendung  auf  der  anderen  Seite  liegt  allein  das  Problem  der
Theorie.
In  dem  Verhältnis:  Theorie  zur  Praxis  kann  man  eine  Stufenfolge  von  Theoriegebilden ­
  unterscheiden  (Spiethoff).  Auf  der  untersten  Stufe  wird  eine  Theorie  aus
gegebenen  Voraussetzungen  entwickelt:  die  Schaffung  der  Theorie  mit  Hilfe  der  Abstraktion ­
  und  Logik.  Sie  zeigt  das  Wesentliche,  die  Zusammenhänge  und  die  Gesetzmäßigkeiten. ­
  Eshesteht  die  Gefahr,  daß  die  Voraussetzungen,  von  denen  sie  ausgegangen ­
  ist,  mit  der  Zeit  vergessen  werden,  oder  die  erstmaligen  Voraussetzungen
        <pb n="142" />
        Die  Lehre.

137

in  der  Wirklichkeit  nicht  mehr  gegeben  sind.  Theorie  und  Praxis  klaffen  auseinander, ­
  Theoretiker  und  Praktiker  verstehen  sich  nicht,  obwohl  die  Theorie  an  sich
richtig  ist,  oder  einmal  richtig  war.  Theorien,  die  auf  dieser  Stufe  verbleiben,
können  gefährlich  werden,  wenn  sie  weiter  ausgesponnen,  neue  Schlußfolgerungen
gezogen  werden,  ohne  daß  eine  Nachprüfung  ihrer  Voraussetzungen  erfolgt.  Die
nächste  Stufe  der  Theorie  besteht  darin,  daß  eine  einmal  aufgehaute  Theorie  den
besonderen  —  hier  wirtschaftlichen  •—  Umständen  angepaßt  wird.  Z.  B.  ist  auf
der  ersten  Stufe  der  Theorie  festgestellt  worden,  daß  die  Erhöhung  des  Diskontsatzes ­
  eine  Einschränkung  der  Produktion  nach  sich  zieht.  Die  zweite  Stufe  prüft
die  neuen  Umstände,  die  im  Augenblick  der  Diskonterhöhung  vorliegen  und  sie
stellt  fest,  daß  die  erwähnte  Wirkung  nicht  einzutreten  braucht,  weil  vielleicht  die
Unternehmungen  gerade  nicht  so  stark  mit  kurzfristigem  Kredit  arbeiten.  Auf
dieser  Stufe  können  sich  Theoretiker  und  Praktiker  schon  eher  verständigen.  Die
letzte  Stufe  ist  gegeben,  wenn  die  auf  bestimmten  Voraussetzungen  beruhende
Theorie  nicht  nur  die  besonderen  Umstände  dieser  Voraussetzungen  berücksichtigt, ­
  sondern  in  den  weiteren  Rahmen  der  Volksgemeinschaft  gespannt  wird.
Dann  ist  es  möglich,  daß  aus  anderen  Gründen  die  erkannten  Gesetzmäßigkeiten
oder  Wirkungen  nicht  eintraten  oder  daß  deren  Eintritt  andere  unerwünschte
Gegenwirkungen  auslöst,  oder  aus  anderen  Überlegungen  heraus  diese  oder  andere
Wirkungen  erwünscht  oder  unerwünscht  sind.  Auf  diese  —  politische  —  Theorie
kommt  es  in  der  Praxis  an.  Durch  sie  wird  die  aus  der  Volksgemeinschaft  sich  ergebende ­
  Zielsetzung  in  den  wirtschaftspolitischen  Maßnahmen  verwirklicht.  Der
Praktiker  wird  aber  deren  Zweckmäßigkeit  und  Wirksamkeit  um  so  besser  und
sicherer  abschätzen  können,  je  mehr  er  mit  den  beiden  ersten  Stufen  der  logischen
und  praktischen  Theorie  vertraut  ist.
Was  endlich  das  Verhältnis  der  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  zur  Wirtschaftspraxis ­
  anlangt,  so  muß  man  wissen,  daß  die  Einwirkung  der  Lehre  auf  die  Praxis
allerdings  nur  in  beschränktem  Rahmen  erfolgen  kann.  In  großem  Umfang  gestaltet ­
  die  Praxis  den  Aufbau  und  die  Zielsetzung  der  Wirtschaftsbetriebe  sowie
die  Durchführung  der  Wirtschaftstätigkeit.  Es  ist  nicht  so  wie  in  der  Technik,
wo  Theorie  und  theoretische  Versuche  große  Umgestaltungen  in  der  Praxis  hervorrufen.
  Die  Wirtschaftsbetriebslehre  hat  vielmehr  große  Mühe,  die  sich  in  der
Praxis  herausbildenden  Gestaltungen,  ihre  Beweggründe  wie  Ergebnisse  laufend
in  sich  aufzunehmen  und  zu  allgemeinen  Erkenntnissen  zu  verarbeiten.  Trotzdem
ist  sie  der  Praxis  von  Nutzen;  erstens  indem  sie  die  Erfahrungen  der  Praxis  in
Form  von  Verfahrensweisen  sammelt  und  anderen  übermittelt;  zweitens  indem  sie
den  Praktiker  befähigt,  sich  über  seine  Absichten,  Handlungen  und  deren  Wirkungen ­
  klar  zu  werden,  was  insbesondere  mit  Rücksicht  auf  die  großhetriebliohe
Entwicklung  und  die  immer  verwickelter  werdenden  Zusammenhänge  des  Wirtschaftslebens ­
  von  Bedeutung  ist;  drittens  indem  sie  bei  besonderen  Anlässen  der
Praxis  entscheidende  Anregungen  für  ihr  Verhalten  gehen  kann.  In  letzterer
Beziehung  sei  nur  an  die  Fragen  der  Geldentwertung  und  Bilanzziehung,  der
Scheingewinne,  der  Umstellung  der  Bilanzen  auf  Goldmark,  an  den  Ausbau  der
Kostenrechnung,  des  Zahlungsverkehrs,  des  Effektenhandels  u.  a.  m.  erinnert.
Von  der  wissenschaftlichen  Lehre,  der  wissenschaftlichen  Technik  (Kunstlehre)  und  der
wissenschaftlich  begründeten  Zielsetzung  ist  die  Wirtschaftskunde  zu  unterscheiden.  Sie  will
—  wie  jede  Kunde  —  nur  Kenntnis  geben  von  den  Dingen  sie  verzichtet  auf  wissenschaftliche
Vollständigkeit  und  Wesentlichkeit  und  vernachlässigt  die  Herausstellung  von  Zusammenhängen. ­
  Sie  ist  also  nicht  mit  der  Wissenschaft  zu  verwechseln.  Gerade  auf  dem  Gebiete  der
Wirtschaft  wird  viel  Kunde  getrieben:  z.  B.  für  Lehrzwecke  in  den  Fortbildungs-  und  Handelsschulen. ­
  Es  ist  wünschenswert,  wenn  die  wirtsohaftskundlichen  Lehrbücher  auf  Grundlagen ­
  beruhen,  die  von  der  Wissenschaft  geschaffen  worden  sind.  Ebenso  wünschenswert  wie
zweckmäßig  kann  es  sein,  daß  auch  derjenige,  der  sich  mit  der  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb
beschäftigen  will,  sich  mit  der  Wirtsohaftskunde  vertraut  macht.  Er  muß  nur  wissen,  daß
        <pb n="143" />
        138

Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.

Wirtschaftskunde  nicht  Wirtschaftswissenschaft  ist  und  nicht  sein  will.  Manchmal  freilich
glaubt  ein  Verfasser  sein  Machwerk  als  Wirtschaftswissenschaft  anpreisen  zu  müssen,  obwohl
es  in  Wirklichkeit  nur  eine  unvollkommene  Wirtschaftskunde  ist.  Bei  dem  gewaltigen  Anschwellen ­
  des  Schrifttums  über  die  Wirtschaft  kann  man  nicht  genug  auf  diesen  Unterschied
hinweisen.
Von  Wissenschaft  ist  endlich  die  Interessenvertretung,  der  Interessentenstandpunkt,  zu
unterscheiden.  Auch  diese  Unterscheidung  ist  für  die  wirtschaftliche  Praxis  wichtig.  Bei  der
Wahrnehmung  von  Interessen  handelt  es  sich  darum,  alles  das  herauszustellen,  was  sich  dem
beabsichtigten  Zweck  als  nützlich  erweist,  und  Zurückstellung  aller  solcher  Umstände,  die
abträglich  erscheinen.  Dabei  ist  es  möglich,  die  Art  der  Darstellung  sowie  die  Beweisführung
nach  wissenschaftlichen  Methoden  und  in  wissenschafthoher  Weise  vorzunehmen.  Diese  Wissenschaft ­
  im  Dienste  der  Interessentenvertretung  ist  natürlich  keine  Wissenschaft,  wohl  aber  ist
sie  gefährlich,  weil  hier  die  Wissenschaft  mißbraucht  wird.  Natürlich  kann  die  Wissenschaft
in  den  Dienst  der  Interessenvertretung  gestellt  werden,  wenn  sie  sich  bemüht,  die  Dinge  nach
ihren  eigenen  Gesetzen  zu  behandeln.  Ebenso  läßt  sich  nichts  gegen  die  Wahrnehmung  berechtigter ­
  Interessen  sagen:  auf  den  richtigen  Ausgleich  kommt  es  an  (und  nicht  auf  das
Niederboxen  des  schwächeren  Gegners).  Wer  mit  diesen  Dingen  zu  tun  hat,  muß  sich  des
Unterschiedes  zwischen  Interessenwahrnehmung,  Wissenschaft  und  wissenschaftlicher  Mithilfe ­
  (oder  Verbrämung)  bewußt  sein.
3.  Wirtschaftsbetriebslehr©  und  Gesamtwirtschaftslehre.  Man  sollte  meinen,
daß  eine  solche  Gegenüberstellung  überflüssig  wäre:  die  Gesamtwirtschaft  ist
nichts  anderes  als  das  Zusammenwirken  der  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe  und
die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe  sind  nichts  ohne  die  Gesamtheit.  Jedenfalls
liegt  ein  zusammengehöriger  Sachbereich  vor,  der  eine  einheitliche  wissenschaftliche ­
  Behandlung  ermöglichen  sollte.  In  Wirklichkeit  besteht  diese  einheitliche
Wissenschaft  von  der  Wirtschaft  nicht;  es  wird  nicht  nur  über  die  mögliche
Abgrenzung  zwischen  den  beiden  Lehren,  sondern  auch  über  die  Verschiedenartigkeit ­
  der  wissenschaftlichen  Behandlung  des  ihnen  zugrunde  liegenden  Sachbereichs
gestritten.  Zum  Teil  liegt  dies  an  der  geschichtlichen  Entwicklung  der  Lehre  von
der  Wirtschaft,  zum  Teil  an  der  ruckweisen  Inangriffnahme  des  Ausbaus  der
einzelnen  Teile  dieser  Lehre.
Den  Vorläufer  der  deutschen  Lehre  von  der  Wirtschaft  stellen  die  Kameralwissenschaften
  dar,  die  sich  zu  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  aus  dem  Bedürfnis
des  Staates  nach  geeigneten  Beamten  entwickelt  hatten.  In  Verfolg  merkantilistischer
  Ideen  nahm  der  Staat  tätigen  Anteil  an  der  Gestaltung  der  Gesamtwirtschaft ­
  wie  an  der  einzelner  Wirtschaftsbetriebe.  Er  verfügte  selbst  über  Wirtschaftsbetriebe ­
  (Landwirtschaft,  Forsten),  die  zu  verwalten  waren  und  Einnahmen
für  die  Staatszwecke  lieferten.  Durch  entsprechende  Maßnahmen  suchte  der  Staat
die  eigene  Wirtschaft  auszugestalten,  auf  fremde  Wirtschaften  fördernd  einzuwirken. ­
  Die  Summe  der  hierzu  erforderlichen  Kenntnisse  wurde  in  der  Kameralwissenschaft
  in  den  Hauptabteilungen:  Wirtschaftspolitik  (Polizeiwissenschaft),
Privatökonomik  (Wirtschaftsbetriebslehre)  und  Finanzwissenschaft  (Haushaltslehre ­
  des  Staates)  zusammengefaßt.  Der  Rahmen  dieser  Kameralwissenschaften
wurd,e  im  19.  Jahrhundert  durch  die  starke  Entwicklung  der  Handels-  und  Gewerbe- ­
  (Industrie-)  Betriebe  sowie  durch  die  Änderung  der  Wirtschaftspolitik  des
Staates  gesprengt.  Während  die  Land-  und  Forstökonomie  an  besonderen  Hochschulenweiter ­
  gepflegt  werden,  für  die  sich  ausbreitende  Technik  später  besondere
Anstalten  und  Hochschulen  geschaffen  wurden,  verschwindet  die  Privatökonomie
mehr  und  mehr  von  der  Bildfläche.  An  ihre  Stelle  tritt  unter  stärkster  Einwirkung
der  englischen  Wirtschaftslehre  eine  Volkswirtschaftslehre,  Nationalökonomie
genannt,  die  eine  von  staatlichen  Einflüssen  freie  Gesamtwirtschaft  zum  Gegenstand ­
  ihrer  Lehre  macht.  Grundsätzlich  hätte  die  Wirtschaftsbetriebslehre  in
dieser  Nationalökonomie  Platz  finden  können;  das  Augenmerk  der  neuen  Lehre
richtet  sich  jedoch  mehr  auf  die  Vorgänge  in  der  Gesamtwirtschaft  als  auf  das,
was  dieser  Gesamtwirtschaft  Inhalt  und  Leben  gibt.  Die  Anfänge  einer  Wirtsohaftsbetriebslehre,
  dargestellt  in  der  kameralistischen  Privatökonomik,  gehen
        <pb n="144" />
        Die  Lehre.

139

zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  wieder  unter;  nur  an  den  Handelsschulen  wird
weiter  Wirtschaftshetriebskunde  getrieben.
Ein  Versuch,  in  der  2.  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts,  eine  wissenschaftliche
Privatwirtschaftslehre  aufleben  zu  lassen,  schlägt  fehl.  Anfang  des  20.  Jahrhunderts ­
  wird  dieser  Entwicklung  (und  Vernachlässigung  der  Privatökonomie)  durch
die  Gründung  der  Handelshochschulen  eine  Grenze  gesetzt:  die  ausgesprochene
Absicht  ist  die  Schaffung  einer  Wirtschaftsbetriebslehre.  Und  die  Feststellung
ist  wichtig,  daß  sich  die  Wiederaufrichtung  dieser  Lehre  ohne  Anknüpfung  an
den  abgerissenen  Eaden  der  Kameralwissenschaften  und  ohne  Anknüpfung  an
die  mittlerweile  weiter  ausgebaute  Nationalökonomie  vollzieht.  Die  Schaffung
der  neuen  Wirtschaftsbetriebslehre  (über  Handelswissenschaft,  Handelsbetriebslehre, ­
  Privatwirtschaftslehre  und  Betriebswirtschaftslehre)  geht  vor  sich  unter
Benutzung  der  handelsschulmäßig  betriebenen  Handelstechnik  und  unter  Zusammentragung ­
  des  Urmaterials  aus  der  mittlerweile  gewaltig  angewachsenen
Wirtschaftspraxis.  Die  Wirtschaftsbetriebslehre  ist  also  eine  neue  Schöpfung,
die  sich  unabhängig  von  der  Nationalökonomie,  der  Volkswirtschaftslehre,  vollzogen ­
  hat.  Es  ist  klar,  daß  den  Umständen  zufolge  dieser  eigenartige  Weg  gegangen ­
  werden  mußte,  und  es  ist  verständlich,  daß  hierbei  Wege  beschritten  werden ­
  mußten,  die  die  eingangs  erwähnte  Gegenüberstellung  Wirtschaftsbetriebslehre ­
  und  Gesamtwirtschaftslehre  herbeigeführt  haben,  und  die  jetzt  die  Präge:
was  nun  ?  auf  werfen.
Wir  wollen  nicht  der  Meinung  beitreten,  daß  Wirtschaftsbetriebslehre  und
Volkswirtschaftslehre  zwei  verschiedene  Wissenschaften  seien,  die  sich  durch  die
Art  ihrer  Zielsetzungen  unterscheiden.  In  einer  Gesamtwirtschaft  können  die
einzelnen  Wirtschaftsbetriebe  grundsätzlich  nichts  anderes  tun,  als  sich  den  Zielen
der  Gesamtwirtschaft  anzupassen.  Für  sie  gelten  die  gleichen  Fragen  wie  für  die
Gesamtwirtschaft:  was  ist  und  was  soll  sein  ?  Es  ist  deshalb  verständlich  und  richtig, ­
  wenn  in  den  älteren  Lehrbüchern  die  Volkswirtschaftslehre  als  die  Lehre
der  Gesamtheit  der  Einrichtungen,  die  der  Bedürfnisbefriedigung  des  ganzen
Volkes  dienen,  bezeichnet,  und  demzufolge  vieles,  was  den  Wirtschaftsbetrieb  angeht, ­
  mitbehandelt  wird.  Der  Mangel  war  eben,  daß  die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe ­
  immer  nur  so  weit  herangezogen  wurden,  als  es  für  die  Gesamtdarstellung
notwendig  war.  Hierbei  kam  die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  zu  kurz  —  und  sie
mußte  über  den  Umweg  der  Handelshochschulen  systematisch  gestaltet  werden.
Das  einzige,  was  aus  dieser  Entwicklung  geschlossen  werden  könnte,  ist,  daß  der
umfangreiche  Stoff,  der  sich  in  den  einzelnen  Wirtschaftsbetrieben  vorfindet,  zu
einer  Arbeitsteilung  in  der  Aufbereitung  der  Wissenschaft  zwingt.  Diese  Arbeitsteilung ­
  kann  aber  nur  bedeuten,  daß  die  Gesamtwirtschaftslehre  (Volkswirtschaftslehre) ­
  das  Zusammenwirken  der  Wirtschaftsbetriebe  und  die  sich  hieraus  ergebenden ­
  Rückwirkungen  auf  die  Volksgemeinschaft,  die  Wirtschaftsbetriebslehre  den
Aufbau  und  das  Leben  der  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe  ins  Auge  faßt.  Hierbei
ist  eine  Abgrenzung  weder  in  der  Breite  noch  in  der  Tiefe  statthaft:  die  Wirtschaftsbetriebslehre ­
  hat  die  Ergebnisse  und  Zielsetzungen  der  Gesamtwirtschaftslehre ­
  ebenso  zu  berücksichtigen,  wie  die  Gesamtwirtschaftslehre  in  ihren  Ergebnissen ­
  nicht  ohne  die  Feststellungen  der  Wirtschaftsbetriebslehre  auskommen
kann.  Also  eine  gebietsmäßige  und  nicht  eine  mengenmäßige  Arbeitsteilung
muß  gefordert  werden.
Bei  einer  solchen  Auffassung  wird  zugleich  eine  andere  Streitfrage  gelöst.  Es
ist  im  Schrifttum  (und  in  den  Prüfungsordnungen)  üblich,  die  sog.  Betriebswirtschaftslehre ­
  in  eine  Lehre  vom  Innenbetrieb  und  in  eine  solche  vom  Außenbetrieb ­
  zu  trennen.  Unter  letzterer  wird  der  Verkehr  von  Betrieb  zu  Betrieb  verstanden; ­
  im  einzelnen:  der  Geld-und  Zahlungsverkehr,  der  Warenverkehr  sowie
        <pb n="145" />
        140

Die  Lehre  vom  Wirtschaftshetrieb.

der  Nachrichten  verkehr.  Es  ist  klar,  daß  diese  Verkehrslehre  mit  der  Betriebswirtschaftslehre ­
  nichts  zu  tun  hat,  wenn  man  unter  Betriebswirtschaftslehre  den
wirtschaftlichen  Teil  der  Betriebe  verstehen  will.  Keine  noch  so  schöne  Begründung ­
  kann  darüber  hinwegtäuschen,  daß  dieser  Verkehr  ein  Teil  der  Gesamtwirtschaft ­
  ist  (und  daher  in  der  Volkswirtschaftslehre  von  jeher  eine  Berücksichtigung
erfahren  hat).  Genau  wie  man  die  Wirtschaftshetriehslehre  aus  der  Gesamtwirtschaft ­
  herausheben  kann,  so  ist  das  auch  bei  der  Wirtsehaftsverkehrslehre  möglich;
die  Zuteilung  der  letzteren  zur  Betriebswirtschaftslehre  erscheint  als  gequält.
Es  würde  sich  demnach  die  folgende
Gliederung  der  Wirtschaftswissenschaft
ergeben:
I.  Die  Lehre  von  der  Gesamtwirtschaft  (Volkswirtschaftslehre),
die  wieder  in  je  eine  Lehre  von  den  Grundbegriffen,  der  Theorie  und  der
Geschichte  auf  geteilt  werden  kann;
II.  die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  (sog.  Betriebswirtschaftslehre),
die  in  eine  Allgemeine  Wirtschaftshetriehslehre  und  in  verschiedene  Sonderbetriehslehren
  zerfällt  und  in  eine  theoretische  und  praktische  Wirtschaftsbetriebslehre ­
  gegliedert  werden  kann;
III.  die  Lehre  vom  Wirtschaftsverkehr,
die  an  die  Stelle  der  „betriebswirtschaftlichen“  Verkehrslehre  tritt  und  den
Geld-  und  Kreditverkehr  sowie  den  Waren-  und  Nachrichtenverkehr  umfaßt;
IV.  die  Lehre  von  der  Wirtschaftspolitik,
die  die  heutigen  Gebiete  der  Volkswirtschaftspolitik  umfaßt.
Will  man  den  Begriff  der  Wirtschaftswissenschaft  (wie  es  hier  und  dort  üblich
ist)  nach  einem  Nachbargebiet  hin  erweitern,  so  könnte  man  fortfahren:
V.  Die  Lehre  vom  Staatshaushalt  (Staatswirtschaftslehre  oder  Finanz  Wissenschaft), ­
  und
VI.  die  Lehre  vom  Privathaushalt  (Hauswirtschaftslehre).
In  diesem  Schema  ist  der  Begriff:  Wirtschaftsbetriebslehre  in  weitem  Rahmen
gefaßt;  Land-  und  forstwirtschaftliche  Betriebslehre,  sowie  kaufmännische  Wirtschaftsbetriebslehre. ­

Es  sei  noch  einmal  vermerkt,  daß  diese  Gliederung  keine  mengenmäßige  Bedeutung ­
  hat  (daß  jeder  der  einzelnen  Teile  für  sich  streng  gesondert  dargestellt
werden  könnte),  sondern  jeder  Teil  in  allen  anderen  Teilen  wurzelt,  soll  heißen:
daß  jeder  Teil  die  Erkenntnisse  der  anderen  Teile  hei  der  Behandlung  seiner
Sonderaufgabe  zu  berücksichtigen  und  möglicherweise  richtigzustellen  hat.
II.  Das  Schrifttum.
1.  Das  ältere  Schrifttum.  Die  Bemühungen,  die  gesamten  Erfahrungen  oder  einzelne
Tatsachen  der  kaufmännischen  Praxis  in  umfassenden  Darstellungen  schriftlich  niederzulegen,
sind  sicherlich  ebenso  alt  wie  der  Handelsstand  selbst  und  die  Kenntnis  des  Schreibens.  Im
Altertum  finden  sich  handelswissenschaftliche  Erörterungen  —  der  damaligen  Bedeutung  des
Handels  entsprechend  —  zumeist  verstreut  in  Reden  und  Werken  allgemeiner  Natur  oder
auch  solchen  besonderer  Fachgebiete,  wie  Mathematik,  Geographie,  Geschichte,  Staatspolitik
u.  a.  (z.  B.  in  den  Reden  des  Demosthenes  und  Cicero).  Sie  betreffen  jedoch  ausschließlich
Einzelgebiete,  wie  etwa  das  Maß-  und  Münzwesen,  einzelne  Handelsgebräuohe  und  Verrechnungsfälle
  oder  sonstige  besondere  Handelseinrichtungen.  Ihre  Auswertung  ist,  obwohl  aus
dem  bisher  Gebotenen  wertvolle  Rückschlüsse  möglich  sind,  bisher  nur  spärlich  vorgenommen
worden,  wobei  einzelne  Forscher  (Sieveking,  Leyerer  u.  a.)  besonders  hervortreten.
Wesentlich  ergiebiger  ist  dagegen  das  Schrifttum  der  italienischen  Periode  des  ausgehenden
Mittelalters  und  der  frühen  Neuzeit.  Es  bestehtim  ersten  Abschnitt  (14.  und  16.  Jahrhundert)
vorwiegend  aus  Niederschriften  von  Tatsachen  und  Erfahrungen  der  Geschäftsinhaber  für
ihre  Nachfolger,  meist  Familienmitglieder,  die  nach  dem  Tode  von  den  Nachkommen  herausgegeben ­
  und  so  einem  breiteren  Kreise  zugänglich  gemacht  wurden.  Entstanden  aus  den
        <pb n="146" />
        Das  Schrifttum.

141

Bedürfnissen  des  blühenden  Handels  der  italienischen  Stadtstaaten,  welcher  den  ganzen
damals  bekannten  Kulturkreis  umspannte,  geben  diese  Äußerungen  ein  gutes  Bild  der  Auffassungen ­
  und  Gebräuche  der  Handelstechnik  in  der  fraglichen  Zeit.
Besonders  lehrreich  ist  die  Handschrift  von  Francesco  Balducci  Pegolotti,  die  zwischen ­
  1335  und  1343  entstanden  sein  mag,  aber  erst  1766  herausgebracht  wurde.  Neben  handelstechnischen
  Erläuterungen  (über  Münzen,  Maße,  Gewichte,  Warennotierungen,  Platzunkosten, ­
  sämtlich  geographisch  geordnet,  ferner  Zins-  und  Zeittafeln  usw.)  enthält  sie  praktische ­
  Vorschriften  und  auch  abergläubische  Mitteilungen  über  Fragen,  die  mit  dem  Handel
und  dem  Kaufmannsstand  Zusammenhängen.  Giovanni  di  Bernardo  du  Uzzano
verfaßte  sein  Buch  über  den  Mittelmeerhandel  des  15.  Jahrhunderts  ebenfalls  nur  für
Familienmitglieder;  die  Werke  von  Lorenzo  di  Chiarini  (1481)  und  Bartolomeo  di
Paxi  (1503)  behandeln  das  Handelsverkehrs-  und  Münzwesen  ihrer  Zeit.  Im  Jahre  1494
erschien  das  Werk  des  aus  dem  Handelsstand  hervorgegangenen  Venetianer  Mönchs  Lucas
Pacciolo  über  „Summa  di  Arithmetica,  Geometria,  Proportioni  e  Proportionalitä“,  dessen
9.  Kapitel  von  den  Gesellschaften,  vom  Warenaustausch,  vom  Wechselschließen,  vom  Gehalt ­
  der  Gehilfen  und  besonders  von  der  Buchhaltung  handelt.  Hier  finden  sich  die
ersten  eingehenden  Ausführungen  über  die  doppelte  Buchhaltung,  weshalb  Pacciolo  oft  als
ihr  eigentlicher  Erfinder  angesprochen  wird,  obwohl  sich  Erörterungen  darüber  bereits  bei
Chiarini  finden,  aus  dessen  einige  Jahre  früher  erschienener  Abhandlung  Pacciolo  die  Abschnitte ­
  über  das  Handelswesen  entnommen  haben  soll.  Recht  wertvoll  sind  auch  die  Abhandlungen ­
  des  berühmten  Mathematikers  Tartaglia  („General  Trattato  dei  immeri  edelle
Misure“,  1556),  des  Florentiner  Kaufmanns  Davanzati  und  des  dalmatinischen  Kaufmanns
Bangeo  („Deila  Mercatura  e  del  Mercante  Perfetto“,  1548),  welcher  als  Vorläufer  des
ersten  Wegweisers  für  die  eigentliche  Geschäftsführung  angesehen  werden  kann,  der  1638  von
dem  Genueser  Handelsmann  Giovanni  Domenico  Peri  herausgegeben  wurde.  Sein  Buch
,  ,11  Negooiante“  kann  als  erster  Versuch  der  Errichtung  eines  Lehrgebäudes  der  Handlungswissenschaft ­
  angesehen  werden.  Es  behandelt  bereits  die  Kapitalbeschaffung,  die  Kreditund
  Kassendispositionen,  die  Anstellung  des  Personals  und  die  Organisation  der  Arbeit,  wobei ­
  allerdings  noch  das  Fehlen  eines  einheitlichen  Leitgedankens  auffällt.
Dieser  ist  dann  gegeben  in  dem  berühmten  Werk  von  Jaques  Savary  (Vater)  „Le
parfait  negooiant“,  das  zuerst  1675  in  französischer  Sprache  erschien,  seitdem  zahlreiche  Auflagen ­
  erlebte  und  auch  in  fremde  Sprachen  übersetzt  wurde  (z.  B.  holländisch,  englisch,
italienisch,  deutsch  unter  dem  Titel,,Der  vollkommene  Kauf-  und  Handelsmann“).  Savary,
der  Zeitgenosse  und  wirtschaftlicher  Berater  Colberts,  des  großen  französischen  Merkantilisten,
war,  gibt  eine  sachlich  und  systematisch  sehr  hochstehende  und  vielseitige  Lehre  von  der  gesamten ­
  Handelswissenschaft,  wobei  besonders  die  Herausarbeitung  erwerbspolitisoher  Grundsätze ­
  und  Erfahrungsregeln  so  gut  gelungen  sind,  daß  ihnen  noch  heute  kaum  bessere  an  die
Seite  gestellt  werden  können.  Im  einzelnen  behandelt  er  zuerst  die  kaufmännische  Tätigkeit
und  schildert,  wie  man  als  Lehrling,  Gehilfe  und  selbständiger  Kaufmann  im  Klein-  und  Großhandel ­
  mit  oder  ohne  Gesellschafter  mit  dieser  Tätigkeit  bekannt  wird;  er  gibt  ferner  Regeln
für  die  Einrichtung  des  Ladengeschäfts,  für  die  Verkaufspolitik  und  Kreditgewährung,  für
den  Einkauf  beim  Großhandel,  für  die  Errichtung  und  Einrichtung  einer  Manufaktur.  Er
stellt  Grundsätze  für  den  Betrieb  auf  und  für  den  Besuch  von  Messen  und  Märkten,  sogar
für  das  Versandgeschäft  und  bringt  endlich  eine  Lehre  des  Welthandels  vor  allem  unter  Berücksichtigung ­
  der  französischen  Ausfuhr,  worin  besonders  deutlich  die  enge  Verbindung  mit
dem  Merkantilsystem  zum  Ausdruck  kommt.
Von  Savary  (Vater)  angeregt,  erschienen  in  der  Folge  in  Frankreich  und  den  angrenzenden
Ländern,  auf  die  sich  das  Schwergewicht  des  Handels  gelegt  hatte,  zahlreiche  Veröffentlichungen, ­
  die  die  gesamte  Handelswissenschaft  stark  beleben.  Hier  wären  zu  nennen:  Savary
(Söhne)  „Dictionnaire  Universel  de  Commerce“  (1723),  Jean  Pierre  Ricard  „Le  negooe  d’Amsterdam“ ­
  (Rouen  1723),  Samuel  Ricard  „Handbuch  der  Kaufleute“  (mehrfach  im  18.  Jahrhundert), ­
  Girandeau  „La  banque  rendue  facile  aux  principales  nations  del’Europe“  (1769),
Bauoher  „Institutions  oommerciales“  (1801),  ferner  de  la  Porte  und  Leauthey.
Wenig  später  als  Savary  (Vater)  wirkt  auch  in  Deutschland  der  erste  große  Handelswissenschaftler ­
  Paul  JakobMarperger  (geb.  1656).  Zuerst  Kaufmann,  dann  Schriftsteller ­
  und  Gelehrter  und  als  solcher  Mitglied  der  Königlich  Preußischen  Societät  der  Wissenschaften, ­
  gibt  er  durch  die  Veröffentlichung  einer  großen  Zahl  von  Schriften  den  Anstoß  zur
Schaffung  der  sog.  Handlungswissenschaft  und  bringt  auch  als  erster  den  Handelssohulgedanken
  in  Fluß.  Vor  Marperger  waren  in  Deutschland  nur  Arbeiten  über  Rechnen  und
Buchhaltung  sowie  Tarife  und  Tabellen  aller  Art  herausgekommen;  so  etwa  1511  eine  handelskundliche
  Handschrift,  deren  Verfasser  unbekannt  ist,  und  welche  besonders  die  Kaufleute,
die  nach  Venedig  gingen,  unterrichten  wollte.  Fast  gleichzeitig  erschien  das  Handelsbuch  von
L.  Meder  (1658),  dem  der  Vorwurf  gemacht  wurde,  daß  er  Geschäftsgeheimnisse  verrate.
Mit  Marperger  aber  beginnt  die  eigentliche  deutsche  Handelswissenschaft;  seine  Entwicklung
ist  aus  seinen  Schriften  deutlich  zu  erkennen.  So  erscheinen:
        <pb n="147" />
        142

Die  Lehre  vom  Wirtsohaftsbetrieb.

1701  der  „Probierstein  der  Buchhalter“,  1706  „Der  allzeit  fertige  Handelskorrespondent“,
1707  „Die  Kaufmanns-Börse“,  1710  „Der  russische  Kaufmann“,  1711  „Messen  und  Märkte“,
1715  die  „Wohl  unterwiesenen  Kaufmanns-Jung  und  Getreuen  und  Gebebten  Handelsdiener“.
1717  kündigt  er  ein  Werk  „Der  Gelehrte  Kaufmann“  an  und  1723  erscheint  dann  sein  Hauptwerk, ­
  das  „Dreifach  gülden  Kleeblatt  der  werten  Kaufmannschaft“  (Trifolium  mercantile
aureum).
Grammateus,  Gottlib,  Neudörffer,  Goessens,  Stevinsind  weitere  Schriftsteller
desgleichen  Zeitabschnittes;  zu  erwähnen  sind  noch  J.  E.  Kruse  „Allgemeiner  und  besonders
hamburgischer  Kontorist“  und  Bohn  „Wohlerfahrener  Kaufmann“,  die  1713  und  1719  in
Hamburg  erschienen.  Um  die  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  erfolgte  sodann  eine  weitere  Anregung ­
  durch  die  Kamerabsten,  als  deren  bedeutendster  Vertreter  G.  L.  Ludovici,  Prof,  der
Vernunftlehre,  an  der  Universität  Leipzig  wirkte.  Br  gab  1756  ein  Lexikon  heraus,  das  in
fünf  starken  Bänden  alles  umfaßte,  was  zur  kaufmännischen  Tätigkeit  gehörte  und  als  das
beste  Wörterbuch  seiner  Zeit  gelten  kann  nebst  einem  Anhang,  dem  „Grundriß  eines  vollständigen ­
  Kaufmannssystems,  nebst  den  Anfangsgrunden  der  Handlungswissenschaft  zu
Wasser  und  zu  Lande“.  In  diesem  Anhang  stellt  er  sehr  scharfsinnig  ein  System  der  Handelswissenschaft ­
  auf  und  behandelt  in  732  Paragraphen  viel  Handelskunde,  wobei  er  sich  auf
Savary  und  Marperger  stützt.  Ludovici  stellt  insofern  eine  Wende  in  der  Entwicklung
dar,  als  mit  ihm  der  Zeitraum  der  unsystematischen  Einzeldarstellungen  allmählich  abgeschlossen ­
  wird  und  Versuche  wissenschaftlicher  Zusammenstellungen  in  großer  Zahl  einsetzen.
  Zugleich  mit  Marperger  und  Ludovici  setzt  aber  auch  eine  wahre  Lehrbuchsohreiberei
  ein,  eine  Vielschreiberei,  welche  nur  teilweise  wertvoll  ist  und  sich  vorwiegend  in
Wiederholungen  und  Zusammenstellungen  aus  der  Handelskunde,  dem  Recht,  der  Geographie,
dem  Münzwesen  und  der  Volkswirtschaft  ergeht.  Als  typisch,  aber  immerhin  wertvoll  und
daher  fast  ein  Jahrhundert  lang  geschätzt,  ist  Johann  Christian  Nelkenbreohers  „Allgemeines ­
  Taschenbuch  der  Maß-,  Gewichts-  und  Münzkunde,  der  Wechsel-,  Geld-  und  Fondcourse“
  (1762)  zu  erwähnen.
Zu  nennen  ist  auch  der  in  Hamburg  wirkende  Johann  Georg  Büsch,  der  dort  eine
recht  fruchtbare  Lehr-  und  Forsohungstätigkeit  entfaltete;  sein  Hauptwerk  „Theoretischpraktische
  Darstellung  der  Handlung“  (1804)  in  vier  Teilen  —  schon  von  Smith  beeinflußt
und  stark  von  Volkswirtschaft  durchsetzt  —  ist  zwar  recht  breit,  aber  doch  noch  lesenswert.
Nachdem  Jung  bereits  1785  in  seinem  „Lehrbuch  der  Handlungswissenschaft“  eine  erste
systematische  Verarbeitung  geboten  hatte,  erschien  dann  jedoch  1804  das  wohl  beste  Werk
dieser  Art  von  Johann  Michael  Leuchs:  „System  des  Handels“,  eine  Handelswissenschaft,
der  an  Geschlossenheit,  Tiefe  und  Vollständigkeit  nur  wenige  Werke  der  älteren  und  neueren
Betriebswirtschaftslehre  gleichzusetzen  sind.  Leuchs  faßt  die  Handelswissenschaft  im  weiten
Sinn  auf,  indem  er  sowohl  eine  Staatshandelswissenschaft  als  auch  eine  Privathandelswissenschaft ­
  grundsätzlich  behandelt,  aus  denen  er  aber  das  nur  Beschreibende  der  Warenkunde,
Handelsgeographie,  Handelsgeschichte  und  Literaturkunde  als  Handelskunde  absondert.
Seine  Privathandelswissenschaft  umfaßt  die  Tauschmittellehre,  die  Verhaltenslehre,  die
Handelslehre,  die  Kontorwissenschaft,  die  Spekulationslehre  u.a.;  besonders  die  Wahrscheinliohkeits-
  und  Spekulationslehre  ist  vorzüglich  und  noch  heute  lehrreich  zu  lesen.
Mit  Leuchs  ist  jedoch  der  Höhepunkt  erreicht;  die  Entwicklung  geht  abwärts  aus  vielen
Gründen,  die  hier  nicht  noch  einmal  dargestellt  werden  können  (s.  aber  S.  138).  Zwar  stellt
Rau  1825  seinen  Plan  auf,  der  die  Gleichberechtigung  der  „bürgerlichen  Ökonomie“  mit  der
„öffentlichen“  Wirtschaftslehre  anerkennt,  doch  fand  die  Gewerbe-  und  Handelslehre,  die
von  den  üniversitätsprofessoren  zugunsten  der  Nationalökonomie  stark  vernachlässigt  worden
war,  keine  Aufnahme  an  den  Hochschulen,  wie  es  schon  Marperger  und  Ludovici  gefordert
hatten.
Erst  im  letzten  Drittel  des  19.  Jahrhunderts  entsteht  wiederum  nach  und  nach  eine  Art
Handelsbetriebslehre.  Hier  ist  zunächst  das  schon  1854  in  Frankreich  erschienene  Buch  von
J.  6.  Courcelle-Seneuil:  „Traitc  des  entreprises  industrielles,  commerciales  et  agricoles“
anzuführen,  welches  1868  in  der  Übersetzung  von  Eberbach  unter  dem  Titel  „Theorie  und
Praxis  des  Geschäftsbetriebes  in  Ackerbau,  Gewerbe  und  Handel“  herauskam  und  lange  Zeit
als  Lehrbuch  sehr  geschätzt  war.  1869  veröffentlichteA.Lindwurm,  nachdem  er  schon  1866
in  einer  Schrift  für  eine  schärfere  Abgrenzung  von  Staats-  und  Privatwirtschaftslehre  eingetreten ­
  war,  sein  Buch  über  „Die  Handelsbetriebslehre  und  die  Entwicklung  des  Welthandels“, ­
  eine  im  ganzen  laienhafte  Darstellung  einer  eigenen  Werttheorie,  das  nur  wegen
des  Titelwortes  bedeutsam  bleibt,  da  von  nun  an  diese  Beziehung  allgemein  wurde.  Auch  die
„Praxis  des  Geschäftslebens“  von  Picning  (Leipzig  1869)  stellt  mehr  eine  geschäftliche
Morallehre  als  eine  Betriebslehre  dar.
Dagegen  war  die  ein  Jahr  früher  (Berlin  1868)  erschienene,,  Allgemeine  Gewerkslehre“  von
Emminghaus,  Prof,  der  Wirtsohaftslehre  am  Polytechnikum  Karlsruhe,  ein  durchaus  in
sich  abgerundetes  und  für  die  damalige  Zeit  erstaunliches  Buch,  das  seine  besondere  Stärke
aus  der  Beschränkung  auf  die  Industrie  zieht.  Ähnlich  ist  auch  das  Werk  von  Haushofer
        <pb n="148" />
        Das  Schrifttum.

143

„Der  Industriebetrieb“  zu  werten,  das  1874  seine  erste  und  1904  seine  zweite  Auflage  erlebte.
Um  die  Wende  des  Jahrhunderts  setzt  jedoch  mit  dem  Ausbau  der  Handelshochschulen  eine
neue  Entwicklung  ein.
2.  Das  neuere  Schrifttum  über  die  Allgemeine  „Betriebswirtschaftslehre“.  Das
kaufmännische  Unterrichtswesen,  das  inzwischen  stark  entwickelt  worden  war,
drängte  zum  Ausbau.  Dieser  wurde  besonders  vom  „Deutschen  Verband  für  das
Kaufmännische  Unterrichtswesen“  betrieben,  auf  deren  Veranlassung  Ehrenberg ­
  1898  in  einer  Denkschrift  die  Schaffung  von  Handelshochschulen  forderte
(eine  Forderung,  die  schon  von  Lindwurm  1860  erhoben  worden  war  und  in
der  Zeit  von  1899  an  in  schneller  Folge  erfüllt  wurde).
Der  gleiche  Verband  veranstaltete  kurz  darauf  ein  Preisausschreiben  „Wie  ist
die  Handelsbetriebslehre  zur  selbständigen  Bedeutung  zu  erheben  aus  dem
als  einzige  wertvolle  Arbeit  die  von  Gomberg  hervorging  über:  „Handelsbetriebslehre ­
  und  Einzelwirtschaftslehre“,  1903.  Er  fordert  darin  eine  Einzelwirtschaftslehre, ­
  in  die  er  auch  die  Gemeinwirtschaften  einbeziehen  will.
Neben  Gomberg  ist  besonders  Ehrenberg  zu  nennen,  der  zwar  weniger
durch  geschlossene  wissenschaftliche  Veröffentlichungen  als  durch  seine  langjährigen ­
  Auseinandersetzungen  mit  den  Nationalökonomen  der  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb ­
  einen  starken  Anstoß  gegeben  hat.  1910  erscheint  dann  Hellauer:
„System  der  Welthandelslehre“  als  erstes  neueres  geschlossenes  Werk  über  den
Handelsverkehr,  welches  Import,  Export,  Märkte,  Börsenverkehr,  Kaufabschlüsse
u.ä.  behandelt  und  somit  eine  ausgesprochene  Handelsverkehrslehre  darstellt,  die
als  solche  ausgezeichnet  ist.  Kurz  darauf  (1911)  veröffentlichte  Schär  erstmalig
seine  „Allgemeine  Handelsbetriebslehre“  I.Bd.,  in  der  Handelsbetrieb  und  Handelsverkehr ­
  beschrieben  werden,  ohne  daß  immer  eine  genaue  Trennung  erfolgt.
Stark  durchsetzt  mit  volkswirtschaftlichen  Betrachtungen,  denen  der  reiche  Stoff
nicht  immer  glücklich  eingeordnet  ist,  stellt  das  Buch  besonders  in  seinen  privatwirtschaftlichen
  Abschnitten  (Warenkunde,  Kalkulation,  Lagerdauer  usw.),  eine
bedeutende  Leistung  dar,  die  heute  wieder  in  vieler  Hinsicht  sehr  zeitgemäß
geworden  ist.
Dies  muß  ebenso  gelten  von  Nicklisch,  dessen  1912  erstmalig  erschienenes
Buch  über  „Allgemeine  Kaufmännische  Betriebslehre  als  Privatwirtschaftslehre
des  Handels  (und  der  Industrie)“  durch  die  abstrakte  und  stark  philosophisch
unterbaute  Darstellung  zwar  schwer  lesbar  ist,  aber  doch  als  eigentlich  erste,
streng  wissenschaftliche  Gesamtdarstellung  dieses  Gebietes  angesehen  werden
muß.  Das  Werk  von  Schär  ist  unter  gleichem  Titel  mit  geringen  Umarbeitungen
und  Zusätzen  zuletzt  1923  erschienen,  während  Nicklisch  wesentliche  Erweiterungen ­
  vornahm,  den  Titel  mehrfach  wechselte  und  es  zuletzt  ohne  grundlegende
systematische  Änderungen  als  „Die  Betriebswirtschaft“  1930—33  herausbrachte.
Als  letztes  noch  vor  dem  Krieg  erschienenes  Werk  ist  das  von  Dietrich
„Betrieb-Wissenschaft“  (1914)  anzuführen,  in  dem  Erwerbswirtschaft  gleich  Betrieb
gesetzt  wird  und  dieser  in  größter  Ausführlichkeit  sowohl  der  dargebotenen  Tatsachen ­
  als  auch  der  eigenen  Meinung  dargestellt  wird.  Da  der  Verfasser  eine  eigene
Wissenschaft  vom  Betriebe  begründen  will,  konnte  die  Berücksichtigung  des  vorhandenen ­
  wissenschaftlichen  Schrifttums  gering  bleiben;  er  stützt  sich  fast  ganz
auf  wertvolle  Tatsachen,  was  das  Buch  recht  lesenswert  macht.  Es  ist  im  Grunde
bedauerlich,  daß  es  sich  so  wenig  Verbreitung  hat  schaffen  können.
Schär,  Nicklisch  und  Dietrich  werden  bei  einem  Versuch  der  methodischen ­
  Ordnung  der  betriebswirtschaftlichen  Forschung  (S  chö  npf  lug)  als  Hauptvertreter ­
  der  „normativen“  Richtung  angesehen,  einer  Richtung,  welche  schon  im
frühitalienischen  und  frühdeutschen  handelswissenschaftlichen  Schrifttum  in  der
Abwehr  von  Angriffen  seitens  der  Philosophie  und  Kirche  eine  sittlich  betonte
        <pb n="149" />
        144

Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.

Yorläuferschaffc  aufzuweisen  hat.  Unter  den  damaligen  Verhältnissen  wie  unter
den  gegenwärtigen  gleich  notwendig  gegenüber  der  abfälligen  Kritik  der  öffentlichen ­
  Meinung  am  Beruf  des  Kauf-  und  Handelsmannes,  sind  von  dieser  Richtung ­
  die  Begriffe  des  „ehrbaren“  und  „Königlichen  Kaufmannes“  geprägt  und
die  Verdächtigungen  des  ganzen  Standes  auf  Grund  der  Handlungen  Einzelner  als
nicht  berechtigt  zurückgewiesen  worden.
Als  Vertreter  der  „empirisch-realistischen“  Richtung  sind  dagegen  Leitner
und  Schmalenbach  zu  bezeichnen,  welche  mehr  die  technologische  Seite  betonen, ­
  während  Rieger  und  Schmidt  die  theoretische  Linie  dieser  Richtung  vertreten. ­
  Nur  Leitner  und  Rieger  jedoch  haben  Veröffentlichungen  über  das  Gesamtgebiet ­
  gegeben,  wobei  es  merkwürdig  ist,  daß  gerade  diese  beiden  als  Vertreter
einer  reinen  Privatwirtschaftslehre  anzusprechen  sind;  die  Ausführungen  Schmalenbachs
  und  Schmidts  bewegen  sich  immer  sehr  stark  auch  auf  den  volkswirtschaftlichen ­
  Gebieten  und  betonen  so  den  naturgemäß  engen  Zusammenhang ­
  mit  der  Gesamtwirtschaft.
Leitners  „Privatwirtschaftslehre  der  Unternehmung“  (1919),  in  letzter  Auflage ­
  (1926)  als  „Wirtschaftslehre  der  Unternehmung“  bedeutend  erweitert,  stellte
zunächst  eine  Art  Finanzierungslehre  der  Unternehmung  dar  und  wurde  dann
hauptsächlich  in  Richtung  der  in  den  Unternehmungen  zu  leistenden  Arbeit  ausgebaut; ­
  es  ist  mehr  eine  Sammlung  und  Gruppierung  von  Tatsachen  ohne  den
Ehrgeiz  einer  systematischen  Zusammenfassung,  als  solche  ausgezeichnet,  gibt
aber  auch  hin  und  wieder  Verallgemeinerungen  und  treffende  Bezeichnungen,
ohne  die  zugehörigen  Einzelerfahrungen  mitzuteilen.  (In  seiner  Schrift:  „Renaissance ­
  der  Privatwirtschaftslehre“  tritt  Leitner  für  eine  allgemeinwirtschaftlich
gerichtete  „Wirtschaftslehre  der  Erwerbswirtschaften“  ein.)
Rieger:  „Einführung  in  die  Privatwirtschaftslehre“  (1926)  lehnt  die  inzwischen
allgemein  üblich  gewordene  Bezeichnung  Betriebswirtschaftslehre  ab,  ohne  eine
besondere  Begründung  zu  geben.  Seine  Darstellung,  die  fast  ausschließlich  die
Fragen  der  Finanzwirtschaft,  die  Geldseite  oder  mit  anderen  Worten  die  Unternehmung ­
  behandelt,  gibt  ihm  das  Recht  dazu  (vgl.  das  2.  Buch:  Der  Wirtschaftsbetrieb ­
  als  Wirtschaft);  sie  ist  in  ihrer  Geschlossenheit  und  ihrem  planmäßigen
Aufbau  eine  der  besten  Darstellungen,  die  bis  heute  vorliegen.
Als  letztes  der  systematischen  Werke  wäre  noch  die  Arbeit  von  Lehmann:
„Allgemeine  Betriebswirtschaftslehre“  (1928)  zu  nennen,  welche  jedoch  leider
nur  den  ersten  Teil  des  beabsichtigten  Gesamtwerkes  darstellt.  Stark  theoretisch
eingestellt  und  technisch-mathematisch  geschult  vermittelt  er  zwar  recht  wertvolle ­
  Erkenntnisse,  ohne  daß  die  formelmäßig-aufbauende  Behandlung  immer
restlos  überzeugen  könnte.
In  ähnlicher  Richtung  wirksam  und  auch  aus  ähnlicher  Quelle  schöpfend  wirkt
Schilling;  „Die  Lehre  vom  Wirtschaften“  (1925).  Scharfsinnige,  aber  wenig
anschauliche  Aneinanderreihung  von  Gedanken  kennzeichnen  das  Buch,  das  als
der  typische  Versuch,  die  Wirtschaft  von  der  Technik  her  einzufangen,  gelten  kann.
Eine  besondere  Stellung  nimmt  Hoffmann:  „Wirtschaftslehre  der  kaufmännischen ­
  Unternehmung“  (1932)  ein.  Mit  seiner  ausführlichen  Darstellung  aller
Einzelheiten  (800  Seiten)  wird  es  zu  einem  brauchbaren  Nachschlagebuch.
Neben  diesen  systematischen  Darstellungen  ist  eine  Zahl  von  Lehrbüchern
verschiedenen  Umfangs  zu  nennen,  die  z.  T.  zur  Einführung  in  das  Gebiet  besonders ­
  geeignet  sind,  wie  z.B.  Geldmacher:  „Betriebswirtschaftslehre“  (1927)
fast  ausschließlich  Rechnungswesen  und  wenig  Organisation;  Mellerowicz:
„Allgemeine  Betriebswirtschaftslehre“  (1933);  Fleege-Althoff:  „Grundzüge
der  allgemeinen  Betriebswirtschaftslehre“  (1934)  —  in  den  Umfang  eines  Reclam-Bändchens
  gepreßt.  Daneben  bestehen  zahlreiche  Abhandlungen  für  den  Unter ­
        <pb n="150" />
        Das  Schrifttum.

145

rieht  an  Handelsschulen  und  zum  Selbstunterricht,  die  teilweise  recht  brauchbare
Zusammenfassungen  gehen.
Über  die  vorliegende:  Allgemeine  Lehre  vom  Wirtschaftshetrieh  ist  das
Erforderliche  oben  gesagt  worden:  sie  will  die  Mannigfaltigkeit  und  Vielgestaltigkeit ­
  der  Wirtschaftsbetriebe  sowie  deren  Zusammenhang  mit  der  Gesamtwirtschaft ­
  erfassen  (l.Buch);  sie  will  ferner  ein  geschlossenes  Bild  von  dem  Aufbau,
Leben  und  Zielsetzungen  des  Wirtschaftsbetriebes  geben,  wobei  aus  wissenschaftlich-lehrmäßigen
  Gründen  einmal  der  Wirtschaftsbetrieb  als  Wirtschaft  (2.  Buch),
das  andere  Mal  der  Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb  (3.  Buch)  behandelt  wird.
Als  ganz  anders  geartet  sind  die  Sammelbände  und  Wörterbücher  zu  nennen,
welche  den  gesamten  betriebswirtschaftbchen  Stoff  in  mehr  oder  minder  zusammenhängender ­
  Form  und  verschiedenem  Umfang  enthalten.  Als  Lexika  sind
vorhanden:  1.  Handwörterbuch  der  Betriebswirtschaft,  herausgegehen  von  Nicklisch, ­
  2.  Handwörterbuch  des  Kaufmannes,  herausgegeben  von  Bott.  Die  Sammelwerke, ­
  die  teilweise  Neubearbeitungen  schon  lange  bestehender  Ausgaben  sind,
aber  auch  zahlreich  in  der  Nachkriegszeit  neu  veröffentlicht  werden,  bringen
häufig  nur  eine  Auswahl  bestimmter  Gebiete,  die  dann  allerdings  lehrhaft  und
durch  Tatsachen  und  Erfahrungsmaterial  stark  unterbaut  sind.  Wohl  das  umfassendste ­
  und  auch  inhaltlich  reichste  ist  das  von  Schmidt  herausgegebene
Sammelwerk  „Die  Handelshochschule“,  das  auf  8300  Seiten  das  gesamte  Gebiet
der  Wirtschaftswissenschaften  behandelt;  die  einzelnen  Abschnitte  sind  jeweils
von  Fachleuten  bearbeitet  worden,  doch  sind  sie  trotzdem  nicht  alle  gleichwertig.
Ist  hier  der  Hauptwert  auf  eine  lehrhafte  Darstellung  gelegt,  so  sollte  der  von
Mahlberg,  Schmalenbach  u.a.  herausgegebene  Grundriß  der  Betriebswirtschaft, ­
  von  dem  16  Bände  verschiedenen  Umfangs  vorgesehen  sind,  mehr  die
wissenschaftlichen  Grundlagen  erarbeiten,  auf  Grund  deren  nachher  eine  Zusammenfassung ­
  möglich  wäre  —  oder  sein  sollte.  Bisher  sind  jedoch  erst  wenige
Bände  erschienen,  die  durchweg  auf  beachtlicher  wissenschaftlicher  Höhe  stehen,
so  z.B.  Bd.  2:  Die  Betriebsverwaltung  (Sammelband),  Bd.  5b:  Beste,  Die  kurzfristige ­
  Erfolgsrechnung,  Bd.  10:  Revisions-und  Treuhandwesen  (Sammelband),
Bd.  12:  Fischer,  Der  Güter-  und  Personenverkehr,  Bd.  13:  Der  Nachrichtenverkehr ­
  (Sammelband),  Bd.  9:  Isaac,  Der  Industriebetrieb  (weniger  gelungen),
Bd.  14:  Wirth-Fromm,  Das  Versicherungsgeschäft.
Ferner  sind  zu  nennen;  Rothschilds  Taschenbuch  für  Kaufleute,  dessen
erster  Band  als  Sammelarbeit  verschiedener  Verfasser  eine  Darstellung  volkswirtschaftlicher ­
  Einzelgebiete  bringt,  während  Bd.2  als  Kaufmännische  Betriebswirtschaftslehre ­
  von  W  al  b  bearbeitet  wurde  und  überwiegend  eine  Wirtschaftsverkehrslehre ­
  enthält.  Dagegen  ist  Maier-Rothschilds  Kaufmannspraxis,  von  Rohwald ­
  herausgegeben  und  vorzugsweise  bearbeitet,  mehr  auf  die  Erörterung  der
innerbetrieblichen,  organisatorischen  Vorgänge  abgestellt,  denen  gegenüber  die
Verkehrslehre  sehr  vernachlässigt  wird.  Trotz  des  guten  Inhalts  ist  die  Benutzung
durch  die  veraltete  und  unzweckmäßige  äußere  Ausstattung  erschwert.
Als  besonders  gelungen  in  seiner  Art  muß  das  von  Großmann  herausgegebene
„Handbuch  für  Kaufleute“  (1927)  bezeichnet  werden,  welches  sich  ebenfalls  vorwiegend ­
  auf  die  Betriebslehre  stützt  und  nur  ausgewählte  Kapitel  der  kaufmännischen ­
  Verkehrslehre  mit  heranzieht,  dagegen  aber  auch  die  wichtigsten
Grundlagen  der  Rechts-  und  Volkswirtschaftslehre  in  stark  zusammengezogener
Form  enthält.  Auf  die  Bedürfnisse  der  Handelsschüler  zugeschnitten  ist  das
Handbuch  von  Bott  „Der  erfolgreiche  Kaufmann“.
3.  Das  Schrifttum  über  Einzelgebietc.  Uber  Einzelgebiete  ist  vor  allem  nach
dem  Kriege  ein  ausgiebiges  Schrifttum  entstanden,  das  die  Ergebnisse  des  ersten
Zeitabschnitts  der  neu  auflebenden  Handelswissenschaft  ■—  von  der  Wende  des
10

Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  I.
        <pb n="151" />
        146

Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.

Jahrhunderts  bis  zum  Kriegsanfang  —  fortsetzte  und  in  gewisser  Weise  zum
Abschluß  brachte.  Es  ist  nicht  möglich,  eine  Würdigung  aller  Werke  in  diesem
Rahmen  zu  bieten.  Besonders  eingehend  ist  die  Bearbeitung  des  Rechnungswesens
vorgenommen  worden  und  hier  wieder  vorwiegend  das  Buchhaltungs-  und  Bilanzwesen, ­
  die  Wertungslehre  sowie  sämtliche  Zweige  der  Selbstkostenrechnung  und
Betriebsbuchhaltung.  Dagegen  hat  die  Statistik  eine  ihrer  Bedeutung  nicht  ganz
angemessene  Vernachlässigung  erfahren.
Neben  dem  Rechnungswesen  ist  vor  allem  das  Finanzwesen  gepflegt  worden,
was  einer  alten  Überlieferung  entspricht,  da  Finanzierungsfragen  von  jeher  im
Mittelpunkt  der  handelswissenschaftlichen  Erörterungen  standen.
Das  Organisationswesen  und  das  Absatzwesen  findet  erst  in  allerneuster  Zeit
stärkere  Beachtung.
Weiter  ist  die  Wirtschafts  -Verkehrslehre  in  letzter  Zeit  nur  wenig  in  Einzelabhandlungen ­
  dargestellt  worden,  da  ihre  Erörterung  bislang  in  den  meisten
Fällen,  wie  unsere  bisherige  Übersicht  ergab,  im  Vordergrund  der  schriftstellerischen ­
  Bearbeitungen  gestanden  hatte  und  schon  längst  Eingang  in  die  großen
Sammelbücher  gefunden  hat.
Neben  diesen  mehr  der  sachlichen  Tätigkeit  in  den  Betrieben  eingeteilten  Untersuchungen ­
  findet  sich  —  ebenfalls  zum  größten  Teil  in  der  Nachkriegszeit  entstanden ­
  —  jedoch  ein  reichhaltiges  Schrifttum,  das  die  wirtschaftsbetrieblichen
Fragen  in  grundsätzlicher  Weise  in  den  einzelnen  Geschäftszweigen  erörtert.
Ausgehend  von  den  Bank-  und  Industriebetrieben,  sind  fast  alle  Zweige  der
Wirtschaft  entweder  allgemein  oder  an  Hand  besonderer  Beispiele  zur  Darstellung
gekommen,  wobei  es  nur  recht  merkwürdig  anmutet,  daß  gerade  der  Zweig,  der
jahrhundertelang  fast  ausschließlich  die  Gedanken  der  Schriftsteller  ausfüllte,  in
unserm  Jahrhundert  verhältnismäßig  schlecht  abgeschnitten  hat:  der  reine  Handel.
Als  Nachweis  ist  im  Anhang  eine  Aufstellung  angefügt,  die  lediglich  den  Zweck
verfolgt,  die  bekanntesten  und  in  den  letzten  Jahren  wichtigsten  Veröffentlichungen ­
  auf  den  einzelnen  Gebieten  zusammenzustellen.  (Abgeschlossen  Ende  1934.)
I.  Wirtfichaftsbetriebslehre.
A.  Das  Rechnungswesen  der  Betriebe.
1.  Buchhaltung.
Adler-Pape:  Buchhaltungsübungen,  4.  Aufl.  1926.
Berliner:  Buchhaltungs-  und  Bilanzlehre,  2  Bde.,  8.  Aufl.  1930.
Bott:  Die  Buchhaltung  des  Kaufmanns,  5.  Aufl.  1933.
Dinse:  Soll  und  Haben  als  Grundlage  kurzfristiger  Brfolgsrcchnung,  1926.
Gerstner:  Kaufmännische  Buchhaltung  und  Bilanz,  I.  Bd.  5.  Aufl.
Großmann:  Einführung  in  das  System  der  Buchhaltung,  3.  Aufl.  1927,  Bd.  I.
Hasenack:  Grundlagen  und  Technik  der  kaufmännischen  Buchhaltung,  1936.
Kalveram:  Kaufmännische  Buchhaltung,  1929.
Leitner:  Die  doppelte  kaufmännische  Buchhaltung,  1923.
Pape:  Grundriß  der  doppelten  Buchhaltung,  1921.
Prelinger:  Grundriß  der  maschinellen  Buchhaltung,  2.  Aufl.  1930.
Schär-Prion:  Buchhaltung  und  Bilanz,  5.  Aufl.  1931.
-—  Einfache  und  doppelte  Buchhaltung,  3  Lieferungen.
Seidel:  Grundlagen  und  Funktionen  der  Buchhaltung,  1933.
2.  Bilanz-  und  Wertungslehre.
Bott;  Die  Bilanz  des  Kaufmanns,  4.  Aufl.  1925.
le  Coutre:  Grundzüge  der  Bilanzkunde  (3  Bde.),  1922,  1924.
—  Praxis  der  Bilanzkritik  (2  Bde.),  1926.
—  Zeitgemäße  Bilanzierung,  1934.
Geldmacher:  Grundlagen  und  Technik  bilanzmäßiger  Erfolgsrechnung,  1924.
Gerstner:  Bilanzanalyse,  8.  Aufl.  1925.
Großmann:  Die  Abschreibung,  1925.
        <pb n="152" />
        Das  Schrifttum.

147

Grull:  Die  Inventur,  1911.
Hast:  Grundsätze  ordnungsmäßiger  Bilanzierung  für  Anlagegegenstände,  1934.
Hauck:  Bilanztheorien,  1933.
Hatheyer;  Gewinnprobleme,  1934.
Isaac:  Bilanzen,  1930.
Leitner:  Bilanztechnik  und  Bilanzkritik,  7.  Aufl.  1923.
Mahlberg:  Der  Tageswert  in  der  Bilanz,  1923.
Mellerowicz:  Grundlagen  betriebswirtschaftlicher  Wertungslehre,  1926.
Osbahr-Nioklisch:  Die  Bilanz  vom  Standpunkt  der  Unternehmung,  1923.
Passow:  Die  Bilanzen  der  privaten  und  öffentlichen  Unternehmungen,  1923.
Schmalenbach:  Dynamische  Bilanz,  4.  Aufl.  1926.
Schmaltz:  Betriebsanalyse,  1929.
Schmidt:  Die  organische  Tageswertbilanz,  3.  Aufl.  1929.
Sewering:  Die  Einheitsbilanz,  1925.
Walb:  Die  Brfolgsreohnung  privater  und  öffentlicher  Betriebe,  1926.
3.  Selbstkostenrechnung  und  Betriebsbuohhaltung.
Auler;  Optimalkalkulation,  1933.
Beste:  Die  kurzfristige  Brfolgsreohnung  (Grundriß  der  Betriebswirtschaftslehre),  1930.
—  Die  Verrechnungspreise  in  der  Selbstkostenberechnung,  1924.
Calmes:  Die  Babrikbuchhaltung,  5.  Aufl.  1922.
Fischer:  Die  kurzfristige  Abrechnung,  1930.
Goldmacher,  Betriebswirtschaftslehre,  2.  Auf],  (TL  2)  1927.
Greifzu:  Die  Kalkulation  in  der  Industrie,  1933.
Hall:  Selbstkostenrechnung  und  moderne  Organisation  von  Maschinenfabriken,  3.  Aufl.
1927.
Hasenack:  Das  Rechnungswesen  der  Unternehmung,  1934.
Klemann:  Systematische  Selbstkostenberechnung,  1921.
Kritzler:  Die  Platzkostenrechnung  im  Dienst  der  Betriebskontrolle  usw.,  1928.
Lehmann:  Die  industrielle  Kalkulation,  1925.
Leitner:  Selbstkostenbereohnung  industrieller  Betriebe,  9.  Aufl.  1930.
Lilienthal-Müller:  Fabrikorganisation,  Fabrikbuchführung  und  Selbstkostenrechnung
der  Ludwig  Loewe  &amp;amp;  Co.  A.-G.,  1925.
Lischka:  Selbstkosten-Ermittlung  im  Industriebetrieb,  1928.
Lorentz;  Grundlagen  der  Kostengestaltung,  1932.
Mellerowicz:  Kosten  und  Kostenrechnung,  1933.
Moll:  Kostenkategorie  und  Kostengesetz,  1934.
Müller-Bernhardt:  Industrielle  Selbstkosten  bei  schwankendem  Beschäftigungsgrad,  1925.
Peiser:  Grundlagen  der  Betriebsreohnung  in  Maschinenbau-Anstalten,  1923.
—  Der  Einfluß  des  Beschäftigungsgrades  auf  die  industrielle  Kostenentwicklung,  2.  Aufl.
1929.
—  Rechnungswesen  im  Maschinenbau,  1930.
Penndorf:  Fabrikbuchhaltung,  1924.
Rahm;  Die  Unkosten  im  Fabrikbetrieb,  1927.
Ruberg;  Kurzfristige  Erfolgskontrolle  im  Binzelhandelsbetrieb,  1931.
—■  Aufwands-  und  Kassenrechnung  im  privaten  Haushalt,  1933.
Schmalenbach:  Grundlagen  der  Selbstkostenrechnung  und  Preispolitik,  6.  Aufl.  1934.
—  Der  Kontenrahmen,  2.  Aufl.  1929.
Schmidt:  Kalkulation  und  Preispolitik,  1930.
Schriftenreihe:  Einheitsbuohführungen  (bisher  für:  Maschinenbau,  Gießerei,  Weberei,
Binnenschiffahrt,  Brauerei),  hrsg.  vom  Fachausschuß  für  Rechnungswesen  im  Reichskuratorium ­
  für  Wirtschaftlichkeit  (RKW.)
Schriften  des  Vereins  Deutscher  Masohinenbauanstalten  (VDMA.)  über  industrielles  Rechnungswesen, ­
  insbesondere:
1.  Normalkontenplan  für  Fabrikbetriebe,  1930.
2.  Selbstkosten-Nachreohnung  und  Buchhaltung,  1925.
3.  Selbstkostenrechnung  (Vorrechnung  und  Preiskalkulation),  1925.
4.  Betriebsstatistik.
Banse:  Organisation  und  Methoden  der  betriebsw.  Statistik,  1929.
Calmes:  Statistik  im  Fabrik-  und  Handelsbetrieb,  6.  Aufl.  1922.
Isaac:  Betriebswirtschaftliche  Statistik,  1925.
Mahlberg:  Die  Statistik  im  Betrieb  (Grundriß  d.  Betriebswirtschaftslehre,  Bd.  2),  1927.
Machts:  Betriebsstatistik  in  Maschinenfabriken,  1927.
Zörner:  Betriebsstatistik  und  Betriebskontrolle,  1922.

10*
        <pb n="153" />
        148

Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbefcrieb.

5,  Bet  rieb  sve  r  gleio  h.
Hauck:  Der  Betriebsvergleich,  Bd.  I  1933.
Krafft:  Erfolgskontrolle  mittels  Betriebsvergleiohs,  1933.
Scbnettler:  Der  Betriebsvergleich,  1933.
Weigmann:  Grundlagen  des  Betriebsvergleichs,  1932.
B,  Die  Organisation  und  Leitung  der  Betriebe.
1.  Allgemeine  Werke  über  Organisation.
Bogdanow:  Allgemeine  Orgamsationslehre,  2.  Bd.  1926.
Brasch:  Betriebsorganisation  und  Betriebsabrechnung,  1928.
le  Coutre:  Betriebsorganisation,  1930.
—  Organisationslexikon,  1930.
Fayol;  Allgemeine  und  industrielle  Verwaltung,  1929.
Hennig:  Einführung  in  die  Betriebswirtschaftliche  Orgamsationslehre,  1934.
Nicklisch:  Der  Weg  aufwärts!  Organisation,  1922.
Nordsieck:  Sohaubildliche  Erfassung  der  Betriebsorganisation,  1931.
—  Grundlagen  der  Orgamsationslehre,  1934.
Reuter:  Handbuch  der  Rationalisierung,  1932.
Riester:  Die  Betriebsorganisation  (Diss.),  193ö.
Thoms:  Die  Betriebsverwaltung,  1934.
2.  Der  Mensch  im  Betrieb.
Arnhold  :  Mensch  und  Arbeit,  1934.
Boesel:  Faktor  Mensch  in  der  Wirtschaft,  1933.
Briefs:  Betriebsführung  und  Betriebsleben,  1934.
Ermanski:  Wissenschaftliche  Betriebsorganisation  und  Taylorsystem,  1925.
Geck  :  Die  sozialen  Arbeitsverhältnisse  im  Wandel  der  Zeit,  1931.
Kosiol:  Theorie  der  Lohnstruktur,  1928.
Ludwig:  Der  Mensch  im  Eabrikbetrieb,  1930.
Moede:  Lehrbuch  der  Psychotechnik,  1930.
Prion:  Ingenieur  und  Wirtschaft,  Der  Wirtschaftsingenieur,  1930.
Rahm:  Der  Lohn  im  Eabrikbetrieb,  1929.
Schlesinger:  Psychotechnik  und  Betriebswissenschaft,  1920.
Seyffert:  Der  Mensch  als  Betriebsfaktor,  1922.
Starke:  NSBO  und  Deutsche  Arbeitsfront,  1934.
Taylor-Rößler:  Grundsätze  wissenschaftlicher  Betriebsführung,  1922.
Winschuh:  Praktische  Werkspolitik,  1923.
3.  Revision  und  Kontrolle.
Gerstner:  Revisionstechnik,  5.  Aufl.  1931.
Greiner:  Die  kaufmännische  Kontrolle  der  Unternehmung,  1928.
Grull:  Die  Kontrolle  in  gewerblichen  Unternehmungen,  1921.
Leitner  ;  Die  Kontrolle  in  kaufm.  Unternehmungen,  1934.
Moral:  Revision  und  Reorganisation  industrieller  Betriebe,  1924.
Meitzer:  Deutscher  Revisionsspiegel,  1930.
Raschenberger:  Kontrolle  und  Revision  der  A.-G.,  1934.
Voß:  Handbuch  des  Revisionswesens,  1930.
Revisions-  und  Treuhandwesen,  2.  Aufl.  (Bd.  10  des  „Grundrisses  der  Betriebswirtschaftslehre“), ­
  1930.
4.  Büroorganisation  und  Organisationstechnik,
le  Coutre-Thoms:  Organisationslexikon,  1930.
Czekalla:  Zweckmäßige  Büroorganisation,  1926  (3Bde.:  1.  Buchhaltung,  2.  Lagerwesen,
3.  Registratur).
Prelinger:  Arbeitsgestaltung  im  Büro,  1931.
Schlenker:  Wirtschaftliche  Büroarbeit,  1927.
Voigt:  Taschenbuch  der  Geschäftstechnik  (2  Bde.),  5.  Aufl.
Witte:  Amerikanische  Büroorganisation,  1926.
C.  Die  Finanzwirtschalt  der  Betriebe.
Böhler:  Die  Finanzierung  industrieller  Unternehmungen,  1929.
Bondi-Winckler:  Die  Praxis  der  Finanzierung,  7.  Aufl.  1929.
Findeisen:  Die  ünternehmungsform  als  Rentabilitätsfaktor,  1924.
Fluch:  Der  Status  der  Unternehmung,  1930.
        <pb n="154" />
        Das  Schrifttum.

149

Gerstenberg:  Financial  Organisation  and  Management,  1926.
Herzog:  Kapitalbeschaffung,  1928.
Lehmann:  Rechtsformen  und  Wirtschaftstypen  der  privaten  Unternehmungen,  1927.
Leitner:  Finanzierung  der  Unternehmungen,  1927.
Liefmann:  Die  Unternehmungsformen,  1928.
—  Beteiligungs-  und  Finanzierungsgesellschaften,  1923.
Lohmann;  Der  Wirtschaftsplan  des  Betriebes  und  der  Unternehmung,  1929.
Passow:  Die  Aktiengesellschaft,  2.  Auf].  1922.
Polak;  Grundzüge  der  Finanzierung,  1926.
Prinzhorn:  Finanzielle  Führung  kaufmännischer  Geschäfte,  1902.
Prion:  Kapital  und  Betrieb,  Finanzierungsfragen  der  deutschen  Wirtschaft,  1928.
Schmalenbach:  Finanzierungen,  5.  Aufl.  1933.
—  Kapital,  Kredit  und  Zins  in  betriebswirtschaftlicher  Beleuchtung,  1934.
Sehmaltz:  Betriebsanalyse,  2.  Bd.  1929.
Sandig:  Die  Finanzierung  mit  Fremdkapital,  1930.
Theisinger:  Effekten  als  Kapitalbesohaffungsmittel,  1928.
D.  Das  Absatz-  und  Werbewesen  der  Betriebe.
Knoerzer:  Die  kaufmännische  Auftragsbearbeitung,  1928.
Kropff-Randolph:  Marktanalyse,  1928.
Kropff,  Psychologie  in  der  Reklame  als  Mittel  zur  Bestgestaltung  des  Entwurfs,  1933.
Redlich  :  Reklame;  Begriff,  Geschichte,  Theorie,  1935.
Sandig;  Bedarfsforschung,  1934.
Schäfer:  Grundlagen  der  Marktbeobachtung,  1928.
Schnutenhaus:  Die  Absatztechnik  der  amerikanisch-industriellen  Unternehmung,  1927.
Seyffert:  Allgemeine  Werbelehre,  1929.
—  Die  Reklame  des  Kaufmanns,  2.  Aufl.  1926.
Tipper,  Hollingworth  u.a.:  Richtige  Reklame,  1927.
Vogt:  Absatzprobleme  (2  Bde.),  1929.

II.  Wirtschafts-Yerkehrslehre.
A.  Zahlungs-  und  Kredityerkehr.
Leist:  Der  internationale  Kredit-  und  Zahlungsverkehr,  1921.
Obst:  Geld-,  Bank-  und  Börsenwesen,  1928.
Prion:  Die  Effektenbörse  und  ihre  Geschäfte,  1930.
-—  Die  Preisbildung  an  der  Wertpapierbörse,  2.  Aufl.  1929.
—  Kreditpolitik,  1926.
—-  Der  Zahlungs-  und  Kreditverkehr  (Anschauungsstoffe,  H.  7),  1930.
Rozumek:  Das  Kreditgeschäft  im  Bankbetrieb,  1928.
Saling-Schütze:  Börse  und  Börsengeschäfte  (Saling,  I.  Bd.),  1928.
Schmidt;  Der  Zahlungsverkehr  (2  Bde.),  1920,  1922.
Timpe:  Finanz-und  Wirtschaftsmathematik,  1934.
B.  Waren-  und  Güterverkehr.
Aschenbrenner:  Exporthandel  und  direkter  Industrie-Export,  1929.
Berliner  (Herausgeber):  Weltwirtschaft!.  Abhandlungen  (bisher  9  Bde.).
Hilbrink:  Die  Warenbörse,  1925.
Hirsch;  Der  moderne  Handel,  2.  Aufl.  (G.  d.  S),  1925.
Koch:  Das  Abzahlungsgeschäft,  1931.
Norden-Hirschstein:  Welthandelswaren,  2.  Aufl.  1923.
Ottel:  Die  Technik  des  wirtschaftlichen  Verkehrs,  1927.
Ruberg:  Haushalt  und  Einzelhandel,  1935.
Strothbaum:  Abriß  der  Export-  und  Importkunde,  1921.
Wiedenfeld:  Transportwesen  (G.  d.  S.),  1930.
C.  Nachrichtenverkehr.
Hellmuth:  Die  Betriebswirtschaftslehre  der  Deutschen  Reichspost,  1929.
Kahn-Naphtali:  Wie  liest  man  den  Handelsteil  einer  Tageszeitung?,  1930.
Schäfer-Scheffer:  Der  Handelsteil  der  Zeitungen,  1926.
Wirth:  Die  Wirtschaftsteile  deutscher  Tageszeitungen,  1927.
        <pb n="155" />
        150

Die  Lehre  vom  Wirtsohaftsbetrieb.

III.  Besondere  Wirtschaftsbetriebslehre.
A.  Industriebetriebsichre.
Calmes:  Der  Fabrikbetrieb.  7.  Aufl.  1922,
Dubbel:  Taschenbuch  für  den  Fabrikbetrieb,  1923.
v.  Gottl-Ottlilienfeld:  Wirtschaft  und  Technik,  1923.
Grull:  Die  Organisation  von  Fabrikbetrieben,  2.  Aufl.  1927.
Heidebroek:  Industriebetriebslehre,  1923.
Hennig:  Betriebswirtschaftslehre  der  Industrie,  1928.
Mäokbach-Kienzle:  Fließarbeit,  1926.
Meyenberg:  Einführung  in  die  Organisation  von  Maschinenfabriken,  1926.
Prion:  Ingenieur  und  Wirtschaft,  1929.
Reichel:  Fabrikorganisation,  1929.
Sachsenberg;  Grundlagen  der  Fabrikorganisation,  3.  Aufl.  1922.
Wolfensberger:  Organisation  der  Maschinenfabrik,  1925.
B.  Handelsbetricbslehrc.
Hirsch:  Der  moderne  Handel  (G.  d.  S.),  2.  Aufl.  1925.
Mazur-Neißer:  Moderne  Warenhaus-Organisation,  1928.
Schär:  Allgemeine  Handelsbetriebslehre,  5.  Aufl.  1923.
Schück:  Organisation  und  Betrieb  des  brasilianischen  Importhandels.
0.  Bankbetriebsichre.
Bernicken:  Bankbetriebslehre,  1926.
Buchwald:  Die  Technik  des  Bankbetriebes,  9.  Aufl.  1930.
Hasenack:  Betriebskalkulationen  im  Bankgewerbe,  1925.
Kalveram:  Organisation  und  Technik  des  bankmäßigen  Kontokorrentgeschäfts,  1933.
Leitner:  Bankbetrieb  und  Bankgeschäft,  7.  Aufl.  1925.
Linhardt:  Die  Kontrolle  im  Bankbetrieb.
Obst:  Das  Bankgeschäft,  9.  Aufl.  1929/30,  2  Bde.
•—■  Bankbuohhaltung,  1926.
Palyi-  Quittner:  Handwörterbuch  des  Bankwesens,  1933.
Prion:  Bankbetrieb  (im  „Handwörterbuch  der  Staatswissensohaften“).
Schönpflug:  Die  Abteilungskalkulation  in  Bankbetrieben,  1934.
Mit  dem  Wieder  auf  blühen  der  Wissenschaft  entstanden  auch  Zeitschriften,
welche  sich  die  Pflege  der  wirtschaftsbetrieblichen  Forschung  und  Lehre  zum  Ziele
setzten  und  vor  allem  in  emsiger  Kleinarbeit  Bausteine  der  Erkenntnis,  Tatsachen ­
  und  Erfahrungen  sammelten  und  so  für  den  Lehrer  und  Forscher  eine
unentbehrliche  Fundgrube  bilden.
Hier  ist  zunächst  die  von  Schmalenbach  im  Jahre  1906  begründete  und
später  im  Verein  mit  andern  Wissenschaftlern  herausgegebene  „Zeitschrift  für
handelswissenschaftliche  Forschung“  zu  nennen,  eine  Monatsschrift,  welche  vorwiegend ­
  die  Gedanken  und  Arbeiten  an  die  Öffentlichkeit  bringt,  die  im  Verfolg ­
  des  Lehrbetriebes  der  Wirtsohaftsfakultät  an  der  Universität  Köln  entstehen.
Sie  bringt  in  der  Hauptsache  Einzeldarstellungen  der  Betriebs-  und  Verkehrstechnik, ­
  wobei  das  Schwergewicht  auf  dem  Rechnungswesen  liegt,  welches  aus  den
Kreisen  dieser  Zeitschrift  entscheidende  Anstöße  der  Weiterentwicklung  erhalten
hat.  Vor  allem  die  Industriebetriebslehre  mit  starker  Betonung  der  wirtschaftlichen ­
  Technik  wird  gepflegt  und  Wert  auf  gehaltvolle  Buchbesprechungen  gelegt,
in  denen  vor  allem  Schmalenbach  hin  und  wieder  Gelegenheit  zur  Stellungnahme ­
  findet.
Hier  besteht  ein  gewisser  Gegensatz  zur  „Zeitschrift  für  Handelswissenschaft
und  Handelspraxis“,  die  im  Haupttitel  jetzt  „Die  Betriebswirtschaft“  heißt  und
von  Nicklischs  u.a.  herausgegeben  wird  (monatliche  Erscheinungsweise).  Die
Aufsätze  sind  kürzer,  die  Betonung  liegt  auf  dem  Menschen,  der  erfaßt  werden  soll
entsprechend  der  ganzen  Einstellung  Nicklischs.  Das  Gebiet  ist  umfassender,
indem  es  die  gesamte  Betriebswirtschaftslehre  zur  Darstellung  bringt.  Die  Pflege
einer  Verbindung  von  Wissenschaft  und  Praxis  wird  stark  betont  und  macht  sich
        <pb n="156" />
        Das  Studium.

151

in  der  äußeren  Aufmachung  bemerkbar:  ein  guter  bibliographischer  Anhang,
Sondernummern  über  einzelne  Gebiete,  Preisausschreiben,  Nachrichten  über  den
Vorlesungsbetrieb  an  den  Handelshochschulen  und  Wirtschaftsfakultäten  bringen
dies  zum  Ausdruck.
Demgegenüber  hat  die  1924  von  Schmidt  (Frankfurt)  ins  Leben  gerufene
„Zeitschrift  für  Betriebswirtschaft“,  die  früher  viertel]  ähr  lieh,  dann  zweimonatlich
endlich  monatlich  und  jetzt  wieder  vierteljährlich  erscheint,  stark  theoretisierende
Haltung.  Trotz  des  an  sich  gesteckten  Zieles  der  Verknüpfung  zwischen  Wissenschaft ­
  und  Praxis  werden  doch  praktisch  wichtige  Fragen  nicht  immer  gebührend ­
  berücksichtigt,  da  der  Mitarbeiterkreis  zumeist  aus  Wissenschaftlern  besteht.
Neben  grundsätzlichen  Aufsätzen  enthält  sie  kleine  Beiträge  und  Buchbesprechungen. ­

Endlich  ist  noch  die  vom  Verband  der  Diplomkaufleute  herausgebrachte
Monatsschrift  „Der  praktische  Betriebswirt“  zu  nennen,  die  in  den  letzten  Jahren
stark  ausgebaut  worden  ist,  und  bei  ihren  Veröffentlichungen  Hauptwert  auf
zeitgemäße  Fragen  legt.  Oft  wird  die  Gründlichkeit  darüber  vernachlässigt,  aber
andererseits  doch  keineswegs  Oberflächlichkeit  zugelassen.
Zum  Schluß  soll  noch  auf  die  vorwiegend  für  das  Gebiet  des  Revisions-  und
Treuhandwesens  arbeitende,  vierzehntägig  erscheinende  Zeitschrift  „Der  Wirtschaftsprüfer“, ­
  jetzt:  „Der  Wirtschaftstreuhänder“,  eine  Fortsetzung  der  „Zeitschrift ­
  für  Revisions-  und  Treuhandwesen“  hingewiesen  werden.  Sie  hat  ihre  eigene
Form  noch  nicht  gefunden,  die  Beiträge  sind  recht  unterschiedlich.
Die  Monatsschrift  „Zahlungsverkehr  und  Bankbetrieb“  wie  auch  die  „Bankwissenschaft“ ­
  zeigen  in  ihrem  Titel  neben  dem  Fachgebiet  auch  die  Besonderheiten, ­
  die  bei  der  ersteren  in  der  Zahlungstechnik  und  der  Banktechnik,  bei
der  letzteren  in  einer  Erörterung  aller  bankwissenschaftlichen  Fragen  hegt.
III.  Das  Studium.
Nachdem  wir  gesehen  haben,  wie  es  um  die  Wissenschaft  des  Wirtsohaftshetriebs  bestellt
ist  und  welchen  Niederschlag  sie  im  Schrifttum  gefunden  hat,  erscheint  es  zweckmäßig,  diesen
Abschnitt  mit  einer  kurzen  Darstellung  der  Studiengänge  abzuschließen,  die  sich  auf  der
Lehre  von  Wirtschaftsbetrieb  (und  der  Lehre  von  der  Gesamtwirtsohaft)  aufbauen.  Es  sind
dies  drei:  der  Diplom-Kaufmann,  der  Diplom-Volkswirt  und  der  Wirtsohaftsingenieur.
1.  Der  Diplom-Kaufmann.  Die  Entwicklung  des  Studiums  des  Diplom-Kaufmanns
  ist  eng  verbunden  mit  der  Entwicklung  der  Handels-  und  Handelshochschulen. ­
  Der  wirtschaftliche  Aufschwung  Deutschlands  am  Ende  des  19.  Jahrhunderts, ­
  verbunden  mit  der  zunehmenden  Entwicklung  der  Unternehmungen  und
deren  Einschaltung  in  den  Welthandel,  stellte  immer  mehr  Anforderungen  an  den
Kaufmann,  insbesondere  an  den  kaufmännischen  Nachwuchs.  Zur  Abstellung
dieser  Notlage  wurden  an  verschiedenen  Stellen  Handelsschulen  errichtet,  die  die
Aufgabe  hatten,  dem  in  der  Praxis  stehenden  Kaufmann  eine  blickerweiternde
Bildung  zu  verschaffen  und  die  Ausbildung  des  kaufmännischen  Nachwuchses  im
kaufmännischen  Rechnen,  in  Buchhaltung  und  Betriebstechnik  in  die  Hand  zu
nehmen.  Eine  wissenschaftliche  Ausbildung  wurde  an  diesen  Stätten  noch  nicht
gepflegt.
Das  Fehlen  jeglicher  Anhaltspunkte  an  einer  kaufmännischen  Wissenschaft
machte  sich  mit  der  Zunahme  der  kaufmännischen  Fachschulen  immer  mehr  bemerkbar. ­
  Es  wurden  daher  Ausbildungsstätten  gefordert,  die  dem  Kaufmann
nicht  nur  seine  Fachbildung,  sondern  neben  einer  guten  Allgemeinbildung  ein
gründliches  Verständnis  für  die  gesamten  Wirtschaftszusammenhänge  verschaffen
sollten.  Da  die  Universitäten  auf  dem  Gebiete  der  Nationalökonomie  ihre  eignen
Wege  gingen,  anderseits  aber  mit  ansteigender  Wirtschaftsentwicklung  zu  Beginn
        <pb n="157" />
        152

Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.

des  20.  Jahrhunderts  immer  deutlicher  wurde,  daß  die  geforderte  kaufmännische
Ausbildung  und  wissenschaftliche  Bearbeitung  der  kaufmännischen  Praxis  nur
von  einer  Hochschule  erreicht  werden  konnten,  wurden  um  die  Jahrhundertwende
die  ersten  Handelshochschulen  errichtet.  Auch  hier  wurde  zunächst  noch  nicht
das  Hauptgewicht  auf  das  wissenschaftliche  Fachstudium  gelegt,  sondern  es  wurde
das  Ziel  verfolgt,  den  in  der  Praxis  stehenden  Wirtschaftern  und  Kaufleuten  die
Möglichkeit  zu  einer  Vertiefung  und  Erweiterung  der  Allgemeinbildung  zu  geben,
sowie  ihnen  eine  gründliche  Schulung  auf  einzelnen  Sondergebieten,  die  man  als
Handelstechnik  bezeichnete,  zu  verschaffen.  Der  Gedanke  der  alleinigen  kaufmännischen ­
  Sonderausbildung  trat  zunächst  noch  zurück.  Man  begnügte  sich
vielmehr  mit  einer  einfachen  Verfahrenslehre  der  Handelswissenschaft.
Das  Ziel  war  lediglich,  den  Kaufmann  aus  der  Enge  seines  Berufslebens  herauszunehmen ­
  und  ihn  in  die  Gedankenwelt  der  Volkswirtschaftslehre,  der  Sozialpolitik
sowie  der  Rechtslehre  einzuführen.  Diese  Art  der  Ausbildung  führte  zu  einer
Nebeneinandersetzung  von  verschiedenen  Sondergebieten,  so  daß  es  dem  Studierenden ­
  in  der  Regel  an  einer  einheitlichen  kaufmännischen  Denkweise  mangelte.
Entsprechend  der  Zielsetzung  der  Handelsschulen,  im  wesentlichen  den  Praktikern ­
  eine  erweiterte  Ausbildung  zu  verschaffen,  waren  die  Aufnahmebedingungen
nicht  den  Bestimmungen  der  anderen  Hochschulen  angepaßt.  Das  Studium  selbst
umfaßte  auch  nur  vier  Semester,  die  Abschlußprüfung  war  als  akademischer  Grad
nicht  anerkannt.
Die  Anforderungen  der  Praxis  nach  kaufmännischer  Ausbildung  ließen  die
Handelshochschulen  später  von  dem  Grundsatz  der  Allgemeinbildung  abgehen,
um  sich  mehr  und  mehr  der  kaufmännischen  Sonderausbildung  zu  widmen.  Diese
Entwicklung  wurde  besonders  durch  den  wissenschaftlichen  Ausbau  eines  Zweiges
der  Wirtschaftswissenschaft,  der  Handelstechnik  —  der  heutigen  Betriebswirtschaftslehre ­
  —  gefördert.  An  der  Entwicklung  der  Betriebswirtschaftslehre  (Wirtschaftsbetriebslehre) ­
  haben  die  Handelshochschulen  einen  entscheidenden  Anteil.
Da  sich  nach  dem  Kriege  das  Schwergewicht  der  Besucher  der  Handelshochschulen ­
  auf  die  eigentlichen  Studierenden  verlagerte,  verschob  sich  auch  die  Hauptaufgabe ­
  der  Hochschule  mehr  nach  der  wissenschaftlichen  Ausbildung  der  Hörer
hin.  Auf  Grund  dieser  Entwicklung  wurden  die  Zulassungshedingungen  grundsätzlich ­
  erschwert,  das  Studium  von  vier  auf  sechs  Semester  verlängert  und  somit
den  Studiengängen  an  den  Universitäten  angepaßt.  Diese  Änderungen  bildeten
die  Voraussetzungen  für  den  Erlaß  des  Ministeriums  im  Jahre  1924,  daß  den
Absolventen  der  Handelshochschulen  der  akademische  Grad  eines  Diplom-Kaufmanns ­
  (Dipl.-Kfm.)  verliehen  werden  durfte.
Das  Ziel  des  Studiums  für  Diplomkaufleute  ist  also,  einen  gebildeten  Kaufmann ­
  zu  erziehen,  der  die  Zusammenhänge  des  wirtschaftlichen  Lebens  erkennt
und  sich  der  Bedeutung  von  Handel  und  Industrie  in  der  Volkswirtschaft  bewußt
wird  mit  der  Zielsetzung  einer  einheitlichen  kaufmännischen  Denkweise.  Das
Studium  ist  ausgerichtet  auf  den  Wirtschaftsbetrieb,  womit  der  Kern  des  kaufmännischen ­
  Studiums  festliegt:  die  Wirtschaftsbetriebslehre  und  die  Wirtschafts-Verkehrslehre.
  Da  aber  ein  gut  ausgebildeter  Kaufmann  nicht  ohne  das  Verständnis ­
  für  volkswirtschaftliche  Zusammenhänge  auskommen  kann,  ohne  die
er  den  Betrieb  getrennt  von  anderen  Betrieben  sehen  würde,  ist  die  Volkswirtschaftslehre ­
  diesem  kaufmännischen  Studium  ergänzend  hinzugetreten.  Zur  Vervollständigung ­
  des  Lehrplanes  der  Wirtschaftswissenschaft  sind  von  der  Rechtswissenschaft ­
  noch  die  wirtschaftlich  wichtigen  Teile  hinzugezogen  worden.  Entsprechend ­
  dieser  Zielsetzung  umfaßt  die  Handelshochschulbildung  drei  hauptsächliche ­
  Gebiete:  Wirtschaftsbetriebslehre  —  Volkswirtschaftslehre  —  Rechtslehre. ­
  An  diese  drei  Hauptgebiete  gliedern  sich  weitere  Gebiete  an,  die  für  die
        <pb n="158" />
        Das  Studium.

153

Aufgaben  des  Kaufmannes  nicht  zu  entbehren  waren.  Hierzu  gehören  Wirtschaftsgeographie, ­
  Genossenschaftswesen,  fremde  Sprachen.  In  neuerer  Zeit  ist
das  Verkehrswesen  und  insbesondere  das  Revisions-  und  Treuhandwesen  hinzugekommen. ­
  Denn  das  Studium  soll  dem  Kaufmann  nicht  nur  praktisch  verwertbare ­
  Kenntnisse  und  Fähigkeiten  für  den  Beruf  geben,  sondern  ihm  auch  Wege
für  die  Beurteilung  und  Erfassung  des  Wirtschaftslebens  eröffnen.
Das  ordnungsgemäße  Studium  zum  Diplom-Kaufmann  erfordert  eine  Studienzeit  von
sechs  Semestern.  Da  es  als  wesentlich  erachtet  wurde,  daß  die  Studierenden  praktische  Anschauungen ­
  und  Kenntnisse  für  den  Hochschulunterricht  sowie  eine  Vorbereitung  für  die
spätere  Praxis  haben,  werden  nur  diejenigen  Studierenden  zur  Abschlußprüfung  zugelassen,
die  eine  sechsmonatige  praktische  Tätigkeit  in  einem  kaufmännischen  Betriebe  nachweisen
können.  Der  Studierende  hat  je  nach  seinen  späteren  Berufszielen  die  Möglichkeit,  aus  dem  im
Mittelpunkt  des  Studiums  stehenden  Gebiete  der  Wirtschaftsbetriebslehre  sich  auf  das  Gebiet
der  Banken  oder  der  Fabriken  oder  des  Warenhandels  zu  vertiefen.  In  der  Erkenntnis,  daß
für  den  Industriekaufmann  eine  Ausbildung  technischer  Art  nötig  ist,  könnendiejenigen  Studierenden, ­
  die  das  Gebiet  der  Fabriken  als  Sonderfach  gewählt  haben,  technologische  Vorlesungen ­
  als  Ergänzung  des  Studiums  und  als  Wahlfach  nehmen.
Wenn  dem  Studierenden  grundsätzlich  ein  ziemlich  großer  Spielraum  beider  Auswahl  der
Fächer  gelassen  wird,  so  ist  doch  aus  der  Prüfungsordnung  zu  ersehen,  auf  welche  Arbeitsgebiete ­
  das  Hauptgewicht  gelegt  wird.  Die  Prüfung  setzt  sich  zusammen  aus  einem  schriftlichen ­
  und  einem  mündlichen  Teil:  Der  schriftliche  Teil  umfaßt  eine  freie  wissenschaftliche
Hausarbeit  sowie  vier  Klausurarbeiten  und  zwar  je  eine  aus  dem  Gebiet  der  Allgemeinen
Betriebswirtschaftslehre,  der  Praktischen  Betriebswirtschaftslehre,  der  Volkswirtschaftslehre
und  der  Rechtswissenschaft.  Ist  die  freie  wissenschaftliche  Hausarbeit  aus  einem  Gebiete
der  Klausurarbeiten,  so  tritt  hier  eine  Befreiung  von  der  Klausur  ein.
Die  mündliche  Prüfung  erstreckt  sich  auf  folgende  Fächer:  1.  Allgemeine  Betriebswirtschaftslehre, ­
  2.  Besondere  Betriebswirtschaftslehre  der  Banken  oder  Fabriken  oder  des  Warenhandels, ­
  3.  Volkswirtschaftslehre  (theoretische,  praktische  und  Finanzwissenschaft),  4.  Wirtschaftlich ­
  wesentliche  Teile  der  Rechtswissenschaft.
Als  f  reiwillige  Wahlfächer  können  gewählt  werden:  Öffentliches  Recht,  Versicherungslehre,
Geographie,  Genossenschaftslehre,  Statistik,  Chemie,  Physik.
Aus  der  Prüfungsordnung  ist  ersichtlich,  daß  an  den  Handelshochschulen  die
Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  eine  überwiegende  Berücksichtigung  findet.  Der
Absolvent  dieses  Studiums  wird  in  der  Wirtschaft  ein  reiches  Betätigungsfeld  finden, ­
  besonders  in  der  kaufmännischen  Verwaltung  in  Handel  und  Industrie.  Daß
für  den  in  der  Industrie  tätigen  Diplom-Kaufmann  eine  gewisse  Einseitigkeit  in  der
Ausbildung  vorliegt,  besonders  bei  Berücksichtigung  der  mannigfaltigen  Verbindungen ­
  zwischen  Wirtschaft  und  Technik  im  Betrieb,  deren  Bearbeitung  auch
Sache  des  Kaufmanns  ist,  ist  ersichtlich.  Der  Verband  Deutscher  Diplom-Kaufleute
hat  daher  im  Jahre  1932  eine  Entschließung  verfaßt,  daß  bei  der  Prüfung  der
industriellen  Betriebswirtschaftslehre  als  Pflicht  gewisse  technische  Kenntnisse
verlangt  werden  sollen,  die  folgende  Fächer  umfassen:  Konstruktionslehre,
Grundzüge  der  Mechanik,  mechanische  Technologie,  Grundgesetze  der  technischen
Wärmelehre  und  Kraftwirtschaft  sowie  Elektrotechnik.  Bei  diesem  Programm  ist
eine  starke  Anlehnung  an  die  im  folgenden  (3)  wiedergegebene  Ausbildung  des
Wirtschaftsingenieurs  zu  ersehen.  Es  ist  nur  fraglich,  ob  die  Handelshochschulen
für  eine  derartige  Ausbildung  die  geeigneten  Stätten  sind,  und  ob  für  solche  Studien
nicht  die  dafür  bestimmten  Technischen  Hochschulen  schon  im  Interesse  der  Vermeidung ­
  von  Doppelarbeit  vorzuziehen  sind.
Aus  dieser  Vernachlässigung  der  technischen  Seite  bei  der  Ausbildung  der
Industriekaufleute  ist  zu  erklären,  daß  der  Diplom-Kauf  mann  trotz  der  starken  Betonung ­
  der  Betriebswirtschaftslehre  in  seiner  Ausbildung  nicht  den  erwarteten
Eingang  in  der  Industrie  gefunden  hat  und  hier  viele  der  ihm  zustehenden
Arbeitsgebiete  Ingenieuren  überlassen  muß.  Der  Diplomkaufmann  hat  daher  im
wesentlichen  seine  Anerkennung  in  den  Reihen  des  Handels  und  der  angrenzenden
Gebiete  gefunden.
        <pb n="159" />
        154

Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.

2.  Der  Diplom-Volkswirt.  Das  Studium  der  wirtschaftlichen  Wissenschaften
hat  an  den  deutschen  Universitäten  erst  um  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts
einen  gewissen  Aufschwung  genommen.  Es  war  jedoch  lange  Zeit  lediglich  ein
Zusatzstudium,  dem  man  sich  wohl  aus  persönlichem  Interesse,  aber  nicht  aus
beruflichen  Notwendigkeiten  widmete.  Die  Entwicklung  der  Wirtschaft  und  die
mit  ihr  sich  entwickelnden  wirtschafts-  und  sozialpolitisch  gerichteten  Verbände
der  Privatwirtschaft,  das  Entstehen  von  großen  Unternehmungen  ließen  immer
eindringlicher  den  Ruf  nach  volkswirtschaftlich  geschulten  Kräften  entstehen.
Diese  Forderungen  brachten  wohl  eine  Erweiterung  an  volkswirtschaftlichen  Vorlesungen ­
  im  Hochschulunterricht  mit  sieh,  eine  Anpassung  der  Ausbildung  an  die
Erfordernisse  der  Praxis  konnte  jedoch  nicht  erreicht  werden.  Man  hatte  zwar  die
Notwendigkeit  wirtschaftswissenschaftlicher  Schulung  zugestanden,  aber  geglaubt, ­
  daß  dieser  Tatsache  dadurch  Rechnung  getragen  werden  kann,  wenn  neben
dem  vorhandenen  Studium  der  Nationalökonomie  die  Volkswirtschaftslehre  in  die
sonst  bestehenden  Studiengänge  eingegliedert  wurde.  Diese  Maßnahme  brachte
der  Praxis  insofern  keine  Vorteile,  als  den  Rechtsstudierenden  die  innere  Anteilnahme ­
  an  den  Wirtschaftswissenschaften  noch  fehlte.  Die  Folge  davon  war,
daß  die  inzwischen  errichteten  Handelshochschulen  auf  dem  Gebiete  der  wirtschaftswissenschaftlichen ­
  Ausbildung  ein  immer  größeres  Feld  für  sich  in  Anspruch ­
  nehmen  konnten.
Als  ein  besonderer  Mißstand  wurde  es  empfunden,  daß  der  Absolvent  des
Studiums  der  Nationalökonomie  an  der  Universität  keinen  Befähigungsnachweis
für  die  Praxis  besaß,  sondern  daß  das  Studium  mit  der  rein  wissenschaftlichen
Doktorprüfung  abschloß.  Bei  der  Erweiterung  des  Berufskreises  für  Volkswirte
zeigte  sich  diese  Ordnung  des  Studiums  als  höchst  unzweckmäßig.  Diese  Art
des  Studienabschlusses  brachte  eine  starke  Einseitigkeit  mit  sich,  da  sich  die
Studierenden  vollständig  auf  das  Gebiet  der  Dissertation  einstellten  und  andere
Ausbildungsgebiete  vernachlässigten.  Auf  die  Dauer  genügte  ein  solches  Studium ­
  nicht.  Erst  im  Jahre  1923  wurde  das  vorher  nur  mit  der  Promotion  abschließende ­
  Studium  der  Nationalökonomie  den  tatsächlichen  Bedürfnissen  der
Wirtschaft  mehr  angepaßt  und  umgewandelt  in  einen  regelrechten  Studiengang,
der  mit  dem  Befähigungsnachweis  für  einen  Diplom-Volkswirt  beendet  werden
konnte.
Diese  Erneuerung  des  volkswirtschaftlichen  Studiums  brachte  auch  die  Erkenntnis, ­
  daß  die  Volkswirtschaftslehre  allein  den  praktischen  Anforderungen  des
Wirtschaftslebens  an  die  Volkswirte  nicht  genügen  konnte.  Es  wurde  deshalb  auch
die  Wirtschaftsbetriehslehre,  die  inzwischen  an  ihren  Hauptpflegestätten,  den
Handelshochschulen,  eine  große  Entwicklung  genommen  hatte,  als  Pflichtfach
in  die  Prüfungsordnung  aufgenommen.  Um  den  Charakter  des  Studiums  der
Volkswirte  jedoch  nicht  zu  verwischen,  ist  die  Wirtschaftsbetriebslehre  nicht  in
dem  breiten  Rahmen  dem  Studium  angegliedert  worden,  wie  dies  bei  dem  Studium
des  Diplom-Kaufmanns  an  den  Handelshochschulen  und  des  Wirtschaftsingenieurs
an  den  Technischen  Hochschulen  der  Fall  ist.  Eine  Gleichberechtigung  der  Wirtschaftsbetriebslehre ­
  im  Studienplan  kam  auch  vom  Standpunkt  der  allzureichen
Stoff  auf  häuf  ung  und  der  damit  verbundenen  Prüfungsbelastung  nicht  in  Frage.
Nach  wie  vor  herrschen  im  Studienplan  des  Volkswirtes  das  Gebiet  der  Volkswirtschaftslehre ­
  und  teilweise  auch  des  Rechts  vor.  Es  handelt  sich  also  hier  nur
darum,  den  Studierenden  der  Volkswirtschaftslehre  die  Grundlagen  der  Wirtschaftsbetriebslehrenahe ­
  zu  bringen.  Die  engen  Grenzen,  die  der  wirtsohaftsbetrieblichen
  Ausbildung  des  Volkswirts  gesetzt  sind,  machen  eine  besondere  Auswahl
des  darzubietenden  Stoffes  notwendig  und  zwingen  zu  einer  Beschränkung.  Die
wirtschaftsbetriebliche  Ausbildung  des  Volkswirtes  ist  somit  auch  nicht  auf  die
        <pb n="160" />
        Das  Studium.

155

praktische  Betriebsausbildung  zugeschnitten,  sondern  nur  auf  die  Erfassung  der
■wirtschaftsbetriebheben  Grundvorgänge.  Dies  entspricht  durchaus  dem  Studienziel
des  Volkswirts,  akademisch  gebildete  Wirtschafter  zu  erziehen,  die  mehr  in  der
öffentlichen  Wirtschaft  tätig  sind  als  in  den  Betrieben.
Entsprechend  dieser  Zielsetzung  ist  bei  der  Umwandlung  des  Studiums  ebenfalls ­
  die  Reohtslehre  als  Pflichtfach  bei  der  Prüfung  berücksichtigt  worden,  wobei
der  Gesichtspunkt  leitend  war,  daß  die  auf  dem  ureigensten  Arbeitsgebiet  des
Volkswirtes,  der  Verbandspraxis,  Tätigen  ohne  rechtliche  Kenntnisse  sich  nicht
bewähren  konnten.  Es  wurden  daher  in  die  Prüfungsordnung  aufgenommen;  das
öffentliche  Recht  und  die  wirtschaftlich  wichtigen  Teile  des  privaten  Rechts.
Diese  seit  langem  gewünschte  Verbindung  von  Wirtschaftswissenschaft  und
Recht  an  der  Universität  war  somit  bei  der  Umwandlung  des  volkswirtschaftlichen
Studiums  vollzogen.
Der  Inhalt  des  volkswirtschaftlichen  Studiums  ist  aus  den  im  folgenden  wiedergegebenen  Bestimmungen ­
  der  Prüfungsordnung  ersichtlich.  Die  Prüfung  setzt  sich  aus  einem  schriftlichen
und  einem  mündlichen  Teil  zusammen.  Eine  praktische  Ausbildung,  die  den  Studierenden
schon  während  des  Studiums  in  die  Praxis  einführt,  wird  für  die  Prüfung  nicht  verlangt.
Die  schriftliche  Prüfung  besteht  aus  einer  sechswöchigen  freien  wissenschaftlichen  Hausarbeit ­
  und  einer  Klausurarbeit  aus  dem  Gebiete  der  volkswirtschaftlichen  Fächer.  Die
mündliche  Prüfung  setzt  sich,  wie  folgt,  zusammen:  1.  Allgemeine  Volkswirtschaftslehre  (einschließlich ­
  Geld-,  Bank-  und  Börsenwesen);  2.  Besondere  Volkswirtschaftslehre  (Wirtschaftsund ­
  Sozialpolitik)  einschließlich  Wirtschaftsgeschichte;  3.  Finanzwissensohaft  4.  Statistik;
5.  Betriebswirtschaftslehre;  6.  a)  die  wirtschaftlich  wichtigen  Teile  des  bürgerlichen  Rechts
sowie  Handels-  und  Wechselrecht,  b)  das  geltende  Staats-  und  Verwaltungsrecht  (einschließlich
der  wichtigen  Teile  des  Finanz-  und  Steuerreohts).
Auf  Wunsch  kann  der  Kandidat  in  einem  der  folgenden  Fächer  als  Wahlfach  geprüft
werden:  Wirtschaftsgeschichte,  Wirtschaftsgeographie,  Armen  wesen  und  soziale  Fürsorge,
Versicherungswesen,  Genossenschaftswesen,  Kommunalwissensohaften,  Soziologie,  Arheitsreeht,
  Technologie.
Diese  Prüfung  kann  nach  einer  Studienzeit  von  sechs  Semestern  abgelegt  werden.  Nach
Ablegung  der  Prüfung  erhält  der  Absolvent  den  akademischen  Grad  eines  Diplom-Volkswirts.
Aus  den  Prüfungsfächern  ist  zu  ersehen,  daß  im  Vordergrund  für  das  Studium
zum  Diplom-Volkswirt  die  volkswirtschaftliche  Ausbildung  steht,  daß  daneben  die
Betriebswirtschaftslehre  und  die  Rechtslehre  nur  insoweit  herangezogen  werden,
als  es  für  die  Praxis  zur  Klarlegung  volkswirtschaftlicher  Zusammenhänge  notwendig ­
  erscheint.  In  dieser  Sonderstellung  der  volkswirtschaftlichen  Fachrichtung
liegt  der  wesentliche  Unterschied  zum  Studium  des  Diplom-Kaufmanns.  Der  Anteil
des  wirtschaftsbetrieblichen  Studiums  ist  der  beruflichen  Eigenart  des  Volkswirts
angepaßt,  der  nur  die  Betriebserscheinungen  und  deren  Zusammenhänge  mit
der  Gesamtwirtschaft  richtig  erkennen  soll,  sie  aber  nicht  auch  selbst  lösen
und  meistern  soll.
Der  ganze  Aufbau  des  volkswirtschaftlichen  Studiums  mit  der  starken  Betonung ­
  der  Volkswirtschaftslehre  zeigt  zugleich  die  Hauptberufe,  für  die  der
Diplom-Volkswirt  herangebildet  wird.  Für  diesen  kommen  solche  Berufe  in  Frage,
in  denen  volkswirtschaftliche  Zusammenhänge  geklärt  werden  müssen,  z.B.  die
wissenschaftlichen  Beamten  von  Handelskammern,  Wirtschaftsverbänden,  Sozialversicherungen. ­
  Für  diese  Berufe  kommt  es  zunächst  auf  die  volkswirtschaftliche
Schulung  an  und  auf  die  richtige  Erkenntnis  wirtschaftlicher  Wechselbeziehungen.
Soweit  der  Volkswirt  in  diese  Stellungen  Eingang  gefunden  hat,  hat  sich  seine
Ausbildung  auch  bewährt.  Bei  dem  starken  Überangebot  für  diese  Posten  war
er  jedoch  größtenteils  gezwungen,  eine  praktische  Tätigkeit  in  irgend  einem  Betriebe ­
  aufzunehmen.  Hier  zeigt  sich  Jedoch  der  Mangel  an  wirtschaftsbetrieblicher
Ausbildung  und  ganz  besonders  das  Fehlen  jeglicher  praktischer  Tätigkeit  während
des  Studiums.  Für  Tätigkeiten  dieser  Art  ist  das  Studium  des  Diplom-Volkswirts
praktisch  ohne  Bedeutung.
        <pb n="161" />
        ffli  ..  .

Wie  man  aus  den  Tätigkeiten  entnehmen  kann,  trägt  der  Volkswirt  eigentlich  zu
Unrecht  diesen  Namen;  er  ist  in  den  meisten  Fällen  Angestellter  von  Verbänden,
Einrichtungen  und  Stellen,  denen  es  in  erster  Linie  auf  die  Wahrnehmung  bestimmter ­
  Interessen  (gegenüber  anderen  Interessen  und  dem  Staat)  ankommt.
Mit  der  politischen  Umgestaltung  und  der  andersartigen  Zielsetzung  und  Eingliederung ­
  der  Wirtschaft  in  die  Volksgemeinschaft  ändert  sich  dies  von  Grund
auf;  jetzt  entstehen  zahlreiche  öffentliche  und  halböffentliche  Stellen,  die  wirklich
„volkswirtschaftlich“  d.  h.  gesamtwirtschaftlich  mit  Rücksicht  auf  die  Volksgemeinschaft ­
  denken  müssen.  Der  neue  Volkswirt  wird  Treuhänder  der  Gesamtwirtschaft ­
  sein,  womit  das  Studium  erst  seinen  richtigen  Sinn  erhält.
Während  der  Drucklegung  wird  die  Reform  des  -wirtschaftswissenschaftlichen  Studiums
vorbereitet.  Insbesondere  soll  das  Volkswirte-Studium  eine  durchgreifende  Änderung  erfahren.
Dem  eigentlichen  Fachstudium  soll  eine  allgemeine  staatspolitische  Ausbildung  vorangehen;
die  volkswirtschaftlichen  Vorlesungen  sollen  mehr  auf  die  spätere  Tätigkeit  abgestellt  werden.
Dieses  letztere  Ziel  erfordert  eine  stärkere  Berücksichtigung  der  Wirtschaftsbetriebs-  und
-verkehrslehre.  Außerdem  soll  die  Ausbildung  der  Volkswirte  zusammen  mit  der  der  Diplom-Kaufleute
  an  besonderen  Wirtschaftshochschulen  erfolgen,  womit  erreicht  wird,  daß  ein  Teil
der  beiden  Studiengänge  von  den  gleichen  Grundlagen  ausgehen  kann  (wie  dies  beim  Wirtschaftsingenieur ­
  bereits  der  Fall  ist).  Endlich  ist  für  die  Volkswirte  eine  längere  praktische
Tätigkeit  vorgesehen,  ehe  sie  zur  Ausübung  ihres  eigenen  Berufs  zugelassen  werden.
In  dem  Studiengang  der  Diplom-Kaufleute  soll  dieWirtschaftsbetriebs-  und  -verkehrslehre
noch  stärker  als  bisher  berücksichtigt  werden.  Mit  Recht  legt  die  Reform  Wert  darauf,  daß
trotz  der  gemeinsamen  Grundlagen  die  unterschiedliche  Zielsetzung  der  beiden  Studiengänge
gewahrt  bleiben  soll.
3.  Der  Wirtschaftsingenieur  Die  Entwicklung  der  Technik  und  der  damit
verbundenen  Schaffung  neuer  Lebensbedingungen  und  Voraussetzungen  für  den
Wirtschaftsbetrieb  stellten  an  den  Kaufmann  und  Volkswirt,  die  in  der  Industrie
tätig  waren,  immer  neue  Anforderungen.  Besonders  zwangen  sie  ihn,  sich  mit  der
produktionsbetrieblichen  Seite  der  Unternehmung,  mit  den  Fragen  neuzeitlicher
Betriebsorganisationen  vertraut  zu  machen.  Es  wurde  immer  schwieriger,  ohne
erhebliche  Einarbeitung  in  die  produktionstechnischen  Zusammenhänge  industrielle ­
  Aufgaben  zu  lösen.  Die  anfänglichen  Versuche  der  Handelshochschulen,
die  Ausbildung  der  Kaufleute  auch  nach  der  technischen  Seite  hin  vorzunehmen,
den  Studierenden  den  Ablauf  der  Technik  im  Betriebe  und  die  erforderlichen
        <pb n="162" />
        Das  Studium.

157

seitig  durchdringen  und  beeinflussen.  Diese  Verbundenheit  kam  aber  an  den
Stätten,  an  denen  die  Wirtschaftslehre  und  die  Techniklehre  gelehrt  wurden,
nicht  mehr  zum  Ausdruck.  Im  Gegenteil,  es  hatten  sich  diese  beiden  Wissensgebiete ­
  immer  mehr  zu  Sonderstudien  entwickelt  und  somit  jegliche  Verbindung
miteinander  verloren.  In  den  Fällen,  in  denen  Techniker  und  Kauf  leute  zusammen
arbeiten  sollten,  redeten  sie  Jeder  eine  eigene  Sprache  und  konnten  sich  gegenseitig ­
  schwer  aufeinander  einstellen.  Die  Folge  war  der  Ruf  aus  Industrie  und
Wirtschaft  nach  technisch  vorgebildeten  Kaufleuten  und  Volkswirten,  die  soviel
technisches  Verständnis  haben,  daß  sie  die  Produktionsvorgänge  und  den  Fragenkreis ­
  des  technischen  Geschehens  übersehen  können,  aber  ebenso  nach  Ingenieuren, ­
  die  mit  der  kaufmännischen  Denkweise  vertraut  sind.
Das  erstrebenswerte  Ziel  war  also,  einen  Kaufmann  heranzubilden,  der  das
Wesen  der  Technik  und  das  technische  Denken  begriffen  hat,  der  die  Sprache  der
Technik  versteht  und  sich  deren  Gedankenwelt  durch  eingehendes  Studium  zumindest ­
  eines  Gebietes  der  Technik  zu  eigen  gemacht  hat  und  somit  gleichzeitig
den  Gegensatz  zwischen  Ingenieur  und  Kaufmann  im  Betriebe  herabzumindern
imstande  ist.  So  ist  es  die  Anforderung  des  praktischen  Lebens,  die  für  die
wirtschaftlichen  Berufe  ein  Studium  der  Wirtsohaftslehre  mit  technischem  Einschlag ­
  zweckmäßig  erscheinen  ließ.  Da  es  sich  bei  der  Einrichtung  eines  solchen
Studiums  um  das  Nachbargebiet  der  Technik,  der  Wirtschaft,  handelt,  so  wurde
der  Absolvent  dieses  Studiums  als  Wirtschaftsingenieur  bezeichnet.  Wirtschaftsingenieur ­
  heißt  also,  daß  jemand  im  wesentlichen  Wirtschaftslehre  studiert  und
sich  soweit  zusätzlich  mit  Technik  beschäftigt  hat,  daß  er  technische  Angelegenheiten ­
  verstehen  und  bearbeiten  kann.  Der  Wirtschaftsingenieur  soll  nicht
selbst  entwerfen,  bauen  und  gestalten  können;  er  soll  aber  in  der  Lage  sein,
diese  Dinge  zu  beurteilen  und  sie  im  Bereiche  seines  Hauptfaches,  der  Wirtschaft, ­
  anzuwenden.
Aus  dieser  Aufgabe  ergibt  sich  Art  und  Umfang  des  Studiums,  in  dem  eine
Verbindung  hergestellt  werden  muß  zwischen  der  Technik  und  der  Wirtschaftswissenschaft. ­
  Entsprechend  der  Wichtigkeit  der  wirtschaftsbetrieblichen  Ausbildung ­
  für  den  Ingenieur-Kaufmann  ist  das  Gebiet  der  Wirtschaftsbetriebslehre
mit  der  Volkswirtschaftslehre  und  dem  Recht  in  den  Mittelpunkt  gestellt  und  das
Gebiet  der  Technik  auf  die  allgemeinen  Grundlagen  abgestellt  worden,  wobei
allerdings  ein  größeres  Gebiet  der  Technik  zur  besseren  Erkenntnis  der  technischen ­
  Forschung  ebenfalls  bis  auf  die  letzten  Forschungsergebnisse  durchgearbeitet ­
  wird.  Es  handelt  sich  hier  also  um  ein  wirtschaftswissenschaftliches
Studium  in  enger  Verbindung  mit  der  Technik.  Studiengänge  dieser  Art  sind  mit
Rücksicht  auf  das  Vorhandensein  hervorragender  für  diese  Zwecke  geeigneter
technischer  Vorlesungen  und  Übungen  mit  den  zugehörigen  Materialsammlungen
an  einigen  Technischen  Hochschulen  eingerichtet  worden,  so  in  Berlin,  Dresden
und  München.  Der  Absolvent  dieser  Studiengänge  erhält  in  Berlin  entsprechend
dem  Standort  des  Studiums  den  akademischen  Grad  eines  Diplomingenieurs.
Anders  in  Dresden,  wo  das  Studium  beendet  wird  mit  der  Abschlußprüfung  eines
technischen  Volkswirts  und  in  München  mit  der  eines  Diplom-Wirtschafters.
Bei  dem  im  folgenden  wiedergegebenen  Studienplan  ist  Bezug  genommen  auf
die  Einrichtung  des  Studiums  des  Wirtschaftsingenieurs  an  der  Technischen
Hochschule  Berlin.
Das  Studium  erstreckt  sich  über  acht  Semester.  Die  Kernfächer  sind  Wirtschaft  und
Technik.  Je  nach  den  Absichten  des  Studierenden  kann  das  Studium  vorwiegend  betriebswirtschaftlich ­
  oder  volkswirtschaftlich  ausgeriohtet  werden.  Die  grundlegenden  Vorlesungen
sind  für  beide  Richtungen  gleich.  Entsprechend  dem  Standort  des  Studiums  ist  es  natürlich,
daß  die  wirtschaftsbetriebliohe  Schulung  auf  der  Technischen  Hochschule  mehr  auf  die  Industriewirtschaft ­
  und  auf  den  Industriebetrieb  abgestellt  ist.  Unter  Hinzurechnung  der
        <pb n="163" />
        158

Die  Lehre  vom  Wirtsohaftsbetrieb.

betriebswissenschaftliohen  Vorlesungen  wie  Arbeitsvorbereitung  und  Arbeitsteobnik,  Arbeitszeitermittlung, ­
  Fabrikbetrieb  und  Fabrikorganisation,  Entwerfen  von  Fabrikbetrieben  zu  den
industriewirtschaftlich  abgestellten  wirtsehaftsbetrieblicben  Vorlesungen,  wie  industrielles
Rechnungswesen,  VerkaufsteohnikundlndustriebetriebslehrestehtderAusbildungsplanfürdie
industrielle  Ausbildung  des  Wirtsebaftsingenieurs  in  jeder  Beziehung  an  der  Spitze.  Diese
Tatsache  findet  ihre  Berechtigung  in  dem  technischen  Einschlag  des  Studiums.  Die  Folge  ist,
daß  der  Bank-  und  Handelsbetrieb  in  der  Ausbildung  nicht  die  Berücksichtigung  findet,  wie
an  den  Handelshochschulen.
Für  die  Studierenden  der  volkswirtschaftlichen  Richtung  ist  vor  allem  eine  wesentliche
Vertiefung  der  Kenntnisse  auf  dem  Gebiete  der  Betriebssoziologie,  Industriepolitik,  Kartellwesen ­
  usw.  erforderlich.
Die  Reohtslehre  tritt  zu  der  Ausbildung  des  Wirtsebaftsingenieurs  insoweit  hinzu,  als  es
für  sein  Tätigkeitsgebiet  erforderlich  ist.  Es  handelt  sich  hier  im  wesentlichen  um  die  wirtschaftlich ­
  wichtigen  Teile  des  BGB.,  wie  des  gesamten  Handelsrechts  und  des  Arbeitsrechts.
Das  öffentliche  Recht  wird  nur  insoweit  herangezogen,  als  es  für  den  Volkswirt  von  Bedeutung ­
  ist.
Das  diesem  Ausbildungsgang  den  Stempel  aufdrüokende  Studium  der  Technik  ist  für
beide  Richtungen  gleich.  Um  den  Studierenden  zunächst  einen  Einblick  in  das  Gesamtgebiet
der  Technik  zu  geben,  ist  in  Ermangelung  einer  allgemeinen  Teohniklehre  zu  sog.  Übersichtsvorlesungen ­
  gegriffen  worden,  die  an  der  Technischen  Hochschule  Berlin  in  reichem  Maße
schon  mit  der  Zielsetzung  vorhanden  sind,  die  Studierenden  einer  Fachrichtung  in  das  Arbeitsgebiet ­
  einer  anderen  einzuführen.  Diese  sehr  brauchbaren  Vorlesungen  sind  dem  Studium
des  Wirtschaftsingenieurs  angegliedert  worden.  Neben  diesen  allgemeineren  Vorlesungen
über  die  verschiedensten  Gebiete  ist  nach  der  Vorprüfung  ein  eingehendes  Studium  eines  technischen ­
  Sondergebietes  erforderlich.  In  diesem  Falle  ist  das  Gebiet  der  Kraft-  und  Wärmewirtschaft ­
  gewählt  worden.
Besonderer  Wert  wurde  auf  eine  während  des  Studiums  zu  erledigende  praktische  Tätigkeit ­
  gelegt.  Zur  Ablegung  der  Diplomvorprüfung  ist  eine  sechsmonatige  Praxis  in  Fabrikationswerkstätten ­
  und  zur  Hauptprüfung  eine  ebenfalls  sechsmonatige  Praxis  in  kaufmännischen ­
  Büros  erforderlich.
Der  Prüfungsplan  setzt  sich,  wie  folgt,  zusammen:
A.  Vorprüfung,
Übungsergebnisse:  1.  Physik  oder  Chemie,  2.  Technische  Mechanik  und  Konstruktionselemente ­
  sowie  Bautechnik,  3.  Finanzmathematik,  4.  Buchhaltung  und  Bilanz,  6.  Rechtswissenschaft ­
  I.
Mündliche  Prüfung:  1.  Grundzüge  der  Physik  und  Chemie,  2.  Grundzüge  der  technischen ­
  Mechanik  und  Konstruktionselemente,  3.  Grundzüge  der  Elektrotechnik,  4.  Betriebswirtschaftslehre ­
  I,  5.  Volkswirtschaftslehre  I,  6.  Grundzüge  des  privaten  und  öffentlichen ­
  Rechts.
B.  Hauptprüfung.
Übungsergebnisse:  1.  eine  technische  Studienarbeit  (Durcharbeitung  einer  technischen
Anlage),  2.  eine  betriebswirtschaftliche  oder  volkswirtschaftliche  Studienarbeit,  3.  Rechtswissenschaft ­
  II.
Schriftliche  Prüfung:  1.  Diplomarbeit,  2.  drei  Klausuren  aus:  a)  Kraft-  und  Wärmewirtschaft ­
  oder  teohn.  Wahlfach,  b)  Betriebswirtschaftslehre,  c)  Volkswirtschaftslehre.
Mündliche  Prüfung:  1.  Grundlagen  der  Kraft-  und  Wärmewirtsohaft,  2.  ein  zweites
technisches  Fach  nach  Wahl  aus  einem  Lehrgebiet  der  Hochschule  (z.  B.  Bautechnik,  Werkstoffe ­
  und  ihre  Verarbeitung),  3.  Allgemeine  Betriebswirtschaftslehre  (einschließlich  der  Industriebetriebslehre) ­
  sowie  für  die  betriebswirtschaftliche  Richtung  nach  Wahl  zwei  der
folgenden  Fächer;  Rechnungswesen,  Absatzwesen,  Finanzwesen,  4.  Volkswirtschaftslehre,
sowie  für  die  volkswirtschaftliche  Richtung  zwei  der  folgenden  Fächer  nach  Wahl:  Betriebssoziologie ­
  und  Sozialpolitik,  Volkswirtschaftspolitik,  Finanzwissensohaft,  5.  Handels-  und
Wechselreoht  oder  Staats-  und  Verwaltungsrecht,  6.  ein  wirtschaftliches  Wahlpfliehtfach  aus
folgenden  Gebieten:  A.  Für  Volkswirte:  a)  Rechnungswesen,  b)  Absatzwesen,  c)  Finanzwesen.
B.  Für  Betriebswirte:  a)  Betriebssoziologie  und  Sozialpolitik,  b)  Volkswirtschaftspolitik
c)  Finanzwissenschaft  C.  Für  Volks-  und  Betriebswirte:  a)  Theorie  des  industriellen  Betriebes, ­
  b)  Wirtschaftsgeographie,  c)  Versicherungswesen,  d)  Kommunalwesen,  e)  Revisionsund ­
  Treuhandwesen.
Wie  aus  der  Wiedergabe  des  Prüfungsplanes  zu  ersehen  ist,  ist  die  Ausbildung
des  Wirtschaftsingenieurs  in  beträchtlichem  Umfange  auf  industriewirtschaftliche
Prägen  abgestellt  worden.  Der  Wirtschaftsingenieur  wird  also  im  wesentlichen
für  die  Stellungen  in  Präge  kommen,  in  denen  die  kaufmännische  Tätigkeit  eng
        <pb n="164" />
        Das  Studium.

159

an  das  Gebiet  der  Technik  angrenzt,  für  deren  Bewältigung  der  Kaufmann  nicht
die  nötigen  technischen  und  der  Ingenieur  nicht  die  erforderlichen  wirtschaftsbetrieblichen ­
  Kenntnisse  mitbringt.  Es  kann  sich  um  die  innere  und  äußere  Organisation ­
  eines  Industriebetriebes  handeln,  um  die  Einrichtung  einer  Betriebsbuchhaltung ­
  und  Selbstkostenabteilung.  Der  Wirtschaftsingenieur  wird  aber  auch  den
Einkauf  in  bester  Weise  besorgen  können,  da  ihm  neben  dem  kaufmännischen
Verständnis  die  technischen  Kenntnisse  in  reichem  Maße  zur  Verfügung  stehen.
Eine  größere  Rolle  wird  er  auf  dem  Gebiete  des  Verkaufs  spielen.  Neben  den  Kenntnissen ­
  der  Marktbearbeitung  hat  er  die  Fähigkeit,  dem  Käufer  die  technische
Eigenart  oder  Abweichung  seines  Erzeugnisses  von  anderen  klar  zu  machen;  er
kann  den  Betrieb  auf  die  technischen  Wünsche  der  Käufer  einstellen.
Es  ist  aber  darauf  hinzuweisen,  daß  die  Tätigkeit  des  Wirtschaftsingenieurs
nicht  auf  den  Industriebetrieb  beschränkt  ist.  Überall  dort,  wo  die  Technik  und
die  Wirtschaft  Zusammenstößen,  wo  wirtschaftliches  Handeln  an  technische
Voraussetzungen  gebunden  sind,  ist  Platz  für  den  Wirtschaftsingenieur.
        <pb n="165" />
        Namen-  und  Sachverzeichnis

Abzahlungsgeschäft  64.
Agent  49.
Aktiengesellschaft  50,  60.
Aktienrechtsreform  60.
Allgemeine  Wirtsohaftsbetriebslehre
  134.
A  metä-Geschäft  88.
Arbeit  79.
Arbeitsbeschaffung  130.
Arbeitsteilung  10.
Arbitragegeschäft  88.
Aufschwung  (Konjunktur)
112.
Ausschaltungstendenz  im
Handel  66.
Autonomer  Wirtsohaftskörper
  58.
Bankbetrieb  76.
Bedarfsdeckungswirtschaft  8.
Bedürfnisse  1.
v.  Bblow  20.
Bergrechi  licheGewerksohaft
51.
Beste  145.
Beteiligung  94.
Betrieb  20,  22.
—,  Begriff  in  Literatur  und
Hecht  29.
—  und  Gewinnstreben  26.
•—  und  Gut  25.
—  und  Mensch  24.
■—  und  Organisation  25.
—  und  Stoff  24.
—  und  Wirtschaftlichkeit  26.
Betriebsgestaltung  79.
Betriebskonzentration  86.
Betriebsstatistik  31,  79.
Betriebswirtschaftslehre  134.
Bewertung  4.
Bott  145.
Börse  68.
Brentano  20.
Buchhaltung  15.
—,  gesetzliche  Vorschriften
17.
Bücher  100,  101.
Calmbs  30.
Cassel  105.
Daitz  131.
Darlehen  53.

Depression  (Konjunktur)  112.
Dbssatier  33.
Deutsche  Arbeitsfront  132.
Dezentralisation  84.
Dietrich  79,  143.
Diplom-Kaufmann  151.
Diplom-Volkswirt  154.
Eckert  123.
Effektenbörse  78.
Effektivhandel  69.
Eubenberg  143.
Eigenwirtschaft  8.
Einkommen  11.
Einmanngesellschaft  52.
Einzelkaufmann  48.
Einzelhandel  63.
Einzelwirtschaft  10.
Elastizität  der  Nachfrage  104.
Emissionsgeschäft  76,  88.
Ertrags-Wirtschaftsbetriebe
42.
Brwerbsvermögen  15.
Erwerbswirtschaft  9,  10,  12.
Exporteur  65.
Fabrik  70.
Familienwirtschaft  8.
Feder  131.
Firma  18.
Firmenwert  19.
Fischer  145.
Flbegb-Althoff  144.
Ford  21.
Förderungsgemeinsohaften
91.
Freie  Marktwirtschaft  106.
Gebrauch  6.
Gebundene  Wirtschaft  91.
Geld  9.
Geld-  und  Kreditpolitik,
deutsche  132.
Geldeinkommen  11.
Geldmaoher  144.
Geldwirtschaft  9.
Gelegenheitsgesellschaften  87
Gemeinnutz  125.
Gemeinwirtschaft  119.
Gemeinwirtschaftsbetriebe
42.
Gemischtwirtschaftliche  Unternehmung ­
  57.
Genossenschaften  43,  45,  54.

Genossenschaftsgesetz  55.
Gesamtwirtschaft  10,  100.
Gesamtwirtschaftliche  Wirtschaftlichkeit ­
  109.
Gesamtwirtschaftslehre  138.
Geschäft  19.
Geschäftsguthaben  bei  Genossenschaften ­
  54.
Gesellschaft  mit  beschränkter
Haftung  52.
Ges.  m.  b.  H.  im  Recht  18.
Ges.  m.  b.  H.  &amp;amp;  Co.  53.
Gesellschaftsreoht  60.
Gesetz  der  abnehmenden  Kosten ­
  81.
Gewerbebetriebe  69.
Gewerbestatistik  69.
Gewerkschaft,  bergrechtliche
51.
Gewerkschaftliche  Lohnpolitik ­
  107.
Gewinn  11.
Gewinnstreben  19.
und  Betrieb  26.
Gläubigergesellsohaft  63.
Gomberg  143.
v.  Gottl-Ottlilienebld  29,
35.
Großbetrieb  79.
—,  Entwicklung  zum  106.
Großhandel  64.
Grossmann  146.
Gut  und  Betrieb  25.
Handel,  Aussohaltungstendenz
  66.
—,  Gesamtorganisation  63.
Handelsbetriebe  62.
Handelsgewerbe  im  HGB.  61.
Handelshochschulen  152.
Handwerk  72.
Handwerksbetrieb  72.
Haushalt  7.
Hausse  (Konjunktur)  112.
Hellauer  143.
Herstellung  33.
Hildebrand  101.
Hirsch  65.
Hitler  123,  124
Hochkonjunktur  112.
Hoeemann  144.
Holdinggesellschaft  94.
Hypothekenbanken  77.
        <pb n="166" />
        Namen-  und  Sachverzeichnis.

161

Importeur  65.
Industriebetrieb  28,  69.
Integration  82.
Interessengemeinschaft  93.
Interessenvertretung,  Wissenschaft ­
  als  138.
Investmenttrnst  78,  93.
Isaac  142.
Jung  146.
Kameral  Wissenschaft  138.
Kapital  15.
Kapitalgesellschaften  50.
Kapitalismus,  Angriffe  gegen
den  119.
Kapitalistische  Grundrechnung ­
  16.
Kapitallenkung  38.
Kapitalrechnung  15,  17.
Kartelle  88.
Kartellwirtschaftsbetrieb  91.
Kaufmann  17.
Kleinbetrieb  79.
Kleinhandel  63.
—,  Großbetrieb  im  64.
Klosterwirtschaften  40.
Kombination  82.
Kommanditgesellschaft  49.
—  auf  Aktien  51.
Kommissionär  49.
Kommissionsgeschäft  49.
Konjunktur  109.
absohnitte  111.
—  -beobachtung  115.
bewegungen,  Ursachen
der  111.
politik,  betriebliche  113.
—,  gesamtwirtschaftliche  114
Konsolidierte  Bilanz  95.
Konsortialgeschäft  88.
Konzentration  86.
Konzern  93.
Konzemverflechtung  in
Deutschland  95,  96.
Kosten  104.
Kostenrechnung  16.
Kosten  einer  Unternehmungsform ­
  59.
Kraftgewinnungsbetriebe  71.
Kreditbanken  75.
Kreditgewährung  78.
Krise  (Konjunktur)  113.
Kunstlehre  130.
Kux  51.
Landwirtschaft,  Stellung  des
Staates  zur  127.
Langkreditbanken  76.
Lehmann  30,  144
Lehre  vom  Haushalt  7.
Wirtschaftsbetrieb  133.
Leitnee  144.
Liberalismus  105,  122.
—  in  Deutschland  43.

Lieferungsgeschäft  68.
Lebemann  14,  93.
List  101.
Mahlbeeg  29,  145.
Maier-Rothschild  145.
Makler  49.
Manufakturbetrieb  70.
Märkte  und  Messen  68.
Markt  10,  103.
Marktwirtschaft  10,  103.
—,  Ablauf  der  109.
—■,  veredelte  126.
Mehrstimmenaktien  51.
Mellekowicz  144.
Mensch  und  Betrieb  24.
Merkantilismus  43,  105,  122,
138.
Messen  68.
Minderkauf  leute  18.
Nachrichten  verkehr  74.
Nationalsozialistische  Wirtschaft ­
  124.
—  Wirtschaftspolitik  130
Nebenzusammensetzung  82,
Nehdörffee  150.
Nioklisoh  30,  143,  145.
Oeffentliche  Akt.-Ges.  und
Ges.  m.  b.  H.  58.
—  Anstalt  42.
—  Wirtsohaftsbetriebe41,44.
Ökonomisches  Prinzip  5.
Offene  Handelsgesellsohaft48.
Oncken  122.
Organisation  und  Betrieb  25.
Organischer  Aufbau  der  deutschen ­
  Wirtschaft,  Gesetz
zur  Vorbereitung  des  61,
69,  129.
Passow  31.
v.  Philippovich  102,  108.
Planen  4.
Planwirtschaft  119.
Preis  11,  103.
-—-  -bildung  105.
karteil  89.
Private  Wirtschaftsbetriebe
41,  45.
Privatwirtsohaftslehre  134.
Produktion  33.
Produktionsgüterbetriebe  71.
Produktivität  108,  127.
Programm  der  NSDAP  124.
Rathbnatj  120.
Rau  142
Regelung  des  Arbeitseinsatzes, ­
  Gesetz  zur  132.
Regiebetrieb  56.
Reichsbahn  59.
—  -bank  58,  75
—-  -nährstand  128.

Rentabilität  der  Unternehmung ­
  20,  107.
—■  und  Produktivität  107.
—  -srechnung  16.
Ribgee  144.
Rioaedo  106,  109.
Rohwald  145.
Rothschild  145.
Sachkapital  104.
Schär  67,  89,  143.
Schilling  144.
SCHMALBNBACH  30,  144,  145,
150.
Schmidt  111,  144,  145,  151
Schmitt  123.
SOHMOLLBE  14,  101.
ScHÖNPELUO  143.
Schrifttum  der  Wirtschaftsbetriebslehre ­
  141.
SCHWIBLAND  80.
Sbyffeet  30.
SlEVBKING  140.
Smith  70,  106,  108,  142.
Solidarhaft  54.
Sombaet  14,  16,  19,  20,  28,
41,  70,  72,  86,  119.
Sozialismus  120.
Sparen  103.
Sparkassen  78.
Speditionsbetrieb  74.
Spezialisationsbetrieb  81.
Spezialisierungsgemeinschaft
92.
Spiethofe  109,  136.
Staat  und  Wirtschaft  121.
in  der  Nachkriegszeit ­
  123.
Staatliche  Eingriffe  in  die
freie  Wirtschaft  107.
Ständische  Wirtschaft  128.
Stagnation  (Konjunktur)112.
Stille  Gesellschaft  49.
Stockung  (Konjunktur)  112.
Stoff  und  Betrieb  24.
Strieder  87.
Strukturelle  Veränderungen
110.
Studium  der  Wirtschaftswissenschaft ­
  151.
Syndikat  90.
Tausch  9.
Technik  31.
—  in  der  Wirtschaft  33.
—,  verschiedene  Bedeutung
des  Wortes  28.
Technische  Geldrechnung  36.
Technischer  Fortschritt  36.
Technokratie  38.
Terzo-Geschäft  88.
Theorie  und  Praxis  der  Lehre
vom  Wirtschaftsbetrieb
136.
Thyssen  97.

Prion,  Die  Lehre  vom  Wirlaohaitsbetrleb.  I.

11
        <pb n="167" />
        162

Namen-  und  Sachverzeichnis.

Tochtergesellschaft  53.
Trbitschke  121.
Trend  110.
Trust  93,  95.
Trustentwioklung  in  Deutschland ­
  96.
Umsatzreohnung  16.
Unternehmer  22.
Unternehmung  13.
—,  kapitalistische  15,  16.
■—  und  Recht  17.
Unternehmungsformen  47.
—  und  -kosten  59.
-—•  -kapital  15.
konzentration  87.
Verbrauch  6.
Verbrauchsgüterbetriebe  71.
Veredelte  Marktwirtschaft
126.
Vereinigte  Stahlwerke,  Aufbau ­
  der  98.
Vergesellschaftung  der  Produktionsgüter ­
  120.
Verkaufssyndikat  90.
Verkehrsbetriebe  73.
Verkehrslehre  140.
Verkehrs  Wirtschaft  8.
Vermögen  15.
Vertriebsgemeinschaft  92.
VoGBLSTBDSr  81,  82.
Volkswirtschaft  100.

Volkswirtschaftslehre  138.
Vor-Nach-Zusammensetzung
83.
Voranschlag  16.
Walb  145.
Warenbörse  68.
Warenhäuser,  Frage  der  131.
Weltwirtschaftskrise  1931/32
116.
Wert  4.
Wirth-Fromm  145.
Wirtschaft  im  A-Sinne  2.
B-Sinne  2.
C-Sinne  3.
D-Sinne  7.
E-Sinne  10.
—  und  Haushalt  7.
Staat  121.
Verbrauch  6.
wirtschaftliches  Prinzip
3.
—-  Wesen  und  Begriff  1.
Wirtschaften  4.
Wirtschaftliche  Maßnahmen,
Gesetz  über  131.
Wirtschaftliches  Prinzip  5,
35.
Wirtschaftlichkeit  21,  109.
—,  gesamtwirtsehaftlichel09.
—  in  der  Technik  35.
—■  und  Betrieb  26.

Wirtschaftsbetrieb  23,  26.
—,  Gliederung  des  28.
—,  öffentlicher  oder  privater
43.
—  und  Technik  31.
Wirtsohaftsbetriebe,  öffentliche ­
  und  private  41.
Wirtschaftsbetriebslehre  133.
—  und  Gesamtwirtschaftslehre ­
  138.
Wirtschaftsformen  der  öffentlichen ­
  Hand  55.
Wirtschaftsgesinnung  127.
Wirtschaftsingenieur  156.
Wirtschaftskunde  137.
Wirtsohaftsliberalismus  105.
Wirtsohaftsplan  4.
Wirtsohaftsstufen  101.
Wirtschaftstypen  39.
Wirtschaftsverbände,  neue
129.
Wirtschaftsvermögen  15.
Wirtschaftsweise  8.
Wirtschaftswissenschaft,
Gliederung  140.
Zahlungsbilanz,  deutsche  131
Zentralisation  84.
Zins  104.
Zubußepflicht  51.
Zusammenschlüsse  von  Wirtschaftsbetrieben ­
  87.
v.  Zwibdinbck  102,  111,  119.

Druck  von  Julius  Beltz  in  Langensalza.
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        Verlag  von  Julius  Springer  in  Berlin

Ingenieur  und  Wirtschaft:  DerWirtschafts-Ingenieur.  Eine  Denkschrift ­
  über  das  Studium  von  Wirtschaft  und  Technik  an  Technischen  Hochschulen. ­
  Von  Prof.  Dr.  rer.  pol.  W.  Prion,  Berlin.  VI,  172  Seiten.  1930.  RM  6.—*
Ein  gründlicher  Beitrag  zur  Frage  der  wirtschaftlichen  Ausbildung  des  Ingenieurs.  Niemand, ­
  der  sich  ernsthaft  mit  diesem  Problem  beschäftigen  will,  kann  an  dieser  Denkschrift
Vorbeigehen.  Das  Buch  gliedert  sich  in  drei  Abschnitte:  A.  Das  Problem.  B.  Das  Studium
(1.  Die  Wirtsohaftslehre  im  Studium  der  Technik-Ingenieure,  2.  Das  Studium  Wirtschaft
mit  Technik,  3.  Der  Verwaltungs-Ingenieur).  C.  Die  Praxis  (1.  Die  Vorbildung,  2.  Die
Ausbildung,  3.  Die  Fortbildung).

Betriebsprüfung,  Wirtschaftsberatung  und  der  Wirtschaftsprüfer. ­
  Von  Prof.  Dr.  rer.  pol.  W.  Prion,  Berlin.  (Der  Wirtschaftsprüfer,
Heft  2.)  V,  37  Seiten.  1931.  RM  2.50

Einführung  in  die  betriebswirtschaftliche  Organisationslehre.
Von  Prof.  Dr.-Ing.  Karl  W.  Hennig,  Hannover.  Mit  97  Textabbildungen  und
7  Tafeln.  XI,  173  Seiten.  1934.  RM  10.80;  gebunden  RM  12.—
H.  schildert  eine  Reihe  praktischer  Organisationsfälle  aus  Privatwirtschaft  und  öffentlicher
Verwaltung,  an  denen  er  die  für  Praxis  und  Hochschule  entscheidenden  Fragen  einer  allgemeinen ­
  Organisationslehre  aufweisen  will.  Erfassung  von  Aufwand  und  Ertrag,  Kostenanpassung, ­
  Arbeitsgliederung  und  Arbeitskontrolle  sind  die  Gliederungsgesichtspunkte  .  .  .
„Weltwirtschaftliches  Archiv“
Betriebswirtschaftslehre  der  Industrie.  Von  Prof.  Dr.-Ing.  Karl  w.
Hennig,  Hannover.  Mit  57  Textabbildungen  und  6  Anlagen.  VII,  167  Seiten.
1928.  RM  11.—;  gebunden  RM  12.50*

Industriebetriebslehre.  Die  wirtschaftlich-technische  Organisation  des
Industriebetriebes  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Maschinenindustrie.
Von  Prof.  Dr.-Ing.  E.  Hcidebroek,  Darmstadt.  Mit  91  Textabbildungen  und
3  Tafeln.  VI,  285  Seiten.  1923.  Gebunden  RM  17.50*

Probleme  der  sozialen  ßetriebspolitik.  Vorträge,  veranstaltet  vom
Außeninstitut  und  vom  Institut  für  Betriebssoziologie  und  soziale  Betriebslehre
der  Technischen  Hochschule  zu  Berlin  vom  10.  bis  14.  Februar  1930.  Herausgegeben ­
  von  Dr.  Goetz  Briefs,  o.  Prof,  der  Nationalökonomie.  IV,  153  Seiten.
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Der  Mensch  im  Fabrikbetrieb.  Beiträge  zur  Arbeitskunde.  Bearbeitet ­
  von  zahlreichen  Fachgelehrten.  Herausgegeben  von  F.  Ludwig,  Direktor
der  Siemens-Schuckertwerke  A.-G.,  Berlin-Siemensstadt.  (Schriften  der  Arbeitsgemeinschaft ­
  Deutscher  Betriebsingenieure,  Bd.VII.)  Mit  147  Textabbildungen
und  22  Zahlentafeln.  V,  204  Seiten.  1930.  Gebunden  RM  16.50*

Grundfragen  deutscher  Wirtschaftspolitik.  Von  Dr.  phii.  Paul
Hövel,  Berlin.  VII,  192  Seiten.  1935.  RM  4.50

Einführung  in  die  Finanz-  und  Wirtschaftsmathematik.  Von
Prof.  Dr.  phil.  A.  Timpe,  Berlin.  Mit  70  Textabbildungen.  VI,  217  Seiten,
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Einführung  in  die  Organisation  von  Maschinenfabriken  unter
besonderer  Berücksichtigung  der  Selbstkostenberechnung.  Von  Dipl.-Ing.
Friedrich  Meyenberg,  Berlin.  Dritte,  umgearbeitete  und  stark  erweiterte  Auflage. ­
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Selbstfinanzierung  der  Unternehmungen.  Von  Prof.  Dr.  w.  Prion,
Berlin.  IV,  52  Seiten.  1931.  RM  2.80*

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Der  Einfluß  des  Beschäftigungsgrades  auf  die  industrielle
Kostenentwicklung.  Von  Herbert  Peiser,  Vorstandsmitglied  der  Bamag-Meguin-A.-G.,
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  Zeitfragen,  Heft  7.)  Mit  11  Abbildungen.  IV,  51  Seiten.  1929.  RM  3.—*
Richtige  Selbstkostenermittlung  bei  Aufträgen  verschiedener
Stückzahl  unter  besonderer  Berücksichtigung  der  Einrichtekosten.  Von
Dr.-Ing.  H.  Neuwahl.  Mit  8  Textabbildungen.  IV,  42  Seiten.  1933.  RM4.50
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2  2.  Nov.  2010
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        the  scale  towards  document

Gesamtwirtschaft  und  Staat.

125

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~iesen,  daß  er  die  umgekehrte  Aufgabe:  die  gewaltig  aufgeblähten  Produktions-Errichtungen
  einer  schwindenden  Kaufkraft  anzupassen  nur  mit  dem  Erfolg  einer
3  - oßen  Arbeitslosigkeit  und  Kapitalzerstörung  zu  lösen  versucht  hatte.  Das
ersagen  der  Wirtschaft,  ihre  eigenen  Angelegenheiten  zu  ordnen,  ist  freilich  zu
■  nem  großen  Teil  mitbedingt  durch  die  bisherige  Politik,  die  von  außen  her
l&amp;gt;ieger  und  Besiegte)  sowie  von  innen  her  (Arbeitslosigkeit  und  Klassenkampf)  in
_ne  verhängnisvolle  Sackgasse  gedrängt  worden  war.
Die  andere  Präge:  ob  die  revolutionäre  Umgestaltung  der  Wirtschaft  im  Sinne
f:  3r  nationalsozialistischen  Zielsetzungen  möglich  erscheint,  ist  praktisch  —  in
iren  Mitteln  und  Wegen  —  zunächst  in  anderer  Weise  gelöst  worden,  als  nach
:  2m  Wirtschaftsprogramm  der  NSDAP,  hätte  angenommen  werden  können.
*i:  war  haben  in  der  Wirtschaft  zahlreiche  Eingriffe  stattgefunden  —  Gleichschal-;:
  mg  in  den  Verbänden,  Besetzung  von  Posten  mit  Angehörigen  der  Partei,  Schließung ­
  von  Geschäften  —,  doch  hat  es  die  Regierung  alsbald  für  nicht  richtig
i:  ihalten,  die  Führung  in  der  Umgestaltung  der  Wirtschaft  wieder  selbst  in  die
.and  zu  nehmen.  Sie  hat  sich  in  ihren  Maßnahmen  von  dem  Grundsatz  leiten
*|:  -ssen,  zwar  von  ihrer  allgemeinen  Einstellung  zur  Wirtschaft  nichts  nachzulassen,
::  ohl  aber  zur  Erreichung  ihrer  Ziele  behutsam  vorzugehen  und  dabei  auf  die  be-:■
  &amp;gt;ndere  Stellung,  die  die  Wirtschaft  im  Gemeinschaftsleben  des  Volkes  einnimmt,
*■:  itspreohend  Rücksicht  zu  nehmen.
V*  Aus  den  bisherigen  Maßnahmen  (und  den  Erklärungen  der  verantwortlichen
£■  tänner)  läßt  sich  die  Grundeinstellung  des  nationalsozialistischen  Staates  zur
■:  Wirtschaft  wie  folgt  erkennen:
Nach  den  Worten  des  Führers  und  Reichskanzlers  hat  „die  Wirtschaft  der
•i:  'olitik  zu  dienen“.  Damit  ist  der  Wirtschaft  ein  bestimmter  Platz  zugewiesen:
:  'ienst  an  der  Volksgemeinschaft.  Sie  soll  die  materiellen  Mittel  liefern,  die  erfor-J
  erlich  sind,  um  die  Ziele  der  allgemeinen  Politik  nach  Wohlfahrt  des  Ganzen,
*i  Sicherung  des  einzelnen  in  seiner  Lebensgestaltung  und  Sicherheit  des  Volkes  nach
:  men  und  außen,  zu  verwirklichen.  Auf  diese  Ziele  hat  sich  die  Wirtschaft  einzuf
  .  wellen,  die  Gesamtwirtschaft  wie  letzlich  jeder  einzelne  Wirtschaftsbetrieb.  Wie
lies  andere,  untersteht  auch  die  Wirtschaft  dem  Grundsatz:  Gemeinnutz  geht  vor
: :  ligennutz!  Hiermit  ist  nicht  gesagt,  daß  nunmehr  die  Wirtschaft  kein  Eigenleben
V  lehr  hat  oder  gar,  daß  die  politischen  Mittel  und  Methoden  nun  einfach  auf  die
Wirtschaft  zu  übertragen  wären.  Die  Politik  wird  vielmehr  in  ihren  Zielen  und
litteln  das  Wesen  und  die  Eigentümlichkeiten  der  Wirtschaft,  die  es  zu  erkennen
*i;  üt,  nicht  unberücksichtigt  lassen  können.  Immerhin  ergibt  sich,  daß  der  Begriff
b  er  reinen  Privatwirtschaft  der  Vergangenheit  angehört,  wenn  als  oberster  Grund--•Itz
  die  Ausrichtung  auf  die  Gesamtheit  aufgestellt  wird.  Man  spricht  daher
esser  von  einer  gemeinwirtschaftlich  ausgerichteten  Privatwirtschaft  (die  sich
;•  amit  der  öffentlichen  Wirtschaft  nähert.  Vgl.  BI).
fr-  Innerhalb  dieser  Platzanweisung  sollen  die  Grundlagen  des  Wirtschaftens  be-:;
  tehen  bleiben:  das  Privateigentum,  die  Vertragsfreiheit  und  der  freie  Wettbewerb.
J  ■  lach  wie  vor  kann  jeder  Volksgenosse  seine  Arbeit  in  den  Dienst  einer  Ver-*;:
  lögensansammlung  stellen;  nur  soll  er  bedenken,  daß  es  die  Gemeinschaft  ist,
ie  ihm  diese  Möglichkeit  gibt  und  ihm  den  notwendigen  Schutz  gewährt.  Er
f  tmß  daraus  erkennen,  daß  das  Privateigentum  ihm  die  Pflicht  auferlegt,  es  im
Sinne  der  Gesamtheit  zu  verwalten.  Eine  Verwendung  des  Vermögens,  die  das
r^olksganze  schädigt,  läßt  der  Nationalsozialismus  nicht  zu.  Dasselbe  gilt  von  der
ä!  Artragsfreiheit;  sie  ist  gesichert,  soweit  die  Handlungen  sich  nicht  gegen  die  Inter-1
  ssen  der  Gesamtheit  richten.  Somit  besteht  die  Möglichkeit  fort,  daß  die  Wirtj
  chaftvon  den  einzelnen  Volksgenossen  betrieben  wird.  Der  Führer  hat  wiederholt
5  »etont,  daß  sich  auf  dieser  Grundlage  die  schöpferische  Initiative  des  einzelnen  ent-
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