Die Menschenführung im Betrieb (Betriebliche Personalpolitik). 89 es je nach der Vorbildung, der Art und der Größe des Geschäfts auch kürzere oder längere Lehrzeiten, doch nicht über 4 und selten unter 2 Jahre. Der Entwurf eines Berufsausbildungsgesetzes sah eine Höchstzeit von 4 Jahren vor. Die Art der Ausbildung ist völlig dem Betrieb selbst überlassen, obwohl seitens der Verbände der Angestellten und der Handelskammern die Verpflichtung der Be triebe zur Festlegung von Ausbildungsplänen gefordert worden ist. Viele Groß betriebe haben zwar von sich aus solche Ausbildungspläne eingeführt, doch gelten sie oft nur für Lehrlinge mit besonderer Vorbildung. Für die einzelnen Geschäfts zweige ist naturgemäß die Ausbildung je nach der betrieblichen Hauptarbeit sehr verschieden. Nach Feststellungen des früheren Gewerkschaftsbundes der Ange stellten (GDA.) überwiegt im Kleinhandel die Kundenbedienung, während die Büroarbeiten meist sehr vernachlässigt werden. Der Großhandel dagegen be schäftigt im allgemeinen seine Lehrlinge vielseitiger, vor allem im Warenversand, Briefwechsel nach Diktat oder Stichworten, Maschinenschreiben, Lagerarbeiten, Kundenbedienung, weniger in der Buchhaltung und Lohnrechnung. In der In dustrie scheinen einfache Arbeiten einen großen Umfang zu haben; das Ablegen von Briefschaften, das Ausschreiben von Empfangs- und Versandanzeigen, Auf tragsbestätigungen, kleine Bestellungen, Briefwechsel nach Diktat und Stich worten, Rechnungsausfertigung, Maschinenschreiben. Daß sich auch nicht alle Betriebe zur praktischen Ausbildung gleich gut eignen, ist selbstverständlich. Ein Betrieb, der keine richtige Buchführung hat (Zweigbetriebe) oder bei dem nur einzelne Zweige besonders hervortreten (Ab zahlungsgeschäfte) oder nur bestimmte, eng begrenzte Tätigkeiten ausgeführt werden (Adressenbüros, Annahmestellen, Einheitspreisgeschäfte, Spezial-Versand geschäfte u. a.) ist sachlich ungeeignet, ganz abgesehen von den fehlenden persön lichen Eigenschaften der Lehrherren oder Lehrenden. Der GDA. verlangte daher, daß Minderkaufleute (§4HGB.) von der Berechtigung zur Ausbildung kauf männischer Lehrlinge grundsätzlich ausgeschlossen sein sollten, eine Forderung, die nicht ganz unberechtigt ist. Der Erfolg der praktischen Lehre ist abhängig von der Vorbildung und Aus bildung, welche die Lehrlinge besitzen und erhalten. Die Frage, ob die theoretische Ausbildung vor oder während der Lehrzeit liegen soll, ist eindeutig wohl nicht zu beantworten. Die Lehrlingssohule als kaufmännische Berufsschule hat neben der nicht zu übersehenden Tatsache, daß sie auch Unbemittelten die Lehre ermöglicht und somit die Berufswahl freier macht, vor allem den Vorteil enger zeitlicher Ver bindung von Schule und Praxis, im Falle der Werkschule oft sogar auch den der räumlichen und sachlichen Einheitlichkeit; ein schwerer Nachteil liegt in der beschränkten Zeit und der Überanstrengung der Schüler. Bei der Vorschule, der Handelsschule, fehlt vor allem die Vorkenntnis der Praxis; an Planmäßigkeit und Gründlichkeit ist sie naturgemäß der Lehrlingsschule überlegen; aber sie erkauft diese Vorteile durch Zeitverlust, der oft auch durch eine kürzere Lehr zeit nicht ausgeglichen werden kann; daneben spielen die Kosten der Ausbildung eine Rolle. Zum Schluß soll noch kurz auf eine besondere Eigentümlichkeit der kaufmännischen Lehr zeit eingegangen werden, daß sie nämlich lange Zeit und auch heute noch vielfach ohne ab schließende Prüfung gewesen ist. Zwar wurden in Württemberg schon vor dem Kriege (seit 1885) Lehrlingsprüfungen durohgeführt und noch heute werden dort nach staatlichen Richt linien von den Handelsschulen unter Beteiligung von Praktikern Prüfungen veranstaltet, aber ihre Teilnahme ist freiwillig. Allgemein wird man eine Eignungsprüfung ablehnen müssen und nur eine Leistungsprüfung in gewissem Umfang, allein schon aus erzieherischen Gründen, vor sehen. Neuerdings werden von fast allen Handelskammern Deutschlands Gehilfenprüfungen mit freiwilliger Beteiligung durchgeführt. Als glücklicher Gedanke muß der Reichsberufswettkampf angeführt werden, der sich auf dem Gebiet des kaufmännischen Nachwuchses besonders leicht durchführen läßt. Seine