Der Unternehmer und Betriebsführer. 57 Im Augenblick der Niederschrift (Ende 1935) muß der Frage der Weiterentwicklung der Bezüge Beachtung geschenkt werden. Die Arbeitsbesohaffungsmaßnahmen des Staates haben den Wirtsohaftsbetrieben reichliche Aufträge gebracht, die Beschäftigung gesteigert, den Umsatz gehoben und auch wohl das Verhältnis von Kosten und Erlösen verbessert. Zahl reiche Unternehmungen melden auch schon wieder ansteigende Gewinne. Soll der Gewinn anteil der Vorstandsmitglieder wieder in Kraft treten t Grundsätzlich ist dies zu bejahen; denn es liegen — trotz der staatlichen Maßnahmen — in vielen Fällen besondere Anstrengungen und Leistungen vor (Rohstoffrage). Solange aber die Löhne und Gehälter aus allgemein wirt schaftlichen Erwägungen (Preise) nicht erhöht und die Dividenden für die Aktionäre nicht aufgebessert werden, sollten auch die Tantiemen sich diesen Rücksichten auf das Gemeinwohl anpassen. Anhang: Die „Krise“ des Unternehmers. Über die Bedeutung des Unternehmers für die Volkswirtschaft, insbesondere in der hinter uns liegenden Zeit, soll hier nicht gesprochen werden. Hierüber besteht ein umfangreiches Schrifttum; vgl. insbesondere: Wiedenfeld: Das Persönliche im modernen Unternehmertum, 1910, und neuerdings W. Hofmann: Stellung und Bedeutung der Ünternehmerpersönlichkeit. Leipzig 1933. Hingegen sei kurz eine Frage gestreift, die im Zusammenhang mit der Krise, die 1929—1932 die deutsche Wirtschaft nach haltig betroffen hat, vielfach gestellt worden ist: daß diese Krise durch den Unternehmer großenteils verschuldet oder von ihm nicht genügend bekämpft worden sei. Der deutsche Unternehmer — so wird behauptet — habe sich als nicht wendig und anpassungsfähig genug erwiesen, um den Krisenfolgen entgegenzutreten oder sie abzuwenden; er habe zudem seine eigenen unternehmerischen Ideale, die Selbständigkeit und Freizügigkeit des Handelns, die Bisikofreudigkeit und Einsatzbereitschaft des eigenen Kapitals, die immer als für den Un ternehmer besonders kennzeichnend gegolten habe, nicht hochgehalten und sich unter die schützenden Fittiche des Staates begeben. Vielfach auch habe er den freien Wettbewerb, der allein die unternehmerische Tat ermögliche, selbst untergraben und somit sich selbst gebunden und ausgeschaltet. Eine nüchterne und ruhige Betrachtung des Krisenablaufs und eine Untersuchung über ihre tieferen Ursachen wird zu dem Ergebnis kommen müssen, daß die meisten und schwer wiegendsten Vorwürfe, die gegen den Unternehmer in diesem Zusammenhang erhoben wurden, nicht stichhaltig sind. Man wird den völlig anderen Aufbau des Wirtschaftsgefüges im ganzen in der Nachkriegszeit und vor allem in den Vorbedingungen seiner einzelnen Teile dabei be achten müssen. Sicher ist die Gefahr des verantwortungslosen Wirtschaftens bei Aktiengesell schaften größer als bei persönlichen Unternehmungen, da die Direktoren, wenn sie für fremde Rechnung wirtschaften und das Risiko eines etwaigen ungünstigen Ausgangs nicht selbst tragen, zu gewagten und gefährlichen Geschäften eher geneigt zu sein scheinen. Offenbar wird die Rechtfertigung und die mögliche Abberufung als Direktor dabei weniger hoch eingeschätzt als der Verlust eigenen Vermögens, der dem selbständigen Unternehmer droht. Es kommt jedoch hinzu, daß in größeren Gesellschaften, vor allem in vielgegliederten und -geschalteten Konzernen, die Tatbestände leichter verschleiert, Verluste leichter verdeckt und allgemein die Folgen einzelner Geschäftshandlungen schwerer erkannt werden können; das Zurechnungs problem spielt hier herein, da es in weit verzweigten und verwickelten Betrieben oft un möglich ist, die einzelne Maßnahme in ihrer Wirkung — nach Nutzen und Schaden—genau zu verfolgen. So leicht der Vorwurf mangelhafter Leitung also erhoben wird, so schwer dürfte ein Beweis sein, daß tatsächlich Fehler im großen Umfang hätten vermieden werden können. Daß in Einzelfällen schlechter Wille und Unvermögen schuldig waren und Unternehmer sich vor Gericht zu verantworten hatten, soll nicht übersehen werden, spielt aber im Rahmen des Ganzen doch nur eine geringe Rolle. Auch eine fast allgemein festzustellende zu lockere Anwendung der gesetzlichen Bilanzierungsvorschriften besagt ja im Grunde noch nicht, daß den Leitern die Lage ihres Unternehmens nicht immer voll bewußt war; es gibt genügend Fälle, wo der zu günstige Ausweis von Gewinnen nützlich und der zu ungünstige schädlich war, aber sicher ebenso viele, wo es umgekehrt richtig war. Ob ferner die Legung stiller Re serven im Übermaß auf die Dauer schädlich oder nützlich für die Gesellschaft und ihre Inhaber und Gläubiger ist, kann ebenfalls nur von Fall zu Fall und nur nach sehr eingehenden Fest stellungen entschieden werden. Auch der schwerste Vorwurf, die fehlende unternehmerische Wendigkeit, schrumpft bei genauer Betrachtung auf ein geringes Maß zusammen. Sicher ist oft der Grundsatz der Vor sicht im Eifer der geschäftlichen Ausdehnung zu kurz gekommen; die Neigung vieler Unter nehmer, in guten Zeiten den Sprung nach vorn zu wagen und durch Ausweitung der eigenen Anlagen oder finanzielle Beteiligung eine Stärkung der eigenen Stellung zu erlangen, ist oft gefährlich übertrieben worden. Doch sind auch hierbei mildernde Umstände vorhanden: der Zwang zur Rationalisierung als Folge der hohen Löhne und Steuern und der daraus entstehende hohe Anteil fester Kosten und der Zwang zu großen Umsätzen u. a. Im allgemeinen hat sich jedoch gezeigt, daß die große Mehrzahl der deutschen Unternehmungen im Kern gesund ge