Die Mitarbeiter. 59 Arbeiter ist unmittelbar — handgreiflich — mit seinem Arbeitsinhalt verbunden, er arbeitet am Stück (nimmt die Be- und Verarbeitung — HGB. — vor), während der Angestellte eine mittelbare — ordnende, verwaltende ■— Tätigkeit ausübt. So gesehen — und nur so gesehen — ist letztere eine geistige Tätigkeit, kann man von der körperlichen Arbeit des Arbeiters sprechen. Schließlich hat die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern eine gesell schaftliche und politische Färbung (und Wertung) erfahren, die für die Ideologie des Klassen kampfes von Bedeutung war. Wenn es heute üblich ist, allgemein von Mitarbeitern zu sprechen, so liegt darin mehr als eine äußerliche Gleiohsetzung beider Gruppen von Arbeitenden. Es soll vielmehr zum Aus druck gebracht werden, daß sowohl die Angestellten als auch die Arbeiter die Mitarbeiter des Wirtschafters (Unternehmers) sind und zusammen mit letzterem die Betriebsgemeinschaft (B V) bilden. Wir haben es im folgenden mit den kaufmännischen Angestellten zu tun. Sie heißen kaufmännische Angestellte, weil sie zuerst in den Handelsbetrieben aufkamen und hier dem Kaufmann in der Ausübung seiner Tätigkeit helfen (s. u.). Von dem Wirtschafter (Unternehmer) unterscheiden sich die Angestellten dadurch, daß sie 1. nicht die eigentliche Unternehmertätigkeit ausüben, wenn sie auch häufig in allernächster Nähe davon tätig sind; 2. daß sie demzufolge auch nicht das Risiko tragen, also nicht am Kapital und am Gewinn beteiligt sind; 3. daß sie in der Regel eben die in größerem oder geringerem Umfang anfallenden Nebenarbeiten zu verrichten haben und 4. daß sie für diese Tätigkeit ein im voraus festgelegtes Entgelt beziehen, das in der Regel für den Monat (oder das Jahr) be rechnet wird. Von dieser Arbeitsabgrenzung können Ausnahmen Vorkommen, so wenn ein Wirtschafter (Unternehmer) die Einsicht aufbringt, einen mehr oder we niger großen Teil der (entscheidenden) Unternehmertätigkeit eben einem seiner Mitarbeiter (Angestellten) zu überlassen. Die oben (A II) näher gekennzeichnete Unterscheidung von Grund- und Nebenarbeit — Artverwandtschaft — läßt ein solches Übergreifen leicht zu. Rechtlich sind auch die Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaft Angestellte; ihnen sind jedoch ausdrücklich die Aufgaben des Unternehmers übertragen worden (BI). Das Bedürfnis, Hilfskräfte für die Verrichtung kaufmännischer Arbeiten heranzuziehen, läßt sich in größerem Umfang erst zu Beginn des ausgehenden Mittelalters für die damaligen großen Handelshäuser (Oberitalien, Süddeutschland) feststellen. Für den Einkauf und Ver kauf waren Reisediener erforderlich; Faktoren waren die Verwaltung der Filialen und die Ver tretung an fremden Orten übertragen; Buchhalter übernahmen die Vermögensrechnung, Kon toristen die laufenden Schreibarbeiten; für den Einzel verkauf gab es sog. Ladendiener. Als Beispiel für das Ausmaß kaufmännischer Arbeiten sei aus dem Geschäftsbetrieb der Fugger das Folgende angeführt (Opitz: Die Fugger und Welser, Berlin 1906): „Dem Haupthause Augsburg unterstanden 17 Faktoreien in den bedeutendsten Städten Europas. Jedes Zweiggeschäft hatte einen Faktor als Vorstand, dessen Hauptaufgabe der schriftliche Verkehr mit dem Haupthause war. Unter ihm stand der Buchhalter, dazu kamen nach Bedarf andere Hilfskräfte. Von dem spanischen Faktor, der am Hofe des spanischen Königs seinen Sitz hatte, wird berichtet, daß ihm Güterverwaltung, Steuererhebung, Getreide- und Warenhandel, Geldgeschäfte und überseeische Unternehmungen unterstanden.“ Es ist kennzeichnend, daß sich in der Art der Aufgliederung der kaufmännischen Arbeit wie in dem Verhältnis der Angestellten zu ihrer Arbeit und zum Betriebe überhaupt sich in den nächsten 300 Jahren kaum etwas geändert hat, wovon die beiden Kaufmannsromane (Freytag: Soll und Haben; Th. Mann: Die Buddenbrooks) Zeugnis ablegen. Die Lage verändert sich mit einem Schlage mit der Entwicklung der Technik, dem Auf kommen des industriellen Großbetriebs und der Massenerzeugung von Gütern aller Art; der kaufmännische Angestellte hält seinen Einzug in die Industriebetriebe. Ihm wird jetzt der Einkauf und die Lagerung der Roh- und Hilfsstoffe übertragen; er hilft bei den Vorarbeiten zur Herstellung wie bei der Fertigstellung der Betriebsrechnungen (Kalkulation) mit; er wird in den Dienst der Lohnabrechnung und -auszahlung gestellt und besorgt vor allen Dingen den Verkauf der Erzeugnisse sowie den Schriftwechsel mit Lieferanten und Kunden; die Zusammen fassung aller Rechnungen über Mengen und Werte wird ihm in der Hauptbuchhaltung über tragen. Auch die neuen, durch den Großbetrieb entstehenden Aufgaben: Organisation, Kon trolle, Personalverwaltung werden größtenteils von kaufmännischen Angestellten erledigt. So nimmt die Zahl der kaufmännischen Angestellten in den Industriebetrieben (insbesondere seit 1882) sprungweise zu.