Das Entgelt. 75 Fällen wird meist eine bestimmte Arbeitsleistung vorgeschrieben, die auf Ein haltung überwacht wird, z. B. eine bestimmte Anzahl reiner Buchungen je Tag oder eine festgelegte Zahl von Schemabriefen oder Seiten täglich. Neben dieser Beobachtung der Leistung in der Zeiteinheit ist aber besonders in den Fällen, wo diese „Leistungsdichte“ nicht einwandfrei festgestellt werden kann (was bei vielen kaufmännischen Arbeiten zutrifft), eine genaue Einhaltung bestimmter Arbeitsfristen je Tag oder je Monat erforderlich. Nur so ist es möglich, über die Höhe der zur Verfügung zu stellenden Arbeitsleistung zwischen den Betrieben und den Angestellten zu meßbaren Vereinbarungen zu gelangen. Je stärker die Arbeitszeit durch Mengenvorschriften oder Stückentlohnung ausgenutzt wird, desto dringlicher stellt sich für den Arbeitenden wie für den Betrieb die Frage nach der Arbeitswilligkeit und der körperlich bedingten Arbeitsmöglichkeit; die Ermüdungs- und Unlusterscheinungen machen bei zu lange ausgedehnter Arbeits zeit unter Umständen die Vorteile der hohen Leistungsmöglichkeiten in der Zeit einheit zunichte. Zweckmäßige Pauseneinteilung und bestimmte Begrenzung der täglichen Arbeitszeit erwachsen daraus als notwendige Folgerungen, denen aller dings die Erfordernisse der Betriebe nicht immer ohne weiteres entsprechen. Früher war man einfach der Meinung, daß die Arbeitsleistung entsprechend der Arbeitszeit stiege, und man forderte ohne Rücksicht auf körperliche, seelische und andere Hemmungen vielfach Arbeitszeiten, die den Angestellten und Ar beitern nur wenig Spielraum für ihre persönlichen und familiären Wünsche ließen. Sehr häufig war natürlich die Arbeitszeit dann ein reines „Absitzen“, sofern die Kontrolle nur einigermaßen nachließ; von einer vollen Hingabe der Leistung konnte nur in seltenen Fällen die Rede sein, vielfach war die Arbeitszeit reiner Bereitschaftsdienst; man wartete auf Betätigung. Dies letztere war besonders im Einzelhandel der Fall, wo die Käufer je nach Belieben von morgens früh bis spät in die Nacht hinein zum Kaufen erscheinen konnten und demgemäß die Ver käufer zur Stelle sein mußten. Selbst Sonntags waren vielfach die Geschäfte geöffnet. In Deutschland sind diese Verhältnisse seit langem gesetzgeberisch geregelt, was nicht nur für die Angestellten, sondern auch für die Betriebe durch Straffung des Arbeitsablaufs vorteilhaft ist. In den Bürobetrieben des Großhandels und der Industrie lagen im allgemeinen die Verhältnisse zwar schon immer günstiger, doch waren auch hier Arbeitszeiten von 12 Stunden und darüber und Sonntags dienst früher nicht selten. Nach einer Erhebung der Beichskommission für Arbeiterstatistik hatten im Jahre 1893 über 80% der Kaufmannsgehilfen eine Arbeitszeit von über 12 Stunden täglich, etwa 60% eine solche über 13 Stunden und fast 45% noch eine über 14 Stunden. Schon 1903 stellte eine amtliche Erhebung über die Arbeitszeit in den Kontoren hingegen fest, daß von fast 70 000 Ge hilfen in 13 700 Betrieben 16% unter 8 Stunden arbeiteten und nur 12% mehr als 10 Stunden; fast 73 % der hier erfaßten Personen hatten also schon damals eine Arbeitszeit von 8—10 (größ tenteils 8—9) Stunden. Etwa zur gleichen Zeit betrug die Höchstarbeitszeit erwachsener Fabrikarbeiterinnen gesetzlich noch 11 Stunden, aber es hatten doch schon etwas über die Hälfte der Arbeiterinnen Arbeitszeiten unter 10 Stunden am Tag. In der Folgezeit wurden durch die Gewerbeordnung für die technischen und kaufmännischen Betriebe gewisse Mindestforderungen aufgestellt; so mußte seit 1900 den Angestellten in offenen Verkaufsstellen und dem kaufmännischen Per sonal in Handwerksläden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine Ruhe zeit von mindestens 10 Stunden und mehr (je nach der Betriebsgröße — zwei oder mehr Hilfskräfte — oder der Ortsgröße — über 20 000 Einwohner) und eine Mittagspause von mindestens 1 % Stunden gewährt werden, was täglich 11% bis 12% Stunden Höchstarbeitszeit bedeutete. Vor dem Kriege war in offenen Ver kaufsläden eine Arbeitszeit von 10 Stunden noch allgemein üblich, wenn auch in einzelnen Fällen geringere Zeiten vorkamen.