Das Entgelt. 73 2. Mindestgehälter und Altersstufen. Das Streben der Angestellten geht natur gemäß dahin, durch die Gehälter ihr Auskommen zu finden und sich ihr Fort kommen und die Lebensmöglichkeit zu sichern. Mit zunehmendem Alter, mit der Eheschließung und der Zahl der Kinder wächst erklärlicherweise der Wunsch und die Notwendigkeit, das Einkommen zu erhöhen, selbst wenn eine entsprechende Steigerung der Leistung nicht eintritt. Diesem Streben nach höheren Einkünften mit steigendem Alter stehen im allgemeinen ohne weiteres zwei Möglichkeiten offen: der Angestellte kann selbständig werden oder eine besser bezahlte Stellung zu erhalten versuchen, die er entweder im gleichen oder in einem anderen Betrieb finden kann. Die Verselbständigung ist allerdings nur in wenigen Geschäfts zweigen und nicht allen Angestellten, sondern nur den gehobenen möglich; vor ahem im Kleinhandel, aber auch im Großhandel finden immer wieder tüchtige Leute Gelegenheit, selbständig ein Geschäft zu eröffnen. Für die große Masse der AngesteUten bleibt jedoch dieser Weg verschlossen. Auch die Möghchkeiten, durch Übergang in andere SteUungen im gleichen oder fremden Betriebe die Gehälter aufzubessern, sind begrenzt; der natürliche Abgang durch Tod oder Erkrankung, die Zurruhesetzung u. a. bietet längst nicht genügend Spielraum; ein zwischenbetrieblicher Wechsel aber wird durch die weit gehende Mechanisierung und Vereinfachung vieler Tätigkeiten erschwert, da meist genügend jüngere und an Betriebserfahrung reichere Angestellte zur Verfügung stehen. Endlich aber spielt natürlich der Stillstand der industriellen und kauf männischen Entwicklung im ganzen dabei eine Rolle; die frühere stürmische Aus weitung ist heute einer ruhigeren Nachfrage gewichen. Die Bildung der Groß betriebe, die die Ausbildung und Anlernung betriebserfahrener Angestellter einer mit vielfachen mittel- und unmittelbaren Anlefnkosten verbundenen Ein stellung betriebsfremder Personen oft vorziehen, wirkt ebenfalls dem Stellen wechsel entgegen. Unter dem Druck der Verhältnisse hat sich daher allgemein die Einrichtung der Mindestgehälter und der Gehaltssteigerung mit zunehmendem Alter auch für die gleiche Tätigkeit herausgebildet. So sieht z. B. der Tarif für Bankangestellte Erhöhungen um 5—20 RM. für den Monat nach jedem Jahr vor. Nach 15 Jahren ist das Höchstgehalt erreicht bei einem Alter der Angestellten von 30—35 Jahren. Diese Regelung bedeutet natürlich, daß den Betrieben für die gleiche Arbeit höhere Aufwendungen entstehen, und es kommt die Neigung auf, aus Kosten ersparnisgründen möglichst ledige und junge Angestellte zu beschäftigen, für die ein geringes Mindestgehalt vorgesehen ist. Zwar kann sich mit steigendem Alter und zunehmender Berufserfahrung die Leistung erhöhen und der Wirtschafts betrieb könnte somit versuchen, diese älteren und erfahreneren Leute an schwie rigere und verantwortungsvollere Posten zu stellen — sofern ihm genügend solcher Posten zur Verfügung stehen, was meist nicht der Fall ist. Im allgemeinen wird jedoch in den unteren Tätigkeitsgruppen, die einfache Arbeiten umfassen, die Höchstleistungsfähigkeit sehr schnell erreicht, ja sie wird mit zunehmendem Alter sogar wieder sinken; ferner hängt bei selbständigen und schwierig verant wortlichen Arbeiten die Leistung mehr von der Eignung und dem beruflichen Wissen als vom Lebensalter ab. Die Einstufung des Gehaltes nach dem Berufsalter wirft daher sowohl für den Betrieb, dem durch sie höhere Kosten entstehen, als auch für die Angestellten eine Reihe wichtiger Erwägungen auf. Die älteren Angestellten werden leicht aus ihrer Arbeit verdrängt zugunsten der billigeren jüngeren Kräfte, während andererseits die jüngeren Leute trotz gleicher Leistung nur um ihrer Jugend willen schlechter bezahlt werden, was vielfach das Streben nach höherem Wissen und besseren Leistungen hemmt. Es kommt aber hinzu, daß die Betriebe oft ge