Die Menschenführung im Betrieb (Betriebliche Personalpolitik). 85 darstellt. Zwar sind bei den vorbesprochenen Verfahren durch die Einführung von Einflüssen je nach diesen Bestimmungsgründen (z. B. „Zeitfaktor“ bei Stück- und Prämienlohn) Ausgleichungen möglich; doch wird durch sie das Ziel des ge rechten Lohnes nur unvollkommen erreicht, da besonders das wirtschaftliche Ergebnis der Arbeit nur schwierig — weder im positiven noch im negativen Sinne — berücksichtigt werden kann. Die sog. Gewinnbeteiligungssysteme kranken einmal an ihrer geringen Höhe des Gewinns für den einzelnen, an ihrer zu langfristigen Auszahlung (und damit dem geringen Leistungsanreiz), an der Möglichkeit von Verlusten trotz guter Arbeit, an den Meinungsverschiedenheiten über die Gewinnfestsetzung an sich und der angemessenen Beteiligung der einzelnen Betriebsangehörigen u. a. Eine Gewinnbeteiligung hat, abgesehen von besonders gelagerten Ausnahmefällen, nur für die Personen einen Sinn, die an der Entstehung des Gewinns maßgeblich be teiligt sind. Auf Grund monatlicher Erfolgsrechnungen sind ferner für Betriebs leiter und Meister Zahlungen von sog. Betriebstantiemen möglich (ihre Fest stellung ist nicht einfach und durchaus nicht immer gerecht). Die vielfachen Ver suche einer unmittelbaren Beteiligung durch Arbeiteraktien, Genußscheine, Ver selbständigung der Fabrikation insgesamt oder einzelner Teile (autonome Fa brik, Bata), Übertragung des Unternehmens an eine Stiftung (Zeiß) u. a. haben immer wieder die fast unüberwindlichen Schwierigkeiten einer gerechten Ent lohnung gezeigt. Nur nach eingehender Untersuchung von Fall zu Fall wird eine gerechte Entlohnung gefunden werden können, wobei dem Prämienverfahren bei genau bekanntenArbeitsmethoden, dem Zeitlohn mit besonderen, fallweisen Lohn prämien — trotz vieler Schwächen — bei allen anderen Arbeiten der Vorzug zu geben wäre. Etwas anderes ist es mit der allgemeinen Gewinnbeteiligung, indem sämtlichen Arbeitern und Angestellten nach der Höhe des sich ergebenden Jahres gewinns Sonderbeträge ihrem Lohn und Gehalt zugeschlagen werden. IV. Die Menschenliihrung im Betrieb (Betriebliche Personalpolitik). 1. Wesen und Bedeutung. Das Ziel der Menschenführung im Betrieb besteht darin, die zur Durchführung des Betriebszwecks erforderlichen Menschen in eine möglichst gute Übereinstimmung mit den zu leistenden Aufgaben zu bringen und zu erhalten. Das bedeutet, daß für jede einzelne Tätigkeit der richtige Mensch gefunden, herangezogen und vorgebildet werden muß, daß ferner die Hergabe der Arbeitskraft, die persönliche Arbeitswilligkeit jedes einzelnen nicht nur erkannt und ausgewertet, sondern ebenso im fortlaufenden Betrieb gepflegt und erhalten werden muß, daß endlich die körperliche Leistungsfähigkeit im günstigsten Ver hältnis ausgenutzt und vor Gefahren geschützt werden soll und zuletzt die Zu sammenarbeit der Menschen untereinander reibungslos und auf die Dauer be friedigend für alle Teile vor sich gehen muß. Um diese Ziele restlos erreichen zu können, wäre in erster Linie die Kenntnis der den einzelnen Mitarbeitern vorschwebenden Lebenswünsche notwendig, um dann zu versuchen, die Erreichung dieser persönlichen Wünsche und Zielsetzungen mit den Zwecken des Betriebes zu verbinden. Es leuchtet wohl ohne weiteres ein, daß, je größer die Betriebe geworden sind, die Annäherung an dieses Wunschbild um so schwieriger und aussichtsloser wurde. Im Klein betrieb ist es eher möglich, daß Einzelwünsche mit dem Betriebszweck in Übereinstimmung gebracht werden können, zumal der einzelne, der die Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Erfüllung besser übersehen kann, leichter geneigt ist, auch seine Wünsche den harten Not wendigkeiten des Betriebsablaufs anzupassen oder unterzuordnen. Mit der räumlichen und sachlichen Vergrößerung jedoch wird es dem Einzelnen unmöglich, die Zusammenhänge des Ganzen zu erkennen und den Sinn oder Unsinn der einzelnen Maßnahmen oder Gegebenheiten zu beurteilen. Andererseits fordert auch der Großbetrieb in seinen mannigfachen und bis ins kleinste gehenden organisatorischen und arbeitstechnischen Vorschriften eine so unbedingte und genaue Unterordnung, wie sie im Kleinbetrieb nicht notwendig vorhanden zu sein braucht.