60 Die Menschen im Betrieb. Doch hat diese Entwicklung zur Folge, daß auch die Verteilung der massenhaft erzeugten Güter neue Betriebe oder die Vergrößerung bestehender Betriebe nötig macht: Entstehung der Großbetriebe im Einzelhandel (Warenhäuser) und der Bankgroßbetriebe. Auch hier kann die vermehrte Arbeit nur mit Hilfe zahlreicher kaufmännischen Angestellten geleistet werden. Insgesamt sind 1933 über 4 Millionen Angestellte (14,946 Millionen Arbeiter) gezählt worden. Die Zahl der kaufmännischen Angestellten einschließlich der Büroangestellten wird mit 2,729 Millionen angegeben; davon 1,678 Millionen männlich und 1,15 Millionen weiblich. Wenn die Handels- (und Bank-) Betriebe als reine Angestelltenbetriebe bezeichnet werden, so ist das nicht ganz wörtlich zu nehmen. Insbesondere in den Großbetrieben gibt es mancher lei technische Arbeit (Beleuchtung, Heizung, Transport, Hausverwaltung), sind also tech nische Angestellte und Arbeiter erforderlich. Außerdem werden in Handels- und Bankbetrie ben (ebenso in Industrie- und Verkehrsbetrieben) diejenigen Personen vielfach als Arbeiter bezeichnet, die nicht mit der eigentlichen kaufmännischen Arbeit beschäftigt sind, wie die Boten, Pförtner, Nachtwächter, Reinmacher usw. (Bei der Reichsbank sind Ende 1935 vor handen; 8840 Beamte, 6340 Angestellte und 1061 Arbeiter und Arbeiterinnen.) Wenn auch der neue Zuwachs an Angestellten (in den Industrie- und Bank betrieben) unter der alten Bezeichnung der kaufmännischen Angestellten zu sammengefaßt wird, so kann man doch noch von einer verschiedenen Einstellung zu ihrer Arbeit sprechen (wenn auch in jüngster Zeit der allerorts sich bemerkbar machende Großbetrieb zur Verflachung der Unterschiede beiträgt). So überwiegt in den Handelsbetrieben der händlerische, d. h. verkaufende Angestellte, der noch von dem Drange nach Selbständigwerden beseelt ist und dieses Ziel immer noch in vielen Fällen erreichen kann. In Industriebetrieben ist die Erreichung dieses Zieles schwieriger; außerdem tritt hier der Kaufmann mit dem Techniker um den Erfolg in Wettbewerb. So kommt es, daß der kaufmännische Angestellte in Indu striebetrieben leicht zu einem Sonderarbeiter (Geschäftszweig oder Abrechnungs wesen) wird, dem ein Wechsel in der Beschäftigung weniger leicht gelingt. Ähn lich hegt es in den Verkehrsbetrieben, wenn nicht, wie in Speditionsbetrieben, die kaufmännische Arbeit überwiegt. Beim Bankbetrieb, dem ausgesprochenen Ange stelltenbetrieb, ist heute die Aussicht, selbständig zu werden, sehr gering. Dazu kommt, daß in ahen Großbetrieben die große Masse der kaufmännischen Arbeit mehr das Merkmal der Verwaltung und Ausführung der reich gegliederten Neben arbeit annimmt. Hier entfernt sich der Angestellte immer mehr von der eigentlichen Grundarbeit. So nennen sich die Bankangestellten gern Bankbeamte (nach dem Vorbild der Beamten der Reichsbank, die die Rechte und Pflichten der Reichs beamten haben). Die Fälle, wo der kaufmännische Angestellte aus dem Handels betrieb oder der Bankbeamte in den Dienst eines Industriebetriebes trat, sind heute auch deshalb seltener geworden, weil die Industriebetriebe den Bedarf an Hilfskräften meist aus den eigenen Reihen zu decken vermögen. Als Ersatz für das Selbständigwerden der Angestellten bietet der Großbetrieb das Aufrücken in sog. leitende Stellen (vgl. 3: Die leitenden Angestellten). 2. Die Gliederung. Der Bedarf der Wirtschaftsbetriebe an Hilfskräften geht in der Regel nicht gerade auf eine Person, die die Gesamtheit der kaufmännischen Nebenarbeiten verrichtet und darüber hinaus noch den Wirtschafter in der Aus übung seiner Hauptarbeit unterstützt. Selbst in kleinen Ladengeschäften ist die alleinige Hilfskraft meist nur auf das Verkaufen eingestellt. In den Mittelbetrieben des Handels, der Industrie und der Banken ist bereits eine Aufgliederung der kauf männischen Nebenarbeiten nach ihrem besonderen Inhalt eingetreten. Entspre chend gestaltet sich der Bedarf nach Hilfskräften verschiedener Art. Man unterscheidet — zur Grundarbeit gehörend —; 1. Den Einkäufer, der den Einkauf der erforderlichen Waren (Roh- und Hilfs stoffe) im engsten Einvernehmen mit dem Wirtschafter (Unternehmer) oder nach dessen Anweisungen besorgt, also an einer wichtigen Stelle des Gewinn- und Ver lustkontos der Unternehmung tätig und dementsprechend wertvoll ist; 2. den Verkäufer, dem die Arbeit obliegt, im offenen Verkaufsgeschäft, im