Das Entgelt. 69 Verschiedenheiten vor ihrer Übertragung an die staatlichen Schlichtungsstellen vereinfachen oder ganz beseitigen. Zur Erziehungsarbeit der im Betrieb tätigen Menschen gehören neben dem Fernziel der Volks- und Leistungsgemeinschaft im einzelnen jedoch näher ge steckte Aufgaben, wie sie die Deutsche Arbeitsfront auf den schon erwähnten Gebieten zu bewältigen hat. Diese Aufgaben, die fast ausschließlich auf dem Gebiet der betrieblichen Sozialpolitik liegen, hängen aber aufs engste zusammen mit den allgemeinen Zielen der einzelnen Wirtschaftsbetriebe. Weder das Streben nach Rentabilität — wie schon gezeigt wurde — noch das nach höchster Wirt schaftlichkeit — wie noch zu zeigen sein wird — stehen im Gegensatz zu den nationalsozialistischen Grundsätzen auf dem Gebiete der Wirtschaft. Dagegen beeinflussen die sozialen Zielsetzungen, welche die Deutsche Arbeitsfront verfolgt, diese beiden Forderungen jeder unternehmerischen und betrieblichen Tätigkeit sehr nachdrücklich. So richtig und notwendig die sozialen Bestrebungen und Ein richtungen für das Gedeihen der Zusammenarbeit in der Wirtschaft und in der Politik sind, sie müssen in Einklang gehalten werden mit der Rentabilität und der Wirtschaftlichkeit im Betriebe. Es war daher unumgänglich, daß im weiteren Verlauf des Aufbaus der Deutschen Arbeits front diese vor die Frage gestellt wurde, sich auch mit der wirtschaftlichen Seite der Unter nehmungen und der Betriebe zu befassen. Da jedoch für diese Fragenkreise in den Organi sationen der gewerblichen Wirtschaft bereits Stellen mit großer Sachkenntnis und Erfahrung vorhanden waren, war es nicht nur folgerichtig, sondern auch im Sinne einer gedeihlichen Zusammenarbeit notwendig, diese Stellen für die Aufgabenkreise der Deutschen Arbeitsfront heranzuziehen. Durch Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 26. März 1935 wurde die äußere Form gegeben. Die Verbände, die nach dem Gesetz über den vorläufigen Aufbau der gewerb lichen Wirtschaft gebildet oder in der Bildung begriffen waren, traten als korporative Mit glieder der Deutschen Arbeitsfront bei, wobei die fachlichen Gliederungen im einzelnen be stehen bleiben. Die Hauptverwaltungsstellen dieser Verbände bilden nunmehr die Spitzen- Wirtschaftsämter der Deutschen Arbeitsfront; gleichzeitig werden die Beiräte der Reichs- wirtsohaf tskammer mit denen des Reiohsarbeit srats in Arbeite- und Wirtschaf tsräten—von den Reiohsspitzen bis zu den regionalen Bezirken — zusammengesohlossen. Durch zwölf köpfige, zu gleicher Zahl aus Unternehmern und Mitarbeitern gebildete Arbeitsausschüsse sowie in Versammlungen sollen die gemeinsamen sozialen und wirtschaftlichen Fragen von Zeit zu Zeit erörtert und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmern und Gefolgschaft geübt werden. Letztes Ziel ist dabei, die Schlichtung der Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligte n selbst vorzunehmen und so die durch das AO G. vorgesehenen staatlichen Schlichtungsstellen (Treuhänder der Arbeit, Arbeitsgerichte) zu entlasten. III. Das Entgelt. 1. Grundsätze der Entlohnung. Der kaufmännische Angestellte erhält für seine, dem Betrieb gewidmete Arbeit ein Entgelt, das das Geldeinkommen dar stellt, mit dem er sich die Mittel für die Befriedigung seiner Bedürfnisse beschafft. Der Unternehmer legt dieses Entgelt aus in der Erwartung, daß er es beim Absatz der Güter im Erlös zurückerhält. Vom Betriebe aus gesehen, stellen somit die Entgelte Aufwendungen dar, die gemacht werden, damit die Leistung absatzreif wird. In der Kostenrechnung erscheinen die Entgelte daher — mit anderen Auf wendungen — als Kosten. Es besteht freilich der große Unterschied, daß sich die übrigen Kosten auf Sachen und Dinge beziehen, während hinter dem Entgelt lebende Menschen stehen, deren Arbeitskraft für den Betrieb ständig erneuert werden muß und für die als Glieder einer Volksgemeinschaft die Entgelte die Grundlage ihrer Lebensführung bilden. Die Höhe der Entgelte wie die Art ihrer Berechnung ist daher eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe für jeden Wirtschaftsbetrieb. Grundsätzlich wird der Unternehmer von der Überlegung ausgehen, das Ent gelt nach dem Wert zu bemessen, den die verrichtete Arbeit für die betriebhohe