78 Die Menschen im Betrieb. gemeinsamen Urlaub. Diese Art ist natürlich nicht in allen Geschäftszweigen durchführbar, im Handel und Verkehr und Bankwesen wohl am wenigsten, aber auch in Betrieben mit durch gehendem Verfahrensbetrieb nur schwer (Hochöfen, Chemiebetriebe), am leichtesten wohl in Fertigungsbetrieben, die auf Lager arbeiten können und ihre Handelsabteilung weiter laufen lassen, aber auch in Betrieben mit mehreren gleichartigen Teilbetrieben, von denen einer oder mehrere abwechselnd stillgelegt werden (Bergwerke mit mehreren Schächten). Mehrkosten durch Mehreinstellungen würden bei dieser Handhabung weitgehend in Fortfall kommen, zum Teil durch Ansammlung der Aufträge und bessere Ausnutzung der Anlagen sogar betriebliche Vorteile sich ermöglichen lassen, obwohl natürlich ein großer Teil der Kosten weiterläuft. Immerhin wäre es durchaus denkbar, daß durch entsprechende Einteilung der Arbeit die Mehr kosten des Urlaubs überhaupt ausgeglichen werden könnten, was besonders dann der Fall sein wird, wenn die Betriebe im ganzen nicht voll beschäftigt sind. Andererseits sind natürlich die gemeinsamen Ferienfahrten fast nie ohne einen Kostenzuschuß der Betriebe durchzuführen; darüber hinaus aber werden durch Ausnutzung der Massenbeteiligung erhebliche Kostenvor teile möglich. Die zeitliche Ansetzung aller gemeinsamen Veranstaltungen, vor allem der Ur laubsfahrten, muß daher naturgemäß auf die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe Rücksicht nehmen. Jedenfalls stellt die Durchführung aller dieser Maßnahmen an die Betriebsleitung eine ganze Reihe von organisatorischen und wirtschaftlichen Erwägungen. Im ganzen aber werden vor allem die mittelbaren Vorteile in Gestalt einer besseren Betriebsgemeinschaft alle organisatorischen Störungen und Kosten ühertreffen, so daß die Einrichtung der Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ — über alle technischen Schwierigkeiten in Einzeldingen hinaus — als wesentlicher Beitrag zur Befriedung und Leistungssteigerung der Betriebe anzusehen ist. Daß natürlich mehr noch die geistige und körperliche Kräftigung der Bevölkerung ausschlag gebend ist, soll hier nur vermerkt werden. Mit dem einzelnen Wirtsehaftsbetrieb arbeitet besonders eng zusammen das Amt für Schönheit der Arbeit. Es hat die Aufgabe, den Gedanken des hellen, freundlichen und saube ren Arbeitsplatzes bei Betriebsführern und Gefolgsleuten in die Tat umzusetzen. Die Auf bringung der Mittel für die betrieblichen Maßnahmen ist Sache des Unternehmers, was die Arbeit des Amtes natürlich wesentlich erschwert. Abgesehen von der Hebung der Zufrieden heit der Gefolgschaft kann abseits stehenden Unternehmern gegenüber darauf aufmerksam gemacht werden, daß bei freundlichen, hellen, sauberen und bequemen Arbeitsplätzen die Leistung, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit steigt, daß ferner ganz andere Möglichkeiten der Organisation der Arbeit in Frage kommen. Die Aufwendungen für die Verschönerung des Arbeitsplatzes machen sich also unmittelbar durch die Hebung des Arbeitsertrages bezahlt. 4. Die Höhe der Entgelte. Uber die tatsächliche Höhe der Entgelte für die kaufmännischen Mitarbeiter sind erst in der Nachkriegszeit Erhebungen ange stellt worden, die einen einigermaßen zutreffenden Einblick in die Verhältnisse ermöglichen. Vor dem Kriege sind mehrfach Versuche privater und öffentlicher Stellen gemacht worden; sie blieben jedoch fast immer unvollkommen, weil der Kreis der erfaßten Personen nicht weit genug gezogen wurde. Bei einer Erhebung des Verbandes Deutscher Handlungsgehilfen aus dem Jahre 1890, der etwa 1000 Fragebogen an Betriebe verschickte, ergab sich, daß bei freier Station als geringstes Gehalt 240 M und als Durchschnittsgehalt 540 M im Jahr, bei nicht freier Station 720 M und 1080 M im Jahr in Städten bis 20 000 Einwohnern die Regel bildete. Auch andere Versuche (etwa 1890), aus den Listen der offenen Stellen hei den Ver bänden, die Gehaltsangebote der Arbeitgeber enthielten, Schlüsse zu ziehen, kamen zu dem Ergebnis, daß etwa die Ladenangestellten je nach dem Wirtschaftszweig oder den Ortsverhält nissen bei voller Selbstbeköstigung 1000—1600 M im Jahre erhielten. Für weibliche An gestellte wurden in Berlin in den Jahren 1893—1898 für Verkäuferinnen Gehälter von etwa 57—62 M, für Kontoristinnen von 62—70 M monatlich ermittelt (Schmollers Jahrbuch 1899, S. 199.). In Leipzig betrug im Jahre 1899 das Durchschnitts-Monatsgehalt für Verkäufe rinnen sogar nur 52,90 und für Buchhalterinnen 66,85 M (Krause: Soziale Praxis, 1899). Die erste größere Fragebogenerhebung von Einzelpersonen, die 1902 vom Verein Deutscher Kaufleute durohgeführt wurde, ermittelte Jahresdurchschnittsgehälter für Buchhalter von 1890 M und für Verkäufer von 1460 M im Jahr. Zum ersten Male wurde hierbei auch die Tatsache der Gehaltssteigerung mit dem Lebensalter zahlenmäßig helegt: von einem Durch schnittsalter um 20 Jahre bis zu einem Alter von 40—49 Jahren stiegen die Gehälter der Buch halter von 920 auf 2440 M, die der Verkäufer von 790 auf 2660 M im Jahr. Aus dem Jahre 1903 liegt eine erste amtliche Ermittlung vor, die 150 000 Personen um faßte und aus der hervorgeht, daß im Durchschnitt an diese Personen ein Jahresgehalt von 2064 M gezahlt wurde; je nach dem Lebensalter staffelte sich das Einkommen von 1063 M (14—20 Jahre) bis auf 2404 M (45—50 Jahre). Die vom Deutschnationalen Handlungs- gehilfen-Verband 1908 durchgeführte Erhebung, die sich auf etwa 33 000 Fragebogen stützte.