80 Die Menschen im Betrieb. sind sie im Bank- und Bekleidungsgewerbe in allen Tätigkeitsgruppen und im Einzelhandel bei den gehobenen Tätigkeiten. Sehr aufschlußreich ist die Erhebung, welche der Deutschnationale Handlungs- gehilfen-Yerband in den Jahren 1929/31 durchführte, und die 166 000 kaufmänni sche Angestellte umfaßte. Das Ergebnis war ein Durchschnittsgehalt einschließ lich aller monatlichen Zuwendungen von 260 RM für alle erfaßten Personen. Es wurden dabei vier „ideale“ Tätigkeitsgruppen gebildet, deren Gehälter im Durchschnitt betrugen: für einfache Tätigkeit 142 RM monatlich für qualifizierte Tätigkeit 227 „ „ für selbständige Tätigkeit 347 „ ,, für schwierig-verantwortliche Tätigkeit 493 „ „ Sehr klar ergab diese Untersuchung auch die Staffelung nach dem Alter; fast 20% der erfaßten Angestellten war unter 20 Jahre alt und bezog ein Gehalt unter 132 RM im Monat einschließlich aller Zuwendungen. Erst mit 46—50 Jahren wird das Höchsteinkommen von 422 RM erreicht. Von den einzelnen Tätigkeitsgebie ten werden die Buchhalter, Korrespondenten, Kalkulatoren, Statistiker, Lage risten und die Verkaufshilfspersonen am niedrigsten bewertet, also im großen und ganzen die Tätigkeit, die als kaufmännische Nebenarbeit gekennzeichnet wurde. Etwa die Hälfte aller ersten Expedienten, Fakturisten, Dekorateure, ja sogar der Rayonohefs in Warenhäusern, 60% der ersten Lageristen und drei Viertel aller ersten Verkäufer liegen in ihrem Einkommen noch unter der Grenze von 250 RM im Monat. 43% aller Angestellten bezogen bis 200 RM im Monat, 60% bis 250 RM; im Großhandel verdienen sogar 65%, im Einzelhandel sogar 78% weniger als 250 RM. Dabei hegen im Lebensmittel- und Exportgroßhandel, im Textil-, Eisen- und Lebensmittelkleinhandel, im Drogen-, Buch- und Schreibwarenkleinhandel, im Tabakkleinhandel und in den Warenhäusern die Einkommensziffern am un günstigsten. Man wird bei der Beurteilung dieser Ziffern nicht vergessen dürfen, daß sie nicht ohne weiteres als maßgebend für die Lage der einzelnen Sparten der deut schen kaufmännischen Angestelltenschaft anzusehen sind. Nur ganz bestimmte Kreise gehörten den Verbänden an; vor allem die, welche auf Grund besonderer Leistungen oder Beziehungen, auf Grund hoher Fähigkeiten oder Vorkenntnisse sich Vorteile gegenüber ihren Berufsgenossen verschafften oder zu verschaffen hoffen, neigten allgemein den Verbänden wenig zu. Das gilt für hochbezahlte Kräfte besonders; das Bild der Erhebung wird daher zu dunkel gemalt sein. Immerhin zeigt ein Vergleich mit den Tarifen, daß allzu große Abweichungen nicht bestehen. Insgesamt ergibt sich, daß für einen sehr großen Teil der kauf männischen Angestellten, besonders der unteren Tätigkeits- und Altersgruppen, die gezahlten Gehälter unter den Einkünften der Arbeiter liegen, eine Tatsache, die in den letzten Jahren eine ganz eigenartige Problematik der Angestelltenschaft herbeigeführt hat. Bei den Entgelten ist zu unterscheiden: die Roh- und Reinbezüge der Ange stellten sowie die Aufwendungen, die dem Wirtschaflsbetrieb entstehen. Das Roheinkommen des Angestellten setzt sich zusammen: aus dem Grundgehalt, den tariflichen Zulagen sowie den von Fall zu Fall vereinbarten Leistungszulagen (die bis zu 5% der tariflichen Bezüge gehen). Von diesem Roheinkommen gehen die gesetzlichen Abzüge (für Steuern und Versicherungen) ab: das Reineinkommen der Angestellten. Der Wirtschaftsbetrieb hat außer dem erwähnten Entgelt (Roh einkommen des Angestellten) noch den auf ihn entfallenden Anteil an den Sozial abgaben zu tragen, so daß sich die Gesamtaufwendungen stellen auf: 1. das ver einbarte Entgelt (zuzüglich aller Nebenentgelte); 2. den eigenen Anteil des Be