64 Die Menschen im Betrieb. (Nieten, Gesenkschmieden u. a.). In den chemischen und chemisch-technischen Betrieben sind sogar vielfach Fähigkeiten notwendig, für die sich Bezeichnungen noch nicht gefunden haben, obwohl sie in hohem Maße eigenartige Kenntnis und Fähigkeiten erfordern: so in der photochemisohen, der Linoleum-, Webindustrie (Appretieren), in der Zigarren- und Zigaretten herstellung, der Brauerei, der Zuckerindustrie u. v. a. Erst auf einer sehr hohen Stufe der Spezialisierung wird wieder eine Auswechslung der Arbeiter möglich, wenn nämlich die benötigten Einzelarheiten so vereinfacht sind, daß einige Stunden genügen, um jeden Menschen in seine Tätigkeit einzuführen (wie es Ford erstrebt). Dann entsteht die Gruppe der angelernten Arbeiter, die mehr und mehr zunahm, weil die meisten Betriebe eine Anlernung im Hinblick auf ihre besonderen Erfordernisse für besser und ausreichend hielten gegenüber der mehr oder minder allgemeinen Ausbildung des „gelernten“ Handwerkers, die nicht nur langwierig und teuer, sondern auch durch höhere Löhne im Betrieb kostspieliger ist. Dieser Neigung zum angelernten Arbeiter wirkt das Dinta (Deutsches Insti tut für technische Arbeitsschulung, das in dem Amt für Arbeitsführung und Berufserziehung der Deutschen Arbeitsfront aufgegangen ist) stark entgegen, da es der Meinung ist, daß auf diese Weise eine unerfreuliche Verflachung der Leistung eintreten und die Güte des Erzeug nisses leiden müsse. (Eine lehrreiche Darstellung bietet R. Woldt: Arbeitswandlungen in der Industriewirtsohaft, 1933.) 3. Die leitenden Angestellten. Mit der zunehmenden Vergrößerung und Zu sammenballung der Wirtschaftsbetriebe ist eine Aufteilung der Aufgabenkreise und eine derartige Ausweitung der unternehmerischen Obbegenheiten eingetreten, daß zwischen der eigentlichen Führung und den ausführenden Mitarbeitern sich eine Zwischenschicht von Angestellten, welchen Leitungsbefugnisse übertragen wur den, bilden konnte: die leitenden Angestellten. Über ihre sachliche Notwendigkeit wird später — unter C — noch einiges zu sagen sein; hier ist ihre Stellung inner halb der in den Wirtschaftsbetrieben arbeitenden Menschen kurz zu umreißen. In mehrfacher Hinsicht ist der leitende Angestellte ausgesprochenes Zwischen glied. Von der Werkbank, dem Stehpult, der Schreibmaschine, der Hochschule herkommend, steigt er in der Stufenleiter des Betriebes auf bis zur „rechten Hand“ des Chefs selber oder bis zum Angestellten oder selbständigen Leiter be stimmter Abteilungen und Teilbetriebe, zum Prokuristen, Bevollmächtigten, Be triebsleiter, Chefkonstrukteur u. a., dem bestimmte, mehr oder minder genau um schriebene Aufgaben der Leitung durch die eigentliche Unternehmungsführung übertragen werden. Andererseits aber sind in deren Reihen auch frühere Unter nehmer enthalten, die unter dem Zwang der Verhältnisse — durch Fusionen, eigene Mißerfolge, freiwilligen Verkauf — die eigene Unternehmerstellung zugunsten einer gehobenen Anstellung in anderen Wirtschaftsbetrieben aufgaben. Wie immer in Mittellagen sind auch hier nach oben und unten die Grenzen sehr schwer abzu- steoken, eine Tatsache, die hei der Bildung und dem Aufbau eines eigenen „Ver bandes der leitenden Angestellten“ — Vela genannt, vgl. unten — in der Zeit nach dem Kriege oft deutlich zum Ausdruck kam. Die Zahl der leitenden Angestellten in Deutschland ist von diesem Verband auf etwa 125 000 geschätzt worden; nach der Berufszählung von 1933 sind als „Angestellte in leitender Stellung“ dagegen nur 61 000 (darunter 4000 oder 6)4% weibliche) ermittelt worden, was sicher zum großen Teil auf die schwierige Abgrenzung zurückzuführen ist. Insgesamt werden etwa 2—2)4% aller kaufmännischen und technischen Angestellten in leitender Stellung sein, eine Feststellung, die auf die Aufstiegsmöglichkeiten ein bezeichnendes Licht wirft. Eine Erhebung des ehemaligen „Deutsohnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes“ benennt aller dings etwa 9% der Erfaßten als in leitender Stellung tätig, was jedoch mehr auf den Kreis der erfaßten Personen zurückzuführen sein wird und allgemein als wesentlich zu hoch gelten muß. Für eine Umreißung der Tätigkeit des leitenden Angestellten sind besonders zwei Umstände wichtig: er ist rechtlich Angestellter des Unternehmers oder der Unternehmung, dem zwar wirtschaftlich die Verfügungsberechtigung über gewisse Aufgabengebiete überlassen ist, der aber doch in den letzten Befugnissen einer übergeordneten Stelle verantwortlich ist; er ist abhängig aber verfügungsberech tigt mit selbständiger Entschließung in abgegrenzten Gebieten. Die Grenzen sind