Die Betriebsarbeit. 13 fahrer im Walzwerk, in der Maschinenzentrale, im Kraftwerk. Diese Tätigkeit erfordert we niger die Kenntnis der Herstellung als vielmehr der Wirkungsweise der zu betreuenden Ma schinen. Dabei sind etwa im Verkehrsbetrieb nur die Vorgänge und Verrichtungen, die der Schaffung und Erhaltung der Beförderungsgelegenheit selbst dienen, als rein technische Ver kehrsarbeit anzusehen, also das Betreiben und Unterhalten der Verkehrsmittel, während alles, was zur Vermittlung und Förderung der Benutzung geschieht, der kaufmännisch-verwaltenden Arbeit zuzureohnen ist. Kennzeichnend für alle technische Arbeit ist jedoch neben der Verschiedenheit der Gebiete eine kaum minder große Mannigfaltigkeit der technischen Tätigkeit selbst. Die technische Arbeit umfaßt die Forschung, Berechnung und Planung, den Entwurf und die zeichnerische Gestaltung, die Durchführung von Versuchen und Prüfungen, den Aufbau und den Betrieb der Anlagen. Die Unmöglichkeit, alle Gewerbezweige und Tätigkeitsgruppen in einer Person zu erfassen, hat zu sehr weitgehenden Spezialisierungen gezwungen. Es gibt nicht Konstrukteure schlechthin, nicht einmal Maschinen- oder Elektrokonstrukteure, sondern Kon strukteure für Pumpen, für Vorrichtungen und Werkzeuge, für Transformatoren, für Dieselmotoren, für Flugzeuge, für Turbokompressoren, Preßluftwerkzeuge, Transportgeräte, für Schwachstromanlagen, Meßgeräte, Beleuchtung, für Stahl haus-, Brücken- und Wasserbau, kurz; für jedes geschlossene technische Gebiet hat sich ein Fachmann herausgebildet. Das gleiche gilt für den Entwurfs- und den Bau- und Betriebsleiter: Bau-, Berg-, Verkehrs- und Hüttenwesen, chemische, Zucker-, Brau- und Textilindustrie, sie alle verlangen Fachwissen, wobei sich auch hier noch besondere Zweige herausgeschält haben: der Vermessungsfachmann im Bau- und Verkehrswesen, der Markscheider im Bergbau, der Laborant in der Che mie. Bis in die untersten Stufen der eigentlichen Ausführung ist die Scheidung zu erkennen, die sich aus der Notwendigkeit ergibt, dem Bedürfnis ein einwandfreies, wertvolles Erzeugnis, ein Gut, zur Verfügung zu stellen. 3. Die kaufmännische Arbeit. Nach dem Vorstehenden können wir zunächst negativ sagen; der Handelsbetrieb als der Träger und augenfälligste Vertreter der kaufmännischen Arbeit gewinnt weder dem Boden Güter ab, noch nimmt er an ihnen Veränderungen durch Be- oder Verarbeitung vor. Hieraus ergibt sich, daß die Arbeit im Handelsbetrieb keine Arbeit an den Gütern selbst ist; die Güter werden von den land- und forstwirtschaftlichen und den gewerblichen Betrieben erworben und im gleichen Zustand weiter veräußert. Positiv ausgedrückt besteht also die kaufmännische Arbeit darin, daß Güter gekauft und verkauft werden. Der Handelsbetrieb kauft die Ware zu der Zeit oder an dem Ort, wo sie billig ist, und sucht sie dort zu verkaufen, wann und wo er einen höheren Preis dafür erzielt. Die kaufmännische Arbeit ist ihrem Wesen nach also mehr geistiger Art: im Vor dergrund steht die Überlegung, welche Ware wann und an welchem Ort gekauft und wann oder wo sie mit Vorteil wieder verkauft wird. Der Kaufmann als der Träger des Handelsbetriebes verschafft sich die zu diesem Zweck erforderliche Kenntnis von den verschiedenen Waren, ihren Eigen arten und ihrer Bedeutung, sei es für sein Heimatland oder darüber hinaus. Er sucht in Erfahrung zu bringen, wer die einzelne Ware herstellt, woraus sie her- gestellt wird, ob ein Bedarf für sie vorhanden ist oder ob sie ein vorhandenes Be dürfnis zu befriedigen imstande ist. Den Herstellern nimmt er die Mühe des Ab satzes ab, indem er die Ware zu einem festen Preis kauft. Er vergleicht die Preise der Hersteller miteinander, spornt sie an, die Güter zu niedrigen Preisen zu er stellen; andere Kaufleute treten mit ihm bei der Beschaffung der Ware in Wett bewerb : so wird der Kaufmann zu einem wichtigen Glied der Markt- und Preis bildung. Von hier aus kann es geschehen, daß er sich ganz von der Ware loslöst und seine Gedanken allein auf die Bewegung der Preise richtet: der Spekulations handel.