44 Die Menschen im Betrieb. solche Entwicklung braucht für den Wirtschaftsbetrieb kein Nachteil zu sein; sie hat sich vielleicht gerade deshalb ergeben, weil der Unternehmer von Rechts wegen nicht ausreicht. Da aber mit der tatsächlichen Ausübung der Unternehmertätig keit zugleich eine entsprechende Regelung der Gewinnverteilung und Risiko tragung erforderlich ist, so wird das Auseinanderfallen von Unternehmer nach dem Recht und in der Wirklichkeit wohl zu den Ausnahmen zählen oder immer nur ein vorübergehender Zustand sein. Mit vorstehendem ist auch die alte Streitfrage beantwortet; ob bei der Aktiengesellschaft die Aktionäre als die Unternehmer anzusehen sind. Dies wird vielfach behauptet, indem dar auf hingewiesen wird, daß ja die Aktionäre das Kapital der Aktiengesellschaft aufgebracht haben und daß sie das eigentliche Risiko (Verlust dieses Kapitals) tragen. Es ist darauf zu antworten, daß die Aktionäre nur insoweit etwas unternommen haben, als sie ihr Geld in mehr oder weniger riskanten Aktien angelegt haben. Sie tragen das Risiko dieser Kapitalanlage, d.h. das Risiko aus der Verwendung ihrer Kapitalien durch den Vorstand der Aktiengesell schaft, wobei sie es in der Hand haben, dieses Risiko nach Belieben zu begrenzen (Nennwert und Zahl der Aktien, die sie erwerben). Durch die Übernahme dieses Risikos sind sie nicht Unternehmer des hinter der Aktiengesellschaft stehenden Wirtsohaftsbetriebes geworden. Bei der Aktiengesellschaft ist der Vorstand — rechtlich und meist auch tatsächlich — der Unternehmer. Dieser hat es verstanden, andere Personen zur Hergabe ihres Kapitals zu ver anlassen und gleichzeitig das Kapitalrisiko auf diese Personen abzuwälzen (mit den erwähnten Begrenzungen). Der Vorstand übt die Punktionen des Unternehmers aus: Verwirklichung der kapitalistischen Unternehmung — hier in Form der Aktiengesellschaft. Überdies stehen die Mitglieder des Vorstandes nicht außerhalb jeden Risikos; sie müssen damit rechnen, daß sie bei Eehlschlagen ihrer Tätigkeit ihre Bezüge (siehe 4) oder gar ihre Stellung (und ihren Ruf und ihr Ansehen) verlieren. Mit Hilfe der Aktiengesellschaft können solche Per sonen Unternehmer werden, die nicht über genügend eigenes Kapital verfügen, kommen solche Unternehmungen zustande, bei denen große und größte Kapitalien Voraussetzung sind. Auch die Lesart muß als wirklichkeitsfremd zurückgewiesen werden, daß die Aktionäre deshalb als die eigentlichen Unternehmer in der Aktiengesellschaft anzusehen seien, weil sie in der Generalversammlung nach dem Willen des Gesetzgebers ■— stillschweigend bei Abwesen heit — die letzte Zustimmung zu den Maßnahmen des Unternehmers gehen. Es kommt nicht auf die — recht problematische — nachträgliche Genehmigung, sondern auf die richtige und rechtzeitige Ergreifung der Maßnahmen an. Natürlich ist es möglich, daß in der Aktien gesellschaft ein Aktionär als Unternehmer wirken kann (ebenso ein Mitglied des Aufsichtsrats). Dann üben eben diese Personen die Funktionen des Vorstandes aus, sind sie tatsächlich die Unternehmer geworden. Im übrigen ist der Aktionär wirtschaftlich als ein Gläubiger mit besonderen Rechten anzusehen: Anteil am Gewinn mit der Folge schwankender Dividende, Stimmrecht in der Generalversammlung, Recht auf das Auseinandersetzungsguthaben bei der Liquidation der Gesellschaft. (Wiedenfeld: Niohts-als-Kapitalisten im wirtschaftlichen Sinn.) Schließlich tragen auch die eigentlichen Gläubiger (im rechtlichen Sinne) ein Risiko; daß die Zahlung der Zinsen ausbleibt oder gar die Rückzahlung des Kapitals unmöglich wird. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, daß das Wort: Kapitalismus leicht zu Mißverständnissen führen kann, so wenn die Vorstellung aufkommt, daß es das Kapital sei, das die Leistungen des Wirtschaftsbetriebes hervorbringe. Man übersieht, daß es immer Menschen sind, die in der Wirtschaft tätig sind und das Kapital verwenden. Von ihnen gehen die Pläne und Überlegungen aus, werden Entschlüsse gefaßt und Anordnungen getroffen, von ihnen: eben den Unternehmern. Die Bedeutung dieser Tatsache bringt Schumacher darin zum Ausdruck, daß er den (in A erwähnten) drei Faktoren: Natur, Kapital und Arbeit einen vierten Faktor hinzufügt: den Unternehmer, durch dessen Mitwirkung erst die Verbindung der drei — ersten -— Faktoren herbeigeführt wird. Die andere Feststellung betrifft die Frage: ob denn der Unternehmer auch zu gleich der Betriebsführer ist (wie in der Überschrift zu diesem Abschnitt angegeben). Im Schrifttum finden sich hierzu ausführliche Betrachtungen, die sich jedoch nicht einig sind. Erfreulich ist die einfache Feststellung des AOG.: Der im Betriebe arbeitende Unternehmer ist der Betriebsführer. Wir haben die gleiche Auffassung bereits im ersten Buche niedergelegt und wollen sie hier noch einmal näher er läutern. Wir haben gesehen, daß Unternehmer ist, wer die Unternehmung verwirk licht. Die Unternehmung ist eine Form der Wirtschaft, insbesondere der (gegen wärtig bedeutsamen) Erwerbswirtschaft. Die Unternehmung hat die gedankliche Arbeit zu leisten, die im zweiten Buche dargestellt worden ist: Aufstellung des