76 Die Menschen im Betrieb. Erst durch die Gewerkschaften und den Aufbau der Tarifverträge wurde nach dem Kriege eine scharfe Senkung erreicht, die ausging von der Internationalen Arbeitskonferenz in Washington (1919), die durch das Internationale Arbeitsamt in Genf einberufen wurde. Diese Konferenz forderte die allgemeine Einführung des Achtstundentages, ohne allerdings damit durchzudringen. In Deutschland wurde zwar grundsätzlich der Achtstundentag eingeführt, aber sowohl die Ver ordnung vom 21. Dezember 1923 als auch das Arbeitszeitgesetz vom 14. April 1927 ließen wesentliche Abweichungen zu. Durch behördliche Anordnung, durch Ver einbarung im Tarifverträge und in Notfällen durch einseitige Bestimmung des Betriebsleiters war eine Erhöhung auf 10 Stunden möglich; bei Notstandsarbeiten und bei dringenden Fällen des Gemeinwohls kann sogar über 10 Stunden hinaus gegangen werden. Eine Verkürzung für gesundheitsgefährliche Betriebe und eine Erlaubnis der Sonntagsarbeit — die im übrigen allgemein verboten wurde — für gewisse Betriebe (Verkehr, Gastwirtsgewerbe u. a.) war daneben vorgesehen. Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Pausen sollten durch die Arbeitsord nungen vereinbart werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß nunmehr die Mehrarbeit besonders vergütet werden soll; allerdings sind auch hier viele Ausnahmen vorgesehen, so bei Arbeitsbereitschaft, Bewachung, Instandhaltung oder in Saisonbetrieben, wenn sie durch später verkürzte Arbeitszeit wieder ausgeglichen wird. Als Erfolg dieser gesetzlichen Maßnahmen konnte im Jahre 1929 eine Umfrage des Deutsch- nationalen Handlungsgehilfenverbandes bei 166 000 Mitgliedern feststellen, daß nur noch 7% der erfaßten Personen mehr als 54 Stunden wöchentlich arbeiteten; über 71 % arbeiteten unter 48 Stunden, weitere 10% zwischen 48 und 51 Stunden. Dabei wurde allerdings die gelegent liche Mehrarbeit nicht erfaßt. Besonders aufschlußreich war die Erfahrung, daß mit steigen dem Einkommen der Anteil derer wächst, die 'unter 48 Stunden arbeiten; regelmäßig lange Arbeitszeiten wurden im Kleinhandel (hier besonders im Drogen-, Eisenwaren- und Lebens mittelhandel), im Hotel- und Gastwirtsgewerbe und bei den Auskunfteien festgestellt. Be sonders bei den einfachen Tätigkeitsgruppen, vor allem den Verkäufern, und in kleinen Städten lagen die Arbeitszeiten noch in großem Umfang über 48 Stunden wöchentlich; in Städten mit über V 2 Million Einwohnern hatten fast 80% der Kaufmannsgehilfen den Achtstundentag. Von den zweiten Verkäufern arbeiteten noch 30% über 54 und 56% über 51 Stunden, von den zweiten Dekorateuren und Filialleitern etwa 25% über 54 und fast die Hälfte über 51 Stunden. Trotz der gesetzlich vorgesehenen Eegelung einer „angemessenen“ Bezahlung der Mehrarbeit erhielten über 80% der Überstunden leistenden Angestellten überhaupt keine Vergütung, bei den übrigen war die Bezahlung durchaus ungenügend; so besonders in Ostpreußen. Starke gelegentliche Mehrarbeit wird neben dem Einzelhandel besonders bei den Banken, im Verkehrsgewerbe und beim Großhandel gefordert. Hier wird besonders der Einfluß der Tarifverträge deutlich, da festgestellt werden konnte, daß beim Bestehen von Tarifverträgen immerhin ein Fünftel der Beteihgten eine Bezahlung für ihre Überarbeit erhielten, dagegen bei den tariflich nicht erfaßten Kaufmannsgehilfen nur 9% für die geleistete Mehrarbeit entschädigt wurden. Da es sich bei der Erhebungszeit um einen Zeitraum der Hochkonjunktur handelt, werden in der darauffolgenden Krise die Verhältnisse sich sehr verschlechtert haben. Zur Frage der Arbeitszeit gehört endlich auch der Urlaub, den der kaufmän nische Angestellte erhält. Die Tatsache, daß gerade die kaufmännischen An gestellten schon frühzeitig in den Genuß des Urlaubs gekommen sind, der später in den Tarifverträgen eine allgemeine Regelung gefunden hat, diese verhältnis mäßig leichte Regelung des Urlaubs hängt in etwa mit der Natur der kaufmän nischen Arbeit zusammen. Dort, wo erfahrungsgemäß mit stillen Zeiten gerechnet werden kann, ist eine vorübergehende Stellvertretung innerhalb der Nebenarbeiten möglich. Dazu kommt, daß sich gewisse Buchhaltungs- und Abrechnungsarbeiten auf bestimmte Termine (Monatsende) zusammendrängen oder auch für einige Zeit aufspeichern lassen. In anderen Fällen stehen Aushilfskräfte (im Warenhaus etwa