58 Die Menschen im Betrieb. blieben ist. Oft haben die unerwarteten Rückschläge eine ebenso unerwartete Festigkeit der Firmen und überraschende Anpassungsfähigkeit der Leiter erwiesen. Man wird bei allen Vorwürfen immer beachten müssen, daß die Wirtschaft nicht allein betrachtet werden kann, daß andere Entwicklungen mit berücksichtigt werden müssen. Dies hat die Tatsache der nationalen Umwälzung und ihrer Folgen für die Belebung der Wirtschaft klar erwiesen. Der Unternehmer ist in seinen Entschließungen immer an die Vorbedingungen und die Umstände gebunden gewesen, die er yorfand. Daß diese sich im Laufe der Zeit sehr geändert haben, wird niemand in Abrede stellen wollen. Das bedingt aber auch Veränderungen der unternehmerischen Taktik und Wirkungsweise, denen sicher nicht alle Unternehmer gleich mäßig gewachsen sind. Von einer Krise des Unternehmers in persönlicher Hinsicht kann aber wohl nicht gesprochen werden: das Schwergewicht der Entwicklung hat sich verlagert, heute greift die Politik entscheidend in das Wirtschaftsgefüge ein. Der nationalsozialistische Staat stellt besonders hohe Ansprüche an die Unter nehmer. Er überläßt letzteren die Führung der Wirtschaftsbetriebe vollkommen; die Unternehmer haben in ihren Wirtschaftsbetrieben die letzte Entscheidung. Sie sind aber dafür verantwortlich, daß sich ihre Betriebe organisch in das Gesamt gefüge der Wirtschaft und der Volksgemeinschaft einfügen. Das bringt wechselnde Anforderungen mit sich. Zur Zeit (Ende 1935) ist von besonderer Wichtigkeit: richtige Kapitallenkung, Sicherung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, geordnete Rohstoffverwendung und Förderung der Warenausfuhr. Im einzelnen bleibt als Ziel und Wegweiser das Gewinnstreben als Ausdruck der Wirtschaftlich keit der Unternehmung bestehen; doch soll es zusammenklingen in der Beachtung des Gemeinnutzes. Hier allerdings tauchen neue Fragen auf; wer entscheidet, ob im einzelnen Falle eine falsche Maßnahme oder die Verletzung des Gesamtwohls erfolgt ist, und wer soll gegebenenfalls von außen her eingreifen, wenn ein Unter nehmen im Sinne nationalsozialistischer Wirtschaftsführung versagt hat ? Fragen, die zum Teil durch die Gesetzgebung geklärt werden: Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft vom 27. Februar 1934 (vgl. 1. Buch), Schaffung der Deutschen Arbeitsfront (vgl. B II), Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934, das die Rechte und Pflichten des Unternehmers als Betriebsführer der Gefolgschaft gegenüber festlegt (vgl. B V); zum Teil müssen die Antworten aus der allmählichen Vertiefung der neuen Wirt schaftsgesinnung herauswachsen. II. Die Mitarbeiter. 1. Aufgabe und Bedeutung. Nur in seltenen Fällen (kleinen Ladengeschäften, Handwerker) wird es dem Unternehmer (Wirtschafter) möglich sein, die Betriebs arbeit allein, d. h. ohne fremde Hilfe, zu verrichten. Mit der Größe des Betriebs wächst das Bedürfnis, andere Personen heranzuziehen und diesen bestimmte Teile der entstehenden Arbeit zu übertragen. Soweit diese Personen nicht Angehörige des Wirtschafters sind oder als Teilhaber in das Geschäft eintreten, werden sie gegen Entgelt auf Dienstvertrag angestellt. Sie heißen dann herkömmlicherweise Angestellte und Arbeiter. Die unterschiedliche Bezeichnung rührt zweifellos daher, daß die Angestellten auf längere Zeit, meist dauernd, „angestellt“ werden, dementsprechend auch eine längere Kündigungsfrist vorgesehen ist, während der Arbeiter mit kurzer Kündigungsfrist,, eingestellt* * wird. Auf dieser Verschiedenheit beruht auch die unterschiedliche Bezeichnung für das Entgelt, das ihm zu steht: der Angestellte bezieht ein Gehalt, der Arbeiter erhält einen Lohn. Wenn man hingegen versucht, wie es weitgehend im Schrifttum üblich ist, die Unterscheidungsmerkmale in der Art der Tätigkeit zu suchen, die sie ausüben, dann stößt man auf Schwierigkeiten. Am ein fachsten kommt man um die Schwierigkeiten herum, wenn man als Arbeiter ansieht, der eine Arbeit verrichtet; dann sind nicht nur die Angestellten, sondern auch die Wirtschafter (Unter nehmer) Arbeiter. Will man für den Arbeiter hervorheben, daß er in den fremden Wirtschaften arbeitet (nicht Besitzer der Produktionsmittel ist), so trifft dieses Merkmal auch für den Ange stellten zu (in gewisser Weise ebenso für den Vorstand einer Aktiengesellschaft). Dennoch läßt sich nicht leugnen, daß ein Unterschied in der Tätigkeit vorliegt, die beide ausüben: Der