Der Unternehmer und Betriebsführer. 53 In dem Werdegang zum Unternehmer kann endlich auch das Studium der Wirtschaft und des Wirtsohaftsbetriebes, wie es im ersten Buche (D) dargestellt worden ist, gute Dienste lei sten. Es vermittelt, wenn es richtig angefaßt und durchgeführt wird, in verhältnismäßig kurzer Zeit die wesentlichen Kenntnisse vom Wirtschaftsbetrieb, von seinen allgemeinen und beson deren Einrichtungen, von den Verfahrensweisen und ihren Handhabungen. Man lernt die Er fahrungen anderer Unternehmer kennen, ohne daß man selbst für jeden Irrtum teures Lehrgeld bezahlen muß. Doch auch hier sind die Stoffkenntnisse nicht allein ausschlaggebend; die wissenschaftliche Schulung zwingt zur Erkenntnis der Zusammenhänge, schafft somit eine Grundlage, von der aus es möglich wird, sich später in verwickelten Lagen der Praxis zurecht zufinden. Durch die Einbeziehung der Lehren von der Gesamtwirtschaft, der Technik sowie der wirtschaftlich wichtigen Teile des Rechts gewinnt der Studierende den notwendigen Ein blick in die Umwelt seines späteren Schaffens, den sich der Praktiker in der Praxis nur schwer verschaffen kann. Der Studierende muß sich auch bei diesem Studium darüber klar sein, daß es immer nur Mittel zum Zweck ist: sich auf das Können des Unternehmers vorzubereiten und sich über dessen Aufgabe in der Volkswirtschaft klar zu werden. Eine wichtige Frage bleibt: in welcher Weise gebt die Auslese der zu Unter nehmern bestimmten Personen vor sich ? Im allgemeinen sorgt der Wettbewerb dafür, daß auf die Dauer nur die als Unternehmer bestehen, die es verstanden haben, ihrem Wirtschaftsbetrieb einen Erfolg zu sichern. Somit entscheidet in letzter Linie das Gewinn- und Verlustkonto über die Auslese der Unternehmer. Das schließt natürlich nicht aus, daß sich im einzelnen Falle auch unsachver ständige und ungeeignete Personen als Unternehmer halten können. Es ist auch möglich, daß — nach Zeit und Ort verschieden — für einen ganzen Geschäftszweig die Unternehmerqualitäten nicht gerade besonders hoch zu werten sind. (Eine Prüfung von Personen, die die Zulassung zum Kleinhändler anstrehten, hat z.B. eine überraschend große Unkenntnis selbst der einfachsten und notwendigsten Dinge für die Ausübung ihres Berufes ergeben.) Andererseits ist erwiesen, daß eine nicht geringe Zahl von Wirtschaftsbetrieben nur deshalb zusammenbrechen, weil ihre Inhaber nicht zum Unternehmer geeignet sind. Von besonderer Bedeutung ist die Frage der Auslese der Unternehmer für die Großbetriebe, insonderheit für die Aktiengesellschaften. Hier wird häufig von einer ungesunden Vettern- und Günstlingswirtschaft gesprochen. Doch ist zu be denken, daß gerade hei der Aktiengesellschaft, die durch öffentliche Rechnungs legung über ihre Erfolge und Mißerfolge berichten muß, der Wettbewerb besonders dahin führt, daß sich nur die tüchtigen Unternehmer durchzusetzen vermögen (wenn nicht der Wettbewerb in unsachlicher Weise durch Karteilabmaohungen ausgeschaltet ist). Nunmehr sorgt auch das AOG. dafür, daß sich unfähige Leute als Führer des Betriebs und der Gefolgschaft nicht auf längere Zeit zu halten ver mögen. Immerhin ist die Frage nicht abwegig: ob nicht derjenige, der Unternehmer werden will, den Nachweis gewisser Vorbedingungen: regelrechte Erlernung der Handlung, Ablegung einer Gehilfenprüfung, Besitz eines bestimmten Kapitals o. a. m. erbringen sollte ? So erwünscht die gesamten Vorbedingungen sind (und sie eine Ergänzung durch ein akademisches Studium vertragen), so ist doch nicht zu übersehen, daß eines nicht so leicht geprüft werden kann: das selbständige Zurechtfinden im Markt und die rechtzeitige Ergreifung der richtigen Maß nahmen. Allerdings könnte es nicht schaden, daß dort, wo nicht in erster Linie eigenes, son dern fremdes Kapital riskiert wird (wie bei der Aktiengesellschaft), die Eintragung als Vor standsmitglied von dem Nachweis einer mehrjährigen praktischen (leitenden) Tätigkeit ab hängig gemacht würde. Doch auch die Betriebe selbst können manches für den Aufstieg zum Unternehmer tun, indem sie ihren Angestellten eine vielseitige Ausbildung ermöglichen und den Nachwuchs aus den eigenen Reihen fördern (vgl. unten IV). 4. Das Entgelt. Der Unternehmer will für seine Tätigkeit ein Entgelt haben. Die Unternehmung ist ein Kind der Erwerbswirtschaft, die auf Erzielung eines Geldeinkommens ahgestellt ist. Wie der Arbeiter einen Lohn, der Beamte ein Gehalt bezieht, die freien Berufe für ihre Tätigkeit eine Vergütung (Honorar) be anspruchen, so schafft sich der Unternehmer in seinem Wirtschaftshetrieb die Quelle für ein Geldeinkommen. Der Gewinn der Unternehmung ist das Geldein-