88 Die Menschen im Betrieb. nicht mehr gezeigt werden konnte, ihnen viele Abteilungen nicht bekannt wurden und außer dem dem Chef des Hauses, dem Direktor, oft die Zeit, aber auch die Lust fehlte, sich den Lehrlingen persönlich zu widmen, obwohl ihn nach wie vor die vertragliche und gesetzliche Regelung dazu verpflichtet. Vielfach verzichteten daher, um allen Mißhelligkeiten aus dem Wege zu gehen, die großen Unternehmungen völlig darauf, eigene Lehrlinge einzustellen. Doch ist diese Möglichkeit natürlich nur solange gegeben, als aus Kleinbetrieben genügend Nachwuchs zur Verfügung gestellt werden kann. Abgesehen aber davon, daß in vielen Geschäftszweigen die Zahl dieser Kleinbetriebe nicht mehr ausreichte, um diese Aufgabe zu erfüllen, war auch die Ausbildung dort nur mangelhaft. Die Erfordernisse des Großbetriebs sind meist völlig anderer Art, so daß selbst die beste Anlemung im Klein- und Mittelbetrieb keinen Ersatz bietet für die Ausbildung im Großbetrieb selbst. Andererseits aber ist die Frage der Ausbildung im Großbetrieb — wie schon oben bemerkt wurde — nicht einfach. Die alte Lehre, die mehr auf dem Zufall aufgebaut war, genügt nicht mehr; die Kenntnisse müssen planmäßig erworben und umfassend sein, soll nicht der spätere Angestellte in seinem beruflichen Fortkommen behindert und geschädigt werden. Die weit verbreitete Unsitte, den Lehrling entweder nur mit einfachen Arbeiten und Botengängen zu beschäftigen oder aber ihn in einer Abteilung, wo er zu einer ganz bestimmten Arbeit heran gebildet wurde, festzuhalten, entspricht weder den Erfordernissen der Betriebe nach gut und allseitig ausgebildeten Kräften noch denen der Mitarbeiter nach einer Ausbildung, die sie kenntnisreich, allseitig verwendungsfähig und dadurch nützlich und selbstsicher macht. Zwar sind die Schwierigkeiten einer guten Ausbildung in stark gegliederten Betrieben, deren An gestellte oft nur mechanische Arbeiten verrichten und ein sehr kleines Arbeitsgebiet übersehen, nicht gering. Die Mängel der Unterweisung entstehen oft nicht nur aus fehlendem Verständnis, sondern auch aus fehlenden Fähigkeiten und Gelegenheiten. Alle diese Gründe geben Anlaß, daß die Klagen über die mangelnde Lehrlings ausbildung immer lauter erhoben wurden. Sie kommen zum Teil von den Be trieben, überwiegend aber von den Lehrlingen oder deren Eltern und haben dazu geführt, daß neben die eigentliche Praxis sowohl seitens der Betriebe als auch seitens des Staates besondere Portbildungsmögliohkeiten gestellt wurden. Die theoretische Ausbildung soll nun ergänzen, was an allgemeinem Überblick fehlt, soll die einzelnen Tätigkeiten und ihre Auswirkung verständlich machen, aber auch ihre Bedeutung im Rahmen des Ganzen — des Staates oder des Betriebes —• festhalten und so zu einer sinnvolleren Einstellung auch zu den Kleinigkeiten der täglichen Arbeit verhelfen. Nach einer Erhebung des Preußischen Statistischen Landesamts gab es im Jahre 1925 in Preußen etwa 220 000 kaufmännische Lehrlinge (einschl. Bürolehrlingen und 4000 technischen Lehrlingen); in ganz Deutschland wird ihre Zahl auf etwa 340 000 geschätzt, von denen zwei Drittel auf das männliche und ein Drittel auf das weibliche Geschlecht entfallen. Den größten Teil dieser Lehrlinge nehmen die Gewerbegruppen Handel und Verkehr auf; fast 15% der männlichen und 35% der weiblichen Erwerbstätigen in dieser Gruppe waren Ju gendliche unter 20 Jahren. Über drei Viertel der Lehrlinge Preußens wurden beispiels weise allein im Handel ausgebildet. Im reinen Warenhandel sind über 22% der männlichen und fast 20% der weiblichen Erwerbstätigen Lehrlinge gewesen. Bei der großen Bedeutung, die die berufliche Ausbildung und Erziehung der Jugend für ein Land wie Deutschland hat, das überwiegend Verarbeitungsland ist, kann es nicht wunder nehmen, wenn schon frühzeitig der Staat in die Gestaltung des Lehrlingswesens eingegriffen hat. Das HGB. gibt in den §§ 76—82 Vorschriften, nach denen der Lehrling in den kauf männischen Arbeiten in zweckmäßiger Art, Ausdehnung und Reihenfolge unterwiesen werden muß, entweder vom Lehrherrn selbst oder von geeigneten Vertretern. Über die Dauer der Lehrzeit wird nur gesagt, daß sie nach dem Lehrvertrag oder nach örtlichen Verordnungen oder dem Ortsgebrauch festzusetzen ist. Im allgemeinen muß es überraschen, daß im Gegensatz zu den Lehrlingen im Handwerk und in der Industrie die kaufmännische Lehre seitens des Gesetzgebers nur wenig beachtet wurde. Im Laufe der Zeit sind sogar in der Öffentlichkeit hin und wieder Zweifel aufgetaucht, ob überhaupt die praktische Lehre im Handelsgewerbe beibehalten werden solle. In Er mangelung besserer Vorschläge ist sie jedoch immer noch als das zweckmäßigste Mittel kauf männischer Berufsausbildung bestehen geblieben. Über die tatsächliche Dauer der Lehrzeit und ihre Einteilung bestehen keine allgemeinen Regeln; bei der großen Mannigfaltigkeit wären sie auch eher schäd lich als nützlich. Allgemein dürfte heute die Lehrzeit 3 Jahre dauern; doch gibt