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        <title>Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)</title>
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            <forname>Willi</forname>
            <surname>Prion</surname>
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        </author>
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            <idno>1014011027</idno>
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DIE  LEHRE  YOM
WIRTSCHAFTSBETRIEB
(ALLGEMEINE  BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE)

VON

Dr.W.  PRION
PROFESSOR  DER  WIRT  SCHAFT  SLBHRE
AN  DER  TECHNISCHEN  HOCHSCHULE
UND  UNIVERSITÄT  BERLIN

DRITTES  BUCH
DER  WIRTSCHAFTSBETRIEB
ALS  BETRIEB
(ARBEIT)

BERLIN
VERLAG  VON  JULIUS  SPRINGER
1936
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        Vorwort.
Das  dritte  Buch  der  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  behandelt  den  Wirtschaftshetrieb
  als  Betrieb.  Es  wird  dargestellt,  wie  die  Wirtschaft  durchgeführt  wird,
anders  ausgedrückt;  wie  sich  die  Arbeit  in  den  Wirtschaftsbetrieben  vollzieht.  Der
Wirtschaftsbetrieb  hat  es  in  dieser  Beziehung  mit  Stoffen  und  Kräften,  mit  räumlichen ­
  Bedingtheiten  und  Einrichtungen  und  vor  allem  mit  den  Menschen  zu  tun,
die  in  den  Wirtschaftsbetrieben  die  Arbeit  verrichten  und  daraus  ideelle  und
materielle  Werte  ziehen.  So  gesehen,  zieht  der  Wirtschaftsbetrieb  viele  Kraftfelder
des  menschlichen  Gemeinschaftslebens  in  seinen  Bann  und  in  seine  Gestaltung:
Bereiche,  die  auch  für  sich  gesehen  und  wissenschaftlich  behandelt  werden.  Stoffe
und  Kräfte  treten  uns  in  der  Wissenschaft  von  der  Technik  entgegen;  die  Lehre
vom  Standort  wird  herkömmlicherweise  in  der  Nationalökonomie  dargestellt;
mit  den  Menschen  im  Betrieb  beschäftigt  sich  die  Sozialpolitik  sowie  die  Arbeitswissenschaft. ­
  In  dem  vorliegenden  Buche  kam  es  darauf  an,  diese  Bereiche  insoweit ­
  und  in  der  Art  für  eine  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  heranzuziehen,  wie  sie
sich  in  etwa  dem  Blickpunkt  des  Unternehmers  und  Betriebsführers  darbieten  und
von  ihm  gedanklich  und  organisatorisch  verarbeitet  werden  müssen,  wenn  er  seinen
Betrieb  in  der  Volksgemeinschaft  erfolgreich  gestalten  will.  Natürlich  ist  die
Blickweite  der  Unternehmer  und  Betriebsführer  nicht  gleich  groß;  es  gibt  solche,
die  nur  das  allernotwendigste  für  den  Betrieb  sehen  (und  dazu  noch  dieses  Wenige,
das  über  das  nächste  Geschäftemachen  hinausgeht,  als  ein  notwendiges  Übel
empfinden)  und  auch  solche,  die  bestrebt  sind,  die  von  anderen  Bereichen  herstrahlenden ­
  Einflüsse  gewissermaßen  mit  einer  Weitsehkamera  aufzuspüren.
Für  die  lehrmäßige  Darstellung  in  diesem  Buche  lag  die  Schwierigkeit  darin,  die
richtigen  Beziehungsmerkmale  und  die  notwendigen  Abgrenzungen  dieser  Bereiche
zu  finden.
Eine  besondere  Schwierigkeit  bot  die  Fertigstellung  des  Hauptteils  C:  Die
Organisation.  Dieser  Teil  lag  dem  Verfasser,  der  über  eine  12jährige  praktische
Tätigkeit  in  Großbetrieben  verfügt,  besonders  am  Herzen.  Um  aus  der  Fülle  der
Einzelerscheinungen,  die  uns  auf  dem  Gebiet  der  Organisation  in  der  Praxis
—  und  widerspiegelnd  im  Schrifttum  —  entgegentreten,  zu  grundsätzlichen  Feststellungen ­
  und  Ergebnissen  zu  kommen,  wurde  der  Versuch  gemacht,  diese  Absicht
durch  Arbeitsgemeinschaften  von  Seminarmitgliedern  verwirklichen  zu  lassen.
Dieser  Versuch  ist  jedoch  gescheitert;  Die  Ergebnisse  sind  nicht  viel  über  die  Beibringung ­
  neuer  und  alter  Einzelheiten  hinausgekommen.  Auf  meine  Anregung  hin
hat  dann  der  Leiter  dieser  Arbeitsgemeinschaften  und  damalige  Assistent  am
Wirtschafts-Seminar  der  Technischen  Hochschule,  Wirtschafts-Ingenieur  Dr.-Ing.
W.  Riester,  die  grundsätzliche  Durcharbeitung  des  umfangreichen  Stoffes  vorgenommen. ­
  Das  Ergebnis  dieser  mehrjährigen  Bemühungen  war  die  ausgezeichnete ­
  Dissertationsschrift:  Die  Organisation  in  Wirtschaftsbetrieben,  also  der
Hauptteil  C  des  vorliegenden  Buches.  Nach  Vornahme  einiger  Kürzungen,  Änderungen ­
  und  Anpassungen  habe  ich  die  Arbeit  von  Dr.  Riester  im  Wortlaut  für
        <pb n="3" />
        IV

Vorwort.

dieses  Buch  übernommen.  Denn  es  stand  für  mich  fest,  daß  jeder  Versuch,  auf
Grund  dieser  Arbeit  eine  eigene  Darstellung  vorzunehmen,  gegen  die  ursprüngliche
und  schöpferische  Bearbeitung  des  Doktoranden  Zurückbleiben  mußte.  Ich  möchte
aber  an  dieser  Stelle  nicht  unerwähnt  lassen,  daß  Herr  Dr.  Riester  auch  sonst,
insbesondere  in  den  technischen  Teilen  des  Buches,  mir  wertvolle  Hilfe  geleistet  hat.
Der  Hauptteil  D,  der  sich  mit  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  —  zum  Unterschied ­
  von  der  Unternehmungs-Wirtschaftlichkeit  (Rentabilität)  (vgl.  2.  Buch  D)
—  befaßt,  bringt  wieder  das  besondere  wirtschaftliche  Denken  und  Handeln  zum
Ausdruck  und  stellt  damit  den  Zusammenhang  mit  den  beiden  ersten  Büchern  her.
Die  Ausführungen  hierzu  wollen  bewußt  mehr  die  grundsätzliche  Seite  herausstellen
  und  nicht  so  sehr  den  Einzelheiten  der  praktischen  Durchführung  nachgehen. ­
  Wieder  bin  ich  meinem  Assistenten,  Herrn  Dipl.-Wirtschafts-Ingenieur
R.  Burkhardt,  für  seine  verständnisvolle  und  umsichtige  Mitwirkung  bei  der
Drucklegung  dankbar.  Soweit  nichts  anders  vermerkt  ist,  liegt  das  Schrifttum
zugrunde,  das  im  ersten  Buch  unter  D.  zusammengestellt  ist.

Berlin,  den  2.  Juli  1936.

W.  Prion.
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        Hauptgliederung.
Die  Lehre  vom  Wirtschaftshetrieb.
(Betriebswirtschaftslehre.)
Erstes  Buch.
Der  Wirtschaftsbetrieb  im  Kähmen  der  Gesamtwirtschaft.
A.  Wesen  und  Bedeutung  der  Wirtsohaftsbetriebe.
B.  Die  Arten  und  Formen  der  Wirtsohaftsbetriebe.
0.  Die  Gesamtwirtschaft.
D.  Die  Lehre  vom  Wirtsohaftshetrieb.
Zweites  Buch.
Der  Wirtschaftsbetrieb  als  Wirtschaft  (Unternehmung).
A.  Der  Wirtsohaftsplan.
B.  Vermögen  und  Kapital.
C.  Der  Umsatz.
D.  Gewinn  und  Verlust.
Drittes  Buch.
Der  Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb  (Arbeit).
A.  Die  Grundlagen.
B.  Die  Menschen  im  Betrieb.
0.  Die  Organisation.
D.  Die  Wirtschaftlichkeit.

Inhaltsverzeichnis
des  dritten  Buches.
Der  Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb  (Arbeit).  Seite
A.  Die  Grundlagen  l
I.  Die  Aufgabe  1
1.  Der  Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb  S.  1.  —  2.  Die  Leistung  S.  3.  —  3.  Die
Markteinflüsse  S.  5.  —  4.  Die  gesetzlichen  Eingriffe  S.  6.
II.  Die  Betriebsarbeit  8
1.  Vorbemerkung  S.  8.  —  2.  Die  technische  Arbeit  S.  10.  —  3.  Die  kaufmännische
Arbeit  S.  13.  —  4.  Die  kaufmännische  Nebenarbeit  S.  15.  —  5.  Die  industrielle
Arbeit  S.  20.
III.  Die  Stoffe  und  Kräfte  21
1.  Vorbemerkungen  S.  21.  —  2.  Die  Stoffe  S.  23.  —  3.  Die  Arbeitsverfahren  und
Arbeitsmittel  S.  27.  —  4.  Betrieb  und  Pflege  der  Maschinen  und  Apparate  S.  31.
—  Anhang:  Das  Rohstoffproblem  in  Deutschland  S.  33.
        <pb n="5" />
        VI

Inhaltsverzeichnis.

Seite
IV.  Der  Standort  34
1.  Der  „Produktionsfaktor“  Natur  8.  34.  ■—  2.  Der  Standort  der  Industriebetriebe
S.  36.  —  3.  Der  Standort  der  Handelsbetriebe  S.  39.  ■—  4.  Die  Betriebsstätte
S.  41.

B.  Die  Menschen  im  Betrieb  42
I.  Der  Unternehmer  und  Betriebsführer  42
I.  Wer  ist  Unternehmer?  S.  42.  —  2.  Die  Aufgabe  des  Unternehmers  S.  45.  —
3.  Die  Voraussetzungen  8.  61.  —  4.  Das  Entgelt  S.  53.  —  Anhang:  Die  „Krise“
des  Unternehmers  S.  57.
II.  Die  Mitarbeiter  58
1.  Aufgabe  und  Bedeutung  S.  58.  —  2.  Die  Gliederung  S.  60.  ■—  3.  Die  leitenden
Angestellten  S.  64.  —  4.  Kündigung  und  Konkurrenzklausel  S.  65.
III.  Das  Entgelt  69
1.  Grundsätze  der  Entlohnung  S.  69.  —  2.  Mindestgehälter  und  Altersstufen
S.  73.  —3.  Die  Arbeitszeit  S.  74.  —4.  Die  Höhe  der  Entgelte  S.  78.  —5.  Anhang:
Der  Lohn  des  Arbeiters  S.  81.
IV.  Die  Menschenführung  im  Betrieb  (Betriebliche  Personalpolitik)  85
1.  Wesen  und  Bedeutung  S.  85.  —  2.  Die  Maßnahmen  S.  87.  —  3.  Die  Personalpflege ­
  (Betriebliche  Sozialpolitik)  S.  91.  —  4.  Kosten  und  Organisation  der  betrieblichen ­
  Personalpolitik  S.  93.
V.  Die  betriebliche  Personalverfassung  95
1.  Wesen  und  Entwicklung  S.  95.  —  2.  Die  Betriebsatmosphäre  S.  96.  —  3.  Die
Formen  betrieblicher  Personalverfassung  S.  99.  —  4.  Die  nationalsozialistische
Betriebsgemeinsohaft  8.  102.

C.  Die  Organisation  (Bearbeitet  von  Dr.  W.  Riester)  108
I.  Wesen  und  Auf  gäbe  der  Organisation  108
1.  Begriff  der  Organisation  S.  108.  —2.  Die  Organisation  und  der  Mensch  S.  111.
—  3.  Die  Funktionsbildung  S.  112.  —  4.  Die  Organisationsgrundsätze  S.  117.
II.  Die'organisatorische  Auswahl  119
1.  Wesen  und  Arten  der  Auswahl  S.  119.  —  2.  Die  Vorauslese  S.  122.  —  3.  Die
Prüfung  S.  124.  —  4.  Die  Schulung  S.  128.  —  Anhang:  Die  Bestimmungsgründe
der  Auswahl  S.  130.
III.  Die  Ordnung  als  organisatorisches  Verfahren  131
1.  Wesen  und  Bedeutung  S.  131.  —  2.  Ordnungsarten  S.  133.  —  3.  Zweck  und
Anwendungsgebiete  der  Ordnung  S.  135.  —  4.  Die  Hilfsmittel  der  Ordnung
S.  141.
IV.  Die  Aufgabengliederung  144
1.  Wesen  und  Arten  S.  144.  —  2.  Zweck  und  Bedeutung  S.  146.  —  3.  Die  Bestimmungsgründe ­
  der  Aufgabengliederung  S.  149.
V.  Die  Aufgabenverkettung  154
1.  Wesen  und  Bedeutung  S.  154.  —  2.  Die  Aufgabenzusammenfassung  (Abteilungsbildung) ­
  S.  156.  —  3.  Die  Regelung  der  Aufgaben  S.  160.  —  4.  Die  Aufgabenverbindung ­
  S.  163.  —5.  Die  organisatorische  Formgebung  (Verstetigung)  S.  164.
—  a)  Die  Festigung  S.  165.  —  b)  Die  Straffung  (Zentralisation  und  Dezentralisation) ­
  S.  167.  —  o)  Die  Sicherung  und  Überwachung  der  Organisation  S.  171.
VI.  Die  Leitung  171
Vorbemerkung  S.  171.  —  1.  Direktorial-  und  Kollegialsystem  S.  173.  —  2.  Die
Bildung  von  Befugnissen  S.  176.  —  3.  Einige  Sonderfragen  der  Befugnisse  S.  179.
a)  Die  Überschneidung  der  Kompetenzen  S.  179.  —  b)  Die  Ausübung  der  Befugnisse ­
  S.  181.  —  4.  Die  historische  Entwicklung  S.  182.
Verzeichnis  des  einschlägigen  Schrifttums  185
D.  Die  Wirtschaftlichkeit  191
I.  Wesen  und  Bedeutung  191
1.  Der  Begriff  S.  191.  —  2.  Wirtschaftlichkeit  und  Gewinn.  Der  Wirkungsgrad.
S.  193.  —3.  Die  Gestaltung  der  Wirtschaftlichkeit  S.  196.  —  4,  Die  Gewährleistung ­
  der  Wirtschaftlichkeit  S.  198.
        <pb n="6" />
        Inhaltsverzeichnis.

VII
Seite
II.  Die  Kontrolle  200
1.  Wesen  und  Aufgabe  S.  200.  —  2.  Die  Arten  der  Kontrollen  S.  201.  —  3.  Die
Kontrollmittel  S.  203.  ■—  4.  Die  Beurteilung  S.  205.  —  Anhang:  Die  Kontrollen
in  den  einzelnen  Wirtsohaftsbetrieben  S.  206.
III.  Die  Rechnung  207
1.  Die  Buchhaltung  8.207.  —  2.  Die  Betriebsbuohhaltung  S.  210.  —  3.  Die
Kostenrechnung  S.  213.  —  4.  Die  kurzfristige  Erfolgsreohnung  S.  217.
IV.  Die  Vergleichung  219
1.  Wesen  und  Bedeutung  8.  219.  —  2.  Die  Betriebs-Statistik  8.221.  —  3.  Die
Kennziffer  S.  223.  —  4.  Der  Betriebsvergleioh  S.  224.
V.  Der  Voranschlag  (Budget)  227
1.  Wesen  des  Voranschlags  S.  227.  —  2.  Die  Durchführung  des  Voranschlags.
8.229.  —  3.  Die  Beurteilung  8.231.  —  4.  Voranschlag  und  Wirtschaftsplan.
S.  233.

Namen-  und  Sachverzeichnis

236
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        A.  Die  Grundlagen.
I.  Die  Aufgabe.
1.  Der  Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb.  Wir  haben  die  Wirtschaft  als  die  auf  die
Bereitstellung  von  Gütern  gerichtete  menschliche  Tätigkeit  erklärt.  Die  Güter
sollen  der  Befriedigung  menschlicher  Bedürfnisse  dienen.  Die  Überlegungen,
welche  Bedürfnisse  befriedigt  werden  sollen,  welche  Mittel  für  die  Bedürfnisbefriedigung ­
  in  Betracht  kommen,  welche  Aufwendungen  für  die  Beschaffung  der
Güter  gemacht  werden  müssen,  und  ob  der  erzielte  Nutzen  den  Aufwendungen
entspricht  -—  alles  dieses  haben  wir  als  die  Aufgabe  der  Wirtschaft  erkannt.  Sie
nimmt  in  der  kapitalistischen  Unternehmung  das  Merkmal  der  Rechenhaftigkeit
an,  sieht  alles  in  Geld  und  Kapital,  wie  es  ausführlich  im  2.  Buch  dargestellt  worden ­
  ist.  Demgegenüber  stellt  der  Betrieb  die  planmäßige  Gestaltung  und  Durchführung ­
  dieser  (Wirtschafts-)  Tätigkeit  dar.  Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb  heißt
also:  den  Wirtschaftsbetrieb  gesehen  als  Betrieb,  als  Vollzug  der  als  Wirtschaft
geplanten  und  gewollten  Tätigkeit.  Betrieb  ist  hier  also  nicht  im  technischen
(naturwissenschaftlichen)  Sinne  gemeint,  ist  nicht  gleichbedeutend  mit  Werkstatt
oder  Fabrik  (im  Sinne  der  Techniker),  sondern  bezieht  sich  auf  die  gesamte  Wirtschaftstätigkeit, ­
  die  sich  die  Aufgabe  stellt,  Güter  für  menschliche  Bedürfnisse
bereitzustellen.  Betrieb  ist  das  Gegenstück  zur  Wirtschaft  oder,  wie  im  1.  Buch
zu  lesen  ist:  Wirtschaft  und  Betrieb  sind  zwei  verschiedene  Seiten  ein  und  derselben ­
  Sache  (Münze),  eben  des  Wirtschaftsbetriebs.  Demzufolge  lehnen  wir  die
Gleichsetzung  von  Wirtschaft  (Unternehmung)  und  Betrieb,  wie  auch  die  Wortbildung: ­
  Betriebswirtschaft  ab.  Es  gibt  nur  einen  Wirtschaftsbetrieb,  der  uns  in
dieser  Einheit  entgegentritt,  und  den  wir  aus  wissenschaftlich-lehrmäßigen  Gründen ­
  in  eine  Zweiheit  gedanklich  aufteilen  müssen,  wenn  wir  sein  Sein  und  Wollen
befriedigend  erkennen  und  deuten  wollen.
Der  Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb  schließt  die  eigentliche  (naturwissenschaftliche) ­
  Technik  in  sich  ein:  beim  Hochofenbetrieb  das  Schmelzen  der  Erze,  bei  der
Maschinenfabrik  die  Anfertigung  der  einzelnen  Teile  und  ihre  Zusammensetzung
zur  Maschine.  Das  vorliegende  Buch  will  sich  nicht  mit  dieser  Technik  beschäftigen,
  läßt  also  die  (naturwissenschaftliche)  Technik  außer  Betracht;  es  findet  eine
bewußte  Beschränkung  auf  die  kaufmännische  Seite  des  Wirtschaftsbetriebes
statt  (vgl.  1.  Buch  D).  Doch  schließt  diese  Abgrenzung  nicht  aus,  daß  der  Technik
gelegentlich  gedacht  wird;  sie  greift  sogar  häufig  so  weit  in  die  kaufmännische
Gestaltung  ein,  daß  letztere  nicht  ohne  die  Technik  erklärt  und  verstanden  werden
kann.
Das  Wort:  Technik  zwingt  uns,  an  dieser  Stelle  noch  einmal  darauf  hinzuweisen  (vgl.
1  ■  Buch  A),  daß  man  von  Technik  auch  im  Sinne  von  Verfahrensweisen  spricht:  wie  irgendeine
Tätigkeit  ausgeübt  wird  (Technik  des  Malens,  Technik  der  Buchhaltung).  Der  Wirtschaftsbetrieb ­
  als  Betrieb  hat  es  mit  dem  „Wie“  der  Wirtschaftstätigkeit  zu  tun-  So  kommt  es,  daß
man  von  der  Technik  des  Wirtschaftsbetriebes  oder  von  der  Technik  der  Wirtschaft  schlechthin ­
  spricht,  wenn  man  den  Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb  meint.  Diese  Anwendung  des  erweiterten ­
  (oder  ursprünglichen!)  Begriffes  Technik  ist  logisch  durchaus  möglich;  wir  können
ihr  jedoch  aus  zwei  Gründen  nicht  folgen:  erstens  wird  das  Darstellungsfeld  von  vornherein
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaitsbetrieb.  III.  1
        <pb n="8" />
        2

Die  Grundlagen.

eingeengt  (der  Betrieb  ist  mehr  als  Verfahrensweisen)  und  zweitens  ist  die  ständige  Verwechslung ­
  mit  dem  eigentlichen  Begriff  der  Technik  gegeben.
Schließlich  sei  noch  erwähnt,  daß  das,  was  wir  unter  Wirtschaftsbetrieb  als
Betrieb  erkennen  wollen,  hier  und  dort  auch  als  Organisation  bezeichnet  wird.
Ohne  an  dieser  Stelle  näher  auf  die  Bedeutung  des  Begriffes  einzugehen,  soll  zugegeben ­
  werden,  daß  das  Wort  Organisation  (wie  das  Wort  Betrieb,  wie  wir  gesehen ­
  haben)  an  sich  nichts  über  das  Anwendungsgebiet  aussagt:  man  kann  alles
mögliche  organisieren,  darunter  auch  die  Wirtschaftstätigkeit.  Also  kann  man
die  planvolle  Durchführung  der  Wirtschaftstätigkeit  (die  wir  Betrieb  nennen)
auch  als  Organisation  bezeichnen.  Dann  ständen  Wirtschaft  und  (ihre)  Organisation ­
  einander  gegenüber.  Diese  Gleichsetzung  von  Betrieb  und  Organisation
wollen  wir  gleichfalls  ablehnen:  es  wird  sich  zeigen,  daß  im  Betrieb  vieles  behandelt ­
  werden  muß,  was  man  nur  mit  Mühe  als  Organisation  bezeichnen  kann
(und  was  man  daher  hier  als  Voraussetzungen,  Grundlagen,  Gegebenheiten  und
ähnliches  aussondern  müßte).  Wir  wollen  Organisation  in  einem  engeren  Sinne
auffassen:  als  Betriebsorganisation  im  Sinne  von  Gestaltung  der  Betriebsarbeit
durch  den  Menschen  (Hauptteil  C).
Der  Wirtschaftsbetrieb  legt  in  seinem  Wirtschaftsplan  das  „Was“  seiner  Tätigkeit ­
  (unter  Berücksichtigung  der  betrieblichen  Möglichkeiten  und  Notwendigkeiten) ­
  fest;  der  Betrieb  hat  es  mit  dem  „Wie“  zu  tun,  d.h.  der  Mensch  fügt  die
Mittel  und  Möglichkeiten  durch  Arbeit  zusammen,  um  den  Wirtschaftszweck  zu
verwirklichen.  Wir  wollen  das,  was  der  Betrieb  auf  diese  Weise  erzielt,  die  Leistung
nennen;  sie  wird  zum  Gut  im  wirtschaftlichen  Sinne,  wenn  sie  ihre  Eignung  als
Bedürfnisbefriedigungsmittel  erlangt  hat  (und  sie  wird  Ware  genannt,  wenn  sie
Gegenstand  des  Marktverkehrs  geworden  ist).  Im  Betrieb  kommt  es  also  darauf
an,  daß  der  Mensch  tätig  wird,  um  eine  Leistung  zu  vollbringen.  Hiernach  wollen
wir  unsere  Darstellung  einrichten:  im  Hauptteil  A  werden  die  Grundlagen:  die  zu
erstellende  Leistung,  die  zu  verrichtende  Arbeit,  die  benutzten  Sachmittel  (Stoffe
und  Kräfte)  sowie  die  Wahl  des  Ortes,  an  dem  sich  der  Betrieb  abspielen  soll,
dargestellt.  Im  Hauptteil  B  beschäftigen  wir  uns  mit  dem  Menschen,  der  am
Anfang  und  im  Mittelpunkt  des  Betriebes  steht.  Im  Hauptteil  C  werden  wir
sehen,  wie  der  Mensch  Arbeit  und  Mittel  sinnvoll  zu  einer  Organisation  verbindet.
Im  Hauptteil  D  werden  die  Mittel  und  Wege  behandelt,  die  es  dem  Betriebe  ermöglichen, ­
  nach  dem  Grundsatz  der  Wirtschaftlichkeit  zu  verfahren.
Um  Mißverständnissen  vorzubeugen,  die  aus  dem  getrennten  Erscheinen  der  drei  Bände
dieses  Werkes  entstehen  könnten,  sei  an  dieser  Stelle  noch  einmal  aus  dem  ersten  Buch  wiederholt: ­

1.  Die  Wirtschaft  kommt  in  verschiedenen  Formen  vor  (Haus-  und  Tauschwirtschaft,
Natural-  und  Geldwirtsohaft).  Die  gegenwärtige  Form  ist  die  Erwerbswirtschaft,  d.  h.  der
Verkauf  der  Güter  gegen  Geld  und  damit  zusammenhängend:  die  Bildung  von  Geldeinkommen. ­
  Die  Gesamtheit  der  arbeitsteilig  gegliederten  (einzelnen)  Erwerbswirtschaften  stellt  die
Gesamtwirtschaft  dar,  die  auf  ein  Volk  (Staat)  bezogen  die  (deutsche,  englische  oder  amerikanische) ­
  Volkswirtschaft  ergibt.  Eine  besondere  Erscheinungsform  der  Erwerbswirtschaft
ist  die  kapitalistische  Unternehmung,  die  dem  heutigen  Wirtschaftsleben  das  Gepräge  gibt.
Die  kapitalistische  Unternehmung  veranschlagt  das  Wirtsohaftsvermögen  in  Geld  (Kapital),
rechnet  die  Aufwendungen  (Kosten)  und  die  Erlöse  in  Geld  und  will  auf  das  Kapital  eine
Rente  (Geldgewinn)  erzielen.  Die  Rentabilität  ist  der  Ausdruck  für  die  Wirtschaftlichkeit  der
Unternehmung.
2.  Was  Betrieb  ist,  ist  oben  schon  erwähnt  worden:  die  Durchführung  der  Wirtschaftstätigkeit ­
  (Vollzug  der  Wirtschaft).  Wie  es  einen  Betrieb  der  Haus-  und  Tauschwirtschaft  gibt
oder  gegeben  hat,  ebenso  gibt  es  einen  Betrieb  der  Geld-  und  Erwerbswirtschaft,  gibt  es  einen
Betrieb  der  (kapitalistischen)  Unternehmung.  In  diesem  Sinne  ist  Betrieb  mehr  als  „die  Gesamtheit ­
  räumlicher  Gegebenheiten“  oder  als  „Energieumwandlung“  (neuerdings  noch
Riedel),  ist  Betrieb  eben  die  gesamte,  sich  in  einem  Wirtschaftsbetrieb  vollziehende  Tätigkeit.
Die  Wirtschaftlichkeit  ist  hier  gewahrt,  wenn  die  Mittel  und  Wege  zum  größten  Erfolg  geführt,
die  Betriebseinriohtungen  entsprechend  ausgenutzt  werden  und  die  beteiligten  Menschen  (in
        <pb n="9" />
        Die  Aufgabe.

3

jeder  Beziehung)  auf  ihre  Kosten  kommen.  Die  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes  ist  also  nicht
ohne  weiteres  der  Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung  gleichzusetzen.
3.  Wie  die  Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung  (Rentabilität)  von  der  Gestaltung  des
Betriebes  (Kosten,  Beschäftigung)  beeinflußt  wird,  so  hat  umgekehrt  der  Betrieb  auch  auf
die  Gestaltung  der  Unternehmungs-Wirtschaftlichkeit  Rücksicht  zu  nehmen.  Die  Kunst  des
Wirtschaftsbetriebes  besteht  darin,  die  Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung  (Rentabilität)
mit  der  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes  in  Einklang  zu  bringen  und  zu  halten.
2.  Die  Leistung.  Im  Betriebe  gilt  es,  eine  Leistung  zu  erstellen.  Wenn  auch  die
letzte  Zielsetzung:  als  Gut  für  die  Befriedigung  menschlicher  Bedürfnisse  zu
dienen,  als  ein  eindeutiger  und  einheitlicher  Tatbestand  anzusehen  ist,  so  läßt  doch
die  Verwirklichung  dieser  Aufgabe  eine  verwirrende  Fülle  von  Möglichkeiten  zu.
Wir  haben  bereits  einen  ersten  Eindruck  von  der  Mannigfaltigkeit  und  Vielgestaltigkeit ­
  der  Betriebsleistungen  erhalten,  als  wir  —  im  1.  Buch  —  die  Betriebe
nach  dem  Gegenstand  (eben  nach  ihren  Leistungen)  eingeteilt  haben:  angefangen
von  den  Handelsbetrieben  und  den  Industriebetrieben  über  die  Verkehrsbetriebe
zu  den  Bankbetrieben.
Wenn  die  Gemeinsamkeit  der  Leistungen  der  Handelsbetriebe  in  der  Zuführung ­
  der  Güter  vom  Hersteller  zum  Verbraucher  (in  der  Überwindung  der  persönlichen, ­
  räumlichen  und  zeitlichen  Trennung  zwischen  Hersteller  und  Verbraucher) ­
  besteht,  so  weist  die  Wirklichkeit  wieder  eine  große  Zahl  verschiedener
Arten  von  Handelsbetrieben  auf,  die  sich  wesentlich  durch  die  Art  ihrer  Tätigkeit,
also  ihrer  Leistungen,  unterscheiden:  der  Großhandel,  der  sich  insbesondere  auf
dem  Gebiete  der  landwirtschaftlichen  und  industriellen  Rohstoffe  weitgehend  gegliedert ­
  hat  und  seine  Aufgabe  durch  geschickte  Ausnutzung  der  Marktlage,  Vorratshaltung ­
  und  Finanzierung  seiner  Lieferanten  oder  Abnehmer  zu  erfüllen  sucht,
aber  auch  bei  den  Fertiggütern  diese  Aufgaben  übernimmt;  der  Kleinhandel,  der
sich  auf  einige  wenige  Waren  beschränkt  oder  viele  Warenarten  zusammenfaßt,
versucht,  den  Verbraucher  zum  Kaufe  anzuregen,  wobei  er  in  mehr  oder  weniger
großen  Räumen  seine  Waren  zur  Schau  stellt,  sich  der  Werbung  und  der  Hilfe
zahlreicher  Angestellten  bedient;  der  Export-  und  Importhandel,  der  über  die
Landesgrenzen  hinweggehend  in  dem  ganzen  Bereich  des  Weltverkehrs  nach  den
besten  Absatz-  und  Bezugsgelegenheiten  sucht  und  dabei  die  Technik  des  zwischenstaatlichen ­
  Nachrichten-,  Waren-,  Zahlungs-  und  Kreditverkehrs  in  seine  Überlegungen ­
  einbeziehen  muß.  (Was  das  bedeutet,  wird  heute  an  der  außergewöhnlichen ­
  Gestaltung  des  zwischenstaatlichen  Waren-  und  Zahlungsverkehrs  deutlich,
wenn  an  Stelle  der  früheren  Ausgeglichenheit  hemmende  Einfuhrbeschränkungen
und  gesetzliche  Regelungen  des  Zahlungsverkehrs  getreten  sind.)
Ähnlich  beim  Industriebetrieb.  Beim  Abbaubetrieb,  der  Rohstoffgewinnung,
kommt  es  auf  das  Abbauprodukt  sowie  auf  Art,  Tiefe  und  Ausdehnung  der  Lagerstätten ­
  (Kohle  oder  Erze)  an.  Hiervon  ist  die  Größe  und  Einheitlichkeit  der  Anlagen ­
  abhängig.  Immer  spielt  die  technische  Seite  und  die  Verwendung  menschlicher ­
  Arbeitskräfte  eine  große  Rolle.  Der  Industriebetrieb  (im  eigentlichen  Sinne)
ändert,  zerlegt,  formt,  baut  die  Rohstoffe  mit  Menschen  und  Maschinen  zu  Gütern
für  die  Weiterverarbeitung  oder  den  Verbrauch  in  vielen  Arten  von  Betrieben  um.
Im  Handwerksbetrieb  ist  alles  auf  die  Person  des  Handwerkers  abgestellt:  die
Größe,  die  Leistung,  das  Verhältnis  zu  den  Mitarbeitern.  In  der  Fabrik  herrscht
die  Maschine,  der  Automat,  die  Apparatur  vor,  verschieden  wieder,  ob  es  sich  um
den  Zusammenbau,  um  die  Stoffveränderung  oder  die  Stoffzerlegung  handelt.
Die  in  dem  Gesetz  zur  Vorbereitung  des  organischen  Aufbaus  der  deutschen  Wirtschaft ­
  (vom  27.  Februar  1934)  vorgesehenen  sieben  großen  Gruppen;  Bergbau,
Metallwaren,  Maschinen,  Steine  und  Erden,  Chemie,  Nahrungs-  und  Genußmittel,
Textil  legen  Zeugnis  von  der  Mannigfaltigkeit  der  von  den  Industriebetrieben
dargebotenen  Leistungen  ab.

1*
        <pb n="10" />
        4

Die  Grundlagen.

Es  ist  für  die  Gestaltung  des  Verkehrsbetriebs  ein  Unterschied,  ob  es  sich  beim
Verkehr  um  Personen,  Güter  oder  Nachrichten  oder  um  alles  zusammen  handelt,
ob  die  Verkehrsleistung  für  einen  Ort,  für  die  Ferne,  auf  der  Straße,  der  Schiene,
auf  dem  Wasser  oder  in  der  Luft  dargeboten  wird.  Immer  ist  die  Aufgabe,  die
dem  einzelnen  Betrieb  in  der  Leistung  gestellt  wird,  verschieden,  sind  verschiedene
Einrichtungen  und  Mittel  erforderlich,  tritt  die  technische,  verwaltende  oder  kaufmännische ­
  Seite  mehr  in  den  Vordergrund.
Der  Bankbetrieb  übernimmt  die  Regelung  und  Ausführung  des  Zahlungsverkehrs. ­
  Die  Kreditgewährung  gegen  Verpfändung  von  Grund  und  Boden  ist  etwas
anderes  als  eine  solche  lediglich  auf  Grund  des  Vertrauens  zu  einer  Person;  das
Effekten-  und  Gründungsgeschäft  erfordert  eine  andere  Einstellung  als  das  Depositengeschäft. ­
  Eine  Sparkasse  ist  nicht  gleichbedeutend  mit  einer  Hypothekenbank, ­
  wenn  sie  (im  Aktivgeschäft)  auch  viele  Ähnlichkeit  mit  ihr  aufweist  —■  und
so  fort:  bei  näherem  Zusehen  löst  sich  „der“  Bankbetrieb  wieder  in  sehr  viele
Arten  von  Bankbetrieben  auf,  die  sich  durch  die  dargebotenen  Leistungen  und
die  erforderlichen  Einrichtungen  wesentlich  voneinander  unterscheiden.
Die  Betriebsleistung,  durch  die  der  Zweck  des  Wirtschaftsbetriebs  verwirklicht
werden  soll,  wird  ihrerseits  wieder  durch  die  Größe  des  Betriebes  bestimmt:
persönliche  Umstände,  verfügbares  Kapital,  Wettbewerb  und  Stand  der  Technik
wirken  auf  die  Größe  ein.  Es  gibt  Arten  von  Leistungen,  die  nur  auf  dem  Wege
des  Kleinbetriebs  oder  des  Großbetriebs  entstehen  können,  andere  wieder,  die  ein
Nebeneinander  von  Klein-  oder  Großbetrieben  ermöglichen.  Von  besonderer  Bedeutung ­
  für  den  Aufbau  und  die  Gestaltung  des  Betriebes  ist  ferner  die  Überlegung,
ob  er  sich  mit  der  Herstellung  eines  einzigen  Gutes  (oder  einer  Gäterart)  oder  mit
zahlreichen  Gütern  beschäftigen  soll,  ob  er  nach  dem  Gesichtspunkt  der  Spezialisation
  (Vereinzelung)  oder  der  Kombination  (Zusammengesetztheit)  aufgebaut  ist.
Im  ersteren  Falle  kann  mit  der  Beschränkung  auf  ein  einzelnes  oder  einige  wenige
Güter  zugleich  eine  Vereinfachung  der  Mittel  und  Arbeitsvorgänge  gegeben  sein
(wobei  der  Wirtschaftsbetrieb  als  Wirtschaft  freilich  leicht  neue  Wettbewerber
erhalten  kann),  während  der  zusammengesetzte  Betrieb,  allein  durch  die  Abstimmung ­
  seiner  einzelnen  Teile,  ganz  anders  aufgebaut  sein  muß  als  der  erstgenannte ­
  Betrieb.  Stellen  wir  zum  Schluß  noch  fest,  daß  die  Erstellung  der  Leistung
unter  Zuhilfenahme  des  Zusammenschlusses  eines  Wirtschaftsbetriebes  mit  einem
oder  mehreren  anderen  vorgenommen  wird,  daß  es  Gelegenheitsgesellschaften,
Konzerne  und  Trusts  gibt,  dann  rundet  sich  das  Bild  von  der  Leistung  ab:  sobald
man  von  dem  abstrakten  Begriff  der  Leistung  den  Sprung  in  die  Wirklichkeit
tut,  stößt  man  auf  eine  Überfülle  von  Einzelheiten,  auf  eine  große  Zahl  verschiedener ­
  Wirtschaften.
Dasselbe  gilt  von  dem  Betrieb,  d.  h.  der  Durchführung  der  Wirtschaftstätigkeit ­
  zum  Zwecke  der  Erstellung  der  beabsichtigten  Leistung;  der  abstrakte  Begriff ­
  Betrieb  verwandelt  sich  in  zahlreiche  Arten  von  Betrieben,  wenn  man  ihn  in
der  Wirklichkeit  sucht.  Der  Verschiedenheit  der  Betriebe  entspricht  eine  Verschiedenheit ­
  der  Mittel  und  Wege,  die  zu  seiner  Gestaltung  verwendet  werden
müssen.  Das  ist  von  entscheidender  Bedeutung  für  die  Gestaltung  des  vorliegenden ­
  Buches:  die  wissenschaftliche  Behandlung  der  tausendfältigen  Mittel  und  Wege
steht  vor  der  schwierigen  Aufgabe  einer  brauchbaren  allgemeingültigen  Aussage.
Die  Möglichkeiten  sind:  Beschreibung  eines  bestimmten  Betriebes  mit  seinen
wahrnehmbaren  Verfahrensweisen  und  Leistungen  oder  Deduktion  auf  Grund
eines  sachverständigen  logischen  Urteils.  In  beiden  Fällen  besteht  die  Gefahr  einer
unzulässigen  Verallgemeinerung  und  die  Aufstellung  von  Sätzen,  die  die  tausendfältige ­
  Wirklichkeit  nicht  richtig  widerspiegeln.  Es  ist  die  Kunst  der  Wissenschaft,
hier  den  richtigen  Weg  zu  finden,  der  durchaus  nicht  immer  der  sog.  goldene  Mittel ­
        <pb n="11" />
        Die  Aufgabe.

5

weg  zu  sein  braucht,  sondern  in  sorgfältiger  Überlegung  jedesmal  gefunden  werden ­
  muß.
3.  Die  Markteinflüsse.  Weitgehende  Beeinflussung  erfährt  die  Erstellung  der
betrieblichen  Leistung  durch  den  Markt  und  die  in  ihm  herrschenden  Wettbewerbsverhältnisse. ­
  Dies  ist  natürlich,  da  jede  betriebliche  Leistung  letztlich  für  den
Markt  bereitgestellt  werden  soll  und  sich  daher  den  vorliegenden  Bedingungen  anpassen ­
  muß.  Aber  diese  Marktvorbedingungen  sind  nicht  festliegend  und  zeitlich
unabänderlich;  sie  verändern  sich  vielmehr,  oft  gerade  unter  dem  Einfluß  der  dargebotenen ­
  Leistungen,  wobei  der  Zeitpunkt  der  Darbietung,  ihr  mengen-  und  wertmäßiger ­
  Umfang,  ihre  Dringlichkeit  und  andere  Gegebenheiten  bestimmend  sind.
Daneben  aber  kommen  von  der  Nachfrageseite  des  Marktes  eigene  Strömungen,
die  sich  aus  fast  allen  Kreisen  des  menschlichen  Gemeinschaftslebens  bilden  und
sich  zu  mehr  oder  minder  starkem  Druck  der  Nachfrage  verdichten:  Aus  der  Mode
etwa  oder  aus  neuen  Verkehrsbedürfnissen,  aus  weltanschaulichen  oder  staatspolitischen ­
  Erwägungen  (wie  etwa  die  Bevorzugung  der  Handarbeit  vor  der  Fabrikware ­
  oder  die  Zurückdrängung  der  Einzelhandels-Großbetriebe  zugunsten  des  selbständigen ­
  Mittelstandes),  aus  mehr  oder  minder  freiwilligem  Wandel  des  Geschmacks ­
  (künstlerische  Einzelfertigung  gegenüber  unpersönlichen  Massenerzeugnissen), ­
  aus  dem  Aufkommen  eines  neuen  Lebensstiles  (etwa  der  Sportbewegung,
die  neuartige  Kleidung  verlangt  und  andere  Anforderungen  an  Nahrung  und
Hygiene  stellt).
Neben  diesen  Marktströmungen  ändern  sich  auch  die  eigentlichen  Grundlagen
des  Marktes  selbst.  Die  Voraussetzungen  eines  allgemeinen,  freien  Wettbewerbs,
wie  sie  der  liberalen  Theorie  und  offenbar  dem  wirtschaftlichen  Zustand  zu  Beginn ­
  der  Entwicklung  der  Industriewirtschaft  entsprachen,  sind  heute  nur  noch
ausnahmsweise  gegeben.  Damals  überwog  der  Handel  und  die  Fertigung  auf  Bestellung ­
  ;  die  notwendigen  Anlagen  waren  Eigentum  einer  Person  oder  einer  verhältnismäßig ­
  kleinen  Gruppe  oder  Familie.  Das  Heß  eine  große  Beweglichkeit
hinsichtlich  der  Preise  zu;  die  Preisbildung  war  nicht  nur  auf  der  Seite  der  Nachfrage ­
  sondern  auch  des  Angebots  weitgehend  frei.
Die  große  Anlagenbedingtheit  der  heutigen  Industrie,  der  Übergang  zur  Fertigung ­
  auf  Vorrat,  die  völlig  auf  den  Empfang  ausreichender  Löhne  angewiesene
Arbeiterschaft  dieser  Industrie,  fast  mehr  noch  aber  die  stürmische  Entwicklung
zur  Kreditverwendung  bei  den  Großunternehmungen  zwangen  zu  möglichst  festen
und  gleichbleibenden  Preisen.  Es  entstanden  die  Marktverbände  der  Unternehmungen ­
  und  die  Zusammenschlüsse  der  Arbeiter;  unmittelbare  Eingriffe  des
Staates  wurden  häufiger  und  immer  einschneidender.  Daneben  trat  die  mittelbare
Einwirkung  öffentlicher  Körperschaften  durch  Schaffung  eigener  Wirtschaftsbetriebe. ­

Doch  nicht  in  allen  Zweigen  der  Wirtschaft  ist  diese  Entwicklung  gleich  stark
gewesen  oder  gleich  weit  gediehen.  Wo  besondere  Güteleistungen  erstellt  werden
oder  wo  der  Abnehmer  eine  Vielzahl  von  Wünschen  in  bezug  auf  Art,  Größe  und
Güte  hat,  ist  kein  Raum  für  Bindungen  mit  den  Mitanbietern  gegeben.  Oder  aber,
da  ein  Ausgleich  durch  billigere  Preise  nicht  mehr  möglich  war,  die  Nachfragenden
weichen  in  andere  Bedarfsgebiete  aus,  Ersatzleistungen  werden  geboten,  neue
Wettbewerber  treten  auf  und  bieten  billiger  an.  Natürlich  spielen  hier  weitere
Ursachen  herein:  die  Schwierigkeit,  Ersatzstoffe  oder  Dienste  überhaupt  darzustellen ­
  oder  die  notwendigen  Kapitalien  aufzubringen,  Rohstoff-  oder  Patenthindernisse ­
  u.  a.
Weiter  aber  werden  durch  Marktverbände  auch  in  anderer  Hinsicht  schwerwiegende ­
  Veränderungen  hervor  gerufen.  Sowohl  das  wirtschaftliche  Denken  als
auch  das  daraus  folgende  Handeln,  und  zwar  von  der  unternehmerischen  Tätigkeit
        <pb n="12" />
        6

Die  Grundlagen.

bis  herunter  zu  Einzelheiten  kaufmännischer  Arbeit  werden  umgestaltet.  Die  Ausschaltung ­
  des  Verlustrisikos,  wie  sie  als  Übertreibung  des  von  allen  vorsichtigen
Wirtschaftern  gehegten  Wunsches  der  Risikobeschränkung  in  den  meisten  Marktverbänden ­
  erstrebt  wird,  verführt  leicht  zum  Rentnerstandpunkt  und  zerstört
so  die  eigentlich  unternehmerischen  Vorzüge  der  leichten  und  schnellen  Anpassungsfähigkeit ­
  an  gegebene  Tatsachen  und  Entwicklungen.  Ferner  werden  bestimmte ­
  unternehmerische  Tätigkeiten  aus  ihrem  unmittelbaren  Wirkungsbereich
herausgenommen  und  auf  Verbandsstellen  übertragen,  so  etwa  bei  Syndikaten  der
Absatz,  bei  Einkaufsgemeinschaften  die  Beschaffung  und  bei  sonstigen  Gemeinschaftsstellen ­
  die  Buchführung,  die  Materialprüfung,  die  Normung  und  Typisierung, ­
  die  Spezialisierung,  die  Schaffung  von  Einheitsmarken  oder  Durchführung
gemeinsamer  Werbung  u.  ä.  Das  sind  erhebliche  Beschränkungen  in  der  technischen ­
  und  kaufmännischen  Entschlußfreiheit,  ganz  abgesehen  von  den  Umstellungen ­
  im  Herstellungsgang  (etwa  bei  der  Spezialisierung)  und  in  der  kaufmännischen
Geschäftsführung  überhaupt.
Endlich  wird  die  Rechnungslegung  beeinflußt:  Die  Zahl  der  Konten  verringert
sich,  da  statt  mit  den  vielen  Einzelkunden  nur  mit  der  Verbandsverkaufsstelle  abgerechnet ­
  wird.  Eine  Trennung  in  verbandsfremde  und  Verbandsgeschäfte  wird
nötig,  die  Vertreter  fallen  ganz  oder  teilweise  weg,  Kontrollen  werden  eingerichtet
und  unter  Umständen  wieder  besondere  Maßnahmen  zu  ihrer  Umgehung  getroffen.
Die  Unmöglichkeit,  auf  dem  Markt  durch  billige  Preise  oder  bessere  Erzeugnisse
vorwärts  zu  kommen,  läßt  das  Augenmerk  auf  die  Erzielung  von  Vorteilen  innerhalb ­
  des  Kartells  gerichtet  sein:  Der  Wirtschafter  wird  zum  Verbandspolitiker,
der  alle  Schwächen,  Unklarheiten  und  Unvollständigkeiten  juristischer  Abmachungen ­
  zu  erkennen  und  auszunutzen  trachtet.  Andererseits  geht  der  gemeinsame
Absatz  durch  das  Verbandsbüro  durchaus  nicht  immer  nach  kaufmännischen  Gesichtspunkten ­
  vor  sich;  der  Verkauf  verfilzt,  bürokratisiert,  da  ja  ein  Aufspüren
und  Werben  nur  noch  Sinn  hat,  um  solche  Kunden  zu  erhalten,  die  sich  vorher  in
anderen  Geschäftszweigen  eindeckten  oder  überhaupt  noch  nicht,  mangels  wirklich
oder  vermeintlich  zu  geringer  Kaufkraft,  zu  den  Abnehmern  zählten.
Neuerdings  sind,  durch  besondere  Notumstände  hervorgerufen,  scharfe  Staatseingriffe
notwendig  geworden,  die  sich  zum  Teil  auf  freiwilligen  Maßnahmen  der  Kartelle  aufbauen.  So
sind  etwa  Neubauverbote,  wie  sie  jetzt  in  vielen  Geschäftszweigen  erlassen  werden,  schon
früher  zur  Bekämpfung  der  Übererzeugung  von  einzelnen  Verbänden  erlassen  worden.  Die
Überwachung  der  Rohstoffeinkäufe,  soweit  sie  aus  dem  Auslande  erfolgen,  wie  auch  die  völlige
Umstellung  der  Zahlungstechnik  durch  die  Devisengesetzgebung,  die  Verwendungsbeschränkungen ­
  für  bestimmte  Rohstoffe  und  Fertigerzeugnisse  wie  auch  der  Zwang  zur  gemeinsamen
Aufnahme  neuer  Erzeugungen  (Pflichtgemeinschaft  des  Braunkohlenbergbaus  zur  Herstellung
synthetischen  Benzins)  sind  Beispiele  für  Einflüsse  auf  die  Leistungsdarbietung,  wie  sie  durch
besondere  Marktumstände  notwendig  geworden  sind.
4.  Die  gesetzlichen  Eingriffe.  Neben  den  vorerwähnten  Einflüssen,  die  sich  aus
der  Lage  und  Verfassung  des  Marktes  für  die  Einstellung  und  Darbietung  der
betrieblichen  Leistungen  ergeben,  greifen  nun  noch  als  oberste  Stellen  die  gesetzgebenden ­
  Körperschaften  ein.  Durch  Erlaß  von  Gesetzen,  deren  Auslegung
nach  der  Verkehrsauffassung  oder  sonstigen  zeitgemäßen  Meinungsströmungen
durch  oberste  richterliche  Stellen,  wie  Reichsgericht,  Reichsfinanzhof,  Reichsoberhandelsgericht, ­
  Kartellgericht  u.  a.  erfolgt,  durch  Verordnungen  der  staatlichen ­
  Organe  und  der  Sicherheitsbehörden,  durch  Verfügungen  und  Entscheidungen ­
  der  Staats-  und  Gemeindeverwaltungen  wird  die  staatliche  Willensbildung
auf  die  Betriebe  übertragen.
Die  Art  und  Häufigkeit  ist  naturgemäß  abhängig  von  der  jeweils  herrschenden
Staatsauffassung  (autoritär  oder  liberal),  von  der  Staatsform  (Demokratie,  Monarchie), ­
  der  Finanzlage  (Steuern  und  Abgaben)  und  der  weltwirtschaftlichen  und
        <pb n="13" />
        Die  Aufgabe.

7

binnen  wirtschaftlichen  Entwicklung,  welche  die  äußere  und  innere  Handels-,
Industrie-  und  Gewerbepolitik  bestimmt  (Devisen-  und  Zollpolitik,  Rohstoffbewirtschaftung, ­
  Kontingentierung,  Fabrikationseingriffe,  etwa  in  der  Margarineherstellung ­
  u.  a.).  Auch  nach  der  Größe  der  Betriebe  (nach  Arbeiterzahl  oder
Kapitalausstattung),  der  Betriebsart  (Handwerk,  Industrie,  Handel,  Bank  u.  a.),
der  Betriebsform  (Einheitspreis-  und  Massenversandgeschäfte,  Bau-  und  Zwecksparkassen), ­
  ja  sogar  nach  der  Betriebstechnik  (Maschinenverbot  im  Zigarrengewerbe) ­
  sind  die  Eingriffe  des  Gesetzgebers  verschieden.  Endlich  sind  die  Zusammenschlüsse ­
  der  Betriebe  (Kartellgesetzgebung)  und  der  Arbeiterschaft  sowie
alle  Beziehungen  zwischen  Betriebsinhabern  und  Mitarbeitern  seit  jeher  Ziel  und
Gegenstand  gesetzlicher  Beeinflussung  gewesen  (so  die  Sozialgesetzgebung,  Gesetz
zur  Ordnung  der  nationalen  Arbeit,  Arbeitsgerichtsgesetz,  Betriebsrätegesetz).
Natürlich  sind  von  den  zahllosen  Einwirkungsbereichen  des  Staates  über  die
Gesetzgebung  und  sonstige  Rechtsordnung  hier  nur  die  von  Belang,  die  sich  unmittelbar ­
  auf  die  Erstellung  und  Darbietung  der  betrieblichen  Leistung  auswirken. ­
  Aber  auch  sie  können  wegen  ihrer  großen  Zahl  nur  andeutungsweise  angegeben ­
  werden,  um  zu  zeigen,  mit  welchen  Einflußbereichen  bei  der  betrieblichen
Arbeit  gerechnet  werden  muß.
So  werden  etwa  bestimmte  Formen  der  Rechnungslegung  und  der  Prüfung  vorgesehen
(Vorschriften  über  Buchführung  und  Bilanzierung,  Gliederung  und  Zeiträume  der  Veröffentlichung ­
  des  Rechnungsabschlusses,  Prüfung  des  Abschlusses  durch  besonders  bestellte  Wirtschaftsprüfer ­
  bei  Aktiengesellschaften  u.  a.),  oder  es  wird  die  Zusammensetzung  der  Aufsichtsorgane ­
  näher  Umrissen  (§§  243,  245  HGB.,  §  36  QenGes.).  Bis  in  geringste,  aber  darum  nicht
unwichtige  Kleinigkeiten  wirken  sich  die  gesetzlichen  Vorschriften  aus:  so  ist  etwa  die  Einführung ­
  der  Durchschreibebuchführung  mit  ihren  vielfachen  arbeitstechnischen  Vorzügen
lange  Zeit  durch  die  Bestimmung  des  HGB.,  daß  „die  Bücher  gebunden  und  Blatt  für  Blatt
mit  fortlaufenden  Zahlen  versehen  sein“  sollen  (§43  HGB.),  erschwert  worden;  erst  einige
Handelskammer-Gutachten  und  darauf  fußende  Gerichtsentscheidungen  brachten  eineÄnderung.
  Auch  die  langjährige  Aufbewahrungsfrist  der  Handelsbücher  und  der  Korrespondenz
(§44  HGB.),  sogar  der  Belege,  Rechnungen,  Frachtbriefe,  Quittungen  usw.  (§  162,6  RAO.)
hat  bedeutsame  Wirkungen  auf  die  Arbeitsweise.
Für  bestimmte  Betriebe,  etwa  Buchdruckereien  und  Schriftgießereien,  Getreidemühlen,
Bleihütten,  chemische  und  Zigarrenfabriken  und  viele  andere  bestehen  aus  besonderen  Gründen ­
  Schutz-  und  Anordnungsvorsohriften  1t.  Gewerbeordnung  und  anderen  Bekanntmachungen ­
  ;  Polizei  Vorschriften  können  die  Errichtung  von  Betrieben  in  geschlossenen  Ortsteilen  ganz
verbieten,  unter  Umständen  aus  Gründen  der  Bau-  und  Siedlungsplanung,  meist  aber  wegen
Lärm-,  Abwässer-,  Abdampf-  oder  Staubstörungen.  Als  ein  Beispiel  sei  der  Bergbau  genannt, ­
  der  durch  die  Berggesetze  der  einzelnen  Länder  in  Bau  und  Betrieb  (Sicherung  der
Schächte  und  Grubenbaue,  Beschränkung  der  Arbeitszeit,  Ausschluß  von  jugendlichen  Arbeitern ­
  und  Frauen,  laufende  Beaufsichtigung  durch  die  Bergbehörde)  weitgehend  beeinflußt
wird.  Doch  auch  alle  übrigen  Gewerbezweige,  für  welche  die  Bestimmungen  der  Gewerbeordnung ­
  gelten,  unterliegen  der  staatlichen  Aufsicht  durch  besondere  Gewerbeaufsichtspersonen, ­
  welche  vor  allem  die  gesetzlichen  Arbeiterschutzmaßnahmen  zu  überwachen  und  auf
Abstellung  von  Übelständen  zu  dringen  haben.  Allein  die  große  Zahl  der  erlassenen  Verordnungen ­
  und  Gesetze  über  den  Schutz  der  Arbeitenden  und  die  Ausgestaltung  der  Arbeitsplätze
und  Nebenräume,  über  die  Regelung  der  Arbeitszeit  und  der  Entlohnung  (Verbot  der  Naturalentlohnung ­
  !)  macht  eingehende  Kenntnisse  bei  der  Führung  und  Ausgestaltung  eines  Wirtsohaftsbetriebes
  erforderlich.
Weiter  gelten  einschneidende  Vorschriften  für  die  Anzahl  der  Arbeiter  und  Angestellten;
Verbot  der  Kinderarbeit  in  Betrieben  über  10  Personen  (§§  134,  135  GO.),  Bestimmungen  über
jugendliche  und  weibliche  Arbeitnehmer,  die  Beschäftigung  von  Schwerbeschädigten  (Ges.  vom
12.  Januar  1923  und  8.  Juli  1926)  und  Ausländern  (Verordnung  vom  2.  Januar  1926).  Daneben ­
  wird  die  Form  der  Einstellung  (so  die  Abgabe  der  Steuerkarte,  der  Quittungskarte  der
Invaliden-  und  Angestelltenversicherung,  des  Arbeitsbuches  bei  Jugendlichen  [neuerdings  bei
allen  Arbeitnehmern]  oder  der  Abgangsbescheinigung,  die  Aushändigung  bestimmter  Papiere,
wie  der  Arbeitsordnung  [nach  §  134e  GO.])  geregelt.  Selbst  für  Heimarbeiter  sind  besondere
Sohutzmaßregeln  getroffen:  Ausliegen  der  Stückverdienstsätze  in  den  Arbeitsausgaberäumen,
Ausstellung  von  Lohnbüchern  und  Arbeitszetteln,  Schutz  gegen  unnötigen  Zeitverlust  bei
Entgegennahme  und  Ablieferung  der  Arbeit;  bei  Bedarf  kann  sogar  die  Einrichtung  von  Betriebsstätten ­
  polizeilich  angeordnet  und  eine  bestimmte  Regelung  des  Betriebs  getroffen  werden.
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        8

Die  Grundlagen.

In  vieler  Hinsicht  greift  die  Steuergesetzgebung  noch  stärker  in  die  betriebliche  Arbeitsgestaltung ­
  ein  als  die  übrigen  Reohtsge  biete:  Die  Biersteuern  beispielsweise  haben  nach  Form
und  Höhe  mehrfach  umwälzend  auf  die  Brauereitechnik  und  die  Herstellungs-  und  Absatzorganisation ­
  eingewirkt,  ganz  abgesehen  von  den  Vorschriften  über  die  Führung  bestimmter
Bücher  über  die  handelsrechtlichen  Vorschriften,  hinaus:  Zuckerbuch,  Sudbuch,  Biersteuerbuch, ­
  Haustrunkverzeichnis  zur  mengenmäßigen  Überwachung.  Filialsteuern  führen  zur  Auflösung ­
  ganzer  Verkaufsnetze,  Art  und  Auslegung  der  Umsatz-  und  Kapitalverkehrssteuem
zur  Änderung  des  Konzernaufhaus,  Stempelsteuern  (z.  B.  der  Bestellscheine)  zur  Umwälzung
des  Vordruckwesens  oder  sogar  der  ganzen  Einkaufs-  und  Bestelltechnik,  Fusionssteuern  wirken ­
  auf  das  Zustandekommen  und  Lösen  von  Betriebszusammenfassungen  ein.  (Vgl.  hierzu
A.  Siegert:  Der  gestaltende  Einfluß  der  Steuern  auf  Produktionstechnik  und  Betriebsorganisation, ­
  1935.)
Das  Gesetz  über  die  Wirtschaftswerbung  mit  seinen  weitgehenden  Auswirkungen  greift  tief
in  die  Werbungstätigkeit  ein,  ist  natürlich  besonders  für  das  Druckerei-  und  Verlagsgewerbe
bedeutsam  und  hat  hier  viele  Verschiebungen  gebracht.  Bei  Banken  und  Außenhandelsfirmen
wirken  besonders  die  Devisen-  und  Rohstoffüberwachungsverordnungen  und  Gesetze  umwälzend ­
  auf  die  innere  Gestaltung  der  Arbeit,  besonders  auf  die  Formular-  und  Zahlungstechnik, ­
  ganz  abgesehen  davon,  daß  bei  den  Import-  und  Exportfirmen  die  Art  des  Ein-  und  Verkaufs ­
  völlig  verändert  wird  (oft  sind  heute  über  20  Arbeitsgänge  und  entsprechend  viel  Formulare ­
  notwendig,  um  den  bei  einem  einzigen  Auftrag  nötigen  Behördenverkehr  zu  bewältigen).
Sehr  weitgehend  sind  die  Auswirkungen  der  Tätigkeit  der  im  Zusammenhang  mit  der
Devisenknappheit  Deutschlands  errichteten  25  Überwachungsstellen  für  Rohstoffe  und  Fertigwaren. ­
  Von  einzelnen  Überwachungsstellen  sind  Anordnungen  über  die  beschränkte  Verwendung ­
  ausländischer  Rohstoffe  und  Halbwaren  ergangen,  welche  durch  einheimische  Stoffe
ersetzt  werden  mußten.  Die  betroffenen  Betriebe  müssen  sich  in  ihren  Herstellungs-  und  Bearbeitungsverfahren
  darauf  umstellen,  was  einschneidende  Änderungen  mit  sich  bringt.  Es  sei
die  Ersetzung  des  Kupfers  durch  Aluminium  in  der  Elektroindustrie,  die  Verwendung  inländischer ­
  Gerbstoffe  bei  der  Lederherstellung,  die  Verarbeitung  von  Kunstwolle  und  Kunstfasern ­
  in  der  Textilindustrie  erwähnt;  durch  die  andersgearteten  technischen  Eigenschaften
wird  die  Verarbeitungstechnik  zur  Umstellung  gezwungen,  wird  die  Anschaffung  anderer  Maschinen ­
  erforderlich,  muß  die  Gestaltung  der  Fertigerzeugnisse  geändert  werden  (vgl.  die
weiteren  Ausführungen  in  A  III).
Ganze  Gebiete  werden  ausgeschaltet  (fahrende  Verkaufsfirmen  des  Kleinhandels,  z.  B.  das
Migrossystem  in  Berlin)  oder  zum  mindesten  stark  behindert  (Warenhäuser,  Kleinpreisgeschäfte,
Versand-  und  Großfilialbetriebe).
Kurz:  es  ist  festzustellen,  das  hinter  der  betrieblichen  Leistung  eine  ungeheure ­
  Vielzahl  von  gesetzlichen  Maßnahmen  und  Unwägbarkeiten  steht,  die
zwar  im  einzelnen  nicht  sämtlich  zur  Darstellung  kommen  können,  aber,  im
Hintergrund  stehend,  doch  für  das  Verständnis  der  betrieblichen  Arbeit  begriffen ­
  werden  müssen.

II.  Die  Betriebsarbeit.
1.  Vorbemerkung.  Unter  Arbeit  wird  im  Schrifttum  verstanden:  jede  menschliche ­
  Kraftleistung,  die  die  Erreichung  eines  äußeren  Erfolges  zum  Ziele  hat,  oder
jede  menschliche  Tätigkeit,  die  ihren  Zweck  außer  sich  selbst  hat  (Bücher).  Nach
der  letzteren  Auffassung  unterscheidet  sich  die  Arbeit  vom  bloßen  Spiel  (das  auch
eine  Kraftäußerung  oder  Tätigkeit  in  sich  schließt)  dadurch,  daß  beim  Spiel  der
Zweck  in  der  Tätigkeit  selbst,  eben  im  Spiel,  liegt.  Die  Zwecke,  denen  die  Tätigkeit
zu  dienen  bestimmt  ist,  können  freilich  sehr  verschieden  sein.  So  liegt  Arbeit  in
diesem  Sinne  vor,  wenn  der  Spaziergänger  etwas  für  seine  Gesundheit  tut,  die  Berufsspielerin ­
  im  Spielsaal  ihren  Lebensunterhalt  zu  verdienen  sucht,  der  Maler
ein  Gemälde  fertigstellt,  der  Arzt  seinen  Beruf  ausübt  oder  der  Gelehrte  ein  Buch
schreibt.  Die  Tätigkeit,  die  die  Wirtschaft  erfordert  und  sich  im  Betriebe  vollzieht,
ist  die  Betriebsarbeit,  gewöhnlich  auch  Arbeit  schlechthin  genannt.  Im  folgenden
ist  immer  die  Betriebsarbeit  gemeint,  wenn  von  Arbeit  schlechthin  die  Rede  ist.
Man  erkennt  aus  dieser  Begriffserklärung,  daß  die  Arbeit  so  alt  (und  notwendig)  ist  wie
die  Wirtschaft,  und  sie  solange  einen  wichtigen  Bestandteil  des  menschlichen  Lehens  ausmaoht,
als  nicht  wieder  ein  Paradies  auf  Erden  kommt.  Man  darf  allerdings  nicht  übersehen,  daß  sich
die  Notwendigkeit  der  Arbeit  nur  auf  die  Menschen  als  solche  bezieht  und  nicht  unbedingt  für
        <pb n="15" />
        Die  Betriebsarbeit.

9

jeden  einzelnen  Menschen  gegeben  ist.  Auch  abgesehen  von  den  Nicht-Arbeitsfähigen  (Kindern, ­
  Kranken,  Greisen)  hat  es  zu  allen  Zeiten  und  bei  allen  Völkern  Menschen  gegeben,  die
es  durchaus  verstanden  haben,  die  Notwendigkeit  (und  die  Last)  des  Arbeitens  mehr  oder  weniger ­
  auf  andere  Gattungsgenossen  abzuwälzen,  wie  überhaupt  die  Menschen  in  den  verschiedenen ­
  Zeitaltern  eine  verschiedene  Stellung  zu  der  Arbeit  eingenommen  haben.  Man
denke  nur  an  die  eigenartige  Arbeitsteilung  zwischen  Mann  und  Frau  bei  den  Naturvölkern,
wo  die  Frau  die  eigentliche  Wirtsohaftsarbeit  verrichtete  und  der  Mann  sich  der  Jagd  widmete,
in  den  Krieg  zog  oder  die  Stammesangelegenheiten  besorgte.  Oder  an  die  weit  verbreitete  Erscheinung ­
  der  Sklavenarbeit,  die  sich  nicht  nur  auf  Muskeltätigkeit  bezog,  vielmehr  auch  geistiger ­
  oder  künstlerischer  Art  sein  konnte.  Die  Herrenvölker  des  Altertums  verachteten  die
Arbeit;  sie  empfanden  sie  als  einen  Fluch,  der  auf  dem  Menschengeschlecht  lastete,  eine  Auffassung, ­
  die  noch  heute  bei  vielen  Völkern  anzutreffen  ist.
Eine  grundsätzliche  Änderung  brachte  das  Christentum,  indem  es  die  Arbeit  als  eine  Bewährung ­
  vor  Gott  erklärte;  diese  Auffassung  erfährt  in  den  Klöstern  des  beginnenden  Mittelalters ­
  ihre  höchste  Vollendung:  die  Arbeit  wird  zum  Gottesdienst.  Die  Reformation  gibt  diese
starre  Bindung  wieder  frei,  und  der  Calvinismus  sieht  in  dem  Erfolg  der  Arbeit  die  eigentliche
Bewährung  vor  Gott.  Damit  rückt  die  Arbeit  zum  Selbstzweck  empor;  im  Kapitalismus  wird
der  Mensch  der  Arbeit  untergeordnet  (Esohmann).  Die  Freude  an  der  Arbeit  ist  hier  nur  bei
wenigengeblieben;  die  alte  Auffassung  vom  Fluch  der  Arbeit  bricht  wieder  hervor.  Indem
der  Nationalsozialismus  die  Politik  zum  Schicksal  erklärt,  die  Wirtschaft  der  Politik  unterstellt, ­
  erhält  die  Arbeit  einen  übergeordneten  Sinn:  Dienst  an  der  Volksgemeinschaft.  Der  Nationalsozialismus ­
  verkündet  das  Recht  auf  Arbeit,  das  er  durch  seine  Maßnahmen  zur  Bekämpfung ­
  der  Arbeitslosigkeit  zu  verwirklichen  trachtet.  Die  Arbeit  erhält  dadurch  einen
neuen  Wert:  die  beglückende  Befriedigung  aus  der  Arbeit  wird  nicht  mehl  allein  in  der  Arbeit
selbst  empfunden,  sondern  auch  in  Verbindung  mit  der  Volksgemeinschaft  gebracht.  „Die
Arbeit  ist  die  dynamische  Kraft  des  Lehens“  (Mönckmeier).
Angesichts  dieser  Bedeutung  der  Arbeit  für  den  einzelnen  Menschen,  den  Wirtsohaftsbetrieb
  wie  für  die  Volksgemeinschaft  kann  es  nicht  wundernehmen,  wenn
der  Arbeit  eine  besondere  wissenschaftliche  Behandlung  und  ein  ausführliches
Schrifttum  zuteil  wird.  So  ist  eine  eigene  Arbeitswissenschaft  entstanden,  die  von
der  Arbeit  als  solcher  ausgeht,  ihr  Wesen,  Vorkommen  und  ihre  Eigentümlichkeiten ­
  untersucht  und  ihre  Bedingtheiten  und  Ausstrahlungen  nach  allen  Richtungen ­
  des  menschlichen  Gemeinschaftslebens  hin  verfolgt.
über  das  umfangreiche  Gebiet,  das  die  Arbeitswissenschaft  zu  überspannen  versucht,
gibt  die  Anzeige  über  das  Erscheinen  eines  Handbuchs  der  Arbeitswissenschaft  interessanten
Aufschluß.  So  enthalten:  Band  I  und  II  die  medizinischen  Grundlagen  der  Arbeit,  die  Psychologie ­
  der  Arbeit,  die  Fertigungslehre  (!),  die  Arbeitspädagogik,  das  Arbeitsrecht,  die  Wirtschaftslehre ­
  der  Arbeit,  die  Philosophie  der  Arbeit  —  insgesamt  2612  Seiten;  Band  III:  Die
Arbeitsmedizin  umfaßt  die  Anatomie  und  Physiologie  der  Arbeit,  Arbeitshygiene  und  Arbeiterschutz, ­
  Pathologie  und  Therapie  der  Arbeit;  Band  IV:  Handbuch  psychoteohnischer  Eignungsprüfungen ­
  ;  Band  V:  Objektspsychotechnik:  Arbeits-  und  Berufspsychologie,  Psychotechnik  der
Organisation  in  Fertigung,  Verwaltung,  Werbung,  Psychotechnik  der  Menschenwirtsohaft  —
bei  diesem  Unikum  von  Wort-  (und  Sach-)bildung  wollen  wir  Schluß  machen  und  nur  noch
feststellen,  daß  das  Handbuch  allein  über  6000  Seiten  stark  ist.  (Fürwahr:  eine  gewaltige  Arbeit ­
  sowohl  von  seiten  der  Verfasser  als  auch  auf  seiten  der  Leser!)  Man  erkennt  aus  der  Inhaltsübersicht ­
  zugleich  das  System  der  Arbeitswissenschaft:  Zusammenfassung  aller  auf  die  Arbeit ­
  bezüglichen  Tatsachen,  Vorgänge,  Maßnahmen  und  Wirkungen  und  Heranziehung  aller
Wissenschaftsgebiete,  die  mit  der  Arbeit  irgendwie  Zusammenhängen.  Zu  letzteren  gehört
auch  die  Wirtschaftslehre;  sie  erscheint  hier  als  ein  kleiner  Unterteil  der  Arbeitswissenschaft.
Demgegenüber  gehen  wir  in  der  Wirtschaftslehre  von  dem  Wirtschaftsbetrieb
aus:  in  diesem  erscheint  die  Arbeit  als  ein  wichtiges  Mittel  des  Wirtschaftens,  also
des  Betriebs.  Wenn  daher  im  folgenden  weiter  von  Arbeit  die  Rede  ist,  so  geschieht
dies  in  Zuordnung  der  letzteren  zum  Betrieb  (oder,  wie  man  auch  sagt:  vom  Betriebe ­
  aus  gesehen,  womit  jedoch  keinerlei  Beengung  in  den  Aussagen  verbunden
zu  sein  braucht).
In  dem  Schrifttum  der  Wirtschaftslehre  ist  es  üblich,  verschiedene  Arten  der
Betriebsarbeit  zu  unterscheiden;  So  gliedert  z.  B.  Philippovich  die  Arbeit  in:
1.  die  auf  den  Wirtschaftsplan  gerichtete,  2.  die  leitende  technische  (eigentlich
technische),  kaufmännische  oder  ordnende  und  3.  die  ausführende  Arbeit.  Bei
Julius  Wolf  finden  wir  folgende  Gliederung:  1.  die  schöpferische,  vornehmlich
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        10

Die  Grundlagen.

auf  „technische  Ideen“  gerichteten  Inhalts  (Erfinder,  Entdecker),  2.  die  dispositive ­
  (Arbeit  der  Arbeitsorganisation  und  Leitung,  Unternehmerarbeit),  3.  die
exekutive,  die  des  Arbeiters  im  engeren  Sinne,  und  4.  die  automatische  (unter  Verzicht ­
  auf  jedes  geistige  Element).
So  wichtig  und  notwendig  diese  Unterscheidungen  sind,  wenn  man  die  Arbeit
in  den  Wirtschaftsbetrieben  praktisch  gestalten  (und  ihr  Wesen  wissenschaftlich
erfassen)  will,  so  wollen  wir  uns  doch  an  dieser  Stelle  nicht  weiter  mit  ihren
Einzelheiten  beschäftigen  (sondern  einstweilen  nur  von  ihnen  Kenntnis  nehmen).
Wir  gehen  im  folgenden  den  Weg,  zunächst  die  Betriebsarbeit  als  solche  zu  erkennen ­
  und  zu  bestimmen.  Wir  zielen  hierbei  auf  den  Begriff  (und  Inhalt)  der
kaufmännischen  Arbeit  ab,  die  uns  in  diesem  Buch  in  erster  Linie  angeht.  Wenn
wir  hierbei  auch  dem  anderen  Teil  der  Betriebsarbeit,  der  technischen  Arbeit,
Beachtung  schenken,  so  hat  das  folgende  Gründe:  Weder  der  Begriff  der  technischen ­
  noch  der  der  kaufmännischen  Arbeit  steht  eindeutig  fest;  die  technische
und  kaufmännische  Arbeit  gehen  (selbst  wenn  sie  begrifflich  getrennt  sind)  in  der
Praxis  häufig  ineinander  über  oder  bedingen  sich  gegenseitig;  es  müssen  daher  die
Personen,  die  sich  mit  der  kaufmännischen  Arbeit  beschäftigen,  mehr  oder  weniger
eingehend  auch  über  die  technische  Arbeit  Bescheid  wissen;  endlich  können  gewisse ­
  Formen,  Verfahren  und  Maßnahmen,  die  auf  dem  einen  Gebiet  zu  Hause
sind,  auf  das  andere  Gebiet  übertragen  werden  —  oder  auch  nicht,  dann  ist  es  gut,
die  besonderen  Bedingungen  und  Voraussetzungen  hierfür  zu  kennen.  Naturgemäß ­
  wird  die  technische  Arbeit  im  folgenden  nur  insoweit  behandelt,  als  es  zu
ihrem  Verständnis  und  als  Ergänzung  für  die  kaufmännische  Arbeit  erforderlich  ist.
Die  Gestaltung  der  Arbeit  durch  den  Menschen  und  für  den  Menschen  wird  im
Hauptteil  C:  Die  Betriebsorganisation  dargestellt,  wo  auch  die  einzelnen  Arten
der  Arbeit  (obige  Unterscheidungen)  zu  ihrem  Recht  kommen.  Vorher  wollen
wir  uns  im  Hauptteil  B  mit  dem  Menschen  im  Betrieb  beschäftigen.
2.  Die  technische  Arbeit.  Wir  wollen  die  Eigenart  der  technischen  Arbeit  auf
drei  Gebieten  verfolgen:  als  landwirtschaftliche,  bergbauliche  und  gewerbliche
Arbeit.
a)  Der  landwirtschaftliche  Betrieb  will  dem  Boden  Früchte  abgewinnen.  Er  bearbeitet  die
Erdoberfläche  durch  Pflügen,  Düngen,  Bewässern,  Brachen  und  Säen  in  der  Absicht,  die  Naturkräfte ­
  so  zu  leiten,  daß  der  Boden  die  gewünschten  Erzeugnisse  hervorbringt.  Ähnlich  liegt
es  bei  der  mit  der  Landwirtschaft  in  der  Regel  verbundenen  Viehzucht.  Kennzeichnend  ist
also  die  Bearbeitung  der  Erdoberfläche,  die  Arbeit  am  Boden,  die  Wartung  und  Pflege  der
Tiere  und  weitgehende  Abhängigkeit  von  den  Naturkräften.  Dazu  kommt,  daß  die  Arbeit
selbst  wieder  von  der  Art  des  Bodens  abhängig  ist,  daß  sie  weitgehend  vom  Klima  und  Wetter
bedingt  ist  und  sich  zu  gewissen  Zeiten  zusammendrängt.
Die  Beschaffenheit  des  Bodens,  dessen  Güte  im  Hinblick  auf  die  Ergebnisse  sehr  verschieden ­
  ist,  beeinflußt  die  Art  der  Acker-,  Wiesen-  und  Waldnutzung.  Die  wechselnde  Güte  der
Weiden  und  Felder  zwingt  zur  Änderung  der  Betriebsführung,  für  die  sich  besondere  Systeme
nach  jahrhundertelanger  Übung  herausgehildet  haben.  Verschlechterte  oder  verbesserte
Wegeverhältnisse  oder  veränderte  Marktlagen  bedingen  Verschiebungen  zwischen  Wald-  und
Landwirtschaft.  Wärme-  und  Niederschlagsverhältnisse  sind  in  stärkster  Weise  bestimmend
für  die  Art  und  die  Einteilung  der  Arbeit,  welche  durch  ungünstige  zeitliche  Aufeinanderfolge
gekennzeichnet  ist.  Aus  diesen  Gründen  ist  eine  Arbeitsteilung  sehr  erschwert  und  auch  eine
Gliederung  nur  bedingt  und  zeitweilig  möglich,  so  daß  die  daraus  entspringenden  großen  Vorteile ­
  nicht  voll  ausgenutzt  werden  können.  Aber  nicht  nur  eine  Arheitsgliederung  ist  unmöglich, ­
  sondern  auch  einer  Beschränkung  auf  einzelne  Erzeugnisse  sind  durch  die  Natur  enge
Grenzen  gesetzt,  da  eine  Ausnutzung  der  Bodenkräfte  durch  verschiedenartige  und  wechselnde
Bebauung  sehr  viel  besser  gelingt  als  durch  einseitige  und  dauernde  Erzeugung  eines  einzigen
Gutes,  ganz  abgesehen  von  dem  größeren  Wagnis  durch  pflanzliche  und  tierische  Schädlinge
sowie  Mißernten  bei  Einheitsbehauung.
Ganz  allgemein  ist  die  landwirtschaftliche  Arbeit  einer  Einwirkung  durch  rationelle  Verfahren ­
  weniger  zugänglich,  obwohl  sie  in  letzter  Zeit  mit  Erfolg  zur  Anwendung  gebracht  wurden: ­
  Zum  Beispiel  künstliche  Regen-  und  Bewässerungsanlagen,  Bodenbeheizung,  Bodenverbesserung ­
  durch  Schlick-  oder  Moorzugahe,  Erhöhung  der  Zahl  der  anfallenden  Eier  durch
        <pb n="17" />
        I  ■  I

Die  Betriebsarbeit.

11

zweckmäßige  künstliche  Stallbeleuchtung.  Das  zeitliche  Nacheinander  der  landwirtschaftlichen ­
  Arbeit  kann  nicht  in  ein  Nebeneinander  verwandelt  werden,  da  der  organische  Wachstumsvorgang ­
  einer  zeitlichen  Beeinflussung  nicht  zugängig  ist.  Daher  ist  auch  eine  Verwendung ­
  von  Maschinen  in  großem  Ausmaß  eine  zwiespältige  Angelegenheit,  da  sie  nur  wenige
Tage  oder  Wochen  in  Arbeit  sein  können,  dann  allerdings  durch  die  Zusammendrängung  der
Arbeit  auf  kurze  Fristen  (infolge  der  Witterung!)  zum  Ausgleich  von  Beschäftigungsspitzen
und  zur  Arbeitsbeschleunigung  fast  unentbehrlich  sind.
Die  der  Landwirtschaft  verwandte  Forstwirtschaft  zeigt  als  Eigenart  die  besonders  hervortretende ­
  Bedeutung  der  Natur  als  Erzeugungsfaktor.  Die  eigentliche  forstwirtschaftliche  Arbeit ­
  ist  auf  sehr  lange  Sicht  eingestellt:  derPflanzungsplan  ist  wesentlich  für  das  Ergebnis,
für  das  im  übrigen  nur  eine  laufende  Überwachung  und  Schädlingsbekämpfung  maßgebend  ist:
Art  und  Umfang  der  Bepflanzung  und  des  Holzschlags,  Pflege  des  Pflanzenbestandes  und  des
Wildes.  Der  Baumbestand  ist  nicht  nur  als  Gütervorrat  für  wirtschaftliche  Zwecke  anzusehen
(Nutzholz,  Bauholz,  Brennholz),  sondern  er  ist  auch  wichtig  als  Schutz  gegen  Flugsand-  oder
Schneeverwehungen  und  Regenabschwemmungen,  als  Ausgleich  der  klimatischen  Verhältnisse ­
  (Kälte  —  Wärme),  zur  Förderung  der  Niederschläge  und  Speicherung  der  Bodenfeuchtigkeit ­
  u.  a.
Da  außerdem  das  langsame  Wachstum  fast  alle  Voraussagen  künftiger  Verwertungsmöglichkeiten ­
  des  Holzes  (vor  allem  der  verschiedenen  Arten)  sehr  erschwert,  ein  planloser  Raubbau ­
  aber  größten  Schaden  für  die  Gesamtheit  verursacht,  ist  die  Forstwirtschaft  fast  überall
unter  die  Oberaufsicht  des  Staates  gestellt,  ja,  sie  wird  —  auch  wegen  der  großen  Flächen  —
sehr  oft  vom  Staat  selbst  ausgeübt.
b)  Der  Land-  und  Forstwirtschaft  ähnlich  ist  der  Bergbau,  der  sog.  Abbaubetrieb, ­
  wegen  der  Bindung  an  den  Standort  und  die  Abhängigkeit  von  den
Bodenverhältnissen.  Er  unterscheidet  sich  dadurch,  daß  er  es  mit  einem  leblosen
Stoff,  dem  Mineral,  zu  tun  hat,  das  er  dem  Boden  entnimmt,  zerkleinert,  sortiert
und  klassiert.  Im  ganzen  ist  der  Bergbau  einer  sehr  weitgehenden  rationellen
und  mechanischen  Arbeitsweise  zugänglich,  im  Gegensatz  zu  dem  organischen
Waehstumsprozeß,  der  die  Land-  und  Forstwirtschaft  beherrscht.  Im  Bergbau
tritt  uns  die  eigentliche  technische  Arbeit  entgegen.
Die  Abtrennung  der  Mineralien  von  dem  umgebenden  Gestein,  mit  dem  sie
mehr  oder  minder  fest  verwachsen  sind,  die  Hereingewinnung  der  lockeren,  zusammenhanglosen ­
  Massen  oder  der  festen  Gesteinsblöcke  hat  zur  Ausbildung  besonderer ­
  Gewinnungs-  oder  Abbauverfahren  geführt,  die  je  nach  der  Lage  (Tagebau— ­
  Tiefbau)  und  dem  Neigungswinkel  (Einfallen)  der  Lagerstätte  oder  ihrer  Mächtigkeit ­
  und  Güte,  der  eigenen  Härte  oder  der  Beschaffenheit  des  Nebengesteins,
der  notwendigen  Teufe  oder  den  Gebirgsverhältnissen  (wie  Gesteins-  und  Gasdruck,
Hitze,  Verwerfungen,  Wasserzuflüsse  u.  a.)  verschieden  angesetzt  werden.  Auch
die  Voraussehbarkeit  der  Lagerstätte,  etwa  ob  Flöze  oder  Lager  von  mehr  oder
minder  übersehbarer  Mächtigkeit,  Schichtung  und  Ausdehnung  vorhanden  sind,
wie  meist  im  Kohlenbergbau,  oder  ob  Gänge,  Stöcke,  Nester  oder  Linsen  im  Gebirge ­
  ohne  erkennbare  Anhaltspunkte  zerstreut  und  mit  wechselndem  Gehalt  nach
Güte  und  Menge  Vorkommen,  wie  oft  im  Erzbergbau,  spielt  für  das  Abbauverfahren ­
  und  die  dabei  zu  entwickelnde  Technik  eine  große  Rolle.
Das  weitgehend  einheitliche  und  geschlossene  Erzeugnis  ermöglicht  eine  weitgehende ­
  Mechanisierung,  vor  allem  außerhalb  der  eigentlichen  Gewinnung  —
beim  Braunkohlentagebau  aber  auch  dort  —,  so  daß  nicht  nur  ein  Mindestmaß
an  Aufsicht  und  Kontrollen,  sondern  auch  an  Schreibarbeit  und  sonstiger  Verwaltungsarbeit ­
  nötig  ist.  So  hat  der  technische  Betrieb  im  Bergbau  durchaus  das
Übergewicht,  was  durch  die  Herausnahme  des  Verkaufs  bei  syndizierten  Erzeugnissen ­
  (Kohle)  aus  dem  eigentlichen  Betriebsbereich  noch  stärker  unterstrichen
wird.
c)  Die  gewerbliche  Arbeit  (im  engeren  Sinne)  stellt  die  weitere  Bearbeitung  und
Umformung  der  durch  Anbau  und  Abbau  gewonnenen  Stoffe  dar;  sie  beruht  entweder ­
  auf  mechanischen  oder  chemischen  Verfahren,  wobei  unter  mechanischer
Arbeit  eine  Änderung  der  äußeren  Form,  unter  chemischer  eine  Änderung  der
        <pb n="18" />
        12

Die  Grundlagen.

■n

inneren  Stoffnatur,  des  Stoffgefüges,  zu  verstehen  ist.  Hervorgegangen  aus  einer
in  stetiger  Wechselwirkung  von  Bedarf  und  Bedürfnisbefriedigung  entstandenen
Verfeinerung  der  Zwecke,  unternimmt  es  die  gewerbliche  Arbeit,  diesen  verfeinerten ­
  und  bis  ins  kleinste  verschiedenartigen,  oft  wechselnden  Zwecken  die  entsprechenden ­
  Mittel  —  die  Brauchbarkeiten  —  zur  Verfügung  zu  stellen.
Erhitzen,  Rösten,  Kochen,  Verdampfen,  Vergasen,  Niederschlagen,  Lösen,
Trocknen,  Pressen,  Entspannen,  Elektrolysieren  u.  a.  sind  die  verschiedenen  Verfahren, ­
  welche  der  chemischen  Arbeit  zugrunde  liegen;  Apparate  aller  Art,  Kessel,
Blasen,  Retorten,  Röhren  und  andere  offene  und  geschlossene  Behälter,  ferner
Pumpen,  Kompressoren,  Kühler,  Ventile,  Schieber,  Vorlagen,  Feuerungs-  und  Beheizungsanlagen ­
  sind  die  Einrichtungen,  die  bei  dieser  Arbeit  Verwendung  finden.
Ganz  anders  geartet,  obwohl  häufig  in  die  chemische  Arbeit  übergehend,  ist  die
mechanische  Arbeit.  Hier  werden  Stoffe  zermahlen,  zersägt,  geschnitzt  und  zerschnitten, ­
  gebogen,  geschlagen,  verdreht  und  zerspant,  gedrückt,  geprägt,  gewalzt
und  gezogen,  ohne  daß  eine  Änderung  des  Stoffes  erfolgt  und  beabsichtigt  ist,  wenngleich ­
  oft  eine  Erweichung  und  Verflüssigung,  eine  Erhärtung  und  Erstarrung  bei
diesen  Bearbeitungen  eintritt  oder  zur  leichteren  Bearbeitung  vorgenommen  wird.
Das  Werkzeug  und  die  Maschine  in  ihren  vielgestaltigen  Abwandlungen  sind  die  vorherrschenden ­
  Arbeitsmittel.  Mit  ihrer  Hilfe  werden  mehr  oder  minder  feste  Stoffe
in  ihrer  Form  verändert,  verlängert,  verdünnt,  verkürzt,  verdickt,  werden  sie
auseinandergetrennt,  sinnvoll  geformt  und  nach  neuem  Plan  wieder  zusammengefügt. ­
  Lösbare  und  unlösbare  Verbindungsmittel  und  Verbindungsverfahren
bilden  die  Elemente  aller  mechanischen  Arbeit;  So  Verschraubung,  Vernietung,
Verkeilung,  Verkupplung  oder  Verwebung,  Verknüpfung,  Verzahnung,  Verkettung
oder  Verklebung,  Verlötung,  Verschweißung.
Ist  die  chemische  Arbeit  gekennzeichnet  durch  eine  gewisse  äußerliche  Ruhe,
die  nur  durch  Brodeln,  Zischen,  Summen  und  aufsteigende  Dämpfe  die  Arbeit  in
den  Apparaten  verrät,  so  ist  das  Bild  der  mechanischen  Arbeit  beherrscht  von  der
Bewegung;  Räder,  Stangen,  Spindeln,  Schneiden,  Walzen  und  Scheiben  mit  ihren
Verbindungsteilen  werden  mit-  und  gegenläufig  in  Bewegung  gesetzt,  Formänderungsarbeiten ­
  durch  genau  vorberechnete  und  abgesteckte,  geradlinige  oder
drehende  Bewegungen  von  Kraft  und  Widerstand  leistenden,  mehr  oder  minder
festen  Körpern  sind  der  technische  Ausdruck.  So  entstehen  aus  den  Rohstahlblöcken ­
  das  Walzeisen,  die  Bleche,  Röhren,  Stangen  und  Drähte,  die  Drahtgewebe, ­
  Drahtstifte,  Nadeln,  die  Ketten,  Federn  und  Seile,  so  in  Formerei  und
Gießerei  die  mannigfachen  Einzelteile,  deren  Bearbeitung  und  Zusammenfügung
unsere  Maschinen  und  Gebrauchsgegenstände  des  täglichen  Lebens  ergeben.  In
ähnlicher  Weise  arbeitet  auch  das  Textilgewerbe,  das  aus  kurzen,  biegsamen
Fasern  durch  Aneinanderlegen  und  Zusammendrehen  beliebig  lange  Fäden  spinnt,
welche  sie  durch  Weben,  Flechten,  Koppeln  und  Knüpfen  zu  festen,  unelastischen
Geweben  —  den  Tuchen  —  oder  durch  Wirken,  Stricken  und  Häkeln  zu  losen,
elastischen  Maschenwaren  weiterverarbeitet,  aus  denen  dann  das  Bekleidungsgewerbe ­
  unsere  Kleidung  anfertigt  oder  sonstige  Gebrauchsgegenstände  liefert
(Teppiche,  Gardinen,  Decken,  Säcke,  Zeltbahnen  u.  a.).  Auch  die  Holzbearbeitung
und  das  Baugewerbe  arbeiten  mit  gleichen  Mitteln  und  Verfahren,  wenngleich,
besonders  beim  letzteren,  die  menschliche  Arbeit  gegenüber  der  Maschine  heute
noch  vorherrscht,  was  übrigens  bei  jedem  Zusammenbau,  ob  Haus  oder  Brücke,
Schiff  oder  Maschine,  der  Fall  ist.
Eigenartige  technische  Arbeit  wird  in  den  Krafterzeugungs-  und  Verkehrsbetrieben  geleistet. ­
  Sie  besteht  vorwiegend  in  der  Bedienung  und  Wartung  der  benutzten  Maschinen  und
Vorrichtungen,  eine  technische  Leistung,  die  durch  das  Betreiben  der  technischen  Hilfsmittel
allgemein  notwendig  wird.  Ihr  Ausdruck  ist  der  Maschinenbediener  als  Lokomotivführer,
Kraftfahrzeugführer,  Kranführer,  Straßenbahnfahrer,  als  Fördermaschinist  oder  Maschinen ­
        <pb n="19" />
        Die  Betriebsarbeit.

13

fahrer  im  Walzwerk,  in  der  Maschinenzentrale,  im  Kraftwerk.  Diese  Tätigkeit  erfordert  weniger ­
  die  Kenntnis  der  Herstellung  als  vielmehr  der  Wirkungsweise  der  zu  betreuenden  Maschinen. ­
  Dabei  sind  etwa  im  Verkehrsbetrieb  nur  die  Vorgänge  und  Verrichtungen,  die  der
Schaffung  und  Erhaltung  der  Beförderungsgelegenheit  selbst  dienen,  als  rein  technische  Verkehrsarbeit ­
  anzusehen,  also  das  Betreiben  und  Unterhalten  der  Verkehrsmittel,  während  alles,
was  zur  Vermittlung  und  Förderung  der  Benutzung  geschieht,  der  kaufmännisch-verwaltenden
Arbeit  zuzureohnen  ist.
Kennzeichnend  für  alle  technische  Arbeit  ist  jedoch  neben  der  Verschiedenheit
der  Gebiete  eine  kaum  minder  große  Mannigfaltigkeit  der  technischen  Tätigkeit
selbst.  Die  technische  Arbeit  umfaßt  die  Forschung,  Berechnung  und  Planung,
den  Entwurf  und  die  zeichnerische  Gestaltung,  die  Durchführung  von  Versuchen
und  Prüfungen,  den  Aufbau  und  den  Betrieb  der  Anlagen.  Die  Unmöglichkeit,
alle  Gewerbezweige  und  Tätigkeitsgruppen  in  einer  Person  zu  erfassen,  hat  zu
sehr  weitgehenden  Spezialisierungen  gezwungen.  Es  gibt  nicht  Konstrukteure
schlechthin,  nicht  einmal  Maschinen-  oder  Elektrokonstrukteure,  sondern  Konstrukteure ­
  für  Pumpen,  für  Vorrichtungen  und  Werkzeuge,  für  Transformatoren,
für  Dieselmotoren,  für  Flugzeuge,  für  Turbokompressoren,  Preßluftwerkzeuge,
Transportgeräte,  für  Schwachstromanlagen,  Meßgeräte,  Beleuchtung,  für  Stahlhaus-, ­
  Brücken-  und  Wasserbau,  kurz;  für  jedes  geschlossene  technische  Gebiet
hat  sich  ein  Fachmann  herausgebildet.  Das  gleiche  gilt  für  den  Entwurfs-  und
den  Bau-  und  Betriebsleiter:  Bau-,  Berg-,  Verkehrs-  und  Hüttenwesen,  chemische,
Zucker-,  Brau-  und  Textilindustrie,  sie  alle  verlangen  Fachwissen,  wobei  sich  auch
hier  noch  besondere  Zweige  herausgeschält  haben:  der  Vermessungsfachmann  im
Bau-  und  Verkehrswesen,  der  Markscheider  im  Bergbau,  der  Laborant  in  der  Chemie. ­
  Bis  in  die  untersten  Stufen  der  eigentlichen  Ausführung  ist  die  Scheidung  zu
erkennen,  die  sich  aus  der  Notwendigkeit  ergibt,  dem  Bedürfnis  ein  einwandfreies,
wertvolles  Erzeugnis,  ein  Gut,  zur  Verfügung  zu  stellen.
3.  Die  kaufmännische  Arbeit.  Nach  dem  Vorstehenden  können  wir  zunächst
negativ  sagen;  der  Handelsbetrieb  als  der  Träger  und  augenfälligste  Vertreter  der
kaufmännischen  Arbeit  gewinnt  weder  dem  Boden  Güter  ab,  noch  nimmt  er  an
ihnen  Veränderungen  durch  Be-  oder  Verarbeitung  vor.  Hieraus  ergibt  sich,  daß
die  Arbeit  im  Handelsbetrieb  keine  Arbeit  an  den  Gütern  selbst  ist;  die  Güter
werden  von  den  land-  und  forstwirtschaftlichen  und  den  gewerblichen  Betrieben
erworben  und  im  gleichen  Zustand  weiter  veräußert.  Positiv  ausgedrückt  besteht
also  die  kaufmännische  Arbeit  darin,  daß  Güter  gekauft  und  verkauft  werden.  Der
Handelsbetrieb  kauft  die  Ware  zu  der  Zeit  oder  an  dem  Ort,  wo  sie  billig  ist,  und
sucht  sie  dort  zu  verkaufen,  wann  und  wo  er  einen  höheren  Preis  dafür  erzielt.
Die  kaufmännische  Arbeit  ist  ihrem  Wesen  nach  also  mehr  geistiger  Art:  im  Vordergrund ­
  steht  die  Überlegung,  welche  Ware  wann  und  an  welchem  Ort  gekauft  und
wann  oder  wo  sie  mit  Vorteil  wieder  verkauft  wird.
Der  Kaufmann  als  der  Träger  des  Handelsbetriebes  verschafft  sich  die  zu
diesem  Zweck  erforderliche  Kenntnis  von  den  verschiedenen  Waren,  ihren  Eigenarten ­
  und  ihrer  Bedeutung,  sei  es  für  sein  Heimatland  oder  darüber  hinaus.  Er
sucht  in  Erfahrung  zu  bringen,  wer  die  einzelne  Ware  herstellt,  woraus  sie  hergestellt
  wird,  ob  ein  Bedarf  für  sie  vorhanden  ist  oder  ob  sie  ein  vorhandenes  Bedürfnis ­
  zu  befriedigen  imstande  ist.  Den  Herstellern  nimmt  er  die  Mühe  des  Absatzes ­
  ab,  indem  er  die  Ware  zu  einem  festen  Preis  kauft.  Er  vergleicht  die  Preise
der  Hersteller  miteinander,  spornt  sie  an,  die  Güter  zu  niedrigen  Preisen  zu  erstellen; ­
  andere  Kaufleute  treten  mit  ihm  bei  der  Beschaffung  der  Ware  in  Wettbewerb ­
  :  so  wird  der  Kaufmann  zu  einem  wichtigen  Glied  der  Markt-  und  Preisbildung. ­
  Von  hier  aus  kann  es  geschehen,  daß  er  sich  ganz  von  der  Ware  loslöst
und  seine  Gedanken  allein  auf  die  Bewegung  der  Preise  richtet:  der  Spekulationshandel. ­
        <pb n="20" />
        14

Die  Grundlagen.

Auf  der  anderen  Seite  verkauft  der  Handelsbetrieb  die  angeschafften  Waren
an  die  Verbraucher  oder  an  die  Weiterverarbeiter,  wenn  es  sich  um  Roh-  und
Halbfertigerzeugnisse  oder  um  Werkzeuge  und  Maschinen  handelt.  Hier  tritt  ihm
die  Aufgabe  entgegen,  den  Bedarf  ausfindig  zu  machen,  eine  kommende  Nachfrage ­
  zu  erkennen  oder  ein  vorhandenes  Bedürfnis  zu  wecken,  die  Nachfrage  nach
irgend  einem  Gut  lebendig  zu  machen.  In  dieser  Arbeit  leistet  der  Kaufmann
Pionierdienste  für  den  Hersteller,  indem  er  die  Nachfrage  auf  dessen  Erzeugnisse
lenkt.  Insbesondere  dem  Kleinhändler  fällt  diese  Aufgabe  zu.  Dieser  sucht  seine
Abnehmer  im  schriftlichen  und  mündlichen  Verkehr  von  der  Güte  oder  Zweckmäßigkeit ­
  seiner  Waren  zu  überzeugen,  sucht  also  mit  geistigen  Waffen  den
Kunden  zum  Kaufen  zu  bewegen.  Die  Beeinflussung  des  Käufers  spielt  auch  im
Großhandel  eine  Rolle  beim  Verhandeln  —  daher  Handel  —,  wobei  es  darauf  ankommt, ­
  dem  anderen  den  Abschluß  eines  Geschäftes  so  mundgerecht  zu  machen,
daß  dieser  glaubt,  durch  Unterlassen  des  Geschäftes  einen  Schaden  zu  erleiden.
Hierzu  kommt  noch  die  von  der  Wirtschaft  her  gebotene  Notwendigkeit,  bei  dem
Preisvergleich  an  die  Gestaltung  der  eigenen  Kosten  zu  denken,  die  kalkulatorischen ­
  Überlegungen  mit  dem  Handeln,  der  Beeinflussung  des  Käufers,  zu
verbinden.
Im  Gegensatz  zur  landwirtschaftlichen  und  gewerblichen  Arbeit  ist  also  die  kaufmännische
Arbeit  geistiger  Art;  sie  haftet  nicht  an  der  Ware,  sondern  liegt  in  der  Meisterung  marktwirtschaftlicher ­
  Vorgänge  und  in  der  Beeinflussung  der  Willenshandlungen  der  Partner,  mit  denen
die  Handelsgeschäfte  abgeschlossen  werden  sollen.  Sie  tritt  daher  auch  nicht  so  wie  die  landwirtschaftliche ­
  Arbeit:  Wachsen  des  Getreides,  Füllen  der  Scheune,  Ernährung  des  Menschen,
oder  wie  die  technische  Arbeit:  eine  Uhr,  ein  Haus,  eine  Maschine,  die  Herstellung  des  Roheisens, ­
  für  jedermann  sichtbar  in  die  Erscheinung.  Die  Folge  ist,  daß  die  kaufmännische
Arbeit,  weil  sie  unsichtbar  ist,  leicht  unterschätzt  oder  überhaupt  nicht  beachtet  wird.  Der
Käufer  hält  es  für  selbstverständlich,  daß  die  Waren  in  dieser  oder  jener  Auswahl  vorliegen;
er  denkt  nicht  daran,  wieviel  kaufmännische  Arbeit  angewendet  worden  ist,  damit  für  ihn
zum  Frühstück  der  Kaffee  oder  der  Tee  auf  dem  Tisch  steht.  Im  Gegenteil:  weite  Kreise  sehen
in  der  kaufmännischen  Tätigkeit  zumeist  nichts  anderes,  als  daß  der  Kaufmann  billig  einkauft
und  teuer  verkauft,  eben  nur  einen  Gewinn  machen  will.  Hieraus  entsteht  die  weitere  Vorstellung, ­
  daß  der  Handel  zu  nichts  anderem  tauglich  sei,  als  die  Ware  für  den  Verbraucher  zu
verteuern.
Die  Besonderheit  der  Bankarbeit  besteht  in  der  Kreditgewährung.  Hierzu  gehört ­
  die  Abschätzung  der  Kreditfähigkeit  des  Schuldners  und  der  von  diesem  zu
hinterlegenden  Sicherheiten,  die  Beurteilung  der  Persönlichkeit  und  der  Geschäftstüchtigkeit ­
  des  Kreditsuchenden,  gehört  schließlich  die  richtige  Einschätzung  des
Wirtschaftsbetriebes  und  dessen  voraussichtlichen  Weiterentwicklung  innerhalb
des  Geschäftszweiges  wie  in  der  Gesamtwirtschaft.  Insbesondere  die  großen
Banken  stehen  in  engen  Beziehungen  zu  den  Industriebetrieben;  sie  gewähren
diesen  Kredite  für  längere  Fristen,  übernehmen  Aktien  und  Obligationen,  müssen
also  mit  der  industriellen  Tätigkeit  vertraut  sein,  deren  Entwicklungsmöglichkeiten
beurteilen  und  ihrer  Kreditgewährung  zugrunde  legen.
Die  Bankarbeit  richtet  ihr  Augenmerk  ferner  auf  die  Bewegungen  des  Geldund
  Kapitalmarktes,  auf  die  Veränderung  der  hier  geltenden  Zinssätze,  auf  die
internationalen  Geld-  und  Käpitalströmungen,  die  wieder  von  den  wirtschaftlichen, ­
  finanziellen  und  politischen  Verhältnissen  der  einzelnen  Länder  abhängig
sind.  Im  Börsenhandel  kommt  diese  Beurteilung  der  Dinge  in  dem  Handeln  zum
Ausdruck,  sei  es,  daß  die  Banken  selbst  oder  auf  ihren  Rat  hin  die  Kundschaft
Wertpapiere  kaufen  und  verkaufen.  Die  Ausnutzung  der  Unterschiede  in  den
Preisen  —  Effektenkurse,  Wechselkurse,  Zinssätze  —  wird  sowohl  bei  der  vorübergehenden ­
  Anlage  von  flüssigen  Mitteln  beachtet  als  auch  als  selbständiges
Geschäft  (Arbitrage)  durchgeführt.
Wenn  die  Handelsarbeit  auch  keine  Arbeit  am  Stoff  ist,  so  steht  sie  doch  zumeist  und  in
großem  Umfang  noch  in  engster  Beziehung  zu  den  betreffenden  Waren.  Die  Bankarheit  hat
        <pb n="21" />
        Die  Betriebsarbeit.

15

sich  dagegen  ganz  vom  Stofflichen  gelöst;  sie  hat  es  nur  noch  mit  abstrakten  Geldsummen  zu
tun  und  trägt  dadurch  in  besonderer  Weise  das  Merkmal  der  Rechenhaftigkeit  (das  Sombart
der  kapitalistischen  Unternehmung  zugrunde  legt).  Freilich:  sieht  man  näher  zu,  dann  stehen
hinter  den  Wechseln,  Effekten,  Beleihungen  und  Forderungen  doch  wirkliche  Dinge:  Menschen,
Waren,  Grundstücke,  Fabriken,  Verkehrsmittel  u.  a.  m.;  aber  sie  erscheinen  dem  Bankmann
in  Geld,  Kapital  und  Renten.
4.  Die  kaufmännische  Nebenarbeit.  Als  eigentliche  kaufmännische  Arbeit  haben
wir  das  Kaufen  und  Verkaufen,  das  Verhandeln  und  Handeln  kennengelemt.  Mit
dieser  kaufmännischen  Grundarbeit  sind  zahlreiche  Nebenarbeiten  verbunden,  die
die  Grundarbeit  teils  unmittelbar  unterstützen,  teils  ihr  vorausgehen  oder  ihr  nachfolgen.
  Sie  heißen  ebenfalls  kaufmännische  Arbeiten,  weil  sie  von  Anfang  an  eine
Begleiterscheinung  des  Handelsbetriebs  gewesen  sind  und  sich  mit  diesem  weiter
entwickelt  haben.  Wir  werden  nachher  noch  sehen,  daß  sie  auch  in  anderen
Betrieben  Vorkommen  und  hier  oft  von  entscheidender  Bedeutung  werden.
a)  Unmittelbar  mit  der  kaufmännischen  Grundarbeit  hängen  Werbung,  Lagerverwaltung ­
  und  Versand  der  Waren  zusammen.
Werbung  ist  die  bewußte  Beeinflussung  von  Menschen  derart,  daß  sie  sich  —  im  Gefühl
eigener  freier  Entschließung  —  den  Gedankengängen  des  Werbenden  anschließen  und  danach
handeln.  Es  liegt  in  der  Natur  des  Wirtsohaftsbetriebes,  daß  die  Werbung  hier  vorwiegend
Kundenwerbung  ist;  für  die  hergestellten  oder  beschafften  Güter  werden  Abnehmer  geworben,
d.  h.  Menschen,  die  ihrer  Zahlungsfähigkeit,  ihrer  inneren  Einstellung,  ihren  persönlichen  Verhältnissen ­
  nach  als  Käufer  in  Frage  kommen  könnten;  sie  werden  durch  offene  oder  versteckte
Mittel  und  Maßnahmen  so  beeinflußt,  daß  nicht  nur  der  Wunsch  in  ihnen  entsteht,  gerade  diese
Brauchbarkeiten  und  gerade  die  des  werbenden  Wirtschaftsbetriebes  zu  besitzen,  sondern  daß
sie  auch  diesem  Wunsche  nachgeben.
So  ist  die  Werbung  ein  fast  unentbehrliches  Hilfsmittel  des  Verkaufs.  Ihre  Ausgestaltung
und  Durchführung  ist  natürlich  von  der  Art  und  dem  Umfang  des  Betriebes  und  den  zur
Verfügung  stehenden  Mitteln  wie  den  zu  verkaufenden  Waren  abhängig.  Aber  es  ergibt  sich
eine  Fülle  von  Möglichkeiten.  Schon  durch  die  Wahl  des  Standortes  (im  Verkehrszentrum)
oder  die  äußere  Aufmachung  des  eigenen  Gebäudes  oder  des  Bürohauses,  in  dem  gemietet
wurde,  durch  die  Gestaltung  der  Inneneinrichtung,  vor  allem  soweit  sie  mit  den  zu  beeinflussenden ­
  Menschen  in  Berührung  kommt,  wird  geworben.  Die  Kleidung  der  Verkäuferinnen
oder  der  Pförtner,  Fahrstuhlführer  und  Boten,  die  Aufmachung  der  Fahrzeuge,  der  Packungen
und  Briefbogen,  die  Einrichtung  besonderer  Bequemlichkeiten  oder  Vorteile  während  des  Kaufs,
die  geschmackvolle,  saubere,  gefällige  Form  der  angebotenen  Waren  und  ihre  Zurschaustellung, ­
  ferner  Stiftungen,  Wettbewerbe,  Preisausschreiben  usw.  sind  sämtlich  als  Formen  verdeckter ­
  Werbung  zu  betrachten.
Die  offene  Werbung  kann  mündlich  (akustisch)  —  durch  Ausrufer,  Vertreter,  Rundfunkansage ­
  —  oder  schriftlich  (optisch)  erfolgen.  Preislisten,  Warenverzeichnisse,  Werbebriefe,
Einzelanpreisungen,  Rundschreiben,  Handzettel  u.  a.  sind  die  mehr  persönlichen,  Anzeigen,
Anschläge,  Schaustellungen,  Filme,  Leuchtzeichen  die  unpersönlichen  Mittel;  Zugaben  verschiedener ­
  Art,  ferner  Probesendungen,  Kostproben  sollen  darüber  hinaus  unmittelbare  Erinnerungen ­
  oder  Vorstellungen  erwecken.
Alle  diese  Mittel  und  Formen  der  Werbung  erfordern  viel  besonderes  Wissen:  einmal  in
Kenntnis  des  rein  Handwerksmäßigen,  daneben  aber  besonders  auch  Einblicke  in  das  Wesen
der  menschlichen  Beeinflussungsmögliohkeit,  die  nur  zum  Teil  erlernbar,  im  übrigen  mehr  dem
Gefühl  zugänglich  sind.  Da  der  Erfolg  der  einzelnen  Maßnahme  meist  nur  schwer  erkennbar
ist,  gehört  die  Feststellung,  ob  die  Werbung  hinsichtlich  der  Wirkung  in  einem  günstigen  Verhältnis ­
  einerseits  zu  den  aufgewendeten  Mühen  und  Kosten  und  andererseits  zu  den  Leistungsmögliohkeiten
  des  Betriebes  steht,  zu  den  schwierigsten  Fragen  des  Kaufmanns.  Den  Werber
selbst,  der  oft  in  der  Freude  des  Werbeschaffens  das  wirtschaftliche  Maß  übersieht,  brauchen
solche  Erwägungen  bei  seiner  Arbeit  nicht  zu  stören.  Er  hat  zwar  auf  die  geldlichen  Mittel
insofern  Rücksicht  zu  nehmen,  als  ihm  der  auszugebende  Betrag,  welcher  nach  den  Grundsätzen
und  der  Möglichkeit  der  Rentabilität  des  Betriebes  bemessen  ist,  zur  Verfügung  gestellt  wird
und  er  mit  diesem  Betrag  wirtschaftlich,  d.  h.  mit  der  größten  Nutzwirkung,  umzugehen  hat.
Bei  der  Schwierigkeit  und  dem  Umfang  der  bei  der  Werbung  zu  leistenden  Arbeit  nimmt
es  nicht  Wunder,  daß  sich  bald  auch  selbständige  Fachleute  auf  diesem  Gebiet  betätigten:
Werbeberater  oder  Werbeunternehmungen  mit  großen  Hilfsmitteln  und  besonderen  Kenntnissen ­
  der  Märkte  und  Käuferschichten  und  der  psychologischen  Wirkungen.  Zeitungskataloge,
Preistarife,  Bevölkerungstabellen,  Reklamemuster  der  Geschäftszweige,  Plakatsammlungen  —
nach  Entwerfern.  Waren,  Herstellern,  Erscheinungsjahr  geordnet  —,  Anschriftenkarteien  u.  a.
        <pb n="22" />
        16

Die  Grundlagen.

bilden  das  technische  Rüstzeug  des  Werbefachmanns,  dessen  Tätigkeit  eine  der  wichtigsten
kaufmännischen  Nebenarbeiten  umfaßt.
Fast  ebenso  bedeutsam  ist  eine  andere,  mehr  nach  innen  gerichtete  Nebentätigkeit  des
Kaufmanns:  die  Lager  Verwaltung.  Sie  umfaßt  einen  mehr  technischen  Teil,  die  eigentliche
Lagerung,  welche  alle  Maßnahmen  zur  sachgemäßen  Aufbewahrung  der  Roh-,  Hilfs-  und  Betriebsstoffe ­
  bedeutet.  Neben  guter  Kenntnis  der  Wareneigenschaften  verlangt  die  Lagerung
eine  Einfügung  in  die  örtlichen  und  technischen  Gegebenheiten  des  Betriebes  (Lagerstandort),
aber  auch  die  Beachtung  gewerbepolizeilicher  Vorschriften  (hex  Explosivstoffen)  oder  von
Sioherheitserwägungen.  Doch  sind  diese  Überlegungen  mehr  bei  der  Einrichtung  der  Läger
zu  treffen.  Die  eigentliche  Lagerarbeit  ist  die  Lagerverwaltung,  die  sich  auf  die  Erfassung  und
Festhaltung  aller  Lagervorgänge  erstreckt.  Besonders  wichtig  ist  diese  Arbeit  in  Fabrikbetrieben ­
  und  im  Kleinhandel,  wo  etwa  die  Feststellung  des  Bedarfs,  die  Eindeckung,  d.  h.  die
Meldung  des  Bedarfs  an  den  Einkauf,  die  laufende  Überwachung  und  Prüfung  der  Zu-  und  Abgänge, ­
  die  zweckgereohte  Leitung  des  Warenstroms  durch  die  Betriebe,  vor  allem  aber  auch  der
Schriftverkehr  zwischen  Einkauf  und  Lager,  Verkauf  oder  Werkstatt  und  Lager  zu  den  Obliegenheiten ­
  des  Lagerverwalters  gehören.
Aus  dieser  Aufzählung  der  Tätigkeiten  ergibt  sich,  daß  vorwiegend  ein  Kaufmann  zur
Lagerverwaltung  geeignet  scheint,  doch  kann  in  kleineren  Betrieben  oder  auch  in  solchen,  die
besondere  technische  Kenntnisse  bei  der  Einlagerung  erfordern,  auch  ein  Techniker  dazu  berufen ­
  sein.  Gewöhnlich  werden  bei  kleineren  Firmen  ältere  bewährte  Arbeiter  herangezogen,
wobei  Gewissenhaftigkeit  und  Ehrlichkeit  bei  der  Auswahl  oft  entscheidender  sind  als  Stoffkenntnis ­
  und  Verwaltungswissen.
Doch  sind  diese  nicht  ganz  zu  entbehren,  wie  die  Notwendigkeit  der  Untersuchung  und
Prüfung  der  eingehenden  Sendungen  erweist.  Sofort  bei  Eingang  durch  Post,  Eisenbahn  oder
Fuhrwerk  muß  auf  etwaige  äußere  Beschädigungen  der  Verpackung  geachtet  werden,  um  so
vielleicht  Beförderungsschäden  erkennen  zu  können.  Ferner  aber  muß  geprüft  werden,  ob
die  Menge,  die  Abmessungen  und  die  Beschaffenheit  der  Gegenstände  den  vereinbarten  Bedingungen ­
  der  Bestellung  entsprechen.  Das  Ausmaß  des  natürlichen  Schwundes,  äußere  oder
innere  Gefügefehler,  die  durch  Stichproben  oder  Probeanalysen  festgestellt  werden  müssen,
erfordern  gewisse  technische  Kenntnisse.  Für  die  Abnahme  börsenmäßig  gehandelter  Waren
(Zucker,  Kaffee,  Wolle,  Getreide,  Kupfer  usw.)  gelten  besondere  Gebräuche;  die  Übernahme
geht  in  Gegenwart  aller  Beteiligten:  des  Käufers,  Verkäufers  und  Frachtführers  sowie  eines
Unparteiischen  (vereidigter  Makler)  vor  sich.  Es  werden  Proben  genommen,  versiegelt  und
später  von  besonders  eingerichteten  Stellen  geprüft,  um  so  Abweichungen  von  der  vereinbarten
Güte  festzustellen  und  unter  Umständen  Preisaufschläge  oder  Nachlässe  zu  vereinbaren.
So  sind  als  Gebiete  der  Lagerarbeit  zusammenzufassen:  die  Beobachtxmg  und  Durchführung ­
  der  Zu-  und  Abgänge,  der  Rücklieferung  und  Ablieferung,  die  Vormerkung,  Bedarfsmeldung ­
  und  Feststellung  der  Bestände  und  Bestandsfehler.  Als  besonders  wichtiger  Teil  ist
die  Lagerkontrolle  zu  erwähnen,  die  als  Ist-Kontrolle  durch  den  Verwalter  am  Lagerhestand
selbst  durch  geeignete  Karten  an  den  Fächern  und  Boxen  ausgeübt  wird,  daneben  noch  als
Soll-Kontrolle  an  Hand  der  Belege.  Die  Lagerverwaltung  hat  je  nach  dem  Geschäftszweig  ein
sehr  unterschiedliches  Gesicht.  Sie  ist  wohl  am  schwierigsten  und  mannigfaltigsten  in  Fabrikbetrieben, ­
  die  eine  große  Zahl  verschiedener,  aus  vielen  Einzelheiten  zusammengesetzter  Erzeugnisse ­
  herstellen.  Auch  in  den  Großbetrieben  des  Kleinhandels,  den  Waren-  und  Kaufhäusern, ­
  stellt  die  Betreuung  der  Läger  einen  sehr  wichtigen  Teil  der  kaufmännischen  Arbeit
dar.  Der  kleine  Einzelhändler  kann  sich  oft  auf  örtliche  Läger  seiner  Lieferanten  verlassen
und  kommt  so  häufig  fast  ohne  eigentliches  Lager  aus.  Für  den  Großhandel  kommt  in  großem ­
  Umfang  die  Einlagerung  in  fremden  Lägern  in  Frage,  für  welche  sich  besondere  Unternehmungen ­
  —  Lagerhausgesellschaften  —  gebildet  haben.  Eigenartig  ist  das  „Lager“  in
Banken,  das  hierin  den  Tresors  und  Wertpapierdepots  besteht;  in  Anbetracht  des  im  Verhältnis ­
  zum  stofflichen  Wert  der  eingelagerten  Gegenstände  -—  den  Geldstücken  und  -scheinen,
den  Aktienurkunden  oder  Schuldbriefen  —  meist  sehr  hohen  Geldwerts  erfordern  sie  besondere
Sicherungen  hinsichtlich  Diebstahl  und  Zerstörung.
Als  dritte  der  unmittelbaren  kaxifmännischen  Nebenarbeiten  ist  der  Versand  zu  nennen.
Hierzu  gehört  die  Verpackung  unter  Berücksichtigung  der  Wareneigenart,  der  Versendungsdauer, ­
  des  Versendungsweges  und  die  Wahl  der  Versendungsart  nach  Schnelligkeit,  Kosten
und  Verkehrsnetz,  ob  Post,  Eisenbahn,  Schiff,  Kraftwagen,  Fuhrwerk,  Flugzeug.  Sind  für
Post,  Bahn  und  Flugzeug  die  Überlegungen  über  die  Auswahl  des  geeignetsten  Verfrachters
nicht  schwierig,  weil  bei  der  Post  ein  Monopol,  bei  Eisenbahn  und  Luftweg  bei  den  jeweiligen
örtlichen  Verhältnissen  praktisch  ebenfalls  nur  eine  Gesellschaft  in  Frage  kommt,  so  müssen
bei  der  Binnen-  und  Überseeschiffahrt,  beim  Kraftwagen  und  Fuhrwerk  noch  die  geeigneten
Transportunternehmungen  gefunden  werden.  Als  Hilfsgewerbe  ist  das  Speditionswesen  zu
betrachten,  das  dem  Versand  kraft  seiner  besonderen  Sachkenntnis  wertvolle  Hilfe  leistet.
Auch  der  Versand  hat  unterschiedliche  Bedeutung  in  großen  und  kleinen  Betrieben,  bei
Massen-  und  Einzelgütern.  Von  der  maschinellen  und  einheitlichen  Verpackung  eines  Marken ­
        <pb n="23" />
        Die  Betriebsarbeit.

17

artikels  bis  zur  Einzelbedienung  durch  Post-  oder  Botensendung  des  Versand-  oder  Warenhauses ­
  sind  fast  alle  Möglichkeiten  gegeben.
b)  Begleitet  wird  die  kaufmännische  Grundarbeit  in  allen  ihren  Stufen  und
Formen  vom  Rechnungswesen,  das  alle  Vorgänge  ziffernmäßig  auffängt  und  festlegt, ­
  sie  gruppiert  und  nach  bestimmten  Gesichtspunkten  ordnet.  So  ergeben  sich
die  verschiedenen  Zweige  des  Rechnungswesens  aus  ihren  Zwecken:  die  Bezugsund ­
  Absatzkostenrechnung,  die  Vor-  und  Nachrechnung,  die  Vermögensrechnung
und  die  Statistik.
Die  Buchhaltung  oder  die  eigentliche  Rechnung  über  die  Änderungen  des  Vermögens,
welche  die  Wirtschaftlichkeit  des  Kapitals  feststellt,  ist  von  den  vorgenannten  kaufmännischen
Haupt-  und  Nebenarbeiten  meist  völlig  abgegliedert.  Sie  erfordert  andere  persönliche  Eigenschaften: ­
  Genauigkeit,  Gewissenhaftigkeit,  Sorgfalt.  In  Kleinbetrieben  wird  ihr  —  mit  Recht
und  Unrecht  —  vielfach  keine  besondere  Bedeutung  beigemessen;  hier  zeigt  sieh  das  Wesen
der  buchhalterischen  Tätigkeit  als  Hilfe  und  Kontrolle  sehr  deutlich.  Von  Zeit  zu  Zeit,  in  mehr
oder  minder  regelmäßigen  Abständen,  wird  das  ziffernmäßige  Ergebnis  festgehalten,  oft  als
unvermeidliche  Nebenarbeit  außerhalb  der  eigentlichen  Arbeitszeit  vom  Inhaber  oder  von
Familienangehörigen,  vielfach  auch  von  besonderen  Buchsachverständigen  außerhalb  des  Betriebes ­
  gegen  festgelegtes  Entgelt  verrichtet.  Richtiges  Abschreiben  und  richtiges  Rechnen
sind  oft  die  einzigen  Erfordernisse;  oft  hat  der  „Chef“  die  Buchführung  im  Kopf  oder  in  der
Westentasche  vermerkt.  Ein  mehr  oder  minder  mechanisches  Arbeiten,  ohne  Kenntnis  des
Zusammenhangs,  ist  vielfach  üblich  und  —  was  wichtig  ist  —  auch  ausreichend,  da  Fehler  und
Veruntreuungsmögliehkeiten  nur  gering  sind.
Anders  im  Großbetrieb:  die  Masse  der  Geschäftsvorfälle,  die  Größe  der  Vermögensveränderungen, ­
  die  Notwendigkeit  einer  schnellen  und  umfassenden  Übersicht  zwingen  hier  dazu,
der  Buchhaltung  mehr  Sorgfalt  zuzuwenden.  Es  greift  eine  weitgehende  Arbeitsteilung  Platz,
Überlegungen  über  die  zweckgerechte  Aufteilung  des  Ziffernwerks  und  die  Vereinfachung  in
der  Erreichung  der  gewünschten  Einblicke  führen  zu  Vordrucken  und  zur  Anwendung  mechanischer ­
  Übertragungsverfahren,  zum  Einsatz  von  Buchungsapparaten  und  -maschinen,  zu
Überlegungen  über  Vereinfachungen  und  über  erhöhte  Sicherheit  und  Kontrollmögliohkeit
der  Zahlenerfassung  und  -niederlegung.  Der  Buchhalter  wird  zum  Buchhaltungstechniker,
ja  zum  Organisator,  der  das  Ganze  des  Betriebs  übersieht  und  versucht,  den  Betriebsablauf
und  den  Zweck  der  Buchhaltung  so  in  Einklang  zu  bringen,  daß  jederzeit  aus  den  Einzelnachweisen ­
  des  Ziffernwerks  notwendige  Teilergebnisse  abzulesen  und  eine  schnelle,  vollständige
und  richtige  Feststellung  des  Gesamtergebnisses  möglich  ist.
Gerade  auch  die  Teilergebnisse  werden  besonders  wichtig.  So  die  einwandfreie  Erfassung
der  Kosten  einzelner  Betriebsteile,  Betriebsstellen,  einzelner  Stücke  oder  Arbeitshandlungen,
was  in  der  Industrie,  aber  auch  im  Großbetrieb  des  Kleinhandels,  neuerdings  sogar  im  Bankwesen ­
  bedeutsam  ist.  Einesteils  besondere  Schwierigkeiten,  andererseits  aber  auch  Erleichterungen ­
  können  dem  einzelnen  Wirtsohaftsbetrieb  aus  der  Zugehörigkeit  zu  einem  Verband
oder  zu  mehreren  Verbänden  erwachsen,  zumal  dann,  wenn  diese  Verbände  über  die  Regelung
der  Erzeugung,  des  Absatzes  und  der  Preise  hinaus  noch  andere  Aufgaben  verfolgen,  wie  Exportausgleich, ­
  Beseitigung  störender  Außenseiter,  internationale  Marktabmachungen.  Alle
diese  Maßnahmen  bringen  Gutschriften  und  Belastungen  und  oft  sehr  verwickelte  Abrechnungen ­
  mit  sich,  die  häufig  sogar  für  jeden  Warenzweig  verschieden  sind,  so  daß  nicht  nur  über
die  Formen,  sondern  auch  über  die  Hintergründe  völlige  Klarheit  in  bezug  auf  die  Auswirkungen ­
  für  den  eigenen  Betrieb  herrschen  muß,  wenn  eine  Übersichtlichkeit  und  Kontrollmöglichkeit
  gewahrt  bleiben  soll.
Was  durch  die  Buchhaltung  und  die  Selbstkostenrechnung  noch  nicht  genügend  geklärt
scheint,  wird  statistisch  erfaßt.  Es  müssen  nicht  immer  nur  buchhalterisch  wichtige  und  wertmäßig ­
  erfaßbare  Vorgänge  sein,  sondern  meist  greift  die  Statistik  auf  mengenmäßig  erfaßbare ­
  Massenerscheinungen  über:  Arbeiterzahl,  Erzeugungsleistung  in  Stück,  Tonnen,  Flächen,
Zahl  der  Angebote  überhaupt  und  der  erfolgreichen  unter  ihnen,  Verteilung  der  Kundschaft
nach  Abnehmern,  Städten,  Ländern,  mengenmäßige  Lagerbewegung  u.  a.,  Verhältniszahlen,
wie  Leistung  je  Mann  und  Tag,  Kosten  je  Stück  usw.
Gerade  bei  der  Statistik  wird  die  entscheidende  Bedeutung  der  vorbereitenden  geistigen
Arbeit  klar;  die  Einrichtung  der  Statistik,  Art  und  Umfang  der  Erhebung,  Aufbereitung  und
Vergleichung  der  Zahlenmassen  stellen  die  wesentliche  statistische  Arbeit  dar.  Die  eigentliche
Durchführung  besteht  im  Grunde  nur  in  der  Ausfüllung  durch  Zahlen,  im  Abschreiben,  Summieren, ­
  Sortieren,  Dividieren,  Gruppieren.  Daher  sind  auch  in  der  Statistik  soviel  Maschinen
und  sonstige  Hilfsmittel  verwendbar:  Schreib-  und  Rechenmaschinen,  Rechenstäbe,  Kopierund ­
  Sortiermaschinen,  Lochkartenmaschinen  usw.
Da  das  Material  fast  immer  schon  vorliegt,  weil  es  für  andere  Zwecke  bereits  notwendig
war,  ist  für  die  Statistik  nur  seine  Erfassung  zu  organisieren,  was  nicht  immer  einfach  ist.
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  HX.  2
        <pb n="24" />
        18

Die  Grundlagen.

Vor  allem  muß  den  Betriebsteilen  selbst  jede  Mehrarbeit  nach  Möglichkeit  erspart  bleiben;
meist  wird  daher  das  gesamte  Vordruckwesen  von  vornherein  den  statistischen  Zwecken  angepaßt ­
  werden  müssen,  wobei  die  Erfassung  der  Zahlen  selbst  zentral  oder  örtlich  verteilt  bei
den  einzelnen  Betriebsteilen  geschehen  kann.  Es  ist  notwendig,  daß  die  statistischen  Ergebnisse ­
  —  sofern  sie  wertvoll  sein  sollen  —  kurzfristig  fertiggestellt  werden:  zum  Monats-  oder
Wochenende,  zu  bestimmten  Terminen,  Sitzungen  u.  ä.  müssen  die  Ziffern  vorliegen,  was  regelmäßig ­
  beim  Herannahen  dieser  Zeitpunkte  ein  Zusammendrängen  der  Zahlenleistungen  zur
Folge  hat  und  eine  genaue  Zeiteinteilung  und  Vorbereitung  der  Arbeit  notwendig  macht,  wobei
gut  eingerichtete  Registraturen  und  Terminbeobachtung  Vorbedingung  sind.
Aufmerksame  und  gewissenhafte  Kleinarbeit  sowie  Schreib-  und  Rechengewandtheit,
vielleicht  auch  etwas  Zeichen-  und  Einteilungsvermögen  werden  im  statistischen  Büro  gebraucht, ­
  weshalb  sich  weibliche  Kräfte  besonders  für  diese  Arbeit  zu  eignen  scheinen.
Naturgemäß  ist  die  Statistik  beim  Großbetrieb  wichtiger  als  beim  Mittel-  und  Kleinbetrieb, ­
  obwohl  auch  dieser  nicht  gern  auf  ein  paar  Zusammenstellungen  der  wichtigsten
Zahlen  verzichtet,  wobei  ihm  jedoch  fast  nie  der  Gedanke  kommt,  daß  er  „Statistik“  treibt.
Für  den  Großbetrieb  ist  eine  gut  ausgebaute  Statistik  heute  fast  unentbehrlich,  da  die  vielfältigen ­
  äußeren  und  inneren  Vorgänge  des  Betriebes  sonst  völlig  unübersehbar  wären.
c)  Das  dritte  Gebiet  der  kaufmännischen  Nebenarbeit  stellt  der  Zahlungsund ­
  Kreditverkehr  dar.
Da  früher  fast  jeder  Handel  zugleich  Großhandel  war,  dem  nicht  nur  der  Transport  der
Ware,  sondern  auch  die  Leistung  der  Zahlungen  in  fremden  Währungen  oblag,  haben  sich  bald
als  Hilfseinrichtungen  die  Wechselstellen,  Messen  und  Börsen  gebildet.  Kenntnis  des  fremden
Münzwesens  und  der  Handels-  und  Zahlungsgebräuohe  war  vor  allem  nötig,  um  den  Zahlungsverkehr ­
  zu  pflegen,  während  der  innere  Geldverkehr  dagegen  zurüoktrat.  Der  Geldverkehr
war  das  ureigene  Gebiet  des  Kaufmanns  selbst;  nur  der  Zahlmeister,  der  im  Aufträge  des
Chefs  bestimmte  Weisungen  ausführte,  bestand  daneben.  Heute  ist  jedoch  die  Übersicht  über
die  Geldmittel  und  die  Pflege  des  Geld-  und  Kreditverkehrs  zu  einer  wichtigen  Hilfsaufgabe
des  Kaufmanns  geworden.  Nur  noch  die  ganz  großen  Entscheidungen  sind  dem  Leiter  Vorbehalten: ­
  ob  eigenes  oder  fremdes  Geld  benutzt  werden  soll  und  kann  und  in  welcher  Form
und  Höhe,  wo  und  zu  welchen  Bedingungen  Geld  aufgenommen  oder  Kredit  gewährt  werden
soll  u.  ä.  Daneben  aber  ist  die  Durchführung  des  eigentlichen  Zahlungs-  und  Kreditverkehrs
zu  einer  zwar  umfangreichen  und  große  Sorgfalt  erfordernden,  aber  im  ganzen  doch  untergeordneten ­
  Tätigkeit  geworden:  der  Zahlmeister  hat  seine  Befugnisse  und  Arbeitsgebiete
erweitert.  Die  Durchführung  der  einzelnen  Zahlungsvorgänge  geht  nur  noch  zum  kleinen
Teil  durch  Barzahlung  vor  sich;  im  wesentlichen  sind  es  nur  noch  die  Löhne  und  Gehälter  und
sonstige  kleinere  Beträge,  die  bar  ausgezahlt  werden.
Gewöhnlich  tritt  der  Überweisungsverkehr  in  Kraft,  der  meist  ein  Ausfüllen  von  Vordrucken
unter  Beachtung  der  von  der  Kassenleitung  erlassenen  Bestimmungen  ist  und  somit  von  untergeordneten ­
  und  wenig  vorgebildeten  Personen  erledigt  werden  kann.  Gewissenhaftigkeit,
peinliche  Sorgfalt  und  Ehrlichkeit  sind  die  Haupterfordernisse  der  mit  dem  Zahlungsverkehr
betrauten  Hilfsarbeiter.  Nur  für  die  Leitung  des  Geldverkehrs  ist  noch  organisatorisches  Verständnis ­
  in  hohem  Maße  notwendig  sowie  die  Übersicht  über  die  Zahlungsfähigkeit,  welche  das
A  und  O  jeglicher  Kassenführung  ist.  Ihre  Erhaltung  erfordert  im  einzelnen  großes  Geschick
in  der  Abwägung  und  Beobachtung  der  einzelnen  Zahlungsformen,  in  der  Beurteilung  der
Schuldner  und  Gläubiger  und  auch  der  Möglichkeiten  einer  etwaigen  Verflüssigung  fester  Vermögensteile. ­
  Doch  ist,  wie  schon  bemerkt,  für  den  Zahlungsverkehr  selbst  mehr  das  Vordruckwesen ­
  bedeutsam.
d)  Insbesondere  in  den  Großbetrieben  treten  neue  Nebenarbeiten  auf;  die  Organisation ­
  und  die  Verwaltung.
Unter  Organisation  soll  hier  die  Einrichtung  und  Ausgestaltung  der  betrieblichen  Arbeit ­
  nach  dem  Grundsatz  der  Wirtschaftlichkeit  verstanden  werden.  Die  organisatorische  Arbeit ­
  ist  fast  ausschließlich  geistiger  Art:  es  handelt  sich  um  die  Überlegungen,  welche  Einrichtungen ­
  und  Verfahren  im  Betriebe  Anwendung  finden  müssen,  um  einen  wirtschaftlichen  und
reibungslosen  Ablauf  der  Gesamtarbeit  zu  gewährleisten.
Es  sind  also  die  Mitarbeiter,  die  Maschinen  und  sonstigen  Betriebseinrichtungen  nach  ihren
für  den  Betriebsablauf  günstigsten  Eigenschaften  auszuwählen  und  die  schädlichen  Einflüsse
auszuschalten,  ferner  Ordnung  in  die  Vielfalt  der  betrieblichen  Mittel  und  Arbeitsweisen  zu
bringen,  eine  genaue  Zeit-  und  Ortseinteilung  vorzunehmen,  bestimmte  Geschäfts-  und  Arbeitsanweisungen
  zu  erlassen,  Vordrucke  für  die  auszuführenden  Schreib-  und  Rechenarbeiten
zu  entwerfen,  Arbeitsvorgänge  zu  unterteilen  und  zu  häufen,  um  sie  wirtschaftlicher  vornehmen
zu  können,  die  für  eine  bessere,  billigere  oder  schnelle  Arbeitsweise  notwendigen  mechanischen
Verfahren  und  Apparate  zu  prüfen  u.  ä.  Endlich  gehört  zum  Bereich  der  organisatorischen
Arbeit  als  Nebenarbeit  für  die  eigentliche  kaufmännische  Tätigkeit  auch  die  Zusammenfassung
        <pb n="25" />
        Die  Betriebsarbeit.

19

2*

und  Gleichrichtung  aller  Einzelverrichtungen,  um  ein  reibungsloses  Arbeiten  im  Hinblick  auf
den  betrieblichen  Zweck  zu  erreichen;  Arbeits-  und  Zeitpläne,  Terminüberwachung,  Abteilungszusammenfassung, ­
  Überwachung  und  Sicherung  der  Ergebnisse  und  der  Tätigkeit  sind
ihr  Ausdruck.
Die  Überwachung  und  Instandhaltung  der  Betriebseinrichtungen  wie  auch  die  Überwachung ­
  der  betrieblichen  Tätigkeit  selbst  wird  auch  häufig  als  Verwaltung  bezeichnet.
Eine  genaue  Trennung  von  organisatorischer  und  verwaltender  Arbeit  ist  jedoch  weder  möglich ­
  noch  nötig,  doch  gibt  es  bestimmte  Gebiete,  welche  wohl  vorzugsweise  als  Verwaltung
angesprochen  werden  können:  so  die  Hausverwaltung,  welche  die  Instandhaltung  der  Bäume
und  Einrichtungen  zu  überwachen  und  den  inneren  Verkehr  zu  regeln  hat,  die  Schriftgutverwaltung ­
  (Begistratur),  die  für  eine  ordnungsgemäße  Aufbewahrung  der  Bücher  und  Schriften
des  Betriebes  sorgt,  die  Personalverwaltung,  die  den  Zu-und  Abgang  des  Personals,  die  Ausstellung ­
  von  Ausweisen,  Zeugnissen  und  sonstigen  Bescheinigungen  (Krankenschein,  Urlaubsschein, ­
  ünfallmeldungen  u.  a.)  sowie  die  Betreuung  der  Personalakten  erledigt.  Auch  die
Frage  der  Höhe  der  Löhne  und  Gehälter  und  der  Aufbesserungen  wird  oft  auf  Grund  der
Aktenkenntnis  in  der  Personalverwaltung  verfolgt,  oft  werden  von  ihr  auch  die  Löhne  und
Gehälter  selbst  errechnet  und  ausgezahlt;  besonders  in  Klein-  und  Mittelbetrieben  ist  diese
Verbindung  anzutreffen.
e)  Mit  den  Fragen  der  Verwaltung  und  Organisation  ist  in  vieler  Hinsicht  eng
verbunden  die  Personal-  und  Werkspflege,  die  besser  als  betriebliche  Sozialpolitik ­
  uxnrissen  wird.
Hier  sind  vor  allem  die  Fragen  der  Ausgestaltung  der  Arbeitsräume  und  Geräte,  der  Unfallverhütung ­
  und  Gesundheitsfürsorge,  der  Sorge  für  körperliches  und  seelisches  Wohlbefinden ­
  (Kasino,  Kantine,  Vereine,  Pensionen  u.  a.)  zu  behandeln;  Haus-  und  Werkszeitungen, ­
  Auszeichnungen,  Zusammenkünfte,  gemeinsame  Beisen,  Hausbücherei  und  Hausschulen,
Werkswohnungen  und  -krankenkassen  sollen  zu  diesem  Ziele  beitragen.
Die  vorstehende  Kennzeichnung  der  kaufmännischen  Grund-  und  Nebenarbeit
ist  nach  drei  Seiten  hin  zu  ergänzen:  Erstens  bildet  die  Eigenart  der  einzelnen
Gebiete  der  kaufmännischen  Arbeit  Grundlage  und  Voraussetzung  zugleich  für
die  betriebliche  und  persönliche  Arbeitsspaltung  (-teilung).  So  entstehen  die
selbständigen  Betriebe  der  Agenten,  Kommissionäre  und  Makler  beim  Einkauf  und
Verkauf,  von  Werbefachleuten  und  Organisatoren  für  die  entsprechenden  Gebiete;
Banken  besorgen  denZahlungs-  undKreditverkehr;  Spediteure,  Verkehrsanstalten
und  Versicherungsgesellschaften  übernehmen  den  Transport  und  die  Versicherung
der  Ware.  Doch  auch  in  persönlicher  Beziehung  bilden  sich  die  Typen  des  Einkäufers, ­
  des  Verkäufers,  des  Buchhalters,  des  Kassierers,  des  Personalchefs  und
des  Organisators  heraus  —  neben  dem  eigentlichen  Kaufmann,  dessen  Aufgabe  und
Arbeit  (wie  wir  nicht  vergessen  wollen)  der  Kauf  und  Verkauf  von  Waren  ist.  Wie
die  einzelnen  Arten  der  kaufmännischen  Grund-  und  Nebenarbeit  besonderen  Inhalt ­
  haben,  so  unterscheiden  sich  die  genannten  Typen  der  Kaufleute  durch
Charaktereigenschaften,  Kenntnisse  und  Fähigkeiten,  die  zugleich  verhindern,  daß
sie  untereinander  leicht  austauschbar  sind  (vgl.  B  und  C).
Zweitens;  deutet  die  Unterscheidung  zwischen  kaufmännischer  Grund-  und
Nebenarbeit  darauf  hin,  daß  letztere  in  jedem  Handelsbetrieb,  im  kleinsten  wie  im
größten,  anzutreffen  ist,  wenn  der  Handelsbetrieb  sein  Ziel  verfolgt,  Waren  zu
kaufen  und  zu  verkaufen.  Das  hat  folgende  Bedeutung:  selbst  in  kleinsten  Betrieben ­
  ist  die  Menge  der  Arbeit  meist  so  groß,  daß  eine  Person  (der  Inhaber)  sie
nicht  allein  bewältigen  kann  und  daher  auch  seine  Mitarbeiter  kaufmännische  Arbeit
leisten,  also  grundsätzlich  das  tun,  was  auch  der  Inhaber  tut  oder  tun  müßte,  wenn
er  es  könnte.  Das  erklärt  die  Tatsache,  daß  man  die  Handlung  erlernen  und  vom
Lehrling  zum  Kaufmann  aufsteigen  kann:  der  kaufmännische  Lehrling  erlernt  die
Arbeit  des  Kaufmanns  (vgl.  demgegenüber  den  Arbeiter  in  der  Fabrik).
Drittens  ist  zu  vermerken,  daß  die  kaufmännische  Arbeit  mit  der  Entwicklung
zum  Großbetrieb  anwächst.  Aber  es  ist  die  Frage,  ob  die  einzelnen  Teile  der  kaufmännischen ­
  Grund-  und  Nebenarbeit  in  gleichem  Maße  zunehmen,  daß  das  Verhältnis ­
  zwischen  den  beiden  Arten  immer  gewahrt  bleibt.  Das  ist  für  gewöhnlich
        <pb n="26" />
        20

Die  Grundlagen.

zu  verneinen.  Zwei  Erscheinungen  sind  hier  zu  beobachten:  Erstens,  daß  mit
wachsendem  Geschäftsumfang  die  Nebenarbeiten,  mengenmäßig  und  nach  dem
Zeitbedarf  ihrer  Erledigung  gesehen,  gewöhnlich  stärker  ansteigen,  als  die  kaufmännische ­
  Grundarbeit.  Beispiel:  Ein  Einkäufer  kann  leicht  10  oder  20  Kaufabschlüsse ­
  tätigen;  aber  der  Schriftwechsel,  die  Verbuchung,  die  Entgegennahme
und  Verwaltung  der  Ware,  wie  die  Zurschaustellung  und  die  Verkaufsvorbereitungen ­
  erfordern  zweifellos  eine  viel  stärkere  Mehrarbeit:  die  Nebenarbeiten
wachsen  schneller  als  die  Grundarbeit.
Zweitens  zeigt  sich  bei  diesem  Anwachsen  wieder,  daß  es  in  erster  Linie  die
mehr  mechanischen  Arbeiten  des  Rechnens,  Buchens,  Schreibens  sind,  die  so
schnell  ansteigen.  Das  bedeutet,  daß  die  eigentliche  kaufmännische  Arbeit,  die
ursprünglich  auch  in  der  Hilfsarbeit  als  solcher  steckt,  durch  das  Aufkommen  der
mechanischen  Massenarbeit  stark  verwässert  wird.  So  entstehen  einfache  Schreiber
im  Briefwechsel,  im  Rechnen,  in  der  Buchhaltung  und  Kasse,  sowie  die  Möglichkeit, ­
  sie  durch  Schreib-,  Rechen-,  Buchungs-  und  Kassenmaschinen  zu  ersetzen.
Es  ist  die  Frage,  ob  die  Ausübung  der  Tätigkeit  an  diesen  Maschinen  noch  als
kaufmännische  Hilfsarbeit  bezeichnet  werden  kann  (vgl.  B).
5.  Die  industrielle  Arbeit.  Wir  haben  zur  besseren  Kennzeichnung  der  kaufmännischen ­
  Arbeit  eine  kurze  Darstellung  der  landwirtschaftlichen  und  technischen ­
  Arbeit  vorausgeschickt  (2).  Nachdem  wir  jetzt  die  kaufmännische  Arbeit,
rein  verkörpert  im  Handels-  und  Bankbetrieb,  kennengelernt  haben,  ist  noch
festzustellen,  daß  weder  die  landwirtschaftliche  noch  die  technische  Arbeit  (wenn
sie  in  einem  Wirtschaftsbetrieb  zur  Ausführung  gelangt)  ohne  einen  gewissen  Zusatz ­
  kaufmännischer  Arbeit  auszukommen  vermag.
Der  Bauer  und  der  Landwirt  kaufen  Saaten,  Tiere,  Geräte,  Maschinen  ein;  sie  müssen  Preise
vergleichen,  Bücher  führen,  ihr  Getreide  und  sonstige  Erzeugnisse  verkaufen.  Nun  ist  bekannt,
daß  die  große  Masse  der  kleineren  und  mittleren  Betriebe  diese  ihre  Verbindung  mit  der  kaufmännischen ­
  Arbeit  zwar  täglich  empfindet,  aber  ihr  nicht  immer  die  Bedeutung  beilegt,  die  sie
vielleicht  haben  müßte,  wenn  die  Betriebe  nur  nach  dem  Gesichtspunkt  der  Wirtschaftlichkeit
geführt  würden.  Im  Gegenteil:  die  eigentliche  landwirtschaftliche  Arbeit  schiebt  sich  meist
in  den  Vordergrund,  ergreift  den  Bauer  und  den  Landwirt  so,  daß  sie  der  kaufmännischen  Arbeit
nicht  immer  die  erwünschte  Aufmerksamkeit  schenken  können  und  wollen.  (Sowohl  das  neue
Erbhofgesetz  als  auch  die  vom  Reichsnährstand  durohgeführte  planmäßige  Bewirtschaftung
zahlreicher  agrarischer  Erzeugnisse  leisten  dieser  Einstellung  bewußt  Vorschub.)
Im  Gegensatz  hierzu  steht  die  technische  Arbeit  (in  den  gewerblichen  Wirtschaftsbetrieben). ­
  Sie  ist  nicht  nur  in  umfangreichem  Maße,  sondern  auch  in
eigenartiger  Weise  mit  der  kaufmännischen  Arbeit  verbunden.  Zunächst  fällt  die
Beschaffung  der  Roh-  und  Hilfsstoffe,  die  Erledigung  des  Geld-  und  Kreditverkehrs ­
  sowie  die  Festhaltung  dieser  Vorgänge  in  der  Buchhaltung  in  das  Gebiet  der
kaufmännischen  Arbeit.  Ebenso  der  Absatz  der  fertiggestellten  Güter:  selbst  wenn
er  nur  an  wenige  Abnehmer  oder  Händler  erfolgt,  die  die  weitere  Verteilung  übernehmen. ­
  Der  Industriebetrieb  leistet  hingegen  die  volle  kaufmännische  Grundund
  Nebenarbeit,  wenn  er  dazu  übergeht,  den  Absatz  seiner  Güter  an  die  Verbraucher ­
  —  unter  Ausschaltung  der  Handelsbetriebe  —  selbst  in  die  Hand  zu
nehmen.  Dann  ist  die  Lage  sogar  so,  daß  aus  einem  Industriebetrieb  ein  Industrieund
  Handelsbetrieb  (Fabrikgeschäft)  geworden  ist,  was  eine  doppelte  Leistung:
Erzeugung  und  Handel  bedeutet.
Aber  auch  abgesehen  von  der  Übernahme  der  eigentlichen  Handelsbetriebstätigkeit ­
  ist  eine  eigenartige  Verbindung  der  technischen  Arbeit  mit  der  kaufmännischen ­
  Arbeit  in  den  Industriebetrieben  gegeben.  Beim  Einkauf  der  Rohund
  Hilfsstoffe  ist  bezüglich  deren  Art,  Menge  und  Güte  Rücksicht  auf  die  technische ­
  Verarbeitung  zu  nehmen.  Lagerbestand  und  Verwaltung  der  Läger  haben
sich  den  technischen  Erfordernissen  anzupassen.  Die  Einrichtung  der  Erzeugungs ­
        <pb n="27" />
        Die  Stoffe  und  Kräfte.

21

anlagen  steht  unter  der  Überlegung,  ob  das  herzustellende  Gut  einer  dauernden
Nachfrage  am  Markt  begegnet,  ob  der  Preis  für  diese  Güter  die  Tilgung  und  Verzinsung ­
  der  zu  schaffenden  Anlagen  ermöglicht.  Neben  die  technische  Durchführung ­
  der  in  Aussicht  genommenen  Leistung  tritt  später  die  Überlegung  des
weiteren  Ausbaus  oder  der  Anpassung  an  einen  neuen  oder  veränderten  Bedarf
—  alles  Überlegungen,  die  letzten  Endes  mit  dem  Absatz  der  Erzeugnisse  am
Markt  Zusammenhängen,  also  kaufmännischer  Art  sind.
Daneben  aber  sind  in  den  Industriebetrieben,  die  heute  vielfach  zu  ungeheuren
Gebilden  mit  vielen  Tausenden  von  Arbeitern  und  Angestellten  geworden  sind,  die
kaufmännischen  Nebenarbeiten  des  Rechnungswesens,  der  Organisation,  der  Verwaltung ­
  und  der  Sozialpolitik  zu  besonderen  Aufgaben  mit  großer  Bedeutung  und
Dringlichkeit  herangewachsen.  Gerade  diese  Aufgaben  sind  ohne  die  verbindende
Kenntnis  und  Übersicht  kaufmännischer  und  technischer  Arbeit  nicht  zu  lösen.
Jede  Maßnahme  des  Organisators  ist  sowohl  auf  die  kaufmännische  als  auch  auf  die
technische  Auswirkung  hin  zu  beobachten;  ob  Einzel-,  Serien-  oder  Massenfertigung, ­
  ob  Strang-  oder  Fließfertigung,  ob  Vorrats-  oder  Einzelauftrag,  ob  kleine  oder
große  Auftragsmengen,  kurze  oder  lange  Lieferfristen,  immer  ergeben  sich  Überlegungen ­
  für  den  Organisator,  die  ohne  Kenntnis  beider  Zweige,  der  technischen
und  kaufmännischen  Seite,  nicht  lösbar  sind.
Die  Vermählung  der  technischen  Arbeit  mit  der  kaufmännischen  Arbeit  ist  im
Industriebetrieb  in  starkem  Maße  anzutreffen.  Man  kann  für  dieses  Ineinander-Aufgehen
  die  Bezeichnung:  industrielle  Arbeit  wählen,  wie  es  in  der  Überschrift
geschehen  ist,  womit  gesagt  sein  soll,  daß  eine  Verbindung  von  technischer  Arbeit
mit  kaufmännischer  Arbeit  zu  etwas  Neuartigem  vorliegt.
III.  Die  Stoffe  und  Kräfte.
1.  Vorbemerkungen.  Der  Wirtschaftsbetrieb  will  Güter  für  die  menschliche
Bedürfnisbefriedigung  herstellen.  Wir  haben  gesehen,  daß  es  mannigfache  Bedürfnisse ­
  gibt  und  daß  die  Zahl  und  Arten  von  Gütern,  die  diesem  Zweck  mittelbar
und  unmittelbar  dienen  (Verbrauchs-,  Gebrauchs-  und  Erzeugungsgüter),  fast  unübersehbar ­
  groß  sind.  Die  Her-  und  Bereitstellung  dieser  Güter  setzt  —  wie  wir
in  II  gesehen  haben  —  Arbeit  voraus,  die  an  oder  mit  den  Stoffen  vorgenommen
wird,  aus  denen  die  Güter  entstehen  sollen.  Hierbei  kann  die  Arbeit  unmittelbarer
Art  sein,  indem  die  Menschenhand  zur  Gutwerdung  genügt  (Pflücken  von  Obst),
oder  mittelbar  sein,  indem  sie  sich  zunächst  auf  die  Fertigstellung  von  Mitteln
erstreckt,  mit  deren  Hilfe  (Hilfsmittel)  dann  die  Stoffe  bearbeitet  oder  das  Gut
bereitgestellt  wird.  Zu  den  Hilfsmitteln  gehören:  der  umbaute  Raum,  in  dem  sich
der  Betrieb  abspielt,  die  Verkehrseinrichtungen,  mit  denen  die  Stoffe  und  Güter
bewegt  werden,  gehört  vor  allem  das  Werkzeug  (die  verbesserte  Hand  des  Menschen) ­
  sowie  die  Maschine  als  vervollkommnetes  Werkzeug  oder  als  Ersatz  der
menschlichen  Kraft:  insgesamt  die  Sachmittel  des  Betriebes.
Wir  haben  früher  festgestellt,  daß  ein  gewisser  Vorrat  von  Stoffen,  Hilfsmitteln
und  sonstigen  Einrichtungen  zum  Bestände  eines  jeden  Wirtschaftsbetriebes  gehört ­
  und  daß  alle  diese  Dinge  vom  Standpunkt  der  Wirtschaft  aus  das  Vermögen
(genauer:  Wirtschaftsvermögen  oder  Kapital  in  der  kapitalistischen  Unternehmung) ­
  genannt  werden.  Im  Betrieb  gibt  es  weder  Vermögen  noch  Kapital.  Hier
werden  Grundstücke  und  Gebäude  benutzt,  diese  und  jene  Stoffe  verwendet  oder
verarbeitet,  Werkzeuge  und  Maschinen  gebraucht  sowie  Verkehrseinrichtungen
und  -mittel  zu  Hilfe  gezogen.  Hier  kommt  es  auf  die  körperlichen  Dinge,  ihre
Beschaffenheit  und  Brauchbarkeit  an.
Wie  sind  Baulichkeiten  am  besten  zu  gestalten,  wenn  sie  die  Einrichtungen  einer  Brauerei
oder  die  Maschinen  einer  Spinnerei  auf  nehmen  sollen  1  Welche  Raumanordnung  gibt  man  einem
        <pb n="28" />
        22

Die  Grundlagen.

Warenspeicher  oder  Lagerhaus,  das  am  Hafen  aufgeführt  wird  und  mit  Eisenbahnanschluß
versehen  ist  f  Wie  ist  äußere  Gestaltung  eines  Waren-  und  Kaufhauses  mit  der  besten  Einrichtung ­
  der  Verkaufsstände  im  Innern  in  Einklang  zu  bringen  ?  Alles  dies  sind  gewiß  Fragen,
die  in  erster  Linie  den  Architekten  und  Baumeister  angehen,  aber  doch  für  den  Vollzug  der
sich  in  ihnen  abspielenden  Wirtschaftstätigkeit,  den  Betrieb,  von  größter  Bedeutung  sind,
abgesehen  davon,  daß  die  Grundstücke  und  Gebäude  (und  ihre  Finanzierung)  in  der  kapitalistischen ­
  Grundrechnung  (2.  Buch  B)  eine  große  Bolle  spielen  können.
Im  Warenhandel  gehören  zu  den  Stoffen  die  Waren,  die  abgesetzt  werden  sollen.  Wenn
die  Hauptfrage  nach  der  Warenart  und  nach  der  Betriebsart  (ob  Groß-  oder  Kleinhandel,  ob
Import-  oder  Exportgeschäft)  entschieden  ist,  so  ist  neben  der  Aufspürung  der  besten  Bezugsquellen ­
  die  Kenntnis  von  den  Eigenschaften  der  Ware,  ihrer  Behandlung  und  Aufbewahrung
erforderlich,  wenn  der  Betrieb  nicht  leiden  soll.  In  vielen  Fällen  taucht  die  Frage  nach  dem
Übergang  zu  ähnlichen  oder  anderen  Waren  auf,  wird  die  Heranziehung  von  Ergänzungswaren ­
  erforderlich,  ist  es  nötig,  daß  sich  der  Betrieb  Änderungen  im  Geschmack,  der  Mode  und
der  Bedürfnisse  anpaßt.  Die  richtige  Entscheidung  setzt  unter  Umständen  naturwissenschaftliche ­
  und  technische  Kenntnisse  voraus,  die  derart  sein  können,  daß  besondere  Prüfämter
in  Anspruch  genommen  werden  müssen.
In  Industriebetrieben  ist  die  zweckmäßigste  und  rechtzeitige  Bereitstellung  von  Werkzeugen ­
  und  Maschinen  ausschlaggebend.  Bei  der  Beschaffung  derselben  ist  zunächst  die  rein
technische  Eignung  zu  prüfen.  Entspricht  die  untersuchte  Maschine  den  gestellten  Anforderungen ­
  an  Genauigkeit,  Schnelligkeit,  Haltbarkeit  ?  Arbeitet  die  Maschine  oder  das  Werkzeug ­
  unter  Berücksichtigung  der  Ansohaffungskosten,  der  Lebensdauer  und  der  Leistung  nach
dem  wirtschaftlichen  Prinzip  (wobei  man  besser  technisches  Prinzip  sagen  möchte;  vgl.
1.  Buch).
Wie  weit  solche  technischen  Überlegungen  zu  ziehen  sind,  mag  aus  folgendem  B  e  i  s  p  i  e  1  ersehen ­
  werden:  Einfache  Werkzeugdrehstähle  sind  zwar  in  der  Anschaffung  immer  billiger,
dafür  aber  weniger  haltbar  und  leistungsfähig  als  Hochleistungsstähle.  Bei  der  Reihenund
  Massenfertigung  sind  nur  noch  Hochleistungsstähle  wirtschaftlich  zu  verwenden,  da  alle
übrigen,  weniger  harten  Stähle  durch  Bruch  und  Naohschleifen  zu  hohe  Verlustzeiten  und
unter  Umständen  sogar  Lieferverzögerungen  ergeben  würden,  ganz  abgesehen  von  den  geringen ­
  Arbeitsgeschwindigkeiten.  Andererseits  aber  erfordern  die  Hochleistungsstähle  auch
Hochleistungsmaschinen;  deren  Bauweise  muß  schwerer  und  die  Geschwindigkeit  höher
sein.  Das  erfordert  bei  hohen  Geschwindigkeiten  und  Drücken  oft  schwierige  und  teure  Lagerungen ­
  der  Spindeln,  auch  widerstandsfähigere  Werkstoffe  bei  der  Herstellung  der  Maschine
und  vor  allem  sehr  genaue  Beobachtung  der  Maschinenbeanspruohung  für  jeden  Einzelfall,
so  daß  allgemein  eine  wesentliche  Verteuerung  der  Hochleistungsmaschine  gegenüber  der  einfachen ­
  Bearbeitungsmaschine  eintritt.
Bei  der  Entscheidung,  welche  Anzahl  gleichartiger  Maschinen  oder  Werkzeuge  aufzustellen ­
  ist,  ist  zu  berücksichtigen,  ob  die  Beschäftigung  eine  stetige  ist  oder  nicht,  ob  ein  Zwei-  oder
Dreischichtensystem  möglich  ist,  ob  Teile  der  Arbeit  notfalls  auch  außerhalb  des  Betriebes
durch  fremde  Unternehmer  erledigt  werden  können.  Bei  der  Größe  einer  einzelnen  Maschine
ist  zu  beachten,  wie  oft  die  Höchstgrenze  beansprucht  wird,  ferner  ob  es  möglich  ist,  daß  für
diese  einzelnen  Fälle  andere,  wenn  auch  teurere  Verfahren  anwendbar  sind.  Beispielsweise
wird  man  bei  der  Bemessung  der  Tragkraft  eines  Werkstättcnkrans  überlegen,  ob  die  selten
vorkommenden,  außergewöhnlich  schweren  Werkstücke  nicht  auf  andere  Weise  bewegt  werden
können,  so  daß  der  Kran  kleiner  ausgeführt  werden  kann.
Weiterhin  ist  die  Wahl  zu  treffen  zwischen  einer  Einzweck-  oder  einer  Mehrzweckmaschine. ­
  Die  Einzweckmasohine  ist  eine  Spezialmaschine,  die  bei  genügender  Stückzahl
zwar  billiger  arbeitet,  jedoch  nur  für  eine  bestimmte  Spezialarbeit  brauchbar  und  in  der
Regel  in  der  Anschaffung  erheblich  teurer  ist  als  eine  Mehrzweckmasohine.  Es  ist  zu  beachten,
daß  in  vielen  Industriebetrieben  gleichzeitig  nicht  nur  ein  Erzeugnis  erstellt  wird,  sondern
mehrere  nebeneinander.  Wechselt  der  Anteil  dieser  verschiedenen  Erzeugnisse  an  der  Gesamterzeugung, ­
  so  kann  es  Vorkommen,  daß  eine  Einzweckmasohine  stillgesetzt  werden  muß,
eine  Mehrzweckmaschine  jedoch  auf  eine  andere  Arbeit  umgestellt  werden  kann.  In  derselben
Richtung  wirkt  die  Notwendigkeit  der  Umstellung  auf  andere  Werkstoffe,  da  damit  auch  andere ­
  Bedingungen  der  Bearbeitung  vorherrschend  sind.  Gegen  die  Einzweckmasohine  spricht
auch  ihre  möglicherweise  schnelle  Veraltung  durch  den  technischen  Fortschritt.
Weitere  Gesichtspunkte  für  die  Auswahl  der  Maschinen  und  Werkzeuge  sind  die  Sicherheit
der  sie  bedienenden  Menschen  sowie  die  Frage  der  Bedienung.  Jede  Maschine  birgt  eine
Gefahr  für  die  Bedienung  in  sich,  auch  wenn  sie  noch  so  klein  ist.  Es  sollte  jedoch  eine  Vorbedingung ­
  für  die  Anschaffung  einer  Maschine  sein,  daß  ihre  Sicherheitseinrichtungen  auf  den
denkbar  höchsten  Stand  gebracht  sind,  bevor  die  übrigen  Eigenschaften  untersucht  werden.
Zu  klären  ist  auch  die  Bedienung  der  geplanten  Maschine.  Die  beste  und  technisch  vollkommenste ­
  Maschine  kann  enttäuschend  arbeiten,  wenn  keine  geeignete  Bedienungsmannschaft
zur  Verfügung  steht.  Geeignete  Leute  müssen  erst  unter  großen  Kosten  gefunden  oder  heran ­
        <pb n="29" />
        Die  Stoffe  und  Kräfte.

23

gebildet  werden;  vielleicht  können  sie  trotzdem  der  Maschine  nicht  ihre  volle  Leistungsfähigkeit ­
  abgewinnen,  da  deren  Bedienung  und  restlose  Beherrschung  Fähigkeiten  erfordert,  die
die  eines  durchschnittlichen  Mitarbeiters  übersteigen.
Auch  in  niohtindustriellen  Betrieben,  in  Warenhäusern,  Banken  und  großen  Verwaltungsgebäuden ­
  sind  oft  Maschinenanlagen  für  Transporte  von  Menschen  und  Gütern  (Fahrstühle,
Rolltreppen,  Rohrposten,  Transportbänder),  für  Beleuchtung,  Belüftung,  Beheizung  u.  a.
anzuschaffen.  Neben  der  Zweckmäßigkeit  der  technischen  Anlage  als  solcher,  ihrer  Leistung,
ihren  Anschaffungs-  und  Betriebskosten  stehen  hier  eigentlich  mehr  andere  Erfordernisse  im
Vordergrund:  die  Schnelligkeit  und  Reibungslosigkeit  des  Verkehrs,  die  Zweckmäßigkeit  der
Beleuchtung  im  Hinblick  auf  Arbeitsfähigkeit,  Aussehen  der  Ware  oder  Werbekraft  für  die
Besucher.  Dies  entspricht  ganz  der  Stellung,  die  diese  Maschinen  in  den  oben  angeführten
Wirtsohaftsbetrieben  haben:  sie  stehen  hier  nicht  im  Mittelpunkt  wie  bei  den  Industriebetrieben, ­
  sondern  sie  treten  nur  ergänzend  hinzu,  sie  sollen  die  Hauptarbeit,  die  dort  geleistet  wird,
wirksam  unterstützen  und  erfolgreicher  gestalten.
Wenn  auch  für  diese  Fragen  der  Versorgung  der  Wirtschaftsbetriebe  mit  Werkzeugen ­
  und  Maschinen  sicherlich  in  erster  Linie  der  Techniker  zuständig  ist,  der
die  Konstruktion  der  Werkzeuge  und  Maschinen  kennt  und  daher  auch  ihre  Leistungsfähigkeit ­
  am  ehesten  beurteilen  kann,  so  muß  doch  auch  der  Wirtschafter
selbst  einiges  von  diesen  Dingen  verstehen,  da  er  ja  das  Kapital  auf  bringen  und
dieses  Kapital  der  kapitalistischen  Grundrechnung  zugrunde  legen  muß.  Hier  ist
eine  von  den  vielen  Stellen,  wo  sich  Wirtschaft  und  Technik  gegenseitig  im  Betriebe ­
  durchdringen  und  es  auf  den  richtigen  Zusammenklang  ankommt,  wenn
Fehlentscheidungen  und  Störungen  vermieden  werden  sollen.  Dieses  Buch,  das
von  der  kaufmännischen  Seite  des  Betriebes  handelt,  kann  auf  die  technischen
Dinge  nicht  in  der  Ausführlichkeit  eingehen  wie  sie  erforderlich  sind,  wenn  in  der
Praxis  die  wichtigen  Fragen  nach  der  Gestaltung,  Beschaffenheit,  Beschaffung  und
Anordnung  der  sachlichen  Hilfsmittel  entschieden  werden  sollen.  Wenn  daher  im
nachfolgenden  eine  kurze  (und  nicht  vollständige)  Übersicht  über  die  Stoffe  und
Kräfte  gegeben  wird,  so  geschieht  das  nur  zu  dem  Zwecke,  dem  Leser  (als  Wirtschafter) ­
  einen  Einblick  in  das  umfangreiche  und  mannigfaltige  Gebiet  der  Technik ­
  zu  verschaffen,  soweit  es  sich  eben  um  die  Stoffe  und  Kräfte  handelt,  die  den
Wirtschaftsbetrieben  zur  Erreichung  ihres  Zweckes:  der  Leistung  zur  Verfügung
stehen.
2.  Die  Stoffe.  Die  Entwicklung  der  Technik  hat  es  mit  sich  gebracht,  daß  heute  eine  Fülle
verschiedener  Stoffe  für  den  gleichen  oder  ähnlichen  Zweck  zur  Verfügung  stehen.  Wer  sich
heute  entschließt,  dem  Verbrauch  ein  bestimmtes  Gut  zur  Verfügung  zu  stellen,  muß  sehr
genau  über  die  verschiedenen  Möglichkeiten  der  Erstellung  unterrichtet  sein.  In  früheren
Jahren  war  es  wesentlich  einfacher,  sich  auf  dem  Gebiete  der  Herstellung  wirtschaftlicher
Güter  zu  betätigen.  Ob  ein  Schiff  oder  ein  Wagen  gebaut,  ein  Haus  oder  eine  Brücke  erstellt
werden  sollte,  ein  Gefäß,  ein  Werkzeug  oder  gar  ein  Apparat  für  irgendeinen  Zweck  notwendig ­
  war,  immer  griff  man  auf  das  Holz  als  Baustoff  zurück  und  benutzte  es  gleichzeitig
als  Brennstoff  für  das  im  wesentlichen  einzige,  außer  dem  einfachen  Schlag  oder  Druck  bekannte ­
  technische  Hilfsverfahren  der  mechanischen  Herstellung:  die  Erhitzung.
Mit  der  Kenntnis  der  Holzsorten  —  Bau-,  Nutz-  und  Brennholz  —  ihrer  Vor-  und  Nachbehandlung ­
  und  ihren  Gefügeeigenschaften  —  Härte,  Haltbarkeit,  Biegefähigkeit  —  war
häufig  die  Stoffkenntnis  der  früheren  Fabrikanten  erschöpft.  Daneben  spielten  der  Stein  und
die  in  recht  einfacher  Weise  erschmolzenen  Metalle  eine  Bolle;  reichten  die  Härte-  oder  Dauereigenschaften ­
  des  Holzes  nicht  aus,  so  griff  man  zu  Stein  und  zum  Metall  als  Notbehelf.  Auf
diese  Weise  gelangte  man  ja  letztlich  zu  den  künstlich  hergestellten  oder  zum  mindesten  nach
Bedarf  umgestofften  (wie  es  Woldt  nennt)  Naturerzeugnissen.  Das  Holz  muß  großenteils  verwendet ­
  werden,  wie  die  Natur  es  darbietet,  und  lange  Zeit  blieb  dem  Menschen  im  wesentlichen
nichts  anderes  übrig,  als  je  nach  dem  beabsichtigten  Zweck  ein  härteres  oder  weicheres,  ein
biegsameres  oder  sprödes,  ein  gröberes  oder  feineres  Holz  zu  suchen.
Im  Handel  ist  das  Holz  als  Rundholz,Balken-,  Kant-  und  Halbholz,  als  Bretter-  und  Bohlenware; ­
  die  neuen  Bestrebungen  gehen  dahin,  zu  einheitlichen  Abmessungen  zu  gelangen.
Daneben  aber  gehen  die  Bestrebungen,  die  natürlichen  Eigenschaften  des  Holzes  so  zu  verändern, ­
  daß  es  jeweils  allseitiger  oder  für  besondere  Zwecke  verwendbar  wird.  Diese  natürlichen
Eigenschaften  des  Holzes,  wie  das  Schwinden  bei  der  Austrocknung,  die  Fäulnis,  die  Brennbarkeit ­
  werden  mit  mehr  oder  minder  großem  Erfolg  für  die  verschiedenen  Verwendungsbereiche ­
  zu  beheben  versucht.  Durch  künstliche  Nachtrocknung  und  neuartige,  wasserfeste
        <pb n="30" />
        24

Die  Grundlagen.

Verleimungen,  durch  Nagelung  statt  Verdübelung  als  Verbindungsmittel  wird  das  Holz  als
Bauteil  für  weittragende  Hallen  dem  Stabeisen  wettbewerbsfähiger  gemacht.  Sogar  im  Flugzeugbau, ­
  aus  dem  das  Holz  nahezu  durch  Leiohtmetall  verdrängt  schien,  gewinnt  es  wieder
an  Bedeutung.  Der  Fäulnis  wird  durch  Imprägnierung  begegnet,  was  für  den  Holzbau  allgemeine, ­
  für  das  große  Gebiet  der  Leitungsmasten  besonders  große  Bedeutung  hat.  Dabei  verhalten ­
  sich  die  Holzarten  (z.  B.  Fichte,  Kiefer)  je  nach  dem  Imprägnierungsverfahren  in  bezug
auf  die  Lebensdauer  nicht  gleich;  bei  teerölimprägnierten  Kiefernstangen  kann  heute  schon
mit  einer  Lebensdauer  von  über  30  Jahren  gerechnet  werden.  Betrachten  wir  einen  so  harmlos ­
  aussehenden  Bedarfsfall  wie  den  Leitungsmast  für  elektrische  Stark-  und  Schwachstromleitungen. ­
  Holz,  Eisen  und  Eisenbeton  stehen  hier  in  Wettbewerb:  Festigkeit,  Lebensdauer,
Feuerbeständigkeit,  Widerstandsfähigkeit  gegen  äußere  Einwirkungen  (Insekten,  Wild),  nicht
zuletzt  der  Preis  müssen  gegeneinander  abgewogen  werden.
So  stehen  heute  allgemein  im  Bauwesen  eine  Reihe  von  Baustoffen  und  Bau  verfahren
in  Anwendung,  die  eine  Wahl  erschweren.  Jeder  Brückenbau,  jeder  Hochbau,  jeder  Hausbau
erfordert  zunächst  eine  Entscheidung  über  den  zu  verwendenden  Baustoff.  Seit  alters  her  sind
das  Holz  und  der  Ziegel  benutzt  worden  und  sie  sind  auch  noch  heute  weit  verbreitet,  obwohl
sich  die  Bauweisen  zum  Teil  grundlegend  geändert  haben.  Neben  dem  Massivbau  ist  der
Skelettbau  möglich,  eine  Rahmenhauweise  mit  Steinausfüllung,  die  meist  erheblich  billiger
ist  als  der  Massivbau;  die  Rahmen  können  aus  Holz  oder  Eisen  sein  (Holz-  und  Eisenfachwerkbau) ­
  .  Ersterer  ist  im  Wohnhausbau—mit  Lehm  oder  Stein  als  Füllstoffen  —  seit  Jahrtausenden
bekannt;  letzterer  wird  vorwiegend  im  Fabrik-  und  Hallenbau  verwendet.  Aber  auch  der
Eisenheton-Rahmenbau  führt  sich  mehr  und  mehr  ein.  Mit  dem  Betonbau  ist  jedoch  im  Grunde
keine  neue  Bauweise,  sondern  ein  Gießverfahren  in  das  Bauwesen  eingedrungen.
Hier  ist  wieder  ein  typisches  Beispiel  für  die  Anpassung  der  naturgegebenen  Stoffe  an  die
Verwendungszwecke.  Die  Bestandteile  des  Betons  —  Kalkstein  und  Ton  als  Zement  und  dazu
Sand—sind  im  Bauwesen  seit  altersher  bekannt;  durch  Mahlen  und  Brennen  des  Kalksteins  und
Tons  zu  Zement  und  dessen  Mischung  an  der  Baustelle  mit  Sand  und  Wasser  wird  aber  nicht
nur  ein  anderes  Gefüge  und  eine  höhere  Festigkeit  erzielt,  sondern  auch  eine  ganz  andere
Formgebung  —  eben  das  Gießen  —  möglich.  Die  Verbindung  eines  Eisengerippes  mit  herumgezogenem ­
  Beton  stellt  den  Eisenbeton  dar,  eine  Bauweise,  die  wegen  ihrer  hohen  Widerstandsfähigkeit, ­
  Wasser-  und  Luftheständigkeit  im  Brücken-  und  Hochbau  das  Eisen  schwer  bedrängt. ­
  Auch  für  den  Straßenbau  stehen  die  mannigfachsten  Möglichkeiten  offen;  neben  dem
alten  Natursteinpflaster  (Granit)  sind  Kunststein-  und  Hartholzpflaster  und  Decken  aus
Schotter,  Teerverbindungen  (Asphalt,  Makadam  u.  a.)  und  Zement,  ja  auch  aus  Eisenbeton
und  Eisen,  meist  Gußeisen,  in  Anwendung.
Besondere  Steine  werden  für  Feuer-  und  Säurebeständigkeit  angeboten;  ein  kürzlich  erschienenes ­
  Verzeichnis  der  Markenbezeichnungen  im  Feuerfest-  und  Ofenbaufach  enthält
allein  1500  Namen.  Sogar  Glas  wird  neuerdings  als  tragender  Baustoff  benutzt,  wie  überhaupt ­
  das  Glas  als  Werkstoff  im  Vordringen  begriffen  ist.  Neben  dem  leicht  schmelzbaren
und  chemisch  wenig  widerstandsfähigen  Natronkalkglas,  dem  gewöhnlichen  Fensterglas  und
dem  widerstandsfähigeren  und  schwerer  schmelzbaren  Kalikalkgias  (böhmisches  Glas)  ist  das
weiche,  leicht  schmelzbare,  stark  lichtbrechende  Kalibleiglas,  das  Kristallglas,  auf  dem  Markt;
doch  gibt  es  darüber  hinaus  noch  eine  große  Zahl  besonderer  Gläser  für  alle  möglichen  Zwecke
der  Optik,  der  Apparate-  und  Laboratoriumstechnik,  der  medizinischen  Geräte  und  der  Verpackung. ­
  Beim  Flachglas  sind  feuerpolierte  und  gesohliffenpolierte,  hei  den  Sicherheitsgläsern
Schichtengläser  und  vorgespannte  Gläser  zu  unterscheiden.
Auf  fast  allen  Gebieten  der  Technik  und  des  täglichen  Bedarfs  haben  heute  auch  die
Kunstharz-Preßstoffe  Bedeutung  erlangt,  eine  Bedeutung,  die  nur  schwer  überschätzt
werden  kann,  obwohl  sie  vorläufig  durch  die  Preise  noch  nicht  überall  wettbewerbsfähig  sind
und  auch  im  Aussehen  und  in  der  Verwendungsfähigkeit  noch  nicht  restlos  befriedigen.  Eine
ganze  neuartige  Industrie  ist  entstanden,  die  Kunststoff-Preßwerke,  welche  den  Rohstoff
als  pulvrige  oder  körnige  Masse  beziehen  und  zu  Gebrauohsgegenständen  der  Technik  und  des
Haushalts  verpressen.  Doch  sind  auch  Stäbe  und  Röhren  von  beliebiger  Form,  die  auf  Stanzpressen ­
  erzeugt  wurden,  als  Halbware  im  Handel  und  ebenso  Sonderstoffe  mit  Hartgewebeoder ­
  Zellulose-  oder  Asbestgespinst-Einlagen,  die  eine  sehr  hohe  Festigkeit  erreichen  und  damit
im  Maschinen-  und  Vorrichtungsbau  verwendbar  werden.  Statt  Gußstücken  aus  Leichtmetalloder ­
  Kupferlegierungen  wird  man  häufig  Gewebepreßteile  und  statt  Profilmessing  und  Messingrohr ­
  Kunstharzprofile  verwenden  können.  Das  ergibt  in  vielen  Fällen  zwar  ganz  andere
und  neuartige  Möglichkeiten,  die  sich  jedoch  nicht  immer  mit  den  vorhandenen  Einrichtungen
bewältigen  lassen.
Für  die  Herstellung  des  Gehäuses  für  ein  Rundfunkgerät  beispielsweise  kann
gleicherweise  Holz,  Metall  oder  künstlicher  Preßstoff  (Kunstharz-Preßstoff)  verwendet
werden.  Von  der  Benutzung  des  einen  oder  anderen  Stoffes  ist  dann  nicht  nur  das  äußere  Aussehen ­
  abhängig,  was  für  den  Absatz  Bedeutung  hat,  sondern  mehr  noch  die  gesamte  Technik
der  Herstellung.  Bei  der  Verwendung  von  Holz  wird  ausschließlich  die  spanende  Formgebung
        <pb n="31" />
        Die  Stoffe  und  Kräfte.

25

benutzt  werden,  bei  der  von  Metall  wohl  ebenfalls;  aber  schon  die  Art  dieser  Bearbeitung  bedingt ­
  völlig  andere  Werkzeuge,  andere  Werkzeugmaschinen,  andere  Verbindungsarten  und
danach  natürlich  andere  Bauformen  überhaupt.  Bei  der  Verwendung  von  künstlichem  Preßstoff
  treten  wieder  ganz  andere  Bearbeitungsfragen  auf,  die  andere  Maschinen  und  Werkzeuge
und  andere  Verbindungsmittel  erfordern.
Immerhin  zeigen  schon  die  dazu  benutzten  Werkzeuge  und  Maschinen  große  Unterschiede
nach  Bauart,  Haltbarkeit  und  Arbeitsgeschwindigkeit.  Größer  noch  werden  die  Unterschiede
beim  Zusammenfügen  der  einzelnen  Bauteile.  Das  Holz  wird  verschraubt  und  verleimt,  das
Metall  verschraubt,  vernietet  und  verschweißt,  der  Preßstoff  verschraubt  und  verklebt,
wobei  wieder  bis  in  die  kleinsten  Bauteilchen,  hier  die  Schrauben  und  Meten  oder  die  Klebmasse, ­
  der  Werkstoff  berücksichtigt  werden  muß:  Metall-  und  Holzschräubchen  sind  nicht
gleich  nach  der  Gewindeform,  die  Frage,  ob  Versenkschrauben  oder  Kopfschrauben  in  Holz,
Metall  oder  Preßstoff,  ob  Met  oder  Schraube  in  Metall  und  Preßstoff  wird  aufgeworfen.
Greift  der  Betrieb  aber  sogar  zur  eigenen  Herstellung  auch  des  Halbstoffs  über,  so  werden
völlig  verschiedenartige  Betriebe  nötig:  Sägereien,  Walzwerke,  Preßwerke.  Ganz  andere
Facharbeiter,  andere  Werkstoff-  und  Verfahrenskenntnisse,  andere  Erfahrungen  im  Verhalten
der  Stoffe  bei  der  Bearbeitung  und  beim  späteren  Gebrauch  sind  erforderlich,  eine  ganznndere
Lagerhaltung,  ein  anderer  Einkauf,  eine  andere  Maschinenausrüstung.  (
Was  hier  an  dem  einfachen  Beispiel  eines  Rundfunkgerätegehäuses  gezeigt  wurde,  trifft
weitgehend  für  die  ganze  Industrie  zu.  Selbst  scheinbar  geringfügige  Ursachen  haben  tiefgehende ­
  Umgestaltungen  zur  Folge.  Schon  sehen  wir  Becher  und  Gebrauohsgeschirre,  die
früher  nur  aus  Holz  oder  Zinn,  später  aus  Glas  und  Porzellan  gefertigt  waren,  nunmehr  aus
anderen  Stoffen  hergestellt.  Holz-  und  Zinngefäße  können  nicht  hoch  erhitzt  werden,  und
daher  brauchte  man  zum  Kochen  besondere  Stein-  oder  Eisengeräte;  auch  Porzellan  und  Glas
waren  bis  in  die  Neuzeit  hinein  nur  wenig  feuerbeständig.  Heute  kann  die  Hausfrau  in  Glasund
  Porzellantöpfen  backen  und  braten,  so  daß  also  vielfach  Aluminiumgeschirr,  Pfannen  und
Kessel  überflüssig  werden.  Was  das  für  die  Hersteller  dieser  Waren  bedeutet,  ist  klar.
Ein  anderes  Beispiel  für  die  aus  den  verschiedenen  Stoffen  sich  ergebenden  Möglichkeiten
ist  die  heute  so  zeitgemäße  Kraftwagenherstellung.  Ursprünglich  ein  vom  Stellmacher
verfertigter  Wagen  mit  eingebautem  Motor,  verändern  sich  Gestalt  und  stoffliche  Zusammensetzung ­
  von  Jahr  zu  Jahr  und  zwar  nicht  nur  im  großen,  sondern  bis  in  die  kleinsten  Einzelheiten ­
  hinein.  Längst  ist  dem  Stellmacher  die  Arbeit  entglitten,  da  die  Aufbauten  nicht  mehr
aus  Holz,  sondern  aus  Stahl  gefertigt  werden;  statt  des  mehr  handwerklichen  Aufbaus  aus
einzelnen,  in  mühevoller  Kleinarbeit  zusammengefügten  Holzteilchen  wird  jetzt  die  Karosserie ­
  aus  einigen  Blechteilen  in  wenigen  Stufen  unter  riesigen  hydraulischen  oder  Exzenterpressen ­
  gepreßt  und  durch  Schweißung  verbunden.  Für  die  Sitze  kann  Leder,  Kunstleder
oder  Stoff,  für  die  Polsterung  Stahlfedern,  Kapok  oder  Seegras,  für  die  Einbauten  und  Hilfsteile ­
  Holz,  Metall  oder  Kunststoff  u.  ä.  Verwendung  finden.
Aber  nicht  nur  verschiedene  Arten  von  Rohstoffen  stehen  für  jeden  Zweck  zur  Verfügung;
oft  ermöglichen  kleine  Verfahrensänderungen  die  Verwendung  anderer  Halbstoffe.  Die
Art  der  Verbindung  machte  bisher  die  Benutzung  von  Bohren  als  Baustoff,  z.  B.  im  Hochbau
und  Maschinen-  und  Apparatebau,  fast  unmöglich,  obwohl  die  runde  und  noch  dazu  hohle
Form  bei  gleichem  Aufwand  an  Stoff  die  höchsten  Beanspruchungen  auf  Zug  und  Druck  zuläßt. ­
  Erst  die  Sohweißverfahren  (autogen  und  elektrisch)  brachten  hier  eine  Wandlung.  Heute
werden  beim  Bau  von  Masten  und  Gerüsten  von  Dächern  und  Hallen  selbst  im  Brückenbau
Stahlrohren  verwendet,  weil  durch  Verschweißen  eine  einwandfreie  Verbindung  auf  der  Baustelle ­
  möglich  geworden  ist.  Im  Maschinen-  und  Apparatebau  werden  Gehäuse  und  Grundplatten ­
  oft  nicht  mehr  gegossen,  sondern  aus  einzelnen  Blechen  und  Formeisen  verschweißt.
Man  braucht  also  kein  Gußeisen  mehr,  sondern  Walzeisen,  schmiedbares  Eisen,  was  fast  immer
eine  erhebliche  Ersparnis  an  Gewicht  bei  gleicher,  meist  sogar  vermehrter  Festigkeit  bedeutet.
Gerade  der  Maschinenbauer  hat  eine  umfassende  Stoffkenntnis  nötig,  die  sich  natürlich
auf  das  Verhalten  nicht  nur  bei  der  Verarbeitung,  sondern  mehr  noch  beim  späteren  Gebrauch
beziehen  muß.  Aber  er  muß  auch  das  Aussehen  und  den  Preis  mit  beachten,  um  immer  wettbewerbsfähig ­
  zu  bleiben.  Stahl  und  Leichtmetalle  sind  heute  im  Hinblick  auf  die  Verwendungsmöglichkeit ­
  auf  weiten  Gebieten  gleichwertig,  vor  allem  in  bezug  auf  die  Festigkeitseigenschaften.
  Aber  sie  unterscheiden  sich  sehr  im  Preis  und  im  Gewicht;  fast  jeder  Einzelfall  muß  daher
genau  untersucht  werden.  Oft  kann  durch  die  Verwendung  eines  anderen  Stoffes  ein  ganz
neues  Gebiet  erschlossen  werden.  So  machte  erst  das  Leichtmetall  den  Kraftwagen,  das  Flugzeug, ­
  das  Luftschiff  in  der  heutigen  Form  möglich.
So  sehen  wir  in  den  Maschinen-  und  Ajiparatebauanstalten  eine  Fülle  von  Stoffen ­
  im  Gebrauch.  Die  verschiedenartigsten  Zusammenstellungen  sind  für  den  jeweiligen  Verwendungszweck ­
  möglich  und  der  Konstrukteur,  aber  damit  auch  der  Unternehmer,  muß  mit
ihnen  rechnen.  Er  muß  wissen,  daß  es  nicht  rostende  Stähle  gibt,  die  er  für  bestimmte  Geräte
und  Zwecke  heute  nicht  entbehren  kann;  aber  es  gibt  auch  andere  Mittel  gegen  den  Bost:
das  Vernickeln,  das  Streichen  mit  besonderen  Rostschutzfarben,  das  Kupfern,  die  Her-
        <pb n="32" />
        26

Die  Grundlagen.

Stellung  aus  Hart-  und  Stahlguß  u.  ä.  Er  muß  die  Eigenschaft  von  Guß-  und  Walzeisen,  von
Aluminium  und  Kupfer,  von  Säuren  und  Basen,  von  Kohle  und  Gas,  von  Schweißeisen  und
Flußeisen,  von  Glas,  Porzellan  und  Ton,  von  Gummi  und  Leder  kennen,  um  sie  richtig  und
zweokgerecht  verwenden  zu  können.  Er  muß  wissen,  welche  Festigkeits-  und  Dehnungseigensohaften
  sein  Werkstoff  besitzt,  welche  Bearheitungsschwierigkeiten  auftreten  können,
welches  Verhalten  und  welche  Lebensdauer  im  Betrieb  verlangt  werden;  er  muß  die  Formen
(Profile)  und  Abmessungen  kennen,  die  normal  im  Handel  zu  erhalten  sind,  muß  warmgewalzte
von  kaltgewalzten  Profilen  und  Blechen  nach  Aussehen  und  Eigenschaften  unterscheiden  können, ­
  um  nur  einiges  zu  nennen.
Auf  allen  Gebieten  der  Fertigung  ist  diese  Stoffkenntnis  nötig,  um  entscheiden  zu  können,
welche  Möglichkeiten  mit  gegebenen  Einrichtungen  und  gegebenen  Geldmitteln  auszuschöpfen
sind.  Besonders  groß  sind  die  Anforderungen  auch  in  der  Textilteohnik.  Neben  pflanzlichen ­
  und  tierischen  organischen  Rohstoffen  gibt  es  künstlich  hergestellte  und  sogar  einen  anorganischen, ­
  mineralischen  (den  Asbest).
Wer  sich  auf  dem  Gebiete  der  Textilindustrie  betätigen  will,  sieht  sich  einer  ungeheuren
Vielfalt  von  Rohstoffen  mit  den  mannigfachsten  Möglichkeiten  der  Weiterverarbeitung
gegenüber.  Er  muß  sich  entscheiden,  ob  er  Wolle  oder  Baumwolle  verspinnen  und  verweben
will;  greift  er  zur  Baumwolle,  so  sieht  er  sich  einer  großen  Zahl  von  Qualitäten  (bis  zu  9  Standardnummem)
  aus  den  verschiedensten  Gegenden  der  Erde  gegenüber.  Die  Vereinigten
Staaten,  Brasilien,  Ägypten,  Indien  u.  a.  Länder  bieten  ihm  ihre  Erzeugnisse  an;  jedes  hat  seine
Vorzüge  und  Nachteile,  seine  besonderen  Feinheiten,  seine  besonderen  Bearbeitungsprobleme.
Der  Hersteller  von  Seilerwaren  und  Sackgeweben  steht  vor  der  Frage,  ob  heimischer
Flachs  und  Hanf,  ob  Ramie  oder  Jute,  ob  neuseeländischer  Flachs  oder  Manila-  oder  Sisalhanf
benutzt  werden  soll.  Aus  der  Kokosfaser  können  Matten  und  Teppiche,  aus  der  Kapokfaser
Polsterstoffe  erzeugt  werden.  Die  tierischen  Fasern  des  Hasen  und  Kaninchens,  des  Bibers
und  Bisams  eignen  sich  zur  Herstellung  von  Filzen,  die  des  Kamels  und  Lamas  zu  Treibriemen,
mit  denen  er  gegen  Leder  und  Gummi  in  Wettbewerb  treten  muß.
Er  muß  wissen,  welche  Tierhaare  die  Eigenschaft  aufweisen,  zu  filzen,  womit  sie  zur  Wolle
werden,  daß  diese  Verfilzung  gefördert  werden  kann  und  daß  es  im  wesentlichen  die  Wiederkäuer ­
  sind,  welche  filzende  Haare,  also  Wolle  liefern.  Feine,  kürzere,  gut  filzende  Wollen  ergeben ­
  Streichgarne  und  Tuche,  langfaserige  die  Kammgarne  und  weiter  die  Cheviot-  und  Lüsterstoffe. ­
  Er  muß  in  der  Lage  sein,  einen  Stapel  durch  mehrmaliges  Herausziehen  von  Büscheln ­
  aus  der  Fasermasse  zu  bilden  und  einen  Handelsstapel  von  einem  Spinnerstapel  zu
unterscheiden  verstehen;  aus  der  Mengenverteilung  der  Faserlängen  im  Stapel  muß  er  seine
Schlüsse  auf  die  spinntechnische  Eignung  ziehen  können.  Er  weiß,  daß  die  als  Kunstwolle  im
Handel  befindlichen  Erzeugnisse  keine  künstlichen  Wollen  sind,  sondern  aus  Abfällen  zurückgewonnene ­
  Fasermassen  wie  z.  B.  Munko  aus  neuen,  Sohoddy  aus  gebrauchten  Lumpen,  Tybet
aus  tuchartigen  Geweben,  und  er  weiß  ferner,  daß  auch  bei  den  Seiden  die  echten  (vom  Seidenspinner ­
  bomby  mori),  die  wilden  (Tussa,  Kursumshi,  Anapheseiden),  die  Spinnenseiden  (der
Madagaskarspinne)  und  die  Muschelseiden  (der  Steckmuschel)  zu  unterscheiden  sind.  Und
sogar  die  Kunstseiden,  künstliche,  durch  Düsenpressung  erzeugte  endlose  Fäden  oder  Stapelfasern ­
  mit  verschiedener  chemischer  Zusammensetzung  und  vor  allem  verschiedenen  Ausgangsstoffen, ­
  nämlich  Holzzellstoff  (Viskoseseide)  und  Baumwoll-Linters  (Kupferseide,  Glanzstoff),
sind  mit  sehr  unterschiedlichen  Feinheiten,  Webeeigenschaften  und  Festigkeiten  am  Markt.
Daneben  gibt  es  Kunstseiden  aus  tierischen  Rohstoffen  (Gelatine,  Kaseinfäden),  erstere  als
Vanduraseide  bekannt.  Glas-  und  Metallfäden  (für  Litzen,  Tressen,  Theater-  und  Phantasiekleidung, ­
  Vorhänge)  und  Papiergarne  vervollständigen  die  Auswahl,  die  noch  durch  neue
Stapelfasermarken,  wie  Vistra,  Wollstra,  Cellanese,  Lamisetta  u.  ä.  erweitert  wird.  Da  die
einzelnen  Stoffe  je  nach  dem  Urstoff  sich  bei  der  Nachbehandlung  verschieden  verhalten,  muß
der  Hersteller  natürlich  schon  beim  Einkauf  auf  die  beabsichtigte  Wirkung  achten.
Nicht  alle  Gewebe  können  gewalzt  werden,  was  besondere  Glanzwirkungen  (Moire,  Cloque)
ergibt,  und  die  Färbung  und  Äppretierung  ist  ebenfalls  sehr  unterschiedlich  je  nach  den  Ausgangsstoffen. ­
  Für  Azetatseide  hat  man  besondere  Farbstoffe  aus  bilden  müssen,  wodurch  aber
teilweise  ihre  sonstigen  besseren  Eigenschaften  gegenüber  den  anderen  Kunstseidenarten,  wie
hohe  Zerreißfähigkeit  auch  bei  Feuchtigkeit,  beeinträchtigt  wurden.  Bei  der  Wolle  des  Angorakaninchens ­
  ist  die  starke  Neigung  zum  Verfilzen  und  die  Flüchtigkeit  auf  den  Maschinen  ein
Hinderungsgrund  für  die  breitere  Verwendung;  bei  der  neuerlichen  Verspinnung  von  Wolle
oder  Baumwolle  mit  künstlichen  Stapelfasern  mußten  diese  nach  Faserfeinheit  und  Kräuselung
den  anderen  natürlichen  Rohstoffen  anzupassen  versucht  werden,  da  sonst  die  Verarbeitungsmasohinen
  nicht  einwandfrei  arbeiteten.  Durch  die  Einführung  von  Kunstspinnfasern  in  die
Baumwoll-  und  Wollindustrie  werden  sogar  besondere  Anforderungen  an  den  Baustoff  der
Maschinen  und  an  die  Färbereigeräte  gestellt.  Diese  müssen  nun  sowohl  gegen  Säuren  als  auch
gegen  Alkalien  unempfindlich  sein.
Oder  um  noch  ein  Beispiel  eines  weiteren  Gebietes  zu  geben:  der  Ölindustrie,  von  der
wir  wieder  die  Industrie  der  organischen  öle  herausgreifen,  da  die  Mineralöle  nach  Herkunft
        <pb n="33" />
        Die  Stoffe  und  Kräfte.

27

und  Verwendung  ganz  andere  Bedingungen  haben.  Eine  Fülle  von  Pflanzen  und  Tieren  sind
als  Öl-  und  Fettlieferer  gewissermaßen  der  Rohstoff  dieser  Industrie.  Pflanzliche  Öle  können
zunächst  nach  dem  Grad  ihrer  Jodaufnahmefähigkeit  unterschieden  werden  als  trocknende
(Leinöl,  Mohnöl,  chinesisches  und  japanisches  Holzöl,  Sonnenblumen-  und  Walnußöl),  als
halhtrooknende  (Baumwollsaatöl,  Leindotteröl,  Mais-,  Kürhiskern-  und  Bucheckernöl,  Rüböl,
Senföl,  Sojabohnenöl)und  als  niohttrocknende  Öle  (Oliven-  [Baum-]  öl,  Erd-  und  Haselnußöl,
Oliven-  und  Aprikosenkemöl,  Mandelöl  u.  a.).  Unter  den  Pflanzenfetten  sind  als  wichtigste
das  Kokosnuß-  und  Palmkernfett,  der  chinesische  und  Malahartalg,  das  Japanwachs  zu  nennen
und  von  den  Tierfetten  einerseits  die  der  Landtiere  (Klauen-  und  Knochenfette,  Rind-  und
Hammeltalg,  Schweineschmalz,  Butterfett)  und  andererseits  der  Seetiere  (als  welche  Robben-,
Walfisch-,  Haifischtrane,  Herings-  und  Dorschlehertrane  erwähnt  werden  sollen).  Flüssige
und  feste  animalische  Wachse  (Bienenwachs,  Insektenwachs  u.  a.)  und  vegetabilische  Wachse
vervollständigen  die  Reihe.
Der  Fettgehalt  der  Ölsaaten  und  Früchte  ist  von  18—25%  bei  der  Baumwollsaat  bis  zu
48—65%  beim  Walnußkern  verschieden,  was  allein  schon  für  den  Einkauf  von  Wichtigkeit
ist.  Aber  auch  die  Gewinnung  der  pflanzlichen  und  tierischen  Fette  und  Öle  ist  sehr  unterschiedlich, ­
  obwohl  die  Enderzeugnisse  in  der  chemischen  Zusammensetzung  nur  wenig,  in
ihren  Eigenschaften  allerdings  mehr  voneinander  abweichen  —  vor  allem  im  Schmelz-  und  Erstarrungspunkt, ­
  im  Hinblick  auf  die  Verseifung  (Ranzigwerden)  und  die  Jodaufnahmefähigkeit
(trocknende  oder  niehttrocknende  Fette  und  Öle).  Die  pflanzlichen  Fette  werden  durch  Auspressen ­
  und  Extrahieren,  die  tierischen  durch  Ausschmelzen  gewonnen.  Ebenso  stark  unterschiedlich ­
  ist  die  Weiterverarbeitung,  die  zur  Margarine-  und  Seifenherstellung,  zur  Farben-,
Lack-  und  Firniserzeugung,  zur  Benutzung  im  Haushalt  als  Speisefett  wie  zur  Hersellung  von
Buchdruckfarben  führen  kann.  Kaum  ein  Gebiet  der  Industrie  wird  durch  die  notwendige
Umstellung  auf  heimische  Erzeugnisse  stärker  berührt  als  die  Industrie  der  pflanzlichen  und
tierischen  Öle.  Die  Verwendung  heimischer  Ölquellen  (Lein  u.  a.)  bedingt  Schwierigkeiten  im
wirtschaftlichen  Ausgleich  zwischen  der  öl-  und  Faserausbeute,  die  Einfuhr  stärker  ölhaltiger
Früchte  (Kopra,  Palmkern,  Erdnuß)  hat  einen  verminderten  Ölkuchenanfall  zur  Folge,  der  in
der  Futtermittelbewirtschaftung  fehlt.
3.  Die  Arbeitsverfahren  und  Arbeitsmittel.  Es  würde  sicher  eine  reizvolle  und
auch  im  Rahmen  dieser  Darstellung  wertvolle  Aufgabe  sein,  zu  verfolgen,  wie  die
Entwicklung  von  der  Seite  der  Stoffe  her  auf  die  Herstellungsverfahren  und
Arbeitsmittel  der  einzelnen  Erzeugnisse  gewesen  ist;  doch  fehlt  hierzu  leider  der
Raum.
Fest  steht,  daß  heute  für  den  gleichen  Zweck  eine  große  Zahl  von  Stoffen  benutzt ­
  werden  kann.  Wer  sich  wirtschaftlich  betätigen  will  durch  Erstellung
eines  Gutes  oder  einer  Dienstleistung  mit  Hilfe  der  Technik,  der  muß  sich  zunächst ­
  entscheiden;  einerseits,  ob  er  ein  bestimmtes  Erzeugnis  herstellen  will,  etwa
Salzsäure,  Soda,  Stickstoffverbindungen  u.  a.,  ein  Rundfunkgerät,  einen  Kraftwagen, ­
  eine  Werkzeugmaschine,  ein  Fördermittel,  oder  andererseits,  ob  er  einen
bestimmten  Zweck  erzielen  will,  etwa  eine  Sprengung,  einen  Rostschutz,  eine
Färbung,  eine  Erhitzung,  eine  Pressung,  einen  Schlag,  eine  Lochung,  einen  Kraftantrieb ­
  oder  eine  Verbindung.  In  beiden  Fällen  ist  die  Verfahrenstechnik  sehr
unterschiedlich:  im  ersteren  Falle  können  je  nach  dem  zur  Anwendung  kommenden
Verfahren  die  Ausgangsstoffe  sehr  verschieden  sein,  doch  müssen  sie  eine  bestimmte ­
  Zusammensetzung  haben,  soll  das  gewünschte  Erzeugnis  hergestellt  werden ­
  können.  Im  zweiten  Falle  spielt  diese  Stoffzusammensetzung  oft  keine  Rolle,
wenn  nur  der  Zweck  erreicht  wird  —  und  zwar  „wirtschaftlich“  erreicht  wird.
Daraus  ergeben  sich  die  vielfachen  Wege  zum  gleichen  Zweck,  die  eine  scharfe
Auswahl  unter  den  Mitteln  und  Verfahren  nötig  machen.  Diese  Auswahl  erfordert
natürlich  eine  genaue  Kenntnis  der  Gesamtzusammenhänge  zwischen  den  Wünschen ­
  der  Abnehmer,  den  Lieferanten  der  verschiedenen  Stoffe  und  Einrichtungen,
den  geldlichen  und  technischen  Möglichkeiten  des  eigenen  Betriebes,  vor  allem
aber  die  Kenntnis  der  verschiedenen  Verfahrensarten  und  Arbeitsmittel.
Vom  Kraftantrieb  bis  zum  kleinsten  Niet  sind  Mittel  und  Verfahren  für  die
Erreichung  bestimmter  technischer  Zwecke  in  mehrfacher  und  zum  Teil  grundsätzlich ­
  verschiedener  Weise  vorhanden.  Nicht  nur  der  Techniker  muß  alle  Mög ­
        <pb n="34" />
        28  Die  Grundlagen.

lichkeiten  genau  kennen,  sondern  auch  der  Kaufmann  muß  einen  Überblick
haben.
Schon  bei  der  Einrichtung  einer  Maschinenfabrik,  einer  Apparate-  oder  Brückenbauanstalt, ­
  eines  Preß-  und  Hammerwerks  muß  zunächst  die  Frage  geklärt  werden,  welcher  Kraftantrieb ­
  für  die  Arbeit  Verwendung  finden  soll.  Bewegte  den  mittelalterlichen  Fabrikanten
mehr  die  Frage,  woher  die  Antriebskraft  zu  nehmen  war,  so  handelt  es  sich  heute  mehr  um
die  Entscheidung,  welche  von  den  vielen  Möglichkeiten  am  zweckmäßigsten  ist.  Dies  läßt  sich
durchaus  nicht  leicht  entscheiden  und  liegt  auch  nicht  immer  eindeutig  fest.  Wir  erinnern
uns,  daß  in  der  Landwirtschaft  der  Kampf  zwischen  Pferd  und  Ochse  und  der  Zugmaschine
bis  in  die  heutige  Zeit  nicht  entschieden  ist,  wie  überhaupt  im  Transportgewerbe  der  Antrieb
noch  häufig  durch  tierische  Kraft  erfolgt,  was  früher  durchweg  der  Pall  war.  Für  ortsfeste
Kraftbedürfnisse  waren  früher  ebenfalls  tierische  Antriebe  —neben  den  menschlichen  am  Göpel
oder  am  Triebrad  ■—  sehr  verbreitet;  daneben  wurden  eigentlich  nur  Wasser-  und  Windkräfte,
wie  die  Natur  sie  darbot,  in  einfacher  Weise  durch  unmittelbare  Beaufschlagung  ausgenutzt.
Heute  dagegen  stehen  nicht  nur  Wasser  und  Wind  mit  verbesserter  Ausnutzung  der  Kräfte,
sondern  in  großer  Zahl  die  mittelbaren,  durch  die  Technik  umgewandelten  oder  hervorgebrachten ­
  Naturkräfte  zur  Verfügung:  die  Verbrennung,  die  Elektrizität,  die  Ausdehnungskraft  der
Gase  und  Dämpfe.  Der  Unternehmer  einer  Maschinenfabrik,  der  einen  Antrieb  für  seine
Schneid-  und  Bohrmaschinen,  Drehbänke  und  Hämmer  sucht,  der  Textilfabrikant,  der  seine
Schlag-  und  Krempelmaschinen,  seine  Selfaktoren  und  Webstühle  antreiben  will,  muß  wählen.
Er  kann  Wasserkraft  benutzen,  wenn  ihm  Wasser  genügend  zur  Verfügung  steht,  er  kann  überlegen, ­
  ob  er  den  Wind  zusätzlich  ausnutzen  will,  ob  er  elektrischen  Strom  von  einem  Überlandwerk ­
  beziehen  oder  vielleicht  durch  Wasser-  und  Windkraft  erst  selbst  Strom  erzeugen  will,
den  er  dann  zum  Antrieb  von  Elektromotoren  benutzt.  Aber  er  hat  auch  die  Möglichkeit,  den
Generator,  der  ihm  den  elektrischen  Strom  liefert,  durch  eine  Kolbendampfmaschine  antreiben ­
  zu  lassen.  Dann  muß  die  Wahl  der  Feuerungsanlage  zur  Erzeugung  des  Dampfes  wieder
genau  überlegt  werden:  sie  kann  eine  Kostfeuerung  (mit  Hand-  oder  selbsttätiger  Beschickung)
sein,  in  der  Steinkohle,  Braunkohle,  Torf,  Sägemehl  und  andere  Abfallstoffe  verfeuert  werden,
oder  eine  Staubkohlenfeuerung,  in  der  billige  Steinkohle  verbrannt  wird;  endlich  kann  die
Feuerung  auch  eine  Gas-  oder  Ölfeuerung  oder  sogar  ein  Gemisch  von  allen  sein,  etwa  eine
Rostfeuerung  mit  zusätzlicher  Gas-,  Öl-  oder  Staubkohlenfeuerung.
Je  nach  den  billig  zur  Verfügung  stehenden  Brennstoffen  und  den  dadurch  sich  ergebenden
Anlage-  und  Betriebskosten  ist  die  Wahl  zu  treffen.  Wer  Dampf  außer  zum  Antrieb  von  Maschinen ­
  auch  noch  in  großem  Umfang  zum  Trocknen,  Heizen  und  Kochen  braucht,  etwa  Brikettfabriken, ­
  chemische  Betriebe,  Papier-  oder  Zuckerfabriken,  wird  gern  eine  Dampfanlage
wählen,  da  er  den  in  den  Maschinen  entspannten  Dampf  immer  noch  für  Heiz-  und  Kochzwecke ­
  benutzen  kann,  andererseits  aber  die  Kraftmaschinen  am  vorteilhaftesten  mit  sehr
hochgespannten  und  überhitzten  Dämpfen  arbeiten  und  auch  die  Dampferzeugung  selbst  Vorteile ­
  bietet,  je  höher  die  Dampfspannungen  und  Dampftemperaturen  getrieben  werden.
Aber  die  Erzeugung  von  elektrischem  Strom  ist  heute  auch  durch  Motore  möglich,  die
unmittelbar  die  Verbrennung  ausnutzen,  beispielsweise  den  Dieselmotor  oder  die  Gasmaschine.
Bei  kleinen  Betrieben  wird  der  erstere  vorgezogen,  in  Hochofenwerken,  bei  denen  billiges  Abfallgas ­
  zur  Verfügung  steht,  der  letztere.
Die  Entscheidung  über  die  Kraftquelle  muß  aber  noch  ergänzt  werden  durch  die  Wahl  der
Übertragung  dieser  Kraft  auf  die  einzelnen  Arbeitsmaschinen.  Bei  unmittelbarem  Antrieb ­
  durch  eine  Dampfmaschine,  einen  Diesel-  oder  Gasmotor  muß  eine  Hauptantriebswelle,
die  durch  die  Arbeitsräume  führt,  von  der  Kraftquelle  bewegt  werden.  Alle  Einzelmaschinen
übernehmen  durch  Riementriebe  die  benötigte  Kraft  von  dieser  Antriebswelle,  wodurch  das
Gewirr  von  Lagern,  Wellen  und  Riemen,  die  Transmissionen,  notwendig  wurde,  das  für  den
Maschinenbetrieb  der  Jahrhundertwende  so  kennzeichnend  war.  Durch  den  Elektromotor
wurde  der  Einzelantrieb  nicht  nur  jeder  Maschine  möglich,  sondern  sogar  der  von  einzelnen
Arbeitsgängen,  so  daß  an  einer  Maschine  je  nach  der  Verrichtung  mehrere  Antriebsmotoren  —
für  Längs-,  Quer-  und  Hochfahren  u.  a.  —  angebracht  wurden.  Dies  ergab  nicht  nur  Verbilligungen, ­
  sondern  auch  eine  größere  Sicherheit  gegen  Bruch  und  Unfall  und  eine  größere
Beweglichkeit  der  Betriebsführung  und  der  gesamten  Betriebsanordnung,  da  erst  dadurch  die
Möglichkeit  geschaffen  wurde,  die  „Maschinenställe“,  in  denen  alle  Maschinen  schon  allein  des
gemeinsamen  Antriebs  wegen  beieinander  standen,  aufzulockern.  Das  Werkstück  mußte  nicht
mehr  ausschließlich  zur  Maschine  geschafft  werden,  sondern  die  Maschine  konnte  zum  Werkstück ­
  gelangen:  der  Grundgedanke  der  fließenden  Fertigung.
Die  außerordentliche  Einfachheit,  mit  der  der  elektrische  Strom  zu  jeder  Stelle  geleitet
werden  kann,  und  die  bequeme  Entnahme  durch  einfaches  Einstecken  einer  Stromverbindung
haben  den  Elektromotor  zur  meist  verwendeten  Antriebsmaschine  gemacht.  Er  kann  so  leicht
hergestellt  werden,  daß  er  sogar  an  Einzelwerkzeugen,  die  früher  von  Menschenkraft  bedient  werden ­
  mußten,  angebracht  wird,  so  daß  nunmehr  auch  hier  dem  Menschen  nur  noch  die  Bedienung
        <pb n="35" />
        Die  Stoffe  und  Kräfte.

29

des  Werkzeugs,  nicht  mehr  die  Kraftleistung  übrig  blieb.  Mit  elektrisch  betriebenen  tragbaren
Bohrern,  Meißeln,  Schleifscheiben  kann  der  Arbeiter  heute  schwer  bewegliche  oder  ortsfeste
Werkstücke  bearbeiten;  besonders  für  Reparaturen  im  Bauwesen  und  beim  Zusammenbau
ganzer  Anlagen  ist  dies  von  großem  Vorteil.
Allerdings  sind  ihm  auch  hier  Wettbewerber  erwachsen:  der  Preßluftmotor  und  der  Verbrennungsmotor, ­
  die  Anwendung  finden,  wo  elektrischer  Strom  nicht  zur  Verfügung  steht.  So
finden  wir  im  Bauwesen  die  Luftkompressoren,  welche  durch  Dieselmotoren  betrieben  werden
und  ihrerseits  Preßlufthämmer  und  Bohrmaschinen  betreiben.  Auch  der  kleinste  und  abgelegenste ­
  Betrieb  hat  heute  im  Dieselmotor  eine  billige,  zuverlässige  und  leistungsfähige  Kraftquelle ­
  zur  Verfügung,  die  weder  an  die  Wartung  noch  an  die  Betriebskosten  besondere  Anforderungen ­
  stellt.
Ist  so  die  Wahl  der  Kraftquelle  bei  den  vielfachen  Möglichkeiten  nicht  einfach,  so  zeigt
sich  die  gleiche  Entwicklung  bei  den  Arbeitsmaschinen  und  Apparaten.  Seitdem  die
Dampfmaschine  erstmalig  zum  Antrieb  von  Hämmern  benutzt  wurde  und  in  der  Folge  nicht
nur  sehr  große,  sondern  auch  sehr  feine  Kraftleistungen  durch  die  verschiedenen  Krafterzeuger
möglich  wurden,  konnten  auch  die  Werkzeugmaschinen  und  Werkzeuge,  die  Zerkleinerungsund ­
  Mahlapparate,  Biege-,  Preß-  und  Schneidemaschinen  u.  a.  m.  verbessert  werden.  Eine
große  Zahl  von  Maschinen  ist  es,  die  heute  einem  Wirtschaftshetrieb  zur  Verfügung  stehen
muß,  wenn  er  den  Anforderungen  an  Feinheit,  Billigkeit  und  Schnelligkeit  genügen  will,
die  der  Markt  an  seine  Erzeugnisse  stellt.
Die  mechanische  Arbeit  in  den  Werkstätten  der  Verarbeitungsbetriebe  ist  zu
kennzeichnen  als  ein  Formen  und  Zusammenfügen  von  Einzelteilen.  Der  Konstrukteur  wie  der
Betriebsleiter  und  Unternehmer  hat  aber  zu  überlegen,  wie  er  diese  Formung  und  das  Zusammenfügen ­
  vornehmen  soll.
Die  einzelnen  Teile,  die  hei  den  Zusammenfügungsarbeiten  verwendet  werden,  sind
unter  dem  Begriff:  Masohinenelemente  bekannt.  Die  Verschiedenheiten  der  Verbindung  von
beweglichen  und  sich  drehenden  Teilen  und  der  Übertragung  von  Kräften  und  Geschwindigkeiten ­
  durch  Ketten,  Seile,  Riemen,  Zahnräder,  Reibräder  usw.,  die  Unterschiede  zwischen
festen  und  löslichen  Verbindungen  (Niet,  Schweißung,  Lötung;  Keil,  Schraube),  der  Zusammenfügung ­
  von  drehenden  und  festen  Teilen  (Lager)  oder  von  löslichen  und  unlöslichen,  starren
und  elastischen  Verbindungen,  von  Achsen  (die  Kräfte  übertragen),  Wellen  (die  Drehung
übertragen)  durch  Kupplungen,  ferner  die  hewegungsumformenden  Getriebe  und  die  ahsperrenden
  Ventile,  Schieber,  Hähne,  Stopfbüchsen,  Kolben  u.  a.  machen  die  Grundlagen  der  allgemeinen ­
  Lehre  vom  Maschinenbau  aus.  Auch  hier  stellt  die  ständige  Verbesserung  der  Verfahren ­
  und  der  dargebotenen  Mittel  die  Betriebe  immer  wieder  vor  neue  Fragen.
So  sind  zum  Beispiel  durch  die  autogenen  und  elektrischen  Schweißverfahren  bereits  große
Umwälzungen  im  Bau  von  Maschinen,  Apparaten,  Kesseln  und  Eisenhauten  hervorgerufen
worden.  Nicht  nur  läßt  sich  bei  der  Schweißverbindung  die  Arbeit  verbilligen,  sondern  auch
das  Gewicht  der  Stücke  kann  verringert  und  Stoff  eingespart  werden  (Fortfall  der  Nieten,
Knotenbleche,  Laschen  u.  a.);  darüber  hinaus  aber  hat  das  Schweißen  ganz  neue  Möglichkeiten ­
  der  Formung  erschlossen,  die  früher  nur  durch  Gießen  erreichbar  erschienen.  Einzelteile, ­
  Ständer  und  Gehäuse  von  Maschinen  werden  immer  mehr  durch  schmiedeeiserne
Schweißkonstruktionen  ersetzt,  Gießereien  mit  Formereien  und  Modellschreinereien  werden
dadurch  überflüssig.  Diese  Entwicklung  ist  den  kleineren  Betrieben  günstig,  da  sie  hierdurch
von  eigenen  oder  fremden  Gießereien  unabhängig  werden  und  die  oft  —  bei  wenigen  oder  nur
einzelnen  Ausführungen  —  sehr  teuren  Modellkosten  fortfallen.
Die  autogenen  Schneidverfahren,  die  es  ermöglichen,  mit  leichten  und  billigen  Apparaten
Stahl  und  Eisen,  aber  auch  andere  Metalle  von  großer  Stärke  (100  mm  und  darüber)  schnell
und  einwandfrei  nach  den  verschiedenartigsten  Mustern  zu  zerschneiden,  haben  ebenfalls  in
vielen  Fällen  eine  völlige  Änderung  der  Verfahrenstechnik  in  der  Werkstatt  und  auf  der  Baustelle, ­
  besonders  aber  in  der  Ausbesserung  und  im  Abbruch  und  Abwracken  hervorgerufen.
Vorwiegend  kleinere  Betriebe  vermögen  sich  dieses  Verfahren  zunutze  zu  machen.
Bei  der  Formung  müssen  eingehend  die  Vor-  und  Nachteile  der  spanlosen  und  der
spanenden  Formung  gegeneinander  abgewogen  werden.  Oft  führt  erst  eine  sehr  gründliche
Untersuchung  zu  dem  Ergebnis,  etwa  ein  Lager  oder  Kupplungsteil  zu  gießen,  zu  schmieden
oder  aus  dem  vollen  Stück  herauszuarbeiten.  Die  spanende  Formung  bringt  viel  Abfall  an
Stoff  mit  sich,  aber  auch  beim  Gießen  und  Schmieden  gibt  es  Stoffverluste  (durch  die  Gießköpfe ­
  —  verlorener  Kopf  —  und  den  Grat).  Meist  wird  es  so  sein,  daß  die  Grobbearbeitung  durch
Gießen,  Schmieden  oder  Pressen,  also  spanlos  erfolgt  und  die  weitere  Feinbearbeitung  durch
Drehen,  Fräsen,  Hobeln,  Bohren,  Sägen,  also  spanend  vor  sich  geht.
In  der  Gießerei  ist  zu  überlegen,  ob  und  für  welche  Teile  Sand-  oder  Lehmguß,  Hand-  oder
Maschinenformung  angewendet  werden  soll;  werden  sehr  feine  Formen  oder  sehr  dichtes
Stoffgefüge  verlangt,  so  kann  das  Spritzgußverfahren  benutzt  werden,  das  heute  für  Rohre  und
Ringe,  ja  selbst  für  Zahnräder  und  sonstige  feingegliederte  Stücke,  die  sonst  nur  gefräst  und
geschnitten  wurden,  Verwendung  findet.  In  der  Schmiede  ist  zu  entscheiden  zwischen  Frei-
        <pb n="36" />
        30

Die  Grundlagen.

formschmiederei  und  Gesenkschimederei.  Das  Freiformschmieden  geht  langsamer,  aber  auch
kunstfertiger  vor  sich,  während  Massenartikel  immer  im  Gesenk  geschmiedet  oder  gepreßt
werden.  Die  Herstellung  dieser  Gesenke  und  der  für  die  Bearbeitung  sonst  noch  nötigen  Vorrichtungen ­
  (Bohrlehren,  Haltestücke)  erfordert  viel  Geschick  und  Zeit;  die  Anfertigung  einer
Vorrichtung  lohnt  sich  nur  hei  bestimmten  Stückzahlen.
Das  Schmieden  und  Pressen  kann  warm  oder  kalt  erfolgen,  wie  übrigens  auch  das  Walzen
von  Profilen  und  Blechen;  die  Ersparnis  an  Zeit  und  Kosten  für  das  Vorwärmen  wird  durch
die  erforderlichen  höheren  Leistungen  der  Pressen  und  Walzen  vielfach  ausgeglichen.  Immerhin ­
  sind  für  bestimmte  Anforderungen  des  Aussehens  (Glanz)  oder  des  Stoffgefüges  beide  notwendig, ­
  ganz  abgesehen  davon,  daß  allein  die  notwendigen  Kraftleistungen  für  Kaltpressungen
und  Kaltwalzungen  nicht  oder  nur  sehr  kostspielig  zu  erzielen  sind.  Oft  kann  für  sehr  hohe
Drücke  und  für  sehr  sperrige  und  umfangreiche  Preßstücke  nur  die  hydraulische  Presse  Abhilfe ­
  schaffen.
Ob  ein  Loch  gebohrt,  gestanzt,  gebrannt  oder  geschlagen  werden  soll,  oh  eine  Verbindung
verschraubt,  vernietet,  verschweißt  oder  verkeilt  werden  soll,  ob  ein  Schnitt  durch  Sägen,
Schneiden  oder  Brennen,  ein  Druck  durch  Schlag,  Walzung  oder  Pressung  ausgeführt  werden
soll,  stets  sind  andere  Vorrichtungen  und  andere  Hilfsmittel,  oft  sogar  andere  Facharbeiter
nötig.  So  ist  die  mechanische  Werkstatt  gekennzeichnet  durch  Maschinen  und  Werkzeuge  der
spanabhebenden  und  spanlosen  Formung:  durch  Drehbänke,  Bohrwerke,  Stanzmaschinen,
Hobel-  und  Fräsbänke,  Schneid-,  Säge-  und  Schleifmaschinen,  Glüh-  und  Sohmelzfeuer,
Dampf-  und  Lufthämmer,  Kurbel-,  Exzenter-  und  Friktionspressen,  Walzen-,  Biege-  und
Abkantmasohinen.
Wenn  wir  in  die  der  chemischen  Industrie  zumeist  vorgeschalteten  Aufbereitungsanstalten ­
  blicken,  zeigt  sich  das  gleiche  Bild;  eine  Fülle  von  Möglichkeiten,  eine  Fülle  von
Geräten  und  Apparaten,  die  zwar  alle  dem  gleichen  Zweck  dienen,  von  denen  aber  doch  jeder
seine  besonderen  Vorzüge  und  Nachteile  auf  gewissen  Gebieten  hat.  Zum  Zerkleinern  der
klumpigen  und  steinigen  Hartstoffe  braucht  man  Brecher  und  Mühlen,  die  ersteren  zur  Grobzerkleinerung, ­
  die  letzteren  für  die  Feinvermahlung.  Aber  es  gehört  eine  gute  Kenntnis  des
Stoffes  und  der  Apparatur  im  Betriebe  dazu,  um  den  jeweils  geeigneten  Zerkleinerer  anzusetzen. ­
  Schwerste  Arbeit,  aber  nur  grobes  Korn  leistet  der  Backenbrecher,  feineres  Korn  bei
weniger  harten  Stoffen  bringen  schon  die  Kreisel-,  Walzen-  und  Hammerbrecher;  für  mittlere
Korngrößen  kann  man  zwischen  Granulatoren,  Brechschnecken,  Glocken-  und  Bingwalzenmühlen, ­
  Kollergängen,  Holländern  (für  faserige  Stoffe),  Schlagstift-  und  Schleudermühlen
wählen.  Der  Feinvermahlung  dienen  Pochwerke  und  Mahlgänge,  Eingwalzen-,  Kugel-  und
Rohrmühlen.
Auch  für  die  Trennung  der  Stoffe  nach  Korngröße  und  Gewicht  stehen  je  nach  der  gewünschten ­
  Feinheit  und  dem  vorhandenen  Gewichtsunterschied  Siebe  und  Roste,  Windsichter,
Setzmaschinen,  Strömungsscheider  (Rheo-Verfahren,  Spitzkästen,  Luft-  oder  Wasserwerke)
zur  Verfügung.  Für  jeden  Stoff  ergibt  sich  nach  seinen  physikalischen  und  chemischen  Eigenschaften ­
  ein  besonders  günstiges  Verfahren  der  Aufbereitung;  die  Farbe,  die  Form,  der  Glanz
oder  die  Spaltbarkeit  werden  bei  der  Handaufhereitung  benutzt,  das  spezifische  Gewicht  hei
der  naßmechanisohen  und  der  Luftaufbereitung,  die  Oberflächenspannung  bei  der  Schwimmaufbereitung ­
  (Flotation),  das  chemische  Lösungsvermögen  bei  der  Laugung,  die  magnetische
Leitfähigkeit  bei  der  Magnetscheidung.  Oft  müssen  Stoffe  mit  ganz  bestimmten  Eigenschaften
ausgeschieden  werden,  wobei  häufig  andere,  verwandte  und  hervorstechende  Eigenschaften
als  Soheidungsmerkmale  herangezogen  werden  müsen;  so  ergehen  sich  neuerdings  in  der
Kohlenaufbereitung  Fragen  der  Ausscheidung  der  für  die  Verflüssigung  besonders  geeigneten
Kohle  oder  für  die  Verbrennung  in  Kohlenstaubmotoren  die  Ausscheidung  einer  Kohle  mit
nur  toniger  Asche  unter  1%.
Gehen  wir  zur  Textilindustrie  über,  so  stehen  in  der  Spinnerei  Ringspinner  und  Selbstspinner ­
  zur  Auswahl;  ersterer  liefert  zwar  stetig,  aber  ein  schnittiges  und  hartes  Garn,  während
der  letztere  zwar  nur  absatzweise  arbeitet,  dafür  aber  weichere,  besser  gedrehte  und  gleichmäßigere ­
  Garne  liefert.  In  der  Weberei  sind  der  einfache  Wehstuhl  mit  einfachem  Schiffchen
für  einfarbigen  Schuß  und  der  Wechselwebstuhl  mit  verschiedenem  Schuß,  hei  diesem  wieder
der  Steigladen-,  der  Schwingladen-  und  der  Revolverwebstuhl  und  endlich  noch  die  Schaftund
  die  Jaquardmaschine  zu  unterscheiden.
Ja  selbst  für  einen  einfachen  Transportvorgang,  etwa  das  Fortbewegen  von  Schüttgütern, ­
  ist  eine  Vielzahl  von  Möglichkeiten  entwickelt  worden.  Der  Transport  kann  zunächst
unterbrochen  vor  sich  gehen;  in  diesem  Falle  können  Wagen,  gleislos  und  gleisfahrend,  mit
eigenem  oder  Fremdantrieb  Verwendung  finden.  Einen  Übergang  zur  stetigen  Förderung
bildet  die  Zugförderung,  zu  der  auch  Ketten-,  Seil-  und  Schwebebahnen  zu  zählen  sind.
Förderbänder,  Kratzer,  Schüttelrinnen,  Förderschnecken,  Becherwerke,  Wasserrinnen  der
verschiedensten  Systeme  stellen  die  stetige  Nahförderung  dar.  Der  zähe  Kampf  der  Schüttelrutsche, ­
  des  Stahlglieder-  oder  Gummigurtbandes,  der  Kratzerkette  und  einiger  anderer  stetiger ­
  Fördermittel  untereinander  und  mit  dem  Förderwagen,  zwischen  dem  Fördergestell  und
        <pb n="37" />
        Die  Stoffe  und  Kräfte.

31

dem  Förderbunker,  zwischen  der  Seil-  und  Kettenbahn  und  der  Lokomotivförderung  im  Bergbau, ­
  zwischen  den  Baggern  und  Förderbrücken  im  Braunkohlentagebau  zeigt  die  Schwierigkeit ­
  der  Auswahl.
Ob  filtriert  oder  verdampft,  getrocknet  oder  gekühlt,  destilliert  oder  erhitzt  werden  soll,
stets  stehen  mehrere  Verfahren  zur  Auswahl,  von  denen  jedes  für  jeden  Fall  seine  Vor-  und
Nachteile  hat.  Nur  so  erklärt  sich  die  dem  Nichttechniker  oft  so  schwer  verständliche  Tatsache, ­
  daß  die  Technik  trotz  der  im  Grunde  nicht  allzu  zahlreichen  technischen  Vorgänge  eine
kaum  übersehbare  Zahl  von  Geräten  und  Maschinen  zur  Verfügung  stellt;  ein  Gewirr  von
Kesseln,  Rohrleitungen,  Rührwerken,  von  sich  drehenden  und  hin-  und  hergehenden  Stangen
und  Rädern,  das  zu  erkennen  dem  Kaufmann  schwer  wird,  aber  notwendig  ist,  sofern  er  auf
diesem  Gebiet  zu  arbeiten  sich  entschließt.
4.  Betrieb  und  Pflege  der  Maschinen  und  Apparate.  Mit  der  steigenden  Verwendung ­
  der  Maschinen  ist  natürlich  auch  die  Frage  ihrer  Bedienung  und  Pflege,
ihrer  Instandhaltung  und  Ausbesserung  eng  verbunden.  Die  handwerkliche  Geschicklichkeit ­
  und  persönliche  Erfahrung,  die  zu  jeder  Arbeitsausführung  gehört,
hat  sieh  mit  der  Einführung  der  maschinellen  und  apparativen  Arbeit  in  vieler
Hinsicht  gewandelt.
Noch  die  alte  Drehbank,  bei  der  der  Drehstahl  von  Hand  gehalten  und  geführt  wurde,
war  eine  Maschine,  die  große  handwerkliche  Geschicklichkeit  erforderte.  Schon  die  Einführung ­
  des  Supports,  der  den  Drehstahl  hielt  und  durch  eine  von  Hand  bediente  Spindel  bewegt
wurde,  verminderte  nicht  nur  die  Kraftleistung  (des  Stahlhaltens),  sondern  auch  die  notwendige ­
  Geschicklichkeit;  immerhin  erfordert  der  Vorschub  des  Supports  eine  gewisse  Weiche  der
Hand,  ein  Gefühl  für  Beanspruchungen,  um  sofort  durch  Rüokdrehen  Brüchen  oder  Reißen
des  Werkzeugs  oder  Macken  und  Rissen  im  Werkstück  begegnen  zu  können.  Auch  erforderte
die  eigene  Herstellung  der  Werkzeuge  —  der  Drehstähle  —  eine  hohe  Fertigkeit  im  Schmieden,
Feilen  und  Härten.  Der  Dreher  war  ein  vollständiger  Werkzeugmacher  und  damit  von  allen
Metallhandwerkern  einer  der  bestleistungsfähigen.
Als  dann  die  Leitspindeldrehbank  auch  die  mechanische  Führung  der  Leitspindel  übernahm, ­
  blieb  dem  Dreher  im  wesentlichen  nur  das  richtige  Einspannen  der  Werkzeuge,  das  Ansetzen ­
  des  Supports  und  die  Wahl  der  Geschwindigkeiten;  während  des  eigentlichen  Schnitts
hat  der  Dreher  nur  beobachtende  Aufgaben,  ist  er  nur  Maschinenwärter.
Jetzt  konnte  die  gleichzeitige  Bedienung  mehrerer  Maschinen  durch  einen  Mann  durchgeführt ­
  werden,  aber  zum  mindesten  nur  für  die  Einstellung  der  Maschine  ein  hochbezahlter
Fachmann,  für  die  Wartung  und  andere  Hilfsgriffe  aber  geringer  bezahlte,  jugendliche  und
weibliche  Kräfte  herangezogen  werden.  Mit  der  Revolverdrehbank,  bei  der  im  Revolverkopf
mehrere  Stähle  und  Bohrer  eingesetzt  werden,  die  dann  je  nach  dem  Arbeitsgang  —  zunächst
noch  von  Hand,  später  selbsttätig  —  durch  entsprechende  Drehung  des  Werkzeughalters
(„revolve“)  nacheinander  zum  Arbeitseingriff  kommen,  ist  dann  die  letzte  Stufe  erreicht:  der
Revolverautomat.  Der  Dreher  ist  zum  Einrichter  geworden,  den  eigentlichen  Drehvorgang
besorgt  die  Maschine  selbsttätig,  das  Revolvermädchen  setzt  durch  einen  Hebeldruck  die  Maschine ­
  in  Gang  und  stellt  sie  ab;  sogar  die  Ausschaltung  wird  noch  von  der  Maschine  häufig
selbst  besorgt;  nur  der  Nachschub  des  Materials  ist  als  wesentliche  Bedienungsarbeit  übriggeblieben. ­

Diese,  die  ganze  Werkzeugarbeit  kennzeichnende  Entwicklung  der  Drehbank  kann  in  ähnlicher ­
  Weise  bei  allen  anderen  Vorgängen  beobachtet  werden.  Ganze  Arbeitssäle,  ja  ganze
Unternehmungen  —  Preß-  und  Stanzwerke  u.  a.  —  hängen  oft  nur  von  einem  Mann  ab:  dem
Einrichter,  der  oft  auch  noch  der  Werkzeugmacher  und  der  Reparaturschlosser  ist.  Die  übrige
Belegschaft  ist  ungelernt,  angelernt.  Es  ist  im  Grunde  die  gleiche  Entwicklung,  die  bei  der
Ausgestaltung  der  Hebezeuge  vor  sich  ging:  der  Werkstättenkran  übernimmt  alle  Hebe-  und
Transportarbeiten  der  Werkstatt;  von  der  Bedienungsgeschicklichkeit  des  Kranmaschinisten
hängt  ein  großer  Teil  des  reibungslosen  Arbeitsfortschritts  im  Arbeitssaal  ab.
Durch  diese  Gestaltung  der  Arbeit,  die  auch  in  der  chemischen  und  apparativ  arbeitenden
Industrie  gleichartig  verlaufen  ist  —  man  denke  nur  an  den  Hochofenprozeß,  an  die  Kesselbefeuerung, ­
  an  die  Zucker-  und  Glasindustrie  —  ist  natürlich  die  Kenntnis  der  Maschinerie  und
Apparatur  zum  wesentlichen  Bestandteil  der  technischen  Arbeit  geworden.  Damit  ist  aber
auch  die  Instandhaltung  und  Ausbesserung  sowie  die  Bereithaltung  von  Ersatzteilen
zu  einer  brennenden  betrieblichen  Angelegenheit  geworden.
Während  bei  einfachen  Werkzeugen,  Maschinen  und  Apparaten  eine  Ausbesserung  im
eigenen  Betrieb  durch  besondere  Reparaturabteilungen  möglich  ist  und  durchweg  stattfindet,
ist  dieses  Verfahren  für  Spezialmaschinen  oft  nicht  mehr  zweckmäßig.  Man  läßt  jetzt  größere
Ausbesserungen  außerhalb  des  Betriebes  oder  aber  im  Betriebe  durch  besondere  Fachleute,  die
von  außerhalb  herangezogen  werden,  vornehmen;  der  Betrieb  beschränkt  sich  darauf,  eine
größere  Anzahl  leicht  auswechselbarer  Ersatzteile  oder  ganze  Maschinen  und  Apparate  vor ­
        <pb n="38" />
        32

Die  Grundlagen.

rätig  zu  halten.  Bei  schwierigen  Fällen  ist  man  fast  immer  auf  teure  und  langwierige  Reparaturen ­
  durch  Betriebsfremde  angewiesen.
Auch  werden  an  die  Maschinen  besondere  Anforderungen  der  Betriebssicherheit  und
Betriebsbereitschaft  gestellt.  Betriebssicherheit  ist  besonders  erforderlich  in  Betrieben,
bei  denen  eine  ungestörte,  fortdauernde  Leistung  lebenswichtig  ist;  das  ist  besonders  im  Bergbau ­
  und  in  Verkehrsbetrieben,  aber  auch  in  chemischen  Betrieben,  Kraftwerken  u.  a.  der  Fall,
wo  von  einzelnen,  oft  großen  Maschineneinheiten  die  ganze  oder  doch  ein  großer  Teil  der
Betriebsleistung  abhängt.  Auch  der  Werkstättenkran,  die  Förderbrücke,  die  Kraftanlage  sind
solche  Einheiten.  Es  dürfte  jedoch  wohl  kaum  eine  Maschine  geben,  bei  der  eine  unbedingte,
volle  Betriebssicherheit  vorhanden  ist.  Als  Ausweg  wird  der  Weg  der  Reserveeinheiten
gewählt.  So  haben  die  Kraftwerke  regelmäßige  Reservegeneratoren,  die  Bergwerke  mehrere
Schächte  und  Fördermaschinen,  die  Maschinenfabriken  mehrere  Kraftquellen  (Dampf  maschinen,
  Elektrizität),  die  Dampferzeugungsanlagen  mehrere  Pumpen  mit  verschiedenen  Antriebsarten ­
  (Dampf,  elektrischer  Strom).  Will  man  auf  Reserveeinheiten,  die  Kosten  ohne  sichtbare
Gegenleistung  verursachen,  verzichten,  so  muß  die  Auswahl  der  Maschinen  verstärkt  unter  dem
Gesichtspunkte  der  Betriebssicherheit  vor  sich  gehen,  was  höhere  Kosten  verursacht.  Ein
anderer  Ausweg  ist  der,  daß  die  Betriebsgesamtleistung  in  mehrere  kleinere  Einheiten  unterteilt ­
  wird,  so  daß  das  Ausfallrisiko  abgegrenzt,  allerdings  der  günstigste  Wirkungsgrad  herabgesetzt ­
  wird.  So  wird  die  Reserveeinheit  eingespart.
Fast  jeder  mittlere  und  größere  Betrieb  besitzt  für  die  Pflege  und  Erhaltung  der  Maschinenanlage ­
  eine  Ausbesserungswerkstatt;  in  Kleinbetrieben  ist  zum  mindesten  ein
besonders  erfahrener  Reparaturschlosser  beschäftigt.  Für  die  Instandhaltung  und  oft  auch  die
eigene  Anfertigung  der  Werkzeuge  und  Vorrichtungen  ist  die  Werkzeugmaoherei  vorhanden. ­
  Beide  Stellen  arbeiten  Hand  in  Hand  und  unabhängig  von  dem  übrigen  Betrieb  mit
der  einzigen  Aufgabe,  eine  jederzeitige  volle  Leistungsfähigkeit  aller  maschinellen  Einrichtungen ­
  aufrechtzuerhalten.  Oft  sind  besondere  Fabrikvorrichtungsabteilungen  geschaffen,
welchen  die  Überwachung  der  für  den  Betriebsablauf  notwendigen  Einrichtungen  obliegt.  Von
hier  aus  werden  dann  auch  die  etwa  neu  zu  bestellenden  maschinellen  Anlagen  und  Werkzeuge
aufgegeben,  sofern  nicht  die  Betriebsleitung  oder  die  Unternehmungsleitung  selbst  sich  die
Anschaffung  neuer  Maschinen  Vorbehalten  hat.  In  chemischen  Betrieben  wie  überhaupt  in
Anlagen,  denen  ein  zusammenhängender  Arbeitsverlauf  zugrunde  liegt  —  etwa  Zellstofffabriken, ­
  Kohlenzechen,  Öl-  oder  Margarinefabriken  —  wird  meist  ein  Stamm  von  leistungsfähigen ­
  Facharbeitern,  die  beim  Bau  der  Anlagen  mitgewirkt  haben,  im  Werk  zurückgehalten,
um  bei  späteren  Instandhaltungs-  und  Umstellungsarbeiten  verfügbar  zu  sein.  Die  Verfolgung
des  technischen  Fortschritts  auf  allen  Gebieten  durch  Einsicht  in  Fachbücher  und  Fachzeitschriften ­
  sowie  die  Vornahme  eigener  Versuche  ist  bei  allen  diesen  Arbeiten  unerläßlich.
Der  Ankauf  technischer  Einrichtungen  geht  dabei  oft  unabhängig  von  der  Einkaufsabteilung ­
  des  Betriebes  vor  sich;  die  Entscheidung  über  den  Ankauf  der  Arbeits-  und  Kraftmaschinen ­
  fällt  meist  der  Techniker,  da  nur  er  die  notwendige  Schulung  und  Erfahrung  in
dieser  Frage  besitzt  und  es  gerade  hierbei  oft  weniger  auf  den  Preis  als  auf  die  Vollkommenheit
der  neuen  Einrichtung  ankommt.  Daß  auch  hier  der  Kaufmann  über  die  Abfassung  der  Bestellung, ­
  der  Finanzmann  über  die  Geldbeschaffung  und  die  Unternehmungsleitung,  über  die
Wirtschaftlichkeit  und  Zweckmäßigkeit  der  Anschaffung  überhaupt  gefragt  werden  muß,  ist
selbstverständlich.
Aber  die  Auswahl  dieser  Möglichkeiten  und  die  Überwachung  der  Anlagen  hat  der  Techniker ­
  inne,  indem  er  die  Wirkungsgrade  der  Maschinen  und  Apparate  vergleicht,  neue  Versuche ­
  austellt,  Verbesserungen  anbringt,  die  Arbeitsweisen  überprüft,  neue  Werkzeuge  und
Vorrichtungen  einführt,  Umstellungen  vornimmt,  die  Entwicklung  der  Technik  auf  den
jeweiligen  Gebieten  verfolgt,  kurz:  den  technischen  Betrieb  in  allen  seinen  Einzelheiten  jeweils
auf  der  Höhe  der  Zeit  hält.  Unterstützt  wird  der  Techniker  bei  seinen  Arbeiten  durch  die
Normung,  die  heute  alle  Gebiete  der  technischen  Stoffe,  der  Maschinen  und  Apparate  umfaßt
und  vorwiegend  die  Abmessungen  und  Stoffeigenschaften  der  Einzel-  und  Ansehlußteile,  aber
auch  Berechnungs-  und  Prüfungsunterlagen,  Versuche  u.  a.  betrifft.
Um  die  Überwachung  der  Leistungsfähigkeit  und  der  Verwendbarkeit  sowie
der  Erneuerungs-  und  Ersatzbedürftigkeit  zu  ermöglichen,  sind  zunächst  genaue
Aufschreibungen  mit  allen  Einzelheiten  über  die  vorhandenen  Maschinen  notwendig. ­
  Diese  werden  meist  auf  sog.  Maschinenkarten  vorgenommen,  die  vom
AWE.  (Ausschuß  für  wirtschaftliche  Fertigung)  entworfen  und  weiterentwickelt
worden  sind.  Sie  dienen  vor  allem  auch  der  Arbeitsführung,  da  nur  so  ein  Überblick ­
  über  die  Besetzung  der  einzelnen  Maschinen  zu  erlangen  ist.  Neben  den
kennzeichnenden  Abmessungen  enthält  die  Vorderseite  der  Karte  meist  eine  Aufstellung ­
  der  Zubehör-  und  Ersatzteile,  Angaben  über  Baujahr,  Lieferfirma,  Stand-
        <pb n="39" />
        Die  Stoffe  und  Kräfte.  33
ort  in  der  Werkstatt,  Änschaffungsjahr,  Kosten,  Reparaturen,  Zustand  u.  a.,
während  auf  der  Rückseite  oft  Bedienungsvorschriften,  besondere  Verwendungsmöglichkeiten, ­
  Leistungsfähigkeit  unter  verschiedenen  Belastungen,  Geschwindigkeiten ­
  u.  a.  vermerkt  sind.  Dadurch  wird  jedoch  nicht  nur  die  richtige  Ausnutzung ­
  und  Bedienung  der  Maschine  gewährleistet,  sondern  gleichzeitig  eine
Unterlage  für  die  technische  Vorkalkulation  geboten.
Für  die  Verwaltungsabteilung  wird  oft  eine  besondere  Maschinenstammkarte
ausgefertigt,  auf  der  neben  den  rein  technischen  Angaben  —  die  hier  oft  sogar
fehlen  —  Angaben  über  Ansohaffungskosten,  Buchwert,  Abschreibungen,  Verbrauch ­
  und  Kosten  von  Ersatzteilen,  Instandhaltungs-  und  Erneuerungskosten
und  deren  Verbuchung  u.  a.  m.  vermerkt  werden.  Hierdurch  ist  eine  Gesamtübersicht ­
  über  die  vorhandenen  Betriebsmittel,  eine  Erleichterung  der  Inventur
und  der  Feststellung  über  Vorgänge  der  Beschaffung  und  Instandhaltung,  sowie
eine  einfache  Ermittlung  der  Buchwerte  und  Abschreibungen  für  die  gesamte
Maschinen-  und  Werkzeuganlage  möglich.
Von  der  richtigen  maschinellen  Ausstattung,  ihrer  einwandfreien  Arbeit  und
ihrer  Leistungsfähigkeit  hängt  heute  vielfach  Erfolg  und  Mißerfolg  der  Betriebe
ab.  Technische  Rückständigkeit  kann  in  bezug  auf  die  möglichen  Kosten  und  die
Güte  der  Erzeugnisse  zur  völligen  Ausschaltung  vom  Markte  führen.  Neue  Verfahren ­
  können  eine  Steigerung  der  technischen  Ausbeute,  der  Verwertung  von
Abfällen  oder  Nebenprodukten,  der  größeren  Reinheit,  Feinheit  und  Genauigkeit
der  Erzeugnisse  bringen,  so  daß  ein  Verbleiben  bei  der  bisher  in  Anwendung
stehenden  Art  der  Fertigung  ein  kaum  wieder  gutzumachender  Fehler  wäre,  der
ebenso  den  Untergang  des  Betriebes  zur  Folge  haben  kann  wie  etwa  Fehlschätzungen ­
  in  der  Absatzmöglichkeit  eines  Erzeugnisses  überhaupt  oder  finanzielle
Mißwirtschaft.
Anhang:  Das  Rohstoffproblem  in  Deutschland.  Im  Zusammenhang  mit  der
Verknappung  an  Devisen  und  den  Bestrebungen,  Deutschland  wieder  mehr  als
bisher  auf  heimische  Erzeugnisse  und  Rohstoffe  umzustellen,  ist  in  den  Betrieben
eine  vielfach  schwerwiegende  Umstellung  notwendig  geworden.  Zwar  ist  es  im
allgemeinen  neben  den  gesamtwirtschaftlichen  Auswirkungen  vorwiegend  eine
technische  Angelegenheit;  doch  gehen  die  Überlegungen  bis  tief  in  die  Gebiete
der  kaufmännischen  Arbeit  hinein.  So  einfach  an  sich  oft  die  Forderung  gestellt
ist,  statt  des  bisher  verwendeten  Werkstoffs  einen  andern  zu  nehmen,  so  schwierig
ist  für  die  Betriebe  ihre  Durchführung.  Selbst  wenn,  was  durchaus  nicht  immer
der  Fall  ist,  die  Eigenschaften  des  neuen  Stoffes  denen  des  alten  gleich  sind,  so
sind  doch  zumeist  entweder  die  Beschaffungskosten  oder  aber  die  Bearbeitungskosten ­
  höher.  Oft  sind  zur  Verarbeitung  des  Ersatzstoffes  ganz  andere  Verfahren
und  Maschinen  nötig,  was  nicht  nur  neues  Betriebskapital  und  Entwertung  der
bisherigen  Anlagen  bedeutet,  sondern  daneben  ganz  andere  Erfahrungen  und
unter  Ümständen  sogar  besondere  Facharbeiter  oder  langwierige  und  kostspielige
Umsohulungsarbeiten  der  bisherigen  Gefolgschaft  nötig  macht.
Beispielsweise  ist  durch  die  Verwendungsverbote  von  Kupfer  und  Nickel  und
ihren  Legierungen  für  Beschlagteile  aller  Art  die  betroffene  Industrie  vor  schwere
Entscheidungen  gestellt  worden.  Zwar  stehen  für  diese  Erzeugnisse  neue  Werkstoffe ­
  zur  Verfügung,  die  nicht  nur  gleichwertig  im  Gebrauch,  sondern  zum  Teil
sogar  billiger  sind,  z.B.  die  Kunstharz-Preßstoffe  aller  Art.  Aber  ihre  Verarbeitung ­
  erfolgt  durch  Pressen  und  erfordert  einige  Erfahrung,  während  die  gleichgeformten ­
  Metallteile  vielleicht  durch  Gießen  oder  Gesenkschmieden  und  nachherige
  Zerspanungsbearbeitung  gefertigt  wurden.  Die  Betriebe  stehen  also  vor
der  Frage,  zu  ihrem  bisherigen  Maschinenpark  und  Arbeiterstamm,  die  sie  vielleicht ­
  aus  Gründen  der  Vorsicht  oder  weil  ein  Teil  der  Erzeugung  (Export)  noch
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaltsbetrieb.  III.  3
        <pb n="40" />
        34

Die  Grundlagen.

auf  die  alte  Weise  hergestellt  wird,  nicht  abbauen  wollen  oder  können,  neue  Maschinen, ­
  neue  Rohstofflager,  neue  Facharbeiter  u.  a.  zu  beschaffen.  Es  kommt
hinzu,  daß  die  neue  Erzeugung  meist  in  heftigem  Wettbewerb  mit  Spezialfabriken,
welche  aber  über  eine  längere  technische  Erfahrung  bereits  verfügen  und  auch
schon  Verkaufserfolge  aufweisen  können,  abgesetzt  werden  muß.
Das  Verbot  der  Verwendung  von  Blei  für  Plomben  und  der  Übergang  zu
Stahlblechplomben  macht  eine  Umstellung  vom  Gießen  auf  Stanzen  nötig,  was
natürlich,  abgesehen  von  den  Kapitalaufwendungen  für  die  neuen  Maschinen  und
Rohmaterialien,  neue  Kosten  für  die  Einarbeitung  erfordert.  Darüber  hinaus
müssen  andere  Zangen  verwendet  werden;  die  bisherigen  Zangen  werden  für  die
Plombenverbraucher  wertlos  und  in  den  Zangenfabriken  entwerten  sich  die  Fertigwaren ­
  und  oft  auch  die  Rohstoffläger  (da  für  Stahlblechplomben  stärkere  Zangen
nötig  sind  —  also  Schmiedestahl  gegenüber  Temperguß)  von  einem  Tag  zum
andern;  daneben  werden  sämtliche  Modelle,  Preßwerkzeuge,  Gesenke,  Stempel  u.  a
wertlos  oder  müssen  umgearbeitet  werden.
Auf  fast  allen  Gebieten,  auf  denen  neue  Rohstoffe  in  Gebrauch  genommen
werden  müssen,  ist  diese  Vernichtung  von  bisherigem  Kapital,  das  Erfordernis  von
Neuanlagen,  hohe  Umstellungs-  und  Einarbeitungskosten,  andere  Verkaufsmethoden ­
  und  Verkaufsmittel,  andere  Kostenrechnungen  zu  beobachten.  Selbst  wenn
nicht  eine  völlige  Umstellung,  sondern  nur  eine  Verknappung  des  bisher  verwendeten ­
  Rohstoffs  eintritt,  werden  Überlegungen  in  bezug  auf  den  Übergang  zu
anderen  Arbeitsverfahren  nötig.  Die  Abfälle  und  Materialverluste  sind  je  nach  dem
Bearbeitungsverfahren:  ob  Gießen  (Sandformguß,  Kokillenguß  oder  Spritzguß)
oder  Schmieden  (Freiform-  oder  Gesenkschmieden)  sehr  verschieden;  auch  die
einzelnen  Zerspanungsbearbeitungen  erfordern  mehr  oder  weniger  Rohstoffzugaben. ­

Ob  es  sich  um  die  Herstellung  und  Verwendung  von  künstlichem  Treibstoff
und  Öl  (aus  Kohle),  ob  es  sich  um  chemisch  hergestellten  Kautschuk  oder  Faserstoff ­
  handelt,  ob  neue  natürliche  Faserstoffe  stärkere  Verwendung  finden  sollen
(Hanf,  Flachs)  oder  andere  Metalle  (Aluminium,  Magnesium),  immer  sind  schwerwiegende ­
  Umwälzungen  nicht  nur  bei  den  Erzeugern,  sondern  ebensolche  bei  den
Verarbeitern  und  Verbrauchern  nötig.  Gerade  der  Widerstand  der  Verbraucher
erfordert  oft  besondere  Anstrengungen  der  Verkaufsorganisation  und  Entgegenkommen ­
  in  den  Preisen,  so  daß  vielfach  außer  den  höheren  Anlage-  und  Betriebskosten ­
  geringere  Erlöse  und  Umsatzschmälerungen  in  Kauf  genommen  werden
müssen.  Man  wird  diesen  Rückwirkungen  auf  die  einzelnen  Betriebe  und  ihren
Ausstrahlungen  auf  die  Gesamtwirtschaft  ernste  Beachtung  schenken  müssen;  es
gibt  nicht  nur  ein  volkswirtschaftliches,  sondern  ein  ebenso  großes  wirtschaftsbetriebliches ­
  Rohstoffproblem  in  Deutschland,  dessen  ganze  Auswirkung  im  Hinblick ­
  auf  Kapitalbedarf,  Vermögensentwertung  und  Kostensteigerungen  erst  in
einiger  Zeit  fühlbar  werden  wird.
IV.  Der  Standort.
1.  Der  „Produktionsfaktor“  Natur.  Es  ist  (in  der  Volkswirtschaftslehre)  üblich,
die  Wirtschaftstätigkeit  auf  das  Zusammenwirken  von  drei  Grunddingen  (Produktionsfaktoren) ­
  zurückzuführen:  Natur,  Kapital  und  Arbeit.  Wir  haben  dem
Kapital  (und  dem  Vermögen)  das  zweite  Buch  gewidmet;  im  vorliegenden  Buch
soll  das  andere  Grundding,  die  Arbeit  (als  zum  Betrieb  gehörig),  dargestellt  werden.
Das  dritte  Grundding,  die  Natur,  scheint  bei  dieser  Einteilung  und  Abgrenzung
des  Stoffes  zu  kurz  zu  kommen.  In  der  Tat,  wenn  man  die  Dinge  vom  Standpunkt
der  Wirtschaftsbetriebe  betrachtet,  so  spielt  die  Natur  eine  sehr  verschiedene
Rolle.  Man  kann  nämlich  unter  Natur  folgendes  verstehen:  1.  Die  Kräfte,  die  in
        <pb n="41" />
        Der  Standort.

35

der  Natur  wirksam  sind  und  von  Menschen  benutzt  werden,  wie  der  Wind,  die
Schwerkraft,  das  Wachstum,  das  Klima;  2.  die  Stoffe,  die  in  der  Natur  vorhanden
sind  und  dem  Menschen  zur  Verfügung  stehen,  wie  die  Erden,  die  Steine,  die
Kohlen,  die  Erze,  das  Kali;  3.  die  Natur  als  örtliche  Gegebenheit  (ohne  die  inneren
Eigenschaften  wie  zu  1  und  2):  der  Grund  und  Boden,  auf  dem  sich  das  menschliche ­
  Leben  und  das  der  Wirtschaftsbetriebe  vollzieht.
Die  Natur  als  Kraft  (im  Sinne  von  1)  tritt  bei  den  land-  und  forstwirtschaftlichen  Betrieben
stark  in  den  Vordergrund.  Sie  zeigt  sich  in  der  Fruchtbarkeit  des  Bodens,  die  wieder  von  der
Beschaffung  desselben  und  dem  Klima  abhängig  ist.  Von  diesen  Eigentümlichkeiten  ist  nicht
nur  der  Erfolg  der  landwirtschaftlichen  Arbeit  abhängig,  sondern  auch  der  Gegenstand  des
Betriebs:  ob  Anbau  von  Getreide  oder  Kartoffeln  oder  ob  Viehwirtschaft.  Die  beiden  anderen
Grunddinge:  Kapital  und  Arbeit  müssen  sich  der  Natur  mehr  oder  weniger  anpassen.  Das
schließt  nicht  aus,  daß  sie  in  den  Überlegungen  des  Landwirts  trotzdem  eine  wichtige  Rolle
spielen  können,  so  zum  Beispiel,  wenn  er  es  mit  Rücksicht  auf  die  Kosten-  und  Preisgestaltung
für  günstiger  ansieht,  mehr  Roggen  als  Weizen,  oder  mehr  Kartoffeln  als  Rüben  anzubauen.
Doch  kann  sich  auch  dies  schließlich  nur  im  Rahmen  der  besonderen  Eigenschaften  des  zur
Verfügung  stehenden  Grund  und  Bodens  vollziehen.
Auf  den  ersten  Blick  ist  zu  erkennen,  daß  die  Natur  in  dieser  Weise  bei  den
kaufmännischen  Wirtschaftshetriehen,  mit  denen  wir  es  hier  zu  tun  haben,  nicht
mitwirkt.  Bei  diesen  ergibt  sich  vielmehr  folgendes:
Was  zunächst  die  sog.  Abbaubetriebe  anlangt,  so  gründen  sich  diese  auf  die  von
der  Natur  dargebotenen  Stoffe  (Naturschätze).  Sie  werden  der  Natur  abgenommen ­
  oder,  wie  der  Fachausdruck  lautet,  gewonnen:  Erden  aller  Art,  Erze,  Kohlen,
Torfe,  Kali  u.  a.  m.  Die  Steinbrüche,  Sandgruben  und  Bergwerksbetriebe  aller
Art  sind  in  diesem  Sinne  mit  der  Natur  verwachsen,  sind  ohne  diese  Naturgaben
nicht  denkbar.  Die  Stoffe  bestimmen  zugleich  den  Ort,  wo  sich  die  Betriebsarbeit
vollzieht:  an  der  Stelle,  wo  sich  die  Bodenschätze  befinden.
Bei  allen  anderen  Wirtschaftsbetrieben,  die  (sich  an  die  Stoffgewinnung  in
Landwirtschaft  und  Bergbau  anschließen  und)  die  Bearbeitung  und  Verteilung
übernehmen,  tritt  die  Natur  als  Naturkraft  und  -gäbe  zurück.  Jetzt  handelt  es
sieh  darum,  die  gewonnenen  Stoffe  für  die  Befriedigung  menschlicher  Bedürfnisse
geeignet  und  greifbar  zu  machen.  Die  Arbeit  an  den  und  mit  den  Stoffen  tritt  in
den  Vordergrund.  Doch  können  (und  wollen)  auch  diese  Wirtschaftsbetriebe  nicht
samt  und  sonders  oder  ganz  auf  die  Mitwirkung  der  Natur  verzichten.  Diese  Mitwirkung ­
  äußert  sich  in  dreierlei  Weise:
a)  Durch  Benutzung  der  Naturkraft  entweder  in  der  ursprünglichen  Form  des
Wassers,  des  Windes  und  der  Schwerkraft  oder  in  der  abgeleiteten  Form  des
Dampfes,  der  Gase  oder  der  Elektrizität.  In  welcher  Weise  das  vor  sich  geht  oder
gehen  kann,  ist  in  III  dargelegt  worden.  Über  den  Einfluß,  den  diese  Naturkräfte
auf  die  Wahl  des  Ortes  für  die  Betriebsstätte  auszuüben  vermögen,  wird  in  diesem
Abschnitt  unter  2  zu  sprechen  sein.
b)  Durch  Rücksichtnahme  auf  gewisse  Naturtatsachen.  So  werden  die  Wirtschaftsbetriebe ­
  ihre  Tätigkeit  nicht  in  gesundheitsschädlicher  Umgebung  (Sumpfgebieten) ­
  ausüben  oder  sonstigen  Gefahren  (Überschwemmungen)  ausgesetzt  sein
wollen.  Anders  gesehen:  die  Betriebe  werden  versuchen,  die  klimatischen  Vorteile
der  Natur  ihrer  Arbeit  dienstbar  zu  machen,  so  wenn  zum  Beispiel  in  der  Garnindustrie ­
  die  Erfahrung  gemacht  wird,  daß  in  einem  feuchten  Klima  die  Garne
leicht  und  geschmeidig  werden.
c)  In  allen  übrigen  Fällen  spielt  die  Natur  nur  noch  die  Rolle,  daß  jeder  Wirtschaftsbetrieb ­
  eine  Stelle  haben  muß,  wo  er  seine  Arbeit  ausübt.  In  dieser  Beziehung ­
  benötigt  der  Betrieb  einen  Teil  der  Erdoberfläche,  wo  er  sich  niederläßt.
Natur  in  diesem  Sinne  ist  der  Grund  und  Boden,  der  dem  Betrieb  als  Stätte  für
seine  Niederlassung  dient.  Dieses  Verhältnis  des  Grund  und  Bodens  zu  der  Niederlassung ­
  von  Betrieben  nennt  man  den  Standort.

3*
        <pb n="42" />
        36

Die  Grundlagen.

Bei  der  größeren  Zahl  der  Wirtschaftsbetriebe  äußert  sich  mithin  der  Produktionsfaktor ­
  Natur  in  der  bemerkenswerten  Tatsache,  daß  jeder  Betrieb  einen
Standort  haben  muß,  das  ist  der  Ort,  an  dem  er  seine  Arbeit  durchführt,  um  die
geplanten  und  berechneten  Leistungen  zu  vollbringen.  Jeder  Wirtschaftsbetrieb
hat  —  im  juristischen  Sinne  einen  Sitz  —  im  wirtschaftlichen  Sinne  einen  Standort. ­
  Wie  ein  (Gesamt-)Betrieb  aus  mehreren  Unter-  oder  Teilbetrieben  bestehen
kann,  so  kann  jeder  dieser  Teilbetriebe  wieder  einen  örtlich  verschiedenen  Standort
haben.  Es  kommt  nicht  selten  vor,  daß  (zum  Beispiel  bei  Großbetrieben,  Konzernen) ­
  sich  die  kaufmännische  oder  Hauptverwaltung  an  einem  anderen  Ort  befindet ­
  als  dort,  wo  die  technischen  Betriebe  ihren  Standort  haben.  Im  folgenden
soll  auf  den  Standort  der  Wirtschaftsbetriebe  etwas  näher  eingegangen  werden.
Alfred  Weber  hat  die  Frage  des  Standortes  der  Industrie  aufgegriffen,  weil  sie  den
„Schlüssel  für  die  Zusammenballung  der  Industriebevölkerung“  bildet.  Im  Rahmen  unserer
Darstellung  gilt  es,  vom  Standpunkt  der  Unternehmung  her  die  Frage  zu  prüfen,  welche
Überlegungen  anzustellen  sind,  um  den  für  jeden  Betrieb  günstigsten  Standort  zu  finden.
Hinter  diesen  Überlegungen  steht  die  Verwirklichung  der  kapitalistischen  Grundrechnung
(s.  2.  Buch,  S.  4ff.),  nach  der  Kosten,  Preise,  Umsatz  und  Kapital  so  aufeinander  abgestimmt
werden,  daß  sie  das  bestmögliche  Verhältnis  des  Umsatzgewinnes  zum  Kapital  (Rentabilität)
ergeben.  Kosten-,  Kapital-  und  Erlösüberlegungen  sind  es  also,  die  in  erster  Linie  bei  der  Wahl
des  Standortes  zu  berücksichtigen  sind.  Daß  auch  noch  andere  Überlegungen  Platz  greifen
können,  werden  die  weiteren  Darlegungen  ergeben.
2.  Der  Standort  der  Industriebetriebe.  Im  folgenden  ist  zuerst  von  dem  Standort  der
Industriebetriebe  die  Rede.  Hier  lassen  sich  die  einzelnen  Bestimmungsgründe  mit  größerer
Deutlichkeit  verfolgen  und  aufzeigen.  Sie  haben  grundsätzlich  die  gleiche  Bedeutung  auch
für  die  übrigen  Wirtsohaftsbetriebe.  Vorweg  sei  noch  betont,  daß  bei  jedem  Standort  in  der
Regel  verschiedene  Bestimmungsgründe  in  Betracht  kommen,  die  sich  gegenseitig  beeinflussen. ­
  Gedanklich  ist  es  meist  nicht  schwer,  trotzdem  den  günstigsten  Standort  zu  bestimmen; ­
  in  der  Wirklichkeit  können  hingegen  Schwierigkeiten  aller  Art  eintreten,  die  zu  einer
Verziohtleistung  auf  diesen  oder  jenen  Bestimmungsgrund  zwingen.  Im  allgemeinen  wird  es
schon  als  Gewinn  anzusehen  sein,  wenn  es  gelingt,  eine  möglichst  große  Zahl  der  günstigen
Gesichtspunkte  zu  verwirklichen,  wie  auch  wohl  der  Fall  selten  ist,  daß  sich  ein  Wirtschaftsbetrieb ­
  just  auf  dem  ungünstigsten  Standort  behaupten  muß.
Im  nachfolgenden  handelt  es  sich  zunächst  um  eine  systematische  Aufzählung  der  Bestimmungsgründe ­
  für  die  Wahl  des  Standortes.
Wir  können  unterscheiden:  1.  die  ordentlichen,  2.  die  außerordentlichen  und
3.  die  besonderen  Bestimmungsgründe.  Zu  den  ordentlichen  Bestimmungsgründen
zählen:  die  Bezugskosten  für  die  Roh-  und  Hilfsstoffe,  die  Kosten  für  den  Absatz
und  die  Beschaffung  der  erforderlichen  Arbeitskräfte.  Bezugs-,  Absatzkosten
und  Arbeitskräfte  werden  gewöhnlich  als  die  Standortsfaktoren  bezeichnet,  weil
sie  in  der  Regel  von  ausschlaggebender  Bedeutung  für  die  Wahl  des  Standortes
sind.  Befindet  sich  der  Standort  in  der  Nähe  der  benötigten  Rohstoffe,  so  spricht
man  von  rohstofforientierten  Betrieben;  liegt  der  Standort  dem  Absatz  zugewendet, ­
  so  sind  die  Betriebe  absatzorientiert;  als  arbeitsorientiert  wird  der  Betrieb
bezeichnet,  der  von  den  Arbeitskräften  bestimmt  wird.  Die  drei  Ausrichtungen
können  nahe  beieinander  hegen  (in  einzelnen  Fällen  sogar  in  einem  Punkt  Zusammentreffen ­
  :  Industriegebiete);  aber  es  ist  ebensogut  möglich,  daß  sie  weit  auseinander ­
  rücken.
Was  zunächst  die  Absatzkosten  anlangt,  so  gilt  es  den  Ort  ausfindig  zu  machen,
von  dem  aus  die  besten  oder  kürzesten  Verkehrswege  (Post,  Eisenbahn,  Schiffahrt,
Auto)  mit  den  geringsten  Kosten  zu  der  größten  Zahl  möglicher  Abnehmer  führen.
Hierher  gehören  in  erster  Linie  die  örtlichen  Betriebe  der  zahlreichen  Handwerker,
sowie  die  Industriebetriebe,  die  die  Güter  des  täglichen  Bedarfs  herstellen:  Baugewerbe, ­
  Lebensmittel,  Kleidung.  Sie  sind  überall  anzutreffen,  wo  in  den  Städten
Massenbedürfnisse  auf  tägliche  Befriedigung  angewiesen  sind.  Hier  treten  die
Bezugskosten  hinter  den  Absatzvorteilen  zurück;  freilich  kommt  hin  und  wieder
        <pb n="43" />
        Der  Standort.

37

ein  Absatz  an  diesem  oder  jenem  Ort  nicht  zustande,  weil  die  Bezugskosten  zu
hoch  sind.
Um  so  mehr  rückt  die  Frage  der  Bezugskosten  in  den  Vordergrund,  wenn  der
Absatz  über  den  engsten  Umkreis  hinausgeht  und  für  ein  größeres  Wirtschaftsgebiet, ­
  für  die  ganze  Volkswirtschaft  oder  für  die  Weltwirtschaft  bestimmt  ist.
Dann  zieht  der  Rohstoff  die  Betriebe  umso  mehr  zu  sich  heran,  je  weniger  Arbeitskosten ­
  für  das  Fertigerzeugnis  erforderlich  sind  und  je  mehr  sich  —  nach  Gewicht
oder  Umfang  —  die  Transportkosten  für  den  Rohstoff  erhöhen  (Eisen-  und  Stahlerzeugung ­
  in  der  Nähe  der  Kohlengruben).  Je  hochwertiger  das  Erzeugnis  und
je  geringer  die  Transportkosten  der  Rohstoffe  im  Verhältnis  zu  dem  Wert  des
Fertigerzeugnisses  sind,  um  so  unabhängiger  ist  der  Standort  von  dem  Bezüge
der  geringwertigen  oder  weniger  umfangreichen  Roh-  und  Hilfsstoffe,  um  so  mehr
können  andere  Überlegungen  für  die  Wahl  des  Standortes  Platz  greifen  (Lokomotivfabriken
  in  Bayern).
Doch  ist  gerade  bei  den  Bezugs-  und  Absatzkosten  zu  berücksichtigen,  daß  sie  keine
starren  Größen  sind,  vielmehr  durch  ■—  nicht  voraussehbare  —  Ereignisse  leicht  verändert
werden  können-  Dann  verschieben  sich  die  Grundlagen  des  Standortes  in  entsprechender
Weise:  nach  der  günstigen  oder  ungünstigen  Seite,  je  nachdem  die  Wettbewerbsverhältnisse
sich  gestalten.  Solche  Ereignisse  können  sein:  Verbesserung  der  Verfahren  bei  Ausbeutung  der
Rohstoffe  (Erze),  Aufkommen  neuer  Verfahren  und  Maschinen  (Eismaschinen  für  Brauereien),
Einströmen  billiger  ausländischer  Rohstoffe  (Ölmühlen),  insbesondere  die  Änderung  der
Transportkosten  (Einführung  des  Staffeltarifs  bei  der  Reichsbahn).  In  jüngster  Zeit  ruft  die
Entwicklung  des  Autoverkehrs  (Autobahnen,  Dieselmotor,  Fernlastverkehr)  große  Veränderungen ­
  in  den  Standortsbedingungen  der  Industriebetriebe  hervor.
Der  dritte  Bestimmungsgrund  ist  die  Mitwirkung  der  menschlichen  Arbeitskräfte. ­
  Er  äußert  sich  in  verschiedener  Weise:  mengenmäßig,  wenn  die  Arbeitskosten ­
  (Löhne)  einen  großen  Anteil  an  den  fertiggestellten  Gütern  haben  (Vorhandensein ­
  menschlicher  Arbeitskräfte,  Entstehung  von  Industriestädten,  Verwendung ­
  weiblicher  Arbeitskräfte);  gütemäßig,  wenn  es  sich  um  Arbeiten  besonderer ­
  Art  oder  um  hochwertige  Arbeiten  handelt,  die  nur  in  langer  Gewöhnung  und
Überlieferung  geleistet  werden  können  (Schleifereien,Drahtziehereien,  Glasfabriken,
die  von  den  entsprechenden  Arbeitern  abhängig  sind).  Endlich  in  finanzieller
Beziehung:  ob  hohe  oder  niedrige  Löhne  (Stadt  oder  Land,  Männer-  oder  Frauenarbeit). ­
  Die  Ausbildung  der  Lohn-  und  Gehaltstarife  (vgl.  B  II)  wirkt  einem
Einfluß  dieses  Bestimmungsgrundes  entgegen,  wenn  auch  noch  nicht  jeder  Unterschied ­
  in  der  Gestaltung  der  Löhne  aufgehoben  ist  (Heimarbeit  in  der  Textil-  und
Hol  zbear  beitungsindustrie).
Die  Mitwirkung  der  Beschaffung  der  menschlichen  Arbeitskräfte  bei  der  Standortsbildung
macht  sich  —  im  ganzen  gesehen  —  so  bemerkbar,  daß  die  Fertigindustriebetriebe  mehr  und
mehr  nach  den  Großstädten  wandern,  während  umgekehrt  die  durch  Rohstoffe,  Absatz  und
Kraft  (vgl.  unten)  gebundenen  Industriebetriebe  mehr  die  menschlichen  Arbeitskräfte  an  sich
ziehen.  Diese  Bewegungen,  insbesondere  die  ersteren,  werden  gehemmt  oder  verhindert,  wenn
es  einem  leistungsfähigen,  eingesessenen  Arbeiterstamm  gelingt,  die  Betriebe  trotz  sonst  ungünstiger ­
  Umstände  örtlich  zu  fesseln.  So  sind  die  Kleineisenindustrie  in  Solingen  und  Iserlohn, ­
  die  Spielwarenindustrie  Thüringens,  die  Gold-  und  Schmuckwarenindustrie  in  Pforzheim
und  Hanau,  die  Lederindustrie  in  Offenbaoh  und  vor  allem  die  Schwarzwälder  Uhrenindustrie
auch  heute  noch  vorwiegend  arbeitsorientierte  (gütemäßig)  Industriebetriebe,  wie  überhaupt
die  menschlichen  Arbeitskräfte  immer  noch  einen  starken  Einfluß  auf  die  Standortsbildung
ausüben  (Feststellung  des  Enquete-Ausschusses)  trotz  der  stark  vorgetriebenen  Mechanisierung ­
  und  Rationalisierung  der  Betriebsarbeit.
Absatz,  Stoffe  und  Menschen  bestimmen  in  erster  Linie  den  Standort  industrieller ­
  Betriebe.  Sie  bilden  die  sog.  Standortsfigur,  innerhalb  der  sich  der  verhältnismäßig ­
  günstigste  Standort  befindet.  Der  Idealfall  ist  gegeben,  wenn  alle
drei  Bestimmungsgründe  am  gleichen  Ort  vorhanden  sind  oder  sich  in  einem
bestimmten  Umkreis  verwirklichen  lassen  (Beispiel:  rheinisch-westfälisches  Indu ­
        <pb n="44" />
        38  Die  Grundlagen.
striegebiet).  Doch  greifen  häufig  noch  andere  Bestimmungsgründe  in  diese
Standortfigur  ein.
Zu  der  zweiten  Gruppe  der  Standortsbedingungen  —  den  außerordentlichen,
weil  sie  nicht  überall  oder  nicht  mit  demselben  Gewicht  auftreten  —  gehören  die
folgenden:  1.  die  Beschaffung  der  erforderlichen  Kraft.  Hierzu  folgendes:
Auf  die  Beziehung  zwischen  Kohlengrube  und  Eisengewinnung  ist  schon  hingewiesen  worden; ­
  doch  auch  für  den  Masohinenantrieb  spielt  die  Kraft  eine  Rolle.  So  hat  die  Kohle  im
Laufe  der  Zeit  die  Betriebe  von  der  Nähe  des  Holzes,  dann  aus  den  Tälern,  wo  die  Wasserkraft
zur  Verfügung  stand,  nach  den  Eisenbahnverkehrspunkten  gezogen,  die  für  den  Bezug  der
Kohle  günstig  liegen.  Die  bessere  Ausnutzung  der  Kohle,  die  Verwendung  minderwertiger
Kohle  sowie  die  Verwendung  der  Braunkohle  zur  Gewinnung  von  elektrischer  Kraft  wirken
ähnlich  Standort  verändernd.  Insbesondere  die  Ausbildung  der  elektrischen  Kraft  bringt  eine
Verlagerung  der  Standortsverhältnisse  (Südbayern,  Alpenvorländer)  mit  sich,  sofern  es  nicht
gelingt,  die  Kraft  durch  Fernleitungen  wieder  an  die  Betriebe  heranzubringen.  Doch  sind  hierbei ­
  nicht  nur  die  Kosten  der  Kraftversorgung  zu  beachten,  sondern  auch  die  Tatsache  der
Kraftversorgung  selbst  ist  mit  in  Rechnung  zu  stellen  (Erlangung  eigener  Kraftquellen  zur
Sicherung  des  Betriebes).  Im  einzelnen  können  wieder  die  Unterschiedlichkeiten  der  örtlichen
Tarife  der  Kraftversorgung  (Gas,  Elektrizität)  standortbildend  wirken  (Sondertarife).
2.  Die  Kosten  des  Grund  und  Bodens  für  den  Standort  (Stadt  und  Land,  Großund
  Kleinstadt,  Innen-  und  Außenbezirke  der  Großstädte,  Sonderpreise  für  Industriegelände). ­
  3.  Die  unterschiedliche  Höhe  der  Besteuerung  sowohl  von  Land
zu  Land  (Auslandsniederlassungen)  als  auch  in  den  verschiedenen  Teilen  desselben
Landes  (Gewerbesteuer),  die  durch  die  Steuergesetzgebung  beseitigt,  in  einzelnen
Fällen  jedooh  durch  besondere  Maßnahmen  auch  vergrößert  werden  kann.  4.  Besonderheiten ­
  der  Fabrikationsverfahren,  zum  Beispiel  die  Abwässerfrage  in  der  Lederindustrie. ­
  5.  Die  Begünstigung  des  Exportes,  die  es  nahe  legt,  neue  Betriebe  in  der
Nähe  der  Küste  zu  errichten  (Hafenstädte).  6.  Die  Zölle,  die  es  unter  Umständen
vorteilhaft  erscheinen  lassen,  die  Herstellung  eines  Gutes  oder  Teile  desselben  in
das  Ausland  zu  verlegen.  Jedoch  ist  bei  diesem  Bestimmungsgrund  zu  beachten,
daß  er  leicht  durch  entsprechende  Maßnahmen  der  beteiligten  Länder  wieder
geändert  werden  kann.
Neben  den  ordentlichen  und  außerordentlichen  Bestimmungsgründen  können
schließlich  noch  solche  besonderer  Art  ein  gewichtiges  Wort  bei  der  Wahl  des
Standortes  mitsprechen.  So  wird  man  unter  Umständen  auf  den  sich  nach  dem
Vorstehenden  ergebenden  günstigen  Standort  verzichten  können,  wenn  es  sich
um  Leistungen  handelt,  die  neuartig  oder  durch  Monopolpreise  geschützt,  also  ohne
Wettbewerb  sind.  Dann  ist  es  möglich,  daß  die  Absatzpreise  so  gestaltet  werden,
daß  die  Nachteile  eines  an  sich  ungünstigen  Standortes  aufgewogen  werden.  Um
so  mehr  achtet  der  Wettbewerb  darauf,  die  Gegebenheiten  günstigerer  Standortsbedingungen ­
  auszunutzen,  sobald  sich  die  erste  Möglichkeit  dazu  bietet.  Ferner
kann  sich  der  Standort  aus  persönlichen  Verhältnissen  herleiten:  irgendwo  befindet ­
  sich  ein  tüchtiger  Unternehmer,  der  einen  Betrieb  errichtet,  obwohl  der
Standort  nicht  der  günstigste  zu  sein  scheint;  aber  der  Betrieb  gewinnt  einen
solchen  Vorsprung  in  seinen  Leistungen  (oder  in  der  Heranbildung  eines  Arbeiterstammes), ­
  daß  er  sich  selbst  den  günstigen  Standort  schafft  und  diesen  beibehält
(Maschinenbau  in  Hannover-Linden,  optische  Industrie  in  Jena).
Überhaupt:  wenn  man  daran  geht,  den  gegenwärtigen  Standort  bestimmter  Betriebe  zu
erklären,  dann  wird  man  bald  einsehen,  daß  in  sehr  vielen  Fällen  auch  diese  Gründe  noch
nicht  ausreiohen-  Insbesondere  im  18.  und  19.  Jahrhundert  sind  zahlreiche  Betriebe  an  diesem
oder  jenem  Ort  gegründet  worden,  weil  sie  hier  erwünscht  waren  (Porzellanherstellung)  oder
allgemein  als  zukunftsreich  galten  (Textilindustrie).  Obwohl  sich  inzwischen  die  Standortsbedingungen ­
  verschoben  haben,  sind  die  Betriebe  geblieben  oder  sie  haben  sich  auch  in  ihren
Leistungen  umgestellt  (Erfurter  Blumen-  und  Gemüsehau).  Heute  erscheint  ihr  Standort
als  unbegreiflich  und  unerklärlich.  Dazu  kommt,  daß  solche  Betriebe  andere  (Hilfs-  und  verwandte) ­
  Betriebe  nach  sich  gezogen  haben  oder  die  Bevölkerungsvermehrung  neue  Arbeitskräfte ­
  für  neue  Betriebe  freigemacht  hat.  Somit  ist  es  oft  schwer,  für  den  gewordenen  Stand ­
        <pb n="45" />
        Der  Standort.

39

ort  vieler  Betriebe  irgendwelche  Gesetzmäßigkeiten  festzustellen.  Ein  Beispiel:  In  der
Bielefelder  Gegend  führte  der  Flachsbau  zur  Leinenindustrie;  aus  dieser  entwickelte  sich  die
Wäsoheherstellung,  die  zum  Nähen  viel  Handarbeit  erforderte.  Dies  gab  Veranlassung,  daß  in
Bielefeld  zuerst  der  Nähmasohinenbau  aufgenommen  wurde.  Die  Feinmechanik  der  Nähmaschine ­
  führte  zum  Fahrradbau  und  dieser  zum  Kraftwagenbau.  Somit  hat  der  Bielefelder
Kraftwagenbau  seinen  Ursprung  in  der  Flachsgewinnung  (Eckardt  —  v.  d.  Aa).
Wie  immer  auch  der  heutige  Standort  eines  bestimmten  Betriebes  erklärt  werden ­
  mag,  er  ist  fortwährenden  Beeinflussungen  aus  der  Veränderlichkeit  bestehender ­
  Bestimmungsgründe  und  dem  Hinzutritt  neuer  Umstände  ausgesetzt.  Insbesondere ­
  muß  heute  mehr  denn  je  jeder  Betrieb  nicht  nur  bei  seiner  Errichtung,
sondern  auch  bei  jeder  Umstellung  seiner  Leistungen  die  oben  geschilderten  Bestimmungsgrunde ­
  kennen  und  beachten,  wenn  er  den  Nachteilen  entgehen  will,
die  ein  ungünstiger  Standort  für  den  Betriebserfolg  hat.
Sombart  nennt  —  im  Anschluß  an  Weber  —  die  Standorte,  die  aus  kapitalistischen
Zweckmäßigkeitsgründen  gewählt  werden,  rational  im  Gegensatz  zu  der  Wahl  der  Standorte
aus  nicht-kapitalistischen  Gründen,  die  irrational  genannt  werden.  Daß  im  Rahmen  der
Rentabilitätsüberlegungen  noch  andere  Erwägungen  Platz  greifen  können,  zeigt  die  bewußte
Hinauslegung  von  Industriebetrieben  auf  das  Land  oder  die  Errichtung  von  Betrieben  in
bestimmten  Orten  oder  Landschaften.  Ebenso  wenn  der  Staat  aus  bevölkerungspolitischen
oder  politischen  Gründen  den  Standort  einzelner  Betriebe  festlegt  (Neubau  der  Giescheschen
Zinkhütte  auf  den  Zinkerzfeldem  Oberschlesiens,  obwohl  die  Erzanfuhr  nach  dem  Absatzort
billiger  ist  als  der  Transport  der  Fertigtabrikate  Zink  und  Schwefelsäure  (Frankfurter  Zeitung
27.  Juli  1933).  Daß  auch  Private  außerwirtschaftlichen  Erwägungen  Raum  geben  können,  zeigt
das  viel  zitierte  Beispiel  von  Harkort,  der  die  von  ihm  im  Jahre  1818  gegründete  Maschinenfabrik ­
  in  eine  alte  Burg  (bei  Wetter  an  der  Ruhr)  legte,  „um  in  einer  feudalen  Burg  einen
bleibenden  Sitz  aufzuschlagen,  wo  Eisen  und  Stahl  in  die  mächtigsten  Waffen  des  Gewerbefleißes ­
  umgeschaffen  werden“  (Matschoss).
Unter  Raumordnung  werden  heute  die  Bestrebungen  zusammengefaßt,  die  darauf
hinauslaufen,  den  Landschaftsraum  und  die  natürlichen  Gegebenheiten  mit  der  betrieblichen
Arbeit  der  Menschen  und  den  staatspolitischen  Notwendigkeiten  in  bestmögliche  Übereinstimmung ­
  zu  bringen.  Dazu  gehört  auch  der  Standort  der  Industriebetriebe,  der  besonders  auf
Aussiedlung  und  Besiedlung  Rücksicht  nehmen  soll.  Wenn  es  im  allgemeinen  auch  unmöglich
ist,  bestehenden  Wirtschaftsbetrieben  einen  anderen  Standort  zu  geben,  so  kann  die  Standortswahl ­
  neu  zu  errichtender  Betriebe  doch  nach  den  angegebenen  Gesichtspunkten  erfolgen.  Die
Durchführung  einer  volkswirtschaftlichen  und  politischen  Standortspolitik  wird  vor  allem
erleichtert,  wenn  es  gelingt,  die  Kraftversorgung  auf  weite  Entfernungen  zu  billigen  Kosten
zur  Verfügung  zu  stellen.  Ausbau  der  Verkehrsmittel  sowie  Verbilligung  der  Transportkosten
(Sondertarife)  können  das  Übrige  tun.
3.  Der  Standort  der  Handelsbetriebe.  Beim  Handel  liegt  die  Frage  des  Standortes ­
  im  allgemeinen  einfacher.  Dies  gilt  vor  allem  für  den  Kleinhandel,  für  den  es
eine  Standortsfrage  im  vorerörterten  Sinne  eigentlich  nur  in  abgeschwächtem
Maße  gibt;  der  Kleinhandel  ist  immer  oder  doch  vorwiegend  absatzorientiert.  Wo
Verbraucher  in  genügender  Anzahl  beieinander  wohnen  oder  wo  sie  dauernd  oder
zeitweilig  in  großenMassen  Zusammenkommen,  schlägt  der  Kleinhandel  seinen  Sitz
auf.  Eine  Erschwerung  ergibt  sich  dabei  naturgemäß  aus  Wettbewerbsrücksichten.
Eine  gewisse  Rücksicht  auf  die  Zahl  der  Bevölkerung,  ihre  Kaufkraft  in  bezug  auf
die  angebotenen  Waren  und  die  Zahl  der  Wettbewerber  ist  erforderlich.  Doch
muß  die  Natur  der  jeweiligen  Gegend  auch  in  Rechnung  gesetzt  werden;  Verkehrsoder ­
  Laufgegenden  sind  anders  zu  beurteilen  als  etwa  reine  Wohngegenden  mit
Massen  Wohnungen  oder  Einzelhäusern.  Alle  diese  Erörterungen  gelten  jedoch
mehr  für  die  Geschäfte  des  täglichen  Kleinbedarfs,  also  für  Nahrungsmittel-  und
Genußmittelgeschäfte,  Reparaturhandwerker  mit  kleinen  Läden,  Kurz-,  Weißund
  Wollwaren,  Haushaltsbedarf,  Schreibwaren  u.  a.  m.
Für  Geschäfte,  die  Waren  feilhalten,  die  nicht  täglich  gekauft  werden  oder  die
nicht  reiner  Haushaltsbedarf  sind,  sind  andere  Standortsbedingungen  maßgebend.
Solche  Betriebe  drängen  sich  gewöhnlich  an  den  Haupt-  und  Durchgangsstraßen
zusammen  und  bilden  oft  regelrechte  Geschäftsviertel  und  Geschäftsstraßen,  in
        <pb n="46" />
        40

Die  Grundlagen.

denen  sich  vielfach  sogar  gleichartige  Geschäfte  zusammenhallen.  Hier  spielt  die
Kaufbequemlichkeit  des  Verbrauchers  eine  große  Rolle;  die  Möglichkeit  eines
Preis-  und  Gütevergleichs  der  verschiedenen  Geschäfte,  die  in  der  Nähe  beieinander ­
  liegen,  lockt  Käufer  an;  einzelne  weitab  liegende  Läden,  selbst  große  Häuser,
werden  wenig  beachtet.  Alle  großen  Waren-  und  Kaufhäuser  und  die  Spezialgeschäfte ­
  liegen  in  den  Brennpunkten  des  Verkehrs  mehr  oder  minder  dicht  beieinander ­
  und  bewirken  so  oft  unvorstellbar  hohe  Preise  für  Grundstücke  und  Mieten,
die  aber  trotzdem  tragbar  und  lohnend  sind,  weil  nur  an  diesem  Standort  die  Käufer ­
  in  Massen  angelockt  werden  können.  Diese  Möglichkeit  des  Anlockens  der
vorbeiströmenden  Menschenmassen,  welche  vorwiegend  durch  eine  hervorstechende ­
  äußere  Aufmachung,  durch  werbende  Schaufensterauslagen  u.  a.  unterstützt ­
  wird,  fällt  bei  Versandgeschäften  und  oft  auch  bei  den  sog.  Etagengeschäften
weg.  Diese  beiden  Arten  arbeiten  mehr  durch  Zeitungswerbung,  Anschläge  in
Verkehrsmitteln,  Postwurfsendungen  oder  persönliche  Empfehlung.  Besonders
das  reine  Versandgeschäft  verzichtet  völlig  auf  alle  vorgenannten  Vorzüge  der
Lage;  ihm  kommt  es  nur  auf  Billigkeit  der  Mieten  oder  Grundstücke  und  auf  gute
Lage  zu  den  Transportmitteln  an,  mit  denen  der  Versand  erfolgt.  Kleine  Unterschiede ­
  ergeben  sich  beim  Stadtversand  gegenüber  dem  außerörtlichen  Versand.
Der  Großhandel,  soweit  er  einzelne  oder  nur  wenige,  meist  gleichartige  Erzeugnisse ­
  vom  Erzeuger  sammelt,  prüft,  sortiert  und  nach  den  Bedarfsländern  zum
Versand  bringt,  sitzt  inmitten  der  Erzeugungsgebiete  (Übersee).  Die  verteilenden
Großhändler  wiederum  sitzen  an  den  Brennpunkten  des  Welt-  oder  Binnenverkehrs, ­
  an  den  großen  Umschlags-,  Lager-  und  Börsenplätzen,  die  meist  in  diesen
Verkehrsmittelpunkten,  an  denen  Binnen-  und  Seeschiffahrt,  Straßen  und  Eisenbahnen ­
  Zusammentreffen,  sich  gebildet  haben.  Oder  sie  suchen  einen  bestimmten,
örtlich  begrenzten  Kreis  von  Abnehmern  möglichst  vollzählig  mit  möglichst  vielen
Waren  zu  beliefern  und  schlagen  dann  ihren  Sitz  inmitten  ihres  Absatzgebietes
auf.  Zwischen  beiden  Gruppen  arbeitet  der  Zwischenhändler,  der  in  der  Lage  sein
muß,  gleichmäßig  nach  der  Seite  des  Einkaufs  und  des  Absatzes  die  Verbindung
aufzunehmen.  Überflüssige  Transporte,  die  seine  Ware  verteuern  oder  seinen  Gewinn ­
  schmälern  würden,  müssen  vermieden  werden;  er  wird  also  zum  mindesten
seine  Warenläger,  wenn  er  überhaupt  solche  hält,  in  Orte  mit  günstigen  Verkehrsverhältnissen ­
  nach  den  beiden  Seiten  des  Einkaufs  und  Absatzes  legen.  Die  guten
Möglichkeiten  der  telephonischen,  brieflichen  und  telegraphischen  Verständigung
machen  es  möglich,  daß  seine  Büros  und  damit  der  Sitz  des  Unternehmens  an
völlig  anderen  Orten  liegen.
Bei  allem  spielt  natürlich  auch  die  Art  des  Erzeugnisses  eine  gewisse,  wenn  auch
meist  untergeordnete  Rolle.  Leicht  verderbliche,  sperrige,  sehr  billige  oder  sehr
schwere  Erzeugnisse  sind  transportempfindlicher  als  andere,  die  hochwertig  oder
leicht  sind.  Für  Spekulationshändler  spielen  oft  die  Möglichkeiten  guter  und  umfassender ­
  Benachrichtigung  mit.  Im  ganzen  jedoch  kann  gesagt  werden,  daß  der
Absatz  für  den  Standort  des  Handels  der  beherrschende  Gesichtspunkt  ist.
Eine  besondere  Stellung  nehmen  das  Export-  und  Importgeschäft  ein.  Das  (selbständige)
Exportgeschäft  macht  von  zwei  Möglichkeiten  Gebrauch.  Wenn  es  auf  eine  Ware  oder  Warenart ­
  eingestellt  ist  (Spezialexporteur),  wird  es  seinen  Standort  in  die  Nähe  der  Industrie
rücken,  die  diese  Erzeugnisse  herstellt:  Exportgeschäfte  für  Kleineisenwaren  in  Solingen,  für
Metallwaren  in  Iserlohn  und  in  Lüdenscheid,  für  Beleuchtungskörper,  Konfektion  u.  a.  m.  in
Berlin.  Die  Nähe  ermöglicht  den  Überblick  über  die  Erzeugnisse,  die  Fühlungnahme  mit  den
Herstellungsbetrieben  und  entsprechende  Absatzmöglichkeiten  nach  allen  Richtungen.  Die
Hälfte  aller  selbständigen  Exportgeschäfte  in  Deutschland  dürfte  ihren  Sitz  in  den  Industriestädten ­
  des  Binnenlandes  haben.  In  den  Hafenstädten  sitzen  mehr  die  Exporteure,  die  mit
allen  Waren  handeln  und  sich  nach  einzelnen  Ländern  spezialisiert  haben  (Allgemeinexporteure).
Sie  verschaffen  sich  (und  ihren  überseeischen  Auftraggebern)  die  Kenntnis  von  den  Waren
durch  Musterläger  und  Exportagenten,  die  die  Waren  in  den  Hafenstädten  zur  Schau  stellen.
        <pb n="47" />
        Der  Standort.

41

Das  (selbständige)  Importgeschäft  (für  Deutschland  vorzugsweise  für  landwirtschaftliche  und
industrielle  Rohstoffe)  bevorzugt  die  Hafenstädte  aus  folgenden  Gründen;  1.  aus  Überlieferung, ­
  weil  hier  zuerst  das  Importgeschäft  Fuß  gefaßt  hat;  2.  weil  das  Importgeschäft  mit  dem
Exportgeschäft  verbunden  werden  kann  (mehr  als  die  Hälfte  aller  Exportgeschäfte  in  Hamburg ­
  sind  zugleich  Importgeschäfte);  3.  weil  sich  in  den  großen  Hafenstädten  die  Einrichtungen ­
  zur  Nachprüfung  und  Beurteilung  der  Güte  und  Beschaffenheit  der  Waren  befinden;
4.  weil  sich  hier  zugleich  die  Hauptverkaufsform,  die  Großhandelsversteigerung,  abspielt;
endlich  5.  weil  sich  von  den  Hafenstädten  die  beste  Verteilung  der  Waren  (Verkehr)  bewerkstelligen ­
  läßt,  möglicherweise  durch  Weiterverschiffung  nach  anderen  Ländern  (London:
Welthandelsplatz).  Im  einzelnen;  Näheres  bei  Hellauer,  Welthandelslehre.
Anhangsweise  sei  hier  der  Standort  der  Banken  gestreift:  Im  Grunde  sind
dieselben  Überlegungen  wie  die  bisher  genannten  wirksam.  Die  Banken  rücken  in
die  Nähe  ihres  Absatzes,  wenn  sie  ihren  Standort  in  die  Nachbarschaft  ihrer  Kreditnehmer ­
  legen.  Hier  besteht  die  Möglichkeit,  die  Kreditnehmer  nicht  nur  zu  überprüfen, ­
  sondern  auch  laufend  zu  überwachen.  Insbesondere  bei  den  Privatbankiers
und  den  Grundkreditinstituten  ist  dieses  Bestreben  anzutreffen.  Bei  den  Großbanken ­
  ermöglicht  die  Ausbildung  eines  Filialsystems  die  Berücksichtigung  des
obigen  Gesichtspunktes.  Daneben  ist  auch  das  Bestreben  vorhanden,  möglichst
in  die  Nähe  derer  zu  kommen,  die  ihre  Depositen  den  Banken  anvertrauen.
Außerdem  wird  der  Standort  bestimmt  durch  die  Vertretung  an  dem  Geld-  und
Kapitalmarkt.  So  sind  die  Hauptstädte,  insbesondere  die  Börsenplätze,  bevorzugte
Standorte.  In  den  Hauptstädten  kann  außerdem  die  Verbindung  mit  den  Behörden ­
  hergestellt  werden.  Dies  führt  dazu,  daß  ein  zentralistisch  aufgezogener  Großbankbetrieb ­
  einen  ganz  anders  zusammengesetzten  Kundenkreis  besitzt  als  etwa
ein  Privatbankier  oder  eine  Großbank  mit  Filialen.
4.  Die  Betriebsstätte.  Im  allgemeinen  wird  unter  dem  Standort  die  Lage  des
Betriebes  als  Ganzes  innerhalb  der  mehr  oder  minder  eng  begrenzten  räumlichen
Umwelt,  mit  der  er  in  Beziehung  tritt,  verstanden.  Es  gibt  jedoch  daneben  noch
innerbetriebliche  Standortsfragen,  als  welche  zu  kennzeichnen  sind;  die  Lage  der
einzelnen  Werkstätten  zueinander  und  zu  den  Verwaltungsbüros,  die  Aufteilung
der  Werkstätten  und  Büros  nach  Arbeitsstätten,  welche  wiederum  Maschinenund
  Arbeitsplatzstandorte  ergibt.  Für  die  Anordnung  und  Ausgestaltung  des
innerbetrieblichen  Standortes  spielen  der  Verkehr  nach  der  Länge  der  Verkehrswege ­
  und  dem  Verkehrsumfang  sowie  die  Kontrollmöglichkeit  die  Hauptrolle.
Daneben  aber  sind  natürlich  andere  Gesichtspunkte  wirksam,  so  etwa  die  Notwendigkeit, ­
  Waren  auszubreiten  und  darzubieten  (im  Verkaufsraum)  oder  die
erforderliche  Sicherheit  (beim  Kassen-  und  Tresorraum),  die  Helligkeit  (im  Zeichenbüro ­
  oder  in  der  feinmechanischen  Werkstatt),  die  Lärmvermeidung  von
außen  (in  den  Büros  oder  in  Aufnahmeräumen  für  Musik).
Nicht  alle  Räume  sind  für  jede  Arbeit  gleicherweise  geeignet;  schwere  Pressen  und  mechanische ­
  Hämmer  können  nur  zu  ebener  Erde  aufgestellt  werden,  ebenso  Werkzeugmaschinen,
die  der  Bearbeitung  sehr  schwerer  Werkstücke  dienen.  Hochexplosible  oder  feuergefährliche
Waren  müssen  nach  Lago  und  Bauart  besonders  gesichert  werden,  frostgefährdete  in  Kellergewölben ­
  oder  heizbaren  Räumen  untergebracht  werden.  Wärme  und  Feuchtigkeit  der  Umgebung ­
  spielen  bei  der  Arbeit  eine  große  Rolle  und  wirken  unmittelbar  auf  die  Leistungsfähigkeit ­
  der  Menschen,  oft  auch  der  Maschinen  ein.  Die  zu  bearbeitenden  Erzeugnisse  brauchen
ebenfalls  vielfach  besondere  Bedingungen:  Kühlräume  in  Brauereien,  Klimaräume  bei  der
Tabakbearbeitung.
Dazu  kommt,  daß  die  Baumausstattung  jeweils  dem  zugedachten  Zweck  anzupassen ­
  ist:  Ein  Bunker,  der  nur  der  Lagerung  oder  ein  Korridor,  der  nur  dem  Verkehr ­
  dient,  ist  anders  auszubilden  als  etwa  ein  Lagerraum,  der  neben  der  Lagerung
noch  dem  Verkehr  zugänglich  sein  muß  oder  ein  Warteraum,  der  dem  Verkehr
und  dem  Aufenthalt  von  Menschen  dienen  soll.  Jeder  Arbeitsraum  ist  im  Grunde
ein  Mittelding  zwischen  Lager-,  Verkehrs-  und  Arbeitsraum.  Die  Entwicklung
der  Arbeitstechnik  und  der  Baumanordnung  geht  jedoch  dahin,  die  Bäume  den
        <pb n="48" />
        42  Die  Menschen  im  Betrieb.
Zwecken  eindeutiger  anzupassen.  Die  Raum  Verteilung  und  Ausstattung  nach  dem
Fluß  des  Arbeitsganges  —  der  fließenden  Fertigung  —■  verfolgt  den  Zweck,  jeweils ­
  mit  dem  geringsten  Maß  an  Bewegung  auszukommen.  So  werden  die  zu
bearbeitenden  oder  zusammenzufügenden  Werkstücke  auf  kürzesten  Wegen  in
stetigem  Fluß  an  den  einzelnen  Arbeitsplätzen  entlang  geführt,  was  nicht  nur  eine
ganz  bestimmte  Anordnung  der  Arbeitsplätze,  sondern  auch  besondere  Formen
und  Ausdehnungen  der  Räume  in  der  Fläche  oder  in  der  Stockwerksanordnung
bedingt.  Nicht  immer  kann  eine  fließende  Fertigung  in  einfach  rechteckigen  und
einstöckigen  Gebäuden  untergebracht  werden;  meist  sind  umfangreiche  bauliche
Veränderungen  nötig.
Natürlich  spielen  die  Verkehrs-  und  Verständigungseinrichtungen  für  die  Anordnung ­
  der  Arbeitsräume  eine  große  Rolle.  Ein  kaufmännisches  Büro,  das  ausreichend ­
  mit  Rohr-  und  Seilpostanlagen,  mit  Fahrstühlen  und  Rollbahnen,  vor
allem  aber  mit  Haustelephonen  versehen  ist,  ist  unabhängiger  von  der  Lage  innerhalb ­
  des  Betriebes  als  eines,  bei  dem  diese  Hilfsmittel  weitgehend  fehlen  oder  ungenügend ­
  vorhanden  sind.  Wenn  viele  persönliche  Besprechungen  notwendig  sind,
muß  auf  räumliche  Nähe  geachtet  werden,  da  sonst  die  Wege  zuviel  kostbare
Arbeitszeit  in  Anspruch  nehmen.
Durch  die  Größe  und  Beschaffenheit  der  zur  Verfügung  stehenden  Bodenfläche
ist  im  allgemeinen  eine  gewisse  betriebliche  Leistungsfähigkeit  festgelegt.  Nicht
jede  Erzeugung  läßt  Mehrstockwerksbauten  zu,  andere  wiederum,  vor  allem  solche,
deren  Rohstoffe  durch  Schwerkraft  von  einem  Apparat  zum  andern  gelangen  können, ­
  sind  ohne  Hochbauten  und  viele  Stockwerke  kaum  denkbar;  Erz-  und  Kohleaufbereitungsanlagen ­
  werden  geradezu  nach  Möglichkeit  an  Bergabhängen  angelegt, ­
  um  so  die  Vorteile  des  leichten  und  daher  billigen  Bauwerks  mit  dem  natürlichen ­
  Gefälle  zu  verbinden.
Der  Baugrund  spielt  dabei  eine  wesentliche  Rolle.  So  ist  zum  Beispiel  an  vielen
wichtigen  Plätzen  in  Berlin  eine  volle  Ausnutzung  verkehrstechnisch  günstig
gelegener  Flächen  gehemmt  durch  den  schlechten  Baugrund,  der  den  Bau  ausgesprochener ­
  Hochhäuser  aus  Sicherheitserwägungen  nicht  zuläßt.
Auch  die  Bauweise  ist  für  die  Durchführung  der  betrieblichen  Arbeit  von  großer ­
  Bedeutung.  Jede  nicht  übersichtliche  Anordnung  der  Räume  kann  Störungen
des  Arbeitsflusses,  Arbeitsbehinderungen  und  Unordnung  hervorrufen.  Vor  allem
aber  wird  die  Aufsicht  erschwert,  ein  Umstand,  auf  den  besonders  offene  Verkaufsgeschäfte ­
  achten  müssen.  Ein  angesehenes  Berliner  Kaufhaus,  das  in  der
alten  Stadtmitte  liegt  und  sich  nach  und  nach  über  die  benachbarten  Häuser  ausgedehnt ­
  hat  (welche  für  die  neuen  Zwecke  umgebaut  wurden),  muß  aus  diesem
Grunde  fast  doppelt  soviel  Aufsichtspersonal  halten  wie  andere  Kaufhäuser.  Sowohl ­
  Raummangel  ist  schädlich  wegen  der  Schwierigkeiten  im  Betriebsablauf  und
der  oft  nicht  in  der  richtigen  Weise  möglichen  Lagerung  als  auch  Raumüberfluß,
da  dadurch  Zusammenhänge  zerrissen  und  unnötige  Kosten  geschaffen  werden.
Bei  allem  ist  zu  beachten,  daß  nur  in  eigenen  Räumen  allen  Wünschen  und
Erfordernissen  Rechnung  zu  tragen  ist.  Ist  der  Mietraum  in  bezug  auf  die  Kapitalbeanspruchung ­
  oft  vorteilhafter  als  der  Eigenbesitz,  so  ergeben  sich  bei  der  Umgestaltung ­
  durch  die  gesetzlichen  und  vertraglichen  Verpflichtungen  doch  so  viele
Schwierigkeiten,  daß  in  den  meisten  Fällen  eigene  Räume  zweckmäßiger  sind.
B.  Die  Menschen  im  Betrieb.
I.  Der  Unternehmer  und  Betriebsfiihrer.
I.  Wer  ist  Unternehmer?  Wie  der  Begriff  der  Unternehmung  umstritten  ist,
so  sind  auch  die  Ansichten  darüber,  wer  im  Wirtschaftsbetrieb  als  Unternehmer
        <pb n="49" />
        Der  Unternehmer  und  Betriebsführer.

43

anzusehen  ist,  verschieden.  Eine  Klärung  der  Meinungsverschiedenheiten  ist  aber
wichtig,  weil  die  Öffentlichkeit  im  Unternehmer  ein  wichtiges  Organ  des  Wirtschaftsbetriebes ­
  sieht,  das  nicht  nur  für  diesen,  sondern  auch  für  die  Gestaltung
der  Gesamtwirtschaft  und  nicht  zuletzt  für  die  Zusammenarbeit  der  Menschen  im
Betriebe  verantwortlich  ist.  Dazu  kommt,  daß  das  Gesetz  zur  Ordnung  der  nationalen ­
  Arbeit  (im  folgenden  kurz:  AOG.  genannt)  bestimmt,  daß  der  Unternehmer ­
  zugleich  Betriebsführer  im  Sinne  des  erwähnten  Gesetzes  ist.  Doch  wer
ist  nun  Unternehmer  und  wer  ist  Betriebsführer  ?  Unbestritten  sollte  sein,  daß
Unternehmer  ist,  wer  die  Unternehmung  verwirklicht.  Wer  das  Wesen  der  Unternehmung ­
  in  dem  Wirtschaften  für  den  Markt  schlechthin  oder  insbesondere  in  dem
Risiko  oder  in  der  Größe  oder  in  der  Verselbständigung  des  Geschäftsbetriebes
(s.  1.  Buch)  sieht,  wird  dementsprechend  auch  den  Unternehmer  in  verschiedenem
Gewände  sehen:  den  Verwirklicher  einer  jeden  Wirtschaft,  einer  Wirtschaft  mit
Risiko,  einer  großen  Wirtschaft  oder  eines  selbständigen  Geschäftsbetriebes.  Wir
haben  von  einer  kapitalistischen  Unternehmung  gesprochen,  die  im  Betriebe  ein
bestimmtes  Kapital  riskiert  und  mittels  des  Betriebes  eine  Rente  auf  das  Kapital
erzielen  will.  Wir  wollen  an  dieser  Erklärung  festhalten  und  denjenigen  als  Unternehmer ­
  bezeichnen,  der  die  kapitalistische  Unternehmung  verwirklicht.
Dieser  Ausgangspunkt  schließt  die  Erklärung  ein,  daß  Unternehmer  ist,  wer  unter  Selbstverantwortung ­
  über  die  Produktionsmittel  (Kapital)  verfügt.  Es  ist  ferner  hinzuzufügen,  daß
dieser  Unternehmer  an  die  Voraussetzungen  der  kapitalistischen  Unternehmung  gebunden  ist:
an  den  freien  Wettbewerb,  der  das  Marktrisiko,  aber  auch  die  Chance  des  Gewinnes  einschließt.
Auch  die  Verwirklicher  von  öffentlichen  Wirtschaften,  sofern  letztere  die  Merkmale  der  kapitalistischen ­
  Unternehmung  tragen,  sind  als  Unternehmer  anzusehen.  Daß  die  Verwirklicher  von
Genossenschaften  (die  von  Hause  aus  keine  kapitalistischen  Unternehmungen  sind)  wie  Unternehmer ­
  tätig  sein  wollen,  wenn  sie  im  Wettbewerb  mit  Unternehmungen  ihr  Ziel  erreichen
wollen,  ist  ausführlich  im  1.  Buch  dargelegt  worden.  Natürlich  ist  der  freie  Wettbewerb  zu
nehmen  wie  er  ist  und  wie  er  sich  im  letzten  halben  Jahrhundert  entwickelt  hat:  mit  den
Richtlinien  und  Grenzen,  die  die  Rechtsordnung  anfstellt,  mit  den  Ordnungen  und  Gebräuchen,
die  der  anständige  Wettbewerb  fordert,  mit  den  Verlagerungen,  die  von  den  Marktverbänden
(Kartellen)  ausgehen,  schließlich  mit  den  gesetzlichen  Eingriffen,  durch  die  der  Staat  mittelbar
oder  unmittelbar  das  Gesamtwohl  schützen  will  (vgl.  AI).
Bevor  wir  im  einzelnen  auf  die  Aufgaben  eingehen,  die  der  Unternehmer  als
Verwirklicher  der  kapitalistischen  Unternehmung  zu  erfüllen  hat,  sind  im  Zusammenhang ­
  mit  der  Begriffsbestimmung  einige  Feststellungen  zu  treffen.
Zunächst  ist  die  Unterscheidung  zu  machen,  ob  jemand  im  rechtlichen  oder
tatsächlichen  Sinne  als  Unternehmer  (im  obigen  Sinne)  zu  gelten  hat.  Im  rechtlichen ­
  Sinne  ist  Unternehmer,  wer  die  Verfügungsgewalt  über  das  Wirtschaftsvermögen ­
  hat,  d.h.  nach  dem  Gesetz  zur  Führung  und  Leitung  der  Geschäfte
berechtigt  und  verpflichtet  ist:  der  Einzelkaufmann,  die  Gesellschafter  der  Offenen
Handelsgesellschaft,  der  Komplementär  der  Kommanditgesellschaft,  der  Vorstand ­
  der  Aktiengesellschaft  wie  der  Geschäftsführer  der  G.  m.  b.  H.  Sie  sind
im  Sinne  des  Gesetzes  diejenigen,  die  die  Unternehmung  verwirklichen,  sind
also  Unternehmer  im  rechtlichen  Sinne.  In  der  Regel  wird  dieser  Unternehmer
auch  in  Wirklichkeit  der  Unternehmer  (im  tatsächlichen  Sinne)  sein;  denn
es  ist  anzunehmen,  daß  der  rechtliche  Zuschnitt  der  Unternehmung  zugleich
der  Ausdruck  für  die  tatsächlichen  Verhältnisse  sein  soll.  Doch  ist  es  denkbar,
daß  die  eigentliche  Unternehmertätigkeit  von  einer  anderen  Person  ausgeübt
wird,  die  diese  oder  jene  Stellung  im  Wirtschaftsbetrieb  bekleidet:  z.  B.  einem
Prokuristen  bei  den  Personalgesellschaften  oder  einem  Aufsichtsratsmitglied  bei
den  Aktiengesellschaften.  Dann  verwirklichen  diese  Personen  die  Unternehmung; ­
  sie  sind  Unternehmer  im  tatsächlichen  Sinne.  So  kommt  es,  daß  praktisch
ein  anderer  Unternehmer  sein  kann,  als  der,  den  das  Gesetz  von  Hause  aus  vorsieht
(und  der  es  rechtlich  auch  so  lange  bleibt,  wie  diese  seine  Bestellung  gilt).  Eine
        <pb n="50" />
        44

Die  Menschen  im  Betrieb.

solche  Entwicklung  braucht  für  den  Wirtschaftsbetrieb  kein  Nachteil  zu  sein;  sie
hat  sich  vielleicht  gerade  deshalb  ergeben,  weil  der  Unternehmer  von  Rechts  wegen
nicht  ausreicht.  Da  aber  mit  der  tatsächlichen  Ausübung  der  Unternehmertätigkeit ­
  zugleich  eine  entsprechende  Regelung  der  Gewinnverteilung  und  Risikotragung ­
  erforderlich  ist,  so  wird  das  Auseinanderfallen  von  Unternehmer  nach
dem  Recht  und  in  der  Wirklichkeit  wohl  zu  den  Ausnahmen  zählen  oder  immer
nur  ein  vorübergehender  Zustand  sein.
Mit  vorstehendem  ist  auch  die  alte  Streitfrage  beantwortet;  ob  bei  der  Aktiengesellschaft
die  Aktionäre  als  die  Unternehmer  anzusehen  sind.  Dies  wird  vielfach  behauptet,  indem  darauf ­
  hingewiesen  wird,  daß  ja  die  Aktionäre  das  Kapital  der  Aktiengesellschaft  aufgebracht
haben  und  daß  sie  das  eigentliche  Risiko  (Verlust  dieses  Kapitals)  tragen.  Es  ist  darauf  zu
antworten,  daß  die  Aktionäre  nur  insoweit  etwas  unternommen  haben,  als  sie  ihr  Geld  in  mehr
oder  weniger  riskanten  Aktien  angelegt  haben.  Sie  tragen  das  Risiko  dieser  Kapitalanlage,
d.h.  das  Risiko  aus  der  Verwendung  ihrer  Kapitalien  durch  den  Vorstand  der  Aktiengesellschaft, ­
  wobei  sie  es  in  der  Hand  haben,  dieses  Risiko  nach  Belieben  zu  begrenzen  (Nennwert
und  Zahl  der  Aktien,  die  sie  erwerben).  Durch  die  Übernahme  dieses  Risikos  sind  sie  nicht
Unternehmer  des  hinter  der  Aktiengesellschaft  stehenden  Wirtsohaftsbetriebes  geworden.
Bei  der  Aktiengesellschaft  ist  der  Vorstand  —  rechtlich  und  meist  auch  tatsächlich  —  der
Unternehmer.  Dieser  hat  es  verstanden,  andere  Personen  zur  Hergabe  ihres  Kapitals  zu  veranlassen ­
  und  gleichzeitig  das  Kapitalrisiko  auf  diese  Personen  abzuwälzen  (mit  den  erwähnten
Begrenzungen).  Der  Vorstand  übt  die  Punktionen  des  Unternehmers  aus:  Verwirklichung  der
kapitalistischen  Unternehmung  —  hier  in  Form  der  Aktiengesellschaft.  Überdies  stehen  die
Mitglieder  des  Vorstandes  nicht  außerhalb  jeden  Risikos;  sie  müssen  damit  rechnen,  daß
sie  bei  Eehlschlagen  ihrer  Tätigkeit  ihre  Bezüge  (siehe  4)  oder  gar  ihre  Stellung  (und
ihren  Ruf  und  ihr  Ansehen)  verlieren.  Mit  Hilfe  der  Aktiengesellschaft  können  solche  Personen ­
  Unternehmer  werden,  die  nicht  über  genügend  eigenes  Kapital  verfügen,  kommen  solche
Unternehmungen  zustande,  bei  denen  große  und  größte  Kapitalien  Voraussetzung  sind.
Auch  die  Lesart  muß  als  wirklichkeitsfremd  zurückgewiesen  werden,  daß  die  Aktionäre
deshalb  als  die  eigentlichen  Unternehmer  in  der  Aktiengesellschaft  anzusehen  seien,  weil  sie  in
der  Generalversammlung  nach  dem  Willen  des  Gesetzgebers  ■—  stillschweigend  bei  Abwesenheit ­
  —  die  letzte  Zustimmung  zu  den  Maßnahmen  des  Unternehmers  gehen.  Es  kommt  nicht
auf  die  —  recht  problematische  —  nachträgliche  Genehmigung,  sondern  auf  die  richtige  und
rechtzeitige  Ergreifung  der  Maßnahmen  an.  Natürlich  ist  es  möglich,  daß  in  der  Aktiengesellschaft ­
  ein  Aktionär  als  Unternehmer  wirken  kann  (ebenso  ein  Mitglied  des  Aufsichtsrats).
Dann  üben  eben  diese  Personen  die  Funktionen  des  Vorstandes  aus,  sind  sie  tatsächlich  die
Unternehmer  geworden.  Im  übrigen  ist  der  Aktionär  wirtschaftlich  als  ein  Gläubiger  mit
besonderen  Rechten  anzusehen:  Anteil  am  Gewinn  mit  der  Folge  schwankender  Dividende,
Stimmrecht  in  der  Generalversammlung,  Recht  auf  das  Auseinandersetzungsguthaben  bei  der
Liquidation  der  Gesellschaft.  (Wiedenfeld:  Niohts-als-Kapitalisten  im  wirtschaftlichen
Sinn.)  Schließlich  tragen  auch  die  eigentlichen  Gläubiger  (im  rechtlichen  Sinne)  ein  Risiko;
daß  die  Zahlung  der  Zinsen  ausbleibt  oder  gar  die  Rückzahlung  des  Kapitals  unmöglich  wird.
In  diesem  Zusammenhang  ist  auch  zu  erwähnen,  daß  das  Wort:  Kapitalismus  leicht  zu
Mißverständnissen  führen  kann,  so  wenn  die  Vorstellung  aufkommt,  daß  es  das  Kapital  sei,
das  die  Leistungen  des  Wirtschaftsbetriebes  hervorbringe.  Man  übersieht,  daß  es  immer
Menschen  sind,  die  in  der  Wirtschaft  tätig  sind  und  das  Kapital  verwenden.  Von  ihnen  gehen
die  Pläne  und  Überlegungen  aus,  werden  Entschlüsse  gefaßt  und  Anordnungen  getroffen,  von
ihnen:  eben  den  Unternehmern.  Die  Bedeutung  dieser  Tatsache  bringt  Schumacher  darin
zum  Ausdruck,  daß  er  den  (in  A  erwähnten)  drei  Faktoren:  Natur,  Kapital  und  Arbeit  einen
vierten  Faktor  hinzufügt:  den  Unternehmer,  durch  dessen  Mitwirkung  erst  die  Verbindung
der  drei  —  ersten  -—  Faktoren  herbeigeführt  wird.
Die  andere  Feststellung  betrifft  die  Frage:  ob  denn  der  Unternehmer  auch  zugleich ­
  der  Betriebsführer  ist  (wie  in  der  Überschrift  zu  diesem  Abschnitt  angegeben).
Im  Schrifttum  finden  sich  hierzu  ausführliche  Betrachtungen,  die  sich  jedoch  nicht
einig  sind.  Erfreulich  ist  die  einfache  Feststellung  des  AOG.:  Der  im  Betriebe
arbeitende  Unternehmer  ist  der  Betriebsführer.  Wir  haben  die  gleiche  Auffassung
bereits  im  ersten  Buche  niedergelegt  und  wollen  sie  hier  noch  einmal  näher  erläutern. ­
  Wir  haben  gesehen,  daß  Unternehmer  ist,  wer  die  Unternehmung  verwirklicht. ­
  Die  Unternehmung  ist  eine  Form  der  Wirtschaft,  insbesondere  der  (gegenwärtig ­
  bedeutsamen)  Erwerbswirtschaft.  Die  Unternehmung  hat  die  gedankliche
Arbeit  zu  leisten,  die  im  zweiten  Buche  dargestellt  worden  ist:  Aufstellung  des
        <pb n="51" />
        S5SS:

_

Der  Unternehmer  und  Betriebsführer.

45

Wirtschaftsplanes,  Gestaltung  der  kapitalistischen  Grundrechnung,  Abschätzung
der  Verlustgefahr  und  Aufstellung  der  Gewinnrechnung.  Indem  der  Unternehmer
diese  Überlegungen  verwirklicht,  ist  er  Betriebsführer,  wie  der  Betrieb  der  Vollzug
der  Wirtschaft  (Unternehmung)  ist.  Die  gedankliche  Trennung,  die  wir  zwischen
Wirtschaftsbetrieb  als  Wirtschaft  (2.  Buch)  und  Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb  (in
diesem  Buche)  vorgenommen  haben,  ist  hinsichtlich  der  Person  des  Wirtschafters,
des  Unternehmers,  nicht  durchführbar.  Der  Unternehmer  ist  immer  eine  handelnde ­
  Einheit.  Nicht  der  ist  schon  Unternehmer,  der  etwa  den  Inhalt  des  zweiten
Buches:  die  Wirtschaft  kennt  oder  darstellen  oder  beurteilen  kann,  sondern  nur
derjenige,  der  die  Wirtschaft  verwirklicht.  Das  ist  der  Unternehmer  in  seiner
Person  als  Unternehmer  (Wirtschaft)  und  als  Betriebsführer  (Betrieb).  Man  erkennt ­
  diese  Verbundenheit,  wenn  man  zum  Vergleich  den  Unternehmer  und  den
Wirtschaftsprüfer  oder  den  Theoretiker  und  Praktiker  gegenüherstellt.  Der  Wirtschaftsprüfer ­
  und  der  Theoretiker  kennen  die  wirtschaftliche  Seite  des  Wirtschaftsbetriebes ­
  vielleicht  noch  besser  als  der  Unternehmer;  aber  dadurch  sind  sie  noch
nicht  Unternehmer.  Beispiele  zeigen,  daß  Theoretiker  wie  Wirtschaftsprüfer,  trotz
guten  Wissens  um  die  Dinge,  in  der  Praxis  versagen  können  (es  gibt  auch  Ausnahmen) ­
  ;  wie  umgekehrt  erfolgreiche  Praktiker  glauben,  die  besten  Theoretiker
sein  zu  müssen,  was  in  einzelnen  Fällen  vielleicht  zutreffen  kann.
Natürlich  ist  es  etwas  anderes,  ob  jeder  Unternehmer  (rechtlich  oder  praktisch)
auch  immer  der  eigentliche  Betriebsführer  ist.  Hier  muß  man  sich  zunächst  vor
dem  Mißverständnis  hüten,  den  Betriebsführer  mit  dem  Betriebsleiter  gleichzusetzen. ­
  Der  Betriebsleiter  ist  entweder  ganz  technisch  gesehen:  der  Leiter  des
technischen  Betriebes,  der  Fabrik,  der  Gießerei  oder  in  kaufmännischer  Beziehung: ­
  der  Leiter  der  Verwaltung,  eines  Büros,  einer  Verkaufsabteilung.  Der  Betriebsleiter ­
  handelt  immer  im  Rahmen  der  vom  Betriebsführer  (Unternehmer)  gegebenen ­
  allgemeinen  oder  besonderen  Anweisungen.  Der  Betriebsführer  ist  mehr
als  der  Betriebsleiter,  ist  Verwirklicher  der  Wirtschaft  im  ganzen,  ist  Führer  des
Wirtschaftsbetriebes  im  ganzen,  ist  der  tätig  gewordene,  d.h.  der  handelnde  Unternehmer. ­
  Der  Betriebsführer  kann  zugleich  Betriebsleiter  sein,  wenn  er  diese  oder
jene  Teilaufgabe  mit  erledigt,  wie  er  als  Betriebsführer  zugleich  auch  untergeordnete ­
  Betriebsarbeit  leisten  kann.  In  Kleinbetrieben  fallen  die  Funktionen  des
Betriebsführers  und  Betriebsleiters  gewöhnlich  zusammen.  Auf  die  Aufgaben,  die
dem  Betriebsführer  durch  das  ÄOG.  gestellt  sind,  wird  in  einem  besonderen  Abschnitt ­
  einzugehen  sein  (B  V).
Der  Betriebsführer  ist  nicht  mit  dem  Wirtsohaftsf  ührer  zu  verwechseln,  einer  Bezeichnung,
die  für  die  Führer  (Unternehmer)  großer  Wirtschaftsbetriebe  (vor  allem  der  Konzerne  und
Trusts)  in  Gebrauch  gekommen  war.  Sie  sollte  zum  Ausdruck  bringen,  daß  diese  Leute  zugleich ­
  auch  die  Wirtschaft,  d.h.  die  Gesamtwirtschaft  führen.  Diese  zweifelhafte  Angelegenheit ­
  hat  jetzt  ihr  Ende  dadurch  gefunden,  daß  sich  der  nationalsozialistische  Staat  die  Führung
der  Wirtschaft  vorbehält  und  als  eigentlicher  Wirtsohaftsführer  daher  nur  —  der  Reiohswirtschaftsminister
  anzusehen  ist.
Bei  der  Gewerbezählung  1933  sind  14,5  Millionen  erwerbstätige  Personen  ermittelt  worden. ­
  Hiervon  entfallen  3,7  Millionen  auf  Betriebsleiter.  Diese  große  Zahl  dürfte  gleichbedeutend ­
  mit  den  Betriebsführern  (im  rechtlichen  Sinne)  sein.  Doch  sind  diese  3,7  Millionen  nicht
als  Unternehmer  (in  unserem  Sinne)  anzusehen,  da  sie  auch  die  kleinen  und  kleinsten  Wirtschaftsbetriebe ­
  umfassen,  die  noch  nicht  die  Merkmale  der  (kapitalistischen)  Unternehmung
tragen.
2.  Die  Aufgabe  des  Unternehmers.  Der  Unternehmer  muß  sich  zunächst  über
die  kapitalistische  Wirtschaftsweise  (Wesen  der  Unternehmung)  im  klaren  sein,
das  in  sich  aufnehmen,  was  wir  im  ersten  und  zweiten  Buche  kennengelernt  haben.
So  muß  er  wissen,  was  er  mit  seiner  Unternehmung  im  Rahmen  der  Gesamtwirtschaft ­
  bezwecken  will,  wie  letztere  auf  den  eigenenWirtschaftsbetrieb  zurückwirkt,
und  wie  er  sich  hiernach  den  Wirtschaftsplan  und  die  Gestaltung  der  kapitalisti-
        <pb n="52" />
        46

Die  Menschen  im  Betrieb.

sehen  Grundrechnung  denkt.  Er  hat  sodann  zu  überlegen,  für  welche  Güter  diese
oder  jene  Einrichtungen  erforderlich  sind,  welches  (eigene  oder  fremde)  Kapital
aufzuwenden  ist,  wenn  er  bei  bestimmten  Preisen  und  Kosten  diesen  oder  jenen
Umsatz  mit  einem  bestimmten  Gewinn  erzielen  will,  und  nicht  zuletzt:  welches
Risiko  er  bei  all  diesem  errechnen  soll  und  muß.  Diese  gedanklichen  Überlegungen
hat  er  (zugleich  als  Betriebsführer)  in  die  Tat  umzusetzen  und  sie  im  Betrieb  zu
berücksichtigen,  d.h.  die  erforderlichen  Einrichtungen  zu  schaffen,  die  Güter  herzustellen, ­
  den  Absatz  derselben  zu  besorgen  und  in  allem  bewußt  zu  sein,  daß  er
diesen  Betrieb  nicht  allein  bewältigen  kann,  sondern  hier  mit  anderen  Menschen
eine  Gemeinschaft  bildet,  mit  deren  Hilfe  es  ihm  allein  möglich  ist,  seine  Überlegungen ­
  und  Absichten  als  Unternehmer  zu  verwirklichen.
Gegenüber  der  allgemeinen  Aussage:  daß  der  Unternehmer  die  drei  Produktionsfaktoren:
Natur,  Kapital  und  Arbeit  vereinige,  ist  die  Umschreibung,  was  ein  Unternehmer  ist  und  was
er  tut,  bei  Sohmoller  (Grundriß  der  Allgemeinen  Volkswirtschaftslehre,  1923)  von  farbenreicher ­
  Lebensnahe:
„Die  Unternehmer  stehen  heute  als  die  verantwortlichen  Lenker  der  Produktion  und  des
Handels  zwischen  den  übrigen  Klassen  der  an  der  Produktion  Mitwirkenden  und  den  Konsumenten. ­
  Sie  sind  es,  die  auf  der  einen  Seite  heute  ein-,  auf  der  anderen  morgen  verkaufen;  sie
verlangen  bestimmte  Mengen  von  Land,  Gebäuden,  Maschinen,  von  Rohstoff  und  Hilfsstoff,
von  Kapital  und  Arbeit,  sie  suchen  diese  so  billig  als  möglich  zu  erhalten;  sie  haben  zu  rechnen,
welche  Mengen  von  Produktionsmitteln  und  halbfertigen  Waren  sie  an  die  Produzenten  der
weiteren  Verarbeitungsstadien,  von  fertigen  Waren  an  die  Händler  und  Konsumenten  des
In-  und  Auslandes  künftig  absetzen  können  und  zu  welchen  Preisen.  In  den  stets  sich  fortsetzenden ­
  ungeheuren  und  wechselvollen  Prozessen  der  Gütererzeugung  und  des  Güterumsatzes
haben  die  Unternehmer  stets  die  aus  der  Vergangenheit  stammenden  Produktionsmittel,
Rohstoffe  usw.  mit  ihren  heutigen  Preisen  und  den  zukünftigen  Bedarf  mit  seinen  ungewissen
zukünftigen  Preisen  zu  überblicken  und  nun  spekulierend  zu  überlegen,  wie  sie  es  einrichten
können,  daß  ihr  verkäufliches  Produkt  ihnen  mehr  eintrage,  als  ihre  Kosten  ausmachen.  Sie
haben  in  der  Regel  weder  die  Preise  ihrer  Auslagen  noch  die  ihrer  Verkaufsprodukte  in  der
Hand;  beide  bilden  sich  auf  dem  Markte,  sie  müssen  ihre  Produktenmenge,  ihren  inneren  Betrieb, ­
  die  auszuwählenden  Mittel  und  Wege,  die  Methoden  diesen  ihnen  gegebenen  Faktoren
anpassen.
Ihr  Einkommen  hängt  1.  ab  von  dem  Maße,  in  dem  sie  die  Preise  der  Produktionsmittel
und  die  der  verkäuflichen  Produkte  richtig  erkennen  und  voraussehen;  sie  müssen  hohe  kaufmännische ­
  Fähigkeiten  haben,  Quellen,  Bedarf,  Konkurrenzverhältnisse  genau  kennen  oder
vielmehr  immer  neu  richtig  zu  schätzen  vermögen.  Und  es  ist  2.  bedingt  von  dem  Maße,  wie
sie  nach  innen  verstehen,  die  rechten  Leute  auszuwählen  und  in  rechte  Verbindung  zu  bringen,
die  bestmöglichen  Maschinen  und  Methoden  zu  verwenden,  ihr  Geschäft  an  den  passendsten
Ort  zu  legen,  jede  unnötige  Ausgabe  zu  vermeiden.  Beides  sind  schwierige  Funktionen,  der
kleinste  Fehler  auf  beiden  Gebieten  bringt  Verlust,  das  Verharren  in  hergebrachten  Gleisen
genügt  immer  weniger,  je  komplizierter  der  Weltmarkt  und  die  Technik  werden.  Das  kaufmännisch ­
  organisierende  und  das  organisatorisch  technische  Talent  muß  unausgesetzt  nach
Verbesserungen  ausspähen,  wenn  die  Konkurrenz  nicht  das  Geschäft  vernichten  soll.
Der  Händler  und  Unternehmer  muß  einerseits  eine  umfassende  Kenntnis  des  Bedarfs,  des
Geschmacks,  der  Absatzwege  und  eine  technische  Beherrschung  der  möglichen  Produktionsmethoden, ­
  andererseits  Organisationstalent,  Menschenkenntnis,  Kombinationsgabe,  eine  gewisse ­
  geschäftliche  Phantasie,  die  sich  ein  Bild  von  der  Zukunft  machen  kann,  vor  allem  aber
Mut,  Energie,  Tatkraft  und  Rücksichtslosigkeit  besitzen.  Es  sind  nicht  die  höchsten  sittlichen
Eigenschaften,  aber  Qualitäten,  welche  nur  in  bestimmter  gesellschaftlicher  Umgebung  und
Schulung  erlernt  werden.  Es  sind  zu  einem  Teil  dieselben  Eigenschaften,  die  für  einen  Truppenführer, ­
  einen  Bürgermeister,  einen  Landrat  oder  Minister  nötig  sind.  Die  Unternehmer  sind
die  Offiziere  und  der  Generalstab  der  Volkswirtschaft.“
Diese  allgemeinen  Kennzeichnungen  der  Aufgaben  des  Unternehmers  und
Betriebsführers  zwingen  zu  zwei  Ergänzungen,  wenn  man  den  wirklichen  Unternehmer, ­
  wie  er  uns  heute  in  der  Praxis  entgegentritt,  ins  Auge  faßt.  Das  erste  ist:
daß  sich  nur  in  den  kleinsten  Wirtschaftsbetrieben  alle  aufgezählten  Tätigkeiten  in
einer  Person  (des  Unternehmers)  vereinigen  lassen.  Wir  haben  gesehen  (A  II),  wie
sieh  von  der  kaufmännischen  und  industriellen  Grundarbeit  die  Nebenarbeiten
absplittern,  die  von  gegen  Entgelt  angestellten  Mitarbeitern  geleistet  werden.  In
den  neuzeitlichen  Großbetrieben  geht  diese  Absplitterung  der  ausführenden  von
        <pb n="53" />
        Der  Unternehmer  und  Betriebsführer.

47

der  führenden  Arbeit  noch  weiter  (näheres  C);  sie  greift  sogar  auf  die  eigentliche
Arbeit  des  Unternehmers  und  Betriebsführers  über.  Im  Großbetrieb  kann  sowohl
die  (vorausgehende)  planende,  als  auch  die  leitende  und  die  (nachfolgende)  überwachende ­
  Tätigkeit  vom  eigentlichen  Unternehmer  auf  andere  Stellen  übertragen
sein.  So  erfolgt  die  Planung  in  einer  besonders  eingerichteten  Abteilung,  der  Einkauf.durch
  die  Einkäufer,  die  planmäßige  Erfindung  im  Laboratorium,  wird  die
Organisation  vom  Organisator,  die  Erzeugung  vom  technischen  Leiter  besorgt,
untersteht  das  Rechnungswesen  dem  Oberbuchhalter,  die  Finanzierung  dem
Finanzkaufmann  und  der  Verkauf  dem  Verkaufsbüro.  Auch  die  Beschaffung  der
Arbeitskräfte,  ihre  Entlohnung  wie  ihre  sozialpolitische  Betreuung  kann  bestimmten ­
  Stellen  oder  Personen  übertragen  sein.  Was  bleibt  da  von  all  den  vielen
Aufgaben  für  den  Unternehmer  und  Betriebsführer  noch  übrig  ?  Oder  gar:  gibt  es
in  einer  solchen  Verfassung  des  Großbetriebs  überhaupt  noch  einen  Unternehmer
und  Betriebsführer  ?
Die  letzte  Frage  führt  zu  der  Vorstellung,  daß  zwar  der  Großbetrieb  eine  (kapitalistische)
Unternehmung  sein  kann,  daß  aber  diese  Unternehmung  keinen  Unternehmer  hat.  In  der  Tat
wird  hier  und  dort  diese  Folgerung  gezogen,  und  man  stößt  im  Schrifttum  auf  die  merkwürdige
Kennzeichnung  des  Unternehmungsbeamten,  der  in  den  Großbetrieben  (vor  allem  in  Konzernen ­
  und  Trusts)  an  die  Stelle  des  eigentlichen  Unternehmers  getreten  (und  der  Unternehmer
nur  noch  in  kleineren  Betrieben  anzutreffen)  sein  soll.  Wir  müssen  eine  solche  Auffassung  als
wirklichkeitsfremd  ablehnen.  Selbst  dort,  wo  die  weitestgehende  Entlastung  des  Unternehmers ­
  von  seinen  Aufgaben  stattgefunden  hat,  ist  ihm  eine  Aufgabe,  und  zwar  die  wichtigste
und  entscheidende  Aufgabe  geblieben:  das  letzte  Wort  in  allen  Fragen,  die  die  Unternehmung
und  ihren  Betrieb  als  Ganzes  betreffen,  zu  fällen  und  dafür  die  Verantwortung  zu  tragen.
Diese  letzte  und  verantwortungsvolle  Entscheidung  macht  die  Aufgabe  des  Unternehmers  aus.
Sie  ist  selbst  dann  noch  vorhanden,  wenn  die  einzelnen  Abteilungsleiter  (s.  oben)  weitgehende
Selbständigkeit  besitzen  und  von  sich  aus  —  in  ihrem  Arbeitsbereich  —  die  erforderlichen  Entscheidungen ­
  treffen.  Diese  Stellen  bleihen  jedoch  in  allem  dem  Unternehmer  verantwortlich,
auf  dem  dieletzte  Verantwortung  ruht  und  der  die  ihm  im  einzelnen  zustehende  Entscheidungsgewalt
  auf  die  ihm  unterstellten  Stellen  abgetreten  hat.  Auf  diese  Weise  ist  die  reine  Aufgabe
des  Unternehmers  übrig  geblieben  (Häußermann),  die  zum  Wesen  des  Unternehmers  gehört ­
  und  die  in  der  Wirklichkeit  in  dieser  Form  häufig  anzutreffen  ist.  Zugleich  hat  diese
Entwicklung  —  Abspaltung  der  Unternehmeraufgaben  im  weiteren  Sinne  —  zur  Entstehung
und  Ausbildung  des  besonderen  Typs  der  angestellten  Mitarbeiter  geführt,  des  sog.  leitenden
Angestellten  (vgl.  BII),  der  immer  Betriebsleiter,  aber  niemals  Unternehmer  und  Betriebsführer ­
  ist.
Damit  ist  auch  die  Frage  entschieden,  wer  denn  in  den  großen  und  weitverzweigten  Konzernen ­
  als  Unternehmer  zu  gelten  hat.  Wie  der  Konzern  selbst  nur  die  rechtliche  Selbständigkeit ­
  der  angeschlossenen  Wirtschaftsbetriebe  (Unternehmungen)  unangetastet  läßt  und  nur
den  wirtschaftlichen  Zusammenschluß  (Einheit)  anstrebt,  so  kann  auch  nur  eine  Stelle  (ein
beteiligtes  Vorstandsmitglied,  Vorsitzender  des  Verwaltungsrats,  Bank)  in  unserem  Sinne  wirklicher ­
  Unternehmer  sein.  Die  bei  den  Vorstandsmitgliedern  der  angeschlossenen  Gesellschaften
verbliebene  Selbständigkeit  wird  zwar  meist  noch  größer  sein,  als  dies  in  einem  einheitlichen
Unternehmen  (Trust)  der  Fall  ist.  Immer  jedoch  leiten  die  Vorstandsmitglieder  ihre  Befugnisse
von  der  übergeordneten  Konzernstelle  ab.  Weil  die  richtige  Abgrenzung  der  Entschlußfreiheit
nicht  immer  gelingt  (und  Reibungen  entstehen),  halten  bloße  Interessengemeinschaften  in  der
Regel  nicht  lange  vor,  erweist  sich  häufig  die  Überführung  des  Konzerns  in  einen  Trust  als
notwendig.
Das  zweite  ist;  daß  der  Unternehmer  in  Wirklichkeit  nur  in  den  seltensten
Fällen  der  Allgemein-Unternehmer  ist,  wie  er  in  der  Schmollerschen  Schilderung
erscheint.  Wohl  entspricht  der  eigentliche  Handwerker  (1.  Buch)  diesem  Bilde,
da  er  die  aufgezählten  Aufgaben  mehr  oder  weniger  in  seiner  Person  vereinigt;
Einkäufer,  Hersteller,  Verkäufer,  Buchhalter,  Organisator,  Meister,  Betriebsleiter
und  Betriebsführer  ■—  nur  fällt  dieser  Handwerker  nicht  unter  den  Begriff  des
Unternehmers  (es  sei  denn,  daß  sein  Betrieb  über  den  Rahmen  des  Kleinbetriebes
hinausgeht;  dann  aber  ist  auch  schon  eine  entsprechende  Arbeitsteilung  eingetreten). ­
  Sonst  haben  sich  unter  dem  Einfluß  der  Mannigfaltigkeit  der  Betriebsleistungen ­
  und  der  zu  ihrer  Erstellung  erforderlichen  Kenntnisse  und  Fähigkeiten
        <pb n="54" />
        48

Die  Menschen  im  Betrieb.

verschiedene  Typen  von  Unternehmern  herausgehildet,  die  über  die  besonderen
Fähigkeiten  und  Kenntnisse  verfügen  und  eine  entsprechende  Betriebsleistung
übernehmen.  Als  zwei  verschiedene  Grundtypen  erscheinen  von  alters  her:  der
Kaufmann  (im  Sinne  des  Händlers)  und  der  Gewerbetreibende  (im  Sinne  des
Industriellen).
Der  Kaufmann  als  Händler  hat  es  nicht  mit  Gütern,  sondern  mit  Waren  zu
tun,  soll  heißen,  daß  er  nicht  Hersteller  ist,  sondern  am  Markt  der  Güter  tätig  ist.
Im  Bezüge  die  besten  Quellen  ausfindig  zu  machen,  Art,  Güte  und  Beschaffenheit
der  Waren  zu  beurteilen,  den  Absatzmöglichkeiten  nachzuspüren  und  dabei  die
Entwicklung  der  Preise  im  Auge  zu  behalten,  macht  die  Aufgabe  des  Kaufmanns
aus.  Zu  diesem  Zweck  muß  er  über  die  entsprechenden  Warenkenntnisse  verfügen,
die  Erzeugungs-  und  Absatzverhältnisse  seines  Landes  (wie  gegebenenfalls  anderer
Länder)  kennen,  mit  den  Einrichtungen  der  Märkte,  der  Messen,  des  Transport-,
Versicherungs-  und  Geldwesens  vertraut  sein.  Er  muß  ferner  über  Menschenkenntnis ­
  verfügen,  wenn  er  mit  Menschen  über  Geschäftsabschlüsse  verhandelt.
Er  muß  Kenntnisse  von  der  Konjunktur  und  den  Krisenerscheinungen  haben,  um
den  Zeitpunkt  für  seine  Entschlüsse  richtig  zu  wählen.  Den  rechten  Kaufmann
zeichnet  eine  gewisse  Vielseitigkeit  aus,  wenn  er  die  vielfachen  Einflüsse,  die  vom
Markt  her  auf  seinen  Betrieb  eindringen,  verstehend  und  ordnend  verfolgt.  Insbesondere ­
  ist  diese  Vielseitigkeit  bei  dem  Überseekaufmann  anzutreffen,  der  Menschen ­
  und  Einrichtungen,  Rechtsleben  und  Poütik  anderer  Länder  in  den  Kreis
seiner  geschäftlichen  Überlegungen  einbezieht.  Auf  der  anderen  Seite  läßt  die
Vielseitigkeit  nach,  wenn  sich  z.B.  der  (binnenländische)  Großhändler  auf  den
Handel  mit  einer  bestimmten  Ware  beschränkt  hat  und  nun  sein  ganzes  Leben
dieser  Ware  unterordnet,  in  Baumwolle  denkt,  nur  noch  von  Baumwolle  spricht
und  von  ihr  träumt  —  was  freilich  dem  Erfolg  seiner  geschäftlichen  Tätigkeit  nicht
abträglich  zu  sein  braucht.
Der  Unternehmer  als  Industriekaufmann,  als  Fabrikant,  richtet  Fabriken  ein
und  übernimmt  die  Herstellung  und  den  Absatz  bestimmter  Erzeugnisse.  Er  greift
zwar  nicht  selbst  in  den  technischen  Ablauf  der  Erzeugung  ein,  aber  er  überwacht
doch  ständig  die  Kosten,  die  Güte  und  die  Absatzfähigkeit  seiner  Erzeugnisse,
wobei  er  die  eigentliche  Ausführung  den  technischen  Mitarbeitern  überläßt.  Das
Aufspüren  von  Bedürfnissen  und  der  Sinn  für  die  technischen  und  kaufmännischen
Möglichkeiten  in  der  Herstellung  der  Güter,  die  diesen  Bedürfnissen  entsprechen,
gepaart  mit  der  Kenntnis  von  Stoff-  und  Wareneigenschaften,  von  Rohstoff-,
Werkstoff-  und  Maschinenpreisen,  von  Einkaufs-  und  Absatzmöglichkeiten,  die  er
unter  Umständen  durch  Werbung  schafft  oder  ausweitet,  ist  seine  besondere
Stärke.  Er  weiß  auch  im  großen  über  die  Möglichkeiten  der  Herstellung  Bescheid,
obwohl  er  in  Einzelheiten  auf  die  technisch  ausgebildeten  Mitarbeiter  angewiesen ­
  ist.  Der  richtige  Industrielle  ist  von  der  Idee  des  technischen  Fortschritts
beherrscht,  den  er  täglich  zu  fördern  und  zu  verwirklichen  bestrebt  ist  —  unter
Beachtung  der  wirtschaftlichen  Möglichkeiten  und  Nützlichkeiten.
Gewöhnlich  kommt  der  Industriekaufmann  von  der  Technik  her:  ein  Handwerker ­
  oder  Meister,  ein  Techniker  oder  Ingenieur  haben  sich  selbständig  gemacht
oder  sich  zum  Vorstand  einer  Aktiengesellschaft  emporgearbeitet  und  sich  die
erforderlichen  kaufmännischen  und  wirtschaftlichen  Kenntnisse  angeeignet.  Im
Grunde  sind  sie  jedoch  Techniker  geblieben;  sie  leben  in  der  technischen  Ideenwelt
und  sind  Gestalter  am  stofflichen  Werk  (vor  allem  in  der  Maschinenbau-  und  in  der
chemischen  Industrie).  Auf  der  anderen  Seite  ist  der  Kaufmann  (Händler)  zum
Industriekaufmann  geworden,  besonders  in  abgeleiteten  (mit  Maschinen  arbeitenden) ­
  Zweigen,  wo  es  nicht  mehr  so  sehr  auf  ursprüngliche  technische  Kenntnisse
ankommt.  Daß  es  in  Wirklichkeit  hierüber  hinaus  noch  weitere  Mischformen  des
        <pb n="55" />
        Der  Unternehmer  und  Betriebsführer.

49

Unternehmertyps:  Industriekaufmann  gibt,  braucht  nicht  besonders  betont  zu
werden.  Erwähnt  sei  lediglich  noch,  daß  Erfinder  nicht  zugleich  auch  gute  Unternehmer ­
  zu  sein  brauchen,  während  es  nicht  an  Beispielen  dafür  mangelt,  daß
Kaufleute  und  Techniker  es  verstanden  haben,  die  Ergebnisse  der  Erfindungen
anderer  über  den  Weg  ihrer  Unternehmungen  der  Allgemeinheit  zugänglich  zu
machen.
Der  Bankfachmann  endlich,  der  alle  Möglichkeiten  und  Formen  des  Kapitals
kennt,  ihre  Vorzüge  und  Nachteile  für  dieses  oder  jenes  Gebiet  der  Wirtschaft
übersieht  und  die  Erfordernisse  der  einzelnen  Wirtschaftszweige  durch  die  Wahl
der  geeigneten  Gesellschaftsform  mit  den  Gegebenheiten  des  Kapitalmarktes  in
Verbindung  bringt,  dieser  Bankkaufmann  weiß  oft  nur  wenig  von  den  eigentlichen
Grundlagen  technisch-kaufmännischer  Arbeit:  der  Erzeugung  und  dem  Verkauf.
Aber  er  hat  ein  Gefühl  für  die  wirtschaftlichen  Möglichkeiten,  er  besitzt  Weitblick
genug,  um  zu  erkennen,  was  aussichtsreich  und  was  wenig  erfolgversprechend  ist.
Er  wägt  die  technischen  und  kaufmännischen  Aussichten  ab  und  prüft  sie  im
Hinblick  auf  das  erforderliche  Kapital  und  dessen  Gewinnmöglichkeit.  Beschaffung ­
  und  Zusammenfügung  von  Kapital,  Unternehmungs-  und  Konzerngründungen, ­
  Fusionen,  Sanierungen  u.  a.  sind  seine  Tätigkeit;  genaue  Kenntnis  und  Einfühlung ­
  in  die  Vorgänge  an  den  Märkten  für  Kapital,  den  Börsen,  ist  gepaart  mit
dem  Sinn  für  gute  und  finanztechnisch  richtige  Zusammenbringung  der  einzelnen
Kapitalistengruppen,  die  er  —  oft  ohne  selbst  Kapital  zu  besitzen  —  zusammenbringt ­
  und  so  erst  die  Ausbeute  eines  fruchtbaren  Gedankens  in  die  Wege  leitet.
Neben  dem  Bankier  steht  noch  der  Typ  des  Finanziers,  der  sich  mit  Finanzierungen ­
  aller  Art  beschäftigt:  Beschaffung  von  Kapital  und  Krediten  (über  den
Bankier),  Aufkauf  von  Aktien,  Schaffung  von  Beteiligungen,  Bildung  von  Konzernen ­
  und  Trusts  oder  auch  Handel  mit  Aktienpaketen,  Mehrheitsbeteiligungen
und  Konzemmehrheiten.  Dieser  Finanzier  kann  aus  dem  Bankenbereich  stammen,
früher  selbst  Bankier  gewesen  sein  oder  sich  jetzt  noch  so  nennen;  es  kann  aber
auch  sein,  daß  ein  (Waren-)Kaufmann  oder  ein  Industriekaufmann  in  dieses  Gebiet ­
  vorgedrungen  ist  und  hier  mit  beträchtlichem  Kapital  tätig  wird.  Die  vielen
Fehlschläge  (Stinneskonzern,  Michael)  lehren,  daß  die  hochgesteckten  und  weit
ausgreifenden  Ziele  nicht  erreicht  worden  sind  insbesondere  dort,  wo  die  Händlerund
  Bankier-Finanziers  die  betrieblichen  (und  technischen)  Grundlagen  und  Zusammenhänge ­
  mißachtet  haben.
Eine  viel  erörterte  Frage  (die  hier  angesohlossen  werden  soll,  obwohl  sie  ebensogut  unter  C
behandelt  werden  könnte)  ist:  wem  die  Führung  industrieller  Betriebe  anvertraut  werden  soll:
dem  Kaufmann  oder  Techniker  ?
In  kleinen  Betrieben  mit  örtlichem  Absatz  ist  der  Unternehmer  meist  Techniker  und
Kaufmann  zugleich.  Er  stellt  die  Güter  —  unter  Mitwirkung  von  einigen  Arbeitskräften  —
selbst  her,  und  ebenso  besorgt  er  selbst  den  Absatz  an  einen  Stamm  von  Kunden,  dessen  Kreis
er  wenig  geneigt  ist  zu  vergrößern,  weil  sonst  der  Betrieb  zu  „kompliziert“  würde.  Seine
Buchführung  besteht  in  der  gelegentlichen  Aufzeichnung  von  Geschäftevorfällen  in  einem
Taschennotizbuch.  Je  größer  aber  der  Betrieb  wird,  je  mehr  Güter  hergestellt  und  abgesetzt
werden,  desto  mehr  macht  sich  das  Bedürfnis  geltend,  eine  Scheidung  von  anordnender  und
von  ausführender  Arbeit  durohzuführen.  Für  die  Erledigung  der  kaufmännischen  Arbeit
werden  Hilfskräfte,  der  Buchhalter,  der  Kassierer,  der  Korrespondent,  der  Lagervqrwalter
angestellt  und  ebenso  wird  die  technische  Arbeit  auf  Arbeiter,  Meister,  Ingenieur  oder  Chemiker ­
  verteilt.  Hierbei  ist  es  aber  immer  noch  möglich,  daß  der  Fabrikant,  der  aus  der  Technik ­
  hervorgegangen  ist,  in  seiner  Person  die  Fäden  der  technischen  und  kaufmännischen  Leitung ­
  vereinigt,  oder  wie  man  gern  sagt,  den  ganzen  Betrieb  im  Kopf  hat.  Das  setzt  freilich
Kenntnisse  beider  Gebiete,  des  kaufmännischen  wie  des  technischen,  voraus:  aus  dem  Techniker ­
  ist  ein  industrieller  Unternehmer  geworden,  der  aber  noch  mitten  im  Betriebe  steht,  alle
Einzelheiten  übersieht,  selbst  alle  Anordnungen  trifft  und  das  Ganze  überwacht.  Man  findet
solcherart  geleitete  Betriebe  besonders  dort,  wo  sich  ein  kleines  Unternehmen  in  der  Hand
eines  tüchtigen  Mannes  langsam  zu  einem  großen  Betrieb  entwickelt,  wo  der  Inhaber  die  Entwicklung ­
  in  allen  Teilen  des  Betriebes  selbst  mitgemacht  hat  und  alle  Winkel  desselben  aus
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtachaftsbetrieb.  III.  4
        <pb n="56" />
        50

Die  Menschen  im  Betrieb.

eigener  Anschauung  kennt.  Auf  den  ersten  Blick  erscheint  eine  solche  Ordnung  als  die  denkbar
beste.  In  der  Praxis  arbeitet  sie  jedoch  in  der  Begel  nur  eine  Zeitlang  gut;  denn  der  Alleinherrscher ­
  hält  nur  seine  Maßnahmen  für  richtig,  sieht  infolge  der  angestrengten  Beschäftigung
mit  allen  Einzelheiten  nicht,  was  um  ihn  herum  vor  sich  geht,  wie  die  Wettbewerber  zu  verbesserten ­
  Einrichtungen  übergehen;  er  kann  nicht  mehr  die  technischen  und  wirtschaftlichen
Fortschritte  verfolgen:  kurz,  sein  Betrieb  schreitet  nicht  mit  vorwärts.
Von  selbst  tritt  dann  die  Notwendigkeit  der  Arbeitsteilung  ein,  die  sich  in  der  Regel  so
vollzieht,  daß  die  laufenden  kaufmännischen  Arbeiten  einem  kaufmännischen  Direktor  (Angestellten ­
  oder  Teilhaber)  übertragen  werden,  die  letzten  Entscheidungen  in  der  Führung  —
auch  in  kaufmännischen  Angelegenheiten  —  jedoch  dem  von  der  Technik  herkommenden
Unternehmer  verbleiben.  Diese  Verselbständigung  der  kaufmännischen  Seite  in  kaufmännisch
vorgebildeten  Personen,  mit  der  Unterordnung  letzten  Endes  doch  unter  den  Techniker  als
Unternehmer  ist  eine  weit  verbreitete  Erscheinung,  für  die  eine  Erklärung  nicht  schwer  zu
finden  ist.  Auf  der  einen  Seite  kann  sich  der  Techniker  leicht  gewisse  kaufmännische  Kenntnisse ­
  aneignen,  besonders  aber,  wenn  er  eine  kaufmännische  Begabung,  einen  kaufmännischen
Blick  (der  mehr  wert  ist,  als  Kenntnisse  allein)  mitbringt.  Auf  der  anderen  Seite  fehlt  dem  Kaufmann ­
  meistens  die  genaue  Kenntnis  der  technischen  Vorgänge,  insbesondere  dort,  wo  es  sich
um  weitverzweigte  technische  Grundlagen,  physikalische  oder  chemische  Kenntnisse  handelt.
Er  wird  sich  zwar  leicht  die  Warenkenntnisse  aneignen,  die  nötig  sind,  um  sich  im  Betrieb
zureohtzufinden  und  den  Absatz  der  Erzeugnisse  in  die  Hand  zu  nehmen.  Aber  dort,  wo  —  wie
gesagt  —  die  technischen  Grundlagen  verwickelter  werden,  herrscht  in  der  Regel  der  Techniker; ­
  er  bestimmt  Einkaufsmengen,  Art  der  Rohstoffe,  Ausdehnung  der  Produktion  und  trifft
insbesondere  naturgemäß  alle  Anordnungen,  die  sich  auf  den  technischen  Betrieb  beziehen.
Diese  Stufe  der  Führung  kann  befriedigende  Ergebnisse  liefern.  Voraussetzung  ist  aber
auch  hier  noch:  verhältnismäßig  kleiner  Betrieb,  möglichst  feste  Preise  der  Rohstoffe  und  eine
gewisse  Unabhängigkeit  der  Verkaufspreise  vom  Markt.  Verändern  sich  diese  Voraussetzungen, ­
  wachsen  die  Markteinflüsse  (vgl.  AI),  so  können  leicht  durch  eine  vorwiegend  technische
Führung  Störungen  im  Betrieb  auftreten:  die  Erzeugung  wird  ohne  Rücksicht  auf  die  Lage
des  Marktes  ausgedehnt,  Konjunkturen,  Geld-  und  Kapitalverhältnisse  werden  außer  acht
gelassen  usw.  Der  Fabrikant  muß  dann  unter  Umständen  sehen,  wie  seine  technisch  vorzüglichen ­
  Erzeugnisse  unverkäuflich  bleiben,  oder  erfahren,  daß  die  Einkaufspreise  zu  hoch,  die
Einrichtungen  zu  kostspielig  oder  nicht  mehrleistungsfällig  sind,  daß  sich  mit  anderen  Worten
seine  Fabrik  nicht  mehr  rentiert.  Oder  aber:  der  gute  Techniker  muß  zugleich  ein  guter  Kaufmann ­
  sein,  eine  Vereinigung,  die  in  einer  Person  nur  schwer  zu  finden  ist.
Und  vollends  gar  auf  der  letzten  Stufe:  im  Großbetrieb.  Hier  wird  es  ganz  unmöglich,  daß
eine  Person  sowohl  die  technischen,  als  auch  die  kaufmännischen  Einzelheiten  beherrscht.  Die
Zahl  der  Einzelvorgänge  wächst,  weitestgehende  Arbeitsteilung  wird  nötig,  eine  Überwachung
der  Arbeitsleistung  der  beschäftigten  Personen  ist  erforderlich,  die  einzelnen  Betriebe  kommen
unter  selbständige  Verwaltung,  neben  dem  kaufmännischen  Leiter  steht  der  technische  Betriebsleiter ­
  •—  und  über  allem  steht  der  eigentliche  Unternehmer.  Ist  er  Kaufmann  oder
Techniker?  Antwort:  Beides;  aber  nicht  mehr  in  dem  bisherigen  Sinne,  daß  er  sich  um  die
letzten  Einzelheiten  des  Betriebs  kümmert.  Er  muß  jetzt  soviel  von  kaufmännischen  und
technischen  Dingen  verstehen,  daß  er  die  entscheidenden  Anregungen  geben  kann,  die  dann
von  den  ihm  unterstellten  Abteilungen  auszufiihren  sind.  Angabe  der  Produktionseinriohtun  g,
Auswahl  der  richtigen  Personen  für  die  einzelnen  Posten,  Abgrenzung  der  Machtbefugnisse,
stramme  Zusammenfassung  des  Ganzen,  Ineinandergreifen  der  einzelnen  Teile  durch  zweckmäßige ­
  Organisation  und  endlich  letzte  Entscheidung  in  der  obersten  Führung  des  Betriebes,
das  ist  die  Aufgabe  des  Großunternehmers  nach  innen.
Gleichzeitig  muß  er  seinen  Blick  nach  außen  richten  und  die  Entwicklungen  in  der  Volkswirtschaft ­
  verfolgen,  wenn  er  sein  Schifflein  richtig  durch  die  Fährnisse  des  Weltmarktes  mit
seinen  Konjunkturen,  seinen  Wettbewerbskämpfen  bringen  will.  In  einer  Zeit,  wo  man  durch
Kartellierungen  und  Zusammensohlußbewegungen  die  Preise  zu  beeinflussen  sucht,  wo  man
immer  erheblichere  Kapitalien  gebraucht,  um  sich  im  Wettbewerbskampfe  zu  behaupten,  wo
die  Finanzierung  der  Unternehmungen  eine  wichtige  Rolle  spielt,  da  tritt  das  eigentlich  Technische ­
  immer  mehr  in  der  Führung  zurück:  auf  die  kaufmännische  und  organisatorische  Führung ­
  kommt  es  hauptsächlich  an.  Wie  man  für  die  Erledigung  der  täglichen  kaufmännischen
Arbeiten  kaufmännische  Hilfskräfte  hat,  so  dient  der  technischen  Herstellung  ein  Stab  von
wissenschaftlich  vorgebildeten  Ingenieuren  und  Technikern,  welche  die  unsäglich  mühevolle,
notwendige  und  wichtige  Kleinarbeit  ausführen  und  die  technische  Entwicklungsarbeit
leisten,  aber  mit  der  eigentlichen  Führung  und  Leitung  des  Unternehmens  in  keinem  oder  nur
losem  Zusammenhang  stehen.  Bei  vielen  der  größeren  Unternehmungen  tritt  dies  sogar
äußerlich  dadurch  in  die  Erscheinung,  daß  der  technische  Betrieb,  die  Fabrik,  auch  örtlich
von  der  Generaldirektion  getrennt  ist.  Letztere  befindet  sich  dann  meist  dort,  wo  man  leicht
Fühlung  mit  den  großen  Abnehmern,  Lieferanten,  Behörden,  Interessenten,  mit  der  Finanzwelt, ­
  ja  schließlich  auch  mit  den  Wettbewerbern  gewinnen  kann,  wenn  es  gilt,  Kartellierungen
        <pb n="57" />
        Der  Unternehmer  und  Betriebsführer.

51

4*

und  Zusammenschlußbestrebungen  zu  fördern  oder  zu  verhindern.  Die  Bildung  großer  Kartelle, ­
  die  zwar  für  die  beteiligten  Einzelunternehmen  vielfach  eine  Beschränkung  ihrer  Selbständigkeit ­
  und  damit  ihrer  kaufmännischen  Beweglichkeit  bedeuten,  erfordert  neue  Fähigkeiten: ­
  wirksame  Vertretung  der  Interessen  der  eigenen  Unternehmung,  geschickte  Behandlung ­
  der  sich  bekämpfenden  Gruppen  und  zuletzt  richtigen  Gebrauch  der  durch  die  Kartelle
erlangten  Macht.  Auf  dieser  Stufe  ist  der  Unternehmer  zum  Organisator  der  Volkswirtschaft
geworden  (Sohmoller).  Die  Beherrschung  der  technischen  und  kaufmännischen  Fertigkeiten
tritt  zurück  gegenüber  der  Fähigkeit,  das  Ganze  der  Wirtschaft  zu  übersehen  und  seinen  sinnvollen ­
  Zusammenhang  mit  dem  Gemeinschaftsleben  des  Volkes  zu  vollenden.
3.  Die  Voraussetzungen.  In  der  klassischen  Darstellung  von  Sohmoller  (S.  46)
sind  bereits  die  Voraussetzungen  erwähnt  worden,  von  denen  die  erfolgreiche
Arbeit  des  Unternehmers  abhängig  ist.  Am  Anfang  der  Voraussetzungen  steht
der  Erwerbstrieh,  d.h.  für  sich  und  die  Seinen  mit  Hilfe  des  Wirtschaftsbetriebes
ein  Geldeinkommen  zu  erzielen  und  daraus  nach  Möglichkeit  ein  Vermögen  anzusammeln. ­
  Dahinter  steht  der  Drang  nach  Selbständigkeit,  soweit  dies  im  Rahmen
der  bestehenden  Staats-  und  Wirtschaftsordnung  möglich  ist.  Der  Unternehmer
nimmt  die  Fährnisse  des  Wirtschaftsbetriebes  auf  sich,  nicht  nur  weil  die  Chance
des  Gewinnes  lockt,  sondern  auch  die  Möglichkeit  reizt,  durch  selbstverantwortliches ­
  Handeln  den  Wirtschaftsbetrieb  aufzubauen,  zu  gestalten  und  zu  entwickeln. ­
  Die  erfolgreiche  Führung  des  Wirtschaftsbetriebs  gewährt  Befriedigung,
verschafft  dem  Unternehmer  Ansehen  sowohl  bei  seinen  Mitarbeitern  als  auch  in
der  Öffentlichkeit.  Alles  dieses  vermag  den  Erwerbstrieb  zurücktreten  zu  lassen,
ihn  naturgemäß  nicht  ganz  auszuschalten.  Ein  weiteres  Kennzeichen  des  Unternehmers ­
  ist  das  Handeln,  d.  h.  durch  Geschäftsabschlüsse  die  Absichten  des  Wirtschaftsbetriebes ­
  zu  verwirklichen.
Zu  allem  diesen  muß  der  Unternehmer  (als  Kaufmann,  Industrieller,  Bankier
oder  Finanzier)  in  erster  Linie  über  die  erforderlichen  Fachkenntnisse,  sowohl  über
die  allgemeinen  kaufmännischen  (technischen)  als  auch  die  besonderen  Kenntnisse
verfügen,  die  die  einzelnen  Arbeitsbereiche  betreffen  —  Kenntnisse,  die  einmal  mehr
auf  den  Warenverkehr,  das  andere  mal  mehr  auf  die  technische  Herstellung  oder
den  Zahlungs-  und  Kreditverkehr  abzielen.  Dazu  gehört  die  Kenntnis  von  den
rechtlichen  Bedingungen  und  Zusammenhängen  des  betrieblichen  Tuns,  gehört
nicht  zuletzt  die  Kenntnis  von  den  Voraussetzungen  und  Notwendigkeiten  der
Beschäftigung  von  Mitarbeitern  im  Betriebe.
Neben  den  Kenntnissen  erfordert  die  Durchführung  der  Unternehmertätigkeit
bestimmte  geistige  Eigenschaften  und  Fähigkeiten.  An  erster  Stelle  steht  die
Unternehmungslust,  d.h.  solche  Geschäfte  abzuschließen,  die  ein  —  wenn  auch
abgewogenes  —  Wagnis  in  sich  schließen.  Dazu  gehört  der  Wille,  einen  gefaßten
Plan  in  die  Tat  umzusetzen,  an  der  Durchführungeineseinmal  aisrichtigerkannten
Planes  festzuhalten,  gehört  endlich  eine  gewisse  Zähigkeit  in  der  Verfolgung  bestimmter ­
  Absichten  und  Ziele,  aber  auch  der  Entschluß,  sich  rechtzeitig  von  unerfüllbaren ­
  Möglichkeiten  loszusagen.  Man  bezeichnet  diese  Fähigkeit  als  die  Initiative, ­
  die  nach  wirtschaftlichen  Gelegenheiten  Ausschau  hält  und  zum  erfolgversprechenden ­
  Handeln  bereit  ist.  Mit  Recht  wird  diese  Initiative  als  eine  besondere ­
  Fähigkeit  betont,  über  die  gerade  der  Unternehmer  verfügen  muß.  Sie
läßt  neue  Wirtschaftsbetriebe,  neue  Verfahren,  neue  Leistungen  und  neue  Arbeitsgelegenheiten ­
  entstehen.  Der  Unternehmer  hat  endlich  als  Betriebsführer  die  Aufgabe, ­
  seinen  Mitarbeitern  ein  Führer  zu  sein,  d.h.  Entschließungen  zu  fassen,
Verantwortlichkeiten  zu  tragen  und  in  der  Ausführung  der  betrieblichen  Arbeit
ein  Vorbild  zu  sein.
An  Fähigkeiten  kommen  insbesondere  in  Betracht:  die  Kunst,  die  Kenntnisse
zu  gegebener  Zeit  anzuwenden,  also  richtig  zu  rechnen,  rechtzeitig  einzukaufen  oder
zu  verkaufen,  die  Menschen  zur  Arbeit  anzuspornen,  die  Kunst,  sich  in  allen  Lagen
        <pb n="58" />
        52

Die  Menschen  im  Betrieb.

schnell  zurechtzufinden,  die  Verhältnisse  zu  beurteilen,  die  Folgen  der  eigenen
Handlungen  schnell  zu  übersehen,  also  über  eine  Kombinationsgabe  zu  verfügen.
Zu  den  Fähigkeiten  gehört  vor  allem  die  Kunst,  im  richtigen  Augenblick  zu  handeln, ­
  aber  mit  Überlegung  zu  handeln:  wagen,  nicht  ohne  zuvor  zu  wägen.  Der
Entschluß  zum  Handeln  ist  die  wichtigste  Fähigkeit,  über  die  der  Unternehmer
verfügen  muß.  Häufig  muß  eine  Geschicklichkeit  im  Verhandeln  hinzutreten,  um
den  Partner  zum  Abschluß  geneigt  zu  machen.  Von  Vorteil  kann  sein,  aus
fremden  Gedankengängen  das  zu  Verwirklichende  schnell  zu  erkennen  oder  zur
Verwirklichung  eigener  Einfälle  die  richtigen  Personen  auszuwählen  und  anzusetzen. ­

Nicht  immer  verbürgen  diese  Dinge:  Kenntnisse,  Charaktereigenschaften  und
Fähigkeiten  den  Erfolg.  Der  Unternehmer  muß  überdies  noch  etwas  haben,  was
er  nicht  meistern  kann:  Glück,  worunter  man  alle  die  für  den  Erfolg  menschlicher
Tätigkeit  maßgebenden  Umstände  zusammenfassen  kann,  deren  Auftreten  vom
menschlichen  Willen  unabhängig  ist.  Hiermit  hängt  zusammen  (wenn  auch  die
geschichtliche  Entstehung  anders  erklärt  wird),  daß  von  alters  her  die  Geschäftsbücher ­
  des  Kaufmanns  auf  der  ersten  Seite  den  Spruch  aufweisen:  Mit  Gott!
In  der  Praxis  werden  diese  Voraussetzungen  nicht  immer  und  in  ihrer  größten
Vollkommenheit  in  einer  Person  Zusammentreffen;  in  der  Regel  wird  schon  ein
niederer  Grad  von  Vollkommenheit  genügen,  um  den  Erfolg  sicherzustellen.  Das
bedeutet  freilich,  daß  sich  tüchtige  Untemehmernaturen  um  so  leichter  durchzusetzen ­
  vermögen;  die  Geschichte  der  großen  Unternehmungen  liefert  hierzu
zahlreiche  Beispiele.  Das  trifft  nicht  nur  auf  die  persönlichen  Unternehmungen  zu
(wie  Krupp,  Borsig,  Siemens),  sondern  auch  bei  den  Aktiengesellschaften  sind  es
in  der  Regel  einzelne  Personen  gewesen,  die  weitausschauende  Pläne  entwickelt,
schwerwiegende  Entscheidungen  getroffen  und  Schwierigkeiten  aller  Art  überwunden ­
  haben.  Es  kommt  hinzu,  daß  —  geschichtlich  gesehen  —  die  eine  oder
andere  Voraussetzung  nach  Zeit  und  Volk  weniger  oder  mehr  ausgeprägt  gewesen
ist,  und  daß  sie  auch  heute  noch  innerhalb  desselben  Volkes  nach  Landschaften
recht  verschieden  ausfallen  können.
Zum  Unternehmer  gehört  eine  Veranlagung,  eine  kaufmännische  Begabung,
die  die  für  die  Unternehmung  wertvollen  Geschäfte  ahnt  und  ihren  Ablauf  gefühlsmäßig ­
  erfaßt,  eine  Begabung,  die  über  die  möglichen  Schwierigkeiten  der  praktischen ­
  Durchführung  mit  einer  gewissen  Nachlässigkeit  hinweggeht.  Wer  diese
Begabung  für  kaufmännisches  Denken  und  Handeln  nicht  mitbringt,  sollte  es  sich
sehr  überlegen,  ob  er  über  den  Weg  des  Lernens  allein  ein  tüchtiger  Unternehmer
werden  will.  Wie  überall,  so  gilt  auch  hier  der  Erfahrungssatz:  nicht  der  Mensch
ergreift  einen  Beruf,  sondern  der  Beruf  ergreift  den  Menschen.  Man  muß  Unternehmer ­
  sein,  um  es  zu  werden.
Anders  steht  es  mit  den  erforderlichen  Kenntnissen;  sie  müssen  und  können  erworben  werden. ­
  Nun  gibt  es  freilich  keinen  vorgeschriebenen  (oder  ausgeprobten)  Ausbildungsgang  für
Unternehmer.  Wenn  jemand  Kaufmann  werden  will,  so  erlernt  er  die  Handlung,  wird  Angestellter ­
  und  versucht  es  schließlich  mit  einem  eigenen  Wirtschaftsbetrieb  oder  mit  der  Erlangung ­
  des  Amtes  eines  Vorstandsmitgliedes  bei  einer  Aktiengesellschaft.  Doch  sollte  dieses
Lernen  nicht  allein  in  der  Ansammlung  möglichst  vieler  Einzelkenntnisse  bestehen,  sondern
worauf  es  ankommt  ist:  das  Mit-  und  Naoherleben  der  Vorgänge  wie  ihrer  Beweggründe  und
ihrer  Erfolge.  Die  Schulung  des  eigenen  Könnens  an  den  miterlebten  Erfahrungen  anderer,
das  geistige  Hineinwachsen  in  die  Welt  der  kaufmännischen  Dinge,  die  Weckung  und  Überprüfung ­
  des  eigenen  Unternehmerwillens  soll  gelernt  werden.  Nicht  immer  sind  die  Voraussetzungen ­
  für  eine  solche  Ausbildung  des  Unternehmers  so  günstig,  wie  sie  in  Ereytags
„Soll  und  Haben“  dargestellt  werden,  wo  die  Angestellten  zugleich  im  Hause  des  Kaufmanns
leben.  Einen  brauchbaren  Ersatz  für  diese  Art  des  Lernens  bilden  u.  a.  Lebensauf  Zeichnungen
erfolgreicher  Unternehmer  über  ihre  Zielsetzungen  und  Erfahrungen,  über  Irrtümer  und  Erfolge ­
  vor  allem,  wenn  die  Schriften  wirklich  von  ihnen  selbst  verfaßt  sind  und  nicht  auf  der
Sohreibkunst  ihrer  Sekretäre  beruhen.
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        Der  Unternehmer  und  Betriebsführer.

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In  dem  Werdegang  zum  Unternehmer  kann  endlich  auch  das  Studium  der  Wirtschaft  und
des  Wirtsohaftsbetriebes,  wie  es  im  ersten  Buche  (D)  dargestellt  worden  ist,  gute  Dienste  leisten. ­
  Es  vermittelt,  wenn  es  richtig  angefaßt  und  durchgeführt  wird,  in  verhältnismäßig  kurzer
Zeit  die  wesentlichen  Kenntnisse  vom  Wirtschaftsbetrieb,  von  seinen  allgemeinen  und  besonderen ­
  Einrichtungen,  von  den  Verfahrensweisen  und  ihren  Handhabungen.  Man  lernt  die  Erfahrungen ­
  anderer  Unternehmer  kennen,  ohne  daß  man  selbst  für  jeden  Irrtum  teures  Lehrgeld
bezahlen  muß.  Doch  auch  hier  sind  die  Stoffkenntnisse  nicht  allein  ausschlaggebend;  die
wissenschaftliche  Schulung  zwingt  zur  Erkenntnis  der  Zusammenhänge,  schafft  somit  eine
Grundlage,  von  der  aus  es  möglich  wird,  sich  später  in  verwickelten  Lagen  der  Praxis  zurechtzufinden. ­
  Durch  die  Einbeziehung  der  Lehren  von  der  Gesamtwirtschaft,  der  Technik  sowie
der  wirtschaftlich  wichtigen  Teile  des  Rechts  gewinnt  der  Studierende  den  notwendigen  Einblick ­
  in  die  Umwelt  seines  späteren  Schaffens,  den  sich  der  Praktiker  in  der  Praxis  nur  schwer
verschaffen  kann.  Der  Studierende  muß  sich  auch  bei  diesem  Studium  darüber  klar  sein,  daß
es  immer  nur  Mittel  zum  Zweck  ist:  sich  auf  das  Können  des  Unternehmers  vorzubereiten  und
sich  über  dessen  Aufgabe  in  der  Volkswirtschaft  klar  zu  werden.
Eine  wichtige  Frage  bleibt:  in  welcher  Weise  gebt  die  Auslese  der  zu  Unternehmern ­
  bestimmten  Personen  vor  sich  ?  Im  allgemeinen  sorgt  der  Wettbewerb
dafür,  daß  auf  die  Dauer  nur  die  als  Unternehmer  bestehen,  die  es  verstanden
haben,  ihrem  Wirtschaftsbetrieb  einen  Erfolg  zu  sichern.  Somit  entscheidet  in
letzter  Linie  das  Gewinn-  und  Verlustkonto  über  die  Auslese  der  Unternehmer.
Das  schließt  natürlich  nicht  aus,  daß  sich  im  einzelnen  Falle  auch  unsachverständige ­
  und  ungeeignete  Personen  als  Unternehmer  halten  können.  Es  ist  auch
möglich,  daß  —  nach  Zeit  und  Ort  verschieden  —  für  einen  ganzen  Geschäftszweig
die  Unternehmerqualitäten  nicht  gerade  besonders  hoch  zu  werten  sind.  (Eine
Prüfung  von  Personen,  die  die  Zulassung  zum  Kleinhändler  anstrehten,  hat  z.B.
eine  überraschend  große  Unkenntnis  selbst  der  einfachsten  und  notwendigsten
Dinge  für  die  Ausübung  ihres  Berufes  ergeben.)  Andererseits  ist  erwiesen,  daß  eine
nicht  geringe  Zahl  von  Wirtschaftsbetrieben  nur  deshalb  zusammenbrechen,  weil
ihre  Inhaber  nicht  zum  Unternehmer  geeignet  sind.
Von  besonderer  Bedeutung  ist  die  Frage  der  Auslese  der  Unternehmer  für  die
Großbetriebe,  insonderheit  für  die  Aktiengesellschaften.  Hier  wird  häufig  von
einer  ungesunden  Vettern-  und  Günstlingswirtschaft  gesprochen.  Doch  ist  zu  bedenken, ­
  daß  gerade  hei  der  Aktiengesellschaft,  die  durch  öffentliche  Rechnungslegung ­
  über  ihre  Erfolge  und  Mißerfolge  berichten  muß,  der  Wettbewerb  besonders
dahin  führt,  daß  sich  nur  die  tüchtigen  Unternehmer  durchzusetzen  vermögen
(wenn  nicht  der  Wettbewerb  in  unsachlicher  Weise  durch  Karteilabmaohungen
ausgeschaltet  ist).  Nunmehr  sorgt  auch  das  AOG.  dafür,  daß  sich  unfähige  Leute
als  Führer  des  Betriebs  und  der  Gefolgschaft  nicht  auf  längere  Zeit  zu  halten  vermögen. ­

Immerhin  ist  die  Frage  nicht  abwegig:  ob  nicht  derjenige,  der  Unternehmer  werden  will,
den  Nachweis  gewisser  Vorbedingungen:  regelrechte  Erlernung  der  Handlung,  Ablegung  einer
Gehilfenprüfung,  Besitz  eines  bestimmten  Kapitals  o.  a.  m.  erbringen  sollte  ?  So  erwünscht
die  gesamten  Vorbedingungen  sind  (und  sie  eine  Ergänzung  durch  ein  akademisches  Studium
vertragen),  so  ist  doch  nicht  zu  übersehen,  daß  eines  nicht  so  leicht  geprüft  werden  kann:
das  selbständige  Zurechtfinden  im  Markt  und  die  rechtzeitige  Ergreifung  der  richtigen  Maßnahmen. ­
  Allerdings  könnte  es  nicht  schaden,  daß  dort,  wo  nicht  in  erster  Linie  eigenes,  sondern ­
  fremdes  Kapital  riskiert  wird  (wie  bei  der  Aktiengesellschaft),  die  Eintragung  als  Vorstandsmitglied ­
  von  dem  Nachweis  einer  mehrjährigen  praktischen  (leitenden)  Tätigkeit  abhängig ­
  gemacht  würde.  Doch  auch  die  Betriebe  selbst  können  manches  für  den  Aufstieg  zum
Unternehmer  tun,  indem  sie  ihren  Angestellten  eine  vielseitige  Ausbildung  ermöglichen  und
den  Nachwuchs  aus  den  eigenen  Reihen  fördern  (vgl.  unten  IV).
4.  Das  Entgelt.  Der  Unternehmer  will  für  seine  Tätigkeit  ein  Entgelt  haben.
Die  Unternehmung  ist  ein  Kind  der  Erwerbswirtschaft,  die  auf  Erzielung  eines
Geldeinkommens  ahgestellt  ist.  Wie  der  Arbeiter  einen  Lohn,  der  Beamte  ein
Gehalt  bezieht,  die  freien  Berufe  für  ihre  Tätigkeit  eine  Vergütung  (Honorar)  beanspruchen, ­
  so  schafft  sich  der  Unternehmer  in  seinem  Wirtschaftshetrieb  die
Quelle  für  ein  Geldeinkommen.  Der  Gewinn  der  Unternehmung  ist  das  Geldein-
        <pb n="60" />
        54

Die  Menschen  im  Betrieb.

kommen  des  Unternehmers.  Es  ist  üblich,  hierbei  die  Unterscheidung  zu  machen:
Unternehmerlohn,  Kapitalverzinsung  und  eigentlicher  Unternehmungsgewinn.
Den  Unternehmungsgewinn  in  diesem  Sinne  erhält  man,  indem  man  für  die  Kapitalrente ­
  einen  bestimmten  Betrag  rechnet  und  ebenfalls  als  Unternehmer  lohn
eine  bestimmte  Summe  ansetzt;  der  sich  gegenüber  dem  Gewinn  der  Unternehmung ­
  ergebende  Unterschied  ist  dann  der  eigentliche  Untemehmungsgewinn.
Beispiel:  Gewinn  der  Unternehmung  50  000  RM,  Unternehmerlohn  =  24000  RM,
sowie  Kapitalrente  (6%  auf  200  000  RM)  =  12  000  RM,  ist  eigentlicher  Unternehmungsgewinn:
  14  000  RM.  Doch  ist  nicht  nur  die  rechnerische  Aufgliederung
willkürlich  (wonach  ist  der  Unternehmerlohn  zu  bemessen  ?),  sondern  auch  die
begriffliche  Aufteilung  erregt  Zweifel.  Denn  in  Wirklichkeit  wird  eben  der  Gewinn ­
  von  50  000  RM  durch  die  Tätigkeit  des  Unternehmers  in  der  Unternehmung
hervorgebracht.  Und  wie  steht  es,  wenn  das  Geschäftsjahr  mit  einem  Verlust  abgeschlossen ­
  hat  ?  In  der  Praxis  wird  daher  auch  einer  solchen  Aufgliederung  keine
entscheidende  Bedeutung  beigemessen.  Gewöhnlich  wird  der  gesamte  Gewinn  in
Beziehung  zum  Kapital  gesetzt,  um  anzudeuten,  daß  hohe,  mittlere  oder  niedere
Gewinne  vorliegen.
An  dieser  Auffassung  ändert  es  nichts,  wenn  der  Unternehmer  im  Laufe  des
Jahres  —  bis  zur  Gewinnfeststellung  —  Beträge  entnimmt,  um  damit  seinen
Lebensunterhalt  zu  bestreiten.  Diese  Entnahmen  sind  als  Vorauszahlungen  auf
den  Gewinn  anzusehen,  die  später  mit  dem  in  der  Jahresbilanz  ermittelten  Gewinn ­
  und  dem  Kapital  (s.  2.  Buch,  S.  177)  verrechnet  werden.  Bei  der  Festsetzung
der  Höhe  dieser  Entnahmen,  gewöhnlich  als  Monatsraten,  denkt  der  Unternehmer
weniger  an  die  Abschätzung  des  Entgeltes  für  seine  Arbeitskraft  (Unternehmerlohn) ­
  als  vielmehr  an  die  Ausgaben,  die  er  vorzunehmen  gedenkt.  Im  Grunde  genommen ­
  ist  dasselbe  auch  bei  der  Stillen  und  Kommanditgesellschaft  der  Fall,
wenn  zur  Berechnung  des  Gewinnanteils  des  stillen  Gesellschafters  oder  des
Kommanditisten  vorerst  vom  Gewinn  eine  Entschädigung  für  die  Arbeitskraft  des
Kaufmanns  oder  des  Komplementärs  abgesetzt  wird.  Auch  das  HGB.  nimmt  den
Standpunkt  ein,  daß  der  Gewinn  der  Unternehmung  ein  unteilbares  Ganzes  ist,
so,  wenn  bestimmt  wird,  daß  der  Gewinn,  sofern  der  Vertrag  nichts  anderes  bestimmt, ­
  einfach  nach  Köpfen  unter  die  Gesellschafter  zu  verteilen  ist.
Bei  der  Aktiengesellschaft  scheinen  die  Dinge  auf  den  ersten  Blick  anders  zu
liegen.  In  der  Regel  erhalten  die  Mitglieder  des  Vorstandes  eine  feste  Vergütung
(Gehalt)  und  einen  (wechselnden)  Anteil  vom  Gewinn  (Tantieme).  Über  den
Sinn  dieser  Regelung  soll  nachher  gesprochen  werden.  Hier  sei  nur  vermerkt,  daß
aus  der  Tätigkeit  des  Vorstandes  (und  seiner  Mitarbeiter)  ein  einheitlicher  und
unteilbarer  Gewinn  hervorgegangen  ist,  der  schließlich  auf  die  Mitarbeiter  (Löhne),
den  Vorstand  (Gehalt  und  Tantieme)  und  die  Aktionäre  (Dividende)  nach  bestimmten ­
  Schlüsseln  aufgeteilt  wird.  Daß  auch  hier  das  sog.  feste  Gehalt  nicht
als  der  Unternehmerlohn  angesehen  werden  kann,  werden  die  nachfolgenden  Ausführungen ­
  noch  näher  ergeben.
Die  Bemessung  des  Geldeinkommens  nach  dem  Gewinn  der  von  ihm  geführten ­
  und  geleiteten  Aktiengesellschaft  soll  den  Zweck  haben,  den  Vorstand  an  den
finanziellen  Erfolgen  seiner  Unternehmung  teilnehmen  zu  lassen,  ihn  anzuspornen,
an  den  Gewinn  zu  denken,  die  Wirtschaftlichkeit  zu  beachten  und  den  Wettbewerb ­
  zu  bestehen.  Der  Gefahr  einer  zu  stark  betonten  Gewinnjägerei  steht  die
Möglichkeit  von  Verlusten  und  Rückschlägen  gegenüber,  die  auch  für  den  Vorstand ­
  eine  Einbuße  bedeuten  oder  bedeuten  sollten.  Das  liegt  daran,  daß  über  die
Abgrenzung  und  Aufteilung  des  Entgeltes  als  festes  Gehalt  und  Tantieme  kaum
bestimmte  Regeln  anzutreffen  sind,  die  Höhe  des  Entgelts  also  stark  von  Willkürlichkeiten
  abhängig  ist.
        <pb n="61" />
        Der  Unternehmer  und  Betriebsführcr.

55

Wenn  man  daran  denkt,  die  Bezüge  mit  der  Leistung  des  Vorstandes  in  Beziehung ­
  zu  bringen,  dann  müßte  natürlich  der  Hauptanteil  in  der  Tantieme  bestehen ­
  und  das  feste  Gehalt  nur  als  eine  Vorauszahlung  auf  diese  angesehen  werden. ­
  Bei  der  Höhe  der  Tantieme  wäre  der  besondere  Fall  zu  berücksichtigen;  ob
es  sich  um  ein  junges  Unternehmen  handelt,  das  durch  besondere  Leistungen  in  die
Höhe  gebracht  wird  oder  ob  es  sich  um  ein  Unternehmen  handelt,  dessen  Gewinne
gesichert  sind.  Daraus  ergibt  sich,  daß  in  einem  Palle  der  Anteil  am  Gewinn  (auch
in  Hundertsätzen)  hoch  sein  kann,  während  in  anderen  Fällen  der  Anteil  (auch  in
Hundertsätzen)  niedrig  sein  kann  —  und  sein  sollte.  Aber  es  ist  häufig  so,  daß  die
Anstrengungen  des  Aufbaues  einer  Unternehmung  von  seinem  Nachfolger  in  mühelosem ­
  Tantiemenbezug  geerntet  werden.  Es  ist  zutreffend,  wenn  das  Reichsgericht
feststellt,  daß  für  außergewöhnliche  Leistungen  auch  hohe  Entgelte  angebracht
erscheinen  können.  Fraglich  ist,  ob  in  der  Praxis  immer  nach  diesem  Grundsatz
verfahren  wird.
Auch  der  Aufsichtsrat,  der  die  Entgelte  für  den  Vorstand  festlegt,  ist  durch
Tantiemebezug  am  Gewinn  der  Unternehmung  beteiligt.  Wenn  der  Aufsichtsrat
nur  das  wäre,  was  der  Gesetzgeber  von  ihm  verlangt:  Nachprüfung  der  Geschäftstätigkeit ­
  des  Vorstandes,  dann  wäre  eine  Gewinnbeteiligung  überhaupt  nicht  berechtigt. ­
  Für  diese  Prüfungstätigkeit  könnte  eine  feste  Entschädigung  gezahlt
werden.  Da  aber  in  Deutschland  der  Aufsichtsrat  in  der  Regel  mehr  leistet,  als
dem  gesetzlichen  Überwachungsorgan  vorgeschrieben  ist,  der  Aufsichtsrat  meist
(wie  im  1.  Buch  näher  ausgeführt)  an  der  Leitung  teilnimmt  und  auf  die  Geschäftsabschlüsse ­
  Einfluß  hat,  so  ist  grundsätzlich  die  Gewinnbeteiligung  berechtigt.
Mit  Recht  sieht  das  HGB.  die  Bestimmung  vor,  daß  eine  Tantieme  für  den  Aufsichtsrat ­
  nur  gezahlt  werden  darf  (sofern  diese  in  Prozenten  des  Gewinnes  vereinbart ­
  ist),  wenn  zuvor  4%  des  Aktienkapitals  für  die  Aktionäre  als  Gewinnanteil
sichergestellt  worden  sind.  Für  die  Berechnung  der  Tantieme  des  Vorstandes  gilt
diese  Einschränkung  nicht.  Da  es  möglich  ist,  mehrere  Aufsichtsratsstellen  in
einer  Hand  zu  vereinigen,  lassen  sich  auf  diese  Weise  erkleckliche  Einkommen
bilden.  Dasselbe  gilt  übrigens  auch  für  die  Vorstandsmitglieder,  wenn  sie  zugleich
bei  befreundeten  Gesellschaften  den  Posten  eines  Aufsichtsratsmitgliedes  bekleiden ­
  (Häufung  von  Aufsichtsratsstellen  und  Einkommen  hei  Bankdirektoren).
Es  hegt  in  der  Natur  des  Wirtschaftsbetriebs,  daß  hier  hohe  Gewinne  entstehen
können,  die  ihrerseits  zur  Bildung  hoher  Geldeinkommen  Veranlassung  geben.
Sie  können  an  sich  hoch  oder  im  Verhältnis  zu  anderen  Einkommen  hoch  sein.
Insbesondere  können  sich  diese  hohen  Einkommen  in  den  Aktiengesellschaften
bilden,  wo  Großbetrieb  und  Großunternehmung  Zusammenwirken  und  hohe  Gewinne ­
  erzeugen.  Nimmt  man  dazu  noch  die  Möglichkeit,  daß  das  Aktienwesen
und  die  Konzembildung  die  Anhäufung  von  Aufsichtsratsstellen  in  einer  Hand  ermöglichen ­
  und  begünstigen,  so  braucht  nicht  Wunder  zu  nehmen,  wenn  hier  Einkommen ­
  von  100  000  RM,  ja  bis  500  000  RM  und  mehr  Zustandekommen.  Es  sei
wiederholt,  daß  sie  im  einzelnen  Falle  und  angesichts  besonderer  Leistungen  durchaus ­
  angemessen  sein  können,  wie  auch  der  oder  die  Inhaber  einer  Personalunternehmung ­
  über  solche  Gewinne  verfügen  können.  Trotzdem  ist  es  verständlich,
wenn  derartig  hohe  Bezüge  Aufsehen  erregen  und  von  denen  bemängelt  werden,
die  sich  mit  weit  geringeren  Entgelten  abfinden  müssen,  obwohl  auch  sie  ihre  ganze
Arbeitskraft  einsetzen.  So  ist  das  Vorgehen  des  Staates  zu  verstehen:  Einführung
einer  besonderen  Tantiemesteuer  für  Aufsiohtsräte,  progressive  Staffelung  der
Einkommensteuer  (bis  auf  50%  des  Einkommens),  die  Beschränkung  der  Zahl
der  Aufsichtsratsmitglieder  bei  der  einzelnen  Aktiengesellschaft  (höchstens  30),
die  Beschränkung  der  Aufsichtsratposten  in  einer  Hand  (höchstens  20),  sowie  die
Kenntlichmachung  der  (gesamten)  Bezüge  von  Vorstand  und  Aufsiehtsrat  in  der
        <pb n="62" />
        56

Die  Menschen  im  Betrieb.

Bilanz.  Insbesondere  die  letztere  Vorschrift  soll  bewirken,  daß  sich  Vorstand  und
Aufsichtsrat  in  der  (gegenseitigen)  Bemessung  ihrer  Bezüge  den  besonderen  Verhältnissen ­
  ihrer  Unternehmung  (Leistungen,  Gewinn,  Mitarbeiter)  anpassen  und
auch  in  der  Öffentlichkeit  den  auf  sie  entfallenden  Anteil  am  Gewinn  rechtfertigen
können.
Eine  besondere  Entwicklung  haben  die  Entgelte  für  die  Vorstandsmitglieder
der  Aktiengesellschaften  in  der  Nachkriegszeit  angenommen.  Bei  der  Neufestsetzung ­
  der  Bezüge  nach  der  Inflation  ist  es  weitverbreitete  Übung  gewesen,  die
festen  Bezüge  in  die  Hohe  zu  schrauben,  vielfach  auch  mit  Rücksicht  darauf,
daß  die  Gewinnmoglichkeiten  nur  schwer  übersehbar  waren.  So  sind  in  großem
Umfang  ehemalige  Tantiemen  in  feste  Bezüge  umgewandelt  worden  (übrigens
nicht  nur  bei  privaten  Unternehmungen,  sondern  ebenso  auch  bei  öffentlich-rechtlichen ­
  Unternehmungen),  was  sich  in  grotesker  Weise  bemerkbar  machen  sollte.
Während  hierdurch  die  Bezüge  in  der  (Schein-)  Hochkonjunktur  bis  1929  ganz  beträchtlich ­
  (durch  hohes  Gehalt  und  hohe  Tantieme)  anwuchsen,  blieb  das  Gehalt
auch  in  der  darauffolgenden  Krise  hoch,  zu  einer  Zeit,  wo  die  Aktiengesellschaften
schon  mit  Verlust  abschlossen  und  Millionen  von  Angestellten  und  Arbeitern
schon  arbeitslos  waren.  Es  bedurfte  dringender  Hinweise  und  schließlich  des
unmittelbaren  Druckes  von  seiten  der  Regierung,  um  die  Vorstände  der  Aktiengesellschaften ­
  zu  veranlassen,  ihre  Gehälter  herabzusetzen.  Insbesondere  geschah
dies  im  Zuge  der  Notverordnung  vom  I.  Dezember  1931,  die  die  Kürzung  der
Gehälter  der  Beamten  vorsah.  Auch  die  oben  erwähnten  Bestimmungen  der  am
19.  September  1931  erlassenen  Aktienrechtsnovelle  sollten  diesem  Zwecke  dienen.
Zusammenstellungen  über  die  Höbe  der  Voretandsgehälter  je  Person  oder  nach  Art  der
Gesellschaft  (Größe,  Geschäftszweig),  nach  dem  Verhältnis  zum  Kapital,  zum  Gewinn,  zu  den
Löhnen  und  Gehältern  insgesamt,  dem  Umsatz,  den  Abschreibungen  u.  ä.  liegen  bisher  nicht
vor.  Eine  Durchsicht  der  Geschäftsberichte  der  letzten  Jahre  läßt  jedoch  erkennen,  daß  nicht
nur  die  Höhe  der  Bezüge  dieser  Art  sehr  schwankt,  sondern  auch  ihr  Verhältnis  zu  allen  vorgenannten ­
  Bezugsgrößen.  So  sind  jährlich  Bezüge  von  6000—8000  BM  je  Kopf  des  Vorstandes ­
  bis  zu  weit  über  100  000  BM  festzustellen.  Im  allgemeinen  steigt  die  Ziffer  mit  der  Größe
der  Gesellschaft,  d.  h.  mit  dem  Aktienkapital,  der  Arbeiterzahl,  dem  Umsatz;  doch  sind  innerhalb ­
  der  einzelnen  Wirtschaftszweige  die  Unterschiede  sehr  groß.  Auch  die  Tatsache,  ob
öffentliches  oder  privates  Kapital  die  Gesellschaft  beherrscht,  spielt  offenbar  eine  Bolle.
Bei  Gesellschaften  kleineren  Umfangs  ist  das  Verhältnis  der  Bezüge  von  Vorstand  und
Aufsichtsrat  zu  der  Gesamtsumme  der  Löhne  und  Gehälter  im  allgemeinen  erheblich  höher
als  bei  großen  Unternehmungen;  trotz  der  geringen  Höhe  der  Ziffer  an  sich  machen  sie  oft
20—25%  der  Löhne  und  Gehälter  aus,  während  große  Unternehmungen  nur  etwa  0,6—2%
der  Löhne  und  Gehälter  als  Vorstands-  und  Aufsichtsratsbezüge  ausweisen.
Ein  Vergleich  mit  dem  Gewinn  ist  ebenfalls  wenig  ergiebig;  der  Gewinn  ist  großenteils  das
Ergebnis  bilanzpolitischer  Erwägungen;  um  zu  besseren  Ergebnissen  zu  kommen,  müßten
zum  mindesten  die  Abschreibungen  und  deren  Verhältnis  zum  Anlagenbuchwert  mit  berücksichtigt ­
  werden.  Je  nach  dem  Jahresergebnis  schwankt  der  Gewinn  sehr  stark,  so  daß  sich
für  die  Vorstandsgehälter  Ziffern  von  2-—100%  des  Gewinns  ergeben  können,  ohne  daß  damit
ohne  genauere  Untersuchung  des  Einzelfalls  etwas  ausgesagt  wäre.
Als  wichtigste  und  aufschlußreichste  Bezugszahl  wäre  der  Umsatz  zu  nennen,  obwohl  auch
hier  die  gleichen  Vorbehalte  zu  machen  sind  wie  bei  den  Löhnen  und  Gehältern,  allerdings
in  abgeschwäohtem  Maße.  Leider  werden  die  Umsätze  in  den  Geschäftsberichten  der  deutschen
Gesellschaften  nur  sehr  spärlich  angegeben.  Bei  den  Industriegesellsohaften  halten  sich  die
Aufwendungen  für  Vorstand  und  Aufsichtsrat  fast  durchweg  unter  1%  des  Umsatzes,  stellen
oft  sogar  nur  0,1—0,2%  des  Umsatzes  dar;  doch  können  sie  bei  kleineren  Gesellschaften  leicht
mehrere  Prozent  des  Umsatzes  erreichen.  Die  Art  des  Unternehmens,  der  Kreis  der  Aktionäre
(ob  Familien-  oder  freier  Kapitalbesitz)  u.  a.  spielen  dabei  eine  Bolle.
Zudem  ist  bei  den  in  der  Bilanz  angegebenen  Ziffern  zu  beachten,  daß  sie  die  Gesamtbezüge
des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrats  darstellen.  Bezüglich  des  Vorstandes  können  die  Bezüge ­
  der  einzelnen  Mitglieder,  insbesondere  in  den  Großunternehmungen,  recht  erhebliche
Unterschiede  aufweisen,  so  daß  der  auf  den  Kopf  berechnete  Durchschnitt  leicht  ein  falsches
Bild  von  den  Höchstsätzen  geben  kann.  Immerhin  ist  zu  erkennen,  daß  die  Bezüge  wohl  auf
der  ganzen  Linie  (im  Zusammenhang  mit  der  Krise)  eine  wesentliche  Herabsetzung  erfahren
haben.
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        Der  Unternehmer  und  Betriebsführer.

57

Im  Augenblick  der  Niederschrift  (Ende  1935)  muß  der  Frage  der  Weiterentwicklung  der
Bezüge  Beachtung  geschenkt  werden.  Die  Arbeitsbesohaffungsmaßnahmen  des  Staates
haben  den  Wirtsohaftsbetrieben  reichliche  Aufträge  gebracht,  die  Beschäftigung  gesteigert,
den  Umsatz  gehoben  und  auch  wohl  das  Verhältnis  von  Kosten  und  Erlösen  verbessert.  Zahlreiche ­
  Unternehmungen  melden  auch  schon  wieder  ansteigende  Gewinne.  Soll  der  Gewinnanteil ­
  der  Vorstandsmitglieder  wieder  in  Kraft  treten  t  Grundsätzlich  ist  dies  zu  bejahen;  denn
es  liegen  —  trotz  der  staatlichen  Maßnahmen  —  in  vielen  Fällen  besondere  Anstrengungen  und
Leistungen  vor  (Rohstoffrage).  Solange  aber  die  Löhne  und  Gehälter  aus  allgemein  wirtschaftlichen ­
  Erwägungen  (Preise)  nicht  erhöht  und  die  Dividenden  für  die  Aktionäre  nicht
aufgebessert  werden,  sollten  auch  die  Tantiemen  sich  diesen  Rücksichten  auf  das  Gemeinwohl
anpassen.
Anhang:  Die  „Krise“  des  Unternehmers.  Über  die  Bedeutung  des  Unternehmers
für  die  Volkswirtschaft,  insbesondere  in  der  hinter  uns  liegenden  Zeit,  soll  hier  nicht  gesprochen
werden.  Hierüber  besteht  ein  umfangreiches  Schrifttum;  vgl.  insbesondere:  Wiedenfeld:
Das  Persönliche  im  modernen  Unternehmertum,  1910,  und  neuerdings  W.  Hofmann:  Stellung
und  Bedeutung  der  Ünternehmerpersönlichkeit.  Leipzig  1933.  Hingegen  sei  kurz  eine  Frage
gestreift,  die  im  Zusammenhang  mit  der  Krise,  die  1929—1932  die  deutsche  Wirtschaft  nachhaltig ­
  betroffen  hat,  vielfach  gestellt  worden  ist:  daß  diese  Krise  durch  den  Unternehmer
großenteils  verschuldet  oder  von  ihm  nicht  genügend  bekämpft  worden  sei.  Der  deutsche
Unternehmer  —  so  wird  behauptet  —  habe  sich  als  nicht  wendig  und  anpassungsfähig
genug  erwiesen,  um  den  Krisenfolgen  entgegenzutreten  oder  sie  abzuwenden;  er  habe  zudem
seine  eigenen  unternehmerischen  Ideale,  die  Selbständigkeit  und  Freizügigkeit  des  Handelns,
die  Bisikofreudigkeit  und  Einsatzbereitschaft  des  eigenen  Kapitals,  die  immer  als  für  den  Unternehmer ­
  besonders  kennzeichnend  gegolten  habe,  nicht  hochgehalten  und  sich  unter  die
schützenden  Fittiche  des  Staates  begeben.  Vielfach  auch  habe  er  den  freien  Wettbewerb,  der
allein  die  unternehmerische  Tat  ermögliche,  selbst  untergraben  und  somit  sich  selbst  gebunden
und  ausgeschaltet.
Eine  nüchterne  und  ruhige  Betrachtung  des  Krisenablaufs  und  eine  Untersuchung  über
ihre  tieferen  Ursachen  wird  zu  dem  Ergebnis  kommen  müssen,  daß  die  meisten  und  schwerwiegendsten ­
  Vorwürfe,  die  gegen  den  Unternehmer  in  diesem  Zusammenhang  erhoben  wurden,
nicht  stichhaltig  sind.  Man  wird  den  völlig  anderen  Aufbau  des  Wirtschaftsgefüges  im  ganzen
in  der  Nachkriegszeit  und  vor  allem  in  den  Vorbedingungen  seiner  einzelnen  Teile  dabei  beachten ­
  müssen.  Sicher  ist  die  Gefahr  des  verantwortungslosen  Wirtschaftens  bei  Aktiengesellschaften ­
  größer  als  bei  persönlichen  Unternehmungen,  da  die  Direktoren,  wenn  sie  für  fremde
Rechnung  wirtschaften  und  das  Risiko  eines  etwaigen  ungünstigen  Ausgangs  nicht  selbst
tragen,  zu  gewagten  und  gefährlichen  Geschäften  eher  geneigt  zu  sein  scheinen.  Offenbar  wird
die  Rechtfertigung  und  die  mögliche  Abberufung  als  Direktor  dabei  weniger  hoch  eingeschätzt
als  der  Verlust  eigenen  Vermögens,  der  dem  selbständigen  Unternehmer  droht.  Es  kommt
jedoch  hinzu,  daß  in  größeren  Gesellschaften,  vor  allem  in  vielgegliederten  und  -geschalteten
Konzernen,  die  Tatbestände  leichter  verschleiert,  Verluste  leichter  verdeckt  und  allgemein  die
Folgen  einzelner  Geschäftshandlungen  schwerer  erkannt  werden  können;  das  Zurechnungsproblem ­
  spielt  hier  herein,  da  es  in  weit  verzweigten  und  verwickelten  Betrieben  oft  unmöglich ­
  ist,  die  einzelne  Maßnahme  in  ihrer  Wirkung  —  nach  Nutzen  und  Schaden—genau
zu  verfolgen.  So  leicht  der  Vorwurf  mangelhafter  Leitung  also  erhoben  wird,  so  schwer
dürfte  ein  Beweis  sein,  daß  tatsächlich  Fehler  im  großen  Umfang  hätten  vermieden  werden
können.
Daß  in  Einzelfällen  schlechter  Wille  und  Unvermögen  schuldig  waren  und  Unternehmer
sich  vor  Gericht  zu  verantworten  hatten,  soll  nicht  übersehen  werden,  spielt  aber  im  Rahmen
des  Ganzen  doch  nur  eine  geringe  Rolle.  Auch  eine  fast  allgemein  festzustellende  zu  lockere
Anwendung  der  gesetzlichen  Bilanzierungsvorschriften  besagt  ja  im  Grunde  noch  nicht,  daß
den  Leitern  die  Lage  ihres  Unternehmens  nicht  immer  voll  bewußt  war;  es  gibt  genügend
Fälle,  wo  der  zu  günstige  Ausweis  von  Gewinnen  nützlich  und  der  zu  ungünstige  schädlich
war,  aber  sicher  ebenso  viele,  wo  es  umgekehrt  richtig  war.  Ob  ferner  die  Legung  stiller  Reserven ­
  im  Übermaß  auf  die  Dauer  schädlich  oder  nützlich  für  die  Gesellschaft  und  ihre  Inhaber
und  Gläubiger  ist,  kann  ebenfalls  nur  von  Fall  zu  Fall  und  nur  nach  sehr  eingehenden  Feststellungen ­
  entschieden  werden.
Auch  der  schwerste  Vorwurf,  die  fehlende  unternehmerische  Wendigkeit,  schrumpft  bei
genauer  Betrachtung  auf  ein  geringes  Maß  zusammen.  Sicher  ist  oft  der  Grundsatz  der  Vorsicht ­
  im  Eifer  der  geschäftlichen  Ausdehnung  zu  kurz  gekommen;  die  Neigung  vieler  Unternehmer, ­
  in  guten  Zeiten  den  Sprung  nach  vorn  zu  wagen  und  durch  Ausweitung  der  eigenen
Anlagen  oder  finanzielle  Beteiligung  eine  Stärkung  der  eigenen  Stellung  zu  erlangen,  ist  oft
gefährlich  übertrieben  worden.  Doch  sind  auch  hierbei  mildernde  Umstände  vorhanden:  der
Zwang  zur  Rationalisierung  als  Folge  der  hohen  Löhne  und  Steuern  und  der  daraus  entstehende
hohe  Anteil  fester  Kosten  und  der  Zwang  zu  großen  Umsätzen  u.  a.  Im  allgemeinen  hat  sich
jedoch  gezeigt,  daß  die  große  Mehrzahl  der  deutschen  Unternehmungen  im  Kern  gesund  ge ­
        <pb n="64" />
        58

Die  Menschen  im  Betrieb.

blieben  ist.  Oft  haben  die  unerwarteten  Rückschläge  eine  ebenso  unerwartete  Festigkeit  der
Firmen  und  überraschende  Anpassungsfähigkeit  der  Leiter  erwiesen.
Man  wird  bei  allen  Vorwürfen  immer  beachten  müssen,  daß  die  Wirtschaft  nicht  allein
betrachtet  werden  kann,  daß  andere  Entwicklungen  mit  berücksichtigt  werden  müssen.  Dies
hat  die  Tatsache  der  nationalen  Umwälzung  und  ihrer  Folgen  für  die  Belebung  der  Wirtschaft
klar  erwiesen.  Der  Unternehmer  ist  in  seinen  Entschließungen  immer  an  die  Vorbedingungen
und  die  Umstände  gebunden  gewesen,  die  er  yorfand.  Daß  diese  sich  im  Laufe  der  Zeit  sehr
geändert  haben,  wird  niemand  in  Abrede  stellen  wollen.  Das  bedingt  aber  auch  Veränderungen
der  unternehmerischen  Taktik  und  Wirkungsweise,  denen  sicher  nicht  alle  Unternehmer  gleichmäßig ­
  gewachsen  sind.  Von  einer  Krise  des  Unternehmers  in  persönlicher  Hinsicht  kann
aber  wohl  nicht  gesprochen  werden:  das  Schwergewicht  der  Entwicklung  hat  sich  verlagert,
heute  greift  die  Politik  entscheidend  in  das  Wirtschaftsgefüge  ein.
Der  nationalsozialistische  Staat  stellt  besonders  hohe  Ansprüche  an  die  Unternehmer. ­
  Er  überläßt  letzteren  die  Führung  der  Wirtschaftsbetriebe  vollkommen;
die  Unternehmer  haben  in  ihren  Wirtschaftsbetrieben  die  letzte  Entscheidung.
Sie  sind  aber  dafür  verantwortlich,  daß  sich  ihre  Betriebe  organisch  in  das  Gesamtgefüge ­
  der  Wirtschaft  und  der  Volksgemeinschaft  einfügen.  Das  bringt  wechselnde
Anforderungen  mit  sich.  Zur  Zeit  (Ende  1935)  ist  von  besonderer  Wichtigkeit:
richtige  Kapitallenkung,  Sicherung  und  Schaffung  von  neuen  Arbeitsplätzen,
geordnete  Rohstoffverwendung  und  Förderung  der  Warenausfuhr.  Im  einzelnen
bleibt  als  Ziel  und  Wegweiser  das  Gewinnstreben  als  Ausdruck  der  Wirtschaftlichkeit ­
  der  Unternehmung  bestehen;  doch  soll  es  zusammenklingen  in  der  Beachtung
des  Gemeinnutzes.  Hier  allerdings  tauchen  neue  Fragen  auf;  wer  entscheidet,  ob
im  einzelnen  Falle  eine  falsche  Maßnahme  oder  die  Verletzung  des  Gesamtwohls
erfolgt  ist,  und  wer  soll  gegebenenfalls  von  außen  her  eingreifen,  wenn  ein  Unternehmen ­
  im  Sinne  nationalsozialistischer  Wirtschaftsführung  versagt  hat  ?  Fragen,
die  zum  Teil  durch  die  Gesetzgebung  geklärt  werden:  Gesetz  zur  Vorbereitung
des  organischen  Aufbaus  der  deutschen  Wirtschaft  vom  27.  Februar  1934  (vgl.
1.  Buch),  Schaffung  der  Deutschen  Arbeitsfront  (vgl.  B  II),  Gesetz  zur  Ordnung
der  nationalen  Arbeit  vom  20.  Januar  1934,  das  die  Rechte  und  Pflichten  des
Unternehmers  als  Betriebsführer  der  Gefolgschaft  gegenüber  festlegt  (vgl.  B  V);
zum  Teil  müssen  die  Antworten  aus  der  allmählichen  Vertiefung  der  neuen  Wirtschaftsgesinnung ­
  herauswachsen.
II.  Die  Mitarbeiter.
1.  Aufgabe  und  Bedeutung.  Nur  in  seltenen  Fällen  (kleinen  Ladengeschäften,
Handwerker)  wird  es  dem  Unternehmer  (Wirtschafter)  möglich  sein,  die  Betriebsarbeit ­
  allein,  d.  h.  ohne  fremde  Hilfe,  zu  verrichten.  Mit  der  Größe  des  Betriebs
wächst  das  Bedürfnis,  andere  Personen  heranzuziehen  und  diesen  bestimmte  Teile
der  entstehenden  Arbeit  zu  übertragen.  Soweit  diese  Personen  nicht  Angehörige
des  Wirtschafters  sind  oder  als  Teilhaber  in  das  Geschäft  eintreten,  werden  sie
gegen  Entgelt  auf  Dienstvertrag  angestellt.  Sie  heißen  dann  herkömmlicherweise
Angestellte  und  Arbeiter.
Die  unterschiedliche  Bezeichnung  rührt  zweifellos  daher,  daß  die  Angestellten  auf  längere
Zeit,  meist  dauernd,  „angestellt“  werden,  dementsprechend  auch  eine  längere  Kündigungsfrist
vorgesehen  ist,  während  der  Arbeiter  mit  kurzer  Kündigungsfrist,,  eingestellt*  *  wird.  Auf  dieser
Verschiedenheit  beruht  auch  die  unterschiedliche  Bezeichnung  für  das  Entgelt,  das  ihm  zusteht: ­
  der  Angestellte  bezieht  ein  Gehalt,  der  Arbeiter  erhält  einen  Lohn.  Wenn  man  hingegen
versucht,  wie  es  weitgehend  im  Schrifttum  üblich  ist,  die  Unterscheidungsmerkmale  in  der
Art  der  Tätigkeit  zu  suchen,  die  sie  ausüben,  dann  stößt  man  auf  Schwierigkeiten.  Am  einfachsten ­
  kommt  man  um  die  Schwierigkeiten  herum,  wenn  man  als  Arbeiter  ansieht,  der  eine
Arbeit  verrichtet;  dann  sind  nicht  nur  die  Angestellten,  sondern  auch  die  Wirtschafter  (Unternehmer) ­
  Arbeiter.  Will  man  für  den  Arbeiter  hervorheben,  daß  er  in  den  fremden  Wirtschaften
arbeitet  (nicht  Besitzer  der  Produktionsmittel  ist),  so  trifft  dieses  Merkmal  auch  für  den  Angestellten ­
  zu  (in  gewisser  Weise  ebenso  für  den  Vorstand  einer  Aktiengesellschaft).  Dennoch
läßt  sich  nicht  leugnen,  daß  ein  Unterschied  in  der  Tätigkeit  vorliegt,  die  beide  ausüben:  Der
        <pb n="65" />
        Die  Mitarbeiter.

59

Arbeiter  ist  unmittelbar  —  handgreiflich  —  mit  seinem  Arbeitsinhalt  verbunden,  er  arbeitet
am  Stück  (nimmt  die  Be-  und  Verarbeitung  —  HGB.  —  vor),  während  der  Angestellte  eine
mittelbare  —  ordnende,  verwaltende  ■—  Tätigkeit  ausübt.  So  gesehen  —  und  nur  so  gesehen  —
ist  letztere  eine  geistige  Tätigkeit,  kann  man  von  der  körperlichen  Arbeit  des  Arbeiters
sprechen.  Schließlich  hat  die  Unterscheidung  zwischen  Angestellten  und  Arbeitern  eine  gesellschaftliche ­
  und  politische  Färbung  (und  Wertung)  erfahren,  die  für  die  Ideologie  des  Klassenkampfes ­
  von  Bedeutung  war.
Wenn  es  heute  üblich  ist,  allgemein  von  Mitarbeitern  zu  sprechen,  so  liegt  darin  mehr  als
eine  äußerliche  Gleiohsetzung  beider  Gruppen  von  Arbeitenden.  Es  soll  vielmehr  zum  Ausdruck ­
  gebracht  werden,  daß  sowohl  die  Angestellten  als  auch  die  Arbeiter  die  Mitarbeiter  des
Wirtschafters  (Unternehmers)  sind  und  zusammen  mit  letzterem  die  Betriebsgemeinschaft
(B  V)  bilden.
Wir  haben  es  im  folgenden  mit  den  kaufmännischen  Angestellten  zu  tun.
Sie  heißen  kaufmännische  Angestellte,  weil  sie  zuerst  in  den  Handelsbetrieben
aufkamen  und  hier  dem  Kaufmann  in  der  Ausübung  seiner  Tätigkeit  helfen
(s.  u.).  Von  dem  Wirtschafter  (Unternehmer)  unterscheiden  sich  die  Angestellten
dadurch,  daß  sie  1.  nicht  die  eigentliche  Unternehmertätigkeit  ausüben,  wenn  sie
auch  häufig  in  allernächster  Nähe  davon  tätig  sind;  2.  daß  sie  demzufolge  auch
nicht  das  Risiko  tragen,  also  nicht  am  Kapital  und  am  Gewinn  beteiligt  sind;
3.  daß  sie  in  der  Regel  eben  die  in  größerem  oder  geringerem  Umfang  anfallenden
Nebenarbeiten  zu  verrichten  haben  und  4.  daß  sie  für  diese  Tätigkeit  ein  im  voraus
festgelegtes  Entgelt  beziehen,  das  in  der  Regel  für  den  Monat  (oder  das  Jahr)  berechnet ­
  wird.  Von  dieser  Arbeitsabgrenzung  können  Ausnahmen  Vorkommen,  so
wenn  ein  Wirtschafter  (Unternehmer)  die  Einsicht  aufbringt,  einen  mehr  oder  weniger ­
  großen  Teil  der  (entscheidenden)  Unternehmertätigkeit  eben  einem  seiner
Mitarbeiter  (Angestellten)  zu  überlassen.  Die  oben  (A  II)  näher  gekennzeichnete
Unterscheidung  von  Grund-  und  Nebenarbeit  —  Artverwandtschaft  —  läßt  ein
solches  Übergreifen  leicht  zu.  Rechtlich  sind  auch  die  Vorstandsmitglieder  der
Aktiengesellschaft  Angestellte;  ihnen  sind  jedoch  ausdrücklich  die  Aufgaben  des
Unternehmers  übertragen  worden  (BI).
Das  Bedürfnis,  Hilfskräfte  für  die  Verrichtung  kaufmännischer  Arbeiten  heranzuziehen,
läßt  sich  in  größerem  Umfang  erst  zu  Beginn  des  ausgehenden  Mittelalters  für  die  damaligen
großen  Handelshäuser  (Oberitalien,  Süddeutschland)  feststellen.  Für  den  Einkauf  und  Verkauf ­
  waren  Reisediener  erforderlich;  Faktoren  waren  die  Verwaltung  der  Filialen  und  die  Vertretung ­
  an  fremden  Orten  übertragen;  Buchhalter  übernahmen  die  Vermögensrechnung,  Kontoristen ­
  die  laufenden  Schreibarbeiten;  für  den  Einzel  verkauf  gab  es  sog.  Ladendiener.  Als
Beispiel  für  das  Ausmaß  kaufmännischer  Arbeiten  sei  aus  dem  Geschäftsbetrieb  der  Fugger
das  Folgende  angeführt  (Opitz:  Die  Fugger  und  Welser,  Berlin  1906):
„Dem  Haupthause  Augsburg  unterstanden  17  Faktoreien  in  den  bedeutendsten  Städten
Europas.  Jedes  Zweiggeschäft  hatte  einen  Faktor  als  Vorstand,  dessen  Hauptaufgabe  der
schriftliche  Verkehr  mit  dem  Haupthause  war.  Unter  ihm  stand  der  Buchhalter,  dazu  kamen
nach  Bedarf  andere  Hilfskräfte.  Von  dem  spanischen  Faktor,  der  am  Hofe  des  spanischen
Königs  seinen  Sitz  hatte,  wird  berichtet,  daß  ihm  Güterverwaltung,  Steuererhebung,  Getreideund
  Warenhandel,  Geldgeschäfte  und  überseeische  Unternehmungen  unterstanden.“
Es  ist  kennzeichnend,  daß  sich  in  der  Art  der  Aufgliederung  der  kaufmännischen  Arbeit
wie  in  dem  Verhältnis  der  Angestellten  zu  ihrer  Arbeit  und  zum  Betriebe  überhaupt  sich  in
den  nächsten  300  Jahren  kaum  etwas  geändert  hat,  wovon  die  beiden  Kaufmannsromane
(Freytag:  Soll  und  Haben;  Th.  Mann:  Die  Buddenbrooks)  Zeugnis  ablegen.
Die  Lage  verändert  sich  mit  einem  Schlage  mit  der  Entwicklung  der  Technik,  dem  Aufkommen ­
  des  industriellen  Großbetriebs  und  der  Massenerzeugung  von  Gütern  aller  Art;  der
kaufmännische  Angestellte  hält  seinen  Einzug  in  die  Industriebetriebe.  Ihm  wird  jetzt  der
Einkauf  und  die  Lagerung  der  Roh-  und  Hilfsstoffe  übertragen;  er  hilft  bei  den  Vorarbeiten
zur  Herstellung  wie  bei  der  Fertigstellung  der  Betriebsrechnungen  (Kalkulation)  mit;  er  wird
in  den  Dienst  der  Lohnabrechnung  und  -auszahlung  gestellt  und  besorgt  vor  allen  Dingen  den
Verkauf  der  Erzeugnisse  sowie  den  Schriftwechsel  mit  Lieferanten  und  Kunden;  die  Zusammenfassung ­
  aller  Rechnungen  über  Mengen  und  Werte  wird  ihm  in  der  Hauptbuchhaltung  übertragen. ­
  Auch  die  neuen,  durch  den  Großbetrieb  entstehenden  Aufgaben:  Organisation,  Kontrolle, ­
  Personalverwaltung  werden  größtenteils  von  kaufmännischen  Angestellten  erledigt.  So
nimmt  die  Zahl  der  kaufmännischen  Angestellten  in  den  Industriebetrieben  (insbesondere  seit
1882)  sprungweise  zu.
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        60

Die  Menschen  im  Betrieb.

Doch  hat  diese  Entwicklung  zur  Folge,  daß  auch  die  Verteilung  der  massenhaft  erzeugten
Güter  neue  Betriebe  oder  die  Vergrößerung  bestehender  Betriebe  nötig  macht:  Entstehung
der  Großbetriebe  im  Einzelhandel  (Warenhäuser)  und  der  Bankgroßbetriebe.  Auch  hier  kann
die  vermehrte  Arbeit  nur  mit  Hilfe  zahlreicher  kaufmännischen  Angestellten  geleistet  werden.
Insgesamt  sind  1933  über  4  Millionen  Angestellte  (14,946  Millionen  Arbeiter)  gezählt
worden.  Die  Zahl  der  kaufmännischen  Angestellten  einschließlich  der  Büroangestellten  wird
mit  2,729  Millionen  angegeben;  davon  1,678  Millionen  männlich  und  1,15  Millionen  weiblich.
Wenn  die  Handels-  (und  Bank-)  Betriebe  als  reine  Angestelltenbetriebe  bezeichnet  werden,
so  ist  das  nicht  ganz  wörtlich  zu  nehmen.  Insbesondere  in  den  Großbetrieben  gibt  es  mancherlei ­
  technische  Arbeit  (Beleuchtung,  Heizung,  Transport,  Hausverwaltung),  sind  also  technische ­
  Angestellte  und  Arbeiter  erforderlich.  Außerdem  werden  in  Handels-  und  Bankbetrieben ­
  (ebenso  in  Industrie-  und  Verkehrsbetrieben)  diejenigen  Personen  vielfach  als  Arbeiter
bezeichnet,  die  nicht  mit  der  eigentlichen  kaufmännischen  Arbeit  beschäftigt  sind,  wie  die
Boten,  Pförtner,  Nachtwächter,  Reinmacher  usw.  (Bei  der  Reichsbank  sind  Ende  1935  vorhanden; ­
  8840  Beamte,  6340  Angestellte  und  1061  Arbeiter  und  Arbeiterinnen.)
Wenn  auch  der  neue  Zuwachs  an  Angestellten  (in  den  Industrie-  und  Bankbetrieben) ­
  unter  der  alten  Bezeichnung  der  kaufmännischen  Angestellten  zusammengefaßt ­
  wird,  so  kann  man  doch  noch  von  einer  verschiedenen  Einstellung
zu  ihrer  Arbeit  sprechen  (wenn  auch  in  jüngster  Zeit  der  allerorts  sich  bemerkbar
machende  Großbetrieb  zur  Verflachung  der  Unterschiede  beiträgt).  So  überwiegt
in  den  Handelsbetrieben  der  händlerische,  d.  h.  verkaufende  Angestellte,  der  noch
von  dem  Drange  nach  Selbständigwerden  beseelt  ist  und  dieses  Ziel  immer  noch
in  vielen  Fällen  erreichen  kann.  In  Industriebetrieben  ist  die  Erreichung  dieses
Zieles  schwieriger;  außerdem  tritt  hier  der  Kaufmann  mit  dem  Techniker  um  den
Erfolg  in  Wettbewerb.  So  kommt  es,  daß  der  kaufmännische  Angestellte  in  Industriebetrieben ­
  leicht  zu  einem  Sonderarbeiter  (Geschäftszweig  oder  Abrechnungswesen) ­
  wird,  dem  ein  Wechsel  in  der  Beschäftigung  weniger  leicht  gelingt.  Ähnlich ­
  hegt  es  in  den  Verkehrsbetrieben,  wenn  nicht,  wie  in  Speditionsbetrieben,  die
kaufmännische  Arbeit  überwiegt.  Beim  Bankbetrieb,  dem  ausgesprochenen  Angestelltenbetrieb, ­
  ist  heute  die  Aussicht,  selbständig  zu  werden,  sehr  gering.  Dazu
kommt,  daß  in  ahen  Großbetrieben  die  große  Masse  der  kaufmännischen  Arbeit
mehr  das  Merkmal  der  Verwaltung  und  Ausführung  der  reich  gegliederten  Nebenarbeit ­
  annimmt.  Hier  entfernt  sich  der  Angestellte  immer  mehr  von  der  eigentlichen
Grundarbeit.  So  nennen  sich  die  Bankangestellten  gern  Bankbeamte  (nach  dem
Vorbild  der  Beamten  der  Reichsbank,  die  die  Rechte  und  Pflichten  der  Reichsbeamten ­
  haben).  Die  Fälle,  wo  der  kaufmännische  Angestellte  aus  dem  Handelsbetrieb ­
  oder  der  Bankbeamte  in  den  Dienst  eines  Industriebetriebes  trat,  sind
heute  auch  deshalb  seltener  geworden,  weil  die  Industriebetriebe  den  Bedarf  an
Hilfskräften  meist  aus  den  eigenen  Reihen  zu  decken  vermögen.
Als  Ersatz  für  das  Selbständigwerden  der  Angestellten  bietet  der  Großbetrieb
das  Aufrücken  in  sog.  leitende  Stellen  (vgl.  3:  Die  leitenden  Angestellten).
2.  Die  Gliederung.  Der  Bedarf  der  Wirtschaftsbetriebe  an  Hilfskräften  geht
in  der  Regel  nicht  gerade  auf  eine  Person,  die  die  Gesamtheit  der  kaufmännischen
Nebenarbeiten  verrichtet  und  darüber  hinaus  noch  den  Wirtschafter  in  der  Ausübung ­
  seiner  Hauptarbeit  unterstützt.  Selbst  in  kleinen  Ladengeschäften  ist  die
alleinige  Hilfskraft  meist  nur  auf  das  Verkaufen  eingestellt.  In  den  Mittelbetrieben
des  Handels,  der  Industrie  und  der  Banken  ist  bereits  eine  Aufgliederung  der  kaufmännischen ­
  Nebenarbeiten  nach  ihrem  besonderen  Inhalt  eingetreten.  Entsprechend ­
  gestaltet  sich  der  Bedarf  nach  Hilfskräften  verschiedener  Art.
Man  unterscheidet  —  zur  Grundarbeit  gehörend  —;
1.  Den  Einkäufer,  der  den  Einkauf  der  erforderlichen  Waren  (Roh-  und  Hilfsstoffe) ­
  im  engsten  Einvernehmen  mit  dem  Wirtschafter  (Unternehmer)  oder  nach
dessen  Anweisungen  besorgt,  also  an  einer  wichtigen  Stelle  des  Gewinn-  und  Verlustkontos ­
  der  Unternehmung  tätig  und  dementsprechend  wertvoll  ist;
2.  den  Verkäufer,  dem  die  Arbeit  obliegt,  im  offenen  Verkaufsgeschäft,  im
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        mtrnm  ui  III

‘jcSirSÜi^:

Die  Mitarbeiter.

61

Großhandel  oder  im  Fabrikgeschäft  die  Waren  seiner  Unternehmung  abzusetzen,
sei  es  als  Verkäufer  im  engeren  Sinne  oder  als  Vertreter  (Reisender)  seiner  Firma.
Auch  er  arbeitet  in  engster  Beziehung  zum  Gewinn-  und  Verlustkonto  der  Unternehmung. ­

Zu  den  kaufmännischen  Nebenarbeiten  sind  zu  zählen:
1.  der  Buchhalter,  dem  das  Rechnungswesen  obliegt,
2.  der  Kassierer,  dem  die  Geldgeschäfte  anvertraut  sind,
3.  der  Korrespondent,  der  den  Briefwechsel  besorgt,
4.  der  Lagerist,  der  das  Lager  verwaltet,  und
5.  der  Registrator,  dem  die  Aufbewahrung  der  Schriftstücke  unterstellt  ist.
Man  erkennt  in  dieser  Gliederung  den  gleichen  personellen  Aufbau  wieder,  wie
er  oben  für  die  Zeit  der  Fugger  angegeben  worden  ist.  In  der  Tat  hat  sich  hierin
für  die  Mittelbetriebe  kaum  etwas  geändert,  wenn  man  davon  absieht,  daß  auf
diesem  oder  jenem  Gebiet  die  Methoden  der  Arbeit  vervollkommnet  (Buchhaltung)
oder  verfeinert  (Schriftwechsel)  worden  sind.  Die  vorerwähnten  Typen  der  kaufmännischen ­
  Angestellten  stellen  Facharbeiter  auf  ihren  besonderen  Arbeitsgebieten ­
  dar;  sie  werden  dort  mit  Erfolg  verwendet,  wo  die  besondere  Arbeit  die  Kraft
einer  oder  mehrerer  Personen  ausfüllt.  Wie  jedoch  im  Einzelbetrieb  der  Unternehmer ­
  neben  seiner  eigentlichen  Unternehmerarbeit  auch  die  sämtlichen
Nebenarbeiten  mit  erledigt,  so  findet  in  kleineren  Betrieben,  wo  sich  die  Anstellung
je  einer  Person  für  die  verschiedenen  Arbeiten  nicht  lohnt,  eine  mehr  oder  weniger
große  Arbeitsvereinigung  in  einer  Person  statt.  So  kann  zum  Beispiel  der  Einkäufer ­
  und  Verkäufer  oder  der  Buchhalter  und  Kassierer  oder  der  Buchhalter  und
Korrespondent  in  einer  Person  vereinigt  sein.  Je  größer  der  Betrieb  wird,  je  mehr
die  Arbeitsteilung  fortschreitet,  um  so  mehr  sondern  sich  auch  die  verschiedenen
Typen  der  kaufmännischen  Angestellten  ab,  je  weniger  sind  sie  untereinander  auswechselbar ­
  —  wenn  sie  es  nicht  vorziehen,  sich  durch  Selbständigwerden  wieder
zum  ,,Voll“-Kaufmann  zu  machen.
In  dieser  Gliederung  ruft  der  Großbetrieb  in  doppelter  Beziehung  gewichtige
Änderungen  hervor.  Zum  ersten  wachsen  mit  der  zunehmenden  Größe  des  Betriebes ­
  (in  der  Regel  überproportional  zur  Grundarbeit)  die  kaufmännischen  Nebenarbeiten ­
  zu  Massenarbeiten  des  Schreibens,  Rechnens  und  Buchens  an.  Statt
100  müssen  täglich  1000  Briefe  geschrieben,  Rechnungen  ausgestellt,  Wechsel  abgerechnet, ­
  Kasseneintragungen  gemacht,  Lohnabrechnungen  fertiggestellt  werden.
Der  eigentliche  Buchhalter  wird  zum  Organisator  des  Rechnungswesens,  der  die
letzten  Zusammenstellungen  besorgt  und  die  Ergebnisse  fertigstellt;  ebenso  der
Kassierer,  der  Korrespondent,  der  Depotverwalter;  sie  haben  alle  wieder  Hilfskräfte ­
  unter  sich,  die  die  mehr  oder  weniger  mechanischen  und  sich  stets  wiederholenden ­
  Arbeiten  des  Schreibens,  des  Rechnens  und  des  Buchens  ausüben.  Eine
Zeitlang  —  in  der  Entwicklung  zum  Großbetrieb  und  in  der  Entstehung  dieser
mechanischen  Massenarbeiten  —  übernahmen  mehr  oder  weniger  die  oben  erwähnten ­
  Typen  der  kaufmännischen  Angestellten  (oder  die  es  nach  ihrer  Vorbildung ­
  werden  wollten)  auch  die  Erledigung  dieser  Arbeiten,  bis  sie  einsahen,  daß
sie  ihren  Beruf  verfehlt  haben,  wenn  sie  sich  weiter  mit  diesen  einfachen  Arbeiten
beschäftigen  würden.  Der  Wirtschafter  konnte  diese  Arbeiten  durch  billigere
Kräfte  (siehe  III)  erledigen  lassen,  zumal  ein  starker  Andrang  von  niohtkaufmännisch
  vorgebildeten  Hilfskräften  einsetzte.  Schließlich  konnten  zur  Erledigung ­
  der  mechanischen  Arbeiten  weibliche  Hilfskräfte  verwendet  werden,  wovon
weiter  unten  die  Rede  ist.
Die  Scheidung  der  mehr  anordnenden,  richtunggebenden,  gedanklichen  Arbeit
von  der  Masse  der  mehr  mechanischen,  ausführenden  Arbeit  (im  Bereiche  der
kaufmännischen  Nebenarbeiten)  hatte  für  den  Wirtschaftsbetrieb  den  Vorteil,  daß
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        62

Die  Menschen  im  Betrieb.

die  eigentlichen  Buchhalter,  Kassierer,  Korrespondenten  von  den  mechanischen
Arbeiten  entlastet  wurden  und  sich  auf  ihre  eigentlichen  Aufgaben  konzentrieren
konnten.  Zudem  rückten  sie  in  eine  übergeordnete  Stellung  ein  (Gruppen-,  Abteilungsleiter), ­
  häufig  sogar  mit  der  Vertretungsbefugnis  nach  außen  (Handlungsbevollmächtigter, ­
  Prokurist,  stellvertretender  Direktor).  Auf  der  anderen  Seite
bedeutete  das  Ausgliedern  der  mechanischen  Arbeiten  ein  weiteres  Absacken  von
der  eigentlichen  kaufmännischen  Grundarbeit,  für  die  Arbeitskräfte  den  Übergang
zur  Eintönigkeit  (und  Freudlosigkeit)  ihrer  Arbeit,  für  den  Wirtschaftsbetrieb
zugleich  die  neue  Aufgabe,  durch  geeignete  Maßnahmen  den  Beteiligten  die  Eintönigkeit ­
  der  Arbeit  erträglich  und  für  den  Betrieb  ungefährlich  zu  machen.
Zum  zweiten:  die  Massenhaftigkeit  und  die  Eintönigkeit  der  Nebenarbeiten
bildet  die  Grundlage  zum  Übergang  zur  Maschinenarbeit.  Die  Einführung  der
Maschine  ruft  im  Bereiche  der  kaufmännischen  Nebenarbeiten  folgende  Wirkungen ­
  hervor;  1.  Die  Maschine  vollendet  die  Scheidung  der  mechanischen  Arbeit
von  der  mehr  schöpferischen  Arbeit.  Das  Beispiel:  Die  Schreibmaschine,  die  das
Schreiben  von  dem  Entwurf  des  Briefes  trennt.  Ein  neuer  Typ  des  kaufmännischen ­
  Angestellten  ist  entstanden:  der  Maschinenschreiber  (Stenotypistin),  der
nach  Vorlagen  oder  Diktat  schreibt  und  heute  fast  in  jedem  größeren  Wirtschaftsbetrieb ­
  anzutreffen  ist.  2.  Die  Maschine  übernimmt  die  Erledigung  der  Arbeit
des  Kopierens,  Vervielfältigens,  des  Adressierens  u.  a.  m.  Die  Handhabung  der
Maschine  setzt  keinerlei  kaufmännische  Kenntnisse,  wohl  aber  einige  manuelle
Geschicklichkeit  voraus.  3.  Die  Maschine  vereinfacht  die  Arbeit,  setzt  aber  zur
Ermöglichung  dieser  Vereinfachung  eine  genaue  Kenntnis  der  Leistungsfähigkeit
der  Maschine  voraus;  Rechenmaschine  (in  ihren  Abarten  der  schreibenden  Rechenmaschinen). ­
  Hier  ist  die  Methode  der  Arbeit  geändert  und  die  Leistungsfähigkeit ­
  des  Angestellten  gesteigert  worden.  4.  Ruft  die  Maschinenarbeit  eigenartige ­
  Vorarbeiten  und  Gestaltungsaufgaben  hervor;  die  einzelne  Arbeit  muß
für  die  Maschinenarbeit  reif  gemacht  werden.  Das  setzt  genaue  Kenntnis  der  zu
leistenden  Arbeit  und  Kenntnis  der  Leistungsfähigkeit  der  betreffenden  Maschine
voraus.  In  allem:  die  (sog.  Büro-)Maschinen  sondern  die  einförmigen  Arbeiten
ab,  ersetzen  vielfach  die  Handarbeit  durch  die  Maschinenarbeit,  steigern  die  Schnelligkeit ­
  (und  Ordnungsmäßigkeit)  der  geleisteten  Arbeit  und  sie  rufen  zugleich
neue  Typen  der  kaufmännischen  Nebenarbeit  hervor.
Eine  besondere  Erwähnung  verdient  noch  die  Verwendung  von  weiblichen
Arbeitskräften  zur  Erledigung  der  kaufmännischen  Nebenarbeiten.  Die  Erinnerung ­
  ist  nicht  unwichtig,  daß  es  1882  so  gut  wie  keine  weiblichen  Angestellten  gab,
während  1933  1,578  Millionen  männliche  und  1,151  Millionen  weibliche  Angestellte
gezählt  wurden.  Das  Einströmen  von  Frauen  in  den  kaufmännischen  Beruf  hängt
zweifellos  in  erster  Linie  mit  der  durch  den  Großbetrieb  bewirkten  Aus-  und  Umgestaltung ­
  der  kaufmännischen  Nebenarbeiten  zusammen.  Für  den  Wirtschaftsbetrieb ­
  liegen  verschiedene  Gründe  vor,  die  es  nahe  legen,  von  der  Einstellung
weiblicher  Arbeitskräfte  Gebrauch  zu  machen  (wobei  freilich  zu  berücksichtigen
ist,  daß  auf  der  anderen  Seite  die  Bevölkerungsentwicklung  und  die  Politik  der
Gleichberechtigung  der  Frau  diesen  Gründen  zur  Seite  standen):  1.  Die  weiblichen
Arbeitskräfte  übernehmen  die  mehr  einförmigen  Arbeiten  gegen  geringeres  Entgelt ­
  als  ihre  männlichen  Berufsgenossen;  für  den  Betrieb  entstand  eine  Kostenersparnis ­
  (vgl.  III).  2.  Es  ist  erwiesen,  daß  gewisse  Arbeiten  von  Frauen  zuverlässiger ­
  ausgeführt  werden  als  von  Männern;  dazu  gehören  vor  allem  solche  Arbeiten, ­
  die  eine  gewisse  Fingerfertigkeit,  Geduld  und  Aufmerksamkeit  erfordern
(Schreibmaschinenarbeit).  3.  sind  Frauen  für  bestimmte  Arbeiten  besonders  veranlagt: ­
  als  Verkäuferinnen  in  den  offenen  Ladengeschäften  (mehr  als  die  Hälfte
sämtlicher  von  der  Statistik  erfaßten  Verkäufer  sind  Frauen).  4.  Die  Eigenarten
        <pb n="69" />
        63

Die  Mitarbeiter.
der  Frauen,  Kleinigkeiten  zu  beachten,  auf  Ordnung  zu  halten,  in  ihrer  Tätigkeit
aufzugehen,  haben  den  Stand  der  unersetzbaren  Sekretärinnen  und  Assistentinnen
geschaffen.  (Wenn  der  männliche  Angestellte  in  all  diesen  Fällen  hinter  seiner
weiblichen  Berufsgenossin  zurücksteht,  so  darf  er  sich  über  die  Statistik  freuen,  die
ihm  darüber  Auskunft  gibt,  daß  in  den  eigentlich  leitenden  Stellen  Frauen  nur
selten  anzutreffen  sind.)
Die  Maßnahmen  des  Staates  gehen  jetzt  dahin,  möglichst  männliche  Arbeitskräfte ­
  wieder  in  Arbeit  zu  bringen  und  die  Frau  mehr  dem  Haushalt  —  dem  eigenen
oder  einem  fremden  —  zuzuführen.
Als  Beispiele  für  die  Gliederung  der  kaufmännischen  Angestellten  seien  der
Kleinhandelsbetrieb  und  der  Bankbetrieb  herangezogen;
In  einem  Kleinhandelsbetrieb  finden  wir  (nach  Seyffert)
folgende  Gliederung:
1.  Personen  der  Geschäftsleitung.
2.  Einkaufspersonal.
3.  Produktionspersonal  (in  den  eigenen  Werkstätten).
4.  Verkaufspersonal
a)  Personal  der  Verkaufsanbahnung,
b)  „  ,,  Verkaufsbeaufsichtigung,
c)  „  ,,  Verkaufstätigkeit  selbst,
d)  ,,  „  Verkaufsabwicklung.
5.  Handelshilfspersonal  (Hausdiener,  Putzfrauen  usw.).
6.  Verwaltungspersonal.
Im  Bankbetrieb  stellt  sich  die  Gliederung  (nach  Obst)  wie  folgt:
1.  Kassierer.
2.  Effektenverwalter.
3.  Wechsel-  und  Devisenverwalter.
4.  Kuponverwalter.
5.  Korrespondenten.
6.  Rechner.
7.  Kontenführer  (Buchhalter).
8.  Sohalterbeamte.
9.  Börsenvertreter.
10.  Registratoren.
11.  Kassenhoten.
12.  Schreibkräfte.
13.  Hilfskräfte  (Hausverwaltung,  Portiers  usw.).
Für  die  technische  Arbeit  haben  sich  ähnliche  Spaltungen  herausgebildet.  So  sind  als
Grundarbeiten  zu  erkennen:
1.  Der  berechnende  und  entwerfende  Ingenieur  (Konstrukteur),  der  die  Planung  und  die
Ausarbeitung  der  technischen  Anlagen  vomimmt.
2.  Der  Versuchs-  und  Prüfingenieur,  der  neue  technische  Möglichkeiten  sucht  und  die
bisherigen  überwacht  und  verbessert.
3.  Der  bau-  und  betriebsleitende  Ingenieur,  der  die  Ausführung  und  den  Ablauf  der  technischen ­
  Arbeit  leitet.
Daneben  ist  die  große  Masse  der  Einzelkonstrukteure,  der  Zeichner  und  Kalkulatoren  im
technischen  Büro,  der  Terminüberwacher,  der  Arbeitsverteiler,  der  Maschineneinrichter,  der
Zeitnehmer,  der  Kontrolleure  im  Betriebsbüro,  der  Vorzeichner  und  Anzeichner,  Werkzeugmacher, ­
  Dreher,  Schlosser,  Schmiede,  Schweißer  u.  a.,  der  Transport-  und  Hilfsarbeiter,
Kran-  und  Aufzugführer,  Boten,  Maschinen-  und  Kesselwärter  in  der  Werkstatt  selbst  tätig.
Jedes  Gebiet  erfordert  Sondererfahrung,  nur  der  „Dorfsohmied“,  der  selbst  schmiedet,
schlossert,  dreht  und  schweißt,  der  selbst  zeichnet,  rechnet  und  einkauft,  vereint  noch  alle
Einzelgebiete;  jede  mittlere  und  größere  Werkstatt  hat  sogar  innerhalb  der  einzelnen  Gebiete
weitere  Spezialisierungen  vorgenommen.  Es  gibt  Bolzen-,  Eagon-  und  Gewindedreher,  Automaten- ­
  und  Revolverdreher,  Achsen-,  Kunst-  und  Messerschmiede,  Maschinen-  und  Bausohlosser,
  kurz,  jedes  Gebiet  hat  wieder  seine  Könner  hervorgebracht,  die  besonders  leistungsfähig
sind.  Aber  es  sind  auch  viele  Teilgebiete  entstanden,  die  schnell  erlernbar  sind  (Bohren,
Stanzen,  Hobeln)  oder  die  nur  die  Kenntnis  einiger  Griffe  erfordern,  entweder  zur  Bedienung
einer  bestimmten  Maschine  (Scheren,  Sägen,  Pressen)  oder  für  eine  fest  umrissene  Tätigkeit
        <pb n="70" />
        64

Die  Menschen  im  Betrieb.

(Nieten,  Gesenkschmieden  u.  a.).  In  den  chemischen  und  chemisch-technischen  Betrieben
sind  sogar  vielfach  Fähigkeiten  notwendig,  für  die  sich  Bezeichnungen  noch  nicht  gefunden
haben,  obwohl  sie  in  hohem  Maße  eigenartige  Kenntnis  und  Fähigkeiten  erfordern:  so  in  der
photochemisohen,  der  Linoleum-,  Webindustrie  (Appretieren),  in  der  Zigarren-  und  Zigarettenherstellung, ­
  der  Brauerei,  der  Zuckerindustrie  u.  v.  a.
Erst  auf  einer  sehr  hohen  Stufe  der  Spezialisierung  wird  wieder  eine  Auswechslung  der
Arbeiter  möglich,  wenn  nämlich  die  benötigten  Einzelarheiten  so  vereinfacht  sind,  daß  einige
Stunden  genügen,  um  jeden  Menschen  in  seine  Tätigkeit  einzuführen  (wie  es  Ford  erstrebt).
Dann  entsteht  die  Gruppe  der  angelernten  Arbeiter,  die  mehr  und  mehr  zunahm,  weil  die
meisten  Betriebe  eine  Anlernung  im  Hinblick  auf  ihre  besonderen  Erfordernisse  für  besser  und
ausreichend  hielten  gegenüber  der  mehr  oder  minder  allgemeinen  Ausbildung  des  „gelernten“
Handwerkers,  die  nicht  nur  langwierig  und  teuer,  sondern  auch  durch  höhere  Löhne  im  Betrieb
kostspieliger  ist.  Dieser  Neigung  zum  angelernten  Arbeiter  wirkt  das  Dinta  (Deutsches  Institut ­
  für  technische  Arbeitsschulung,  das  in  dem  Amt  für  Arbeitsführung  und  Berufserziehung
der  Deutschen  Arbeitsfront  aufgegangen  ist)  stark  entgegen,  da  es  der  Meinung  ist,  daß  auf
diese  Weise  eine  unerfreuliche  Verflachung  der  Leistung  eintreten  und  die  Güte  des  Erzeugnisses ­
  leiden  müsse.  (Eine  lehrreiche  Darstellung  bietet  R.  Woldt:  Arbeitswandlungen  in
der  Industriewirtsohaft,  1933.)
3.  Die  leitenden  Angestellten.  Mit  der  zunehmenden  Vergrößerung  und  Zusammenballung ­
  der  Wirtschaftsbetriebe  ist  eine  Aufteilung  der  Aufgabenkreise  und
eine  derartige  Ausweitung  der  unternehmerischen  Obbegenheiten  eingetreten,  daß
zwischen  der  eigentlichen  Führung  und  den  ausführenden  Mitarbeitern  sich  eine
Zwischenschicht  von  Angestellten,  welchen  Leitungsbefugnisse  übertragen  wurden, ­
  bilden  konnte:  die  leitenden  Angestellten.  Über  ihre  sachliche  Notwendigkeit
wird  später  —  unter  C  —  noch  einiges  zu  sagen  sein;  hier  ist  ihre  Stellung  innerhalb ­
  der  in  den  Wirtschaftsbetrieben  arbeitenden  Menschen  kurz  zu  umreißen.
In  mehrfacher  Hinsicht  ist  der  leitende  Angestellte  ausgesprochenes  Zwischenglied. ­
  Von  der  Werkbank,  dem  Stehpult,  der  Schreibmaschine,  der  Hochschule
herkommend,  steigt  er  in  der  Stufenleiter  des  Betriebes  auf  bis  zur  „rechten
Hand“  des  Chefs  selber  oder  bis  zum  Angestellten  oder  selbständigen  Leiter  bestimmter ­
  Abteilungen  und  Teilbetriebe,  zum  Prokuristen,  Bevollmächtigten,  Betriebsleiter, ­
  Chefkonstrukteur  u.  a.,  dem  bestimmte,  mehr  oder  minder  genau  umschriebene ­
  Aufgaben  der  Leitung  durch  die  eigentliche  Unternehmungsführung
übertragen  werden.  Andererseits  aber  sind  in  deren  Reihen  auch  frühere  Unternehmer ­
  enthalten,  die  unter  dem  Zwang  der  Verhältnisse  —  durch  Fusionen,  eigene
Mißerfolge,  freiwilligen  Verkauf  —  die  eigene  Unternehmerstellung  zugunsten
einer  gehobenen  Anstellung  in  anderen  Wirtschaftsbetrieben  aufgaben.  Wie  immer
in  Mittellagen  sind  auch  hier  nach  oben  und  unten  die  Grenzen  sehr  schwer  abzusteoken,
  eine  Tatsache,  die  hei  der  Bildung  und  dem  Aufbau  eines  eigenen  „Verbandes ­
  der  leitenden  Angestellten“  —  Vela  genannt,  vgl.  unten  —  in  der  Zeit
nach  dem  Kriege  oft  deutlich  zum  Ausdruck  kam.
Die  Zahl  der  leitenden  Angestellten  in  Deutschland  ist  von  diesem  Verband  auf  etwa
125  000  geschätzt  worden;  nach  der  Berufszählung  von  1933  sind  als  „Angestellte  in  leitender
Stellung“  dagegen  nur  61  000  (darunter  4000  oder  6)4%  weibliche)  ermittelt  worden,  was
sicher  zum  großen  Teil  auf  die  schwierige  Abgrenzung  zurückzuführen  ist.  Insgesamt  werden
etwa  2—2)4%  aller  kaufmännischen  und  technischen  Angestellten  in  leitender  Stellung  sein,
eine  Feststellung,  die  auf  die  Aufstiegsmöglichkeiten  ein  bezeichnendes  Licht  wirft.  Eine
Erhebung  des  ehemaligen  „Deutsohnationalen  Handlungsgehilfen-Verbandes“  benennt  allerdings ­
  etwa  9%  der  Erfaßten  als  in  leitender  Stellung  tätig,  was  jedoch  mehr  auf  den  Kreis
der  erfaßten  Personen  zurückzuführen  sein  wird  und  allgemein  als  wesentlich  zu  hoch  gelten
muß.
Für  eine  Umreißung  der  Tätigkeit  des  leitenden  Angestellten  sind  besonders
zwei  Umstände  wichtig:  er  ist  rechtlich  Angestellter  des  Unternehmers  oder  der
Unternehmung,  dem  zwar  wirtschaftlich  die  Verfügungsberechtigung  über  gewisse
Aufgabengebiete  überlassen  ist,  der  aber  doch  in  den  letzten  Befugnissen  einer
übergeordneten  Stelle  verantwortlich  ist;  er  ist  abhängig  aber  verfügungsberechtigt ­
  mit  selbständiger  Entschließung  in  abgegrenzten  Gebieten.  Die  Grenzen  sind
        <pb n="71" />
        Die  Mitarbeiter.

65

durch  Freiheit  nach  innen  (bezüglich  Einstellung  und  Entlassung,  Anordnungen,
Entscheidungen  u.  a.)  oder  durch  Gesetz  nach  außen  (Prokura,  Vollmacht  u.  a.)
gezogen.  Der  leitende  Angestellte  hat  fast  immer  eine  mehr  „intensivierende“
Tätigkeit;  er  baut  aus,  leitet,  überwacht,  prüft  die  zeitweilig  oder  dauernd  von
der  obersten  Befehlsstelle  des  Betriebes  gegebenen  Verfügungen.  Die  Zwischenstellung ­
  der  hier  angeführten  Angestelltenschicht  ist  auch  durch  die  Bildung  und
Entwicklung  des  Vela  gekennzeichnet,  der  nach  beiden  Seiten,  nach  der  unternehmerischen ­
  und  der  der  ausführenden  Angestellten  und  Arbeiter,  seine  Stellung
wahren  mußte.
Der  Gesetzgeber  hat  selten  und  nur  äußerlich  eine  Festlegung  des  Begriffes  des  leitenden
Angestellten  vorgenommen.  In  der  Verordnung  über  die  Arbeitszeit  der  Angestellten  (1919)
werden  die  leitenden  Angestellten  ausgenommen,  als  welche  bezeichnet  werden:  1.  gesetzliche
Vertreter  der  Kapitalgesellschaften,  2.  Vorgesetzte  von  50  Arbeitnehmern  oder  mit  mehr  als
7000  RM  Jahresgehalt.  Im  Betriebsrätegesetz  (§  12),  im  Arbeitsgerichtsgesetz  (§  22)  und  in
der  Verordnung  über  das  Schlichtungswesen  (2.  DV.,  §  3)  wird  der  leitende  Angestellte  auf
Grund  der  Arbeitgeberfunktion  in  die  Reihe  der  Arbeitgeber  gestellt.  Der  „Vela“  löste  sich
im  Verfolg  der  Umordnung  der  wirtschaftlichen  Verbände  nach  der  Verordnung  vom  24.  Oktober ­
  1934  über  „die  Aufgaben  der  Deutschen  Arbeitsfront“  auf.  Das  Gesetz  zur  Ordnung  der
nationalen  Arbeit  verweist  nur  mittelbar  auf  den  leitenden  Angestellten,  indem  von  den
„gesetzlichen  Vertretern  juristischer  Personen“  als  Führern  des  Betriebes  geredet  wird,  sowie
von  den  stellvertretenden  Betriebsführern,  für  die  „eine  an  der  Betriebsleitung  verantwortlich
beteiligte  Person“  herangezogen  werden  soll  (§3  AOG.).  Von  Unternehmern,  Führern  des
Betriebes  und  sonstigen  Aufsichtspersonen  wird  auch  in  den  Abschnitten  über  die  Soziale
Ehrengerichtsbarkeit  (§  36  AOG.)  gesprochen.
So  wenig  jedoch  die  Gesetzgebung  und  die  Öffentlichkeit  auf  das  Vorhandensein ­
  dieser  Zwischenschicht  hinzuweisen  genötigt  ist,  so  groß  ist  im  menschlichen
Gefüge  des  Wirtschaftsbetriebes  ihre  Bedeutung,  da  gerade  ihr  Verhalten,  ihr
Auftreten,  ihre  menschlichen  und  sachlichen  Eigenarten  und  Fähigkeiten  der  großen ­
  Masse  der  ausführenden  Personen  als  greifbarer  Ausdruck  für  die  Betriebsführung ­
  und  ihren  Geist  dient.  Für  den  „Wind,  der  im  Betriebe  weht“  ist  fast
mehr  noch  als  die  oberste  Betriebsführung  der  leitende  Angestellte  verantwortlich,
wodurch  sich  seine  Wichtigkeit  noch  besonders  hervorhebt.
4.  Kündigung  und  Konkurrenzklausel.  Es  können  Umstände  eintreten,  die  es
dem  Wirtschafter  oder  seinem  Mitarbeiter  nahe  legen,  sich  zu  trennen.  Die  Gründe
für  den  Wirtschafter  können  in  der  Person  des  Mitarbeiters  oder  in  dem  Rückgang
der  Betriebstätigkeit  liegen;  auf  seiten  des  Angestellten  kann  der  Wunsch  bestehen,
die  Stellung  oder  die  Tätigkeit  zu  wechseln,  gegebenenfalls  sich  selbständig  zu
machen.  Beide  haben  die  gesetzlichen  Bestimmungen  über  die  Kündigung
(HGB.)  zu  beachten:  zum  Vierteljahresschluß  unter  Einhaltung  einer  Frist  von
6  Wochen.  Diese  zum  Schutz  der  Angestellten  erlassene  Bestimmung  kann  durch
beiderseitige  Übereinkunft  geändert  werden;  j  edoch  muß  in  diesem  Fall  die  Kündigungsfrist ­
  mindestens  einen  Monat  sein.  Für  in  demselben  Wirtschaftsbetrieb  bereits ­
  längere  Zeit  beschäftigte  Angestellte  bestimmt  das  Gesetz  über  die  Fristen
für  die  Kündigung  von  Angestellten  (vom  9.  Juli  1926)  bedeutend  längere  Kündigungsfristen ­
  (nach  5jähriger  Beschäftigung  3  Monate  Frist,  nach  8  Jahren
4  Monate,  nach  12  Jahren  6  Monate).  Von  den  zwingenden  Bestimmungen  des
Gesetzes  sind  ausgenommen  die  Angestellten,  deren  Gehalt  eine  bestimmte  Grenze
(Versicherungspflicht  der  Angestellten  Versicherung)  überschreitet,  da  diese  Gruppe
von  Angestellten  dank  ihres  höheren  Gehalts  nicht  in  dem  Maße  schutzbedürftig
erscheint  wie  die  schlechter  bezahlten  Angestellten.  Zu  beachten  ist,  daß  die  verlängerten ­
  Kündigungsfristen  nur  vom  Arbeitgeber  einzuhalten  sind;  der  Angestellte
wird  in  seinen  Kündigungsfristen  davon  nicht  berührt.
Aus  wichtigen  Gründen  können  beide  —-  der  Wirtschafter  wie  der  Angestellte—
ohne  Innehaltung  einer  Kündigungsfrist  den  Vertrag  lösen,  also  die  Zusammen-Prion,
  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  III.  5
        <pb n="72" />
        66

Die  Menschen  im  Betrieb.

arbeit  aufgeben.  Doch  ist  der  Rückgang  der  Beschäftigung  nicht  als  wichtiger
Grund  anzusehen;  der  Wirtschafter  kann  also,  wenn  bei  ihm  der  Wille  vorhanden ­
  wäre,  die  Konjunkturschwankungen  nicht  unmittelbar  auf  seine  Mitarbeiter
abwälzen.  Zur  Überbrückung  der  Saisonschwankungen  hat  er  jedoch  die  Möglichkeit, ­
  Aushilfskräfte  für  eine  Dauer  von  bis  zu  3  Monaten  einzustellen,  mit  denen
eine  beliebige  Kündigungsfrist  —  bis  auf  einen  Tag  —  vereinbart  werden  kann.
Jeder  Wirtschafter  wird  bestrebt  sein,  sich  tüchtige  Mitarbeiter  zu  sichern  und
sie  zu  fördern.  Indem  er  auf  Vollbeschäftigung  seines  Betriebes  bedacht  ist,
schafft  er  auch  dauernde  Arbeitsplätze  für  seine  Angestellten.  Nichtsdestoweniger
ist  der  Wirtschafter  ebenso  wie  der  Angestellte  grundsätzlich  berechtigt,  den
Dienstvertrag  unter  Einhaltung  der  Kündigungsfrist  ohne  Angabe  von  Gründen
zu  kündigen.  Wenn  auch  damit  grundsätzlich  eine  Vertragsfreiheit  hergestellt
ist,  so  nötigt  doch  die  viel  schwächere  soziale  Stellung  des  Arbeitnehmers  den  Gesetzgeber, ­
  diesem  einen  gewissen  Kündigungsschutz  einzuräumen.
Dies  geschah  vor  der  nationalen  Erhebung  in  der  Weise,  daß  beim  Yorliegen  bestimmter
Tatbestände  oder  Vermutungen  der  unter  Einhaltung  einer  Kündigungsfrist  (ebenso  der  fristlos) ­
  Gekündigte  bei  dem  Betriebsrat  begründeten  Einspruch  erbeben  konnte  (§  84  des  Betriebsrätegesetzes).
  Der  Betriebsrat  hatte,  wenn  er  die  Anrufung  für  begründet  hielt,  Verhandlungen
mit  dem  Arbeitgeber  herbeizufübren,  nach  deren  Scheitern  er  die  Entscheidung  des  Arbeitsgerichts ­
  anrufen  konnte.  Das  Gesetz  zur  Ordnung  der  nationalen  Arbeit  gibt  (§  66)  im  Gegensatz ­
  zu  diesem  kollektiven  Anfechtungsrecht  des  Betriebsrätegesetzes  dem  einzelnen  Gefolgschaftsmitglied ­
  das  höchst  persönliche  Recht,  beim  Arbeitsgericht  ohne  Zwischenschaltung
der  Betriebsvertretung  auf  Widerruf  der  Kündigung  zu  klagen,  „wenn  diese  unbillig  hart  und
nicht  durch  die  Verhältnisse  des  Betriebs  bedingt  ist“.  Jedoch  ist  nachzuweisen,  daß  der  Vertrauensrat ­
  erfolglos  über  die  Frage  der  Weiterbeschäftigung  beraten  hatte.  Allerdings  ist  dieser
Anspruch  beschränkt  auf  solche  Gefolgschaftsmitglieder,  die  bereits  ein  Jahr  im  selben  Unternehmen ­
  tätig  sind.
Die  Bestimmung,  daß  bei  Entlassungen  nicht  unbillig  hart  sowie  nur  durch  die  Verhältnisse ­
  des  Betriebes  bedingt  vorgegangen  werden  dürfe,  ist  schon  im  Betriebsrätegesetz  enthalten. ­
  Doch  ist  zu  beachten,  daß  der  Maßstab  für  eine  unbillige  Härte  sowie  für  die  Erfordernisse ­
  des  Betriebes  heute  ganz  andere  sind  als  vor  der  nationalen  Erhebung.  Das  Gesetz  zur
Ordnung  der  nationalen  Arbeit  billigt  dem  Betriebsführer  eine  sehr  starke  Bewegungs-  und
Entschlußfreiheit  zu,  denn  nur  solche  Kündigungen  sind  widerrufbar,  die  unbillig  hart  und
nicht  durch  die  Verhältnisse  des  Betriebes  begründet  sind.  Für  eine  Kündigung  genügt  also,
wenn  bereits  die  Verhältnisse  des  Betriebes  dies  erfordern.  Dem  Betriebsführer  wird  so  eine  sehr
große  sachliche  und  sittliche  Verantwortung  in  die  Hände  gelegt,  deren  er  sich  bewußt  sein  muß.
In  Verfolg  der  Wirtschaftskrise  1931/32  ist  es  zu  großen  Massenkündigungen  auch  der
kaufmännischen  Angestellten  gekommen.  Selbst  dort,  wo  es  zur  Gewohnheit  geworden  war,
den  Angestellten  (und  Arbeiter)  als  mit  dem  Betriebe  dauernd  verbunden  anzusehen,  konnten
Entlassungen  nicht  immer  vermieden  werden.  Es  scheint,  als  ob  man  bei  der  Auswahl  der  zu
entlassenen  Mitarbeiter  von  zwei  verschiedenen  Gesichtspunkten  ausgegangen  ist:  in  einem
Fall  sind  die  jüngeren,  nur  kurze  Zeit  im  Betriebe  tätig  gewesenen  Angestellten  zur  Entlassung
gekommen,  während  man  im  anderen  Fall  gerade  den  älteren  Angestellten  es  nahe  gelegt  hat,
zugunsten  des  jungen  Nachwuchses  auszusoheiden.  Allerdings  konnten  im  letzteren  Falle
reichlich  gefüllte  Pensionskassen  die  Lasten  zu  einem  Teil  übernehmen.
Für  die  Kündigungsfristen  der  Arbeiter  besteht  grundsätzlich  Vertragsfreiheit  (§  106  der
Gewerbeordnung).  Jedoch  muß  die  Kündigungsfrist  für  beide  Teile  gleich  sein.  Als  gesetzliche
Regel  stellt  der  §  122  GO.  die  14tägige  Kündigungsfrist  auf.  In  der  Praxis  dürfte  diese  Frist
jedoch  in  den  seltensten  Fällen  üblich  sein;  in  der  Regel  herrscht  die  tägliche  Kündigung  vor
(jedoch  bei  Akkord-  und  Spezialarbeitern  vielfach  länger).  Es  sind  in  der  heutigen  Zeit  starke
Strömungen  vorhanden,  die  Kündigungsfristen  für  Handarbeiter  zu  verlängern;  doch  sind
hierbei  große  Schwierigkeiten  der  wirtschaftsbetrieblichen  Anpassung  zu  überwinden,  so  daß
bislang  arbeitsintensive  Wirtschaftsbetriebe  mit  mehr  oder  weniger  schwankendem  Absatz
kaum  zu  einer  Verlängerung  der  Kündigungsfristen  schreiten  konnten.
Doch  dürfen  die  Erörterungen  über  die  Kündigungsfrist  nicht  zu  der  Vorstellung  führen,
als  ob  nun  jeder  Arbeiter  von  dem  Gespenst  der  sofortigen  Entlassung  bedroht  sei.  Nicht  nur,
daß  es  in  den  meisten  Betrieben  einen  Stamm  langbeschäftigter  Arbeiter  gibt;  in  vielen  Betrieben ­
  wird  von  der  Möglichkeit  der  sofortigen  Entlassung  nur  der  allersparsamste  Gebrauch
gemacht.  Die  Arbeiter  fühlen  sich  hier  durchaus  als  lebenslänglich  angestellt.  (Die  Reichsbahn
hat  in  der  Lohnordnung  vom  1.  Mai  1934  dem  Arbeiter  nach  25  jähriger  Dienstzeit  die  Unkündbarkeit ­
  zugesichert.)
        <pb n="73" />
        Die  Mitarbeiter.

67

Es  ist  mit  der  Stellung  des  Angestellten  innerhalb  des  Wirtsohaftsbetriebes
verbunden,  daß  er  vielfach  in  die  Geschäfts-  und  Betriebsgeheimnisse  des  Unternehmens ­
  Einblick  erhält.  Für  dieses  besteht  in  dem  Mitwissen  des  Angestellten
eine  Gefahr  insofern,  als  der  Angestellte  während  oder  nach  seinem  Angestelltenverhältnis ­
  seine  erworbenen  Kenntnisse  zum  Schaden  der  Unternehmung  verwerten ­
  kann.  Ein  Verbot  der  Betreibung  von  Handelsgeschäften  während  der  Angestelltentätigkeit ­
  ist  im  §  60  HGB.  enthalten.  Das  Verbot  beschränkt  sich  nicht
auf  Handelsgeschäfte  desselben  Geschäftszweiges,  sondern  auf  alle  Handelsgeschäfte ­
  (Schutz  der  Arbeitskraft).
Weit  wichtiger  ist  jedoch  die  Beschränkung  der  Betätigungsmöglichkeit  des
Angestellten  nach  dem  Ausscheiden  durch  eine  sog.  Konkurrenzklausel  im
Dienstvertrag.  Ihr  Inhalt  ist  in  der  Regel,  daß  der  Angestellte  nicht  einen  ihm
gehörenden  Wirtschaftsbetrieb  in  demselben  Wirtschaftszweig  eröffnen,  sich  an
einem  solchen  beteiligen  oder  in  die  Dienste  eines  solchen  treten  darf;  erlaubt  ist
jedoch  in  der  Regel  die  aktienmäßige  Beteiligung.  Die  weit  stärkere  Wirtschaftliehe
  Stellung  des  Arbeitgebers  machte  zur  Verhinderung  zu  drückender  Vereinbarungen ­
  eine  gesetzliche  Regelung  notwendig  (§§  74—75e  HGB.).
Zunächst  ist  eine  Beschränkung  der  gewerblichen  Tätigkeit  nach  Beendigung
des  Dienstverhältnisses  nur  für  Angestellte  mit  einem  Jahresgehalt  über  1500  RM
zulässig;  sie  bedarf  der  schriftlichen  Form  und  ist  nur  insoweit  gültig,  als  sie  zum
Schutze  eines  berechtigten  geschäftlichen  Interesses  des  Unternehmers  dient.  Die
Beschränkung  ist  für  den  Angestellten  unverbindlich  in  den  Punkten,  die  für  ihn
eine  unbillige  Erschwerung  des  Fortkommens  bedeuten.  Weiter  ist  die  Höchstdauer ­
  auf  2  Jahre  beschränkt  und  unlösbar  mit  einer  Entschädigung,  die  mindestens ­
  die  Hälfte  des  zuletzt  bezogenen  Gehalts  betragen  muß,  verknüpft.  (Ausnahmen ­
  :  Anstellungen  in  Übersee  sowie  bei  höheren  Angestellten  mit  einem  Gehalt ­
  von  über  8000  RM  jährlich.)  Die  Mindestentschädigung  ist  jedoch  nur  als
garantiertes  Einkommen  anzusehen.  Die  vereinbarte  Entschädigungssumme  wird
nur  insoweit  gezahlt,  als  neue  Arbeitseinkünfte  zusammen  mit  ihr  höchstens  110%
oder  bei  erzwungenem  Wohnungswechsel  125%  des  zuletzt  gezahlten  Gehaltes
ausmachen.  Falls  die  Kündigung  durch  den  Unternehmer  erfolgt  oder  durch
seine  Schuld  verursacht  wurde,  hat  der  Angestellte  ein  Wahlrecht,  ob  er  die
Konkurrenzklausel  einhalten  will  oder  nicht.  Das  Wahlrecht  des  Angestellten
kann  jedoch  dadurch  ausgeschlossen  werden,  daß  der  Unternehmer  sich  bereit  erklärt, ­
  während  der  Dauer  des  Konkurrenzverbotes  das  volle  Gehalt  weiterzuzahlen. ­

Für  die  nicht  kaufmännischen  Angestellten  gilt  der  §  133  f.  der  Gewerbeordnung, ­
  nach  dem  die  Konkurrenzklausel  für  den  Angestellten  verbindlich  ist,  wenn
„die  Beschränkung  nach  Zeit,  Ort  und  Gegenstand  nicht  die  Grenzen  überschreitet, ­
  durch  welche  eine  unbillige  Erschwerung  seines  Fortkommens  herbeigeführt
wird“.
Mit  Hilfe  der  Konkurrenzklausel  sucht  sich  der  Wirtschafter  gegenüber  solchen  Angestellten ­
  zu  sichern,  die  Geschäfts-  oder  Fabrikationsgeheimnisse  später  in  eigenen  oder  fremden  Betrieben ­
  verwerten  oder  die  Kundschaft  abspenstig  machen  könnten.  So  finden  sich  auch  heute
noch  Konkurrenzklauseln  für  Vertreter  im  Großhandel,  Einkäufer  in  Warenhäusern,  Reisende
in  Eabrikgesohäften  und  Prokuristen  oder  Filialleiter  in  Bankbetrieben.  In  Großbetrieben
kommt  jedoch  die  Konkurrenzklausel  immer  mehr  außer  Übung.  Verschiedene  Gründe  haben
dazu  geführt:  die  nicht  immer  leichte  und  sichere  Verfolgung  der  Übertretung  der  eingegangenen ­
  Verpflichtungen,  die  imsoziale  Färbung,  die  der  Konkurrenzklausel  anhaftet,  vor  allem
aber  die  Geringfügigkeit  der  Nachteile,  die  dem  Großbetrieb  heute  durch  den  Übergang  ihres
Angestellten  in  einen  anderen  Wirtschaftsbetrieb  drohen.  Es  kommt  hinzu,  daß  im  allgemeinen ­
  die  Angestellten  im  Großbetrieb  weniger  die  Neigung  verspüren,  einen  Wechsel  in  ihrer
Tätigkeit  vorzunehmen  und  daß  schließlich  auch  der  Großbetrieb  über  genügend  Möglichkeiten ­
  verfügt,  für  ihn  wertvolle  und  unentbehrliche  Arbeitskräfte  auf  die  Dauer  an  sich  zu
fesseln.

5*
        <pb n="74" />
        68

Die  Menschen  im  Betrieb.

Anhang:  Die  Deutsche  Arbeitsfront.  Die  starre  Vertretung  des  persönlichen
Vorteils,  welche  aus  dem  Satz  vom  freien  Willen  des  Einzelnen  entstanden  war,
hatte  im  Laufe  der  Zeit  jene  Verbände  der  Arbeitnehmer  und  Arbeitgeber  hervorgerufen, ­
  die  die  Wahrung  „ihrer  berechtigten  Interessen“  zum  Ziele  hatten:
Die  Gewerkschaften  der  Arbeiter  und  Angestellten  und  die  Arbeitgeberverbände.
Durch  diese  Verbände,  deren  wesentliche  Ziele  in  der  Erkämpfung  besserer  Arbeitsbedingungen ­
  einerseits  und  in  der  Abwehr  gegen  diese  Forderungen,  die
(tatsächlich  oder  vermeintlich)  die  wirtschaftliche  Tragfähigkeit  überschritten,
andererseits  lagen,  war  in  die  Betriebe  der  Klassenkampf  hineingetragen  worden.
Er  untergrub  im  Laufe  der  Zeit  jede  Möglichkeit  vertrauensvoller  Zusammenarbeit, ­
  die  gerade  in  den  immer  stärker  aufgeteilten  und  gegliederten  Großbetrieben ­
  notwendiger  denn  je  war.
Zur  Überwindung  dieses,  die  gemeinsame  Arbeit  störenden  Kampfes  zwischen
dem  Unternehmer  und  seinen  Mitarbeitern  wurden  kurze  Zeit  nach  der  Machtergreifung ­
  durch  die  NSDAP,  die  Gewerkschaften  und  Arbeitgeberverbände  aufgelöst ­
  und  an  ihre  Stelle  eine  Vereinigung  aller  schaffenden  Deutschen  der  Stirn
und  Paust,  „Die  Deutsche  Arbeitsfront“,  gesetzt.
Alle  Angehörigen  der  ehemaligen  Gewerkschaften,  Angestellten-  und  Unternehmerverbände ­
  wurden  in  ihr  als  gleichberechtigte  Mitglieder  zusammengeschlossen ­
  (§  X  der  VO.  vom  24.  Oktober  1934);  außerdem  können  ihr  gesetzlich  anerkannte
ständische  Organisationen  korporativ  angehören.
Bedeutsamer  jedoch  als  dieser  bloße  Zusammenschluß  der  sich  ehedem  bekämpfenden ­
  Gruppen  sind  die  Ziele  und  Aufgaben,  die  von  der  Deutschen  Arbeitsfront ­
  zu  verfolgen  und  zu  lösen  sind.  Das  große  Ziel  liegt  in  der  Bildung  einer
wirklichen  Volks-  und  Leistungsgemeinschaft  aller  Deutschen.  Jeder  einzelne
soll  seinen  Platz  in  der  Wirtschaft  in  einer  solchen  geistigen  und  körperlichen  Verfassung ­
  einnehmen,  daß  er  zu  höchster  Leistung  befähigt  ist  und  damit  der  größte
Nutzen  für  die  Volksgemeinschaft  gewährleistet  wird  (§  2).  Durch  Förderung  des
Verständnisses  für  die  Lage  und  die  Möglichkeiten  der  Betriebe  sowie  für  die  berechtigten ­
  Ansprüche  der  Gefolgschaft  auf  beiden  Seiten  soll  der  Arbeitsffieden
gesichert  und  ein  Ausgleich  zwischen  allen  Beteiligten  nach  nationalsozialistischen
Grundsätzen  gefunden  werden.
Ausdrücklich  wird  für  diesen  Ausgleich  der  Deutschen  Arbeitsfront  das  ausschließliche ­
  Vertretungsrecht  zuerkannt  (§  7);  zu  diesem  Zweck  hat  sie  überall
Rechtsberatungsstellen  eingerichtet,  welche  nach  der  Neufassung  des  Arbeitsgerichtsgesetzes ­
  bei  der  Vertretung  —  vor  allem  im  untersten  Rechtszug  —  xnitwirken.
  Sie  ist  ferner  die  Trägerin  der  NS.-Gemeinschaft  Kraft  durch  Freude,
welche  eine  sinnvolle  Gestaltung  der  Freizeit  zum  Ziele  hat  und  der  im  Amt  für
Schönheit  der  Arbeit  die  Bestrebungen  nach  Verbesserung  und  Ausgestaltung
der  Arbeitsplätze  und  Arbeitsräume  unterstellt  sind.  Endlich  hat  sie  Sorge  zu
tragen  für  die  Berufsschulung  und  führt  ferner  unter  Übernahme  des  gesamten
Vermögens  die  von  den  früheren  Verbänden  geschaffenen  Schutz-  und  Selbsthilfeeinrichtungen ­
  fort,  vor  allem  die  Versicherungen  und  Unterstützungen  (§  8
u.  9).
Mit  der  Aufzählung  dieser  wesentlichen  Ziele  und  Aufgaben  der  Deutschen
Arbeitsfront  ergibt  sich  —  wie  auch  mehrfache  Äußerungen  ihres  Leiters  Dr.  Ley
bezeugen  —,  daß  es  vorwiegend  soziale  Erziehungsarbeit  ist,  welche  geleistet  werden ­
  soll.  Die  eigentliche  Festlegung  der  Arbeitsbedingungen  erfolgt  nunmehr  bei
den  durch  das  Gesetz  zur  Ordnung  der  nationalen  Arbeit  vorgesehenen  staatlichen
Stellen,  den  Treuhändern  der  Arbeit  (vgl.  B  V).  Bei  dieser  Aufgabe  wirken  die
Stellen  der  Deutschen  Arbeitsfront  allerdings  mittelbar  mit,  indem  sie  durch  Aufklärung ­
  und  erzieherische  Einrichtungen  die  einzelnen  Streitfälle  oder  Meinungs-
        <pb n="75" />
        Das  Entgelt.  69
Verschiedenheiten  vor  ihrer  Übertragung  an  die  staatlichen  Schlichtungsstellen
vereinfachen  oder  ganz  beseitigen.
Zur  Erziehungsarbeit  der  im  Betrieb  tätigen  Menschen  gehören  neben  dem
Fernziel  der  Volks-  und  Leistungsgemeinschaft  im  einzelnen  jedoch  näher  gesteckte ­
  Aufgaben,  wie  sie  die  Deutsche  Arbeitsfront  auf  den  schon  erwähnten
Gebieten  zu  bewältigen  hat.  Diese  Aufgaben,  die  fast  ausschließlich  auf  dem
Gebiet  der  betrieblichen  Sozialpolitik  liegen,  hängen  aber  aufs  engste  zusammen
mit  den  allgemeinen  Zielen  der  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe.  Weder  das  Streben
nach  Rentabilität  —  wie  schon  gezeigt  wurde  —  noch  das  nach  höchster  Wirtschaftlichkeit ­
  —  wie  noch  zu  zeigen  sein  wird  —  stehen  im  Gegensatz  zu  den
nationalsozialistischen  Grundsätzen  auf  dem  Gebiete  der  Wirtschaft.  Dagegen
beeinflussen  die  sozialen  Zielsetzungen,  welche  die  Deutsche  Arbeitsfront  verfolgt,
diese  beiden  Forderungen  jeder  unternehmerischen  und  betrieblichen  Tätigkeit
sehr  nachdrücklich.  So  richtig  und  notwendig  die  sozialen  Bestrebungen  und  Einrichtungen ­
  für  das  Gedeihen  der  Zusammenarbeit  in  der  Wirtschaft  und  in  der
Politik  sind,  sie  müssen  in  Einklang  gehalten  werden  mit  der  Rentabilität  und
der  Wirtschaftlichkeit  im  Betriebe.
Es  war  daher  unumgänglich,  daß  im  weiteren  Verlauf  des  Aufbaus  der  Deutschen  Arbeitsfront ­
  diese  vor  die  Frage  gestellt  wurde,  sich  auch  mit  der  wirtschaftlichen  Seite  der  Unternehmungen ­
  und  der  Betriebe  zu  befassen.  Da  jedoch  für  diese  Fragenkreise  in  den  Organisationen ­
  der  gewerblichen  Wirtschaft  bereits  Stellen  mit  großer  Sachkenntnis  und  Erfahrung
vorhanden  waren,  war  es  nicht  nur  folgerichtig,  sondern  auch  im  Sinne  einer  gedeihlichen
Zusammenarbeit  notwendig,  diese  Stellen  für  die  Aufgabenkreise  der  Deutschen  Arbeitsfront
heranzuziehen.
Durch  Erlaß  des  Führers  und  Reichskanzlers  vom  26.  März  1935  wurde  die  äußere  Form
gegeben.  Die  Verbände,  die  nach  dem  Gesetz  über  den  vorläufigen  Aufbau  der  gewerblichen ­
  Wirtschaft  gebildet  oder  in  der  Bildung  begriffen  waren,  traten  als  korporative  Mitglieder ­
  der  Deutschen  Arbeitsfront  bei,  wobei  die  fachlichen  Gliederungen  im  einzelnen  bestehen ­
  bleiben.  Die  Hauptverwaltungsstellen  dieser  Verbände  bilden  nunmehr  die  Spitzen-Wirtschaftsämter
  der  Deutschen  Arbeitsfront;  gleichzeitig  werden  die  Beiräte  der  Reichswirtsohaf
  tskammer  mit  denen  des  Reiohsarbeit  srats  in  Arbeite-  und  Wirtschaf  tsräten—von  den
Reiohsspitzen  bis  zu  den  regionalen  Bezirken  —  zusammengesohlossen.  Durch  zwölf  köpfige,
zu  gleicher  Zahl  aus  Unternehmern  und  Mitarbeitern  gebildete  Arbeitsausschüsse  sowie  in
Versammlungen  sollen  die  gemeinsamen  sozialen  und  wirtschaftlichen  Fragen  von  Zeit  zu
Zeit  erörtert  und  die  Zusammenarbeit  zwischen  Unternehmern  und  Gefolgschaft  geübt  werden.
Letztes  Ziel  ist  dabei,  die  Schlichtung  der  Meinungsverschiedenheiten  zwischen  den  Beteiligte  n
selbst  vorzunehmen  und  so  die  durch  das  AO  G.  vorgesehenen  staatlichen  Schlichtungsstellen
(Treuhänder  der  Arbeit,  Arbeitsgerichte)  zu  entlasten.
III.  Das  Entgelt.
1.  Grundsätze  der  Entlohnung.  Der  kaufmännische  Angestellte  erhält  für
seine,  dem  Betrieb  gewidmete  Arbeit  ein  Entgelt,  das  das  Geldeinkommen  darstellt, ­
  mit  dem  er  sich  die  Mittel  für  die  Befriedigung  seiner  Bedürfnisse  beschafft.
Der  Unternehmer  legt  dieses  Entgelt  aus  in  der  Erwartung,  daß  er  es  beim  Absatz
der  Güter  im  Erlös  zurückerhält.  Vom  Betriebe  aus  gesehen,  stellen  somit  die
Entgelte  Aufwendungen  dar,  die  gemacht  werden,  damit  die  Leistung  absatzreif
wird.  In  der  Kostenrechnung  erscheinen  die  Entgelte  daher  —  mit  anderen  Aufwendungen ­
  —  als  Kosten.  Es  besteht  freilich  der  große  Unterschied,  daß  sich  die
übrigen  Kosten  auf  Sachen  und  Dinge  beziehen,  während  hinter  dem  Entgelt
lebende  Menschen  stehen,  deren  Arbeitskraft  für  den  Betrieb  ständig  erneuert
werden  muß  und  für  die  als  Glieder  einer  Volksgemeinschaft  die  Entgelte  die
Grundlage  ihrer  Lebensführung  bilden.  Die  Höhe  der  Entgelte  wie  die  Art  ihrer
Berechnung  ist  daher  eine  wichtige  und  verantwortungsvolle  Aufgabe  für  jeden
Wirtschaftsbetrieb.
Grundsätzlich  wird  der  Unternehmer  von  der  Überlegung  ausgehen,  das  Entgelt ­
  nach  dem  Wert  zu  bemessen,  den  die  verrichtete  Arbeit  für  die  betriebhohe
        <pb n="76" />
        70  Die  Menschen  im  Betrieb.

Leistung  hat.  Doch  wird  es  in  den  meisten  Fällen  sehr  schwierig  sein,  diesen  Wert
festzustellen,  da  für  gewöhnlich  der  Markt  über  den  Absatz  der  Leistung  und  den
zu  erzielenden  Erlös  entscheidet.  Es  kommt  hinzu,  daß  nur  in  wenigen  Fällen
sich  der  Anteil  dieser  oder  jener  Arbeit  am  Gesamterfolg  genau  feststellen  läßt.
Immerhin  ist  der  Unternehmer  bestrebt,  soweit  dies  eben  möglich  ist,  das  Entgelt
und  die  Leistung  aufeinander  abzustimmen.  Die  Unterscheidung  der  kaufmännischen ­
  Arbeit  in  Grund-  und  Nebenarbeit  und  die  Übertragung  der  einzelnen
Teile  auf  die  verschiedenen  Typen  der  Angestellten  lassen  eine  Verwirklichung
dieses  Grundsatzes  bis  zu  einem  gewissen  Grade  zu.
Im  Handelsbetrieb  stehen  am  unmittelbaren  Eingang  zum  Gewinn-  und  Verlustkonto, ­
  wie  wir  gesehen  haben,  der  Einkäufer  und  der  Verkäufer,  sofern  eben
der  Unternehmer  deren  Tätigkeiten  nicht  selbst  ausübt.  Von  dem  geschickten
Einkäufer  hängt  nicht  nur  die  Möglichkeit  eines  günstigen  Verkaufes,  sondern
dieser  vielleicht  überhaupt  ab.  Die  Entgelte  für  einen  tüchtigen  Einkäufer  machen
sich  daher  leicht  bezahlt;  wir  sehen  auch,  daß  in  vielen  Handelsbetrieben,  insbesondere ­
  wo  der  Einkauf  die  erwähnte  Rolle  für  den  Verkauf  spielt,  die  Einkäufer ­
  neben  einem  entsprechend  hohen  Gehalt  vielfach  noch  am  Gewinn  (des
Gesamtbetriebes  oder  einzelner  Abteilungen  im  Warenhaus)  beteiligt  sind.  Sie
stehen  in  der  Stufenleiter  des  Gehaltes  der  kaufmännischen  Angestellten  an  erster
Stelle  und  sind  gewöhnlich  noch  mit  anderen  Aufgaben  (der  Betriebsleitung)  betraut ­
  (vgl.  C);  sie  sind  zugleich  diejenigen,  die  für  den  Betrieb  die  Gefahr  bedeuten, ­
  daß  sie  sich  eines  Tages  selbständig  machen  und  zum  Wettbewerber
ihres  jetzigen  Betriebes  werden  (Konkurrenzklausel;  vgl.  B  II).
Im  Industriebetrieb  liegen  die  Verhältnisse  insofern  etwas  anders,  als  der  Wert  der  in  das
Erzeugnis  gehenden  Rohstoffe  einen  nicht  so  hohen  Anteil  am  Gesamtwert  darstellt  wie  beim
Handel.  Für  den  Industriebetrieb  ist  neben  dem  Rohstoff  die  Verarbeitung  von  wesentlicher
Bedeutung,  so  daß  die  Vorteile  eines  günstigen  Einkaufs  sich  nicht  so  stark  auswirken.  Es
kommt  hinzu,  daß  oft  Meinungsverschiedenheiten  über  die  Güte,  den  Preis  oder  die  Lieferfrist
der  benötigten  Werkstoffe  und  Einrichtungen  zwischen  dem  Ingenieur  oder  dem  Betriebsleiter
und  dem  Kaufmann  entstehen.  Das  beim  Techniker  vorherrschende  Streben  nach  Höohstund
  Musterleistungen  geht  oft  auf  Kosten  der  Billigkeit  oder  Preiswürdigkeit.  Güte  und
schnelle  Lieferzeiten  erscheinen  dabei  vielfach  wichtiger  als  die  Kosten.  Je  nach  dem  Anteil
der  Stoff-  und  Bearbeitungskosten  ist  allerdings  auch  die  Einstellung  der  Leitung  zu  diesen
Fragen  verschieden;  bei  hohem  Materialwert  wird  man  mehr  Wert  auf  preiswürdigen  Einkauf
legen  als  bei  geringem.  Im  ganzen  jedoch  hat  in  Industriebetrieben  der  Einkäufer  nicht  die
überragende  Stellung  wie  im  Handel,  so  daß  unter  der  Leitung  eines  oder  weniger  gutbezahlter
Einkaufschefs  meist  viele  Personen  in  untergeordneter  Stellung  und  mit  geringerer  Bezahlung
tätig  sind.
Ähnlich  liegen  die  Dinge  beim  Verkauf;  insbesondere  im  offenen  Ladengeschäft ­
  kommt  es  wesentlich  auf  die  Tüchtigkeit  des  Verkäufers  an,  dessen  Tätigkeit ­
  daher  unmittelbar  gewinnbringend  ist.  Um  die  Verkaufsverhandlungen  mit
den  Kunden  günstig  für  den  Betrieb  zu  gestalten,  ist  nicht  nur  richtige  Auswahl
der  Verkäufer  vonnöten,  sondern  auch  eine  bevorzugte  Bezahlung  der  für  den
Verkauf  in  erster  Linie  verantwortlichen  Personen  üblich.  Auch  hier  bietet  die
Gewinnbeteiligung  die  Möglichkeit,  die  Leistungen  dieser  Angestellten  zu  steigern
und  dadurch  den  Umsatz  für  den  Wirtschaftsbetrieb  zu  erhöhen.  Besonders  im
Großhandel  ist  diese  Art  der  Entlohnung  entwickelt,  indem  gewöhnlich  der  Vertreter, ­
  der  Reisende  oder  der  Agent  neben  dem  Ersatz  ihrer  Auslagen  eine  besondere ­
  Vergütung  (Provision)  vom  Bruttoerlös  ihrer  Verkäufe  beziehen.  Als
leistungsfähig  bekannte  Reisende,  die  Erfolge  bereits  nachweisen  können,  lassen
sich  allerdings  nur  selten  auf  eine  reine  Provisionsentlohnung  ein;  in  den  verschiedensten ­
  Formen  wird  ihnen  ein  festes  Gehalt  gewährt,  das  durch  eine  unterschiedlich ­
  gestaltete  Leistungsprämie  auf  Grund  der  wirklichen  Verkaufserlöse
erhöht  wird.  Vorstehendes  gilt  ebenso,  wenn  die  Fabrik  dazu  übergeht,  durch
Vertreter  oder  Agenten  den  Absatz  der  eigenen  Erzeugnisse  zu  besorgen.
        <pb n="77" />
        Das  Entgelt.

71

Sonst  sind  die  Betriebe  in  starkem  Maße  auf  die  Wirkung  der  von  ihnen  betriebenen ­
  Werbung  angewiesen:  der  Briefe,  die  der  Korrespondent  eines  Exporthauses ­
  von  Eall  zu  Fall  an  die  Geschäftsfreunde  im  Ausland  hinausgehen  läßt,
der  Ausschmückungskunst,  die  den  Vorübergehenden  an  das  Schaufenster  fesselt,
der  Anzeigen-,  Licht-,  Bild-,  Tonwerbung,  mit  der  der  Werber  in  immer  neuen
Weisen  das  Publikum  bei  allen  Gelegenheiten  und  zu  allen  Zeiten  verfolgt  —  alles
besondere  Leistungen,  die  für  die  Umsatzsteigerung  und  die  Gewinnbildung  wichtig ­
  sind  und  daher  entsprechend  abgestuffce  Entgelte  für  die  verschiedenen  Typen
der  kaufmännischen  Grundarbeit  rechtfertigen.
Anders  liegen  die  Dinge  bei  den  kaufmännischen  Nebenarbeiten;  sie  sind  nicht
als  unmittelbar  gewinnbringend  anzusprechen,  aber  erforderlich,  um  die  Durchund
  Ausführung  der  gewinnbringenden  Geschäfte  sicherzustellen.  Vor  allem  fehlen ­
  bei  ihnen  feste  und  unmittelbare  Bezugsgrößen  zu  den  Leistungen  des  Wirtschaftsbetriebes, ­
  die  dem  Markt  zur  Verfügung  gestellt  werden.  Die  Zahl  der
Buchungen  im  Kontokorrent  oder  Kassenjoumal,  die  Zahl  der  erledigten  Anfragen
oder  Bestellungen,  der  Umfang  der  verausgabten  Materialien  aus  dem  Lager,
die  Zahl  der  Auftragsabrechnungen  u.  a.  stehen  zwar  in  einem  mittelbaren  Zusammenhang ­
  mit  der  letzten  Betriebsleistung  und  bewirken  in  gewissem  Umfang
je  nach  der  Tätigkeit  sogar  eine  unmittelbare  Verbesserung  dieser  Leistung,  aber
die  einwandfreie  Messung  und  Zurückführung  des  Anteils  der  einzelnen  Tätigkeit
an  dieser  Verbesserung  ist  nicht  möglich.  Es  kommt  hinzu,  daß  sich  für  die  Erledigung ­
  der  Hilfsarbeit  vielfach  bestimmte  Verfahrensweisen  herausgebildet
haben,  die  leicht  erlernbar  sind  und  die  die  einzelne  Hilfsarbeit  in  mehr  oder
minder  starkem  Maße  vertretbar  machen.
So  entsteht  die  Neigung  des  Betriebes,  die  Entgelte  für  diese  Arbeiten  entsprechend ­
  zu  behandeln,  d.  h.  sie  in  geringer  Höhe  anzusetzen.  Es  bestehen  zwar
auch  in  der  Bezahlung  der  einzelnen  Typen  von  kaufmännischen  Nebenarbeiten
noch  gewisse  Unterschiede;  so  ist  z.  B.  das  Gehalt  eines  ersten  Korrespondenten
im  Exportgeschäft  häufig  höher  als  das  eines  Buchhalters,  das  Gehalt  des  Kassierers
höher  als  das  eines  Lager  Verwalters.  Im  ganzen  gesehen  bleiben  jedoch  diese
Gehälter  hinter  denen  der  oben  erwähnten  Typen  der  Einkäufer,  Verkäufer,
Werber  zurück.  Ganz  besonders  greift  die  Verringerung  der  Entgelte  auf  die  im
Verfolg  des  Großbetriebes  besonders  schnell  zunehmenden  mehr  mechanischen
Arbeiten  des  Rechnens  und  des  Schreibens  Platz,  für  die  ungelernte  und  leicht
anlernbare  Hilfskräfte  verwendet  werden  können
Diese  Erscheinung  ist  insbesondere  in  den  Großbankbetrieben  anzutreffen.  Hier  nehmen
die  kaufmännischen  Hilfsarbeiten  (bei  dem  Zablungs-,  Überweisungs-  und  Effektenverkehr)
einen  großen'  Raum  ein,  während  die  eigentliche  Bankarbeit  (die  Kreditgewährung,  Festsetzung ­
  der  Bedingungen,  die  Geldanlage)  von  einem  kleinen  Kreis  von  Personen  erledigt  wird.
Der  laufende  Geschäftsverkehr  mit  den  Kunden  ist  überwiegend  einfache  Zähl-,  Schreib-  und
Bucharbeit.  Für  die  Erledigung  dieser  Massenarbeiten  wird  eine  große  Zahl  von  Angestellten
angesetzt,  die  zu  Hunderten  dieselbe  Teilarbeit  verrichten,  wie  zum  Beispiel  das  Buchen  auf
Kassenbogen,  das  Übertragen  in  das  Kontokorrent  oder  das  Zählen  von  Zinsscheinen  und  die
Ausfertigung  von  Effektenabrechnungen.  Von  den  insgesamt  rd.  17  600  Angestellten  der
Dedi-Bank  dürften  schätzungsweise  etwa  1500  auf  leitende  Angestellte  (Abteilungsleiter,
Depositenkassenvorsteher,  Pilialdirektoren  sowie  Direktoren  bei  der  Hauptbank)  entfallen.
Die  Aufwendungen  für  Personal  betrugen  1935  über  85  Mill.  RM  =  72%  der  Gesamteinnahmen ­
  oder  35  Mill.  RM  mehr  als  die  Einnahmen  aus  den  Zinsen.  Wie  man  sieht,  spielt  hier  die
Höhe  der  Gehälter  eine  entscheidende  Rolle,  und  zwar  sowohl  mit  Bezug  auf  den  einzelnen
Angestellten  als  auch  insgesamt  über  die  Gewinn-  und  Verlustrechnung  für  die  Zins-  und  Gebührenpolitik ­
  der  Bank  (Zinsspanne).  Die  Art  der  Arbeiten  wie  die  Kosten  für  ihre  Erledigung
bilden  zugleich  einen  wirksamen  Anreiz  zur  Einführung  von  Maschinen  in  den  Bereich  der
kaufmännischen  Arbeit:  Schreib-,  Rechen-,  Buchungs-  usw.  Maschinen,  wie  dies  in  B  II  dargestellt ­
  ist  (vgl.  auch  C,  Organisation).
Ist  die  geringere  Bezahlung  dieser  Arbeiten  in  ihrer  Art  und  Erledigung  begründet, ­
  so  weiß  doch  der  Unternehmer,  daß  die  gering  entlohnten  Arbeitskräfte
        <pb n="78" />
        72

Die  Menschen  im  Betrieb.

in  Wirklichkeit  nicht  immer  auch  die  billigsten  Mitarbeiter  sind,  und  daß  sich
ein  höher  entlohnter  Mitarbeiter  unter  Umständen  besser  bezahlt  macht  als  die
nur  gering  entlohnte  Arbeitskraft.  Gewiß  kann  eine  leichte  und  einförmige  Arbeit ­
  von  einer  schwachen  Arbeitskraft,  besonders  nach  erfolgter  Einarbeitung,
richtig  und  ordentlich  erledigt  werden,  auf  die  Dauer  vielleicht  sogar  besser,  als
dies  von  jemandem  zu  erwarten  ist,  der  seiner  Arbeit,  weil  zu  einfach  oder  eintönig, ­
  nicht  immer  die  genügende  Aufmerksamkeit  zu  schenken  imstande  ist.
Wenn  aber  in  dem  Arbeitsablauf  irgendeine  Änderung  entsteht,  dann  versagt
leicht  die  gering  entlohnte  Arbeitskraft.  Vor  allem  wird  die  letztere  es  nicht  verstehen, ­
  den  Betrieb  auf  diese  oder  jene  Änderung  und  Verbesserung  aufmerksam
zu  machen,  wodurch  dem  Gewinn-  und  Verlustkonto  wichtige  Arbeitsvorteile
verloren  gehen  können.
Vor  dem  Kriege  war  die  Höhe  der  Entgelte  nicht  nur  nach  der  Art  der  Arbeit,  sondern  vielfach ­
  auch  von  Geschäftszweig  zu  Geschäftszweig  verschieden;  in  Handelsbetrieben  wurde  für
die  gleiche  Arbeit  ein  anderes  Entgelt  gewährt  als  im  Industriebetrieb,  hier  ein  anderes  als
im  Bankbetrieb.  Doch  auch  innerhalb  desselben  Betriebes  unterlagen  gewöhnlich  die  Entgelte
einer  Festsetzung  für  jeden  einzelnen  Fall.  Doch  hatten  sich  schon  in  den  Großbetrieben
gewisse  Hegeln  herausgebildet,  die  einer  allgemeinen  Gehaltsordnung  zugrunde  gelegt  wurden;
so  hinsichtlich  der  Vergütungen  für  Lehrlinge,  Mindestgehälter  für  Angestellte,  unterschiedliche ­
  Entgelte  für  Verheiratete  und  Ledige  sowie  für  Zulagen  nach  Dienstalter  (Näheres  s.  2).
Allerdings  behielt  sich  der  Betrieb  vor,  von  diesen  Regeln  ahzugehen,  wenn  ihm  das  mit  Rücksicht ­
  auf  die  Leistung  oder  die  Person  des  Angestellten  ratsam  erschien.
Nach  dem  Kriege  sind  an  Stelle  der  freien  Vereinbarung  (oder  wie  man  auch  sagen  kann:
der  einseitigen  Bestimmung  von  seiten  der  Betriebe)  die  Tarifverträge  getreten,  in  denen
neben  sonstigen  Arbeitsbedingungen  vor  allem  die  Entgelte  für  die  kaufmännischen  Angestellten ­
  ganzer  Wirtschaftszweige  (Handel,  Industrie,  Verkehr,  Bank,  Versicherung)  zwischen
den  Vertretungen  der  Angestelltenverbände  und  denen  der  Arbeitgeberverbände  festgelegt
werden.  Die  Schwierigkeiten  der  Abmessung  der  Leistungen  sind  dadurch  gemildert,  daß  verschiedene ­
  Gruppen:  eigentliche  kaufmännische  Angestellte,  gewerbliche  Angestellte  und  Arbeiter ­
  in  kaufmännischen  Betrieben,  sowie  Lehrlinge  gebildet  wurden.  Die  Hauptschwierigkeit ­
  besteht  in  der  weiteren  Aufteilung  der  ersten  Gruppe  je  nach  den  besonderen  Verhältnissen ­
  in  den  einzelnen  Wirtschaftszweigen.  Für  die  Banken  lautet  z.  B.  die  Unterteilung:
Bankgehilfen  ohne  banktechnische  Vorbildung  oder  ohne  Vorbildung  überhaupt  —  Expedienten, ­
  Registratoren,  Kouponzähler,  Weohselkopisten,  Stenotypisten  u.  a.;
Bankangestellte  mit  banktechnischer  oder  gleichartiger  kaufmännischer  Vorbildung  für
einfache  Arbeiten;
Bankangestellte  für  höhere  Bankarbeiten.
Gewöhnlich  werden  daneben  noch  die  einzelnen  Personen  oder  Stellungen  festgelegt,  die
außerhalb  dieser  Gruppen  bleiben  sollen:  Direktoren,  Geschäftsführer,  Abtoilungsvorsteher,
Prokuristen,  Generalbevollmächtigte  und  Personen,  deren  Berufstätigkeit  im  Betriebe  eine
abgeschlossene  Hochschulbildung  erfordert.
Bei  dem  durch  den  Tarifvertrag  festgelegten  Gehalt  ist  zu  unterscheiden:
1.  das  Grundgehalt,  das  für  jede  Gruppe  festgelegt  ist;  2.  der  Zuschlag  für  Verheiratete
und  Kinder;  3.  die  besondere  Leistungszulage,  über  die  der  Betrieb  im  Rahmen  der  festgesetzten ­
  Höhe  verfügen  kann;  4.  der  Abschlag  für  weibliche  Angestellte.  Außerdem  sind  diese
Abmachungen  nach  Ortsklassen  gestaffelt,  um  den  verschieden  hohen  Lehenskosten  Rechnung
zu  tragen.
Die  Einführung  der  Tarifverträge  geschah  in  einer  Zeit,  in  der  der  gesamte  Lohn-  und  Preisspiegel ­
  ins  Schwanken  kam  (1919:  Beginn  der  Inflation,  damals  fälschlicherweise  noch  als
Preissteigerung  angesehen)  und  eine  andere  Möglichkeit,  die  Löhne  und  Gehälter  der  Geldentwertung ­
  anzupassen,  nicht  mehr  bestand.  Auf  ihrer  Grundlage  haben  sich  die  sprunghaften ­
  Veränderungen  der  Gehälter  (und  Löhne)  während  der  Inflationszeit  verhältnismäßig
leicht  bewerkstelligen  lassen.  Nach  der  Stabilisierung  der  Mark  machten  sich  die  Mängel  der
schematischen  Regelung  sowohl  für  den  Betrieb  als  auch  für  einen  großen  Teil  der  Angestellten
bemerkbar.  Sie  lagen  vor  allen  Dingen  darin,  daß  die  Spanne  zwischen  der  Vergütung  für  ungelernte ­
  und  gelernte  Kräfte  zu  gering  war  und  die  Betriebe  auf  der  einen  Seite  für  die  einfachen ­
  Arbeiten  beträchtliche  Aufwendungen  zu  machen  hatten,  auf  der  anderen  Seite  aber
nicht  oder  nur  in  geringem  Maße  in  der  Lage  waren,  wirklich  gute  Arbeit  anders  zu  entgelten,
als  in  den  Tarifen  vorgeschlagen  war.
Nach  der  Machtübernahme  im  Jahre  1933  hat  die  neue  Regierung  zunächst  die  Geltungskraft ­
  der  Tarifverträge  bestätigt.  Doch  kann  der  Treuhänder  der  Arbeit  (vgl.  B  V)  Richtlinien
erlassen,  nach  denen  gewisse  Änderungen  der  Gehaltssätze  vorgenommen  werden  können.
        <pb n="79" />
        Das  Entgelt.

73

2.  Mindestgehälter  und  Altersstufen.  Das  Streben  der  Angestellten  geht  naturgemäß ­
  dahin,  durch  die  Gehälter  ihr  Auskommen  zu  finden  und  sich  ihr  Fortkommen ­
  und  die  Lebensmöglichkeit  zu  sichern.  Mit  zunehmendem  Alter,  mit  der
Eheschließung  und  der  Zahl  der  Kinder  wächst  erklärlicherweise  der  Wunsch  und
die  Notwendigkeit,  das  Einkommen  zu  erhöhen,  selbst  wenn  eine  entsprechende
Steigerung  der  Leistung  nicht  eintritt.  Diesem  Streben  nach  höheren  Einkünften
mit  steigendem  Alter  stehen  im  allgemeinen  ohne  weiteres  zwei  Möglichkeiten
offen:  der  Angestellte  kann  selbständig  werden  oder  eine  besser  bezahlte  Stellung
zu  erhalten  versuchen,  die  er  entweder  im  gleichen  oder  in  einem  anderen  Betrieb
finden  kann.  Die  Verselbständigung  ist  allerdings  nur  in  wenigen  Geschäftszweigen ­
  und  nicht  allen  Angestellten,  sondern  nur  den  gehobenen  möglich;  vor
ahem  im  Kleinhandel,  aber  auch  im  Großhandel  finden  immer  wieder  tüchtige
Leute  Gelegenheit,  selbständig  ein  Geschäft  zu  eröffnen.  Für  die  große  Masse
der  AngesteUten  bleibt  jedoch  dieser  Weg  verschlossen.
Auch  die  Möghchkeiten,  durch  Übergang  in  andere  SteUungen  im  gleichen
oder  fremden  Betriebe  die  Gehälter  aufzubessern,  sind  begrenzt;  der  natürliche
Abgang  durch  Tod  oder  Erkrankung,  die  Zurruhesetzung  u.  a.  bietet  längst  nicht
genügend  Spielraum;  ein  zwischenbetrieblicher  Wechsel  aber  wird  durch  die  weitgehende ­
  Mechanisierung  und  Vereinfachung  vieler  Tätigkeiten  erschwert,  da  meist
genügend  jüngere  und  an  Betriebserfahrung  reichere  Angestellte  zur  Verfügung
stehen.  Endlich  aber  spielt  natürlich  der  Stillstand  der  industriellen  und  kaufmännischen ­
  Entwicklung  im  ganzen  dabei  eine  Rolle;  die  frühere  stürmische  Ausweitung ­
  ist  heute  einer  ruhigeren  Nachfrage  gewichen.  Die  Bildung  der  Großbetriebe, ­
  die  die  Ausbildung  und  Anlernung  betriebserfahrener  Angestellter
einer  mit  vielfachen  mittel-  und  unmittelbaren  Anlefnkosten  verbundenen  Einstellung ­
  betriebsfremder  Personen  oft  vorziehen,  wirkt  ebenfalls  dem  Stellenwechsel ­
  entgegen.
Unter  dem  Druck  der  Verhältnisse  hat  sich  daher  allgemein  die  Einrichtung
der  Mindestgehälter  und  der  Gehaltssteigerung  mit  zunehmendem  Alter  auch  für
die  gleiche  Tätigkeit  herausgebildet.  So  sieht  z.  B.  der  Tarif  für  Bankangestellte
Erhöhungen  um  5—20  RM.  für  den  Monat  nach  jedem  Jahr  vor.  Nach  15  Jahren
ist  das  Höchstgehalt  erreicht  bei  einem  Alter  der  Angestellten  von  30—35  Jahren.
Diese  Regelung  bedeutet  natürlich,  daß  den  Betrieben  für  die  gleiche  Arbeit
höhere  Aufwendungen  entstehen,  und  es  kommt  die  Neigung  auf,  aus  Kostenersparnisgründen ­
  möglichst  ledige  und  junge  Angestellte  zu  beschäftigen,  für  die
ein  geringes  Mindestgehalt  vorgesehen  ist.  Zwar  kann  sich  mit  steigendem  Alter
und  zunehmender  Berufserfahrung  die  Leistung  erhöhen  und  der  Wirtschaftsbetrieb ­
  könnte  somit  versuchen,  diese  älteren  und  erfahreneren  Leute  an  schwierigere ­
  und  verantwortungsvollere  Posten  zu  stellen  —  sofern  ihm  genügend
solcher  Posten  zur  Verfügung  stehen,  was  meist  nicht  der  Fall  ist.  Im  allgemeinen
wird  jedoch  in  den  unteren  Tätigkeitsgruppen,  die  einfache  Arbeiten  umfassen,
die  Höchstleistungsfähigkeit  sehr  schnell  erreicht,  ja  sie  wird  mit  zunehmendem
Alter  sogar  wieder  sinken;  ferner  hängt  bei  selbständigen  und  schwierig  verantwortlichen ­
  Arbeiten  die  Leistung  mehr  von  der  Eignung  und  dem  beruflichen
Wissen  als  vom  Lebensalter  ab.
Die  Einstufung  des  Gehaltes  nach  dem  Berufsalter  wirft  daher  sowohl  für
den  Betrieb,  dem  durch  sie  höhere  Kosten  entstehen,  als  auch  für  die  Angestellten
eine  Reihe  wichtiger  Erwägungen  auf.  Die  älteren  Angestellten  werden  leicht
aus  ihrer  Arbeit  verdrängt  zugunsten  der  billigeren  jüngeren  Kräfte,  während
andererseits  die  jüngeren  Leute  trotz  gleicher  Leistung  nur  um  ihrer  Jugend  willen
schlechter  bezahlt  werden,  was  vielfach  das  Streben  nach  höherem  Wissen  und
besseren  Leistungen  hemmt.  Es  kommt  aber  hinzu,  daß  die  Betriebe  oft  ge ­
        <pb n="80" />
        74

Die  Menschen  im  Betrieb.

zwungen  sind,  die  höheren  Kosten  der  älteren  auf  die  jüngeren  Angestellten  umzulegen, ­
  wodurch  sich  noch  Verschärfungen  ergeben.  Besonders  wichtig  ist  die
Frage  der  Altersstufen  für  die  Wettbewerbsfähigkeit  der  Wirtschaftsbetriebe
untereinander,  insbesondere  in  stark  arbeitsbetonten  Wirtschaftszweigen  wie  Banken, ­
  Versicherungen,  Einzel-  und  Großhandel,  Verkehr  u.  a.
Hat  zum  Beispiel  der  Betrieb  A  20  junge  und  flinke  Angestellte  mit  je  2000  EM  Gehalt,
so  sind  die  Kosten  im  Jahre  40  000  EM;  der  Betrieb  B  dagegen  mit  22  älteren  und  behäbigeren
Angestellten  zu  je  3000  EM  würde  66  000  EM  jährlich  aufzubringen  haben.  Der  Unterschied
von  26  000  EM  würde  bei  einem  Kapital  von  200  000  EM  schon  13%  Jahresrente  ausmachen.
Aus  diesen  Ziffern  werden  die  Hemmungen  deutlich,  die  die  Betriebe  im  Hinblick ­
  auf  die  Beschäftigung  älterer  Angestellten  haben.  Hier  hat  die  in  den  letzten
Jahren  viel  erörterte  „Tragödie  der  Vierzigjährigen“  ihren  Ursprung.  In  einzelnen
Geschäftszweigen,  wo  die  Verselbständigung  noch  leichter  ist  —  im  Einzel-  und
Großhandel  —  oder  wo  viele  weibliche  Kräfte  arbeiten,  die  durch  Heirat  zum
großen  Teil  freiwillig  den  Dienst  aufgeben,  ist  die  Belastung  durch  Überalterung
nicht  allzu  groß.  Sie  ist  besonders  fühlbar  in  den  Zweigen,  die  eine  Selbständigkeit ­
  erschweren,  bei  mechanischen  Arbeiten  und  solchen,  die  durch  Frauen  ebensogut ­
  oder  besser  gemacht  werden  können  (Waren-  und  Kaufhäuser,  Banken,  Industrie). ­
  Aus  diesen  Fragen  hat  sich  sogar  innerhalb  der  Angestelltenschaft
selbst  eine  Ablehnung  der  Tarifverträge  geltend  gemacht,  da  diese  häufig  die  Betriebe ­
  geradezu  zwangen,  die  älteren  und  teureren  Angestellten  zu  entlassen,  weil
eine  Bezahlung  unter  Tarif  nicht  zulässig  war.
Die  Unternehmungen  haben  durch  Schaffung  von  Pensionsfonds  und  ähnlichen ­
  Rückstellungen  die  Lage  der  älteren  Angestellten  zu  bessern  versucht,  wie
ja  auch  die  gesetzlich  eingeführten  Kranken-,  Alters-  und  Arbeitslosenversicherungen ­
  zu  einem  wesentlichen  Teil  von  den  Betrieben  getragen  wurden.  Der  Vorwurf ­
  eines  unsozialen  Verhaltens,  der  vielfach  den  Unternehmern  aus  deren
Handlungsweise  gegenüber  alten  Angestellten  gemacht  wurde,  ist  sicher  allgemein ­
  nicht  haltbar;  die  Kostenfrage  kann  eben,  besonders  in  Zeiten  schweren
Wettbewerbs,  nicht  übersehen  werden.  Daß  allerdings  durch  Änderung  der  Einkommenstaffelung ­
  in  den  Tarifen  und  Lockerung  des  Tarifzwanges  überhaupt
sowie  durch  geschicktere  Beitragsbemessung  der  Sozialabgaben  manche  Härten
hätten  vermieden  werden  können,  wird  nicht  zu  bestreiten  sein.
Im  Zusammenhang  mit  den  Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen  (Bekämpfung  der  Arbeitslosigkeit) ­
  wird  besonderer  Wert  darauf  gelegt,  gerade  den  älteren,  noch  leistungsfähigen
Angestellten  wieder  zu  einem  Arbeitsplatz  zu  verhelfen.
Für  zukünftige  Notwendigkeiten  der  Entlassung  hat  der  Unternehmer  die  Forderungen
zu  beachten,  die  ihm  im  neuen  Staat  durch  die  staatlichen  Stellen  (Arbeitsämter,  Treuhänder ­
  der  Arbeit)  und  die  der  Arbeitsfront  gestellt  werden.  Damit  wird  ein  einheitliches
Vorgehen  innerhalb  konkurrierender  Wirtsohaftsbetriebe  vorhanden  sein,  so  daß  aus  Wettbewerbsrücksichten ­
  eine  Entlassung  in  erster  Linie  der  älteren  Angestellten  nicht  mehr
vertretbar  ist.  Die  möglichen  Wandlungen  in  der  sozialen  Haltung  der  Unternehmer  und
Betriebsführer  werden  in  dieser  Hinsicht  einer  Belastungsprobe  gar  nicht  unterworfen.
3.  Die  Arbeitszeit.  In  unmittelbarem  Zusammenhang  mit  dem  Entgelt  für
die  Tätigkeit  der  Angestellten  steht  die  dafür  abzuleistende  Arbeitszeit.  Für  den
Wirtschaftsbetrieb,  für  den  aus  der  Beschäftigung  der  Arbeiter  und  Angestellten
Kosten  entstehen,  ergibt  sich  die  Notwendigkeit,  diese  Kosten  in  ein  Verhältnis
zu  seinen  übrigen  Einnahmen  und  Ausgaben  zu  setzen,  was  meist  bedeutet,  daß
er  auf  eine  Erfassung  höchster  Leistung  angewiesen  ist.
Für  rein  geistige  oder  wissenschaftlich  und  künstlerisch  hochstehende  Arbeiten ­
  sowie  auch  Arbeiten,  die  unregelmäßig  anfallen,  ist  nun  eine  Bemessung  der
Leistung  nach  der  Arbeitszeit  undurchführbar.  Dagegen  ist  der  auf  genauen
Zeitmessungen  beruhende  Leistungsvergleich  für  regelmäßig  durchführbare,  einfache ­
  Arbeiten  in  der  Werkstatt  und  zum  Teil  auch  im  Büro  möglich.  In  diesen
        <pb n="81" />
        Das  Entgelt.

75

Fällen  wird  meist  eine  bestimmte  Arbeitsleistung  vorgeschrieben,  die  auf  Einhaltung ­
  überwacht  wird,  z.  B.  eine  bestimmte  Anzahl  reiner  Buchungen  je  Tag
oder  eine  festgelegte  Zahl  von  Schemabriefen  oder  Seiten  täglich.  Neben  dieser
Beobachtung  der  Leistung  in  der  Zeiteinheit  ist  aber  besonders  in  den  Fällen,
wo  diese  „Leistungsdichte“  nicht  einwandfrei  festgestellt  werden  kann  (was  bei
vielen  kaufmännischen  Arbeiten  zutrifft),  eine  genaue  Einhaltung  bestimmter
Arbeitsfristen  je  Tag  oder  je  Monat  erforderlich.  Nur  so  ist  es  möglich,  über  die
Höhe  der  zur  Verfügung  zu  stellenden  Arbeitsleistung  zwischen  den  Betrieben
und  den  Angestellten  zu  meßbaren  Vereinbarungen  zu  gelangen.  Je  stärker  die
Arbeitszeit  durch  Mengenvorschriften  oder  Stückentlohnung  ausgenutzt  wird,
desto  dringlicher  stellt  sich  für  den  Arbeitenden  wie  für  den  Betrieb  die  Frage
nach  der  Arbeitswilligkeit  und  der  körperlich  bedingten  Arbeitsmöglichkeit;  die
Ermüdungs-  und  Unlusterscheinungen  machen  bei  zu  lange  ausgedehnter  Arbeitszeit ­
  unter  Umständen  die  Vorteile  der  hohen  Leistungsmöglichkeiten  in  der  Zeiteinheit ­
  zunichte.  Zweckmäßige  Pauseneinteilung  und  bestimmte  Begrenzung  der
täglichen  Arbeitszeit  erwachsen  daraus  als  notwendige  Folgerungen,  denen  allerdings ­
  die  Erfordernisse  der  Betriebe  nicht  immer  ohne  weiteres  entsprechen.
Früher  war  man  einfach  der  Meinung,  daß  die  Arbeitsleistung  entsprechend
der  Arbeitszeit  stiege,  und  man  forderte  ohne  Rücksicht  auf  körperliche,  seelische
und  andere  Hemmungen  vielfach  Arbeitszeiten,  die  den  Angestellten  und  Arbeitern ­
  nur  wenig  Spielraum  für  ihre  persönlichen  und  familiären  Wünsche  ließen.
Sehr  häufig  war  natürlich  die  Arbeitszeit  dann  ein  reines  „Absitzen“,  sofern  die
Kontrolle  nur  einigermaßen  nachließ;  von  einer  vollen  Hingabe  der  Leistung
konnte  nur  in  seltenen  Fällen  die  Rede  sein,  vielfach  war  die  Arbeitszeit  reiner
Bereitschaftsdienst;  man  wartete  auf  Betätigung.  Dies  letztere  war  besonders
im  Einzelhandel  der  Fall,  wo  die  Käufer  je  nach  Belieben  von  morgens  früh  bis
spät  in  die  Nacht  hinein  zum  Kaufen  erscheinen  konnten  und  demgemäß  die  Verkäufer ­
  zur  Stelle  sein  mußten.  Selbst  Sonntags  waren  vielfach  die  Geschäfte  geöffnet.
In  Deutschland  sind  diese  Verhältnisse  seit  langem  gesetzgeberisch  geregelt,
was  nicht  nur  für  die  Angestellten,  sondern  auch  für  die  Betriebe  durch  Straffung
des  Arbeitsablaufs  vorteilhaft  ist.  In  den  Bürobetrieben  des  Großhandels  und  der
Industrie  lagen  im  allgemeinen  die  Verhältnisse  zwar  schon  immer  günstiger,
doch  waren  auch  hier  Arbeitszeiten  von  12  Stunden  und  darüber  und  Sonntagsdienst ­
  früher  nicht  selten.
Nach  einer  Erhebung  der  Beichskommission  für  Arbeiterstatistik  hatten  im  Jahre  1893
über  80%  der  Kaufmannsgehilfen  eine  Arbeitszeit  von  über  12  Stunden  täglich,  etwa  60%
eine  solche  über  13  Stunden  und  fast  45%  noch  eine  über  14  Stunden.  Schon  1903  stellte  eine
amtliche  Erhebung  über  die  Arbeitszeit  in  den  Kontoren  hingegen  fest,  daß  von  fast  70  000  Gehilfen ­
  in  13  700  Betrieben  16%  unter  8  Stunden  arbeiteten  und  nur  12%  mehr  als  10  Stunden;
fast  73  %  der  hier  erfaßten  Personen  hatten  also  schon  damals  eine  Arbeitszeit  von  8—10  (größtenteils ­
  8—9)  Stunden.  Etwa  zur  gleichen  Zeit  betrug  die  Höchstarbeitszeit  erwachsener
Fabrikarbeiterinnen  gesetzlich  noch  11  Stunden,  aber  es  hatten  doch  schon  etwas  über  die
Hälfte  der  Arbeiterinnen  Arbeitszeiten  unter  10  Stunden  am  Tag.
In  der  Folgezeit  wurden  durch  die  Gewerbeordnung  für  die  technischen  und
kaufmännischen  Betriebe  gewisse  Mindestforderungen  aufgestellt;  so  mußte  seit
1900  den  Angestellten  in  offenen  Verkaufsstellen  und  dem  kaufmännischen  Personal ­
  in  Handwerksläden  nach  Beendigung  der  täglichen  Arbeitszeit  eine  Ruhezeit ­
  von  mindestens  10  Stunden  und  mehr  (je  nach  der  Betriebsgröße  —  zwei  oder
mehr  Hilfskräfte  —  oder  der  Ortsgröße  —  über  20  000  Einwohner)  und  eine
Mittagspause  von  mindestens  1  %  Stunden  gewährt  werden,  was  täglich  11%  bis
12%  Stunden  Höchstarbeitszeit  bedeutete.  Vor  dem  Kriege  war  in  offenen  Verkaufsläden ­
  eine  Arbeitszeit  von  10  Stunden  noch  allgemein  üblich,  wenn  auch  in
einzelnen  Fällen  geringere  Zeiten  vorkamen.
        <pb n="82" />
        76

Die  Menschen  im  Betrieb.

Erst  durch  die  Gewerkschaften  und  den  Aufbau  der  Tarifverträge  wurde  nach
dem  Kriege  eine  scharfe  Senkung  erreicht,  die  ausging  von  der  Internationalen
Arbeitskonferenz  in  Washington  (1919),  die  durch  das  Internationale  Arbeitsamt
in  Genf  einberufen  wurde.  Diese  Konferenz  forderte  die  allgemeine  Einführung
des  Achtstundentages,  ohne  allerdings  damit  durchzudringen.  In  Deutschland
wurde  zwar  grundsätzlich  der  Achtstundentag  eingeführt,  aber  sowohl  die  Verordnung ­
  vom  21.  Dezember  1923  als  auch  das  Arbeitszeitgesetz  vom  14.  April  1927
ließen  wesentliche  Abweichungen  zu.  Durch  behördliche  Anordnung,  durch  Vereinbarung ­
  im  Tarifverträge  und  in  Notfällen  durch  einseitige  Bestimmung  des
Betriebsleiters  war  eine  Erhöhung  auf  10  Stunden  möglich;  bei  Notstandsarbeiten
und  bei  dringenden  Fällen  des  Gemeinwohls  kann  sogar  über  10  Stunden  hinausgegangen ­
  werden.  Eine  Verkürzung  für  gesundheitsgefährliche  Betriebe  und  eine
Erlaubnis  der  Sonntagsarbeit  —  die  im  übrigen  allgemein  verboten  wurde  —
für  gewisse  Betriebe  (Verkehr,  Gastwirtsgewerbe  u.  a.)  war  daneben  vorgesehen.
Beginn  und  Ende  der  Arbeitszeit  sowie  die  Pausen  sollten  durch  die  Arbeitsordnungen ­
  vereinbart  werden.
Wichtig  ist  in  diesem  Zusammenhang,  daß  nunmehr  die  Mehrarbeit  besonders
vergütet  werden  soll;  allerdings  sind  auch  hier  viele  Ausnahmen  vorgesehen,  so
bei  Arbeitsbereitschaft,  Bewachung,  Instandhaltung  oder  in  Saisonbetrieben,
wenn  sie  durch  später  verkürzte  Arbeitszeit  wieder  ausgeglichen  wird.
Als  Erfolg  dieser  gesetzlichen  Maßnahmen  konnte  im  Jahre  1929  eine  Umfrage  des  Deutschnationalen
  Handlungsgehilfenverbandes  bei  166  000  Mitgliedern  feststellen,  daß  nur  noch  7%
der  erfaßten  Personen  mehr  als  54  Stunden  wöchentlich  arbeiteten;  über  71  %  arbeiteten  unter
48  Stunden,  weitere  10%  zwischen  48  und  51  Stunden.  Dabei  wurde  allerdings  die  gelegentliche ­
  Mehrarbeit  nicht  erfaßt.  Besonders  aufschlußreich  war  die  Erfahrung,  daß  mit  steigendem ­
  Einkommen  der  Anteil  derer  wächst,  die  'unter  48  Stunden  arbeiten;  regelmäßig  lange
Arbeitszeiten  wurden  im  Kleinhandel  (hier  besonders  im  Drogen-,  Eisenwaren-  und  Lebensmittelhandel), ­
  im  Hotel-  und  Gastwirtsgewerbe  und  bei  den  Auskunfteien  festgestellt.  Besonders ­
  bei  den  einfachen  Tätigkeitsgruppen,  vor  allem  den  Verkäufern,  und  in  kleinen  Städten
lagen  die  Arbeitszeiten  noch  in  großem  Umfang  über  48  Stunden  wöchentlich;  in  Städten  mit
über  V 2  Million  Einwohnern  hatten  fast  80%  der  Kaufmannsgehilfen  den  Achtstundentag.  Von
den  zweiten  Verkäufern  arbeiteten  noch  30%  über  54  und  56%  über  51  Stunden,  von  den
zweiten  Dekorateuren  und  Filialleitern  etwa  25%  über  54  und  fast  die  Hälfte  über  51  Stunden.
Trotz  der  gesetzlich  vorgesehenen  Eegelung  einer  „angemessenen“  Bezahlung  der  Mehrarbeit
erhielten  über  80%  der  Überstunden  leistenden  Angestellten  überhaupt  keine  Vergütung,  bei
den  übrigen  war  die  Bezahlung  durchaus  ungenügend;  so  besonders  in  Ostpreußen.
Starke  gelegentliche  Mehrarbeit  wird  neben  dem  Einzelhandel  besonders  bei
den  Banken,  im  Verkehrsgewerbe  und  beim  Großhandel  gefordert.  Hier  wird
besonders  der  Einfluß  der  Tarifverträge  deutlich,  da  festgestellt  werden  konnte,
daß  beim  Bestehen  von  Tarifverträgen  immerhin  ein  Fünftel  der  Beteihgten  eine
Bezahlung  für  ihre  Überarbeit  erhielten,  dagegen  bei  den  tariflich  nicht  erfaßten
Kaufmannsgehilfen  nur  9%  für  die  geleistete  Mehrarbeit  entschädigt  wurden.
Da  es  sich  bei  der  Erhebungszeit  um  einen  Zeitraum  der  Hochkonjunktur  handelt,
werden  in  der  darauffolgenden  Krise  die  Verhältnisse  sich  sehr  verschlechtert
haben.
Zur  Frage  der  Arbeitszeit  gehört  endlich  auch  der  Urlaub,  den  der  kaufmännische ­
  Angestellte  erhält.  Die  Tatsache,  daß  gerade  die  kaufmännischen  Angestellten ­
  schon  frühzeitig  in  den  Genuß  des  Urlaubs  gekommen  sind,  der  später
in  den  Tarifverträgen  eine  allgemeine  Regelung  gefunden  hat,  diese  verhältnismäßig ­
  leichte  Regelung  des  Urlaubs  hängt  in  etwa  mit  der  Natur  der  kaufmännischen ­
  Arbeit  zusammen.  Dort,  wo  erfahrungsgemäß  mit  stillen  Zeiten  gerechnet
werden  kann,  ist  eine  vorübergehende  Stellvertretung  innerhalb  der  Nebenarbeiten
möglich.  Dazu  kommt,  daß  sich  gewisse  Buchhaltungs-  und  Abrechnungsarbeiten
auf  bestimmte  Termine  (Monatsende)  zusammendrängen  oder  auch  für  einige  Zeit
aufspeichern  lassen.  In  anderen  Fällen  stehen  Aushilfskräfte  (im  Warenhaus  etwa
        <pb n="83" />
        Das  Entgelt.

77

frühere  Angestellte)  zur  Verfügung,  wenn  es  sich  um  nicht  vorbereitbare  oder  aufschiebbare
  Arbeiten  (Verkauf)  handelt.  Endlich  kann  durch  Verlegung  der  Urlaubszeiten ­
  in  die  Wintermonate  ein  Ausgleich  in  den  Beurlaubungen  herbeigeführt
werden.  Die  organisatorische  Einfügung  des  Urlaubs  in  den  Betriebsablauf  bietet
also  hier  weniger  Schwierigkeiten  als  beispielsweise  bei  den  technischen  Angestellten ­
  und  den  Arbeitern.
Anhang:  Ausgehend  von  den  Überlegungen,  daß  der  Urlaub  nur  wenig  nützt,
wenn  er  nicht  fruchtbringend  und  erholend  für  Körper  und  Geist  angewendet
wird,  daß  ferner  nach  den  Anstrengungen  der  täglichen  Arbeit  die  Teilnahme  an
den  Genüssen  des  Lebens  und  den  Kulturerrungenschaften  der  Zeit  jedem  Volksgenossen ­
  ermöglicht  werden  müsse,  endlich  aber  besonders  von  der  Überzeugung,
daß  ohne  angemessene  Ruhe-  und  Erholungszeiten  weder  die  sachliche  Leistung
noch  die  innere  Zufriedenheit  der  Menschen  mit  ihrem  Dasein  auf  die  Dauer  erhöht ­
  oder  nur  aufrecht  erhalten  werden  könne,  wurde  kurz  nach  der  nationalen
Umwälzung  die  Gemeinschaft  „Kraft  durch  Freude“  im  Rahmen  der  Deutschen ­
  Arbeitsfront  gebildet.
Zu  Beginn  der  industriellen  Entwicklung  war  unter  dem  Einfluß  der  liberalen  Wirtschaftslehre ­
  ein  großer  Teil  der  Unternehmer  der  Ansicht,  daß  mit  der  Zahlung  des  Lohnes
die  zur  Verfügung  gestellte  Arbeitskraft  abgegolten  sei.  Zwar  wurde  vielfach  das  Verhältnis
zwischen  dem  Betriobsinhaber  und  seinen  Mitarbeitern  in  einer  Art  hausväterlicher  Fürsorge
gehalten;  doch  blieb  auch  bei  dieser  Form,  selbst  wenn  sie  nicht  nur  streng,  sondern  auch
wohlwollend  war,  für  den  eigenen  Willen  und  das  Familienleben  oft  nur  wenig  Raum.  Ganz
abgesehen  davon  gingen  im  Laufe  der  Entwicklung  zum  Großbetrieb  diese  immerhin  menschlichen ­
  —-  hin  und  wieder  auch  unmenschlichen  —  Beziehungen  verloren.  Allerdings  mußten
unter  dem  Druck  der  sozialen  Unruhe  sowohl  die  Betriebe  als  auch  der  Staat  nach  Mitteln
suchen,  um  der  steigenden  Unzufriedenheit  zu  begegnen.  Das  Ergebnis  waren  soziale  Maßnahmen, ­
  die  vielfach  erstaunlichen  Umfang  annahmen  und  erhebliche  Aufwendungen  seitens  der
Betriebe  —  mittelbar  und  unmittelbar  —  erforderten.  Sie  erreichten  jedoch  ihren  Zweck  nur
halb,  da  sie  einmal  im  wesentlichen  auf  die  Betriebe  sich  beschränkten  und  nur  in  Ausnahmefällen ­
  —  bei  besonderem  Bedürfnis  —  auch  auf  den  Kreis  der  Familie  zurüokgriffen  und  ferner,
was  fast  ebenso  wesentlich  war,  das  persönliche  Verhältnis  zwischen  Betriebsleitung  und  Mitarbeitern ­
  oft  so  gespannt  war,  daß  alle  Leistungen  der  Betriebe  nur  noch  mit  mehr  Mißtrauen
erwidert  wurden.  Erst  die  Überwindung  des  Klassenkampfes  und  die  mit  Macht  und  Erziehung
in  Angriff  genommene  Schaffung  einer  echten  Betriebsgemeinschaft  gaben  die  Möglichkeit,
die  vielfach  von  den  Unternehmern  schon  bisher  gemachten  Anstrengungen  mit  Aussicht  auf
Erfolg  zu  verstärken,  sie  einheitlich  und  zielvoll  zusammenzufassen  und  vor  allem  zu  erweitern.
Der  Grundgedanke  ist,  daß  durch  sinnvolle  Gestaltung  der  Freizeit  dem  Betriebe ­
  und  der  Gesamtwirtschaft  unmittelbar  und  mittelbar  Vorteile  in  der  Leistung ­
  entspringen  müssen  und  daß  gleichzeitig  den  Arbeitenden  aller  Stufen  ein
Mehr  an  Lebens-  und  Schaffensfreude  gegeben  und  ihr  Selbstvertrauen,  aber  auch
ihr  Ansehen  in  der  Volksgemeinschaft  gehoben  werden  könne.  So  werden  Vorstellungen ­
  guter  Theaterkunst  und  Musik,  Führungen  durch  Museen  und  Kunstausstellungen, ­
  Sportkurse,  Kleinkunst,  akrobatische  und  tänzerische  Vorführungen ­
  aller  Art  eingerichtet,  Lese-  und  Ausspracheabende  veranstaltet,  jede  Art
künstlerischer,  handwerklicher  und  spielerischer  Betätigung  gepflegt.  Besonderer
Wert  wird  auf  die  zweckentsprechende  Ausnutzung  der  Urlaubstage  gelegt,  der
einzelne  Mitarbeiter  soll  seinen  Urlaub  nicht  in  den  eigenen  vier  Wänden  verbringen, ­
  sondern  soll  andere  Gebiete  seines  Vaterlandes  und  Volksgenossen  aus
anderen  Stämmen  und  anderen  Berufszweigen  kennenlernen.  Zugleich  soll  durch
die  Überwindung  des  Standpunktes,  daß  Reisen  lediglich  das  Vorrecht  der  oberen
Schichten  sei,  das  Selbstvertrauen  und  die  Zufriedenheit  der  finanziell  schlechter
Gestellten  bestärkt  werden.
Unter  dem  Einfluß  der  von  der  Gemeinschaft  „Kraft  durch  Freude“  angeregten  gemeinsamen ­
  Ferienfahrten  ist  jetzt  mancherorts  eine  neue  Art  der  Urlaubsregelung  anzutreffen:  der
Betrieb  ruht  zeitweilig  ganz  oder  teilweise  —  nur  die  notwendigsten  Büro-  und  Unterhaltungsarbeiten ­
  werden  verrichtet  —  und  entläßt  im  übrigen  Alle  gleichzeitig  in  den  zu  einem  Teil
        <pb n="84" />
        78

Die  Menschen  im  Betrieb.

gemeinsamen  Urlaub.  Diese  Art  ist  natürlich  nicht  in  allen  Geschäftszweigen  durchführbar,
im  Handel  und  Verkehr  und  Bankwesen  wohl  am  wenigsten,  aber  auch  in  Betrieben  mit  durchgehendem ­
  Verfahrensbetrieb  nur  schwer  (Hochöfen,  Chemiebetriebe),  am  leichtesten  wohl  in
Fertigungsbetrieben,  die  auf  Lager  arbeiten  können  und  ihre  Handelsabteilung  weiter  laufen
lassen,  aber  auch  in  Betrieben  mit  mehreren  gleichartigen  Teilbetrieben,  von  denen  einer  oder
mehrere  abwechselnd  stillgelegt  werden  (Bergwerke  mit  mehreren  Schächten).  Mehrkosten
durch  Mehreinstellungen  würden  bei  dieser  Handhabung  weitgehend  in  Fortfall  kommen,  zum
Teil  durch  Ansammlung  der  Aufträge  und  bessere  Ausnutzung  der  Anlagen  sogar  betriebliche
Vorteile  sich  ermöglichen  lassen,  obwohl  natürlich  ein  großer  Teil  der  Kosten  weiterläuft.
Immerhin  wäre  es  durchaus  denkbar,  daß  durch  entsprechende  Einteilung  der  Arbeit  die  Mehrkosten ­
  des  Urlaubs  überhaupt  ausgeglichen  werden  könnten,  was  besonders  dann  der  Fall  sein
wird,  wenn  die  Betriebe  im  ganzen  nicht  voll  beschäftigt  sind.  Andererseits  sind  natürlich  die
gemeinsamen  Ferienfahrten  fast  nie  ohne  einen  Kostenzuschuß  der  Betriebe  durchzuführen;
darüber  hinaus  aber  werden  durch  Ausnutzung  der  Massenbeteiligung  erhebliche  Kostenvorteile ­
  möglich.  Die  zeitliche  Ansetzung  aller  gemeinsamen  Veranstaltungen,  vor  allem  der  Urlaubsfahrten, ­
  muß  daher  naturgemäß  auf  die  Bedürfnisse  der  einzelnen  Betriebe  Rücksicht
nehmen.  Jedenfalls  stellt  die  Durchführung  aller  dieser  Maßnahmen  an  die  Betriebsleitung
eine  ganze  Reihe  von  organisatorischen  und  wirtschaftlichen  Erwägungen.  Im  ganzen  aber
werden  vor  allem  die  mittelbaren  Vorteile  in  Gestalt  einer  besseren  Betriebsgemeinschaft  alle
organisatorischen  Störungen  und  Kosten  ühertreffen,  so  daß  die  Einrichtung  der  Gemeinschaft
„Kraft  durch  Freude“  —  über  alle  technischen  Schwierigkeiten  in  Einzeldingen  hinaus  —  als
wesentlicher  Beitrag  zur  Befriedung  und  Leistungssteigerung  der  Betriebe  anzusehen  ist.  Daß
natürlich  mehr  noch  die  geistige  und  körperliche  Kräftigung  der  Bevölkerung  ausschlaggebend ­
  ist,  soll  hier  nur  vermerkt  werden.
Mit  dem  einzelnen  Wirtsehaftsbetrieb  arbeitet  besonders  eng  zusammen  das  Amt  für
Schönheit  der  Arbeit.  Es  hat  die  Aufgabe,  den  Gedanken  des  hellen,  freundlichen  und  sauberen ­
  Arbeitsplatzes  bei  Betriebsführern  und  Gefolgsleuten  in  die  Tat  umzusetzen.  Die  Aufbringung ­
  der  Mittel  für  die  betrieblichen  Maßnahmen  ist  Sache  des  Unternehmers,  was  die
Arbeit  des  Amtes  natürlich  wesentlich  erschwert.  Abgesehen  von  der  Hebung  der  Zufriedenheit ­
  der  Gefolgschaft  kann  abseits  stehenden  Unternehmern  gegenüber  darauf  aufmerksam
gemacht  werden,  daß  bei  freundlichen,  hellen,  sauberen  und  bequemen  Arbeitsplätzen  die
Leistung,  Genauigkeit  und  Sauberkeit  der  Arbeit  steigt,  daß  ferner  ganz  andere  Möglichkeiten
der  Organisation  der  Arbeit  in  Frage  kommen.  Die  Aufwendungen  für  die  Verschönerung  des
Arbeitsplatzes  machen  sich  also  unmittelbar  durch  die  Hebung  des  Arbeitsertrages  bezahlt.
4.  Die  Höhe  der  Entgelte.  Uber  die  tatsächliche  Höhe  der  Entgelte  für  die
kaufmännischen  Mitarbeiter  sind  erst  in  der  Nachkriegszeit  Erhebungen  angestellt ­
  worden,  die  einen  einigermaßen  zutreffenden  Einblick  in  die  Verhältnisse
ermöglichen.
Vor  dem  Kriege  sind  mehrfach  Versuche  privater  und  öffentlicher  Stellen  gemacht  worden;
sie  blieben  jedoch  fast  immer  unvollkommen,  weil  der  Kreis  der  erfaßten  Personen  nicht  weit
genug  gezogen  wurde.  Bei  einer  Erhebung  des  Verbandes  Deutscher  Handlungsgehilfen  aus
dem  Jahre  1890,  der  etwa  1000  Fragebogen  an  Betriebe  verschickte,  ergab  sich,  daß  bei  freier
Station  als  geringstes  Gehalt  240  M  und  als  Durchschnittsgehalt  540  M  im  Jahr,  bei  nicht
freier  Station  720  M  und  1080  M  im  Jahr  in  Städten  bis  20  000  Einwohnern  die  Regel
bildete.  Auch  andere  Versuche  (etwa  1890),  aus  den  Listen  der  offenen  Stellen  hei  den  Verbänden, ­
  die  Gehaltsangebote  der  Arbeitgeber  enthielten,  Schlüsse  zu  ziehen,  kamen  zu  dem
Ergebnis,  daß  etwa  die  Ladenangestellten  je  nach  dem  Wirtschaftszweig  oder  den  Ortsverhältnissen ­
  bei  voller  Selbstbeköstigung  1000—1600  M  im  Jahre  erhielten.  Für  weibliche  Angestellte ­
  wurden  in  Berlin  in  den  Jahren  1893—1898  für  Verkäuferinnen  Gehälter  von  etwa
57—62  M,  für  Kontoristinnen  von  62—70  M  monatlich  ermittelt  (Schmollers  Jahrbuch  1899,
S.  199.).  In  Leipzig  betrug  im  Jahre  1899  das  Durchschnitts-Monatsgehalt  für  Verkäuferinnen ­
  sogar  nur  52,90  und  für  Buchhalterinnen  66,85  M  (Krause:  Soziale  Praxis,  1899).
Die  erste  größere  Fragebogenerhebung  von  Einzelpersonen,  die  1902  vom  Verein  Deutscher
Kaufleute  durohgeführt  wurde,  ermittelte  Jahresdurchschnittsgehälter  für  Buchhalter  von
1890  M  und  für  Verkäufer  von  1460  M  im  Jahr.  Zum  ersten  Male  wurde  hierbei  auch  die
Tatsache  der  Gehaltssteigerung  mit  dem  Lebensalter  zahlenmäßig  helegt:  von  einem  Durchschnittsalter ­
  um  20  Jahre  bis  zu  einem  Alter  von  40—49  Jahren  stiegen  die  Gehälter  der  Buchhalter ­
  von  920  auf  2440  M,  die  der  Verkäufer  von  790  auf  2660  M  im  Jahr.
Aus  dem  Jahre  1903  liegt  eine  erste  amtliche  Ermittlung  vor,  die  150  000  Personen  umfaßte ­
  und  aus  der  hervorgeht,  daß  im  Durchschnitt  an  diese  Personen  ein  Jahresgehalt  von
2064  M  gezahlt  wurde;  je  nach  dem  Lebensalter  staffelte  sich  das  Einkommen  von  1063  M
(14—20  Jahre)  bis  auf  2404  M  (45—50  Jahre).  Die  vom  Deutschnationalen  Handlungsgehilfen-Verband
  1908  durchgeführte  Erhebung,  die  sich  auf  etwa  33  000  Fragebogen  stützte.
        <pb n="85" />
        Das  Entgelt.

79

stellte  1710  M  fest;  das  1914  von  der  Reichsversicberungsanstalt  für  Angestellte  aus  über
1  Million  Versiohenmgskarten  ermittelte  durchschnittliche  Jahreseinkommen  betrug  dagegen
1940  M.
Die  Verschiedenartigkeit  der  Erhebungen  erschwert  eine  Beurteilung  der  Ziffern  ungemein. ­
  Sowohl  die  Unterschiede  im  Lebensalter  und  Familienstand,  als  auch  die  nach  Geschäftszweigen, ­
  Gebieten  (Großstadt—Land)  und  Tätigkeitsgruppen  müssen  Beachtung  finden.
Endlich  spielt  auch  die  Tatsache,  daß  bei  den  Erhebungen  der  Angestellten-Verbände  von
vornherein  eine  gewisse  Auswahl  schon  durch  die  Yerbandszugehörigkeit  und  die  Ausfüllung
der  Fragebogen  stattfindet,  eine  wichtige  Rolle.  Bei  den  einigermaßen  vergleichbaren  Altersklassen ­
  von  20—25  und  25—30  Jahren  der  zuletzt  genannten  drei  Erhebungen  von  1903,1908
und  1914  sind  die  Jahresdurohschnittsgehälter  annähernd  in  gleicher  Höhe  ermittelt  worden:
1470  M  in  der  Altersklasse  von  20—25  Jahren,  2000  M  in  der  Klasse  von  26—30  Jahren.
Aus  den  Ermittlungen  des  Deutschnationalen  Handlungsgehilfen-Verbandes  ging  weiter  hervor, ­
  daß  48%  der  erfaßten  Personen  bis  1500  M  und  75%  bis  2000  M  jährlich  verdienten.

Für  die  Nachkriegszeit  liegen  zunächst  nur  die  fortlaufenden  Veröffentlichungen ­
  der  Angestellten  Versicherung  und  der  Tarifstatistiken  vor,  die  jedoch  neben
den  kaufmännischen  auch  die  technischen  Angestellten  mit  umfassen.  Auch  hier
zeigt  die  erstere,  daß  über  60%  der  erfaßten  Angestellten  —  im  ganzen  1,9  Millionen ­
  von  den  etwa  3  Millionen  Personen  -—•  in  den  Klassen  bis  2400  RM  Jahresgehalt ­
  ihre  Beiträge  entrichteten;  auch  die  Tarifstatistiken  ergaben  etwa  das
gleiche  Bild.  Insgesamt  waren  jedoch  weder  nach  Alter  und  Familienstand,  noch
nach  den  örtlichen,  betrieblichen  und  durch  die  verschiedenartige  Tätigkeit  bedingten ­
  Verhältnisse  die  erhaltenen  Zahlen  sonderlich  aufschlußreich.  Nach  dem
Kriege  sind  ebenso  wie  bei  den  Löhnen  der  Arbeiter  die  Gehälter  der  Angestellten
zum  größten  Teil  durch  Tarifverträge  zwischen  den  Verbänden  der  Arbeitgeber
und  der  Angestellten  geregelt  worden.  Auch  diese  weisen  natürlich  zwischen  den
Gewerbegruppen  und  den  Vertragsgebieten  des  gleichen  Gewerbes  große  Unterschiede ­
  auf.

Für  das  Bankgewerbe  in  Berlin,  wo  die  höchsten  Sätze  gelten,  waren  folgende
Sätze  gültig;  (Siehe  nebenstehende  Tabelle.)
Für  verheiratete  Angestellte  Tarifliche  Monatsgehälter  männlicher,  lediger  kaufwaren ­
  die  Sätze  je  nach  der  Kin-  männischer  Angestellten  im  Bankgewerbe  von  Berlin
derzahl  höher;  für  Verheiratete  (Sonderklasse)  im  15.  Berufsjahr  (Endgehalt);

J  ahresdurchschü  i  tt

Gruppe

III

II

I

1929

414,70

338,00

261,25

1930

414,70

338,00

261,25

1931

389,85

317,70

246,50

April  1932

343,00

279,60

216,10

April  1934

343,00

279,60

216,10

mit  1  Kind  etwa  um  13%  (Gruppe
III),  16%  (Gruppe  II)  und  21%
(Gruppe  I).  Über  die  Festlegung
der  Gruppen  siehe  oben  S.  72.
Für  weibliche  Angestellte  sind
im  allgemeinen  niedrigere  Sätze
maßgebend,  die  jedoch  je  nach
der  Gewerbe-  oder  Tätigkeitsgruppe ­
  und  auch  örtlich  ein  verschiedenes ­
  Maß  der  Abweichung  zeigen.  So  sind  etwa  die  Gehälter  weiblicher
Bankangestellten  in  Berlin  in  den  Gruppen  I  und  II  um  5%  niedriger,  in  der
Gruppe  III  dagegen  gleich  hoch  wie  die  der  männlichen  Angestellten,  ein  Verhältnis, ­
  das  nach  Ortsgebieten  gleich  ist.  (Im  Einzelhandel  sind  die  weiblichen
Gehälter  in  Berlin  um  etwa  20%,  in  Breslau  dagegen  nur  um  etwa  11%  niedriger
als  die  ihrer  männlichen  Berufskameraden;  dagegen  liegen  die  Gehälter  der  gleichen ­
  Gruppen  der  Männer  in  Berlin  um  fast  14%,  in  Köln  sogar  um  fast  20%
höher  als  in  Breslau.)

Obwohl  wegen  der  verschiedenen  Einteilung  nach  Tätigkeitsgruppen  zwischen
den  einzelnen  Gewerbezweigen  ein  Vergleich  kaum  möglich  ist,  scheinen  doch  in
der  Textilindustrie,  im  Großhandel  und  in  der  Chemischen  Industrie  die  Gehälter
der  kaufmännischen  Angestellten  am  niedrigsten  zu  liegen.  Verhältnismäßig  hoch
        <pb n="86" />
        80

Die  Menschen  im  Betrieb.

sind  sie  im  Bank-  und  Bekleidungsgewerbe  in  allen  Tätigkeitsgruppen  und  im
Einzelhandel  bei  den  gehobenen  Tätigkeiten.
Sehr  aufschlußreich  ist  die  Erhebung,  welche  der  Deutschnationale  Handlungsgehilfen-Yerband
  in  den  Jahren  1929/31  durchführte,  und  die  166  000  kaufmännische ­
  Angestellte  umfaßte.  Das  Ergebnis  war  ein  Durchschnittsgehalt  einschließlich ­
  aller  monatlichen  Zuwendungen  von  260  RM  für  alle  erfaßten  Personen.
Es  wurden  dabei  vier  „ideale“  Tätigkeitsgruppen  gebildet,  deren  Gehälter  im
Durchschnitt  betrugen:

für  einfache  Tätigkeit  142  RM  monatlich
für  qualifizierte  Tätigkeit  227  „  „
für  selbständige  Tätigkeit  347  „  ,,
für  schwierig-verantwortliche  Tätigkeit  493  „  „

Sehr  klar  ergab  diese  Untersuchung  auch  die  Staffelung  nach  dem  Alter;  fast
20%  der  erfaßten  Angestellten  war  unter  20  Jahre  alt  und  bezog  ein  Gehalt  unter
132  RM  im  Monat  einschließlich  aller  Zuwendungen.  Erst  mit  46—50  Jahren  wird
das  Höchsteinkommen  von  422  RM  erreicht.  Von  den  einzelnen  Tätigkeitsgebieten ­
  werden  die  Buchhalter,  Korrespondenten,  Kalkulatoren,  Statistiker,  Lageristen ­
  und  die  Verkaufshilfspersonen  am  niedrigsten  bewertet,  also  im  großen
und  ganzen  die  Tätigkeit,  die  als  kaufmännische  Nebenarbeit  gekennzeichnet  wurde.
Etwa  die  Hälfte  aller  ersten  Expedienten,  Fakturisten,  Dekorateure,  ja  sogar  der
Rayonohefs  in  Warenhäusern,  60%  der  ersten  Lageristen  und  drei  Viertel  aller
ersten  Verkäufer  liegen  in  ihrem  Einkommen  noch  unter  der  Grenze  von  250  RM
im  Monat.  43%  aller  Angestellten  bezogen  bis  200  RM  im  Monat,  60%  bis  250  RM;
im  Großhandel  verdienen  sogar  65%,  im  Einzelhandel  sogar  78%  weniger  als
250  RM.  Dabei  hegen  im  Lebensmittel-  und  Exportgroßhandel,  im  Textil-,  Eisenund
  Lebensmittelkleinhandel,  im  Drogen-,  Buch-  und  Schreibwarenkleinhandel,
im  Tabakkleinhandel  und  in  den  Warenhäusern  die  Einkommensziffern  am  ungünstigsten. ­

Man  wird  bei  der  Beurteilung  dieser  Ziffern  nicht  vergessen  dürfen,  daß  sie
nicht  ohne  weiteres  als  maßgebend  für  die  Lage  der  einzelnen  Sparten  der  deutschen ­
  kaufmännischen  Angestelltenschaft  anzusehen  sind.  Nur  ganz  bestimmte
Kreise  gehörten  den  Verbänden  an;  vor  allem  die,  welche  auf  Grund  besonderer
Leistungen  oder  Beziehungen,  auf  Grund  hoher  Fähigkeiten  oder  Vorkenntnisse
sich  Vorteile  gegenüber  ihren  Berufsgenossen  verschafften  oder  zu  verschaffen
hoffen,  neigten  allgemein  den  Verbänden  wenig  zu.  Das  gilt  für  hochbezahlte
Kräfte  besonders;  das  Bild  der  Erhebung  wird  daher  zu  dunkel  gemalt  sein.
Immerhin  zeigt  ein  Vergleich  mit  den  Tarifen,  daß  allzu  große  Abweichungen
nicht  bestehen.  Insgesamt  ergibt  sich,  daß  für  einen  sehr  großen  Teil  der  kaufmännischen ­
  Angestellten,  besonders  der  unteren  Tätigkeits-  und  Altersgruppen,
die  gezahlten  Gehälter  unter  den  Einkünften  der  Arbeiter  liegen,  eine  Tatsache,
die  in  den  letzten  Jahren  eine  ganz  eigenartige  Problematik  der  Angestelltenschaft
herbeigeführt  hat.
Bei  den  Entgelten  ist  zu  unterscheiden:  die  Roh-  und  Reinbezüge  der  Angestellten ­
  sowie  die  Aufwendungen,  die  dem  Wirtschaflsbetrieb  entstehen.  Das
Roheinkommen  des  Angestellten  setzt  sich  zusammen:  aus  dem  Grundgehalt,  den
tariflichen  Zulagen  sowie  den  von  Fall  zu  Fall  vereinbarten  Leistungszulagen  (die
bis  zu  5%  der  tariflichen  Bezüge  gehen).  Von  diesem  Roheinkommen  gehen  die
gesetzlichen  Abzüge  (für  Steuern  und  Versicherungen)  ab:  das  Reineinkommen
der  Angestellten.  Der  Wirtschaftsbetrieb  hat  außer  dem  erwähnten  Entgelt  (Roheinkommen ­
  des  Angestellten)  noch  den  auf  ihn  entfallenden  Anteil  an  den  Sozialabgaben ­
  zu  tragen,  so  daß  sich  die  Gesamtaufwendungen  stellen  auf:  1.  das  vereinbarte ­
  Entgelt  (zuzüglich  aller  Nebenentgelte);  2.  den  eigenen  Anteil  des  Be ­
        <pb n="87" />
        triebes  an  den  Sozialabgaben  sowie  3.  die  Kosten  für  die  Abführung  der  Abzüge
an  die  öffentlichen  Kassen.
Aus  einer  Berechnung  der  oben  erwähnten  Erhebung  über  die  Einkommen  der  Bankangestellten ­
  geht  hervor,  daß  sich  der  Unterschied  zwischen  dem,  was  der  Angestellte  tatsächlich ­
  erhält  (Reineinkommen)  und  dem,  was  der  Betrieb  insgesamt  aufzuwenden  hat,  nicht  weniger ­
  als  29%  des  als  Durchschnitt  ermittelten  monatlichen  Reineinkommens  in  Höhe  von
242  RM  (nach  Abzug  des  13.  Monatsgehalts  nur  220  RM)  beträgt.  Den  letzteren  Betrag  erhält ­
  der  Angestellte  ausbezahlt,  wohingegen  dem  Bankbetrieb  insgesamt  311  RM  an  Aufwendungen ­
  im  Durchschnitt  erwächst.  Hierin  sind  die  Kosten  für  die  Einbehaltung  und  Abführung ­
  der  Abzüge  nicht  enthalten.
5.  Anhang:  Der  Lohn  des  Arbeiters.  Obwohl  im  Rahmen  dieses  Buches  mehr  die
kaufmännische  Seite  des  Wirtschaftsbetriebes  zur  Darstellung  kommt  und  die  Ausführungen
über  das  Entgelt  demnach  die  Bezahlung  der  kaufmännischen  Mitarbeiter  behandeln,  ist  es
doch  notwendig,  an  dieser  Stelle  einiges  über  die  Entlohnung  der  technischen  Mitarbeiter,
insbesondere  der  Handarbeiter,  zu  sagen.  Dies  ist  nicht  nur  deshalb  erforderlich,  weil  die
Arbeitslöhne  in  der  gesamten  Industrie  einen  oft  entscheidenden  Teil  der  Kosten  ausmachen,
sondern  vor  allem,  weil  die  Kenntnis  ihrer  verschiedenen  Arten  und  Formen  für  die  kaufmännische ­
  Leitung  im  Hinblick  auf  die  Art  der  Kostenzusammensetzung,  auf  das  Verhältnis  zur
Leistung  des  einzelnen  und  zur  Leistung  im  ganzen,  auf  die  Organisation  der  Abrechnung
und  damit  des  gesamten  Betriebes,  nicht  zuletzt  aber  auch  auf  die  Stimmung  und  damit  die
Leistungswilligkeit  der  Gefolgschaft  wichtig  ist.
Für  den  Wirtschaftsbetrieb  gilt  es,  die  Lohnform  zu  finden  und  anzuwenden,  die  jedem
einzelnen  die  Möglichkeit  und  den  Anreiz  zur  Hergabe  seiner  Höchstleistungsfähigkeit  gibt,
ohne  daß  körperliche  oder  seelische  Schäden  auftreten.  So  einfach  und  klar  jedoch  diese
Forderung  lautet,  so  schwierig  und  ungewiß  ist  ihre  Verwirklichung.  Zwar  ist  die  Arbeit  im
technischen  Betriebe,  die  hier  behandelt  wird,  vorwiegend  Arbeit  von  Hand  oder  an  einer
Maschine  und  als  solche  einer  genauen  (mengenmäßigen)  Leistungsmessung  weit  eher  zugänglich ­
  als  die  stark  geistig  untermischte  Tätigkeit  im  kaufmännischen  Betrieb,  insbesondere  die
hier  vorhandene  Grundarbeit.  Die  völlige  Trennung  von  Denk-  und  Handarbeit  im  Verfolg
der  Arbeitsteilung  ist  jedoch  bisher  keineswegs  gelungen  und  vor  allem  wohl  nur  in  sehr  unterschiedlichem ­
  Ausmaß  überhaupt  möglich,  so  daß  also  auch  zur  Ausführung  der  Handarbeit
mehr  oder  minder  große  Kenntnisse,  Erfahrungen  und  Überlegungen  notwendig  bleiben.
Abgesehen  aber  davon  stecken  im  Lohn  zu  viele  Bestimmungsgründe,  deren  rechnerische  Erfassung ­
  schwierig,  ja  teils  unmöglich  ist,  als  daß  eine  unmittelbare  Kopplung  mit  der  Leistung,
die  für  den  Betrieb  am  zweckmäßigsten  wäre,  durchgeführt  werden  könnte.
Die  Gründe  liegen  einmal  in  der  unterschiedlichen  Leistungsfähigkeit  des  Arbeitenden
selbst,  in  seiner  beruflichen  Ausbildung  (gelernt  ■—  ungelernt),  seinen  persönlichen  Verhältnissen ­
  (Geschlecht,  Alter,  Familienstand,  Kinderzahl),  seinen  Ansprüchen  im  Hinblick  auf  den
Lebensunterhalt  (Existenzminimum,  angemessene  Lebensweise),  seinem  mittel-  und  unmittelbaren ­
  Arbeitsaufwand  (Verbrauch  an  Nahrung,  Kleidung,  Nerven)  u.  a.  Sie  liegen  ferner  in
der  Art  der  Arbeit  begründet,  die  ganz  verschiedene  Grade  von  körperlicher  und  geistiger  Anstrengung, ­
  Geschicklichkeit  und  Aufmerksamkeit,  aber  auch  von  Opfern  an  Freizeit  (Nachtarbeit, ­
  Sonntagsdienst),  an  natürlicher  Lebensweise  (Bergbau,  Tunnelbau,  Wasserbau),  ja  sogar
an  Gefahr  für  Gesundheit  oder  Leben  erfordert.  Ferner  spielt  die  Güte  der  gelieferten  Arbeit
und  die  dazu  benötigte  Arbeitszeit,  nicht  zuletzt  aber  auch  der  erzielte  Geschäftserfolg  durch
die  Erzeugnisse  der  Arbeit,  der  letztlich  vom  Markt  bestimmt  wird,  eine  ausschlaggebende
Rolle.
Je  nach  der  stärkeren  Betonung  oder  Vernachlässigung  dieser  oder  ähnlicher  Bestimmungsgründe ­
  in  Verbindung  mit  dem  Bestreben  des  Betriebs,  Höchstleistungen  an  Menge,  Güte  und
Wert  zu  erzielen,  haben  sich  die  gebräuchlichen  Lohnformen  entwickelt;  die  wesentlichsten
sollen  im  folgenden  kurz  beschrieben  und  beurteilt  werden.
Alle  bestehenden  Lohnformen  gehen  letztlich  in  ihrer  Berechnung  auf  Leistung ­
  in  der  Zeiteinheit  zurück;  das  gilt  vom  sog.  Stücklohn  und  ebenso  von  den
reinen  Zeitlöhnen.  Während  jedoch  beim  Zeitlohn  nur  der  Lohnsatz  je  Zeiteinheit ­
  fest  ist,  und  die  in  dieser  Zeiteinheit  vollbrachte  Leistung  lediglich  durch  die
unterschiedliche  Höhe  des  Lohnsatzes  bewertet  wird,  wird  beim  Stücklohn  unmittelbar ­
  für  die  Leistung  in  der  Zeiteinheit  ein  fester  Geldbetrag  angesetzt,  so
daß  also  der  Lohnsatz  je  Zeiteinheit  nur  über  die  in  dieser  Zeit  vollbrachte  Leistung, ­
  die  Stückleistung,  zu  erkennen  ist.  Es  ist  klar,  daß  die  letztere  Art  der  Entlohnung, ­
  die  je  Stück,  nur  dann  anwendbar  ist,  wenn  die  für  die  Leistung  aufzuwendende ­
  Zeit  in  möglichst  festen  und  engen  Grenzen  ein  für  allemal  bestimmt
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  III.  6
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        82

Die  Menschen  im  Betrieb.

I

werden  kann.  Dazu  ist  ferner  notwendig,  daß  der  Arbeitsgang  selbst  oder  die
einzelnen  zu  verrichtenden  Arbeiten  nicht  nur  genau  bekannt,  sondern  auch  für
eine  gewisse,  längere  Zeit,  unverändert  bestehen  bleiben.
Daher  muß  der  Stücklohn  überall  da  versagen,  wo  die  Arbeiten  häufig  wechseln ­
  oder  die  Art  der  Ausführung  mehr  oder  minder  dem  Ausführenden  selbst
überlassen  bleibt,  weil  dann  entweder  die  Geldsätze  je  Stück  fortdauernd  verändert ­
  werden  müßten  oder  aber  die  Neben-  und  Einrichtungszeiten  —  die  der
festen  Bemessung  sehr  viel  schwerer  zugänglich  sind  —  zu  groß  würden.  Ebenso
muß  der  Stücklohn  dort  scheitern,  wo  die  Arbeitszeit  je  Stück  sehr  unterschiedlich
ist  durch  Umstände,  die  nicht  in  dem  Arbeitenden  begründet  liegen.  Das  hat
zu  einem  genauen  Studium  der  Arbeitsvorgänge  geführt,  das  heute  fast  zu  einer
eigenen  Wissenschaft  entwickelt  worden  und  in  Deutschland  im  „Reichsausschuß
für  Arbeitszeitermittlung“  (Refa)  zusammengefaßt  ist.  Erst  mit  einer  eingehenden ­
  Festlegung  der  Arbeitsvorgänge,  die  bis  zur  Beobachtung  einzelner  Handgriffe ­
  ging,  wurde  es  möglich,  den  für  diese  Arbeit  notwendigen  Aufwand  an  Zeit
festzustellen.  Der  Zeitnehmer  wurde  zu  einer  der  wichtigsten  Personen  in  der
Werkstatt.
Wesentlich  erleichtert  wird  die  Feststellung  der  Zeit  natürlich  dann,  wenn  die
Bearbeitung  der  einzelnen  Stücke  mittels  Maschinen  erfolgen  kann,  da  diese  Maschinen ­
  mit  je  nach  dem  Werkstoff  bestimmten  Umdrehungszahlen  und  Vorschubgeschwindigkeiten ­
  der  Werkzeuge  arbeiten.  Die  einfachen  mechanischen
Vorgänge,  wie  Bohren,  Stanzen,  Sägen,  Walzen,  sind  dabei  am  leichtesten  feststellbar, ­
  während  bei  Dreh-  und  Fräsmaschinen  infolge  der  vielfachen,  oft  verwickelten ­
  Möglichkeiten  verschiedener  Geschwindigkeiten  je  nach  der  Beschaffenheit ­
  der  Werkstücke  und  Werkzeuge  nach  Form  und  Werkstoff  die  Berechnung
(ein  Teilgebiet  der  sog.  technischen  Vorkalkulation)  wesentlich  schwieriger  ist.
Bei  Arbeiten  mit  nur  teilweiser  Maschinenverwendung  ist  eine  Rechnung  vielfach
nicht  mehr  möglich,  sondern  es  muß  nach  Schätzungen  auf  Grund  von  Erfahrungswerten ­
  die  Zeit  festgestellt  werden  (Schneiderei,  Tischlerei,  Schlosserei).
Doch  ist  dabei  zu  beachten,  daß  die  reine  Zeit  der  Maschinenarbeit  oft  nur
gering  ist  gegenüber  den  erforderlichen  Nebenzeiten,  z.  B.  der  Einrichtung  von
Werkzeug  und  Maschine,  der  etwa  noch  erforderlichen  Handarbeitszeit,  den  Griffzeiten ­
  und  sonstigen  Verlustzeiten  (etwa  zum  Schärfen  der  Werkzeuge  usw.).
Auch  muß  das  Verhältnis  zwischen  den  Vorarbeiten  für  die  Festlegung  des  Arbeitsgangs ­
  sowie  der  Zeitnahme  und  den  zu  fertigenden  Stückzahlen  lohnend  sein;
für  einzelne  oder  wenige  Stücke  sind  diese  teuren  Vorarbeiten  niemals  wirtschaftlich, ­
  da  es  dann  oft  billiger  ist,  diese  Vorarbeiten  zu  sparen,  selbst  wenn  die  Herstellung ­
  an  sich  dadurch  kostspieliger  bleiben  würde.  Daher  behilft  man  sich  in
solchen  Fällen  meist  mit  rohen  Schätzungen,  die  auf  der  Sammlung  von  Erfahrungswerten ­
  oder  dem  Vergleich  mit  früheren,  ähnlichen  Arbeiten  beruhen.  Selbst
bei  der  Reihen-  und  Massenfertigung  wird  die  Zeit  durchaus  nicht  immer  für  alle
Teilarbeiten  genau  festgestellt;  auch  hier  werden  nur  die  wichtigsten  oder  häufig
vorkommenden  Arbeiten  herausgegriffen  und  der  Rest  geschätzt.  Erst  bei  der
Fließfertigung  —  für  die  allerdings  die  Bedeutung  des  Stücklohns  abnimmt  —
ist  eine  bis  ins  einzelne  gehende  Untersuchung  sämtlicher  Arbeitsvorgänge  und
ihre  Festlegung  notwendig,  für  die  wiederum  der  gesamte  Fertigungsplan  vorliegen ­
  muß.  Oft  müssen  sogar  Bewegungsstudien  hinzukommen,  da  die  einzelnen
Arbeitstakte,  auf  welchen  die  fließende  Fertigung  beruht,  nur  schwer  aufeinander
abzustimmen  sind.
Obwohl  der  Stücklohn  an  sich  als  die  gerechteste  Art  der  Entlohnung  anzusehen ­
  ist,  da  er  eine  unmittelbare  Verkoppelung  der  Leistung  mit  dem  gezahlten ­
  Entgelt  darstellt,  zeigt  sich  also,  daß  seine  Durchführung  in  der  Praxis
        <pb n="89" />
        Das  Entgelt.

83

weder  allgemein  möglich  noch  einfach  ist.  Sehr  häufig  ist  die  Anwendung  des
reinen  Zeitlohns  nicht  nur  die  billigere  Art  der  Entlohnung,  sondern  sie  hat  auch
den  Vorteil,  daß  die  beim  Stücklohn  immer  notwendige  scharfe  Gütekontrolle
des  fertigen  Stückes  ganz  oder  doch  teilweise  in  Fortfall  kommen  kann.  Es  kommt
hinzu,  daß  vielfach  die  Arbeit  mehr  oder  minder  unabhängig  von  dem  Arbeitenden
seihst  vor  sich  geht  wie  z.  B.  in  Betrieben  mit  apparativer  oder  vollautomatischer
Fertigung,  wo  die  Arbeit  in  der  Wartung  und  Bedienung  der  Maschinen  und
Apparate  besteht.  In  der  Fließfertigung  wird  daher  die  Zahlung  von  Stücklöhnen
überflüssig,  ja  widersinnig,  da  der  Arbeitstakt  entweder  durch  die  Geschwindigkeit ­
  des  Bandes  zwangsläufig  geregelt  wird,  oder  aber  doch  die  Arbeitsgeschwindigkeit ­
  des  einzelnen  durch  die  Leistungen  der  Vor-  oder  Nachmänner  mitbestimmt ­
  ist.  Hier  ist  jedoch  wieder,  durch  die  Zusammenarbeit  bedingt,  eine  besonders ­
  gute  Auslese  der  Arbeiter  notwendig,  da  die  Gesamtleistung  von  der
Leistung  des  schlechtesten  Arbeiters  abhängt.  Nicht  der  Einzelanreiz  zur  Höchstleistung, ­
  sondern  die  gleichmäßige  allseitige  Höchstleistung  einer  zusammenarbeitenden ­
  Arbeitsgruppe  muß  hier  das  Ziel  sein.
Die  Koppelung  der  Leistung  mit  dem  Entgelt  ist  in  diesem  Falle  also  nur
durch  die  Festlegung  der  Lohnsumme  für  die  Leistung  der  ganzen  Gruppe  möglich: ­
  der  Gruppenlohn.  Dieser  wird  entweder  im  gleichen  Verhältnis  an  alle  Angehörige ­
  der  Gruppe  gezahlt  oder  aber  auf  Grund  der  Arbeitszeit  und  eines  Leistungskoeffizienten ­
  nach  der  Mischungsrechnung  ermittelt.  Neben  der  Fließfertigung ­
  sind  weite  Gebiete,  vor  allem  im  Bergbau  (Gedinge),  beim  Zusammenbau ­
  allgemein  (Hochbau,  Maschinenbau)  und  im  Transportwesen  dieser  Lohnart ­
  zugänglich.
Eine  Zusammenstellung  der  Vor-  und  Nachteile  der  Zeit-  und  Stücklöhne  ergibt,  daß
beim  Stücklohn  ein  dauernder  Anreiz  zur  Hergabe  hoher  Leistungen  und  damit  gewisse  Vereinfachungen ­
  der  Beaufsichtigung  während  der  Arbeit,  daneben  aber  auch  vereinfachte  Abrechnung ­
  erzielt  wird;  außerdem  ist  die  Vor-  und  Nachrechnung  der  Kosten  erleichtert,  wobei
man  sich  jedoch  darüber  klar  sein  muß,  daß  die  oben  geschilderten  Vorarbeiten,  die  oft
schwierig  und  zeitraubend  sind,  im  Grunde  nur  diese  Arbeiten  —  verfeinert  und  gewissenhafter ­
  —  vorwegnehmen.  Für  den  Betrieb  bedeuten  die  Stücklöhne  eine  sichere  Kenntnis  der
Lohnkosten,  daneben  auch  die  Abwälzung  gewisser  Risiken,  die  in  Leerarbeit,  Materialfehlern,
Werkzeugbruch  oder  Witterungseinflüssen  bestehen  können.  Gerade  diese  Tatsache  hat  sich
bald  als  schwerer  Nachteil  des  Stücklohns  herausgestellt,  da  ja  für  den  Arbeiter  diese  Risiken,
soweit  sie  von  ihm  nicht  verschuldet  waren,  ungerecht  und  untragbar  sind,  es  sei  denn,  daß
sie  in  der  Höhe  des  Stücklohns  berücksichtigt  sind,  was  wiederum  fast  unmöglich  ist;  aber
selbst  bei  einem  Verschulden  verbietet  die  Höhe  der  Schäden  oft  eine  Überwälzung  auf  die
Arbeiter.  Die  entscheidenden  Schwächen  der  Stüokentlohnung  liegen  einmal  in  der  Schwierigkeit ­
  der  richtigen  Festsetzung  und  ferner  in  dem  Anreiz,  aus  Gründen  der  Zeitersparnis  weniger
achtsam  bei  der  Bedienung  und  Wartung  der  Maschinen  und  Werkzeuge  und  weniger  sorgfältig
im  Hinblick  auf  die  Güteanforderungen  zu  sein;  auch  führt  leicht  ein  zeitweiliger  Arbeitsmangel ­
  zu  erhöhten  Unfallziffern,  weshalb  aus  allen  diesen  Gründen  bei  der  Arbeiterschaft  das
Schlagwort:  „Akkord  ist  Mord“  im  Umlauf  ist.
Bei  Arbeiten,  die  besondere  Anforderungen  an  die  Güte  des  Erzeugnisses  und  besondere
Sorgfalt  und  Gewissenhaftigkeit  der  Arbeitsweise  (Revisoren,  Fördermaschinisten  im  Bergbau)
erfordern  oder  die  hinsichtlich  des  zeitlichen  Umfangs  und  der  Güte  der  Ausführung  besonders
schwer  zu  übersehen  sind,  wird  heute  fast  ausnahmslos  der  Zeitlohn  angewendet.  Ebenso  werden ­
  auch  untergeordnete  Arbeiten,  deren  Beaufsichtigung  nur  geringe  Schwierigkeiten  bereitet,
fast  durchweg  im  Zeitlohn  (Stundenlohn,  Tagelohn)  ausgeführt.  Dabei  macht  sich  bei  der
Arbeiterschaft  mehr  und  mehr  das  Bestreben  geltend,  von  der  Stunden-  oder  Tagesentlohnung
zur  Wochen-  und  Monatsentlohnung  zu  kommen,  also  vom  Arbeiter  zum  Angestellten  zu
werden.  Hier  spielt  natürlich  vorwiegend  die  größere  Sicherheit  des  Arbeitsplatzes  mit,  da
mit  den  verlängerten  Lohnzahlungsfristen  sich  die  Kündigungsfristen  verlängern.  Jedoch
bringt  die  monatliche  Entlohnung  neben  einigen  Vorteilen  (Bezahlung  bei  kurzfristiger
Krankheit  o.  ä.)  auch  wesentliche  Nachteile  für  die  Arbeiter  (Schwierigkeit  der  Mehrarbeitsbezahlung ­
  und  der  Leistungsentlohnung)  und  ist  besonders  aber  für  den  Betrieb  nicht  allgemein ­
  durchführbar,  weil  die  Beschäftigungsschwankungen  eine  gewisse  Beweglichkeit  erfordern. ­
  (Die  Firma  Siemens  hat  vor  einiger  Zeit  den  Versuch  mit  einer  monatlichen  Lohnabrechnung, ­
  also  nicht  monatlicher  Entlohnung,  gemacht  —  aus  sozialpolitischen  Gründen
6*
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        84

Die  Menschen  im  Betrieb.

und  zur  Vermeidung  von  stoßweisen  Beanspruchungen  des  Marktes  durch  die  Löhnung
jeweils  am  Freitag  —,  der  jedoch  nach  kurzer  Zeit  wieder  aufgehoben  werden  mußte,  da
die  Neuregelung  sich  bei  der  Gefolgschaft  nicht  beliebt  machen  konnte.)
Die  Schwächen  des  Zeitlohns  sind  jedoch  unverkennbar:  Da  der  Zeitlohn  einen  festen  Lohn
je  Zeiteinheit  gewährleistet,  fehlt  jeder  natürliche  Anreiz  zur  Höchstleistung,  und  die  Betriebe
müssen  dazu  übergehen,  durch  Aufseher  und  Meister  die  Arbeitsleistung  überwachen  zu  lassen;
vielfach  werden  dann  nur  diese  Aufsichtspersonen  durch  besondere  Prämien  für  hohe  Leistungen ­
  ihrer  Gruppe  angespornt,  ein  Verfahren,  das  oft  unerquickliche  Folgen  für  die  Zusammenarbeit ­
  hat  und  von  der  Arbeiterschaft  —  im  wesentlichen  mit  Recht  —  immer  bekämpft ­
  worden  ist.
Um  die  Vorteile  des  Zeitlohns  mit  denen  des  Stücklohns  zu  verbinden,  ohne
die  Nachteile  beider  Lohnformen  zu  übernehmen,  sind  vor  allem  in  den  Vereinigten ­
  Staaten  eine  große  Zahl  von  Prämienlohnverfahren  in  Anwendung
gekommen;  ihre  Einführung  in  Europa  ist  jedoch  nur  zögernd  vorgenommen
worden;  lediglich  Lohnprämien  für  Qualitätsarbeit,  Materialersparnis  oder  Umsatz ­
  stehen  häufig  in  Anwendung,  doch  sind  sie  als  bloße  Zuwendungen  anzusehen.
Alle  Prämiensysteme  gehen  davon  aus,  daß  Mehrlohn  erst  gezahlt  wird,  wenn
eine  gewisse,  genau  festgesetzte  Zeit  für  die  Leistung  unterschritten  wird.  Da
im  allgemeinen  die  Grundzeit  der  Leistung  eines  durchschnittlichen  Arbeiters  entspricht, ­
  ist  ein  zwar  kleiner,  aber  psychologisch  wichtiger  Unterschied  darin  zu
erkennen,  daß  bei  den  eigentlichen  Prämiensystemen  die  Prämie  erst  bei  Unter  -
schreitung  der  Grundzeit  gezahlt  wird,  dagegen  bei  den  Bonussystemen  schon
bei  Erreichung  der  Grundzeit  oder  vorher.  Der  Bonus  kann  also  bei  durchschnittlicher ­
  Leistungsfähigkeit  erzielt  werden,  die  Prämie  nur  bei  überdurchschnittlicher. ­
  Die  Unterschiede  der  einzelnen  Systeme  bestehen  fast  durchweg  lediglich
darin,  daß  die  Prämie  in  einem  bestimmten  Verhältnis  zu  der  eingesparten  Arbeitszeit ­
  berechnet  wird.  Meist  fällt  die  Prämie  mit  der  eingesparten  Zeit,  was
bedeutet,  daß  nur  für  einen  gewissen  ersten  Teil  der  Zeiteinsparung  ein  hoher
Anreiz  besteht,  während  er  mit  weiteren  Ersparnissen  abnimmt;  der  Reiz  zu  übermäßigen ­
  Anstrengungen  mit  seinen  schädlichen  Folgen  für  Körper  und  Geist  des
Arbeiters  und  die  Betriebseinrichtungen,  sowie  für  die  Güte  der  Leistung,  soll
unterbunden  werden.  Bei  allen  Prämien-  und  Bonussystemen  spart  der  Betrieb
mit  besseren  Leistungen  nicht  nur  allgemeine  Unkosten,  sondern  auch  Lohnkosten.
Als  das  in  Hinsicht  auf  die  Berücksichtigung  aller  möglichen  Schwächen  und  Ungerechtigkeiten ­
  wohl  beste  Prämiensystem  ist  das  von  Bedaux  anzusprechen,  das  in  Amerika  in
größeren  Betrieben  mit  geregelter  Dauerarbeit  weit  verbreitet  ist  und  sich  gut  bewährt  hat.
Es  geht  aus  von  besonders  sorgfältigen  Zeitstudien  und  Zuschlägen  für  Anstrengung  und
Ausführungsgesohwindigkeit,  Zuschuß  für  unverschuldete  schlechte  Platzausnützung,  Bezahlung ­
  von  Zeitverlusten,  die  besonders  belegt  werden  müssen  und  Gewährung  eines  festen
Mindeststundensatzes.  Außerdem  wird  die  Güte  des  Arbeitsverfahrens  und  des  Arbeitsplatzes
dauernd  überprüft  und  —  falls  unverschuldet  der  Arbeiter  den  Durchschnitt  nicht  erreichen
kann  —  dem  Stundenlohn  ein  Methodenzuschuß  zugeschlagen.
Da  die  Ergebnisse  der  Arbeit,  die  Bedaux  auf  I  B,  d.i.  die  minütliche  Arbeitsmenge,
bezieht,  24  Stunden  nach  der  Abrechnung  für  jeden  einzelnen  in  der  Werkstatt  ausgehängt
werden,  kommt  sowohl  der  verschuldete  als  auch  der  unverschuldete  Minderverdienst  dauernd
zum  Vorschein,  was  für  Arbeiter  und  Betrieb  ein  Anreiz  zur  Abhilfe  ist.  Die  Mehrleistungsprämien ­
  werden  nur  zu  75%  an  die  Arbeiter  ausgezahlt  und  zu  25%  als  Anteil  am  Prämienverdienst ­
  der  Arbeiter  dem  Aufsiohts-  und  Hilfspersonal  zugeführt.
Aus  diesem  System,  das  sich  bemüht,  möglichst  allen  gerecht  zu  werden,  sind
die  Schwierigkeiten  und  Kosten  einer  angemessenen  Lohnfestsetzung  deutlich  zu
erkennen.  Die  bisher  beschriebenen  Verfahren  glauben  in  einer  Verkoppelung
zwischen  Leistung  und  Entgelt  die  gerechteste  Art  der  Entlohnung  gefunden  zu
haben.  Die  vielfachen  Bestimmungsgründe  des  Lohns,  die  im  Anfang  dieses  Abschnittes ­
  angeführt  wurden  (z.  B.  Alter,  Geschlecht,  Familienstand,  Gefahr,  Gesundheitssohädigung,
  Existenzminimum  u.  a.  m.)  ergeben  jedoch,  daß  eine  bloße
Leistungs-Entgelt-Koppelung  keineswegs  immer  die  gerechteste  Art  des  Lohnes
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        Die  Menschenführung  im  Betrieb  (Betriebliche  Personalpolitik).

85

darstellt.  Zwar  sind  bei  den  vorbesprochenen  Verfahren  durch  die  Einführung
von  Einflüssen  je  nach  diesen  Bestimmungsgründen  (z.  B.  „Zeitfaktor“  bei  Stückund
  Prämienlohn)  Ausgleichungen  möglich;  doch  wird  durch  sie  das  Ziel  des  gerechten ­
  Lohnes  nur  unvollkommen  erreicht,  da  besonders  das  wirtschaftliche
Ergebnis  der  Arbeit  nur  schwierig  —  weder  im  positiven  noch  im  negativen
Sinne  —  berücksichtigt  werden  kann.
Die  sog.  Gewinnbeteiligungssysteme  kranken  einmal  an  ihrer  geringen
Höhe  des  Gewinns  für  den  einzelnen,  an  ihrer  zu  langfristigen  Auszahlung  (und
damit  dem  geringen  Leistungsanreiz),  an  der  Möglichkeit  von  Verlusten  trotz  guter
Arbeit,  an  den  Meinungsverschiedenheiten  über  die  Gewinnfestsetzung  an  sich
und  der  angemessenen  Beteiligung  der  einzelnen  Betriebsangehörigen  u.  a.  Eine
Gewinnbeteiligung  hat,  abgesehen  von  besonders  gelagerten  Ausnahmefällen,  nur
für  die  Personen  einen  Sinn,  die  an  der  Entstehung  des  Gewinns  maßgeblich  beteiligt ­
  sind.  Auf  Grund  monatlicher  Erfolgsrechnungen  sind  ferner  für  Betriebsleiter ­
  und  Meister  Zahlungen  von  sog.  Betriebstantiemen  möglich  (ihre  Feststellung ­
  ist  nicht  einfach  und  durchaus  nicht  immer  gerecht).  Die  vielfachen  Versuche ­
  einer  unmittelbaren  Beteiligung  durch  Arbeiteraktien,  Genußscheine,  Verselbständigung ­
  der  Fabrikation  insgesamt  oder  einzelner  Teile  (autonome  Fabrik, ­
  Bata),  Übertragung  des  Unternehmens  an  eine  Stiftung  (Zeiß)  u.  a.  haben
immer  wieder  die  fast  unüberwindlichen  Schwierigkeiten  einer  gerechten  Entlohnung ­
  gezeigt.  Nur  nach  eingehender  Untersuchung  von  Fall  zu  Fall  wird  eine
gerechte  Entlohnung  gefunden  werden  können,  wobei  dem  Prämienverfahren  bei
genau  bekanntenArbeitsmethoden,  dem  Zeitlohn  mit  besonderen,  fallweisen  Lohnprämien ­
  —  trotz  vieler  Schwächen  —  bei  allen  anderen  Arbeiten  der  Vorzug  zu
geben  wäre.  Etwas  anderes  ist  es  mit  der  allgemeinen  Gewinnbeteiligung,  indem
sämtlichen  Arbeitern  und  Angestellten  nach  der  Höhe  des  sich  ergebenden  Jahresgewinns ­
  Sonderbeträge  ihrem  Lohn  und  Gehalt  zugeschlagen  werden.
IV.  Die  Menschenliihrung  im  Betrieb  (Betriebliche  Personalpolitik).
1.  Wesen  und  Bedeutung.  Das  Ziel  der  Menschenführung  im  Betrieb  besteht
darin,  die  zur  Durchführung  des  Betriebszwecks  erforderlichen  Menschen  in  eine
möglichst  gute  Übereinstimmung  mit  den  zu  leistenden  Aufgaben  zu  bringen  und
zu  erhalten.  Das  bedeutet,  daß  für  jede  einzelne  Tätigkeit  der  richtige  Mensch
gefunden,  herangezogen  und  vorgebildet  werden  muß,  daß  ferner  die  Hergabe  der
Arbeitskraft,  die  persönliche  Arbeitswilligkeit  jedes  einzelnen  nicht  nur  erkannt
und  ausgewertet,  sondern  ebenso  im  fortlaufenden  Betrieb  gepflegt  und  erhalten
werden  muß,  daß  endlich  die  körperliche  Leistungsfähigkeit  im  günstigsten  Verhältnis ­
  ausgenutzt  und  vor  Gefahren  geschützt  werden  soll  und  zuletzt  die  Zusammenarbeit ­
  der  Menschen  untereinander  reibungslos  und  auf  die  Dauer  befriedigend ­
  für  alle  Teile  vor  sich  gehen  muß.
Um  diese  Ziele  restlos  erreichen  zu  können,  wäre  in  erster  Linie  die  Kenntnis  der  den
einzelnen  Mitarbeitern  vorschwebenden  Lebenswünsche  notwendig,  um  dann  zu  versuchen,  die
Erreichung  dieser  persönlichen  Wünsche  und  Zielsetzungen  mit  den  Zwecken  des  Betriebes  zu
verbinden.  Es  leuchtet  wohl  ohne  weiteres  ein,  daß,  je  größer  die  Betriebe  geworden  sind,  die
Annäherung  an  dieses  Wunschbild  um  so  schwieriger  und  aussichtsloser  wurde.  Im  Kleinbetrieb ­
  ist  es  eher  möglich,  daß  Einzelwünsche  mit  dem  Betriebszweck  in  Übereinstimmung
gebracht  werden  können,  zumal  der  einzelne,  der  die  Möglichkeit  oder  Unmöglichkeit  der
Erfüllung  besser  übersehen  kann,  leichter  geneigt  ist,  auch  seine  Wünsche  den  harten  Notwendigkeiten ­
  des  Betriebsablaufs  anzupassen  oder  unterzuordnen.  Mit  der  räumlichen  und
sachlichen  Vergrößerung  jedoch  wird  es  dem  Einzelnen  unmöglich,  die  Zusammenhänge  des
Ganzen  zu  erkennen  und  den  Sinn  oder  Unsinn  der  einzelnen  Maßnahmen  oder  Gegebenheiten
zu  beurteilen.  Andererseits  fordert  auch  der  Großbetrieb  in  seinen  mannigfachen  und  bis  ins
kleinste  gehenden  organisatorischen  und  arbeitstechnischen  Vorschriften  eine  so  unbedingte
und  genaue  Unterordnung,  wie  sie  im  Kleinbetrieb  nicht  notwendig  vorhanden  zu  sein  braucht.
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Die  Menschen  im  Betrieb.

Nur  in  einem  Betriebe,  in  dem  jeder  Mitarbeiter  jede  Handlung  und  jede  Maßnahme ­
  mehr  oder  minder  begreifen  kann,  wo  er  nicht  erst  verwickelte  Verstandesanstrengungen ­
  zu  machen  braucht,  sondern  schon  mit  Auge,  Ohr  und  Gefühl  Ursachen ­
  und  Auswirkungen  erkennt,  nur  in  solchen  Betrieben  ist  Raum  für  ein
patriarchalisches,  hausväterliches  Verhältnis  zwischen  dem  ,,Alten“  und  seinen
Leuten.  Nur  dort  ist  das  Gefühl  der  gemeinsamen  Tätigkeit  noch  stark  genug,
um  eine  wirkliche  Arbeitsgemeinschaft  zu  bilden  und  ihren  Nutzen,  aber  auch
ihren  Zwang  anzuerkennen  und  zu  bejahen;  zudem  läßt  auch  der  enge  Verkehr
mit  der  Kundschaft  leicht  Einblicke  zu  in  die  Opfer  und  Anstrengungen,  welche
gegen  den  Erlös  zu  leisten  sind.
Dieser  unmittelbare  Überblick  geht  den  einzelnen  Mitarbeitern  mit  der  Größe
der  Betriebe  verloren.  Anordnungen  und  Verhaltungsmaßregeln,  vielfach  aus  Erfahrungen ­
  an  anderen  Stellen,  aus  gesetzlichen  Vorschriften,  aus  technischen,  organisatorischen ­
  oder  kaufmännischen  Notwendigkeiten  erwachsen,  erscheinen
dem  einzelnen  sinnlos  oder  überflüssig  und  rufen  Mißmut  und  Verärgerung  hervor. ­
  Die  geforderten  Leistungen  erscheinen  ihm  im  Vergleich  zum  Entgelt  zu
gering,  da  er  eine  große  Anzahl  von  Personen  im  Betrieb  sieht,  deren  Tätigkeit
ihm  nicht  einleuchtet,  die  ihm  als  Schmarotzer  Vorkommen,  welche  von  seiner
Hände  Eleiß  leben.  Die  verfeinerte,  auf  vielen  Vordrucken,  Schreibereien  und
Anordnungen  beruhende  Betriebsorganisation  bleibt  ihm  unverständlich  und  die
in  ihrem  Rahmen  tätig  werdenden  Menschen  sind  ihm  lästig.  Seine  Wünsche,
seine  Forderungen,  seine  Anregungen  versickern  auf  dem  Wege  zu  den  maßgebenden ­
  Stellen  oder  bleiben  liegen,  bis  sie  wertlos  oder  überholt  sind.  So  entstehen
Mißmut  und  Ärger  über  seine  Lage,  die  oft  genug  den  Anstoß  zum  Wechsel  der
Arbeitsstätte,  meist  aber  zu  einem  passiven  Widerstand,  zur  Arbeitsunlust,  zur
Vorenthaltung  seiner  vollen  Leistungsfähigkeit  führen.
Neben  diesen  mehr  gefühlsbetonten,  ideologischen  Ursachen  und  Gründen
einer  bewußten  Personalpolitik  im  Großbetrieb  sind  jedoch  noch  sachliche  Tatbestände ­
  zu  beachten,  die  ebenso  stark  mitsprechen.  Die  aus  organisatorischen
Erwägungen  erforderliche  Aufgabengliederung  und  Ordnung  machen  eine  sehr  viel
genauere  Auslese  der  Personen  nötig,  eine  Auslese,  die  nicht  immer  nur  davon  ausgehen ­
  darf,  j  eweils  die  Höchstleistungsfähigen  für  die  bestimmten  Aufgaben  herauszufinden ­
  oder  heranzubilden,  sondern  die  mehr  und  mehr,  schon  aus  Gründen  der
Wirtschaftlichkeit,  dazu  übergehen  muß,  die  Aufgaben  den  vorhandenen  Menschen ­
  anzupassen.  In  kleineren  Betrieben,  wo  die  Gliederung  der  Aufgaben  nicht
so  weit  fortgeschritten  ist,  ist  die  Art  der  zu  erledigenden  Arbeiten  schon  durch  die
verschiedenen  Aufgaben  noch  sehr  unterschiedlich  nach  der  notwendigen  Geschicklichkeit ­
  und  Erfahrung;  hier  wird  fast  von  selbst  sich  eine  Zuteilung  der
Arbeit  nach  dem  vorhandenen  Personal  ermöglichen  lassen.
Die  weitgehende  Aufgabengliederung  und  -Stückelung  im  Großbetrieb  erschwert ­
  jedoch  diese  Zuteilung.  Nur  wenige  Menschen  sind  es,  die  noch  zu  überlegen ­
  brauchen;  eine  große  Anzahl  verrichtet  kleine  Teilaufgaben,  deren  Erledigung ­
  zumeist  bis  ins  kleinste  vorgeschrieben  ist,  so  daß  also  eine  sehr  kurze
Anlernzeit  und  geringe  Kenntnis  und  Erfahrung  vielfach  genügen,  um  sie  im
Sinne  des  Betriebsganzen  ausführen  zu  können.  Daneben  sind  schwierigere,  verantwortungsvollere ­
  Aufgaben  geblieben,  für  die  die  Auswahl  des  Ausführenden
besonders  vorsichtig  sein  muß.  So  ergibt  sich,  daß  leicht  zu  viel  oder  zu  wenig
verlangt  werden  kann,  daß  vor  allem  die  Leistung  sich  mehr  auf  die  Menge
verlagert,  die  natürlich  in  vorgesehener  Güte  geliefert  werden  muß,  aber  in
den  wenigsten  Fällen  —  die  immer  auszumerzen  versucht  werden  —  noch
Überlegungen  des  Ausführenden  selbst  zulassen.  Den  rechten  Mann  an  den
rechten  Platz  zu  stellen,  wo  seine  Leistungsfähigkeit  weder  zu  sehr  angespannt
        <pb n="93" />
        Die  Menschenführung  im  Betrieb  (Betriebliche  Personalpolitik).  87

wird,  noch  unausgenutzt  bleibt,  ist  in  den  Großbetrieben  immer  schwieriger
geworden.
Zwar  hängen  alle  diese  Fragen  der  betrieblichen  Menschenführung  aufs  engste  mit  der
Betriebsorganisation  zusammen;  ja,  es  könnte  scheinen,  als  ob  nur  der  Organisator  allein  zur
befriedigenden  Lösung  imstande  wäre.  Die  besondere  Sorgfalt  und  Aufmerksamkeit,  die  dem
Menschen  im  Betriebe  gebührt  und  die  vielfachen  physiologischen,  psychologischen  und  charakterologischen
  Kenntnisse,  vor  allem  aber  das  notwendige  Gereohtigkeits-  und  Anstandsgefühl, ­
  das  bei  der  Menschenbehandlung  mitsprechen  muß,  rechtfertigen  es  jedoch,  daß  besondere ­
  Stellen  im  Betriebe  sich  mit  dieser  Menschenführung  befassen.  Und  sie  rechtfertigen
auch,  daß  ein  besonderer  Abschnitt  dieses  Buches  diesen  Fragen  gewidmet  wird.  Die  notwendige ­
  enge  Zusammenarbeit  zwischen  dem  Organisator  und  dem  Personalleiter,  die  bei  der
Behandlung  der  Betriebsorganisation  noch  näher  erläutert  werden  wird,  darf  jedoch  niemals
fehlen,  da  nur  durch  die  Berücksichtigung  der  menschlichen  Eigenarten  oder  auch  Unarten
bei  der  Organisation  des  Betriebes  und  der  Erreichung  des  wirtschaftlichen  Betriebsziels
letztlich  eine  folgerichtige  und  gleichzeitig  menschlich  befriedigende  Durchführung  auf  die
Dauer  möglich  ist.
Im  folgenden  sollen  die  einzelnen  Maßnahmen  kurz  angeführt  werden,  welche  im  Verfolg
der  Mensohenführung  zur  Anwendung  kommen.  Dabei  soll  unterschieden  werden  die  Personalverwaltung, ­
  als  welche  die  mehr  aus  vertraglichen  und  gesetzlichen  Vorschriften  erwachsenden
oder  aus  den  arbeitstechnischen  Gegebenheiten  notwendigen  Maßnahmen  angesehen  werden,
und  die  Personalpflege,  welche  die  freiwilligen  Einrichtungen  und  Handlungen  zusammenfaßt:
landläufig  bekannt  als  betriebliche  Sozialpolitik.
2.  Die  Maßnahmen.  Als  wesentlichste  Maßnahme  aller  Personalpolitik  ist  zunächst ­
  die  Auswahl  und  die  Heranbildung  der  im  Betrieb  zu  beschäftigenden
Menschen  zu  betrachten.  An  erster  Stelle  steht  dabei  das  Lehrlingswesen  und  es
scheint  angebracht,  über  dessen  Entwicklung  etwas  eingehender  zu  sprechen  (wobei ­
  die  Einzelheiten  der  Auswahl  unter  C  behandelt  werden).
Von  der  sachlichen  Eignung  und  dem  Geist  der  Mitarbeiter  hängt  nicht  nur  in  hohem
Maße  der  Erfolg  und  der  reibungslose  Betriebsablauf  ab,  sondern  auch  das  Gedeihen  oder
Mißlingen  eines  guten  Einvernehmens  und  das  Ausmaß  der  personalpolitischen  Maßnahmen
überhaupt.  In  früherer  Zeit,  als  noch  der  patriarchalische  Kaufmannsbetrieb  vorherrschte,
sollte  der  aufgenomraene  Lehrling  das  Ganze  der  Handlung  erlernen;  er  fand  dabei  Aufnahme ­
  in  der  Familie  des  Lehrherrn  und  mußte  in  den  meisten  Fällen  ein  Lehrgeld  zahlen.
Dafür  übernahm  der  Prinzipal  die  Pflicht,  ihn  anzulernen  und  mit  allen  geschäftlichen
Verhältnissen  vertraut  zu  machen,  so  daß  nach  der  entsprechenden  Lehrzeit  aus  dem  Stift
der  Handlungsgehilfe  geworden  war.  Diese  Art  der  Beschaffung  der  Mitarbeiter  durch
Anlemung  von  Jugend  auf  ist  in  vieler  Hinsicht  der  beste  und  auch  allgemein  übliche  Weg,
obwohl  natürlich  dabei  die  Gefahr  besteht,  daß  bei  Beendigung  der  Lehre  der  Lehrling  in  ein
anderes  Geschäft  eintritt  und  den  anlernenden  Betrieb  um  die  Früchte  seiner  Mühen  bringt.
So  unvermeidlich  und  verständlich  diese  Handlungsweise  der  jungen  Gehilfen  sein  mag,  der
einzelne  Wirtschaftsbetrieb  versucht  durch  Verlängerung  der  Lehrzeit  diesen  Zeitpunkt  nach
Möglichkeit  hinauszuschieben.
Früher  war  der  aufgenommene  Lehrling  vielfach  der  Sohn  eines  Geschäftsfreundes,  der,
nachdem  er  ausgelernt  und  noch  in  mehreren  anderen  Handlungen  an  verschiedenen  Orten
gearbeitet  hatte,  selbst  ein  Geschäft  auf  machte  oder  übernahm.  Da  diese  Aufnahme  von
Söhnen  der  Kaufleute  in  die  Lehre  zwar  eine  gegenseitige  war,  andererseits  aber  die  Einstellung
eines  Lehrlings,  der  völlig  außerhalb  des  kaufmännischen  Berufes  stand,  als  Ausnahme  galt,
war  es  klar,  daß  mit  der  Vergrößerung  der  Betriebe  und  der  Ausweitung  aller  kaufmännischen
Tätigkeiten  diese  Art  der  Nachwuchsbildung  nicht  mehr  genügte.  Unter  dem  Druck  der  veränderten ­
  Verhältnisse  hat  sich  auch  das  kaufmännische  Lehrlingswesen  gewandelt;  mehr  und
mehr  mußte  der  Kreis  der  Personen,  die  als  Lehrlinge  in  Frage  kamen,  erweitert  werden;  die
Lehrzeit,  die  früher  7—5  Jahre  gedauert  hatte,  wurde  ermäßigt  auf  3  Jahre;  das  Lehrgeld
kam  größtenteils  in  Fortfall.  Ja,  es  gilt  heute  bereits  fast  als  unsittlich,  ein  Lehrgeld  zu
verlangen.
Die  Häufung  der  mechanischen  und  untergeordneten  Tätigkeiten  in  den  Großbetrieben,
die  ohne  weiteres  von  jugendlichen  und  schnell  angelernten  Hilfskräften  verrichtet  werden
können,  führte  im  Verein  mit  der  sehr  geringen  Bezahlung  oder  der  sogar  völlig  unentgeltlichen
Arbeitsleistung  schon  bald  zu  einer  Art  Lehrlingszüchterei.  Der  zunehmende  Wettbewerb  und
die  Notwendigkeit,  schärfer  zu  rechnen,  unterstützte  diese  Neigung  der  Wirtschaftsbetriebe.
Sie  greift  jedoch  vorwiegend  bei  den  Kleinbetrieben  Platz,  da  im  Großbetrieb  durch  die  starke
Abteilungs-  und  Arbeitsgliederung  bald  andere  Schwierigkeiten  auftauohten.  Die  Ausbildung
der  Lehrlinge  wurde  unzulänglich,  da  ihnen  in  der  Kürze  der  Zeit  das  Ganze  des  Geschäfts
        <pb n="94" />
        88

Die  Menschen  im  Betrieb.

nicht  mehr  gezeigt  werden  konnte,  ihnen  viele  Abteilungen  nicht  bekannt  wurden  und  außerdem ­
  dem  Chef  des  Hauses,  dem  Direktor,  oft  die  Zeit,  aber  auch  die  Lust  fehlte,  sich  den
Lehrlingen  persönlich  zu  widmen,  obwohl  ihn  nach  wie  vor  die  vertragliche  und  gesetzliche
Regelung  dazu  verpflichtet.
Vielfach  verzichteten  daher,  um  allen  Mißhelligkeiten  aus  dem  Wege  zu  gehen,  die  großen
Unternehmungen  völlig  darauf,  eigene  Lehrlinge  einzustellen.  Doch  ist  diese  Möglichkeit
natürlich  nur  solange  gegeben,  als  aus  Kleinbetrieben  genügend  Nachwuchs  zur  Verfügung
gestellt  werden  kann.  Abgesehen  aber  davon,  daß  in  vielen  Geschäftszweigen  die  Zahl  dieser
Kleinbetriebe  nicht  mehr  ausreichte,  um  diese  Aufgabe  zu  erfüllen,  war  auch  die  Ausbildung
dort  nur  mangelhaft.  Die  Erfordernisse  des  Großbetriebs  sind  meist  völlig  anderer  Art,  so  daß
selbst  die  beste  Anlemung  im  Klein-  und  Mittelbetrieb  keinen  Ersatz  bietet  für  die  Ausbildung
im  Großbetrieb  selbst.
Andererseits  aber  ist  die  Frage  der  Ausbildung  im  Großbetrieb  —  wie  schon  oben  bemerkt
wurde  —  nicht  einfach.  Die  alte  Lehre,  die  mehr  auf  dem  Zufall  aufgebaut  war,  genügt  nicht
mehr;  die  Kenntnisse  müssen  planmäßig  erworben  und  umfassend  sein,  soll  nicht  der  spätere
Angestellte  in  seinem  beruflichen  Fortkommen  behindert  und  geschädigt  werden.  Die  weit
verbreitete  Unsitte,  den  Lehrling  entweder  nur  mit  einfachen  Arbeiten  und  Botengängen  zu
beschäftigen  oder  aber  ihn  in  einer  Abteilung,  wo  er  zu  einer  ganz  bestimmten  Arbeit  herangebildet ­
  wurde,  festzuhalten,  entspricht  weder  den  Erfordernissen  der  Betriebe  nach  gut  und
allseitig  ausgebildeten  Kräften  noch  denen  der  Mitarbeiter  nach  einer  Ausbildung,  die  sie
kenntnisreich,  allseitig  verwendungsfähig  und  dadurch  nützlich  und  selbstsicher  macht.  Zwar
sind  die  Schwierigkeiten  einer  guten  Ausbildung  in  stark  gegliederten  Betrieben,  deren  Angestellte ­
  oft  nur  mechanische  Arbeiten  verrichten  und  ein  sehr  kleines  Arbeitsgebiet  übersehen,
nicht  gering.  Die  Mängel  der  Unterweisung  entstehen  oft  nicht  nur  aus  fehlendem  Verständnis,
sondern  auch  aus  fehlenden  Fähigkeiten  und  Gelegenheiten.
Alle  diese  Gründe  geben  Anlaß,  daß  die  Klagen  über  die  mangelnde  Lehrlingsausbildung ­
  immer  lauter  erhoben  wurden.  Sie  kommen  zum  Teil  von  den  Betrieben, ­
  überwiegend  aber  von  den  Lehrlingen  oder  deren  Eltern  und  haben  dazu
geführt,  daß  neben  die  eigentliche  Praxis  sowohl  seitens  der  Betriebe  als  auch
seitens  des  Staates  besondere  Portbildungsmögliohkeiten  gestellt  wurden.  Die
theoretische  Ausbildung  soll  nun  ergänzen,  was  an  allgemeinem  Überblick  fehlt,
soll  die  einzelnen  Tätigkeiten  und  ihre  Auswirkung  verständlich  machen,  aber
auch  ihre  Bedeutung  im  Rahmen  des  Ganzen  —  des  Staates  oder  des  Betriebes  —•
festhalten  und  so  zu  einer  sinnvolleren  Einstellung  auch  zu  den  Kleinigkeiten  der
täglichen  Arbeit  verhelfen.
Nach  einer  Erhebung  des  Preußischen  Statistischen  Landesamts  gab  es  im  Jahre  1925  in
Preußen  etwa  220  000  kaufmännische  Lehrlinge  (einschl.  Bürolehrlingen  und  4000  technischen
Lehrlingen);  in  ganz  Deutschland  wird  ihre  Zahl  auf  etwa  340  000  geschätzt,  von  denen  zwei
Drittel  auf  das  männliche  und  ein  Drittel  auf  das  weibliche  Geschlecht  entfallen.  Den
größten  Teil  dieser  Lehrlinge  nehmen  die  Gewerbegruppen  Handel  und  Verkehr  auf;  fast
15%  der  männlichen  und  35%  der  weiblichen  Erwerbstätigen  in  dieser  Gruppe  waren  Jugendliche ­
  unter  20  Jahren.  Über  drei  Viertel  der  Lehrlinge  Preußens  wurden  beispielsweise ­
  allein  im  Handel  ausgebildet.  Im  reinen  Warenhandel  sind  über  22%  der  männlichen
und  fast  20%  der  weiblichen  Erwerbstätigen  Lehrlinge  gewesen.
Bei  der  großen  Bedeutung,  die  die  berufliche  Ausbildung  und  Erziehung  der  Jugend  für
ein  Land  wie  Deutschland  hat,  das  überwiegend  Verarbeitungsland  ist,  kann  es  nicht  wundernehmen, ­
  wenn  schon  frühzeitig  der  Staat  in  die  Gestaltung  des  Lehrlingswesens  eingegriffen
hat.  Das  HGB.  gibt  in  den  §§  76—82  Vorschriften,  nach  denen  der  Lehrling  in  den  kaufmännischen ­
  Arbeiten  in  zweckmäßiger  Art,  Ausdehnung  und  Reihenfolge  unterwiesen  werden
muß,  entweder  vom  Lehrherrn  selbst  oder  von  geeigneten  Vertretern.  Über  die  Dauer  der
Lehrzeit  wird  nur  gesagt,  daß  sie  nach  dem  Lehrvertrag  oder  nach  örtlichen  Verordnungen
oder  dem  Ortsgebrauch  festzusetzen  ist.
Im  allgemeinen  muß  es  überraschen,  daß  im  Gegensatz  zu  den  Lehrlingen  im  Handwerk
und  in  der  Industrie  die  kaufmännische  Lehre  seitens  des  Gesetzgebers  nur  wenig  beachtet
wurde.  Im  Laufe  der  Zeit  sind  sogar  in  der  Öffentlichkeit  hin  und  wieder  Zweifel  aufgetaucht,
ob  überhaupt  die  praktische  Lehre  im  Handelsgewerbe  beibehalten  werden  solle.  In  Ermangelung ­
  besserer  Vorschläge  ist  sie  jedoch  immer  noch  als  das  zweckmäßigste  Mittel  kaufmännischer ­
  Berufsausbildung  bestehen  geblieben.
Über  die  tatsächliche  Dauer  der  Lehrzeit  und  ihre  Einteilung  bestehen  keine
allgemeinen  Regeln;  bei  der  großen  Mannigfaltigkeit  wären  sie  auch  eher  schädlich ­
  als  nützlich.  Allgemein  dürfte  heute  die  Lehrzeit  3  Jahre  dauern;  doch  gibt
        <pb n="95" />
        Die  Menschenführung  im  Betrieb  (Betriebliche  Personalpolitik).

89

es  je  nach  der  Vorbildung,  der  Art  und  der  Größe  des  Geschäfts  auch  kürzere
oder  längere  Lehrzeiten,  doch  nicht  über  4  und  selten  unter  2  Jahre.  Der  Entwurf
eines  Berufsausbildungsgesetzes  sah  eine  Höchstzeit  von  4  Jahren  vor.  Die  Art
der  Ausbildung  ist  völlig  dem  Betrieb  selbst  überlassen,  obwohl  seitens  der
Verbände  der  Angestellten  und  der  Handelskammern  die  Verpflichtung  der  Betriebe ­
  zur  Festlegung  von  Ausbildungsplänen  gefordert  worden  ist.  Viele  Großbetriebe ­
  haben  zwar  von  sich  aus  solche  Ausbildungspläne  eingeführt,  doch  gelten
sie  oft  nur  für  Lehrlinge  mit  besonderer  Vorbildung.  Für  die  einzelnen  Geschäftszweige ­
  ist  naturgemäß  die  Ausbildung  je  nach  der  betrieblichen  Hauptarbeit  sehr
verschieden.  Nach  Feststellungen  des  früheren  Gewerkschaftsbundes  der  Angestellten ­
  (GDA.)  überwiegt  im  Kleinhandel  die  Kundenbedienung,  während  die
Büroarbeiten  meist  sehr  vernachlässigt  werden.  Der  Großhandel  dagegen  beschäftigt ­
  im  allgemeinen  seine  Lehrlinge  vielseitiger,  vor  allem  im  Warenversand,
Briefwechsel  nach  Diktat  oder  Stichworten,  Maschinenschreiben,  Lagerarbeiten,
Kundenbedienung,  weniger  in  der  Buchhaltung  und  Lohnrechnung.  In  der  Industrie ­
  scheinen  einfache  Arbeiten  einen  großen  Umfang  zu  haben;  das  Ablegen
von  Briefschaften,  das  Ausschreiben  von  Empfangs-  und  Versandanzeigen,  Auftragsbestätigungen, ­
  kleine  Bestellungen,  Briefwechsel  nach  Diktat  und  Stichworten, ­
  Rechnungsausfertigung,  Maschinenschreiben.
Daß  sich  auch  nicht  alle  Betriebe  zur  praktischen  Ausbildung  gleich  gut
eignen,  ist  selbstverständlich.  Ein  Betrieb,  der  keine  richtige  Buchführung  hat
(Zweigbetriebe)  oder  bei  dem  nur  einzelne  Zweige  besonders  hervortreten  (Abzahlungsgeschäfte) ­
  oder  nur  bestimmte,  eng  begrenzte  Tätigkeiten  ausgeführt
werden  (Adressenbüros,  Annahmestellen,  Einheitspreisgeschäfte,  Spezial-Versandgeschäfte ­
  u.  a.)  ist  sachlich  ungeeignet,  ganz  abgesehen  von  den  fehlenden  persönlichen ­
  Eigenschaften  der  Lehrherren  oder  Lehrenden.  Der  GDA.  verlangte  daher,
daß  Minderkaufleute  (§4HGB.)  von  der  Berechtigung  zur  Ausbildung  kaufmännischer ­
  Lehrlinge  grundsätzlich  ausgeschlossen  sein  sollten,  eine  Forderung,
die  nicht  ganz  unberechtigt  ist.
Der  Erfolg  der  praktischen  Lehre  ist  abhängig  von  der  Vorbildung  und  Ausbildung, ­
  welche  die  Lehrlinge  besitzen  und  erhalten.  Die  Frage,  ob  die  theoretische
Ausbildung  vor  oder  während  der  Lehrzeit  liegen  soll,  ist  eindeutig  wohl  nicht  zu
beantworten.  Die  Lehrlingssohule  als  kaufmännische  Berufsschule  hat  neben  der
nicht  zu  übersehenden  Tatsache,  daß  sie  auch  Unbemittelten  die  Lehre  ermöglicht
und  somit  die  Berufswahl  freier  macht,  vor  allem  den  Vorteil  enger  zeitlicher  Verbindung ­
  von  Schule  und  Praxis,  im  Falle  der  Werkschule  oft  sogar  auch  den  der
räumlichen  und  sachlichen  Einheitlichkeit;  ein  schwerer  Nachteil  liegt  in  der
beschränkten  Zeit  und  der  Überanstrengung  der  Schüler.  Bei  der  Vorschule,  der
Handelsschule,  fehlt  vor  allem  die  Vorkenntnis  der  Praxis;  an  Planmäßigkeit
und  Gründlichkeit  ist  sie  naturgemäß  der  Lehrlingsschule  überlegen;  aber  sie
erkauft  diese  Vorteile  durch  Zeitverlust,  der  oft  auch  durch  eine  kürzere  Lehrzeit ­
  nicht  ausgeglichen  werden  kann;  daneben  spielen  die  Kosten  der  Ausbildung
eine  Rolle.
Zum  Schluß  soll  noch  kurz  auf  eine  besondere  Eigentümlichkeit  der  kaufmännischen  Lehrzeit ­
  eingegangen  werden,  daß  sie  nämlich  lange  Zeit  und  auch  heute  noch  vielfach  ohne  abschließende ­
  Prüfung  gewesen  ist.  Zwar  wurden  in  Württemberg  schon  vor  dem  Kriege  (seit
1885)  Lehrlingsprüfungen  durohgeführt  und  noch  heute  werden  dort  nach  staatlichen  Richtlinien ­
  von  den  Handelsschulen  unter  Beteiligung  von  Praktikern  Prüfungen  veranstaltet,  aber
ihre  Teilnahme  ist  freiwillig.  Allgemein  wird  man  eine  Eignungsprüfung  ablehnen  müssen  und
nur  eine  Leistungsprüfung  in  gewissem  Umfang,  allein  schon  aus  erzieherischen  Gründen,  vorsehen. ­
  Neuerdings  werden  von  fast  allen  Handelskammern  Deutschlands  Gehilfenprüfungen
mit  freiwilliger  Beteiligung  durchgeführt.
Als  glücklicher  Gedanke  muß  der  Reichsberufswettkampf  angeführt  werden,  der  sich  auf
dem  Gebiet  des  kaufmännischen  Nachwuchses  besonders  leicht  durchführen  läßt.  Seine
        <pb n="96" />
        90

Die  Menschen  im  Betrieb.

Bedeutung  liegt  nicht  darin,  daß  einige  wenige  Sieger  ermittelt  werden,  sondern  in  dem
Bekenntnis  zur  Leistung  und  ihrer  planmäßigen  Steigerung.
Neben  der  Einstellung  und  Ausbildung  der  Lehrlinge  treten  die  Fragen  der
Beschaffung  von  fertig  ausgebildeten  Mitarbeitern  meist  in  den  Hintergrund.
Auf  Grund  von  Leumunds-,  Ausbildungs-  und  Tätigkeitszeugnissen  in  Verbindung
mit  einer  persönlichen  Fühlungnahme  wird  vielfach  eine  Probeeinstellung  oder
auch  die  sofortige  endgültige  Einstellung  vorgenommen.  Nur  selten  werden  Eignungsprüfungen ­
  angestellt,  da  der  Wert  solcher  Prüfungen  sehr  umstritten  ist;
psychotechnische  Untersuchungen  kommen  vorwiegend  bei  Handfertigkeitsfähigkeiten ­
  oder  bei  notwendiger  schneller  Auffassungsgabe  in  Frage.  (Über  ihre
Zweckmäßigkeit  s.  C.)
Eine  betriebliche  Schulung  der  Angestellten  —  obwohl  vielfach  erforderlich  —
ist  nur  in  wenigen  Fällen  und  unvollkommen  durchführbar;  wohl  immer  mangelt
es  an  Zeit.  Für  fortstrebende  Personen  bleibt  fast  ausschließlich  die  außerdienstliche ­
  Schulung  und  der  Selbstunterricht,  Gleichwohl  zwingen  die  Erfordernisse  des
einzelnen  Betriebes  oft  zur  Unterweisung  der  Angestellten,  die  hin  und  wieder
durch  besondere  Kurse  —  innerhalb  oder  außerhalb  des  Betriebs  —  meist  aber
durch  Unterweisungsblätter,  Anschläge,  Sinnsprüche  u.  a.  vorgenommen  werden.
Wichtig  ist  vor  allem  die  Fortbildung  des  Verkäufers  (im  Einzelhandel)  oder
der  Bankangestellten.  Sie  geht  in  —  regelmäßigen  oder  unregelmäßigen  —  Besprechungsstunden ­
  vor  sich,  die  meist  zu  geschäftsstillen  Zeiten  eingelegt  werden.
Sie  kann  von  beobachteten  Mängeln  ausgehen,  neue  Waren  oder  Arbeitsweisen
erläutern,  Fragen  der  Menschenführung  zur  Beantwortung  führen,  Lese-  und
Lehrstoff  angeben  und  erklären  u.  a.
Außer  diesen  Fragen  der  Beschaffung  und  der  Aus-  und  Fortbildung  der  Mitarbeiter  hat
die  Personalverwaltung  die  rein  arbeitsvertraglichen  und  durch  gesetzliche  Vorschriften  gebotenen ­
  Maßnahmen  zu  beachten.  Hier  sind  zu  nennen  die  Vorschriften  über  die  Arbeitszeit,
über  die  Beschäftigung  von  Jugendlichen,  Schwerbeschädigten,  Frauen,  über  die  Regelung
des  Arbeitseinsatzes,  die  Arbeitsordnung  und  allgemeine  Arbeitsgerichtsharkeit,  ferner  auch
die  Bestimmungen  über  die  Zugehörigkeit  zu  Krankenkassen,  Alters-  und  Arbeitslosenversicherungen. ­
  Die  so  notwendig  werdenden  Personalangaben  werden  vielfach  von  den  Betrieben ­
  ergänzt  und  ausgebaut  und  machen  eine  eingehende  Personalkartei  und  Aktensammlung ­
  nötig,  in  denen  außer  den  vorgesohriebenen  Ausweisen  und  Eintragungen  (über
Steuern,  Versicherungen,  Familienverhältnisse,  Anstellungsvertrag)  weitere  Vermerke  möglich ­
  sind:  z.B.  über  besondere  Leistungen  und  Fähigkeiten,  Belobigungen,  Verweise,  dienstliches ­
  und  außerdienstliches  Verhalten,  Pünktlichkeit  u.  a.  Der  Betrieb  geht  dabei  von  der
Überlegung  aus,  daß  die  Voraussetzung  jeder  Menschenführung  zunächst  die  Kenntnis  der
Angestellten  sein  muß;  nur  wenn  Eigenarten  und  Fähigkeiten  jedes  einzelnen  bekannt  sind,
kann  eine  gerechte  und  richtige  Verwendung  und  Behandlung  erfolgen.
Als  ein  wichtiges  Arbeitsgebiet  der  Personalverwaltung  ist  ferner  das  Beförderungswesen ­
  zu  nennen.  Die  Ausarbeitung  eines  Systems  der  Belohnungen
und  Beförderungen,  das  einesteils  die  Veranlagungen  und  Kenntnisse  der  Gefolgschaft ­
  dem  Betrieb  nutzbar  macht,  andererseits  einen  Ansporn  zur  vollen  Leistungshergabe
  und  zur  Befriedigung  des  Ehrgeizes  der  Arbeit  abgibt,  ist  wohl  eine
der  schwierigsten,  aber  auch  der  lohnendsten  Tätigkeiten  der  Personalverwaltung.
Nicht  nur  darauf  kommt  es  an,  die  Leistungen  zu  entdecken  und  zu  kennen,
sondern  mehr  noch,  sie  entsprechend  zu  fördern  und  auszunutzen.  Gerade  hier
ist  die  Überwindung  gewisser  Widerstände,  die  vielfach  bei  einzelnen  Abteilungsund ­
  Betriebsleitern  liegen,  welche  tüchtige  Untergebene  nur  ungern  verlieren,  nicht
einfach.  Nicht  immer  genügen  einfache  Leistungszulagen,  sondern  die  Anerkennung ­
  in  anderer  Weise  —  durch  öffentliches  Lob,  durch  Verwendung  an  gehobener
Stelle,  Vertrauensbeweise,  höhere  Dienstbezeichnungen,  Urlaubszulagen,  Jubiläumsgaben ­
  u.  ä.  -—  muß  hinzukommen,  zumal  die  Aufstiegsmöglichkeiten  an  sich
meist  sehr  begrenzt  sind.  Hier  muß  die  Personalverwaltung  mit  großem  Takt,
        <pb n="97" />
        Die  Menschentühning  im  Betrieb  (Betriebliche  Personalpolitik).

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aber  auch  voller  Tatkraft  und  Entschiedenheit  Vorgehen.  Unter  Umständen  sind
für  besonders  Begabte  oder  Arbeitswillige  Schulungskurse  durchzuführen.
Zuletzt  ist  noch  die  Regelung  des  Beschwerderechts  ein  heikles,  aber
lohnendes  Betätigungsfeld.  Auch  hierbei  ist  wichtig,  daß  der  Beschwerdeweg  eindeutig ­
  festliegt,  daß  er  vor  allem  außerhalb  des  Instanzenwegs  und  ohne  Gefahr
für  den  Beschwerdeführer  begangen  werden  kann.  Das  gleiche  gilt  von  den  Anregungen ­
  über  Betriebsverbesserungen,  die  nie  über  die  unmittelbaren  Vorgesetzten
geleitet  werden  sollten.
So  zeigt  sich,  daß  insgesamt  die  Maßnahmen  der  Personalverwaltung  von  kaum
zu  unterschätzender  Bedeutung  für  den  reibungslosen  Betriebsablauf  sind.  Ihre
richtige  Handhabung  ist  die  Voraussetzung  einer  gedeihlichen  Zusammenarbeit.
Darüber  hinaus  aber  hat  sich  ergeben,  daß  weitere  Maßnahmen  erwünscht,  ja  erforderlich ­
  sind,  um  diese  gedeihliche  Zusammenarbeit  zu  erhalten,  zu  fördern  und
zu  pflegen,  Maßnahmen,  die  allgemein  als  betriebliche  Sozialpolitik  bezeichnet
werden  und  im  folgenden  als  Personalpflege  besonders  behandelt  werden  sollen.
3.  Die  Personalpflege.  (Betriebliche  Sozialpolitik.)  Die  Maßnahmen  der  betrieblichen ­
  Personalpflege  sind  heute  in  den  Großbetrieben  so  umfassend  und
zahlreich  geworden,  daß  es  in  diesem  Rahmen  nur  möglich  ist,  sie  kurz  aufzuführen. ­
  Von  Bedeutung  ist  es  jedoch,  zu  erkennen,  warum  die  Betriebe  überhaupt ­
  von  sich  aus  dazu  übergehen  mußten,  Sozialpolitik  zu  betreiben  und  sich
damit  auf  ein  Gebiet  zu  begeben,  das  nicht  nur  kostspielig  ist  und  mit  dem
eigentlichen  Betriebszweck  nur  mittelbar  im  Zusammenhang  steht,  sondern  auch
besonders  schwierig  und  in  seinen  einzelnen  Vorgängen  und  Auswirkungen  umstritten ­
  ist.
Ergeben  sich  die  Maßnahmen  der  Personalverwaltung  unmittelbar  aus  dem
Betriebszweck  heraus  oder  doch  aus  den  gesetzlichen  Vorschriften  einer  staatlichen
Sozialpolitik  und  Wohlfahrtspflege,  so  geht  die  betriebliche  Sozialpolitik  aus  von
der  Überwindung  der  sozialen  Unruhe  im  Betriebe  und  der  durch  die  großbetriebliche ­
  Form  des  Zusammenarbeitens  vieler  Menschen  hervorgerufenen  persönlichen
Entfremdung  zwischen  den  im  Betrieb  Beschäftigten.  Es  wurde  schon  früher
gezeigt  (BIV  1),  daß  der  Großbetrieb  das  patriarchalische,  unmittelbar  menschlich
nahe  Zusammenleben  stark  zurückgedrängt,  ja  vielfach  völlig  zerstört  hatte.  Hier
setzt  die  bewußt  betriebene  Personalpflege  des  Betriebes  ein,  indem  sie  versucht,
die  im  Betrieb  selbst  entstehende  Unzufriedenheit  im  Keim  zu  ersticken,  die  von
außen  eindringenden  Störungen  abzuwehren  und  durch  Gegenmaßnahmen  auszugleichen. ­
  Hinzu  kommt  die  in  vielen  Unternehmern  wach  gebliebene  sittliche
Verpflichtung,  sich  um  das  Wohl  und  Wehe  der  ihnen  anvertrauten  Mitarbeiter  zu
kümmern  und  —  über  die  rein  vertraglichen  und  unmittelbar  betriebsnotwendigen
Grenzen  hinaus  —  sie  zu  fördern  und  ihnen  in  ihren  körperlichen  und  geistigen
Wünschen  beizustehen.
Hatte  im  Anfang  —  als  die  Betriebe  noch  vorzugsweise  Einzelpersonen  gehörten ­
  oder  Familien-Untemehmungen  waren  —  die  betriebliche  Sozialpolitik  eine
stark  persönlich  gefärbte  Note  (patriarchalisch,  paternalistisch,  protektoral,  kooperativ, ­
  humanitär,  ökonomisch-rechtlich  u.  a.  siehe  Geck,  Grundfragen  der  betrieblichen ­
  Sozialpolitik  1935),  so  gingen  diese  persönlichen  Färbungen  mit  dem
Aufkommen  der  kapitalistischen  Unternehmungsformen  mehr  und  mehr  verloren.
Die  Entwicklung  ging  von  einzelnen,  mehr  oder  weniger  planmäßigen  Wohlfahrtsmaßnahmen, ­
  die  unregelmäßig  oder  bei  vermeintlichem  Bedarf  vorgenommen
wurden,  zu  einer  bewußt  betriebenen,  in  ihren  einzelnen  Zielen  genau  vorgezeichneten ­
  Personalpflege,  die  aufs  engste  mit  den  Personal-,  Verwaltungs-,  Lohn-  und
Organisationsabteilungen  zusammen  arbeitete.  Dabei  blieben  die  Maßnahmen
von  Anbeginn  an  nicht  beschränkt  auf  den  eigentlichen  Betrieb,  auf  die  Arbeits ­
        <pb n="98" />
        92

Die  Menschen  im  Betrieb.

zeit  oder  den  Mitarbeiter  selbst,  sondern  sie  griffen  über  in  das  private  Leben
außerhalb  der  Dienstzeit,  auf  den  Kreis  der  Familie.
Durch  den  Bau  von  Werkshäusern  oder  die  Unterstützung  des  Erwerbs  oder  Baus  von
Eigenheimen  wurde  versucht,  die  Mitarbeiter  seßhaft  zu  machen,  sie  dem  Betrieb  fester  zu
verbinden  und  ihnen  ein  geruhsames  und  befriedigendes  Dasein  außerhalb  des  Dienstes  zu
verbürgen.  Durch  die  Einrichtung  von  Werkssparkassen  und  Yersicherungsmöglichkeiten
gegen  Arbeitsunfähigkeit  infolge  Krankheit,  Alter  und  Unfall,  gegen  Tod  und  Arbeitslosigkeit
wurde  versucht,  über  die  gesetzlichen  Vorschriften  hinaus  Abhilfe  gegen  die  Notfälle  des
Lebens  zu  schaffen.  Aus  besonderen  Mitteln  wurden  in  dringenden  und  plötzlichen  Fällen
Darlehen  oder  Zuschüsse  gewährt.  Über  die  gewerbepolizeilichen  und  gesetzlichen  Vorschriften
hinaus  ging  man  durch  Unfallverhütungs-  und  hygienische  Einrichtungen  und  Aufklärung
gegen  die  Gefahren  für  die  Gesundheit  und  Leben  inner-  und  außerhalb  des  Betriebes  vor.
Die  Festigung  und  Wiederherstellung  der  Gesundheit  der  Betriebstätigen  und  ihrer  Angehörigen ­
  wurde  überwacht  durch  Betriebsärzte  und  Pflegerinnen  oder  in  eigenen  Krankenhäusern, ­
  Brholungs-  oder  Ferienheimen  durcbgeführt.  Die  gelegentliche  oder  regelmäßige
Beschaffung  von  billigen  Lebens-  oder  Gebrauchsmitteln  (Kleidung,  Schuhe),  die  verbilligte
Abgabe  von  Speisen  und  Getränken  im  Betrieb  (Kantinen),  die  Fürsorge  für  Frauen  und
Kinder  (Mütter-  und  Haushaltskurse,  Kinderbewahranstalten,  Beratungsstellen)  unterstützten
die  allgemeine  Lebenshaltung.  In  den  letzten  Jahren  wurde  das  Augenmerk  besonders  seitens
der  Betriebe  auch  auf  die  Freizeitgestaltung  geworfen:  durch  bewußte  Pflege  von  Geselligkeitsund
  Belehrungskreisen,  durch  Schaffung  oder  finanzielle  und  ideelle  Unterstützung  von
Turn-  und  Sportgruppen,  Theater-  und  Musikabteilungen,  durch  die  Einrichtung  von  Werksbüchereien ­
  und  Leseräumen,  durch  welche  die  Gefolgschaft  mit  billigem  und  gutem,  aber  auch
mit  betrieblich  zweckmäßigem  Lesestoff  versehen  wurde.
Gerade  dieser  letztere  Zweig  der  betrieblichen  Sozialpolitik  ist  für  die  großen  Angestelltenbetriebe, ­
  als  welche  sich  die  großen  Waren-  und  Kaufhäuser,  die  Banken-  und  Versicherungsunternehmungen ­
  kennzeichnen,  wie  überhaupt  für  die  kaufmännischen  Mitarbeiter
aller  großen  Betriebe  von  Bedeutung  geworden;  gerade  diese  Schicht  der  Mitarbeiter  —  im
Gegensatz  zum  Arbeiter,  der  diesen  Einrichtungen  aus  politischen  Gründen  oft  mehr  Mißtrauen ­
  entgegenbrachte  —  ist  für  sie  aufnahmefreudig  gewesen.
Nicht  zuletzt  ist  die  Einrichtung  von  Werkszeitungen  zu  erwähnen,  die  —  richtig  gestaltet ­
  —  sehr  wohl  das  Ziel  einer  möglichst  engen  geistigen  Verknüpfung  von  Betrieb  und
Gefolgschaft  zu  erreichen  fähig  sind.  Indem  sie  allgemein  über  alle  betrieblichen  und  menschlichen ­
  Neuigkeiten  innerhalb  der  Arbeitsgemeinschaft  unterrichtet  und  für  Aufklärung  in  allen
notwendig  erscheinenden  Fällen  eintritt,  kann  sie  in  großen  Betrieben  geradezu  als  unentbehrlich ­
  betrachtet  werden.  Vor  allem  die  Schaffung  eines  Gesamtüberblicks  und  von  Einblicken ­
  in  die  technischen  und  organisatorischen  Zusammenhänge,  die  Erklärung  des  Sinnes
und  der  Arbeitsweise  einzelner  Abteilungen,  die  Darstellung  der  Entwicklung  und  des  Standes
des  jeweiligen  Betriebes  im  Rahmen  der  Gesamtwirtschaft,  aber  auch  die  Erläuterung  wirtschaftlicher, ­
  technischer  oder  die  Mitarbeiter  unmittelbar  betreffender  Maßnahmen  (Entlassungen, ­
  Gebote,  Verbote  u.  a.)  sind  Arbeitsgebiete  der  Werkszeitung.  Daneben  ist  natürlich
Raum  zu  geben  für  persönliche  Mitteilungen  aller  Art  (Todesfälle,  Einstellungen,  Heiraten,
Jubiläen),  für  die  geselligen  und  belehrenden  Veranstaltungen,  für  die  Beeinflussung  des
persönlichen  Verkehrs  untereinander  und  die  Einbringung  von  Beschwerden  und  Verbesserungsvorschlägen, ­
  die  nach  Möglichkeit  bezüglich  ihrer  Brauchbarkeit  eingehend  erörtert
werden  müßten.
Allein  diese  reine  Aufzählung  der  heute  in  fast  jedem  Großbetrieb  in  mehr  oder
minder  großem  Umfang  durehgeführten  Sozialpolitik  gibt  ein  eindrucksvolles  Bild
von  den  Ausmaßen  und  eine  Vorstellung  von  den  Schwierigkeiten,  mit  denen  sie
zu  kämpfen  hat,  zumal  das  Objekt,  der  lebendige  Mensch,  mit  allen  seinen  Eigenarten ­
  in  seinem  Verhalten  launisch  und  vor  allem  von  außen  beeinflußbar  ist.
Nicht  zuletzt  aber  sind  diese  Umwege,  welche  die  Betriebe  im  Sinne  eines  gedeihlichen ­
  Zusammenarbeiten  und  einer  Förderung  ihrer  Mitarbeiter  einschlagen
mußten,  recht  kostspielig,  was  besonders  dann  ins  Gewicht  fällt,  wenn  —  aus
inneren  Schwächen  und  Fehlern  oder  aus  äußerer  Gegenwehr  —  ihr  Erfolg  fragwürdig ­
  war  oder  sogar  ganz  ausblieb.  In  den  Jahren  vor  1933  lag  die  Initiative
für  die  Maßnahmen  der  betrieblichen  Sozialpolitik  in  erster  Linie  bei  den  Unternehmern. ­
  Durch  die  Schaffung  der  Deutschen  Arbeitsfront  und  ihrer  einzelnen
Ämter  (Sozialamt,  Kraft  durch  Freude,  Schönheit  der  Arbeit  u.a.)  ist  heute  die
Gefolgschaft  viel  stärker  bei  der  Schaffung  und  Ausgestaltung  der  einzelnen
        <pb n="99" />
        Die  Menschenführung  im  Betrieb  (Betriebliche  Personalpolitik).

93

Maßnahmen  beteiligt,  während  sie  ihnen  früher  vielfach  zurückhaltend,  manchmal ­
  sogar  ablehnend  gegenüberstand.  Über  die  Versuche,  auf  dem  Wege  einer
Änderung  der  gesamten  betrieblichen  Personalverfassung  das  Ziel  zu  erreichen,
wird  in  Abschn.  V  noch  berichtet  werden.  Hier  sollen  zuvor  über  die  Organisation
und  die  Kosten  der  betrieblichen  Personalpolitik  einige  Ausführungen  gemacht
werden.
4.  Kosten  und  Organisation  der  betrieblichen  Personalpolitik.  Hierbei  ist  zunächst ­
  festzustellen,  daß  die  Kosten,  welche  insgesamt  für  die  Verwaltung  und
Fürsorge  des  Personals  auflaufen,  zum  weitaus  größten  Teil  als  betriebsnotwendig,
d.  h.  als  zur  Aufrechterhaltung  oder  Verbesserung  des  Betriebsablaufs  und  zur
Erreichung  des  Betriebszwecks  unbedingt  erforderlich  angesehen  werden  müssen.
So  sind  es  in  erster  Linie  auch  durchaus  nicht  immer  Gesichtspunkte  des  Gemeinwohls ­
  oder  der  reinen  sittlichen  Verantwortung  gegenüber  den  Mitmenschen,  die
zur  Durchführung  einer  planmäßigen  Personalpolitik  führen,  sondern  es  ist  vielmehr ­
  so,  daß  diese  Aufwendungen  entweder  —  aus  betrieblichen  oder  gesetzlichen
Gründen  —  unmittelbar  als  unumgängliche  Betriebsunkosten  betrachtet  werden,
oder  aber  doch  mittelbar  zur  Steigerung  der  Wirtschaftlichkeit  oder  der  Leistungsfähigkeit ­
  dienen.  Allerdings  gilt  dies  nur  von  einem  Teil  dieser  Personalverwaltungs-
  und  Pflegekosten,  wenn  auch  von  dem  größten.
Im  allgemeinen  können  die  Kosten,  welche  für  alle  die  Maßnahmen  entstehen,  die  hier  als
Personalverwaltung  zusammengefaßt  werden,  mehr  oder  weniger  vollständig  als  unumgängliche ­
  Betriebsunkosten  angesehen  werden.  Es  ist  sogar  so,  daß  ein  großer  Teil  der  Maßnahmen
letzlioh  Kosten  überhaupt  nicht  erfordert,  weil  ihnen  entweder  entsprechend  hohe  Erlöse
gegenüberstehen  oder  aber,  weil  sie  überhaupt  keine  besonderen  Aufwendungen  erfordern.  Das
letztere  ist  der  Fall  bei  allen  organisatorischen  Verbesserungen,  die  ein  reibungsloses  Zusammenarbeiten ­
  hervorbringen,  so  ein  guter  Umgangston  und  Behandlung,  angemessene
Überwachung,  zweckmäßige  und  hygienische  Betriebsanlagen,  welche  Unfälle  oder  Mißmut
von  vornherein  unterbinden,  ohne  daß  sie  teurer  in  der  Anlage  oder  im  Betrieb  wären  als
schlecht  durchdachte  Bauten  und  Einrichtungen.  Als  Beispiel  sind  vor  allem  die  Lehrwerkstätten ­
  oder  die  Ausbildung  überhaupt  zu  nennen,  deren  Kosten  sich  meist  nach  dem  ersten
Jahre  durch  Unterbezahlung  der  Lehrlinge  bei  schon  höherer  Leistung  bezahlt  machen,
ferner  aber  etwa  auch  die  Betriebskrankenkassen,  die  durch  bessere  Personen-  und  Betriebskenntnis ­
  und  durch  zweckdienlichere,  dem  Betrieb  eingefügte  Organisation  bei  gleichen
Leistungen  gegenüber  den  außerbetrieblichen  Krankenkassen  meist  erheblich  geringere
Kosten  benötigen.
Aber  auch  die  über  den  Aufgabenkreis  der  Personalverwaltung  hinausgehenden  Aufwendungen ­
  für  die  betriebliche  Personalfürsorge  können  nur  zum  Teil  als  nicht  wirtschaftsbetrieblich ­
  unbedingt  notwendig  und  als  zusätzlich  betrachtet  werden.  Besonders  die  Aufwendungen ­
  für  hygienische  Einrichtungen  (Waschanlagen,  Kantinen,  Entlüftungs-  und  Entstaubungsanlagen, ­
  Heizung,  Beleuchtung,  Verbandsstellen,  ärztliche  Untersuchungen)  ferner
auch  für  Werksohulen,  Lehr-  und  Anschauungsmittel,  Prüfungsstellen  für  das  Personal  u.  a.
sind  eindeutig  als  notwendige  Betriebsunkosten  zu  betrachten,  die  sich  unmittelbar  in  einer
Steigerung  oder  Erhaltung  der  Leistungsfähigkeit  der  Gefolgschaft  auswirken.  Auch  ein
großer  Teil  der  Aufwendungen  für  betriebseigene  Wohnungen,  selbst  wenn  die  Miete  nicht  als
Teil  des  Entgelts  vertraglich  festgelegt  ist,  stellen  nicht  etwa  freiwillige  Mehrleistungen  aus
sozialem  Empfinden  dar,  sondern  machen  sich  entweder  durch  die  Mietzahlungen  voll  bezahlt
oder  aber  sie  werden  durch  diese  in  Verbindung  mit  dem  Abflauen  des  Mitarbeiterwechsels
—  der  immer  Störungen  und  Anlernkosten  mit  sich  bringt  —  ausgeglichen.
So  bleibt  eigentlich  nur  ein  kleiner  Teil  der  Aufwendungen,  der  als  zusätzlich
oder  freiwillig  im  Sinne  einer  eigentlichen  sozialen  Auffassung  oder  doch  zum
mindesten  nur  auf  weite  Sicht  als  ertragbringend  bezeichnet  werden  kann.  Es  sind
dies  Aufwendungen  für  Werkszeitungen,  Bibliotheken,  Geselligkeit,  Erholungs-  und
Ferienheime  (Zuschüsse)  und  vor  allem  die  Zuschüsse  der  Wohlfahrtspflege  und
der  Unterstützungen  aller  Art  an  Mitarbeiter  und  deren  Angehörige.  Nur  dieserTeil
ist  daher  auch  zahlenmäßig  zu  erfassen  und  es  ist  deshalb  besonders  bemerkenswert, ­
  daß  er  bei  fast  allen  größeren  Betrieben  einen  beachtlichen  Betrag  ausmacht,
"was  als  Beweis  für  die  wirkliche  soziale  Einstellung  der  Unternehmungsleitungen
        <pb n="100" />
        94

Die  Menschen  im  Betrieb.

anerkannt  werden  muß.  Dies  geht  mit  besonderer  Deutlichkeit  auch  daraus  hervor, ­
  daß  gerade  dieser  Teil  der  freiwilligen  sozialen  Ausgaben,  wie  die  Bilanzen
fast  aller  Unternehmungen  ausweisen,  in  den  Jahren  der  Krise  beträchtlich  gesteigert ­
  wurde,  obwohl  zu  gleicher  Zeit  die  Bilanzen  vielfach  mit  Verlust,  fast
immer  aber  mit  geringeren  Gewinnen  abschlossen.
Die  tatsächliche  Höhe  dieser  Aufwendungen  ist  naturgemäß  sehr  unterschiedlich;  allgemeine ­
  Angaben  sind  nicht  zu  machen.  Neben  den  gesetzlichen  sozialen  Aufwendungen  —  deren
Höhe  fast  überall  für  die  Betriebe  8—10%  der  Lohn-  und  Gehaltssumme  ausmacht  —  machen
die  freiwilligen  vielfach  einen  kleineren,  sehr  oft  aber  auch  einen  ebenso  hohen  oder  höheren
Betrag  aus  und  es  ist  bezeichnend,  daß  er,  allgemein  gesehen,  in  den  letzten  Jahren  beträchtlich
angestiegen  ist.  Die  Vereinigten  Stahlwerke  haben  im  Tiefpunkt  der  Krise  (1931/32)  etwa
4,5%  der  Löhne  und  Gehälter  freiwillig  aufgewendet,  bei  der  Gutehoffnungshütte  machten  sie
im  gleichen  Jahre  1,13%  des  Warenumschlags  aus.  Die  Deutsche  Reichsbahn  wendete  1934
neben  85  Mill.  RM  für  gesetzliche  noch  65  Mill.  RM  für  freiwillige  soziale  Ausgaben  auf,
während  die  I.G.-Farben  A.-G.  z.  B.  im  Jahre  1932  neben  11,5  Mill.  RM  gesetzlich  festgelegter ­
  Beiträge  sogar  39,3  Mill.  RM  an  freiwilligen  Wohlfahrtsausgaben,  Beiträgen  zur
Pensionskasse,  Unterstützungen,  Pensionen  und  Abfindungen  auszahlte.
Die  Organisation  der  Personalpolitik  ist  in  den  meisten  Bällen  im  engen  Zusammenhang ­
  mit  der  allgemeinen  Betriebsorganisation  ausgestaltet  worden,  was
nicht  wunder  nimmt,  da  sie  als  unmittelbar  organisatorischer  Fragenkreis  anzuspreehen
  ist  (hierzu  unter  C).  Das  gilt  ganz  besonders  für  die  Abteilung  Personal-Verwaltung,
  die  vielfach  mit  der  Lohn-  und  Gehaltsabteilung  zusammenhängt  oder
doch  zum  mindesten  mit  ihr  einer  gemeinsamen  Leitung  untersteht.  Getrennt  von
ihr,  obwohl  natürlich  mit  gemeinsamen  Unterlagen  arbeitend,  wird  meist  die
Personalpflege  gehandhabt;  nicht  selten  kommt  es  vor,  daß  diese  -—  häufig
Wohlfahrts-,  Sozial-,  Sozialpolitische  Abteilung  o.  ä.  genannten  —  Stellen  etwas
abseits  stehend  arbeiten,  was  zwar  verständlich,  aber  auch  vielfach  wenig  glücklich
anzusehen  ist.  Eine  enge  Zusammenarbeit  unter  der  Abteilung  Personalverwaltung
ist  immer  geboten,  obwohl  ihre  Aufgaben  sachlich  sehr  unterschiedlich  sind  und
daher  eine  völlig  gemeinsame  Arbeit  —  schon  aus  betriebs-  und  personalpolitischen
Erwägungen  heraus  ■—  nicht  immer  zweckmäßig  scheint.  Wie  alle  andern  Abteilungen ­
  unterstehen  auch  die  Abteilungen  der  Personalpolitik  der  Unternehmungsleitung ­
  meist  unmittelbar,  ja,  die  Bedeutung  dieses  Zweiges  der  Betriebspolitik ­
  hat  vielfach  nicht  nur  zu  einer  besonders  engen  Verbindung  geführt,  sondern ­
  oft  hat  sich  die  oberste  Leitung  —  unter  Schaffung  eines  Personal-  oder
Sozialreferenten  —  die  Bearbeitung  selbst  Vorbehalten.
Ganz  besonders  wertvoll  ist,  daß  —  im  Gegensatz  zu  früher  —  nicht  nur  die
Personalverwaltung,  sondern  auch  die  Personalfürsorge  heute  in  den  Großbetrieben
fast  durchweg  sachlich  zusammengefaßt  und  zu  besonderen  Abteilungen  vereinigt
worden  sind.  Hierdurch  ist  nicht  nur  die  Zersplitterung  und  Unübersichtlichkeit
in  Fortfall  gekommen,  sondern  auch  die  Willkür,  die  früher  bei  der  in  zahlreiche
Teilaufgaben  verzettelten  und  auf  verschiedene  Abteilungen  verteilten  Durchführung ­
  durch  Nichtfachleute  oder  untergeordnete  Stellen  möglich  war.  Die  straffe
Zusammenfassung  hat  die  Beauftragung  von  Fachleuten  mit  entsprechenden
Kenntnissen  und  entsprechender  Verantwortung,  aber  auch  entsprechender  Machtfülle ­
  und  Bedeutung  ermöglicht.
Im  einzelnen  sind  naturgemäß  bei  der  Einordnung  in  die  Gesamtorganisation  die  mannigfachsten ­
  Unterschiede  anzutreffen,  die  je  nach  der  Entwicklung  des  Betriebes  oder  den  persönlichen ­
  Auffassungen  sich  bildeten.  Oft  sind  die  personalpolitischen  Abteilungen  der  Hauptverwaltung ­
  unmittelbar  oder  über  andere  Hauptstellen  (Abteilung  für  Betriebswirtschaft,
Organisationsabteilung  u.a.)  unterstellt.  Oder  aber  es  sind  einzelne  Aufgabengebiete  den
einzelnen  Abteilungen,  denen  sie  sachlich  nahestehen,  beigegliedert  (so  etwa  Betriebskrankenkassen ­
  oder  Personal  Verwaltung  dem  Lohnbüro,  Wohnungserweiterung  der  Bau-  oder  Betriebsabteilung, ­
  Unfallverhütung  und  Betriebshygiene  der  Abteilung  für  Ausbildungswesen
o.  ä.);  in  diesem  Eall  ist  der  gesamte  Aufgabenbereich  jedoch  fast  immer  durch  eine  Zentralstelle, ­
  die  in  diesem  Falle  als  „Stab“  gelten  muß,  einheitlich  geleitet.  In  Konzernen,  z.B.  den
        <pb n="101" />
        Die  betriebliche  Personalverfassung.

95

Vereinigten  Stahlwerken  A.-G.,  werden  Zentralstellen  für  einzelne  dieser  Abteilungen  gebildet,
um  auch  auf  den  einzelnen  Aufgabengebieten  (Krankenkasse,  Krankenfürsorge,  Arbeiterangelegenheiten) ­
  eine  einheitliche  Erledigung  und  die  Ausnutzung  von  Erfahrungen  zu  gewährleisten. ­
  Sämtliche  Zentralstellen  sind  dann  wieder  bei  der  Hauptverwaltung  Düsseldorf  der
Sozialpolitischen  Abteilung  unterstellt.  Durch  Sitzungen,  Vorbesprechungen,  Rundschreiben
u.  a.  wird  eine  enge  Fühlungnahme  mit  den  einzelnen  Betrieben  aufrechterhalten.
So  umfangreich  die  Maßnahmen  der  Personalpolitik  in  den  Betrieben  auch
sind  und  so  sorgfältig  und  voll  guten  Willens  sie  durchgeführt  wurden,  eine  fühlbare
Entlastung  haben  sie  nach  den  Erfahrungen  nicht  gebracht.  Das  letzte  Ziel,  eine
Aufhebung  der  sozialen  Unruhe,  ist  durch  sie  nicht  erreicht  worden,  was  nicht
zuletzt  auf  die  von  außerhalb  der  Betriebe  kommenden  Rückwirkungen  politischen ­
  oder  gesellschaftlichen  Ursprungs  oder  auch  aus  dem  Mißtrauen  der  Gefolgschaft ­
  im  Betriebe  selbst  zu  erklären  ist.  Besonders  aber  sind  aus  der  Personalverfassung ­
  der  Betriebe  —  vor  allem  der  Großbetriebe  —  schwere  Hemmungen
erwachsen.  Seit  jeher  und  in  letzter  Zeit  besonders  sind  daher  Bestrebungen  im
Gange  gewesen,  über  eine  Änderung  der  betrieblichen  Personalverfassung  überhaupt ­
  die  Befriedung  der  Gefolgschaft  und  eine  wirksame  Arbeitsgemeinschaft  zu
erreichen.  Im  folgenden  soll  hierauf  kurz  eingegangen  werden.
Y.  Die  betriebliche  Personalverfassung,
1.  Wesen  und  Entwicklung.  Als  betriebliche  Personalverfassung  wird  allgemein
die  Art  und  der  Grad  der  Verbundenheit  der  in  den  Betrieben  tätigen  Menschen
und  der  daraus  sich  ergebende  —  geistig-seelische  —■  Zustand  der  Mitarbeiter  bezeichnet; ­
  also  die  Formen  und  Arten  der  Herrschaftsausübung,  die  aus  den  Verfahren ­
  der  Befehls-  und  Anordnungsgewalt  sich  ergebenden  Stellungen  der  Betriebsangehörigen, ­
  ihre  mehr  oder  minder  erzwungene  oder  freiwillige  Unterordnung, ­
  ihr  Muß  oder  ihr  Wille  zur  tätigen  Mitarbeit.  Aus  der  Notwendigkeit  des
Zusammenwirkens  vieler  Menschen  zu  einem  —-  meist  fremd  gesetzten  —  Zweck,
die  den  Betrieb  und  besonders  den  Großbetrieb  kennzeichnet,  ergibt  sich  unter  den
verschiedensten  äußeren  und  inneren  Gegebenheiten  zumeist  eine  in  gewissen
Grenzen  festliegende  Verfassungsform.  Tatsächlich  gilt  für  die  große  Masse  der
Betriebsangehörigen  nur  ein  Wille.
Diese  Form  der  Herrschaftsausübung  mit  ihren  Folgen  für  die  Personalverfassung ­
  erwächst  mit  zwingender  Notwendigkeit  aus  der  Art  der  Arbeitsausführung
und  der  Ausstattung  mit  Sachmitteln  —■  der  Technik  —,  aus  der  Gliederung,  Verteilung ­
  und  Verbindung  der  Einzelaufgaben  zu  der  größeren  Gesamtaufgabe  -—  der
Organisation  —  sowie  aus  der  Eigenart  und  dem  Herkommen  der  Betriebsangehörigen ­
  und  der  Einwirkung  der  äußeren  Verhältnisse  heraus.  Sie  scheint  mit
einer  gewissen  Größenordnung  des  Betriebes  unmittelbar  verbunden  und  wechselt
in  ihren  Spielarten  nur  in  gewissen  engen  Grenzen.
So  kann  (nach  Briefs)  die  Herrschaft  auf  Zwang  und  Gewalt  seitens  der  Leitung  und  auf
Unterwerfung  seitens  der  Untergebenen  beruhen  (die  antiken  Sklavenbetriebe,  die  Sklavenplantagen ­
  in  den  Südstaaten  von  Nordamerika,  die  Kriegsgefangenen-  und  Kontraktarbeit).
In  den  Fronhöfen  und  Gutsbetrieben  stützte  sich  die  Führung  auf  herrschaftliche  Ansprüche
und  Ergebenheit.  Der  Betrieb  kann  aber  auch  genossenschaftlich,  durch  freie  Wahl  der
Leitung  und  freiwillige  Unterordnung,  aufgebaut  sein.  Ferner  ist  die  Form  von  Anstalten
oder  Stiftungen  auf  Grund  staatlicher  oder  korporativer  Satzungen  möglich,  was  bei  den
Grundreformbestrebungen  eine  gewisse  Rolle  gespielt  hat,  in  reiner  Form  aber  nur  in  den
Klosterwirtschaften  durchgeführt  war.  Das  Vertragsverhältnis,  nach  welchem  die  Betriebsleitung ­
  ihre  Mitarbeiter  durch  Dienst-  und  Arbeitsverträge  heranzieht,  ist  die  Form  der
liberalen  Zeit  und  heute  wohl  am  weitesten  verbreitet;  es  herrscht  auch  dann  vor,  wenn  die
Herrschaft  nicht  mehr  kraft  Eigentumsrecht,  sondern  durch  Beauftragung  —  durch  übergeordnete ­
  Stellen  aller  Art  —  ausgeübt  wird.
Alle  diese  Formen  der  betrieblichen  Herrschaft  setzen  das  Vorhandensein  einer
gewissen  Rangstufung  und  ein  Verhalten  nach  den  gegebenen  Anordnungen  voraus
        <pb n="102" />
        96

Die  Menschen  im  Betrieb.

(Hierarchie  und  Disziplin).  Sie  ergeben  sich  beide  mit  der  Vergrößerung  der
Betriebe  aus  zwingenden  organisatorischen  Gründen  (Hauptteil  C);  die  Schwierigkeiten ­
  und  Unzuträglichkeiten  liegen  jedoch  darin,  daß  diese  Rangstufung  und
das  genaue  Verhalten  gemäß  den  gegebenen  Anordnungen,  wie  es  jeder  Betrieb
verlangt,  häufig  im  Widerspruch  stehen  mit  dem  Willen  der  ihnen  unterworfenen
Menschen.  Es  muß  also  versucht  werden,  einen  Ausgleich  zu  schaffen  zwischen  den
betrieblichen  und  den  menschlichen  Erfordernissen,  was  letzlich  nur  durch  beiderseitige ­
  Einsicht  —  der  Leitung  und  der  übrigen  Betriebsangehörigen  —  geschehen
kann,  gleichzeitig  aber  auch  eine  dem  Menschen  würdige  Personalverfassung  des
Betriebes  voraussetzt.
Es  handelt  sich  bei  den  Fragen  der  betrieblichen  Personalverfassung  um  die
Gestaltung  der  äußeren  Vorbedingungen,  unter  denen  die  Einordnung  der  Vielzahl
von  Menschen  vor  sich  gehen  soll  sowie  um  die  Betriebsatmosphäre  und  den  Umgangston, ­
  die  im  Betriebe  herrschen.  Gerade  das  letztere  kann  selbst  sonst  ungeeignete ­
  menschliche  Vorbedingungen  erträglich  machen  (wie  ja  die  Sklavenherrschaft ­
  oft  wesentlich  menschlicher  gehandhabt  wurde  als  etwa  die  patriarchalische ­
  Form,  bei  der  das  enge  Verhältnis  nicht  selten  —  zwar  allzumenschlich  —
unmenschlich  war),  während  in  Betrieben,  deren  äußere  Personalverfassung  im
ganzen  durchaus  angemessen  ist,  durch  die  Kälte  der  Betriebsatmosphäre  oder
einen  falschen  Umgangston  unerträgliche  menschliche  Spannungen  vorhanden
sein  können.
3.  Die  Betriebsatmosphäre.  Es  soll  zunächst  versucht  werden,  die  Grundlagen
der  Betriebsatmosphäre  zu  klären.  Sie  ist  gut,  wenn  die  äußeren  und  inneren  Bedingungen ­
  der  betrieblichen  Arbeit  in  Einklang  stehen  mit  den  allgemein  bei  den
Betriebsangehörigen  vorherrschenden  Vorstellungen  und  Zielen  ihrer  Tätigkeit
oder  ihres  Daseins  überhaupt,  wobei  es  natürlich  eine  weitere  Frage  ist,  ob  diese
Vorstellungen,  vom  Standpunkt  der  Betriebsleitung,  des  Staates  oder  sonstiger
Stellen  aus,  als  angemessen  bezeichnet  werden  können.  Schon  hieraus  ergibt  sich
die  Schwierigkeit  einer  eindeutigen  Festlegung.  Besteht  jedoch  zwischen  den
obigen  Gegebenheiten  ein  Widerspruch,  ein  Riß,  so  wird  mit  Sicherheit  die  Betriebsatmosphäre ­
  in  einiger  Zeit  sich  verschlechtern,  wobei  der  Grad  und  die
Schnelligkeit  von  dem  Bewußtwerden  dieses  Widerspruchs  abhängen.  Da  dieses
Bewußtsein  durch  äußere  Umstände,  durch  Veränderung  der  politischen,  wirtschaftlichen ­
  oder  sozialen  Lage,  durch  Aufklärung  und  Hetze  beeinflußt  werden
kann,  sind  auch  von  hier  aus  die  Schwierigkeiten  der  Schaffung  und  Erhaltung
einer  guten  Betriebsatmosphäre  nicht  gering.  Das  soll  in  folgendem  näher  erläutert
werden:
Die  Wirtschaft  hat  zum  Ziel  die  Befriedigung  eines  äußeren  Bedürfnisses.  Die
Durchführung  dieses  Zieles  in  den  Wirtschaftsbetrieben  kann  dabei  in  verschiedenen ­
  Formen  vor  sich  gehen;  sie  kann  stärker  die  wirtschaftliche  oder  die  technische, ­
  die  finanzielle  oder  die  soziale,  die  schaffende  oder  die  raffende,  die  dienende
oder  die  nehmende,  die  verstandesgemäße  oder  die  gemütvolle  Seite  betonen.
Immer  wieder  ist  versucht  worden,  durch  sittliche  Forderungen  oder  gesetzgeberische ­
  Maßnahmen  die  eine  oder  andere  Auffassung  über  die  Art  der  Wirtschafts- ­
  und  Betriebsführung  zu  pflegen  oder  zu  unterdrücken.  Immer  wieder  hat
sich  jedoch  gezeigt,  daß  die  Betriebsform  mehr  oder  minder  unabhängig  ist  von  der
betrieblichen  Atmosphäre,  von  dem  Wind,  der  hier  wehte,  von  dem  Geist,  der
zwischen  den  gemeinsam  arbeitenden  Menschen  herrschte.
Es  ist  die  geistige  Einstellung,  die  die  im  Betriebe  arbeitenden  Personen  zu
ihren  Aufgaben,  zu  ihrer  beruflichen  Tätigkeit,  zu  ihren  Mitarbeitern  haben,  der
Sinn,  der  in  dem  Gesamtbetrieb  lebendig  ist,  um  die  Einzelhandlungen  zu  verbinden, ­
  welcher  die  Beziehungen  von  Mensch  zu  Mensch  und  von  Mensch  zu
        <pb n="103" />
        Die  betriebliche  Personal  Verfassung.

97

Aufgabe  formt.  Dieser  Geist  wirkt  sich  aus  vor  allem  in  der  Leitung,  in  den  persönlichen ­
  und  sachlichen  Zwecksetzungen  und  Grundsätzen,  in  der  Art  der  Herrschaftsausübung ­
  und  Entlohnung,  in  der  persönlichen  Anteilnahme  und  der  Wahl
der  Arbeitsmittel  und  -technik,  in  den  Formen  des  persönlichen  Umgangs  und  der
dienstlichen  Anweisungen,  der  Formulartechnik,  der  Art  und  Schärfe  der  Kontrollen ­
  und  Überwachung,  kurz  in  allen  betrieblichen  Handlungen.
Persönlicher  Ausdruck  dieses  Geistes  sind  die  Unternehmer,  die  als  Präsidenten,
Generaldirektoren  oder  Geschäftsführer  Vorbild  und  Ausfluß  der  jeweiligen  geistigen ­
  Einstellung  sind.  Sie  geben  der  gesamten  Betriebshierarchie  das  Gepräge;
vertreten  sie  den  Herr-im-Haus-Standpunkt,  so  sind  auch  die  Abteilungsleiter
kleine  Herren.  Gerade  bei  den  Verbindungsgliedern  zwischen  der  Leitung  und  der
Gefolgschaft  tritt  die  geistige  Prägung  des  Betriebes  am  schärfsten  in  Erscheinung.
Sie  vermitteln  und  überwachen  die  Übertragung  und  Einhaltung  der  gesetzten
Vorschriften  und  Anordnungen;  als  Inspektoren,  Werkmeister,  Betriebs-  und
Büroleiter,  Chefkonstrukteure,  Terminjäger,  Abteilungsvorsteher,  Prokuristen  u.  ä
bilden  sie  die  Stufenfolge  der  Betriebsfunktionäre,  deren  Art  des  Auftretens  der
Masse  der  Mitarbeiter  als  greifbarer  Anhalt  des  herrschenden  Geistes  erscheint.
Immer  gilt  es,  den  Unterschied  der  Lebensziele  zwischen  dem  Unternehmer  und
der  Gefolgschaft,  die,  unter  ganz  verschiedenen  äußeren  Umständen  lebend,  ganz
verschiedene  Vorstellungen  und  Wünsche  haben,  gering  zu  halten,  nach  Möglichkeit ­
  ganz  auszuschalten.
Die  Beurteilung  der  Betriebsatmosphäre  muß  von  verschiedenen  Wirkungen
ausgehen.  Einmal  ist  es  die  Hypothese  selbst,  die,  beeinflußt  durch  die  herrschende
Weltanschauung  und  die  daraus  sich  ableitende  Wirtschaftsauffassung,  in  den
verschiedenen  wirtschaftlichen  und  rechtlichen  Formen  der  Betriebe  zum  Ausdruck
kommt;  diese  Form  drückt  und  preßt  den,  der  hineingezwängt  wird.  Zum  andern
ist  es  der  Geist,  der  von  den  einzelnen  Menschen  im  Betriebe  ausgeht,  der  unabhängig ­
  ist  von  der  rechtlichen  Form  und  unabhängig  von  der  hypothetischen  Zielsetzung, ­
  wie  sich  immer  wieder  herausgestellt  hat;  es  ist  dies  der  Wind,  der  im
Betriebe  weht,  der  Umgangston,  der  unter  den  Betriebsangehörigen  herrscht.
Zum  letzten  aber  ist  es  nicht  nur  die  psychische  Seite  der  Menschenbehandlung,
sondern  auch  die  physische,  die  die  Atmosphäre  beeindruckt:  eiskalte,  nüchterne,
unzweckmäßige  Raum-  und  Arbeitsplatzgestaltung  ertötet  die  Freude  an  der
Arbeit  und  am  Leben.
So  hat  z.B.  das  Postulat  der  Freiheit,  das  in  der  liberalen  Ordnung  zum  Leitsatz  des
Wirtsohaftens  erhoben  wurde,  im  Laufe  der  Zeit  eine  merkwürdige  Verwirrung  hervorgerufen.
Unter  Freiheit  muß  jeder  Mensch  etwas  anderes  verstehen.  Wenn  der  Betriebsleiter  einerseits
die  Freiheit  der  Entschlüsse  für  sich  fordert,  so  muß  er  notgedrungen  auf  der  anderen  Seite
die  unbedingte  Unterordnung  der  Betriebsangehörigen  verlangen,  da  sonst  eben  seine  eigenen
Entschlüsse  nicht  frei  sind.  Damit  kommt  die  voll-autokratische  Betriebsverfassung  der
liberalen  Zeit  zustande,  die  zwar  die  einzig  mögliche  eines  rationellen  und  arbeitsteiligen
Betriebes  ist,  jedoch  im  schärfsten  Gegensatz  zum  Postulat  der  Freiheit  dieser  gleichen
liberalen  Auffassung  steht.  Der  einzelne  Betriebsangehörige  zudem,  gleichfalls  nach  der
Freiheit  strebend,  lehnt  sich  auf  gegen  die  einseitige  Befehlsgewalt;  er  versucht  dem  verschärften ­
  Betriebskommando  durch  die  Forderung  nach  verkürzter  Arbeitszeit  auszuweichen,
um  eine  möglichst  große  Freizeit  zu  erlangen.  Dies  widersteht  aber  wiederum  der  unternehmerischen ­
  Freizügigkeit.
Oder:  die  Forderung  nach  höchster  Leistung  hat  durch  die  Versachlichung  und  Rationalisierung ­
  der  Betriebe  die  steigende  Betriebsgröße  und  Mechanisierung  ausgelöst.  Natürlich
sollte  —nach  den  Wünschen  der  Leitung  —-auch  jeder  Betriebsangehörige  als  oberstes  Leitziel
die  Leistungssteigerung  haben;  als  Anregung  versprach  man  ihm  Leistungslohn  und  Leistungsaufstieg. ­
  Der  durch  che  Betriebsgröße  und  Mechanisierung  bedingte  bürokratische  Apparat
aber  begünstigt  oft  ganz  andere  Eigenschaften  des  Vorwärtskommens.  Br  erfordert,  um  mit
Jaspers  zu  sprechen  „die  Gewandtheit,  sich  beliebt  zu  machen.  Man  muß  überreden,  ja
bestechen  —  dienstfertig  sein,  unentbehrlich  werden,  schweigen,  hintergehen,  etwas  und  nicht
zu  viel  lügen  —  unermüdlich  in  der  Auffindung  von  Gründen  sein  —  bescheidene  Gebärde
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftabetrieb.  III.  7
        <pb n="104" />
        98

Die  Menschen  im  Betrieb.

zur  Schau  tragen  —  an  Sentimentalitäten  je  nach  Fall  appellieren  -—  Arbeit  zu  Gefallen  des
Vorgesetzten  leisten  —  keine  Selbständigkeit  zeigen  außer  der  gerade  erwünschten  partikularen“. ­
  Das  widerspricht  natürlich  dem  Leistungsprinzip  aufs  schärfste.
Oder:  das  Streben  nach  höchster  Rente  führt  dazu,  daß  die  menschliche  Arbeit  lediglich
als  Kostenfaktor  betrachtet  wird;  man  braucht  nur  die  Fähigkeiten  und  Kenntnisse,  menschliche ­
  Gefühle  oder  Persönlichkeitswerte  werden  lästig,  der  eingestellte  Arbeiter  „muß  gleichsam
seine  Seele  in  der  Garderobe  abgeben“.  (Sombart.)  Daraus  ergeben  sich  aber  Betriebsspannungen, ­
  die  sich  unmittelbar  als  Bilanzposten  niederschlagen.  Die  Verbannung  des
Menschen  aus  dem  Betriebe  wird  zur  Flucht  vor  dem  Betriebe,  die  Kräfte  werden  außerhalb
des  Betriebes  aufgebraucht  und  zwingen  so  den  Betrieb  zu  Maßnahmen  und  Notbehelfen,  die
vielfach  zu  einer  betrieblichen  Überorganisation,  zu  übertriebenen  Kontrollen  und  zu  kostspieligen ­
  außerbetrieblichen  Einrichtungen,  wie  eigene  Arbeiterverbände,  Wohlfahrtseinrichtungen, ­
  Sparkassen,  Konsumvereine,  Werkssiedlung,  Werkszeitungen,  Sport-  und  Geselligkeitsvereinen ­
  führen.
Oder:  Die  Forderung  nach  Leistungssteigerung  —  die  allen  Betrieben  innewohnt  —  ist
durch  verschiedene  Handhabung  der  Betriebsdisziplin  zu  verwirklichen:  einmal  durch  gegenseitige ­
  allgemeine  Unterstützung,  durch  Förderung  des  Ehrgeizes  und  sonstige  Anregungen,
oder  aber  durch  das  Reibungssystem,  das  heißt  durch  die  Schaffung  von  Zwischenorganen
und  Förderung  des  persönlichen  Ehrgeizes  nur  dieser  mittleren  Aufsicht  durch  Leistungsprämien. ­
  Das  erstere  Verfahren  bringt  zwar  im  allgemeinen  die  Leistungssteigerungen  nur
langsam,  dafür  aber  um  so  anhaltender  zustande,  da  ein  ruhiger,  gleichmäßiger  Betrieb
gewährleistet,  die  Instandhaltung  erleichtert,  großen  Reparaturen  ausgewiohen  oder  vorgebeugt ­
  werden  kann.  Das  System  der  Reibung  beruht  darauf,  daß  möglichst  viel  verantwortliche ­
  Vorgesetzte,  besonders  in  Zwischenstellungen,  geschaffen  werden,  die  finanziell  an  der
Leistung  beteiligt  sind.  Dadurch  werden  persönliche  Mißstimmungen  geschaffen,  da  die
Leistungsprämien  sich  in  einer  gesteigerten  Arbeitsaufsicht  und  Kontrolle  auswirken;  die
Akkorde  werden  angezogen,  die  Sollzahlen  hochgeschraubt,  oft  auf  Kosten  der  Betriebssicherheit ­
  und  der  Betriebskosten,  immer  aber  ohne  Rücksicht  auf  persönliche  Gefühle.  Die
fast  restlose  Ausnutzung  der  Ersparnismöglichkeiten  an  andern  Stellen  läßt  schließlich  als
einzigen  Faktor  der  Beeinflussung  immer  nur  den  Menschen  übrig.  Unzufriedenheit,  Verbitterung, ­
  Unfälle,  Erkrankungen,  Arbeiterwechsel,  Materialbruoh  usw.  sind  häufig  die  Folgen:
ganze  Streikbewegungen  hat  dieses  System  hervorgerufen.  Man  lese  hierzu  die  Erzählung  von
Werner:  Ein  Kumpel  (Berlin  1930),  die  an  Hand  des  Bergbaus  recht  deutlich  diese  Auswirkungen ­
  schildert  (besonders  S.  170ff.).  Es  ist  ähnlich  dem  System  des  Hechtes  im  Karpfenteich, ­
  nach  dem  eine  gewisse  Rivalität  unter  den  Angestellten  bis  hinauf  zu  den  Direktoren
wünschenswert  sein  soll,  um  das  Geschäftsinteresse  zu  heben.  Dagegen  setzt  jedoch  Payol
die  Meinung,  daß  „eine  schlechte  Interpretation  des  Sinnspruohes:  Trennen  um  zu  regieren“
durchaus  zu  verwerfen  ist.
Umgekehrt  muß  auch  die  Psyche  des  Betriebes  bei  der  Einführung  von  scheinbar  ganz
abseits  liegenden  oder  gut  gemeinten  Maßnahmen  sehr  eingehend  in  Rechnung  gestellt  werden.
So  ist  (wie  Hasenaok  feststellt)  die  „Betriebspsyche  eine  der  vielen  zu  beachtenden  Bedingungen ­
  bei  der  Ein-  und  Durchführung  der  Budgetidee,  und  man  muß  beider  Ausgestaltung
der  Budgetverfahren  auf  diesen  psychologischen  Faktor  Rücksicht  nehmen“.  Für  „die
praktische  Durchführung  und  den  glatten  Verlauf  eines  Budgetplans,  wenigstens  in  seinen
dem  Innenbetrieb  zugewandten  Bestandteilen  ...  ist  die  innere  Einstellung  der  Unterleiter
(Abteilungsleiter,  Betriebsingenieure)  und  der  letzten  für  die  Einhaltung  der  Budgetziffern
verantwortlichen  Stellen  (gegebenenfalls  bis  herunter  zu  dem  einzelnen  Reisenden,  Meister
oder  gar  Vorarbeiter)  zu  dem  System  und  der  ihm  zugrunde  liegenden  Idee  von  beträchtlichem
Wert.  Hier  muß  oft  Sabotage  oder  Gleichgültigkeit  durch  Erziehung,  Überzeugung  und
Überwachung  ausgeschaltet  werden,  was  die  Ausgestaltung  des  Budgetverfahrens  nicht  selten
erheblich  beeinflußt“.
Auch  bedingt  zum  Beispiel  die  traditionelle  Form  der  Betriebsleitung  eine  grundsätzlich
andere  Auffassung  dem  Menschen  gegenüber  als  etwa  die  rationale:  Die  Mitarbeiter  gehen
einmal  ein  mehr  persönlich  gefärbtes  Arbeitsverhältnis  ein  ...  Sie  bleiben  Menschen,  obwohl ­
  sie  Lohnarbeiter  oder  Angestellte  sind.  „Die  menschlichen  Beziehungen  herrschen  im
Betriebe  und  setzen  sich  über  diesen  hinaus  fort:  Der  Unternehmer  nimmt  teil  an  ihrem  Wohl
und  Wehe,  feiert  Feste  mit  ihnen  und  kennt  ihre  Familien.“  (Sombart.)  Die  Beziehungen
können  natürlich  auch  „unmenschlich“  sein,  brutal,  willkürlich,  despotisch;  sie  sind  auch
keineswegs,  was  wieder  im  Charakter  der  Menschen  begründet  ist,  immer  gut  oder  herzlich
oder  freundschaftlich  gewesen.  Menschlich  oder  allzumenschlich  aber  waren  sie  immer.  Es
sind  die  Eigenschaften  des  Gemüts,  die  der  traditionelle  Betrieb  anzusprechen  versucht.
Der  rationalisierte  Betrieb  dagegen  versachlicht  den  Menschen;  weder  die  Person  des
Betriebsinhabers  oder  Leiters,  noch  des  einzelnen  Angestellten  oder  Arbeiters  sind  von  Bedeutung ­
  für  den  Betriebsablauf.  An  die  Stelle  der  persönlichen  Fühlungnahme  tritt  das
jeweilige  „System  der  wissenschaftlichen  Betriebsführung“.  Der  Betrieb  ist  keine  Gemein ­
        <pb n="105" />
        Die  betriebliche  Personalverfassung.

99

7*

schaft  von  arbeitenden  Menschen  mehr,  er  wird  zum  Apparat,  der  nach  bestimmten,  festgelegten ­
  Regeln  abläuft  und  in  dem  auch  jeder  Mensch  seine  eindeutig  festgelegte  Aufgabe
zu  erledigen  hat.
Der  für  jeden  Wirtschaftsbetrieb  maßgebende  Grundsatz  der  Wirtschaftlichkeit,  der
Leistungsfähigkeit  und  Sparsamkeit  verbindet,  muß  unter  den  geschilderten  Verhältnissen  in
ganz  verschiedener  Weise  angestrebt  werden.  Unter  der  traditionalen,  meist  patriarchalischen
Betriebsform  konnte  nur  durch  Pflege  der  Persönliohkeitswerte,  wie  Ehrlichkeit,  Treue,
Diensteifer  usw.  eine  hohe  Wirtschaftlichkeit  erreicht  werden.  Im  versachlichten  Betrieb  dagegen ­
  stört  jede  persönliche  Note:  kein  gefühlsbetontes  Treueverhältnis,  sondern  ein  juristischer ­
  Vertrag  bestimmt  das  Arbeitsverhältnis,  das  Art  und  Dauer  der  Arbeitsleistung  festlegt
und  kollektiv,  ganz  unpersönlich,  durch  Tarifvertrag,  abgeschlossen  wird.  Der  persönliche
Einsatz,  der  früher  als  unentbehrlich  galt,  ist  weder  möglich  noch  erwünscht,  und  eine  persönliche ­
  Einstellung  wird  jetzt  mit  Recht  als  eine  Untugend  bezeichnet;  sie  stört  im  Betriebe,
führt  oft  zur  Verringerung  der  Leistung,  zu  unwirtschaftlichen  Kosten,  zu  Empfindlichkeit,
Mißmut  und  Verbitterung.  Gleichmaß,  Ruhe,  Ordnung  in  das  Ganze  sind  die  Forderungen  an
den  Menschen  im  rationalisierten  Betrieb,  der  auch  ganz  andere  Bedingungen  des  Vorwärtskommens ­
  hat  als  der  traditionale.  Das  bisherige  Prinzip  der  Leistung  war  auf  die  persönliche
Tüchtigkeit  abgestellt;  es  wirkte  wie  ein  Sprengmittel,  wenn  im  Vertrauen  auf  diese  Tüchtigkeit ­
  die  Abschaffung  aller  langfristigen  Verträge  gefordert  werden  konnte.  Das  Gespenst  des
älteren  Angestellten  und  die  Furcht  vor  dem  Abbau  aber  sind  ein  schlechter  Kitt,  ganz  abgesehen ­
  davon,  daß  nach  alter  Erfahrung  der  Praxis  die  Gelegenheitsarbeiter  nur  wenig
leisten.
Die  Entwicklung  der  Gesetzgebung  zur  juristischen  Person  hat  ferner  —  im  Verein  mit
vielen  anderen  Gründen  —  die  Anonymität  der  Person  sehr  gefördert  und  damit  auch  die
persönlichen  Gefühle  für  Recht  und  Pflicht,  für  Ehrlichkeit,  Diensteifer  und  Treue  im  Betriebe
vielfach  untergraben.  Die  Gegenseitigkeit  des  Verhältnisses  fehlte;  eine  juristische  Person
hat  keinen  Charakter,  jede  Verantwortung  ist  in  der  Anonymität  zu  verdecken;  aber  es  fehlt
auch  die  sittliche  Verpflichtung  ihr  gegenüber.  Ein  mühsames  Gebilde  von  Beaufsichtigungen,
Verordnungen,  Kontrollen,  Revisionen,  Sicherungen  ist  notwendig  geworden,  den  Mangel  zu
ersetzen.  Daneben  wirken  in  gleicher  Richtung  natürlich  auch  andere  Tatbestände,  wie  die
Betriebsorganisation  und  die  zunehmende  Betriebsgröße.
Von  ganz  besonderer  Bedeutung  ist  auch  die  Stellung,  die  der  Mensch  zur  Arbeit  als
solcher  einnimmt  und  die  sich  in  den  betrieblichen  Ordnungen  unmittelbar  auswirkt.  Die
Anschauung  von  der  Arbeit  als  Segen  kann  in  ihren  Überspitzungen  zu  ebensolchen  Mißständen
  führen  wie  die  entgegengesetzte,  die  jede  Arbeit  als  Fluch  empfindet.  Beide  Auffassungen ­
  stellen  die  Arbeit  als  schicksalsgegebenes  Muß  über  den  Menschen;  die  Folge  ist
leicht  die  Bewertung  des  Menschen  als  reines  Arbeitswerkzeug  und  die  notwendig  erscheinende
Beurteilung  und  Messung  dieses  Werkzeugs,  die  übertriebene  Verherrlichung  von  psychotechnischen
  Meß-  und  Ausbildungsmethoden.
Die  heute  in  Deutschland  zum  Durchbruch  gekommene  Bewegung  bezeichnet
die  Arbeit  als  Dienst  an  der  Gemeinschaft  und  ordnet  sie  dem  Menschen  unter,
indem  sie  ein  Arbeitsethos  verkündet,  das  in  der  Bindung  des  Arbeitserfolgs  an
den  Gemeinnützen  gipfelt.  Es  wird  klar,  daß  die  betriebliche  Personalpolitik  ein
ganz  anderes  Bild  zeigen  muß,  je  nachdem  sie  den  Menschen  als  Arbeitsmittel  oder
als  arbeitenden  Volksgenossen  ansieht.
3.  Die  Formen  betrieblicher  Personalverfassung.  So  groß  die  Vorteile  waren,  welche  die
liberale  Auffassung  von  der  Wirtschaft  durch  die  freie  Entfaltung  der  Kräfte  für  die  Entwicklung ­
  der  Wirtschaftsbetriebe  und  des  gesamten  Wirtschaftsverkehrs  im  Zuge  des  technischen ­
  Fortschritts  und  des  Einbreohens  in  neue  Wirtschaftsräume  brachte,  so  trug  sie  doch
von  Anbeginn  den  Keim  eines  Widerspruchs  in  bezug  auf  die  Entwicklung  der  Betriebe  in  sich.
Je  größer  die  Betriebe  werden,  desto  unerquicklicher  werden  die  Personalverhältnisse  in  ihnen,
desto  größer  die  Unruhe  und  die  Unzufriedenheit  der  in  ihnen  beschäftigten  Menschen.
Während  in  der  vorliberalen  Zeit  das  Arbeitsverhältnis  durch  korporative  oder  staatliche
Regeln  (Zunftzwang,  Beamtenbetrieb)  oder  durch  überkommene  Herrschaftsansprüche
(Hörigkeit,  Lehenspflicht)  in  engen  Grenzen  festgelegt  war,  brachte  der  Durchbruch  des
Liberalismus  dem  arbeitenden  Menschen  die  rechtliche  Freiheit  und  das  Recht  der  Freizügigkeit. ­
  War  vorher  im  Grunde  die  Freiheit  des  Arbeitenden  immer  mit  dem  Eigentum  der
Arbeitsmittel  und  Anlagen  und  das  Niohteigentum  durchweg  mit  Unfreiheit  verbunden  gewesen, ­
  so  war  nun  dieses  Verhältnis  gelöst,  indem  die  Freiheit  der  Person  gewährleistet  war,
ohne  daß  diese  jedoch  gleichzeitig  Eigentümer  von  Arbeitsmitteln  und  Anlagen  war.  Hier
liegt  der  erste  Widerspruch:  Die  rechtliche  Freiheit  war  unbrauchbar,  solange  die  wirtschaftliche ­
  Freiheit  nicht  vorhanden  war.  Zwar  gab  die  Auffassung  von  dem  Bestehen  eines  freien
Arbeitsmarktes,  auf  dem  Angebot  und  Nachfrage  der  Arbeitskräfte  sich  regelten,  einen
        <pb n="106" />
        100

Die  Menschen  im  Betrieb.

Rahmen  für  das  freie  Aushandeln  der  Arbeitsbedingungen,  doch  ließ  die  wirtschaftliche  Notlage
auch  hier  in  den  weitaus  meisten  Bällen  den  Lohnarbeiter  unterliegen.
Je  mehr  die  Technik  fortsohritt  und  mit  ihr  die  Betriebe  und  deren  Kapitalbedarf  anwuchsen, ­
  desto  hoffnungsloser  wurde  die  Lage  für  den,  der  seine  Arbeitskraft  zur  Bestreitung
seines  Lebensunterhaltes  diesen  Betrieben  anbieten  mußte.  Hinzu  kam  als  zweiter  Widerspruch, ­
  daß  mit  dem  Anwachsen  der  Betriebe  und  der  Zahl  der  in  ihnen  Beschäftigten  sich  aus
organisatorischen  Gründen  eine  Unterordnung  der  Arbeitenden  und  eine  mehr  oder  weniger
starke  Stufung  und  Rangordnung  notwendig  wurde.  Dieser  im  Widerspruch  mit  dem  Recht
der  persönlichen  Freiheit  stehende  Zwang  zum  Gehorsam  wurde  nicht  selten  als  Willkür
der  Betriebsinhaber  ausgelegt,  wozu  nicht  wenig  beitrug,  daß  diese  selbst  oft  mit  dem  Hinweis ­
  auf  ihre  Freizügigkeit  in  der  Verfügung  über  die  Betriebsmittel  die  Vorwürfe  beantworteten. ­

So  berechtigt  aber  dieser  Hinweis  in  gewissen  Grenzen  sein  mag  und  so  wenig  die  Tatsache
von  Willkürhandlungen  zu  bestreiten  sind:  die  eigentlichen  Ursachen  als  Zwang  zum  Anordnen
und  Gehorchen  sind  organisatorischer  Art  und  hängen  mit  der  Tatsache  der  betrieblichen
Arbeit  vieler  Menschen  für  einen  bestimmten  Zweck  zusammen.  So  ist  es  zu  verstehen,  daß
auch  der  freie  Arbeitsvertrag  noch  an  Bedeutung  verlor,  da  er  eigentlich  nur  wenige  Punkte
der  Regelung  zuließ  (Lohn,  Arbeitszeit,  Kündigung  u.  a.),  im  großen  ganzen  aber  Einfügung
in  die  vom  Betriebsinhaber  —-  besser  vom  Betrieb  —  gesetzte  Ordnung  verlangen  mußte.
Endlich  aber  waren  die  Kräfte  auf  dem  Arbeitsmarkt  viel  zu  ungleich  verteilt.  Der  einzelne
Arbeitnehmende  stand  der  geschlossenen  Betriebsmaoht  ziemlich  hilflos  gegenüber,  da  für  die
Betriebe  der  Einzelne  nur  selten  eine  Rolle  spielt.
Hier  setzten  auch  die  ersten  Bestrebungen  der  Abänderung  ein:  Die  Arbeiter  und  Angestellten ­
  greifen  zur  Selbsthilfe,  indem  sie  Verbände  (Gewerkschaften)  bildeten,  um  so  den
Arbeitgebern  als  geschlossene,  einheitliche  Macht  bei  der  Festlegung  der  Arbeitsbedingungen
entgegentreten  zu  können.  Statt  der  einzelnen  Arbeitsverträge  wurde  der  Abschluß  des
Kollektiv-  (Tarif-)  Vertrages  durohgesetzt.  Mit  den  Gewerkschaften  erhielt  der  Gedanke  des
Klassenkampfes  in  Deutschland  seine  stärkste  Stütze,  was  an  sich  nicht  notwendig  zu  sein
braucht  und  in  anderen  kapitalistischen  Ländern  (z.  B.  Vereinigte  Staaten  von  Amerika)
keineswegs  der  Fall  ist.  Die  Arbeitgeber  schlossen  sich  zu  Gegenverbänden  zusammen;
Arbeitskämpfe  mit  Streiks  und  Aussperrung  um  die  Ausgestaltung  der  Arbeitsbedingungen
setzten  ein,  denen  im  allgemeinen  der  liberale  Staat  nur  mit  Polizeigewalt  zur  Wahrung  der
öffentlichen  Ordnung  entgegentrat.  In  Deutschland  wurde  in  der  Nachkriegszeit  seitens  des
Staates  jedoch  ein  Schlichtungswesen  aufgebaut  in  Ausschüssen,  Einigungsstellen,  die  vor
allem  als  Vermittlungsstellen,  wenn  notwendig  aber  auch  als  entscheidende  Instanzen  galten
und  einen  Schiedsspruch  selbst  bei  beiderseitiger  Ablehnung  für  verbindlich  erklärten,  womit
dann  ein  Zwangstarif,  der  öffentliche  Geltung  hatte,  zustande  kam.
Doch  auch  die  Betriebsinhaber  versuchten  durch  Einsatz  großer  geldlicher  und  gedanklicher ­
  Mittel  eine  Änderung  und  Besserung  der  Lage  ihrer  Betriebsangehörigen.  Die  noch  aus
früheren  Formen  herrührende  patriarchalische  Haltung  wurde  von  einzelnen  Unternehmern
auch  in  der  liberalen  Ordnung  betont  weitergeführt;  der  Betriebsinhaber  fühlte  sich  für  das
Wohl  und  Wehe  seiner  Untergebenen  —  auch  außerhalb  des  Dienstes  —  verantwortlich  und
suchte  eine  persönliche  Beziehung  zu  den  Familien  aufrecht  zu  erhalten.  Die  Größe  der
Betriebe  machte  jedoch  meist  diese  Absicht  unmöglich,  ganz  abgesehen  von  den  wirtschaftlichen ­
  Schwierigkeiten  im  Wettbewerb:  der  patriarchalische  Betrieb  ist  eben  in  seiner  Kostenzusammensetzung ­
  schwerfälliger  und  den  scharf  nach  den  Kosten  rechnenden  Betrieben  unterlegen, ­
  zumal  er  bei  schlechter  Geschäftslage  keineswegs  ohne  weiteres  die  Betriebsangehörigen
entlassen  kann.
Endlich  griff  auch  der  Staat  durch  soziale  Maßnahmen  ein.  Kranken-  und  Altersversicherungsschutz, ­
  Unfallschutz,  Arbeitslosenversicherung  u.  a.,  wobei  die  Betriebe  vielfach
darüber  hinaus  —  wie  schon  früher  gezeigt  —  ihre  eigene  Sozialfürsorge  betrieben.
Da  jedoch  alle  diese  Versuche,  so  wohltätig  sie  waren,  das  Übel  nur  an  den
Auswirkungen,  nicht  an  der  Wurzel  faßten,  waren  Betriehsführer,  Staat  und
Arbeiter  gleichzeitig  bestrebt,  auf  dem  Wege  über  eine  grundsätzliche  Änderung
der  betrieblichen  Personalverfassung  einen  Wandel  zu  schaffen.
Bei  der  Tatsache  des  Eigentums  an  den  Arbeitsmitteln  setzten  zunächst  die
Arbeiter  an,  wobei  sie  —  unter  dem  Einfluß  der  Lehre  von  Marx  —  das  Recht  auf
den  vollen  Arbeitsertrag  und  eine  Verstaatlichung  oder  Vergesellschaftung  der
Arbeitsmittel  und  Anlagen  forderten.  Die  fehlende  wirtschaftliche  Einsicht,  die
tatsächlich  seltenen  Fälle  einer  echten  Ausbeutung  und  die  große  Mißstimmung
waren  ein  guter  Boden  für  die  Ausbreitung  dieser  Forderungen;  sie  übersahen,  daß
auch,  wenn  die  Anlagen  in  den  Händen  der  Gesellschaft  sich  befinden,  dadurch
        <pb n="107" />
        Die  betriebliche  Personal  Verfassung.

101

allein  keine  Änderung  einzutreten  braucht,  wie  das  Beispiel  der  Reichsbahn,  der
Post,  der  Elektrizitäts-  und  Gaswerke  u.  a.  zeigt.
Die  Versuche,  über  einen  genossenschaftlich  organisierten  Betrieb  die  Lage  zu
bessern,  scheiterten  allein  schon  daran,  daß  auch  hier  die  Fragen  der  Anordnungsmacht ­
  und  Unterordnung  sich  nicht  änderten,  zudem  aber  alle  Produktivgenossenschaften ­
  an  der  Kapitalfrage  scheiterten;  lediglich  im  Bauwesen,  wo  Anlage-  und
Betriebskapital  verhältnismäßig  gering  sind,  konnten  sie  sich  einführen,  ohne  daß
—  nach  allen  Erfahrungen  —  die  Lage  der  bei  ihnen  beschäftigten  Arbeiter  gegenüber ­
  denen  der  privaten  Bau  Unternehmungen  sich  fühlbar  gebessert  hätte.
Beeinflußt  durch  die  politische  Meinung,  ist  seitens  des  Staates  nach  dem
Kriege  durch  die  Einrichtung  der  Betriebsräte  den  Mitarbeitern  eine  Möglichkeit
zur  Einsicht  in  die  Führung  der  Wirtschaftsbetriebe  geschaffen  worden.  Durch  die
Entsendung  von  Mitgliedern  der  Belegschaft  in  den  Aufsichtsrat,  durch  die  Pflicht
der  Leitung  zur  Unterrichtung  über  wichtige  betriebliche  Vorgänge,  durch  das
Einspruchsrecht  bei  Entlassungen  u.  a.  sollte  sowohl  eine  gewisse  Beteiligung  und
eine  Mitarbeit  an  der  Leitung  in  betrieblichen  Angelegenheiten  als  auch  durch
Vermeidung  krasser  Ungerechtigkeiten  der  Arbeitsfrieden  aufrechterhalten  und
gefördert  werden.  In  einigen  Fällen  mögen  einzelne  oder  alle  Ziele  wirklich  erreicht ­
  worden  sein,  im  ganzen  jedoch  hat  die  Einrichtung  der  Betriebsräte  nicht
nur  versagt,  sondern  oft  sogar  die  betrieblichen  Spannungen  noch  verschärft.  Das
lag  einmal  an  den  mangelnden  wirtschaftlichen  Kenntnissen  der  Betriebsräte,
größtenteils  aber  an  ihrer  einseitigen,  meist  durch  die  politische  Zugehörigkeit
festgelegten  Meinungsbildung.  Die  gleichen  Gründe  sind  auch  maßgebend  für  die
Unmöglichkeit  einer  Betriebsführung  auf  demokratischer  Grundlage,  wie  sie  unter
dem  Schlagwort  „Betriebsdemokratie“  (1926)  gefordert  wurde.
Ähnliche  Versuche  sind  übrigens  seitens  einiger  Unternehmer  mehrfach  gemacht  worden.
Bekannt  ist  die  Konstitutionelle  Fabrik  vonFreese,  der  seinen  Arbeitern  und  Angestellten
eine  gewisse  Mitverwaltung  einräumte,  welche  sich  jedoch  vorwiegend  —  hier  allerdings  als
volle  Selbstverwaltung  —  auf  weniger  bedeutsame  Betriebsvorgänge  bezieht,  etwa  bei  der
Veranstaltung  von  Festen  oder  bei  der  Verwaltung  der  Wohlfahrtseinrichtungen.  Daneben
wirkte  der  Arbeitsausschuß  bei  der  Arbeitsverfassung  mit,  indem  die  Arbeitsordnung  nur  mit
seiner  Zustimmung  erlassen  werden  konnte  und  er  auch  bei  Bestrafungen  herangezogen  wurde.
Neben  den  sozialen  Einrichtungen  (Kranken-  und  Altersversicherung)  ist  vor  allem  bemerkenswert ­
  die  Verleihung  von  Fabrikkreuzen  bei  längerer  Tätigkeit,  was  auf  die  Entstehung  einer
gewissen  Tradition  hinwirkte.  Allerdings  war  Freese  in  allen  entscheidenden  wirtschaftlichen
Dingen  Alleinherr,  der  neben  der  tatsächlichen  Machtstellung  als  Eigentümer  auch  noch
persönliche  Achtung  und  hohes  Ansehen  genoß,  so  daß  es  ihm  leicht  war,  überall  seine  Ansichten
schwerwiegend  geltend  zu  machen.  Die  Kleinheit  des  Betriebes  und  die  enge  persönliche
Verbundenheit,  die  ohnedies  noch  in  ihm  bestand,  waren  seinen  Maßnahmen  günstig.  Allgemeine ­
  Anwendung  hat  sein  System  nicht  finden  können,  weil  im  Großbetrieb  die  Voraussetzungen ­
  in  den  meisten  Fällen  anders  liegen.
Eine  andere,  bemerkenswerte  Einrichtung  ist  die  von  Abbe  erreichte  Stiftung  der  Zeißwerke.
  Für  die  Arbeiterschaft  wesentlich  ist  die  Anstellung  zu  einem  festen  Wochenlohn,  der
mit  dem  Dienst-  und  Lebensalter  steigt  und,  wenn  er  einmal  eine  bestimmte  Höhe  erreicht
hat,  nie  zurückgeschraubt  werden  kann.  Der  feste  Wochenlohn  wird  auch  bei  Versäumnissen
und  Kurzarbeit  weitergezahlt,  bei  Urlaub  sogar  um  30%  erhöht;  er  dient  ebenfalls  als  Grundlage ­
  für  die  Pensionsberechnung,  wobei  nach  5  Jahren  ein  Anspruch  auf  50%,  nach  10  Dienstjahren ­
  auf  80%  des  Grundlohneg  erreiohtist.  Die  Witwen  erhalten  einZehntel  des  Qrundlohns.
Schon  nach  einer  halbjährigen  Probezeit  hat  jeder  Arbeiter  einen  Anspruch  auf  Fortzahlung
von  ein  Sechstel  des  Lohnes,  und  zwar  4  Monate  lang  nach  seiner  Entlassung;  bei  dreijähriger
Betriebsangehörigkeit  wird  die  Zeit  dieses  Anspruchs  auf  6  Monate  erhöht,  nach  5  Jahren  ist
er  pensionsbereohtigt.  Ferner  besteht  eine  Gewinnbeteiligung,  die  durchschnittlich  8%  des
verdienten  Lohnes  beträgt  und  in  einer  Summe  ausgezahlt  wird.
Wesentlich  ist,  daß  die  Überschüsse  nach  dem  Stiftungsstatut  teils  der  Aufrechterhaltung
und  Erneuerung  der  Werke,  teils  der  Belegschaft,  teils  einer  Stiftung  und  der  Allgemeinheit
zufließen.
Trotz  der  erheblichen  sozialen  Leistungen  hat  das  Zeißwerk  bisher  günstig  gearbeitet,
was  jedoch  zweifellos  auf  die  Tatsache  der  Differentialrente  zurückzuführen  ist,  die  das  Werk
        <pb n="108" />
        102

Die  Menschen  im  Betrieb.

aus  der  Qualität  seiner  Erzeugnisse  oder  dem  fest  umrissenen  Aufgabenkreis  zieht.  Mißstimmung ­
  und  Unruhen  sind  jedoch  bei  Zeiß  ebenfalls  vorgekommen;  doch  herrscht  im  allgemeinen ­
  Ruhe,  Zufriedenheit  und  Betriehsstolz  unter  den  Zeißarbeitern  und  -angestellten.  Ob
diese  Form  der  Personal  Verfassung  auf  andere  Betriebe  in  anderen  Geschäftszweigen  übertragen ­
  werden  kann,  muß  wohl  bezweifelt  werden.
4.  Die  nationalsozialistische  Betriebsgemoinschaft  (Gesetz  zur  Ordnung  der
nationalen  Arbeit).
a)  Wesen  und  Aufgabe.  Die  im  Gesetz  zur  Ordnung  der  nationalen  Arbeit
(AOG.)  vom  20.  Januar  1934  verwirklichte  betriebliche  Personalverfassung  fußt
auf  zwei  Grundgedanken,  die  seit  langem  erörtert  wurden,  deren  Durchsetzung
jedoch  durch  die  vielfachen  Machtkämpfe  der  Arbeitnehmer-  und  Arbeitgeberverbände ­
  nicht  möglich  war.  Es  sind  dies  die  Gedanken  der  Gemeinschaft  und  des
Führertums  im  Betriebe.
Als  erste  Voraussetzung  mußten  daher  diese  Widerstandsgruppen  beseitigt
werden,  welche  der  Verwirklichung  im  Wege  standen,  was  durch  die  Auflösung
aller  Verbände  der  Arbeitnehmer  und  Arbeitgeber  im  Laufe  des  Jahres  1933  und
ihre  Überführung  in  die  Deutsche  Arbeitsfront  geschah.  Erst  diese  Vorarbeit
in  Verbindung  mit  der  fortdauernden  erzieherischen  Leistung  der  Deutschen
Arbeitsfront,  der  die  schaffenden  Deutschen  aller  Stände  und  Berufe  angeschlossen ­
  sind,  machte  die  Einführung  des  neuen  Gesetzes  möglich.  Zwar  war
auch  zur  Zeit  der  liberalen  Wirtschaftsauffassung  die  Betriebsleitung  in  den
meisten  Fällen  autokratisch  gewesen.  Doch  hatte  sie  unter  den  mannigfachsten
Mißständen  gelitten,  deren  entscheidendster  wohl  der  Widerspruch  zwischen  den
Führungsansprüchen  der  Betriebsleitung  und  der  übrigen  Betriebsangehörigen
war,  die  beide,  gestützt  auf  das  gleiche  Postulat  von  der  Freiheit  und  vom  gleichen
Recht  für  alle,  ihre  Forderungen  vorbraohten  und  sich  so  erbittert  bekämpften.
Daneben  aber  sind  die  inneren  Widersprüche  der  Führung  in  den  Wirtschaftsbetrieben ­
  immer  stärker  in  Erscheinung  getreten;  diese  ergeben  sich  vorwiegend
aus  der  —  im  Gegensatz  zur  Politik  oder  zum  Heer  —  vielfach  nicht  einwandfreien
Führerauslese  und  Führereignung.  (Siehe  hierzu  Näheres  unter  C.)  Im  Wirtschaftsbetrieb ­
  wird  der  Führer  entweder  kraft  des  Eigentumsrechts  an  den  Anlagen ­
  oder  aber  durch  Anstellung  auf  Grund  wirtschaftlicher  oder  technischer
Kenntnisse  und  Fähigkeiten  bestimmt,  was  keineswegs  auch  Führereigenschaften
in  menschlicher  Hinsicht  bedingt.  Allein  aus  diesem  Grunde  war  der  Frage  der
Menschenführung  im  Betriebe  schon  vor  der  nationalen  Umwälzung  große  Aufmerksamkeit ­
  geschenkt  worden,  wobei  sich  besonders  das  „Deutsche  Institut  für
technische  Arbeitsforschung“  (Dinta)  unter  der  Leitung  von  Arnhold  und  die
von  Friedrich  geleitete  „Anstalt  für  Arbeitskunde“  in  Saarbrücken  hervortat.
Während  jedoch  bisher  vorwiegend  die  einzelnen  Fragen  der  Menschenbehandlung ­
  und  Menschenführung  für  das  unmittelbare  Verhältnis  von  Vorgesetzten  und
Untergebenen  bearbeitet  wurden,  stellte  das  AOG.  dasFührertum  im  Betriebe  auf
eine  grundsätzlich  andere  Ebene,  indem  nunmehr  dem  Unternehmer,  der  für  die
wirtschaftliche  und  technische  Führung  verantwortlich  war,  auch  die  volle  Verantwortung ­
  der  Menschenführung  vom  Staat  übertragen  wurde.  Er  hat  diese
Aufgabe  nach  dem  Gesetz  im  Sinne  des  Volksganzen  auf  dem  Wege  der  Betriebsgemeinschaft ­
  unter  Beachtung  der  sozialen  Ehre  und  unter  staatlicher  Aufsicht
durch  die  Treuhänder  der  Arbeit  auszuführen.  Mit  der  Einführung  des  Begriffes
der  sozialen  Ehre  und  ihrer  Überwachung  durch  die  Treuhänder  auf  Grund  eines
Verfahrens  der  sozialen  Ehrengerichtsbarkeit  sind  dabei  völlig  neue  Wege  begangen ­
  worden.  Durch  das  Ziel  der  Betriebsgemeinschaft,  welche  unter  Leitung
des  Betriebsführers  steht  und  von  ihm  wie  von  der  Gefolgschaft  ein  hohes  Maß  von
Verantwortung  für  das  Betriebsganze  fordert,  ist  ferner  auch  eine  Art  von  Patriarchalismus ­
  wieder  in  das  Betriebsleben  eingeschaltet  worden.  Die  Betriebs ­
        <pb n="109" />
        Die  betriebliche  Personalverfassung.

103

angehörigen  sollen,  zu  einer  Art  Familie  zusammengefaßt  werden,  für  die  der
Betriebsfühxer  sorgt  und  deren  Glieder  in  einem  Treueverhältnis  miteinander  verbunden ­
  sind,  wobei  als  Mittler  des  gegenseitigen  Vertrauens  ein  Vertrauensrat
dem  Betriebsführer  beratend  zur  Seite  steht.
Es  zeigt  sich  also,  daß  die  durch  dasAOG.  verwirklichte  Personalverfassung  des
Betriebes  auf  die  bewährten  und  unentbehrlichen  Grundlagen  und  Auffassungen
früherer  Zeit  zurückgreift,  sie  aber  durch  die  Beseitigung  des  Klassenkampfes  und
der  überbetrieblichen  Vereinbarungen  auf  die  Betriebe  selbst  beschränkt  und  durch
eine  besondere  soziale  Ehrengerichtsbarkeit  und  staatliche  Aufsichtsstellen  entscheidend ­
  ergänzt  und  überwacht.  So  kann  die  nationalsozialistische  Personalverfassung ­
  festgelegt  werden  als  eine  auf  gegenseitigem  Vertrauen  gegründete
Betriebsgemeinschaft  unter  vollverantwortlioher  Leitung  des  Betriebsführers,  dem
die  Gefolgschaft  in  Treue  dient  und  in  der  beide  Teile  ihre  Arbeit  verrichten  zur
Förderung  des  Betriebsganzen  und  des  Gesamtwohls  von  Volk  und  Staat.  Als  erzieherische ­
  und  überwachende  Einrichtung  ist  die  soziale  Ehrengerichtsbarkeit
und  der  Treuhänder  der  Arbeit  mit  ungewöhnlichen  Vollmachten  vorgesehen.
b)  Der  Betriebsführer.  Über  den  Umfang  der  Rechte  und  Pflichten,  welche
dem  Betriebsführer  zuerkannt  und  auferlegt  werden,  macht  das  AOG.  ganz  bestimmte ­
  und  in  engen  Grenzen  umrissene  Angaben.  Um  ihren  Umfang  und  ihre
Bedeutung  klar  zum  Ausdruck  zu  bringen,  sollen  sie  hier  kurz  aufgeführt  werden;
1.  Der  Führer  des  Betriebes  entscheidet  der  Gefolgschaft  gegenüber  in  allen  betrieblichen
Angelegenheiten,  soweit  sie  durch  dieses  Gesetz  geregelt  sind  (§2,  1).
2.  Der  Unternehmer  oder  die  gesetzlichen  Vertreter  einer  juristischen  Person  haben  das
Recht  oder,  wenn  sie  den  Betrieb  nicht  selbst  leiten,  die  Pflicht,  eine  an  der  Betriebsleitung
verantwortlich  beteiligte  Person  mit  ihrer  Stellvertretung  zu  betrauen  (§  3,2).
Dieses  Recht  und  diese  Pflicht  kommen  ihm  auch  dann  zu,  wenn  ihm  rechtskräftig  die
Befähigung  zum  Führer  eines  Betriebs  (nach  §  38  AOG.)  aberkannt  worden  ist.
3.  Die  Vertrauensmänner  des  Betriebes  bilden  mit  ihm  und  unter  seiner  Leitung  den
Vertrauensrat  des  Betriebes  (§  6,1).
4.  Der  Führer  des  Betriebes  stellt  alljährlich  im  Einvernehmen  mit  dem  Obmann  der
Nationalsozialistischen  Betriebszellenorganisation  (NSBO.)  eine  Liste  der  Vertrauensmänner
und  ihrer  Stellvertreter  auf  (§  9,1).
5.  Der  Betriebsführer  ruft  nach  Bedarf  den  Vertrauensrat  ein  (§  12);  er  hat  die  Pflicht,
dies  zu  tun,  wenn  die  Hälfte  des  Vertrauensrates  es  verlangt.
6.  Der  Betriebsführer  hat  das  Recht  und  die  Pflicht,  in  allen  Betrieben  von  über  20  Beschäftigten ­
  eine  Betriebsordnung  schriftlich  zu  erlassen  (§  26),  wobei  die  im  §  27  AOG.  oder
in  anderen  Gesetzen  oder  Verordnungen  erlassenen  Vorschriften  zwingenden  Inhalts  zu  beachten ­
  sind  (§  27,1  u.2),  daneben  aber  auch  andere  Vorschriften  aufgenommen  werden  können
(Höhe  des  Arbeitsentgelts,  Unfallvorschriften,  Verhaltungsmaßregeln  usw.).
7.  Der  Führer  des  Betriebes  oder  eine  von  ihm  beauftragte  Person  kann  nach  Beratung  mit
dem  Vertrauensrat  Bußen  verhängen  (§  28,  1  u.  2);  bei  der  Verhängung  dieser  Bußen  sind
bestimmte  Grenzen  gezogen.
8.  Der  Betriebsführer  genießt  das  Recht  des  vollen  Schutzes  seiner  sozialen  Ehre  (§  36,  1),
vor  allem  gegenüber  Eingriffen  in  die  Betriebsführung  oder  böswüliger  Verhetzung,  gegenüber
wiederholten  unbegründeten  Beschwerden  oder  dem  Mißbrauch  von  vertraulichen  Angaben,
Betriebs-  und  Geschäftsgeheimnissen.
Diese  in  der  Tat  sachlich  sehr  weitgehenden  Rechte  werden  allerdings  nur  gegeben ­
  unter  gleichzeitiger  Aufzählung  einer  ganzen  Reihe  von  Verpflichtungen
allgemeiner  und  besonderer  Art,  die  vor  allem  das  Ziel  haben,  dem  Betriebsführer
auch  eine  Verantwortung  gegenüber  Betrieb,  Gefolgschaft  und  Staat  aufzuerlegen.
So  sieht  das  AOG.  als  Pflichten  des  Betriebsführers  vor:
1.  Der  Führer  arbeitet  im  Betriebe  gemeinsam  mit  der  Gefolgschaft  zur  Förderung  der
Betriebszweoke  und  zum  Nutzen  von  Volk  und  Staat  (§1).
2.  Er  hat  für  das  Wohl  der  Gefolgschaft  zu  sorgen  (§  2,  2).
3.  Er  hat  den  Vertrauensrat  zu  leiten  (§5,  1)  und  daher  die  Pflicht,  das  gegenseitige
Vertrauen  innerhalb  der  Betriebsgemeinsohaft  zu  vertiefen  und  auf  Beilegung  aller  Streitigkeiten ­
  innerhalb  der  Betriehsgemeinschaft  hinzuwirken,  wobei  ihn  allerdings  die  übrigen
Vertrauensmänner  unterstützen  müssen  (§6,  1,  2  u.  3).
        <pb n="110" />
        104

Die  Menschen  im  Betrieb.

4.  Die  für  die  Durchführung  der  dem  Vertrauensrat  übertragenen  Aufgaben  notwendigen
Mittel  und  Einrichtungen  (einschl.  des  Arbeitsausfalls)  hat  der  Betriebsführer  zur  Verfügung
zu  stellen  und  die  erforderlichen  Auskünfte  zu  erteilen  (§  13).
5.  Der  Unternehmer  oder  der  von  ihm  bestellte  Unternehmungsführer  muß,  wenn  die
Unternehmung  aus  mehreren,  wirtschaftlich  oder  technisch  gleichartigen  oder  nach  dem
Betriebszweck  zusammengehörenden  Betrieben  besteht,  aus  den  Vertrauensräten  dieser
Einzelbetriebe  einen  Beirat  zu  seiner  Beratung  in  sozialen  Angelegenheiten  berufen  (§  17).
6.  Es  besteht  ferner  für  den  Unternehmer  nach  §  20  eine  Pflicht  zur  Anzeige  an  den  Treuhänder ­
  der  Arbeit,  bevor  er  zu  größeren  Entlassungen  schreitet  (mehr  als  50  Personen  in
4  Wochen  oder  10%  bei  Betrieben  mit  über  100  regelmäßig  Beschäftigten  oder  mehr  als
9  Personen  bei  Betrieben  mit  wenig?!  als  100  regelmäßig  Beschäftigten).
7.  Wenn  Unternehmer,  Führer  des  Betriebes  oder  sonstige  Aufsichtspersonen  unter  Mißbrauch ­
  ihrer  Machtstellung  im  Betriebe  böswillig  die  Arbeitskräfte  der  Gefolgschaft  ausnutzen
oder  ihre  Ehre  kränken,  wird  dies  als  gröbliche  Verletzung  der  sozialen  Ehre  von  den  Ehrengerichten ­
  gesühnt  (§  36;  1).
Es  ergibt  sich  also  deutlich,  daß  für  den  Führer  des  Betriebes  mit  den  ihm
gewährten  Rechten  auf  eine  sehr  weitgehende  Alleinbestimmung  bei  der  Betriebsführung ­
  eine  noch  weitergehende  Verantwortung  verbunden  worden  ist.  Er  muß
den  Betrieb  zum  Nutzen  von  Volk  und  Staat  führen,  er  muß  auf  das  Wohl  seiner
Gefolgschaft  besorgt  sein  und  dabei  die  wirtschaftlichen  und  technischen  Betriebsziele ­
  mit  diesen  Verpflichtungen  in  Einklang  bringen.
Zu  der  schon  früher  gegebenen  Kennzeichnung  des  Unternehmers  als  den
planenden  und  unter  Einsatz  von  Kapital  in  der  Wirtschaft  tätigen  Menschen,  der
also  dem  Wirtschaftsbetrieb  von  der  wirtschaftlichen  Seite  aus  Sinn  und  Inhalt
gibt  und  das  eingesetzte  Kapital  rentabel  gestaltet,  tritt  nun  auch  seine  unumschränkte ­
  Verantwortlichkeit  in  bezug  auf  die  Durchführung  dieses  Wirtschaftsplanes ­
  im  Betriebe.  Dieser  Betrieb  soll  nicht  nur  rentabel,  sondern  zum  Nutzen
von  Volk  und  Staat  und  unter  Beachtung  des  Wohls  der  Gefolgschaft  geführt
werden.  Das  bedingt  einerseits  eine  ganz  gewaltige  Ausdehnung  der  Befugnisse
und  der  Verantwortlichkeit  des  Unternehmers,  da  der  Staat  ihm  für  das  Gedeihen
des  Betriebes  und  das  Wohl  und  Wehe  der  ihm  anvertrauten  Gefolgschaft  Rechenschaft ­
  abfordern  kann.  Es  bedeutet  auf  der  andern  Seite  aber  auch  eine  Bindung
der  unternehmerischen  Betätigungsmöglichkeiten,  weil  nun  außer  der  Rentabilität
des  Kapitals  ausdrücklich  auch  Lebensziele  und  Lebensmöglichkeiten  der  Gefolgschaft ­
  seiner  Führung  anvertraut  sind,  also  mehr  hausväterliche,  patriarchalische
Gesichtspunkte  zu  beachten  sind.
Endlich  aber  müssen  die  Erfordernisse  der  Volksgesamtheit  und  des  Staates
Berücksichtigung  finden,  wobei  noch  offen  bleibt,  ob  dies  nur  heißt,  daß  die  vom
Staat  oder  der  Nationalsozialistischen  Partei  (als  der  Künderin  des  Volkswillens)
gegebenen  Richtlinien  und  Einzelforderungen  zu  erfüllen  sind,  oder  aber  auch  der
Staats-  und  Volkswille  vom  Betriebsführer  selbst  zu  erfassen  und  von  sich  aus  zum
Durchsatz  gebracht  werden  soll.  Man  wird  annehmen  können,  daß  vom  Unternehmer ­
  und  Betriebsführer  auf  Grund  seiner  höheren  Einsicht  und  seiner  Führerstellung ­
  beides  erwartet  wird.  Damit  wird  aber  brennend  die  Frage,  ob  überhaupt
von  den  Unternehmern  und  Betriebsführern  ein  solches  Maß  von  Einsicht  und
Verantwortlichkeit  erwartet  werden  kann.  Zum  mindesten  wird  damit  die  Frage
der  Auswahl  und  Erziehung  des  Betriebsführers  aufgeworfen,  da  die  bisher  üblichen
Verfahren  diese  neuen  Tatbestände  nicht  im  erforderlichen  Ausmaß  zu  berücksichtigen ­
  scheinen.  Hierzu  wird  später  noch  einiges  zu  sagen  sein.
Darüber  hinaus  aber  erwachsen  hieraus  auch  der  Gefolgschaft  und  besonders
den  aus  ihren  Reihen  hervorgegangenen  Vertrauensmännern  besondere  Pflichten,
die  im  folgenden  kurz  erörtert  werden  sollen.
c)  Gefolgschaft  und  Vertrauensrat.  In  allen  Betrieben  mit  in  der  Regel
mindestens  20  Beschäftigten  stellt  der  Betriebsführer  alljährlich  im  Einvernehmen
mit  der  NationalsozialistischenBetriebszellen-Organisation  (NSBO.)  eine  Liste  von
        <pb n="111" />
        Die  betriebliche  Personalverfassimg.

105

Vertrauensmännern  auf,  die  dann  der  gesamten  Gefolgschaft  zur  Wahl  unterbreitet ­
  wird.  Werden  die  so  vorgeschlagenen  Vertrauensleute  von  der  Gefolgschaft
abgelehnt,  so  kann  sie  der  Treuhänder  der  Arbeit,  die  staatliche  Aufsichtsperson,
in  der  erforderlichen  Anzahl  berufen.  Die  so  gewählten  oder  berufenen  Vertrauensleute ­
  bilden  unter  der  Leitung  des  Betriebsführers  und  mit  ihm  gemeinsam
den  Vertrauensrat  des  Betriebes,  der  dem  Betriebsführer  beratend  zur  Seite  stehen
soll  (§  5,  1).  ,,Der  Vertrauensrat  hat  die  Pflicht,  das  gegenseitige  Vertrauen  innerhalb ­
  der  Betriebsgemeinschaft  zu  vertiefen.“  (§  6,  X.)  Als  weitere  Aufgaben  führt
das  Gesetz  an  (§  6,  2):  Beratung  aller  Maßnahmen,  die  der  Verbesserung  der
Arbeitsleistung,  der  Gestaltung  und  Durchführung  der  allgemeinen  Arbeitsbedingungen, ­
  insbesondere  der  Betriebsordnung,  der  Durchführung  und  Verbesserung
des  Betriebsschutzes,  der  Stärkung  der  Verbundenheit  aller  Betriebsangehörigen
untereinander  und  mit  dem  Betriebe  und  dem  Wohle  aller  Glieder  der  Gemeinschaft ­
  dienen.  Er  hat  ferner  auf  eine  Beilegung  aller  Streitigkeiten  innerhalb  der
Betriebsgemeinschaft  hinzuwirken  und  ist  vor  der  Festsetzung  von  Bußen  auf
Grund  der  Betriebsordnung  zu  hören.  Die  bei  der  Erfüllung  dieser  Aufgaben
notwendigen  Auskünfte  muß  der  Betriebsführer  erteilen  (§  13,  2).
Am  Tag  der  nationalen  Arbeit  legen  die  Mitglieder  des  Vertrauensrates  vor
der  Gefolgschaft  „das  feierliche  Gelöbnis  ab,  in  ihrer  Amtsführung  nur  dem
Wohle  des  Betriebes  und  der  Gemeinschaft  aller  Volksgenossen  unter  Zurückstellung ­
  eigennütziger  Interessen  zu  dienen  und  in  ihrer  Lebensführung  und
Diensterfüllung  den  Betriebsangehörigen  Vorbild  zu  sein“  (§  10,  1).
Aus  diesen  Vorschriften  geht  zunächst  einmal  hervor,  daß  der  Vertrauensrat  nach  dem
AOG.  grundsätzlich  anders  aufgebaut  und  eingestellt  sein  muß  als  der  Betriebsrat  nach  dem
früheren  Betriebsrätegesetz.  Wurde  früher  der  Unternehmer  vom  Betriebsrat  durch  dessen
Mitbestimmungsrecht  in  gewissen  Fragen  unter  Aufsicht  gehalten,  indem  seine  Anordnungen
auf  wirtschaftlichem,  betrieblichem  und  sozialem  Gebiet  durch  die  Vertreter  der  Arbeiter-  und
Angestelltenschaft  mit  Rücksicht  auf  ihre  Ansichten  und  Forderungen  überwacht  und  vielfach
bekämpft  wurden,  so  hat  der  jetzige  Vertrauensrat  im  wesentlichen  die  Aufgabe,  das  Einvernehmen ­
  im  Betriebe  unter  allen  Umständen  zu  fördern  und  aufrecht  zu  erhalten.
Das  kommt  schon  äußerlich  dadurch  zum  Ausdruck,  daß  der  Führer  des  Betriebes  zugleich
auch  der  Leiter  des  Vertrauensrates  ist,  daß  also  Führer  und  Vertrauensrat  nicht  zwei  verschieden ­
  oder  sogar  gegensätzlich  arbeitende  und  urteilende  Stellen  sind,  sondern  daß  der
Führer  des  Betriebes  zwar  unter  Beratung  seitens  der  Vertrauensleute,  aber  allein  unter  voller
eigener  Verantwortung  und  ohne  irgend  welches  Mitbestimmungsrecht  anderer  Stellen  seine
Entscheidungen  trifft.  Die  Vertrauensleute  haben  die  Pflicht,  ihn  bei  diesen  Entscheidungen
zu  beraten,  ohne  ihm  jedoch  die  Verantwortung  für  die  Entschlüsse  abnehmen  oder  herabmindern ­
  zu  können.
So  stellt  der  Vertrauensrat  in  seiner  Gesamtheit  im  Grunde  ein  Organ  des  Betriebsführers
dar,  mit  dessen  Hilfe  er  in  den  Betrieb  hineinhorcht,  um  die  Sorgen  und  Wünsche  seiner
Gefolgschaft  kennen  zu  lernen.  Der  Vertrauensrat  hat  also  kein  Mitbestimmungsrecht,  sondern
ein  Mitberatungsrecht  bei  allen  sozialen  und  den  wirtschaftlichen  Fragen  des  Betriebes,  welche
mittelbar  und  unmittelbar  die  Gefolgschaft  betreffen.  Daß  diese  Beratung,  welche  als  Förderung ­
  des  Betriebes  und  der  Betriebsgemeinschaft  zur  Pflicht  erhoben  wird,  auch  die  Verbesserung ­
  der  Arbeitsleistung  und  die  Durchführung  der  Arbeitsbedingungen  betrifft,  kennzeichnet ­
  wohl  am  besten  die  Wandlung  vom  Betriebsrat  zum  Vertrauensrat.  Der  Unternehmer, ­
  der  sich  früher  auf  Rat  und  Hilfe  seiner  überbetrieblichen  Verbände  oder  Vereinigungen ­
  stützte,  wird  nun  durch  die  enge  Verbindung  mit  den  Mitarbeitern  seines
eigenen  Betriebes  viel  eher  die  Stimmungen  und  Auswirkungen  kennenlernen,  die  seine
Anordnungen  hervorbringen.
Als  besonders  wertvoll  für  die  Gefolgschaft  und  einschneidend  für  die  Betriebe  müssen  die
Bestimmungen  über  den  Kündigungsschutz  angesehen  werden.  Sie  sind  als  Auswirkung  der
Forderung  des  Rechtes  auf  Arbeit  anzusehen.  Aus  wirtschaftlich  unzureichenden  Gründen
sollen  künftig  Mitglieder  der  Gefolgschaft,  die  die  Erfüllung  ihrer  Treue-  und  Arbeitspflicht
in  genügend  langer  Zeit  unter  Beweis  gestellt  haben  (nach  einjähriger  Beschäftigung),  nicht
mehr  entlassen  werden  dürfen.  Auch  hier  ist  zunächst  im  Vertrauensrat  zu  verhandeln;
erst  wenn  dieser  versagt,  kann  vor  dem  Arbeitsgericht  auf  Widerruf  der  Kündigung  geklagt
werden.  Der  Arbeitgeber  ist  gegebenenfalls  zur  Wiedereinstellung  oder  zu  einer  Entschädigung
        <pb n="112" />
        106

Die  Menschen  im  Betrieb.

verpflichtet  (sechs  Zwölftel  des  letzten  Jahresarbeitsverdienstes).  (Vgl.  die  Ausführungen
in  B  II,  4.)
Bei  allen  Maßnahmen  müssen  der  Betriebsführer  und  alle  sonstigen  Aufsichtspersonen  die
soziale  Ehre  der  Gefolgsohaftsmitglieder  beachten;  sie  dürfen  nicht  böswillig  die  Arbeitskraft
ausnutzen  oder  kränkende  Anordnungen  geben.  Auf  berechtigte  Einsprüche  hin,  die  seitens
des  Vertrauensrates  oder  der  Gefolgschaft  selbst  gemacht  werden,  greift  der  Treuhänder  der
Arbeit  ein.  Doch  sollen  auch  hier  zunächst  alle  Schritte  unternommen  werden,  die  einen
Ausgleich  innerhalb  der  Betriebsgemeinschaft  selbst  bezwecken.  In  allgemeiner  Form  wird
über  das  Verhalten  aller  Betriebsangehörigen  folgendes  gefordert  (§  35):  „  JederAngehörige  einer
Betriebsgemeinschaft  trägt  die  Verantwortung  für  die  gewissenhafte  Erfüllung  der  ihm  nach
seiner  Stellung  innerhalb  der  Betriebsgemeinschaft  obliegenden  Pflichten  .  .  .  Insbesondere
hat  er  in  stetem  Bewußtsein  seiner  Verantwortung  seine  volle  Kraft  dem  Dienst  des  Betriebes
zu  widmen  und  sich  dem  gemeinen  Wohl  unterzuordnen.“
d)  Der  Treuhänder  der  Arbeit.  Diese  Verantwortung,  die  natürlich  mit  der
Anordnungsbefugnis  im  Betriebe  bis  zur  höchsten  Befehlsgewalt  des  Betriebsführers ­
  wächst,  wird  überwacht  vom  Staat  durch  die  von  ihm  eingesetzten  Treuhänder ­
  der  Arbeit,  welche  als  Staatsbeamte  mit  sehr  weitgehenden  Vollmachten
ausgestattet  sind.  So  können  auf  Anruf  der  Mehrheit  des  Vertrauensrates  (§  16)
die  vom  Betriebsführer  erlassenen  Arbeitsbedingungen  und  die  Betriebsordnung,
sofern  sie  mit  den  wirtschaftlichen  und  sozialen  Verhältnissen  des  Betriebes  unvereinbar ­
  scheinen,  durch  den  Treuhänder  der  Arbeit  aufgehoben  und  durch
eigene  Anordnungen  ersetzt  werden  (§  19,  1).
Der  Treuhänder  der  Arbeit  kann  ferner  allgemein  oder  für  bestimmte  Fälle
Richtlinien  für  Betriebsordnungen  und  Arbeitsverträge  erlassen,  mit  welchen  der
Führer  des  Betriebes  seine  Anordnungen  in  Einklang  bringen  soll.  Wenn  vom
Treuhänder  der  Arbeit  Tarifordnungen  für  mehrere  Betriebe  erlassen  werden,  so
haben  diese  unmittelbare  Geltung  und  setzen  ohne  weiteres  alle  für  die  Gefolgschaft ­
  ungünstigeren  Bedingungen  außer  Kraft.  Allgemein  soll  der  Treuhänder  der
Arbeit  (nach  §  19,  1)  für  die  Erhaltung  des  Arbeitsffiedens  sorgen,  wozu  ihm  außer
den  oben  genannten  noch  weitere,  einzeln  aufgeführte  Aufgaben  übertragen  sind.
Wie  jedoch  auch  Mansfeld,  einer  der  Schöpfer  des  Gesetzes  in  seinem  Kommentar
mit  Nachdruck  betont  (S.  Hl),  ist  bedeutsamer  als  diese  formelle  Überwachung
durch  den  Treuhänder  die  dem  Unternehmer  auferlegte  sittliche  Verantwortung,
die  natürlich  im  abgeschwächten  Maße  nach  ihrer  Stellung  auch  die  übrigen
Betriebsangehörigen  trifft.
„Die  Erfüllung  der  .  .  .  ethischen  Forderungen  des  Gesetzes,  der  Pflicht  zur
Treue,  Gemeinschaft,  Kameradschaft  und  zum  Gemeinnutz  wird  durch  das
Wirken  der  neu  geschaffenen  Ehrengerichte  sichergestellt.“  (Mansfeld,  Kommentar ­
  zum  AOG.,  S.  111.)  Ihre  Arbeit  setzt  ein  auf  schriftliche  Anzeige  unter
Angabe  der  Beweismittel  bei  dem  zuständigen  Treuhänder  der  Arbeit,  der  nach
Erforschung  des  Sachverhalts  und  Anhörung  des  Beschuldigten  sich  zu  dem
Antrag  auf  Einleitung  des  ehrengerichtlichen  Verfahren  entschließen  kann  (§  43).
Das  Ehrengericht,  das  sich  aus  einem  vom  Reichsjustizminister  ernannten  richterlichen
Beamten  als  Vorsitzenden  und  je  einem  Betriebsführer  und  Vertrauensrat  als  Beisitzer  zusammensetzt ­
  (§  41,2),  kann  auf  Warnung,  Verweis,  Ordnungsstrafen  in  Geld  bis  zu  10000  BM,
Aberkennung  der  Befähigung  als  Betriebsführer  oder  Vertrauensmann  und  Entfernung  vom
bisherigen  Arbeitsplatz  (wobei  von  gesetzlichen  und  vereinbarten  Kündigungen  abgewichen
werden  kann)  erkennen  (§38).  Warnungen,  Verweise  und  Ordnungsstrafen  bis  zu  100  RM
kann  der  Vorsitzende  allein  erteilen,  wogegen  der  Beschuldigte  und  der  Treuhänder  der  Arbeit
Einspruch  erheben  können  und  dann  die  Verhandlung  einsetzt  (§  46).  Berufung  beim  Reichsehrengerioht
  in  Berlin  ist  mit  gewissen  Einschränkungen  für  den  Beschuldigten  durch  ihn,
aber  auch  durch  den  Treuhänder  der  Arbeit  in  jedem  Falle,  möglich.
So  scharf  die  Innehaltung  der  im  Gesetz  gegebenen  Richtlinien  jedoch  überwacht ­
  wird,  es  wird  immer  angestrebt,  daß  möglichst  alle  Fragen  im  Betrieb  selbst
zur  Erledigung  kommen  und  auch  die  Streitfragen  im  Betriebe  Schlichtung  finden.
Die  schweren  Folgen,  vor  allem  die  Absetzung  als  Betriebsführer,  rechtfertigen
        <pb n="113" />
        Die  betriebliche  Personal  Verfassung.

107

eine  zunächst  vorsichtige  Handhabung.  Aber  auch  die  völlige  Umstellung  der
Anschauungen,  die  das  Gesetz  im  Gegensatz  zu  den  früheren  Auffassungen  vom
Betriebsleben  von  allen  Beteiligten  verlangt,  lassen  dies  zunächst  ratsam  erscheinen, ­
  besonders  aber  so  lange,  als  die  notwendige  Erziehungsarbeit  an  allen
Betriebsangehörigen  noch  nicht  wirksam  werden  konnte.
e)  Die  Erziehung  und  die  Auswirkung  in  der  Zukunft.  Nach  der
übereinstimmenden  Ansicht  sowohl  der  Schöpfer  des  Gesetzes  und  der  nationalsozialistischen ­
  Führer  als  auch  der  in  den  Betrieben  tätigen  Unternehmer,  Arbeiter ­
  und  Angestellten  ist  das  Gesetz  nur  ein  äußerer  Rahmen  und  eine  Anweisung ­
  für  die  Gesinnung,  nach  der  im  nationalsozialistischen  Staat  die  Betriebsgemeinschaft ­
  erzielt  werden  soll.  Daraus  folgt  aber,  daß  die  Betriebsangehörigen
zu  dieser  Gesinnung  erst  erzogen  werden  müssen.  „Die  Erziehungsarbeit  an  wirtschaftenden ­
  Menschen,  die  im  Kampf  um  die  Existenz  stehen,  bedarf  jedenfalls
noch  sehr  großer  Anstrengungen  und  einer  sehr  langen  Zeit“.  (Mansfeld,  Kommentar, ­
  S.  15.)
Das  Gesetz  stützt  sich  auf  eine  Annahme,  auf  die  Annahme  nämlich,  daß  eine
Betriebsgemeinschafb  im  vorgesehenen  Umfang  bereits  vorhanden  sei.  Diese  Annahme ­
  trifft  jedoch  wohl  nur  in  den  seltensten  Fällen  zu;  in  der  überwiegenden
Mehrzahl  muß  in  den  Betrieben  der  Sinn  und  das  Gefühl  für  die  großen  und
befreienden  Ziele  des  Gesetzes  erst  geschaffen  werden.  Es  erhebt  sich  darum  die
Frage,  wie  und  von  welchen  Stellen  diese  Erziehungsarbeit,  die  sehr  ins  einzelne
gehen  muß,  geleistet  werden  soll.
Als  einheitliche  Gemeinschaft  aller  schaffenden  Deutschen  mit  der  ausdrücklichen ­
  Aufgabe  der  Erziehung  am  arbeitenden  Menschen  besteht  die  Deutsche
Arbeitsfront;  diese  ist  in  erster  Linie  berufen,  erzieherisch  im  Sinne  des  AOG.  zu
wirken.  Besonders  heikel  ist  dabei  die  Frage  der  Erzieher.  Man  wird  im  wesentlichen ­
  auf  die  Selbsterziehung  vor  allem  der  leitenden  Betriebsangestellten  zurückgreifen ­
  müssen,  da  es  doch  sehr  schwierig  ist,  eine  größere  Zahl  geeigneter
Personen  zu  finden,  die  neben  der  weltanschaulichen  Zielsetzung  und  dem
sozialen  Ernst  noch  über  die  nötige  Wirtschaftskenntnis  und  langjährige  Erfahrung ­
  verfügen.  Gerade  die  letzten  Fähigkeiten  sind  aber  bei  der  Durchführung ­
  der  im  AOG.  vorgesehenen  Ziele  unentbehrlich;  denn  es  sollen  durch  die
Betriebsgemeinschaft  die  allgemeinen  Betriebszwecke  zum  gemeinen  Nutzen  von
Volk  und  Staat  gefördert  werden.
Es  ist  daher  verständlich,  daß  der  Führer  der  DAF.,  Dr.  Ley,  immer  wieder
—  und  mit  Erfolg  —  auf  die  Notwendigkeit  des  Eintritts  von  Unternehmern  und
höheren  Angestellten  in  die  DAF.  hinweist.  In  der  DAF.  soll  nach  einem  Wort
Dr.  Leys  die  Betriebsgemeinschaft  praktisch  geübt  werden,  was  selbstverständlich
nicht  ohne  die  Teilnahme  der  mit  betrieblicher  Befehlsgewalt  ausgestatteten  Personen ­
  möglich  ist.  Besondere  Schwierigkeiten  bestehen  bei  der  Erziehung  älterer,
langj  ährig  erfahrener  und  erprobter  Betriebsführer  zu  einer  echten,  nicht  irgendwie ­
  erzwungenen  Betriebsgemeinschaft.
Die  Frage  der  Erziehung,  die  nicht  verwechselt  werden  darf  mit  der  fachlichen
Schulung  und  Ausbildung,  ist  gerade  deshalb  so  schwer  zu  umreißen,  weil  es  sich
um  eine,  den  ganzen  Menschen  umfassende  weltanschauliche  Beeinflussung  handelt.
Für  den  politischen  Bereich  stehen  in  den  vielfachen  Gliederungen  der  nationalsozialistischen ­
  Partei  (SA,,  SS.,  HJ.,  BDM.,  NSDStB.,  Jungvolk  u.  a.)  erprobte
Schulungsgemeinschaften  zur  Verfügung,  welche  von  zukünftigen  Betriebsführern
und  Betriebsangehörigen  in  absehbarer  Zeit  wohl  vollständig  durchlaufen  werden.
Ob  allerdings  diese  politische  Gemeinschaftsschulung  auch  für  die  harte  Wirklichkeit ­
  der  Betriebsgemeinschaft  genügen  wird,  muß  erst  erprobt  werden.  Von  der
DAF.  ist  daher  auch  schon  der  Versuch  der  Einrichtung  einer  besonderen  Betriebs ­
        <pb n="114" />
        108

Die  Organisation.

gemeinschaftsschulung  gemacht  worden,  welche  den  Zweck  hat,  Betriebsführer
und  Arbeiter  zu  einer  unlösbaren  Gemeinschaft  zu  verbinden.  Damit  werden  die
erfolgreichen  Schulungsverfahren  der  Partei  auch  auf  eine  außerhalb  der  Partei
stehende  Gemeinschaft,  den  Betrieb,  angewendet.
Die  Berichte  der  einzelnen  Treuhänder  über  die  Auswirkung  des  Gesetzes  in  der  Praxis
beweisen,  daß  bei  vorsichtiger  und  allmählicher  Einführung  das  beabsichtigte  Ziel  einer  Befriedung ­
  des  betrieblichen  Lebens  erreichbar  ist.  Der  erste  und  gesunde  Grundgedanke  des
Gesetzes,  zunächst  alle  Streitigkeiten  und  Meinungsverschiedenheiten  im  Betriebe  selbst  auszugleichen ­
  zu  versuchen,  bevor  sie  an  die  ordentlichen  Arbeitsgerichte,  den  Treuhänder  der
Arbeit  oder  die  sozialen  Ehrengerichte  gewiesen  werden,  hat  zwar  schon  zu  einer  Verminderung
der  Streitigkeiten  geführt,  doch  sind  auch  die  vor  den  Gerichten  und  den  Treuhändern  der
Arbeit  verhandelten  Fälle  immer  noch  recht  zahlreich.  Das  mag  einmal  daran  liegen,  daß
der  Geist  des  Gesetzes  noch  nicht  überall  klar  genug  erkannt  wurde  und  daß  auch  über  die
Auslegung  einzelner  Bestimmungen  des  Gesetzes,  das  absichtlich  allgemein  gehalten  ist,  noch
Zweifel  bestanden.  In  bisher  16  Durchführungsverordnungen  (bis  Anfang  Juli  1936)  sind  daher
die  Einzelheiten  zu  klären  und  die  Schaffung  einer  einheitlichen  Eechtsauffassung  sicher  -
zustellen  versucht  worden.
Darüber  hinaus  besteht  nach  wie  vor  als  wichtigste  und  —  vorläufig  —  noch  nicht  restlos
gelöste  Frage,  die  Verbindung  der  Wirtsohafts-  und  Sozialpolitik;  durch  die  organisatorischen
Vorarbeiten,  besonders  die  Schaffung  der  Reichsarbeits-  und  Wirtschaftskammern  bei  der
DAF.  sind  zwar  die  äußeren  Vorbedingungen  geschaffen  worden.  Die  Feuerprobe  einer  einheitlichen ­
  und  im  Sinne  der  Gesamtwirtschaft  günstigen  Auswirkung  jedoch  wird  sie  erst  in
Zeiten  eines  konjunkturellen  Tiefstandes  erbringen  können.  Man  wird  hoffen  dürfen,  daß  bis
dahin  der  Geist  des  Zusammenwirkens  allseitig  soweit  gediehen  ist,  daß  auch  dann  keine
Gefahren  entstehen.

C.  Die  Organisation.
(Bearbeitet  von  Dr.  W.  Riester 1 .)
I.  Wesen  und  Aufgabe  der  Organisation.
1.  Begriff  der  Organisation.  Wenn  wir  umreißen  wollen,  was  unter  Organisation ­
  in  Wirtschaftsbetrieben  verstanden  wird,  so  stoßen  wir  auf  eine  Fülle  von
unterschiedlichen  Auslegungen.  Organisation  ist  auf  allen  Gebieten  menschlicher
Betätigung  anzutreffen:  Kriege  werden  organisiert  und  Karnevalvergnügungen,
Kunstauktionen  und  Gottesdienste,  Vereine,  Parteien  und  Tagungen,  Kartelle
und  Zusammenschlüsse,  Einkauf  und  Absatz,  Fertigung  und  Rechnungswesen;  es
gibt  eine  Organisation  der  Leitung,  der  Überwachung  und  der  Verwaltung.
Doch  stoßen  wir  schnell  auf  Unklarheiten,  Umkehrungsmöglichkeiten;  Wird
eine  Organisation  geleitet,  überwacht,  verwaltet  ?  Oder  wird  die  Verwaltung,  die
1  Die  folgende  Arbeit  stellt  einen  Versuch  dar,  ein  Gebiet,  das  zwar  vielfach  im  Schrifttum
behandelt  wurde,  sich  aber  immer  wieder  als  ein  mehr  oder  minder  unübersehbares  Gewirr
von  Tatsachen,  Handlungen,  Anweisungen,  Akten  zeigte,  einer  begrifflichen  und  systematischen ­
  Prüfung  zu  unterwerfen,  mit  dem  Ziel,  das  organisatorisch  Wesenhafte  zu  erkennen
und  darzustellen.  Es  wird  also  ein  System  der  wirtschaftsbetrieblichen  Organisation  gegeben,
abgeleitet  aus  allgemeinen  organisatorischen  Gesetzen  und  angewendet  vorzugsweise  auf  das
Gebiet  der  kaufmännischen  Betriebsarbeit.
Das  Schwergewicht  liegt  dabei  auf  einer  logischen  Entwicklung  der  organisatorischen  Verfahrensweisen; ­
  es  wird  gezeigt,  daß  auch  auf  dem  Gebiet  der  Organisation  in  gleicher  Weise
Verfahren,  treibende  Kräfte  und  Widerstände  zu  erkennen  sind,  wie  in  allen  anderen  Bereichen ­
  betrieblicher  Arbeit,  und  wie  sich  eine  Klärung  nur  aus  der  Betrachtung  der  wirklichen ­
  Vorgänge  gewinnen  läßt.  So  ergeben  sich  auch  die  Grenzen  zwangsläufig  aus  der
Sache  selbst;  ein  Ergebnis,  das  eines  weiteren  Ausbaus  bedürftig  und  würdig  ist.
Die  Arbeit  ist  im  Juli  1934  beendet  worden;  nach  diesem  Zeitpunkt  haben  Nordsieck
(Grundlagen  der  Organisationslehre,  Stuttgart  1934)  und  Hennig  (Betriebswirtschaftliche
Organisationslehre,  Berlin  1934)  Arbeiten  veröffentlicht,  die  das  gleiche  Gebiet  mit  ähnlichen ­
  Zielsetzungen  und  teilweise  gleichen  Verfahren  und  Ergebnissen  erkennen  lassen.
Trotzdem  hoffe  ich,  mit  dieser  Darstellung  einen  Beitrag  zu  geben,  der  die  beiden  anderen
Arbeiten  ergänzt  und  —  in  mancher  Hinsicht  —  eine  weitere  Klärung  bringt.  (W.  Riester.)
        <pb n="115" />
        Wesen  und  Aufgabe  der  Organisation.

109

Überwachung,  die  Leitung  organisiert  ?  Ist  Organisation  ein  Geschehen  oder  ein
Zustand,  eine  Tätigkeit  oder  ein  Gebilde  ?  Beides  trifft  zu:  Organisation  bedeutet
zunächst  eine  Folge  von  Handlungen  unter  bestimmten  Gesichtspunkten;  ihr
sachlicher  Niederschlag,  ihr  fester  Gefügezustand,  ihr  Gefrierprodukt,  wird  wieder
mit  Organisation  bezeichnet.
Eine  nähere  Überlegung  zeigt,  daß  die  Organisation  ein  System  der  An-  und
Zuordnung  von  Kräften  und  Gegenkräften  (Widerständen)  unter  bestimmten  Gesichtspunkten ­
  ist  (wie  es  Bogdanow  in  allgemeinster  Anwendung  angenommen
hat).  Das  erste  entscheidende  organisatorische  Merkmal  ist  die  Verbindung  dieser
Kräfte  und  Widerstände  in  der  Weise,  daß  sie  sich  in  einem  höherwertigen  Ziel
zusammenfinden,  einem  Ziel,  das  immer  größer  ist  als  die  Summe  der  zu  seiner
Erreichung  verfügbaren  Möglichkeiten;  also  das,  was  Wundt  die  „schöpferische
Synthese“  genannt  hat.  Es  ist  die  alte  biologische  Erklärung  für  den  Organismus,
die  auch  Bogdanow  anführt 1  als  „ein  Ganzes,  das  mehr  ist  als  die  Summe  seiner
Teile“,  eine  Erkenntnis,  die  der  gesamten  Ganzheitslehre  zugrunde  liegt.  Immer
galt  hier  der  Satz,  „daß  das  Ganze  mehr  als  die  Summe  der  Teile  sei,  daß  mithin
funktionell  die  Summe  der  Teile  niemals  das  Ganze  erbringen  könne“ 2 .
Wesentlich  für  die  Kennzeichnung  organisatorischer  Zusammenhänge  ist  demnach ­
  zunächst,  daß  eine  Endaufgabe  zu  lösen  versucht  wird,  die  großer  ist  als  die
einfache  arithmetische  Summe  der  Aufgaben,  die  zu  ihrer  Bewältigung  von  Vereinzelten ­
  geleistet  werden  könnte.
Die  Organisation  muß  darum  weiter  angesehen  werden  als  die  bewußte  Lenkung ­
  von  Kräften  im  Hinblick  auf  ein  übergeordnetes  Ziel,  wobei  die  Möglichkeiten
der  Lenkung  in  der  Beeinflussung  der  Kräfte  nach  Menge,  Geschwindigkeit,  Richtung, ­
  Lage,  Zeit  und  Widerstand  liegen.  Dieser  Kraftaufwand  äußerst  sich  als
Arbeit.  Im  landläufigen  Sinne  wird  Arbeit  im  Wirtschaftsbetrieb  als  die  unmittelbare ­
  oder  mittelbare  werteschaffende  Tätigkeit  am  Stoff  bezeichnet.  Aber  im  Begriff ­
  der  Arbeit  liegt  mehr:  der  Ausdruck  für  ein  inneres  Erleben  (Mühe,  Qual),
für  eine  Leistung  (psychologisch  und  physiologisch),  für  ein  Tätigsein  (schulisch)
und  endlich  für  Energie  (physikalisch,  auch  technologisch  angewandt) 3 .
Für  die  Organisation  müssen  alle  diese  Ausstrahlungen  der  Arbeit  beachtet
werden.  Man  kommt  dem  Wesen  der  Organisation  im  Wirtschaftsbetrieb  nahe,
wenn  sie  bezeichnet  wird  als  An-  und  Zuordnung  von  Arbeit  im  Sinne  einer
größeren  Summe.  Dabei  kann  dieses  Ziel  der  größeren  Summe  ein  ideales  und  ein
materiell  bedingtes  sein.  Immer  jedoch  stellt  es  sich  dar  als  eine  Einheit  und  macht
als  solche  die  an  ihr  handelnden  arbeitenden  Einzelwesen  zu  einer  „Ganzheit  gemeinsamen ­
  Zweckes“  (Spann) 4 .
Gestaltung  der  Arbeit  im  Sinne  eines  größeren  Ganzen  ist  die  Erklärung,  die
wir  der  Organisation  zugrunde  legen  wollen.  Daß  die  Arbeit  einem  höheren  Ziel,
einer  größeren  Summe  dient,  macht  ihre  entscheidende  Stellung  im  organisatorischen ­
  System  aus;  ebenso  aber  auch,  daß  sie  allein  nicht  zum  Ziele  führt,  daß  ihr
durch  Vorbereitung  und  Beeinflussung  —  Gestaltung  —  die  Wege  gebahnt  und
geebnet  werden  müssen.  Aber  nur  solche  Aufgaben,  die  über  das  Vermögen
einzelner  hinausgehen,  werden  bewußt  einer  Lösung  durch  Organisation  zugeführt. ­

Daraus  erklärt  sich,  daß  eine  weitgehende  Unterteilung  der  Exponenten  angestrebt ­
  werden  muß,  da  dadurch  das  Ergebnis  verbessert  wird.  Organisatorisch
wieder  bedeutet  das  die  Vornahme  einer  eingehenden  Unterteilung  der  einzelnen
Arbeitshandlungen;  die  unterste  Grenze  —  bei  der  Organisation  im  Wirtsehafts-1
  Bogdanow:  Bd.  L,  S.  61.  2  Giese:  Philosophie  der  Arbeit,  S.  101.
3  Giese:  S.  23/24.
4  Spann,  Othmar;  Artikel  Organisation.  Handw.  d.  Staatsw.,  4.  Auf].
        <pb n="116" />
        110

Die  Organisation.

betriebe  —  ist  meist  der  einzelne  Mensch  (ohne  daß  dieser  jedoch  als  unbedingte
Untergrenze  ohne  weiteres  angesehen  werden  müßte).
Der  tiefste  Grund  dieser  organisatorischen  Wirkungssteigerung  liegt  einmal  in
der  Möglichkeit  der  Auslese  nach  Menge  und  Güte  und  Ausbildung  der  Handelnden ­
  nach  ihrer  Höchstleistungsfähigkeit.  Ferner  in  der  Lieferung  und  Verstetigung
von  Mehrleistungen  auf  Grund  des  Gedankengutes  der  höher  befähigten  und  besser
gewillten  oder  geschulten  Kräfte,  indem  durch  Schaffung  von  Vordrucken,  Anweisungen, ­
  Vorschriften  auch  den  untersten  und  einfältigsten  Gliedern  des  Betriebes ­
  einwandfreie,  sichere  und  hochwertige  Arbeit  zugemutet  werden  kann.
„Die  subjektive  Erfahrung  und  Genialität  wird  durch  Schablone  und  Tradition
ersetzt“,  sagt  Bogdanow 1 .  Weiter  liegt  es  in  der  zweckmäßigen  Auswahl  der  im
Sinne  des  Ganzen  besten  Stoffe  und  Verfahren,  die  nicht  ein  Maximum,  sondern
ein  Optimum  an  Güte  bedingt.  Zuletzt  aber  besonders  in  der  Tatsache,  daß  die
Arbeitsausführung  durch  eine  Mehrzahl  oder  eine  Masse  von  Personen  (Arbeitsteilung), ­
  die  an  sich  eine  Steigerung  der  Leistung  zuläßt,  nur  mittels  organisatorischer ­
  Maßnahmen  geschehen  kann.  Es  müssen  die  körperlichen  und  geistigen ­
  Einzelleistungen  nicht  nur  summiert,  sondern  auch  gleichgerichtet  und
zeitlich  und  örtlich  richtig  angesetzt  —  geordnet  —  werden,  um  überhaupt  das
Ziel  zu  ermöglichen.  Hier  ist  auch  der  Kern  des  „Organisationswertes“  zu  suchen,
der  eben  als  Summenunterschied,  als  Wert  der  eingeleiteten  und  festliegenden  Beziehungen, ­
  der  Kenntnis  und  Einspielung  der  Beziehungen,  der  Vertrautheit  mit
dem  Erzeugnis  und  seinen  Eigenschaften,  auch  seitens  der  Umwelt,  der  aufeinander ­
  und  mit  den  Einrichtungen  des  Betriebes  eingespielten  Belegschaft  usf.  zu
gelten  hat,  und  der  „nicht  so  sehr  an  der  Persönlichkeit  der  leitenden  Männer  liegt
als  an  den  bleibenden  Ergebnissen  der  von  ihnen  ausgeübten  Erziehung  und  den
von  ihnen  eingeführten  Methoden“ 1  2 .
In  guter  Übereinstimmung  ist  die  hier  gegebene  Begriffsbestimmung  mit  Münsterberg,
der  sagt:  „Gleichviel,  ob  es  sich  um  eine  Eheschließung  oder  eine  Vereinsbildung  handelt,  um
eine  Parteiorganisation  im  Heer  oder  Staat,  stets  werden  mit  Bewußtheit  Aufgaben  angestrebt, ­
  die  der  einzelne  oder  ein  großer  Haufen  Vereinzelter  zu  erfüllen  außerstande  wäre 3 .“
Oder  auch  mit  Schultze,  der  Organisieren  das  „planmäßige  Zusammenordnen  von  Menschen
und  Einrichtungen  zwecks  Steigerung  der  Wirkungskraft  menschlicher  Anstrengungen“ 4
nennt.
Die  Folgerungen  Erdmanns 5 ,  daß  „Zielstrebigkeit“  und  „Planmäßigkeit“  oder  auch
„die  Regelung  der  Verhältnisse  von  Mensch  zu  Mensch  oder  von  Mensch  zu  Gegenstand“ 6
als  begriffliche  Merkmale  anzusehenseien,  müssen  abgelehnt  werden;  siesindnichtkonstitutive
Eigenschaften  der  Organisation.  Nach  von  der  Pfordten  heißt  organisieren,„eine  Mehrzahl
verschiedener  Menschen  aus  einer  bloßen  Summe  in  eine  lebendige,  zweckvolle  Gemeinschaft
verwandeln“ 7 ,  worin  sich  wieder  das  Merkmal  der  Überwindung  der  „bloßen  Summe“  und
das  Gemeinsohafts-  (Ganzheits-)  Handeln  findet.
Leitner  gibt  gleich  mehrere  Begriffe  zur  Auswahl:  „Organisieren  heißt  die  ...  notwendigen ­
  Betriebsmittel  planmäßig  auf  die  einzelnen  Organe  verteilen“ 8 ;  heißt,,planmäßige  Ordnung, ­
  Verbindung  und  Regelung  durch  den  gemeinsamen  Zweck  zusammengefaßter  Tätigkeiten“, ­
  „formbildendes  und  formgebendes,  regulierendes  Ineinandergreifen  und  Zusammenwirken ­
  der  Glieder  eines  Ganzen“ 9 .  Er  umschreibt  damit  nur  die  organisatorischen  Verfahren
und  gibt  eine  bildhafte  Andeutung  des  organisatorischen  Geschehens.
Einfache,,Zweckerreichung“ 10  oder,,  beste  Erfüllung  ihrerZweckbestimmung“ 11  oder  auch;

1  Bogdanow:  Bd.  I.,  S.  10.
2  Gantt:  Organisation  der  Arbeit,  S.  36.  Berlin  1922.
3  Münsterberg:  Psychologie  und  Wirtschaftsleben,  S.  231.  Berlin  1914.
4  Schultze:  Organisation.  Handw.  d.  Arbeitsw.I/II,  herausgegeben  von  Giese.  Halle
1927/30.
5  Erdmann:  S.  2.  6  Erdmann:  S.  6.  7  von  der  Pfordten:  S.  11.
8  Leitner:  Wirtschaftslehre  der  Unternehmung,  S.  72.
9  Leitner:  S.  277.  10  Calmes:  S.  7.
11  le  Coutre:  Betriebsorganisation  (der  an  der  gleichen  Stelle  eine  zwar  sehr  lange,  dafür
aber  um  so  unbrauchbarere  Kennzeichnung  gibt),  S.  15.
        <pb n="117" />
        Wesen  und  Aufgabe  der  Organisation.

111

„zweckmäßigste  Gestaltung  der  Betriebe  im  Sinne  der  Lösung  bestimmter  Aufgaben“ 1
können  ebensowenig  als  wesentlich  anerkannt  werden  wie  „Schaffung  der  Grundlagen  für
den  zweckmäßigsten  Aufbau  aller  Tätigkeiten“  1  2 ,  wenngleich  sie  häufig  —  fast  immer  —  in
dem  Begriff  mit  enthalten  sein  werden.  „Bewußtes,  geregeltes  Zusammenwirken  der  Teile
zu  einem  Ganzen  gemeinsamer  Zwecke“  3 ,  wie  auch  die  Meinung  von  Sombart 4 ,  derdie  planmäßige ­
  und  bewußte  Vornahme  der  einheitlichen  Zusammenfassung  von  Menschen  zu  gemeinsamer ­
  Tätigkeit  als  Kennzeichen  nennt,  treffen  beide  den  Kern,  ohne  dessen  Inhalt  zu
nennen.  Sehr  nahe  kommt  ihm  Weigmann 5 ,  der  unter  Organisation  die  „planmäßige,  organische ­
  Zusammenfassung  von  Mensch  und  Betriebseinrichtung  unter  einen  Willen  zur  Steigerung ­
  des  Betriebserfolgs“  versteht.  Seidel 6  nennt  Organisation  „eine  Mehrheit  von  Organen,
die  als  Teile  eines  Ganzen  ...  unter  der  Herrschaft  eines  einheitlichen  Willens  stehen.“
Spann  sieht  den  Kern  des  Organisierens  in  der  Hervorrufung,  der  Veranlassung  der  „zu
organisierenden  geistigen  und  handelnden  Vorgänge“ 7 .  Bei  ihm  ist  Organisation  die  „Entfaltung ­
  eines  Geistigen  der  Führerschaft“,  der  die  Wirtschaft  als  rein  dienender  Aufbau  für
ein  „Geistiges“  untersteht.  Auch  hier  fehlt  das  konstitutive  Merkmal.  Schilling 8  sagt:
„Organisation  ist  die  Summe  der  zweckmäßig  ausgewählten  und  miteinander  zu  einer  Einheit
verbundenen  wissenschaftlichen  Mittel  zur  Erfassung,  Regelung  und  Kontrolle  der  Erscheinungen ­
  in  einer  soziologischen  Einheit  für  die  Ziele  des  Wirtsohaftens.“  Fast  alle  Autoren
betonen  in  ihren  Erläuterungen  und  Beispielen  das  „Mehr“  gegenüber  dem  „Bisher“  oder  dem
Vorhandenen,  ohne  allerdings  immer  zu  erkennen,  daß  gerade  dies  als  der  eigentlich  konstitutive ­
  Kern  der  Organisation  anzusprechen  ist.  Auch  die  Bedeutung  der  Wortherkunft  mag
dies  bestätigen:  Durch  Organon,  das  Werkzeug,  ist  eine  Verbesserung  der  bisherigen  Leistung,
ein  Mehr,  eine  größere  Sicherheit  der  Erhaltung  des  Lebens  gegenüber  der  Umwelt  ermöglicht.
Solange  diese  Werkzeuge  natürliche  blieben  —  die  Hand,  das  Auge  —,  gehörten  sie  zum
„Organismus“.  Die  Verbindung  des  natürlichen  Werkzeugs,  der  Hand,  mit  dem  künstlichen,
dem  Hammer,  zur  Erhöhung  der  Schlagkraft  oder  der  Feinheit  ist  die  Keimzelle  der  „Organisation“, ­
  deren  Ausbau  die  gesteigerte  Sicherheit  und  Verbesserung,  aber  auch  die  Vielfältigkeit, ­
  Empfindlichkeit  und  Erschwerung  des  menschlichen  Daseins  veranlaßt  haben  mag.
So  wird  Organisation  zu  einem  Weltgrundbegriff  (um  mit  Plenge  zu  sprechen),  sie  schafft
„Einheit  aus  der  Vielheit“  und  wird  nur  durch  den  menschlichen  Willen  behauptet 9 ,  sie  bedeutet, ­
  „als  geistiges  Wesen  tätig  sein“,  wie  Nioklisch  es  ausdrückt 10 .  Die  ethischen  und
psychologischen  Untersuchungen  von  Plenge  und  Nicklisch,  die  sich  beide  sehr  eingehend
und  tiefgründig  mit  diesem  Fragenkreis  befaßt  haben,  schufen  zwar  die  Grundlage  der  Organisationslehre, ­
  ohne  ihr  allerdings  eine  allgemeine  brauchbare  Form  geben  zu  können,  so  daß
bislang  ein  Ausbau  unterblieben  ist.  „Jede  Aufgabe  kann  und  muß  als  eine  organisatorische
betrachtet  werden“,  sagt  Bogdanow 11 ,  und  er  hat  damit  den  allgemeinsten  Standpunkt,  der
denkbar  ist,  eingenommen.  Seine  Auffassung  liegt  dem  vorliegenden  Versuch  einer  Systematik
zugrunde  und  hat  ihm  manche  wertvolle  Anregung  gegeben.
2.  Die  Organisation  und  der  Mensch.  Organisation  ist  immer  die  sinnvolle
Verbindung  von  menschlichen,  technischen  und  gedanklichen  Grundlagen 12 ;
ohne  diese  gleichwertige  und  gleichzeitige  Anwendung  wäre  die  Erzielung  eines
„Mehrwertes“  eben  nicht  denkbar.  Eine  Zerreißung  dieser  Grundlagen  bei  der
Untersuchung  der  Organisation  und  ihre  Zerlegung  etwa  in  eine  Organisation  der
Menschen,  der  Dinge  und  der  Gedanken  könnte  vielleicht  für  die  theoretische
Untersuchung  auf  anderen  Gebieten  fruchtbar  sein,  für  die  Erkenntnis  der  organisatorischen ­
  Vorgänge  im  Wirtschaftsbetrieb  müßte  sie  notwendig  Stückwerk
bleiben.  Nur  die  Gesamtbetrachtung  führt  zum  Ziel.
Wenn  man  denMenschen,  die  erste  Grundlage  jeder  betrieblichen  Organisation,
ins  Auge  faßt,  so  tritt  einem  ein  Gebilde  von  geradezu  ungeheurer  Mannigfaltigkeit
entgegen,  und  es  ist  daher  verständlich,  daß  man  seit  jeher  versucht  hat,  diese
Mannigfaltigkeit  zu  unterdrücken,  zu  vereinfachen  und  anzugleichen.  Die  Nichtbeachtung ­
  der  einfachen  Tatsache,  daß  die  Menschen  verschieden  sind,  hat  jedoch
immer  wieder  zu  Fehlurteilen,  Fehlhandlungen  und  Mißerfolgen  geführt.  Ganze
1  Nordsieok:  in  einer  Buchbesprechung  in  Z.  f.  hw.  F.  November  32,  S.  613/14.
2  Karsten:  Organisation  und  Leitung  technischer  Betriebe.  Berlin  1924.
3  Stolzmann:  S.  85.  4  Sombart:  Die  Ordnung  des  Wirtschaftslebens,  S.  3.
5  Weigmann:  Rentabilität  und  wirtschaftliche  Arbeit.  S.  70.
6  Seidel:  S.  8.  1  Spann:  S.  766.  8  Schilling:  S.  22.
9  Plenge:  S.  45ff.  10  Nioklisch;  Der  Weg  aufwärts:  Organisation,  S.  60.
11  Bogdanow:  Bd.  I,  S.  8.  12  Bogdanow:  S.  9.
        <pb n="118" />
        112

Die  Organisation.

Wissenschaftszweige,  die  Physiologie,  die  Charakterkunde  und  die  Psychologie,
bemühen  sich  um  die  Klarlegung  des  menschlichen  Wesens  und  werden  auch  unmittelbar ­
  —  in  der  Psychoanalyse,  der  Psychotechnik,  der  Psychotherapeutik,  der
Hygiene  u.  a.  —  in  den  Dienst  der  betrieblichen  Organisation  gestellt.
Mensch  und  Betrieb  beeinflussen  sich  wechselseitig;  handwerkliche  und  geistige, ­
  praktische  und  theoretische,  technische  und  kaufmännische  Fähigkeiten
werden  je  nach  den  Eigenschaften  des  Menschen  oder  der  Betriebsart  verwendet;
ungelernte,  angelernte  und  gelernte  Hand-  und  Kopfarbeiter,  leitende,  verfügende,
konstruierende,  kalkulierende,  verwaltende  Kopf-  oder  Geistesarbeiter  spielen  je
nach  der  Art  und  Form  des  Betriebes  oder  dem  Geschäftszweig  eine  verschieden
wichtige  Rolle.  Das  Erkennen  und  die  sinnvolle  Eingliederung  der  menschlichen
Eigenheiten,  die  einerseits  ausgenutzt,  andererseits  unterdrückt  werden  müssen,
bildet  eine  der  schwierigsten  organisatorischen  Fragen.  Die  verschiedenartigsten
Triebe  müssen  unterdrückt  oder  gefördert,  die  eigenartigsten  Gefühle  gepflegt
oder  ausgeschaltet  werden.
So  steht  am  Anfang  der  Klärung  jeder  betrieblichen  Organisation  die  Lehre
vom  Menschen,  die  Menschenkunde.  An-  und  Zuordnung  von  menschlicher  Arbeit
bedeutet  immer  eine  Beeinflussung  der  Organisation,  die  nicht  nur  greifbarkörperlich,
  sondern  fast  mehr  noch  geistig-seelisch  fühlbar  wird.  Damit  muß  am
Beginn  die  Kenntnis  des  Charakters  und  der  Psyche  im  allgemeinen  und  die  der
jeweils  Betroffenen  in  ihrer  besonderen  Umgebung  stehen.
Wenngleich  die  allgemeine  Psychologie  und  Charakterkunde  in  den  letzten
Jahren  Fortschritte  machen  konnte,  ist  doch  ihre  Anwendung  auf  den  Wirtschaftsbetrieb ­
  und  besonders  auf  die  Organisation  in  ihm  noch  selten.  Die  bisherigen ­
  wirtschaftspsychologischen  Untersuchungen  beschränken  sich  fast  immer
auf  die  Untersuchung  der  beruflichen  Eignung;  der  Natur  der  Sache  nach  werden
die  Gebiete  der  körperlichen  und  geistig-seelischen  Eignung  —  vor  allem  in  den
technischen  Betrieben  —  wegen  ihrer  verhältnismäßigen  Einfachheit  und  Sinnfälligkeit ­
  stark  bevorzugt.  Fast  das  gesamte  psychotechnische  Schrifttum  seit
Münsterberg  könnte  hier  zum  Beweis  angeführt  werden.  Wichtiger  jedoch  als
die  Frage  nach  der  Eignung  und  die  abgeschliffene  Phrase  vom  rechten  Mann  am
rechten  Fleck 1  ist  die  Erzielung  erstrebter  psychischer  Wirkungen  (wie  Münsterberg ­
  sich  ausdrückt).  Die  Schwierigkeit  besteht  darin,  den  Menschen  reibungslos ­
  den  sachlich-ideologisch-personellen  Gegebenheiten  des  Betriebes  einzugliedern. ­
  Dabei  ergeben  sich  sofort  zwei  Gegensätze:  entweder  paßt  sich  der  Mensch
den  gegebenen  Bedingungen  an,  ordnet  sich  ihnen  ein  unter  Verzicht  auf  eigenpersönliche
  Wünsche  und  Gefühle,  oder  aber  die  betriebliche  Umwelt  wird  dem
physisch-psychischen  Zustand  des  Menschen  angeglichen.
Ähnlich  nennt  Giese  diese  beiden  Richtungen  in  der  etwas  engeren  wirtschaftspsychologischen ­
  Betrachtungsweise,.Subjekts“-  und,,Objektspsychotechnik“und  stellt  fest,  daß  bisher ­
  die  erstere  vorgeherrscht  habe,  daß  aber  notwendig  die  Weiterführung  in  Richtung  der
letzteren  liegen  müsse 2 .
Wenden  wir  uns  dem  Menschen  selbst  zu,  so  erkennen  wir,  daß  die  Abstufung ­
  menschlicher  Charaktere  nicht  nur  bunt  und  vielgestaltig,  sondern  auch
stetig  wechselnd  ist.  Jede  Beleuchtung  zeigt  eine  andere  Farbe,  jeder  Einfluß
schafft  andere  Wirkungen,  jede  Zeit  trifft  andere  Menschen.  Neben  die  Vielwertigkeit ­
  tritt  die  Doppelwertigkeit  (Ambivalenz,  nach  Klages)  als  bedeutende
Erschwerung  der  Erkenntnis  der  Charaktere  im  Hinblick  auf  die  organisatorischen ­
  Gegebenheiten.
3.  Die  Funktionsbildung.  Hauptschwierigkeit  und  Hauptbestreben  aller  betrieblichen ­
  Organisation  —  und  zugleich  eine  wichtige  Frage  der  Aus-  und  Fort-Giese:
  Methoden  .  .  .,  S.  4/ö.

1  Giese:  Methoden...,  S.  3.
        <pb n="119" />
        Bibliothek  des  Instituts
für  Weltwirtschaft  Kiel
Wesen  und  Aufgabe  der  Organisation.  113
bildung  —  ist  die  sachliche  Durchführung  der  einzelnen  Aufgaben  durch  die  mit
ihr  betrauten  Personen  oder  Personengruppen,  die  Gleichschaltung  von  Mensch
und  Aufgabe.  Fast  nie  stimmen  Kenntnisse  und  Fertigkeiten  der  einzelnen  Menschen ­
  nach  Art  und  Umfang  mit  den  Erfordernissen  der  zu  bewältigenden  Aufgaben ­
  überein.  Die  Angleichung  und  der  Ausgleich  der  Verschiedenheiten  erfolgt
durch  die  Funktionsbildung,  die  hier  kurz  angedeutet  werden  soll.
Zwischen  dem  Menschen  als  Träger  der  betrieblichen  Aufgaben  und  den  Aufgaben ­
  selbst  ergeben  sich  bestimmte  Beziehungen,  für  die  der  Ausdruck  Funktionen ­
  geprägt  worden  ist 1 .  Die  Funktion  soll  hier  (in  Anlehnung  an  die  mathematische ­
  Erklärung)  als  eine  Beziehung  zwischen  zwei  veränderlichen  Größen
angesehen  werden  (jede  Veränderung  der  einen  Größe  bedingt  eine  Veränderung
der  anderen,  ohne  daß  ein  ursächlicher  Zusammenhang  besteht).  Die  beiden  veränderlichen ­
  Größen  sind  hier;  Aufgabe  und  Aufgabenträger.  Das  Bestreben  geht
dahin,  beide  so  zu  verbinden,  daß  eine  restlose  Überdeckung  von  Aufgabe  und
Aufgabenträger  erfolgt,  daß  also  einmal  die  Aufgabe  in  richtiger  Weise  erledigt
wird,  daß  der  Aufgabenträger  ferner  für  diese  Aufgabe  richtig  ausgewählt  wird
—  paßt  —,  daß  die  Erledigung  endlich  zur  rechten  Zeit  und  im  richtigen  Zeitmaß
vor  sich  geht.  Zusammengefaßt:  Die  Erledigung  der  Aufgabe  muß  einwandfrei,
vollständig  und  fristgemäß  sein.
Das  ergibt  zunächst  die  Notwendigkeit,  die  Stufen  einer  Aufgabenerledigung
einer  genaueren  Untersuchung  zu  unterziehen.  Sie  können  unterschieden  werden
als:  Einleitung,  eigentliche  Ausführung  und  Überwachung  der  Erledigung.  Alle
drei  zeigen  sich  einer  näheren  Betrachtung  wieder  als  Oberbegriffe;  die  Einleitung
setzt  sich  zusammen  aus  der  Vorüberlegung,  der  Vorbereitung  und  dem  Anstoß,  die
Ausführung  kann  teil-  und  abschnittsweise,  ferner  mit  Hilfeleistungen  erfolgen,
die  Überwachung  umfaßt  die  Aufsicht  während  der  Durchführung  und  die  Prüfung ­
  des  Ergebnisses.
Daraus  folgt  weiter,  daß  auch  die  Verknüpfung  zwischen  Aufgabenträger  und
Aufgabe  auf  verschiedene  Arten  möglich  ist;
a)  Einmal  ist  die  Zusammenfassung  aller  Funktionen  im  Hinblick  auf  eine
Aufgabe  in  einem  Aufgabenträger  denkbar,  d.  h.  die  Erledigung  einer  bestimmten
Aufgabe  erfolgt  voll  und  ganz  (von  Vorüberlegung,  Vorbereitung,  Anstoß  über
Durchführung  mit  Hilfs-  und  Nebenarbeiten  zur  Aufsicht  und  Prüfung)  durch  eine
einzige  Person.  Es  ist  dies  die  unterste  Stufe  der  Aufgabenerledigung,  die  geschlossenste ­
  Verbindung  von  Mensch  und  Aufgabe,  organisatorisch  aber  offenbar
wenig  ergiebig;  ich  möchte  sie  die  erste  Potenz  der  Organisation  nennen.
b)  Ferner  ist  die  Streuung  der  Funktionen  nach  Aufgaben  denkbar,  d.  h.  die
in  einem  Aufgabenträger  vereinigten  Gesamtfunktionen  verteilen  sich  auf  mehrere
Aufgaben.  Gegenüber  der  vorigen  Stufe  ist  diese  Art  der  funktionalen  Verknüpfung ­
  von  Mensch  und  Aufgabe  einesteils  ein  Rückschritt,  wenn  nämlich  die  Kenntnisse ­
  und  Fähigkeiten  verzettelt  werden:  die  organisatorische  Potenz  sinkt  unter  I.
Aber  es  sind  dabei  doch  verschiedene  Möglichkeiten  zu  beachten:  der  einzelne  Aufgabenträger ­
  kann  einmal  seine  Arbeitskraft  so  verteilen,  daß  er  bei  verschiedenen
Aufgaben  verschiedene  Punktionen  zu  versehen  hat.  So  zählt  Nordsieck 1  2  zum
Beispiel  folgende  funktionalen  Möglichkeiten  eines  Aufgabenträgers  in  bezug
auf  mehrere  Aufgaben  auf:
a)  Eigentliche  Ausführung  (Vollhearbeitung)  einer  Aufgabe.
b)  Teilbearbeitung  einer  (zweiten)  Aufgabe.
c)  Hilfeleistung  einer  (dritten)  Aufgabe.
d)  Kontrolle  einer  (vierten)  Aufgabe.
1  Siehe  Nordsieck:  Sohaubildliohe  Erfassung  ...,  S.  21.
2  Nordsieck:  S.  21.
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  III.

8
        <pb n="120" />
        Abb.2.  Geschäftsverteilungsplan  für  Sparkassen  mit  5  Beamten.  Wirkung  der  Innenkontrolle 1 .

Direktor

Sekretär

Gegenrechner  d.  Sparabteilung

Kassier

Gegenrechner  d.  Giroabteilung

Leitung,  Aufsicht,  Organisation,
Gesamt-Kontrolle
Vertretung  der  Sparkasse,  Disposition, ­
  Liquidität  und  Rentabilität
Werbearbeit,  Beratung  der  Kunden
Verhandlungen
Allgemeine  Verwaltungsangelegenheiten, ­
  Steuersachen
Grundstücksverwaltung

Tagbuch--&amp;gt;

  Kontenführung

-&amp;gt;  Gehaltsabrechnung
Tägliche  Kontrolle  an  Hand  der
iPost-  und  Werteingangsbücher

Postein-  und  Ausgang
Führung  der  Post-  und  Wertein-Mitverwahrung

  größerer  Wertbestände*-(Kasse
  usw.)

Kassenbarkontrolle  im  Spar-  und*-Depositenverkehr
  und  Aufwertung
Kreditgeschäft

Besorgung  des  gesamten  Kassen--*geschäfts
  (tägl.  Kassensturz);  größereBestände
  unterDoppelverSchluß

Kassenbarkontrolle  im  Giro-,  Konitokorrent-,
  Darlehens-,  Anlehens-,
Effekten-,  Sorten-Verkehr  usw.

iMitwirkung  im  Kreditgeschäft
Prüfung  und  Mitverwahrung  der
i  Kapitalurkunden
Führung  der  Schuldner-  u.  Bürgenkartei ­

Urkundliche  Vormerkung  der
Kredite  auf  den  Konten
-&amp;gt;  Mitwirkung  im  Wechselgeschäft
Führung  des  Wechselkopierbuchs  ■*-Führung
  der  Obligoliste  Wechsel-Prüfung

  und  Mitverwahrung  der

Mahnwesen  und  Beitreibung
Besorgung  des  Wechselgeschäfts  *-Wechselgeschftft



-&amp;gt;  Führung  der  Verfalliste

-*■  Wechselkonto
i  Nachprüfung  d.  Wechselrechnung

-&amp;gt;Mitverwahrung  und  Einzug  der
Wechsel

Sparverkehr,  Giro-  und  Kontokorrentverkehr,  Depositen,  Zweigstellen,  Girozentrale,  Banken,  Postscheck,  Zinsen,  Provisionen,  Darlehen,  Anleihen,  Unkosten,  Sonstiges.

Nachprüfung  sämtlicher  Bestands-Bearbeitung

  der  Reklamationen
einschließlich  Führung  des  Reklamationsbuches ­

Monats-  und  Jahresabschluß,  Geschäfts- ­
  u.  Kassenberichte,  Zweimonatsbilanzen, ­

Führung  des  Amtsgrundbuchs,
Vormerkungsbuch,  Fahrnisverzeichnisses

Monatliche  Aufnahme  aller  Beistände ­
  (Wechsel,  Einzugswechsel)*-Kontenführung

  im  Spar-  und  Depositenverkehr ­

Anlage,  Führung,  Abschluß,  Abstimmung ­
  der  Personen-  u.  Sachkonten ­

Ausstellung  der  Sparbücher  und
Depositenscheine  usw.
Kontrolle  aller  Kontenbuchungen
Monatliche  Aufnahme  aller  Beistände ­
  (Spareinlagen,  Depositen,*-Heim-,
  Schulsparkassen  usw.)

Führung  des  Tagbuchs  und  etwaiger ­
  Hilfsbücher

Prüfung  der  Anerkenntnisse  der

Mitführung  der  Bestandsverzeichnisse ­
  über  Anweisungs-  u.  Scheck-*-hefte,
  Reisekreditbriefe,  Sparbücher ­
  u.  dgl.;  Mitverwahrung  der
Vordrucke

Ausschreibung  der  Anweisungen
und  Schecks  der  Sparkasse  &amp;lt;

Kontenführung  im  Giro-,  Kontokorrent-, ­
  Darlehens-  u.  Anlehensverkehr ­

Anlage,  Führung,  Abschluß,  Abstimmung ­
  der  Personen-  und  Sachkonten ­


Kontrolle  aller  Kontenbuchungen
Monatliche  Aufnahme  aller  Bestände
~*im  Giro-,  Kontokorrent-,  Darlehens-,
Anlehensverkehr,  sowie  der  sonstigen
Sachkonten
Einholung  der  Anerkenntnisse  der
-&amp;gt;Kunden
Führung  der  Bestandsverzeichnisse
-»über  Anweisungs-  und  Scheckhefte,
Reisekreditbriefe,  Sparbücher  u.  dgl.;
Mitverwahrung  der  Vordrucke
Laufende  Kontrolle  der  von  d.  Sparkasse ­
  ausgeschriebenen  Anweisungen
-*und  Schecks

Prüfung  der  Liquidation  der  Zwi-*~
schenkonten
Mitverwahrung  größererWertbestände*-(Effekten
  usw.)

Prüfung  der  Depotanerkenntnisse  .

Prüfung  sämtl.  Bestandsaufnahmen
auf  Monatsschluß  (s.  auch  oben)*

Effekten,  Sorten,  Devisen,  Zinsscheine,  Depot.

An-  u.  Verkauf  v.  Wertpapieren,
Sorten  u.  Devisen,  Führung  der
Effekten-,  Sorten-  und  Devisenauftragsbücher ­

Abrechnungen

Tagesabstimmung  *
Führung  der  Konten  Verzeichnisse
Führung  der  Kunden-  und  Dauerauftragskartei ­


Nachprüfung  der  Abrechnungen
Führung  der  Skonten  im  Effekten-, ­
  Sorten-  und  Devisenverkehr  *--*■
  Tagbuchabstimmung  &amp;lt;

Zinsenrechnung  *
Prüfung  der  Zinsenrechnungen  im
Giro-,  Kontokorrent-,  Darlehens-*-und
  Anlehensverkehr
Heim-,  Schulsparkassen,  Spar-*-automaten,
  Geschenkurkunden  usw.
Abrechnung  mit  den  Zweigstellen
und  Ortssparpflegen

-*  Sparautomatenkontrolle

Laufende  Prüfung  der  täglichen
Kontenauszüge  der  Zweigstellen,
Banken,  Bankgegenbücher  usw.  ■*-Fertigung

  der  täglichen  Gesamtab-*  Prüfung  der  täglichen  Gesamtab-*-stimmung
  Stimmung
&amp;gt;  Verwahrung  der  Bestände,  größere
Bestände  unter  Doppelverschluß

Führung  der  Konten  im  EffekteniSorten-
  und  Devisenverkehr
i  Tagesabstimmung
Führung  der  Kontenverzeichnisse
Führung  der  Kunden  und  Dauerauftragskartei ­

Führung  des  Scheckkopierbuchs
-+Prüfung  der  Zinsenrechnungen  im
Spar-  und  Depositenverkehr
-*  Zinsenrechnung

Abrechnung  mit  den  Zweigstellen
und  Ortssparpflegen
Führung  des  Postscheckkontos,  der
Bank-  und  Zweigstellenkonten  sowie
-*der  sonstigen  Sachkonten
-*■  Liquidation  der  Zwischenkonten
Fertigung  der  täglichen  Gesamtabstimmung ­


Führung  der  Sachkonten  im  Depotgeschäft ­
  *
Depotverwaltung  zusammen  mit■
dem  Gegenrechner  der  Sparabteilung;
  Stahlkammer

Kuponseinlösung,  Bogenbesorgungsbuch, ­
  Verlosungskontrolle
Monatliche  Aufnahme  aller  Bestände ­
  {s.  auch  oben)  &amp;lt;

Führung  der  Personenkonten  im
Depotgeschäft  und  des  Kontenverzeichnisses ­

-*Depotverwaltung,  zusammen  mit
dem  Sekretär;  Stahlkammer

-*Einholung  der  Depotanerkenntnisse ­


i  Zinsscheinkonto

Monatliche  Aufnahme  aller  Beistände ­
  (s.  auch  oben)  &amp;lt;

Monatliche  Aufnahme  aller  Bestände ­
  &amp;lt;

Monatliche  Aufnahme  aller  Be-■
  stände  (s,  auch  oben)

Erteilung  und  Einholung  von  Auskünften ­

oo
*

Sonstiges,  Aufwertung.

Aufwertung  (ausgenommen
Spareinlagen)
Registratur,  Materialverwaltung
Dokumenteneinzug

Aufwertung  (nur  Spareinlagen)

Geschäfte  der  öffentlichen  Versicherung ­

Statistik
Expedition

Die  Wirkung  der  Innenkontrolle  ist  in  Schrägschrift  dargestellt.

Die  Organisation.  Wesen  und  Aufgabe  der  Organisation.
        <pb n="121" />
        116  Die  Organisation.

e)  Instanzenmäßige  Vertretung  einer  (fünften)  Aufgabe,  deren  Erledigung  ein  Untergebener ­
  übernimmt.  '
f)  Anstoß  zur  Erledigung  einer  (sechsten)  Aufgabe.
g)  Er  wird  von  der  Erledigung  einer  (siebenten)  Aufgabe  in  Kenntnis  gesetzt.
Oder  aber  der  Aufgabenträger  versieht  eine  bestimmte  Punktion  bei  verschiedenen ­
  Aufgaben,  zum  Beispiel  überwacht  er  Einkauf  und  Rechnungswesen,  oder  er
leistet  Hilfsarbeit  bei  verschiedenen  Tätigkeiten  (Aushilfsarbeiter).  Bei  entsprechender ­
  Zuordnung  anderer  Tatbestände  ist  diese  zweite  Möglichkeit  potenzsteigernd.
c)  Zuletzt  ist  die  Bereitstellung  je  einer  Funktion  für  jede  Aufgabe  und  jeden
Aufgabenträger  möglich;  jeder  Aufgabenträger  hat  bei  einer  bestimmten  Aufgabe
in  bestimmter  Weise  mitzuwirken.  Er  hat  beispielsweise  die  Kontrolle  der  Buchungen ­
  zu  erledigen  oder  er  hat  Auskünfte  zu  erteilen  für  den  Einkauf  oder  die
Vertretungsmacht  irgendeiner  Aufgabe  zu  übernehmen.
Hier  zeigt  sich  deutlich,  daß  dabei  noch  besondere  Festlegungen  notwendig
sind:  die  Aufgaben  müssen  genau  abgegrenzt  werden  und  die  Aufgabenträger
bestimmt  sein,  mit  anderen  Worten:  die  Zuständigkeiten  müssen  geregelt  sein.
Dies  wird  in  etwa  erschwert  durch  die  Tatsache,  daß  als  Aufgabenträger  nicht
immer  nur  eine  einzelne  Person,  sondern  auch  eine  Personengruppe,  eine  Verbindung ­
  von  Mensch  und  Arbeitsmittel,  ja  sogar  ein  rein  mechanisches  Mittel,  ein
Automat,  in  Erscheinung  treten  kann,  daß  ferner  die  Aufgabengebiete  nicht  immer
klar  zu  umreißen  sind,  da  sie  nicht  nur  sehr  unterschiedlich  sind,  sondern  auch  ineinander ­
  übergehen  und  wechseln.  Das  macht  wiederum  eine  weitere  Stelle  notwendig, ­
  die  Instanz,  bei  der  bestimmte  Funktionen,  zumeist  die  leitenden,  zusammenlaufen, ­
  und  die  demnach  jeweils  die  notwendig  bleibenden  oder  werdenden
Entscheidungen  zu  treffen  hat.
Bei  einer  näheren  Betrachtung  der  Funktionen  selbst  lassen  sich  Typen  herausschälen, ­
  die  als  leitende,  ausführende  und  überwachende  Funktionen  gekennzeichnet ­
  werden  sollen.  Sie  sind  um  so  schärfer  herausgebildet,  je  weiter  die  organisatorische ­
  Durchbildung  fortgeschritten  ist,  je  feiner  also  die  Organisation  ist.  Im
einzelnen  sind  zu  unterscheiden 1 :
1.  Als  leitende  Funktionen:
a)  die  Vertretungs-  und  Willensmaoht  für  die  einzelnen  Aufgaben,
b)  die  Initiativ-Funktion  (die  jedoch  bei  verfeinerter  Durchbildung  organisatorisch  geregelt ­
  ist),
c)  die  Entscheidungs-  oder  Vorbehalts-Funktion.
Diese  Funktionen  zeigen  sich  der  oberflächlichen  Betrachtung,  besonders  auch  seitens  der
Organisierten,  als  Rechte  der  betreffenden  Funktionäre,  obgleich  sie  sicherlich  ebensoviel  und
zumeist  schwerere  Pflichten  einschließen.
2.  Die  ausführenden  Funktionen  umfassen:
a)  die  eigentliche  Ausführung  als  Sachbearbeitung,  wobei  wieder  zu  unterscheiden  ist  zwischen ­
  der  ungeteilten  Bearbeitung  einer  Aufgabe  und  der  Trennung  nach  besonders  hochwertiger ­
  und  Hilfsarbeit  und
b)  die  abgeleiteten,  verbindenden  oder  unterstützenden  Ausführungsfunktionen,  die  Erteilung ­
  von  Ratschlägen  und  Auskünften,  die  Beriohterstattungspflioht  und  —  damit  zusammenhängend ­
  —  das  Recht  der  Kenntnisnahme.
Hier  erkennt  man  deutlich  das  Vorherrschen  der  Pflichten,  die  den  ausführenden  Organen
—  den  Untergebenen  —  zufallen.
3.  Bei  den  Kontrollfunktionen  sind  zu  nennen:
die  Überwachung  und  Beaufsichtigung  der  Bearbeiter  und  die  Nachprüfung  der  erledigten
Aufgaben.
Hier  vereinen  sich  Pflichten  und  Rechte  in  gesteigertem  Ausmaß  zu  höchster  Wichtigkeit.
Dabei  sind  bei  der  Funktionsteilung  deutlich  zwei  Arten  zu  erkennen,  die  sich
durch  den  Grad  der  persönlichen  Punktionsunterscheidung  voneinander  abheben.
Einmal  der  Typ,  der  zwar  mehrere  oder  alle  Funktionen  klar  erkennt  und  genau
unterscheidet,  sie  aber  in  einer  Person,  zum  mindesten  in  einer  Personengruppe

1  Nach  Nordsieck:  S.  23/24  und  Z.  f.  Handelswiss.  u.  Handelspraxis  1931,  H.  8,  S.  235.
        <pb n="122" />
        Wesen  und  Aufgabe  der  Organisation.

117

gemeinsam  zusammenfaßt.  Dann  der  Typ,  der  jede  einzelne  Funktion  scharf
trennt  und  je  einer  besonderen  Person  oder  einer  Stelle  anvertraut.  Wilbois  hat
sie  als  den  keimhaften  Punktionstyp  (type  fonctionel  ebauche)  und  den  ausgebildeten ­
  Punktionstyp  (type  fonctionel  acheve)  bezeichnet 1 .  Als  eine  Verbindung
beider  kann  der  Typ  des  Punktionsstabes  angesehen  werden,  dem  in  der  Praxis
aus  vielen  Gründen  (die  später  zu  erörtern  sein  werden)  besonders  in  Großbetrieben
der  Vorzug  gegeben  wurde.  Hier  sind  zwar  die  Punktionen  an  sich  in  einer  Hand
vereinigt,  jedoch  ist  durch  Beauftragung  besonderer  Organe  (Sekretariate,  Fachreferenten) ­
  eine  eingehendere  Bearbeitung  gewährleistet.
Zum  Schluß  sollen  einige  Beispiele  aus  der  Praxis  angeführt  werden.  Die
Pläne,  bei  denen  die  Punktionen  symbolisch  dargestellt  sind  (Abb.  1  [siehe  Abbildungsbeilage ­
  hinter  S.  144]  und  2  [s.  S.  1X4/5]) 1  2  zeigen  deutlich  die  innige  Verquickung ­
  von  Aufgaben  und  Aufgabenträgern  durch  die  Funktionen  und  sind  als
der  im  Augenblick  höchste  Stand  der  Darstellung  dieses  Fragenbereiches,  dessen
Entwicklungsweg  und  verschiedene  Möglichkeiten  Nordsieckan  einigen  anderen
Bildern  veranschaulicht 3 ,  anzusprechen.  Ihre  allgemeine  Anwendungsmöglichkeit ­
  ist  ebenso  aus  den  Bildern  zu  ersehen  wie  die  Notwendigkeit,  sie  auszubauen,
vor  allem  in  der  Symbolik  zu  verfeinern  und  mnemotechnisch  zu  verdeutlichen.
Zu  ersehen  ist  ferner  auch  das  Bestreben,  Mensch  und  Aufgabe  über  die  Punktion ­
  in  Einklang  zu  bringen,  d.  h.  jedem  Aufgabenträger  eine  Funktion  einer  Aufgabe ­
  zu  übertragen  und  die  notwendige  Zusammenarbeit  und  Ausrichtung  auf
den  letzten  Betriebszweck  durch  die  Auswahl  der  Punktionen  selbst  zu  gewährleisten. ­
  Daß  diese  Neigung  nicht  voll  zur  Auswirkung  kommt,  liegt  in  der  Natur
der  Organisation  begründet,  die  insofern  eine  gewisse  Gegensätzlichkeit  aufweist,
als  die  stärkere  Aufteilung  in  Funktionen  einen  schwächeren  gedanklichen  Zusammenhang ­
  zur  Folge  hat.  Je  stärker  die  Funktion  des  einzelnen  Menschen  beengt ­
  ist,  desto  mehr  geht  ihm  der  Sinn  für  die  Zusammenhänge  im  Betriebe  verloren, ­
  desto  uneiniger  und  unsicherer  wird  er  mit  seiner  Arbeit,  die  ihn  nicht  ausfüllt ­
  und  nicht  befriedigt,  die  seine  Sehnsucht  hinauszieht  aus  dem  Betrieb  und
ihn  Ausgleich  suchen  läßt  in  anderen  Dingen,  denen  sein  Herz  gehört.  Es  wird
notwendig  sein,  über  diese  Fragen  am  Ende  der  Darstellung,  wenn  die  Ergebnisse
der  einzelnen  Verfahrens-  und  Einflußwirkungen  bekannt  sind,  noch  einiges  zu
sagen.
4.  Die  Organisationsgrundsätze.  Fast  alle  Darstellungen  der  Organisation,  vor
allem  jene,  die  eine  systematische  Übersicht  geben  wollen,  zählen  eine  mehr  oder
weniger  große  Zahl  von  Grundsätzen  oder  Gesetzen  auf,  nach  denen  Organisation
vonstatten  gehe.  Um  nur  eine  wahllos  aus  dem  Schrifttum  herausgegriffene  Auslese ­
  zu  geben,  seien  genannt:  Zentralisation,  Dezentralisation,  Ordnung,  Wirtschaftlichkeit, ­
  Ingression,  Selektion,  Spezialisation,  Kooperation,  Freiheit  (Zwecksetzung, ­
  Gewissen),  Einung  und  Gliederung,  Sparsamkeit,  Leistungsfähigkeit,
Schematismus,  Verantwortlichkeit,  Abteilungs-  und  Ressortbildung,  Regelung,
Mechanisierung  usf.  Angesichts  dieser  Fülle  ist  zunächst  zu  prüfen,  was  von  vornherein ­
  als  nicht  prinzipiell  auszuscheiden  ist.  Ja,  es  bleibt  zu  erwägen,  ob  es  überhaupt ­
  Grundsätze  der  Organisation  gibt  oder  geben  kann.  Eine  einfache  Überlegung ­
  sagt,  daß  Organisation  als  solche  von  bestimmten  Grundsätzen  geleitet  sein
müsse,  da  ein  zwar  im  Wege  vielfach  verschiedenes,  aber  doch  im  Ziel  bestimmtes
Zwockhandeln  vorliegt.  Jedoch  weder  die  Anschauung  noch  die  Erfahrung  läßt
eindeutig  solche  Grundsätze  erkennen.  Die  Mehrzahl  der  oben  genannten  Prin1 ­
  Vgl.  Geck:  Die  französische  Verwaltungslehre.  (Die  Lehre  Fayols  und  seiner  Nachfahren.) ­
  Z.  f.  B.  1934.
2  Bild  1  aus  Nordsieck:  S.  85;  Bild  2  aus  Schäfer:  S.  50—54.
3  Nordsieck:  S.  82—90.
        <pb n="123" />
        118

Die  Organisation.

zipien  können  nur  als  Verfahrensweisen  angesehen  werden,  andere  sind  Forderungen ­
  oder  Annahmen  —  Postulate  —,  die  keinesfalls  dem  organisatorischen
Handeln  eigentümlich  sind;  nur  wenige  halten  ernsterer  Prüfung  stand.
In  dem  Bewußtsein,  daß  an  dieser  Stelle  der  Darstellung  Endgültiges  im
Grunde  noch  nicht  ausgesagt  werden  kann  und  unter  Berufung  auf  das  Wesensmerkmal ­
  von  Axiomen  als  Aussagen,  die  —-weil  unmittelbar  einleuchtend  —  nicht
bewiesen  zu  werden  brauchten  und  nicht  bewiesen  werden  können,  sollen  dennoch
zwei  Entwicklungsrichtungen  aufgezeigt  werden:  die  der  Anpassung  und  der
Erhaltung.
Erhaltung  als  organisatorische  Neigung  spielt  ihre  vorwiegende  Rolle  hei  Fortentwicklung ­
  der  Formen  im  organisatorischen  Aufbau,  bei  aufkommenden  Gegenwirkungen, ­
  im  Kampf  gegen  den  Wirrwarr.  Für  den  Wirtschaftsbetrieb  wirkt  sie
sich  aus  in  der  Erhaltung  der  Güte,  Menge  und  Anordnung  der  verwendeten  Mittel
und  Menschen  und  der  gegebenen  Richtlinien  und  Vorschriften.  Es  ist  das,  was
sich  als  Stellenbildung  und  Festigung,  in  der  Ausarbeitung  von  Arbeitsplänen  und
-anweisungen,  Dienststellenvorschriften,  Verfahrensregeln,  Vordrucken,  Zahlenund
  Raumübersichten,  Fahrplänen  und  Satzungen  in  Dienst-,  Haus-  und  Arbeitsordnungen, ­
  kurz  in  der  Verfestigung  und  Verstetigung  aller  Denkvorgänge  durch
organisatorische  Handlungen  niederschlägt.  Hier  liegen  die  Keime  der  Durchbildung ­
  und  Einführung  von  mechanischen  Arbeitsverfahren,  wie  sie  in  den  großen
Industriebetrieben,  den  Banken,  Versicherungsgesellschaften,  auf  allen  Gebieten
betrieblicher  Betätigung,  in  der  Fertigung,  Verwaltung  und  Verrechnung,  im
Transport  wie  auch  im  Ein-  und  Verkauf  angetroffen  werden.
Die  vorgedachte  und  vorgetane  Geistesarbeit  schlägt  sich  in  Systeme  von
Normen,  Zahlen  und  Instrumenten 1  nieder,  die  alle  geschaffen  sind  zu  dem
Zweck,  hochwertige  Hirnarbeit,  hochwertige  Leistung  zu  erhalten.  „Dank  der  in
den  Arbeitsmitteln  vorgetanen  Geistesarbeit  bleibt  seinen  Handlangern  der  Besitz
von  Kenntnissen  erspart,  und  wäre  nicht  der  Besuch  der  Handelsschule  Zwang,  sie
brauchten  überhaupt  nichts  mehr  zu  wissen“,  ist  einmal  sehr  drastisch  angesichts
dieser  Neigung  der  Erhaltung  einmaligen  schöpferischen  Gedankenguts  gesagt
worden.
Allmählich  aber  veralten,  erstarren,  verfilzen,  verkrusten  alle  diese  Normen,
Zahlensysteme  und  Formulare,  die  raum-  und  zeitgebundenen  Anordnungen  im
großen  Kampf  der  Wirkungen  und  Gegenkräfte.  Sie  bedeuteten  zunächst  einen
Halt,  ein  festes  Gerippe,  einenUmriß,  das  den  flüchtigen  und  flatternden  Gedanken
Richtung  und  Bestand  gab  und  zweckentsprechende,  zielbewußte  Arbeit  ermöglichte. ­
  Die  Zeit  geht  weiter:  die  fortdauernd  angreifenden  äußeren  Gegenwirkungen ­
  und  inneren  Reibungen  zerstören  einzelne  Teile  oder  das  ganze  Gefüge,  die
stete  Verfeinerung  des  organisatorischen  Gebildes  ist  ebenso  Anlaß  zu  steigender
Empfindlichkeit  und  Rissigkeit.  Die  Einordnung  und  Regelung  aller  Maßnahmen
und  Mittel  erstarrt  zum  Schematismus,  zum  Bürokratismus  und  wird  brüchig  und
morsch.  Unzufriedenheit  und  Widerwille  gegen  einzelne  Menschen  oder  Maßnahmen ­
  nehmen  überhand  und  führen  zuMißhelligkeiten  und  Störungen.  So  treibt
Erhaltung  zwangläufig  zum  Umbruch:  der  Anpassung.  Überlebte  und  brüchige
Formen  müssen  erneuert,  überempfindliche  verstärkt,  festgefahrene  gelockert,
überflüssig  oder  übergroß  gewordene  Gebilde  ausgemerzt  oder  beschnitten,  Unzufriedenheit ­
  behoben  und  Ungerechtigkeit  beseitigt  werden.  Es  ist  das  organisatorische ­
  Streben  nach  Anpassung  an  veränderte  Verhältnisse,  das  sein  Recht  erzwingt. ­
  Erhaltung  und  Anpassung,  diese  beiden  organisatorischen  Grundlinien,
decken  sich  weitgehend  mit  den  landläufigen  Bezeichnungen  der  Organisation  und

1  Sombart:  Kapitalismus,  S.  901.
        <pb n="124" />
        Die  organisatorische  Auswahl.  119

Reorganisation,  der  Regelung  und  ständigen  Überwachung  und  Überprüfung  aller
Betriebsbedingungen.
Für  den  Bestand  eines  organisatorischen  Gebildes  ist  wesentlich,  daß  stets
beide  Bestrebungen  gleichzeitig  wirksam  sind,  ja  man  kann  sagen,  daß  das  Vorherrschen ­
  der  einen  oder  anderen  gerade  das  Kennzeichen  von  Nichtorganisation
—■  Desorganisation  -—  ist.  Starre  Erhaltung  der  Formen  ebenso  wie  übermäßige
Anpassung  ergeben  Falsch-,  Fehl-,  Über-  und  Unterorganisation.  Das  Gegenspiel
von  Anpassung  und  Erhaltung  muß  gebändigt  sein  durch  das  oberste  Ziel,  die
Potenzierung  der  Wirkung,  die  Übersteigerung  der  Möglichkeiten,  die  das  Wesen
aller  Organisation  ausmacht.  So  widersinnig  es  klingen  mag,  kennzeichnend  für
j  ede  Organisation  als  Ganzes  ist  nur  ein  einziger  Leitgedanke:  keine  Grundsätze
zu  haben!

II.  Die  organisatorische  Auswahl 1 .
1.  Wesen  und  Arten  der  Auswahl.  Voraussetzung  für  jede  Gruppierung  von
Kräften  und  Mitteln  für  einen  bestimmten  Zweck  ist  eine  entsprechende  Auswahl,
das  heißt:  eine  Heranholung  und  Begünstigung  der  für  den  Wirtschaftsbetrieb
unter  Berücksichtigung  des  organisatorischen  Zieles  geeigneten  Mittel  und  Verfahren ­
  und  eine  Behinderung  und  Ausscheidung  der  ungeeignet  erscheinenden
Bedingungen.  Dies  macht  Klarstellungen  in  mehrfacher  Hinsicht  erforderlich:
Zunächst  müssen  eindeutige  Vorstellungen  vorhanden  sein  über  das,  was  als
geeignet  und  tauglich  anzusehen  ist  oder  einen  günstigen  oder  hemmenden  Einfluß
ausüben  wird.  Ferner  ist  es  notwendig,  daß  hinsichtlich  der  einzuschlagenden
Wege  der  Auswahl  und  der  Zeitpunkte  ihres  Ansatzes  Entscheidungen  getroffen
werden.  Endlich  ist  eine  genaue  Kenntnis  der  Eigenschaften  und  Verhaltensbedingungen ­
  der  auszuwählenden  Dinge  selbst  unentbehrlich 1  2 .
Aus  dem  Begriff  ergeben  sich  zwei  Arten:  die  positive  und  die  negative  Auswahl, ­
  die  sich  als  Begünstigung  der  betriebsförderlichen  und  Hinderung  der  betriebsschädlichen ­
  Tatbestände  kennzeichnen.  Da  die  negative  Auslese  während
der  Betriebsdurchführung  immer  Unzuträglichkeiten  und  Schwierigkeiten  und  oft
auch  hohe  Kosten  bereitet,  im  übrigen  meist  auch  zu  spät  einsetzt  —  eine  Tatsache,
die  mit  der  zunehmenden  Betriebsgröße  gewachsen  ist  —,  hat  das  Bestreben  Eingang ­
  gefunden,  diese  Auswahl  dem  Betriebe  vorzuschalten,  um  so  von  vornherein
nur  die  mit  den  eigenen  Zielen  übereinstimmenden  Bedingungen  einzulassen.  Das
ist  auf  mehreren  Wegen  möglich,  die  sich  zunächst  als  natürliche  und  künstliche
oder  auch  —  vom  Standpunkt  des  Wirtschaftsbetriebes  aus  —  als  passive  und
aktive  scheiden  lassen;  immer  benutzt  der  Betrieb  gleichzeitig  beide,  obwohl  dies
nicht  ohne  weiteres  klar  erkennbar  sein  wird.
Die  natürliche  Auswahl  ergibt  sich  schon  durch  die  Wahl  eines  bestimmten  Standortes  oder
Erzeugungs-  und  Dienstleistungsprogramms,  die  alle  die  Personen,  die  entweder  Nutzen  ziehen
oder  mitwirken  wollen,  anziehen  soll  oder  die  sonstigen  Vorbedingungen  festlegt,  und  die  schon
dadurch  auch  eine  gewisse  positive  Auswahl  bewirkt.  Die  Unterstützung  dieser  Neigung
ergibt  einerseits  die  bewußte,  mehr  oder  minder  scharfe  Abgrenzung  und  Hervorhebung  des
Programms  (Spezialbetrieb,  Markenartikel!),  um  für  sich  selbst  und  die  Mitwirkenden  eine
eindeutige  Entscheidung  und  Festlegung  zu  erleichtern;  andererseits  läßt  sie  aber  auch  den
Wunsch  nach  einer  allgemeinen  und  daher  umfassenden  Leistungsdarbietung  zu,  die  mehr
Möglichkeiten  des  Ausgleichs  sowohl  hinsichtlich  der  Mitarbeiter  als  auch  der  benötigten  Hilfsmittel ­
  und  der  Abnehmer  bietet.  Auch  die  natürliche  negative  Auslese  ist  innerhalb  des
Wirtschaftsbetriebes  wirksam;  sie  wird  am  deutlichsten  sichtbar  in  dem  Arbeiter-  und  Angestelltenwechsel, ­
  der  bei  unzuträglichen  Bedingungen  oder  günstigen  anderweitigen  Aussichten
oft  einen  so  störenden  Umfang  annimmt,  daß  organisatorische  Gegenmaßnahmen  getroffen
1  Die  Auswahl  wird  nicht  immer  als  eine  organisatorische  Frage  angesehen;  sie  fehlt  in
vielen  Darstellungen.  Im  hier  vorgeführten  System  ist  sie  ein  wesentlicher  Bestandteil.
2  Siehe  auch  Bogdanow:  Bd.  I,  S.  136/37.
        <pb n="125" />
        120

Die  Organisation.

werden  müssen,  als  welche  die  höhere  Lohn-  und  Gehaltseinstufung,  die  Gewährung  von
Sondervorteilen  bezüglich  Wohnung  und  Beschäftigungsdauer  und  ähnliche  anzusehen  sind.
Der  Wirtsohaftsbetrieb  selbst  hat  das  Bestreben,  eine  möglichst  vielgestaltige  Befehls-  und
Gehaltsstufung  der  Mitarbeiter  einzuführen  und  beizubehalten,  um  dadurch  die  gesamte
Gefolgschaft  aufbereiten  zu  können,  d.  h.,  ein  Mittel  zu  haben,  die  natürliche  positive  Auslese
der  Betriebsangehörigen  zu  ermöglichen.  Von  Stufe  zu  Stufe,  wie  durch  immer  feiner  werdende ­
  Siebsysteme,  wird  das  Menschengut  ausgelesen  und  klassiert,  um  schließlich  am  Ende
der  Stufenleiter  nur  den  bestgeeigneten  und  fachkundigsten  Mann  als  Leiter  gewinnen  zu
können.  Wie  alle  Ausscheidungsvorrichtungen  ist  auch  dieses  System  in  vielem  unvollkommen;
einmal  besteht  die  Gefahr,  daß  die  Einheit  des  Betriebes  untergraben  wird,  vor  allem  aber,  daß
das  Gefühl  der  Zusammengehörigkeit  bei  der  Gefolgschaft  und  die  Zusammenarbeit  leidet 1 .
Ferner  sind  Eigenschaften,  die  das  Durchlaufen  der  Stufenleiter  begünstigen,  nicht  immer  die,
welche  dem  Betrieb  erwünscht  sind.  Besonders  die  Auswahl  der  obersten  Leiter  ist  auf  diese
Art  in  Großbetrieben  nicht  oder  nur  sehr  selten  und  unvollkommen  möglich 1  2 .  Der  Grund  liegt
im  wesentlichen  in  der  Tatsache,  daß  die  Auswahl  nicht  nach  den  wirklichen,  sondern  nach
den  statt  der  Wirklichkeit  angenommenen  repräsentativen  Merkmalen  erfolgen  muß,  deren
Richtigkeit  wiederum  fast  nie  klar  zu  bestimmen  ist.  Zwar  hat  jede  Befehls-  und  Arbeitsstufe
ihre  eindeutigen  Anforderungen,  aber  ihre  zufriedenstellende  Erfüllung  besagt  noch  nicht,  daß
auch  die  Pflichten  der  nächsten  Stufe  ebenso  im  Sinne  des  Betriebes  erledigt  werden  können.
Ein  tüchtiger  Schlosser  ist  noch  kein  tüchtiger  Meister  und  ein  tüchtiger  Betriebsführer  kein
tüchtiger  Unternehmer;  „das  Führerproblem  ist  kein  Problem  der  Auswahl,  sondern  der
Persönlichkeit,  die  sich,  wenn  vorhanden,  auch  ohne  besondere  Auswahlmethodik  durchsetzt“ ­
 3 ,  ist  deshalb  die  landläufige  Ansicht.  Aber  es  ist  klar,  daß  auch  dieser  Fall  als  natürliche
Auswahl  hierher  gehört,  mögen  die  Verfahren  der  betrieblichen  Auswahl  auch  noch  so  unvollkommen ­
  sein  und  auch  Niohtgeeignete  nach  oben  kommen  lassen.  Denn  das  wird  oft  vergessen: ­
  die  betriebliche  Führerauswahl  kann  nur  negativer  Art  sein,  sofern  sie  überhaupt
Erfolg  haben  soll;  der  Führer  muß  trotz  aller  Hemmungen,  die  nicht  scharf  genug  sein  können,
sein  Ziel  erreichen.
So  wird  also  im  Betriebe  mit  den  Menschen  ähnlich  verfahren  wie  bei  der  Ausfällung ­
  von  Stoffen  nach  bestimmten  chemischen  Eigenschaften:  durch  fein  unterteilte ­
  Betriebsstufung  wird  eine  fortlaufende  Ausscheidung  nach  den  verschiedensten ­
  Kenntnissen,  Fähigkeiten,  Eigenschaften,  Erfahrungen  usw.  ermöglicht.
Die  größeren  Schwierigkeiten  liegen  hier  in  der  Veränderlichkeit  des  Menschen,  der
die  Ausleseeinrichtungen  bedient  und  darstellt,  und  der  unter  der  Einwirkung  der
Kenntnis  des  Systems  sich  selbst  diesem  anpaßt  und  so  den  eigentlichen  Zweck
zunichte  macht 4 .
Die  natürliche  Auswahl  der  Stoffe  und  Verfahren  im  Betriebe  erfolgt  durch  das
Kennzeichen  der  technischen  Eignung  nach  den  jeweils  erforderlichen  Merkmalen:
hohe  Betriebs-  und  Erneuerungskosten,  Bruch,  schneller  Verschleiß,  Gefährlichkeit, ­
  Betriebsunsicherheit,  je  nach  Bedarf  mangelnde  allgemeine  Gebrauchsfähigkeit ­
  oder  Unbrauchbarkeit  für  besondere  Zwecke  sind  die  Auslesebedingungen.
Ersatzteilläger,  Reparaturwerkstätten,  Unfallverhütungsvorschriften  und  Sicherheitsmaßnahmen, ­
  Schulungs-  und  Pflegekurse  und  ähnliche  Einrichtungen  sind
organisatorische  Gegenwirkungen.
Als  bedeutsames  Mittel  der  organisatorischen  Auswahl  muß  auch  die  Werbung
angesehen  werden,  die  in  der  Darstellung  der  betrieblichen  Aufgaben  zumeist  dem
Vertrieb  zugeordnet  wird.  Sie  geht  jedoch  weit  darüber  hinaus,  lediglich  ein
Hilfsmittel  des  Absatzes  der  Erzeugnisse  zu  sein,  ist  vielmehr  besonders  dann,
wenn  sie  sich  an  bestimmte  Personengruppen  (Bausparer,  Beamte,  Kranke)  mit
bestimmten  Mitteln  (Vertreterbesuch,  Zeitungsanzeige,  Rundfunkvortrag,  Kostprobe, ­
  Ansichtssendung)  wendet,  auch  eine  eindeutig  organisatorische  Maßnahme
der  Auswahl  seitens  des  Betriebes,  die  auf  die  Anziehung  eines  ganz  bestimmt
gearteten  Stammes  von  Kunden  oder  Mitarbeitern  hinzielt.
1  Siehe  hierzu  Dreyfuß:  S.  löu.a.
2  Dr.  Vogler  deutete  auf  der  außerordentlichen  Generalversammlung  der  Vereinigten
Stahlwerke  AG.  am  29.  November  1933  in  Essen  diese  Schwierigkeiten  an.
3  Gerhardt:  S.  127.
4  Siehe  hierzu  Bogdanow:  Bd.  II,  S.  171/77  und  Jaspers:  S.  32—35.
        <pb n="126" />
        Die  organisatorische  Auswahl.

121

Die  aktiven  Maßnahmen  positiver  Auslese  des  Wirtschaftsbetriebes  bis  zur
Schaffung  eines  festen  Personenkreises—seien  es  Mitarbeiter,  Lieferanten,  Kreditgeber ­
  oder  Abnehmer  —,  aus  denen  bei  Bedarf  in  geeigneter  Weise  der  bisherige
Stamm  ergänzt  werden  kann,  sind  auch  der  tiefere  Grund  für  die  Anteilnahme  an
der  Vorbildung,  der  Stärkung  des  Namens  und  Rufes  der  Firma  und  der  Ausdehnung ­
  sonstiger  Marktbeziehungen.  Auch  durch  die  Werbung  wird  zwar  eine
gewisse  natürliche  Auswahl  aller  Mitwirkenden  erzielt;  sie  bringt  eine  Scheidung
hinsichtlich  der  Eignung  insofern  mit  sich,  als  bei  den  durch  sie  angezogenen
Personen  von  vornherein  eine  gewisse  Übereinstimmung  der  Anforderungen  mit
ihren  Fähigkeiten  und  vor  allem  ihrem  Wollen  vorausgesetzt  werden  kann.  Das
gilt  sowohl  für  Verbraucher  oder  sonstige  Nutznießer  der  Betriebsleistungen  als
auch  für  die  Betriebsmitarbeiter.  Es  hat  sich  aber  gezeigt,  daß  die  tatsächliche
oder  vorgebliche  Übereinstimmung  den  Erfordernissen  des  Wirtschaftsbetriebes
in  den  wenigsten  Fällen  genügt.  Das  ist  sogar  bei  der  Feststellung  der  rein  körperlichen ­
  Voraussetzungen  der  Arbeiter  der  Fall,  obwohl  hier  die  Vorbedingungen
noch  am  günstigsten  sind.  Es  wäre  hierzu  eine  genaue  Kenntnis  der  für  bestimmte
Arbeitsleistungen  einzig  geeigneten  körperlichen  Verfassung  einmal  seitens  des
sich  Anbietenden  und  ferner  seitens  des  untersuchenden  Arztes  oder  der  sonst  auswählenden ­
  Stelle  notwendig 1 ;  bis  heute  sind  diese  Voraussetzungen  trotz  der  Vorarbeiten ­
  auf  den  Gebieten  der  Berufs-  und  Arbeitsuntersuchungen  nicht  voll  gegeben. ­

Abgesehen  von  der  volkswirtschaftlichen  Notwendigkeit,  auch  den  Mindertauglichen
  ein  Unterkommen  zu  ermöglichen,  wäre  jedoch  die  positive  Auslese
auch  für  den  Betrieb  günstig,  da  sie  ihm  gestatten  würde,  eine  bessere  Abstufung
der  Eignung  und  der  für  sie  aufzuwendenden  Kosten  vorzunehmen.  Scharfgezeichnete ­
  Berufs-  und  Arbeitsbilder  —  die  allerdings  in  praktisch  brauchbarer
Form  überhaupt  wohl  nur  von  den  Handfertigkeitsbefähigungen  entworfen  werden
können  —  sind  aber  immer  die  notwendige  Voraussetzung;  ferner  müßte  noch  eine
genügend  umfangreiche  Arbeitsleistung  und  Arbeitsbeobachtung  der  Prüflinge 1  2
hinzukommen,  die  aber  ebenso  auf  Schwierigkeiten  hinsichtlich  Zeit  und  Kosten
stößt.  Vor  allem  die  persönliche  Arbeitswilligkeit  ist  es,  die  nicht  nur  erkannt  und
danach  die  entsprechende  Person  ausgewählt,  sondern  die  auch  im  fortlaufenden
Betrieb  gepflegt  und  erhalten  werden  muß:  der  Ansatzpunkt  der  sozialen  Betriebspolitik. ­
  Hier  muß  eine  Auswahl  nach  charakterlichen  Eigenschaften  vorgenommen ­
  werden,  die  mit  psychologischen  und  graphologischen  (hin  und  wieder  sogar
in  dummer  Weise  mit  astrologischen)  Mitteln  und  Verfahren  durchgeführt  wird.
Es  leuchtet  ein,  daß  bei  diesen  Fragen  alles  auf  den  Gutachter  oder  Prüfer  ankommt; ­
  die  weitgehende  Scheu  der  Angestelltenschaft  vor  den  Schriftuntersuchungen ­
  ist  sicher  großenteils  berechtigt,  da  heute  nur  wenige  wirklich  verantwortungsvolle ­
  Graphologen  vorhanden  sind.  Die  Graphologie  sollte  daher  nur
insoweit  zur  Anwendung  kommen,  als  sie  offenbare  Betrüger  oder  sonstige  Schädlinge ­
  namhaft  machen  kann,  also  nur  zur  gröbsten,  negativen  Auswahl  mit  herangezogen, ­
  aber  niemals  als  positiv-ausschlaggebend  angesehen  werden.
Wesentlicher  für  die  Organisation  in  Wirtschaftsbetrieben  als  die  vorgenannten, ­
  der  genauen  Erfassung  weitgehend  entzogenen  positiven  Verfahren  ist  demnach ­
  die  negative  Auswahl,  die  fast  immer  das  Wesen  einer  Konkurrenzauslese
annimmt,  deren  Anwendung  jedoch  auf  allen  Gebieten  geläufig  ist,  wie  eine  nähere
Darstellung  der  einzelnen  Auswahlverfahren  zeigen  wird.  Sie  besteht  darin,  daß
alles  für  die  Zwecke  der  Durchführung  des  Wirtschaftsbetriebes  Unbrauchbare
oder  Unerwünschte  bewußt  ferngehalten  und  ausgeschaltet  wird.  Der  Organi1 ­

  RKW-Veröffentlichungen  Nr.  87,  S.  234.
2  RKW-Veröffentlichungen  Nr.  87,  S.  23S.
        <pb n="127" />
        122

Die  Organisation.

sator  schaltet  gleichsam  ein  Sieb  mit  einer  bestimmten  Loehweite  vor,  welches
lediglich  das  seinen  Absichten  oder  Wünschen  Entsprechende  überhaupt  einläßt
oder  aber  —  sofern  es  sich  im  Betriebsablauf  bereits  befindet  —  wieder  ausschaltet.
Dieses  Sieb  wird  dargestellt  durch  Eignungs-  und  Gütefestlegungen  und  Prüfungen, ­
  durch  Einstellungs-  und  Lieferbedingungen,  Verhaltungsmaßregeln  und
sonstige  Bestimmungen,  Richtlinien,  Normen,  Verbote,  Beaufsichtigungen,  Kontrollen ­
  u.  ä.  Auch  hierbei  ergeben  sich  jedoch  eine  Reihe  von  Schwierigkeiten,  die
nicht  selten  die  Vorzüge  zunichte  machen  oder  die  praktische  Durchführung  verhindern. ­
  Sie  liegen  in  der  Unzulänglichkeit  des  unmittelbaren  Erkenntnisvermögens, ­
  das  nicht  immer  imstande  ist,  die  jeweils  gewünschten  Eigenschaften
genau  zu  erfassen.  Der  praktische  Ausweg  ist  auch  hier  die  Auswahl  nach  repräsentativen ­
  Merkmalen 1 ,  die  für  die  eigentlichen,  als  brauchbar  und  notwendig
erkannten,  gesetzt  werden  und  somit  ein  Verfahren  der  mittelbaren  Auswahl  ergeben, ­
  das  aber  besonders  bei  der  Aussonderung  von  Personen  zu  erheblichen
Fehlerquellen  führen  und  vielfach  eine  völlige  Ablehnung  zur  Folge  haben  kann.
Dabei  kann  der  Wirtschaftsbetrieb  zwar  eine,  seinen  Anforderungen  entsprechende,
der  Praxis  mehr  oder  minder  angepaßte  Untersuchungsreihe  aufbauen;  ihr  Wert
ist  aber  weitgehend  von  dem  Geschick  des  Untersuchungsleiters  abhängig.
2.  Die  Vorauslese.  Es  ist  natürlich  nicht  erforderlich  und  auch  nicht  möglich,  im  Rahmen ­
  dieser  Darstellung  eine  eingehende  Erläuterung  aller  Auslesefragen  zu  geben  oder  auch
nur  eine  einigermaßen  vollständige  Zusammenstellung  des  darüber  vorliegenden  Schrifttums,
das  besonders  auf  dem  Gebiet  der  Eignung  und  Eignungsprüfung  von  Personen  und  Mitteln
bereits  eine  eigene,  recht  umfangreiche  Wissenschaft  darstellt,  zu  bringen.  Hier  kann  es  sich
nur  um  den  Versuch  einer  zweckgerechten  Einschaltung  in  das  System  der  betrieblichen  Organisation ­
  handeln.
Die  Vorauslese  ist  eine  Verbindung  von  negativer  und  positiver  Auswahl,  wobei ­
  jedoch  dem  Wirtschaftsbetrieb  selbst  vorwiegend  die  erstere  Vorbehalten  ist.
Beim  Personal  wird  zunächst  ein  Stamm  von  Mindestleistungsfähigen,  etwa
durch  die  Beurteilung  auf  Grund  der  Schulzeugnisse,  gesichert 1  2 .  In  Verbindung
mit  öffentlichen  Stellen  der  Berufsberatung  und  Arbeitsvermittlungsämtern  ist  eine
Auslese  vor  Beginn  des  Eintritts  in  die  Lehre  gefordert  und  auch  hin  und  wieder
mit  wechselndem  Erfolg  durchgeführt  worden 3 .  Der  Hauptwert  liegt  allerdings
weniger  in  einer  Berufsauswahl  als  in  einer  zweckentsprechenden,  sachkundigen
und  unbeeinflußten  Beratung  der  Eltern  und  angehenden  Lehrlinge.  Durch  Bedarfsankündigungen ­
  —  Anschläge,  Zeitungsanzeigen,  Meldungen  an  Nachweise
und  Agenten  usw.  —  wird  der  Anreiz  zum  freiwilligen  Angebot  von  geeigneten  und
willigen  Dienstleistungen  gefördert.  Als  besonderes  Merkmal  positiver  Auslese
ist  zum  Beispiel  die  Aufnahme  nur  ortsansässiger  Arbeiter  oder  die  Bekanntgabe
an  bestimmte  Personen  —  etwa  die  eigene  Belegschaft  durch  Anschläge  im  Werk—
oder  einen  nach  sonstigen  örtlichen  oder  sachlichen  Gesichtspunkten  ausgewählten
Kreis  zu  betrachten.
Die  Bewertung  ist  je  nach  der  Verwendungsabsicht  verschieden:  für  Handwerker ­
  im  allgemeinen  wird  ein  gutes  Volksschulzeugnis  höher  bewertet  als  etwa
das  Zeugnis  der  mittleren  Reife  oder  ein  sonstiges  Abgangszeugnis  höherer  Art  4 ,
für  die  technisch-kaufmännische  Lehre  wird  dagegen  die  mittlere  Reife  bevorzugt,
während  in  großen  Industriewerken 5  als  kaufmännische  Lehrlinge  vorwiegend
Abiturienten  eingestellt  werden.  Im  einzelnen  ist  das  Wertungsgewioht  der  Schulzeugnisse ­
  verschieden;  sie  bilden  nur  selten  und  nie  in  großem  Umfange  einen  allei1 ­
  Bogdanow:  B.II,  S.  173.
2  Schindler:  S.  21/22.
3  Siehe  Schindler  und  G.d.A.:  Die  kommende  Angestelltengeneration,  S.  118  ff.
4  RKW-Veröff.  Nr.  87,  S.  84,  104,  152.
5  Zum  Beispiel  die  Bosch  A.-G.
        <pb n="128" />
        Die  organisatorische  Auswahl.

123

nigen  Grund  der  Ablehnung,  da  dem  Zeugnis  nur  begrenzter  Wert  für  die  Beurteilung ­
  der  späteren  Berufstauglichkeit  zuzumessen  ist 1 .
Daraus  ergibt  sich  zwangsläufig  der  Wunsch  nach  weiteren  Auslesemitteln,  als  welche  besonders ­
  die  Einreichung  von  Fragebogen  und  Lebensläufen  üblich  ist.  Allgemein  enthalten  sie
Angaben  über  Familienstand,  Erziehung,  berufliche  und  soziale  Lage,  Neigungen  und  Betriebsbeziehungen; ­
  werden  sie  verbunden  mit  einer  persönlichen  Fühlungnahme,  so  ist  ein  relativ
weitgehendes  Eingehen  in  die  Lebens-  und  Befähigungsverhältnisse  denkbar.  Bei  der  Auswahl
von  angelernten  und  Facharbeitern  tritt  die  Vorauslese  auf  Grund  der  Schulzeugnisse  naturgemäß ­
  zurück;  sie  wird  ersetzt  durch  Arbeitszeugnisse,  Auskünfte,  Bekanntschaften,  Beziehungen ­
  und  Befürwortungen.  Die  Heranziehung  selbst  erfolgt,  wie  schon  bemerkt,—sofern  nicht
genügend  Bewerbungen  vorliegen  —  auf  dem  Wege  der  Werbung,  zumeist  durch  Zeitungsoder ­
  Zeitschriftenanzeigen  oder  sonstige  Bekanntmachungen.  Je  nach  den  gesuchten  Fähigkeiten ­
  ist  auch  eine  Auswahl  des  Blattes  notwendig;  hochstehende  und  bestleistungsfähige
Personen  werden  durch  die  große  Tages-,  Handels-  und  Fachpresse  herangezogen,  unter  Umständen, ­
  sofern  sie  bekannt  sind,  auch  unmittelbar  oder  mittelbar  zur  Angabe  eines  Angebots
aufgefordert;  für  Durohschnittsposten  dagegen  sind  örtliche  Blätter  und  solche  der  großen
Angestellten-  und  Arbeiterverbände  oder  Stellennachweise  und  Berufsberatungsämter  geeigneter. ­

Besondere  Kenntnisse  im  eigenen  Geschäftszweig  sind  durchaus  nicht  immer  erheblich;  in
Amerika  ist  es  üblich,  beispielsweise  die  Bankangestellten  für  die  verschiedenen  Abteilungen
aus  ähnlichen,  aber  möglichst  intensiveren  Betrieben  auszuwählen,  zum  Beispiel  für  die
Akkreditivabteilung  aus  dem  Speditionsgewerbe  (Dokumente!),  für  den  Postein-  und  -ausgang
aus  der  Postverwaltung,  für  das  Effektenbüro  von  der  Börse,  für  die  statistische  Abteilung
aus  Eisenbahnverkehrsbüros,  für  die  Kreditabteilung  aus  Auskunfteien,  während  für  besondere
Spraohkenntnisse  die  Universitäten  bevorzugt  werden 1  2 .
Ähnlich  wird  auch  die  Vorauslese  der  Materialien  gehandhaht.  Durch
Schaffung  eines  Bezugsquellenverzeichnisses  wird  eine  erste  Auswahl  getroffen,
die  stetig  ergänzt  und  überprüft  wird  an  Hand  von  Preis-  undWarenverzeichnissen
  sowie  Veröffentlichungen  in  Fach-  und  Handelszeitungen.  Einmalige  und
regelmäßige  Nachfragen  füllen  die  Unterlagen  auf,  ständige  Vergleiche  mit  früheren ­
  Lieferungen  und  Gegenüberstellungen  gleichartiger  Erzeugnisse  sichten  und
sondern  weiter  aus.  Die  allgemeinen  Normen  bilden  hier  eine  wertvolle  Unterstützung. ­

Bei  der  Auswahl  der  Kunden,  die  nach  der  Art  des  Erzeugnisses  oder  der
Dienstleistung  besonders  unterschiedlich  ist,  kennzeichnet  sich  die  Vorauslese
am  schärfsten  als  positive  Auswahl  durch  die  Werbung;  diese  ist  jedoch  bestimmt
durch  die  Bedingungen  des  Marktes:  für  Massenerzeugnisse  muß  sie  anders  sein
als  für  einzelne  Stücke,  für  Verbrauchsgüter  anders  als  für  Produktionsmittel,  im
Kleinverkauf  anders  als  bei  Absatz  im  großen,  für  Kreditgeschäfte  anders  als  für
Barverkäufe.  Ein  eindrucksvolles  organisatorisches  Merkmal  der  positiven  Auswahl ­
  des  Kunden  ist  die  Marke,  die  sich  1—  unter  gesetzlichem  Schutz  —  mehr
und  mehr  durchsetzt  und  durch  ihre  Neigung  zur  weitgehenden  Wandlung  des
Marktes  ein  unmittelbarer  Organisationsfaktor  geworden  ist 3 .
Die  Wahl  der  zu  bearbeitenden  Personenkreise  und  der  einzelnen  Hilfsmittel  und  Verfahren
ist  wesentlich  nicht  nur  für  den  Werbeerfolg  selbst,  sondern  auch  für  den  organisatorischen
Aufbau  des  Wirtschaftsbetriebes.  Neben  der  fortlaufenden  Werbearbeit  werden  von  Zeit  zu
Zeit  Werbefeldzüge  veranstaltet,  die  als  geschlossene  Angriffe  auf  einzelne  Orte  oder  Ortsteile
gelten  oder  auch  für  die  Gemütsbewegungen  aller  erfaßten  Personen  wirken  sollen.  Da  das
Verhalten  des  einzelnen  in  bezug  auf  die  Werbeverfahren  verschieden  ist  —  nach  Alter,  Geschlecht, ­
  Charakter,  Gemütszustand,  Körperverfassung,  Tages-  und  Jahreszeit  u.  a.  —,  außerdem ­
  auch  die  Beizwirkung  der  einzelnen  Werbemittel  —■  Anzeige,  Anschlag,  Schaufenster,

1  Sehr  eingehende  rechnerische  Kontrollen  des  Instituts  für  Jugendkunde,  Bremen,  die
allerdings  hinsichtlich  der  Kontrollmethoden  niemals  voll  befriedigen  können,  ergaben  im
Durchschnitt  etwa  49%  Übereinstimmung  zwischen  Schul-  und  Berufsfähigkeiten.  Siehe
RKW-Veröff.  Nr.  87,  S.  213  u.  243.
2  Klingel:  S.  18.
3  Siehe  z.  B.  Brüggl:  Der  Einfluß  des  Markenartikels  auf  die  Funktionen  des  Handels.  —
Bergler:  Der  Markenartikel.
        <pb n="129" />
        124

Die  Organisation.

Packung,  Marke,  Licktzeichen,  Rundfunkvortrag,  Vorführung,  Kostproben,  Vertreterbesuch,
Katalogzusenden,  Probesendung  u.  a.  —  unterschiedlich  und  wechselnd  ist,  stellt  die  Auswahl
hier  an  den  Organisator  hohe  Anforderungen;  um  so  mehr,  als  er  auf  die  Bedürfnisse  des  Betriebes ­
  Rücksicht  nehmen  muß.  Eine  Kontrolle  des  Erfolges  ist  zudem  sehr  schwierig.  Mengenmäßig ­
  sind  zwar  Feststellungen  denkbar,  jedoch  entzieht  sich  die  wertmäßige  Erfolgswirkung ­
  fast  jeder  Beobachtung;  alle  Erfolgsuntersuchungen  sind  daher  ungenau.  Aus  diesem
Grunde  sind  auch  so  viele  und  so  schlechte  Werbeverfahren  üblich,  da  ihr  Erfolg  oder  Mchterfolg
  nicht  oder  nicht  einwandfrei  ermittelt  werden  kann.  Eine  einigermaßen  genaue  Auswahl
der  Verfahren  und  Mittel  nach  ihrem  Erfolg  ist  daher  ebensowenig  möglich.  Allerdings  gilt
dies  mit  der  Einschränkung,  daß  auch  hier  ■—  wie  immer  und  überall  —  grobe  Fehler  und  Sinnlosigkeiten ­
  sich  sofort  kennzeichnen:  man  wird  nicht  das  Persilflugzeug  über  der  Sahara
Wolkenschrift  schreiben  lassen.
Für  sämtliche  betrieblichen  Betätigungen  läßt  sich  die  Vorauslese  nach  weisen;
hinsichtlich  der  verwendeten  Arbeitsmittel  und  Arbeitsverfahren  ist
sie  allerdings  je  nach  der  Häufigkeit  der  notwendigen  Entscheidungen  oft  nicht
deutlich  sichtbar,  da  sie  vielfach  den  leitenden  Stellen  oder  deren  Hilfsstellen  von
Pall  zu  Fall  überlassen  bleibt.  Die  laufende  Unterrichtung  aus  Fachzeitschriften
und  Archiven,  die  ständige  Verfolgung  der  Fortschritte  der  Wissenschaft  und  des
Wettbewerbs  auf  Tagungen  und  Ausstellungen,  die  Unterhaltung  eigener  und  die
Unterstützung  fremder  Porschungseinrichtungen  und  Laboratorien  und  ähnliche
Maßnahmen  dienen  jedoch  vorwiegend  dem  Zweck,  in  jeder  Hinsicht  und  für  jeden
Fall  unterrichtet  zu  sein.  Die  Schlagworte  der  technischen  und  kaufmännischen
Fehlrationalisierung  und  übertriebenen  Mechanisierung,  die  sich  zum  Teil  als
Fehlmaßnahmen  der  Auswahl  erklären  lassen,  mögen  hier  genügen,  um  auf  die
Bedeutung  hinzuweisen.
3.  Die  Prüfung.  Die  endgültige  Auswahl  ist  gekennzeichnet  durch  das  Stichwort:
Prüfung.  Trotz  aller  Vormaßnahmen  positiver  Art  kann  der  Betrieb  ohne  dieses  Verfahren
negativer  Ausscheidung  nicht  auskommen.  Vorbedingung  für  jede  Prüfung  ist  natürlich  die
Kenntnis  dessen,  was  als  Ergebnis  der  Prüfung  hereinkommen  soll,  also  der  Eigenschaften  und
Fähigkeiten,  die  als  Grundlage  der  einzelnen  Tätigkeiten  angesehen  werden.  Daher  muß  zu
Anfang  jeder  Prüfung  eine  Festlegung  der  zum  Beruf  oder  zur  Lösung  einer  bestimmten  Aufgabe ­
  erforderlichen  Kenntnisse,  Eigenschaften  und  Fähigkeiten  erfolgen,  die  sich  sowohl  über
die  Personen  als  auch  über  die  verwendeten  Verfahren  und  Stoffe  erstrecken  müssen.
Die  menschlichen  Befähigungen  umfassen  solche  körperlicher  und  geistiger  Art,  wobei
wiederum  die  körperlichen  zu  trennen  sind  nach  sinnenabhängigen  (sensorischen)  und  muskelabhängigen ­
  (motorischen),  während  bei  den  geistigen  die  charakterlichen  und  die  intellektuellen ­
  Eigenschaften  zu  unterscheiden  sind.  Sowohl  beim  Personal,  wo  eine  Prüfung  auf  Kenntnisse, ­
  Charaktereigenschaften,  körperliche  und  geistige  Fähigkeiten  die  Tauglichkeit  festlegt,
als  auch  bei  den  Stoffen  und  Verfahren  sind  Prüfungen  allgemein  notwendig  und  üblich.  Überall ­
  ist  der  früher  hochgeschätzte  „gute  Blick“  durch  wissenschaftlich  ausgearbeitete  Prüfverfahren ­
  verdrängt  worden,  da  er  den  Anforderungen  in  keiner  Weise  gewachsen  war.  Selbstverständlich ­
  ist  eine  gewisse  Menschen-,  Material-  und  Verfahrenskenntnis  für  die  erste  grobe
Auswahl  von  Wert;  die  Anforderungen  an  Feinheit  und  Genauigkeit,  die  das  Kennzeichen
zeitgemäßer  Organisation  sind,  können  sie  jedoch  nicht  erfüllen.
Doch  auch  die  Prüfungen  sind  nicht  ohne  Mängel,  was  deutlich  an  den  einfachsten ­
  Verfahren  der  körperlichen  Geschicklichkeits-und  Kraftleistungsuntersuchungen ­
  des  Personals  nachgewiesen  werden  kann.  Abgesehen  von  den  Prüfungsumständen ­
  und  der  Erscheinung  der  Prüfungsbefangenheit  stellt  die  Zeit  einen
Umstand  dar,  der  kaum  je  richtig  eingesetzt  werden  kann.  Hinzu  kommen  die
Schwierigkeiten  geeigneter  Einrichtungen,  die  den  tatsächlichen  Betriebsverhältnissen ­
  und  ihren  Anforderungen  gerecht  werden,  ferner  die  oft  nur  unvollkommene
Möglichkeit,  die  tatsächlichen  Betriebsbedingungen  auch  der  Prüfung  zugrunde
zu  legen,  und  endlich  —  aber  wohl  am  bedeutungsvollsten  —  die  Hemmungen,
die  aus  den  seelischen  Antrieben  herrühren.  Zu  allen  Körperproben  müssen  daher,
um  auch  nur  ein  einigermaßen  glaubwürdiges  Bild  zu  gewährleisten,  Ausdrucksbeobachtungen ­
  verarbeitet  werden 1 ,  welche  jedoch  bisher  noch  nicht  genügend

1  RKW-Veröff.  Nr.  87,  S.  240.
        <pb n="130" />
        Die  organisatorische  Auswahl.

125

durchgebildet  sind.  Zur  Prüfung  der  geistigen  Berufe  stehen  im  allgemeinen  folgende ­
  Verfahren  in  Anwendung 1 :
1.  Die  Prüfung  der  Kenntnisse  und  des  Wissens  durch  Befragen.
2.  Die  Lösung  von  Aufgaben,  welche  nach  Art,  Umfang  und  Zeitmaß  ihrer  Fragestellung
und  der  Lösung  bestimmte  Schlüsse  auf  die  Eignung  zulassen.
3.  Die  Test-Prüfungen  zur  Prüfung  des  Gedächtnisses,  der  Auffassungsgabe,  der  Entschlußfähigkeit, ­
  des  Beeinflussungs-  und  Sammlungsvermögens.
4.  Die  Beurteilung  auf  Grund  von  gut  ausgearbeiteten  Fragebogen  und  Erfahrungstatsachen. ­

Dabei  spielen  die  für  den  jeweiligen  Beruf  gewichtigsten  Eigenschaften  im
Hinblick  auf  die  Bewertung  noch  eine  Rolle.  Das  bedeutet,  daß  die  „verschiedensten ­
  Berufe  und  die  psychologischen  Anforderungen,  die  durch  sie  gestellt  werden,
zunächst  sorgsam  analysiert  werden  müssen,  ehe  solche  Tests  in  befriedigender
Weise  der  Situation  angepaßt  werden  können“ 1  2 .
Die  Vielzahl  der  bisher  entwickelten  psychotechnischen  Eignungsprüfungen  erklärt ­
  sich  als  Stufenleiter  zwischen  messenden  und  symptomatologisch  beobachtenden ­
  Verfahren  oder  einer  Verbindung  von  beiden;  die  Entwicklung  ist  von  der
Leistungsmessung  mehr  und  mehr  zur  Arbeits-  und  Typencharakteristik  3  gegangen, ­
  wie  es  auch  das  Ausleseverfahren  der  Bosch-A.-G.  kennzeichnet,  die  den
Schwerpunkt  „immer  noch  mehr  auf  die  allgemeine  Intelligenz  und  auf  die
Charakterveranlagung“  ‘  legen  will 4 .  Das  in  der  Bilderbeilage  nach  S.  144  abgedruckte
Schaubild  (Nr.  6)  des  Prüfungsverfahrens  der  Firma  Bosch  A.-G.,  Stuttgart 5  und
der  Psychotechnische  Personalbogen  der  Henkel  &amp;amp;  Co.,  G.m.b.H.,  Düsseldorf 6
auf  S.  127  mögen  die  Sorgfalt  und  Feinheit  der  heutigen  Ausleseverfahren  zeigen 7 .
„Daß  die  Berufstüchtigkeit  in  sehr  viel  höherem  Maße  von  Charaktereigenschaften ­
  als  den  von  durch  die  Tauglichkeitsuntersuchung  zu  erfassenden  Fähigkeiten
abhängt“  8 ,  ist  eine  Äußerung  aus  der  Praxis,  die  für  bestimmte  Fälle  ihre  Berechtigung ­
  haben  mag  und  der  immer  eine  Berücksichtigung  zuzuerkennen  sein  wird;
daneben  aber  bleiben  die  technische  Leistungsfähigkeit  und  die  auf  ihre  Erkennung ­
  gerichteten  Verfahren  der  Arbeits-  und  Leistungsproben  insbesondere  für
den  Akkordarbeiter  voll  gültig,  zumal  die  charakterlichen  Eigenarten  und  ihre
Formung  auf  anderen  Wegen  sichtbar  gemacht  werden  können  und  müssen 9 .
Daß  die  Prüfung  der  Stoffe  und  Verfahren 10  nicht  mit  derartigen
Schwierigkeiten  zu  kämpfen  hat,  bedarf  keines  besonderen  Nachweises.  Immerhin
sind  auch  hier  die  Verhältnisse  nicht  einfach,  doch  hegen  die  Zweifel  und  Unsicherheiten ­
  weniger  in  den  eigentlichen  Bedingungen  der  Sache  und  der  Prüfung  als  in
den  Wünschen  und  Zielen  hinsichtlich  ihrer  Verwendung,  also  in  den  Bestimmungsgründen ­
  der  Auswahl  (auf  die  noch  eingegangen  werden  muß).  Es  gilt  bei
der  Stoffuntersuchung  die  Frage  zu  klären,  „ob  der  gewählte  Stoff  die  Eignung
1  Baumgarten,  Fr.;  Die  Berufseignungsprüfungen,  und  Giese.
2  Münsterberg:  Grundzüge  .  ..,  S.  129.
3  Siehe  Leistungs-und  Charakterprüfung.  Z.  f.  O.  vom  5.  August  1931.
4  BKW-Veröff.  Nr.  87,  S.  84.  5  Entnommen  aus  BKW-Veröff.,  S.  238.
6  Entnommen  aus  Schmidt:  Henkel  &amp;amp;  Co.  AG.
7  Über  die  im  übrigen  die  mehrfach  angezogene  BKW-Veröff.  Nr.  87  sowie  die  im  Sohrifttumsverzeiohnis
  angegebenen  Schriften  von  Giese,  Baumgarten,  Couve,  Freund  u.  a.
einen  ausgezeichneten  Überblick  geben.  Als  ausgezeichnete  Einführung  in  einen  rein  geistigen
Beruf  sei  noch  erwähnt  Sohigut:  Die  Berufseignung  des  Bücherrevisors.  Berlin-Wien  1933.
8  RKW-Veröff.  Nr.  87,  als  Äußerung  der  Maybach-Motorenwerke.
8  BKW-Veröff.  Nr.  87,  S.  243.
10  Eingehende  Darstellungen  finden  sich  in:  Handbuch  für  industrielle  Werkleitung,  herausgegeben ­
  von  Frölich,  Übersetzung  von  „Alfords  Managements  Handbook“  (Ronald  Press  Co.,
New  York),  unter  dem  Abschnitt:  Güteprüfung  von  Badford.  Ferner  im  Handbuch  der
Rationalisierung,  Abschnitt  Materialprüfung  und  Werkstoffkunde  (S.  186ff.).  Hier  ist  auch
■auf  S.  1133—36  eingehend  Literatur  angegeben.  Schließlich  Buxbaum:  S.  95—103.  —
Pohl:  Hilfsbuoh  für  Einkauf  und  Abnahme  metallischer  Werkstoffe,  Berlin.
        <pb n="131" />
        126

Die  Organisation.

für  seinen  Verwendungszweck  verbürgt,  und  ob  die  Qualitätsstufung  nach  Klassen
so  günstig  getroffen  wurde,  daß,  von  der  Betriebsseite  gesehen,  günstige  Auflagebedingungen ­
  erzielbar  sind,  von  der  Absatzseite  her  aber  das  Maß  vernünftiger
oder  berechtigter  Anforderungen  keine  Einschränkung  erleidet.  Es  ist  dabei  zu
beachten,  daß  die  Sicherbarkeit  der  Qualität  durch  Aufstellung  zweckmäßiger
Lieferbedingungen,  Liefervorschriften  und  Prüfverfahren  ermöglicht  und  gewährleistet ­
  wird,  und  daß  durch  Normung  eine  wirtschaftliche  Auswahl  und  Beschränkung ­
  der  Warensorten  im  Interesse  von  Hersteller,  Verbraucher  und  Händler  erzielt ­
  wird“ 1 .
Bei  den  Arbeitsmitteln  und  Verfahren  ist  eine  scharfe  Grenze  des  organisatorischen ­
  Bereichs  nur  schwer  zu  finden;  gewisse  Verfahrensweisen,  ob  handwerklich
oder  automatisch,  ergeben  sich  bereits  aus  der  Wahl  der  Erzeugung  oder  der
Dienstleistung,  so  etwa,  wenn  sich  der  chemische  Betrieb  in  gewissem  Umfang  oder
aus  technischen  Gründen  nur  apparativ  vollziehen  läßt.  Jedoch  schon  die  Wahl
der  verschiedenen  Erzeugungsarten  und  Erzeugungsmittel  im  technischen  Bereich ­
  wird  eindeutig  der  Fabrikorganisation  zugerechnet;  Einzel-,  Serien-  oder
Fließfertigung,  Spezialmaschinen,  Universalaggregate  oder  marktgängige  Werkzeugmaschinentypen, ­
  Werkzeuggestaltung  und  Vorrichtungsbau,  Transportangelegenheiten ­
  (ob  Krane,  Gleisanlagen  oder  Flurkarren)  und  Bearbeitungsmöglichkeiten ­
  (Drehen,  Schleifen,  Bohren,  Schmieden,  Pressen,  Gießen,  Schweißen),
sogar  die  Entlohnungsarten  u.  ä.  sind  Fragen,  deren  Beantwortung  dem  Fabrikorganisator ­
  übertragen  ist.  Sie  sind  selbstverständlich  eindeutig  organisatorische
Angelegenheiten  der  Auswahl  und  werden  auch  durch  Aufstellung  von  Richtlinien,
Fahrplänen,  Normalien,  Tabellen,  Qualitäts-  und  Bearbeitungsvorschriften  organisatorisch ­
  behandelt,  indem  auf  diese  Weise  eine  Trennung  erwünschter  oder  unerwünschter ­
  Verfahren  und  Mittel  durchgeführt  wird.  So  stellen  sich  auch  die
Materialprüfungsämter,  welche  mit  den  feinsten  Verfahren  und  Einrichtungen
arbeiten 1  2 ,  ferner  die  technischen  Kontroll-  und  Revisionsbüros,  die  Aufsichtsbeamten ­
  als  Auswahlorgane  dar  mit  der  Aufgabe,  die  im  Hinblick  auf  den  Betriebszweck ­
  vorteilhaften  Bedingungen  in  ihrer  Entwicklung  zu  fördern  und  zu  bevorzugen, ­
  die  nachteiligen  aber  möglichst  vollständig  herauszufinden  und  auszuscheiden. ­
  Sämtliche  Fragen  der  Bestgestaltung  der  Arbeit,  die  von  betriebseigenen  und
-fremden  Stellen  bearbeitet  werden,  gehören  hierher;  sie  sind  in  neuerer  Zeit  in
den  Vordergrund  der  Erörterungen  getreten 3 .
Genau  so  ist  es  im  Bereich  der  mehr  kaufmännischen  Arbeit.  Von  der  Wahl  der
Auftragsführung  (Fertigungs-,  Versand-,  Vorrats-,  Lagerauftrag)  über  die  der
Verrechnungsverfahren  und  Zahlungsbedingungen  und  die  oft  schwierigen  Fragen
der  Auswahl  geeigneter  Buchungsverfahren  und  -mittel  bis  zu  der  Entscheidung
für  eine  bestimmte  Schreib-  und  Buchungsmaschinenmarke  und  die  Gestaltung
des  Arbeitsplatzes,  eine  Vervielfältigungs-  oder  Schriftart,  ein  Kurzschriftsystem ­
  und  eine  Stempel-  oder  Federhalterform  wird  alles  nach  den  gleichen
Grundsätzen  positiver  oder  negativer  Auslese  behandelt 4 .
1  RKW-Veröff.  Nr.  95,  Jahresbericht  1932/33,  S.  19/20.
2  Z.  B.:  Röntgenbestrahlung  von  Metallen  zur  Feststellung  von  Blasen,  Lunkern,  Rissen
und  Einschlüssen.  Neuerdings  wird  vorgeschlagen,  an  Stelle  der  Röntgenbestrahlung  radioaktive ­
  Stoffe  zu  verwenden,  da  sie  ein  größeres  Durchdringungsvermögen  besitzen,  wie  Versuche ­
  von  Riehl  und  Berthold  (bei  der  Auer-Gesellschaft)  mit  Gamma-Strahlen  des  Mesothoriums ­
  nachwiesen;  s.  Techn.  Blätter  der  DBZ.  vom  22.  April  1934.
3  S.  z.  B.  die  Tagung  des  RKW:  Der  Mensch  und  die  Rationalisierung  am  27.  und  28.  Februar ­
  1931,  wo  Vorträge  von  Lipmann  und  Stein  über  diese  Frage  gehalten  wurden.  (Bericht ­
  über  diese  Tagung,  Berlin  1931.)
4  Die  Buch-  und  Zeitsohriftenliteraturist  voll  von  Darstellungen  undllntersuchungen  dieser
Art.  Hier  eine—natürlich  nur  ganz  unvollständige  —  Blütenlese  wahllos  herausgegriffener
Artikel  und  Buchveröffentlichungen;  Ullmann:  Auswahl  von  Buchungsmaschinen,  in  „Die
        <pb n="132" />
        Die  organisatorische  Auswahl.

127

Henkel  &amp;amp;  Cie.  G.  m.b.H.
Düsseldorf

Eignungsprüfung

Nr.

Nr.

1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35

Psychotechnischer  Personalbogen.  Prülungsergcbnisse:

Fähigkeit

Anstelligkeit  und  praktische ­
  Intelligenz  .  .  .
Mehrfaoh-Handlung  .  .
Ziel  und  Treffsicherheit
(Füllprobe)
Moment-Reaktion  .  .  .
Augenmaß  (Karton)  .  .
Merkfähigkeit  für  Zahlen
Konzentration  (Zahlen)  .
Auf  reihen  (Geschicklichk.)
Techn.  Kombinationsgabe
Aufmerksamkeit  (Optisch)
Opt.  Daueraufmerksamkeit
Zwei-Hand-Arbeit  .  .  .
Verteilte  Aufmerksamkeit
All  gern.  Anstelligkeit  (Eüh
rungseinstellung)  .  .
Allgemeine  Intelligenz  .
Überlegtes  Reagieren  .  .
Techn.  Konstr.  Fähigkeit
Allgem.  fachliche  Intelli
genz  (Schlosser)  .  .
Allgem.  techn.  Verständnis
Drahtbiegeprobe  .  .  .
Kenntnis-Prüfung  .  .
Spontane  Aufmerksamkei
bei  Wartungen....
Körperliche  Ausdauer  .
Auffangprobe  (Geschicklichkeit) ­

Muskuläre  Kraft  ....
Augenmaß  (Teilung)  .  .
Tastsinn
Ruhe  und  Sicherheit  der
Hand
Farbensinn
Gehör
Sehschärfe
Wahrnehmung  und  Ge
däohtnis  für  Formen

Summe

Wertziffer ­

W

Produkt ­

N.W.

Bemer-




M
ln
3
Pu

Note

IO  xo  IO  IO
lO^^COCOcicqr-Hr-H

Bewährung  im  Betriebe.

NW
Durchsohnittsnote:  ,  =

Körperl.  Beschaffenheit;
Größe  in  cm  =
Gewicht  in  kg  =

Handschrift:

Name;

Eindruck  u.  Charaktereigenschaften ­
  nach

Eingestellt  am  ....  als  Abt..
Überw.an  Abt  als  ..  •  •  Grund:
„  »  ”  ”
99  99  99  *  ’  *  &amp;gt;&amp;gt;**'*  99
J&amp;gt;  99  99  *  ‘  *  99  ’  *  *  *  99
Entlassen  am  19..  Grund:

Menschentyp:
schwach:  hell:
normal:  dunkel:
kräftig:

Wahrnehmung  bei  der
Prüfung:

Unfallneigung:
Versuchsergebnis:

Bemerkungen:

Datum:

Beurteilung:

Prüfer:
        <pb n="133" />
        128

Die  Organisation.

4.  Die  Schulung.  Ein  in  steigendem  Ausmaß  für  den  Wirtschaftsbetrieb
wichtig  gewordenes  Verfahren  positiver  Auswahl  ist  die  Schulung,  die  sich  sowohl
auf  die  Ausbildung  praktischer  Fähigkeiten  als  auf  die  geistig-seelische  Erziehung
richtet.  Die  Ziele  der  Schulung  können  einseitig  auf  die  Erfordernisse  des  Betriebes
zugeschnitten  sein  und  dabei  wiederum  eine  fachlich  begrenzte  Ausbildung  oder
eine  mehr  allgemeine  innerhalb  der  einzelnen  Berufsgruppen  bevorzugen.  Dies
hängt  stark  von  der  jeweiligen  Betriebsart  ab:  so  wird  zum  Beispiel  beim  Umgang
mit  schweren  und  teuren  Werkzeugmaschinen  und  großen  Arbeitsstücken,  vor
allem  bei  verschiedenartigen  Erzeugnissen  und  Einzelfertigung  die  allgemeine
Ausbildung  bevorzugt  werden 1 ,  während  in  Spezialfabriken  mehr  die  auf  das  jeweilige ­
  Erzeugnis  abgestellte  Sonderausbildung  am  Platze  zu  sein  scheint 2 .  Allerdings ­
  sind  eindeutige  Aussagen  darüber  ohne  eingehende  Untersuchungen  wohl
schwer  zu  machen,  da  eine  große  Zahl  von  anderen  Umständen  bei  diesen  Überlegungen ­
  mitspricht.  Wenn  beispielsweise  die  Kienzle  Uhrenfabriken  A.-G.  in
Schwenningen  betonen,  daß  sie  auch  die  „Kenntnisse  der  artverwandten  Berufe
vermitteln“  wollen,  um  so  „die  früher  herrschende  Einseitigkeit  der  Fabriklehrlinge“ ­
  zu  vermindern 3 ,  so  ist  offenbar  —  wie  die  sonstigen  Angaben  der  Firma  beweisen ­
  —  die  Scheu  vor  der  Einseitigkeit  des  Uhrmacherhandwerks,  welche  ein
Unterkommen  der  Leute  in  anderen  Fabriken  erschwert  und  sich  im  mangelnden
Angebot  geäußert  hat,  der  tiefere  Grund 4 .
In  allen  technischen  Betrieben  werden  je  nach  Größe  und  Leistungsfähigkeit
der  Unternehmung  eigene  Lehrwerkstätten  und  Werkschulen  eingerichtet,  ebenso
sind  im  kaufmännischen  Betrieb,  besonders  in  den  Großbetrieben  des  Einzelhandels, ­
  Verkäuferinnenschulen  und  besonders  vorgebildete  und  vom  Betrieb  vorgeschulte ­
  Lehrpersonen  vorgesehen.
Der  Unterricht  erstreckt  sich  meist  über  die  ganze  Lehrzeit  (3—4  Jahre)  und  beträgt  je
einen  vollen  Arbeitstag  (8—9  Stunden)  wöchentlich;  das  Hauptgewicht  liegt  auf  der  Berufskunde
  —  z.  B.  im  Einzelhandel  auf  Warenkunde,  Verkaufsrechnung  und  Verkaufskunde  —
sowie  auf  Gemeinschaftskunde,  als  die  fast  immer  vorwiegend  die  Erziehung  zu  einer  engen
Verbundenheit  zwischen  dem  Unternehmen  und  Betriebsangehörigen  angesehen  wird.  Besonders ­
  das  Dinta  beachtete  gerade  dieses  Erziehungsziel  sehr  und  führte  es  auf  militärähnliche
  Weise  durch 5 .  Durch  wirkungsvolle  Aufmachung  soll  „Ächtung  vor  dem  Betriebe,
Bewußtsein  der  Geltung  des  Werkes  und  damit  auch  der  persönlichen  Arbeit“  geschaffen
werden 6 .  Das  ist  auch  der  Sinn  des  Kernspruchs,  der  in  großen  Lettern  das  riesige  Ver-Büroindustrie“,

  1933.  —Erhebung  über  das  Arbeiten  an  Schreibmaschinen.  Z.  f.  O.  —  Welches
Bürogerät  ist  für  meinen  Betrieb  rentabel  ?  O.  B.  B.  vom  1.  September  1928.  —  Umdrucken
oder  Durchschreiben  ?  T.  u.  W.,  März  1930.  —  Prüfung  mechanischer  Buchführungsverfahren,
Industrielle  Psyohoteohnik,  Januar  1930.  —  Arbeitsgenauigkeit  der  Schreibmaschinen,  Masch.
Bau,  Bd.  11,  Nr.  19.  —Moede:  Gestaltung  des  Arbeitsplatzes,  Z.  f.  0.,  6.  Januar  1927
und  30.  September  1933  sowieInd.  Psychotechnik  1926,  H.  11.  —Eaber:  Leistungssteigerung
beim  Maschinenschreiben  durch  Platzgestaltung.  Diss.  Dresden  1930.  —Cou  v  e:  Grundsätze
für  die  Gestaltung  und  Einrichtung  des  Büroarbeitsplatzes.  Diwiv-Blätter,  H.  3,  Berlin  1930.
—  Wirtschaftlichkeit  von  Buchungsmaschinen.  Z.f.  O.,  6.  Januar  1931.  —Beurteilung  von
Schreibmaschinen.  Z.  f.  O.,  30.  November  1932.  —  Moede:  Werbsachen-Prüfung,  Z.f.  0.,
28.  November  1928.  —  Auslese  des  besten  Entwurfs,  Ind.  Psyohoteohnik,  H.  6/1931.  —  Bewegungsstudien ­
  beim  Arbeiten  mit  Stempeln,  Ind.  Psyohoteohnik,  H.  5/1929.  —  Welches
Telephonregister  ist  das  beste?  Z.f.0.,  10.  Juni  1929.  —Richtlinien  für  Papierprüfung,  vom
Reichsausschuß  für  Lieferbedingungen,  der  noch  eine  große  Anzahl  derartiger  Lieferungs-  und
Gütenormen  herausgebracht  hat  (s.  Handb.  d.  Rationalisierung,  a.  a.  O.).  —  Wegener:
Wirtschaftlichkeit  von  Buchungsmaschinen.  Berlin  1930.  —  Prelinger:  Grundriß  der  maschinellen ­
  Buchhaltung,  mit  einem  Abschnitt:  Richtlinien  für  die  Auswahl  von  Buchungsmaschinen. ­
  2.  Aufl.  Stuttgart  1930.
1  RKW-Veröff.  Nr.  87,  S.  84/85,  Brown,  Boveri  &amp;amp;  Co.  AG.,  Mannheim.
2  RKW-Veröff.  Nr.  87,  S.  143,  Bruokmann  &amp;amp;  Söhne,  Heilbronn,  Silberwarenfabrik.
3  RKW-Veröff.  Nr.  87,  S.  149.  *  RKW-Veröff.  Nr.  87,  S.  148.
5  Vgl.  hierzu  die  Richtlinien  des  Dinta  und  RKW-Veröff.  Nr.  87.
6  Giese:  Methoden  ....  S.  324.
        <pb n="134" />
        1  i

mm

Die  organisatorische  Auswahl.

129

waltungsgebäude  der  Abteilung  Dortmunder  Union  der  Vereinigten  Stahlwerke  ziert:  „Es
lobt  den  Mann  die  Arbeit  und  die  Tat“ 1 .
Daß  die  Wirtschaftlichkeit  bei  den  Ausbildungsfragen  stark  mitspricht,  zeigen
die  verschiedenen  Auffassungen  über  die  Frage  der  produktiven  und  unproduktiven ­
  Lehrzeit.  Es  scheint,  als  ob  im  allgemeinen  der  Lohnausgleich  den  Aufwand
aufwiegt,  was  auch  aus  der  Begründung  der  Ausdehnung  der  Lehrzeit  auf  4  Jahre
bei  Humboldt-Deutz  A.-G.  gefolgert  werden  muß:  .  .  daß  der  Lehrling  zwar  in
zwei  Jahren  alles  für  seinen  Beruf  Erforderliche  gelernt  haben  kann,  daß  er  aber
erst  in  den  letzten  zwei  Jahren  die  dem  Werk  aus  seiner  Ausbildung  erwachsenen
Kosten  wieder  einbringen  und  kompensieren  kann 1  2 .“
Die  Erziehung  des  nicht  mehr  schulpflichtigen  Personals  stößt  allerdings  zuweilen ­
  auf  Schwierigkeiten,  die  einmal  in  der  fehlenden  Zeit  und  dann  —  in  der
hinter  uns  liegenden  Jahren  —  in  einem  gewissen  Mißtrauen  der  Betriebsangehörigen ­
  gegenüber  allen  von  Unternehmern  zur  Verfügung  gestellten  Kultur-  und  Bildungseinrichtungen ­
  3  beruhen.  Alle  unternehmerischen  Bestrebungen  in  dieser
Hinsicht  wurden  früher  von  den  Arbeitern  und  Angestellten  auf  das  Konto  der
Rentabilitätssteigerung  oder  das  Leitwort  It  pays  zurückgeführt.  So  blieben  im
wesentlichen  nur  schriftliche  und  mündliche  Dienst-  und  Verwaltungsanweisungen
übrig,  Lehrmittel  und  Lehrgänge 4 ,  Ausstellungen  oder  sonstige  Anregungen  des
Ehrgeizes  (Zettelkasten  usw.).  Bei  Angestellten  ist  die  Durchführung  von  besonderen ­
  Kursen  schon  eher  möglich,  da  ihre  Vorbildung  und  Denkrichtung  eine
weniger  passive  Haltung  bedingen.
Neben  der  eigentlichen  fachlichen  Weiterbildung  wird  neuerdings  vor  allem
die  Vorgesetztenkunst  gepflegt,  da  man  erkannte,  daß  erhebliche  Betriebsstörungen ­
  durch  schlechte  Menschenführung  hervorgerufen  werden  können.  Hier
hat  sich  seit  langem,  insbesondere  auf  dem  Gebiet  der  Schwerindustrie  und  Eisenverarbeitung, ­
  Professor  Friedrich  hervorgetan,  der  eine  große  Zahl  von  Vorträgen ­
  und  Bücher  über  Menschenführung  herausgegehen  hat  und  in  Schulungskursen ­
  seine  Wissenschaft  der  Praxis  unmittelbar  darbietet.  Friedrich  hat  diese
Kurse  neuerdings  in  Clausthal  für  Bergleute  durchgeführt.  Die  mit  der  Menschenführung ­
  im  Bergbau  betrauten  Personen  werden  in  mehrwöchigen  Lehrgängen  von
ihm  charakterlich  und  willensmäßig  im  Hinblick  auf  seine  Zielsetzung  zu  beeinflussen ­
  versucht.  Eine  Verbindung  beider  Ziele  der  Fachausbildung  und  Menschenführung ­
  stellen  die  Führerschulungskurse  in  den  Betrieben  dar,  wie  sie  beispielsweise ­
  in  Frankfurt  an  der  Universität  für  alle  deutsche  Banken  gemeinsam,  oder
aber  von  den  einzelnen  Betrieben  (Opel)  selbst  eingerichtet  wurden.
Die  Personalerziehung  im  Sinne  der  Gemeinschaftsarbeit  ist  eine  wesentliche
Aufgabe  organisatorischer  Auswahl.  Hier  schneiden  sich  betriebliche  und  überbetriebliche ­
  Zielsetzungen,  bis  in  die  Sphäre  der  Religion,  der  Philosophie,  der
Kunst  und  Volksbildung  (Theater,  Film,  Literatur)  gehen  die  Ausstrahlungen.
Sie  werden  jetzt  zusammengefaßt  durch  die  Deutsche  Arbeitsfront  und  die  NS-Gemeinschaft
  „Kraft  durch  Freude“,  die  den  einzelnen  Betrieben  Richtlinien  und
Unterstützung  bei  diesen  Fragen  geben  und  die  Lösung  auf  der  Grundlage  der
1  S.  hierzu  auch:  Dreyfuß:  Beruf  und  Ideologie  der  Angestellten.  Auf  dieses  Buch,  das
mit  einer  geradezu  unglaublichen  Einseitigkeit  das  Thema  behandelt,  soll  hier  ganz  besonders
hingewiesen  werden.  Jeder  UnternehmungJeiter  und  Personalchef  sollte  es  lesen,  damit  er
einen  Begriff  davon  bekommt,  wie  auch  die  bestgemeinten  Maßnahmen  verfälscht  und  verbogen ­
  werden:  ein  typisches  und  hoffentlich  lehrreiches  Beispiel  dafür,  daß  die  Pflege  der
Ideologie  vom  Betriebe  aus  ohne  Hilfe  von  außen  nicht  geleistet  werden  kann!
2  RKW-Veröff.  Nr.  87,  S.  111.
3  Vgl.  z.  B.  Zeitschrift  für  Waren-  und  Kaufhäuser  1928,  Nr.  1,  S.  10  und  vor  allem  das
soeben  angeführte  Werk  von  Dreyfuß;  ferner  die  Arbeit  von  Geck:  Die  sozialen  Arbeitsverhältnisse ­
  im  Wandel  der  Zeit.
4  Datsch-Lehrmittelzentrale;  Verkaufstechnik  bei  Leiser,  Berlin  1930,  u.  a.  m.
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  III.  9

l

I
        <pb n="135" />
        130

Die  Organisation.

Volks-  und  Erziehungsgemeinschaft  im  Sinne  einer  alles  umfassenden  nationalsozialistischen ­
  Weltanschauung  durchführen.
In  engem  Zusammenhang  mit  den  Auswahlverfahren  und  zugleich  als  hervorstechendes ­
  Schulungsziel  ist  die  Werkspflege  zu  erwähnen.
Das  Schwergewicht  liegt  naturgemäß  auf  der  Personalpflege;  sie  bildet  im
Rahmen  der  betrieblichen  Organisation  einen  wichtigen  und  demgemäß  umfangreichen ­
  Bestandteil  und  ist  durch  das  Schlagwort  Betriebliche  Sozialfürsorge  im
wesentlichen  Umrissen.  Sie  wurde  im  Abschnitt  B  IV  bereits  dargestellt.
Zwar  ist  der  Standpunkt  und  die  Einordnung  der  betrieblichen  Sozialfürsorge
umstritten;  wenn  sie  hier  als  Ausleseverfahren  des  Betriebes  eingereiht  wird,  so
ist  der  wohl  selten  angezweifelte  Gesichtspunkt  maßgebend,  daß  ihr  wesentliches
Ziel,  vom  Betriebe  aus  gesehen,  „nicht  die  Charitas  sein  kann“ 1 .  „Ihr  Sinn  muß
sein,  die  Arbeitsorganisation  und  Arbeitsatmosphäre  zu  verbessern,  das  Produzieren ­
  und  Zusammenarbeiten  reibungsloser  zu  machen,  Quellen  der  Unzufriedenheit ­
  oder  gar  der  sozialen  Vergiftung  zu  verstopfen,  Vertrauen  und  Aufrichtigkeit
zu  schaffen 1  2 .“  Kurz  das,  was  wir  einleitend  in  diesem  Abschnitt  als  Auswahl
kennzeichneten:  eine  Heranholung  und  Begünstigung  der  für  den  Wirtschaftsbetrieb ­
  geeigneten  und  eine  Behinderung  und  Ausscheidung  der  ungünstigen  Bedingungen. ­

Anhang:  Die  Bestimmungsgründe  der  Auswahl.
Es  bleibt  noch  zu  erwähnen,  nach  welchen  Bestimmungsgründen  die  Auswahl
getroffen  wird.  Sie  lassen  sich  einteilen  in  zwei  große  Gruppen:  die  rein  technische
Eignung  und  die  Wirtschaftlichkeit.  In  vielen  Fällen  werden  geringere  Kosten
ohne  weiteres  eine  größere  Wirtschaftlichkeit  bedeuten,  aber  dies  ist  durchaus
nicht  immer  so.  Vielmehr  ist  oft  ein  sehr  eingehendes,  aber  trotzdem  nicht  mit
genügender  Genauigkeit  mögliches  Abwägen  beider  Bestimmungsgründe  notwendig. ­

Geeignet  ist  alles,  was  dem  technischen  Zweck  entspricht;  aber  die  Wege
zum  technischen  Zweck  sind  verschieden:  Buch  oder  loses  Blatt,  manuelle  oder
maschinelle  Buchführung,  Laufjungen-  oder  Rohrpostsystem,  Fernruf-  oder  Aufsuchsystem ­
  der  Verständigung,  Einzelzimmer  oder  Arbeitssaal,  Maschinenstall
oder  Fließband,  Schweißen  oder  Gießen  oder  Nieten,  Stein-  oder  Holz-  oder  Betonfußboden, ­
  Kohle-,  Gas-  oder  elektrische  Öfen,  Zeit-,  Akkord-  oder  Prämienentlohnung, ­
  kurz  jede  technische  Aufgabe  läßt  mehrere  Möglichkeiten  ihrer  Erledigung ­
  zu.  Die  Entscheidung  liegt  immer  beim  Fachmann,  der  die  reine  technische
Eignung  auflöst  in  ihre  Bestandteile:  Sicherheit,  Sauberkeit,  Schnelligkeit,  Einfachheit, ­
  Kontrollierbarkeit,  Genauigkeit,  Dauerhaftigkeit,  Möglichkeiten  des  Ersatzes, ­
  der  Ergänzung  oder  Erneuerung  u.  a.  und  zwischen  ihnen  abwägt.  Daneben ­
  aber  laufen  die  Fragen  der  Billigkeit  oder  Preiswürdigkeit  und  der  Absatzmöglichkeit, ­
  die  erst  ihre  wirtschaftliche  Brauchbarkeit  entscheiden  (vgl.  AIII).
Beim  Personal  ist  die  sog.  Einsatzbereitschaft,  ferner  die  Werksverbundenheit ­
  und  endlich  die  körperliche  Tauglichkeit  vorwiegend  wichtig.  Daraus  leiten
sich  folgende  Eignungsfaktoren  als  Bestimmungsgründe  der  Personalauswahl  ab  3 ;
1.  Günstige  geistige  und  technische  Veranlagung  für  den  gewählten  Beruf  oder  die  bestimmte ­
  Erzeugungsform.
2.  Gleichartigkeit  der  Veranlagungen  im  Hinblick  auf  Ausbildung  und  Erzeugungsablauf.
3.  Anpassungsfähigkeit  gegenüber  den  verschiedenartigen  Anforderungen  im  Betriebe.
4.  Voraussetzungen  familiärer  und  sozialer  Art  hinsichtlich  einer  erfolgversprechenden
Ausbildung.
1  Winsohuh;  Gedanken  zum  Problem  einer  neuen  Werkspolitik.  —In  Briefs:  Probleme
der  sozialen  Betriebspolitik,  S.  150.
2  Winsohuh:  S.  160.  3  Siehe  auch:  BKW-Veröff.  Nr.  87,  S.  229.
        <pb n="136" />
        Die  Ordnung  als  organisatorisches  Verfahren.

131

5.  Rücksicht  auf  die  Werksangehörigen,  denen  aus  sozialen  oder  standörtlichen  Gründen
keine  anderen  Unterbringungsmöglichkeiten  für  ihre  Kinder  zur  Verfügung  stehen.
6.  Charakterliche  Grundlagen  für  Pflichttreue  und  Strebsamkeit.
7.  Bodenständigkeit  und  Werksbeziehungen  (über  Angehörige)  als  Voraussetzung  für  eine
gewisse  Dauerbeschäftigung.
8.  Gute  religiöse  und  politische  Gesinnung  als  Faktoren  der  Zuverlässigkeit.
9.  ünfallneigung.
10.  Mindestzustand  in  körperlicher  Hinsicht  (durchschnittliche  Körperkonstitution).
Für  die  Auswahl  gehobener  und  leitender  Angestellter  sind  noch  andere  Gründe
als  die  vorstehenden  maßgebend.  Außer  auf  Tüchtigkeit  und  fachmännische  Ausbildung ­
  wird  „auf  Eindruck  nach  außen“ 1  und  wertvolle  Beziehungen  großen
Wert  gelegt.  Für  die  Leitung  kommen  nicht  immer  die  Leute  in  Frage,  die  nach
der  Bewährung  im  Konkurrenzkampf,  nach  der  Leistung  oder  den  Gehaltsforderungen ­
  am  günstigsten  sind,  sondern  „oft  prosperiert  der  gewandte  Sekretär,  der
populäre  —  im  entscheidenden  Kreise  populäre  —  Mann,  der  geschickte  Taktiker,
der  gute  Redner  und  gelegentlich  kann  Stärke  und  Persönlichkeit  gegen  einen
Kandidaten  für  eine  leitende  Stellung  sprechen“ 2 .  Führereigenschaften  sind  es,
die  zum  Leiter  gehören:  Tatkraft  und  Energie,  mitreißende  Persönlichkeit,  Taktik, ­
  Geschicklichkeit,  Zähigkeit,  Kampflust 3 .
Für  die  sachlichen  Betriebsmittel  und  die  Arbeitsverfahren  sind  allgemeine
Angaben  über  Bestimmungsgründe  der  technischen  Eignung  nicht  möglich.  Die
Betriebsmittel  müssen  bestimmte  Anforderung  der  Form,  der  Abmessungen,  der
Festigkeit,  Oberfläche,  Farbe,  der  Genauigkeit  usw.  erfüllen,  die  in  jedem  Einzelfall ­
  verschieden  und  mehrdeutig  sein  können.  Hinsichtlich  der  Arbeitsverfahren
gelten  ähnliche  Kennzeichen  der  Ergiebigkeit,  Betriebssicherheit,  Schnelligkeit,
Übersichtlichkeit  usw.;  doch  sind  sie  ohne  Berücksichtigung  ihrer  Wirtschaftlichkeit ­
  für  den  Betrieb  nicht  brauchbar.
Zu  ihrer  Ermittlung  werden  Messungen  und  Untersuchungen,  Prüfungen  und
Überwachungen  vorgenommen  von  Einrichtungen  und  Verfahren,  die  einander
gegenübergestellt  und  hinsichtlich  des  Aufwands  bei  gleichen  oder  annähernd
gleichen  Leistungen  verglichen  werden 4 .  Sie  sind  im  Grunde  einfache  Kostenvergleiche ­
  und  als  solche  natürlich  nicht  immer  leicht  und  einwandfrei  durchführbar ­
  (vgl.  D).
Neben  diesen  hauptsächlichen  Bestimmungsgründen  organisatorischer  Auswahl
sind  noch  andere  vorhanden,  die  hier  nur  aufgezählt  werden  sollen  und  zumeist
dem  kaufmännischen  Abschnitt  entstammen.  So  ist  zu  nennen  die  Finanzkraft
und  der  Ruf  der  Firma,  aus  denen  sich  ihre  Zahlungsfähigkeit  und  ihr  Geltungsbedürfnis ­
  ableiten,  die  beide  oft  bei  der  Anwendung  bestimmter  Verfahren  oder  der
Anstellung  bestimmter  Personen  eine  große  Rolle  spielen.  Ferner  sind  oft  außerwirtschaftliche, ­
  politische,  soziale,  künstlerische  und  andere  Gründe  wirksam.
III.  Die  Ordnung  als  organisatorisches  Verfahren.
1.  Wesen  und  Bedeutung.  Eine  kaum  übersehbare  Fülle  von  verschiedenen
Menschen,  Stoffen,  Verfahren,  Beziehungen,  Handlungen  bildet  den  Ablauf  des
Betriebes  und  stellt  den  Organisator  vor  die  Aufgabe,  diese  Vielheit  und  Verschiedenartigkeit ­
  einer  zweckvollen  Ordnung  zu  unterwerfen.  Die  nähere  Anschauung ­
  vom  Wesen  der  Ordnung  ergibt  als  Hauptmerkmal  —  wie  bei  der  Auswahl  —
eine  Trennung  von  verschiedenartigen  Bedingungen.  War  bei  der  Auswahl  das
entscheidende  Kennzeichen  die  Scheidung  nach  förderlichen  und  hinderlichen

1  Baumgardt:  S.  26.  2  Schumpeter;  Der  Unternehmer  ...,  S.  310.
3  Häussermann:  S.  10.
4  Als  besonderes  Beispiel:  Wegener:  Wirtschaftlichkeit  von  Buchungsmaschinen.
9*
        <pb n="137" />
        132

Die  Organisation.

Tatsachen,  so  ist  bei  der  Ordnung  die  Gruppierung  nach  ähnlichen  und  unähnlichen ­
  Erscheinungen  als  grundlegendes  Merkmal  anzusehen.
Ordnung  ist  die  Bildung  und  Zusammenstellung  verschiedenartiger  Erscheinungen ­
  nach  dem  Merkmal  ihrer  Ähnlichkeit,  ist  das  Zusammenstellen  dessen,
was  ähnlich  ist,  und  das  Trennen  dessen,  was  unähnlich  ist.  Es  ist  einleuchtend,
daß  die  Ähnlichkeit  der  Merkmale  nicht  immer  und  ohne  weiteres  festliegt;  sie
hängt  ab  von  gemeinsamen  Eigenschaften  und  von  ursächlichen  und  entwicklungsbedingten ­
  Zusammenhängen.  Erste  Aufgabe  allen  Ordnens  ist  daher  die
Feststellung  (Auffindung  oder  Ausbildung)  der  Ähnlichkeiten  oder  Gemeinsamkeiten ­
  der  zu  ordnenden  Bedingungen  (Gegenstände,  Begriffe  und  Tatsachen
und  Anweisungen).  Die  so  gefundenen  Merkmale  werden  dann  in  einzigartiger
Weise  hervorgekehrt,  vergröbert,  verdeutlicht  und  schärfer  gekennzeichnet,
was  oft  durch  Anbringen  von  äußeren  Sinnbildern  —  Zeichen,  Zahlen,  Buchstaben, ­
  Paragraphen,  Reitern,  Lampen,  Klingeln,  Farben  —  sinnfällig  gemacht
wird.  Endlich  werden  die  ähnlichen  Einzelheiten  in  bestimmter  Weise  zusammengestellt, ­
  entweder  durch  einfache  zeitliche  (historische)  oder  räumliche  Anreihung
oder  aber  durch  Staffelung  und  Einschaltung  nach  sachlichen  und  begrifflichen
Merkmalen.
Der  durch  das  Ordnen,  also  durch  das  Trennen  und  Zusammenstellen  ähnlicher
und  unähnlicher  Erscheinungen  hervorgerufene  Zustand  stellt  die  Ordnung  dar,
die  sich  sowohl  als  Gesellschafts-,  Staats-,  Rechts-  und  Wirtschaftsordnung  zeigt,
als  auch  im  Betrieb  als  Ordnung  der  betrieblichen  Maßnahmen  und  Mittel,  als
Rangordnung,  Haus-,  Dienst-  und  Arbeitsordnung,  als  Ordnung  der  Räume  und
Hilfsmittel.  Immer  ist  es  eine  Zusammenstellung:  gleichartige  oder  gleichbleihende
  Anweisungen,  gleichartige  Zeitpunkte  oder  Fristen,  gleichartige  Arbeitsstellen, ­
  Arbeitsverfahren,  Arbeitsverrichtungen,  gleiche  Handreichungen,  gleiche
Ablage,  gleiche  Plätze  im  Raum  oder  in  der  Befugnis-  oder  Gehaltsstufung  werden
festgelegt  und  ergeben  so  das  sinnvolle  Ineinandergreifen,  das  den  ordnungsmäßigen ­
  Betriebsablauf  darstellt.  Das  Ziel  ist,  daß  nichts  verfälscht,  vertauscht,  vergessen ­
  werden  kann,  daß  alles  nach  seiner  Art  zu  seiner  Zeit  an  seinem  Platz  erledigt ­
  wird.  „Was  aber  nicht  an  seinem  Platz  steht  und  dort  verwendet  wird,  wo
es  seiner  inneren  Natur  nach  hingehört,  ist  Gerümpel  und  Schmutz 1 .“
Die  Anwendungsmöglichkeiten  des  Ordnens  im  Wirtschaftsbetrieb  sind  so
umfassend  und  unmittelbar  einleuchtend,  daß  oft  nur  ganz  besonders  durchgebildete ­
  Verfahren  als  Ordnung  angesehen  werden,  vieles  —  und  nicht  immer  das
Unwesentlichste  —  aber  als  selbstverständlich  hingenommen  wird.  Grundsätzlich
stellt  jedoch  jede  Herausbildung  und  Zusammenfassung  von  Ähnlichem  aus  verschiedenartigen ­
  Erscheinungen  ein  Ordnen  dar.
Demnach  ist  also  die  Schaffung  der  Sprache,  der  Schrift-  und  Zahlenzeichen
wie  auch  die  feste  Zusammenstellung  wiederkehrender  gleicher  Erscheinungen  in
den  Beziehungen  der  Erde  zu  Sonne  und  Mond  —  als  Ursprung  unserer  Zeiteinteilung ­
  nach  Stunden  und  größeren  Einheiten  (Morgen,  Mittag,  Abend,  Nacht;
Woche,  Monat,  Jahr;  Frühling,  Sommer,  Herbst  und  Winter)  —  als  ordnende
Tätigkeit  des  menschlichen  Geistes  anzusprechen.
Es  wird  schwierig  sein,  in  brauchbarer  Weise  eine  Trennung  zu  ermöglichen
zwischen  der  allgemeinen  menschlichen  Ordnung  und  der  des  einzelnen  Wirtschaftsbetriebes. ­
  Sie  soll  in  der  Weise  versucht  werden,  daß  hier  nur  das  Ordnen
der  betrieblichen  Grunddinge  (Personen,  Sachen,  Verfahren,  Anweisungen,  Begriffe) ­
  insoweit  behandelt  wird,  als  sie  dem  besonderen  Zweck  des  Organisierens  im
Wirtschaftsbetrieb  in  erster  und  augenscheinlicher  Linie  dienen.  Es  mag  über1 ­

  Daquö:  S.  158.
        <pb n="138" />
        Die  Ordnung  als  organisatorisches  Verfahren.

133

trieben  erscheinen,  diese  so  selbstverständlichen  Tatsachen  hier  anzuführen,  doch
zeigt  eine  nähere  Überlegung,  daß  für  die  Wirtschaftsbetriebe  diese  in  Jahrtausenden ­
  gewachsene  Ordnung  keineswegs  vollkommen  und  selbstverständlich ­
  ist.
Die  internationalen  Bestrebungen  einer  Kalenderreform 1  haben  das  Ziel,  einerseits  die
Wooheneinteilung  in  besserer  Weise  mit  der  Jahresrechnung  und  andererseits  die  einzelnen
Kalender  (julianisch,  gregorianisch)  untereinander  in  Übereinstimmung  zu  bringen,  feste
Feiertage  national  und  international  zu  vereinbaren,  einheitliche  Monate  zu  schaffen  usw.;
besonders  für  eine  Verfeinerung  des  Rechnungswesens  (Kalkulation  und  Statistik)  und  die
Vorausplanung  von  Arbeiten  ist  eine  Einheitlichkeit  sehr  erwünscht,  ganz  abgesehen  von  den
Vorteilen  im  Wechsel-  und  Geldleihverkehr.  Auch  die  Versuche,  eine  Einheitssprache  zu
bilden  (Esperanto),  haben  einen  gewissen  Reiz  für  den  Wirtschaftsbetrieb  und  gehen  vorwiegend ­
  auf  wirtschaftliche  Anregungen  zurück.  Sogar  die  Alphabete  sind  ja  bisher  keineswegs
einheitlich,  nicht  einmal  innerhalb  eines  Landes  (z.  B.  Jugoslawien:  kyrillisch  und  lateinisch)
und  selbst  in  Deutschland  sind  noch  zwei  Schriftarten  (gotisch  und  lateinisch)  in  Gebrauch,
was  für  den  Schriftverkehr  mit  dem  Ausland  immerhin  von  Bedeutung  ist  und  gelegentlich
auch  der  Büromaschinenindustrie  Sorge  macht.
2.  Ordnungsarten.  Nach  den  Bestimmungsgründen  der  Ordnung  sind  vielfach
einzelne  Ordnungsarten  unterschieden  worden:  die  Simultan-  oder  räumliche  Ordnung, ­
  in  der  die  sachlich-ähnlichen  Elemente  gleichzeitig  im  räumlichen  Nebeneinander ­
  auftreten,  und  die  Sukzessiv-  oder  zeitliche  Ordnung,  die  ein  zeitliches
Nacheinander  bedingt 1  2 .  Theoretisch  besserund  auch  praktisch  brauchbarerist  die
der  analysierenden  und  synthetischen  Ordnung,  welche  von  der  Trennung  der  unveränderlichen ­
  und  veränderlichen  Eigenarten  einer  Gattung  von  Elementen  ausgeht ­
  und  so  zu  Ober-  und  Unterbegriffen  führt 3 .  Als  wissenschaftliche  Verfahren
der  Systematisierung  sind  die  letzteren  seit  langem  bekannt  und  werden  zur  Schaffung ­
  von  besonderen  Übersichten  in  der  Vielgestaltigkeit  der  Mittel,  Verfahren
und  der  Gestaltung  auch  im  Wirtschaftsbetrieb  zunehmend  verwendet.  Als  Beispiel ­
  seien  zwei  Übersichten  über  Buchungsmaschinen  gezeigt  (siehe  Tab.  S.  134).
Nach  der  Art  der  Zusammenstellung  nach  Zeit  und  Raum  sind  Schaltung  und
Reihung  unterschieden  und  in  nicht  ganz  richtiger  Erkenntnis  ihrer  grundlegenden
Eigenart  als  Ordnungsmethoden  bezeichnet  worden 4 .  Das  Kennzeichen  der  Reihung ­
  ist  einmal  die  unmittelbare  Aufeinanderfolge  nach  einer  bestimmten  Gesetzmäßigkeit ­
  (z.  B.  der  Entfernung  untereinander  oder  voneinander)  und  ferner
die  völlige  Gleichartigkeit  des  Ordnungsmerkmals  für  diese  Reihe  (Ordnung),  also
entweder  der  Größe  (Länge,  Durchmesser,  Fläche  usw.)  oder  der  Farbe,  der  Gestalt ­
  (Kugel,  Würfel  usw.),  des  Stoffes  (Eisen,  Kupfer),  des  Gewichts.  Fehlt  die
Gleichartigkeit  der  Glieder,  so  besteht  zwar  eine  Reihe,  welche  eine  gewisse  zeitliche ­
  oder  räumliche  Ordnung  darstellt,  jedoch  innerhalb  dieser  Reihe  herrscht
keine  Ordnung;  diese  Ordnung  muß  dann  vielmehr  erst  durch  Gruppierung  nach
einem  besonderen  gemeinsamen  Merkmal  hergestellt  werden.  Bei  der  Schaltung
ist  es  ähnlich:  zwar  besteht  eine  Ordnung  innerhalb  der  einzelnen  Gruppen,  diesen
Gruppen  jedoch  fehlt  der  zeitliche  oder  räumliche  Zusammenhang.  Daher  können
weder  die  Reihung  noch  die  Schaltung  allein  Ordnung  schaffen;  sie  sind  lediglich
besondere  Arten  der  Zueinanderstellung 5 .  Wenn  festgestellt  worden  ist,  daß  die

1  Für  die  ein  Studienausschuß  beim  Völkerbund  besteht.
2  U.  ä.  le  Coutre-Thoms:  Organisationslexikon,  S.  327.
3  Schmaltz:  S.  8—18.
4  Rohwald  in  Maier-Rothschild:  Kaufmannspraxis.  S.  747ff.  Berlin  1917.  —
le  Coutre-Thoms:  Organisationslexikon,  S.  328;  ferner  S.  96)97  und  Handwörterbuch  der
Betriebsw.,  Bd.  4,  S.  222/23.
5  Die  Bezeichnungen  „Reihung“  und  „Schaltung“  sind  —  offenbar  von  Roh  wal  d  geprägt
■—  als  Wortfetisohe  stark  im  Schwange;  im  Interesse  einer  Klarstellung  des  Begriffs  Ordnung
mußten  sie  hier  eingehender  behandelt  werden,  da  sie  leicht  Mißverständnisse  hervorrufen
können.
        <pb n="139" />
        134

Die  Organisation.

Tab.  1.  Übersicht  über  die  Buchungsmaschinentypen 1 .

Gruppe

Besondere  Eigentümlichkeiten

Typ

1.  Bechnende
Schreibmaschinen ­


mit  Schreibwalze
walze

mit  beweglichen
Zahlwerken

Mercedes-Addelectra

Eemington
Smith  Premier
Urania  Vega

mit  eingebauten
Zählwerken

Underwood

mit  Schreibplatte

mit  beweglichen
Zählwerken

Elliott-Fisher

2.  Schreibende
Eechenmasohinen


mit  Additionsmasohinen-



mit  Volltastatur

ohne  Schreibmaschinenein-



Burroughs
Continental
Gardener
Goertz
Wales

mit  Schreibmasohinenein-



Ellis

mit  Kleintastatur ­


ohne  Schreibmasohinenein-



Astra
Dal  ton
Sundstrand

mit  Multiplikationseinrich-



mit  Kleintastatur ­


mit  Schreibmaschineneinrich ­
 ­


Moon-Hopkins

3.  Eegistrier-Buchungs-



ohne  Saldierwerk
mit  Saldierwerk

Anker
National  A
National  B

4.  Lochkarteneinriohtungen


mit  elektrischer  Steuerung  der
Sortier-  und  Tabelliermaschinen

Hollerith

mit  mechanischer  Steuerung  der
Sortier-  und  Tabelliermaschinen

Powers

Tab.  2.  Buchungsmaschinen 2 .

1.  Durchschreibemaschinen

2.  Übertragungsmaschinen

3.  Lochungsmaschinen

10  schreibende  Maschinen

20  Druckmaschinen

300  mechanischer

100  Walzenmaschinen

200  gewöhnlicher  Flachdr.
0,0  mechanischer  Druck
0,1  automatischer  Druck

Antrieb  (Powers) ­


101  Flachschreibmaschinen

201  Umdruckmaschinen

31  elektr.  Antrieb

II  schreibende  u.  rechnende  Maschinen
HO  rechn.  Schreibmaschinen
110,0  m.  Walzenschreiber
0,1  bewegl.  Zählwerk
0,2  festes  Addierwerk
0,3  Spezialvorriohtung
110.1  m.  Flachschreiber
III  schreibende  Additionsmasohinen
111,0  m.  Volltastatur
111.1  m.  Zehnzahlentastatur
112  kombinierte  Maschinen
112,0  Schreib-Additionsmaschinen
112.1  Schreib-Beohenmaschinen.

21  Photographiermasch.

(Hollerith)

1  Entnommen  aus  Wegener;  S.  9.

2  Aus  le  Coutre-Thoms:  Organisationslexikon.
        <pb n="140" />
        Die  Ordnung  als  organisatorisches  Verfahren.

135

Reihung  eine  sehr  einfache  und  bequeme,  in  vielen  Fällen  aber  sehr  unübersichtliche ­
  Anordnung  der  Dinge  ist,  während  die  Schaltung  eine  wesentlich  bessere
Übersicht  gewährt,  aber  oft  Schwierigkeiten  bietet  im  Auffinden,  Erkennen  und
Anwenden  geeigneter  Merkmale 1 ,  so  liegt  dies  eben  an  den  genannten  Schwierigkeiten, ­
  welche  im  Grunde  auf  die  Unterschiede  zwischen  der  äußerlichen  (räumlichen, ­
  zeitlichen)  und  der  begrifflichen  Ordnung  zurückgehen.  Vollkommene
Ordnung  herrscht  nur  dann,  wenn  die  begriffliche  mit  der  äußerlichen  dem  besonderen ­
  Zweck  entsprechend  verbunden  worden  ist.  Dies  ist  zwar  theoretisch
immer  möglich,  geht  aber  praktisch  über  das  Maß  des  Tragbaren  oft  hinaus  und
führt  dann  zur  Pedanterie.
So  bleiben  als  wesentliche  Ordnungsarten  die  abstrakte,  gedankliche  oder  geistige ­
  Ordnung,  d.h.  die  Ordnung  nach  Merkmalen  der  begrifflichen  Inhaltsgleichheit ­
  oder  Verwandtschaft  und  die  konkrete,  gegenständliche  Ordnung,  welche
lediglich  durch  die  Gleichheit  der  äußerlichen,  gegenständlichen  Gesichtspunkte,
wie  etwa  das  Beieinanderliegen  oder  die  Gleichzeitigkeit  äußerlicher  Merkmale
(Größe,  Form,  Gewicht,  Farbe  usw.),  gekennzeichnet  ist 2 .  Dabei  müssen  zur  Ermöglichung ­
  und  Förderung  der  Kenntlichkeit  und  Deutlichkeit  die  begrifflichen,
abstrakten  Merkmale  durch  besondere  Kennzeichen  als  äußerliche  Ordnung  hervorgehoben ­
  und  festgehalten  werden;  dies  geschieht  durch  Sinnbilder  oder  Symbole ­
  und  sonstige  Abmachungen  verschiedener  Art  zur  Kennzeichnung  der  zu
ordnenden  Erscheinungen.
3.  Zweck  und  Anwendungsgebiete  der  Ordnung.  Zweck  allen  Ordnens  ist  die
Schaffung  einer  besseren  Übersicht  und  vor  allem  einer  besseren  Kontrolle,  die
Hebung  und  Förderung  der  Aufmerksamkeit,  der  Pünktlichkeit  und  der  Zuverlässigkeit ­
  sowie  die  Steigerung  der  Leistung  durch  die  Ermöglichung  schnellerer
Erledigung  und  besserer  Auffindbarkeit  der  einzelnen  Arbeitsmittel.  Außerdem
werden  Ersparnisse  erzielt  an  Zeit  und  Kosten,  da  durch  eine  gute  Betriebsordnung
einwandfrei  nicht  nur  die  äußere  Lage  der  einzelnen  Geräte  und  Hilfsmittel,  sondern ­
  auch  die  Zeitpunkte  der  einzelnen  Arbeitsvorgänge  (Arbeitsbeginn  und  -ende,
Pausen,  Materialausgabe,  Konferenzen,  Postverteilung)  und  die  vorgeschriebenen
Verhaltungsregeln  bekannt  sind.  Vor  allem  hinsichtlich  des  Schriftverkehrs  ist  die
Auffindbarkeit  der  einzelnen  Vorgänge  von  besonderer  Wichtigkeit;  sie  findet
ihren  Ausdruck  in  der  Registratur,  von  der  die  Kenntnis  und  Anwendung  der
Ordnungsmittel  und  -methoden  ihren  eigentlichen  Ausgang  genommen  hat.  Bekannt ­
  ist  die  Hervorhebung  gemeinsamer  Vorschriften  und  Bekanntgaben  an  die
Betriebsmitglieder  in  den  sog.  Hausgesetzen,  in  der  Geschäftsordnung,  der  Arbeitsordnung ­
  und  der  Hausordnung.  In  der  Geschäftsordnung  werden  aus  dem  Wust
der  verschiedenartigen  Anweisungen  und  Unterweisungen  gleichartige  und  gleichbleibende ­
  Dinge  herausgegriffen  und  zu  Regeln  verdichtet,  daraus  weiter  die
Befugnisse  für  leitende  Mitglieder  des  Betriebes  genau  umschrieben,  die  Arbeitsgebiete ­
  abgegrenzt  und  kenntlich  gemacht,  die  Zuständigkeit  nach  einheitlichen
Plänen  festgelegt  und  die  allgemeine  Kenntnis  mit  betrieblichen  Einrichtungen
vermittelt.  Jedes  leitende  Mitglied  des  Betriebes  muß  wissen,  welche  Hilfsmittel
zur  Verfügung  stehen,  welche  besonderen  Einrichtungen  vorhanden  sind,  wo  und
wie  es  seine  Arbeitsmittel  finden  und  verwenden  kann 3 .  Auf  diese  Weise  können
Unsicherheiten  und  Reibungen  vermieden,  Kompetenzstreitigkeiten  und  zeitraubende ­
  Rückfragen  ausgeschaltet,  widersprechende  Anordnungen  beseitigt  werden.
Im  allgemeinen  enthält  die  Geschäftsordnung  folgende  Bestimmungen:  die  Aufzählung  der
einzelnen  Verwaltungs-  und  Dienststellen  und  die  Angabe  ihrer  Zuständigkeit  und  Zusammen-1

  leCoutre;  S.  96.  2  Sanner:  S.  2.
3  Vogt:  1.  Bd.,  S.  108ff.  —  Leitner:  Wirtsohaftslehre  ....  S.  72,  81.  —  Herzog:
Handbuch  ....  S.  192ff.
        <pb n="141" />
        136

Die  Organisation.

Setzung  nach  Rechten  und  Pflichten,  die  Bezeichnung  der  einzelnen  Mitarbeiter,  die  Angabe
der  festgelegten  Dienstwege  für  einzelne  Geschäftsvorfälle,  die  Maßnahmen  zur  Herbeiführung
und  Durchführung  von  Beschlüssen,  die  Wege  der  Beschaffung  und  die  Erläuterung  aller
Hausgesetze  und  Dienstanweisungen,  die  Art  und  Mittel  der  Bekanntmachungen  (Ordnungsund ­
  Übersichtstafeln,  Meldetafeln,  Anschlagtafeln  usw.),  die  Arten  und  die  Wege  des  dienstlichen ­
  Verkehrs  und  die  zur  Verfügung  stehenden  Hilfsmittel  und  Einrichtungen,  Bekanntmachungen ­
  über  die  vorhandenen  Ausschüsse  und  Sitzungen,  ferner  eine  Beschreibung  über
den  Umfang  und  die  Handhabung  des  Protokollwesens,  wichtige  Angaben  über  Sondereinrichtungen, ­
  Signaturen  und  Farben,  Haushalts-,Wirtsohafts-  und  Betriebspläne,  Bezeichnung
der  Revisoren  und  Anordnung  von  Revisionen  und  Kontrollen  u.  ä.  m.  Kurz:  die  Geschäftsordnung ­
  gibt  die  für  lange  Zeit  gleichbleibenden  Mittel,  Einrichtungen  und  Maßnahmen  an,
welche  einen  gleichmäßigen  Ablauf  der  Arbeiten,  ein  gleichmäßiges  Verhalten  der  Betriebsangehörigen ­
  und  damit  einen  reibungslosen  Zusammenklang  des  Betriebes  bezwecken.
Um  auch  den  unteren  Dienststellen  die  Arbeitspflichten  und  Rechte  kenntlich
zu  machen,  um  mündliche  Unterweisungen  auf  ein  Mindestmaß  beschränken  zu
können,  vor  allem  aber,  um  eine  gleichartige  und  gleichmäßige  Behandlung  aller
Betriebsangehörigen  zu  gewährleisten,  ist  eine  Betriebsordnung  erforderlich  und
auch  vom  Gesetzgeber  für  alle  Gewerbebetriebe  (über  20  Mann)  vorgeschrieben.
Sie  muß  laut  Gesetz  bestimmte  Angaben  enthalten  (früher  GO.  §  139  K  und
Betriebsrätegesetz  §  66;  jetzt:  AOG.  §  27),  so  z.B.  Anfang  und  Ende  der  täglichen
Arbeitszeiten  und  Pausen,  die  Zeit  und  die  Art  der  Lohnzahlungen,  Angaben  über
die  Berechnung  der  Akkord-  und  Gedingearbeit  —  soweit  im  Betrieb  üblich  —,  die
Kündigungsfristen  und  Kündigungsgründe,  sofern  sie  von  den  gesetzlichen  Bestimmungen ­
  abweichen  sollen,  sowie  Art,  Höhe  und  Zweck  der  zu  verhängenden
Bußen  und  die  Verwendung  der  verwirkten  Geldbeträge.  Neben  diesen  Muß-Bestimmungen
  sind  vom  Gesetzgeber  Vorschriften  angegeben,  welche  in  einer
Betriebsordnung  nicht  enthalten  sein  dürfen.  Dies  sind  u.  a.  Strafbestimmungen,
die  das  Ehrgefühl  oder  die  guten  Sitten  verletzen,  ferner  Geldstrafen,  welche  die
Höhe  des  durchschnittlichen  halben  Tagesverdienstes  überschreiten  (bei  Tätlichkeiten ­
  gegen  Mitarbeiter  und  bei  erheblichen  Verstößen  gegen  die  Ordnung  und
Sicherheit  des  Betriebes)  u.  a.  m.  Neben  diesen  gebotenen  und  verbotenen  Bestimmungen ­
  können  nach  dem  Willen  des  Betriebsführers  in  der  Betriebsordnung
z.  B.  Vorschriften  enthalten  sein,  die  sich  auf  die  Ordnung  des  Betriebes  und  das
Verhalten  der  Arbeiter  im  Betriebe  beziehen,  Vorschriften  über  das  Verhalten  von
Kindern  und  Jugendlichen  außerhalb  des  Betriebes  und  über  das  Verhalten  der
Arbeiter  bei  Benutzung  der  Wohlfahrtseinrichtungen  u.  a.
Doch  sind  derartige  Verhaltungsmaßregeln  meistens  in  den  sog.  Hausordnungen ­
  niedergelegt,  welche  die  Wege  des  inneren  Verkehrs  und  des  Zureohtfindens
  in  den  Räumen  und  Hilfseinrichtungen  des  Betriebes  angeben.  Sie  regeln
ferner  die  Verwendung,  Aufbewahrung,  Instandhaltung  sowie  den  Ersatz  von
Werkzeugen  und  Materialien,  wie  auch  die  Pflichten  der  Arbeiter  hinsichtlich  der
zu  beobachtenden  Sorgfalt  und  Vorsicht  im  Betriebe,  die  Meldung  von  Mängeln,
Unregelmäßigkeiten  und  Störungen,  das  Verbot  von  Änderungen  an  Arbeitsmitteln ­
  oder  ergangenen  Anweisungen  eigenmächtiger  Art.  Außerdem  sind  oft
noch  Bestimmungen  angegeben  über  das  Betreten  und  Verlassen  der  Säle  und
Gebäude,  die  Haftung  für  Versäumnisse  jeder  Art,  den  körperlichen  Zustand  und
die  Art  der  Kleidung,  Pünktlichkeit,  Unterordnung  und  Arbeitswillen,  Erlaubnis
oder  Verbot  des  Rauchens,  Aufbewahrung  von  Nahrungsmitteln  oder  Bereitung
von  Mahlzeiten,  Unterbringung  von  Kleidungsstücken,  Gepäckstücken  usw.  Besonders ­
  wichtig  sind  Anordnungen  über  die  Gelände-  und  Raumaufteilung,  die
Einteilung  und  Bezeichnung  der  Stockwerke  und  Zimmer  und  die  Bezeichnung
der  Stellen,  wo  Schlüssel,  Wachorgane,  Peuerlösch-Ordnungen  und  -  Geräte,  Sammlungen, ­
  Inventarien  usw.  zu  finden  sind.  Ferner  sind  Angaben  über  Ausgangserlaubnis, ­
  Urlaub  und  Reisen  und  die  Stellen,  an  die  Anträge  dieser  Art  gerichtet
        <pb n="142" />
        Die  Ordnung  als  organisatorisches  Verfahren.

137

werden  müssen  und  die  Voraussetzungen  dazu  notwendig.  Endlich  muß  das  Besuchs-
  und  Meldewesen  geordnet  sein,  die  Begleitung  von  Besuchern,  die  Ausstellung ­
  von  Ausweisen  für  Besichtigungen  festgelegt  werden 1 ,  für  die  oft  besondere ­
  Stellen  gebildet  werden,  welche  die  hin  und  wieder  riesigen  Besucherströme ­
  in  festgelegte,  gleichbleibende  Bahnen  leiten.  (Bei  der  Adam  Opel  AG.  sind
außer  den  Geschäftsbesuchern  jährlich  etwa  12  000  Neugierige  zu  befriedigen,  was
in  großzügiger  Weise  und  natürlich  auch  im  Geschäftsinteresse  geschieht.)
Für  genau  voraussehbare  Pflichten  und  regelmäßig  in  gleicher  Weise  wiederkehrende ­
  Obliegenheiten,  die  ohne  besonderen  Befehl  erledigt  werden  sollen,  werden ­
  Dienstanweisungen  herausgegeben  oder  nach  eingehenden  Arbeitsstudien
Arbeitsanleitungen  für  besondere  Arbeiten,  etwa  Buchhaltung,  Lager  Verwaltung,
Expedition,  Schriftverkehr,  Registratur,  Maschinenbehandlung,  Werkzeugbenutzung ­
  usw.  zusammengestellt  (s.  auch  das  Punktions-  (Unterweisungsmeister-)
System  nach  Taylor).  Hier  sind  bereits  deutliche  Hinweise  auf  die  Arbeitsteilung
erkennbar,  deren  Darstellung  dem  nächsten  Abschnitt  Vorbehalten  bleibt.  Die
richtige  Reihenfolge  der  Arbeiten  und  die  Feststellung  eines  bestimmten  Tagesprogramms ­
  und  Tagespensums  ist  zwar  nur  bei  verhältnismäßig  sehr  starren
Arbeiten  möglich  (bei  Behörden),  jedoch  sind  auch  in  Großbetrieben  derartige
Festlegungen  wichtig,  da  sie  nicht  nur  eine  Kontrolle  der  einzelnen  Tätigkeiten,
sondern  auch  der  sie  erledigenden  Personen  ermöglicht,  „das  Einarbeiten  von
Neulingen  wesentlich  erleichtert  und  den  Betrieb  unabhängig  von  den  einzelnen
Angestellten  macht“ 1  2 .  Für  besonders  verantwortungsvolle  Tätigkeiten,  wie  z.B.
die  Tätigkeit  des  Vorstandes,  die  Revision  eines  Großbankbetriebes  oder  das
Einkaufswesen  in  Warenhäusern,  sind  sehr  genaue  Dienstanweisungen  vorgesehen ­
 3 .  Diese  schriftlichen  Ordnungen  werden  häufig  durch  bildliche  Darstellungen
(Schaubilder,  Funktionspläne)  ergänzt,  welche  die  Beziehungen  zwischen  den
Personen,  Dienststellen,  Gegenständen,  Handlungen,  zeitlichen  Folgen  usw.  zeichnerisch ­
  darstellen 4 .  Als  Beispiel  sei  eine  Vorstands-Geschäftsordnung  aus  der
Praxis  angeführt.
Geschäftsordnung  für  den  Vorstand,  erlassen  vom  Aufsichtsrat  der
Das  Direktorium  der  Gesellschaft  setzt  sich  zur  Zeit  zusammen  aus:  dem  Vorsitzenden  des
Vorstandes,  Herrn  Dr  dem  stellvertretenden  Vorsitzenden,  Herrn  F  der
technischen  Oberleitung,  welche  gebildet  wird  aus  den  Herren  S  und  W  den
ordentlichen  Vorstandsmitgliedern  und  denjenigen  Prokuristen,  denen  gemäß  §  15  des  Gesellschaftsvertrages ­
  vom  Aufsichtsrat  die  Stellung  „Stellvertretender  Direktor“  übertragen  ist.
Dem  Vorsitzenden,  Herrn  Dr  ist  die  Befugnis  zur  alleinigen  Vertretung  der  Gesellschaft ­
  vom  Aufsichtsrat  erteilt  worden;  hieraus  erhellt  seine  Stellung  gegenüber  den  übrigen
Mitgliedern  des  Vorstandes;  sie  entspricht  der  des  Aufsichtsrates  zu  ihm  gemäß  §  14,  Abs.  1
des  Gesellschaftsvertrages.  Es  liegt  ihm  die  oberste  Leitung  des  gesamten  Geschäftsbetriebes
ob,  insbesondere  in  bezug  auf  die  Einteilung  der  Geschäftsführung,  die  Zuweisung  der  Ressorts ­
  usw.
Zu  seinem  Stellvertreter  ist  vom  Aufsichtsrat  Herr  F  ernannt  worden.  —  Die
Einteilung  der  Geschäftsführung  usw.  wird  der  Vorsitzende  nach  vorhergehender  Beratung
mit  den  in  Frage  kommenden  Vorstandsmitgliedern  vornehmen  und  sie  dem  Aufsichtsratsvorsitzenden ­
  zur  Kenntnis  und  Genehmigung  unterbreiten.  —  Abänderungen  bedürfen  der
Zustimmung  des  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats,  sofern  sie  nicht  vorübergehender  Natur  oder
unerheblich  sind.  Eine  vorläufige  Geschäftseinteilung  des  Vorstandes  wird  hier  beigefügt.
Versetzungen  eines  Vorstandsmitgliedes  oder  eines  Abteilungsleiters  sind  vom  Vorsitzenden
1  Czekalla  gibt  (Die  Hausgesetze  ...,  S.  32-—49)  eine  Reihe  von  Beispielen  und  Vordrucken ­
  an.
2  Grull:  S.  17.
3  Czekalla  gibt  auf  S.  52—71  eine  Anweisung  zur  Führung  der  Buchhaltung,  auf  S.71—83
Bestimmungen  über  Annahme,  Überweisung  und  Entlassung  von  Arbeitern,  auf  S.  83—86
über  den  Versand.  Weitere  Beispiele  sind  enthalten  in  Czekalla:  Die  Einkaufsabteilung.  —
Die  Organisation  der  Registratur.  —  Die  Organisation  des  Lagerwesens.  —  Sämtlich  Berlin.
4  S.  hierzu  Nordsieck:  Schaubildliche  Erfassung  ...  Gfür  O-Sohriftenreihe,  Bd.  4,1932.
        <pb n="143" />
        138

Die  Organisation.

des  Aufsichtsrats  zu  genehmigen.  —  Alle  über  den  gewöhnlichen  Betrieb  des  Geschäftes  hinausgehenden ­
  größeren  Maßnahmen,  insbesondere  alle  wichtigeren  finanziellen  Angelegenheiten
sind  von  einem  Ausschuß  des  Direktoriums  (Hauptaussohusses)  zu  beraten  und  bei  größerer
Tragweite  mit  dem  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats  oder  in  dessen  Abwesenheit  mit  einem
seiner  Stellvertreter  zu  besprechen.  Dieser  Ausschuß  wird  von  dem  Vorsitzenden  des  Direktoriums ­
  gebildet  und  setzt  sich  zur  Zeit  zusammen  aus  diesem  und  seinem  Stellvertreter,  den
beiden  technischen  Oberleitern,  den  Herren  F.,  H.  und  K.

Der  Vorsitzende  des  Direktoriums  kann  jederzeit  Mitglieder  des  Vorstandes  zu  den  Sitzungen ­
  dieses  Ausschusses  zuziehen,  die  dann  auch  stimmberechtigt  sind;  dies  besonders  in
Fällen,  in  denen  Angelegenheiten  einer  bestimmten  Abteilung  zur  Verhandlung  stehen.  —
Abänderungen  in  der  dauernden  Zusammensetzung  dieses  Ausschusses  sind  dem  Vorsitzenden ­
  des  Aufsichtsrates  zur  Genehmigung  zu  melden.  Dieser  Ausschuß  hält  je  nach
Bedürfnis,  mindestens  aber  zweimal  im  Monat,  Besprechungen  ab.  Die  beiden  technischen
Oberleiter  sind  nur  verpflichtet,  an  den  Besprechungen  teilzunehmen,  wenn  sie  darum  vom
Vorsitzenden  oder  seinem  Stellvertreter  ersucht  werden.
Über  den  Einkauf  der  wichtigsten  Eohmaterialien  werden  in  einer  Kommission,  die  von
dem  Direktoriumsvorsitzenden,  seinem  Stellvertreter,  den  beiden  technischen  Oberleitem  und
mindestens  einem  Vorstandsmitglied  des  Zentralbüros  gebildet  wird,  jeweils  beim  Beginn  der
Campagne  allgemeine  Richtlinien  bezüglich  des  Zeitpunktes,  der  Menge,  der  Qualität  und  der
anzulegenden  Preise  festgesetzt.  Die  endgültige  Entscheidung  steht  dem  Vorsitzenden  zu;
er  ist  nicht  verpflichtet,  selbst  den  Vollzug  vorzunehmen,  sondern  kann  ein  ordentliches  oder
stellvertretendes  Vorstandsmitglied  damit  betrauen.  —  Außerdem  kann  der  Vorsitzende  bzw.
sein  Stellvertreter  für  Bearbeitung  bestimmter  Angelegenheiten  {z.  B.  Bewilligung  von  Darlehen, ­
  die  über  einen  festgesetzten  Betrag  hinausgehen,  zur  Besprechung  von  Reklamefragen
prinzipieller  Natur,  von  Ein-  und  Verkauf  wichtiger  Betriebsstoffe,  von  Pferden  usw.,  zur
Beratung  von  Niederlagsfragen,  von  tariflichen  oder  sonstigen  Fragen  der  Arbeitnehmer  usw.)
Ausschüsse  des  Direktoriums  mit  der  Maßgabe  einsetzen,  daß  —  wenn  der  Vorsitzende  bzw.
sein  Stellvertreter  den  Sitzungen  dieser  Ausschüsse  nicht  selbst  beiwohnt  —  zur  Ausführung
der  Beschlüsse  dessen  Zustimmung  erforderlich  ist.  Auch  kann  der  Vorsitzende  bzw.  sein
Stellvertreter  im  Falle  der  Behinderung  Vertreter  ernennen,  auch  mit  Wahrnehmung  gewisser
Geschäftssparten  bestimmte  Vorstandsmitglieder  oder  stellvertretende  Vorstandsmitglieder

betrauen;  bei  ständiger  Vertretung  ist  die  Genehmigung  des  Aufsiohtsrats-Vorsitzenden
einzuholen.

Das  den  einzelnen  Vorstandsmitgliedern  zustehende  Verfügungsrecht  muß  von  dem  Bewußtsein ­
  getragen  werden,  stets  im  Interesse  des  Gesamtunternehmens  und  im  Sinne
der  Gesamtleitung  zu  handeln.  Daraus  ergibt  sich  auch  die  Pflicht,  den  gesamten  Geschäftsgang ­
  dauernd  im  Auge  zu  behalten  und  von  allen  ihn  betreffenden  Wahrnehmungen
den  Vorsitzenden  des  Direktoriums  oder  seinen  Stellvertreter  in  Kenntnis  zu  setzen.  Demgemäß ­
  handeln  die  einzelnen  Vorstandsmitglieder  nicht  nur  innerhalb  der  ihnen  zugewiesenen
Befugnisse  unter  eigener  Verantwortlichkeit.  Um  die  engere  Fühlung  innerhalb  des  Vorstandes
zu  fördern,  finden  einmal  im  Monat  Sitzungen  des  Gesamtvorstandes  statt,  in  welche  wichtige
Angelegenheiten  zu  beraten  und  Anregungen  zu  geben  sind.  Zu  diesen  Sitzungen  können  auch
Mitglieder  des  Direktoriums,  welche  nicht  Vorstandsmitglieder  sind(stellvertretende  Direktoren
gemäß  §  15  des  Gesellschaftsvertrages),  zugezogen  werden  und  sind  zuzuziehen,  wenn  Angelegenheiten ­
  ihres  Ressorts  behandelt  werden.  Der  Vorsitzende  bzw.  sein  Stellvertreter
können  solche  Sitzungen  jederzeit  berufen.
Die  statuarischen  und  sonstigen  Rechte  des  Aufsiohtsrats  werden  durch  obige  Geschäftsordnung ­
  nicht  berührt.
Berlin,  den  30.  September  19..

Der  Aufsichtsrat  der

gez.

gez.

Neben  diesen  Ordnungen,  die  sich  in  der  Hauptsache  auf  die  im  Betriebe
tätigen  Personen  beziehen,  ist  die  Ordnung  der  Sach-Mittel  und  Verfahren  wichtig.
Selbstverständlich  kann  hier  nicht  eine  genaue  Darstellung  aller  Maßnahmen  auf
diesem  Gebiet  gegeben  werden.  Als  Beispiel  sei  auf  die  beigegebene  Lager-  und
Stapelordnung  für  Materialien  (S.  140)  hingewiesen 1 .  Diese  erleichtert  nicht  nur  die

Übersicht  und  die  Überwachung,  sondern  ermöglicht  auch  eine  schnellere  Abwicklung ­

  der  Ausgabe,  damit  kürzere  Wartezeiten,  leichtere  Zählarbeit  und  eine
bessere  und  schnellere  Bestandsaufnahme.  Eine  gute  Lagerordnung  ist  ferner  für

1  Kienzle:  S.  73.
        <pb n="144" />
        Die  Ordnung  als  organisatorisches  Verfahren.
die  Beweglichkeit  hinsichtlich  der  Art  und  Anzahl  des  beschäftigten
wichtig,  da  sich  neue  Mitarbeiter  bei  schriftlich  festgehaltener  Ordnung 1
zurechtfinden  und  somit  bei  Bedarf  sehr  schnell  Aushilfen  herangezogen
können.  (Dies  gilt  natürlich  für  die  Ordnung  allgemein.)
Wesentlich  für  jede  Lagerverwaltung  ist  die  Kontrollfähigkeit.  Hier  spielt  die  Anwendung
bestimmter  Ordnungsverfahren  eine  große  Rolle.  Die  Bildung  von  geschlossenen  Zählreihen
oder  von  Gruppen  größerer  Einheit  wird  durch  besonders  ausgebildete  Kästen,  Boxen,  Gestelle, ­
  Lehren  gefördert 1 .  Neuerdings  führen  sich  mehr  und  mehr  besondere  Versand-  und
Transportkästen  in  Form  von  Zählbehältern  ein;  diese  sind  zwar  bei  Verbrauchs  waren  längst
bekannt,  zum  Beispiel  die  Packung  von  Zigaretten  oder  Streichhölzern  oder  anderen  Markenartikeln ­
  in  ganz  bestimmten  Mengen.  Dadurch  wird  nicht  nur  dem  Hersteller  oder  Verkäufer
eine  größere  Übersicht  gegeben,  sondern  auch  der  Empfänger  in  die  Lage  versetzt,  zum  mindesten ­
  die  Richtigkeit  der  Anzahl  und  der  Größenordnung  sofort  und  ohne  langwierige  Arbeit
festzustellen.  Zur  Förderung  und  Unterstützung  des  angeborenen  Ordnungssinnes  werden
häufig  nur  offene  Behälter  angewandt,  um  jedes  Verschwinden  und  Liegenbleiben  in  Behältern, ­
  Schubfächern,  Schreibtischkästen  usw.  zu  vermeiden.

Als  besonders  sinnfälliges  Beispiel  der  Verfahrensordnung  soll  noch  die  Buchhaltung ­
  angeführt  werden,  welche  in  der  Entwicklung  der  verschiedenen  Systeme
eine  ausgesprochene  Anpassung  an  die  Erfordernisse  des  Betriebes  im  Hinblick  auf
die  zahlenmäßige  Verfolgung  der  Vorfälle  zeigt.  Aus  der  italienischen  Buchführung, ­
  welche  die  Geschäftsvorfälle  vollzählig  mit  oder  ohne  Text  auf  die  einzelnen
Konten  des  Hauptbuches  überträgt,  ist  allmählich  die  deutsche  Buchhaltung  entstanden, ­
  welche  das  Sammeljournal  einschaltet  und  dadurch  eine  Eingrenzung  der
Eehlerfelder  und  eine  Erleichterung  der  Rechenarbeit  ermöglicht.  Auch  die  Einführung ­
  von  Hilfs-  und  Nebenbüchern  ist  lediglich  zur  Schaffung  der  besseren
Übersicht  und  einer  zweckmäßigeren  Gruppierung  der  Zahlen  erfolgt,  wie  es  das
Kontokorrentbuch  erweist,  welches,  wenn  die  Zahl  der  Buchungen  die  Arbeitskraft ­
  eines  Buchhalters  übersteigt,  in  mehrere  gleichartige  Kontengruppen  (Debitoren ­
  und  Kreditoren  bei  Industrie-  und  Handelsbetrieben  oder  in  die  Nostro-  und
Lorokonten  und  weiter  in  Reichsmark-  und  Währungskonten  bei  Banken)  unterteilt ­
  wird.  In  Großbetrieben  werden  die  einzelnen  Konten  weiter  geordnet  nach
alphabetischen  oder  numerischen  Gruppen,  nach  geographischen  Merkmalen  (etwa
Absatzgebieten,  Vertreterbezirken,  Ländern,  Provinzen,  Kundenorten,  Reiserouten ­
  usw.)  oder  sachlichen  Gesichtspunkten  (Warenarten,  Kundenbranchen,
Transaktionsweisen) 1  2 .  So  ist  auch  die  Abtrennung  der  einzelnen  Bücher  im  Bankbetrieb ­
  zum  Zweck  der  besseren  Übersicht  über  die  getätigten  Geschäftsarten  vorgenommen ­
  worden:  Scheck-,  Inkasso-Konten,  Depositen-,  Bürgschafts-  und  Avaldebitoren-, ­
  Akzept-,  Konsortial-,  Lombard-,  Reportkonten  usw. 3
Die  Weiterführung  der  Buchhaltungsform  in  der  amerikanischen  oder  französischen ­
  Buchführung  und  in  den  neuen  Kartei-,  Durchschreibe-  und  mechanischen ­
  Buchführungsverfahren  stellt  neben  größerer  Leistungsfähigkeit  fast  immer
das  Bestreben  nach  besserer  Übersicht  und  Kontrolle,  nach  Einschränkung  der
Fehlerfelder  und  zweckmäßiger  Anordnung  des  gebuchten  Stoffes  im  Hinblick  auf
die  Betriebsführung  dar 4 .
Natürlich  gehört  auch  das  Bestreben  hierher,  eine  sichere  Übersicht  über  die
durch  den  Betrieb  verursachten  Aufwendungen  zu  erhalten,  was  durch  die  Betriebskostenrechnung ­
  zu  erreichen  versucht  wird.  Wesentliches  Mittel  zu  diesem
Ziel  ist  Ordnung;  die  Zusammenstellung  der  Kosten  nach  bestimmten  gleichen
Merkmalen  (den  Trägern,  den  Stellen,  den  Arten  der  Kosten).
Zuletzt  muß  jedoch  auf  die  Gefahr  der  übertriebenen  Ordnung  hingewiesen

1  Kienzle.  2  Siehe  Vautrin:  S.  14/16.
3  Siehe  Buchwald:  Technik  des  Bankbetriebes  oder  Obst:  Das  Bankgeschäft,  Band  I,
S.  611  ff.
4  Siehe  hierzu  Buhl;  Buchhaltungsformen  und  Verfahren.
        <pb n="145" />
        140

Die  Organisation.

Anordnung  und  Stapelung  der  hauptsächlich  vorkommenden  Kategorien  von  Aufbewahrungsgegenständen.

Gegenstand

Abstellordnun  g
,  ,rr  .  ,  1  innerhalb
nach  (Ffauptgruppe)  |  der  Hauptgruppe

Stapelung

Rohguß
(Umsatz  nach  Stück
und  Gewicht.)

Materialart
(Eisenguß,  Metallguß) ­


grundsätzlich  nach
Mod.-Nr.  (Wenn
mehrere  Konst.-B.
getrennt  numerieren, ­
  nach  Kennbuchstaben ­
  d.  Konstr.-B.
  u.  innerhalb
dies  .nach  Mod.  -Nr.)

Kleine  Gußteilo  in  den  Regalfächern  mit
regelmäßiger  Lagenbildung  stapeln.
Sperrige  Gußstücke  außerhalb  der  Regalfäoher
  als  freie  regelmäßige  Stapel  aufführen. ­
  (Siehe  Abb.)

Stangenmaterial
O  □  □  in
üblichen  Fabrikationslängen. ­
  (Umsatz ­
  nach  Gewicht.)

Materialart
(z.  B.  Bisen,  Stahl,
Messing,  Kupfer)

nach  Abmessungen
bzw.  Profil-Nummern, ­
  evtl,  nach
Qualitäten.

Kleine  0  in  Bündeln  von  je  einer  vorgeschrieb.
  Anzahl  Stangen,m.  Gewichtsangabe ­
  jedes  Bündels  a.  einem  Etikett.
Mittlere  0  in  Lagen  mit  Gewichtsangabe
jeder  Lage  auf  dazwischen  gelegten
Blechstreifen.  (Siehe  Abb.)
Bei  großen  0  aufschlagen  des  jeweiligen
Stangengewichts  auf  der  Stirnseite  (siehe ­
  Abb.  1),  Lagerung  ohne  weitere  Unterteilung. ­


Bandmaterial,
Drähte
in  Ringen  oder  auf
Spulen.  (Umsatz
nach  Gewicht.)

Materialart
(z.  B.  Eisen,  Stahl,
Messing,  Kupfer,
Wiederstandsmaterial) ­


nach  Abmessungen.
Bei  isolierten  Drähten ­
  außerdem  nach
Isolationsart.

In  Ringen;  Jeden  Ring  mit  Anhänger  versehen, ­
  der  das  Nettogewicht  angibt.  Je
5  oder  10  Ringe  zu  Stapeln  vereinigen
u.  deren  Gesamtgewichte  auf  besonderem ­
  Anhänger  angeben.  (Abb.)
Auf  Spulen;  Jede  Spule  mitAnhänger  versehen, ­
  der  das  Nettogewicht  angibt.  Die
Spulen  im  Regalfach  in  Lagern  stapeln,
mit  Gesamtgewichtsangabe  jeder  Lage
auf  besonderem  Anhänger.  (Abb.)

usw.

werden,  welche  zur  Pedanterie  führt  und  somit  den  gewollten  Zweck  der  höheren
Wirtschaftlichkeit  durch  unzweckmäßig  ausgedehnte  Ordnungsvorschriften  zunichte ­
  macht.  Der  triftigste  Grund  für  die  Schwierigkeit  der  genauen  Abwägung
zwischen  Ordnung  und  Wirtschaftlichkeit  liegt  darin,  daß  die  gesetzten  Ordnungen
mit  dem  wirklichen  Ablauf  des  Betriebes  genau  und  jederzeit  übereinstimmen
müssen.  Denn  es  ist  zu  beachten,  daß  die  Ordnungsregeln  nur  für  die  betriebliche
Wirklichkeit  hingenommen  werden,  daß  sie  diese  aber  nicht  selbst  darstellen,  daß
damit  also  einmal  die  peinliche  Übereinstimmung  der  Ordnungsvorschriften  mit
der  einem  reibungslosen  Betriebsablauf  entsprechenden  Ordnung  vorliegen  muß
und  ferner,  daß  die  gesetzte  Ordnung  bleibt,  während  der  Betrieb  weitergeht,  lebt,
sich  ändert,  ausdehnt,  zusammenzieht  und  verlagert.
Bekanntlich  entsteht  vielfach  der  so  viel  gelästerte  Bürokratismus  aus  Regeln
und  Vorschriften,  die  zur  Zeit  ihrer  Einführung  betriebsgerecht  und  richtig  waren,
sich  nur  den  veränderten  Verhältnissen  nicht  anpaßten.  Falsch  angesetzte,  zu
weit  getriebene  und  zu  starr  gehaltene  Ordnung  stört  die  Beweglichkeit  der  einzelnen ­
  Betriebsglieder  und  führt  dazu,  daß  ein  Schematismus  einsetzt  und  sich  die
Bearbeiter  hinter  ihre  Vorschriften  verstecken,  deren  Sinn  ihnen  nicht  geläufig  ist.
Schon  Kleinigkeiten  können  in  dieser  Hinsicht  große  Wirkungen  haben.  Ist  z.B.
der  Zeitpunkt  der  Materialausgabe  zu  selten  angesetzt,  so  kann  die  Arbeit  im
Betriebe  stocken  oder  die  vorbereitenden  Überlegungen  über  Art  und  Menge  des
benötigten  Materials  können  zu  lange  dauern;  an  der  Ausgabestelle  entsteht  Überfüllung ­
  und  Gedränge,  die  Ausgabe  selbst  wird  übereilt  und  ist  dadurch  mit
        <pb n="146" />
        Die  Ordnung  als  organisatorisches  Verfahren.

141

größeren  Fehlermöglichkeiten  verbunden.  Ist  sie  dagegen  zu  häufig  angesetzt,  so
wird  die  Übersicht  im  Betriebe  gestört,  Unruhe  in  den  Ablauf  der  Arbeit  gebracht
und  die  Material-  und  Personalkontrolle  erschwert.  Auch  der  Verkehr  der  einzelnen
Büros  oder  Betriebe  untereinander  darf  nicht  zu  sehr  durch  Anordnungen  behindert ­
  werden,  da  sonst  die  Vorteile  einer  besseren  Kontrolle  der  arbeitenden
Menschen  oder  ihrer  Leistungen  leicht  durch  die  Nachteile  eines  umständlichen
Melde-  und  Erkundigungswesens  aufgezehrt  werden.  Es  ist  zwar  durchaus  unzweckmäßig, ­
  wenn  jeder  einzelne  Konstrukteur  über  jeden  Zweifel  bei  der  Ausführung ­
  sich  persönlich  mit  der  Werkstatt  in  Verbindung  setzt,  aber  es  ist  ebenso
unzweckmäßig,  wenn  diese  Fälle  in  der  Weise  geordnet  sind,  daß  alle  Zweifel  und
kleinen  Unstimmigkeiten  über  den  Bürochef  geleitet  werden  müssen.  Nicht  nur
werden  dadurch  Fehler  und  Reibungen  einerseits  aufgebauscht  und  andererseits
häufig  verschleppt  und  unterdrückt,  sondern  auch  der  Abteilungsleiter  wird  mit
Aufgaben  überlastet,  die  seinem  eigentlichen  Gebiet  fernliegen.  Ebenso  bringt  die
Bereitstellung  eines  Tischtelephons  für  jeden  Sachbearbeiter  zwar  erhebliche  Aufwendungen, ­
  kann  aber  andererseits  durch  Vermeidung  von  Laufereien  und  persönlichen ­
  Unterhaltungen  viele  Verlustzeiten  und  Unruhe  im  Betrieb  vermeiden.
4.  Die  Hilfsmittel  der  Ordnung.  Es  ist  nun  noch  notwendig,  die  Hilfsmittel  der  Ordnung
einer  näheren  Betrachtung  zu  unterziehen.  Dem  Wesen  der  Ordnung  entspricht  es  zwar,  daß
sie  zunächst  und  vorwiegend  eine  gedankliche  Arbeit  darstellt;  aber  diese  gedankliche  Vorleistung ­
  muß  in  sinnfälliger  Weise  niedergelegt  werden  und  erhalten  bleiben.  Die  zu  diesem
Zweck  entwickelten  Ordnungsmittel  zielen  einmal  auf  eine  Kennzeichnung  des  Ähnlichkeitsmerkmals, ­
  welches  der  gedanklichen  Ordnung  zugrunde  gelegt  wird;  dies  kann  am  besten  geschehen ­
  durch  das  äußere  Anbringen  von  Zeichen  oder  eine  gleichartige  eindeutige  Bezeichnung ­
  überhaupt  (Ordnungskennzeichen,  Symbolisierung).  Ferner  ermöglichen  sie  die  äußerliche ­
  Zusammenfassung  und  Zueinanderstellung  der  geordneten  Erscheinungen  (Ordnungseinrichtung). ­

a)  Die  Ordnung  skennzeiohen.  Das  Stichwort 1  oder  Kennwort  ist  die  charakteristische ­
  Bezeichnung  verschiedener  zusammengehöriger  Gegenstände,  Handlungen  oder  Vereinbarungen ­
  einer  Gruppe,  wie  die  „Buchhaltung“,  „Kasse“  usw.  oder  „Auftrag  Moselbrücke
Koblenz“,  „Montage  Zeche  Graf  Beust“  usw.  oder  „Modell  Viktoria“,  „Ausführung  Extra“
oder  „Typ  Nürburg“,  auch  „Kundenauftrag“,  „Lagerauftrag“  usw.  Auch  die  Kennworte  für
Bestellungen  oder  Vorfälle  bestimmter  Art,  zum  Beispiel  das  unter  Betreff  angegebene  Stichwort ­
  des  Vorgangs  im  Schriftverkehr,  gehören  hierher.  Bekannt  sind  die  Codes  (im  Telegrammverkehr) ­
  für  Zimmerbestellungen  im  Gasthausgewerbe  und  die  privaten  Stichworte  von
Industrie-  und  Handelsfirmen  bei  Nach-  und  Ersatzbestellungen.  Hier  fällt  neben  einer  genauen ­
  Kennzeichnung  die  Wirkung  der  Kostenersparnis  durch  Ordnung  besonders  stark  auf;
daneben  ist  mit  dem  Code  hin  und  wieder  auch  der  Zweck  der  Geheimhaltung  oder  der  Undurchsichtigkeit ­
  verbunden 1  2 .
In  ähnlicher  Weise  werden  Buchstaben  verwendet,  als  einfache  Buchstabenkürzungen
(Betrieb:  B;  Kasse:  K)  oder  als  Buchstabenzusammenstellungen  (Arbeitsvorbereitung:  AV;
Technisches  Büro:  TB)  oder  in  alphabetischer  Anordnung.  Diese  letztere  ist  nicht  nur  die
älteste,  sondern  auch  die  am  häufigsten  und  sinnfälligsten  angewendete  Ordnungsmöglichkeit;
Zusammenstellungen  von  Sachen  und  Personen  sind  auf  diese  Weise  zum  Beispiel  nach  ihrem
Anfangsbuchstaben  einzuordnen.  Zur  Vereinheitlichung  sind  vom  AWV  die  „Einheits-ABC-Begeln“
  3  herausgegeben  worden,  die  zwar  als  erheblicher  Fortschritt  anzusehen  sind,  trotzdem
aber  noch  viele  Zweifel  offen  lassen  4 .  Ein  besonderer  Vorteil  der  Buchstabenkennzeiohnung
liegt  in  der  Möglichkeit  der  Gedankenstütze,  indem  entweder  der  jeweilige  Anfangsbuchstabe
gesetzt  oder  die  Form  des  Buchstabens  als  Symbol  benutzt  wird 5 .  Die  gemeinsame  Verwendung ­
  großer  und  kleiner  Buchstaben  läßt  weitgehende  Erweiterungen  zu.  Die  Anwendung  der
Kennworte  erfolgt  meist  bei  wenigen  Bereichen,  die  ihrerseits  eine  Vielzahl  von  ünterbegriffen
oder  zugehörigen  Objekten  umfassen.
Umfangreicher  anwendbar,  aber  besonders  im  Hinblick  auf  die  Mnemotechnik  weniger
günstig  ist  die  Zahl.  Sie  ist  besonders  dann  zweckmäßig,  wenn  sehr  viele  Einheiten  unter-1
 le  Coutre-Thoms:  Organisationslexikon,  S.  328.
2  Die  Bedeutung  der  Schlüsselung  geht  natürlich  über  den  Wirtschaftsbetrieb  hinaus;  er
findet  starke  öffentliche  Anwendung.  Neben  den  Privat-Codes  gibt  es  zahlreiche  allgemeine
Codes:  ABC-Code,  VI.  Edition,  Carlowitz-Code,  Ingenieur-Code,  Mosse-Code  usw.
3  AWV-Einheits-ABC-Regeln.  4  Siehe  Sanner:  S.  21—26.
6  Michel:  Arbeitsvorbereitung  ...
        <pb n="147" />
        142

Die  Organisation.

schieden  werden  müssen,  und  kommt  sowohl  als  Einzelzahl  (Kennziffer)  als  auch  in  der
Zahlenreihe  zur  Anwendung;  sie  hat  gegenüber  den  anderen  Kennzeichen  mehrere  Vorteile:
gute  Unterscheidbarkeit,  vielseitige  Verwertbarkeit,  Vollständigkeits-  und  zahlenmäßige  Kontrolle ­
 1 .  Die  Zahl  wird  meist  in  Verbindung  mit  einer  Zeitfolge  benutzt,  zum  Beispiel  laufende
Verbuchung  der  Gesohäftsvorfälle,  laufende  Einstellung  des  Personals,  laufende  Abnehmer
oder  Lieferanten,  laufende  Aufträge  usw.  Sind  die  Veränderungen  innerhalb  der  einzelnen
Gruppen  sehr  kurzfristig,  so  verliert  die  laufende  Bezifferung  an  Wert;  so  wird  man  nicht  die
Laufkunden  eines  Ladengeschäfts  beziffern,  sondern  höchstens  die  einzelnen  Käufe  als  die
bleibenden  Handlungen  1  2 .  Auch  eine  geringe  Anzahl  der  einzelnen  Vorgänge  spricht  gegen  eine
Zahlenbezeiohnung,  da  sie  zu  schwerfällig  würde  (etwa  die  Bezifferung  einzelner  Konten  bei
nur  wenigen  Konten  insgesamt).  Allerdings  kann  die  maschinelle  Erledigung  von  Vorgängen,
sofern  die  Maschinen  technisch  zum  Zahlenschreiben  eingerichtet  sind,  auch  hier  zur  Bezifferung ­
  zwingen,  etwa:  Einzahlung  =  1;  Auszahlung  =  2;  Wechsel  =  3  usw. 3
Sehr  zweckmäßig  ist  die  laufende  zahlenmäßige  Bezeichnung  von  Verfügungen,  Anfragen,
Rechnungen,  Lieferscheinen  usw.  in  Wirtsohaftsbetrieben  und  Behörden  besonders  dann,  wenn
mit  Verweisungen  und  Bezugnahmen  zu  rechnen  ist  oder  ein  sehr  schnelles  Anwachsen  zu  erwarten ­
  ist 4 .  Beliebt  sind  Verbindungen  von  römischen  und  arabischen  Ziffern.  Die  laufende
Bezeichnung  kann  als  geschlossene  und  als  offene  Reihe  angewendet  werden.  Im  Wirtschaftsbetrieb, ­
  der  fast  immer  mit  mehreren  gleichartigen  Gruppen  arbeitet,  ist  die  offene  Reihe
häufig  zweckmäßiger;  sie  gestattet  fortlaufende  Einschaltungen,  z.  B.  1—9999:  Privatkundsohaft;
  10  000—19  999:  Kommunen;  20  000—29  999:  Reich  und  Länder  usw.  oder  1—999:
Turbinenaufträge;  1000—19  999:  Pumpen;  20  000—39  999:  Pumpenzubehör  usw.  und  kennzeichnet ­
  allein  durch  die  Ziffer  schon  die  Art  des  Auftrags.  Hier  können  wieder  Verbindungen
aller  Art  eine  noch  weitergehende  Festlegung  möglich  machen,  indem  die  Stelle  der  Zahl  mit
berücksichtigt  wird.  So  können  die  Aufträge  nach  den  einzelnen  Erzeugnissen  unterteilt  sein
in  0—9  Gruppen,  ferner  die  Kundschaft  nach  Art  und  Standort  (Inland—Ausland  I—II)  und
die  Reihenfolge  der  einzelnen  Aufträge.  Es  heißt  also  etwa:
II  9/  1584/4/
I  I  L
Betriebsabteilung:  Müllverbrennung  .j,
Auftragsnummer:  Behördenauftrag
I
Einzelobjekt:  Gebläse
Endlich  ist  noch  die  Tagesnumerierung  möglich,  welche  die  Umgestaltung  oder  Einbeziehung ­
  der  Tagesangabe  in  eine  laufende  Nummer  bezweckt,  zum  Beispiel  27.  April  1932
=  270  432 5 .
Als  besonderes  Gebiet  sei  auch  die  Zahlengeographie,  welche  vom  Reichskuratorium  für
Wirtschaftlichkeit  durch  die  Ortsnumerierung  geschaffen  wurde,  wegen  ihrer  großen  Bedeutung ­
  genannt 6  (im  Ausland  länger  durohgebildet  nach  dem  Deveyschen  System,  herausgegeben ­
  vom  Institut  International  de  Bibliographie,  Brüssel).  Nach  diesem  System  ist
Deutschland  in  neun  Hauptbezirke  (1—9)  eingeteilt,  jeder  Hauptbezirk  gliedert  sich  wieder
in  9  Unterbezirke  usw.  bis  zur  5.  und  teilweise  6.  Stelle,  so  daß  etwa  90  000  Ortschaften  erfaßt
sind;  eine  Ausdehnung  auf  sämtliche,  einen  Namen  führende  Wohnplätze  •—  auch  auf  Einzelhäuser ­
  —-  ist  ohne  weiteres  möglich.  „Die  Vorteile  der  Kennzeichnung  der  Orte  liegen  in  der
Kürze,  Eindeutigkeit,  leichten  Schreibbarkeit  und  Lesbarkeit  und  leichten  Ordnungsfähigkeit ­
 7 .“  In  der  Praxis  stellen  sich  diese  Vorteile  besonders  heraus:
1.  bei  der  Herstellung  und  Ausfertigung  von  Schriftstücken,  zum  Beispiel  im  Scheck-,
Wechsel-,  Überweisungs-  und  Kontokorrentverkehr,  besonders  aber  die  Ausnutzung  von  nur
zahlenschreibenden  Rechen-  und  Lochkartenmasohinen;
2.  bei  der  Weiterbearbeitung  und  Ordnung  von  Schriftstücken  in  Registratur,  Buchhaltung, ­
  Verkaufsstatistik  u.  a.  m.;
3.  bei  der  Kontrolle  des  Adressenmaterials  bzw.  der  Adressenkartei  (z.  B.  bei  häufig  vorkommenden ­
  Ortsnamen:  im  Verzeichnis  erscheinen  zum  Beispiel  Neudorf  106,  Neuendorf  74,
Holzhausen  60,  Buchholz  54,  Neuhaus  50,  Schönau  46,  Horst  44,  Neustadt  34mal!);
1  Stefanio-Allmayer  in  Z.  f.  O.  vom  31.  Mai  1933,  S.  200.
2  Prelinger:  Arbeitsgestaltung  im  Büro,  S.  128.
3  Prelinger:  ebenda.  4  Vogt:  S.  629.
5  Stefanic-Allmayer:  Z.  f.  O.  vom  31.  Mai  1933,  S.  202.
6  RKW-Veröff.:  Ortsnummernverzeichnis  d.  Dt.  Reiches.  Die  Ortsnumerierung  in  der
Praxis.  —  RKW-Sonderdruck:  Einleitung  zum  Ortsnummemverzeiohnis.  —  RKW-Sonderbeilage
  zu  den  RKW-Nachrichten.
7  RKW-Veröff.:  Die  Ortsnumerierung  in  der  Praxis,  S.  6/7.

r
Ausland

Jahr
        <pb n="148" />
        Die  Ordnung  als  organisatorisches  Verfahren.

143

4.  bei  der  Gruppierung  nach  Filial-,  Vertreter-,  Reisenden-  und  Kundenbezirken;
5.  bei  der  Verwendung  als  Postortsverzeiohnis.
Bei  entsprechenden  Anhängenummern  kann  jeder  einzelne  Kunde  oder  jeder  Betrieb  eines
Geschäftszweiges  erfaßt  werden  (z.  B.  Banknummernverzeiohnis).  Auf  den  Wechsel-  und
Scheckvordrucken  ist  ein  besonderes  Feld  für  die  Banknumerierung  vorgesehen,  so  daß  bei  der
Bearbeitung  im  Verkehr  der  Banken  untereinander  und  mit  den  Abrechnungsstellen  eine  große
Vereinfachung  erzielt  wurde  durch  die  Möglichkeit  der  Fortlassung  der  Ortsnamen;  auch  die
Sortierung  im  Innenbetrieb  ist  wesentlich  vereinfacht  worden 1 .
In  Verbindung  mit  der  Zeitrechnung  gibt  die  Zahl  Datum  und  Stunde  an  und  ermöglicht
so  eine  Festlegung  von  Zeitpunkten  und  Zeiträumen.  Es  entstehen  die  Terminbezeichnungen,
nach  welchen  der  Schriftverkehr  geordnet  und  abgelegt  werden  kann.  Nicht  nur  Verfallszeiten
(bei  Wechseln)  und  eigene  oder  fremde  Zahlungs-  und  Lieferungstermine  können  so  beobachtet
werden,  sondern  es  sind  auch  sonstige  Möglichkeiten  vorhanden.  So  können  Personen  nach
Geburtstagen,  Sterbetagen,  Heiratstagen  usw.  in  geeigneter  Zahlenzusammenstellung  etwa
mit  dem  Geburtsort  oder  dem  Tag  des  Vertragsbeginns  angeordnet  werden,  was  für  Versicherungsbetriebe, ­
  Sparkassen  und  ähnliche  Betriebe  von  Vorteil  ist 1  2 ,  da  hier  die  Beziehungen
zwischen  Wirtschaftsbetrieb  und  Kunden  sehr  lange  •—  oft  bis  zum  Lebensende  —  andauern
und  in  dieser  Zeit  alle  anderen  Ordnungsmerkmale  sich  mehrfach  verändern  können.
Neben  Worten,  Buchstaben  und  Zahlen  sind  besonders  durchgebildete  Zeichen  als
Symbole  verwendbar,  die  aus  einfachen  oder  mehrfachen,  durchgehenden,  gepunkteten,  gebrochenen, ­
  gekreuzten  Strichen  oder  geometrischen  Figuren,  wie  Kreis,  Ellipse,  Stern,  Quadrat, ­
  Dreieck  usw.  in  vielfachen  Verbindungen  möglich  sind.  Ein  gutes  Beispiel  gibt  der  Kontenrahmen ­
 3 .  Er  kennzeichnet  die  einzelnen  Konten  des  Rechnungswesens  durch  einheitliche
Bezeichnungen  und  Schaubilder,  faßt  gleichgerichtete  zu  Kontengruppen  und  Kontenklassen
zusammen,  ordnet  diese  und  verbindet  sie  durch  symbolische  Buchungslinien,  so  daß  ein  schneller ­
  und  vollständiger  Überblick  möglich  und  die  Feststellung  von  Mängeln  sowie  die  Überwachung ­
  der  einzelnen  Konten  erleichtert  werden.  Schmalenbaoh  sagt  selbst  über  das
Ziel  seiner  Arbeit,  daß  sie  „Ordnung  und  Übersicht  in  die  Vielheit  der  Konten“  bringen  und
die  „Leistung  von  Ordnungsarbeit  größten  Stils  im  Rechnungswesen“  möglich  machen  solle.
Die  Konten  werden  durch  geometrische  Figuren  (Rechteck,  Dreieck,  Kreis,  Verbindungen
dieser  Figuren  miteinander)  und  der  Gang  der  Buchungen  durch  Linien  dargestellt;  die  Art
des  Linienflusses  und  des  Linienansatzes  kennzeichnet  jeweils  besondere  Vorgänge,  zum  Beispiel ­
  links  einmündend:  Soll-Buchungen,  rechts  einmündend:  Haben-Buchungen;  durchgehende ­
  Linien  stellen  laufende  und  monatliche  Buchungen,  gestrichelte  Linien  Jahresbuchungen, ­
  ein  rechts  gerichteter  Pfeil  eine  progressive,  ein  links  gerichteter  eine  retrograde
Rechnung  dar.  Sämtliche  Konten  werden  nach  vier  Ordnungsmerkmalen  in  fortlaufender
Stufung  eingruppiert,  wobei  allerdings  —  um  eine  größere  Übersicht  zu  schaffen  und  auch  die
Anwendung  maschineller  und  Loch-Buchhaltungen  zu  ermöglichen  —  die  einzelnen  Stufen
jeweils  so  erweitert  werden,  daß  das  Dezimalsystem  zur  Anwendung  kommt.  Das  Ordnungsmerkmal ­
  ist  in  der  ersten  Stufe  die  Konten-Beanspruchung;  ruhende  (von  Klasse  0)  und  bewegte ­
  Konten  (Klasse  I—9).  Das  Merkmal  der  zweiten  Stufe  ist  die  Verkehrsrichtung:  Verkehr ­
  mit  der  Außenwelt  (Klasse  1),  innerbetrieblicher  Verkehr  (Klasse  2—9).  Die  nächste  Stufe
trennt  nach  dem  Rechnungszweck  in  Jahreserlös-Rechnung  (Klasse  2)  und  Betriebserlös-Rechnung
  (Klasse  3—9).  Die  nächste  und  letzte  Stufe  ist  nach  Kostenarten  (Klasse  3  und  4),
Kostenstellen  (Klasse  6  und  7),  Kostenträger  (Klasse  8)  und  der  Erlösabrechnung  (Klasse  9)
unterteilt;  die  Verwendung  der  Klasse  6  ist  offen  gelassen.  Auch  die  einzelnen  Klassen  sind
nach  dem  dekadischen  System  in  10  Gruppen  zu  je  10  Steilen  unterteilt.
Sehr  gute  Unterscheidungsmögliohkeiten  und  starke  Auffälligkeit  sind  durch  Farbenzeichen
  gegeben 4 ;  vor  allen  Dingen  die  Verbindung  der  Farbensymbolik  mit  der  Zeichensymbolik ­
  ergibt  eine  große  Vielfältigkeit,  die  innerhalb  einer  gleichen  Gruppe  durch  verschiedene ­
  Farben  noch  erhöht  werden  kann.  Andererseits  sind  jedoch  Farben  nur  schwer  bestimmbar; ­
  vor  allem  sind  nur  wenige  ausgeprägte  Farben  brauchbar,  da  nicht  nur  mit  der  schwachen
Unterscheidbarkeit,  sondern  auch  mit  Farbenblindheit  einzelner  Personen  gerechnet  werden
muß.  Außerdem  besteht  noch  kein  festes  Farbensystem,  das  eine  genaue  Scheidung  und  Unterscheidung ­
  aller  Farben  ermöglicht  (ein  brauchbarer  Versuch  ist  die  Ostwaldsche  Farbenreihe).
Die  Verwendung  der  Farbe  kann  bis  in  Einzelheiten  hinein  sehr  zweckmäßig  sein,  zum  Beispiel
das  Schreiben  mit  verschiedenen  Farbstiften  (Chef  rot,  Prokurist  blau)  oder  das  Vorschreiben
des  Tempos  der  Erledigung  (Schriftstück  auf  rotem  Papier  oder  in  roter  Mappe:  sofort  bearbeiten!). ­
  Es  ist  sogar  denkbar,  daß  jede  Abteilung  eines  Betriebes  ihre  bestimmte  Farbe
erhält,  zum  Beispiel  Verwaltung:  weiß,  Leitung:  braun,  Einkauf:  blau,  Fertigung:  rot  usw.;

1  RKW-Veröff.:  Die  Ortsnumerierung  in  der  Praxis,  S.  7/8.
2  Z.  f.  Handelswiss.  u.  Handelspraxis  1916,  S.  17  und  Sanner:  S.  37/38.
3  Schmalenbach:  Der  Kontenrahmen.
4  le  Coutre-Thoms:  S.  159  und  das  dort  angegebene  Schrifttum.
        <pb n="149" />
        144

Die  Organisation.

es  werden  dann  alle  Hilfsmittel  der  Abteilungen  in  den  betreffenden  Farben  bestrichen  oder
beklebt,  um  das  sofortige  Erkennen  zu  fördern  und  Verschleppen  und  Vertauschen  zu  verhindern; ­
  in  einzelnen  Fällen  sind  sogar  ganze  Räume  entsprechend  gestrichen  worden.
Wegen  der  guten  Übersicht  und  Auffälligkeit  sind  auch  Lichtzeichen  beliebt.  Sie
können  dauernd  oder  periodisch  sein,  gleichmäßig  oder  flimmernd  leuchten,  sie  dienen  zur
Kennzeichnung  bestimmter  Befehle  und  Anordnungen:  Arbeitstätigkeit  oder  Schluß,  Beginn
oder  Ende  einer  Besprechung,  wo  zu  erreichen,  Achtung!  Ihre  Verbindung  mit  Farben  ist
besonders  zweckmäßig  und  vor  allem  für  Verkehrsregelung  aller  Art  gebräuchlich:  rot  =  besetzt; ­
  grün  =  frei;  weiß  =  Achtung!  In  Warenhäusern  dient  zur  Verkehrsregelung,  besonders
bei  Fahrstühlen,  die  Leuchtschrift.  Sie  ordnet  auf  einfache  Weise  die  Wartenden  und  vermeidet ­
  eilige  und  lästige  Fragen.  Auch  zur  Übermittlung  von  Mitteilungen,  zur  Ansage  bestimmter ­
  Ereignisse  oder  zur  Veranlassung  von  Vorgängen  sind  Such-  und  Rufzeichen  als  Lichtzeiohen
  insofern  günstig,  als  sie  ohne  die  oft  störenden  Geräusche  anderer  Verständigungsmittel
arbeiten  und  —  im  Gegensatz  zu  festen  Schriftzeichen  —  nur  zeitweilig  bei  Bedarf  aufleuchten
und  verschwinden.  Als  Beispiel  sei  die  Verständigung  durch  Liohtzeichen  zwischen  Küche  und
Bedienung  im  Hotel-  und  Gasthausgewerbe  erwähnt.
Weitere  Ordnungssymbole  sind  Lautzeiohen(  Klingel,  Rufe,  Hupen);  sie  finden  besondere
Anwendung  zur  Kennzeichnung  gleicher  Zeitabschnitte,  das  einfachste  Mittel  ist  der  periodische ­
  Gongsohlag  der  Uhr.  Im  Wirtsohaftsbetrieb  wird  durch  Gong  oder  Klingeln  Beginn
und  Ende  der  Arbeit  und  der  Pausen  angezeigt.
Schließlich  sind  noch  die  Bewegungszeiohen  (Winke)  anzuführen,  welche  im  Wirtschaftsbetriebe ­
  jedoch  nur  bei  großen  Arbeiten  (Bauten)  verkommen;  lediglich  Verkehrsbetriebe ­
  (Eisenbahn,  Sohiffsbetriebe)  haben  einen  gut  ausgebildeten  Signaldienst  durch  Bewegungszeichen ­
  .
b)  Die  Ordnungseinrichtungen.  Auf  der  zweiten  Stufe  des  Ordnens  wird  der  zu
ordnende  Stoff  nach  den  Merkmalen,  die  durch  Symbole  verdeutlicht  und  festgelegt  sind,
zusammengefaßt.  Hier  ist  eine  Darstellung  der  Geräte  notwendig,  welche  einer  räumlichen
Zusammenfassung  dienen.
Typisch  ist  der  Vordruck;  er  faßt  bestimmte  gleichartige  Gesohäftsvorfälle  zusammen  und
sichert  ihre  fortlaufende  gleichartige  Ausführung.  Zu  unterscheiden  ist  der  Korrespondenzvordruck ­
  (als  Bestell-,  Orientierungs-  und  Kassenvordruok)  und  der  Berichtsvordruck.
Zur  Aufbewahrung  von  Schriftgut  bzw.  zur  Festhaltung  bestimmter  Vorgänge  in  schriftlicher ­
  Form  dienen  Mappen,  Ordner,  Hefte,  Bücher  (zum  Beispiel  Kontobuch,  Protokollbuch,
Kalkulationsbuch,  Auftragsbuch),  die  Kartei  mit  ihren  verschiedenen  Hilfsmitteln  (Tab,
Kerbsohnitt,  Reiter  usw.).  Sie  unterscheiden  sich  lediglich  durch  technische  Einzelheiten  und
durch  die  Art  und  Form,  in  der  das  aufbewahrte  Schriftgut  mit  ihm  verbunden  ist.  Dabei  ist
das  Buch  als  typisches  Hilfsmittel  der  Ordnungsreihe  anzusprechen,  während  die  Kartei
—  weniger  ausgeprägt  auch  Ordner  und  Hefter  —  auch  eine  Gruppierung  zulassen.
Lediglich  angeführt  werden  sollen  zum  Schluß  die  Ordnungsmöbel:  Gestelle,  Fächer  usw.,
über  die  eine  Flut  von  Veröffentlichungen  vorliegt,  welche  zwar  meist  von  den  Herstellern
oder  Händlern  stammen,  aber  trotzdem  für  den  praktischen  Organisator  von  großem  Wert
sind.  Hier  jedoch  können  sie  nur  als  Merkposten  eingesetzt  werden.
IV.  Die  Aufgabengliederung.
1.  Wesen  und  Arten.  Die  Aufgabengliederung  ist  im  Grunde  als  eine  Fortführung ­
  der  Ordnung  anzusehen:  sie  unterteilt  die  im  Betrieb  anfallenden  Aufgaben ­
  nach  Gesichtspunkten  der  Gleichartigkeit  einzelner  Arbeitsvorrichtungen,
Leistungsmöglichkeiten  oder  Zeitabschnitten.  Daher  soll  hier  statt  der  gewöhnlichen ­
  Bezeichnung  Arbeitsteilung,  unter  der  der  Fragenkreis  im  Schrifttum  zumeist ­
  behandelt  wird,  der  Oberbegriff  Aufgabengliederung  gesetzt  werden,  da  einmal ­
  der  Begriff  Arbeit  für  den  Umfang  der  zu  erfassenden  Fragen  zu  eng,  der
Ausdruck  Teilung  gegenüber  Gliederung  aber  insofern  nicht  genau  ist,  weil  er  den
„organisatorischen  Zusammenhang,  in  dem  die  Teile  bleiben  müssen“ 1 ,  nicht  mit
ausdrückt.
So  einfach  jedoch  die  gegebene  Erklärung  sich  der  oberflächlichen  Betrachtung
darbietet,  so  verwirrend  zeigt  sie  sich  der  tieferen  Einsicht.  Die  Vielheit  und
Mannigfaltigkeit  der  betrieblichen  Aufgaben  ist  bereits  früher  aufgezeigt  worden.
An  dieser  Stelle  wird  es  notwendig,  für  die  Vielgestaltigkeit,  die  jeden  Wirtschafts-1
 Nicklisoh:  Die  Betriebswirtschaft,  S.  242;  auch  Hellpaoh:  Zur  Arbeits-  und  Betriebsteihmg
  (das  Problem  der  Arbeitsgestaltung).
        <pb n="150" />
        Schaubilder.

Bild  1  (zu  S.  117):
„  2  (zu  S.  152):
„  3/4  (zu  S.  157);
,,  5  (zu  S.  160);
„  6  (zu  S.  125):
,,  7  (zu  S.  164);
,,  8  (zu  S.  164):
„  9  (zu  S.  178):

Funktionenplan  einer  Glashütte
Aufgabengliederung  eines  Elektrokonzerns
Organisationsplan  der  Adam  Opel  AG.
Aufbau  der  Deutschen  Bank  und  Disconto-Gesellschaft
  Berlin
Ausleseverfahren  der  Firma  R.  Bosch  AG.,
Stuttgart
Darstellung  der  Aufgabenverbindung  in
einer  Werksgruppe
Aufteilung  der  Funktionen  innerhalb  einer
Abteilung
Lohneinstufungsplan  und  Kontrollplan  in
einer  Verwaltungsabteilung  eines  größeren
Betriebes

Prion,  Wirtschaftsbetrieb.  III.

9a
        <pb n="151" />
        Bild  1  (zu  S.  117):  Funktionenplan  einer  Glashütte  (entnommen  aus  Nordsieck,  S.  85)

Generaldirekfion
        <pb n="152" />
        Berlin
1.  Elmowerk
2.  Dynamo  werk
3.  Kleinbauwerk
k.  Schah  werk
5.

Generaldirektion

Nürnben
Transfo:

Mühlheim
Turbinen

Inland

Ausland

Essen

Paris

Hannover

Madrid

München

Wien

Königsberg

Bukarest

ZF

ZW.-Zenfra/verwa/fung

ZTB:  Zentralstelle

ZV:  Zentralverwa/fung
für  Vertrieb

Zentralfinanz

der  Werke

für  Beschaff  stellen

einzelne  Verkehrsabteilungen  (VA)

AZ--  Zentralen
Untergt  nach  Kunden

AF:  Fräsen
Untergt  nach  Kunden

AI:  Industrie
Untergt.  nach  Industriezweigen
und  Material  arten

AK:  Kleinfabrikate
Untergt.  nach
Fabrikaten

AB:  Bahnen
Untergt  nach  Kunden

AÜ:  Ubefsee
Unferginach  Kunden

|V  V[V  V[V  VV

Alk  hi:

AIZHh

All:

AIZ:

AIS:

Alk:

Konstruktive

fortschritfsarb.

Textilindustrie

Papierindustrie

Lederindustrie

Gummiindustrie

A/S:
Druckereien

AM:
Motoren

als  Beispiel:  {
1.  techn.  Entwicklung
2.  Propaganda
3.  techn.  und  kaufm.  Beratung  der  BeschäffsteHen
bei  Aquisition  und  Beschärtspo/itik
k.  Vertrieb

AIS.■
Scbaifwaferia/

AIK:
kaufm.  Angel.

a/s  Beispiel  |
1.  all  gern,  kaufm.  Korrespondenz
Z.  Mitwirkung  bei  Abschlüssen  von  Geschäften  Hinsicht!
Zahlungs-und  Lieferungsbedingungen  und  Kontrolle
der  Unkosten
3.  fakturierung  an  die  TB  (Zollrechnungen)
k.  Lagerhaltung  (Versuche,  Forfschriffsarbeifen)
S  Lieferantenrechnungen,  Retouren...
6.  Registrieren  und  Abheffen  der  Bestellzettel,
Abheftender  Werksrechnungen...

Bild  2  (zu  S.  152):  Die  Aufgabengliederung  eines  Elektrokonzerns  (Vertriebsabteilung)
        <pb n="153" />
        Aufsichtsrat

tätig  für

Gesamfbank

Sekretariaf


Vorstand

Stempeiverfeiier


kreditbüro

regionale  tfessorfs
einer  F.  Verwaltung

Genera/sekreforiaf

zentrale  Venva/fungsabfeilungen

Kundschaftsabfeitungen  =  tfd.  Geschäft

Hauptgeschäft  Berlin

4

JL

\

\

Sekretariate

Jurist

Archiv  u.
w/kstv.  Abtei/a

Auskunft
\

\
Organisation

Revision

Persona/

Fiiiaienzentra/e

Oberbuchhalter

Einkauf

zentrale  Betriebsabteilungen':  Bankpier  Banken

Zenfraikasse


Zentrdfdevisen-



Zenfraiwechsei-



Zentral^"
schecksabteiiung
 N

-.Zenfraleffekfen-





RN
11

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13

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s

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Abf/g.  West

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Bild  5  (zu  S.  160);  Aufbau  der  Deutschen  Bank  u.  Disconto-Gesellschaft,  Berlin
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        Fertigung  Einkauf  Finanzen  Rechnungswesen  \  Verkauf

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Bild  7  (zu  S.  164):  Darstellung  der  Aufgabenverbindung  in  einer  Werksgruppe  (entnommen  aus  Dinkelbach,  S.  1148)
        <pb n="155" />
        Werk:  Gemischtes  Hüttenwerk
Belegschaft:  z.Zf.  1800Mann

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*)  einschließlich  verschiedener  Hilfsstellen,  die  für  alle  Abteilungen  des  Werkes  tätig  sind.

Bild  8  (zu  S.  164):  Aufteilung  der  Funktionen  innerhalb  einer  Abteilung
(entnommen  aus  Dinkelbach)
zentrales  yerwa/fungsbüro
ßürochef
Unterchef
yerkäufer  im  A.üßendienst
Verkäufer  im  Schalterdienst
Gruppenführer
kontrollbeamfin
telephonischer  Verkäufer
Sekretaria/sstenotypistin
Boufenbearbeiter
Bearbeiter  der  Beschwerden
Sfafistikbearbeifer
Stenotypistin
Korrespondenzbearbeifer
Auskunftsbeamfin
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Diktaphoneschreiberin
Posfbearbeifer
Begisirafurangesfei/fer
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[aus  dem  Amerikanischen  übersetzt]
Zeichenerklärung:  Die  Grundordnung  der  Senkrechten  gibt  die  Rangstufen  an,  die  der  Waagerechten  die
Gehaltsumme.
Der  normale  Gehaltsspielraum  ist  innerhalb  einer  Rangstufe  durch  schwarze  Umrandung
wiedergegeben.
Der  starke  schwarze  Strich  innerhalb  dieses  Spielraums  bezeichnet  das  normale  Durchsc.hnittsgehalt
  der  Stelle.
Die  Punkte  sind  Gehaltsempfänger.  Es  sind  unterschieden
Q  =  männliche,  0  =  weibliche.  Ungerechtfertigtes  Überschreiten  der  normalen  Gehaltshohe,  bzw.
Unterschreiten  wird  gekennzeichnet  0  —  bei  männlichen,  (fo  =  bei  weiblichen  Personen.
Aus:  Scott/Clothier:  Personnei  Management,  Chicago  und  New  York  1925,  8.318/319.

Bild  9  (zu  S.  178):  Lohneinstufungsplan  und  Kontrollplan  in  einer  Verwaltungsabteilung
eines  größeren  Betriebes
        <pb n="156" />
        Die  Aufgabengliederung.

145

betrieb  kennzeichnet  und  sich  fortdauernd  steigert,  eine  Erklärung  zu  finden  und
ihre  Bedeutung  zu  erfassen.
Jedem  Wirtschaftsbetrieb  sind  die  ihm  entsprechenden  Aufgaben  durch  den
Zweck  des  Betriebes  gegeben;  durch  ihren  Umfang,  ihre  Schwierigkeiten  oder  ihre
zeitliche  Befristung  ergibt  sich  die  Notwendigkeit,  sie  zu  unterteilen.  Das  macht
zunächst  erforderlich,  daß  sie  teilbar  sind,  also  entweder  ihrer  Art  nach  eine  Zerlegung ­
  in  mehrere  Unteraufgaben  zulassen  oder  durch  ihren  Umfang  nach  Zeit  und
Menge  auf  mehrere  Personen  übertragen  werden  können.  Danach  ergeben  sich
zwei  grundsätzlich  verschiedene  Arten  der  Aufgabengliederung,  welche  als  Aufgabenzerlegung ­
  und  Aufgabenteilung  bezeichnet  werden 1 .
Als  Aufgabenzerlegung  soll  die  Trennung  der  einzelnen  Aufgaben  in  ihre  Teilaufgaben ­
  angesehen  werden.  Sie  ist  immer  auch  eine  Teilung  nach  der  Art  der
Aufgaben,  eine  Artteilung.  Im  übrigen  können  die  Teilaufgaben  wiederum  eine
gleichzeitige  Erledigung  zulassen  (Arbeitsgruppe)  oder  als  verschiedene  Arbeitsstufen ­
  ein  zeitliches  Nacheinander  bedingen  (Arbeitskette 1  2 ).  Andererseits  ist  die
Aufgabenteilung,  welche  zunächst  lediglich  eine  mengenmäßige  Verteilung  bedeutet, ­
  in  verschiedener  Weise  möglich,  indem  sie  einmal  unter  sich  völlig  gleichartige ­
  Aufgaben  betrifft,  zum  andern  aber  auch  die  Mengenaufteilung  mit  gewissen
Gesichtspunkten  räumlicher,  zeitlicher  oder  sachlicher  Art  verknüpft  sein  kann.
Es  kann  die  mehr  schöpferisch-anordnende  von  der  mehr  mechanischen  Arbeit  getrennt ­
  werden,  die  körperlich-schwerere  von  der  leichteren,  die  hochwertigere  von
der  einfachen,  die  dringlichere  von  der  alltäglichen,  die  verantwortungsvollere
oder  wichtigere  von  der  weniger  bedeutsamen,  oder  es  können  Arbeiten,  die  eine
besondere  charakterliche  Eigenschaft  oder  sonstige  Begabungen  erfordern,  abgetrennt ­
  werden.  In  diesem  Falle  wird  also  auch  die  Aufgabenteilung  in  gewisser
Weise  zur  Artteilung.
Beispielsweise  ist  die  Verteilung  des  Schriftverkehrs  auf  mehrere  Schreiberinnen  anfänglich ­
  eine  einfache  Mengenaufteilung;  die  mehrfache  oder  dauernde  Zuweisung  gewisser  Kundengebiete ­
  oder  Länder  (Fremdsprachen)  an  eine  bestimmte  Person  oder  deren  Zuteilung  zu
einer  besonderen  Abteilung  würde  dagegen  bereits  eine  weitere  Aussonderung  bedeutet.  Aber
erst  die  Zerlegung  des  Schriftverkehrs  in  die  einzelnen  Stufen  des  Diktierens,  Stenographierens,
Schreibens,  Unterzeichnens,  Versendens  (d.  h.  falten,  in  den  Umschlag  stecken,  verschließen,
bekleben  usw.)  und  Kontrollierens  bedeutet  eine  reine  Artteilung.  Hier  erst  —  bei  der  Aufgabenzerlegung ­
  —  liegen  die  eigenartigen  starken  Möglichkeiten  der  Aufgabengliederung,  die
Maschinenverwendung  sowohl  in  technischen  als  auch  in  kaufmännischen  Betrieben  (wie  etwa
Diktaphon,  Signiermaschinen,  Schreib-,  Falz-,  Adressier-,  Frankier-  und  Zählmaschinen  im  vorgenannten ­
  Beispiel.)
Für  alle  Gesichtspunkte,  nach  denen  man  Arbeiten  gliedert,  genau  zutreffende
Beispiele  zu  geben,  ist  recht  schwierig,  weil  fast  immer  mehrere  Gesichtspunkte
miteinander  verbunden  sind.  Es  kommt  praktisch  kaum  vor,  daß  eine  große
Arbeitsmenge,  die  nach  verschiedenen  Gesichtspunkten  geteilt  wird,  sich  dabei  in
völlig  gleichartige  Arbeiten  aufspaltet,  sondern  mit  der  Teilung  nach  diesen  Gesichtspunkten ­
  ist  fast  regelmäßig  auch  ein  Unterschied  der  Arbeitsart  verbunden.
Teilt  man  zum  Beispiel  die  Bearbeitung  von  Lohnzetteln  nach  Abteilungen  auf,  so
ist  das  zwar  eine  Mengenteilung  nach  einem  regionalen  Gesichtspunkt,  andererseits ­
  aber  auch  eine  Artteilung,  da  in  den  Abteilungen  eben  nur  eine  bestimmte
1  Dietrich:  Betrieb-Wissenschaft,  S.  331,  trennt  in  wilde  und  echte  Arbeitsteilung  und
läßt  nur  die  letztere  als  Gattungs-  oder  Artteilung  gelten.
Seyffert:  Der  Menschals  Betriebsfaktor,  a.  a.  0.,  hat  wohl  die  bisher  klarste  Ausbreitung
des  Problems  vom  Standpunkt  des  Wirtschaftsbetriebes  gegeben  und  auch  für  jeden  Bereich
eine  besondere  Bezeichnung  gefunden;  auch  er  stützt  sich  im  wesentlichen  auf  Bücher.  Ansätze ­
  finden  sich  auch  bei  Grull:  Organisation  von  Fabrikbetrieben,  S.  45  ff.  und  anderen
Schriftstellern.
2  Nach  Uhl:  Arbeitsgliederung  und  Arbeitsversohiebung;  kürzer  im  Handwörterbuch  der
Arbeit,  Artikel:  Arbeitsgliederung  S.  277.
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  III,

10
        <pb n="157" />
        146

Die  Organisation.

Arbeitsart  durchgeführt  wird,  so  daß  die  Bearbeitung  der  Lohnzettel  dieser  Abteilung ­
  gegenüber  denen  einer  anderen  Abteilung  oft  einen  erheblichen  Unterschied
aufweisen  kann.  Es  besteht  aber  in  diesem  Fall  ein  ganz  besonderer  Zweck,  nämlich ­
  eine  Abrechnung  nach  Kostenstellen,  neben  dem  Artteilungszweck,  der  Leistungssteigerung ­
  des  betreffenden  Angestellten.
Hierbei  fällt  auch  gleich  der  Unterschied  im  Zweck  zwischen  Mengen-  und
Artteilung  auf:  bei  der  Artteilung  handelt  es  sich  fast  immer  um  eine  Leistungssteigerung ­
  und  damit  um  eine  Verbilligung;  bei  der  Mengenteilung  handelt  es  sich
jedoch  meist  um  die  Erreichung  eines  bestimmten  organisatorischen  Zwecks,  ja
es  kann  die  Mengenteilung  nach  bestimmten  Gesichtspunkten  sogar  zu  einer
Kostensteigerung  führen,  die  aber  für  die  Erreichung  des  übergeordneten  Zweckes
in  Kauf  genommen  wird.  So  macht  die  unter  Umständen  nötige  Sortierung  des
Arbeitsmaterials  im  letzten  Beispiel  —  der  Lohnzettel  —  Kosten,  welche  sonst
nicht  aufgetreten  wären.
Die  zweite  Hauptgruppe  der  Aufgabengliederung,  die  Aufgabenzerlegung,  d.  h.
die  Aufspaltung  der  Arbeit  oder  die  Zerlegung  der  Arbeit  in  kleinere  Arbeitseinheiten, ­
  ist  immer  zugleich  eine  Artteilung.  So  wird  also  zum  Beispiel  das  Ausschreiben ­
  von  Rechnungen  in  drei  Arbeitsvorgänge  zerlegt:  Adressieren  der  Rechnung, ­
  Ausfüllen  der  Rechnung  und  Versenden;  oder  das  Versenden  in:  Falten  der
Rechnung,  Adressieren  des  Umschlags,  Frankieren  und  zur  Post  bringen,  wobei
jeder  einzelne  Arbeitsvorgang  von  einem  anderen  Angestellten  ausgeführt  wird.
Artteilung  hat  also  nichts  mit  der  Art  der  Teilung  zu  tun,  sondern  teilt  die  Gesamtarbeit ­
  in  verschiedene  Arbeitsarten.  Diese  Methode  der  Arbeitsteilung  kommt
vorwiegend  in  der  Technik  zur  Anwendung;  die  Arbeit  wird  —  nach  der  Fordschen
Methode  —  in  ihre  Untereinheiten  zerlegt,  wobei  Ford  dieses  System  bis  ins  letzte
durchführt,  indem  jedem  Arbeiter  nur  ein  einziger  Handgriff  aufgegeben  wird.
Die  Arbeit  wird  also  bis  in  die  kleinstmögliche  Einheit  aufgespalten,  also  sozusagen
die  Primzahl  jeder  Arbeit  gesucht  und  sie  bis  dahin  aufgelöst.
Außerordentlich  wichtig  für  die  Praxis  der  Aufgabengliederung  ist  ein  hochentwickeltes
  Ordnungswesen,  d.  h.  eine  weitgehende  Normalisierung  und  Typisierung ­
  der  Arbeit,  welche  Voraussetzung  für  jede  Aufgabenzerlegung,  die  sinnvoll
sein  soll,  sind.  Wenn  nur  ungleichartige  Arbeit  zu  verteilen  ist,  läßt  sich  eine  sinnvolle ­
  Aufgabenzerlegung  nicht  durchführen.  Dann  ist  nur  eine  rein  mengenmäßige
Aufgabenteilung,  bestenfalls  nach  der  Eignung  der  zur  Verfügung  stehenden  Arbeitskräfte ­
  möglich.
2.  Zweck  und  Bedeutung.  Die  Bedeutung  der  Aufgabengliederung  ist  im  folgenden ­
  zu  erkennen:  sie  ermöglicht  einmal  die  Erledigung  von  Aufgaben,  welche
über  das  Vermögen  des  einzelnen  oder  einer  Gruppe  von  Menschen  hinsichtlich
ihrer  geistigen  und  körperlichen  Kräfte  und  Fähigkeiten,  der  notwendigen  Kenntnisse ­
  und  Handfertigkeiten  und  der  zu  bewältigenden  Arbeitsgeschwindigkeit
hinausgehen.  Sie  gibt  damit  nicht  nur  eine  Vereinfachung,  sondern  auch  eine  Verengung ­
  und  Vervielfachung  der  einzelnen  Aufgaben.  Erst  die  Gliederung  der  einen
großen  Zweckaufgabe  des  Betriebes  in  viele  Einzelaufgaben  schafft  die  Vorbedingungen ­
  für  die  Beschäftigung  einer  großen  Anzahl  von  Menschen  an  einer  gemeinsamen ­
  Aufgabe:  ,,Die  Zahl  der  zur  Erreichung  eines  bestimmten  Wirtschaftszwecks ­
  tätigen  Menschen  wächst  .  .  .  und  zugleich  findet  eine  Differenzierung  der
Arbeit  statt 1 .“  So  unterteilt  sich  etwa  die  oberste  Zweckaufgabe  eines  Warenhauses, ­
  nämlich  Handel  zu  treiben,  in  verschiedene  sachliche  Aufgabenkreise:
Einkauf,  Lagerung,  Absatz,  Verwaltung,  Geldwesen  u.  a.  und  weiter  etwa  der
Einkauf  in:  Angebotseinholung,  Bestellung,  Warenannahme,  Rechnungsprüfung,

1  Bücher:  S.  300.
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        Die  Aufgabengliederung.

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10*

Zahlung  usw.  Erst  dadurch  konnte  die  große  Beschleunigung  der  Betriebsvorgänge, ­
  die  das  Kennzeichen  aller  hochorganisierten  Betriebe  darstellt,  vorgenommen ­
  werden,  indem  alle  diese  einzelnen  Teilaufgaben  nun  nicht  mehr  nacheinander, ­
  sondern  gleichzeitig  oder  zum  mindesten  in  stufenweiser  zeitlicher  Schaltung
in  Angriff  genommen  werden  können.
Daneben  sind  eine  Reihe  weiterer  Vorteile  anzuführen,  welche  schon  von  Adam
Smith  etwa  wie  folgt  zusammengefaßt  werden 1 :
1.  Steigerung  der  Geschicklichkeit  hei  jedem  einzelnen  Arbeiter,
2.  die  Ersparnis  an  Zeit,  welche  gewöhnlich  beim  Übergang  von  einer  Arbeit  zur  anderen
verloren  geht,
3.  die  Erfindung  von  Maschinen,  welche  die  Arbeit  erleichtern  und  abkürzen  und  einen
einzigen  Menschen  instand  setzen,  die  Arbeit  vieler  zu  verrichten.
Es  ist  also  zunächst  die  Verringerung  der  Vorbereitungs-  und  Einrichtungszeiten ­
  sowie  die  Ausschaltung  der  Leerlaufarbeit  überhaupt  zwischen  den  einzelnen ­
  verschiedenartigen  Aufgaben  zu  erwähnen;  die  Erledigung  mehrerer  Teilaufgaben ­
  durch  eine  Person  macht  fortwährende  Umstellungen  hinsichtlich  der
Arbeitsbereitschaft  notwendig,  welche  besonders  dann  sehr  verlustreich  sind,
wenn  Maschinen  und  Geräte  zur  Verwendung  kommen  oder  die  Tätigkeit  viel  gedankliche ­
  Vorarbeit  erfordert.  In  der  gleichen  Richtung  hegt  die  Steigerung  der
Arbeitsgeschickliohkeit  durch  die  Gewöhnung  an  eine  immer  gleichmäßige  und
gleichartige  Arbeit,  die  bis  zur  Herausbildung  einiger  steter  Handgriffe  führt  und
endlich  zur  völligen  Ausschaltung  des  Menschen  durch  Ein-  oder  Vielzweckautomaten. ­
  „Die  komplizierteste  Arbeit  wird  in  eine  Anzahl  von  sehr  einfachen
Bewegungen  aufgelöst“,  deren  jede  so  leicht  und  einfach  ist,  daß  schließlich  „ein
Mensch  hierzu  nicht  mehr  notwendig  ist  und  eine  Maschine  ihn  ersetzen  kann 1  2 .“
Die  genau  begrenzten  Pflichtenkreise  schaffen  endlich  ein  größeres  Verantwortungsgefühl ­
  und  vermeiden  persönliche  Zweifel  und  Gegensätze 3 .
Nicht  immer  gebührend  beachtet  wird  die  Verkürzung  der  Ausbildungszeiten
durch  eine  weit  getriebene  Gliederung  der  Aufgaben 4 .  Sowohl  im  technischen  als
auch  im  kaufmännischen  Bereich  der  Betriebe  ist  das  Bestreben  deutlich  zu  erkennen, ­
  an  Stelle  gelernter  Facharbeiter  angelernte  und  ungelernte  Personen  zu
beschäftigen,  welche  nur  kurze  Zeit  an  den  Maschinen  und  Apparaten  unterwiesen
werden  und  dann,  unterstützt  durch  geeignete  schriftliche  oder  mündliche  Anweisungen, ­
  an  Geräten  und  Automaten  vollwertige  Arbeit  leisten  können.  Eine
kurze  Zusammenfassung  der  Vorteile  und  der  leistungssteigernden  Möglichkeiten
einer  zweckmäßigen  Aufgabengliederung  ergibt 5 :
a)  bessere  Ausnutzung  der  Arbeitseignung,
b)  größere  Geschicklichkeit  durch  Übung  und  Erfahrung,
c)  Verminderung  der  Ermüdung  durch  Automatisierung,
d)  Einschränkung  der  Zeitverluste  durch  Wechsel  und  Vorbereitung,
e)  Übernahme  von  Arbeit  durch  Maschinen,
f)  Verkürzung  der  Ausbildungszeiten,
g)  Möglichkeit  der  Vereinfachung  der  Handgriffe  und  der  Beschäftigung  billigerer  Arbeitskräfte. ­

Als  bedeutendste  Nachteile  der  Aufgabengliederung  sind  zu  nennen:
a)  Die  Beweglichkeit  der  Betriebsanordnungen  wird  verringert,  da  die  zeitliche,
räumliche  und  sachliche  Spannung  zwischen  der  Ausgabe  der  Anweisungen  und
der  Durchführung  mit  dem  Grad  der  Gliederung  wächst  und  damit  die  Beobachtung
erschwert  und  der  Zusammenhang  zerrissen  wird.

1  Smith,  A.:  Untersuchungen  über  Natur  und  Ursachen  des  Volkswohlstandes.  Bd.  I,
S.  5  ff.,  zit.  nach  de  Bruyn:  S.  9.

2  Gide-Weiß:  S.  103.

3  Calmes:  Der  Fabrikbetrieb.

4  von  Zwiedeneck-Südenhorst:  S.  94/95.  6  Nach  Lysinski:  S.  116/17.
        <pb n="159" />
        Die  Organisation.

148

b)  Die  gleichzeitige  oder  zeitlich  geschachtelte  Durchführung  vieler  einzelner
Aufgaben  durch  viele  Stellen  macht  eine  Planung  über  sehr  große  Mengen  und
sehr  lange  Zeiträume  im  voraus  nötig.  Dadurch  ist  ein  Abstoppen  von  Anweisungen ­
  bei  veränderten  Verhältnissen  häufig  nicht  mehr  möglich,  weil  sonst  vorgetane
Arbeit  und  vorbestelltes  Material  in  großem  Umfang  hinfällig  würden,  außerdem
auch  eine  Kontrolle  nur  unter  großen  sachlichen  und  persönlichen  Schwierigkeiten
möglich  ist.
c)  Die  sachliche  Gliederung  der  Aufgaben  macht  auch  eine  Gliederung  der  Verantwortung ­
  erforderlich;  diese  wirkt  sich  leicht  in  ungesunder  Weise  zu  einer  Verantwortungs-Splitterung ­
  aus,  welche  nur  durch  sehr  straffe  Anweisungen  und
scharfe  Begrenzung  der  Befugnisse  seitens  der  Gesamtleitung  zurückgedämmt
werden  kann,  was  jedoch  neue  Schwierigkeiten  zur  Erhaltung  der  Betriebseinheit
zur  Folge  hat.
d)  Andererseits  führt  aber  auch  die  Aufgabengliederung  und  das  durch  sie
hervorgerufene  Anwachsen  von  Sonderkenntnissen  notwendig  zu  einer  Steigerung
der  persönlichen  Leitungsmacht  solcher  Gliedbetriebe 1 .  Es  kommt  zu  einem  gewissen ­
  Drang  nach  Selbständigkeit  und  Eigenleben  der  einzelnen  Abteilungen  und
Stellen  mit  dem  Bestreben,  möglichst  viele  Verantwortungsbereiche  in  weitem
Umfang  selbst  zu  beherrschen;  die  Einheit  und  Geschlossenheit  der  Betriebsführung ­
  wird  dadurch  erheblich  behindert  und  vermindert.
e)  Diese  Geschlossenheit  wird  aber  ebenso  gestört  von  der  Seite  der  Ausführenden ­
  selbst,  welche  durch  die  Erledigung  einer  untergeordneten  Teilaufgabe  den
Überblick  über  den  Gesamtbetrieb  verlieren.
f)  Wenn  zudem  Geschicklichkeit  als  die  Fähigkeit  des  Zusammenfügens
(Nicklisch)  angesehen  wird,  so  macht  die  Aufgabengliederung  ungeschickt  und
einseitig,  eine  Tatsache,  die  bei  vielen  Spezialisten  in  den  Betrieben  beobachtet
werden  kann 2 .
g)  Durch  die  Ausschaltung  aller  überflüssigen  Wege  fallen  aber  auch  die
natürlichen  Ruhepausen  weg,  die  dann  durch  künstliche  ersetzt  werden  müssen.
h)  Endlich  ist  auch  die  seelische  Wirkung  der  fortdauernd  gleichen  und  anregungslosen ­
  Arbeit  nicht  zu  verkennen.  Die  Ausschaltung  jeder  Denkarbeit  und
Selbständigkeit  in  den  unteren  Arbeitsstellen  und  das  Fehlen  jeden  Zusammenhanges ­
  mit  den  endgültigen  Zwecken  des  Betriebes  oder  der  jeweiligen  Gesamtaufgabe ­
  bringt  Unlust  und  Widerspruch  mit  sich,  welche  auch  nicht  durch  theoretische ­
  Erklärungen  und  moralethische  und  gefühlvolle  Erläuterungen  über  den
tiefen  Sinn  oder  die  große  Wichtigkeit  des  jeweils  in  steter  Einförmigkeit  zu  erledigenden ­
  Handgriffs  behoben  werden  können 3 .  Wer  von  früh  bis  abends  gleichmäßig ­
  Schriftstück  nach  Schriftstück  für  die  Hollerithmaschine  locht,  Rolle  für
Rolle  des  Diktaphons  abhört  und  überträgt,  vorgedruckte  Schemabriefe  mit  einförmigen ­
  Zahlen  und  sonstigen  Angaben  versieht,  wer  Posten  auf  Posten  in  die
Maschine  tippend  verbucht  oder  bei  fortdauerndem  Maschinengesurr  Vordruck
nach  Vordruck  in  die  Umdruckapparatur  einlegt  und  nach  Perforierungen  zerteilt,
wer  in  steter  Einförmigkeit  Kundenabrufe  in  besonders  vorbereitete  Vordrucke
überträgt  oder  Aufträge  beziffert  und  einträgt,  wer  in  der  Werkstatt  Tag  für  Tag
Stäbchen,  einmal  links,  einmal  rechts,  in  die  ununterbrochen  laufende  Presse  einschiebt, ­
  wer  fortdauernd  kleine  Spulen  wickelt,  Muttern  anzieht,  Stifte  einpaßt,
Kugeln  sortiert,  wer  sein  Leben  lang  Löcher  bohrt  oder  stanzt,  die  Nietmaschine
drückt  oder  den  Punktschweißapparat  bedient,  dem  leuchten  solche  Erörterungen
nicht  mehr  ein.  Vor  allem  dann  nicht,  wenn  seine  Verrichtungen  stets  dem  gleichen ­
  Gegenstand  gelten,  und  wenn  die  Arbeit,  was  fast  immer  der  Fall  ist,  im
1  Gerhardt:  S.  56.  2  Nicklisch:  Wirtschaftliche  Betriebslehre,  S.  83.
3  Siehe  hierzu  das  umfangreiche  Schrifttum  über  Monotonie  und  Arbeitsfreude.
        <pb n="160" />
        Die  Aufgabengliederung.

149

Akkord  ausgeführt  werden  muß  und  keine  Entspannung  und  nur  geringe  Pausen
erlaubt.  Jede  Einzelarbeit,  wie  Feilen,  Drehen,  Kleben,  Schreiben,  Lochen  usw.,
ist  an  sich  sinnlos  und  „Lohnschufterei“ 1 .  Erst  die  Eingliederung  des  Einzelnen
durch  sein  Zusammenwirken  an  einem  gemeinsamen  Ziel  zu  der  von  der  Volksgemeinschaft ­
  abgeleiteten  Betriebsgemeinschaft  und  der  Gedanke  der  Dienstpflicht ­
  am  Ganzen  kann  dieser  Arbeit  einen  Sinn  geben  (vgl.  A  II).
Alle  diese  augenfälligen  und  tiefgreifenden  Vor-  und  Nachteile  sind  jedoch  im
Grunde  mm  unvermeidliche  Nebenwirkungen  der  Aufgabengliederung  und  können
nur  gemildert,  aber  nicht  völlig  abgestellt  werden.  Das  Wesen  der  Aufgabengliederung ­
  und  die  letzte  Ursache  ist  in  folgenden  Vorgängen  zu  suchen:
a)  Erst  die  bis  ins  einzelne  gehende  Zerlegung  der  Aufgaben  in  die  Grundvorgänge
und  Arbeitstakte  läßt  eine  planmäßige  Untersuchung  der  Einzelheiten  jeder  Arbeit
zu  und  schafft  so  die  Unterlage  für  die  Ausmerzung  aller  Schwächen  und  Fehler
in  den  einzelnen  Arbeitsgängen  und  der  Art  ihrer  Durchführung,  sowie  die  Möglichkeit ­
  zu  grundlegenden  Verbesserungen,  Ersparnissen,  Beschleunigungen  usw.
h)  Die  Aufgabengliederung  gibt  nicht  nur  die  Veranlassung  zu  einer  schärferen
Anpassung  der  zur  Verfügung  stehenden  Menschen  und  ihrer  Fähigkeiten  an  die
zu  zerlegenden  Aufgaben  und  somit  auch  zu  einer  eingehenderen  Untersuchung
der  Befähigungen  körperlicher  und  geistiger  Art,  ihrer  Kenntnisse  und  Charaktereigenschaften, ­
  sondern  sie  gibt  auch  erst  die  Möglichkeit  dazu.
c)  Daraus  folgt  das  Bestreben  und  die  Notwendigkeit,  den  rechten  Mann  an  den
rechten  Platz  zu  stellen,  jedem  Menschen  die  ihm  am  besten  passende  Aufgabe
zuzuweisen  und  diese  Aufgabe  so  zu  formen  und  zu  gestalten,  daß  ihre  Erledigung
durch  den  Bearbeiter  ein  Optimum  an  Menge,  Güte  und  Schnelligkeit  ergibt,  ohne
die  menschlichen  Eigenarten  dabei  zu  vergewaltigen.  Nur  durch  die  Gliederung
der  Aufgaben  und  der  entsprechenden  Wissensgebiete  war  eine  so  weitgehende  Anreicherung ­
  von  Kenntnissen  bei  einzelnen  Personen  möglich,  daß  den  gesteigerten
Anforderungen  entsprochen  werden  konnte.
3.  Die  Bestimmungsgründe  der  Aufgabengliederung.  Eine  nähere  Betrachtung
der  Bestimmungsgründe  der  Aufgabengliederung  zeigt,  daß  die  Gliederungsgrade
und  -stufen  sehr  verschieden  sind  und  auch  die  Merkmale,  welche  der  Gliederung
zugrunde  liegen,  unterschiedlich  und  wechselnd  sind.  Nie  geht  die  Gliederung
nach  starren  Grundsätzen  vor  sich,  sondern  sie  richtet  sich  immer  nach  den  Verhältnissen ­
  des  Betriebes  selbst,  nach  dem  Geschäftszweig,  nach  der  Art  des  Erzeugnisses ­
  und  der  Herstellung,  dem  Verkaufsprodukt,  den  beschäftigten  Personen, ­
  der  Betriebsgröße  usw.
Am  häufigsten  gebräuchlich  sind  die  Gliederungen  nach  den  Merkmalen  des
Objekts  und  der  ArbeitsVerrichtung.  Nordsieck  bezeichnet  sie  als  „logische
Prinzipien“  der  Äufgabengliederung 1  2 .  Diese  Bezeichnung  liegt  in  der  Tat  nahe,
da  jede  Aufgabe  bis  ins  kleinste  einer  Unterteilung  auf  das  Objekt  und  die  an  ihm
erforderliche  Verrichtung  zugänglich  ist.  Es  wäre  demnach  durchaus  denkbar,
die  Gesamtaufgabe  des  Betriebes  nach  einzelnen  Objekten  und  die  an  diesen  vorzunehmenden ­
  Verrichtungen  bis  zum  letzten  Arbeitselement  (abgeschlossener  Bewegungs-,
  Denk-,  Seh-,  Hör-  und  Sprechvorgang  usw.)  zu  zerlegen,  wie  es  Nordsieck ­
  durch  folgendes  Schema  andeutet;
Einkauf  Lagerung  Verkauf
Ware  A  1  1  |  1  |  1
WareB  I  1  |  1  |  1
WareC  .  I  1  I  1  I  1
1  Potthoff:  Die  sozialen  Probleme  des  Betriebes.  In  Sammelwerk:  Die  sozialen  Probleme
des  Betriebes.  Berlin  1925.
2  Nordsieck:  Grundprobleme  und  Grundprinzipien  der  Organisation  des  Betriebsaufbaus, ­
  in:  Die  Betriebswirtschaft  H.  6,  1931,  S.  160/161.
        <pb n="161" />
        150  Die  Organisation.

Also  etwa:  Einkauf  Ä,  Einkauf  B,  Einkauf  C,  Lagerung  A,  Lagerung  B  ..
Verkauf  A  .  .  .  usw.
Tatsächlich  wird  bei  der  praktischen  Organisation  zwar  weitgehend  so  verfahren, ­
  aber  doch  mit  erheblichen  Einschränkungen,  die  sich  nach  dem  jeweiligen
Betrieb  und  vor  allem  nach  der  zu  zergliedernden  Aufgabe  richten.  So  wird  zum
Beispiel  beim  Einkauf  gleichartiger  oder  sehr  ähnlicher  Stoffe  das  Objektprinzip
nicht  bis  zur  letzten  Möglichkeit  durchgeführt,  sondern  zur  Verfeinerung  der
Gliederung  vielleicht  andere  Merkmale  angewendet,  etwa  die  Arbeitsverrichtung
oder  die  einkaufende  Person  u.  ä.  Ebenso  sind  auch  die  vorwiegend  geistig  bestimmten ­
  Betriebsaufgaben  einer  weitgehenden  Zergliederung  wenig  zugänglich.
Andererseits  aber  kann  der  Verkauf  einzelner  Objekte  nach  ihrer  Natur  durchaus
verschiedenartige  Verrichtungen  bedingen  und  somit  eine  Unterteilung  nach  Objekten ­
  bis  zum  letzten  Handgriff  rechtfertigen;  oder  aber  die  Aufgabe  —  etwa
die  Verkaufshandlung  —  kann  bei  gleichem  Objekt  verschieden  erledigt  werden,
wobei  oft  Geringfügigkeiten  entscheidend  sind.  Das  Einzelhandelsinstitut  der
Universität  Köln  hat  gerade  auf  diesem  Gebiet  Arbeiten  durchgeführt,  die  gute
Erkenntnisse  der  Einzelheiten  vermitteln,  aber  doch  auch  zeigen,  daß  Gesetzmäßigkeiten ­
  hinsichtlich  der  Gliederungsmerkmale  kaum  zu  erkennen  sind 1 .
Die  Gliederungen  nach  Objekten  und  Verrichtungen  sind  häufig  miteinander  in
der  Weise  verbunden,  daß  eine  Weiterführung  und  Verdeutlichung  des  einen  mit
Hilfe  des  andern  Merkmals  vorgenommen  wird.  Eine  sachliche  Klärung  der  Aufgaben ­
  kann  eben  nur  in  der  einen  oder  anderen  Richtung  erfolgen,  weil  jede  Aufgabe ­
  durch  ihr  Objekt  und  die  zugehörige  Verrichtung  vollständig  und  endgültig
bestimmt  ist.  Das  bedeutet,  daß  die  sachliche  Gliederung  nach  Objekten  und  Verrichtungen ­
  für  die  ausführenden  Stellen  größte  Sachkenntnis  und  Erfahrung  verbürgt; ­
  sind  die  einzelnen  Objekte  sehr  verschieden,  so  überwiegt  das  Objektprinzip, ­
  sind  die  Verrichtungen  verschieden,  so  wird  das  Verrichtungsprinzip  vorgezogen. ­
  Für  die  vertriebliche  Aufgabe,  die  zwar  insofern  grundsätzlich  verschieden ­
  ist  von  den  übrigen  (Einkauf,  Fertigung  usw.),  als  sie  sich  nicht  vorwiegend
mit  körperlichen  Dingen,  sondern  mit  der  Beeinflussung  völlig  unabhängiger
Menschen  befaßt,  gelten  doch  überwiegend  die  gleichen  Überlegungen 1  2 .
So  wird  etwa  gegliedert  in 3  (s.  Schaubild  auf  S.  151):
Für  Zwischenschaltungen  können  außer  dem  Objekt  und  der  Verrichtung
andere  Merkmale  üblich  und  zweckmäßig  sein.  Doch  ist  es  sehr  ungewiß,  ob,  wie
esNordsieck  anzunehmen  scheint,  die  Art  der  Gliederung  nach  dem  einen  oder
anderen  Merkmal  einen  Zusammenhang  mit  der  Gliederungsstufe  aufweist.  Bekanntlich ­
  sind  sowohl  die  ersten  als  auch  die  letzten  Gliederungsstufen  nach  Verrichtungen ­
  unterteilt,  wie  die  nachfolgenden  Beispiele  klarlegen 4 :
Schema  A:
1.  Stufe;  Wirtschaftsaufgaben  —  Verwaltungsaufgaben.
2.  Stufe:  Beschaffung  —Lagerung  —Bearbeitung  •—Absatz.
3.  Stufe:  Absatz  Vorbereitung  —Werbung  —Verkauf.
6.  Stufe:  Warenforschung  —  Marktforschung.
6.  Stufe:  laufende  Marktforschung  —  Forschung  im  Hinblick  auf  Filialgründung.
7.  Stufe:  Gebietsforschung—Verbraucherforschung  —Konkurrenzforschung.
8.  Stufe:  Verbrauohergewohnheiten  —  Bedarfsriohtung  —  Bedarfsmenge  —  Kaufkraft.
Hier  sind  die  ersten  Stufen  (I—4)  nach  dem  Merkmal  der  Verrichtung,  die  letzten  (5—8)
nach  dem  Merkmal  des  Objekts  gegliedert.

1  Siehe  etwa  das  Spaltungsschaubild  des  Ablaufs  bei  der  Kundenbedienung  bei  Nordsieck,
  S.  103  oder  umfassender  bei  Seyffert:  Handb.  d.  Einzelhandels,  S.  492/93.

2  Koch:  Die  Organisation  des  industriellen  Vertriebs.  Betr.-Wirtsch.  H.  9  (1932),  S.  212.

3  Nach  Koch:  S.  214/16.

4  In  abgeänderter  und  ergänzter  Form  aus  dem  Schaubüd  la  aus  Seyffert,  Handb.
d.  Einzelhandels,  S.  232/33.
        <pb n="162" />
        Schema  B:
1.  Stufe:  Wirtschaftsaufgaben  —  Verwaltungsaufgaben.
2.  Stufe:  Beschaffung  —  Lagerung  —  Bearbeitung  —  Absatz.
3.  Stufe:  Einkaufserklärung  —  Einkaufsanbahnung  —  Einkaufsdurchführung.

Herbeiführung  des  Kaufabschlusses.

Vertriebs  Vorbereitung

Werbung

Verkauf

Erledigung  der  Aufträge

Marktanalyse,
Wettbewerbs-  und  Konjunkturbeobachtung, ­

Ausarbeitung  der  Vertriebsmethoden,
Vertriebspolitik,
Kalkulation  und  Preisgestaltung,
Ausarbeitung  der  Vertriebstechnik,
Schaffung  von  Unterlagen  (Handbücher,
Katalogen  usw.),
Beeinflussung  der  Erzeugnisgestaltung
(Normalisierung,  Standardisierung),
Mitarbeit  an  Finanzplanung  (Vertriebsprogramme), ­

Festsetzung  der  Verkaufsquoten  (für  Verkäufer ­
  und  Filialen),
Aufbau  der  Außenorganisation,
Beschaffung  und  Ausbildung  von  Verkäufern, ­

Erfolgs-  und  Kostenkontrolle,
Verkehr  mit  Absatzverbänden  usw.

Feststellung  d.  Werbepolitik,
Aufstellung  des  Etats,
Aufstellung  des  Werbeplans,
Auswahl  der  Werbemittel,
Durchführung  der  Werbung,
Verwaltung  der  Werbemittel
(Lagerung  und  Versand).

Unterteilt  je  nach
Umfang  und  Charakter  des
Betriebes,
Art  der  Fertigung,
Zahl  der  Erzeugnisarten,
Kapitalkraft,
Absatzverteilung  usw.
Im  einzelnen  nach
1.  Artikeln:
häufig,  größte  Sach-  und
Marktkenntnis,  beste  Anpassung ­
  an  Abnehmerwünsche. ­

2.  Abnehmerklassen:
Wiederverkäufer  —  Selbstverbrauoher.

3.  Verkaufsmethoden:
Versand  —  persönl.  Verkauf ­
  (Einzelhandel),  Barund
  Abzahlungsgeschäfte.
4.  geographischen  Gebieten:
in  großen  Ländern  bei  fungiblen ­
  Waren,
Ausland  (Europa  —  Übersee) ­
  —  Inland.

1.  Prüfung  der  Bonität:
Prüfung  der  Sicherheit  —
Überwachung  der  Außenstände ­
  —  Inkasso.
2.  Erledigung  der  Aufträge:
Klärung  der  Aufträge,
Einholungaller  Daten,  evtl.  S
Bestellung  von  Zubehör,  ®
Verfolgung  der  Lieferung,
Information  des  Kunden  oV
über  Stand  der  Fertigung  gund
  Lieferung,
Versand,  t p;
Berechnung.  p.
CD
a
ö
(KJ

Die  Aufgabengliederung.
        <pb n="163" />
        152

Die  Organisation.

4.  Stufe:  Rohstoffeinkauf  —  Betriebsanlageneinkauf.
5.  Stufe:  Betriebsmaterial  —  Baumaterial.
6.  Stufe:  Schrauben—  Wellen—  Schienen.
7.  Stufe:  Lieferantenverkehr  —Warenannahme  —  Preisverreohnung.
8.  Stufe:  Kaufabschlüsse  —Bestellungsabrufe  —  Reklamationen.
Hier  sind  die  Stufen  4—6  nach  dem  Merkmal  des  Objekts  gegliedert,  was  jedoch ­
  nur  bei  entsprechenden  Mengen  oder  bei  großer  Verschiedenheit  der  Objekte
zweckmäßig  ist  und  auch  dann  nicht  immer  zur  Anwendung  kommt.  Allerdings
ist  die  Gliederung  der  Arbeit  bis  zur  Erledigung  des  letzten  Griffs  noch  viel  weitgehender. ­
  Wenn  in  den  bekannten  Ghederungsschaubüdern  bei  den  Abteilungen
zumeist  Halt  gemacht  wird,  so  ist  es  doch  nicht  so,  daß  die  in  diesen  Abteilungen
beschäftigten  Personen  nunmehr  alle  die  gleiche  Arbeit  verrichten.  Es  ist  durchaus
denkbar,  daß  der  schaubildliche  Gliederungsplan  keine  Objektsuntergliederung
der  Beschaffungs-,  Verkaufs-  oder  Werbeorgane  auf  weist,  daß  aber  innerhalb  der
Abteilungen  doch  die  Bearbeiter  je  eine  andere  Stoff-  oder  Erzeugungsgruppe
oder  den  Ansatz  eines  ganz  bestimmten  Werbemittels  {etwa  Zeitung,  Rundfunk,
Katalog,  Rundschreiben,  Vertreterbesuch  usw.)  erledigen.
So  weist  etwa  der  Gliederungsplan  einer  Fabrik  u.  a.  als  letzte  Stelle  das  „Terminbüro ­
  Tm“  auf;  dieses  Büro  besteht  jedoch  wieder  aus  sieben  Arbeitsstellen,  für  welche  folgende ­
  Verrichtungen  vorgesehen  sind.
Arbeitsstelle  I:  Bearbeitung  der  Auftragskartei  und  allgemeine  Terminüberwachung
(1  Herr).
Arbeitsstelle  II:  Bearbeitung  der  Registraturkartei,  Überwachung  des  Zeichnungs-  und
Stücklisteneingangs  sowie  der  Prüfberichte  und  Laufzettel  nebst  Weiterleitung  dieser  Unterlagen; ­
  Verwaltung  der  Zeichnungsausgabe  (1  Herr,  2  jugendliche  Hilfskräfte  für  die  Zeichnungsausgabe). ­

Arbeitsstelle  III:  Bearbeitung  der  Gußkartei;  Gußbestellung  bei  der  eigenen  Gießerei,
Termineinholung  und  Lieferungsüberwachung  (1  Herr).
Arbeitsste!  le  IV:  Bearbeitung  der  Terminkartei  für  Auswärtsteile,  Lieferungsmahnung,
Erledigung  der  Reklamationen  (1  Herr).
Arbeitsstelle  V:  Ausschreibung  der  Laufkarten  und  Entnahmescheine  auf  der  Schreibmaschine ­
  (3  Mädchen  für  900  Mann  Belegschaft).
Arbeitsstelle  VI:  Kontrolle  der  Arbeiten  der  Stelle  V  (1  Herr).
Arbeitsstelle  VII:  Bearbeitung  der  Laufkartenkartei;  tägliche  Eintragung  der  einzelnen
Lohnzettel;  Herausgabe  der  Arbeit  bei  Materialeingang  (1  Herr,  2  weibliche  Hilfskräfte).
Aus  dieser  Gliederung  kann  nicht  nur  die  starke  Unterteilung  der  einzelnen
Arbeiten  ersehen,  sondern  auch  entnommen  werden,  daß  selbst  in  dieser  unteren
Gliederungsstufe  noch  alle  Merkmale  der  Zerlegung  und  Aufteilung  nach  Art  und
Menge  und  nach  anderen  besonderen  Gesichtspunkten  (etwa  Kontrolle:  Stelle  VI)
in  Anwendung  sind.
Die  Verkaufsahteilung  eines  deutschen  Werks  für  elektrische  Fabrikate  mittlerer ­
  Große  ist  gegliedert  in:

1.  Abteilung  für  Wiederverkauf  .
2.  Konsumentenverkauf
3.  Exportabteilung
4.  Transformatoren  und  Apparate
5.  Klein-  und  Autolichtmaschinen

j  Kundenart
geographisch
J  Objekt

woraus  zu  ersehen  ist,  daß  in  der  Praxis  die  Gliederung  auf  der  gleichen  Stufe  nach
ganz  verschiedenen  Merkmalen  vorgenommen  wird.  Dagegen  zeigt  die  (in  der
Bilderbeilage  hinter  S.  144  abgedruckte)  (Schaubild  2)  durchgeführte  Gliederung
der  Aufgaben  der  Vertriebsabteilung  eines  unserer  großen  Elektrokonzerne  auf  der
ersten  Stufe  eine  relativ  reine  Objektgliederung  (lediglich  „Übersee“  ist  herausgenommen). ­
  Die  nächste  Stufe  ist  dann  jedoch  meist  nach  Kunden  unterteilt,  im
übrigen  weiter  nach  dem  Objekt;  doch  zeigt  diese  Stufe,  wie  das  obige  Beispiel,
deutlich  neben  der  Objektteilung  eine  Herausnahme  bestimmter  Verrichtungen,
        <pb n="164" />
        Die  Aufgabengliederung.

153

wie  „konstruktive“,  „Fortschritts“-  und  „kaufmännische“  Arbeiten.  Die  weitere
Unterteilung  geht  dann  allerdings  vollkommen  eindeutig  nach  Verrichtungen  vor
sich.
Die  Gliederung  nach  der  Verrichtung  geht  vielfach  außerordentlich  weit,  da
nicht  nur  die  Gliederung  der  Aufgaben  in  einzelne  Arbeitsvorgänge,  sondern  auch
die  Zerlegung  der  Arbeit  selbst  hierher  zu  rechnen  ist.  Dies  gilt  besonders  für  die
technischen  Werkstätten.  Obwohl  organisatorisch  von  höchster  Bedeutung,  kann
doch  an  dieser  Stelle  eine  nähere  Darlegung  nicht  gebracht  werden 1 .  In  Bürohetriehen
  geht  die  Aufspaltung  nicht  so  weit,  und  es  ist  zweifelhaft,  ob  sie  überhaupt
in  diesem  Bereich  so  weit  durchführbar  ist.  Eine  Systematisierung  und  eingehende
Untersuchung  der  gesamten  Verwaltungsarbeiten  ist  bisher  noch  nicht  bekannt
geworden;  lediglich  über  das  Schreiben  und  Rechnen  Hegen  Ansätze  vor 1  2 .  Doch
auch  diese  theoretischen  Erörterungen  über  die  Gliederung  der  Büroarbeit  sind
nur  als  erste  Versuche  zu  werten;  sie  zeigen  aber  immerhin,  daß  hier  noch  fruchtbare ­
  Arbeit  zu  leisten  ist,  da  vor  allem  aus  diesen  Überlegungen  eine  etwas  größere
Klarheit  zu  entstehen  verspricht,  bei  welcher  Art  von  Arbeiten  die  Benutzung
von  besonderen  Geräten  und  Maschinen  nutzbringend  sein  kann  oder  nicht.  Als
ein  Beispiel  sei  das  von  Weiß  gegebene  Schema  —  verkürzt  —  angeführt.
GUederung  der  Schreib-  und  Rechenarbeiten:
10  Schreibarbeit,
100  Einmalige  Schreibarbeit,
1000  mit  Hand,
1001  mit  Schreibmaschine,
101  sich  gleichartig  wiederholende  Schreibarbeit,
1010  sich  einmalig  wiederholende,  gleichartige  Schreibarbeit,
1011  häufig  wiederkehrende,  gleichartige  Schreibarbeit.
11  Vervielfältigungsarbeit.
12  Rechenarbeit,
120  Vorrechenarbeit,
1200  Rechnen  auf  Streifen,
1201  bei  Abgabe  der  Rechnungsstreifen  an  andere  Abteilungen,
1202  Aufstellung  von  Listen  usw.  mit  einer  Rechenkolonne,
1203  Aufstellung  von  Listen  usw.  mit  mehreren  getrennt  zu  bearbeitenden
Kolonnen.
1204  Reohenarbeit  in  mehreren  Kolonnen,
1205  Mehrere  Durchschlage,
1206  Nicht-Rechnen,  aber  Schreiben,
1207  Rechnen,  aber  Nicht-Sohreiben,
121  Nachrechenarbeit,
1210  Nachrechnen  •—  betriebs-  bzw.  abteilungsfremde  Arbeiten,
1211  Naohrechnen  der  Arbeiten  der  eigenen  Abteilung,
122  Kombinierte  Textschreib-  und  Rechenarbeit,
1220  Verwendung  von  Zifferntext,
1221  Verwendung  von  Symboltext,
1222  Verwendung  von  Textworten.
Die  einzelnen  Abschnitte  sind  zum  Teil  noch  sehr  stark,  meist  nach  den  Arbeitsmitteln, ­
  unterteilt.
Dieser  Grad  der  Arbeitsgliederung  (Hellpach  nennt  ihn  Arbeitszerstückelung) 3
macht  allerdings  eine  sehr  feine  Beobachtung  des  Ineinandergreifens  erforderlich
(auf  die  im  nächsten  Abschnitt  noch  eingegangen  wird).
1  Es  soll  nur  auf  das  entsprechende  Schrifttum  verwiesen  werden.  Für  den  technischen
Bereich  sind  zu  nennen:  Refa-Buch,  Einführung  in  die  Arbeitszeitermittlung,  Berlin  1928;
Grundlagen  für  Arbeitsvorbereitung,  Zeitstudien,  Berlin  1929.  Für  den  gesamtorganisatorischen
  Bereich  hat  m.  W.  Nordsieck  zum  ersten  und  bisher  einzigen  Male  brauchbare  Vorschläge ­
  entwickelt.
2  So  bei  Prelinger,  le  Coutre-Thoms,  und  Weiß,  und  ein  Aufsatz:  Arbeitstypen  des
Verwaltungsbetriebes.  Z.  f.  O.,  H.  13  (1930)  S.  343.
8  Hellpach:  Zur  Arbeits-und  Betriebsteilung.
        <pb n="165" />
        154

Die  Organisation.

Als  weiteres  Merkmal  ist  die  Untergliederung  nach  Funktionen,  d.  h.  nach  den
Beziehungen  zwischen  den  einzelnen  Personen  und  den  ihnen  zugewiesenen  Aufgaben ­
  zu  nennen.  So  kann  etwa  der  gesamte  betriebliche  Leistungsvollzug  unterschieden ­
  werden  als  Planung,  Ordnung  und  Durchführung  (wobei  die  Durchführung ­
  wieder  in  Leitung  und  Ausführung  zerfällt).  Die  Entwicklung  der  Wirtschaftsbetriebe ­
  geht  dahin,  jeweils  eine  vollkommene  Funktionalisierung,  d.  h.  eine  Überdeckung ­
  von  Mensch  und  Aufgabe  durch  je  eine  Funktion,  zu  erreichen.  So  werden ­
  etwa  nach  und  nach  von  dem  Unternehmer  alle  anderen  Funktionen  außer
der  „Veranlassung“  (Disposition)  abgestoßen:  er  nimmt  die  Pläne  anderer  entgegen, ­
  veranlaßt  sie,  überläßt  aber  Leitung  und  Ausführung  wiederum  anderen 1 .
„Der  Leiter  einer  Unternehmung  ist  heute  der  Mann,  der  auf  den  Knopf  drückt 1  2 .“
Es  entstehen  spezialisierte  Fachleute  der  Arbeitsvorbereitung  und  Überwachung
und  dadurch  eine  Leistungsmechanisierung 3 ,  welche  fast  jede  Stelle  im  Betriebe
ersetzlich  und  erlernbar  macht  und  eine  genaue  Beauftragung  sogar  an  betriebsfremde ­
  Personen  ermöglicht  (näheres  unter  Leitung).
Eine  Aufteilung  der  Aufgaben  ist  aber  ebenso  lediglich  nach  der  Art  der  zur
Verfügung  stehenden  Personen  üblich  und  in  der  Praxis  fast  durchweg  in  den
höheren  Stellen  zu  finden.  Auch  hieraus  entwickeln  sich  mit  der  Zeit  besondere
Berufe.  Wesentliche  Gesichtspunkte  für  die  Aufteilung  sind  persönliche  Neigungen, ­
  Wichtigkeit,  Dringlichkeit  oder  sonstige  Merkmale,  wie  zum  Beispiel
Sonderkenntnisse  auf  dem  Gebiet  der  Rechtswissenschaft,  der  Sprach-  und  Rechenfertigkeit, ­
  der  Handfertigkeit,  Zeichen-  und  Maltalent  usw.  Auch  besondere
Körperkraft,  angenehmes  Äußere  oder  geistige  und  körperliche  Gewandtheit,  vor
allem  aber  die  erhaltene  Ausbildung  und  Vorbildung  sind  immer  wieder  als  Gründe
für  die  Zuweisung  besonders  geeigneter  Aufgaben  festzustellen.  Einleuchtend,
aber  sicher  auch  im  Hinblick  auf  die  geistige  Betriebsharmonie  gefährlich,  ist  die
oft  zu  beobachtende  Ausgliederung  und  Zuteilung  besonderer  Aufgaben  an  Personen ­
  mit  Beziehungen  verwandtschaftlicher,  gesellschaftlicher,  politischer  Art
(ein  näheres  Eingehen  wird  bei  der  Darstellung  der  Leitung  noch  notwendig  sein).
Selbstverständlich  ist  die  Ausnutzung  dieser  Beziehungen  vom  organisatorischen
Standpunkt  aus  völlig  einwandfrei  und  sogar  geboten.  Eine  andere  Frage  ist,  in
welchem  Umfange  sie  angewendet  wird,  da  auch  die  Leistung  der  betreffenden
Personen  bzw.  die  Leistung  des  gesamten  Betriebes  beachtet  werden  muß;  nur  die
Überspannung  des  Beziehungsprinzips  und  damit  die  Vernachlässigung  des  Leistungsgedankens ­
  hat  zu  den  häufigen  Mißverständnissen  und  Mißständen  geführt.
Das  Merkmal  der  Aufgabenzuteilung  nach  der  Person  ist  nicht  nur  fast  allgemein
in  den  höheren  Stellen  möglich,  sondern  auchnach  Betriebszweigen  herkömmlicherweise
  (z.  B.  im  Einzelhandel)  sehr  verbreitet.  Eine  Gefahr  bedeutet  die  immer
entstehende  Lücke  beim  Ausscheiden,  da  dann  unter  Umständen  wesentliche  Umgruppierungen ­
  notwendig  werden 4 .
V.  Die  Aufgabenverkettung.
1.  Wesen  und  Bedeutung.  Waren  die  bisher  behandelten  Organisationsverfahren
der  Auswahl,  Ordnung  und  Gliederung  als  vorbereitende  Maßnahmen  anzusprechen, ­
  so  erwächst  dem  nunmehr  zu  behandelnden  Vorgang  der  Verkettung  die
Aufgabe,  diese  Vielzahl  und  Vielgestaltigkeit  zu  einer  Einheit  zu  verbinden,  sie
auf  das  gemeinsame  Ziel  auszurichten  und  ihr  dauerndes  Zusammenwirken  zu
gewährleisten.  Das  erstrebte  Betriebsziel  soll  dabei  nicht  nur  in  der  erforderlichen
1  Häussermann:  S.  13;  s.  auch  Baumgardt:  S.  66/67.
2  Sombart;  Hoohkapitalismus,  S.  904.  3  Gerhardt:  S.  66.
4  Nordsieck:  Aufgabenverteilung  und  Instanzenbau  im  Betrieb.  Die  Betr.-Wirtsch.  H.  7
(1931)  S.  207.
        <pb n="166" />
        Die  Auf  gaben  Verkettung.

155

Menge,  sondern  auch  in  der  gewünschten  Güte,  der  veranschlagten  Zeit  und  den
zu  tragenden  Kosten  erreicht  werden.  Die  sorgfältig  ausgewählten,  sinnvoll  geordneten ­
  und  zweckmäßig  gegliederten  Aufgaben  müssen  nun  wieder  miteinander
verbunden  werden,  eine  neue  Verbindung  der  vorhandenen  Tatbestände  gesucht
werden,  da  die  bisherige  dem  betrieblichen  Zweck  oder  den  persönlichen  Wünschen
des  Betriebsführers  nicht  entsprach 1 .  Wesentliche  Richtlinien  für  die  Neu-Zusammenfassung
  ist  das  gemeinsame  Ziel  des  Wirtschaftsbetriebes,  die  Vollbringung ­
  der  gestellten  sachlichen  oder  persönlichen  Aufgabe.
Nun  ist  die  Zahl  und  Verschiedenartigkeit  der  betrieblichen  Erscheinungen  an
sich  schon  sehr  groß,  und  sie  wird  noch  verstärkt  durch  die  Gliederung  der  Aufgaben ­
  und  die  Stückelung  der  einzelnen  Arbeiten,  durch  die  Trennung  nach  förderlichen ­
  und  hinderlichen,  nach  ähnlichen  und  unähnlichen  Vorgängen,  wodurch  —
was  nicht  übersehen  werden  darf  —  immer  an  sich  natürliche,  wenn  auch  im
Hinblick  auf  das  Betriebsziel  nicht  zweckmäßige  Zusammenhänge  zerrissen  werden, ­
  also  gewissermaßen  Sezierarbeit  geleistet  wird.  Es  ist  daher  unumgänglich
notwendig,  einen  neuen  —  künstlichen  —  Zusammenhang  zu  schaffen,  der  zugleich ­
  fest,  aber  auch  genügend  dehnbar  ist,  um  alle  diese  zwar  auf  das  Betriebsziel
hin  ausgewählten,  geordneten,  zergliederten  Erscheinungen,  denen  jedoch  ein
natürlicher  Zusammenhang  fehlt,  zu  verbinden  und  zu  leiten.  Dabei  ist  eine  Feststellung ­
  wichtig:  die  zunehmend  unterteilten  Arbeitsvorgänge  und  sonstigen  Betriebsgrundlagen ­
  haben  zwar  zu  einer  sehr  großen  Genauigkeit,  Feinheit  und
Erkenntnismöglichkeit  des  Arbeitens  geführt,  andererseits  aber  auch  eine  Empfindlichkeit ­
  und  Zartheit  erzeugt,  die  oft  genug  den  Zusammenhalt  des  Ganzen
ernstlich  gefährdet.
Wenn  eine  Mehrzahl  von  Personen  an  einer  gemeinsamen  Aufgabe  derart  beteiligt ­
  ist,  daß  das  Ergebnis  von  den  jeweiligen,  genau  festgelegten,  mehr  oder
minder  bedeutenden  Arbeitshandlungen  abhängt,  so  ist  die  Menge,  Befristung  und
Güte  des  Enderfolgs  von  den  Leistungen  des  schlechtesten  oder  langsamsten
Arbeiters  abhängig.  Das  bedeutet,  daß  bei  unterteilter  Leistung  für  die  Zweckerreichung ­
  die  jeweils  zurückgebliebensten  Leistungsschichten  allein  und  in  stärkster ­
  Weise  maßgebend  sind.  Daraus  folgt  einmal,  daß  die  Gleichmäßigkeit  der
Leistung  wichtiger  ist  als  die  Heranziehung  einzelner,  besonders  befähigter  Arbeiter
oder  die  Bereitstellung  außergewöhnlicher  Arbeitsmittel  und  Geräte  (was  eine
Stütze  bei  der  Organisation  des  Heeres  findet,  wo  auch  für  das  Aktionsprogramm
und  die  Taktik  die  zurückgebliebensten  Glieder  bestimmend  sind,  weil  sonst  die
Geschlossenheit  verloren  gehen  würde).  Zum  andern  aber  ergibt  sich  daraus  die
Notwendigkeit  der  genauesten  gegenseitigen  Einstellung  bei  der  Zusammenarbeit,
und  zwar  nicht  nur  in  bezug  auf  Menge  und  Güte,  sondern  vor  allem  in  bezug  auf
die  Zeit.  Es  bestehen  jedoch  zwischen  der  in  einem  Betrieb  angewandten  Technik
und  der  Betriebsgröße  feste  Beziehungen,  und  gerade  diese  Beziehungen  werden
oft  nicht  genügend  beachtet,  zumal  sie  der  genauen  Vorausrechnung  erhebliche
Schwierigkeiten  bereiten,  da  sie  nur  mit  Hilfe  der  Wahrscheinlichkeitsrechnung  zu
lösen  sind.
Ist  beispielsweise  die  Herstellung  eines  Schuhes  in  30  Teilarbeiten  zerlegt,  so  müssen  mindestens ­
  30  Arbeiter  beschäftigt  sein  unter  der  Voraussetzung,  daß  jeder  Teil  die  gleiche  Arbeitszeit ­
  erfordert  und  jeder  Arbeiter  die  gleiche  Leistungsfähigkeit  besitzt.  Dies  ist  jedoch  in
der  Praxis  fast  nie  zu  erreichen;  vielmehr  werden  immer  verschiedene  Arbeitszeiten  (durch
sachliche  oder  persönliche  Ursachen)  erforderlich  sein.  Bei  einer  Annahme,  daß  10  Teilarbeiten
je  3  Std.,  10  weitere  je  2  Std.  und  die  letzten  je  1  Std.  dauern,  müßten  mindestens  60  Arbeiter
vorhanden  sein,  um  jede  Gruppe  ununterbrochen  mit  Arbeit  zu  versorgen,  da  für  die  länger
dauernden  Arbeiten  entsprechend  mehr  Arbeiter  angesetzt  werden  müssen.

1  Bogdanow:  Bd.  I,  S.  8.
        <pb n="167" />
        156

Die  Organisation.

Zum  Beispiel:  10  Teilarbeiten  je  1  Std.  =  10  Arbeiter
10  „  „  2  „  =  20  „
10  „  „  3  „  =  30  „
insgesamt  =  60  Arbeiter 1 .
Da  in  der  Praxis  nicht  nur  die  Zahl  der  Teilarbeiten  in  die  Hunderte  geht,
sondern  auch  die  Verschiedenheit  in  den  Herstellungszeiten  unbegrenzt  ist,  können
diese  Beziehungen  nur  der  erfahrungsmäßigen  Handhabung  überlassen  bleiben;
dies  geschieht  durch  erfahrungsgemäße  Einstellung  der  einzelnen  Leistungsmengen
und  ihren  Ausgleich  durch  Läger.  Aus  dieser  Betrachtung  heraus  wird  auch  die
große  organisatorische  Bedeutung  der  Läger  klar 1  2 ,  und  es  wird  verständlich,  wo
die  vollgepfropften  Läger  der  hochgegliederten  Betriebe  oder  die  riesige  Papierflut
der  arbeitsteiligen  Büros  ihren  eigentlichen  Ursprung  haben;  Sie  sind  die  Puffer,  die
der  praktische  Arbeitsvollzug  einschieben  muß,  da  eine  vollkommen  wissenschaftlich ­
  durchdachte  und  systematische  Zusammenarbeit  des  Betriebsablaufs  mit  der
höheren  Gliederungsstufe  immer  weniger  möglich  wird.
Es  sind  vorwiegend  drei  große  Fragenbereiche,  welche  sich  der  Beobachtung
der  betrieblichen  Arbeitsverkettung  im  Sinne  der  gemeinsamen  Zweckaufgaben
darbieten.  Zunächst  handelt  es  sich  um  eine  Sammlung  und  um  eine  räumliche
Zusammenfassung  der  zergliederten  Aufgaben,  ferner  um  eine  Regelung  der  einzelnen ­
  oder  bereits  zusammengefaßten  Aufgabenkreise  und  endlich  um  die  Verbindung ­
  der  zusammengefaßten  und  geregelten  Aufgaben  zu  einer  Einheit.
2.  Die  Aufgabenzusammenfassung  (Abtoilungsbildung).  Die  Aufgabensammlung ­
  bedeutet  eine  Aufsammlung  zum  Zwecke  einer  zeitlichen  und  räumlichen
Verdichtung  der  zu  erledigenden  Aufgabenbereiche.  Die  Merkmale  der  Aufgabensammlung ­
  können  ebenso  wie  die  der  Gliederung  sehr  verschiedener  Art  sein,  wobei ­
  durchaus  nicht  immer,  wenn  auch  häufig,  eine  räumliche  Vorstellung  mit  ihnen
verbunden  ist.  So  ist  zunächst  eine  Aufsammlung  gleicher  Arbeiten  lediglich  nach
der  Zeit  denkbar;  sie  bildet  einen  fließenden  Übergang  zur  Aufgabengliederung,
wo  bekanntlich  dieses  Merkmal  ebenfalls  angeführt  wurde  als  Arbeitseinteilung:
gleiche  Arbeiten  werden  gesammelt  und  zu  festgelegten  Zeitpunkten  oder  bestimmten ­
  Zeiträumen  erledigt.  Beispiele  sind  etwa  das  Aufsammeln  von  Provisionsrechnungen, ­
  um  sie  nachher  auf  den  Gesamtbetrieb  so  zu  verteilen,  daß  alle
Angehörigen  eine  halbe  Stunde  rechnen  müssen  (wie  es  in  einem  Großbetrieb  der
Markenartikelbranche  gehandhabt  wurde).  Dieser  Fall  könnte  als  typische  Arbeitshäufung ­
  angesprochen  werden  3  (während  im  allgemeinen  die  Aufgabensammlung
der  Büchersohen  „Arbeitsverbindung“  zuzuzählen  wäre)  4 .
Die  Sammlung  der  Aufgaben  ist  lediglich  Mittel  zum  Zweck,  aber  es  ist  doch
schon  der  leichte  Übergang  zur  Abteilungsbildung  deutlich  sichtbar:  durch  geeignete ­
  Maschinen  wird  im  oben  genannten  Beispiel  der  Provisionsrechnungen  die
Zusammendrängung  der  Arbeit  erleichtert;  nur  der  stoßweise  Anfall  verhindert  die
Bildung  einer  Provisionsrechnerei.
Dagegen  ist  die  Aufsammlung  der  Diktate  im  Stenogrammblock  und  ihre  fortlaufende ­
  Erledigung  im  Schreibmaschinensaal  schon  eine  reine  Abteilungsbildung.
Auch  hier  kann  nach  Art  der  Schriftstücke  durch  Maschinen  eine  weitere  Zusammenfassung ­
  möglich  sein;  so  werden  etwa  die  gesamten  Schriftstücke,  die  sich
durch  einen  Versandauftrag  (Markenartikel)  ergeben,  im  Schreibzimmer  auf  einem
besonderen,  perforierten  Vordruck  geschrieben  und  dann  in  einem  besonderen
Raum  nach  dem  Umdruckverfahren  vervielfältigt.  Auf  diese  Weise  werden  her1 ­
  Dieses  Beispiel  ist  entnommen  aus:  Nölting-Esser-Woldt:  S.  40,  wo  diese  Tatsache
zwar  bemerkt,  aber  nicht  näher  auf  die  große  organisatorische  Bedeutung  eingegangen  wird.
2  Norsieok  erwähnt  (in:  Sohaubildliche  Erfassung,  S.  37/38)  bereits  diese  Läger,  „welche
unterschiedliche  Rhythmen  und  Mengen  ausgleichen  sollen“.
3  Bücher:  S.  272  ff.  4  Bücher:  S.  287.
        <pb n="168" />
        Die  Aufgabenverkettung.

157

gestellt:  mehrere  Versandanzeigen,  Rechnungen,  Paketaufschrift  und  Einlage,
Buchungsbelege,  Karteizettel,  Benachrichtigung  an  Vertreter,  Filialen  oder  Auslieferungslager ­
  und  andere  Vordrucke  in  praktisch  beliebiger  Zahl  und  Form.
Es  zeigt  sich  eben  überall  in  den  unteren  Stufen  der  Aufgabenerledigung  eine
Neigung  zur  Abteilungsbildung,  die  als  stärkste  Zusammenfassungswirkung  anzusprechen ­
  ist.  Dabei  ist  die  Maschine  in  Werkstatt  und  Büro  nicht  nur  als  Zerreissungs-,
  sondern  auch  als  Sammlungsfaktor  anzusehen,  da  häufig  nur  durch  das
Vorhandensein  eines  geeigneten  Apparates  eine  zeitlich  zusammengedrängte  Erledigung ­
  möglich  geworden  ist  und  somit  eine  Ansammlung  von  Aufgaben  denkbar
war.  Erst  das  Diktaphon  machte  eine  völlige  Unabhängigkeit  des  Diktierens  vom
Schreiben  möglich,  indem  nun  je  nach  Bedarf  in  den  Apparat  hineingesprochen
und  nacheinander  in  fortlaufender  Folge  die  Diktate  in  die  Maschine  übertragen
werden  können  (daß  die  Handhabung  Schwierigkeiten  bereitet,  steht  der  grundsätzlichen ­
  Möglichkeit  nicht  entgegen).
Als  Abteilungsbildung  im  eigentlichen  Sinne  ist  zu  erwähnen:  die  Zusammenfassung ­
  bestimmter  Aufgaben  zu  Aufgabengruppen,  welche  meist  in  Abteilungen
vor  sich  geht.  Auch  hier  sind  mehrere  Merkmale  wirksam,  so  etwa  das  reine  Raumprinzip ­
  (Stockwerksabteilungen  im  Warenhaus  mit  vollkommen  ungleichartigen
Sachgebieten,  Lager  I,  Lager  II  nach  Räumen  zusammengefaßt,  ohne  auf  die  gelagerten ­
  Objekte  oder  sonstige  Gesichtspunkte  zu  achten).  Diese  Anordnung  ist  jedoch ­
  selten,  vielmehr  wird  immer  ein  weiterer  Gesichtspunkt  mitsprechen,  etwa  die
Persönlichkeit  oder  das  Objekt  oder  die  Verrichtung,  so  daß  also  die  Abteilung  als
Zusammenfassung  von  Aufgaben  unter  räumlichen,  gegenständlichen,persönlichen,
verrichtungsbedingten  oder  sonstigen  Merkmalen  anzusehen  ist.  Meist  werden
örtliche  Gesichtspunkte  dabei  eine  Rolle  spielen,  doch  ist  dies  nicht  wesentlich;
oft  hat  räumliches  Beisammensein  mit  einheitlichen  Aufgaben  nichts  zu  tim 1 .  In
der  Begriffsfestlegung  ist  jedoch  ebensowenig  das  Vorliegen  einheitlicher  Aufgaben ­
  enthalten;  es  können  vielmehr  ganz  verschiedene  Aufgaben  in  einer  Abteilung ­
  ihre  Erledigung  finden,  zum  mindesten  ist  keine  Grenze  zu  ziehen.  Das
beweist  schon  die  in  der  Praxis  sehr  verschiedenartige  Zusammenfassung  von  Aufgaben ­
  zu  einer  Abteilung:  so  hat  etwa  die  A.  Opel  A.-G.  (s.  Schaubild  3/4  S.  144)
ihre  Ersatzteilfabrikation  dem  Kundendienst  angegliedert  und  diese  der  Verkaufsabteilung ­
  unterstellt,  während  etwa  die  Mercedes-Büromaschinen-Werke  zwar
auch  die  Herstellung  ihrer  Ersatzteile  der  Abteilung  Kundendienst  unterstellten,
diese  jedoch  als  selbständige  Abteilung  mit  einer  sehr  umfassenden  Außen-  und
Innenorganisation  behandeln.
Auch  herrschen  über  den  Grad  und  den  sachlichen  Umfang  der  Zusammenfassung  zu
Abteilungen  keine  festen  Vorstellungen:  sowohl  einzelne  Zimmer  (Büros),  als  auch  Stockwerke, ­
  ganze  Häuser  oder  Häuserblocks  werden  als  Abteilungen  bezeichnet.  Im  Hinblick
auf  einen  störungsfreien  und  dauerhaften  Arbeitsablauf  sollten  die  Abteilungen  jedoch  nicht
zu  klein  sein,  da  „die  Schwierigkeiten  in  der  Heranbildung  eines  guten  Nachwuchses  häufig  in
einer  zu  starken  Aufgliederung  der  Aufgabengebiete 1  2 “  liegen,  und  weil  jede  Abteilungsbildung
zwangsläufig  eine  gewisse  Aussonderung  bedingt.
So  glaubt  Dinkelbach  3  (der  sich  offenbar  auf  die  Verhältnisse  bei  den  Vereinigten  Stahlwerken ­
  A.-G.  stützt),  daß  die  „kaufmännischen  Aufgabengebiete“  Einkauf,  Verkauf,  Finanzen
und  Rechnungswesen  genügten  und  nicht  weiter  unterteilt  werden  sollten.  Dabei  sind  die
„Verwaltungs“-Auf  gaben  (nach  Nordsieok)  vorher  ausgegliedert  worden,  was  aus  seiner  Bemerkung ­
  hervorgeht,  daß  „bei  größeren  Unternehmungen  sich  außer  diesen  Aufgabengebieten
zur  Behandlung  von  Personal-,  Rechts-  und  Steuerfragen  u.  dgl.  oft  Sondergebiete  ergeben“  4 .
(Es  bleibt  dahingestellt,  ob  diese  Art  der  Zusammenfassung  zu  Abteilungen,  die  Dinkelbach

1  Nordsieok:  Sohaubildliohe  Erfassung,  S.  12.
2  Dinkelbach;  Gegenwartsfragen  der  kaufmännischen  Betriebswirtschaft.  Stahl  u.
Eisen  Jg.  52  (1932),  H.  47,  S.  1146.
3  Dinkelbach:  S.  1146.  4  Dinkelbach:  S.  1147.
        <pb n="169" />
        158  Die  Organisation.

angibt,  allgemeinere  Gültigkeit  hat;  er  sagt  selbst;  „man  muß  sieb  hüten,  ein  derartiges  Beispiel ­
  schematisch  zu  übertragen.“)
Immer  hängt  die  Ahteilungsbildnng  von  den  gewachsenen  Verhältnissen  ab;
eine  größere  Anzahl  von  Einflüssen  wirken  auf  die  organisatorische  Gestaltung  ein
und  ergeben  die  Bevorzugung  ganz  verschiedener  Merkmale,  wie  eine  kurze
Anführung  zeigt:
Nach  persönlichen  Merkmalen  (etwa  besondere  umfassende  Sachkenntnis,  meist
Überragende  Initiative  usw.)  werden  einzelne,  durchaus  nicht  logisch  zusammengehörige ­
  Aufgaben  einer  Abteilung  zugeteilt  (etwa  der  Bürochef,  dem  mehrere
sachlich  verschiedene,  aber  räumlich  beieinander  liegende  Gebiete  übertragen
sind,  was  besonders  oft  im  technischen  Bereich  beim  Betriebsleiter  zu  finden
ist).  Bei  einer  Berliner  Großbank  ist  die  Erledigung  aller  Reisescheck-  und  Kreditbriefangelegenheiten ­
  der  Auslands-Korrespondenz  unterstellt,  weil  der  Korrespondenzchef ­
  sich  dieser  Aufgaben,  die  bei  Einführung  viel  Schreiberei  vennsachten, ­
  besonders  liebevoll  und  energisch  annahm.  Auch  der  Stockwerksleiter
eines  Warenhauses,  dem  mehrere  verschiedene  Warengruppen  eines  Stockwerks
ohne  sachlichen  Zusammenhang  unterstehen,  ist  ein  derartiges  Beispiel,  da  dies
nur  durch  überragende  Sachkenntnis  möglich  ist.  Als  Abart  und  Übergang  wäre
noch  die  Verbindung  von  Person  und  Maschine  als  Aufgabenträger  und  ihre
abteilungsbildende  Wirkung  zu  erwähnen,  etwa  der  Maschinenrechner  im  Bankbetrieb, ­
  der  sich  zur  Rechnerei  entwickelt  und  alle  Rechenarbeiten  durch  seine
spezialistisch  hochgeschraubte  Leistung  an  sich  zieht.
Dagegen  müssen  die  Drehereien,  Hobeleien,  Packereien,  Schreibmaschinensäle,
Werbe-,  Einkaufs-  oder  Buchhaltungsabteilungen  als  in  Auswirkung  der  besonderen ­
  Verrichtungen  entstanden  angesehen  werden,  wie  überhaupt  dieses  Merkmal
der  Verrichtung  in  stärkster  Weise  abteilungsbildend  von  der  niedersten  bis  zur
höchsten  Stufe  wirkt.  (So  gut  wie  alle  Betriebsgliederungen  zeigen  diese  unbedingte ­
  Vorherrschaft  der  Verrichtung  als  Abteilungsmerkmal!)
Endlich  ist  noch  das  Objektprinzip  zu  nennen,  das  besonders  da  vorherrscht,
wo  die  Ware  überragend  im  Vordergrund  steht,  was  vor  allem  im  Handel  (i.  w.  S.)
der  Pall  ist.  Auch  sind  natürlich  viele  Gesichtspunkte,  je  nach  der  Betonung,
denkbar:  Liegt  der  Schwerpunkt  des  Geschäfts  in  der  Gestaltung  des  Einkaufs,
oder  ist  etwa  ein  besonders  befähigter  oder  allgemein  sachkundiger  Einkäufer  vorhanden, ­
  so  wird  der  Antrieb  zur  Abteilungsbildung  von  dieser  Seite  kommen  und
dabei  natürlich  durch  eine  gewisse  Gleichartigkeit  des  Sachgebiets,  evtl,  aber  auch
durch  ein  territoriales  Beieinanderliegen  verschiedener  Lieferanten  bestimmt  sein.
Ist  dagegen  der  Verkauf  maßgebend,  so  werden  verschiedene  Artikel,  die  dem
Kaufvorgang  nach  zusammengehören,  räumlich  und  zu  Abteilungen  zusammengefaßt. ­
  Die  Abteilungsbildung  eines  bekannten  Berliner  Kaufhauses  ist  hierzu  sehr
lehrreich:
Den  Prokuristen  und  Disponenten  sind  folgende  Abteilungen  unterstellt:
a)  Wolle
Baumwolle
Wasohstoffe
b)  Seide  und  Samte.
c)  Damen-  und  Mädcbenkonfektion  .
Pelze
Putz
Spitzen  und  Besätze
Konfektionierte  Weißwaren  .  .  .
d)  Herren-  und  Knabenkonfektion
Herrenhüte  und  Mützen
Schürzen

!  Sachgebiet.

Sachgebiet  und  Person.
!  Sachgebiet  und  Person.
        <pb n="170" />
        Die  Aufgabenverkettung.

159

e)  Damen-,  Bett-  und  Tischwäsche
Leinen
Korsette

Kauf  Vorgang  und  Sachgebiet.

f)  Trikotagen
Wirkwaren

Sachgebiet.

g)  Herrenwäsche

h)  Schirme

Krawatten
Schuhe  .

Kauf  Vorgang.

Handschuhe

i)  Gardinen  und  Handarbeiten  .  .
Möbelstoffe
Möbel

überwiegend  nach  Kaufvorgang.

Decken  und  Tücher
Fahnen

j)  Teppiche
Linoleum

Die  zunehmende  Größe  der  Betriebe  hat  eine  Erscheinung  mit  sich  gebracht,
welche  sowohl  organisatorisch  als  auch  wirtschaftlich  von  größter  Bedeutung  ist;
die  immer  stärker  werdende  Entfremdung  nicht  nur  unter  den  eigenen  Betriebsangehörigen ­
  und  Sachgebieten,  sondern  auch  zwischen  Betrieb  und  den  Lieferanten
und  vor  allem  den  Abnehmergruppen,  von  denen  Gedeih  und  Verderb  abhängt.
So  fein  das  Netz  der  Beobachtung  von  Markt-  und  Käufergewohnheiten  von  seiten
des  Betriebes  gesponnen  ist  und  so  genau  das  Abhorch-System  auch  arbeitet,  im
Betriebe  selbst  verlieren  sich  häufig  die  Ergebnisse  in  den  Aktenstößen  einzelner
Abteilungen  oder  Bearbeiter,  ohne  den  übrigen  Betriebsgliedern  zu  Kenntnis  zu
kommen.  Der  kleine  Ladeninhaber,  der  jahrzehntelang  seine  Waren  von  dem
großen  Markenartikelbetrieb  abnimmt,  kommt  lediglich  mit  dem  Vertreter,  allerhöchstens
  mit  dem  Reisekontrolleur,  dem  allerdings  aus  Prestigegründen  dann
häufig  der  Titel:  Direktor  beigelegt  wird,  in  Berührung.  Von  allen  möglichen
Abteilungen  wird  er  bearbeitet:  der  Verkauf  wirbt  vielleicht  um  ihn,  während
gleichzeitig  die  Auskunftsabteilung  ihn  behorcht  und  ablehnt,  die  Buchhaltungsund ­
  Mahnabteilung  drängt  ihn  um  Zahlung  vielleicht  im  gleichen  Augenblick,  indem ­
  er  seine  Sorgen  dem  Vertreter  erklärt  hatte  oder  um  einen  neuen  Auftrag
gebeten  wurde.
Aus  diesen  und  vielen  anderen  Gründen  ist  hin  und  wieder  eine  Zusammenfassung ­
  zu  Abteilungen  in  der  Weise  vorgeschlagen  worden,  daß  aus  dem  einen
Großbetrieb  mehrere  Einzelbetriebe  zwar  mit  gemeinsamer  Oberleitung,  im  übrigen
aber  mit  weitgehender  Selbständigkeit  geschaffen  werden,  so  daß  dann  etwa
mehrere  Betriebsabteilungen,  vielleicht  nach  Erzeugnissen  oder  Kundengebieten,
unter  Umständen  auch  nach  Kundenklassen  (Selbstverbrauchern  und  Wiederverkäufern) ­
  gegliedert,  mit  eigener  Kasse,  Mahn-  und  Inkassoabteilung,  Buchführung, ­
  Korrespondenz,  Expedition,  Verkaufsabteilung,  evtl,  sogar  eigenem  Einkauf
innerhalb  des  kaufmännischen  Ressorts  eines  Betriebes  bestehen  würden.  Die
Abteilungen  werden  also  nicht  nach  Verrichtungen  oder  Objekten,  sondern  mehr
nach  dem  Kundschaftsverkehr  zusammengefaßt.
Diesem  Gesichtspunkt  der  Kundschaftsbedienung  wird  in  Konzernen  oft  Rechnung  getragen ­
  durch  die  Einrichtung  eigener  Verkaufsfirmen  für  gewisse  Fabrikate  (mit  oder  ohne
rechtliche  Verselbständigung).  Allerdings  ist  hier  die  geschichtliche  Entwicklung  von  maßgeblichem ­
  Einfluß,  so  etwa,  wenn  die  Vereinigten  Stahlwerke  mehrere  Werkhandelsfirmen
unterhalten:  Heinrich  August  Schulte  Eisen  A.-G.,  Dortmund,  für  den  Westen  und  Nord-Westen;
  Thyssen  Eisen  und  Stahl  A.-G.,  Berlin,  für  den  Norden  und  Nordosten;  Thyssen
Rheinstahl  A.-G.,  Frankfurt/Main,  für  den  Süden  Deutschlands;  die  Stahlunion  Export
GmbH,  für  das  Ausland.  Diese  nach  Gebieten  aufgeteilten  Verkaufsgesellsohaften  beziehen
ihre  Waren  wiederum  von  Verkaufszentralen,  welche  nach  Erzeugnissen  zusammengefaßt
        <pb n="171" />
        160

Die  Organisation.

sind:  Syndizierte  Walzwerkserzeugnisse  in  Düsseldorf,  Fein-  und  Weißbleche  in  Köln,  Roheisen ­
  und  Eisenguß  in  Gelsenkirchen  usw.;  der  Verkauf  von  Spezialerzeugnissen  blieh  dagegen
bei  den  einzelnen  Werken 1 .
Für  die  Großbanken  ist  diese  Frage  seit  langem  brennend,  worauf  schon  Leitner  aufmerksam ­
  macht,  wenn  er  feststellt,  daß  die  übliche  Zusammenfassung  und  Aneinanderreihung  der
innerbetrieblichen  Arbeit  nach  dem  Gegenstand  (Effekten,  Coupons,  Wechsel  usw.),  dann
nach  Kunden  in  der  Kontokorrentabteilung  einer  Nachprüfung  hinsichtlich  der  Wirtschaftlichkeit ­
  bedarf,  und  daß  auch  eine  andere  Gruppenbildung  denkbar  sei 1  2 .  Die  DD-Bank  hat  in
der  letzten  Zeit  aus  diesem  Grunde  und  auch  in  folgerichtiger  Durchführung  der  Abteilungskalkulation ­
  eine  völlige  Umstellung  ihrer  Abteilungen  vorgenommen 3 .  Sie  faßt  das  laufende
Geschäft  zu  einzelnen  Gruppen  zusammen:  RN  =  Reioh-Niohtbanken,  RB  =  Reich-Banken,
„Ausland“  und  „Beamte“.  Die  Gruppe  RN  ist  unterteilt  in  8  Abteilungen,  welche  alphabetisch
nach  Kunden  geordnet  und  abgetrennt  sind,  während  die  Gruppe  „Ausland“  4  Abteilungen
enthält,  die  nach  Ländern,  jedoch  nicht  streng  regional,  gruppiert  sind.  Das  Kennzeichnende
ist  nun  der  Aufbau  einer  derartigen  Abteilung;  sie  enthält  Direktion,  Sekretariat,  Giro-  und
Korrespondenzabteilung,  Buchhaltung,  Expedition  und  Registratur,  stellt  also  eine  vollkommene ­
  kleine  Bank  innerhalb  der  DD-Bank  dar.  Auch  die  räumliche  Aufteilung  ist  so  gehalten:
je  eine  Abteilung  (RN  1,  RN  2  ...)  ist  in  einem  Raum  untergebracht,  welcher  sogar  einen
Schalter  enthält,  an  dem  die  Kundschaft  Auskunft  einholen  oder  Rücksprache  halten  kann.
Die  Sondergesohäfte  sind  dabei  jedoch  wieder  herausgenommen  und  bilden  als  Zentrale  Betriebsabteilungen ­
  (Zentralkasse,  Zentraldevisenabteilung,  Zentralwechselabteilung,  Zentralscheckabteilung, ­
  Zentraleffektenabteilung)  die  sog.  „Bank  der  Banken“  innerhalb  des  Hauptgeschäfts ­
  Berlin  der  DD-Bank  (s.  hierzu  Abb.  5  S.  64,  das  nach  Angaben  der  Bank  selbst
entworfen  wurde).
3.  Die  Regelung  der  Aufgaben.  Zur  Regelung  der  Aufgaben,  d.  h.  der  Aus-  und
Gleichrichtung  der  Aufgaben  nach  Menge,  Güte,  Art,  Zeit  und  ähnlichen  Gesichtspunkten ­
  gehören  im  einzelnen  die  Aufgaben  der  zweckmäßigen  Vorbereitung  und
Führung  aller  betrieblichen  Arbeiten;  also  die  Bereitstellung  der  erforderlichen
Materialien,  Arbeitskräfte  und  Arbeitsmittel,  die  Festlegung  und  Überwachung
der  Zeiten,  die  Verteilung  (Zuweisung  und  Zuführung)  der  Arbeitsstücke  und  der
laufende  Aufsichtsdienst.  Es  ist  im  Grunde  das,  was  Taylor  in  der  Aufspaltung
der  „Meisterfunktionen“  gefordert  hat:
a)  die  Anleitung  der  Arbeit,  d.  h.  die  vorbereitenden  Überlegungen  über  die  Art  und  Mittel
der  Axbeitserledigung  (ob  Maschine  oder  Hand,  Durchschrift  oder  Druck,  mündlich  oder
schriftlich  usw.)  und  die  Festlegung,  wo  und  wann  im  einzelnen  die  Erledigung  vor  sich  gehen
soll  oder  kann;
b)  die  Vorrichtung  der  Arbeit,  d.  h.  die  Prüfung,  ob  alle  Arbeitsmittel  und  Stücke  in  genügender ­
  Verfassung  und  Menge  zur  rechten  Zeit  vorhanden  sind,  ob  und  was  zur  Erledigung
noch  beschafft  werden  muß  und  ob  die  Beschäftigung  richtig  verteilt  ist;
c)  die  Verteilung  der  Arbeit,  d.  h.  die  Bearbeitung  und  Ausgabe  der  von  der  Leitung  in
großen  Zügen  festgelegten  täglichen  Arbeitsanweisungen,  ferner  die  Festlegung  der  Arbeitsreihenfolge ­
  und  auch  die  Zuweisung  und  die  Zuführung  der  Arbeitsstücke  oder  Arbeitsmittel
zum  Arbeitsplatz;
d)  die  Einstellung  der  Arbeit,  d.  h.  die  Festlegung  der  Arbeitsgeschwindigkeit  und  der  Arbeitszeiträume, ­
  also  die  Bestimmung  des  Beginnes  und  Endes  der  einzelnen  Verrichtungen
und  die  Einschiebung  und  Beobachtung  der  notwendigen  Pausen;
e)  die  Beaufsichtigung  der  Arbeit,  d.  h.  das  Wachen  über  Zucht  und  Ordnung  und  Pünktlichkeit ­
  der  ausführenden  Stellen,  über  die  Einhaltung  der  gegebenen  Anweisungen  und  Zeiten;
f)  die  Instandhaltung  der  Arbeitsmittel,  d.  h.  die  laufende  Überwachung  und  Prüfung  der
Arbeitsgeräte  auf  ihre  Leistungsfähigkeit,  Sicherheit  und  Zuverlässigkeit  und  vor  allem  in
bezug  auf  die  Ungefährlichkeit  für  die  mit  ihnen  arbeitenden  Personen;
g)  die  Menschenführung,  d.  h.  die  Betreuung  der  beschäftigten  Menschen  im  Hinblick  auf
ihr  Können,  ihren  geistigen  und  körperlichen  Zustand,  ihre  charakterliche  Verfassung,  ihre
Wünsche  und  sonstigen  Erfordernisse;
h)  die  Prüfung  der  Arbeit,  d.  h.  die  Feststellung,  ob  die  fertiggestellte  Arbeit  nach  Art,
Menge,  Güte  und  Zeit  den  betrieblichen  Anforderungen  entspricht,  wenn  nicht,  wo  die  Fehlerquellen ­
  sind,  welcher  Art  diese  sind,  ob  sachliche  oder  persönliche  Gründe  vorliegen,  und  welche
Mittel  und  Wege  für  die  Vermeidung  in  Zukunft  zu  beachten  sind.

1  Vereinigte  Stahlwerke  A.-G.,  Allgemeiner  Führer,  Ausgabe  1930,  S.  77.
2  Leitner,  Wirtsohaftslehre.  S.  294/95.
3  Nach  eigener  Erkundigung.
        <pb n="172" />
        Die  Aufgabenverkettung.

161

Grob  gesehen  lassen  sich  die  aufgezählten  Arbeiten  der  Aufgabenregelung  in
vorbereitende,  beaufsichtigende  und  kontrollierende  trennen 1 .
Zur  Durchführung  der  hier  angegebenen  Maßnahmen  der  Aufgabenregelung
sind  in  den  großen  Betrieben  besondere  Stellen  ausgebildet;  in  Fertigungsbetrieben, ­
  wo  ein  besonderes  Bedürfnis  der  Regelung  besteht  (vor  allem  in  Betrieben ­
  mit  spezialisierter  Einzelfertigung),  ist  das  Arbeitsbüro  oder  Betriebsbüro
zuständig 1  2 .  In  Büro-  und  Verwaltungsbetrieben  ist  eine  derartig  eindeutige  Bezeichnung ­
  nicht  anzutreffen,  obwohl  eine  ähnliche  Stelle  fast  immer  vorhanden  ist;
oft  ist  die  Organisations-Abteilung  maßgebend  (dies  meist  in  Banken  und  Warenhäusern). ­
  Aber  es  ist  auch  eine  Erledigung  durch  die  leitenden  Stellen  im  kleinen
oder  mittleren  Betriebe  von  Fall  zu  Fall  denkbar.
Die  Durchführung,  auf  deren  Einzelheiten  hier  nicht  eingegangen  werden  kann,
geschieht  durch  besondere  Verfügungen:  vor  allem  ist  wesentlich  die  Einschaltung
der  Zeit,  also  die  Festlegung  und  Beobachtung  bestimmter  Zeitpunkte,  wie  auch
die  genaue  Darstellung  der  fortlaufenden  Folge  der  Aufgaben.  Die  Darstellung  des
Terminwesens  nimmt  daher  in  allen  Wirtschaftsbetrieben,  deren  Arbeitsvollzug
von  bestimmten  Lieferzeiten  abhängig  ist,  einen  breiten  Raum  ein.  Dies  sind  vor
allem  Maschinenfabriken  mit  Einzel-,  Serien-  und  Fließfertigung,  dann  aber  auch
Banken,  von  denen  eine  unverzügliche  Erledigung  der  Aufgaben  erwartet  wird,  oder
die  eine  jederzeitig  tagfertige  Übersicht  über  die  Geschäftslage  notwendig  machen.
Folgende  Arten  von  Arbeiten  sind  es,  die  im  allgemeinen  hierbei  im  Fertigungsbetrieb ­
  erledigt  werden  müssen  3 :
a)  „Arbeiten,  welche  zur  Fertigungsplanung  die  Kenntnis  der  für  die  Herstellung  eines
bestimmten  Erzeugnisses  wirtschaftlichen  Arbeitsverfahrens  unter  Verwendung  der  vorhandenen ­
  Einrichtungen  voraussetzen.“
b)  „Arbeiten,  die  vorwiegend  im  Ausschreiben  der  auf  der  Fertigungsplanung  beruhenden
Arbeitsunterlagen  (Aufträge,  Material-  und  Lohnscheine,  Begleitkarten  usw.)  bestehen.“
c)  „Arbeiten,  die  sich  aut  die  zeitliche  Steuerung  und  Überwachung  des  Fertigungsablauf
erstrecken.“
Wie  weit  im  einzelnen  diese  Regelung  geht,  und  wie  die  Zeitpunkte  für  die  einzelnen ­
  Arbeitsgänge  und  deren  Einsatz  festgelegt  werden,  kann  hier  nicht  weiter
verfolgt  werden.  Weitestgehende  Benutzung  von  Formularen  ist  dabei  notwendig.
Wie  im  Fertigungsbetrieb  zumeist  an  Hand  des  Auftrags  die  Aufgaben  geregelt
werden,  so  im  Warenhaus  an  Hand  der  Warenbewegung,  in  der  Bank  an  Hand  der
Buchungsaufgabe;  Vorschriften  besonderer  Art,  Parolebücher,  mündliche  und
schriftliche  Instruktionen,  täglich  ausgegebene  Dienstanleitungen  oder  schriftlich
fixierte  Arbeitsanweisungen  geben  den  untergeordneten  Stellen  genaue  Richtlinien
über  Art  und  Umfang  ihrer  Aufgaben  und  ermöglichen  somit  eine  Erledigung  im
Sinne  des  betrieblichen  Gesamtzweeks.
Als  Beispiel  soll  zum  Schluß  eine  Anweisung  einer  Berliner  Großbank  gegeben
werden,  welche  in  diesem  Fall  von  der  Organisationsabteilung  erlassen  wurde.
Anweisung.
Nachdem  nunmehr  der  weitaus  größte  Teil  aller  Buchungen  im  Durchsohriftverfahren  erledigt ­
  wird  —  die  Aufgaben  des  Devisengeschäfts  werden  auch  in  kurzer  Zeit  durchgeschrieben
—,  kann  am  3.  Januar  19..  mit  dem  maschinellen  Buohungsverfahren  begonnen  werden.
1  Die  Arbeitsregelung  in  Fertigungsbetrieben  hat  —  vor  allem  in  den  Jahren  der  Rationalisierung ­
  —  eine  große  Zahl  von  literarischen  Bearbeitungen  hervorgerufen,  die  im  einzelnen  hier
nicht  angeführt  werden  können.  Sie  sind  heile  Coutre-Thoms:  Orlex,  unter  den  Stichworten:
„Arbeitsbüro“  (S.  39),  „Arbeitsvorbereitung“  (S.  46),  „Arbeitsvermittlung“  (S.  45)  und„Terminwesen“
  (S.  493)  angegeben;  die  hier  besonders  durchgesehenen  Bücher  und  Zeitsohriftenaufsätze,
  vor  allem  über  Terminwesen,  sind  im  Literaturverzeichnis  angegeben.
2  Sehr  eingehende,  allgemein  unterrichtende  und  lehrreiche  Darstellungen  geben  Michel
(wohl  das  Standardwerk  dieses  Gebiets)  und  Hippier.
3  RKW.-Veröff.  Nr.  70,  S.  20.
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  III.

11
        <pb n="173" />
        162

Die  Organisation.

In  der  Buchhaltung  werden  an  Hand  der  grünen  Memorialdurchschläge  die  Tagesauszüge,
die  Kontohlätter  und  die  Kontrollbogen  in  einem  Arbeitsgang  auf  Buchungsmaschinen  ausgefertigt. ­

Vorbedingung  für  eine  reibungslose  Durchführung  und  für  einen  zeitigen  Büroschluß  in  der
Buchhaltung  ist  vor  allen  Dingen  das  frühzeitige  Weitergehen  der  grünen  Memorialdurchschläge ­
  an  die  Buchhaltung.  Unmittelbar  nach  Ausfertigung  des  Ausgangsschreibens  und
nach  Prüfung  der  Ordnungsmäßigkeit  desselben  ist  der  grüne  Memorialbeleg  von  dem  Ausgangsschreiben ­
  zu  trennen,  auf  dem  vorgesehenen  Memorialhogen  zu  vermerken  und  alsdann
der  Buchhaltung  zuzuleiten.  Der  größte  Teil  der  grünen  Durchschläge  muß  spätestens  am
frühen  Nachmittag  bis  3  Uhr  bei  der  Buchhaltung  angelangt  sein,  so  daß  nach  dieser  Zeit
hauptsächlich  nur  noch  die  Durchschlage  der  Effektenabrechnungen  zu  bearbeiten  sind.
Die  Ausgangsschreiben,  die  Geldbuchungen  enthalten  und  zu  denen  nicht  Formulare  mit
den  anhängenden  grünen  Memorialdurchschlägen  verwendet  werden  können,  sind  im  Original
der  Buchhaltung  (Herrn  B  )  zuzuleiten.  Von  dort  werden  sie  nach  der  Bearbeitung  auf
schnellstem  Wege  der  Absendestelle  übermittelt.  Auch  hei  diesen  Schreiben  muß  Sorge
getragen  werden,  daß  sie  möglichst  frühzeitig  an  die  Buchhaltung  gelangen.
Die  für  die  Absendestelle  wichtige  Bestimmung,  wonach  Ausgangsschreiben  nur  gegen
einen  von  einem  Prokuristen  oder  Bevollmächtigten  unterschriebenen  Beleg  zurückgegeben
werden  dürfen,  gilt  in  gleicher  Weise  für  die  Memorialstelle  (Herr  R  )  der  Buchhaltung.
Nachfolgende  Abteilungen  nehmen  an  Hand  der  Memorialdurchschläge  Zusammenstellungen ­
  auf  den  vorgesehenen  Formularen  entweder  handschriftlich  oder  auf  der  Additionsmaschine ­
  vor.
1.  Auskunftei:  Spesenbelastungen  über  erteilte  Auskünfte.
2.  Kabelabteilung:  Belastungen  für  Kabel-  und  Depeschenspesen.
3.  Fernsprechzentrale:  Belastungen  für  Fernsprechgebühren.
4.  Kasse:  Ein-  und  Auszahlungen.
5.  Überweisung:  Reichsbank-  und  Postscheck-Ein-  und  -Ausgänge,  Kassen-Verein.
6.  Scheokabteilung:  Scheckgutsohriften  und  -belastungen.
7.  Weohselabteilung:  Wechselgutschriften  und  -belastungen.
8.  Buchhaltung:  Metakasse-  und  Termingeschäfte  sowie  Zinsen  für  feste  Gelder  und
Reichsmarkkredite  und  mit  dem  Abschluß  zusammenhängende  Aufgaben.
9.  Effektenkasse:  Zinsen  für  an  die  Berliner  Banken  ausgeliehene  Gelder  (Einzug  durch
Kassenverein),  Stahlkammerfaohmiete,  Depotgebühren  usw.
10.  Kuponkasse:  Sendungskupons  sowie  die  per  Kassenverein  einzuziehenden  Zins-  und
Dividendenscheine.
11.  Dokumenten-Abteilung:  Alle  Markaufgaben,  die  das  Dokumentengesohäft  betreffen.
12.  Korrespondenz  (Herr  F...):  Effekten-,  Kasse-  und  Termingeschäfte,  Marküberträge,  Abrechnungen ­
  über  bezogene  junge  Aktien  sowie  gezeichnete  Anleihen.  Außerdem  sämtliche  in
der  Korrespondenz  vorkommenden  Aufgaben,  die  Geldbuchungen  enthalten.
Die  Zusammenstellungen  sind  der  Einteilung  in  der  Buchhaltung  entsprechend  nach
folgenden  Richtlinien  vorzunehmen:
Auf  je  einer  Memorialzusammenstellung  werden  die  Belege  folgender  Abteilungen  vereinigt
Abt.  IA  und  Abt.  II
,,  IB  ,,  ,,  Ic
..  HI  IV
„  V  „  „  VI
Nostro
Verrechnungs-Kontokorrent-Konto.
Die  Memorialzusammenstellungen  sind  am  Abend  eines  jeden  Tages  aufaddiert  und  abgestimmt ­
  an  die  Buchhaltung  (Herrn  R  )  abzuliefern.
Die  Absendestelle  hält  die  erste  Kopie  (weiße  Farbe)  der  abgesandten  Briefe  am  nächsten
Morgen  zur  Abholung  durch  die  Buchhaltung  bereit.  Die  ersten  Kopien  sind  stets  auf  weißem
Papier,  die  zweiten  und  folgenden  Kopien  auf  gelbem  Papier  anzufertigen.
In  der  Buchhaltung  werden  die  Briefkopien  nach  Abteilungen  und  Kundennummern
sortiert,  und  dienen  als  Unterlage  für  die  vorzunehmende  Kontrolle,  die  durch  Vergleichen
der  nach  den  grünen  Belegen  gebuchten  Posten  mit  den  Briefkopien  ausgeübt  wird.
Diese  Verfügung  tritt  am  3.  Januar  19..  in  Kraft.
Berlin,  den  30.  Dezember  19...
Zur  Darstellung  der  Aufgabenregelung  sind  vor  allem  die  Arbeits-Ablauf-Schaubilder
  geeignet 1 ,  da  ,,das  gesprochene  oder  geschriebene  Wort  nicht  immer
1  Organisations-Schaubilder,  Schriftenreihe  der  G.  f.  0.,  Bd.  4.  —  Nordsieok:  Schaubildliche ­
  Erfassung  ...  —  Alford-Frölich:  Handbuch  für  industrielle  Werkleitung;  Abschnitt: ­
  Sohauhilder  von  Porter.
        <pb n="174" />
        Die  Aufgabenverkettung.

163

ausreicht,  um  verwickelte  Zusammenhänge  genügend  klar  und  übersichtlich  darzustellen“ ­
  x .  Vor  allem  die  Erläuterung  der  Einzelheiten  betrieblicher  Aufgabenzusammenhänge, ­
  etwa  des  Umlaufs  von  Schriftstücken  oder  Waren  usw.,  ist  durch
mündliche  Unterweisung  nur  schwer  möglich  und  die  schriftliche  Festlegung  ist  zu
schwerfällig.  Deshalb  werden  —  in  Anlehnung  an  das  Verständigungsmittel  des
Ingenieurs:  die  Zeichnung  —  die  Arbeitsabläufe  in  Zeit-Weg-Netze  eingetragen,  in
denen  auf  der  senkrechten  Achse  die  einzelnen  Teilaufgaben,  auf  der  waagerechten
Achse  die  eigenen  oder  fremden  Dienststellen  vermerkt  sind.  Die  einfachen
Ablaufbilder  sind  lediglich  Darstellung  der  Zeit-  und  Wegfolge;  in  den  maßstäblichen ­
  Ablaufschaubildem  werden  dagegen  sowohl  die  Zeiten  als  auch  die  Wege  im
maßstäblichen  Verhältnis  eingetragen.  In  der  Praxis  sind  die  letzteren  wegen  der
fast  unüberwindlichen  Schwierigkeit  und  vor  allem  wegen  der  Kosten  der  Aufstellung ­
  nur  in  besonderen  Fällen  zur  Anwendung  gekommen;  vor  allem  die  Reichsbahn ­
  und  andere  Verkehrsunternehmungen,  hin  und  wieder  auch  Wirtsohaftsbetriebe
  zur  Darstellung  ihres  innerbetrieblichen  Verkehrs  (Materialtransport,
Botenwege)  haben  diese  sog.  Harmonogramme 2  benutzt.  Diese  Harmonogramme
  sind  jedoch  auch  lediglich  Ablaufbilder  mit  maßstäblicher  Darstellung
der  Zeit;  sie  sind  —  besonders  von  Hijmans  —  zur  einwandfreien  Ermittlung
ganz  bestimmter,  streng  festliegender  Einzelarbeiten  (etwa  „Formen“,  „Gießen“) 3
und  von  der  Reichsbahnverwaltung  zur  Untersuchung  ihrer  Botenwege  4  mit  Erfolg
angewendet  worden.  Es  mag  sein,  daß  die  Benutzung  der  Harmonogramme  in
Verwaltungsstellen  mit  genau  vorherbestimmtem,  ständig  gleichartig  wiederkehrendem ­
  Arbeitsvollzug  eine  gewisse  Fortentwicklung  der  Organisationstechnik
darstellen;  im  allgemeinen  aber  werden  sie  sich  nicht  verwenden  lassen,  da  eine
so  peinliche  Arbeitseinteilung  innerhalb  des  Wirtschaftsbetriebes  sicherlich  nur
auf  Kosten  der  Wirtschaftlichkeit,  vor  allem  aber  der  Betriebselastizität  und  auch
des  menschlichen  Wohlbefindens  durchführbar  wäre.
4.  Die  Aufgabenverbindung.  Zeigten  die  vorigen  Abschnitte  die  Notwendigkeit
und  die  Wege  der  Aufgabenzusammenfassung  und  -regelung,  so  muß  nun  noch  kurz
auf  die  Verbindung  aller  Aufgaben,  auf  ihre  Verwebung  zu  einem  Ganzen,  ihre
innere  Verwirkung  eingegangen  werden.  Damit  sind  wir  zur  höchsten  Stufe  der
Organisation  gelangt.
Aufgahenverbindung  ist  die  Verknüpfung  und  Verwebung  der  zusammengefaßten ­
  und  geregelten  Aufgaben  zu  einer  einheitlichen  Betriebsaufgabe,  dem
Betriebszweck.  Sie  hat  es  mit  bereits  vorher  ausgewählten,  geordneten,  gegliederten, ­
  zusammengefaßten  und  geregelten  Tatbeständen  zu  tun,  stellt  also  das
Ineinanderweben  der  vorbereiteten  Betriebseinzelaufgaben  zu  einem  Ganzen  dar.
Es  ist  zunächst  allgemein  ersichtlich,  daß  diese  Verbindung  zu  einem  Ganzen  auf
verschiedene  Weise  denkbar  ist:  sie  kann  durch  einzelne,  mehr  oder  weniger  starre
oder  elastische  Verbindungsglieder  hergestellt  werden.  Dies  wäre  etwa  durch
fallweise  oder  periodiche  Besprechungen  oder  Versammlungen  —  einzelner  Abteilungen ­
  oder  der  Gesamtbelegschaft  —  möglich;  oder  es  würden  laufend  oder  in
unregelmäßigen  Zwischenräumen  je  nach  Bedarf  Befehle  und  Anweisungen  und
Richtlinien  gegeben.
Offenbar  ist  es  so  in  kleinen  und  mittleren  Betrieben,  wo  der  Betriebsleiter  oder
der  Inhaber  selbst  ein  bestimmtes  Arbeitsgebiet  versieht  und  —  lediglich  durch
seine  Person  und  seine  persönliche  Meinung  geleitet  •—  von  Zeit  zu  Zeit  nach  dem
Rechten  sieht  oder  auch,  zu  seiner  eigenen  Sicherheit,  von  vornherein  gewisse
Vorkehrungen  getroffen  hat,  daß  periodisch  die  Übereinstimmung  der  Aufgabenerledigung ­
  der  Betriebsangehörigen  mit  seinen  Wünschen  geprüft  und  wieder  her1 ­
  Schriften  der  G.  f.  0.,  Bd.  4,  S.  ö.  2  Nach  Nordsieck.
3  Siehe  hierzu  Nordsieck:  S.  141/42.  4  Siehe  Nordsieck:  S.  135.
11*
        <pb n="175" />
        164

Die  Organisation.

gestellt  wird.  Es  ist  dies  die  rein  gewohnheitsmäßige  Form  der  Arbeitsgestaltung,
zwar  eine  Vorstufe  der  Organisation,  aber  doch  noch  nicht  Organisation  im  hier
gemeinten  Sinn.  Diese  ist  erst  durch  die  Verbindung  der  einzelnen  betrieblichen
Teilaufgaben  und  Aufgabenkreise  mit  den  sie  erledigenden  Personen,  den  Aufgabenträgern, ­
  über  die  Funktion  denkbar.  Diese  Funktionen  —  deren  Sinn  und
Bedeutung  für  die  Betriebsorganisation  bereits  festgestellt  wurde  —,  die  ein
Zusammenarbeiten  und  eine  Arbeitsverbindung  einer  Vielheit  von  Personen  an
einer  Vielzahl  von  Aufgaben  ermöglichen,  ergeben  nun  eine  Zahl  verschiedenartiger
Beziehungen  der  einzelnen  Aufgabenträger  zu  den  Aufgaben.  Außer  der  Ausführung ­
  einer  Aufgabe  kann  eine  Person  Hilfe  leisten  und  Teile  ergänzen  bei  einer
zweiten  und  dritten,  sie  kann  eine  vierte  kontrollieren,  eine  fünfte  vertreten,  einer
sechsten  den  Anstoß  geben,  von  einer  siebenten  in  Kenntnis  gesetzt  werden  usw. 1 .
Die  Festlegung  und  Kenntlichmachung  dieser  Vielzahl  von  Beziehungen  ist
kaum  anders  als  auf  graphischem  Wege  zu  verdeutlichen;  ihrem  Zweck  dient  das
Funktionsdiagramm  (das  zuerst  von  dem  Holländer  Hij  mans  entworfen  und  von
Nordsieck  weiter  entwickelt  wurde).
Das  in  Abb.  7  hinter  S.  144  gegebene  Beispiel 1  2  zeigt  auszugsweise  die  Benutzung  in  der
Praxis  zur  Darstellung  der  Aufgabenverbindung  in  einer  Werksgruppe  oder  einem  Konzern.
Wagereoht  sind  die  einzelnen  Aufgabengebiete  mit  ihren  Einzelaufgaben,  senkrecht  die
einzelnen  Arbeitsstellen  der  Zentralverwaltung  und  der  Werksbetriebe  aufgetragen;  die
Funktionen  sind  bezeichnet:  Kreis  =  Saohbearbeitung,  Punkt  =  Mitarbeit,  Kreuz  =  Überwachung ­
  oder  Unterrichtung.  Es  ist  zu  verfolgen,  daß  zum  Beispiel  die  Güteprüfung  folgende
Funktionen  auslöst  (senkrecht):  Saohbearbeitung  im  Laboratorium,  welches  zur  Werksgemeinkostenstelle ­
  gehört,  Mithilfe  bei  dem  Betrieb  und  der  Beschaffungsstelle,  Überwachung
durch  Werksleitung  und  gegenseitige  Unterrichtung  bei  Einkauf  und  Verkauf.  Oder  die
Fabrikate-Erfolgsrechnung:  Bearbeitung  bei  der  Abteilung  Rechnungswesen,  Mithilfe  der
Werksrechnungsstellen,  Unterrichtung  der  Gesamtleitung,  Werksleitung  und  der  Verkaufsabteilungen ­
  bei  der  Zentrale  und  den  Werken.  Wagerecht  ist  zu  verfolgen,  welche  Funktionen
dem  einzelnen  Aufgabenträger  bei  den  Abteilungen  übertragen  sind,  so  zum  Beispiel  dem
Zentralverkauf:  Verkaufsstatistik,  Verbandsfragen,  Werbefragen  als  Saohbearbeitung;  unterrichtet ­
  wird  sie  über  Kostenvergleich,  Fabrikate-Erfolgsrechnung  und  Statistik,  und  sie  überwacht ­
  das  Angebotswesen  der  Verkaufsstellen.
Wie  hier  die  Arbeitsverbindung  zwischen  den  Abteilungen  dargestellt  wurde,
so  ist  in  ähnlicher  Weise  die  Festlegung  der  Funktionen  innerhalb  einzelner  Abteilungen ­
  möglich  und  dadurch  eine  Möglichkeit  gegeben,  die  Funktionen  einzelner
Personen  als  Arbeitsträger  bestimmter  Aufgabenteile  zu  erkennen  und  festzuhalten ­
  (s.  Abb.  8  hinter  S.  144  einer  Beschaffungsstelle).
Dadurch  erst  ist  es  möglich,  Doppelarbeit  erkennen  und  vermeiden  zu  lernen
oder  andererseits  Stellen  einzusehalten,  deren  Möglichkeiten  bisher  nicht  beachtet
wurden,  und  so  eine  bessere  Verbindung  aller  Teile  des  Betriebes  auf  systematischem ­
  Wege  herstellen  zu  können,  die  sonst  dem  Zufall,  der  Denkarbeit  eines
einzelnen  oder  zum  mindesten  nur  der  gewohnheitsmäßigen  Handhabung  überlassen ­
  blieb.  (Auf  die  Darstellung  der  Gesamtorganisation  eines  Werkes  [S.  144,3/4]
sei  hingewiesen.)
6.  Die  organisatorische  Formgebung  (Verstetigung).  Jede  Arbeitsteilung  und
Aufgabengliederung  im  Betriebe  erschwert,  wenn  auch  in  noch  so  geringem  Ausmaße, ­
  die  Verständigung  zwischen  den  Menschen,  welche  jedoch  andererseits
für  jede  Gleichrichtung  und  Zusammenarbeit  unbedingt  notwendig  ist.  Die
Reibungen  und  Mißverständnisse  wachsen  mit  der  Zahl  der  Glieder  an;  sie
müssen  eingeschränkt,  ausgeglichen,  vermieden  werden,  soll  das  geschaffene  organisatorische ­
  Gebilde  Bestand  haben.  In  jedem  Augenblick  ändern  sich  jedoch
sowohl  die  geistige  und  körperliche  Haltung  der  Menschen  als  auch  die  Bedin1 ­
  Nordsieck:  S.  21.
2  Entnommen  aus  Dinkelbach:  Gegenwartsfragen  der  kaufmännischen  Betriebswirtschaft. ­
  Stahl  u.  Eisen  Jg.  52,  Nr.  47,  S.  1148.
        <pb n="176" />
        Die  Aufgabenverkettung.

165

gungen  der  eigenen  mechanischen  Hilfsmittel  und  der  äußeren  Gegenwirkungen.
Kleine,  fast  unbedeutende  Unterschiede  des  Aufbaus  bedingen  anfänglich  ebenso
kleine  und  unbedeutende  Bewegungsunterschiede,  welche  sich  jedoch  durch  die
fortdauernd  hinzutretenden  verschiedenartigen  Einwirkungen  der  Umwelt  allmählich ­
  vergrößern,  überlagern  und  so  lawinenhaft  anwachsen.  Diese  Erkenntnis
bewirkt  das  jedem  Organisator  geläufige  Bestreben,  seine  Personen,  Arbeitsmittel,
Arbeitsverfahren  u.  a.  von  Anfang  an  so  zu  wählen,  daß  sie  möglichst  gleichartig
sind,  um  so  die  an  sich  unvermeidlichen  Verschiedenheiten  gleich  zu  Beginn  klein
zu  halten  und  einen  weitgehend  gleichmäßigen  Ablauf  der  Vorgänge  schon  aus
diesem  Grunde  zu  gewährleisten.  Allmählich  aber  werden  die  Teile  des  Ganzen  „so
verschieden,  daß  sie  in  verschiedener  Richtung  sowohl  nach  ihrem  Lebenstempo
als  auch  nach  ihrer  relativen  Widerstandsfähigkeit  gegenüber  dem  Milieu  auseinandergehen“ ­
  ‘.  ,  ,Das  aber  führt  unweigerlich  zu  einer  mehr  oder  minder  schnellen
oder  langsamen  Desorganisation,  j  e  nach  der  Summe  der  gegebenen  Bedingungen“  ‘ 1 .
a)  Die  Festigung.  Aus  diesen  Tatsachen  leitet  sich  das  Bestreben  aller  Organisationen ­
  ab,  die  einmal  getroffenen  Maßnahmen  zu  erhalten,  die  einmal  gerichteten
und  geleiteten  Kräfte  und  Widerstände  nach  den  vorgefaßten  Plänen  und  Gedanken ­
  in  den  alten  Bahnen  festzuhalten  und  so  eine  größtmögliche  Beharrlichkeit
aller  getroffenen  Anordnungen  zu  gewährleisten.  Zwar  ist  eine  Anpassung  an  die
stetig  sich  ändernden  äußeren  Bedingungen  um  so  leichter,  je  beweglicher  und
selbständiger  die  einzelnen  Teile  sind.  Aber  diese  anpassungsfähige  Beweglichkeit
ist  für  die  Durchsetzung  des  letzten  Betriebszieles,  das  durch  die  Organisation  erreicht ­
  werden  soll,  nicht  immer  zweckmäßig 2  3  und  gestattet  ebenso  leicht  eine
Zerreißung  der  Teile.  Der  Organisator  hat  also  Vorkehrungen  zu  treffen,  um  die
Fülle  der  zunächst  fast  verwirrend  anmutenden  Anordnungen,  Handlungen  und
Gedankengänge  zu  festigen  und  zu  erhalten:  Er  schafft  Gesetze,  Satzungen,  Dauervorschriften, ­
  gibt  technische  und  taktische  Richtlinien,  um  so  ein  festes  Skelett,
ein  Gerüst  zu  haben,  an  das  sich  die  einzelnen  betrieblichen  Vorgänge  halten  und
klammern  können.
Beispielsweise  gibt  das  Handelsgesetzbuch  (HGB.  §  192)  für  die  A.-G.  Vorschriften  über
die  Satzung,  deren  Zweck  die  Festlegung  der  Stellung  des  Betriebsverbandes  zu  seinen  Mitgliedern ­
  und  der  internen  Befugnisse  der  Verbandsorgane  8  ist.  Sie  muß  enthalten:  neben
Firma  und  Sitz  der  Gesellschaft,  Gegenstand  des  Unternehmens,  Höhe  des  Grundkapitals  und
der  einzelnen  Aktien,  die  Art  der  Bestellung  und  Zusammensetzung  des  Vorstandes,  die  Form
der  Berufung  der  Generalversammlung  der  Aktionäre,  die  Form  der  von  der  Gesellschaft
herausgegebenen  Bekanntmachungen;  daneben  sind  freiwillige  Bestimmungen  über  die  Auflösung ­
  der  Gesellschaft  u.  ä.  üblich.  Ähnlich  sind  für  Gesellschaften  mit  beschränkter  Haftung
(in  §3  GmbH.-G.)  und  Genossenschaften  (§§  6—8,  Gen.-Ges.)  Satzungen  gesetzlich  vorgeschrieben. ­
  Im  übrigen  ist  jedoch  die  Aufstellung  der  Satzungen  für  Wirtschaftsbetriebe  von
staatlichen  Vorschriften  grundsätzlich  unbeeinflußt  gelassen  worden.  In  vielen  Fällen,  in
denen  ein  sehr  starkes  Interesse  der  Öffentlichkeit  vorliegt,  ist  allerdings  eine  Genehmigungspflicht ­
  der  ersten  Satzung  oder  einer  Satzungsänderung  oder  zum  mindesten  die  Registrierung
vorgesehen;  nur  in  einigen  Fällen  ist  unmittelbar  durch  staatlichen  Akt  eine  Satzung  verfügt
worden  (Beichsbahngesellschaft,  Beichsautobahnen,  Deutsche  Siedlungsbank,  Preußische
Staatsbank,  Zündwarenmonopolgesellschaft  u.a.)
Stärker  als  die  Satzung  (oder  der  Gesellschaftsvertrag),  die  lediglich  die  rechtliche  Form
und  die  Beziehungen  zwischen  den  Besitzern  am  Betriebe  und  deren  Organen  regelt,  greift  die
Arbeitsgesetzgebung  (durch  die  Gewerbeordnung,  das  frühere  Betriebsrätegesetz  und  das
jetzige  Gesetz  zur  Ordnung  der  nationalen  Arbeit)  in  die  Festlegung  der  betrieblichen  Beziehungen ­
  ein;  ihr  Niederschlag  erscheint  den  Betriebsangehörigen  sichtbar  in  der  Betriebsordnung. ­

Neben  diesen  durch  den  Gesetzgeber  beeinflußten  Vorschriften,  durch  die  der
unmittelbare  Einfluß  der  Öffentlichkeit  eindeutig  gekennzeichnet  wird,  erläßt  der

1  Bogdanow:  Bd.  I,  S.  31.
3  Huber:  S.  37.

Bogdanow:  Bd.  II,  S.  131/32.
        <pb n="177" />
        166

Die  Organisation.

Betrieb  aus  eigener  Machtvollkommenheit  eine  Fülle  von  mündlichen,  schriftlichen ­
  und  schauhildlichen  Verhaltungsmaßregeln,  Dienst-  und  Arbeitsanweisungen, ­
  Verfügungen,  Mitteilungen,  Rundschreiben  usw.,  die  alle  dem  Zweck  einer
Festigung  und  Stützung  der  betrieblichen  Arbeitsgestaltung  dienen 1 .  Vom  Befehl
über  den  Auftrag  und  den  Vorschlag  bis  zur  Bitte  sind  alle  Möglichkeiten  der
Willensübertragung  gebräuchlich,  von  der  allgemeinen  Richtlinie  bis  zum  letzten
Handgriff  sind  alle  Arbeitsvorgänge  festgelegt,  um  einmal  gehabte  Vorstellungen
und  verwickelte  und  wertvolle  Gedanken  oder  einmal  angestellte  Untersuchungen
auf  einen  breiteren  Kreis  von  Personen  zu  übertragen  und  vor  der  Vergessenheit
und  der  Verwirrung  und  Verfälschung  zu  bewahren.
Der  gesamte  Arbeitsprozeß,  der  —  als  Ganzes  und  in  seinen  einzelnen  Teilen  —
in  einem  vollständigen  System  von  Vorschriften  schon  im  Geiste  besteht,  ehe  er
im  einzelnen  Falle  begonnen  wird 1  2 ,  wird  nunmehr  auf  einzelnen  Blättern  und
Karten  schriftlich  niedergelegt  und  skizziert.  Auf  diese  Weise  entsteht  das  eindrucksvolle ­
  Hilfsmittel  der  organisatorischen  Stützung  gewissermaßen  als  das
Gerippe,  das  jede  Organisation  aufrecht  erhält  und  festigt,  das  Vordruckwesen  im
Betriebe 3 .  (Im  weiteren  Sinne  würden  natürlich  sogar  alle  Buchstaben  und
Zeichen,  welche  eine  schriftliche  Fixierung  von  Gedankengut  ermöglichen,  hierher
zu  rechnen  sein,  doch  soll  hier  nur  als  betriehsorganisatorisch  eigenartig  das  Vordruckwesen ­
  behandelt  werden.)  Der  Vordruck  ist  eine  einheitliche  Anordnung  von
Texten  und  Spalten  zwecks  Bekanntgabe  oder  Aufnahme  bestimmter  Betriebsvorgänge ­
 4 ,  welche  es  ermöglicht,  „daß  sich  regelmäßig  wiederholende  Geschäftsvorfälle ­
  ...  in  einer  ein  für  allemal  festgelegten  Form“  5  durchgeführt  werden  und
es  gestattet,  die  Abwicklung  von  Arbeitshandlungen  und  die  Erledigung  von
„Mitteilungen  in  der  geringstmöglichen  Zeit  zu  erfüllen“ 6 .  Seine  wesentlichen
Vorzüge  sind;  Verringerung  der  Denkarbeit  und  Verringerung  der  Schreibarbeit 7 ;
seine  wesentlichste  Wirkung  jedoch  ist  die  Zwangläufigkeit,  die  bewußte  Beschränkung ­
  aller  persönlichen  Zutaten  und  Zufälligkeiten  außer  den  vorbedachten
und  gewollten  und  daraus  —  als  Endwirkung  —  die  Zurückdämmung  von  Fehlern
und  persönlichen  Eigenheiten,  die  dem  organisatorischen  Betriebszweck  widersprechen. ­
  Kennzeichnende  Vordrucke,  die  die  Zwangläufigkeit  des  Vollzugs
sichern,  sind  zum  Beispiel  der  Kassenzettel  im  Warenhaus,  auch  die  Auftragskarte
und  der  Materialentnahmeschein  im  Fabrikbetrieb 8 ,  die  Effektenabrechnung  in
der  Bank.  Unbedingtes  Erfordernis  ist  naturgemäß  Klarheit  und  Eindeutigkeit
der  Anordnung  und  genaueste  Anpassung  an  den  gewollten  Betriebsablauf.  Eine
ungenaue  oder  überlebte  Einstellung  des  Formularwesens  ergibt  den  Formular-Schematismus
  in  Abwandlung  der  bekannten  „Macht  des  toten  Buchstabens“,
welcher  die  Überfälligkeit  oder  zeitliche  Sinnlosigkeit  von  Befehlen  oder  Anordnungen ­
  ausdrückt,  die  zur  Zeit  ihrer  Ausgabe  höchst  zweckmäßig  und  sinnvoll
gewesen  sein  mögen.
Neben  der  Arbeitsersparnis  und  dem  Zeitgewinn  9  ist  der  Gedanke,  sich  gegen
Unkenntnis,  Unachtsamkeit,  fehlendes  Verständnis  oder  mangelndes  Feingefühl
1  Über  Sohaubilder  s.  Alford-Frölioh;  Abschnitt  Schaubilder.
2  Sombart:  Hochkapitalismus,  S.  908.
3  Als  die  geschlossenste  Darstellung  ist  der  Abschnitt:  Vordrucke  von  Stillmann  in
Alford-Frölichs  Handbuch  für  industrielle  Werkleitung  (S.  95/133)  anzusehen;  er  ist  vom
Bearbeiter  auf  deutsche  Verhältnisse  umgearbeitet  worden.
4  le  Coutre-Thoms:  Orlex,  S.  530.  6  le  Coutre:  Betriebsorganisation,  S.  31.
6  Prelinger:  Arbeitsgestaltung  im  Büro,  S.  18.
7  le  Coutre-Thoms:  Orlex,  S.  530/31.
8  Siehe  Seyff  ert:  Der  Menschals  Betriebsfaktor,  sowie  Karsten:  Organisation  und  Leitung ­
  technischer  Betriebe.
a  Den  übrigens  Prelinger  sicherlich  zu  Unrecht  als  ausschlaggebend  ansieht.
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        Die  Aufgabenverkettung.

167

(dieses  vor  allem  bei  Vordrucken,  die  die  Verbindung  mit  der  Außenwelt  herstellen)
zu  schützen,  ein  maßgebliches  Motiv  ihrer  Einführung  und  weiten  Verbreitung.
Vor  allem  die  Schriftstücke,  welche  eine  rechtswirksame  und  wirtschaftlich  erhebliche ­
  Bindung  herbeiführen,  dürfen  nicht  dem  Zufall  der  mehr  oder  minder  sachverständig ­
  oder  sorgfältig  arbeitenden  unteren  Betriebsmitglieder  überlassen
bleiben.  Der  bestmögliche  Sachverstand,  die  größte  Erfahrung  und  peinlichste
Genauigkeit  des  Arbeitens  braucht  nur  an  einer  einzigen  Stelle,  unter  Umständen
nur  bei  einer  einzigen  Person  vorhanden  zu  sein  und  kann  durch  den  Vordruck
beliebig  vervielfältigt  und  zeitlich  erhalten  werden 1 , 1  2 .
b)  Die  Straffung.  (Zentralisation  und  Dezentralisation.)  Die  Begriffe  Zentralisation ­
  und  Dezentralisation  werden  nicht  eindeutig  in  der  organisatorischen
Praxis  verwendet:  Zentralisation  heißt  zunächst  nichts  weiter  als  Einheitlichkeit:
sie  kann  sich  demnach  sowohl  auf  die  Einheitlichkeit  des  die  Organisation  beherrschenden ­
  Willens  und  der  durch  ihn  ausgelösten  Handlungen,  als  auch  auf  die
räumliche  Einheitlichkeit  der  einzelnen  Betriebsteile  beziehen.  Voraussetzung  für
die  Forderung  nach  Zentralisation  ist  also  das  Vorhandensein  einer  gewissen  Vielgestaltigkeit ­
  und  Mannigfaltigkeit,  sei  es  der  Personen,  der  Willensvorgänge,  der
äußeren  Formen,  der  Handlungsweisen  u.  a.  Dabei  ist  zu  beachten,  daß  der  Unterschied ­
  zwischen  Einheitlichkeit  und  Vielgestaltigkeit  nur  gradueller,  aber  nicht
grundsätzlicher  Art  ist.  Die  Gegensätze  zwischen  Zentralisation  und  Dezentralisation ­
  entstehen  da,  wo  eine  Vielheit  von  Vorgängen  und  Meinungen  möglich  ist,
sind  aber  eigentlich  schon  bei  den  verschiedenen  Gedankengängen  zweier  Personen
vorhanden;  es  ist  im  Grunde  die  Frage  der  Durchsetzung  eines  zentralen  Willens  3
bei  einer  Mehrzahl  von  anderen  Willensmöglichkeiten.
Sehr  häufig  sind  auch  die  jeweiligen  wirtschaftlichen  Verhältnisse  für  die  mehr
zentralistische  oder  mehr  föderalistische  Organisationsform  maßgebend.  Bei  ungünstigen ­
  Vorbedingungen,  bei  starken  Gegenwirkungen  innerer  und  äußerer  Art,
bei  Vorhaben,  die  unter  schwierigen  Verhältnissen  durchgeführt  werden  müssen
oder  sollen,  in  Tiefkonjunktur-  und  Krisenzeiten,  bei  scharfem  Wettbewerb,  gedrückten ­
  Preisen,  vergleichsweise  geringem  Vorrat  an  Arbeitskräften,  Materialien
und  Arbeitsmitteln,  kurz  überall  da,  wo  die  zur  Verfügung  stehenden  Mittel  ein
starkes  Mißverhältnis  zu  dem  gewollten  Erfolg  aufweisen,  ist  der  zentralistische
Organisationstyp  am  Platze.  Dagegen  ist  bei  günstigen  Vorbedingungen  die  größere ­
  Selbständigkeit  der  Teile  vorteilhafter,  da  sie  eine  freiere  Entfaltung  und  Entwicklung ­
  und  dadurch  eine  bessere  Ausnutzung  aller  natürlichen  wirtschaftlichen,
rechtlichen  und  sozialen  Möglichkeiten  gestattet 4 .  Hieraus  erklärt  sich  die  wirr
anmutende  Entwicklung  der  wirtschaftlichen  Gebilde  in  Zeiten  der  Aufwärtsentwicklung ­
  und  das  Bestreben  nach  Vereinheitlichung,  Zentralisation  bei  schrumpfender ­
  Wirtschaftslage,  wodurch  es  ermöglicht  wird,  daß  die  fester  zusammengefügten ­
  Teile  sich  länger  gegen  zerstörende  Einwirkungen  behaupten  können.
Entsprechend  dieser  Vieldeutigkeit  und  Verschwommenheit  des  Begriffs  ist
der  Fragenkreis  der  Zentralisation  bisher  nicht  immer  klar  erkannt  worden.  Wenn
ein  Betrieb  bei  wachsender  Größe  Sorgen  um  die  Beschaffung  der  Arbeitsmittel
(Rohstoffe,  Arbeiter,  Einlagen  bei  Banken  usw.)  hat  oder  einen  größeren  Abnehmerkreis ­
  braucht,  so  gliedert  er  sich  Einkaufsfilialen,  Depositenkassen  und
Zweigbanken,  Nebenwerkstätten,  Verkaufsvertretungen  usw.  an.  Die  Abbau1 ­

  Siehe  le  Coutre:  Betriebsorganisation,  S.  32.
2  Auf  die  Ausgestaltung  der  Vordrucke  einzugehen,  ist  hier  nicht  möglich;  eingehende
Unterrichtung  über  diese  Frage  ist  zu  finden  bei  Prelinger:  S.  43—52,  RKW-Handbuch  der
Rationalisierung.
3  Siehe  Mahlberg:  Die  Betriebsverwaltung,  Sammelband,  S.  18ff.
4  Siehe  Bogdanow:  Bd.  I,  S.  180ff.,  betr.  „konjunkte“  und  „disjunkte“  Struktur.
        <pb n="179" />
        168

Die  Organisation.

betriebe  sind  aus  natürlichen  geologischen  Verhältnissen  heraus  immer  zur  Mehrghedrigkeit
  vorbestimmt  —  sofern  sie  eine  bestimmte  Größe  annehmen  wollen.
Das  bedeutet  an  sich  zwar  nur  eine  rein  örtliche  Dezentralisation,  womit  jedoch
keineswegs  auch  eine  sachliche  Dezentralisation  verbunden  ist;  im  Sinne  der
Erhaltung  eines  einheitlichen  Arbeitsvollzugs  und  Ertragsträgers  ist  vielmehr
gerade  bei  örtlicher  Dezentralisation  die  sachliche  Zentralisation  zwingend  geboten. ­
  Es  zeigt  sich  also,  daß  auf  die  räumliche  Zentralisation  die  Betriebsgröße
oft  maßgebenden  Einfluß  hat 1 ,  doch  ist  dieser  Einfluß  in  den  einzelnen  Geschäftszweigen ­
  nicht  gleich:  Banken  können  sowohl  zentralistisch  (Reichskreditgesellschaft, ­
  Berliner  Handelsgesellschaft)  als  auch  dezentralistisch  (Filialbanken)  als
Großbanken  bestehen;  die  Art  der  Geschäfte  (ob  Groß-,  Mittel-  oder  Kleinkredite,
Emissionen  usw.)  und  die  Art  der  Geldbeschaffung  spielen  hier  eine  große  Rolle.
Überall,  wo  eine  große  Anzahl  von  kleinen  Geschäftshandlungen  über  ausgedehnte
Gebiete  vorgenommen  werden  soll,  ist  das  Bestreben  zur  räumlichen  Dezentralisation ­
  vorhanden  (Warenhäuser,  Massenfilialunternehmungen,  Fabrikverkaufsstellen ­
  u.  a.).  Doch  zeigt  auch  auf  diesem  Gebiet  das  Beispiel  des  Versandgeschäfts
die  starke  Abhängigkeit  von  der  Geschäftstechnik.  Ein  scharfer  Schnitt  zwischen
räumlicher  und  sachlicher  Vereinheitlichung  ist  also  nicht  zu  führen.
Vielmehr  spitzt  sich  die  räumliche  Zentralisation  auf  die  Frage  der  optimalen
Betriebsgröße  zu,  hängt  also  letztlich  auch  von  der  Kostengestaltung  ab.  Aus
technischen  Gründen  streben  Fertigungsbetriebe  bis  zu  einem  gewissen  Grade,
der  nach  der  Branche  verschieden  ist 1  2 ,  zur  räumlichen  Einheit.  Die  Zusammenschlüsse ­
  und  Angliederungen  in  Form  von  Konzernen,  d.  h.  die  Zusammenfassung
mehrerer  räumlich  verteilter  Betriebe  oder  Unternehmungen  unter  eine  gemeinsame ­
  und  einheitliche  Leitung  verwirrt  jedoch  auch  diese  Entwicklung.  Der  Konzern ­
  stellt  immer  eine  räumlich  dezentrale,  sachlich  aber  mehr  oder  minder  zentrale ­
  Organisationsform  dar.  Der  Grad  der  Zentralisierung  kann  dabei  von  so  gut
wie  allen  betrieblichen  Bedingungen  abhängen 3 :  von  der  örtlichen  Verteilung  an
sich  und  der  Größe  der  Entfernungen,  von  den  Personen,  von  der  Branche,  von  der
Fertigungs-,  Verwaltungs-,  Einkaufs-  oder  Absatztechnik,  von  der  Art  und  der
Wertigkeit  des  Erzeugnisses,  von  der  Finanzierung  usf.  Immer  werden  die  Geldpolitik ­
  und  als  Mittel  dazu  das  Rechnungswesen,  ferner  die  Beschäftigungsverteilung, ­
  die  Investitionspolitik  und  in  vielen  Fällen  auch  die  Beschaffungspolitik
zentral  geleitet 4 .  Dabei  ist  es  natürlich  nicht  notwendig,  daß  all  diese  Stellen  auch
örtlich  zentral  liegen;  vor  allem  Einkauf,  Verkauf  und  Rechnungswesen  können
größtenteils  räumlich  verteilt,  etwa  bei  den  Werken,  liegen;  dies  zum  Beispiel
dann,  wenn  es  sich  um  verschiedenartige  Erzeugnisse  handelt,  bei  denen  eine
innige  Zusammenarbeit  zwischen  erzeugenden  und  verkaufenden  Stellen  notwendig ­
  ist 5  (vgl.  auch  die  Zusammenfassung  der  syndizierten  Erzeugnisse  der
Vereinigten  Stahlwerke  in  besonderen  zentralen  Verkaufsgesellschaften  (s.  S.  159),
während  der  Verkauf  der  Spezial-Werkstättenerzeugnisse  bei  den  Werken  verblieb). ­
  Wenn  heute  starke  Gründe  der  verschiedensten  Art,  zum  Beispiel  Gegengeschäfte, ­
  Ausnutzung  aller  Preismöglichkeiten  und  Erfahrungen,  planmäßige
Forschung  u.  ä.  für  die  Einkaufszentralisierung  angeführt  werden,  so  geht  daraus
deutlich  die  Neigung  zur  Zentralisierung  bei  steigenden  Schwierigkeiten  hervor.
1  Walb:  Kaufmännische  Betriebswirtschaftslehre,  S.  20.
2  Siehe  hierzu  Beste:  Die  optimale  Betriebsgröße,  der  auf  S.  55—69  eine  Darstellung  der
Branohenversohiedenheiten  in  dieser  Hinsicht  gibt,  die  sich  vorwiegend  auf  die  Ergebnisse  des
Enquete-Ausschusses  stützt.
3  Beste:  Verwaltungsaufbau  und  betriebliches  Rechnungswesen.  Festschrift  Schmalenbaoh,
  S.  110/11.
4  S.  hierzu  Bergmann:  Festschrift  Sohmalenbach:  S.  293ff.
5  Dinkelbach:  S.  1147.
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        Die  Aufgabenverkettung.

169

So  günstig  jedoch  einerseits  eine  einheitliche  Einrichtung  und  Durchführung
gleicher  Arbeitsgänge  sich  auswirkt,  sie  darf  nicht  zu  weit  getrieben  werden  und
zu  sehr  in  die  Führung  des  laufenden  Betriebes  eingreifen,  da  dadurch  die  persönliche ­
  Entschlußkraft  gelähmt  und  Reibungen  geschaffen  würden,  weil  besonders
bei  sehr  vielseitigen  und  wechselnden  Arbeiten  eine  natürliche  Ausgleichung  und
Einordnung  sehr  schwer  zu  erreichen  ist.  „Zentralisieren  heißt,  die  .  .  .  Führung
durch  Selbstbeschränkung  machtvoller  machen 1 .“  „Freiheit  in  der  Sache,
Zwangsläufigkeit  in  der  Form,  Einheitlichkeit  im  System,  Selbständigkeit  in  der
Anwendung,  Zentralisation  des  Arbeitsganges,  Dezentralisation  der  Leistung“ 1  2
kann  daher  als  zweckmäßigste  Lösung  angesprochen  werden.
In  den  Spielarten  der  sachlichen  Zentralisation,  d.  i.  der  Begrenzung  von  Freiheit ­
  und  Selbständigkeit,  sind  erhebliche  Unterschiede  des  Grades  festzustellen 3 :
a)  Es  werden  nur  Richtlinien  über  allgemeine  Fragen  ausgegeben,  die  den  Gesamtbetrieb
angehen;  die  Abteilungen  oder  Teilbetriebe  gestalten  die  Richtlinien  aus  und  führen  sie  selbständig ­
  durch;  alle  nur  die  Teile  angehenden  Angelegenheiten  werden  unabhängig  erledigt
(bei  I.  G.  mit  weitgehender  rechtlicher  und  wirtschaftlicher  Selbständigkeit  der  Mitgliedsbetriebe ­
  :  Siemens-Rhein-Elbe-Union 4  5 ,  Schultheiß-Ostwerke-Kahlbaum 6 ).
Meist  wird  ein  Gemeinschaftsausschuß  gebildet,  der  Auskünfte  verlangen  kann  und  Einblick ­
  in  die  Bücher  hat,  Austausch  von  Betriebserfahrungen,  Richtlinien  für  gemeinsamen
Ein-  und  Verkauf  und  Finanzplan  sowie  Grundsätze  und  Anweisungen  für  Behandlung  und
Durchführung  einzelner  Geschäfte.
b)  Außer  allgemeinen  Richtlinien  werden  auch  besondere  Fragen  der  einzelnen  Betriebe
geregelt,  zum  Beispiel  Fragen  der  Neuaufnahme  von  Geschäften,  Neueinrichtungen  und  Neubeteiligungen, ­
  Aufnahme  von  Anleihen  usw.,  kurz  alle  Geschäfte,  die  den  normalen  Rahmen
überschreiten,  werden  beaufsichtigt.
c)  Alle  gemeinsamen  Angelegenheiten  werden  nach  festgelegten  Richtlinien  behandelt,
während  im  übrigen  alle  Betriebsteile  frei  handeln,  zum  Beispiel  gemeinsamer  Einkauf,
insbesondere  für  Stoffe,  die  alle  Teile  verbrauchen,  gemeinsame  Werbung  und  Verkauf,
Finanzwesen.
d)  Zentralisierte  Erledigung  gemeinsamer  Aufgaben,  sowie  Richtlinien  für  alle  übrigen
Aufgaben,  zum  Beispiel  bei  Auftragsverteilung,  Lohngestaltung,  Finanzierung  und  sozialen
Angelegenheiten  6 .
Bei  Einzelunternehmungen  ist  dieser  Grad  als  gemeinsame  Leitung  bestimmter  Sachgebiete ­
  durch  das  Kollegium  und  Einzelerledigung  der  Ressorts  zu  erkennen,  zum  Beispiel  die
Einheitlichkeit  der  Verwaltung  wird  durch  den  Generaldirektor  überwacht,  im  übrigen  besteht
selbständige  Leitung  der  Ressorts  durch  Abteilungsdirektoren;  dabei  sind  mehrere  kleine
Unterschiede  insofern  möglich,  als  der  Generaldirektor  völlig  frei  von  laufender  Arbeit  sein
kann  (Gasmotorenfabrik  Deutz) 7  oder  auch  ein  eigenes  Ressort  hat  (Roddergrube  A.-G.) 7 .
e)  Sowohl  die  gemeinsamen  als  auch  wichtige  Angelegenheiten  der  einzelnen  Abteilungen
werden  straff  zentral  geführt,  dagegen  besteht  noch  volle  Freiheit  in  einzelnen  Sachgebieten
oder  auch  zum  mindesten  lediglich  der  Zwang  zur  Einhaltung  bestimmter  Richtlinien.  Dies
ist  zum  Beispiel  der  Grundsatz  der  Organisation  bei  den  Vereinigten  Stahlwerken  A.-G.,  der
als  „betriebliche  (soll  wohl  heißen:  technische)  Dezentralisation  und  verwaltungstechnisohe
Zentralisation“  bezeichnet  wird  8 .
Hier  ist  der  Verkauf  im  allgemeinen  straff  zentralisiert  (Syndikatserzeugnisse!),  nur  die
Werkstättenerzeugnisse  haben  noch  Freizügigkeit  bei  den  Werken  behalten.  Diese  Entwicklung
wurde  durch  den  vor  2  Jahren  vorgenommenen  Umbau  noch  verfeinert  und  vertieft  durch
„Abgrenzung  der  Verantwortung  und  Wiederherstellung  der  vollen  Verantwortung  weniger
Einzelpersönlichkeiten“ 9 .  Die  Dezentralisation  der  Werksbetriebe  wurde  durch  weitgehende
wirtschaftliche  und  völlige  juristische  Verselbständigung  gesteigert,  wodurch  nicht  nur  wirt-1
  Theisinger:  Die  Führung  der  Unternehmung  als  organisatorisches  Problem.  Z.  f.  B.
H.  11  (1933),  S.  660.
2  Vogt:  Bd.  I,  S.  76,  der  auf  Rohwaldt  in  Maier-Rothschilds  Kaufmannspraxis,  Bd.II,
S.  925ff.  zurückgreift.
3  Nach  Beste:  S.  lOlff.
4  Rosendorff:  Die  rechtliche  Organisation  der  Konzerne,  S.  16ff.
5  Rosendorff:  S.  138ff.
6  Zwischen  Siemens-Halske  und  Siemens-Schuckert.  Enquete-Bericht,  S.  410.
7  Seuthe:  Die  Gliederung  der  Verwaltung  in  der  westdeutschen  Großindustrie.
8  Siehe  Deutsche  Bergwerks-Zeitung  vom  3.  Juni  1932.
9  Vogler  auf  der  außerordentlichen  Generalversammlung  am  26.  November  1933.
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        170

Die  Organisation.

sohaftliclie,  sondern  auch  soziale  (Benachteiligung  der  einzelnen  Bezirke  in  steuerlicher  und
wirtschaftlicher  Hinsicht,  mangelnde  Werksverbundenheit)  Mängel  behoben  werden.  Die
jetzige  Dachgesellschaft  der  Vereinigten  Stahlwerke  A.-G.  regelt  nur  noch  solche  Aufgaben,
die  „aus  Gründen  der  Zusammengehörigkeit,  der  Ersparnis  usw.  eine  einheitliche  Regelung
erfordern  ..  .  vor  allem  das  Gebiet  des  Finanzwesens,  das  zentral  bearbeitet  werden  muß,
wenn  auch  die  Verantwortung  für  das  Ergebnis  finanzieller  Aufwendungen  auf  den  Werken
den  betreffenden  Werksleitungen  übertragen  wird“  1 , 1  2 .  Auch  der  Erfahrungsaustausch  auf  den
Gebieten  der  Forschung,  des  Selbstkostenwesens,  der  Statistik,  des  Betriebsvergleichs,  sowie
die  Zusammenfassung  und  Überwachung  der  Neubauten,  die  Bearbeitung  von  Verbands-,
Tarif-  und  Verkehrsfragen,  bestimmte  Binkaufsfragen,  vor  allem  Bohstoffbezug,  werden
zentral  bearbeitet  werden  (vgl.  das  Schaubild  in  Band  I,  S.  98/99).
Als  Vorteile  einer  straffen  Anordnung  sind  anzuführen:
a)  große  Sachkenntnis,  da  genaueste  Einarbeitung  in  die  weitgehend  gleichen  Arbeitsgänge
möglich  ist;  daraus
b)  geringere  zum  mindesten  aber  scharf  berechnete  Lohnkosten,  da  ungleichmäßige
Arbeitsverteilung  und  Arbeitsleistung  zurüokgedämmt  und  eine  schärfere  Leistungskontrolle
durchführbar  wird;
c)  der  Ablauf  des  Betriebes  erfolgt  selbsttätig,  laufende  Kontrollarbeit  übergeordneter
Organe  kann  eingeschränkt  werden;
d)  bessere  Einarbeitung  des  Personals,  da  bis  ins  einzelne  gehende  Richtlinien  aufgestellt
werden  können;
e)  Erkennung  und  Zusammenfassung  und  Sammlung  gleichartiger  oder  ähnlicher  Abläufe
mit  dem  Ziel  der  maschinellen  Erledigung.
Dabei  ist  jedoch  zu  beachten,  daß  die  einzelnen  Betriebsstufen  verschieden
straff  geführte  Arbeitsvollzüge  haben  können;  die  untersten  Ausführungsorgane
arbeiten  im  Grunde  immer  nach  genauen  Anweisungen.  Für  den  Grad  der  Straffung ­
  ist  maßgebend,  welche  Entscheidungen  bei  den  einzelnen  Zwischengliedern
verblieben  sind,  und  wo  der  letzte  Rest  von  Selbständigkeit  aufhört.
So  unterschiedlich  die  Gründe  für  und  gegen  eine  Zentralisation  oder  Dezentralisation ­
  sein  mögen,  als  wesentlichster  und  oft  ausschlaggebender  Leitgedanke  wird
immer  die  Möglichkeit  einer  besseren  Sicherung  des  gesamten  Betriehsablaufs
durch  Kontrolle  und  Revision,  vor  allem  beim  betrieblichen  Rechnungswesen  zu
erkennen  sein 3 .  Das  trifft  nicht  nur  bei  örtlich  vielgliedrigen  Betrieben  (Konzernen, ­
  Filialbetrieben)  sondern  auch  innerhalb  der  örtlich  beieinander  liegenden
Betriebe  zu.  So  ist  trotz  der  200  Läger,  welche  die  Henkel  &amp;amp;  Co.  A.-G.  (Persil)  in
Deutschland  unterhält,  der  Vertrieb  straff  in  Düsseldorf  zusammengefaßt;  von  dort
erfolgt  die  Bestellung  der  Vertreter,  die  Einteilung  der  Bezirke  und  die  Überwachung. ­
  Allerdings  ist  dies  hier  besonders  gut  möglich,  weil  die  Erzeugnisse  so
gut  eingeführt  sind,  daß  eigentlich  nur  bei  der  Einrichtung  eines  neuen  Geschäfts
eine  Neueinführung  in  Frage  kommt,  im  übrigen  aber  immer  nur  Fühlung  zu
halten  ist 4 .
Daß  im  einzelnen  allerdings  kaum  über  die  Frage  der  Zentralisation  oder
Dezentralisation  anders  als  nach  genauer  Abwägung  auch  der  geringst  anmutendsten
  Kleinigkeiten  geurteilt  werden  kann,  soll  durch  ein  Beispiel  erläutert  werden:
Ob  das  Kassenwesen  eines  Warenhauses  mehr  oder  minder  örtlich  dezentralisiert
werden  soll,  hängt  nicht  nur  von  technischen  Erwägungen  und  von  Kontroll-  und
Sicherheitsüberlegungen,  sondern  auch  von  der  Leistungsmöglichkeit  ab.  Zwar
wird  der  Verkaufs  Vorgang  durch  die  Trennung  von  Verkaufen  und  Kassieren  beschleunigt, ­
  aber  der  besondere  Zahlungsvorgang  an  der  Kasse  bedeutet  einerseits
eine  zusätzliche  Belastung  des  Käufers  und  andererseits  die  Notwendigkeit  der
Warenzubringung,  aber  auch  die  Möglichkeit  einer  nochmaligen  Kontrolle  für  den
Betrieb.  Die  Einrichtung  der  Sofortkassen  soll  für  den  Kauf  von  Kleinigkeiten
unter  Verzicht  auf  nochmalige  Kontrolle  der  Kundschaft  entgegenkommen  und
1  Vogler  auf  der  außerordentlichen  Generalversammlung  am  26.  November  1933.
2  Ebenso  Bergmann,  S.  306.
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        Die  Leitung.

171

gleichzeitig  durch  Zusammenlegen  von  Verkauf  und  Verpackung  kostensparend
wirken  (Kleinpreisgeschäfte,  auch  in  entsprechenden  Abteilungen  der  Warenhäuser). ­
  Eine  andere  Möglichkeit  ist  die  Einrichtung  einer  Zentralkasse  durch
Rohrpostleitungen  zu  den  einzelnen  Verkaufstischen:  der  Betrag  wird  in  Kapseln
von  der  Verkäuferin  zur  Kasse  gegeben,  die  Kapsel  kommt  mit  Wechselgeld  und
Quittung  zurück 1 .  Ein  Berliner  Kaufhaus  hat  einige  Male  den  Versuch  gemacht,
zur  Weihnachtszeit  sämtliche  Kassen  in  einem  zentral  gelegenen  Raum  in  der  Nähe
des  Ausgangs  unterzubringen,  um  so  einen  besseren  Verkaufsfluß  zu  haben.  Die
dadurch  über  den  Normalbestand  notwendig  werdenden  Läuferinnen  und  Träger,
die  Warenfahrstühle  usw.  verteuerten  jedoch  die  offenbaren  Vorzüge  derart,  daß
der  Versuch  aufgegeben  wurde.
c)  Die  Sicherung  und  Überwachung  der  Organisation  vollzieht
sich  auf  dem  Wege  der  Kontrolle.  An  dieser  Stelle  soll  nur  auf  ihre  Bedeutung
und  Notwendigkeit  bezüglich  der  organisatorischen  Formgebung  hingewiesen
werden.  Ihre  eigentliche  Behandlung  erfolgt  in  D  II.
VI.  Die  Leitung.
Vorbemerkung.  Alles  menschliche  Gemeinschaftshandeln,  besonders  das  bewußt ­
  auf  die  Organisation  bestimmter,  betrieblicher  Zweckaufgaben  gerichtete,
setzt  einen  Initiator  voraus,  einen  Antrieb,  der  die  gedankliche  Vorarbeit  leistet
und  sie  zu  einem  bestimmten  Plan  zusammenfaßt,  aber  ferner  auch  die  notwendige ­
  Macht,  d.  h.  die  Verfügungsgewalt  über  menschliche  und  sachliche
Arbeitsmittel  und  Kräfte,  um  diesen  vorbedachten  Plan  durchzusetzen  und  die
Menschen,  Mittel  und  Verfahren  nach  den  bezeichneten  organisatorischen  Spielregeln ­
  zu  handhaben.  Macht  ist  jede  Wahrscheinlichkeit  oder  Möglichkeit,  einen
Willen  auch  gegen  Widerstreben  durchzusetzen 1  2 ;  aus  ihm  leitet  sich  die  Herrschaftsgewalt ­
  ab,  welche  das  Vorhandensein  günstiger  Vorbedingungen  zum  Gehorsam ­
  im  Falle  eines  Befehls  bedeutet 2 .  Diese  Vorbedingungen  sind  notwendig,
um  die  fortlaufende  Befolgung  und  Durchführung  der  organisatorischen  Anordnungen ­
  und  Verfahren  zu  erzwingen,  was  wieder  nur  durch  einen  Verwaltungsstab, ­
  durch  ein  System  von  über-  und  untergeordneten  Personen  möglich  ist,
welche  durch  eine—geistig,  geldlich  oder  sonstwie  bestimmte  —  Übereinstimmung
der  Ziele  mit  dem  Führer  verbunden  sind 3 .
Diese  Macht  leitet  sich  im  Wirtschaftsbetrieb  ab  aus  dem  Eigentum  an  den  Arbeitsmitteln ­
  und  Geräten  einerseits,  welche  wiederum  als  Recht  des  Inhabers  auf  Betriebsführung, ­
  d.  h.  auf  die  kaufmännische,  organisatorische,  technische  Leitung
aus  der  reinen  Sachherrschaft  des  Eigentumrechts  entspringen 4 .  Daneben  jedoch
ist  die  Direktionsgewalt  (auch  Befehls-,  Weisungs-  oder  Anordnungsgewalt  genannt) ­
  als  Summe  der  einseitigen  Befugnisse  des  Betriebsinhabers  gegenüber  der
Gefolgschaft  auf  Grund  des  Arbeitsverhältnisses  wichtig;  auch  sie  leitet  sich  letztlich ­
  aus  der  heute  geltenden  Eigentumsordnung  ab  und  liegt  begründet  in  dem
Wesen  der  abhängigen  Arbeit  überhaupt 5 .  Zweck  des  Direktionsrechtes  ist  es,
„die  vertraglich  bereitgestellte  Arbeitskraft  so  zu  verwerten,  wie  es  der  Gesamtarbeitsvorgang ­
  eines  bestimmt  organisierten  Wirtschaftskörpers  verlangt“  8 ,  es  erstreckt ­
  sich  demnach  über  Gegenstand,  Ausführung,  Umfang,  Ort  und  Zeit  der
Arbeitnehmerleistung 7 ;  ferner  über  die  Eingliederung  in  den  Betrieb,  d.  i.  Schutz
1  Se  yf  f  ert,  der  dieses  Verfahren  mitteilt,  stellt  auch  fest,  daß  es  sich  nichteingebürgert  hat.
2  Weber,  Max:  Wirtschaft  und  Gesellschaft.  G.  d.  S.  III.  Abtlg-,  S.  28  und  122.
3  Weber,  Max:  S.  154.  4  Stenschke:  Das  Direktionsrecht  des  Arbeitgebers,  S.  4.
6  Stenschke:  S.  7.  6  Stenschke;  S.  10.
7  Kaskel:  Arbeitsreoht,  S.  llOff.
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        172

Die  Organisation.

des  Arbeitnehmers,  Sicherheit  und  Ordnung  des  Betriebes,  Verhalten  im  Betrieb
und  unter  gewissen  Bedingungen  außerhalb  des  Betriebes  (bei  Lehrlingen),  sowie
auf  das  Hausrecht 1 .  Allerdings  sind  der  Direktionsgewalt  durch  die  Grenze  des
Betriebes  selbst  und  durch  allgemeine  und  besondere  Schutzgesetze,  durch  vertragliche ­
  Bindungen  und  das  Mitberatungsrecht  der  Betriebsvertretung  zeitweilig
erhebliche  Grenzen  gesetzt  worden;  das  durch  die  nationale  Erhebung  kräftig  auftretende ­
  Führungsbedürfnis  hat  jedoch  neuerdings  wieder  zu  einer  Stärkung  der
Gewalten  geführt.
Aus  vielen  Gründen  haben  sich  die  verschiedenen  Formen  der  Herrschafts-Übertragung
  durch  Trennung  der  Eigentumsgewalt  von  der  Herrschaftsgewalt
entwickelt,  welche  als  Bevollmächtigung,  Verpachtung,  Beteiligung  usw.  bekannt
sind.  Der  Eigentümer  bleibt  zwar  im  Genuß  seines  Vermögens,  aber  er  überträgt
die  daraus  abgeleitete  Betriebsführungs-  und  Direktionsgewalten  auf  andere  Personen, ­
  die  ihm  geeignet  erscheinen  und  unter  Umständen  vorher  einer  gewissen
Auslese  unterworfen  wurden.  Die  Verbindung  dieser  Tatsache  mit  dem  Gedanken
der  erweiterten  Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten  hat  dann  zu  anderen  Gesellschaftsformen ­
  geführt:  Aktiengesellschaft,  Gewerkschaft,  Gesellschaft  m.  b.  H.,
Genossenschaft  usw.  Dadurch  entstanden  wiederum  ganz  neuartige  Fragen  der
Beziehungen  zwischen  der  herrschenden  und  der  vollziehenden  Gewalt.
Die  Größe  der  Betriebe  macht  es  meist  unmöglich,  daß  die  Leitung  über
all  und  j  edes  unterrichtet  ist  oder  j  ede  Kleinigkeit  selbst  an  ordnet;  vielfach  herrscht
bei  den  unteren  Stellen  gewohnheitsmäßiges  Handeln  vor,  wobei  hinsichtlich  der
Leitung,  vor  allem  in  kaufmännischen  Betrieben,  die  Neigung  entsteht,  „Entscheidungen ­
  an  immer  niedrigere  Dienststellen  herunterzugeben“  2 ,  um  sich  so  für  die
großen  Aufgaben  der  letzten  Entscheidung  zu  entlasten.  Andererseits  aber
herrscht  im  büromäßigen  Verwaltungsverfahren  von  seiten  der  ausführenden  Stellen ­
  ein  starkes  Bestreben,  alle  wesentlichen  oder  zweifelhaften  Entscheidungen  an
die  höheren  Dienststellen  hinaufzureichen,  wodurch  wiederum  diese  mit  untergeordneten ­
  Fragen  zu  stark  belastet  werden  würden.  Der  Ausgleich  dieser  beiden
Strömungen  erfolgt  durch  die  Festlegung  letzter  Instanzen  und  die  Hebung  der
Verantwortungsfreudigkeit,  wobei  allerdings  sehr  genaue  Regeln  die  Voraussetzung
bilden.
Im  Zuge  dieser  allseitigen  und  dauernden  Weiter  Schiebung  der  Geschäfte  geht
der  größte  Teil  der  organisatorischen  Maßnahmen  und  Entscheidungen  auf  die
eigentlich  ausführenden  Schichten  der  Verwaltung  über.  So  werden  im  Betriebe
selbst  seitens  der  vollziehenden  Gewalt  besondere  Stellen  oder  Personen  mit  der
Planung  und  Durchführung  organisatorischer  Maßnahmen  beauftragt  (Organisationsabteilung), ­
  was  von  Fall  zu  Fall  oder  auch  fortlaufend  geschehen  kann;
lediglich  die  letzte  Entscheidung  und  der  eigentliche  Anstoß  zur  Ausführung  bleibt
im  allgemeinen  der  Vollzugsgewalt  (der  Direktion)  Vorbehalten.  Die  organisatorische ­
  Leitung  tritt  also  in  vielen  Fällen  von  den  Organen  der  Herrschafts-  und
Vollzugsgewalt  getrennt  auf;  bei  diesen  Stellen  verbleibt  lediglich  der  Anstoß  zur
Inangriffnahme  organisatorischer  Handlungen.  Der  Unternehmer  oder  Direktor
beauftragt  den  Organisator  durch  Ernennung  oder  Berufung,  und  der  Beauftragte
hat  sowohl  die  Planung  als  auch  die  Leitung,  ja  oft  sogar  die  eigentliche  Ausführung ­
  zu  erledigen.  Dabei  kann  der  Beauftragte  sowohl  eigener  Untergebener
sein  —  in  diesem  Fall  ergeben  sich  bei  der  Durchführung  kaum  Schwierigkeiten  —
als  auch  selbständiger  Organisator  im  freien  Beruf;  endlich  ist  bei  öffentlichen
Betrieben  sogar  eine  Beauftragung  kraft  öffentlichen  Rechts  denkbar,  sofern  der
beauftragte  Organisator  als  Beamter  zu  gelten  hat.
Die  Beauftragung  betriebsfremder  Organisatoren  geht  fast  immer  in  Form  des
^ 1  Stenschke:  S.  12/17.  2  Mahlberg:  S.  21.
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        Die  Leitung.

173

Werksvertrages  gegen  Entgelt  vor  sich  (auch  bei  öffentlichen  Betrieben),  indem
ein  fest  umrissener  Auftrag  erteilt  wird.  Sie  leidet  unter  einer  gewissen  Unkenntnis ­
  des  Betriebes;  die  Personen  sind  mit  bestimmten  Kenntnissen  gewappnet
und  an  bestimmte  Aufträge  gebunden  und  müssen  sich  nun  innerhalb  kurzer  Zeit
durch  Befragung  und  Ansehung  an  Ort  und  Stelle  ein  Bild  zu  machen  versuchen
über  den  betrieblichen  Aufbau  und  die  betrieblichen  und  äußerlichen  Einflüsse.
Daher  sind  sie  auf  die  Mitarbeit  der  Angestellten  und  besonders  der  leitenden
Stellen  angewiesen,  was  wiederum  genaue  Verhaltungsvorschriften  für  diese
Stellen  bedingt,  damit  einmal  die  zur  Verfügung  gestellten  Unterlagen  richtig
sind,  zum  andern  auch  die  gegebenen  Anordnungen  verabredungsgemäß  befolgt
werden.
1.  Direktorial-  und  Kollegialsystem.  Für  die  Erhaltung  der  Einheitlichkeit  und
Geschlossenheit,  welche  allein  ein  fortlaufendes  und  reibungsloses  Arbeiten  der
Organisation  gewährleistet,  ist  eine  eindeutige  Führung  als  zentrale  Willensbildung
erforderlich.  Da  jede  Organisation  einem  einzigen  Zweck  dient,  kann  sie  auch  nur
von  einem  einzigen  Zweckgedanken  durchdrungen  sein;  dieser  wird  sich  in  den
meisten  Fällen  auf  eine  Person  zurückführen  lassen.
Im  Kleinbetrieb  oder  im  Einzelunternehmen,  wo  nur  ein  Verfügungsberechtigter  auf
Grund  des  Eigentums  an  den  Betriebsmitteln  vorhanden  ist,  ist  auch  die  Frage  der  Führung
und  Leitung  einfach  beantwortet;  der  Inhaber  oder  der  vertraglich  Beauftragte  des  Inhabers
(Pächter,  Teilhaber,  Geschäftsführer)  führt  den  Betrieb  monarchisch,  d.  h.  als  Alleinherrscher
durch.  Zwar  können  bei  der  vertraglichen  Beauftragung  zwischen  dem  Eigentümer  und  dem
Betriebsführer  im  Innenverhältnis  Schwierigkeiten  auftreten,  die  auch  die  einheitliche,  monozentrische ­
  Betriebsführung  beeinflussen.  Diese  ergeben  sich  vorwiegend  aus  unterschiedlichen
Auffassungen  zwischen  den  beiden  Stellen  hinsichtlich  der  „Einheit  der  Auftragserteilung“,
welche  besagt,  daß  jeder  Untergebene  nur  von  einer  Stelle  Befehle  empfangen  darf 1 .  Diese
Einheit  der  Auftragserteilung  ist  ein  unbedingtes  Erfordernis  der  reibungslosen  Betriebsführung, ­
  „wird  sie  verletzt,  so  wird  die  Autorität  geschwächt,  die  Disziplin  gefährdet,  die
Ordnung  gestört  und  die  Stabilität  bedroht“ 1 .  Gerade  in  Kleinbetrieben  aber  wird  häufig
gegen  diese  Forderung  verstoßen:  mehrere  Brüder  befehlen  oder  der  Eigentümer  über  den
Kopf  des  Geschäftsführers  hinweg.  Dabei  ist  durchaus  nicht  immer  mangelndes  Verständnis
oder  schlechter  Wille  für  diese  Zweiheit  der  Auftragsgewalt  maßgebend;  um  Zeit  zu  gewinnen
oder  um  besser  oder  schneller  verstanden  zu  werden,  evtl,  sogar  um  eine  falsche  Handhabung
sofort  abstoppen  zu  können,  gibt  der  Eigentümer  unter  Umgehung  des  Geschäftsführers  seine
Befehle  und  erzeugt  so  Unschlüssigkeit  bei  den  Untergebenen,  Reibereien  und  Unzufriedenheit
bei  den  übergangenen  Leitern.
Die  Größe  der  Betriebe  mit  ihrer  Vielzahl  der  Aufgabengebiete,  ihren  verwickelten ­
  Eigentumsverhältnissen  und  der  sachlichen  Unmöglichkeit  eines  Menschen, ­
  die  Verhältnisse  zu  übersehen,  hat  jedoch  überall  eine  Teilung  der  Führung
notwendig  gemacht.  Sie  ist  sowohl  durch  Spaltung  der  unternehmerischen  Aufgaben
als  auch  durch  Aufteilung  der  Verantwortung  vor  sich  gegangen  (Ressortbildung!).
Ist  also  die  Tatsache  der  mehrköpfigen  Leitung  heute  fast  überall  gegeben,  so
bleibt  zu  untersuchen,  welche  Formen  dieser  Leitung  möglich  und  vorteilhaft  sind.
Das  Direktorialsystem  als  erste  Möglichkeit  bedeutet  die  straffe  Zusammenfassung ­
  aller  Machtbefugnisse  in  einer  Person,  die  entweder  als  „Direktor“  über
den  übrigen  mit  Leitungsbefugnissen  ausgestatteten  Personen  steht  (Betriebsleiter,
Prokurist,  Geschäftsführer  usw.)  oder  aber  als  „Generaldirektor“  einem  Direktorium ­
  vorsteht.  Alle  Verantwortung  ruht  auf  einer  Schulter,  aller  Überblick
hängt  ab  von  zwei  Augen 2 .  Voraussetzung  ist,  daß  die  Größe  der  Verantwortung
eine  derartige  Belastung  einer  Person  überhaupt  zuläßt,  was  heute  selten  und
wohl  nur  in  kleineren  Betrieben  der  Pall  ist.  Unternehmungen,  die  „mit  fremdem
Geld  arbeiten,  dürfen  nicht  auf  das  Zweiaugensystem  abgestellt  sein.  Innerhalb
des  Betriebes  hat  die  Verfügungsgewalt  des  einzelnen  ihre  kollegiale  Kontrolle  zu
finden.  Wichtige  Entschlüsse  dürfen  nicht  von  einzelnen  und  in  Unkenntnis  der
1  Fayol:  S.  21.  2  Leitner:  Wirtschaftslehre...,  S.  73.
        <pb n="185" />
        174

Die  Organisation.

übrigen  verantwortlichen  Organe  durchgeführt  werden“ 1 .  Allerdings  sind  die
Übergänge  zwischen  der  direktorialen  oder  monokratischen  Verwaltung  und  dem
kollegialen  oder  polykratischen  System  sehr  fließend.
Nur  wenn  die  Leitung  des  gesamten  Wirtsohaftsbetriebes,  d.  b.  die  volle  Verantwortung
nach  innen  und  außen,  in  einer  Spitze  zusammenläuft,  herrscht  direktoriale  Machtvollkommenheit. ­
  Es  ist  natürlich,  daß  dieser  Direktor  sich  auf  Untergebene  stützt,  daß  er  Verantwortungsbereiche ­
  auf  sie  überwälzt,  daß  er  sich  Hilfsstellen  schafft  in  Form  besonderer  Sekretariate, ­
  Referenten  usw.,  daß  er  in  periodisch  und  fallweise  einberufenen  Versammlungen
(Konferenzen)  kleiner  und  größerer  Gruppen  sich  Rat  holt,  ja  daß  er  sich  durch  ständige
Ausschüsse  beratend  unterstützen  läßt.  Entscheidend  bleibt,  daß  er  allein  die  Disposition
behält,  daß  er  allein  alle  Betriebsmaßnahmen  einleitet  und  nach  Art  und  Umfang  bestimmt 1  2 .
Demgegenüber  besteht  das  Wesen  der  Kollegialität  in  der  gleichberechtigten
Führung  des  Betriebes  durch  mehrere  Personen.  Form  und  Grad  dieser  Gleichberechtigung ­
  kann  wieder  verschieden  sein 3 ;  es  sind  zu  erkennen:
a)  Die  Primatkollegialität,  die  der  direktorialen  Leitung  am  nächsten  steht;  es  erfolgt
kollegiale  Beratung  unter  dem  ständigen  Vorsitz  eines  Direktors,  der  durch  Alter,  Ansehen,
Besitzanteil,  besonderes  Vertrauen,  besondere  Geschicklichkeit  oder  kleine  Mehrbefugnisse
(z.  B.  Ausschlag  bei  Abstimmung)  berufen  wird  (primus  inter  pares).  Diese  Form  der  Kollegialität ­
  ist  oft  der  Übergang  zum  reinen  Direktorialsystem  und  in  der  Praxis  außerordentlich
häufig;  wenn  Alleinzeichnungsrecht  mit  der  Stellung  des  Primus  verbunden  ist,  kann  kaum
noch  ein  Unterschied  von  der  Alleinherrschaft  gefunden  werden.  Die  Beschlüsse  werden  durch
Abstimmung  gefaßt,  wobei  der  Vorsitzende  rechtlich  oder  gewohnheitsmäßig  den  Ausschlag ­
  gibt.
b)  Die  Abstimmungskollegialität,  welche  alle  Beschlüsse  des  aus  völlig  gleichberechtigten
Mitgliedern  bestehenden  Kollegiums  gemeinsam  faßt;  es  muß  entweder  Einstimmigkeit  oder
Mehrstimmigkeit  vorliegen.  Diese  Form  wird  oft  gewählt,  wenn  die  Herrsohaftsgewalt,  vertreten ­
  durch  den  Aufsiohtsrat  oder  einen  Ausschuß  oder  auch  eine  einzelne  Person  (etwa  der
maßgebliche  Aktionär  oder  der  Besitzer  oder  ein  Staatsvertreter)  sich  bestimmte,  genau  umgrenzte ­
  Entscheidungen  Vorbehalten  hat.  Diese  Entscheidungen  müßte  dann  das  Kollegium
der  übergeordneten  Stelle  vorlegen 4  * -
c)  Die  Kassationskollegialität  ist  die  Leitung  gleichberechtigt  nebeneinander  wirkender
Direktoren  mit  dem  Recht  der  gegenseitigen  Aufhebung  und  Aufschiebung  der  getroffenen
Entscheidungen  durch  „Gegenzeichnung“.
d)  Die  Ressortkollegialität  endlich  ist  ein  Leitungssystem  —  wohl  das  in  großen  Betrieben
am  häufigsten  angewendete  —,  bei  dem  zwar  kollegial  entschieden  wird,  aber  die  Kollegien
nur  für  bestimmte  Ressorts  gebildet  werden.  Jedem  Ressortkollegium  (etwa  für  Einkauf,
Fertigung,  Vertrieb  oder  Bergwerke,  Verfeinerungsbetriebe,  Gießereien  usw.)  steht  der
Generaldirektor  vor;  es  körmen  auch  außerhalb  des  eigentlichen  Direktoriums  stehende
Personen  hinzugezogen  werden  (besonders  sachverständige  oder  beteiligte  oder  auch  überwachende ­
  Personen).  In  dieser  Weise  werden  die  Vereinigten  Stahlwerke  A.-G.  geleitet 6 ,  indem
für  die  richtigen  Ressorts  Ausschüsse  gebildet  werden;  die  Besonderheit  der  I.  G.  Farben
besteht  darin,  daß  in  den  einzelnen  Ressortkollegien  („Fachausschüssen“)  die  Angelegenheiten
bis  zur  Spruchreife  behandelt  und  dann  dem  „Arbeitsausschuß“,  der  aus  einem  Vorsitzenden
und  25  Mitgliedern  gebildet  wird,  zur  letzten  Entscheidung  vorgelegt  werden.  Sowohl  die
Mitglieder  des  Arbeitsausschusses  als  auch  der  Fachausschüsse  gehören  dem  Vorstand  an;  den
Mitgliedern  der  Fachausschüsse  gehen  die  Sitzungsberichte  des  Arbeitsausschusses  vollzählig
zu,  zu  den  Sitzungen  werden  sie  gewöhnlich  nicht  zugezogen.
Da  bei  großen  Betrieben  die  Aufteilung  der  Geschäfte  fast  ausschließlich  nach
Fachgebieten  erfolgt,  erwächst  die  Notwendigkeit,  zur  Erhaltung  des  Zusammenhangs ­
  und  des  Überblicks  unter  den  Direktoren  besondere  Einrichtungen  zu
treffen.  Im  allgemeinen  werden  gemeinsame  Sitzungen  in  kurzen  Zwischenräumen
1  Solmssen:  (Vorstand  der  DD-Bank)  anläßlich  eines  Vortrages  in  Frankfurt  a.  M.,  nach
Dtsch.  Bergw.-Ztg.  vom  26.  November  1932.
2  Die  AEG  war  früher  (unter  Deutsch)  direktorial  geleitet.  (Enquete-Bericht  I,  3,  erster
Teil,  S.  363.)
2  Nach  M.  Weber:  S.  158ff.;  darauf  fußend:  Beste:  Verwaltungsaufbau  und  betriebliches ­
  Rechnungswesen,  S.  99ff.
4  Die  Deutsche  Bank  hatte  diese  Leitungsform  der  vollen  Gleichberechtigung;  der  dienstälteste
  Direktor  übernahm  regelmäßig  die  Leitung  der  gemeinsamen  Sitzungen.  (Enquete-Bericht
  I,  3,  erster  Teil,  S.  362ff.;  1,3,  dritter  Teil,  S.  48.)
6  Enquete-Bericht  I,  3,  erster  Teil,  S.  382/83  und  439ff.
        <pb n="186" />
        Die  Leitung.

175

abgehalten,  die  nach  Brauch  oder  festgelegter  Ordnung  (seitens  des  Aufsichtsrats)
einberufen  werden.  Ebenso  sind  Rundschreiben  oder  —  bei  kleinen  Betrieben  —
eine  gemeinsame  Durchsicht  der  Tagespost  möglich 1 .
Obwohl  der  direktorialen  Leitung  unstreitbar  erhebliche  Vorteile  zuzusprechen
sind  —  rasche  Entschlußfähigkeit,  einheitliche  Entscheidungen,  starke  persönliche
Prägung  der  Organisation  usw.  —  und  andererseits  der  kollegialen  Leitung  große
Nachteile  anhaften  —  Zuständigkeitsstreitigkeiten,  Aus-  und  Gegeneinanderarbeiten, ­
  Verringerung  der  Stoßkraft  und  Entschlußfreudigkeit  u.  a  1  2 .  —,  bleibt
der  Praxis  im  allgemeinen  kaum  eine  Wahl.  Die  Größe  der  Betriebe  zwingt  zur
Kollegialität,  wobei  eine  möglichst  weitgehende  Selbständigkeit  der  einzelnen
Kollegen  angestrebt,  aber  auch  eine  ganz  besonders  verantwortliche  Stelle  (eine
Person  oder  ein  Ausschuß)  zu  erhalten  versucht  wird.  Auch  ist  mit  dem  Direktorialsystem ­
  ein  schwerer  Nachteil  verbunden:  die  unerwünscht  starke  Abhängigkeit ­
  von  der  Person  des  Leiters,  so  daß  unter  Umständen  ohne  ihn  der  Betrieb  in
Frage  gestellt  ist.  Auch  die  Eehlführung  ist  beim  Direktorialsystem  leichter  als
beim  gleichberechtigten  Kollegium 3 ,  das  zudem  andere  Vorzüge  hat:  Kritische
Durcharbeitung  aller  Fragen,  ruhige  Führung,  Scheu  vor  gewagten  Geschäften
usw. 4 .  In  letzter  Zeit  ist  oft  der  Versuch  zur  Verbesserung  der  Leitung  großer
Betriebe  gemacht  worden;  er  wird  nur  über  die  Verkleinerung  der  Macht-  und
Verantwortungsbereiche  Erfolg  versprechen  (s.  jetzt  die  Aufgliederung  der  Vereinigten ­
  Stahlwerke  A.-G.  und  der  Linke-Hofmann-Lauchhammer-A.-G.  in  einzelne ­
  selbständige  Gesellschaften).  Die  Einteilung  der  Geschäfte  des  Direktoriums
nach  der  Geschäftsordnung  ist  oft  sehr  weitgehend;  ein  Beispiel:
Geschäftseinteilung  des  V  erstände  s.
1.  Abteilungsdirektoren:  Die  Leiter  der  Abteilungen  haben  die  volle  Verantwortung
für  die  Ordnung  und  den  geregelten  Geschäftsgang  auf  ihrer  Abteilung,  sowohl  bezüglich
sämtlicher  Angestellten  als  auch  bezüglich  der  Arbeitnehmerschaft  des  Betriebes.
Die  technische  Oberleitung  der  Gesellschaft  hat  die  Direktoren  der  Abteilungen  über  alle
wichtigen  Vorgänge  und  Maßnahmen  dauernd  zu  informieren  und  auch  die  ..  .  .meister  der
betreffenden  Abteilung  mit  entsprechenden  Anweisungen  zu  versehen.
Zu  dem  Geschäftsbereich  der  Abteilungsleiter  gehört  die  kaufmännische  Abwicklung  aller
Bestellungen  und  Lieferungen  für  die  Abteilung,  auch  für  deren  technischen  Betrieb.
Bei  den  im  Zentralbüro  zu  bearbeitenden  Angelegenheiten,  welche  die  Bestellung  von
Maschinen,  Neubauten  und  Umbauten  betreffen,  ist  der  Abteilungsleiter  zu  befragen  und  vor
Erteilung  des  Auftrages  sein  Einverständnis  einzuholen.  Bei  Meinungsverschiedenheiten  entscheidet ­
  der  Vorsitzende  des  Direktoriums  oder  sein  Stellvertreter.
2.  Die  technische  Oberleitung,  bestehend  aus  den  Herren  und  hat  die
Verantwortung  für  den  gesamten  technischen  Betrieb  in  allen  Abteilungen  und  ....
Fabriken.  Ihr  liegt  insbesondere  die  Sorge  für  die  Heranbildung  bzw.  Heranziehung  eines
tüchtigen  technischen  Personals  und  ferner  alle  die  Herstellung  der  Ware  betreffenden  Angelegenheiten ­
  und  die  Erhaltung  und  Weiterentwicklung  aller  Betriebseinrichtungen  und
Anlagen  ob.  Sie  ist  bei  allen  Entschließungen  an  die  Zustimmung  des  Vorsitzenden  oder
seines  Stellvertreters,  bei  solchen  von  besonders  wichtiger  geschäftlicher  oder  finanzieller
Tragweite  an  die  des  Hauptaussohusses  gebunden.
3.  Die  Zentralverwaltung:  Der  Vorsitzende  des  Direktoriums,  Herr  Dr  übernimmt ­
  —  wie  in  der  vom  Aufsichtsrat  erlassenen  Geschäftsordnung  festgesetzt  ist  —-  die
oberste  Leitung  des  Unternehmens.  Er  bezeichnet  entweder  im  allgemeinen  oder  von  Fall  zu
Fall  diejenigen  Angelegenheiten,  über  die  er  von  den  einzelnen  Herren  Dezernenten  informiert
zu  werden  wünscht,  bzw.  die  er  selbst  bearbeiten  oder  entscheiden  will.  —  Die  Direktoren  der
einzelnen  Abteilungen  und  die  des  Zentralbüros  sind  dafür  verantwortlich,  daß  ihm  alle  wichtigen ­
  Vorgänge  des  Geschäftsbetriebes  zur  Kenntnis  gebracht  werden;  der  Leiter  des  Zentralbüros ­
  übernimmt  insbesondere  die  Verpflichtung,  ihm  aus  der  Post  die  wichtigsten  Schriftstücke ­
  vorlegen  zu  lassen.  —  Um  die  Gleichartigkeit  der  Geschäftsgebahrung  herbeizuführen
1  Enquete-Bericht  I,  3,  dritter  Teil,  S.  49.
2  Leitner:  S.  73.  3  Theisinger:  S.  667.
4  Siehe  hierzu  Baumgardt,  der  die  Leitung  der  ehemaligen  Essener  Kreditanstalt  derartig ­
  kennzeichnet.  —  Rathenau:  Reflexionen,  S.  92.
        <pb n="187" />
        176

Die  Organisation.

bzw.  aufrecht  zu  erhalten,  wird  Herr  Dr  ,  soweit  es  seine  Zeit  zuläßt,  die  einzelnen
Fabriken,  evtl,  auch  die  Niederlagen  in  ihm  geeignet  erscheinenden  Zeitabschnitten  besichtigen. ­

Der  Verkehr  mit  dem  Aufsichtsrat  geht  durch  ihn,  so  zum  Beispiel  die  Berichte  über  die
jeweilige  Entwicklung  und  Lage  der  Gesellschaft,  die  Einholung  der  Genehmigung  besonders
wichtiger  Transaktionen  usw.,  selbstverständlich  ohne  die  Rechte  des  Aufsiohtsrats  hierdurch
zu  beschränken.
Der  stellvertretende  Vorsitzende,  Herr  ,  vertritt  Herrn  Dr  in  obigen  Funktionen. ­
  Des  ferneren  behält  er  sich  folgende  Materien  als  sein  Arbeitsgebiet  vor:  Steuern  in
Verbindung  mit  Herrn  Dr.  K.  bezüglich  der  juristischen,  mit  Herrn  H.  bezüglich  der  kaufmännischen ­
  Seite;  Versicherungen  in  Verbindung  mit  Herrn  G.,  Wohlfahrtseinrichtungen,
Tarife,  Arbeitsordnung,  Generalversammlung  der  Aktionäre,  Allgemeine  Personalangelegenheiten ­
  (nach  Vorbereitung  durch  Herrn  E.).
Herrn  X  wird  die  Leitung  des  Zentralbüros  übertragen;  hierzu  gehören  die  Personalangelegenheiten ­
  des  Zentralbüros  unter  Assistenz  von  Herrn  E.;  das  gesamte  Kassen-  und
Bankwesen  unter  Assistenz  von  Herrn  J.;  die  Buchhaltung  der  Zentrale  unter  Assistenz  von
Herrn  St.;  die  Vorbereitung  des  Werkstoffeinkaufs  in  Gemeinschaft  mit  Herrn  Dr.  N.;  die
für  die  Betriebsabteilung  zu  beschaffenden  Materialien,  Kohlen,  Futtermittel  usw.;  ferner  die
Bearbeitung  der  Reklame  in  Gemeinschaft  mit  Herrn  Dr.  N.,  die  kaufmännische  Leitung  der
Fabriken  in  P.  und  F.  in  Verbindung  mit  Herrn  G.,  sowie  der  Abteilungen  A,  B,  C  unter
Assistenz  von  Herrn  R.,  und  die  Grundstücksverwaltung  straße.
Herr  H.  übernimmt  die  Bilanzbuchhaltung  und  die  Aufstellung  der  Bilanzen  in  Gemeinschaft ­
  mit  Herrn  St.;  die  Bearbeitung  des  Darlehnwesens,  die  Bearbeitung  der  Vereinssachen
für  die  Zentrale,  ferner  die  diesbezüglichen  Mitteilungen  an  die  Abteilungen  nach  Rücksprache
mit  Herrn  F.  und  Herrn  G.;  die  persönlichen  Direktoren-  und  Prokuristenangelegenheiten;  die
Beobachtung  der  Bewegungen  in  der  Kundschaft  und  im  Absatz;  Steuerangelegenheiten  nach
kaufmännischer  Richtung;  Grundstüoksverwertung  in  Gemeinsamkeit  mit  Herrn  G.
usw.
Änderungen  der  verschiedenen  Bestimmungen  sowie  weitere  Spezifikationen  bleiben  Vorbehalten ­
  und  erfolgen  nach  Bedarf.
Berlin,  den  30.  September  19...
Kenntnis  genommen  und  genehmigt.
Der  Aufsichtsrat  der
Gez  Gez
3.  Die  Bildung  von  Befugnissen.  Die  Übertragung  des  zentral  gebildeten  Willens
der  monozentrisch  (oder  auch  polyzentrisch)  geführten  Betriebe  auf  die  große
Masse  der  Unterorgane  bedarf  der  Ausbildung  eines  besonderen  Systems  von
Befugnissen.  Befugnisse  sind  die  der  höchsten  Befehlsstelle  zustehenden  oder  von
ihr  ab-  und  weitergeleiteten  Rechte,  bestimmte  Handlungen  anzuordnen  oder
auszuführen.  Dieses  System  von  Anordnungs-  und  Befehlsrechten  ist  als  der
eigentlich  und  stetig  fließende  Strom  des  organisatorischen  Geschehens  anzusehen,
als  der  fortdauernde  Anstoß,  die  Anregung,  die  immer  wieder  belebt  und  vorwärts
treibt.  Die  Zweifelsfrage  der  Befugnisse  ist  ihre  Wirkung:  wie  kann  es  erreicht
werden,  daß  auch  in  den  untersten  organisatorischen  Gliedern  dieser  Pulsschlag
dauernd  und  kräftig  zu  spüren  ist  ?  Als  das  Hauptmittel  ist  die  Ausbildung  der
Betriebsrangordnung  anzusehen,  d.h.  die  Gliederung  der  im  Betriebe  tätigen
Menschen  nach  Über-  und  Unterordnung  und  die  stufenweise  Übertragung  von
Anordnungs-  und  Ausführungsrechten  an  die  jeweiligen  „Instanzen“.  Somit  soll
als  Instanz  hier  die  mit  einer  Befehls-,  Willens-  und  Vertretungsgewalt  ausgestattete ­
  Betriebsperson  oder  Personengruppe  angesehen  werden;  ihr  stufenförmiger ­
  Aufbau  ergibt  die  betriebliche  Rangordnung 1  und  erfolgt  nach  der  Berechtigung ­
  „anzuordnen  und  anzuweisen,Disziplin  zu  erwarten  und  zu  verlangen“ 1  2 .
Die  Tatsache  der  Instanzenbildung  ergibt  in  folgerichtiger  Weiterung  den  In-1
  Diese  Begriffsbestimmung  steht  in  leichtem  Widerspruch  zu  derNordsiecks  (Die  Betr.-Wirtsch.
  H.  7  (1931),  S.  206),  welcher  die  Instanz  aus  der  Aufgabenverteilung  ableitet  und
„disziplinarische  Willens-  und  Vertretungsgewalt  für  ein  Aufgabengebiet“  als  konstitutives
Merkmal  ansieht;  die  Abweichung  wird  im  Verlauf  der  Darstellung  klar  werden.
2  Briefs:  Betriebssoziologie,  in:  Handw.  d.  Soziologie,  S.  39.
        <pb n="188" />
        Die  Leitung.

177

stanzenzug  oder  Dienstweg,  d.h.  den  „Weg,  welchen  die  von  der  höchsten  Autorität
ausgehenden  öder  an  sie  gerichteten  Nachrichten  gehen,  indem  sie  alle  Stufen  der
Rangordnung  durchlaufen“ 1 .  Sowohl  die  Sicherheit  der  Befugnisse,  die  Übermittlung ­
  und  Benachrichtigung,  als  auch  das  Erfordernis  einheitlicher  Befehlsübermittlung ­
  würden  bedingen,  daß  alle  Anordnungen  den  Instanzenweg  zu  durchlaufen ­
  hätten;  da  er  jedoch  mit  der  Größe  der  Betriebe  durch  die  Zahl  der  zu
durchlaufenden  Stufen  wächst,  würde  dieser  Weg  in  den  meisten  Fällen  zu  lang
sein.  Daher  wird  dem  durch  die  Rangordnung  gegebenen  System  der  Unter-  und
Überordnung  (Subordination)  die  Gleiohordnung  (Koordination)  gegenübergestellt.
Es  werden  bestimmte  Stufen  der  Rangordnung  gleichgestellt  und  mit  gewissen
Befugnissen  „letzter  Entscheidung“  2  ausgestattet;  diese  Stellen  letzter  Entscheidung ­
  können  ihre  Untergebenen  ermächtigen,  für  Gesehäftsvorfälle  genau  vorher
festgelegter  Art  und  begrenzten  Umfangs  unmittelbar  miteinander  in  Verbindung
zu  treten.  Fast  immer  ist  das  Ergebnis  dieser  Verhandlungen  der  übergeordneten
Dienststelle  mitzuteilen,  welche  in  diesem  Falle  die  Funktion  des  Entscheidungs-Vorbehalts
  ausübt.

Neben  der  Rangordnung,  der  Senkrechtgliederung  des  Betriebes  nach  den
Graden  der  Befehls-  und  Entscheidungsmacht,  steht  die  Wagerechtgliederung  des
Betriebes  nach  Aufgaben  (welche  aus  der  Aufgabengliederung  [s.  S.  144]  entstanden
ist).  Sie  ist  hier  insofern  bedeutsam,  als  durch  die  Verbindung  von  Rangordnung
und  Aufgabengliederung  die  Zuständigkeiten  und  damit  die  Kompetenzen  geregelt
werden.  Kompetenz  ist  also  Willens-  und  Entscheidungsmacht  für  den  Bereich
einer  bestimmten  Aufgabe.  Es  ergeben  sich  somit  für  jede  Aufgabe,  jede  Abteilung, ­
  jedes  Fachgebiet  bestimmte  Instanzen  mit  festgelegten  Zuständigkeiten,
so  daß  also  durch  die  Kompetenz  jeder  Betriebsperson  genau  die  Stelle  sowohl  im
Aufbau  der  Rangordnung  als  auch  nach  dem  Aufgabengebiet  angewiesen  ist.
Die  mit  der  Kompetenzzuteilung  sofort  entstehenden  Fragen  der  richtigen
Abgrenzung  werden  im  nächsten  Abschnitt  behandelt  werden.  Hier  soll  noch  auf
das  Ausmaß  der  Rangordnung  eingegangen  werden.  Bei  einem  Verhältnis  von
15  (10)  Personen  der  untersten  Aufgabenstufe  zu  einem  Vorgesetzten  (etwa  Meister
und  weiter  von  4  (5)  leitenden  Angestellten  auf  einen  Angestellten  der  höheren
Ordnung  würden  sich  folgende  geometrische  Reihen  ergeben 3 :

Fall  1

Fall  2

a

=

16

a  =

10

a i

=

60

aj  =

50

a 2

=

240

a 2  =

250

a s

=

960

a 3  =

1250

a 4

=

3  840

a 4  =

6  250

a 5

=

15  360

a s  =

31  260

a 6

=

61  640

a 6  —

166  250

a 7

=

245  760

a 7  —

831  250

a g

=

983  040

a 7  =

4  166  250

a 9

=

3  932  160

a 7  =

22  881  260

a io

=

15  728  640

a 8

114  406  260

a ll

=

62  914  660

;  i,  =

572  031  250

a 12

=

261  668  240

a 10  =

2  860  156  250

a 13
daß

in

1  006  632  960
den  größten  Wirtschaftsbetrieben  die  Stufen  der  Rangmg

  begrenzt  sind,  daß  also

zur  sachlichen  Sicherung  der  Befehlsgewalt

  und  der  Entscheidungsbefugnisse  nur  eine  überraschend  geringe  Stufung
notwendig  wäre  (6—8).  Ein  Vergleich  mit  praktischen  Zahlen  ergibt  im  großen
und  ganzen  die  Richtigkeit  dieser  Rechnung,  wobei  allerdings  Abweichungen  sowohl ­
  im  Hinblick  auf  die  Zahlen  der  untersten  Stufe  als  auch  der  übergeordneten

1  Fayol:  S.  281.  2  Mahlberg:  S.  21.  3  Fayol:  S.  45.
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  III.

12
        <pb n="189" />
        178

Die  Organisation.

Vorkommen,  die  sich  ganz  nach  besonderen  Verhältnissen  richten;  so  hat  etwa  ein
Einheitspreisgeschäft  mit  3400  Personen  4  Stufen,  ebenso  ein  Warenhaus  mit
660  Personen  und  ein  Massenfilialgeschäft  von  1000  Personen,  dagegen  ein  Fachgeschäft ­
  mit  50  Personen  nur  2  Stufen.  Wenn  in  zwei  Fachgeschäften  der  Bekleidungsbranche ­
  bei  80  Personen  ebenfalls  4  und  bei  70  Personen  sogar  5  Rangstufen ­
  vorhanden  sind,  so  scheinen  offenbar  besondere  Verhältnisse  maßgebend  zu
sein 1 .  Für  industrielle  Betriebe  ist  das  gleiche  Verhältnis  festzustellen;  so  haben
etwa  ein  Eisenhütten-  und  Walzwerk  und  ein  Steinkohlenbergwerk  mit  je  rd.
2000  Beschäftigten  im  kaufmännischen  Bereich  3,  im  technischen  Bereich  4  Rangstufen ­
 1  2 .
Diese  Tatsachen  sind  einerseits  für  die  Untersuchung  der  Durchsetzung  des
zentralen  Betriebswillens  sehr  bedeutsam,  da  sie  zeigen,  daß  nach  rein  sachlichen
Gegebenheiten  der  Instanzenzug  eine  durchaus  erträgliche  Grenze  an  der  Größenordnung ­
  findet,  zumal  er  durch  die  schon  erwähnten  „letzten  Entscheidungsstellen“ ­
  und  die  dadurch  bewirkte  Gleichstellung  bestimmter  Stufen  gemildert
wird.  Wichtig  werden  aber  in  diesem  Zusammenhang  noch  andere  Ursachen,
welche  in  den  Betrieben,  besonders  in  den  kaufmännischen  Bereichen,  oft  zu  übertriebener ­
  Rangstufung  führen.  Erste  Folge  der  verhältnismäßig  geringen  Stufenreihe ­
  der  Rangordnung  ist  naturgemäß  eine  im  Verhältnis  zu  der  Zahl  der  Beschäftigten ­
  geringe  Anzahl  leitender  Stellen:  die  angeführten  Zahlenbeispiele  und
auch  die  wirklichen  Verhältnisse  lassen  erkennen,  daß  selbst  die  größten  wirtschaftlichen ­
  Unternehmungen  mit  40  bis  60,  höchstens  100  leitenden  Persönlichkeiten ­
  in  den  verschiedenen  Rangstufen  geführt  werden  könnten,  und  daß  es
tatsächlich  Betriebe  gibt,  bei  denen  das  Verhältnis  der  leitenden  Personen  zur
Gesamtbelegschaft  etwa  in  dieser  Größenordnung  liegt.  Das  ist  vor  allem  im
technischen  Bereich  der  Fall,  wo  die  Befehls-  und  Willensgewalt,  die  Verteilung
der  Befugnisse  straffer  durchgebildet  und  gehandhabt  wird.  Neben  diesen  Personen ­
  sind  allerdings  eine  große  Anzahl  von  anderen  tätig,  welche  der  eigentlichen
Führung  bzw.  den  zur  Betriebsführung  ausgebildeten  Befehlsstufen  zur  Unterstützung ­
  beigegeben  sind.  Gegenüber  dieser  geringen  Zahl  tatsächlich  führender
und  wirklich  maßgebender  Personen  im  Betriebe  bekommt  das  Idol  des  Aufstiegs,
das  besonders  in  der  Angestelltenschaft  eine  große  Rolle  spielt,  ein  anderes  Aussehen, ­
  als  ihm  nach  der  Breite  der  Erörterungen,  die  über  diese  Frage  gehalten
wurden,  zuzukommen  schien.  Der  Aufstiegsillusion  —  als  solche  kann  man  sie
nach  den  wirklichen  Verhältnissen  für  die  breite  Masse  der  Gefolgschaft  wohl
bezeichnen  —  kommt  die  Betriebsleitung  allerdings  entgegen  durch  eine  oft  über
das  eigentlich  notwendige  Maß  hinausgehende  Abstufung  zum  Zwecke  der  Gehaltsfestsetzung, ­
  welche  jeweils  mit  zwar  geringen,  aber  doch  für  die  Schaffung  feiner
Unterschiede  bedeutsamen  Befugnissen  verknüpft  zu  sein  pflegt.  Da  die  zur
Verfügung  stehenden  Instanzen  keine  Handhabe  für  eine  sehr  weitgehende  Stufung
zulassen,  wird  die  Art  der  zu  erledigenden  Aufgabe  mit  herangezogen.  Die  hinter
S.  144  dargestellte  Abb.  Nr.  9  zeigt  gut  nicht  nur  die  Rangstufung,  sondern  auch  die
Gehaltsstufung 3 ,  welche  sich  nach  der  Bedeutung  der  zu  vertretenden  Aufgabe  (Folgen ­
  der  Vernachlässigung  1),  der  Schwierigkeit  der  Erledigung  (Anforderungen  an
Bildung,  Fähigkeiten,  Schulung  ?)  und  anderen  persönlichen  Merkmalen  richtet  4 , 5 .
1  Sämtliche  Beispiele  bei  Nordsieok:  Die  Arbeitsaufgaben  und  ihre  Verteilung,  in
Seyffert:  Handb.  d.  Einzelhandels,  S.  230/36.
2  Beispiele  bei  Eayol:  S.  46/47.
3  Aus  dem  Amerikanischen  (Scott-Clothier;  Personnel  Maganement,  Chicago  und  New
York,  1925,  S.  318/19),  angeführt  nach:  Die  Betr.-Wirtsch.,  H.  6  (1931),  S.  176.
4  Nordsieok:  Aufgabenverteilung  und  Instanzenbau  im  Betrieb,  Die  Betr.-Wirtsch.,  H.  7
(1931),  S.  210.
5  Dreyf  uß  führt  (S.  13—28)  eine  große  Zahl  von  sozialen  und  psychischen  Auswirkungen
        <pb n="190" />
        Die  Leitung.

179

Eine  weitere  Sorge  bereitet  oft  die  Umkehrung  des  instanziellen  Flusses,  die  Regelung  der
Berufungs-  und  der  Beschwerdewege  sowie  der  Anregungen.  Hier  muß  aus  zwingenden
Gründen  der  übliche  Instanzenzug  von  unten  nach  oben  durchbrochen  werden;  es  geht  nicht,
daß  der  Untergebene  Beschwerden  nur  bei  seiner  unmittelbar  vorgeordneten  Dienststelle  anbringen ­
  kann  oder  auch  Anregungen  zu  Verbesserungen,  die  ihm  bei  der  Durchführung  seiner
Aufgaben  zum  Vorteil  des  Betriebes  kommen,  der  Betriebsleitung  nur  über  seinen  unmittelbaren ­
  Vorgesetzten  anmelden  kann,  da  zu  leicht  ein  Unterschlagen,  eine  Verzögerung  oder
Verfälschung  möglich  ist.  In  großen  Betrieben  sind  deshalb  besondere  Berufungswege  und
Beschwerdemöglichkeiten  sowie  Einrichtungen  zur  sicheren  Übermittlung  von  Anregungen  an
die  oberste  Betriebsleitung  oder  die  dazu  bestimmte  Dienststelle  eingerichtet.  Die  Regelung
wird  im  einzelnen  auf  verschiedene  Weise  durohgeführt:  als  besondere  Beschwerdestelle  ist  oft
der  Personalchef  eingesetzt;  auch  die  gesetzlichen  Betriebsvertretungen  (z.B.  heute  die  Vertrauensleute) ­
  und  außerbetriebliche  (Arbeitsgerichte,  Schiedsstellen,  Treuhänder  der  Arbeit)
sind  eingeschaltet,  entweder  nur  weiterleitend  oder  in  Verbindung  mit  der  betrieblichen  Beschwerdestelle; ­
  auch  hier  sind  natürliche  Beschwerdegrenzen  und  Entscheidungsvorbehalte
seitens  der  jeweils  im  Besohwerdezug  übergeordneten  Instanz  eingeschaltet.  Als  einfaches,
aber  wohl  wirksamstes  Mittel  ist  die  Sprechstunde  des  Chefs  selbst  oder  zum  mindesten  der
Hausbriefkasten  des  Chefs  anzusehen;  in  großen  Betrieben  sind  an  zugänglichen  Stellen  Kästen
angebracht,  die  Beschwerden  und  Anregungen  aufnehmen  und  nur  von  der  vorgesehenen
Stelle,  evtl,  vom  Direktionssekretariat  aus,  geleert  werden.  Schwierigkeiten  entstehen  da,  wo
den  eingesetzten  oder  gebräuchlichen  Beschwerdeinstanzen  allgemein  oder  in  einzelnen  Fällen
Mißtrauen  entgegengebracht  wird;  dann  muß  eine  Sonderregelung  möglich  sein.  So  hat  etwa
in  einer  Berliner  Großbank  der  erste  Direktor  selbst  sich  eine  Stunde  täglich  zur  Entgegennahme ­
  von  Beschwerden  oder  für  sonstige  Anliegen  zur  Verfügung  gestellt,  da  der  Personalchef
in  diesem  Palle,  obwohl  tüchtig  und  im  Dienst  ergraut,  als  alter  Junggeselle  und  Sonderling
nicht  das  Vertrauen  der  meist  jüngeren  und  verheirateten  Angestellten  besaß.
3.  Einige  Sonderfragen  der  Befugnisse,  a)  Die  Überschneidung  der  Kompetenzen. ­
  Schon  bei  der  Darstellung  des  vorigen  Abschnitts  stießen  wir  an
einer  Stelle  auf  eine  Tatsache,  die  hier  etwas  näher  erläutert  werden  soll:  die
Kompetenzüberschneidung  bzw.  Kompetenzabgrenzung;  sie  hängt  eng  zusammen
mit  der  Art  der  Befugniszuteilung  überhaupt  und  wirkt  in  stärkster  Weise  auch
auf  das  Verhältnis  der  Zahl  der  leitenden  Personen  zur  Gesamtzahl  der  Belegschaft. ­
  Der  instanzielle  Aufbau  des  Betriebes  ist  nämlich  grundsätzlich  nach
mehreren  Gesichtspunkten  möglich.  Die  vor  allem  in  kleinen  Betrieben  übliche
Art,  welche  auf  eine  straffe  Form  der  Durchsetzung  des  zentralen  Willens  achtet,
einen  klaren  Aufbau  der  Instanzen  erstrebt  und  vor  allem  die  erwünschte  Einheit
der  Befehlserteilung  in  den  Vordergrund  schiebt,  hat  den  Nachteil,  daß  der  einwandfreien ­
  Trennung  der  Aufgaben  zu  wenig  Beachtung  geschenkt  werden  kann.
Sie  läßt  keinen  Raum  für  die  Abtrennung  der  nachgeordneten  Betriebsaufgaben,
der  Verwaltungsaufgaben,  welche  auch  als  mittelbare  Zweckaufgaben  des  Betriebes ­
  bezeichnet  worden  sind 1 ,  und  der  Bereitstellung  der  Hilfsmittel  für  die
eigentliche  Durchführung  des  Betriebes  dienen.  Bei  der  „Linien-Organisation“
(welche  dem  alten  Heere  nachgebildet  ist)  fallen  diese  Bereitstellungsaufgaben  den
einzelnen  Betriebsabteilungen  selber  zu *  1  2 .  Dies  ergibt  nicht  nur  eine  Überlastung
mit  Aufgaben  für  die  leitenden  Personen  und  damit  eine  Zersplitterung  der  Aufmerksamkeit, ­
  mangelnde  Sorgfalt  und  Sachkenntnis  entweder  bei  der  einen  (Verwaltung) ­
  oder  der  andern  Aufgabe  (Betriebsdurchführung),  sondern  auch  ein  zu
weitgehendes  Vertrauen  auf  die  Erfahrungen  und  Fähigkeiten  des  Unterpersonals,
gefährliche  Überbürdung  von  Aufgaben  und  Verantwortung  auf  eine  Person 3
(Gefahr  bei  Versagen  oder  Krankheit),  einen  gewissen  Hang  zu  übergroßem  Eigenleben ­
  infolge  großer  Selbständigkeit  der  Unterabteilungen 4  und  aus  allen  diesen
der  übertriebenen  Rangstufung  an,  die  zwar  ausschließlich  dem  soziologischen  Bereich  angehören, ­
  gleichwohl  aber  auch  organisatorisch  beachtlich  sind.  Seine  reichlich  unsachlichen
Bemerkungen  und  Ausfälle  gegen  die  Unternehmer  werden  hier  ausdrücklich  abgelehnt.
1  Nordsieok:  Sohaubildliche  Darstellung,  S.  14.
2  Nordsieok:  Sohaubildliche  Darstellung,  S.  19.
3  Alf  ord-Frölich:  Abschnitt:  Organisation  der  Arbeit  von  Alford,  S.  382.
4  Nordsieok:  S.  19/20.

12*
        <pb n="191" />
        180

Die  Organisation.

Gründen  eine  geringere  Beweglichkeit.  Dagegen  weist  sie  als  Vorzug  große  Einfachheit, ­
  klare  Abgrenzung  der  Pflichten  und  Rechte,  leichte  Aufrechterhaltung  der
Zucht  und  Ordnung  und  Durchsetzung  der  Befehle  auf.
In  größeren  Betrieben  geht  jedoch  trotz  aller  Vorzüge  der  einheitlichen  Befehlserteilung ­
  die  sachgemäße  Durchführung  und  der  notwendige  Überblick  über  die
einzelnen  Aufgaben  verloren.  Es  werden  darum  —■  ausgehend  von  den  Taylorschen
Vorschlägen  für  den  technischen  Betrieb  —  unter  möglichst  weitgehender  Trennung
der  Aufgaben  und  Aufgabenelemente  vor  allem  hinsichtlich  der  Bereitstellungsund ­
  Durchführungsarbeiten  alle  gleichwertigen  Verrichtungen  zusammengefaßt
und  einem  Fachmann  zur  Erledigung  übertragen,  der  dann  für  alle  Fragen  seines
Gebietes  zuständig  ist.  Das  bedeutet  aber  eine  so  starke  Zersplitterung  der
Befugnisse  und  auch  eine  Erschwerung  der  Kompetenzverteilung,  bei  weitgehender ­
  Durchführung  oft  auch  eine  so  ungesunde  fachliche  Absonderung,  daß  dieses
System  restlos  nicht  durchführbar  ist,  obwohl  es  die  „höchstmögliche  Ausnutzung
der  Fähigkeiten  des  einzelnen  Gliedes 1 “  verbürgt.  Es  ist  von  Taylor 2  entwickelt
und  auch  in  die  Praxis  umgesetzt  worden,  allerdings  vorwiegend  in  großen
Fertigungsbetrieben  (Maschinenfabriken)  im  Bereich  der  technischen  Arbeit;
Fayol  lehnt  es  ab,  da  es  „eine  Verneinung  des  Prinzips  der  Einheit  der  Auftragserteilung“ ­
  bedeutet,  das  nicht  „ungestraft  verletzt  werden  kann“ 3 .
Dagegen  ist  als  Mittellösung  heute  überall  —  mit  Ausnahme  vielleicht  der
kleineren  Betriebe,  bei  denen  sich  die  Ausbildung  eines  Stabes  nicht  lohnt  ■—  die
mehr  oder  minder  stark  nach  der  einen  oder  anderen  Seite  neigende  Aufteilung
der  Befugnisse  nach  dem  „Stab-Linien-System“ 4  durchgeführt.  Dieses  System
der  Ausbildung  von  „Stäben“  wird  stufenweise  durchgeführt;  der  Direktionsstab
als  Hilfe,  Verstärkung  oder  Erweiterung  der  Kraft,  Urteilsfähigkeit  und  Zeit  des
Generaldirektors  kann  ganz  verschiedenes  Aussehen  und  verschiedenen  Umfang
haben:  Sekretäre,  Fachreferenten  (Ingenieure,  Juristen,  Finanzleute,  Statistiker,
Selbstkostenrechner  usw.)  oder  Beiräte,  Ausschüsse,  Studienabteilungen  (u.  U.  in
Form  selbständiger  Gesellschaften),  Laboratorien  u.  ä.;  auch  die  Fremdbeauftragung ­
  oder  die  nur  zeitweilige  Verwendung  ist  denkbar 5 .  Die  Weiterbildung
dieses  Stabes  ist  in  den  „Zentralabteilungen“  der  großen  Betriebe  sichtbar,  die
außer  ihrem  eigenen  Aufgabenkreis  bestimmte  Beratungs-  und  Entscheidungsfunktionen ­
  bei  den  Abteilungen  haben,  welche  der  unmittelbaren  Durchführung
der  betrieblichen  Zweckaufgaben  dienen.  Im  technischen  Betrieb  selbst  sind  dann
die  Werkzeugmachereien,  die  Auftragsabteilungen,  Terminbüros,  Kontrollabteilungen
  wiederum  dem  eigentlichen  Abteilungsleiter  unterstellt  und  vorbereitend
und  beratend  tätig.
Die  Verteilung  der  Kompetenzen  ist  nun  derartig  denkbar,  daß
a)  die  Stäbe  den  Betriebs-(Linien-)Abteilungen  gleichgeordnet  sind  und  nur  zur  Unterstützung ­
  und  Beratung  des  Betriebsleiters  zur  Verfügung  stehen;  sie  haben  also  keininstanzielles
  Potential;
b)  die  Stäbe  nur  den  nächst  untergeordneten  Dienststellen  gegenüber  instanzielle  Befugnisse ­
  haben,  deren  Kompetenzen  jedoch  genau  abgesteckt  sind;
c)  die  Stäbe  volle  Instanzen  vertreten,  d.h.  neben  den  Linien-Betriebs-Leitern  im  Bahmen
ihrer  sachlichen  Kompetenzen  volle  Befehlsgewalt  haben;
d)  die  Stelle  des  Stabes  von  einem  Ausschuß  gebildet  wird,  welcher  aus  den  geeignet  erscheinenden ­
  Linien-Instanzen  sich  zusammensetzt  und  entweder  von  Zeit  zu  Zeit  Zusammentritt ­
  oder  laufend  tagt;  er  kann  allgemeine  Kichtlinien  festlegen,  die  dann  von  den  Linienabteilungen ­
  selbst  ausgearbeitet  und  durchgeführt  werden,  oder  aber  er  hat  einen  Mitarbeiterstab ­
  dauernd  zur  Verfügung,  ein  Büro,  das  nach  seinen  Angaben  arbeitet.
Fast  alle  Großunternehmungen  sind  heute  instanziell  nach  dem  Stab-Linien-System
  aufgebaut,  dabei  sind  oft  innerhalb  eines  Betriebes  alle  hier  genannten
1  Alford-Prölich:  S.  384.  2  Siehe  Taylor-Wallichs:  Die  Betriebsleitung.
3  Payol:  S.  64/65.  4  Alford-Prölich:  S.  384ff.  5  Payol:  S.  51.
        <pb n="192" />
        Die  Leitung.

181

Formen  dieses  Instanzenaufbaus  und  dieser  Kompetenzverteilung  sichtbar,  wobei ­
  der  Zweck  verfolgt  wird,  die  Vorteile  einer  klaren  Befehlsgewalt  mit  den
Vorteilen  der  höchstmöglichen  Bearbeitung  nach  Sachverständigkeit  in  geeigneter
Weise  zu  vereinigen,  gleichzeitig  aber  auch  die  Verantwortung  der  einzelnen  Betriebsleiter ­
  zu  erleichtern  und  eine  größere  Stetigkeit  der  Betriebsführung  zu
bewahren.
b)  Die  Ausübung  der  Befugnisse 1 .  Als  zweite  Frage  erscheint  im  Rahmen
des  instanziellen  Aufbaus  die  der  Form  der  Willensübertragung  einer  kurzen  Erörterung ­
  würdig,  da  durch  diese  Form  sowohl  die  unmittelbare  organisatorische
Wirksamkeit  stark  beeinflußt  wird,  als  auch  psychologische  Nebenwirkungen  ausgelöst ­
  werden,  welche  auf  die  organisatorische  Seite  zurückwirken.  Der  instanzielle
  Verkehr,  also  jede  Weiterleitung  der  Befugnisse  von  Instanz  zu  Instanz  in
fallender  wie  in  steigender  Reihe  sowie  auch  der  Verkehr  zwischen  gleichgeordneten
Instanzen  verschiedener  Kompetenz  hat  verschiedene  Möglichkeiten.  So  ist  zunächst ­
  nach  der  Wirkstärke  zu  unterscheiden  der  „Befehl“  —  oder  in  Abwandlung
die  stehende  Vorschrift  —,  der  Ziel  und  Mittel  in  der  Erwartung  unbedingten
Gehorsams  angibt,  und  der  „Auftrag“,  der  nur  das  Ziel  unnachgiebig  setzt,  aber
die  Art  der  Ausführung  mehr  oder  minder  offenläßt;  während  im  ersten  Palle  die
Denktätigkeit  eng  begrenzt  und  lediglich  im  Rahmen  der  eigentlichen  Ausführung
zulässig  ist,  bleibt  beim  Auftrag  die  Art  der  Durchführung  und  auch  die  Entscheidung ­
  zwischen  zwei  Möglichkeiten  der  Überlegung  des  Beauftragten  überlassen. ­
  Daneben  ist  der  „Vorschlag“  zu  nennen,  der  zwar  einen  Weg  zeigt,  aber
keine  unbedingte  Fügsamkeit  erwartet,  sondern  die  Entscheidung  und  insoweit
auch  die  Denktätigkeit  freiläßt.  Für  mehrere  gleichartige  Fälle  innerhalb  gewisser ­
  Zeitspannen  leitet  sich  aus  dem  Vorschlag  die  Richtlinie  ab.  Endlich  ist,
obwohl  eigentlich  systematisch  nicht  in  diese  Gruppe  gehörend,  die  „Bitte“  zu
erwähnen,  welche  keinerlei  Bindung  an  die  Ausführung  voraussetzt  und  lediglich
als  Anregung  zu  gelten  hat.  Die  Übertragung  des  zentralen  Willens  von  der  Spitze
über  den  Instanzenbau  auf  die  unteren  Betriebsglieder  erfolgt  durchweg  durch
Befehl  und  Auftrag  bzw.  Vorschriften  und  Richtlinien;  dabei  können  sie  natürlich
rein  äußerlich  in  die  Form  der  Bitte  oder  des  Vorschlags  gekleidet  sein,  was  der
Fall  sein  wird,  wenn  es  sich  um  untergeordnete  Dinge  handelt.  In  entscheidenden
Augenblicken  und  Angelegenheiten  ist  nur  der  Befehl  maßgebend,  der  als  die
straffste  Form  der  Willensübertragung  gelten  kann.  Vorschlag  und  Bitte  treten
im  Verkehr  zwischen  gleichgeordneten  (koordinierten)  Instanzen  auf  und  sind
auch  als  Verkehrsformen  mit  den  übergeordneten  Instanzen  üblich.
Hinsichtlich  der  Übermittlungstechnik  ist  die  mündliche  und  fernmündliche,
die  freischriftliche  und  vordruckgebundene,  die  Zeichen-  und  die  automatische
Form  zu  unterscheiden.  Ihre  Auswirkungen  sind  sehr  unterschiedlich;  Mißverständnisse ­
  sind  bei  allen  möglich  und  zwar  sowohl  zwischen  den  Anordnungsbefugten ­
  und  dem  Empfänger,  als  auch  beim  Geber  selbst  (Irrtum  im  Motiv)  und
dem  Empfänger  (falsche  Auslegung).  Sowohl  zu  kurze  als  zu  lange  Anordnungen
können  unübersichtlich  sein,  bei  der  schriftlichen  Form  werden  die  Vergeßlichkeit
und  Übertragungsfehler  ausgeschlossen,  dagegen  Mißverständnisse  nicht  beseitigt;
auch  die  Einheitlichkeit  der  Anordnung  wird  bei  schriftlicher  Niederlegung  gefördert ­
  und  noch  erhöht  durch  den  Vordruck,  der  eine  vor  denkende  Tätigkeit  über
Art  und  Umfang  zuläßt.  Zeichenübertragung  ist  nur  für  kurze,  vorher  festgelegte
Fälle  richtig.  Die  selbsttätige  Übertragung  —  etwa  durch  das  Eintreffen  eines
Vordruckes  wird  ein  Arbeitsvorgang  ausgelöst  oder  bei  Fließfertigung  durch  Ein1 ­
  Dieser  Abschnitt  stützt  sich  zum  Teil  auf  eine  am  Wirtschaftsseminar  der  Technischen
Hochschule  Berlin  angefertigte  Studienarbeit  von  Wolf  f:  Die  Formen  der  Befehlsübermittlung ­
  im  Betriebe  und  ihre  soziologische  Bedeutung.
        <pb n="193" />
        182

Die  Organisation.

treffen  des  Arbeitsstückes  die  Weiterarbeit  veranlaßt  —  verlangt  wie  die  Zeichenauslösung ­
  eine  vorherige  scharfe  Inhaltsumreißung  der  Anordnung.
Als  eine  Gefahr  soll  hier  noch  die  Versachlichung  der  Befehlsübermittlung  durch  den
Vordruck{etwa:  vom  Arbeitshüro  zur  Arbeitsmaschine)  oder  den  selbsttätigen  Anstoß  erwähnt
werden:  hier  ist  eine  persönliche  Vorstellung  von  dem  Befehlsgeber,  also  der  Instanz,  für  den
Befehlsemptänger  kaum  noch  möglich;  der  Beamte  im  Arbeitsbüro,  welcher  die  Maschinenkarte ­
  ausfertigt,  erscheint  dem  die  fragliche  Maschine  bedienenden  Mann  lediglich  als  gleichgestellter ­
  „Funktionär“  der  Betriebsleitung,  der  den  Anstoß  zur  Erledigung  einer  Arbeit  gibt.
Bin  persönliches  Herrschafts-  und  Gehorsamsverhältnis  ist  nicht  vorhanden,  da  keinerlei
persönliche  Beziehungen  vorhanden  zu  sein  brauchen.  Der  eigentliche  Grund  zur  Fügsamkeit
liegt  hier  nur  in  der  Unterordnung  unter  die  Instanz  des  Meisters  oder  Abteilungsleiters,  der
offenbar  ein  für  allemal  die  Erteilung  der  in  seinem  Auftrag,  zum  mindesten  mit  seiner  Einwilligung ­
  gegebenen  Anweisungen  des  Betriebsbüros  deckt.  Sind  so  zwar  weitgehend  alle
sachlichen  Reibungs-  und  ünsioherheitseinflüsse  ausgeschaltet,  so  besteht  eine  große  Gefahr
durch  die  Erschwerung  eines  Ausgleichs  bei  aufkommenden  Zweifeln  oder  ernsten  Gegensätzen.
Bei  fehlender  oder  nicht  genügend  bevollmächtigter  Linieninstanz  (Meister)  ist  keine  Berufungsoder ­
  Beschwerdestelle  vorhanden,  das  Betriebshüro  ist  instanziell  nicht  berechtigt,  sondern
lediglich  als  Stab  mit  bestimmten  Kompetenzen  ausgerüstet:  die  Unruhe  und  der  Zweifel
stoßen  in  den  luftleeren  Raum  und  bleiben  unerledigt.  Hier  wird  die  ungeheure  Bedeutung
stark  bevollmächtigter  und  bequem  zu  erreichender  Berufungsinstanzen  klar,  eine  Bedeutung,
die  vor  allem  in  dem  kompetenziell  stark  verästelten  Stab-Linien-Aufbau  der  Rangstufung
unserer  heutigen  Großbetriebe  stark  zugenommen  hat.
4.  Die  historische  Entwicklung.  Die  heute  bestehenden  Organisationsformen
des  Wirtschaftsbetriebes  sind  nur  zu  begreifen  unter  Berücksichtigung  ihres  Entstehens ­
  und  Werdens.  Die  Organisation  als  eine  Frage  des  Wirtschaftsbetriebes
taucht  zwar  erst  auf  mit  der  Entwicklung  des  Großbetriebes,  vor  allem  des  Industrie-, ­
  Warenhandels-,  Bank-  und  Versicherungsgroßbetriebes.  Für  die  Beurteilung ­
  spielt  aber  die  Art  des  Entstehens  eine  entscheidende  Rolle.  Die  gewerblichen ­
  und  kaufmännischen  Großbetriebe,  die  sich  aus  kleinen  Anfängen
stetig  entwickelten,  haben  zumeist  im  Anfang  keine  besonderen  Schwierigkeiten
gespürt;  die  Aufgabenteilung  utid  Funktionsübertragung  wie  auch  die  Frage  der
Menschenbehandlung  und  des  Betriebsgeistes  werden  vom  Leiter  erfahrungs-  und
gewohnheitsgemäß  gehandhabt  und  gelöst.  Zumeist  ist  eine  Person,  der  Unternehmer, ­
  allein  maßgebend  und  drückt  der  ganzen  Organisation  den  Stempel
auf.  Er  sucht  die  Mitarbeiter  aus,  bestimmt  ihre  Arbeitsgebiete,  überlegt  Art
und  Geschwindigkeit  der  Arbeit  und  wählt  die  notwendigen  Stoffe  und  Kräfte
aus.  Seine  Kenntnisse  und  seine  Erfahrungen  sind  ihm  alleinige  Hilfsmittel.
„Ergibt  sich  die  Zuordnung  der  Menschen  zu  den  produktionstechnischen
Elementen  im  kleinen  Betrieb  sozusagen  von  selbst,  so  wird  in  irgendeinem
Augenblick,  da  der  Betrieb  eine  gewisse  äußere  Größe  und  innere  Ausstattung  erreicht, ­
  infolge  der  sachlichen  Verfassung  des  Betriebes  und  der  Zahl  der  in  ihm
Beschäftigten  eine  mehr  oder  minder  bewußte  Organisation  notwendig 1 .“  Aus
dem  „jungen  Bürschchen,  das  die  notwendigsten  Schreibereien“  in  einem  Bretterverschlag ­
  besorgt,  wird  der  erste  Buchhalter  und  aus  dem  besten  Arbeiter  der
Werkführer  oder  Untermeister 2 “.  Die  räumliche  Ausdehnung  erzwingt  eine  räumliche ­
  Teilung  des  Betriebes,  der  —  oft  nur  aus  einem  kleinen  Schuppen  bestehend
—  früher  alle  Maschinen  in  einem  dunklen  Raum  beherbergte.  Jetzt  entstehen  die
„Maschinenställe“  —  Dreherei,  Fräserei,  Hoblerei,  Bohrerei,  Gießerei  —  und  die
übrigen  Haupt-  und  Hilfsbetriebe  in  eigenen  Räumen  und  Gebäuden.  Auch  der
kaufmännische  Betrieb  dehnt  sich  aus:  die  kaufmännische  Hilfskraft  wird  zur
„kaufmännischen  Verwaltung“.  Die  Steigerung  der  Auftragsmenge,  die  eigentlich
von  Monat  zu  Monat,  von  Jahr  zu  Jahr  mit  geringfügigen  Unterbrechungen  anhält,
läßt  zu  Überlegungen  über  die  zweckmäßigste  Anordnung  der  einzelnen  Werkstätten ­
  und  Büros  keine  Zeit.  So  kommt  es  zunächst  zu  der  Häufung  von  gleich1 ­

  Geck:  S.35.  2  Roesky:  Die  Verwaltung  und  Leitung  von  Fabriken,  S.29.  Leipzig  1878.
        <pb n="194" />
        Die  Leitung.

183

artigen  Maschinen  in  einem  Gebäudeteil,  das  auf  irgendeinem  Eckchen  des
Geländes  mehr  schlecht  als  recht  angeflickt  wird.  Erst  später  entdeckt  man  die
Verlustquellen,  die  sich  hauptsächlich  durch  die  Transporte  ergeben 1 ,  und  stellt
sie  ab,  wenn  ....  das  Geld  und  die  Zeit  es  zulassen.
Aber  innerhalb  dieser  durch  Teilung  entstandenen  Betriebe  entsteht  bald  eine
eigenartige  Ordnung  der  Arbeit  durch  Befehlsstufung  und  Aufgabengliederung.
Der  Unternehmungs-  oder  Betriebs-  oder  Werkstättenleiter  ist  nicht  mehr  imstande, ­
  alle  Anweisungen  selbst  zu  geben;  er  braucht  Mittelsleute,  die  die  Anordnungen ­
  weiter  leiten  und  auch  ihre  Ausführung  überwachen.  Die  Zahl  der  „Vorgesetzten“ ­
  wächst  mit  dem  Umfang  der  Betriebe;  in  den  großen  Unternehmungen
sind  schon  1913  vom  Direktor  bis  zu  den  ausführenden  Kräften  sechs  und  mehr
leitende  Stellen  zu  beobachten 1  2 .  Daneben  geht  die  Aufgabengliederung  jetzt  bis
ins  kleinste  weiter.  Während  im  Anfang  beispielsweise  der  Dreher  sich  selbst  das
Material  und  die  Zeichnungen  holte,  die  Art  der  Bearbeitung  und  des  Aufspannens
des  Stückes  überlegte,  seine  Drehbank  einstellte,  Werkzeuge  auswählte  und  schliff
(evtl,  auch  noch  herstellte),  dann  die  eigentliche  Dreharbeit  ausführte  und  die
Abmessungen  des  fertigen  Stückes  kontrollierte,  ist  seine  Tätigkeit  heute,  besonders ­
  wenn  es  sich  um  Massenarbeit  handelt,  fast  immer  auf  die  eigentliche
Dreharbeit  beschränkt.  Die  Anweisung  für  die  Aufspannung  und  Ausführung
erhält  er  vom  Arbeitsbüro,  seine  Drehbank  bringt  der  Einrichter  in  Ordnung,  die
Werkzeugstähle  setzt  die  Werkzeugmacherei  instand  und  schleift  sie,  Laufjungen
besorgen  Material  und  Stähle  und  der  Revisor  überprüft  das  fertige  Stück  3 .
Mit  der  Zeit  entsteht  so  der  heutige  Industriebetrieb  unter  fortgesetzten  Veränderungen ­
  der  Technik,  der  Größenordnungen,  der  Funktionen  der  einzelnen
Beschäftigten 4 .  Auch  auf  anderen  Gebieten  treten  Großbetriebe  in  den  Vordergrund; ­
  Waren-  und  Kaufhäuser,  Banken,  Versicherungsgroßunternehmungen,
Verkehrsbetriebe,  sie  wachsen  mit  ungewöhnlicher  Schnelligkeit  zu  Gebilden  mit
riesigen  Kapitalien,  Umsatzziffern,  Belegschaftszahlen  an.  Das  Größerwerden  ist
fortdauernd  verbunden  mit  neuen  Erfahrungen  und  Umstellungen.  Wohl  ist  im
Anfang  —  bei  der  fortdauernden  Aufwärtsentwicklung  —  die  Organisation  der
Dinge  und  Menschen  fast  ausschließlich  eine  Frage  der  Mehrleistungsfähigkeit.  Die
zunehmende  Einengung  der  Märkte  nach  Preis  und  Menge  läßt  aber  im  weiteren
Verlauf  mit  großer  Dringlichkeit  die  Kostenfrage  in  den  Vordergrund  treten.  Die
Einführung  der  Selbstkostenrechnung,  die  schärfere  Durchführung  der  Vorkalkulation
  und  die  Einführung  der  Budgetierung  führen  dann  oft  wieder  zu  einer
völligen  Umwandlung  des  Betriebsaufbaus.
Vor  allem  aber  ist  zu  bedenken,  daß  die  Betriebe  als  Stoff  gewordene  Unternehmergedanken ­
  anzusehen  sind;  die  Fortentwicklung  der  Kultur  mit  ihren  Änderungen ­
  braust  über  sie  hinweg.  Standorte  werden  verschoben  und  bedingen  eine
andere  Einstellung  des  Ein-  und  Verkaufsapparates,  Wettbewerbsartikel  tauchen
auf  und  erzwingen  eine  stärkere  Werbung  oder  eine  völlige  Umstellung  der  Erzeugung. ­
  Finanzielle  oder  fertigungstechnische  Überlegungen  führen  zu  Zusammenschlüssen ­
  und  Zusammenlegungen  mit  ihren  vielfachen  Umgruppierungen  der
kaufmännischen  und  technischen  Betriebe.  Änderungen  in  der  Mode  führen  zur
Beschleunigung  der  Arbeit  und  zur  Umstellung  der  Lageranordnungen,  solche  der
Verkaufsgewohnheiten,  wie  der  Markenartikel,  rufen  eine  vollkommene  Umwälzung
in  der  Art  und  Methode  des  Absatzes  hervor.  Der  technische  Fortschritt  bringt

1  Einzelne  Arbeitsstücke  durchliefen  zum  Beispiel  bei  der  Westinghouse  El.  and  Manufacturing ­
  Co.  22  von  den  100  Werkstätten;  s.  W.  Koch;  Die  Organisation  der  Westinghouse
Electric  and  Manufacturing  Co.,  Pittshurg;  in  Techn.  u.  Wirtsch.,  H.  11  und  12  (1908),
S.  453ff.
2  Zitzlaff:  S.  8.  3  Zitzlaff:  S.  25.  4  Siehe  hierzu  Geck;  S.  54ff.
        <pb n="195" />
        184

Die  Organisation.

neue  Erzeugungsverfahren,  die  eine  mehr  oder  minder  große  Übersicht  und  Kontrolle ­
  erfordern.  Andere  Inhaber,  andere  Rechtsformen,  andere  Gesetze,  andere
Sitten,  andere  Staatsformen:  alles  wirkt  auf  den  bestehenden  Betrieb  ein  und
beeinflußt  seine  Organisation,  die  mit  allen  Strömungen  der  Umwelt  und  Spannungen ­
  der  Eigen  weit  verknüpft  ist  und  fertig  werden  muß.
So  sind  heute  Organisationen  gleichartiger  großer  Betriebe  anzutreffen,  deren
Unterschiedlichkeit  und  Mannigfaltigkeit  zunächst  in  Erstarmen  setzt.  Die  Geschichte ­
  liefert  die  Erklärung:  längst  hinfällige  Gründe  waren  für  diese  oder  jene
Einrichtung  maßgebend.
Einige  Beispiele  aus  der  Praxis 1 :
1.  Ein  Konzern  hat  mehrere  Werke  in  Westfalen  und  Sachsen;  die  Buchhaltung  einiger
westfälischer  Werke  liegt  bei  den  sächsischen  Werken,  während  die  der  anderen  bei  den
Werken  in  Westfalen  verblieben  ist.  Der  Grund:  Der  frühere  Inhaber  und  Ersteller  der  Werke,
die  aus  Standortsgründen  in  Westfalen  lagen,  wollte  die  Ergebnisse  seiner  Schöpfung  immer
vor  Augen  haben  und  legte  deshalb  die  Rechnungsführung  an  den  Ort  seiner  eigenen  Haupttätigkeit ­
  nach  Sachsen.  Der  Inhaber  ist  tot,  Kostengründe  und  das  Beharrungsprinzip  haben
die  Umlegung  verhindert.
2.  Ein  Konzern  besteht  aus  mehreren,  örtlich  getrennt  liegenden  Werken,  die  zu  zwei
ebenfalls  örtlich  getrennten  Zentralverwaltungen  A  und  B,  jede  mit  kaufmännischem  und
technischem  Apparat,  zusammengefaßt  sind.  Bei  einem  dieser  Werke  fällt  auf,  daß  —  entgegen
der  sonstigen  Übung  ■—  die  kaufmännische  Leitung  bei  der  einen  (A),  die  technische  Leitung
hei  der  anderen  Zentralverwaltung  (B)  liegt.  Der  Grund:  Das  Werk  ist  durch  Zusammenlegung ­
  zweier  Werke  entstanden,  von  denen  das  eine  ganz  von  A,  das  andere  ganz  von  B
geleitet  wurde,  und  zwar  so,  daß  das  Werk  B  das  früher  zu  A  gehörige  Werk  aufnahm.  Da
jedoch  der  Umfang  und  die  Schwierigkeit  der  kaufmännischen  Arbeit  des  früher  zu  A  gehörigen ­
  Werkes  auch  in  dem  zusammengelegten  Werk  überwog,  beschloß  man  die  Übernahme
des  gesamten  kaufmännischen  Betriebes  nach  A,  wo  die  nötigen  Personen,  Einrichtungen  und
Erfahrungen  vorhanden  waren.
3.  Die  technische  und  kaufmännische  Leitung  mehrerer  Werke  sind  in  einer  Hauptverwaltung ­
  zusammengefaßt;  nur  zwei  von  ihnen  haben  sowohl  hinsichtlich  der  technischen  als  auch
der  kaufmännischen  Leitung  fast  volle  Selbständigkeit.  Der  Grund:  Die  Werke  sind  später
hinzugekommen.  Das  eine  hat  wegen  der  Eigenart  der  Erzeugung  (Einzelfertigung  mit  viel
Planungs-  und  Konstruktionsarbeit)  einen  besonders  befähigten  Ingenieurstamm  und  erfordert ­
  eine  besonders  enge  Verbindung  des  technischen  Büros  mit  der  Kundschaft  beim
Verkauf.  Deshalb  ist  sowohl  die  technische  als  auch  die  kaufmännische  Leitung  (die  hier
—  auch  bezeichnend  —  ein  Techniker  inne  hat)  selbständig  verblieben.  Ein-  und  Verkauf  und
Rechnungswesen  liegen  beim  Werk,  lediglich  der  Zahlungsverkehr  geht  über  die  Hauptverwaltung. ­
  Bei  dem  andern  Werk  ist  der  geringe  Umfang  der  einzelnen  Aufträge,  die  zudem
örtlich  begrenzt  an  viele  einzelne,  bekannte  Abnehmer  gehen,  der  Grund  für  die  Belassung  der
Selbständigkeit;  auch  hier  wird  lediglich  der  Zahlungsverkehr  von  der  Zentrale  besorgt.
4.  Ein  Unternehmen,  das  sehr  stark  auf  Staatsaufträge  angeweisen  ist,  wird  durch  die
partikularistische  Vergebung  von  Aufträgen  gezwungen,  in  jedem  Lande  Zweigbetriebe  zu
unterhalten,  obwohl  alle  Gründe  der  Wirtschaftlichkeit  und  Organisation  für  die  Zusammenfassung ­
  der  technischen  und  kaufmännischen  Arbeit  sprechen.  Da  die  Art  des  Produktes  ein
enges  Zusammenarbeiten  der  technischen  und  kaufmännischen  Leitung  erfordert,  muß  auch
der  kaufmännische  Apparat  weitgehend  dezentralistisoh  arbeiten.
5.  Der  Ausbau  von  Verkaufsstellen  einer  Maschinenfabrik  war  zunächst  so  vorgenommen
worden,  daß  sie  selbständig  abrechneten.  Mit  der  Zahl  der  Geschäftsstellen  und  der  Vergrößerung ­
  des  Gesohäftsumfanges  wurde  aber  die  Abrechnung  und  Kontrolle  und  die  Auswahl
zuverlässiger  Leiter  schwieriger  und  kostspieliger;  ebensowenig  brachten  Überprüfungen  genügende ­
  Sicherheit,  so  daß  man  zur  Zusammenfassung  der  Geschäftsstellen  sich  entschloß.
Dies  wurde  begünstigt  durch  den  inzwischen  erfolgten  Ausbau  des  Rechnungswesens  im
Stammhaus,  durch  das  man  leicht  auch  die  Überwachung  mit  übernehmen  konnte  1  2 .
Ganz  anders  liegen  naturgemäß  die  Verhältnisse  bei  Betrieben,  die  als  Großgründung ­
  entstehen.  Hier  macht  die  schlagartig  auftretende  Beschäftigung  von
großen  Menschenmassen  von  vornherein  Überlegungen  über  die  Art  der  Zusammenarbeit ­
  notwendig:  die  Organisation  wird  hier  zum  brennendsten  Betriebs1 ­
  Aus  unveröffentlichten  Diplomarbeiten  und  Werkarbeitsberichten  am  Wirtschaftsseminar ­
  der  Technischen  Hochschule  Berlin.
2  Seuthe:  Die  Gliederung  der  Verwaltung  in  der  westdeutschen  Großindustrie.
        <pb n="196" />
        Verzeichnis  des  einschlägigen  Schrifttums.

185

problem.  Während  aber  bei  den  allmählich  groß  gewordenen  Betrieben  die
Organisation  eng  mit  den  gegebenen  Umständen  (Stoffe,  Kräfte,  Arbeitsweise,
Raum  usw.)  verknüpft  ist  und  mit  ihnen  rechnen  kann,  fehlen  obendrein  diese
Anhaltspunkte  bei  den  Großgründungen.  Sie  legen  vielmehr  zunächst  —  auf
Grund  der  Erfahrungen  anderer  Großbetriebe,  die  aber  zumeist  eben  langsam  groß
geworden  sind  —  einen  Plan  der  Organisation  an,  den  sie  dann  im  Verlauf  der
geschäftlichen  Tätigkeit  fortdauernd  den  sich  nun  klar  zeigenden  wirklichen  Verhältnissen ­
  anpassen.  Sie  befinden  sich,  um  sich  behaupten  zu  können,  dauernd  in
„einer  Art  schleichender  Gründung,  einer  ständigen  Umorganisation“ 1 .  Hier  ist
also  der  Organisationsplan  ausschlaggebend,  ohne  ihn  wäre  die  Gründung  nicht
denkbar,  während  bei  den  allmählich  wachsenden  Betrieben  die  organisatorischen
Überlegungen  allmählich,  im  Verlaufe  des  Betriebes,  sich  ergeben.  Daraus  werden
die  Unterschiede  erklärlich,  die  sich  häufig  zeigen;  Abteilungen,  die  entweder  zu
groß  oder  überhaupt  unorganisch  im  Betriebe  sind,  unzweckmäßige  organisatorische ­
  Einrichtungen,  fehlendes  Gleichmaß  der  Arbeit.  Auch  bei  den  allmählich
gewordenen  Betrieben  zeigen  sich  diese  Mängel,  und  sie  haben  ihren  Grund  ebenso
in  den  sich  ändernden  Verhältnissen.  Allgemein  aber  ist  hier  die  Einstellung  des
Betriebes  auf  Gleichstand  und  Gleichablauf  —  eine  der  schwierigsten  organisatorischen ­
  Fragen  —  leichter  möglich,  da  Erfahrungen  vorliegen  bzw.  die  Umstände
selbst  eine  ganz  bestimmte  Art  notwendig  erzwingen.  Grundsätzlich  falsche  Maßnahmen ­
  der  Einrichtungen  organisatorischer  Art  sind  bei  den  lange  bestehenden
Betrieben  nicht  denkbar.
Verzeichnis  des  einschlägigen  Schrifttums.
Anmerkung:  Das  hier  gebotene  Verzeichnis  Ist  nicht  vollständig;  besonders  an  Einzeldarstellungen
bestimmter  Gebiete  und  Firmen  ist  noch  eine  große  Zahl  von  Schriften  vorhanden,  die  z.  T.  auch
verwertet  wurden.
Bücher  und  Zeitschriftcnartikel.
Areboe:  Kleine  landwirtschaftliche  Betriebslehre.  Berlin  1930.
Alford-Frölioh:  Handbuch  für  industrielle  Werkleitung.  Berlin  1930.
Atzler  u.  a.:  Arbeit  und  Ermüdung.  Berlin  1927.
AWP.-Arbeitsvorbereitung,  Ausarbeitung  und  Verwaltung  der  konstruktiven  Unterlagen.
Berlin  1927.
AWF.  —  Schulz-Mehrin;  Die  industrielle  Spezialisierung.  Berlin  1920.
AWV.  —  Einheits-ABC-Regeln.  Berlin  1926.
Bader-Zeidler:  Vertriebshandbuoh  für  industrielle  Betriebe.  Berlin  1931.
Baumgardt:  Leitung  von  Bankbetrieben.  Dortmund  1927.
Baumgarten:  Psychologie  der  Mensohenbehandlung  im  Betrieb.  Halle  1930.
—  Die  Berufseignungsprüfungen.  München-Berlin  1928.
Beck;  Der  gemischte  Betrieb  im  deutschen  Verlagsbuohhandel.  Stuttgart  und  Berlin  1912.
Bergler  :  Der  Markenartikel  o.  J.
Bergmann:  Verwaltungsprobleme  im  Industriekonzern.  In:  Festschrift  Sohmalenbach.
Leipzig  1933.
Beste:  Die  optimale  Betriebsgröße.  Leipzig  1933.
—  Verwaltungsaufbau  und  betriebliches  Rechnungswesen;  in:  Festschrift  Schmalenbach.
Leipzig  1933.
Bernicken:  Bankbetriebslehre.  Stuttgart  1926.
Boesel:  Die  Lochkarte  im  Fabrikbetrieb.  Berlin  o.  J.
Bogdanow:  Allgemeine  Organisationslehre,  1.  und  2.  Band.  Berlin  1926.
Brake:  Werkzeugmaschine  und  Arbeitszerlegung.  Berlin  1911.
Brasch:  Betriebsorganisation  und  Betriebsbereohnung.  Berlin  1928.
Bredt:  Betriebsuntersuchung,  Wege  und  Formen.  Berlin  1931.
Briefs:  Probleme  der  sozialen  Betriebspolitik.  Berlin  1930.
•—  Betriebssoziologie.  In:  Handwörterbuch  der  Soziologie.  Stuttgart  1931.
Brüggl:  Der  Einfluß  des  Markenartikels  auf  die  Funktionen  des  Handels.  Wien  1934.
deBruyn:  Die  Arbeitsteilung.  Zürich  1925.
Bucerius:  Grundlagen  der  rationellen  Betriebsführung.  Karlsruhe  1927.

1  Lohmann:  Der  Wirtschaftsplan  des  Betriebesund  der  Unternehmung,  S.  5.
        <pb n="197" />
        186

Die  Organisation.

Bücher:  Entstehung  der  Volkswirtschaft.  Tübingen  1908.
—  Arbeit  und  Rhythmus.  Leipzig  1909.
Buohwald:  Technik  des  Bankbetriebes.  Berlin  1932.
Buhl:  Buohhaltungsformen  und  -verfahren.  Leipzig  1929.
Buxbaum:  Der  Einkauf  in  der  Metallindustrie.  Berlin  1931.
Calmes:  Der  Eabrikbetrieb.  Leipzig  1920.
Casson:  Das  Ideal-Büro.  Berlin-Grünheide  1927.
LeCoutre:  Betriebsorganisation.  Berlin  1929.
Le  Coutre-Thoms:  Organisations-Lexikon.  Berlin  1930.
Cremer-Rocke:  Führer  für  Vorstandsmitglieder  öffentlicher  Sparkassen.  Berlin.
Czekalla:  Die  Hausgesetze  der  kaufmännischen  Unternehmung.  Stuttgart  1928.
von  den  Daele-Blume:  Der  moderne  Fabrikbetrieb  und  seine  Organisation.  3.  Aufl.
Stuttgart  1921.
Daque:  Vom  Sinn  der  Erkenntnis.  1931.
Dietrich:  Betrieb-Wissenschaft.  München  und  Leipzig  1914.
Dinkelbach:  Gegenwartsfragen  der  kaufmännischen  Betriebswirtschaft.  Stahl  u.  Eisen  52,
1932.
Dreyfuß;  Beruf  und  Ideologie  der  Angestellten.  München  und  Leipzig  1933.
Dunkmann:  Soziologie  der  Arbeit.  Halle  1933.
Eioke:  Wirtschaftskrise,  Organisation,  Menschenwirtschaft.  Elberfeld  1926.
Enquete-Ausschuß.  I.  Unterausschuß.  3.  Arbeitsgruppe.  Wandlungen  in  den  wirtschaftlichen
Organisationsformen.  1.  Teil.  Wandlungen  in  den  Rechtsformen  der  Einzeluntemehmungen
und  Konzerne.  1928.
Enquete-Ausschuß.  I.  Unterausschuß.  3.  Arbeitsgruppe.  Wandlungen  in  den  wirtschaftlichen ­
  Organisationsformen.  3.  Teil.  Wandlungen  in  der  aktienrechtlichen  Gestaltung  der
Binzeiunternehmer  und  Konzerne.  Generalbericht  1930.
Enquete-Ausschuß.  Verhandlungen  und  Berichte  des  Unterausschusses  für  allgemeine  Wirtschaftsstruktur. ­
  I.  Unterausschuß.  3.  Arbeitsgruppe.  Wandlungen  in  den  wirtschaftlichen
Organisationsformen.  4.  Teil.  Kartellpolitik.  Erster  Abschnitt.  Generalbericht.
Erdmann:  Grundlagen  einer  Organisationslehre.  Leipzig  1921.
Brmanski;  Theorie  und  Praxis  der  Rationalisierung.  Berlin-Wien  1928.
Faber:  Leistungssteigerung  beim  Maschinenschreiben  durch  Platzgestaltung.  Dissertation.
Dresden  1930.
Fabisch:  Die  organische  Betriebsführung  für  Maschinenfabriken.  ,,Orga“-schriften.  Berlin
1921.
Fayol:  Allgemeine  und  industrielle  Verwaltung.  München  und  Berlin  1929.
Findeisen:  Die  Unternehmungsformen  als  Eentabilitätsfaktor.  Berlin-Wien  1924.
Fischer:  Kalkulation  und  Betriebsorganisation.  Berlin  1925.
Freund:  Psychotechnik.  Berlin  1928.
Friedrich:  Formen  der  wegen  der  Steuerbelastung  gegründeten  Betriebsgesellschaften  und
ihre  Bewährung.  Gladbach-Rheydt  1933.
Frölich:  Wegweiser  für  technisch-wirtschaftliche  Prüfungen.  Berlin  und  Leipzig  1933.
Freisler:  Grundsätzliches  über  die  Betriebsorganisation.  Jena  1922.
v.  d.  Gablentz:  Industriebürokratie.  In:  Schmollers  Jahrbuch  für  Gesetzgebung,  Verwaltung ­
  und  Volkswirtschaft  im  Deutschen  Reich.  II.  Halbband.  50.  Jahrgang.
Gablentz-Mennicke;  Deutsche  Berufskunde.  Leipzig  1930.
Gantt:  Organisation  der  Arbeit.  Berlin  1922.
G.  d.  A.:  Die  kommende  Angestelltengeneration.  Berlin  1933.
Geck;  Die  sozialen  Arbeitsverhältnisse  im  Wandel  der  Zeit.  Berlin  1931.
—  Die  französische  Verwaltungslehre.  Z.  f.  Betr.-Wirtsch.  1934.
Gelfius:  Über  die  psyohotechnisohe  Eignungsprüfung  und  ihre  wirtschaftliche  Bedeutung.
Berlin-Wien  1927.
Gerhardt;  Unternehmertum  und  Wirtschaftsführung.  Tübingen  1930.
Gerstner:  Wegweiser  für  die  kaufmännische  Betriebs-  und  Bilanzprüfung.  Berlin-Leipzig
1932.
G.  f.  O.-Schriftenreihe,  Bd.  4,  1932.
Gide-Weiss:  Grundzüge  der  National-Ökonomie.  Wien  1905.
Giese:  Methoden  der  Wirtschaftspsycbologie.  Berlin-Wien  1927.
—  Philosophie  der  Arbeit.  Halle  1932.
—  (Herausg.):  Handwörterbuch  der  Arbeitswissenschaft,  I/II.  Halle  1927/30.
Gilbreth-Colin  Ross:  Bewegungsstudien.  Berlin  1921.
Gilbreth-Witte:  Verwaltungspsychologie.  Berlin  1922.
Goldschmidt;  Die  Verwaltung  der  Aktiengesellschaft.  In:  Schachian-Ring:  Die  Praxis
der  A.-G.  Berlin-Leipzig  1929.
Göhbels:  Der  Filialbetrieb  der  deutschen  Kreditbanken.  Berlin  1923.
        <pb n="198" />
        Verzeichnis  des  einschlägigen  Schrifttums.

187

Goebel:  Taylorismus  in  der  Verwaltung.  Hannover  1925.
Grass;  Binnensohiffahrtsspedition.  Berlin-Wien  1927.
Greiner:  Die  kaufmännische  Kontrolle  der  Unternehmung.  Berlin-Wien  1928.
Grossmann:  Vorgesetztenkunst.  Stuttgart  o.  J.
Grull;  Die  Organisation  von  Fabrikhetrieben.  Leipzig  1928.
Granigg:  Organisation,  Wirtschaft  und  Betrieb  im  Bergbau.  Wien  1926.
Hamm:  Die  wirtschaftlichen  und  sozialen  Berufsmerkmale  der  kaufmännischen  Angestellten.
Borna  und  Leipzig  1931.
Handwörterbuch  der  Arbeitswissenschaft.  1927/30.
Hardaoh:  Betriebswirtschaftliche  Aufgaben  der  Wirtschafts-Fachverbände.  Bergisch-Gladbach
  1932.
Hasenaok:  Unternehmertum  und  Wirtschaftslähmung.  Berlin  1932.
H  au  ck:  Der  Betriebsvergleich.  I.Band:  Betriebs  vergleichlehre.  Bühl-Baden  1933.
—  Arbeitszeitproblem  und  Industriekostenwirtschaft.  Berlin-Wien  1929.
Hanffmann;  Organisation  und  rationelle  Arbeitsmethoden  in  kaufmännischen  Betrieben.
Osnabrück  1925.
Haushofer:  Der  Industriebetrieb,  2.  Aufl.  München  1904.
Häussermann:  Der  Unternehmer.  Stuttgart  1932.
Hellpach;  Zur  Arbeits-und  Betriebsteilung.  In:  Arbeitskunde.  Leipzig  1925.
—  Lehrbuch  der  Sozialpsychologie.  Berlin  1933.
Hell  wig-Mäckbaoh:  Neue  Wege  wirtschaftlicher  Betriebsführung.  Berlin  und  Leipzig  1928.
Henzel:  Erfassung  und  Verrechnung  der  Gemeinkosten  in  der  Unternehmung.  Berlin-Wien
  1931.
Herohes:  Der  Bürobetrieb.  Berlin  1930.
—  Technik  der  Material-,  Lohn-  und  Warenverrechnung  in  der  industriellen  Nachkalkulation
Berlin  1930.
Hermann:  Betriebs-Überwachung.  Berlin  1929.
—  Wegweiser  für  Betriebsstatistik  und  Betriebsvergleich.  Berlin  und  Leipzig  1933.
Herzog:  Handbuch  der  Geschäftsführung  für  industrielle  und  kaufmännische  Betriebe.
Wien-Leipzig  1922.
—  Industrielle  Verwaltungsteohnik.  Stuttgart  1922.
Hildebrandt:  Betriebswirtschaftslehre  des  Genossenschaftswesens.  I.Teil:  Die  betriebswirtschaftlichen ­
  Grundlagen  der  genossenschaftlichen  Unternehmung.  Halberstadt  1927.
—  Betriebswirtschaftslehre  des  Genossenschaftswesens.  II.Teil:  Organisation  und  Direktion
des  genossenschaftlichen  Betriebes.  Halberstadt  1927.
Hippler:  Arbeitsverteilung  und  Terminwesen  in  Maschinenfabriken.  Berlin  1921.
Holzer;  Fabrikationalisierung.  Mannheim  1928.
Horbach:  Die  Bilanzarbeiten  einer  Großbank.  Berlin  1928.
Huber:  Wirtschafts-Verwaltungsrecht.  Tübingen  1932.
Handbuch  für  den  praktischen  Fabrikbetrieb.
Jaspers:  Die  geistige  Situation  der  Zeit.  (Göschen.)  Berlin-Leipzig  1932.
Jost:  Das  Sozialleben  des  industriellen  Betriebes.  Berlin  1932.
Jostock:  Ausgang  des  Kapitalismus.  München-Leipzig  1928.
Iljin:  Kommunismus  als  Beamtenherrsohaft.  In:  Welt  vor  dem  Abgrund.  Berlin  1931.
Kalveram:  Organisation  und  Technik  des  bankmäßigen  Kontokorentgeschäfts.  Stuttgart
1933.
—  Rationalisierung  der  kaufmännischen  Betriebsorganisation.  In:  Strukturwandlungen  der
Deutschen  Volkswirtschaft.  Berlin  1928.
Karplus:  Die  Deutschen  Werke.  Gießen  1927.
Karsten:  Organisation  und  Leitung  technischer  Betriebe.  Berlin  1924.
Kaskel:  Arbeitsrecht,  3.  Aufl.  Berlin  1928.
Kienzle:  Kontrollen  der  Betriebswirtschaft.  Berlin  1931.
Klages:  Die  Grundlagen  der  Charakterkunde,  4.  Aufl.  1926.
—  Die  Organisation  des  neuzeitlichen  Fabrikbetriebes.  Berlin  1922.
Klein:  Das  Organisationswesen  der  Gegenwart.  Berlin  1913.
Klingel:  Das  Personalproblem  im  Bankbetrieb.  Dortmund  1929.
Kracauer:  Die  Angestellten.  Frankfurt  1930.
Kreutz:  Die  betriebswirtschaftlichen  Grundlagen  des  Betriebsvergleiches  für  die  kommunalen
Versorgungsbetriebe  und  seine  praktische  Durchführung  beim  Brandenburgischen  Sparkassen- ­
  und  Giroverband.  Berlin  1933.
v.  Kries:  Herren  und  Knechte  der  Wirtschaft.  Berlin  1931.
Kegel:  Der  Bürobetrieb.  Leipzig  1927.
Laumann:  Staat  und  Betrieb.  Stuttgart  1928.
Lehmann:  Allgemeine  Betriebswirtschaftslehre.  Leipzig  1928.
—  Die  industrielle  Kalkulation.  Berlin-Wien  1925.
        <pb n="199" />
        188

Die  Organisation.

Leitner:  Wirtschaftslehre  der  Unternehmung.  Berlin-Leipzig  1926.
Leitner:  Die  Kontrolle  in  kaufmännischen  Unternehmungen.  Frankfurt  1934.
Linke:  Über  den  Begriff  der  Wirtschaftlichkeit,  Diss.  Hannover  1927.
Lipmann;  Grundriß  der  Arbeitswissensohaft.  Jena  1926.
—  Lehrbuch  der  Arbeitswissenschaft.  Jena  1932.
Lohmann:  Der  Wirtschaftsplan  des  Betriebes  und  der  Unternehmung.  Berlin-Leipzig-Wien
1928.
—  Die  Morphologie  der  Untemehmungsformen  der  öffentlichen  Unternehmung.  In:  Moderne
Organisationsformen  der  öffentlichen  Unternehmung.  Herausgegeb.  von  Landmann.  1932.
Longert  und  Bang:  Die  Grundgedanken  der  Werksgemeinsohaft.  Langensalza  1927.
Loos:  Fabrik-Organisation.  Leipzig  1925.
Ludwig  (Herausg.):  Der  Mensch  im  Fabrikbetrieb.  Berlin  1928.
Lysinski:  Psychologie  des  Betriebes.  Berlin  1923.
Mäckbaoh-Kienzle:  Fließarbeit.  Berlin  1926.
Mahlberg-Schmalenbach-Sohmidt-Walb:  Grundriß  der  Betriebswirtschaftslehre.
Leipzig  1926.  Sammelband:  Die  Betriebsverwaltung,  1927.
Maier-Rothschild:  Kaufmanns-Praxis.  Berlin  1927.
Marcour:  Arbeiterbeschaffung  und  Arbeiterauslese  bei  der  Firma  Krupp.  Diss.  Münster
(Westf.).
Mauer:  Die  deutschen  Herrenkonfektion.  Jena  1922.
Maus:  Von  der  manuellen  Buchhaltung  zur  maschinellen  Gruppenbuchhaltung  mit  Ellis-Maschinen.
  Berlin  1929.
Mayer:  Betriebswirtschaftslehre  des  Lagerhausgesohäftes.  Berlin-Leipzig-W  ien  1927.
Mehmke:  Der  Unternehmer  und  seine  Sendung.  München  1932.
Mellerowicz:  Allgemeine  Betriebswirtschaftslehre  der  Unternehmung  (Göschen).  Berlin-Leipzig
  1929.
Menzel;  Bürokunde  und  Geschäftsorganisation.  Berlin  1926.
Meuthen:  Die  Maschinenarbeit  in  deutschen  Bankbetrieben.  Berlin  1926.
Mey  enberg:  Organisation  und  Selbstkostenberechnung  von  Maschinenfabriken.  Berlin  1926.
—  Einführung  in  die  Organisation  von  Maschinenfabriken.  Berlin  1926.
Michel:  Arbeitsvorbereitung  als  Mittel  zur  Verbilligung  der  Produktion.  Berlin  1924.
-—  Industrielle  Arbeitsordnung.  Jena  1932.
Michligk:  Der  Vogel-Verlag,  Pößneck  1928.
Mittelstaedt:  Fließende  Fertigung.  1927.
Mitzlaff:  Kommunale  Wirtsohaftsbetriebe;  bei:  Bozi  und  Sartorius:  Die  deutsche  Wirtschaft. ­
  Berlin  1926.
Moral:  Revision  und  Reorganisation  industrieller  Betriebe.  Berlin  1924.
Münsterberg:  Grundzüge  der  Psychotechnik.  Leipzig  1914.
—  Psychologie  und  Wirtschaftsleben.  Berlin  1919.
Nell-Breuning:  Aktienreform  und  Moral.  Berlin  1930.
Netter:  Probleme  des  lebenden  Aktienrechts.  Berlin  1929.
Neuberg;  Mittel  zur  Minderung  des  Kapitalbedarfs  in  den  Betrieben.  Berlin  1926.
Nieklisch;  Handwörterbuch  der  Betriebswirtschaft.  Stuttgart  1928.
—  Der  Weg  aufwärts!  Organisation.  Stuttgart  1922.
—  Die  Betriebswirtschaft.  Stuttgart  1930.
Nimbaoh:  Arbeitsintensivierung  im  industriellen  Großbetrieb.  Berlin-Wien  1926.
Nölting-Esser-Woldt:  Einführung  in  die  Betriebswirtschaftslehre.  Berlin  1929.
Nordsieck:  Die  sohaubildliohe  Erfassung  und  Untersuchung  der  Betriebsorganisation.
Stuttgart  1932.
Obst:  Das  Bankgeschäft.  Stuttgart  1930.
Other:  Die  Organisation  einer  mitteldeutschen  Rohzuckerfabrik,  Diss.  Frankfurt  1928.
Poppelreuter:  Zeitstudie  und  Betriebsüberwachung  im  Arbeitsschaubild.  München-Berlin
  1929.
Parchmann:  Die  Reiohsbank.  Berlin  1933.
Peiseler:  Zeitgemäße  Betriebswirtschaft.  Leipzig  1921.
Pfänder:  Grundprobleme  der  Charakterologie;  Ütitzsohes  Jahrbuch  der  Charakterologie  1
(1924).
Pissel:  Der  Einfluß  der  Besteuerung  auf  die  Rationalisierung  derWirtschaft.  Berlin-Wien  1931.
Plengc:  Drei  Vorlesungen  über  die  allgemeine  Organisationslehre.  Essen  1919.
Pohl;  Hilfsbuch  für  Einkauf  und  Abnahme  metallischer  Werkstoffe.  Berlin  o.  J.
—  Die  Reohtsbedeutung  des  Betriebes.  Berlin  1930.
Pontow;  Die  betriebswirtschaftliche  Organisation  in  Speditionsgroßbetrieben.  Berlin  1922.
Potthoff:  Die  sozialen  Probleme  des  Betriebes  (Sammelwerk).  Berlin  1925.
Prelinger:  Arbeitsgestaltung  im  Büro.  Stuttgart  1931.
—  Grundriß  der  maschinellen  Buchhaltung,  2.  Aufl.  Stuttgart  1930.
        <pb n="200" />
        Verzeichnis  des  einschlägigen  Schrifttums.

189

Prion:  Ingenieur  und  Wirtschaft;  Der  Wirtsohaftsingenieur.  Berlin  1930.
—  Die  Lehre  vom  Wirtschaftshetrieh,  2  Bde.  Berlin  1935.
v.  d.  Pfordten:  Organisation,  ihr  Wesen  und  ihre  politische  Bedeutung.  Heidelberg  1917.
Rahm:  Der  Lohn  im  ‘Fabrikbetrieb.  Stuttgart  1929.
—  Einkauf,  Lagerung,  Kontrolle.  Stuttgart  1929.
—  Fabrikorganisation  für  den  mittleren  und  kleineren  Betrieb.  Berlin  1927.
—  Lagerverwaltung  im  Erzeuger-  und  Handelsbetrieb.  Leipzig  1922.
RAL;  Richtlinien  für  Materialprüfungen.
Rasch:  Doppelte  Buchführung  und  Maschinenbetrieb  in  der  Depotabteilung.  Berlin  1927.
Rathenau:  Reflexionen.
Refa-Buoh:  Einführung  in  die  Arbeitszeitermittlung.  Berlin  1930.
Rehmenklau:  Menschenökonomie  im  Bankbetrieb.  Berlin  1930.
Reichel:  Die  Lohnabteilung.  Berlin  1924.
—  Fabrikorganisation.  Berlin/Wien  1928.
—  Die  Verkaufsabteilung  im  Fabrikbetrieb.  Berlin/Wien  1925.
Reisberg:  Taylorische  Betriebs-Abrechnung.  Stuttgart  1927.
Richter:  Das  Tarifrecht  unter  der  Diktatur.  Weimar  1932.
Riepl:  Einfluß  der  Besteuerung  auf  die  Entwicklung  des  Brauereibetriebs,  Digs.  Univers.
Berlin  1934.
Rieser:  Maschinenbau,  Lehrbuch  für  technisch-gewerbliche  Anstalten.  X.  Teil,  Betriebslehre. ­
  Wien-Leipzig  1929.
Ritschl:  Stellung  und  Bedeutung  der  öffentlichen  Unternehmung  im  Wirtschaftssystem
des  Kapitalismus,  in;  Moderne  Organisationsformen  der  öffentlichen  Unternehmung.
Herausgegeben  von  Landmann,  1932.
RKW-Grundlagen  für  Arbeitsvorbereitung.  Zeitstudien.  Berlin  1929.
RKW-Handbuch  der  Rationalisierung,  2.  Aufl.  Berlin/Wien  1930.
RKW-Der  Mensch  und  die  Rationalisierung,  Tagungsbericht.  Berlin  1931.
RKW-Veröffentlichungen  Nr.  39.  Einkaufs-  und  Lagerwesen.  Leipzig  1929.
RKW-Sonderbeilage  zu  den  RKW-Nachrichten.  Berlin  1930.
RKW-Veröffentlichungen  Nr.  70.  Termine.  Berlin  1932.
RKW-Veröffentlichungen  Nr.  82.  Wirtschaftlichkeitsberechnungen,  2.  Aufl.  Berlin  1933.
RKW-Veröffentlichungen  Nr.  89,  Arbeitsuntersuchungen  in  Büro-  und  Verwaltungsbetrieben.
Stuttgart/Berlin  1933.
RKW-Veröffentlichungen  Nr.  95.  Jahresbericht  1932/33.  Berlin  1933.
RKW-Arbeitsvorbereitung,  Richtlinien  für  Auftragsvorbereitung.  Berlin.
RKW-Wirtschaft,  Wirtschaftlichkeit,  Ständische  Wirtschaftsordnung.  Berlin  1933.
RKW-Veröffentlichungen  Nr.  87.  Der  Mensch  und  die  Rationalisierung  III,  Eignung  und
Qualitätsarbeit.  Jena  1933.
RKW-Veröffentlichung,  Tagung  1933.
RKW-Veröffentlichungen,  Ortsnummernverzeichnis  des  Deutschen  Reichs.  Berlin.
RKW-Veröffentlichungen,  Die  Ortsnumerierung  in  der  Praxis.  Berlin  1932.
RKW-Sonderdruck,  Einleitung  zum  Ortsnummernverzeichnis.  Berlin.
Rosendorff:  Konzemdämmerung  ?  Zürich  und  Leipzig,  o.  J.
—  Die  rechtliche  Organisation  der  Konzerne.  Berlin/Wien  1927.
Rothschilds  Taschenbuch  für  Kaufleute,  2.  Buch.  Leipzig  1927.
Roesky:  Die  Verwaltung  und  Leitung  von  Fabriken.  Leipzig  1878.
Sachsenberg:  Grundlagen  der  Fabrikorganisation.  Berlin  1922.
Sanner:  Das  Problem  des  Ordnens  in  der  Schriftverwaltung  des  Betriebes.  Stuttgart  1926.
Schäfer;  Sparkassenbetrieb  und  Sparkassenerfolg.  Berlin  o.  J.
Schär:  Allgemeine  Handelsbetriebslehre,  I.  Bd.  2.  Aufl.  Leipzig  1913.
Schär-Prion:  Buchhaltung  und  Bilanz.  Berlin  1932.
Sohigut:  Die  Berufseignung  des  Bücherrevisors.  Berlin/Wien  1933.
—  Kontrolliere  deinen  Betrieb.  Berlin/Wien  1930.
Schilling:  Die  Lehre  vom  Wirtschaften.  Berlin  1926.
Schurholz;  Unternehmerische  Wirtschaftsführung  und  staatliche  Planwirtschaft.  Hamburg ­
  1932.
Schlenker:  Wirtschaftliche  Büroarbeit.  Berlin  1927.
Schmalenbach:  Der  Kontenrahmen.  1921.
Festschrift  für  Schmalenbach.  Leipzig  1933.
Sohmaltz:  Die  Methoden  des  Ordnens  und  ihre  Anwendung  auf  technische  Zwecke.  Berlin
1920.
Schmandt:  Technik  der  Kontrolle  im  Bankbetrieb.  Berlin/Wien  1926.
Schmidt:  Wirtsohaftsfragen  der  Massenfertigung.  Berlin  1927.
—  Henckel  u.  Co.  A.-G.,  Chemische  Produkte.  Leipzig  1932.
Schmitt:  Mercedes-Büromaschinen-Werke.  Berlin  1930.
        <pb n="201" />
        190

Die  Organisation.

Schmitz:  Geschichte  der  Fabrik  und  der  Massenarbeit.  Jena  1927.
Schnadt;  Die  Beteiligung  der  Arbeitnehmer  an  industriellen  Unternehmungen.  Emsdetten
1933.
Schroer:  Die  betriebliche  Ausbildung  des  Yerkaufspersonals  im  Einzelhandel.  Stuttgart  1931.
Schultze:  „Organisation“  im  Handwörterbuch  der  Arbeitswissenschaft,  I/II.  Herausg.  von
Giese.  Halle  1927/30.
Schumpeter;  Theorie  der  Wirtschaftlichen  Entwicklung.  München  und  Leipzig  1926.
—  Der  Unternehmer  in  der  Volkswirtschaft  von  heute.  In:  Strukturwandlungen  der  Volkswirtschaft. ­
  Berlin  1928.
Schwenger;  Die  betriebliche  Sozialpolitik  im  Ruhrkohlenbergbau.  München  und  Leipzig
1932.
Schindler:  Das  Problem  der  Berufsauslese  für  die  Industrie.  Jena  1929.
Securius:  Handelsbetriebsiehre.  Berlin/Wien  1925.
Seidel:  Betriebsorganisation.  Berlin/Wien  1932.
Seubert;  Aus  der  Praxis  des  Taylor-Systems.  Berlin  1920.
Seuthe:  Die  Gliederung  der  Verwaltung  in  der  westdeutschen  Großindustrie.  Diss.  Köln  1931.
Seyffert:  Handbuch  des  Einzelhandels.  Stuttgart  1932.
—  Der  Mensch  als  Betriebsfaktor.  Stuttgart  1922-Smith;
  Untersuchungen  über  Natur  und  Ursachen  des  Volkswohlstandes  (übersetzt  von
Sterner-Grünfeld),  Jena  1908,  Bd.  I.
Solms:  Führerbestellung,  Bau  und  Gliederung  der  Menschen  gruppen,  II.  Teil.  Leipzig  1932.  -
Sombart:  Der  moderne  Kapitalismus.  München  und  Leipzig  1927.
—  Die  Ordnung  des  Wirtschaftslebens.  Berlin  1926.
Spann:  „Organisation“  im  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaft,  6.  Bd.,  4.  Aufl.
Stadler:  Werksgemeinschaft  als  soziologisches  Problem.  Berlin  1926.
Stenschke:  Das  Direktionsreoht  des  Arbeitgebers.  Mannheim/Berlin/Leipzig  1932.
Stern:  Die  kaufmännische  Organisation  im  Fabrikbetrieb.  Leipzig  1911.
Stolzmann:  Grundzüge  einer  Philosophie  der  Volkswirtschaft.  Jena  1925.
Taylor-Roesler:  Die  Grundsätze  wissenschaftlicher  Betriebsführung.  München  und
Berlin  1922.
Taylor-Wallichs;  Die  Betriebsleitung.
Tiburtius;  Verkäuferschulung  im  Einzelhandel;  in  Annalen  der  Betriebswirtschaft  und  Arbeitsforsohung,
  IV.  Bd.,  H.  2.
Tietz,  Hermann:  Sonderdruck  aus  dem  31.  Bd.  der  „Industrie-Bibliothek“.  Berlin  o.  J.
Uhl:  Arbeitsgliederung  und  Arbeitsverschiebung.  Jena  1924.
Ungern-Sternberg,  von;  Planung  als  Ordnungsprinzip  der  deutschen  Industriewirtschaft,
1932.
Upwioh:  Die  englischen  Großbankfilialen  in  Deutschland.  Berlin  1928.
Vautrin:  Die  Organisation  der  menschlichen  und  maschinellen  Arbeiten  im  Kontor.  Berlin/
Mannheim/Leipzig  1916.
Vereinigte  Stahlwerke,  Allgemeiner  Führer.  Düsseldorf  1930.
Vogt:  Taschenbuch  der  Geschäftstechnik,  1.  u.  2.  Bd.  Stuttgart  1926.
Vorwerk-Dunkmann:  Die  Werksgemeinschaft  in  historischer  und  soziologischer  Beleuchtung. ­
  Berlin  1928.
Wächter;  Planung,  Führung,  Ordnung.  Berlin.
Wahl:  Die  rechnungsmäßige  Beobachtung  von  Lagerbewegung  und  Lagerbestand.  Berlin
1932.
Walb:  Kaufmännische  Betriebswirtschaftslehre.  In:  Rothschilds  Taschenbuch  für  Kaufleute, ­
  Bd.  II.  Leipzig  1927.
Wallfisch-Roulin:  Verhandlungstechnik.  Stuttgart  1928.
—  Menschenbehandlung.  Stuttgart  1926.
Walter:  Das  Versandgeschäft.  Berlin  1924.
Weber:  Betriebsführung  in  caritativen  Anstalten.  Berlin  1933.
—  Die  praktische  Psychologie  im  Wirtschaftsleben.  Leipzig  1927.
Weber,  Max:  Grundriß  der  Sozialökonomik,  III.  Abt.  Wirtschaft  und  Gesellschaft,  2  Bde.
Tübingen  1922.
Wegener;  Wirtschaftlichkeit  von  Buchungsmaschinen.  Berlin  1930.
Weigmann:  Die  Hauswirtschaft  als  moderner  Betrieb.  Annalen  der  Betriebswirtschaft  und
der  Arbeitsordnung,  IV.  Bd.,  2.  Heft.
—  Rentabilität  und  wirtschaftliche  Arbeit.  Berlin  1930.
Weiß:  Systematische  Übersicht  der  Schreib-  und  Rechenarbeiten  im  modernen  Bürobetrieb.
Berlin  1931.
Festschrift  für  Wiedenfeld,  Öffentliche  Hand,  und  Wirtschaftegestaltung.  (Herausg.  Behm.)
Leipzig  1931.
Wilhelm:  Die  AEG.  Berlin  1931.
        <pb n="202" />
        Wesen  und  Bedeutung.

191

Witte:  Amerikanische  Büroorganisation.  Berlin/München  1927.
—  Amerikanische  Verkaufsorganisation.  Berlin  1926.
—  Neue  amerikanische  Verkaufs-  und  Lagerverfahren.  Berlin  1928.
—  Verlustquellen  in  der  Industrie.  München  und  Berlin  1926.
Wlach:  Organisieren!  ja  —  aber  wie  ?  Berlin  1931.
Woldt:  Der  industrielle  Großbetrieb.  Stuttgart  1911.
Wolfensberger:  Organisation  der  Maschinenfabrik.  Berlin  1925.
Wolff:  Lehrbuch  der  Konjunkturforschung.  Berlin/Wien  1928.
Werner:  Ein  Kumpel.  Berlin  1930.
Ziegler:  Bücher-  und  Bilanzrevision.  Berlin/Wien  1929.
Zitzlaff:  Arbeitsgliederung  in  Maschinenbau-Unternehmungen.  Jena  1913.
Zwiedineck-Südenhorst:  Allgemeine  Volkswirtschaftslehre.  Berlin  1932.
Deutschnationaler  Handlungsgehilfen-Verband:  Die  Gehaltslage  der  Kaufmannsgehilfen.
Hamburg  1931.
Verkaufsteohnik  bei  Leiser.  Berlin  1930.
GDA.  (Gewerksohaftsbund  der  Angestellten);  Die  wirtschaftliche  und  soziale  Lage  der  Angestellten. ­
  Berlin  1931.

D.  Die  Wirtschaftlichkeit.
I.  Wesen  und  Bedeutung.
1.  Der  Begriff.  Wir  knüpfen  an  die  Feststellungen  im  ersten  Buch  (Hauptteil ­
  A)  an:  Wirtschaftlichkeit  ist  die  Verwirklichung  des  wirtschaftlichen  Prinzips,
ist  die  Vergleichung  der  aufgewendeten  Mittel  mit  der  erzielten  Leistung.  Entweder ­
  soll  mit  gegebenen  Mitteln  die  bestmögliche  Leistung  oder  eine  bestimmte
Leistung  mit  dem  geringstmöglichen  Einsatz  von  Mitteln  erreicht  werden.  Wir
haben  gesehen,  daß  das  im  Bereiche  der  Wirtschaft  (und  der  Technik)  gefundene
oder  entwickelte  Prinzip  der  Wirtschaftlichkeit  nicht  auf  die  Anwendung  an
diesen  Stellen  beschränkt  ist,  sondern  hierüber  hinaus  in  vielen  anderen  menschlichen ­
  Lebensbereichen  Verwendung  findet  oder  finden  kann.  Das  Wort  Wirtschaftlichkeit ­
  sagt  also  an  sich  noch  nichts  über  sein  Anwendungsgebiet  aus;  es
deutet  nur  auf  die  Ableitung  vom  wirtschaftlichen  Prinzip  hin.  Das  ist  in  diesem
Zusammenhang  deshalb  zu  betonen,  weil  sehr  häufig  von  Wirtschaftlichkeit
schlechthin  gesprochen  wird  und  man  in  Wirklichkeit  an  die  Wirtschaftlichkeit
des  Wirtsohaftsbetriebes  denkt.  Wir  behandeln  im  folgenden  die  Wirtschaftlichkeit ­
  des  Wirtschaftsbetriebes.
Im  ersten  Buch  haben  wir  diese  Wirtschaftlichkeit  nach  drei  Richtungen  hin
kennengelernt:  die  Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung,  die  in  der  Rentabilität
zum  Ausdruck  kommt,  ferner  die  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes,  für  die  es  eine
allgemeingültige  Kennzeichnung  nicht  gibt  (wir  wollen  sie  Betriebs-Wirtschaftlichkeit ­
  —  nicht  Betriebswirtschaft!  —  nennen),  und  endlich  die  gesamtwirtschaftliche ­
  Wirtschaftlichkeit,  als  deren  Ziel  vom  nationalsozialistischen  Staat  die  Ausrichtung ­
  auf  das  Gemeinwohl  bestimmt  wird.  Es  gehört  zu  unserer  Aufgabe,  die
Zusammenhänge  zwischen  diesen  Wirtsohaftlichkeitsgebieten  zu  beachten  und
zu  klären,  weil  es  in  der  Praxis  des  Wirtschaftsbetriebes  auf  den  bestmöglichen
Zusammenklang  dieser  verschiedenen  Wirtschaftlichkeiten  ankommen  muß.
Daß  es  zu  argen  Mißverständnissen  führen  kann,  wenn  bei  einer  Erörterung  die  eine  oder
die  andere  Wirtschaftlichkeit  gemeint  ist,  braucht  nicht  besonders  hervorgehoben  zu  werden.
Besonders  schädlich  können  die  Auseinandersetzungen  werden,  wenn  für  diese  oder  jene  Maßnahme ­
  der  Gesichtspunkt  der  Wirtschaftlichkeit  angeführt  wird,  ohne  zu  bedenken,  daß  es
außer  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  eine  Wirtschaftlichkeit  der  Gesamtwirtschaft  (Volksgemeinschaft) ­
  gibt.  Ein  gutes  Beispiel  bietet  der  Wohnungsbaji:  die  vierstöckigen  Mietskasernen ­
  mit  Hof-  und  Seitengebäuden  können  sowohl  für  den  Vermieter  (hoher  “Überschuß)
als  auch  für  den  Mieter  (billige  Mieten)  wirtschaftlich  sein.  Vom  Standpunkt  der  Volksgemeinschaft ­
  sind  die  licht-  und  sonnenarmen  wie  gartenlosen  Massenwohnungen  ein  Nachteil ­
  :  gesamtwirtschaftliche  Unwirtschaftlichkeit.
        <pb n="203" />
        192

Die  Wirtschaftlichkeit.

Wir  haben  es  hier  zunächst  mit  der  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes:  mit  der
Betriebs-Wirtschaftlichkeit  zu  tun.  Was  ist  darunter  zu  verstehen  1  Wir  haben
gesehen:  die  Verwirklichung  des  wirtschaftlichen  Prinzips  im  (Wirtschafts-)  Betrieb, ­
  d.  h.  also,  daß  die  Betriebsleistung  auf  die  bestmögliche  Weise  —  geringster
Aufwand  an  Mitteln  —  erstellt  wird.  Das  ist  an  sich  eine  einfache  und  verständliche ­
  Erklärung.  Doch  sie  löst  sich  in  fast  unübersehbare  Weitheiten  (und
Schwierigkeiten)  auf,  wenn  wir  daran  gehen,  diese  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebs
in  der  Wirklichkeit  zu  suchen  oder  zu  gestalten.  Wir  gehen,  um  dies  zu  erkennen,
am  besten  von  einem  Beispiel  aus;  Vor  meinem  Fenster  befindet  sich  ein  Sägewerk. ­
  Ich  sehe  das  Gebäude,  höre  die  Gatter,  erblicke  ankommendes  und  lagerndes
Holz  sowie  lagernde  und  abgehende  Bretter.  Arbeiter  sind  an  den  Hölzern  beschäftigt, ­
  handhaben  die  Maschinen;  der  Betriebsleiter  gibt  Anweisungen,  schreibt
dies  und  jenes  auf,  Käufer  kommen  und  gehen.  Was  ist  Wirtschaftlichkeit  ?
Nichts  weniger  als  alles  dieses:  daß  für  die  richtige  (Wasser-)  Anfuhr  des  Holzes
gesorgt  ist,  die  Gebäude  genügend  (und  nicht  zu)  groß  sind,  daß  die  Maschinen  der
gut  befundenen  Menge  des  Holzes  entsprechen,  daß  das  Schneiden  ohne  Störungen
und  unnötige  Abfälle  erfolgt,  daß  das  Holz  und  die  Bretter  in  bestimmter  Menge
gelagert  werden,  daß  der  Absatz  der  Leistungsfähigkeit  des  Werkes  entspricht,
daß  die  Menschenkräfte  richtig  eingesetzt  sind  und  daß  immer  genügend  —  weder
zu  wenig  noch  zuviel  —  Geld  vorhanden  ist,  um  die  Arbeiter  zu  entgelten  und
die  Lieferer  zu  bezahlen  usw.  usw.  Man  sieht  also:  eine  beträchtliche  Menge  von
Einzeldingen,  in  der  sich  die  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes  offenbart  oder  offenbaren ­
  sollte.  Und  nicht  nur  dies:  sondern  alle  diese  Wirtschaftlichkeit  im  einzelnen
muß  zu  der  gesamten  Wirtschaftlichkeit,  zur  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  zusammenklingen, ­
  wenn  man  an  den  Wirtschaftsbetrieb  insgesamt  denkt.  Man  erkennt,
daß  es  sich  hierbei  im  Grunde  um  alles  das  handelt,  was  wir  in  den  vorausgegangenen ­
  drei  Hauptteilen  dieses  Buches  im  einzelnen  kennengelernt  haben:  aus  A  die
Bestimmung  der  Leistung  (herzustellendes  Gut),  die  Verwendung  der  Stoffe  und
Kräfte,  die  Art  der  Betriebsarbeit,  die  richtige  Wahl  des  Standortes,  aus  B:  die
Leistung  des  Wirtschafters  und  die  Mitwirkung  der  Arbeitskräfte  sowie  aus  C:
die  Gestaltung  der  Betriebsorganisation.  In  der  Tat:  der  vorliegende  Hauptteil  D
faßt  alles  dies  unter  der  Überschrift;  Wirtschaftlichkeit  zusammen,  um  anzudeuten, ­
  daß  in  diesem  Ziel  die  Handlungen  des  Betriebsführers  zusammenlaufen
müssen.
Wenn  wir  weiter  bedenken,  daß  wir  neben  dem  Sägewerk  eine  Unzahl  anderer
Wirtschaftsbetriebe  des  Handels,  des  Bergbaus,  der  Industrie,  des  Handwerks,  der
Banken,  des  Verkehrswesens,  und  in  allen  diesen  Arten  von  Wirtschaftsbetrieben
wieder  eine  große  Zahl  von  Arbeiten  und  Mitteln  haben,  so  wird  klar,  daß  man  zwar
den  Begriff  der  Wirtschaftlichkeit  gedanklich  vereinfachen  kann  (wirtschaftliches
Prinzip),  daß  sich  aber  in  der  Wirklichkeit  eine  Fülle  von  Einzelheiten  ergeben,  die
von  Fall  zu  Fall  verschieden  sind  und  erkannt  werden  müssen.  Will  man  eine
ordnende  Übersicht  vornehmen,  so  besteht  die  Wirtschaftlichkeit,  z.  B.  in  Industriebetrieben, ­
  in  folgendem:
In  der  sparsamen  Verwendung  der  Roh-  und  Hilfsstoffe  bei  der  Erzeugung,  dem  Abfall  und
Ausschuß,  in  der  richtigen  Zusammenfassung  der  Aufträge  für  den  Durchlauf  der  Erzeugung
(Ersparnis  an  Lohnkosten  und  Arbeitsweohsel);
in  der  Beschleunigung  des  Stoffdurohlaufs  und  Vermeidung  unnötiger  Verkehrswege  und
des  Leerlaufs  von  Maschinen,  aber  auch  deren  Überbeanspruchung;
in  der  pfleglichen  Behandlung  von  Maschinen  und  Werkzeugen,  den  rechtzeitigen  Reparaturen ­
  und  Erneuerungen  sowie  in  der  zweckmäßigen  Lagerung  der  Werkzeuge  und  der
Ersatzteile;
in  der  richtigen  Ausnutzung  der  Betriebsanlagen  durch  entsprechende  Anordnung  und
Verteilung  der  aufkommenden  Arbeiten,  in  dem  vorsorglichen  Vermeiden  von  Stillstand  der
Maschinen;
        <pb n="204" />
        Wesen  und  Bedeutung.

193

in  dem  rechtzeitigen  und  dem  Bedarf  angepaßten  Einkauf  der  Boh-  und  Hilfsstoffe  sowie
in  deren  zweckmäßiger  Lagerung,  in  der  rechtzeitigen  Hereinholung  der  für  die  Beschäftigung
der  Betriebsmittel  erforderlichen  Aufträge;
in  der  der  Liquidität  und  Sicherheit  angepaßten  Verfügung  über  die  Geldmittel,  in  der
rechtzeitigen  und  günstigen  Beschaffung  der  Kapitalien;
und  nicht  zuletzt:  in  der  besten  Einsetzung  der  Arbeitskräfte,  in  einer  die  Mitarbeiter  zufriedenstellenden ­
  Entlohnung  und  ihrer  wirksamen  Zusammenfassung  zur  Betriebsgemeinschaft. ­

Diese  Fülle  von  Stellen,  an  denen  die  Wirtschaftlichkeit  beachtet  werden  kann
und  muß,  zeigt  zugleich,  wie  schwierig  es  häufig  ist,  festzustellen,  ob  und  in  welchem
Maße  dem  Gesichtspunkt  der  Wirtschaftlichkeit  Rechnung  getragen  ist  und  wie
schwierig  es  ist,  brauchbare  Maßstäbe  für  ihre  Messung  zu  finden  (vgl.  II  und  III).
Nichtsdestoweniger  ist  es  für  jeden  Wirtschafter  wichtig,  nicht  nur  die  Gesetze  der
Wirtschaftlichkeit  zu  beachten,  sondern  auch  zu  versuchen,  ihre  Verwirklichung
zu  erkennen.  Nur  dann  ist  er  in  der  Lage,  die  höchstmögliche  Leistung  aus  seinem
Betriebe  herauszubringen  und  sich  im  Wettbewerb  zu  behaupten  oder  gar  einen
Vorsprung  zu  erzielen.  Aber  auch  die  Gesamtwirtschaft  fordert  ein  sparsames
Umgehen  mit  den  Rohstoffen,  die  pflegliche  Behandlung  der  Anlagen  und  Steigerung ­
  der  Leistungen,  insbesondere  in  Deutschland,  dem  nicht  alle  Stoffe  in  benötigtem ­
  Umfang  zur  Verfügung  stehen.
Die  Erklärung  des  Begriffes  der  Wirtschaftlichkeit  wird  im  Schrifttum  entsprechend  der
Grundeinstellung  der  Verfasser  sehr  verschieden  vorgenommen:  Schär  unterscheidet  die
Wirtschaftlichkeit  und  das  von  den  Wirtschaftsbetrieben  verfolgte  Gewinnprinzip.  Wirtschaftlichkeitist ­
  die  Verwirklichung  des  ökonomischen  Verhältnisses  der  Kosten  zu  dem  volkswirtschaftlichen ­
  Nutzen  der  erzeugten  Güter.  Das  Gewinnprinzip  bezweckt  die  Herbeiführung ­
  einer  größtmöglichen  Spanne  zwischen  Einkaufspreisen  und  Kosten  des  Betriebes  und
andererseits  dem  Gelderlös.  Durch  die  Konkurrenz  erfolgt  jedoch  der  Ausgleich  der  beiden
Grundsätze.  Nach  Nickiisch  ist  die  Wirtschaftlichkeit  in  erster  Linie  durch  das  mengenmäßige ­
  Verhältnis  von  Ausbeute  zum  Einsatz  des  Betriebes  (also  durch  die  Material-Wirtschaftlichkeit) ­
  bestimmt.  (Aus  den  Erträgen,  d.  h.  dem  Unterschied  zwischen  Erlösen  und
Materialaufwendungen  erfolgt  die  Bezahlung  der  Löhne  und  Zinsen;  was  übrig  bleibt  ist  der
Unternehmergewinn.)  Der  Gewinn  wird  durch  die  Wirtschaftlichkeit  bestimmt.  Schmal  enbach
  kennzeichnet  die  Wirtschaftlichkeit  als  das  Verhältnis  von  Erträgen  und  Aufwendungen
eines  Zeitabschnitts  unter  Ausschaltung  der  betriebsfremden,  sog.  neutralen  Erträge  und  Aufwendungen. ­
  Der  Gewinn  ist  das  Zeichen  der  Wirtschaftlichkeit.  Die  Erfolgsrechnung  hat  zum
Ziel,  festzustellen,  in  welchem  Grade  sich  die  gesamte  mit  der  Güterbesohaffung  verbundene
Arbeit  wirtschaftlich  vollzieht.  Geldmacher  stellt  gleichberechtigt  nebeneinander  die  Wirtschaftlichkeit ­
  der  Leistungserstellung,  d.h.  die  Betriebs-Wirtschaftlichkeit,  und  die  Wirtschaftlichkeit ­
  der  Ertragserzielung,  d.h.  Erhaltung  eines  Kapitals  von  gleicher  Kaufkraft.  Nach
Lehmann  ergibt  sich  die  Gesamtwirtsohaftlichkeit  als  Produkt  der  drei  rechnerisch  ermittelbaren ­
  Teilbegriffe:  Technische  Produktivität,  wirtschaftliche  Produktivität  und  Marktanpassungsgrad. ­
  Technische  Produktivität  ist  das  mengenmäßige  Ausbringungsverhältnis  (Material-Wirtschaftlichkeit);
  wirtschaftliche  Produktivität  ist  die  Kraft  des  Betriebes,  mit  wirtschaftlichen ­
  Geldkosten  Leistungsgütermengen  hervorzubringen  (Verhältnis  der  mengenmäßigen
Leistung  zur  Einheit  der  Kosten);  der  Marktanpassungsgrad  ist  das  Verhältnis  der  Geldwerte
der  erzeugten  Leistungsgütermengen  zu  denen  der  verbrauchten  Kostengütermengen  (in
unserem  Sinne:  die  Kostenrate).
2.  Wirtschaftlichkeit  und  Gewinn.  Der  Wirkungsgrad.  Dem  aufmerksamen
Leser  wird  nicht  entgangen  sein,  daß  bis  jetzt  immer  nur  von  Wirtschaftlichkeit
und  nicht  etwa  von  Gewinn  die  Rede  gewesen  ist.  Weil  diese  beiden  Begriffe
nicht  immer  auseinandergehalten  werden  und  der  Zusammenhang,  der  sie  verbindet, ­
  nicht  immer  richtig  erkannt  wird,  wollen  wir  —  in  Anlehnung  an  unsere
Ausführungen  im  ersten  Buche  -—-  hier  noch  einmal  eine  Klarstellung  vornehmen.
Sie  ist  nicht  nur  eine  Angelegenheit  der  Begriffsbestimmung,  sondern  auch  deshalb
wichtig,  weil  die  Tatbestände,  die  beiden  Begriffen  zugrunde  liegen,  einer  weitgehenden ­
  Beurteilung  unterliegen  und  vielfach  zum  Ausgangspunkt  wirtschaftspolitischer ­
  Zielsetzungen  gemacht  werden.
Wir  sprachen  von  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  und  wollten  dadurch  zum
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  III.  13
        <pb n="205" />
        194

Die  Wirtschaftlichkeit.

Ausdruck  bringen,  daß  wir  es  mit  der  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes  —  in  einzelnen ­
  Handlungen,  in  einzelnen  Teilen  oder  insgesamt  —  zu  tun  haben.  Hier  hat
zunächst  und  grundsätzlich  der  Begriff  des  Gewinns  keinen  Platz.  Wir  haben  als
Gewinn  (zweites  Buch:  D)  den  Unterschied  zwischen  den  in  Geld  gefaßten  Kosten
(Verlusten)  und  den  in  Geld  gefaßten  Erlösen  (Gewinnen)  bezeichnet.  Gewinn
ist  ein  in  Geld  gerechneter  Überschuß  der  Erlöse  über  die  Kosten,  sei  es  für  das
einzelne  Stück  (oder  bestimmte  Mengen)  oder  für  eine  bestimmte  Zeit  (Bilanzgewinn). ­
  Im  Betriebe  gibt  es  eine  Wirtschaftlichkeit,  auch  wenn  den  Wirtschaftern
der  Begriff  und  die  Tatsache  des  Gewinns  (im  vorstehenden  Sinne)  unbekannt  ist.
Sicherlich  wird  man  beim  Bau  der  Pyramiden  den  Gesichtspunkt  der  Wirtschaftlichkeit ­
  —  nach  damaligen  Maßstäben  —  berücksichtigt  haben  (oder  etwa
nicht  ?).  Ebenso  wird  man  von  einer  Wirtschaftlichkeit  in  der  geschlossenen  Hauswirtschaft ­
  des  Altertums  und  in  der  Klosterwirtschaft  des  Mittelalters  sprechen
können.  Auch  heute  wäre  es  denkbar,  daß  sich  die  Nachbarn  einer  arbeitsunfähigen
Bäuerin  zusammentun,  um  deren  Betrieb  nach  dem  Merkmal  der  Wirtschaftlichkeit ­
  zu  gestalten,  ohne  daß  sie  dabei  an  einen  Gewinn  zu  denken  brauchen.  In
allen  diesen  Fällen  kommen  die  zahlreichen  Einzeldinge  des  Betriebes  in  Betracht,
die  oben  erwähnt  worden  sind  und  die  auf  ihre  Wirtschaftlichkeit  hin  geprüft
werden  müssen.  Es  ist  offenbar,  daß  sowohl  die  Gestaltung  der  Wirtschaftlichkeit
wie  auch  ihre  Überprüfung  und  Beurteilung  mit  Schwierigkeiten  verknüpft  sind.
Vielleicht  begnügt  man  sich  mit  der  einfachen  Feststellung,  ob  die  beabsichtigte
Leistung  nach  Güte  oder  Menge  oder  nach  beiden  Merkmalen  erreicht  worden  ist.
Immer  aber  kommt  es  auf  die  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes  und  auf  die  beste
Gestaltung  des  Betriebes  an,  ist  allein  von  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  die  Rede.
Die  Vorstellung  von  Gewinn  wie  die  Tatsache  des  Gewinnes  fehlen  vollständig;  es
werden  z.  B.  Töpfe  hergestellt,  große  und  kleine,  viele  oder  wenige,  gute  oder
schlechte,  brauchbare  oder  unbrauchbare;  immer  sind  es  Töpfe,  auf  die  sich  die
Vorstellungen  beziehen.
Der  Gewinn  ist  ein  Kind  der  auf  Geld  abgestellten  Erwerbswirtschaft.  Er
kommt  in  dem  Augenblick  auf,  als  sich  die  Wirtschaft  anschickt,  in  Geld  zu  rechnen ­
  und  sich  die  besondere  Form  der  Erwerbswirtschaft,  die  kapitalistische  Unternehmung, ­
  entwickelt.  Wenn  man  von  der  kapitalistischen  Grundrechnung  (vgl.
2.  Buch:  A)  ausgeht  und  annimmt,  daß  sich  die  Errichtung  des  Betriebes  und  seine
Durchführung  genau  nach  den  vorgesehenen  Wirtschaftliohkeitsüberlegungen  vollzieht, ­
  dann  ist  der  sich  aus  der  Kapitalrechnung  der  Unternehmung  ergebende  Gewinn ­
  zugleich  der  Ausdruck  für  die  im  Betriebe  entfaltete  Wirtschaftlichkeit.  Aber
diese  Voraussetzung  trifft  in  der  Wirklichkeit  kaum  für  die  Errichtung  des  Betriebes, ­
  geschweige  denn  für  den  weiteren  Ablauf  der  Betriebstätigkeit  zu.
Der  Gewinn  setzt  die  Bewertung  der  Vorgänge  in  Geld  voraus;  er  hängt  von
den  Geldkosten  und  Gelderlösen  ab.  Diese  sind  wieder  abhängig  von  den  Preisen
der  Stoffe  und  Kräfte  im  Beschaffungs-  und  Absatzmarkt  sowie  von  den  Entgelten, ­
  die  an  die  Mitarbeiter  gezahlt  werden.  Da  die  Preise  sich  am  Markt  bilden  oder
festgesetzt  werden  können,  kann  die  Geldrechnung  Gewinnergebnisse  aufweisen,
die  nicht  mehr  mit  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  gleichlaufend  sind.  Dann
fallen  Rentabilität  (Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung)  und  Betriebs-Wirtschaftlichkeit ­
  (Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes)  auseinander.  So  kann  es  Vorkommen, ­
  daß  die  Unternehmung  aus  Preissteigerungen  hohe  Gewinne  ausweist,
obwohl  ein  Teil  des  Betriebes  nicht  ausgenützt  oder  im  ganzen  die  Betriebs-Wirtschaftlichkeit ­
  vernachlässigt  ist.  Andererseits  kann  der  Betrieb  auf  das  Wirtschaftlichste ­
  eingerichtet  sein,  die  Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung  jedoch,
also  die  Rentabilität,  zu  wünschen  übriglassen,  wenn  die  Einrichtungen  zu  viel
Kapital  erfordert  haben,  oder  zu  ungünstigen  Preisen  eingekauft  oder  verkauft
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        Wesen  und  Bedeutung.

195

worden  ist.  Nimmt  man  dazu  noch,  daß  außerbetriebliche  Gewinne  entstehen
können,  oder  daß  ein  bestimmtes  Verhalten  bei  der  Gewinnermittlung  den  Gewinn ­
  nach  der  einen  oder  anderen  Richtung  beeinflussen  kann,  dann  wird  klar,
daß  praktisch  der  Gewinn  nur  mit  großer  Vorsicht  auch  als  Maßstab  der  Wirtschaftlichkeit ­
  des  Betriebes  angesehen  werden  kann.  Zugleich  wird  verständlich,
daß  das  Bestreben  in  Wissenschaft  und  Praxis  dahin  geht,  die  Frage  zu  klären,
inwieweit  der  Gewinn  der  Unternehmung  trotzdem  als  Maßstab  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit
  brauchbar  gemacht  werden  kann  (Verfeinerung  der  Gewinnhereehnung),
  sowie  zu  versuchen,  weitere  Maßstäbe  für  die  Beurteilung  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit ­
  zu  finden  (wovon  unten  besonders  die  Rede  ist).
Wir  halten  also  fest:  es  ist  zu  unterscheiden  zwischen  der  Wirtschaftlichkeit  des
Betriebes  (Betriebs-Wirtschaftlichkeit)  und  der  Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung ­
  (Rentabilität).  Die  erstere  ist  ein  Sachbereich  für  sich  (und  geschichtlich
vor  der  Rentabilität  der  Unternehmung  gewesen).  Die  letztere  ergibt  sich  aus  der
Kapitalrechnung  der  Wirtschaft,  die  nun  auch  die  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  in
ihren  Bann  zieht.  Doch  geht  es  nicht  an,  den  einen  oder  anderen  Sachbereich  als
vorgeschaltet  oder  wertvoller  zu  bezeichnen.  In  Wirklichkeit  muß  sowohl  die
Betriebs-Wirtschaftlichkeit  auf  die  Rentabilität  Rücksicht  nehmen,  wie  umgekehrt
die  letztere  wieder  von  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  aufs  stärkste  beeinflußt
wird.  Daß  es  hierzu  noch  erforderlich  ist,  die  Gebiete  der  gesamtwirtschaftlichen
(politischen)  Wirtschaftlichkeit  zu  beachten,  kann  im  einzelnen  Fall  die  Schwierigkeit ­
  erhöhen,  die  richtigen  Maßnahmen  zu  erkennen  oder  zu  ergreifen.
Vorsorglich  sei  an  dieser  Stelle  noch  einmal  auf  das  Verhältnis  von  Rentabilität  und
Gemeinnutz  eingegangen  (vgl.  die  eingehende  Darstellung  im  1.  Buch  S.  174  und  im  2.  Buch
S.  107.)  Die  Rentabilität  bringt  zum  Ausdruck,  daß  das  Kapital  in  einer  Unternehmung
(mit  Hilfe  des  Betriebes)  wirtschaftlich  arbeitet.  Da  die  Rentabilität  das  Ergebnis  eines
Vergleiches  zwischen  dem  in  der  Unternehmung  verwendeten  Kapital  und  dem  während
eines  bestimmten  Zeitabschnittes  erzielten  Gewinn  ist,  der  Gewinn  wieder  das  Ergebnis
von  Aufwendungen  und  Erträgen  darstellt,  in  diesen  Aufwendungen  und  Erträgen  die  Vergütungen ­
  an  die  Lieferer  der  Stoffe  und  Kräfte  und  die  von  den  Abnehmern  geforderten  Preise
sowie  die  an  die  Mitarbeiter  gezahlten  Entgelte  stecken,  so  entspricht  die  Rentabilität  der
Forderung  des  Gemeinnutzes,  wenn  die  Angemessenheit  der  einzelnen  Posten  der  Gewinn-  und
Verlustrechnung  gewährleistet  ist.  Somit  sagt  die  Geldziffer  des  Gewinnes  (oder  des  Verlustes)
noch  nichts  über  das  Verhältnis  von  Rentabilität  und  Gemeinnutz  aus.  Zur  Angemessenheit
der  Rentabilität  gehört  ferner  —  als  Ausgleich  zu  den  Risiken  —  die  Bildung  entsprechender
Reserven.  Unter  Berücksichtigung  aller  dieser  Umstände  kann  es  auch  hohe  Rentabilitätsergebnisse
  geben  —  im  übrigen  sorgt  dann  die  Steuerpolitik  dafür,  daß  auch  hier  die  Bäume
nicht  in  den  Himmel  wachsen.
Wir  bemerken  im  Betriebe  einen  Bezirk,  in  dem  die  Wirtschaftlichkeit  eine  besondere ­
  Rolle  spielt:  bei  der  Technik.  Wir  können  unsere  Töpfe  mehr  aus  diesem
oder  jenem  Stoff,  mit  dieser  oder  jener  Feuchtigkeitsmenge,  dieser  oder  jener  Umdrehung ­
  usw.  herstellen  und  finden,  daß  das  eine  oder  andere  wirkungsvoller  ist;
die  technische  Wirtschaftlichkeit.  Der  Techniker  pflegt  hierfür  Wirkungsgrad  zu
sagen.  Die  technische  Wirtschaftlichkeit  oder  der  Wirkungsgrad  ist  ein  Teil  der
gesamten  Betriebs-Wirtschaftlichkeit.  Die  erstere  kann  einen  großen  oder  geringen ­
  Raum  in  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  einnehmen,  je  nach  der  Rolle,  die
die  Technik  in  dem  Wirtschaftshetrieb  spielt.  (Im  Bergbau  groß,  im  Handelsbetrieb ­
  klein.)
Heute  kommen  von  dieser  Stelle  störende  und  damit  bedauerliche  Mißverständnisse. ­
  Immer  mehr  gehen  die  Techniker  dazu  über,  die  so  treffende  Bezeichnung
Wirkungsgrad  in  Wirtschaftlichkeit  umzutaufen  und  einfach  von  Wirtschaftlichkeit ­
  zu  sprechen,  wenn  sie  den  technischen  Wirkungsgrad  meinen 1 .  Ja,  der  Tech-1
  Ein  Beispiel  für  viele  (aus  jüngster  Zeit):  In  einer  Anzeige,  die  in  allen  großen  Zeitungen
erschienen  ist,  heißt  es  (Autos  betreffend):
Wollen  Sie  wirtschaftlich  fahren  ?  (Fortsetzung  nächste  Seite.)

13*
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        K&amp;amp;-H~rÜHäÄ#o.f  “

196

Die  Wirtschaftlichkeit.

niker  gebraucht  sogar  das  Wort  Rentabilität,  wenn  er  den  technischen  Aufwand
an  Stoffen  und  Kräften,  sowie  die  erzielte  Leistung  in  Geld  faßt,  um  den  technischen ­
  Wirkungsgrad  vergleichbar  zu  machen  und  ihn  als  Geldziffer  in  die  Kapitalrechnung ­
  einzufügen.  Genau  gesehen,  handelt  es  sich  um  eine  Art  technische
Rentabilität,  die  an  der  technischen  Anlage  haftet,  einer  Maschine,  einer
Transportanlage,  einer  Kraftstation.  Die  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  wie  die
Unternehmungs-Wirtschaftlichkeit  ist  mehr  als  diese  rechnerische  Erfassung  der
Technik:  ist  die  Wirtschaftlichkeit  des  ganzen  Betriebes,  der  ganzen  Unternehmung, ­
  eben  des  ganzen  Wirtsohaftsbetriebes  mit  allen  seinen  Einrichtungen,  seinen
Beziehungen  zum  Markt  und  seiner  Kapitalausstattung.  Deshalb  sollten  die  Techniker ­
  im  Bereiche  der  Technik  von  der  technischen  Wirtschaftlichkeit  oder  besser
und  deutlicher  vom  Wirkungsgrad  sprechen.
Schlimmer  ist  nun  aber,  daß  Techniker  und  leider  auch  Wirtschaftsrechtler  dazu  übergehen, ­
  die  beiden  Begriffe:  Rentabilität  und  Wirtschaftlichkeit,  die  wir  soeben  entwickelt
haben,  durch  das  Wort  Wirkungsgrad  zu  ersetzen.  Der  vermutliche  Grund  ist:  da  angeblich
die  Bezeichnungen  Rentabilität  und  Wirtschaftlichkeit  nicht  hinreichend  unterschieden  werden ­
  können,  für  sie  einfach  Wirkungsgrad  zu  sagen.  Nun  ist  das  Durcheinander  da:  an
Stelle  der  Klarstellung  ist  der  Unklarheit  Tür  und  Tor  geöffnet.  Man  braucht  nur  einen
Prüfungsbericht  zu  lesen,  in  dem  Rentabilität,  Wirtschaftlichkeit  und  Wirkungsgrad  einfach
ausgewechselt  sind,  ohne  ihre  sprachlichen  und  herkömmlichen  Unterschiede  zu  beachten,  um
zu  erkennen,  wie  nötig  es  ist,  daran  zu  erinnern,  daß  es  auch  in  der  Wirtschaft  erforderlich  ist,
eine  klare  und  eindeutige  Sprache  zu  sprechen.  Man  bestellt  ja  auch  nicht  beim  Kellner  ein
Gericht  Hühnerragout,  wenn  man  zwei  Eier  im  Glase  haben  will.
3.  Die  Gestaltung  der  Wirtschaftlichkeit.  Wirtschaftlichkeit  bedeutet  Anwendung ­
  des  wirtschaftlichen  Prinzips  im  Wirtschaftsbetrieb.  Sie  bezieht  sich  —-  wie
wir  gesehen  haben  —-  auf  alles,  was  an  Mitteln  und  Kräften  zu  einem  Betrieb
zusammengefaßt  wird.  Praktisch  läuft  die  Gestaltung  der  Wirtschaftlichkeit  auf
die  beiden  Möglichkeiten  hinaus:  Verbesserung  der  Leistung  ohne  entsprechende
Erhöhung  der  Kosten  oder  Senkung  der  Kosten  ohne  Beeinträchtigung  der  Leistung. ­
  Diese  Bestimmung  schließt  nicht  aus,  daß  unter  Umständen  auch  eine  Verbesserung ­
  der  Leistung  unter  gleichzeitiger  Senkung  der  Kosten  möglich  sein  kann.
In  der  Regel  liegen  die  Dinge  so,  daß  der  Betrieb  über  eine  bestimmte  Größe,
über  entsprechende  Einrichtungen  und  über  eine  Leistungsfähigkeit  verfügt,  die
unter  Beachtung  der  Wirtschaftlichkeit  des  Arbeitsablaufes  eine  bestimmte  Art
und  Menge  von  Gütern  hervorzubringen  gestattet.  Gebt  man  von  der  Gegebenheit ­
  einer  bestimmten  Leistungsfähigkeit  des  Betriebes  aus,  so  erfordert  die  Wirtschaftlichkeit ­
  in  erster  Linie,  daß  die  Leistungsbereitsohaft  des  Betriebes  voll  ausgenutzt ­
  ist.  So  steht  am  Anfang  die  Herbeiführung  eines  günstigen  Beschäftigungsgrades, ­
  was  nicht  gerade  die  größtmögliche  technische  Ausnutzung  und  Beanspruchung ­
  zu  sein  braucht.  Hierzu  sind  entweder  Aufträge  von  außen  her  erforderlich ­
  oder  es  muß  vorübergehend  auf  Lager  gearbeitet  werden.  Jedenfalls  ist
die  Gestaltung  der  Wirtschaftlichkeit  in  hohem  Maße,  auch  abgesehen  von  den
Kosten  und  Preisen,  vom  Markt  abhängig.  Hier  greift  die  Preispolitik  ein,  mit
deren  Hilfe  der  Beschäftigungsgrad  geregelt  werden  soll.  Von  ihr  ist  im  2.  Buche
eingehend  gesprochen  worden.
Weiter  wird  es  darauf  ankommen,  den  Einsatz  an  Arbeitsmitteln  zu  verringern. ­
  Hier  ist  zu  unterscheiden,  ob  dies  durch  bessere  Anordnung  und  Ausnutzung
der  vorhandenen  technischen  Mittel,  oder  durch  bessere  Arbeitsverfahren  der  Mitarbeiter, ­
  oder  durch  Ersetzung  menschlicher  Arbeit  durch  vermehrte  Werkzeuge
und  Maschinen  zu  erreichen  ist.  Immer  wird  das  Ziel  sein,  eine  Senkung  der  Kosten

Wirtschaftlichkeit  ist  eine  Präge  der  Konstruktion  und  Pahrweise;
die  wirtschaftliche  Konstruktion  ist  Voraussetzung  für  wirtschaftliche  Pahrweise;
die  Ingenieure  der  Werke  kennen  die  Erfordernisse  der  wirtschaftlichen  Bauweise;
die  wirtschaftliche  Pahrweise  war  Gegenstand  fahrtechnischer  Versuche.
        <pb n="208" />
        Wesen  und  Bedeutung.

197

herbeizuführen.  Doch  ist  hierbei  folgendes  zu  berücksichtigen.  Zunächst  kann  die
Ersparnis  an  Kosten  durch  gleichzeitige  Steigerung  der  Güte  der  Erzeugnisse
wieder  hinfällig  werden;  die  Menge  ändert  sich  nicht.  Dann  kann  die  verbesserte ­
  Güte  —  bei  gleichgebliebenen  oder  bei  ermäßigten  Preisen  —  möglicherweise ­
  den  Absatz  steigern,  was  wiederum  Rückwirkungen  auf  die  Beschäftigung
und  von  hier  aus  auf  den  Umfang  der  einzusetzenden  Betriebsmittel  zur  Folge  hat.
Oder  aber,  die  Ersparnisse  an  Kosten  können,  wenn  sie  nicht  zur  Senkung  der
Preise  benutzt  werden  und  der  Absatz  aufrecht  erhalten  bleibt,  zur  Erhöhung  des
(Jahres-)  Gewinnes  führen  und  dadurch  die  Rentabilität  der  Unternehmung  verbessern ­
  (Steigerung  der  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes  führt  zur  Rentabilitätssteigerung). ­

Ferner  können  sich  die  Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen  sowohl  auf  die  Verbesserung ­
  der  Güte  oder  Erhöhung  der  Menge  (oder  auf  beides),  als  auch  die  Verbesserung ­
  oder  Verringerung  oder  Umgestaltung  der  Arbeitsmittel  beziehen.  Jetzt
werden  nicht  nur  technische  Überlegungen  hinsichtlich  der  Ausscheidung  alter  und
Anschaffung  neuer  Arbeitsmittel  oder  kaufmännische  Überlegungen  hinsichtlich
des  besten  Einkaufs  (Zeitpunkt,  Menge,  Preis),  der  zweckmäßigen  Behandlung  der
Läger  (Zahl,  Höhe)  und  der  erfolgreichsten  Absatzmethoden  erforderlich,  sondern  es
wird  auch  zu  berücksichtigen  sein,  was  an  Kapital  gespart  oder  neu  erforderlich
wird  und  wie  sich  das  Bilanzbild  hierdurch  und  durch  möglicherweise  notwendig
werdende  Abschreibungen  verändern  wird.  Die  kapitalistische  Grundreohnung
läßt  für  die  Verschiebungen  der  einzelnen  Glieder  einen  gewissen  Spielraum  zu;
nur  darf  man  sie  nicht  ganz  übersehen,  wenn  Enttäuschungen  vermieden  werden
sollen  (vgl.  Rationalisierung  und  Kapitalbedarf,  2.  Buch:  B).  Die  Maßnahmen
zur  Gestaltung  der  Wirtschaftlichkeit  können  also  sehr  umfassende  Überlegungen
auslösen,  die  sich  vielfach  bis  zur  kapitalistischen  Grundrechnung  erstrecken
werden.
Und  schließlich  hat  man  bei  allen  Überlegungen  und  Maßnahmen  zu  berücksichtigen, ­
  daß  die  Menschen  im  Betriebe  von  den  Maßnahmen  betroffen  werden,
sei  es,  daß  deren  Arbeitsweise  umgestaltet  wird,  daß  neue  Arbeitsweisen  (mit  neuen
Voraussetzungen)  entstehen,  oder  daß  neue  Arbeitskräfte  benötigt  oder  aber  vorhandene ­
  Arbeitskräfte  überflüssig  werden  (und  nach  anderweitiger  Arbeit  Umschau ­
  halten  müssen).  Hierdurch  greifen  die  Wirtschaftlichkeitsüberlegungen  von
der  rein  wirtschaftlichen  (und  technischen)  Seite  des  Betriebes  auf  die  menschlichen ­
  Beziehungen  und  auf  die  Gesamtwirtschaft  über.  Gerade  diese  letzteren
Ausstrahlungen  sind  es,  die  dem  verantwortungsbewußten  Wirtschafter  die  Überlegungen ­
  so  schwer  machen,  ob  er  diese  oder  jene  Maßnahme,  die  technisch  oder
innerwirtschaftlich  berechtigt  sein  mag,  auch  wirklich  durchführen  soll  oder  nicht.
Es  ist  daher  ein  großer  Irrtum,  zu  glauben,  daß  sich  der  Begriff  (und  die  Reichweite) ­
  der  Wirtschaftlichkeit  im  rein  Mengenmäßigen  erschöpfe,  etwa  zu  sagen:
die  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  sei  (im  Gegensatz  zur  Rentabilität)  eine  Mengenfrage, ­
  aus  einem  gegebenen  Betrieb  die  größtmögliche  Menge  an  Leistungen  bei
geringsten  Mengen  an  Aufwendungen  auszubringen.  Eine  solche  Aussage  verengt
in  unzulässiger  Weise  den  Begriff  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit;  sie  kann  überdies ­
  für  den  Wirtschafter  verlustreich  und  für  die  Gesamtwirtschaft  gefährlich
werden.
Aus  den  Ausführungen  ergibt  sich,  daß  es  zweckmäßig  sein  kann,  die  Gestaltung ­
  der  Wirtschaftlichkeit  und  ihre  Beobachtung  auf  einzelne  Vorgänge  im  Betrieb ­
  oder  auf  einzelne  Teile  des  Betriebes  abzustellen,  um  auf  diese  Weise  den
Bedingtheiten  besser  Rechnung  zu  tragen.  Immer  wird  jedoch  die  Tatsache  bestehen ­
  bleiben,  daß  die  eine  Überlegung  oder  Maßnahme  andere  Überlegungen
(oder  Maßnahmen)  nach  sich  zieht,  und  daß  es  erforderlich  ist,  die  Auswirkungen
        <pb n="209" />
        198

Die  Wirtschaftlichkeit.

im  Betrieb  wie  in  der  Gesamtwirtschaft  zu  beachten.  Diese  Zusammenhänge
werden  vielleicht  deutlicher,  wenn  wir  die  Drage  der  Wirtschaftlichkeit  an  einigen
Beispielen  erläutern.
Ein  gutes  Beispiel  für  die  Wirtschaftlichkeitsüberlegungen  bei  einem  einzelnen  Vorgang
bietet  die  Anschaffung  eines  Lastkraftwagens  (vgl.  Frkft.  Ztg.  vom  12.  2.  33).  Hierbei
ist  zunächst  die  Möglichkeit  der  Verwendung  verschiedener  Größenklassen  ins  Auge  zu  fassen.
Welche  Größenklasse  soll  gewählt  werden,  soll  das  Einwagen-,  das  Anhänger-  oder  das
Schlepperprinzip  vorgezogen  werden  ?  Hier  spielt  das  Transportgut,  die  Transportzeit  sowie
der  Transportweg  eine  Rolle:  Sperrig  oder  Massengut,  lange  Auf-  und  Abladezeiten,  Wegbesohaffenheit,
  Kippmöglichkeit.  Ist  der  Wagen  zu  groß,  so  sind  die  Transportkosten  bei
ungenügender  Ausnutzung  zu  groß,  da  die  toten  Gewichte  zu  hoch  sind.  Die  Kosten  für  den
Kilometer  sinken  nicht  nur  mit  der  Anzahl  der  gefahrenen  Kilometer,  sondern  auch  mit  der
Höhe  der  transportierten  Gewichte  und  der  benötigten  Zeit,  also  mit  der  Tonnenkilometerleistung. ­
  Die  günstigen  Zahlen  sind  aber  nur  bei  Vollast  erzielbar;  bei  Halblast  sind  sie  wieder
ganz  anders.  Dazu  kommt  dann  noch  die  Eigenart  des  Geschäfts,  die  es  bei  stoßartiger  Beschäftigung ­
  vielleicht  zweckmäßiger  erscheinen  läßt,  mehrere  leichte,  statt  eines  schweren
Wagens  zu  wählen;  möglicherweise  kann  ein  besonderer  Grund  wie  die  Werbung,  die  Auswahl
einer  Größentype  beeinflussen.
Nach  Erwägung  dieser  Umstände  ist  die  Marke  auszuwählen,  wobei  wieder  Qualitätsüberlegungen ­
  angestellt  werden  müssen,  die  auf  die  Art  des  Transportes  Rücksicht  zu  nehmen
haben.  Dann  erst  spielen  der  Preis,  die  Möglichkeit  der  Ersatzteilbeschaffung,  der  Kundendienst ­
  (Reparaturen)  eine  Rolle:  wie  man  sieht,  eine  große  Zahl  sehr  knifflioher  Überlegungen,
die  angestellt  sein  wollen,  bevor  die  Entscheidung  über  den  Kauf  dieses  oder  jenes  Kraftwagens
fällt.  Natürlich  haben  vorher  schon  Erwägungen  darüber  stattgefunden,  ob  und  in  welcher
Höhe  die  erforderlichen  Geldmittel  zur  Verfügung  stehen.
Für  eine  Steigerung  der  Wirtschaftlichkeit  in  einem  Industriebetriebe  bringt  Hummel
(Das  Rentabilitäts-  und  Wirtschaftlichkeitsproblem)  ein  Beispiel:  In  verschiedenen  Buntwebereien ­
  war  die  Leistung  der  einzelnen  Webstühle  im  Verhältnis  zur  möglichen  Leistung
gering.  Der  Weber  mußte  sich  das  Sohußgarn  selbst  abholen,  ebenfalls  wie  er  selbst  die
Ablieferung  des  fertigen  Stückes  vollziehen  und  der  Prüfung  beiwohnen  mußte.  In  der  erforderlichen ­
  Zeit  blieb  der  Webstuhl  stehen.  Nunmehr  wurde  eine  besondere  Hilfskraft  mit  dem
Zubringen  des  Materials  und  der  Ablieferung  der  Stücke  betraut,  wodurch  der  Ausnutzungsgrad
der  einzelnen  Webstühle  von  75—80  auf  80—90%  gesteigert  wurde.  Das  bedeutet,  daß
die  Gesamtleistung  anstieg,  ohne  daß  neue  Einrichtungen  nötig  waren;  diesem  Erfolg  sind
jedoch  die  Aufwendungen  gegenüberzustellen,  die  durch  den  neuen  Hilfsarbeiter  erforderlich
wurden.
Wie  in  einem  Einzelhandelsbetrieb  die  Wirtschaftlichkeit  gesteigert  werden  kann  und
welche  Überlegungen  dabei  anzustellen  sind,  dafür  bringt  Seyffert  eine  Fülle  von  Beispielen ­
  in  seinem  Buche:  Der  Mensch  als  Betriebsfaktor.
Über  Wirtschaftlichkeit  im  Reichsbahnbetrieb  berichtete  Leibbrand  (auf  einer  Studienkonferenz ­
  der  Reichsbahn):  Eine  grundsätzliche  Umgestaltung  des  Sohienennetzes  ist
finanziell  nicht  möglich.  Die  Verbesserungen  müssen  dort  einsetzen,  wo  mit  geringen
Mitteln  eine  große  Wirkung  erzielt  wird.  Im  Güterverkehr  ist  hohe  Fahrgeschwindigkeit
nur  für  einen  kleinen  Bruchteil  aller  Frachten  erforderlich;  die  Geschwindigkeitssteigerung
hat  aber  infolge  des  schnelleren  Umlaufs  von  Mannschaften  und  Fahrzeugen  zu  einer  jährlichen ­
  Ersparnis  von  30  Mill.  im  Güterzugdienst  geführt.  Deshalb  hat  die  Reichsbahn
mit  besonderem  Nachdruck  die  Bangiertechnik  und  die  Organisation  der  Güterzugbildung
entwickelt.
4.  Die  Gewährleistung  der  Wirtschaftlichkeit.  Im  (Wirtschafts-)  Betrieb  kommt
es  darauf  an,  das  Prinzip  der  Wirtschaftlichkeit  so  vollkommen  wie  nur  möglich
zum  Zuge  kommen  zu  lassen.  Es  gehört  dies  zur  Kunst  der  besten  Betriebsführung,
was  nicht  ausschließt,  daß  der  Gedanke  der  Wirtschaftlichkeit  auch  schon  in  den
der  Wirtschaftstätigkeit  vorausgehenden  planenden  Überlegungen  (Wirtschaftsplan) ­
  Platz  gefunden  haben  kann.  Doch  ist  es  mit  diesen  Überlegungen  und  Maßnahmen ­
  allein  nicht  immer  getan.  In  den  meisten  Fällen  wird  es  erforderlich  sein,
den  Betrieb  oder  einzelne  Teile  und  Vorgänge  desselben  daraufhin  zu  prüfen,  ob
und  inwieweit  die  Wirtschaftlichkeit  auch  verwirklicht  worden  ist,  weil  sich  erst
in  der  Ausführung  der  getroffenen  Maßnahmen  sichere  Anzeichen  für  diese  oder
jene  Feststellung  ergeben.  Es  gibt  Wirtschafter,  die  den  allergrößten  Wert  auf  ein
ständiges  und  eingehendes  Nachspüren  der  Wirtschaftlichkeit  Wert  legen,  sozu ­
        <pb n="210" />
        Wesen  und  Bedeutung.

199

sagen  immer  bereit  sind,  die  Wirtschaftlichkeit  zu  verbessern,  während  andere
Wirtschafter  erst  durch  besondere  Vorkommnisse  (Gewinnrückgang,  Unterliegen
im  Wettbewerb)  auf  diese  oder  jene  Unwirtschaftlichkeit  aufmerksam  werden,  die
dann  für  sie  die  große  Überraschung  bildet.  Ein  —-  besonders  früher  —  in  einem
solchen  Fall  angewendetes  Mittel  zur  Feststellung  des  Wirtschaftlichkeitsgrades
(besser:  der  schleichenden  Unwirtschaftlichkeit)  ist  die  Heranziehung  von  Mitarbeitern ­
  aus  Wettbewerbsbetrieben,  die  vielleicht  bessere  Methoden  für  dies
oder  jenes  mit  bringen  —  natürlich  ein  unvollkommenes  und  häufig  versagendes
Mittel.
Die  Bedeutung  der  Wirtschaftlichkeit  im  Betriebe  (Betriebs-Wirtschaftlichkeit) ­
  und  ebenso  die  Schwierigkeit  ihrer  jeweiligen  Feststellung  und  Vervollkommnung ­
  haben  mit  der  Entwicklung  zum  Großbetrieb  beträchtlich  zugenommen.  Im
Kleinbetrieb  finden  sich  gewöhnlich  einfache  Arbeitsvorgänge  oder  eine  leicht  zu
übersehende  Arbeitsteilung;  der  Wirtschafter  als  Unternehmer,  Betriebsleiter  und
Betriebsführer  in  einer  Person  kennt  den  Betrieb  in  seinen  Einzelheiten;  er  ist
meistens  in  der  Lage,  aus  eigener  Sachverständigkeit  zu  entscheiden  und  dem
Gedanken  der  Wirtschaftlichkeit  entsprechend  Rechnung  zu  tragen.  In  Wirklichkeit ­
  tritt  freilich  auch  leicht  der  Nachteil  ein,  daß  ein  solch  viel  besohäftiger  Mann
sein  besonderes  Steckenpferd  reitet  und  anderes  Wichtiges  vernachlässigt.
Im  Großbetrieb  reißt  die  Arbeitsteilung  die  Arbeitsvorgänge  in  schwer  übersehbare ­
  Einzelteile  auseinander;  Abteilungen  oder  Teilbetriebe  schieben  sich  mit
neuer  Arbeit  und  eigener  Organisation  in  die  geteilten  Arbeitsvorgänge  ein;  neuartige ­
  Befugnisse  und  eigenartige  Verbindungen  zu  den  einzelnen  Teilen  entstehen.
Kurz:  es  wird,  im  ganzen  gesehen,  nicht  nur  leicht  die  Wirtschaftlichkeit  des
Betriebes  gefährdet,  sondern  ebenso  schwierig,  den  Wirtschaftlichkeitsgrad  zu  erkennen, ­
  mit  dem  der  Betrieb,  die  einzelne  Abteilung  oder  der  einzelne  Vorgang
arbeitet.  Nimmt  man  dazu  noch  den  Druck  vom  Markt  her,  der  die  Wirtschaftsbetriebe ­
  zwingt,  sich  den  Preisen  anzupassen,  und  die  Forderung  des  Staates,  die
Leistungsfähigkeit  der  Betriebe  zu  steigern,  dann  wird  klar,  daß  der  Frage  der
Betriebs-Wirtschaftlichkeit  die  größte  Bedeutung  zukommen  muß.  Und  es  ist
heute,  wie  auf  so  manchen  Gebieten  der  Kunst  des  Wirtschaftsbetriebes,  an  Stelle
des  gelegentlichen  Versuchens  auch  hier  die  wissenschaftliche  Klärung  getreten.
Die  Frage  liegt  nahe:  gibt  es  einen  Maßstab,  mit  dem  wir  die  Betriebs-Wirtschaftlichkeit ­
  oder  den  Grad  ihrer  Verwirklichung  messen  und  dadurch  ihr  Bestehen ­
  erkennen  und  beurteilen  können  ?  Eine  solche  Frage  liegt  deshalb  nahe,
weil  der  Wirtschaftsbetrieb  in  seiner  Erscheinungsform  der  kapitalistischen  Unternehmung ­
  über  ein  recht  brauchbares  Meßwerkzeug  verfügt,  um  die  Wirtschaftlichkeit ­
  der  Unternehmung  festzustellen  und  zu  beurteilen;  den  Gewinn,  der  in  der
Kapitalrechnung  mit  Hilfe  der  Buchhaltung  und  der  Bilanz  ermittelt  wird.  Daß
dieser  (Bilanz-)  Gewinn  nicht  ohne  weiteres  auch  als  Maßstab  für  die  Betriebs-Wirtschaftlichkeit
  verwendet  werden  kann,  ist  wiederholt  dargelegt  worden.  Doch
auf  diese  Feststellung  kommt  es  hier  nicht  an.  Die  Frage  ist:  ob  es  nicht  ein
ebenso  eindeutiges  und  einheitliches  Meßwerkzeug  für  die  Betriebs-Wirtschaftlichkeit ­
  gibt  oder  geschaffen  werden  kann  (wobei  wir  natürlich  nicht  übersehen  wollen,
daß  auch  beim  Gewinn  überdies  noch  eine  gewisse  Sachverständigkeit  auf  seiten
des  Beurteilers  vorhanden  sein  muß,  wenn  er  als  Meßwerkzeug  für  die  Kapitalrechnung ­
  richtig  gehandhabt  werden  soll).
Nach  den  Überlegungen,  die  wir  in  1—3  dieses  Abschnittes  angestellt  haben,
kann  die  Antwort  nicht  mehr  zweifelhaft  sein;  ein  solch  eindeutiger  Maßstab  für
die  Beurteilung  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  ist  nicht  vorhanden  und  es  kann
ihn  nicht  geben.  Um  die  Wirtschaftlichkeit  einer  der  unzähligen  Vorgänge,  der  verschieden ­
  gestalteten  Teilbetriebe  oder  der  unterschiedlichen  Gesamtbetriebe  in
        <pb n="211" />
        200

Die  Wirtschaftlichkeit.

Handel,  Industrie,  Verkehr  und  Bank  zu  erkennen,  ist  es  vielmehr  erforderlich,
von  einer  größeren  Zahl  von  Erkennungszeichen  auszugehen  und  für  den  besonderen ­
  Fall  eine  Auswahl  zu  treffen.  Man  kann  —  im  rohen  Überschlag  —■  von
allgemeinen  und  besonderen  Erkennungszeichen  sprechen,  wenn  solche  aus  bestehenden ­
  Einrichtungen  übernommen  werden  oder  für  den  einzelnen  Fall  besonders ­
  zu  schaffen  sind.  Auf  die  Herausarbeitung  dieser  Erkennungszeichen,
insbesondere  der  zweiten  Art,  ist  im  Schrifttum  der  letzten  Zeit  viel  Mühe  und
Scharfsinn  verwendet  worden;  auch  die  Praxis  ist  an  der  Schaffung  brauchbarer
Meßverfahren  stark  beteiligt.  Insgesamt  ist  ein  Fortschritt  in  der  Lösung  der
gestellten  Aufgabe  unverkennbar.
Im  nachfolgenden  sollen  die  einzelnen  Mittel  und  Wege,  die  der  Wirtschaftlichkeitsbeobachtung ­
  und  -erkennung  dienen,  dargestellt  werden.  Hierbei  soll
es  in  erster  Linie  auf  eine  Gesamtschau,  die  die  Grundsätzlichkeiten  und  Zielsetzungen ­
  hervorhebt,  ankommen.  Wenn  irgendwo,  so  kommt  es,  wie  bereits
betont,  in  der  Wirklichkeit  ganz  besonders  hier  auf  die  Erkennung  des  einzelnen
Falles  an,  sind  also  die  Möglichkeiten  der  Gestaltung  der  Mittel  und  Wege  unübersehbar ­
  groß.  Ja,  es  kommt  hinzu,  daß  die  Anwendung  des  einen  oder  anderen
Mittels  gewöhnlich  auch  die  sonstigen,  schon  bestehenden  Verfahren  beeinflußt
und  deren  Umgestaltung  im  Sinne  des  besten  Ineinandergreifens  erforderlich
macht.  Diese  Anpassung  der  Möglichkeiten  an  die  gegebenen  Verhältnisse  wird
natürlich  derjenige  am  leichtesten  zu  meistern  verstehen,  der  einen  Überblick
über  die  Gesamtheit  der  Mittel  und  ihres  grundsätzlichen  Gehaltes  hat  —  der
Gegenstand  der  nachfolgenden  Darstellung.  So  sollen  im  folgenden  behandelt
werden:  1.  die  Kontrollen  in  D  II;  2.  die  Rechnungen  in  DIII;  3.  die  Vergleichung
in  DIV;  4.  der  Voranschlag  in  D  V.
II.  Die  Kontrolle.
1.  Wesen  und  Aufgabe.  Wir  haben  gesehen,  daß  im  Betrieb  die  Menschen  und
Einrichtungen  verschiedenster  Art  Zusammenarbeiten,  um  den  Betriebszweck  zu
erfüllen.  Die  Organisation  ist  das  Mittel  zur  Regelung  der  Betriebsarbeit  und  des
Zusammenwirkens  aller  Kräfte  des  Betriebs.  Der  Ablauf  der  Wirtschaftstätigkeit
wird  durch  sie  in  feste  Bahnen  gelenkt.  Ihre  Form  erhält  die  Organisation  durch
die  Niederlegung  in  mündlichen  und  schriftlichen  Anweisungen.  Bei  der  Ausführung ­
  der  Anordnungen  setzen  nun  mannigfache  Fehlerquellen  und  damit  Beeinträchtigungen ­
  der  Wirtschaftlichkeit  ein:  Die  Anweisungen  können  falsch  verstanden ­
  worden  sein,  sie  können  unrichtig  angewandt  werden,  es  können  sich
ungewollte  und  unvorhersehbare  Wirkungen  der  Anweisungen  herausstellen.  Insbesondere ­
  werden  die  ausführenden  Menschen  nicht  frei  von  Unzulänglichkeiten
sein,  so  daß  die  Anweisungen  falsch,  unzureichend  oder  fehlerhaft  durchgeführt
werden.  Kein  Teil  des  Betriebes  ist  vollkommen,  am  wenigsten  die  in  ihm  arbeitenden ­
  Menschen;  kein  Betrieb  ist  vor  Fehlern  geschützt,  die  in  den  mißverständlichen ­
  und  falschen  Anordnungen  der  Leiter,  den  Mängeln  in  der  Aufmerksamkeit,
dem  Gedächtnis  und  dem  Willen  der  Gefolgschaft  oder  in  Störungen  der  technischen ­
  Einrichtungen  oder  Widerwärtigkeiten  der  äußeren  Umstände  bedingt
sind.  Damit  ist  eine  Überwachung  und  Nachprüfung  der  Einrichtungen,  Maßnahmen, ­
  Anordnungen,  des  Verhaltens  der  Dinge,  Maschinen  und  insbesondere  der
Menschen  im  Betriebe  notwendig  geworden.  Als  Mittel  der  Überwachung  und
Nachprüfung  dient  die  Kontrolle.
Unter  Kontrolle  versteht  man  (nach  Leitner):  die  planmäßige  Überwachung,
Beaufsichtigung  und  Prüfung  der  inneren  und  äußeren  Wirtsohaftsvorgänge  einer
Unternehmung.  Ihre  Aufgabe  ist  die  Fehlerfeststellung  und  Fehlerverhütung.  Sie
löst  ihre  Aufgabe  durch  vergleichen:  indem  der  tatsächliche  oder  Ist-Zustand  ver ­
        <pb n="212" />
        Die  Kontrolle.

201

glichen  wird  mit  dem  Sollzustand,  d.  h.  dem  Zustand,  der  auf  Grund  der  gesetzten
Organisation  vorhanden  sein  sollte.  Zunächst  wird  so  das  Vorhandensein  von  Abweichungen ­
  des  Ist-  vom  Sollzustand  aufgedeckt  und  das  Ausmaß  solcher  Abweichungen ­
  festgestellt.  Die  nächste  Stufe  ist,  daß  den  Ursachen  der  Abweichungen
nachgegangen  wird  und  damit  die  Mittel  und  Wege  zu  ihrer  Behebung  vorbereitet
werden.  Die  Tätigkeit  der  Kontrolle  geht  so  über  den  Rahmen  nur  einfachen  Vergleichens
  meistens  hinaus;  denn  sie  hat  zu  prüfen,  zu  forschen  und  zu  untersuchen
d.  h.  ihre  Handhabung  erfordert  Sachkenntnisse  und  eine  selbständige  Denkarbeit.
Voraussetzung  jeder  Kontrolle  ist  eine  genaue  Festlegung  des  Solls  und  der  als
zulässig  anzusehenden  Abweichungen,  wobei  die  Festlegung  gewöhnlich  auf  Grund
rechnerischer  Ermittlungen  oder  buchmäßiger  Eintragungen  sowie  betrieblicher
und  gesetzlicher  Vorschriften  erfolgt.
Der  Kontrolle  wird  gewöhnlich  die  Revision  gegenübergestellt.  Doch  ist  die
Begriffsabgrenzung  nicht  einheitlich.  Es  werden  nicht  nur  beide  Begriffe  gleichgesetzt,
  d.  h.  für  dieselbe  Sache  verwendet,  sondern  es  kommt  auch  vor,  daß  der
eine  Begriff  als  der  engere,  der  andere  als  der  weitere,  und  umgekehrt,  angesehen
wird.  Maßgebend  für  den  Begriff  der  Revision  ist  in  erster  Linie  der  Zeitpunkt,
in  dem  sie  stattfindet;  es  spielt  aber  auch  die  Art  der  Tätigkeit  eine  Rolle.  Die
Kontrollen  teilt  man,  wie  noch  gezeigt  wird,  in  laufende,  d.  h.  solche,  die  sich  den
einzelnen  Vorgängen  unmittelbar  und  dauernd  anschließen,  und  in  periodische,  die
in  regelmäßigen  Zeitabständen  vorgenommen  werden,  ein.  An  letztere  denkt  man,
wenn  von  Revisionen  gesprochen  wird  (Leitner).  Während  ferner  die  Kontrolle
meist  nur  aus  einer  reinen  Vergleichstätigkeit  besteht,  so  ist  die  Aufgabe  der
Revision  hauptsächlich,  Ergebnisse,  Zustände  u.  ä.  zu  prüfen  und  zu  untersuchen,
und  die  Ursachen  der  Abweichungen  und  Fehler  zu  finden,  kurz,  alles  das,  was  man
auch  als  Kontrollen  höherer  Art  bezeichnet.  Immerhin  bleibt,  daß  die  Revision
eine  besondere  Art  der  Kontrolle  und  demnach  die  Kontrolle  der  übergeordnete
Begriff  ist.
2.  Die  Arten  der  Kontrollen.  Im  einzelnen  Wirtschaftsbetrieb  sind  die  mannigfaltigsten ­
  Pehlermöglichkeiten  vorhanden.  Jedes  Glied  in  seinem  Aufbau  kann
eine  Fehlerquelle  darstellen.  Entsprechend  sind  auch  die  Arten  der  Kontrollen
sehr  verzweigt  und  mannigfaltig.  Derselbe  Arbeitsvorgang  kann  nach  den  verschiedensten ­
  Richtungen  hin  kontrolliert  werden,  sei  es  nach  Genauigkeit,  Schnelligkeit, ­
  Billigkeit  oder  anderen  Gesichtspunkten.  Möglich  ist  auch,  um  ganz  sicher
zu  gehen,  eine  mehrfache  Kontrolle.  Von  Betrieb  zu  Betrieb  sind  die  Kontrollen,
selbst  des  gleichen  Vorganges,  ebenfalls  verschieden,  entsprechend  den  verschiedenen ­
  Voraussetzungen,  die  dem  Arbeitsvorgang  zugrunde  liegen.  Es  gilt,  die
Kontrollen  individuell  zu  behandeln;  sie  müssen  den  jeweiligen  Erfordernissen
entsprechen.  Vielfach  haben  die  Betriebe  ein  ihren  ganzen  Bereich  umfassendes
Kontrollsystem  aufgebaut,  das  in  den  einzelnen  Fällen  durchaus  verschieden  ist.
Es  ist  also  darauf  zu  achten,  daß  die  Einzelkontrolle  in  ein  vorhandenes  System
hineinpaßt;  schon  daraus  bestimmt  sich  ihr  Aufbau.  Es  ist  daher  unmöglich,  die
Kontrollen  etwa  nach  den  einzelnen  Arbeitsvorgängen  einzuteilen;  eine  Übersicht
kann  nur  nach  verschiedenen  Merkmalen  vorgenommen  werden.
Man  unterscheidet  zunächst:  Kontrollen  niederer  und  höherer  Art,  wobei  die
erste  eine  mehr  mechanische  Tätigkeit  darstellt,  die  andere  aber  eine  Reihe  von
Sachkenntnissen  und  selbständige  Denkarbeit  erfordert.  Hier  wird  also  die  Qualität ­
  der  Kontrollarbeit  berücksichtigt,  was  wichtig  für  die  Auswahl  der  kontrollierenden ­
  Personen  und  der  sonstigen  Kontrollmittel  ist.
Leitner  versteht  unter  Kontrolle  niederer  Ordnung  eine  solche,  die  die  Einzelheiten  des
Geschäftsganges  in  kaufmännischer  und  technischer  Hinsicht  prüft  und  überwacht  und  eine
Gewähr  für  die  Durchführung  des  Organisationsplanes  bieten  soll.  Durch  Verbesserungen  der
        <pb n="213" />
        202

Die  Wirtschaftlichkeit.

bestehenden  Einrichtungen  soll  eine  noch  zweckmäßigere  Abwicklung  des  Geschäftsganges  und
eine  schärfere  Überwachung  erreicht  werden.  Und  unter  Kontrolle  höherer  Ordnung:  Analyse,
Berechnung  und  Kritik  der  Unternehmung  als  Einheit,  sowie  alle  außerhalb  der  Unternehmung ­
  liegenden  Erscheinungen,  die  sie  mittelbar  oder  unmittelbar  berühren.  Ein  Hilfsmittel ­
  dieser  Kontrolle  ist  insbesondere  die  Statistik  (vgl.  IV).
Ein  anderes  Unterscheidungsmerkmal  ist  —  wie  schon  erwähnt  —  der  Zeitpunkt, ­
  in  dem  die  Kontrolle  ausgeführt  wird.  Es  gibt;  1.  einmalige  Kontrollen,  z.  B.
im  Falle  einer  Unterschlagung  oder  aus  anderen  Gründen  angeordnet,  die  dann
zumeist  eine  Bevision  darstellen,  2.  periodisch  wiederkehrende  Kontrollen,  z.B.
Bilanz-  und  andere  Prüfungen,  3.  laufende  Kontrollen,  z.B.  die  Anwesenheitskontrolle, ­
  Kontrolle  durch  die  doppelte  Buchführung  u.  a.  Bei  der  zeitlichen
Einteilung  ist  also  zu  beachten,  wann  die  Kontrollen  den  Leistungen  folgen  und
wie  oft  sie  angewendet  werden.
Nach  dem  Umfang  lassen  sich  Teil-  oder  Gesamtprüfungen  unterscheiden;  im
ersten  Fall  erstreckt  sich  die  Prüfung  auf  einen  Teil  des  Betriebes  (Lager,  Kasse),
im  zweiten  auf  seine  Gesamtheit.  Teil-  und  Gesamtprüfungen  können  vollständig,
d.h.  lückenlos  bis  ins  einzelne  oder  aber  auf  Grund  von  Stichproben  durchgeführt
werden;  letztere  kommen  zumeist  zur  Anwendung.  Nur  in  besonderen  Fällen
(z.B.  Inventar)  wird  eine  vollständige  Prüfung  von  Teilen  des  Betriebes  notwendig;
dauernd  würde  sie  den  Betrieb  zu  sehr  belasten,  ohne  daß  der  Erfolg  dem  Aufwand
entspräche.  Man  begnügt  sich  daher  auch  bei  der  Prüfung  des  Jahresabschlusses
und  der  Rechnungslegung  mit  der  Untersuchung  wichtiger  oder  willkürlich  herausgesuchter ­
  Teile  (Stichproben).  Diese  Art  der  Prüfung  will  selbstverständlich  gelernt ­
  sein,  damit  nicht  nur  das  Wichtige  vom  Unwichtigen  geschieden,  sondern
auch  aus  der  Prüfung  selbst  die  bestmögliche  Weiterführung  erkannt  wird.
Endlich  sind  noch  zu  unterscheiden:  Gesetzlich  angeordnete  und  freiwillige
Kontrollen.  Neben  diesen  gibt  es  noch  statutarische  Kontrollen,  d.h.  durch  Statut
festgelegte,  und  erzwungene  Kontrollen  (meist  durch  den  Kreditgeber).  Insbesondere ­
  auf  technischem  Gebiet  gibt  es  eine  Reihe  von  gesetzlichen  und  polizeilichen ­
  Kontrollvorschriften.
Zu  den  gesetzlich  angeordneten  Kontrollen  gehört  die  Bilanzprüfung  der  Aktiengesellschaften ­
  durch  einen  sog.  Wirtschaftsprüfer  (geschaffen  durch  die  Aktienreohtsnovelle  1931).
Zweck  dieser  Prüfung  ist,  festzustellen,  ob  die  Buchhaltung  und  die  Bilanzaufstellung  den
kaufmännischen  Gepflogenheiten  und  den  gesetzlichen  Bestimmungen  entspricht.  Eine  Kontrolle ­
  der  Wirtschaftlichkeit  ergibt  sich  durch  die  gesetzliche  Bilanzprüfung  nur  insoweit,
als  die  Bilanz  als  Anzeigemittel  der  Wirtschaftlichkeit  angesehen  werden  kann  (vgl.  III,  4)  und
die  Bilanzprüfung  feststellen  soll,  ob  das  Instrument:  Bilanz  in  Ordnung  ist.  Es  ergibt  sich
weiter  eine  Kontrolle  der  die  Bücher  f  ü  hrenden  Personen  und  auch  der  Leiter  derünternehmung,
indem  nachgeprüft  wird,  ob  nicht  irgendwelche,  gegen  die  Unternehmung  gerichtete  Handlungen
vorgenommen  wurden.
Als  weitere  gesetzliche  Kontrolle  ist  die  Bücher-  und  Bilanzprüfung  der  Steuerbehörde  zu
erwähnen.  Ihre  Aufgabe  ist  zunächst  nur  die  Nachprüfung  der  abgegebenen  Steuererklärungen
nach  äußerlicher  oder  innerlicher  Richtigkeit,  nach  Vollständigkeit  und  Übereinstimmung  mit
den  steuerlichen  Vorschriften.  Ursprünglich  wurde  für  jede  Steuerart:  Umsatzsteuer,  Körperschafts- ­
  oder  Einkommensteuer,  Vermögenssteuer  usw.  eine  besondere  Prüfung  durchgeführt;
jetzt  gibt  es  nur  eine  vereinheitlichte  Prüfung  für  alle  Steuerarten,  die  mitunter  auch  als
Betriebsprüfung  benannt  wird.  Diese  Bezeichnung  ist  jedoch  mißverständlich;  nicht  der  Betrieb ­
  wird  geprüft,  sondern  die  ordentliche  und  vollständige  Erfüllung  der  Steuerpflicht.  Doch
ist  hier,  ebenso  wie  auch  bei  der  Bilanzprüfung  durch  Wirtschaftsprüfer,  möglich,  daß  der
Betriebsführer  auf  Mängel,  Fehler  und  Verlustquellen  aufmerksam  gemacht  und  damit  die
Wirtschaftlichkeit  seines  Betriebes  beobachtet  und  verbessert  wird,  zumal  wenn  dem  Bilanzund
  Steuerprüfer  Erfahrungen  aus  anderen,  gleichgearteten  Betrieben  zur  Verfügung  stehen.
Besondere  Bedeutung  hat  die  Unterscheidung  nach  dem  Gegenstand:  es
können  Menschen,  Dinge,  Vorgänge  und  Verhältnisse  in  Wirtschaftsbetrieben
kontrolliert  werden.  Der  Mensch  ist  das  wichtigste  Glied  des  Betriebes,  denn  er
leitet,  gestaltet,  führt  aus  und  denkt;  als  Herr  der  Dinge,  Vorgänge  und  Verhältnisse ­
  hat  er  auf  deren  Zustand  und  Entwicklung  den  größten  Einfluß.  Doch  er  ist
        <pb n="214" />
        Die  Kontrolle.

203

nicht  unfehlbar;  seine  Tätigkeit  kann  vielmehr  oft  und  leicht  großen  Schaden  anrichten
  und  damit  die  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes  verschlechtern.  Mit  der
zunehmenden  Verwickeltheit  der  Großbetriebe  wuchsen  die  Gefahren  schnell  an:
ein  einzelner  konnte  häufig  nicht  mehr  die  Arbeitsvorgänge  in  einem  großen
Betrieb  übersehen,  woraus  sich  leicht  eine  fehlerhafte  Arbeitsordnung  und  -durchführung
  ergab.  Unfähigkeit,  Unkenntnisse  und  Ermüdung  von  Betriebsangehörigen ­
  sind  weitere  Ursachen  mangelhafter  Ergebnisse.  Dazu  können  Absiohtsfehler
  wie  Diebstahl,  Unterschlagung,  Faulheit,  oder  Fahrlässigkeitsfehler,  wie
Unaufmerksamkeit,  und  schließlich  persönliche  und  politische  Spannungen  Störungen ­
  in  der  Wirtschaftlichkeit  hervorrufen.
Die  Kontrollen  dieser  Art  erstrecken  sich  auf  Pünktlichkeit,  Anwesenheit,  dann  auf  Arbeitstempo, ­
  -dauer,  -leistung,  -güte  usw.  Zum  Teil  erfolgen  sie  durch  Kontrolluhren  (Selbstkontrolle
der  Arbeiter),  die  dieser  williger  erträgt  als  durch  einen  Beamten.  (Die  Kontrolluhren  waren  in
der  Gegenwart  Anlaß  heftiger  Angriffe;  es  wurde  ihre  Abschaffung  gefordert:  es  sei  eines
deutschen  Arbeiters  unwürdig,  kontrolliert  zu  werden,  zumal  auf  diese  Weise.  Es  ist  jedoch
zu  vermerken,  daß,  wo  die  Kontrolluhren  abgeschafft  wurden,  andere  Kontrollen  an  ihre
Stellen  traten,  so  vor  allem  Betriebsappelle,  da  die  Pünktlichkeit  im  Betriebe  eben  auf  irgend
eine  Weise  kontrolliert  werden  muß.)  Besonders  wichtig  und  eingehend  muß  die  Kontrolle  der
nicht  an  einer  gemeinsamen  Betriebsstätte  arbeitenden  Betriebsangehörigen,  der  Vertreter  und
Reisenden,  erfolgen.  Sie  erfolgt  auf  schriftlichem  Wege  durch  Tagesberichte  und  durch  besondere ­
  Beiserevisionen.  Im  allgemeinen  stellt  bereits  das  Vorhandensein  einer  Kontrolle  ein
psychologisches  Moment  dar:  ein  Mensch,  der  weiß,  daß  er  beaufsichtigt  wird,  erledigt  seine
Arbeiten  gewissenhafter  und  auch  schneller.
Maschinen,  Waren,  Apparate,  Schutzeinrichtungen,  deren  Arbeitsweise,  Leistung ­
  und  Zustand  gehören  weiter  zu  den  Dingen,  mit  denen  sich  eine  Betriebskontrolle ­
  beschäftigt.  Kontrolliert  werden  hier  mehr  technische  Eigenschaften:
Betriebsstörungen,  Roh-  und  Hilfsmaterialverbrauch,  Wirkungsgrade  und  vor
allem  die  Eigenschaften  der  Erzeugnisse.
3.  Die  Kontrollmittel.  Bei  der  Durchführung  der  Kontrollen  sind  zunächst  zwei
wichtige  Unterscheidungen  zu  vermerken:  es  gibt  mechanische  Kontrollen  und
persönliche  Kontrollen,  oder,  anders  ausgedrückt,  selbsttätige  Kontrollen,  die
durch  eine  bestimmte  Gestaltung  des  Betriebsablaufs  wirken  und  Kontrollen  durch
Einsetzung  besonderer  Organe,  die  periodisch  oder  von  Fall  zu  Fall  eingreifen  und
die  vorgesehenen  Erhebungen  anstellen.  Vielfach  ist  jedoch  eine  klare  Scheidung
der  Kontrollen  in  mechanische  und  persönliche  nicht  möglich,  da  die  ersteren  doch
von  Menschen  überwacht,  vermerkt  und  ausgewertet  werden  müssen;  die  mechanischen ­
  Kontrollen  sind  also  zumeist  lediglich  Hilfsmittel,  die  die  ersten  Grundtatbestände ­
  festhalten  und  bestenfalls  bei  Abweichungen  alarmierend  auftreten
können.  Die  weiteren  Schlüsse  zu  ziehen  ist  jedoch  immer  Sache  einer  Person.
Zu  den  einfachsten  mechanischen  Kontrollhilfsmitteln  gehören  zunächst  als  unterste  und
einfachste  Gruppe  die  Anzeigeinstrumente,  wie  Druck-,  Temperatur-,  Größen-,  Verbrauchs-,
Leistungsmesser,  die  mit  Signalen  zu  Alarmzwecken  verbunden  sein  können.  Auch  Türschlösser, ­
  Stempel,  Formulare  u.  a.  gehören  dazu.
Zu  den  rechnerisch-mathematischen  Kontrollen  gehört  letzten  Endes  das  gesamte  betriebliche ­
  Rechnungswesen.  Durch  ziffernmäßige  Aufzeichnungen  werden  die  wertmäßigen  Auswirkungen ­
  des  Betriebsablaufs  festgehalten  und  die  Größe  und  Zusammensetzung  des  augenblicklichen ­
  Vermögens  erfaßt.  Neben  den  Einsichten,  die  durch  das  Rechnungswesen  in  die
Betriebsgebarung  und  die  Betriebserfolge  ermöglicht  werden,  was  zu  dem  Aufgabengebiet  der
persönlichen  Kontrollen  gehört,  bietet  das  Rechnungswesen  auch  mannigfache  automatische
Kontrollen:  es  sei  nur  an  die  Seitengleichheit  von  Soll  und  Haben  der  doppelten  Buchhaltung,
an  die  Übereinstimmung  des  Kontokorrentkontos  mit  den  einzelnen  Kontokorrenten  erinnert.
Dazu  gehört  auch  die  Betriebsstatistik:  durch  die  Nebeneinanderstellung  von  Betriebszahlen ­
  verschiedener  Zeitabschnitte  werden  automatisch  Abweichungen  und  Fehler  des  Betriebsablaufs ­
  kenntlich  gemacht.  Sie  vermag  mit  klaren,  übersichtlichen  Hilfsmitteln  (graphische ­
  Darstellungen,  bildliche  und  Zahlenvergleiohe)  sofortigen  Aufschluß  über  den  Istzustand
gegenüber  dem  Sollzustand  eines  Wirtsohaftsbetriebes  zu  geben  und  zwar  in  allen  Einzelheiten.
Wichtig  sind:  die  Personalstatistik,  die  Leistungsstatistik,  die  Kostenstatistik  u.  a.  Teilweise
als  Hilfsmittel  von  Rechnungswesen  und  Statistik,  dann  aber  auch  als  weitere  automatische
        <pb n="215" />
        204

Die  Wirtschaftlichkeit.

Kontrolle  ist  das  Berichtswesen  der  Betriebe  in  Form  von  einzelnen  Belegen  und  Quittungen,
oder  in  Form  der  Berichterstattung  von  Unterbetrieben  für  eine  bestimmte  Zeitspanne  auf
festgelegten  Formularen.  Der  Leitung  des  Betriebes  dienen  solche  Berichte  als  selbständig
anzeigende  Kontrollmittel.
Als  wichtigste  selbsttätige  Kontrolle  wird  die  sog.  organisatorische  Kontrolle
angewandt.  Sie  wird  vorwiegend  erreicht  durch  eine  Trennung  des  eigentlichen
Arbeitsvollzugs  in  zwei  oder  mehrere  Vollzugsstufen,  welche  sich  gegenseitig  derartig ­
  ergänzen,  daß  nur  beide  zusammen  in  der  vorgesehenen  Art,  Güte,  Reihenfolge, ­
  Zeit  usw.  ein  Ganzes  ergeben.  Es  ist  das  System  der  gegenseitigen  Kontrolle,
das  überall  als  organisatorische  Grundregel  anzutreffen  ist.  Insbesondere  bei  der
Fertigung  im  technischen  Betrieb  und  beim  Rechnungswesen  ist  es  zur  höchsten
Blüte  entwickelt.
Es  ist  dabei  nicht  unbedingt  notwendig,  daß  die  aufeinanderfolgenden  Vollzugsstufen ­
  mit  verschiedenen  Personen  besetzt  sind,  obwohl  dies  die  Kontrollfähigkeit
  und  die  Sicherheit  erhöht.  Allerdings  ist  auch  dieses  Kontrollmittel  der
selbsttätigen  organisatorischen  Kontrolle  nicht  völlig  gegen  Fehler  gesichert,
welche  in  den  Kontrollpersonen  selbst  liegen.  Aus  diesem  Grunde  werden  fast
immer  mechanische  Hilfsmittel  zur  Anwendung  gebracht,  welche  jedoch  nur  verwendbar ­
  sind,  sofern  die  zu  kontrollierbare  Arbeit  oder  das  zu  überwachende  Verhalten ­
  meßbar  wird;  das  ist  besonders  im  technischen  Betrieb  und  bei  den  rein
äußerlichen  Eigenschaften;  Länge,  Gewicht,  Zeit  usw.  der  Fall.  Daher  haben  vor
allem  im  technischen  Betrieb  die  mechanischen  Kontrollmittel  eine  hohe  Vollendung ­
  und  vielseitige  Verwendungsmöglichkeit  erreicht;  doch  ist  ihre  Entwicklung
von  der  einfachen  Unterstützung  der  personellen  Fähigkeiten  über  die  selbsttätige
Feststellung  bestimmter  Eigenschaften,  die  selbsttätige  Anzeige  von  Fehlern,  die
selbsttätige  Auslösung  zur  selbsttätigen  Regelung  gegangen  (Kienzle).
Alle  diese  automatischen  Kontrollen  sind  jedoch  nur  als  vorbereitende  Kontrollanordnungen
  zu  betrachten;  sie  müssen  hinsichtlich  ihrer  Durchführung  überwacht ­
  und  ihre  Ergebnisse  müssen  ausgewertet  werden.  Wir  hatten  gesehen,  daß
die  automatischen  Kontrollen  meist  nur  alarmierend  wirkten;  sie  können  lediglich
Tatbestände  aufzeigen.  Auch  die  sog.  selbsttätige  Kontrolle  reicht  in  den  wenigsten
Fällen  aus;  es  müssen  Personen  vorhanden  sein,  die  den  Ursachen  der  festgestellten ­
  Fehler  nachgehen  und  Mittel  und  Wege  für  deren  Abhilfe  ausfindig
machen.  Weiter  gibt  es  sehr  viele  zu  kontrollierende  Tatbestände  und  Vorgänge,
die  nicht  durch  die  mechanische  Hilfsmittel  beobachtet  und  untersucht  werden
können.  Erwähnt  sei  die  Kontrolle  der  Ehrlichkeit,  der  Genauigkeit,  der  Farbe
(eines  Erzeugnisses)  u.  ä.  Darum  ist  die  Anwendung  von  persönlichen  Kontrollorganen ­
  (sei  es  zur  ersten  Fehlerfeststellung,  zur  Überwachung  von  mechanischen
Kontrollmitteln,  zur  Auswertung  der  ersten  Kontrollergebnisse  oder  zur  Untersuchung ­
  der  Fehler  und  zur  Ausfindigmachung  von  Abhilfen)  in  der  Gestalt  von
einzelnen  Personen  —  Kontrolleuren  —  oder  besonderen  Kontroll-  und  Revisionsabteilungen ­
  überall  notwendig  und  üblich.  Daher  wird  die  laufende  Kontrolle  und
Beobachtung  der  Arbeitsvorgänge  innerhalb  einzelner  Abteilungen  besonders  von
den  Abteilungsleitern  (oder  Meistern)  durchgeführt,  wie  überhaupt  die  Kontrolle
immer  —  da  sie  eine  Aufgabe  sehr  vertraulicher  Art  darstellt  —  im  engsten
Zusammenhang  mit  der  obersten  Betriebsführung  steht.
Die  Bildung  eigener  Kontroll-  und  Revisionsabteilungen  ist  eine  Frage  der
Betriebskosten  und  damit  der  Betriebsgröße,  allerdings  auch  von  der  Art  des
Betriebs  abhängig:  verhältnismäßig  hohe  Kapitalbewegungen,  wertvolle  Warenbestände, ­
  hochwertige  oder  besonders  empfindliche  und  verwickelte  Erzeugnisse
u.  ä.  bestimmen  die  Wichtigkeit  der  Kontrolle.  Selbständige  Kontroll-  und  Revisionsabteilungen ­
  finden  wir  in  der  Regel  nur  in  größerenUnternehmungen  (Banken,
        <pb n="216" />
        Die  Kontrolle.

205

Industriefirmen),  wo  eine  ständige  Beschäftigung  der  angestelltenKontrollbeamten
gewährleistet  ist.  Zur  Wahrung  einer  größtmöglichen  Unabhängigkeit  werden
solche  Abteilungen  durchweg  der  höchsten  Betriebsstelle,  dem  Betriebsführer,
unmittelbar  unterstellt.
Zu  beachten  ist  die  Krage  des  Kontrollraumes,  d.  h.  ob  am  Ort  der  Arbeit
oder  nach  Durchführung  der  Arbeit  in  einem  besonderen  Raum  kontrolliert  wird,
kommt  also  die  Arbeit  zur  Kontrolle  oder  die  Kontrolle  zur  Arbeit  ?  Das  hängt
naturgemäß  von  der  Art  der  zu  kontrollierenden  Aufgabe  ab  und  von  den  damit
zusammenhängenden  Transportfragen.  In  Werkstätten  sind  sowohl  Zentralkontrollen ­
  wie  Arbeitsgangkontrollen  vorhanden  (die  wiederum  als  Zwischenkontrollen,
Endkontrollen,  vollständige  oder  stichprobenhafte  Kontrollen  Vorkommen  können).
Vorteile  der  Prüfarbeit  in  besonderen  Räumen  sind  leichtere  Überwachung  der  Kontrolle, ­
  Teilbarkeit  des  Prüfungsstoffs  und  damit  eine  Möglichkeit  der  Verbilligung,
größere  Ruhe  und  Sorgfalt  und  endlich  die  Trennung  von  Beeinflussungsmöglichkeiten. ­

Wichtig  ist  die  Auswahl  der  zum  Kontrolldienst  ausersehenen  Einzelpersonen.
Neben  den  sachlichen  Eigenschaften  (Kenntnis  des  Betriebes  und  der  einzelnen
Vorgänge)  werden  persönliche  Voraussetzungen  verlangt,  wie  Ehrlichkeit,  Autorität, ­
  Feingefühl,  Zuverlässigkeit  usw.  Es  ist  dabei  zu  beachten,  daß  ein  langjähriger ­
  Betriebsangehöriger  von  seinen  alten  Arbeitsgenossen  in  der  Regel  mehr
Schwierigkeiten  bei  der  Ausübung  einer  Kontrolltätigkeit  zu  erwarten  hat,  als  ein
Neuling.  Das  schränkt  den  Kreis  der  in  Frage  kommenden  Personen  wesentlich
ein.  Man  wird  daher  zum  Kontrolldienst  solche  Personen  bevorzugen,  die  bislang
wenig  Berührung  mit  den  übrigen  Angestellten  hatten  und  auf  Grund  ihrer  höheren
sozialen  Stellung  (gute  Bezahlung)  auch  nicht  haben  werden.
Die  Kontrolle  durch  außerhalb  des  Betriebes  stehende  Personen  oder  Organe  bringt  Vorteile ­
  in  mannigfacher  Hinsicht.  Einmal  ist  die  Möglichkeit  irgendwelcher  Bindungen  mit  den
eigenen  Angestellten  (deren  Prüfung  beabsichtigt  ist)  bedeutend  geringer  als  bei  eigenen
Revisoren;  außerdem  bringen  sie  durch  ihre  Tätigkeit  in  zahlreichen  anderen  Betrieben  größere
Erfahrungen  als  jene  mit.  Ein  wichtiger  Vorteil  ist  auch,  daß  sie  nur  für  die  Dauer  der  Kontrollarbeiten ­
  beschäftigt  zu  werden  brauchen.  Einen  Nachteil  haben  externe  Kontrollpersonen
insofern,  als  ihnen  der  tiefere  Einblick  in  den  Betrieb  fehlt;  doch  läßt  sich  dieser  Mangel  durch
ihre  dauernde  Wiederverwendung  mildern.  Diese  Wiederverwendung  wird  schließlich  aus
einem  anderen  Grunde  zur  Notwendigkeit:  höchst  ungern  wird  ein  Unternehmer  fremde  Personen ­
  Einblick  in  seinen  Betrieb  tun  lassen,  und  wenn  es  schon  sein  muß,  dann  sollen  es  möglichst ­
  wenige  Personen  sein.  So  verwächst  ein  Unternehmen  mit  seinen  Revisoren  mehr  und
mehr,  indem  es  dauernd  die  gleichen  Personen  heranzieht.  Mit  der  Zeit  erhalten  diese  dann  eine
Vertrauensstellung:  ihre  Tätigkeit  geht  über  die  Kontrollen  und  Revisionen  hinaus;  sie  werden
zu  Beratern  des  Unternehmens  in  Organisations-,  Einanzierungs-,  Steuerfragen  u.  a.  m.
Von  selbständigen,  externen  Unternehmern  werden  insbesondere  folgende  Arten  der  Kontrolltätigkeit ­
  ausgeführt  (nach  Grull):  1.  die  Überwachung  kaufmännischer  Tätigkeit  (Rechnungsprüfung, ­
  Wirtschaftsprüfung)  durch  Bücherrevisoren,  Wirtschaftsprüfer,  Treuhand-  und
Revisionsgesellschaften,  Aufsichtsämter,  2.  die  Überwachung  technischer  Anlagen,  Materialien
und  Meßgeräte  durch  Materialprüfämter,  Eichämter,  Überwachungsvereine  und  sonstige
(Chemische  Laboratorien,  Physikalisch-Technische  Reichsanstalt,  Hochschulen)  und  3.  die
Bewachungstätigkeit,  die  den  Schutz  vor  äußeren  Gefahren  (Feuer,  Diebstahl  usw.)  bezweckt,
durch  Wach-  und  Schließ-  und  andere  Kontrollgesellsohaften.
4.  Die  Beurteilung.  Die  Kontrolle  soll,  wie  einleitend  gesagt  wurde,  die  Wirtschaftlichkeit ­
  des  Betriebes  aufrechterhalten  und  fördern,  indem  der  Ist-Zustand
des  Betriebes  mit  dem  Soll-Zustand  verglichen  wird  und  Fehlerquellen  ausgemerzt
werden.  Um  dieses  große  und  umfassende  Ziel  zu  erreichen,  muß,  wie  überall,
planmäßig  vorgegangen  werden.  Es  genügt  nicht,  wenn,  zufälligen  Erfordernissen
entsprechend,  hier  und  dort  im  Betrieb  Kontrollen  eingeschaltet  werden,  sondern
die  Kontrollen  müssen  im  gegenseitigen  Zusammenhang  stehen,  müssen  aufeinander ­
  abgestimmt  sein;  Überschneidungen  dürfen  nicht  vorhanden  sein  (außer
wenn  sie  beabsichtigt  sind).  Der  Kontrollplan  muß  enthalten,  was,  wie,  wie  oft,
        <pb n="217" />
        206

Die  Wirtschaftlichkeit.

von  wem  usw.  geprüft  wird.  Er  kann  den  Betrieb  in  Fehlerfelder  aufteilen  und
eine  genaue  Kontrolltechnik  verschreiben,  die  durch  die  gemachten  Erfahrungen
laufend  zu  verbessern  ist.
Bestimmte  Voraussetzungen  sind  zur  Aufstellung  des  Planes  notwendig:  die
Kontrolle  muß  einfach  sein  (ihre  Methode  muß  demjenigen,  der  geprüft  wird  ohne
weiteres  klar  und  verständlich  sein),  sie  muß  eine  zuverlässige  Wirkung  ermöglichen,
sie  muß  schnell  durchgeführt  werden,  um  Wirkung  zu  erzielen.  Weitere  Erfordernisse ­
  sind,  daß  die  Kontrolle  unparteiisch,  also  für  die  Geprüften  vertrauenerweckend, ­
  ferner  möglichst  nahe  an  der  Fehlerquelle  und  insgesamt  lohnend
durchgeführt  wird.  Sie  darf  weder  zu  teuer  sein,  noch  an  nebensächlichen  Stellen
eingesetzt  werden,  noch  auch  den  natürlichen  Arbeitsablauf  stören.  Bei  jeder
Kontrollstelle  im  Betrieb  wird  man  sich  zu  fragen  haben,  wie  hoch  die  Vorteile
sind,  die  durch  die  Kontrolle  erwirkt  werden,  und  welche  Kosten  ihre  Durchführung
verursacht.  Allerdings  ist  es  schwierig,  die  Erfolge  der  Kontrolle  abzuschätzen  und
in  Geldwerten  zu  veranschlagen;  denn  sie  kann  lange  Zeit  ohne  größere  Fehlerermittlung ­
  oder  -Verhütung  arbeiten,  so  daß  es  den  Anschein  hat,  als  ob  ihre  Notwendigkeit ­
  nicht  erforderlich  ist.
Auf  der  anderen  Seite  laufen  die  Kosten  der  Kontrollstelle  auf.  So  kommt  es,
daß  manche  Unternehmer  sie  für  überflüssig  halten  und  in  ihr  lediglich  eine
Kostenstelle  sehen,  der  kein  Nutzen  gegenüber  steht.  Sie  vergessen  jedoch,  daß
die  Kontrolle  bereits  durch  ihre  Anwesenheit  fehlerverhütend  wirkt  und  so  Schaden ­
  vermeidet,  der  sonst  vielleicht  eingetreten  wäre.  Außer  diesem  Nachteil  gibt
es  einen  weiteren:  die  Kontrolle  arbeitet  nicht  unbedingt  zuverlässig;  sie  muß  daher ­
  selbst  wieder  kontrolliert  werden  (Kontrolle  der  Kontrollen);  mitunter  wirkt
sie  auf  die  Menschen  zurück,  sie  ist  somit  selbst  Ursache  von  Gefahrenquellen.
Auch  andere  psychologische  Wirkungen  dürfen  nicht  übergangen  werden:  jede
Kontrolle  löst  nicht  nur  gewollte,  sondern  auch  ungewollte  und  hinsichtlich  des
Zwecks  (Steigerung  der  Wirtschaftlichkeit)  schädliche  Gefühle  aus,  die  sich  durch
passiven  Widerstand  und  Mißmut,  schließlich  auch  auf  die  Leistung  selbst  auswirken. ­
  Vor  allem  die  übertriebenen  Kontrollen  der  Arbeitszeiten  und  des  Arbeitstempos, ­
  die  alle  Erleichterungen  der  Arbeit  durch  private  Gespräche  und  kleinere
Pausen  überwachen  und  untersagen,  wirken  oft  sehr  niederdrückend  auf  die
Stimmung  der  Betriebsangehörigen  und  gefährden  damit  den  eigentlichen  Kontrollzweck.

Trotz  aller  dieser  Gefahrenquellen  bleibt  die  Kontrolle  eine  Notwendigkeit,  indem ­
  sie  die  Wirtschaftlichkeit  erhöht  und  Werte  erhält,  die  sonst  irgendwie  vernichtet ­
  worden  wären.
Anhang:  Die  Kontrollen  in  den  einzelnen  Wirtschaftsbetrieben.  Menschen,
Dinge,  Vorgänge  und  Verhältnisse  sind  die  Gegenstände,  auf  die  sich  die  Aufmerksamkeit ­
  der  Kontrollen  in  den  Wirtschaftsbetrieben  richtet.  Doch  dürfen  sie  nicht
nur  für  sich  betrachtet  werden,  sondern  ihr  Zusammenwirken  ist  zu  beachten.  Je
nach  Art  und  Umfang  des  Wirtschaftsbetriebes  tritt  dieses  oder  jenes,  was  kontrolliert ­
  werden  muß,  in  den  Vordergrund,  ist  ein  besonderer  Kontrollplan  erforderlich, ­
  der  die  Notwendigkeiten  erfaßt.  Daher  sieht  die  Kontrolle  in  einem
Industriebetrieb  anders  aus  als  in  einem  Bank-,  Verkehrs-  oder  Handelsbetrieb.
Im  Industriebetrieb  wirken  technische  und  kaufmännische  Einrichtungen  und  Maßnahmen ­
  zusammen,  und  man  spricht  hier  von  technischen  und  von  kaufmännischen  Kontrollen. ­
  Weiter  von  Betriebs-  und  Vertriebskontrollen,  je  nachdem,  ob  der  Schwerpunkt
mehr  in  der  Produktion  oder  in  dem  Vertrieb  liegt.  Betriebs-  und  technische  Kontrolle  decken
sich  ebensowenig  wie  Vertriebs-  und  kaufmännische  Kontrolle,  wenn  auch  in  beiden  Fällen
die  Bestrebungen  dahin  gehen.  So  gehört  z.  B.  die  Kontrolle  des  Lohn  Wesens  zur  Betriebskontrolle; ­
  sie  stellt  aber  nicht  eine  technische,  sondern  eine  kaufmännische  Kontrolle  dar.
Entsprechende  Beispiele  gibt  es  für  den  Vertrieb.
        <pb n="218" />
        Die  Rechnung.

207

Innerbetrieblich  geordnet  ergibt  sich  (nach  Römer)  folgende  Übersicht:  1,  Kontrollen
im  Einkauf  (Kontrolle  der  Bezugsquellen  auf  Preise,  Bedingungen  usw.,  der  Liefertermine,
der  Materialien);  2.  Kontrollen  der  Läger  (Kontrollen  der  Mengen,  eiserner  Bestand,  Inventur);
3.  Kontrollen  der  Fertigung  (Arbeitsvorbereitung,  -tempo,  Stücklisten,  Fertigungsprogramm,
Ablieferungen);  4.  Kontrollen  des  Absatzes  (Yerkaufsorganisation,  Kundendienst,  Reklamation, ­
  Reklame,  Verkaufsbudget);  5.  Kontrollen  des  Rechnungsdienstes  (Kunden  und
Lieferanten,  Kontrolle  auf  Lieferbedingungen,  Bonität  nsw.,  dann  Kontrolle  der  eigenen
Liquidität,  des  Kreditwesens,  Provisionsabrechnungen,  Steuerschulden,  Buchhaltungsrückstände, ­
  Anlagewerte,  Dienstverträge  usw.).  Man  sieht:  der  Industriebetrieb  erfordert  eine
weitgehende  und  nicht  immer  einfache  Überwachung.
Der  Bankbetrieb  hat  es  mit  Geld  und  Geldmitteln  zu  tun,  die  leicht  unterschlagen  und
verwertet  werden  können.  Die  Kontrolle  ist  in  erster  Linie  eine  Mengenkontrolle,  die  in  großen
Bankbetrieben  innerhalb  einzelner  Abteilungen  (Bar-,  Effekten-,  Scheck-,  Couponkasse)  vorgenommen ­
  wird.  Eine  große  Bedeutung  haben  hier  organisatorische  Kontrollen:  die  Vorgänge ­
  werden  hintereinander  von  mehreren  Personen  erledigt;  jeder  Beamte  leistet  nur  eine
Teilarbeit  und  kontrolliert  zugleich  seinen  Vor-  oder  Nachmann.  Dazu  tritt  eine  eigene
Revisionsabteilung,  die  die  Arbeitsergebnisse  sämtlicher  Abteilungen  regelmäßig  prüft.
Weitere  Hilfsmittel  bilden  die  Einrichtungen  der  Doppelunterschriften  sowie  der  Versendung
von  Kontoauszügen  an  Kunden,  die  als  Außenstehende  die  Kontrolle  unterstützen,  endlich  die
umfassenden  Kontrollen  durch  das  Rechnungswesen.
Für  die  Kontrolle  von  Handelsbetrieben  gilt  im  großen  und  ganzen  dasselbe  wie  für  die
kaufmännische  und  Vertriebskontrolle  in  Industriebetrieben.  Eine  Kontrolle  in  Verkehrsbetrieben ­
  kann  sowohl  technischer  als  auch  kaufmännischer  Art  sein.  Im  Vordergrund  steht
die  Kontrolle  der  Betriebssicherheit,  also  eine  technische  Angelegenheit.  Daneben  ist  aber  die
Tarifkontrolle  nicht  minder  wichtig:  für  den  eigenen  Betrieb  wie  auch  für  die  gesamte  (Volks-)
Wirtschaft.  In  Versicherungsbetrieben  erstreckt  sich  eine  Kontrolle  zum  großen  Teil
auf  Umstände  und  Erscheinungen,  die  in  der  Außenwelt  liegen;  Versicherungsmathematik
und  Statistik  sind  hier  die  Hilfsmittel.
Wie  in  den  vorbehandelten  Wirtschaftsbetrieben  jeweils  besondere  Umstände  das  Gesicht
der  Kontrollen  formen,  ist  es  auch  in  allen  noch  verbleibenden;  namentlich  in  Bergbau-,  dann
in  Landwirtschaftsbetrieben  u.  a.

III.  Die  Rechnung.
Die  Rechnung  bezweckt:  ziffernmäßige  Festhaltung  des  Vermögens  und  dessen
Veränderungen.  Im  zweiten  Buch  sind  die  kaufmännischen  Rechnungsverfahren:
Buchhaltung  und  Bilanz  sowie  die  Kostenrechnung  als  Mittel  der  Unternehmungsführung ­
  behandelt  worden.  Im  nachfolgenden  soll  gezeigt  werden,  in  welcher ­
  Weise  die  Rechnung  für  die  Feststellung  und  Überwachung  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit
  verwendet  wird  und  verwendet  werden  kann.  Soweit  hierbei
die  erwähnten  Unternehmungsrechnungen  in  Betracht  kommen,  sei  ausdrücklich
vermerkt,  daß  es  in  diesem  Hauptteil  —  D  des  dritten  Buches  —  darauf  ankommt,
ihre  Eignung  und  Verwendung  als  Mittel  für  die  Erfassung  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit ­
  zu  zeigen.  (Es  ist  natürlich,  daß  dies  nicht  ganz  ohne  Wiederholungen ­
  vor  sich  gehen  kann  —  vielleicht  für  den  Leser  nicht  einmal  unerwünscht.)
1.  Die  Buchhaltung.  Was  zunächst  die  einfache  Buchhaltung  anlangt,  so
hatten  wir  ihr  Wesen  dahin  gekennzeichnet,  daß  sie  eine  Rechnung  über  Mengen
ist,  die  die  Höhe  des  Vermögens  oder  dessen  Einzelbestandteile  sowie  deren  Veränderungen ­
  in  Mengen  festhält.  Als  Mengenrechnung  steht  die  einfache  Buchhaltung ­
  am  Anfang  aller  Rechnungen  im  Wirtschaftsbetriebe.  Sie  ist  hier  als  erste
Wirtschaftsrechnung  entstanden  (und  lange  vor  der  Entstehung  der  Unternehmung
und  der  Erfindung  der  doppelten  Buchhaltung  gewesen).  Indem  sie  die  Änderungen ­
  des  Betriebsvermögens  der  Menge  nach  aufzeichnet  und  damit  die  Vorgänge ­
  im  Betrieb  widerspiegelt,  gewährt  sie  Einblick  und  Überblick  in  den  Betriebsablauf. ­
  So  ist  die  einfache  Buchhaltung  nicht  nur  Wirtschaftsrechnung
(2.  Buch),  sondern  grundsätzlich  auch  Betriebsrechnung,  d.  h.  Mittel  der  Feststellung ­
  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit.
Wir  erkennen  dies,  wenn  wir  uns  noch  einmal  kurz  die  Entwicklung  und  die
Technik  der  einfachen  Buchhaltung  vergegenwärtigen.  Als  Ausgangspunkt  für  die
        <pb n="219" />
        208

Die  Wirtschaftlichkeit.

einfache  Buchhaltung  ist  die  laufende  Anschreibung  über  den  Geldverkehr  und
die  Kreditgewährung  (Entstehung  des  Kontos)  anzusehen.  Indem  wir  weitere
Vermögensteile,  wie  z.  B.  im  Handelsbetrieb  die  Waren,  im  Bankbetrieb  die
Wechsel  oder  die  Effekten,  im  Industriebetrieb  die  verwendeten  Stoffe  oder  die
verauslagten  Löhne  in  den  Kreis  der  rechnerischen  Festhaltung  einbeziehen,  überspannen ­
  wir  einen  mehr  oder  weniger  großen  Teil  des  Betriebsablaufs.  Wir  legen
zu  diesem  Zweck  ein  Warenbuch,  ein  Wechsel-  und  Effektenbuch  sowie  ein  Rohstoff- ­
  und  Lohnbuch  an,  in  denen  —  wie  beim  Kassa-  und  Kreditbuch  —  der  Eingang ­
  und  Ausgang  dieser  Vermögensteile  der  Menge  nach  vermerkt  werden.
Solche  auf  die  Mengenrechnung  abgestellten  Bücher  heißen  Skontren;  somit  tragen
die  Bücher  der  einfachen  Buchhaltung  das  Kennzeichen  von  Skontren.
Die  Bedeutung  der  Skontren  liegt  in  dem  Nachweis  des  Eingangs  und  des  Ausgangs
sowie  des  jeweiligen  Bestandes  der  skontrierten  Vermögensstücke.  Auf  Grund  dieser  Feststellungen ­
  wird  der  Wirtschafter  in  den  Stand  gesetzt,  mit  der  erforderlichen  Sorgfalt  die  Maßnahmen ­
  zu  treffen,  die  der  Betrieb  verlangt  (Einkauf,  Wiederbeschaffung,  Preispolitik).  Mit
Hilfe  der  Skontren  läßt  sich  ferner  eine  lückenlose  Erfassung  aller  für  die  Wirtschaftlichkeit
in  Betracht  kommenden  Aufwendungen  und  Erträge  durchführen,  so,  wenn  beispielsweise  die
Skontrierung  auf  die  Werk-  und  Hilfsstoffe,  die  gezahlten  Löhne,  verauslagte  Unkosten,
sowie  auf  die  ausgehenden  Güter  ausgedehnt  wird.  Doch  wird  diese  Übung,  die  zur  sog.  erweiterten ­
  einfachen  Buchhaltung  führt,  auf  kleine  und  kleinste  Betriebe  beschränkt  bleiben.  Wir
werden  dagegen  sehen,  daß  die  Skontrierung  an  sich,  als  die  typische  Form  der  Mengenrechnung,
bei  den  weiteren  Versuchen,  die  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes  rechnerisch  zu  erfassen,  eine
große  Bolle  spielt.  Es  ist  jedoch  hervorzuheben,  daß  die  tatsächliche  Ausbildung  des  kaufmännischen ­
  Rechnungswesens  nicht  in  dieser  Richtung  weitergegangen  ist,  sondern  in  anderer
Weise  zur  Entstehung  der  doppelten  Buchhaltung  geführt  hat.
Der  einfachen  Buchhaltung  steht  ferner  das  Inventar,  d.  h.  die  periodische  Bestandsaufnahme, ­
  zur  Verfügung.  Es  stellt  von  Zeit  zu  Zeit  fest,  was  an  Vermögensstücken  einschließlich
des  Geldes  und  der  Forderungen  und  abzüglich  der  Schulden  vorhanden  ist.  Somit  dient  auch
die  Inventur  als  Mengenreohnung  der  Wirtschaf  tliohkeitserf  assung.  Doch  wird  ihre  Bedeutung
durch  den  zeitlichen  Zwischenraum  herabgemindert;  es  sei  denn,  daß  eine  Verkürzung  möglich
(und  lohnend)  ist,  wie  es  z.  B.  bei  der  täglichen  Bestandsaufnahme  etwa  der  Kasse  in  den  heutigen ­
  Großbetrieben  der  Fall  ist.
Im  ganzen  ergibt  sich,  daß  die  einfache  Buchhaltung  mit  ihren  Hilfsmitteln
der  Skontren  und  des  Inventars  am  Anfang  der  Wirtschaftlichkeitsrechnung  steht.
Freilich  ist  und  bleibt  sie  eine  Mengenrechnung,  die  nicht  alles  umfaßt,  was  wir
oben  als  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes  bezeichnet  haben.
Es  ist  nun  lehrreich  zu  sehen,  in  welcher  Weise  die  doppelte  Buchhaltung
in  den  Dienst  der  Wirtschaftlichkeitsrechnung  gestellt  wird.  Wir  wiederholen  zunächst ­
  aus  früheren  Feststellungen:  die  doppelte  Buchhaltung  stellt  die  Kapitalrechnung ­
  der  kapitalistischen  Unternehmung  dar.  Sie  veranschlagt  alle  Vermögensänderungen, ­
  die  durch  die  Wirtschaft  und  den  Betrieb  veranlaßt  werden,
in  Geld;  sie  führt  die  Eröffnungsrechnung  in  Geld  weiter  und  ermöglicht  durch  die
Einfügung  des  Kapitalkontos,  auf  dem  das  Reinvermögen  in  Geld  ersichtlich
wird,  die  so  viel  gerühmte  Geschlossenheit  der  doppelten  Verbuchung.  Gegenüber ­
  der  einfachen  Buchhaltung  ist  die  doppelte  Buchhaltung  im  wahren  Sinne
eine  doppelte  Rechnung,  indem  zu  der  Rechnung  über  das  Geld  (einfache  Buchhaltung) ­
  noch  die  (zweite)  Rechnung  über  das,  was  mit  dem  Gelde  geschieht,
hinzutritt.  Diese  zweite  Rechnung  ist  —  bei  Licht  besehen  —  die  Gewinn-  und
Verlustrechnung.  Die  doppelte  Buchhaltung  ist  somit  die  Kapitalreohnung,  die
zugleich  enthält,  was  im  Laufe  eines  Zeitabschnittes  an  neuem  Kapital  hinzugekommen ­
  oder  vom  alten  Kapital  —  alles  in  Geld  gesehen  —  verloren  ist.
Mit  der  vorstehenden  Kennzeichnung  soll  zum  Ausdruck  gebracht  werden,  daß
die  Wirtschaftsbetriebe  zur  Feststellung  der  Rentabilität,  d.  i.  der  Wirtschaftlichkeit ­
  der  Unternehmung,  ein  besonderes  und  eigenartiges  Rechnungsverfahren,
nämlich  die  doppelte  Buchhaltung,  entwickelt  haben.  In  dieser  doppelten  Buchhaltung ­
  bildet  die  Jahresbilanz  das  Mittel,  um  die  richtige  Abgrenzung  der  Ge ­
        <pb n="220" />
        Die  Rechnung.

209

winne  und  Verluste  (in  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung)  nach  alter  und  neuer
Rechnung  durohzuführen.  Die  Bewertung,  die  wir  am  Äbschlußtage  hinsichtlich
der  noch  nicht  erledigten  Bestände  an  Waren,  Forderungen,  Wechseln,  Vorauszahlungen ­
  u.  a.  m.  vornehmen,  mag  sie  uns  auch  noch  so  schwer  (und  problematisch) ­
  erscheinen,  diese  Bewertung  dient  allein  dem  Ziel,  den  Kapitalgewinn-  oder
-Verlust  zu  ermitteln  (Näheres  2.  Buch  D).  Mit  dieser  Kapital-  und  Gewinnrechnung ­
  ist  der  Wirtschaftsbetrieb  als  Unternehmung  in  der  heutigen,  ebenfalls  auf
Geld  beruhenden  Erwerbswirtschaft  verwurzelt,  aus  der  auch  wir  ein  Geldeinkommen, ­
  sei  es  als  Lohn,  Gehalt  oder  Honorar,  beziehen.
Natürlich  kann  die  Bilanzziehung  —  Bewertung  —  vom  richtigen  Weg  abkommen,  wenn
von  außen  her  kommende  Gesichtspunkte  bei  der  Feststellung  des  Gewinnes  oder  des  Verlustes ­
  berücksichtigt  werden  sollen,  wie  dies  z.  B.  durch  besondere  gesetzliche  Bestimmungen
oder  durch  die  Gewinnaussohüttungspolitik  möglich  ist.  Es  muß  aber  betont  werden,  daß  zur
reinen  Gewinnermittlung  sowohl  die  Ungenauigkeit  und  Unsicherheit  der  Bewertung  als  auch
die  Bildung  von  Reserven  gehört,  die  zur  Sicherung  des  Kapitaldienstes  der  Unternehmung
erforderlich  sind.  (Nur  das  Übermaß  ist  vom  Übel.)  Dieser  Auffassung  der  Jahresbilanz  als
einer  Rentabilitätsrechnung  entspricht  auch  die  Trennung  der  Erträge  in  der  neuen  Regelung
der  Gewinn-  und  Verlustrechnung:  die  Quellen,  aus  denen  das  Kapital  seine  Rentabilität  herleitet, ­
  sollen  näher  gekennzeichnet  werden.
Im  ganzen;  die  doppelte  Buchhaltung  und  die  Bilanz  gehören  als  Kapitalrechnung ­
  zur  Unternehmung  und  haben  hier  in  erster  Linie  die  Aufgabe,  die
Rentabilität  zu  ermitteln,  also  der  Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung  zu
dienen.
Die  Frage  ist,  ob  und  in  welcher  Weise  die  doppelte  Buchhaltung  auch  für  die
Erfassung  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  dienstbar  gemacht  wird  oder  werden
kann.  Die  doppelte  Buchhaltung  löst  ihre  Aufgabe  als  Kapitalrechnung  dadurch,
daß  sie  alle  Veränderungen  des  Kapitals  auf  besonderen,  zu  diesem  Zwecke  eingerichteten ­
  Konten  in  (Geld-)  Ziffern  festhält,  in  der  Buohhaltungssprache  ausgedrückt: ­
  alle  Geschäftsvorfälle  auf  Konten  bucht.  Das  gilt  sowohl  für  die  Geschäftsvorfälle, ­
  die  die  jeweilige  Höhe  des  Kapitals  nicht  berühren,  als  auch  für
solche  Geschäftsvorfälle,  die  eine  Mehrung  oder  Minderung  des  Kapitals  mit  sich
bringen,  also  für  die  Gewinn-  und  Verlustrechnung.  Durch  eine  entsprechende
Einrichtung  von  Konten  für  die  einzelnen  Gesohäftsvorfälle  wird  ein  mehr  oder
weniger  genauer  Nachweis  über  die  durch  den  Betrieb  hervorgerufenen  Veränderungen ­
  des  Kapitals  (oder  des  Vermögens  in  Geld  gesehen)  geführt.  Insbesondere
kann  sich  dieser  Nachweis  auf  den  zweiten  Teil  der  doppelten  Buchhaltung,  auf
das,  was  mit  dem  Gelde  geschieht,  ausgedehnt  werden.  Das  ist  der  Fall,  wenn  für
die  Gewinn-  und  Verlustrechnung  die  Aufwendungen  im  einzelnen  (Material,
Löhne,  sonstige  Aufwendungen,  Zinsen,  Erträge)  auf  besonderen  Konten  festgehalten ­
  (verbucht)  werden.
Durch  die  Aufgliederung  der  betrieblichen  Vorgänge  und  die  Einrichtung
eines  bestimmten  Kontensystems  (wofür  man  neuerdings  auch  Kontenplan  sagt)
wird  die  doppelte  Buchhaltung  zu  einem  wichtigen  Hilfsmittel  der  Wirtschaftlichkeitsrechnung ­
  (obwohl  sie  als  Rentabilitätsrechnung  der  Unternehmung  entstanden ­
  ist).
Näheres  über  die  Kontierung,  ihre  Aufgaben  und  Möglichkeiten  findet  sich  bei  Schär-Prion:
  Buchhaltung  und  Bilanz  (Berlin:  Julius  Springer  1932).  Wenn  die  Kontierung  ihr
Ziel,  einen  möglichst  vollkommenen  Aufschluß  über  alle  betrieblichen  Einzelheiten  zu  geben,
erreichen  will,  dann  muß  sie  sich  der  Eigenart  des  jeweils  vorliegenden  Betriebes  anpassen.
Die  Kunst  des  Betriebsleiters  besteht  geradezu  darin,  das  beste  für  seinen  Betrieb  geeignete
Kontenbild  zu  finden.  Auf  diese  Weise  entstehen  für  die  einzelnen  Arten  von  Betrieben
typische  Kontenbilder  und  besonders  in  die  Augen  springende  Konten.  So  steht  z.  B.  im  Mittelpunkt ­
  der  Buchhaltung  eines  Handelsbetriebes  das  Warenkonto,  gegebenenfalls  aufgegliedert
nach  Warenarten  und  in  Verbindung  mit  Warenskontren,  daneben  das  ünkostenkonto
(ünkostenbuch),  das  die  Unkosten  aufzeiohnet  und  aufgliedert.  Im  Bankbetrieb  erheischt
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  III.  14
        <pb n="221" />
        210

Die  Wirtschaftlichkeit.

der  Geldverkehr  mit  den  Kunden  eine  besondere  Anlage  der  Buchhaltung  (Kontokorrent);
doch  auch  die  Skontrierung  der  Vermögensstüoke  (Geld,  Wechsel,  Effekten)  erfordert  umfangreiche ­
  buchhalterische  Eintragungen.  Im  Verkehrsbetrieb  sind  es  die  Ausgaben  für  die  Arbeitsentgelte ­
  und  Unterhaltung  der  Anlagen,  wie  die  Einnahmen,  die  der  Buchhaltung  das
Gepräge  geben.  Im  Industriebetrieb  will  die  Umformung  der  Roh-  und  Hilfsstoffe,  die  hierzu
bereitgestellte  Maschinenarbeit  wie  die  mitwirkende  Mensohenkraft  mit  möglichster  Genauigkeit ­
  erfaßt  sein;  das  Eabrikationskonto  (und  seine  Gestaltung  und  Aufgliederung)  steht  hier
im  Vordergrund.
Auch  die  (aus  der  einfachen  Buchhaltung  stammenden)  Skontren  können  mit
der  doppelten  Buchhaltung  in  Verbindung  gebracht  werden.  So  z.  B.  wenn  der
Mengenrechnung  über  die  skontrierten  Vermögensbestände,  sofern  sie  nicht  schon
über  Geld  lauten,  die  entsprechenden  Geldwerte  (Einkaufs-,  Verkaufspreise)
beigefügt  werden;  dann  stellen  die  Skontren  wirksame  Kontrollen  zu  den  auf  den
entsprechenden  Konten  der  doppelten  Buchhaltung  enthaltenen  Geldvorgängen
dar.  Zugleich  wird  es  möglich,  das  für  das  einzelne  Vermögensstück  beanspruchte
Kapital  zu  berechnen,  sei  es,  daß  es  auf  die  Höhe  des  im  Warenlager  (Rohstoffe,
Wechsel,  Kredite)  gebundenen  Kapitals  ankommt,  sei  es,  daß  die  Umschlagshäufigkeit ­
  des  Kapitals  in  diesen  Stellen  (z.  B.  Lagerumschlag)  berechnet  werden
soll.  Endlich  können  mit  Hilfe  der  Skontren  (Mengenrechnung)  die  Geldwertschwankungen, ­
  die  in  der  Geldrechnung  der  doppelten  Buchhaltung  enthalten
sind,  für  die  Beurteilung  der  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes  ausgeschaltet  werden.
Bei  der  Verwendung  der  doppelten  Buchhaltung  als  Hilfsmittel  für  die  Erfassung ­
  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  darf  jedoch  nicht  übersehen  werden,  daß
der  Umstand,  durch  den  sie  als  Rentabilitätsrechnung  so  geeignet  wird,  nämlich
die  Zurückführung  alles  betrieblichen  Geschehens  auf  den  Generalnenner  Geld,  dort
sich  von  Nachteil  oder  als  unzureichend  erweist,  wo  es  auf  die  Dinge  ankommt,
die  hinter  dem  Geldwert  stehen,  wie  Güte  und  Beschaffenheit  der  Güter,  Brauchbarkeit ­
  der  Einrichtungen  und  vor  allem  die  Einschätzung  der  menschlichen  Arbeitskräfte. ­
  So  gesehen  kommt  die  Buchhaltung  nur  beschränkt  als  Mittel  der
Wirtschaftlichkeitsrechnung  in  Betracht  und  es  wird  verständlich,  daß  der  Betrieb
nach  weiteren  Hilfsmitteln  Ausschau  hält.  Ehe  wir  auf  diese  eingehen,  wollen
wir  noch  eine  besondere  Ausgestaltung  der  Buchhaltungsrechnung  kennen  lernen.
2.  Die  Betriebsbuchhaltung.  Unter  Betriebsbuchhaltung  versteht  man  denjenigen ­
  Teil  der  Buchhaltung,  der  sich  mit  den  besonderen  Vorgängen  des  einzelnen ­
  Betriebes  befaßt,  also  mit  den  oben  hervorgehobenen  Sonderheiten  des  Handels-, ­
  Verkehrs-,  Bank-  und  Industriebetriebes.  Die  Betriebsbuchhaltung  will  die
Einzelheiten  des  hauptsächlichen  betrieblichen  Vorgangs,  soweit  das  möglich  ist
und  zweckmäßig  erscheint,  herausstellen  und  übersichtlich  ordnen.  Sie  zeichnet
sich  dadurch  aus,  daß  sie  den  Rahmen  der  eigentlichen  —  doppelten  oder  einfachen ­
  —  Buchführung  sprengt,  und  alle  ihr  sich  darbietenden  Hilfsmittel  benutzt,
um  ihre  Aufgabe  zu  erfüllen.  Neben  der  Koppelung  mit  der  Mengenrechnung
—  Skontren  —  greift  sie  daher  gern  zu  statistischen  Aufteilungen  und  Übersichten,
die  die  kontenmäßigen  Verbuchungen  ergänzen  und  vervollständigen.  So  z.  B.
wenn  im  Handelsbetrieb  eine  Aufgliederung  der  Waren  nach  Gattungen  oder  der
Verkäufe  nach  Bezirken  vorgenommen  wird,  ebenso,  wenn  die  entstehenden  allgemeinen ­
  Handlungsunkosten  in  einer  Unkostenstatistik  gegliedert  werden.  Dasselbe ­
  ist  im  Verkehrsbetrieb  der  Fall,  wenn  eine  solche  Aufgliederung  der  Einnahmen ­
  und  Ausgaben  nach  den  verschiedenen  Verkehrsleistungen  erfolgt.  Im
Bankbetrieb  umfaßt  die  Betriebsbuchhaltung  den  größten  Teil  der  Buchhaltung
überhaupt;  sie  ist  hier  nur  wenig  aus  dem  System  der  allgemeinen  Buchhaltung
gelöst.
Die  Betriebsbuchhaltung  bedeutet  einen  Schritt  weiter  zur  Wirtschaftlichkeitsrechnung ­
  hin,  indem  die  einzelnen  Vorgänge  mengen-  und  wertmäßig  erfaßt
        <pb n="222" />
        Die  Rechnung.

211

14*

werden.  Trotzdem  ist  zu  beachten,  daß  die  Betriebsbuchhaltung  den  Anschluß
an  die  eigentliche  Buchhaltung,  an  die  Geldrechnung  der  doppelten  Buchhaltung,
beibehält.
Der  Vervollkommnung  der  doppelten  Buchhaltung  im  Sinne  einer  Annäherung  an  die
Wirtschaftlichkeitsrechnung  dient  inshesondere  der  Versuch,  die  sog.  gemischten  Bestandskonten ­
  in  reine  Bestandskonten  und  reine  Gewinn-  und  Verlustkonten  aufzulösen.  Wenn  ein
Handelsbetrieb  die  bezogenen  Waren  mit  den  Bezugsspesen  dem  Warenkonto  belastet  und  die
Verkäufe  diesem  Konto  zum  Verkaufspreis  gutschreibt,  so  werden  zugleich  die  Gewinne  und
Verluste  auf  diesem  Konto  verrechnet,  enthält  also  ein  solches  Warenkonto  nicht  mehr  den
Bestand  an  Waren,  ausgedrückt  zum  Bezugspreis,  sondern  dieser  Wert  erscheint  um  die  Gewinne, ­
  die  im  Verkaufspreis  enthalten  sind,  gekürzt  und  um  die  Verluste,  die  beim  Verkauf
entstanden  sind,  vermehrt.  Die  Auflösung  der  gemischten  Bestandskonten  geht  so  vor  sich,
daß  die  Verkäufe  (oder  sonstigen  Ausgänge,  wie  Rücksendungen)  zum  Bezugspreis  dem  Warenkonto ­
  gutgeschrieben  und  gleichzeitig  einem  Zwischenkonto:  Warenverkaufskonto  belastet
werden.  Diesem  Konto  werden  dann  die  Verkäufe  zum  Verkaufspreis  gutgeschrieben,  so  daß
hier  der  reine  Gewinn  oder  Verlust  erscheint,  während  das  eigentliche  Warenkonto  nur  noch
die  Bestände  an  Waren  zum  Bezugspreis  enthält.  Wenn  jetzt  neben  dem  Warenkonto  (des
Hauptbuches)  ein  (mengenmäßiges)  Warenskontro  geführt  wird  und  im  letzteren  in  gleicher
Weise  die  Eingänge  und  Ausgänge  zum  Bezugspreis  vermerkt  werden,  dann  ist  nicht  nur  eine
wirksame  Kontrolle  gegeben,  sondern  zugleich  eine  jederzeitige  Feststellung  des  Bestandes  an
Waren  nach  Menge  und  Wert  möglich.  Natürlich  setzt  diese  Auflösung  der  gemischten  Bestandskonten ­
  die  genaue  Kenntnis  der  jeweiligen  Bezugspreise  für  die  einzelne  Warenmenge
oder  die  behelfsmäßige  Verwendung  von  geschätzten  Verrechnungspreisen  voraus,  eine  Notwendigkeit, ­
  die  in  vielen  Fällen  (und  vielleicht  gerade  dort,  wo  es  am  wünschenswertesten
wäre)  unüberwindliche  oder  kostspielige  Schwierigkeiten  verursacht  und  dadurch  die  Trennung
der  Konten  unmöglich  macht.
In  der  Buchhaltung  des  Industriebetriebes  spielt  das  Fabrikationskonto  die
entscheidende  Rolle.  Die  Bedeutung  liegt  darin,  daß  sich  auf  diesem  Konto  der
Werdegang  des  Gutes  vom  Roh-  und  Hilfsstoff  (mit  allen  sonstigen  Aufwendungen) ­
  bis  zum  Fertiger  zeugnis  widerspiegelt  und  das  mit  Rücksicht  auf  die  Vielgestaltung ­
  der  Erzeugnisse  und  der  häufig  umständlichen  Herstellungsverfahren  eine
besondere  Ausgestaltung  erfährt  und  erfahren  muß,  wenn  man  den  Ein-  und
Überblick  über  die  Fertigung  und  was  damit  zusammenhängt  nicht  verlieren  will.
Wie  die  Industriebetriebe  unendlich  verschieden  sind  (nach  Größe,  Art  der  Erzeugnisse, ­
  Herstellungsverfahren),  so  mannigfaltig  sind  auch  die  Gestaltungen  der
industriellen  Buchhaltung,  insbesondere  mit  Rücksicht  auf  das  Fabrikationskonto.
Im  folgenden  sollen  nur  ein  paar  Hauptgestaltungen  gekennzeichnet  werden,  vornehmlich ­
  zu  dem  Zweck,  um  die  grundsätzliche  Handhabung  zu  erkennen  und  zu
ermessen,  inwieweit  die  Einrichtungen  der  Gewährleistung  der  Wirtschaftlichkeit
zu  dienen  bestimmt  sind.
Die  Betriebsbuchhaltung  will  den  Herstellungsgang  der  Erzeugnisse  erfassen
und  diesen  in  allen  Einzelheiten  sowie  nach  Menge  und  Wert  kenntlich  machen.
Einer  solchen  Betriebsbuchhaltung  wird  dann  der  Rest  der  sonstigen  —  allgemeinen ­
  —  Buchhaltung  als  kaufmännische  Buchhaltung  gegenübergestellt.  Doch
ist  die  Grenzziehung  zwischen  beiden  Teilen  flüssig;  sie  hängt  nicht  nur  von  der
besonderen  Gestaltung  des  Betriebes,  sondern  auch  von  der  Bedeutung  ab,  die
man  dem  Rechnungswesen  in  den  einzelnen  Betrieben  beilegt.
Als  die  unterste  Stufe  der  Betriehsbuchhaltung  kann  man  den  Fall  ansehen,  daß  ein  einheitliches ­
  Fabrikationskonto  in  der  kaufmännischen  Buchhaltung  geführt  wird  und  die  Aufspaltung ­
  der  Einzelheiten  daneben  in  Form  von  Listen,  Übersichten  und  Statistiken  erfolgt.
Wir  wollen  schon  hier  bemerken,  daß  sich  die  Aufteilung  des  Fabrikationskontos  in  der  Regel
auf  die  folgenden  Bereiche  erstreckt:  1.  Material  (Roh-  und  Hilfsstoffe),  2.  Löhne,  3.  Betriebsunkosten ­
  und  4.  Fertigfabrikate.  Dann  wird  der  Eingang  von  Roh-  und  Hilfsstoffen
dem  Materialkonto  belastet  und  die  Abgabe  der  Stoffe  in  die  Erzeugung  (Betrieb)  diesem
Konto  gutgeschrieben  und  dem  Fahrikatekonto  belastet  (zu  welchen  Werten  das  geschieht,
wollen  wir  weiter  unten  besprechen).  Das  Materialkonto  enthält  die  Bestände  an  Roh-  und
Hilfsstoffen;  es  wird  ein  Teil  der  Lagerbuchhaltung,  die  daneben  in  Skontren  die  Mengenreohnung
  nach  einer  mehr  oder  weniger  ausgiebigen  Aufgliederung  der  betreffenden  Stoffe  durch ­
        <pb n="223" />
        212

Die  Wirtschaftlichkeit.

führt.  Ebenso  werden  die  Ausgaben  für  Löhne  wie  für  die  Betriebsunkosten  besonders  gebucht ­
  (und  aufgegliedert)  und  dann  auf  das  Fabrikatekonto  übertragen.  Wie  gesagt,  diese  Betriebs ­
  buchhaltung  kann  als  statistischer  Nachweis  —  neben  dem  Fabrikationskonto  der  allgemeinen ­
  (kaufmännischen)  Buchhaltung  -—  geführt  werden.  Es  ist  aber  auch  möglich,  diese
Gliederung  innerhalb  der  kaufmännischen  Buchhaltung  durchzuführen,  indem  diese  die  Konten: ­
  Material,  Lohn,  Betriebsunkosten  und  Fertigwaren  aufnimmt.  Im  letzteren  Falle  ist  die
Betriebsbuohhaltung  ein  Bestandteil  der  allgemeinen  Buchhaltung  (Fabrikbuchhaltung).
Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  diese  Gestaltung  der  Betriebsbuchhaltung  nur  für
kleinere  Betriebe  oder  für  Betriebe  mit  einheitlichen  Erzeugnissen  oder  einfachen
Herstellungsverfahren  am  Platze  ist.  Mit  der  Größe,  Vielgestaltigkeit  der  Erzeugnisse ­
  und  der  Herstellungsverfahren  wächst  das  Bedürfnis  nach  weiterer  Aufgliederung ­
  der  Verbuchung,  zumal,  wenn  gleichzeitig  auch  die  Zahl  der  Buchungsvorgänge ­
  zunimmt.  Zunächst  können  die  beiden  besprochenen  Einrichtungen,
die  statistische  Weiterführung  der  Betriebsbuchhaltung  und  die  Aufgliederung
der  Konten  innerhalb  der  doppelten  (kaufmännischen)  Buchhaltung,  weiter  ausgebaut ­
  werden,  so  zum  Beispiel  in  der  Gliederung  nach  den  Roh-  und  Hilfsstoffen,
den  Arten  der  Fertigerzeugnisse  oder  nach  den  verschiedenen  mitwirkenden  Betriebsabteilungen ­
  oder  allein  nach  den  verschiedenen  Betriebsunkosten.  Schär
bezeichnet  die  Aufgliederung  der  Buchhaltung  nach  den  vorgenannten  Gesichtspunkten: ­
  die  kalkulatorische  Buchhaltung,  wenn  sie  sich  an  die  Kostengestaltung
anlehnt.  Was  den  letzteren  Punkt  anlangt,  so  ist  unter  3  näher  darauf  zurückzukommen. ­

Eine  neuzeitliche  Entwicklung  geht  dahin,  die  Betriebsbuchhaltung  zu  verselbständigen ­
  (in  der  Form  der  doppelten  Buchhaltung).  Dann  ergibt  sich  folgende ­
  Einrichtung:  Die  kaufmännische  Buchhaltung  führt  die  Konten  mit  der
Außenwelt  (Lieferanten,  Kunden,  Bank,  Finanzamt)  sowie  die  sich  wenig  verändernden ­
  Konten  der  Anlagen  (Grundstücke,  Gebäude,  Maschinen,  Fuhrpark),
während  die  Betriebsbuchhaltung  die  Konten  des  Betriebes,  d.  h.  der  Umwandlung
der  Roh-  und  Hilfsstoffe  in  Fertigerzeugnisse  (oder  wie  Schär  es  ausdrückt:  die
Konten  des  Herstellungspreises  der  Güter)  enthält.  Der  Übergang  und  Zusammenhang ­
  der  kaufmännischen  Buchhaltung  mit  der  Betriebsbuchhaltung  wird
durch  das  Kontenpaar;  Betrieb  und  Zentrale  herbeigeführt.  Jede  der  beiden
Buchhaltungen  bildet  einen  geschlossenen  Buchungskreis  mit  der  Möglichkeit,
durch  entsprechende  Kontierung  alle  Vorgänge,  wie  gewünscht,  zu  erfassen.
Technisch  vollzieht  sich  dann  der  Verkehr  zwischen  kaufmännischer  und  Betriebsbuchhaltung
  so,  daß  die  kaufmännische  Buchhaltung  die  Betriebsbuchhaltung ­
  für  alle  Auslagen  an  Roh-  und  Hilfsstoffen,  Löhnen  und  Betriebsunkosten
auf  dem  Konto:  Betrieb  belastet  und  die  Betriebsbuchhaltung  die  kaufmännische
Buchhaltung  dafür  auf  dem  Konto:  Zentrale  erkennt.  Die  Fertigfabrikate  werden
der  kaufmännischen  Buchhaltung  auf  dem  Konto:  Zentrale  belastet,  wofür  diese
das  Konto:  Betrieb  erkennt.  Was  zwischen  der  ersten  und  letzten  Buchung  Hegt,
ist  die  Betriebsbuchhaltung.
Bei  der  Aufgliederung  des  einheitlichen  Fabrikationskontos  in  das  Vorkonto;  Material
und  das  Nachkonto:  Fabrikate  oder  in  Konten  nach-  oder  nebengespalteter  Betriebe  (Hauptbetriebe ­
  I,  II,  III;  Hilfsbetriebe  und  Nebenbetriebe)  spielt  die  Frage  der  Verrechnung
(Übertragung)  von  einem  Konto  auf  das  andere  eine  wichtige  Bolle.  Wenn  wir  die  Boh-  und
Hilfsstoffe  zum  Einstandspreis  (dem  Preis,  zu  dem  sie  dem  Materialkonto  belastet  sind)  auf
das  Fabrikatekonto  (nach  dem  jeweiligen  Verbrauch)  übertragen,  stellt  das  Materialkonto  ein
reines  Bestandskonto  dar,  d.  h.  sein  ziffernmäßiger  Bestand  zeigt  jeweils  die  noch  verbliebene
Menge  zum  Einstandspreis  dar.  Doch  wolle  man  hier  schon  die  Voraussetzungen  für  die  Verrechnung ­
  zum  Einstandspreis  erkennen:  er  muß,  wenn  die  Übertragung  erfolgt,  bekannt  sein
(was  sich  nicht  immer  mit  der  erforderlichen  Pünktlichkeit  erreichen  läßt),  und  ferner  müssen
sich  die  Mengen  der  Boh-  und  Hilfsstoffe  genau  ahgrenzen  lassen,  wenn  verschiedene  Einstandspreise ­
  vorliegen  (und  man  nicht  zu  Durchschnittspreisen  greifen  will).  Dieselben  Überlegungen
greifen  Platz,  wenn  man  dazu  übergeht,  das  Fabrikationskonto  zu  einem  reinen  Bestands ­
        <pb n="224" />
        Die  Rechnung.

213

konto  zu  machen,  indem  man  die  Pertigfahrikate  zum  Selbstkostenwert  auf  ein  Verkaufskonto ­
  überträgt.  Auch  hier  tritt  die  Schwierigkeit  der  rechtzeitigen  Feststellung  der  Selbstkosten ­
  auf.
Außer  der  Verrechnung  zu  den  Beschaffungs-  (Einstands-)  Preisen  oder  zu  den  Selbstkosten ­
  kommen  noch  der  Tageswert  oder  der  Wiederbesehaffungspreis  in  Betracht.  Wird
zum  Tagespreis  verrechnet,  so  können  auf  den  einzelnen  Konten  Unterschiede  entstehen,  die  —
da  sie  im  eigentlichen  Sinne  keine  Gewinne  und  Verluste  sind  —  die  Verrechnung  unliebsam
stören.  Bei  den  Wiederbesohaffungspreisen,  die  den  mengenmäßigen  Ersatz  sicherstellen
sollen,  kommt  außerdem  die  Unbestimmtheit  und  Schwierigkeit  ihrer  Feststellung  hinzu.
Um  aus  diesen  Schwierigkeiten  herauszukommen,  ist  man  dazu  übergegangen,  einen
künstlichen  Verrechnungsmaßstab  in  dem  sog.  Normal-Verrechnungspreis  zu  schaffen.  Der
Normalpreis  wird  von  der  Leitung  für  eine  bestimmte  Zeit  festgesetzt  und  bei  jeder  Übertragung ­
  verwendet.  Man  wird  ihn  in  etwa  der  Höhe  der  berechneten  oder  geschätzten  Höhe  der
Selbstkosten  halten  und  ihn  ändern,  wenn  die  Abweichung  zu  groß  werden  sollte.  Die  etwa
entstehenden  Preisunterschiede  werden  auf  einem  besonderen  Konto  gesammelt  und  aufgerechnet ­
  oder  auf  das  Verkaufserlöskonto  übertragen.  Durch  die  Verrechnung  zum  Normalpreis
wird  die  Abwicklung  und  damit  die  Leistungsfähigkeit  der  Betriebsbuchhaltung  ungemein  erleichtert. ­
  Die  einzelnen  Betriebsstellen  werden  verrechnungsmäßig  verselbständigt,  wodurch
ein  genauer  Einblick  in  die  Betriebsgebarung  jedes  Teiles  des  Betriebsganzen  ermöglicht
wird  (Beste).
3.  Die  Kostenrechnung.  Wir  wollen  hier  nicht  noch  einmal  die  Frage  aufwerfen, ­
  ob  die  Kostenrechnung  mehr  der  Preispolitik  oder  der  Wirtschaftliohkeitsgestaltung
  zu  dienen  hat.  Im  zweiten  Buch  haben  wir  uns  eingehend  mit  der
Preispolitik  beschäftigt  und  hierbei  die  Grundlagen  und  die  Technik  der  Kostenrechnung ­
  kennen  gelernt.  Wir  haben  dort  gesehen,  daß  die  Kostenrechnung  im
Grunde  genommen  eine  Angelegenheit  des  Betriebes  ist,  die  zugleich  für  die  Zwecke
der  Preispolitik  verwendet  wird.  Selbst  dort,  wo  sich  der  Preis  in  engster  Weise
an  die  Kostenrechnung  anlehnt  (wie  bei  Erstellung  von  Einzelerzeugnissen),  behält ­
  die  Kostenrechnung  ihre  Aufgabe  als  Kontrolle  der  Wirtschaftlichkeit  bei.
Doch  auch  dort,  wo  —  wie  bei  Massenwaren  —  der  Marktpreis  über  den  Absatz
entscheidet  und  die  Kostenrechnung  besondere  Bedeutung  für  die  Wirtschaftlichkeit ­
  gewinnt,  wird  der  Zusammenhang  mit  der  Preispolitik  nicht  zerrissen.  Im
letzten  Fall  zeigt  die  Kostenrechnung  zum  mindesten  das  Verhältnis  der  Kosten
zu  den  Preisen,  also  die  Möglichkeit  des  Gewinnes  oder  des  Verlustes  an.  Immer
ist  jedoch  die  Kostenrechnung  als  Mittel  der  Wirtschaftlichkeitserfassung  unentbehrlich ­
  —  und  man  kann  es  nicht  verstehen,  daß  es  heute  noch  Wirtschaftsbetriebe ­
  geben  soll,  die  von  dieser  Gelegenheit  keinen  Gebrauch  machen.
Wenn  im  nachfolgenden  die  Kostenrechnung  als  Mittel  der  Wirtschaftlichkeitsmessung ­
  kurz  betrachtet  wird,  dann  ist  davon  auszugehen,  daß  die  Kostenrechnung ­
  die  Aufgabe  hat;  die  Kosten,  die  für  die  Erstellung  der  Betriebsleistung  entstehen, ­
  in  geeigneter  Weise  zu  ermitteln,  zu  sammeln  und  auf  die  einzelnen  Erzeugnisse ­
  zu  verteilen.  Dies  geschieht  in  der  sog.  Nach-Kostenrechnung,  die  sich
auf  den  wirklich  entstandenen  Kosten  auf  baut.  Allein  schon  die  einfache  Höhe  der
Kosten  wie  ihre  verhältnismäßige  Zusammensetzung  nach  Kostenarten  und  -gruppen ­
  kann  Fingerzeige  für  die  Vermutung  geben,  daß  hier  oder  dort  an  Aufwendungen ­
  gespart  oder  daß  aus  diesen  oder  jenen  Aufwendungen  ein  Mehr  an  Leistungen
herausgebracht  werden  kann.  Noch  mehr  kann  ein  Vergleich  der  Kosten  mit
früheren  Feststellungen,  sei  es  für  das  gleiche  oder  ein  ähnliches  Erzeugnis,  auf
Unregelmäßigkeiten  in  der  Kostengestellung  aufmerksam  machen  oder  gar  eine
ünwirtschaftlichkeit  aufdecken  (Verlustquellen).  So  bildet  die  Kostenrechnung
in  der  Tat  ein  wichtiges  Mittel  zur  Handhabung  der  Wirtschaftlichkeit  im  Betriebe
und  zu  ihrer  Messung  (Geldmacher:  Kontrolle  der  betrieblichen  Lebensführung). ­

Natürlich  liegen  die  Möglichkeiten  und  Handhaben  im  einzelnen  recht  verschieden. ­
  So  dient  die  Kostenrechnung  im  Handelsbetrieb  nach  wie  vor  in  erster
Linie  als  Grundlage  der  Preispolitik.  Das  kommt  auch  in  der  Art  und  Weise  zum
        <pb n="225" />
        214

Die  Wirtschaftlichkeit.

Ausdruck,  wie  die  Vor-Kostenrechnung  zustande  kommt:  Einstandspreis  der
Ware  zuzüglich  eines  Aufschlages  für  den  Bruttonutzen.  Der  Bruttonutzenzuschlag ­
  wird  gefunden  aus  den  entstandenen  (Handlungs-)  Unkosten  im  Verhältnis
zum  letzt]ährigen  Umsatz  (Absatz);  er  muß  somit,  wenn  ein  richtiges  Ergebnis
erzielt  werden  soll,  dem  jeweils  laufenden  Absatz  angepaßt  werden.  Mit  einer
Wirtschaftlichkeitsrechnung  hat  diese  Kostenrechnung  —  Ermittlung  des  Bruttonutzenzuschlages ­
  —  kaum  noch  etwas  zu  tun,  besonders  nicht,  wenn  Preisveränderungen
  die  Höhe  der  Absatzziffer  beeinflussen.  Wir  sehen  daher  auch,  daß
gerade  in  Kleinhandels-Großbetrieben  nach  anderen  Maßstäben  für  die  Wirtschaftlichkeit ­
  gesucht  wird  (Statistik  und  Kennziffern,  von  denen  weiter  unten
die  Rede  ist).  Im  weiteren  Sinne  zählt  natürlich  auch  die  im  Handel  geläufige
und  wichtige  Bezugskalkulation  zur  Wirtschaftlichkeitsrechnung  (Hellauer:
Kalkulation  in  Handel  und  Industrie).
Anders  im  Industriebetrieb,  insbesondere  in  den  neuzeitlichen  Großbetrieben.
Hier  hat  die  Ausbildung  der  Kostenrechnung  ihren  Ausgang  von  der  Lohnreohnung
  genommen,  die  für  die  Lohnabrechnung  und  -auszahlung  erforderlich  wurde.
In  der  Anfangszeit  der  Industrieentwicklung  waren  die  Löhne  für  die  Kostenrechnung ­
  ausschlaggebend,  da  die  sonstigen  Aufwendungen  (an  Material  und  insbesondere ­
  Anlagen)  bei  der  Herstellung  der  Güter  stark  zurücktraten.  Mit  dem
Übergang  zur  Kapitalintensivierung  (Anlagen  und  technischer  Fortschritt),  dem
Anwachsen  des  Anlagekapitals  und  den  sich  hieraus  ergebenden  fixen  Kosten
ändert  sich  auch  die  Kostenrechnung  in  starkem  Maße.  Jetzt  tritt  das  Problem
der  Verrechnung  der  Gemeinkosten  in  den  Vordergrund;  damit  entstehen  auch
für  die  Wirtschaftlichkeitsmessungen  eigenartige  Schwierigkeiten.
An  sich  sind  diese  Schwierigkeiten  geringer  bei  der  sog.  (Divisions-)  Teilungsrechnung, ­
  bei  der  die  gesamten,  für  ein  einheitliches  Erzeugnis  (Gas,  Bier)  aufgelaufenen ­
  Kosten  durch  die  Menge  der  Erzeugnisse  (hl  Bier)  dividiert  (geteilt)
werden.  Die  Sammlung  und  Gliederung  der  auf  laufenden  Kosten  wird  von  der  Buchhaltung ­
  (Verbuchung  auf  entsprechende  Konten)  vorgenommen.  Somit  ist  die
Kostenrechnung  unmittelbar  in  der  Buchhaltung  (Gewinn-  und  Verlustrechnung)
enthalten.  Diese  kalkulatorische  Buchhaltung  ist  gleichzeitig  Hilfsmittel  der  Wirtschaftlichkeitsmessung. ­
  Die  Schwierigkeiten  beginnen,  wenn  in  einem  Betriebe
verschiedenartige  Erzeugnisse  hergestellt  werden  und  die  einzelnen  Erzeugnisse
die  Einrichtungen  und  Mittel  des  Betriebes  in  verschieden  starker  Weise  in  Anspruch ­
  nehmen.  Hier  wird  die  sog.  Zuschlagsrechnung  erforderlich,  d.  h.  die
allgemein  anfallenden  Kosten  (Gemeinkosten)  müssen  anteilsmäßig  auf  das  einzelne ­
  Erzeugnis  (Stück)  verrechnet  werden.  Die  Schwierigkeit  liegt  jetzt  darin,
einen  Verteilungsschlüssel  für  diese  Gemeinkosten  zu  finden,  der  auch  dann
richtig  bleibt,  wenn  die  Herstellung  des  betreffenden  Stückes  zunimmt  oder  fällt.
Man  kann  folgende  Stufen  dieser  Bemühungen  unterscheiden.  Zuerst:  der  Zuschlag ­
  für  die  Gemeinkosten  wird  in  einem  gefundenen  Hundertsatz  auf  die  Kosten
für  das  verwendete  Material  oder  auf  die  gezahlten  Löhne  oder  auf  beides  (je  nach
dem  Verhältnis  dieser  Kosten  zu  den  Gemeinkosten)  für  alle  Erzeugnisse  gleichmäßig ­
  in  Anwendung  gebracht.  Hierbei  kann  es  natürlich  Vorkommen,  daß  dem
einen  oder  anderen  Erzeugnis  mehr  oder  weniger  an  Gemeinkosten  zugerechnet
wird,  als  es  tatsächlich  in  Anspruch  genommen  hat.  Die  zweite  Stufe  ist:  es
werden  die  Gemeinkosten  für  die  einzelnen  Stellen  (Hauptbetriebe,  Hilfsbetriebe,
Nebenbetriebe,  Abteilungen,  Reparaturstellen)  errechnet  und  diese  dann  auf  das
einzelne  Stück  verteilt,  soweit  dieses  Stück  eine  bestimmte  Stelle  in  Anspruch
genommen  hat.  So  werden  z.  B.  die  Kosten  einer  Tischlerwerkstätte  auch
wirklich  nur  den  Erzeugnissen  zugeschlagen,  die  in  dieser  Werkstätte  behandelt
worden  sind.  Bei  dieser  sog.  Abteilungskalkulation  entsteht  überdies  die  Mög ­
        <pb n="226" />
        Die  Rechnung.

215

lichkeit,  die  für  diese  Kostenstelle  auflaufenden  Kosten  mit  früheren  Ergebnissen
derselben  oder  anderen,  gleichartigen  Kostenstellen  zu  vergleichen,  wodurch  die
Kostenrechnung  eine  besondere  Bedeutung  für  die  Wirtschaftlichkeitsmessung
erhält.  Auf  dieser  Stufe  der  Kostenrechnung  läßt  sich  ferner  die  Einrichtung  der
Betriebstantieme  (für  wirtschaftliches  Arbeiten)  sowie  der  Kostenvorgabe  (s.  u.)
aufbauen.
Die  letzte  Stufe  der  Kostenrechnung  besteht  darin,  daß  die  Gemeinkosten
sogar  für  den  einzelnen  Arbeitsplatz,  z.  B.  ob  es  sich  um  eine  große  oder  kleine
Maschine,  eine  allgemeine  oder  Spezialmaschine  oder  eine  Gruppe  von  Maschinen
handelt,  ermittelt  und  meist  auf  eine  Arbeitsstunde  umgerechnet  werden.  Dann
ist  es  möglich,  in  der  Kostenrechnung  für  das  einzelne  Stück  zu  berücksichtigen,
ob  die  höheren  Kosten  einer  Spezialmasohine  oder  die  niedrigeren  Kosten  einer
alten  oder  allgemeinen  Maschine  in  Anspruch  genommen  worden  sind.  Diese  Verfeinerung ­
  der  Kostenrechnung  läßt  zugleich  eine  genauere  Nachprüfung  der  Wirtschaftlichkeit ­
  der  einzelnen  Kostenstellen  zu.
Damit  die  Kostenrechnung  die  Vorgänge  im  Betrieb  nachträglich  nach  dieser  oder  jener
der  besprochenen  Methoden  kostenmäßig  erfassen  kann,  wird  es  notwendig,  die  auflaufenden
Kosten  in  einer  für  die  Zwecke  der  Kostenrechnung  geeigneten  Form  festzuhalten.  In  der
Buchhaltung  in  ihrer  einfachsten  Dorm  der  Verrechnung  lediglich  außerbetrieblicher  Vorgänge
(Verkäufe,  Einkäufe,  Kassenein-  und  -ausgänge)  ist  dies  nicht  notwendig:  hier  entstehen  die
schriftlichen  Buchungsunterlagen  von  selbst  in  Form  von  Kassenbelegen,  Rechnungen,  Verträgen ­
  usw.  Im  Innenbetrieb  müssen  solche  geeigneten  Unterlagen  erst  geschaffen  werden.
Das  technische  Hilfsmittel  der  Lohnverreohnung  ist  der  Lohnzettel.  Für  jede  besondere
Arbeit  jedes  Arbeiters  wird  ein  Lohnzettel  ausgeschrieben.  Auf  ihm  sind  Art  und  Dauer  der
Arbeit  (produktive  oder  unproduktive,  Arbeit  an  einem  Brsatzstück),  die  Abteilung,  in  welche
die  Arbeit  geleistet  wurde  (Dreherei,  Schlosserei),  die  Nummer  des  Auftrages,  an  dem  gearbeitet ­
  wurde  (oder  die  Nummer  der  Unkostenart)  vermerkt.  Zunächst  dient  die  Masse  der  anfallenden ­
  Lohnzettel  der  Errechnung  des  Lohns  der  einzelnen  Arbeiter  und  kann  dann  zu  allen
möglichen  Zusammenstellungen  benutzt  werden:  Lohnhöhe  der  Abteilungen,  der  einzelnen
Aufträge,  der  Masohinengruppen,  der  Arbeitsgänge;  die  Unkostenlöhne  können  nach  Unkostenarten, ­
  nach  Unkosten  der  verschiedenen  Kostenstellen  usw.  gruppiert  werden.
Weiterhin  werden  die  Materialkosten  durch  Materialentnahmescheine  erfaßt.  Jeder  Ausgang ­
  von  Material  aus  dem  Rohmateriallager  in  den  Fertigungsbetrieb  wird  durch  einen
Materialentnahmeschein  belegt.  Durch  Gruppierung  sämtlicher  Scheine  kann  der  Materialverbrauch ­
  für  die  einzelnen  Aufträge,  insgesamt  nach  Materialarten,  nach  Material-Unkostenarten, ­
  nach  Material-Unkosten  der  Teilbetriebe  festgestellt  werden.
Die  Erfassung  der  Sonderkosten  (Patentgebühren,  Steuern,  Gehälter,  Frachten  usw.)  ist
das  Ziel  von  gesonderten  Aufstellungen.
Die  Genauigkeit  der  Stückrechnung  ist  auch  für  die  Aufstellung  der  (Jahres-)  Bilanz  von
Bedeutung,  wenn  in  §  261  HGB.  (für  die  Aktiengesellschaft)  von  Anschaffungs-  oder  Herstellungspreisen ­
  die  Rede  ist.  Auf  diese  Weise  kann  von  der  Bilanz  (Unternehmung)  her  ein  Ansporn ­
  kommen,  die  Kostenrechnung  zu  vervollkommnen.
Dienen  die  vorgenannten  Einrichtungen  der  Kostenrechnung  dazu,  den  Verbleib ­
  der  Aufwendungen  nach  Art  und  Umfang  ziffernmäßig  festzuhalten,  so  wird
eine  weitere  und  besondere  Kontrolle  der  Wirtschaftlichkeit  durch  die  Gegenüberstellung ­
  der  Vor-  und  Nachkostenrechnung  möglich.  Wenn  von  Kostenrechnung ­
  schlechthin  die  Rede  ist,  denkt  man  gewöhnlich  an  die  Nachkostenrechnung, ­
  genauer:  Mit-  und  Nachrechnung,  die  während  des  Eertigungsganges
oder  nach  Fertigstellung  des  Gutes  auf  Grund  der  tatsächlich  verfolgten  Aufwendungen ­
  vorgenommen  wird.  Sie  rechnet,  wie  wir  sahen,  das  als  Kosten  an,  was
wirklich  für  das  betreffende  Erzeugnis  (Stück)  aufgewendet  worden  ist.  Indem
dieses  Kostenergebnis  mit  einem  früheren  oder  ähnlichen  Ergebnis  verglichen  wird,
kann  festgestellt  werden,  ob  Abweichungen  vorliegen  oder  nicht.  Es  ist  dann  meist
ein  leichtes,  den  Gründen  dieser  Abweichung  naohzugehen  und  festzustellen,  ob
sie  etwas  über  Wirtschaftlichkeit  oder  Unwirtsohaftlichkeit  aussagen.
Der  Vergleich  kann  auch  so  vorgenommen  werden,  daß  die  Nachrechnung  mit
der  voraufgegangenen  Vorrechnung  (Vorkalkulation)  in  Beziehung  gesetzt  wird.
        <pb n="227" />
        216

Die  Wirtschaftlichkeit.

Die  Verrechnung  baut  sich  auf  den  Ergebnissen  der  voraufgegangenen  Nachrechnung ­
  auf,  berücksichtigt  aber  nach  Möglichkeit  schon  die  voraussichtlich  entstehenden ­
  Kosten,  so  daß  der  Vergleich  zwischen  Vor-  und  Nachrechnung  an
Unmittelbarkeit  gewinnt.  Natürlich  muß  bei  diesem  Vergleich  beachtet  werden,
daß  die  Vorrechnung  mit  aller  Gründlichkeit  durchdacht  wird  und  vor  allem  bei
der  Nachrechnung  nicht  unzulässigerweise  Kosten  aufgenommen  sind,  die  nicht
hierher  gehören  (wie  z.  B.  Kosten  für  den  Eigenbedarf,  Reparaturen  u.  a.  m.).
Wenn  die  Nachrechnung  endlich  die  Gegenüberstellung  der  Kosten  mit  dem
für  das  betreffende  Erzeugnis  erzielten  Preis  vornimmt,  so  ergeben  sich  die  Beziehungen ­
  zum  Markt:  ob  die  Aufwendungen  ihre  Deckung  in  dem  Preis  gefunden
und  einen  Überschuß  oder  Unterschuß  gebracht  haben.  Von  hier  aus  entsteht
ein  neuer  Anreiz  zur  Nachprüfung  der  Kosten,  um  das  Verhältnis  zu  den  erzielten
Preisen  möglichst  günstig  zu  gestalten,  d.  h.  die  Kosten  zu  senken  oder  die  Leistungen ­
  zu  steigern.  Die  Kosten-Erlösrechnung  stellt  zugleich  die  Verbindung
zur  Kapitalrechnung  dar,  die  zeigt,  ob  im  Verhältnis  zum  Gesamtkapital  der  (Umsatz-) ­
  Gewinn  befriedigend  ist  oder  nicht.
Doch  ruft  in  diesen  Rechnungen  der  jeweilige  Beschäftigungsgrad  manchmal  unliebsame
und  schwer  zu  überwindende  Schwierigkeiten  hervor.  Mit  dem  Beschäftigungsgrad,  seinem
Wesen  und  seiner  Erkennung,  sowie  mit  den  durch  ihn  hervorgerufenen  Fragen  der  Kostengestaltung
  und  der  Preispolitik  haben  wir  uns  im  zweiten  Buch  beschäftigt.  Im  Betriebe
tauchen  die  Fragen  des  Leerlaufs  (und  der  erforderlichen  Instandhaltungsarbeiten)  sowie  der
Überbeanspruchung  mit  ihren  Rückwirkungen  auf  die  Menschen,  die  Einrichtungen,  den  Raum
sowie  auf  die  Qualität  der  Leistung  und  der  Pünktlichkeit  und  Sicherheit  des  Betriebes  auf.
Die  Kostenrechnung  wird  durch  die  Überlegung  berührt,  inwieweit  die  aus  Unter-  oder  Überbeschäftigung ­
  verbliebenen  oder  entstehenden  Kosten  in  der  Naoh-Kostenreohnung  zu  berücksichtigen ­
  sind.  Soll  man  sie  aus  der  Kostenrechnung  für  das  einzelne  Stück  ausschalten
und  als  unmittelbare  Betriebsverluste  ansehen,  oder  ist  es  zweckmäßig,  sie  nach  dem  Schema
anteilsmäßig  auf  das  Stück  zu  verrechnen  und  gegebenenfalls  -—  im  Vergleich  mit  den  Preisen ­
  —  die  Unterschiede  festzustellen  ?  Jedenfalls  ist  es  erforderlich,  bei  der  Vor-Kostenrechmmg
auf  die  Einwirkungen  des  Beschäftigungsgrades  Rücksicht  zu  nehmen,  wenn  man  nicht  auf
die  Kontrollen  durch  die  Nachrechnung  verzichten  will  (Aufstellung  verschiedener  Verrechnungen, ­
  die  die  einzelnen  Möglichkeiten  des  Beschäftigungsgrades  berücksichtigen).
Eine  Vervollkommnung  der  Wirtschaftlichkeitsrechnung  stellt  die  sog.  Standardkostenrechnung ­
  dar.  Sie  wird,  nach  dem  Schrifttum  zu  urteilen,  in
Amerika  viel  verwendet  und  hat  auch  in  Deutschland  eine  gewisse  Verbreitung
erlangt.  Ihr  Wesen  besteht  darin,  daß  die  Kosten,  die  unter  gewöhnlichen  Umständen ­
  für  die  Herstellung  eines  Stückes  (einer  bestimmten  Menge)  oder  in  einer
Kostenstelle  entstehen,  im  voraus  festgelegt  und  dem  Betrieb  vorgegeben  werden.
Der  Betrieb  oder  die  Kostenstellen  haben  sich  nach  diesen  Kosten  zu  richten,
d.h.  bei  gegebener  Erzeugung  ihre  Höhe  einzuhalten.  Wie  man  sieht,  handelt  es
sich  um  eine  Planung  von  Kosten,  um  eine  Plankostenrechnung,  die  in  den  Bereich
des  Wirtschaftsbetriebsplanes  (Budget;  vgl.V)  fällt.  (Unter  Standardkosten  versteht ­
  man  in  Deutschland  meist  etwas  anderes,  z.B.:  die  aus  einer  Bewertung
hervorgehenden  Verrechnungspreise,  s.  oben.)  Was  erzielt  werden  soll,  ist:  der
Vergleich  der  vorgegebenen  Kosten  mit  den  tatsächlich  entstandenen  Kosten,  um
aus  den  Ergebnissen,  Unter-  oder  Überschreitungen,  Schlüsse  auf  die  Betriebsgebarung ­
  zu  ziehen.  So  gesehen,  ist  die  Plankostenrechnung  geeignet,  die  mehr
oder  weniger  umständliche,  zeitraubende  und  hinsichtlich  der  Gemeinkosten  doch
unsichere  Vor-  und  Nachrechnung  überflüssig  zu  machen  (Hasenack).
Soll  dieses  Ziel  erreicht  werden,  so  sind  eine  Anzahl  Voraussetzungen  zu  erfüllen. ­
  Zunächst  muß  die  Standardkostenrechnung  auf  sorgfältigste  Einzelberechnung ­
  aufgebaut  sein;  sie  erfordert  also  eine  eingehende  Einführungsarbeit.  Es  ist
ferner  unerläßlich,  daß  nicht  nur  die  Güte  und  Beschaffenheit  der  Roh-  und  Hilfsstoffe ­
  sowie  die  Leistungsfähigkeit  von  Maschinen  und  Werkzeugen  berücksichtigt
        <pb n="228" />
        Die  Rechnung.

217

ist,  sondern  auch  die  Möglichkeiten  der  menschlichen  Arbeit  entsprechend  in
Rechnung  gestellt  werden.  Vor  allem  aber  stößt  die  Standardkostenrechnung
auch  wieder  auf  das  Problem  des  Beschäftigungsgrades.  Schwankt  der  Beschäftigungsgrad, ­
  so  ändern  sich  auch  natürlich  die  Plankosten;  sie  müssen  also  mit
diesem  beweglich  gestaltet  werden.  Am  besten  ist  es,  wenn  sich  die  Plankosten
mit  dem  Beschäftigungsgrad  decken.  Diese  Voraussetzung  war  s.  Zt.  in  Amerika
weitestgehend  gegeben,  als  man  dazu  überging,  die  Standardkostenrechnung  einzuführen. ­
  Da  in  Deutschland  die  Verhältnisse  anders  liegen  (kleinere  Betriebe,
Vielgestaltigkeit  der  Erzeugung),  so  warnen  Sachkenner  vor  einer  kritiklosen
und  mechanischen  Anwendung  derselben.  {Hasenack:  kann  ohne  sach-  und  betriebskundige ­
  Hand  viel  Schaden  anstiften.)
4.  Die  kurzfristige  Erfolgsrechnung.  Entscheidend  ist  schließlich,  daß  die  Wirtschaftlichkeit ­
  des  Betriebes  in  den  Gewinn  der  Unternehmung  ausmündet  oder
ausmünden  soll.  Die  Kosten  in  der  Kostenrechnung  (Stückrechnung)  stellen  die
Aufwendungen  (Verluste)  in  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  (Zeitrechnung)
dar.  Die  Erlöse  (Gewinne)  abzüglich  der  Kosten  (Aufwendungen)  sollen  als  Umsatz-(Bilanz-) ­
  Gewinne  eine  Rente  auf  das  gleichfalls  den  Wirtschaftliohkeitsüberlegungen
  unterhegende  Kapital  ergeben.  Auf  diese  Beziehungen  zwischen  Gewinn
und  Wirtschaftlichkeit  ist  oben  (D  I)  näher  hingewiesen  worden.  In  diesem  Sinne
kann  die  Jahresbilanz  gleichfalls  als  ein  Mittel  der  Wirtschaftlichkeitsrechnung
angesehen  werden.  Naturgemäß  sind  hierbei  alle  Einflüsse  auszuschalten,  die  die
Betriebs-Wirtschaftlichkeit  nicht  berühren,  wie  die  Bildung  oder  Auflösung  stiller
Reserven,  Einnahmen  oder  Ausgaben  für  Sonderzwecke,  Unterschiede  in  der
Bewertung,  Geldwertschwankungen  u.  a.  m.
Aus  einer  solchen  Umgestaltung  der  auf  Grund  der  gesetzlichen  Vorschriften
und  für  die  Öffentlichkeit  bestimmten  Jahresbilanz  entsteht  die  sog.  interne  Betriebsbilanz, ­
  auf  deren  Gebrauch  kein  Betrieb  verzichten  kann.  Sie  zeigt  nicht
nur  im  ganzen,  sondern  bei  entsprechender  Ausgestaltung  auch  im  einzelnen  das
Verhältnis  der  Aufwendungen  (Verluste)  zu  den  Erlösen  (Gewinnen)  und  läßt  insbesondere ­
  im  Vergleich  mit  früheren  (Jahres-)  Betriebsbilanzen  Entwicklungen,
Veränderungen,  Abweichungen  erkennen,  die  Fingerzeige  für  die  Nachprüfung  und
Gestaltung  der  Wirtschaftlichkeit  zu  geben  vermögen.  Doch  bald  stellte  sich  in
vielen  Betrieben  die  Erkenntnis  ein,  daß  der  zeitliche  Zwischenraum  —  ein  Jahr
und  mehr  bis  zur  endgültigen  Fertigstellung  —  zu  groß  war,  um  rechtzeitig  und
mit  Erfolg  Maßnahmen  zu  ergreifen,  die  die  Entwicklung  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung ­
  alsbald  oder  bis  zum  Ablauf  des  Geschäftsjahres  beeinflussen
konnten.
Aus  den  Bemühungen,  in  kürzerer  Zeit  (und  frühzeitig  genug)  einen  Überblick
über  die  Entwicklung  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  zu  erhalten,  sind  zahlreiche ­
  Versuche  der  kurzfristigen,  sog.  Zwischenrechnung  entstanden:  die  Vierteljahresausweise ­
  der  Verkehrsbetriebe  und  der  Schwerindustrie,  die  Monatsbilanzen
der  Banken  sowie  statistische  Zusammenstellungen  aller  Art  (IV).  Einen  besonderen ­
  Versuch  stellt  die  Durchführung  der  sog.  kurzfristigen  Erfolgsrechnung  dar,
d.h.  einer  Gewinn-  und  Verlustrechnung,  die  in  Abständen  von  je  einem  Monat
einen  Überblick  über  die  Entwicklung  der  Aufwendungen  (Verluste)  und  Erträge
(Gewinne)  geben  soll.
Das  Wesen  und  die  Aufgabe  der  kurzfristigen  Erfolgsrechnung  besteht  in
folgendem;  Es  ist  erforderlich,  daß  der  Betriebserfolg  in  kürzeren  Zwischenräumen
in  möglichst  schneller  Weise  ermittelt  wird;  insbesondere  sollen  diejenigen  Gebiete
der  Unternehmung  und  des  Betriebes  einer  solchen  Untersuchung  zugänglich  gemacht ­
  werden,  deren  Betriebsgebarung  beeinflußt  werden  kann,  so  daß  schädliche
Entwicklungen  nicht  nur  erkannt,  sondern  behoben  werden  können.  Notwendig
        <pb n="229" />
        218

Die  Wirtschaftlichkeit.

ist  deshalb  auch  eine  Unterteilung  der  kurzfristigen  Rechnung  nach  einzelnen
Abteilungen,  Unterbetrieben  und  Kostenstellen.  Die  Überwachung  und  Sicherung
der  Liquidität,  die  Verfolgung  der  Zusammensetzung  des  Vermögens  und  der
Schulden,  die  Beobachtung  der  Rentabilität  können  zu  manchen  Zeiten  (Konjunkturschwankungen, ­
  angespannte  Geld  Verhältnisse)  ebenfalls  als  Zwecke  der
kurzfristigen  Rechnung  im  Vordergrund  stehen,  treten  jedoch  im  allgemeinen
zurück.  Zu  erwähnen  ist  noch  die  Vorhersage  des  Jahreserfolgs  durch  Zwischenrechnungen, ­
  wodurch  wertvolle  Handhaben  für  die  Bilanzierung  (stille  Reserven,
Verbuchung  von  Neuanlagen  und  Unkosten,  Dividenden-  und  Kapitalpolitik)
geschaffen  werden.
Die  Besonderheiten  der  kurzfristigen  Erfolgsrechnung  bringen  gegenüber  der
Jahresrechnung  mannigfaltige  Abweichungen:  je  kürzer  der  Rechnungsabschnitt
ist  und  je  schneller  das  Ergebnis  vorliegen  muß,  um  so  ungenauer  wird  die  Rechnung ­
  aus  rechnungstechnischen  Schwierigkeiten.  Man  denke  nur  an  die  Erfassung
der  Aufwendungen  und  Erträge,  an  die  transitorischen  Posten,  die  sogar  für  die
Jahresrechnung  erhebliche  Schwierigkeiten  bereiten  und  nun  monatlich  auftreten.
Die  regelmäßige  Wahl  des  Kalendermonats  als  Rechnungsabschnitt  bringt  Unterschiede ­
  in  der  Zahl  der  Arbeitstage  und  in  der  Stärke  des  Geschäftsverkehrs
(Jahreszeit!)  und  damit  Ungenauigkeiten  mit  sich.
Weiter  ist  die  Inventur  als  Hilfsmittel  der  Aufwandserfassung  weitgehend  ausgeschaltet, ­
  da  eine  öftere  Durchführung  auf  große  technische  Schwierigkeiten  stößt
und  somit  nicht  erfaßbare  Aufwendungen  (Abnutzung,  Schwund,  Diebstahl  u.  ä.)
unberücksichtigt  bleiben  müssen.  Zudem  läßt  die  Inventur  im  allgemeinen  keine
Aufteilung  nach  Abteilungen  und  deren  Leistungen  zu.  Dabei  entstehen  auch  andere
Schwierigkeiten;  Leistungen,  die  keine  Beziehung  zum  Markt  haben,  müssen
bewertet  werden  (Normalpreisverrechnung);  weiter  müssen  die  Einflüsse  von
Wertschwankungen  und  Änderungen  des  Beschäftigungsgrades  ausgesohaltet
werden  (Differenzkonten,  Trennung  von  Zeit-  und  Mengengemeinkosten,  Normalzuschläge). ­

Bei  der  Durchführung  der  kurzfristigen  Erfolgsrechnung  müssen  grundsätzlich  zwei
Wege  unterschieden  werden:  einmal  werden  dem  Ertrag  (Umsatz)  einer  Zeitspanne  die  in
derselben  Zeitspanne  aufgelaufenen  Aufwendungen,  das  andere  Mal  die  dem  Ertrag  zugehörenden ­
  Kosten  gegenübergestellt.  Im  ersten  Fall  schließt  sich  die  kurzfristige  Rechnung  eng
an  die  kaufmännische  Buchhaltung  an.  Dieses  Verfahren  ist  im  allgemeinen  zweckmäßig  für
Betriebe  mit  Divisionskalkulation,  bei  denen  die  Nachrechnung  nichts  anderes  als  eine  Division
des  monatlichen  Aufwands  durch  die  Zahl  der  erzeugten  Einheiten  ist.  Die  Schwankungen  der
Bestände,  insbesondere  der  sich  in  der  Herstellung  befindlichen  Erzeugnisse,  müßten  dabei
berücksichtigt  werden,  wenn  Ungleichheiten  der  Beschäftigung  vorhanden  sind,  was  auf  die
oben  erwähnten  Schwierigkeiten  stößt.  Vielfach  werden  bei  einer  einigermaßen  stetigen  Fertigung ­
  deshalb  die  Lagerschwankungen  nicht  beachtet.
Bei  Betrieben  mit  Einzelfertigung  und  Zuschlagskalkulation  ist  dieses  Verfahren  nicht
anwendbar,  eben  wegen  der  Notwendigkeit  der  regelmäßigen  Inventur.  Man  stellt  hier  den
Erträgen  eines  Zeitabschnitts,  berechnet  nach  den  fertiggestellten  Erzeugnissen,  die  Aufwendungen ­
  gegenüber,  die  man  bei  den  jetzt  fertig  gewordenen  Erzeugnissen  im  Laufe  der  Erzeugung ­
  gemacht  und  die  die  Naohkalkulation  ermittelt  hat.  Mit  anderen  Worten:  durch
Summierung  al  ler  Stückgewinne  und  Stückverluste  bei  den  in  dem  Rechnungsabschnitt  fertiggestellten ­
  Erzeugnissen  wird  der  kurzfristige  Gewinn  oder  Verlust  festgestellt.  Dieses  Verfahren
zeigt  Fehler,  wenn  die  Fertigungsdauer  länger  ist  als  der  Reohnungszeitraum.  Dem  Monat  der
Fertigstellung  werden  dann  Gewinne  oder  Verluste  berechnet,  die  in  Wirklichkeit  bereits  in
einem  der  vorhergehenden  Abschnitte  entstanden  sind.  Einen  Ausweg  bedeutet  die  Sollrechnung, ­
  bei  der  die  genau  vorkalkulierten  Kosten  mit  den  tatsächlich  auflaufenden  Kosten  eines
Abschnitts  verglichen  werden.
Die  kurzfristige  Rechnung  kann  inner-  oder  außerhalb  der  kaufmännischen  Buchhaltung
durchgeführt  werden.  Die  Eingliederung  der  kurzfristigen  Rechnung  in  die  Buchhaltung  hat
zur  Voraussetzung,  daß  das  Kontensystem  den  Bedürfnissen  der  kurzfristigen  Rechnung  nach
getrennter  Abrechnung  der  Betriebsteile  und  der  einzelnen  Erzeugnisgruppen  Rechnung  trägt
und  daß  etwaige  mengen-  oder  wertmäßige  Abweichungen  zwischen  kurzfristiger  und  Jahres-
        <pb n="230" />
        Die  Vergleichung.

219

Rechnung  auf  besonderen  Verrechnungskonten  (Preisdifferenzkonten,  Abtrennung  der  Finanzgewinne ­
  oder  -Verluste,  der  Verluste  durch  Unterbeschäftigung)  verbucht  werden.  Der  Vorteil
der  Übereinstimmung  zwischen  beiden  Rechnungen  wird  somit  vielfach  durch  eine  erhebliche
Komplizierung  der  Buchhaltung  erkauft.
Einfacher  ist  die  statistische  Durchführung  der  kurzfristigen  Rechnung  neben  der  Buchhaltung, ­
  weil  in  diesem  Falle  die  Monatsrechnung  völlig  den  individuellen  Bedürfnissen  des
Betriebs  angepaßt  werden  kann,  ohne  auf  etwaigeAbweichungen  der  Erfassung  und  Bewertung,
sowie  auf  die  Pfenniggenauigkeit  der  Buchhaltung  Rücksicht  nehmen  zu  müssen.  Allerdings
wird  in  größeren  Betrieben  in  der  Regel  die  kurzfristige  Rechnung  trotz  aller  Schwerfälligkeit
und  Verwiokeltheit  doch  mit  der  Buchhaltung  verbunden,  da  das  Bedürfnis  der  Kontrollfähigkeit
  alle  anderen  Bedenken  über  wiegt.  Doch  wird  dann  die  Buchhaltung  in  erster  Linie
von  den  Zwecken  der  kurzfristigen  Rechnung  beherrscht  und  nach  deren  Erfordernissen
gestaltet.
Die  Leistungsfähigkeit  der  kurzfristigen  Erfolgsrechnung  ist  aus  theoretischen
und  praktischen  Gründen  beschränkt.  Theoretisch  sind  der  Herausstellung  von
echten  Betriebs-  und  Teilbetriebserfolgen  dadurch  Grenzen  gezogen,  daß  eine  einwandfreie ­
  Trennung  weder  von  Aufwendungen  noch  von  Leistungen  nach  betrieblichen ­
  und  außerbetrieblichen  Einflüssen  möglich  ist.  Zwar  kann  man  die  Wirkungen ­
  von  Preisveränderungen  und  Beschäftigungsgradschwankungen  aussondern, ­
  ohne  jedoch  —  wenigstens  kurzfristig  -—  feststellen  zu  können,  ob  diese
Wirkungen  durch  die  Betriebsgebarung  oder  durch  außerbetriebliche  Ursachen
hervorgerufen  worden  sind.  Die  praktischen  Grenzen  der  Verfeinerung  der  kurzfristigen ­
  Rechnung  sind  durch  die  Kosten  des  Rechnungswesens  im  allgemeinen
noch  wesentlich  enger  gezogen,  als  es  die  Theorie  zuläßt.
IY.  Die  Vergleichung.
1.  Wesen  und  Bedeutung.  Vergleichung  besagt,  daß  Tatbestände  des  Betriebes,
sei  es  seiner  Einrichtungen  oder  seines  Ablaufes,  verglichen  werden.  Die  Vorgänge
können  so  sein,  daß  verschiedene  Tatbestände  im  gleichen  Zeitpunkt  oder  der
gleiche  Tatbestand  zu  verschiedenen  Zeitpunkten  verglichen  werden.  Die  Tatbestände ­
  können  in  Mengen  oder  in  Geld  oder  in  Mengen  und  Geld  ausgedrückt
sein.  Die  Vergleichung  kann  sich  auf  einen  einheitlichen,  in  sich  geschlossenen
Betrieb  beschränken  oder  verschiedene  Teile  (Teilbetriebe)  desselben  Betriebes
oder  endlich  verschiedene  Betriebe  und  Teile  dieser  Betriebe  umfassen.  Im
letzteren  Fall  spricht  man  vom  eigentlichen  Betriebsvergleich,  der  voraussetzt,  daß
die  betreffenden  Betriebe  die  Vergleiohstatbestände  zur  Verfügung  stellen.  Das
ist  leichter  möglich,  wenn  die  verschiedenen  Betriebe  unter  einheitlicher  wirtschaftlicher ­
  Führung  stehen  (Konzerne  und  Trusts).  Die  Vergleichung,  die  sich
innerhalb  desselben  Betriebes  abspielt,  wird  auch  als  interner  Betriebsvergleich
bezeichnet.  (Wir  wollen  von  Betriebsvergleich  sprechen,  wenn  es  sich  um  die  Vergleichung ­
  von  Betrieb  zu  Betrieb  handelt;  sofern  Tatbestände  desselben  Betriebes
verglichen  werden,  sprechen  wir  von  Vergleichung.)
Ferner  sind  die  Möglichkeiten  der  Auswahl  unter  den  zu  vergleichenden  Tatbeständen ­
  sehr  groß:  es  kann  sowohl  die  Wirtschaftlichkeit  einer  einzelnen  Maschinenanlage ­
  durch  Feststellung  der  technischen  oder  thermischen  Wirkungsgrade
unter  verschiedenen  Belastungen  oder  bei  verschiedenen  sonstigen  Vorbedingungen,
wie  etwa  Tourenzahl,  Brennstoffart,  bestimmt  werden  oder  es  können  Leistungen
von  Maschinen  und  Menschen,  bezogen  auf  eine  bestimmt  festgelegte  Einheit
(Gewicht,  Fläche,  Stück)  berechnet  werden.  Durch  Einführung  von  Preisen  entstehen ­
  Kosten-  und  Preisvergleiche,  die  wieder  auf  verschiedene  Tatbestände  bezogen ­
  werden  können,  so  z.  B.  auf  die  Zahl  der  Beschäftigten,  die  Zahl  der  Arbeitsmittel, ­
  die  Leistung  von  Menschen  und  Maschinen  usw.
Die  Vergleichung  unterscheidet  sich  von  der  Rechnung  (s.  III)  dadurch,  daß
die  Rechnung  Tatbestände  (Vorgänge)  ermitteln  oder  feststellen  will.  So  ist  die
        <pb n="231" />
        220

Die  Wirtschaftlichkeit.

Buchhaltung  eine  Rechnung:  sie  schreibt  die  Geschäftsvorfälle  nach  Menge  und
Wert  (in  Ziffern)  auf  zu  dem  Zweck,  über  den  Verbleib  und  das  schließlich^  Ergebnis ­
  Aufschluß  zu  geben.  Mit  Hilfe  der  Jahresbilanz  (und  der  Inventur)  ermittelt ­
  die  Buchhaltung  den  Gewinn;  in  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  werden
die  einzelnen  Aufwendungen  (Verluste)  und  Erträge  (Gewinne)  gegenübergestellt.
Immer  liegt  eine  Rechnung  vor.  Und  doch  dienen  die  Buchhaltung  und  die  Bilanz
(Gewinn-  und  Verlustrechnung)  der  Vergleichung,  wenn  die  Feststellungen  und
errechneten  Ergebnisse  mit  ähnlichen  oder  früheren  Rechnungen  in  Beziehung
gesetzt  werden.  Ja,  man  kann  sagen,  daß  in  vielen  Fällen  die  Ergebnisse  der
Rechnung  in  Buchhaltung  und  Bilanz  erst  verständlich  oder  brauchbar  werden,
wenn  die  Vergleichung  in  dieser  oder  jener  Weise  vorgenommen  wird.
Die  Ausführungen  in  III  bieten  dazu  zahlreiche  Beispiele:
Bei  der  Vornahme  des  Jahresabschlusses  werden  die  Inventurergebnisse  mit  den  kontenmäßigen ­
  Beständen  verglichen;  die  Bilanz  und  Gewinn-  und  Verlustrechnung  bedeuten  ein
Vergleichen  des  Vermögens  mit  den  Schulden,  der  Erträge  mit  den  Aufwendungen;  ebenso
bedeutet  das  Saldo-Ziehen  ein  Vergleichen  der  Belastungen  mit  den  Entlastungen  eines
Kontos.
Dasselbe  gilt  von  der  Kostenrechnung.  Wiederholt  ist  auch  hier  von  der  Vergleichung  die
Rede  gewesen:  Vergleichung  der  Nach-  mit  der  Vorrechnung,  der  für  die  Kostenstellen  anfallenden ­
  Kosten  mit  denen  anderer  Kostenstellen  oder  mit  früheren  Kosten  derselben
Kostenstelle,  der  tatsächlichen  Kosten  der  Kostenstellen  mit  den  planmäßig  vorgegebenen
Kosten.
Man  sieht:  soweit  es  sich  um  die  Wirtschaftliohkeitsmessung  und  -prüfung
handelt,  kommen  auch  die  Rechnungen  (III)  nicht  ohne  die  Vergleichung  aus.
Insbesondere  ist  dies  der  Fall  bei  der  kurzfristigen  Erfolgsrechnung,  wenn  diese
die  Ergebnisse  von  Monat  zu  Monat  oder  mit  den  entsprechenden  Monaten  der
Vorjahre  in  Beziehung  setzt.  Wir  können  somit  sagen,  daß  die  Vergleichung  ein
unentbehrliches  Mittel  der  Wirtsohaftlichkeitsmessung  ist.
Die  rechnerischen  Ergebnisse  der  Buchhaltung,  Bilanz,  Kostenrechnung  und
kurzfristigen  Erfolgsrechnung  stellen  wichtige,  doch  nicht  die  einzigen  oder  ausreichende ­
  Tatbestände  zur  Verfügung.  Für  die  Wirtschaftlichkeit  sind  noch
zahlreiche  andere  Tatbestände  von  Bedeutung,  die  durch  Vergleichung  beurteilt
und  gewertet  werden  können  und  müssen.  Diese  Aufgabe  übernimmt  die  Statistik, ­
  hier  die  Betriebsstatistik  (zum  Unterschied  von  der  sonstigen  Staats-  und
Wirtschaftsstatistik).  Der  eigentliche  Zweck  der  Statistik  ist  die  Vergleichung.
Um  diesen  Zweck  zu  erreichen,  ist  die  Statistik  vielfach  gezwungen,  Tatbestände
ziffernmäßig  zu  ermitteln  und  zusammenzustellen;  sie  tut  dies  aber  nur,  um  durch
die  (statistischen)  Zusammenstellungen  die  Möglichkeit  der  Vergleichung  zu  bieten.
Zur  Erleichterung  dieser  Vergleichung  bedient  sie  sich  verschiedener  Mittel:  Verhältnisziffem,
  Indizes,  Durchschnittsziffern  usw.
Für  die  Betriebsstatistik  ist  nun  wesentlich,  daß  sie  die  Tatbestände  der  oben
genannten  Rechnungen,  die  ja  auch  Ziffern  feststellen  und  ermitteln,  zur  Vergleichung ­
  übernimmt,  indem  sie  sie,  wenn  es  erforderlich  ist,  einer  besonderen
Gliederung  und  Zusammenfassung  unterwirft.  Doch  auch  die  Rechnungen,  wie
vor  allem  die  Buchhaltung,  liefern  durch  die  Art  ihrer  ziffernmäßigen  Festhaltung
der  Tatbestände  statistische  Zusammenstellungen,  die  unverarbeitet  für  die  Vergleichung ­
  verwendet  werden  können.  So  bilden  z.B.  die  täglichen,  wöchentlichen
oder  monatlichen  Übertragungen  aus  dem  Sammelj  ournal  der  (deutschen)  doppelten
Buchhaltung  die  Tages-,  Wochen-  und  Monatsumsätze  auf  den  betreffenden
Konten,  die  die  Entwicklungen  in  diesen  Zeiträumen  widerspiegeln,  aber  auch  mit
denen  früherer  Zeitabschnitte  verglichen  werden  können.  In  kleineren  Betrieben
ist  es  möglich  und  kann  es  durchaus  zweckmäßig  sein,  die  Hauptbuchkonten  unter
dem  Gesichtspunkt  des  statistischen  Zweckes  (Vergleichung)  einzurichten,  so
wenn  z.B.  das  Unkostenkonto  nach  den  einzelnen  Arten  der  Aufwendungen  auf ­
        <pb n="232" />
        Die  Vergleichung.

221

geteilt  wird.  Übersichtlicher  ist  freilich  die  statistische  Aufgliederung  außerhalb
des  Hauptbuches  in  einem  sog.  Unkostenbuch.
In  ähnlicher  Weise  kann  die  Kostenrechnung  und  die  kurzfristige  Erfolgsrechnung ­
  statistisch  ausgestaltet,  d.h.  für  die  Vergleichung  brauchbar  gemacht
werden.
In  den  meisten  Fällen  reichen  die  sich  aus  den  Rechnungen  ergebenden  statistischen ­
  Zusammenstellungen  jedoch  nicht  aus,  um  der  Wirtschaftlichkeitserfassung ­
  von  allen  Seiten  auf  den  Leib  rücken  zu  können.  (Oder  die  Rechnungen
.—  Buchhaltung  —  würden  an  Übersichtlichkeit  einbüßen,  wenn  sie  in  übermäßiger
Weise  auch  noch  den  statistischen  Zwecken  dienstbar  gemacht  werden  müßten.)
Dann  greift  die  Betriebsstatistik  als  selbständige  Vergleichung  ein,  d.h.  die  Rechnungen ­
  geben  ihren  Nebenzweck  der  statistischen  Vergleichung  an  die  selbständige
Betriebsstatistik  ab,  die  ihre  Ausrichtung  jetzt  ganz  ihrer  Aufgabe  der  Wirtschaftlichkeitserfassung ­
  anpassen  kann  (vgl.  2).
Im  Schrifttum  wird  die  Betriebsstatistik  gewöhnlich  dem  Rechnungswesen  zugeschrieben,
das  dann  aus  Buchhaltung  (Bilanz),  Kostenrechnung  und  Statistik  besteht.  Die  obigen  Ausführungen ­
  haben  gezeigt,  daß  diese  Zurechnung  nicht  ganz  richtig  ist.  Man  sollte  besser  von
Rechnung  und  Vergleichung  sprechen.  Dann  kann  die  Statistik  —  zwangsläufig  oder  beabsichtigt ­
  —  innerhalb  der  Rechnung  Platz  greifen.  Sonst  ist  sie  das  Hauptmittel  der  Vergleichung; ­
  diese  ist,  wie  gesagt,  ihr  Zweck  zum  Unterschied  von  der  Rechnung,  die  Tatbestände ­
  (in  Ziffern)  festhalten,  feststellen  und  ermitteln  will.
2.  Die  Betriebs-Statistik.  Nach  vorstehendem  ist  unter  Betriebs-Statistik  zu
verstehen;  die  selbständige  zahlenmäßige  Aufzeichnung  betrieblicher  Vorgänge
und  Ereignisse,  ihre  übersichtliche  Gruppierung  und  die  Vergleichung  der  so
gefundenen  Zahlen  mit  gleichartigen  und  fremdartigen  Zahlen.
Der  Unterschied  zwischen  einer  solchen  Betriebs-Statistik  und  der  allgemeinen  Statistik
(und  der  Sozial-  und  Wirtschaftsstatistik)  besteht  also  darin,  daß  es  die  erstere  mit  der  Gewinnung ­
  und  Vergleichung  von  Betriebszahlen  (Umsatz,  Erzeugung,  Kosten,  Preise)  für  den
Betrieb  zu  tun  hat,  während  die  letztere  auf  die  Aufdeckung  der  großen  Zusammenhänge  im
Wirtschafts-  und  Gesellschaftsleben  (Bevölkerungs-,  Berufs-,  Finanz-  und  Handelsstatistik)
abgestellt  ist.  Doch  sind  die  Methoden  dieselben  wie  in  der  Wirtsohaftsstatistik  (z.B.  Errechnung ­
  der  Verhältnis-,  Index-  und  Auswahlzahlen,  ferner:  zeichnerische  und  graphische  Darstellung: ­
  Punkt-,  Linien-,  Strich-,  Flächen-,  Bilddiagramme  usw.).  Über  die  Anwendung  der
verschiedenen  Methoden  gibt  ein  erfahrener  Praktiker  lehrreiche  Auskunft:  Zörner:  Die
Betriebs-  Statistik.
Der  Zweck  der  Betriebs-Statistik  ist  —  wie  bei  den  anderen  Arten  der  Statistik ­
  —  Zusammenhänge,  Ursachen  und  Wirkungen  des  Betriebslebens  aufzudecken, ­
  d.h.,  wie  bei  der  Rechnung  (siehe  III),  der  Betriebsleitung  zu  dienen,  ihr  die
Ursachen  betrieblicher  Erscheinungen,  die  Wirkungen  getroffener  Maßnahmen  zu
zeigen,  um  daraus  Grundsätze  und  Richtlinien  für  die  Betriebsführung  der  Zukunft
gewinnen  zu  lassen.  Die  Betriebs-Statistik  ergänzt  —  wie  wir  gesehen  haben  —  die
Rechnungen:  Buchhaltung  und  Kostenrechnung  und  erfüllt  als  Vergleichung  die
Aufgaben,  die  von  den  genannten  Rechnungen  wegen  ihres  besonderen  zweckgerichteten ­
  Wesens  nicht  erfüllt  werden  können.  (Die  Betriebs-Statistik  soll  den
Wirtsohaftsbetrieb  in  allen  seinen  Teilen  kontrollieren:  Zörner.)
Die  Unterlagen  für  die  Sammlung  und  Erfassung  der  betriebswichtigen,  in  Zahlen  ausdrückbaren
  Tatbestände  können  gewonnen  werden:  a)  aus  eigenen,  selbständigen  Erfahrungen
(z.B.  Statistik  der  Erzeugung,  der  Ausbeute  in  der  chemischen  Industrie,  Sortenabsatz),
soweit  diese  Ziffern  nicht  aus  den  Konten  der  Buchhaltung  hervorgehen;  b)  aus  der  Aufbereitung ­
  der  von  Buchhaltung  und  Kostenrechnung  gelieferten  Zahlen  (z.B.  Unkostenstatistik, ­
  Umsatzstatistik,  Arbeitsstatistik,  Lohnstatistik);  c)  aus  der  Erfassung  oder  Aufbereitung ­
  außerbetrieblicher  Zahlen  (z.B.  Bewegung  der  Marktpreise  für  Rohstoffe  und
Fertigerzeugnisse,  Einfuhr-  und  Ausfuhrzahlen).
Man  kann  demzufolge  unterscheiden:  innere  Betriebs-Statistik  und  äußere
Betriebs-Statistik.  Die  erstere  hat  es  dann  mit  den  innerbetrieblichen  Vorgängen
        <pb n="233" />
        222

Die  Wirtschaftlichkeit.

und  Ereignissen  zu  tun,  während  die  äußere  Betriebs-  Statistik  sich  mit  j  enen  volkswirtschaftlichen ­
  Tatbeständen  befaßt,  die  für  den  Wirtschaftsbetrieb  (oder  Geschäftszweig) ­
  von  Bedeutung  sind.
Die  Innenstatistik  ist  zuerst  in  größerem  Umfang  in  den  Warenhausbetrieben
angewandt  worden,  z.B.  als  Statistik  der  Verkäufe  (Menge,  Art,  Preis  auf  den
Kopf  des  Personals  u.  a.  m.).  Sie  hat  dann  mit  dem  Wachsen  der  Betriebe,  Entstehen ­
  der  Großunternehmungen,  Konzerne  und  Trusts  auch  in  der  Industrie
ihren  Einzug  gehalten.  Hier  zeigte  es  sich  bald,  daß  eine  geordnete  Betriebsstatistik, ­
  die  dem  Leiter  täglich  in  Zahlen  oder  Diagrammen  ein  Abbild  des  Betriebes ­
  gab,  für  eine  planmäßige  Wirtschaftsführung  unerläßlich  war.  Die  Anwendungsgebiete ­
  sind  hier  zahlreich  und  verschieden,  je  nach  dem  Zweck  und  der
Eigenart  des  Betriebes  und  des  Wirtschaftszweiges.  Im  folgenden  seien  einige
Beispiele  angeführt.
Beschäftigungsstatistik:  Zahl  der  Arbeitsstunden,  der  Schichten,  der  Produktionsmenge, ­
  der  Bestellungen;  Beobachtungszeitraum:  täglich,  monatlich  oder  jährlich.  Zweck:
Grundlage  für  Kostenrechnung,  Personalpflege.
Absatzstatistik:  Absatz  der  Erzeugnisse  in  Mengen  oder  Werteinheiten  aufgeteilt  nach:
Abnehmergruppen  (Großhändler,  Verbraucher,  Verarbeiter,  Genossenschaft)  oder  nach  Art
des  Absatzes  (Bahn,  Schiff,  Lastwagen),  nach  Erzeugnissorten  oder  nach  Absatzgebieten.
Zweck:  Erkenntnis  der  Absatzbewegung  bei  den  Abnehmergruppen,  in  den  Absatzbezirken,
bei  einzelnen  Kunden,  dementsprechende  Maßnahmen  für  Werbung,  Verkauf,  Betriebsbeschäftigung. ­
  Insbesondere  Statistik  der  Verkaufspreise  (wertvoll  in  graphischer  Darstellung).
Unk  Ostenstatistik:  verschieden  in  Industrie,  Bank,  Handel,  Verkehr;  Gesamtunkosten
und  einzelne  Unkosten  (Vertriebsunkosten,  Verwaltungsunkosten,  Gehälter,  Unkosten  der
verschiedenen  Abteilungen  oder  der  verschiedenen  Verarbeitungsstufen).  Zweck:  Überwachung, ­
  Kontrolle,  Beobachtung,  Kostenrechnung.
Technische  Statistik:  wichtigstes  Kennzeichen  ist  die  mengenmäßige  (nicht  wertmäßige) ­
  Beobachtung;  beschäftigt  sich  mit  den  Ergebnissen  der  technischen  Betriebsausrüstung. ­
  Zum  Beispiel  Erhebung  über  den  Wirkungsgrad  der  Kraftmaschinen,  über  Leistung
(Hervorbringung)  der  Arbeitsmasohinen,  über  Ausbeute,  Ergebnisse  oder  Eohstoffe,  z.B.  chemische ­
  Industrie,  Mühlenindustrie,  Brauereien  usw.
Finanzstatistik:  Vergleich  der  verfügbaren  Mittel  mit  Verpflichtungen,  verbunden  mit
Schätzung  der  voraussichtlichen  Eingänge  und  Zahlungsverbindlichkeiten  (Errechnung  der
Liquidität)  des  Betriebes.
Lagerstatistik;  Bewegung  der  Lagerbestände  (Rohstoff-,  Halb-  und  Fertigwaren),
Kontrolle  des  Lagerumschlags.  Ziel:  möglichst  kleine  Läger,  Erhöhung  der  Kapitalumschlagsgeschwindigkeit. ­

Was  die  Organisation  anlangt,  so  richtet  sich  diese  nach  dem  Zweck  und  dem
Umfang,  den  die  Betriebs-Statistik  annimmt  oder  annehmen  soll.  In  Großbetrieben
finden  wir  besondere  statistische  Abteilungen,  oft  in  unmittelbarem  Anschluß  an
die  Leitung;  in  kleinen  und  mittleren  Betrieben  wird  die  Betriebs-Statistik  mehr
oder  weniger  von  der  Buchhaltungsstelle  besorgt  und  hier  wieder  vielfach  nur  in
gelegentlichen  statistischen  Zusammenstellungen.  Über  die  Einrichtung  und  Ausgestaltung ­
  der  Betriebs-Statistik  in  einzelne  Unternehmungen  finden  sich  Darstellungen ­
  bei  Calmes,  Lilienthal,  Zörner.
Über  die  betriebliche  Bedeutung  der  Betriebs-Statistik  hinaus  ist  der  volkswirtschaftliche
Wert  nicht  zu  unterschätzen,  wenn  die  Ergebnisse  der  Betriebs-Statistik  zusammengefaßt  und
veröffentlicht  werden.  Bisher  fehlten  gerade  die  Zahlen  der  inneren  Betriebsvorgänge,  z.B.
über  Lagervorräte,  Auftragsbestand,  Leistungsfähigkeit  verschiedener  Wirtschaftszweige.
Solche  Zahlen  sind  für  den  einzelnen  Betrieb  von  größerem  praktischen  Wert  als  allgemeine
Konjunkturbeobachtungen.  Deshalb  hat  das  Institut  für  Konjunkturforschung  seit  einiger
Zeit  auch  neben  der  allgemeinen  Konjunkturbeobachtung  der  Branchenstatistik  und
Branchenkonjunkturbeobaohtung  besondere  Aufmerksamkeit  gewidmet.  Auch  die  einzelnen
Wirtschaftsgruppen,  wie  z.B.  die  Fachgruppe  Maschinenbau,  die  Fachgruppe  Einzelhandel,
widmen  diesen  Fragen  ihre  Aufmerksamkeit.  Die  Mitglieder  werden  aufgefordert,  in  gewissen
Zeitabständen  der  Fachgruppe  über  die  Bewegung  der  Umsätze,  Aufträge,  Vorräte,  Preise,
Unkosten  mit  genauen  Zahlenangaben  zu  berichten.  Diese  Zahlen  werden  dann  in  der  Verbandsgeschäftsstelle ­
  zusammengesteütundeinzeln  oder  als  Durchschnitt  oderHöchst-undNiedrigstzahlen
  den  berichtenden  Mitgliedern  bekanntgegeben,  natürlich  ohne  Nennung  der  Namen.
        <pb n="234" />
        Die  Vergleichung.

223

Aus  diesen  Verbandsberichten  kann  z.B.  das  Mitglied  ersehen,  mit  welchen  Unkosten
(z.B.  für  Vertrieb,  Kraft,  Gehälter,  Zinsen,  Löhne  usw.)  andere  Betriebe  des  gleichen  Wirtschaftszweiges ­
  arbeiten,  welche  Umsätze,  Preise,  Aufträge  sie  erzielen  u.  a.  m.  Ein  Vergleich
mit  den  einzelnen  Zahlen  zeigt  dann,  wie  weit  der  eigene  Betrieb  über  oder  unter  dem  Durchschnitt ­
  geblieben,  an  welcher  Stelle  er  leistungsfähig,  an  welcher  Stelle  er  schwach  ist.  Dieser
Vergleich  ist  natürlich  für  die  zukünftige  Betriebspolitik  von  Wert,  da  er  zeigen  kann,  wo
Verbesserungsmaßnahmen  anzusetzen  sind,  wie  die  zukünftige  Beschäftigung  sich  gestalten
wird  usw.  (Weiteres  siehe  4:  der  Betriebsvergleich).
3.  Die  Kennziffer.  Die  Rechnungen:  Buchhaltung  und  Kostenrechnung  liefern
je  nach  Art  und  Größe  des  Betriebs  ein  mehr  oder  weniger  umfangreiches  Zifferngebilde, ­
  das  zu  statistischen  Vergleichen  benutzt  oder  ausgestaltet  werden  kann.
Darüber  hinaus  lassen  die  nach  Art  und  Menge  zahlreichen  Vorgänge  eine  selbständige ­
  statistische  Bearbeitung  und  Aufbereitung  zu,  so  daß  die  Betriebsstatistik ­
  leicht  einen  beträchtlichen  Umfang  in  der  Betriebstätigkeit  annehmen
kann.  Es  besteht  sogar  die  Gefahr,  daß  die  statistischen  Arbeiten  ihre  eigentliche
Aufgabe,  der  Anordnung  und  Kontrolle  der  Wirtschaftlichkeit  zu  dienen,  vergessen ­
  und  sich  zu  einer  Art  eigenen  Betriebs  entwickeln,  der  nicht  mehr  dient,
sondern  um  seiner  selbst  willen  betrieben  wird  (und  viel  Kosten  erfordert);  vor
allem  aber:  die  zahlreichen  statistischen  „Ergebnisse“  werden  nicht  mehr  ausgewertet, ­
  sie  haben  ihren  Zweck  verfehlt.
Aber  auch  dort,  wo  eine  systematische  Statistik  sinnvoll  dem  Betriebsganzen
eingeordnet  ist,  erwacht  bald  das  Bestreben,  aus  der  Eülle  der  vielen  einzelnen
Ergebnisse  den  einzelnen  Betrieb  kennzeichnende  Ziffern  zu  erhalten,  die  sozusagen ­
  die  wichtigsten  Ergebnisse  der  Statistik  auf  einen  Nenner  bringen.  Sie  werden ­
  gewonnen,  indem  die  entscheidenden  Ziffern  zu  besonderen  Merkmalen  des
Betriebs  in  Beziehung  gebracht  werden  und  sind  unter  der  Bezeichnung:  Kennziffern ­
  bekannt  geworden.  Als  Hauptgebiete  der  betrieblichen  Tätigkeit  zeigen  sich
Umsatz,  Fertigung  und  Dienstleistung  (Verkehr);  es  ist  deshalb  natürlich,  daß  auf
diesen  Größen  die  Kennziffern  in  überwiegender  Mehrheit  aufbauen  und  zwar
wiederum  je  nach  dem  betrieblichen  Schwergewicht  beim  Handel  auf  Umsatzzahlen ­
  und  in  der  Industrie  auf  Erzeugungsziffern;  bei  den  Verkehrsbetrieben
ergeben  sich  sinngemäß  Leistungsziffem  (Tonnenkilometer  je  Stunde).  Diese
Kennziffern  dienen  der  Messung  der  Wirtschaftlichkeit;  in  ihnen  kommt  der  Versuch ­
  zum  Ausdruck,  statt  vieler  statistischer  Ergebnisse  und  Vergleichungen  einen
einheitlichen  und  einzigen  Maßstab  für  die  Wirtschaftlichkeit  zu  finden.
Am  frühesten  wurden  die  Wirtschaftlichkeitsziffern  von  den  Warenhäusern
verwendet,  um  einen  Vergleich  zwischen  den  einzelnen  Abteilungen  und  einzelnen
Zeitabschnitten  zu  ermöglichen,  der  hier  bei  den  hohen  Kapitalien  und  den  beträchtlichen ­
  Umsätzen  besonders  notwendig  war.  So  kam  man  zu  den  Zahlen  des
Umsatzes  je  beschäftigte  oder  je  Verkaufsperson  und  des  Verhältnisses  von  Umsatz ­
  zu  Einkauf  und  man  setzte  für  diese  Ziffern  Limite  (Kredit)  fest.  Mit  der
Ausdehnung  des  Eilialsystems  standen  dann  immer  mehr  gleichartige  Betriebe  zur
Verfügung;  mehr  und  mehr  konnten  die  Zufallsumstände  der  einzelnen  Beriohtsstelle
  ausgemerzt  und  die  Kennziffern  verfeinert  werden.  Auf  diese  Weise  wurde
die  Auslese  der  Abteilungs-  und  Filialleiter  nach  der  Leistung  ermöglicht  und  zugleich ­
  die  Grundlage  für  eine  wirksame  Gewinnbeteiligung  geschaffen.
Allmählich  erkannte  der  gesamte  Handel  die  Bedeutung  von  Kennziffern.
Besonders  im  Einzelhandel  wurden  durch  die  Forschungsstelle  für  den  Handel  und
das  Institut  für  Konjunkturforschung,  besonders  auch  für  die  Zwecke  der  Wirtschaftsenquete, ­
  Umsatzzahlen  für  den  Kopf  der  Beschäftigten  sowie  Kennziffern
für  die  Unkostengestaltung  aus  Angaben  der  Praxis  berechnet.  Dieseergabenz.B.,
daß  die  Betriebsgröße  innerhalb  dieses  Wirtschaftszweiges  durchaus  nicht  die
Bedeutung  für  die  letztere  Kennziffer  hatte,  die  man  ihr  vorher  beizulegen  pflegte.
        <pb n="235" />
        224

Die  Wirtschaftlichkeit.

Neben  diesen  Ziffern,  die  den  Betrieb  mehr  in  Hinsicht  der  allgemeinen  Anordnung  und
Leistung  beleuchten,  spielt  die  Geschwindigkeit  des  Lagerumsatzes  eine  große  Rolle.  Diese
Ziffern,  die  innerhalb  der  Branchen  wieder  sehr  ungleichmäßig  sind,  greifen  schon  auf  die  Kapitalanordnung ­
  über,  indem  sie  die  Beanspruchung  des  Betriebskapitals  und  die  Verzinsung  erkennen ­
  lassen.  Andererseits  aber  ermöglichen  sie  auch  Rückschlüsse  auf  die  Risiken  der  Mode,
des  Warenverderbs  und  andere  Umstände.  Besonders  wichtig  für  die  Gestaltung  der  Unkosten
ist  die  Zahl  des  Umsatzes  je  Kunde,  da  sie  unmittelbar  für  die  Höhe  und  Art  der  Unkosten
kennzeichnend  ist.  Auch  die  Zusammensetzung  der  Unkosten  im  einzelnen  kann  recht  brauchbare ­
  Merkmale  ergeben,  wenn  man  die  hier  möglichen  besonderen  Umstände  erkennen  und
ausschalten  kann.
Besondere  Schwierigkeiten  ergeben  sich  beim  Großhandel,  der  hinsichtlich  Art
und  Umfang  der  Betriebe  und  ihrer  Aufgaben  nicht  die  Geschlossenheit  aufweist
wie  der  Einzelhandel.  Neben  dem  Handelsgut  spielt  hier  sowohl  die  Art  und
Richtung  des  Einkaufs  als  auch  besonders  des  Verkaufs  eine  große  Rolle;  immerhin ­
  sind  auch  hier  bestimmte  Größenordnungen  zu  erkennen,  die  allerdings  bisher
wohl  mehr  akademische  Bedeutung  haben.
Entsprechend  den  Wesensmerkmalen  der  Industrie  beziehen  sich  die  Rechnungsfaktoren ­
  der  Wirtschaftlichkeit  hier  mehr  auf  die  Erzeugung;  es  werden
also,  je  nach  der  Art  und  Aufbau  des  Industriezweiges,  der  mehr  arbeits-  oder
kapitalorientiert  sein  kann,  die  Leistungen  auf  die  Arbeitszeit  von  Mensch  oder
Maschine  (Stunde,  Tag,  Woche  usw.)  oder  auf  die  Arbeitseinheit  (Mensch,  Aggregat ­
  usw.)  bezogen.  Besonders  bekannt  ist  der  sog.  „Effekt“  im  Bergbau,  die  Ziffer
der  Förderleistung  je  Kopf  und  Tag  des  Beschäftigten;  hier  trennt  man  häufig
nach  der  Gesamtbelegschaft  und  Untertagebelegschaft,  zuweilen  auch  nach  der
reinen  „Hauerleistung  vor  Ort“.  Die  Verkehrsbetriebe  kennen  seit  langem
„Verkehrs“-  und  „Betriebs“-Koeffizienten;  die  Banken  haben  ihre  „Liquiditäts“-ziffern,
  die  Baubetriebe  einheitliche  Leistungszahlen  für  die  Einheit  „bewegten
Bodens“  oder  „umbauten  Raumes“  oder  „gemauerter  Fläche“;  das  Hotelgewerbe
kennt  die  Fremdenübernachtungsziffer.  Jede  Branche  hat  ihre  Kennziffern  der
Wirtschaftlichkeit,  die  mehr  oder  weniger  spezifiziert,  einen  Vergleich  der  Betriebsverhältnisse ­
  im  Hinblick  auf  die  Wirtschaftlichkeit  möglich  machen.
Die  Kennziffern  haben  sich  für  den  inneren  Vergleich  als  sehr  brauchbar  erwiesen. ­
  Die  Vielgestaltigkeit  des  betrieblichen  Geschehens  mit  den  mannigfachen
Möglichkeiten  des  Leerlaufs  machen  eine  dauernde  Betriebsüberwachung  zur  gebieterischen ­
  Pflicht.  Störungen  in  den  Arbeitsvorgängen,  Leerläufe  beim  Ineinandergreifen ­
  der  verschiedenen  Arbeitsvorgänge,  technische  oder  organisatorische
Hemmungen  bei  den  Arbeitsabläufen,  Rückständigkeiten  in  bezug  auf  die  Arbeitsmethode ­
  oder  die  verwendeten  Arbeitsmittel  usw.  lassen  sich  nur  durch  dauernde
Beobachtung  und  Durchrechnung  des  Betriebes  erkennen  und  abstellen.  Hier
setzen  die  verschiedenen  Methoden  der  „wissenschaftlichen  Betriebsführung“  an,
die  die  einzelnen  Arbeiten  und  Arbeitsgebiete  bis  ins  kleinste  zergliedern.  Durch
Zeitstudien  sogar  der  Griffelemente  werden  die  notwendigen  Arbeits-,  Warte-  und
Vorrichtungszeiten  erfaßt  und  in  Verbindung  mit  den  „Maschinenkosten“  (Kosten
des  Maschinenbetriebs  je  Zeiteinheit!)  Vergleichsziffern  zu  errechnen  versucht.
Hier  ergibt  sich  eine  Reihe  von  Fragen:  welche  Aufwendungen  des  allgemeinen  Betriebs
—  welche  Gemeinkosten  —  sollen  in  den  Ziffern  enthalten  sein?  Nur  die  „Betriebs“-Unkosten,
  die  Transport-,  Reinigungs-,  Leitungskosten  ?  Oder  auch  die  Vertriebskosten,  die
Verwaltungskosten  überhaupt,  die  Kosten  der  Lagerung,  des  Einkaufs,  der  Betriebsvorbereitung ­
  (Entwicklung,  Projektierung,  Konstruktion)  ?  Wo  und  wie  sollen,  falls  für  die  bisherigen
Fragen  eine  brauchbare  Lösung  gefunden  ist,  die  Materialien  eingerechnet  werden  und  wie
sollen  hier  wieder  die  eigentlichen  Rohstoffe  der  Produktion  und  die  Hilfsmaterialien  verrechnet ­
  werden?
4.  Der  Betriebsvergleich.  Unter  Betriebsvergleich  im  eigentlichen  Sinne
ist  zu  verstehen:  Der  Vergleich  von  Betriebszahlen  verschiedener,  selbständiger, ­
  unter  eigener  Leitung  stehender  Wirtschaftsbetriebe  derselben  Art.  Die
        <pb n="236" />
        Die  Vergleichung.

225

rechtliche  Selbständigkeit  braucht  nicht  unbedingt  vorhanden  zu  sein;  ausschlaggebend ­
  ist  immer  das  Maß  an  Verfügungsfreiheit  für  die  oberste  Leitung  des
Betriebes.  So  kann  ein  Betriebsvergleich  sehr  wohl  durchgeführt  werden  zwischen
weitestgehend  selbständigen  Zweigbetrieben  eines  Trusts;  auf  der  anderen  Seite
kann  eine  Vergleichung  zwischen  Konzerngesellschaften  eines  straff  und  vollkommen ­
  zentral  geführten  Konzerns  nicht  als  Betriebsvergleich  bezeichnet  werden, ­
  da  eine  selbständige  Leitung  der  Einzelbetriebe  nicht  vorhanden  ist.
Der  Betriebsvergleich  soll  also  Betriebe  gegenüberstellen,  die  durch  selbständige ­
  Führung  in  ihrem  Aufbau,  in  ihrer  Kapitalausstattung,  in  ihrer  Betriebsgestaltung ­
  (Kosten,  Verfahren  usw.)  ihre  eigenen  Wege  gegangen  sind.  Das  Ergebnis ­
  des  Betriebsvergleichs  muß  also  zunächst  die  Feststellung  sein,  inwieweit
die  betrachteten  Betriebe  Gemeinsamkeiten  aufweisen  oder  welche  anderen  Wege
zur  Erreichung  des  Zieles:  wirtschaftlichste  Erstellung  und  Verteilung  von  Gütern ­
  eingeschlagen  wurden.  Schon  die  Erkenntnis  der  Verschiedenheiten  kann
für  den  einzelnen  Betrieb  sehr  aufschlußreich  sein:  der  Blick  wird  geweckt,  Anregungen ­
  für  eigene  Umstellungen  und  Änderungen  des  Betriebsaufbaus  werden
gegeben.  Als  ziffernmäßiger  Wert  kann  hierbei  jedoch  nur  eine  Größe  interessieren; ­
  die  Rentabilität  der  gesamten  Unternehmung.  Die  Teilziffern  des  Betriebs ­
  (Kosten,  Wirkungsgrade  usw.)  haben  nur  einen  bedingten  Vergleichs  wert.
Von  größerer  Bedeutung  ist  jedoch  die  Vergleichung  von  Betrieben,  die  einigermaßen ­
  gleiche  Wege  gegangen  sind  und  deren  Aufbau  gleichartig  ist.  Hier  können
die  innerbetrieblichen  Teilzahlen  verglichen  werden.  Der  große  Wert  solcher  Vergleiche ­
  liegt  darin,  daß  die  Wirtschaftlichkeit  nicht  innerhalb  des  eigenen  Betriebs
verglichen  wird,  wobei  die  Gefahr  besteht,  daß  die  gleichen  Fehler  immer  weiter
mitgeschleppt  werden  (Schmalenbach:  Mitunter  wird  Schlendrian  mit  Schlendrian ­
  verglichen),  sondern  durch  die  Heranziehung  betriebsfremder  Ziffern  festgestellt ­
  werden  kann,  ob  die  Wirtschaftlichkeit  besser  oder  schlechter  ist,  insbesondere ­
  worin  die  verschiedene  Wirtschaftlichkeit  begründet  liegt  und  wo  der  Ansatzpunkt ­
  für  Maßnahmen  zum  Zwecke  der  Steigerung  der  eigenen  Wirtschaftlichkeit ­
  liegt.  Damit  werden  neue  und  fruchtbare  Gedanken  in  den  Betrieb  gebracht,
die  Gefahr  der  Inzucht  im  Betriebe  wird  bekämpft  (Schnettler).
Als  Gegenstand  des  Vergleichs  können  alle  Werte  dienen,  die  irgendwie  vergleichsfähig
sind.  So  können  einfache  Ergebnisse  der  Buchhaltung  (Umsätze  auf  den  einzelnen  Konten),
der  Kostenrechnung  (Höhe  der  fixen  Kosten,  der  Kostenanteile  der  einzelnen  Arbeitsgänge
an  den  Gesamtkosten  eines  Erzeugnisses),  ferner  die  Ergebnisse  der  kurzfristigen  Erfolgsreohnung
  (Höhe  und  Schwankungen  des  Gewinns,  Ertragslage  einzelner  Abteilungen)  dem
Vergleich  zugrunde  liegen.  Weiter  können  alle  Ermittlungen  der  Betriebsstatistik  gegenübergestellt
  werden,  wie  wir  sie  im  einzelnen  in  den  vorigen  Kapiteln  kennengelernt  haben:  Beschäf  -
tigungsstatistik,  Absatzstatistik,  Unkostenstatistik,  Technische  Statistik,  Finanzstatistik,
Lagerstatistik.  Die  Zahlen  können  sich  auf  Mengen,  Werte  oder  auf  Verhältnisse  beziehen,
insbesondere  können  die  im  vorigen  Abschnitt  behandelten  Kennziffern  verglichen  werden;
sie  sind  es  ja,  die  in  ihrer  klaren  Sprache  die  Verhältnisse  des  einzelnen  Betriebs  am  besten
kennzeichnen.  Aus  den  Kennziffern  mehrerer  Betriebe  einer  Branche  kann  eine  durchschnittliche ­
  Branohenkennziffer  gebildet  werden,  die  eine,  weil  auf  breiterer  Grundlage  stehend,
bessere  Vergleichsmögliohkeit  bietet.  Weiter  kann  auch  ein  Vergleich  von  Werten  vorgenommen ­
  werden,  die  sich  nicht  nur  auf  den  Betrieb  beziehen,  sondern  der  Unternehmung
zugehörig  sind:  Ergebnisse  der  Unternehmungsstatistik  (Kapitalhöhe,  Kapitalaufgliederung,
Abschreibungen  und  vor  allem  der  Rentabilität  des  eigenen  oder  Gesamtkapitals).
Der  Betriebsvergleich  ist  also  im  Grunde  genommen  die  Vollendung  der
Betriebs-Statistik,  indem  die  zum  Wesen  der  Betriebs-Statistik  gehörende  Vergleichung ­
  sich  nicht  nur  auf  die  innerbetrieblichen  Verhältnisse  und  auf  verschiedene ­
  Zeiträume  oder  Zeitpunkte  (Zeitvergleich)  beschränkt,  sondern  indem  durch
Heranziehung  fremdbetrieblicher  Ziffern  ein  Vergleich  gleichzeitiger  Abschnitte
oder  Umstände  möglich  wird.  Im  eigenen  Betriebe  sind  die  Vergleichsmöglichkeiten ­
  regelmäßig  beschränkt,  es  sei  denn,  daß,  wie  in  Großbetrieben  oder  Kon-Prion,
  Die  Lehre  vom  Wirtschaftshetrieb.  III.  15
        <pb n="237" />
        zerrten,  mehrere  gleichartige  Tatbestände  vorhanden  sind;  jedoch  wird  hier  der
Wirkungsgrad  des  Vergleiches  durch  die  einheitliche  Leitung  abgeschwächt.  Es
ist  daher  verständlich,  wenn  versucht  wird,  Gelegenheiten  zum  außerbetrieblichen
Vergleich  zwischen  voneinander  unabhängigen  Betrieben  zu  schaffen.
Voraussetzung  für  die  Ausnutzung  solcher  Gelegenheiten  ist,  daß  vergleichbare
Grundlagen  vorhanden  sind.  Die  Verschiedenheiten  der  Betriebe  sind  sehr  zahlreich; ­
  die  Kapitalausstattung,  der  rechtliche  Aufbau  und  dessen  kostenmäßige
Ausflüsse:  Gehalt  der  Vorstandsmitglieder  der  A.-G.  und  Gewinn  des  Einzelkaufmanns, ­
  Körperschaftssteuer  und  Einkommensteuer,  der  Standort  (verschiedene
Frachten,  Steuern,  Güte  und  Angebote  von  Mitarbeitern,  Lohnhöhe),  die  innerbetriebliche ­
  Organisation,  die  verschiedenen  Verfahrensweisen,  die  ungleichmäßige
Beschäftigung.  Will  man  vergleichsfähige  Unterlagen  schaffen,  müssen  Richtigstellungen ­
  vorgenommen  werden:  es  soll  doch  die  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes
verglichen  werden  und  nicht  die  äußeren  Bedingungen  der  Betriebsarbeit  (die
allerdings  Gegenstand  eines  besonderen  Vergleichs  werden  können).  Die  Versuche
der  Richtigstellung  können  in  folgendem  bestehen:  die  verschiedenen  Steuern,
Frachten  werden  als  Kostenfaktoren  einfach  ausgelassen,  die  örtlich  verschiedenen
Löhne  können  durch  Ausgleiohsfaktoren  ausgeglichen  werden  (wobei  die  Tatsache
der  verschiedenen  Arbeitsleistung  unberücksichtigt  bleibt);  für  Personalgesellsohaften
  wird  ein  Unternehmerlohn  in  Ansatz  gebracht;  die  verschiedene  Kapitalausstattung ­
  wird  durch  Veranschlagung  eines  kalkulatorischen  Zinses  auszuschalten ­
  versucht  (die  stillen  Reserven  können  jedoch,  da  nicht  ausweisbar,  nicht
verzinst  werden).  Noch  erheblich  verwickelter  sind  die  Methoden  zur  Ausschaltung ­
  des  verschiedenen  Beschäftigungsgrades.
Wir  sehen  so,  daß  in  der  Praxis  kaum  vergleiohsfähige  Grundlagen  vorhanden ­
  sind,  daß  versucht  wird,  diese  unter  Zuhilfenahme  aller  möglichen  Kunstgriffe
vergleichbar  zu  machen;  ferner  werden  die  Vergleiche  mit  vielen  Einschränkungen
und  Vorbehalten  durchgeführt.  Es  gehört  eine  ebenso  große  Sachverständigkeit
wie  Erfahrung  dazu,  die  Vergleichbarkeit  herbeizuführen  und  die  gewonnenen  Ergebnisse ­
  richtig  zu  beurteilen.  Die  Frage  liegt  nahe,  ob  solche  Betriebsvergleiche
überhaupt  noch  von  Wert  sind.  Es  wird  versucht,  alle  äußeren  Betriebsbedingungen, ­
  die  vorhanden  und  unwandelbar  sind,  auszuschalten.  Dabei  wird  übersehen,
daß  sich  der  Betrieb  auf  alle  diese  äußeren  Umstände  in  einer  ganz  bestimmten
Weise  eingestellt  hat;  die  äußeren  Umstände  sind  daher  von  dem  inneren  Aufbau
und  von  den  Ergebnissen  der  statistischen  Aufzeichnungen  nicht  zu  trennen.
Dieser  Mangel  eines  „exakten“  Betriebs  Vergleichs  ist  wohl  zugleich  die  Ursache ­
  dafür,  daß  die  Praxis  in  jahrhundertelanger  Übung  einen  anderen  Weg  gegangen ­
  ist;  die  Herausbildung  der  Kapitalrechnung,  die  mit  Hilfe  der  doppelten
Buchhaltung  und  Bilanz  den  Gewinn  ermittelt  und  die  Rente  auf  das  Kapital
als  Kennziffer  zugleich  auch  für  die  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  herausstellt.  Um
nicht  mißverstanden  zu  werden;  nicht  weil  der  Gewinn  das  alleinige  oder  vollkommene ­
  Meßwerkzeug  darstellt,  sondern  weil  er  von  allen  Möglichkeiten  schließlich ­
  doch  den  besten  Vergleich  ermöglicht.  Es  ist  auch  nicht  so,  daß  der  Gewinn
als  Maßstab  für  die  Wirtschaftlichkeit  im  Betriebe  entwickelt  worden  ist;  wir
haben  gesehen,  daß  er  von  Haus  aus  die  Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung
(Rentabilität)  zum  Ausdruck  bringt.  Sondern  es  hat  sich  gezeigt,  daß  er  auch  für
die  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebs  herangezogen  wird.  Das  ist  die  Auffassung  von
Schmalenbach,  wenn  er  sagt,  daß  der  Gewinn  als  Maßstab  für  die  Wirtschaftlichkeit ­
  geeignet  gemacht  werden  soll  und  zwar  nach  seinem  Vorschlag  durch  die
dynamische  Bilanz,  deren  Bedeutung  ja  darin  liegt,  daß  sie  die  Grundlagen  für
die  richtige  Gewiraiermittlung  schaffen  will.
Und  dennoch  haftet  auch  einem  solchen  für  den  Betrieb  zurechtgestutzten  Ge ­
        <pb n="238" />
        Die  Vergleichung.

227

winn  noch  ein  erheblicher  Mangel  an.  Er  läßt  nicht  erkennen,  in  welcher  Weise
der  Mensch  im  Betriebe  in  die  Betriebspolitik  eingesetzt  worden  ist,  unter
welchen  Umständen  der  Mensch  seine  Arbeit  verrichtet,  ob  und  in  welchem
Umfange  der  Mensch  die  Verausgabung  seiner  Kraft  wieder  zu  ersetzen  in  der
Lage  ist,  wie  die  seelische  Haltung  des  Menschen  zu  seiner  Arbeit  ist  und  gepflegt ­
  wird.  Heute  wird  dem  Arbeitsethos  die  gebührende  Aufmerksamkeit
geschenkt;  Aufklärung,  Erziehung  und  Taten  der  Arbeitsfront  sorgen  für  eine
Sicherstellung  dieser  menschlichen  Erfordernisse  in  der  Betriebspolitik.  Wenn
eines  Tages  die  in  diesem  Sinne  geforderte  betriebliche  Sozialpolitik  zum  selbstverständlichen ­
  Gemeingut  aller  Betriebe  geworden  ist,  dann  wird  auch  der  Geldgewinn ­
  wieder  mehr  zum  Maßstab  der  Rentabilität  und  der  Wirtschaftlichkeit
werden.  Bis  dahin  darf  man  aber  nicht  müde  werden,  auf  seine  Bedingtheit  aufmerksam ­
  zu  machen.
Diese  Beurteilung  gilt  grundsätzlich  auch  für  Branohen-Kennziffern,  die  aus
den  Kennziffern  der  einzelnen  Betriebe  errechnet  werden  und  die  gerade  für  Betriebsvergleiche ­
  geschaffen  worden  sind.  Aus  der  Natur  der  Branchenziffer  als
Durohschnittsziffer  aus  guten  und  schlechten  Betrieben  folgt,  daß  die  Kennziffer
dauernd  verändert  wird,  ferner  daß  der  einzelne  Betrieb  zwar  seine  Lage  im  großen
und  ganzen  erkennt,  aber  über  die  Angriffspunkte  für  Verbesserungen  nach  wie
vor  im  unklaren  bleibt,  da  alle  innerbetrieblichen  Kennziffern  eines  Wirtschaftsbetriebes ­
  in  einer  bestimmten  Zuordnung  stehen,  aus  der  letzten  Endes  die
Rentabilität  hervorgeht.  Die  Branchen-Kennziffer  kann  somit  auch  nicht  mehr
aussagen,  als  ein  Vergleich  der  Rentabilität.  (Diese  beschränkte  Brauchbarkeit
der  Kennziffer  für  Betriebsvergleiche  tut  ihrer  Eignung  für  Innenvergleiche  keinen
Abbruch.)
Die  Ausführungen  haben  die  Bedingtheiten  und  Mängel  des  Betriebsvergleichs
hervorgehoben.  Sie  sind  geschrieben,  um  vor  einer  Überschätzung  zu  warnen.
In  jedem  Falle  behält  ein  zwischenbetrieblicher  Wirtschaftlichkeitsvergleich
seinen  Wert  als  roher  Anhaltspunkt  für  die  Situationsschätzung  und  kann  bei
relativ  gleichartigen  Betrieben  und  gleichgelagerten  Verhältnissen  brauchbare
Anhaltspunkte  geben.
Unter  diesen  Gesichtspunkten  sind  endlich  die  Bestrebungen  zur  Förderung  der  Betriebsvergleiche ­
  zu  würdigen.  Die  Hauptschwierigkeiten  der  Durchführung  von  Betriebsvergleichen
liegt  in  der  uneinheitlichen  Erfassung  der  Unterlagen  sowie  in  der  Furcht  der  Betriebe  vor
Offenlegung  von  Geschäftsgeheimnissen.  Der  letzteren  Schwierigkeit  versuchen  die  gewerblichen ­
  Organisationen  durch  Werbung  und  Aufklärung  bei  ihren  Mitgliedern  sowie  durch
streng  geheime  Verarbeitung  und  Bekanntgabe  nur  von  Branchen-Kennziffern  entgegenzutreten. ­
  Darüber  hinaus  werden  von  den  Verbänden  starke  Anstrengungen  zur  Vereinheitlichung ­
  des  Rechnungswesens  (in  Buchhaltung,  kurzfristiger  Erfolgsrechnung  und  Statistik)
gemacht.  Es  sei  nur  an  den  Kontenrahmen  und  die  Einheitsbuchführungen  des  RKW
(Reichskuratorium  für  Wirtschaftlichkeit),  die  Normal-Kontenpläne  des  ehemaligen  VDMA
(Verein  deutscher  Maschinenbauanstalten)  und  die  Kostenrechnungsschemata  anderer  Verbände ­
  erinnert  (Gießereien,  Druckereien  usw.).
In  der  Regel  werden  die  Betriebsvergleiche  anschließend  an  die  Untersuchung  der  gesamten
Branche  von  den  Verbänden  durchgeführt.  Die  angeschlossenen  Betriebe  stellen  monatlich
normierte  Betriebsabrechnungsbogen  aus,  die  von  den  Verbänden  ausgewertet  und  zu
Branohenkennziffern  verarbeitet  werden,  die  den  Mitgliedern  übermittelt  werden.  Auf  ähnlicher ­
  Grundlage  arbeitet  die  Forschungsstelle  für  den  Handel  für  das  gesamte  Handelsgewerbe. ­
  Zu  erwähnen  ist  auch  der  Betriebsvergleich  im  Vertriebswesen:  verschiedene  Autofabriken ­
  haben  für  ihre  (selbständigen)  Händler  eine  Händlerbuchführung  geschaffen  und
ermitteln  daraus  mit  Hilfe  von  Abrechnungsbogen  monatlich  Durchschnittsziffern,  die  den
Händlern  als  Riohtfaden  mitgeteilt  werden.
Bei  solchen  Einheitsabrechnungen  besteht  jedoch  in  verstärktem  Maße  die  Gefahr,  daß
Sonderheiten  der  einzelnen  Betriebe  außer  acht  und  unberücksichtigt  gelassen  werden,  und  daß
eine  einheitliche  Behandlung  letzten  Endes  doch  nicht  zu  dem  gewünschten  Ziel:  Erhöhung
der  Wirtschaftlichkeit,  führen  kann.

15*
        <pb n="239" />
        228

Die  Wirtschaftlichkeit.

V.  Der  Voranschlag  (Budget).
1.  Wesen  des  Voranschlags.  Die  bisher  betrachteten  rechnungsmäßigen  Mittel
zur  Gewährleistung  der  Wirtschaftlichkeit  konnten  das  Ergebnis  eines  kürzeren
oder  längeren  Zeitabschnitts  lediglich  rückblickend  feststellen.  Eür  den  Vollzug
der  Wirtschaft  ist  eigentlich  von  noch  größerer  Wichtigkeit,  zu  wissen,  wie  sich  die
zukünftige  Entwicklung  gestalten  wird  und  wie  man  seine  Maßnahmen  einzurichten ­
  hat,  um  den  Erfolg  des  Wirtschaftens  sioherzustellen.  Zwar  können  die  Ergebnisse ­
  der  abgelaufenen  Abschnitte  wertvolle  Anregungen  und  Aufschlüsse
geben;  aber  sie  beziehen  sich  immer  auf  die  Vergangenheit.  Der  Wirtschafter
braucht  einen  Plan,  der  eine  Vorausschätzung  des  kommenden  Betriebsablaufs  auf
Grund  der  Erfahrungen  der  Vergangenheit  darstellt.  Der  Plan  soll  sich  auf  alle  im
Betriebe  vorkommenden  wert-  und  mengenmäßigen  Bewegungen  erstrecken  und
diese  in  geschätzten  Zahlen  enthalten.  Als  Endergebnis  soll  der  Plan  zeigen,  ob
nach  Ablauf  des  Abschnitts  ein  Gewinn  vorhanden  sein  wird  oder  nicht,  d.  h.  ob
die  Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung  gewahrt  sein  wird.  Nach  einem  solchen
Plan  soll  der  Betrieb  dann  in  der  Weise  arbeiten,  daß  keine  Unausgeglichenheiten
zwischen  den  einzelnen  Betriebsgliedern  auftreten,  daß  kostspielige  Stockungen
ausgeschlossen  sind,  kurz,  daß  hier  gleichfalls  der  Gesichtspunkt  der  Wirtschaftlichkeit ­
  beachtet  wird.  Die  Durchführung  des  Plans  geht  in  der  Weise  vor  sich,
daß  den  einzelnen  Abteilungen  des  Gesamtbetriebs  ein  sich  aus  dem  Gesamtplan
ergebender  Teilplan  übertragen  wird,  nach  dessen  Ziffern  gearbeitet  werden  soll.
Der  einzelnen  Abteilung  wird  also  ihre  Leistung  und  ihr  Aufwand,  den  sie  zur  Erstellung ­
  der  Leistung  in  Anspruch  nehmen  kann,  vorgeschrieben.
Aus  dieser  Vorgabe  von  Leistung  und  Aufwand  hat  die  Rechnung  im  Vergleich ­
  mit  der  Haushaltsrechnung  der  öffentlichen  Hand  ihren  Namen  erhalten:
Budget-Rechnung.  Ursprünglich  gab  die  Haushaltsrechnung  auch  lediglich
Richtlinien  für  die  Einnahmen  und  Ausgaben  nach  Menge  und  Geld,  erst  später
wurde  sie  ganz  und  gar  auf  die  Geldrechnung  umgestellt  und  hat  als  gesetzlicher
Etat  eine  bindende  Wirkung  für  die  Verwaltung  erhalten.  Die  enge  Verwandtschaft ­
  zwischen  öffentlicher  Haushaltsrechnung  und  kaufmännischem  Voranschlag ­
  geht  auch  aus  der  Entstehungsgeschichte  des  letzteren  hervor,  der  in  den
Vereinigten  Staaten  gleichzeitig  mit  der  Einführung  der  Staats-Haushaltsrechnung ­
  einen  starken  Auftrieb  erlebte.  Es  ist  jedoch  zu  beachten,  daß  die  Führung
des  Wirtschaftsbetriebes  durch  einen  vorgefaßten  Plan  keine  amerikanische  Erfindung ­
  ist:  schon  immer  wurden  die  Wirtsohaftsbetriebe  planmäßig  geführt,  wie
überhaupt  eine  Wirtschaft  ohne  Plan  nicht  denkbar  ist;  der  neue  Gedanke  der
kaufmännischen  Voranschlagsrechnung  besteht  nur  darin,  daß  dieselbe  systemvoll
auf  alle  Gebiete  des  Wirtschaftsbetriebes  ausgedehnt  wird  und  daß  die  Ziffern  der
Budgetrechnung  unmittelbar  zur  Betriebsanleitung  verwandt  werden.
Durch  den  Vergleich  der  richtig  aufgebauten  Zahlen  des  Voranschlags  mit  den
tatsächlichen  Ergebnissen  der  Voranschlagsperiode  ergibt  sich  eine  wirkungsvolle
Kontrollmöglichkeit.  Ist  der  Voranschlag  genügend  fein  aufgegliedert,  so  kann
ohne  Schwierigkeiten  festgestellt  werden,  warum  die  Voranschlagszahlen  nicht  eingehalten ­
  wurden  und  es  kann  für  Abhilfe  gesorgt  werden.  Eine  allmähliche  Steigerung ­
  der  betrieblichen  Wirtschaftlichkeit  kann  angeregt  werden  durch  eine  vorsichtige ­
  Steigerung  der  Vorgaben  sowie  durch  eine  Verkoppelung  der  Entlohnung
mit  der  Einhaltung  und  Unterschreitung  der  Voranschlagsziffern  in  Form  des
sog.  Prämien-Voranschlags  (auf  den  unten  noch  näher  eingegangen  werden  soll).
Eine  solche  wissenschaftliche  Betriebsführung,  wie  sie  mit  Hilfe  des  kaufmännischen ­
  Voranschlags  durchgeführt  werden  soll,  ist  nicht  ohne  Vorgänger.
Man  kann  die  Voranschlagsrechnung  als  geradlinige  Fortsetzung  der  Bestrebungen
Taylors  ansehen:  während  Taylor  versuchte,  das  „Wie“  des  Betriebsablaufs
        <pb n="240" />
        Der  Voranschlag  (Budget).

229

wissenschaftlich  zu  durchforschen,  indem  er  die  Arbeitsverfahren  in  ihre  Einzelhestandteile
  zerlegte,  die  Arbeitsteilung  und  -Zusammenfassung  untersuchte,  versucht ­
  die  Voranschlagsrechnung  das  „Wieviel“  zu  ergründen  und  im  Zusammenhang ­
  des  ganzen  Wirtschaftsbetriebes  planmäßig  zu  lösen.
Als  Zwecke  des  Voranschlags  sind  im  einzelnen  zu  erwähnen:  1.  Die  Erreichung
einer  Übersicht,  die  besonders  bei  größeren  Wirtschaftsbetriehen  unbedingt  nötig
und  schwierig  ist,  insbesondere  die  Übersicht  über  die  Kredit-  und  Kapitalbedürfnisse. ­
  2.  Die  Steigerung  der  Wirtschaftlichkeit  durch  die  Vorgabe  von  Leistungsund ­
  Aufwandziffern.  3.  Die  Abstimmung  der  einzelnen  Glieder  des  Betriebes  aufeinander ­
  und  auf  den  Gesamtplan,  dadurch  Verminderung  von  Stockungen  und
Reibungen.  4.  Die  Verstetigung  des  Ablaufs  der  Betriebstätigkeit  durch  Arbeiten
auf  längere  Sicht.  5.  Die  Kontrolle  der  Betriebsgebarung,  Aufdeckung  von  Fehlerquellen ­
  durch  Vergleich  der  Sollziffern  mit  den  Istziffern.  6.  Voraussohätzung  des
Gewinns  und  der  Rentabilität,  wodurch  die  gesamte  Wirtschaftsführung  erleichtert ­
  wird.
2.  Die  Durchführung  des  Voranschlags.  Der  Gesamtvoranschlag  läßt  sich  aufteilen ­
  in  drei  Teilvoranschläge:  der  Absatzvoranschlag,  der  Produktionsvoranschlag ­
  und  der  Einanzvoranschlag,  die  sich  ihrerseits  wieder  in  Untervoranschläge
zergliedern.  In  der  Regel  ist  für  die  ziffernmäßige  Aufstellung  entscheidend  der
Absatzvoranschlag,  entsprechend  der  entscheidenden  Stellung  des  Absatzes  innerhalb ­
  des  Wirtschaftsbetriebes;  doch  braucht  dies  nicht  unbedingt  der  Fall  zu  sein.
Es  ist  denkbar,  daß  die  Führung  des  Betriebes  von  der  Kreditseite  her  maßgebend
beeinflußt  wird,  wenn  Liquiditätsschwierigkeiten  vorhanden  sind  und  neue  Kredite ­
  nicht  zur  Verfügung  stehen.
Für  die  rechnerische  Aufstellung  des  Voranschlags  steht  an  der  Spitze  der
Absatzvoranschlag.  Der  voraussichtliche  Absatz  im  kommenden  Abschnitt  wird
geschätzt  unter  Zugrundelegung  des  Absatzes  früherer  Abschnitte,  unter  Berücksichtigung ­
  der  Jahreszeit,  des  Trends,  der  Entwicklung  der  Gesamtkonjunktur,
sowie  der  Konjunktur  des  Geschäftszweiges.  Ein  Hilfsmittel  ist  die  Marktanalyse,
d.  h.  die  Beobachtung  und  Beurteilung  der  Aufnahmefähigkeit  eines  Gebietes  für
den  Absatz  eines  oder  mehrerer  Erzeugnisse.  Die  Kaufkraft,  Bevolkerungszahl,
Jahreszeit  und  andere  volkswirtschaftliche  Werte  sind  wichtige  Anhaltspunkte.
Heranzuziehen  sind  ferner  die  Konjunkturvoraussagen  der  Konjunkturbeobachtungsinstitute, ­
  wobei  über  den  Wert  der  Konjunkturvorhersage  wiederholt
werden  muß,  was  in  einem  früheren  Abschnitt  schon  gesagt  wurde:  wenn  die  wirtschaftenden ­
  Menschen  ihre  Maßnahmen  nach  den  Berichten  der  Konjunkturinstitute ­
  einrichten,  so  kann  dadurch  die  Konjunkturentwicklung  einen  ganz  anderen ­
  Verlauf  nehmen.  Ein  anderes  Verfahren  zur  Schätzung  des  Absatzes  bildet
die  Befragung  der  Händler  und  Vertreter.
Bei  der  Absatzschätzung  ist  daneben  noch  von  ausschlaggebender  Bedeutung
die  einzuschlagende  Preispolitik.  Diese  wird  festgelegt  im  Anschluß  an  ein  vor
dem  endgültigen  Voranschlag  aufzustellenden  Rahmenvoranschlag,  der  in  groben
Zügen  ein  vorläufiges  Bild  des  kommenden  Abschnitts  bieten  und  zur  gegenseitigen ­
  Beeinflussung  der  Teilvoranschläge  dienen  soll.  Gibt  der  erste  Rahmenplan
kein  zufriedenstellendes  Bild,  so  wird  versucht,  durch  Änderungen  der  Preispolitik,
der  Lagerpolitik,  der  Absatzbedingungen  (Zahlungsziele!),  der  Produktionsgrundsätze ­
  eine  günstigere  Lage  zu  erreichen;  erst  hiernach  wird  der  endgültige  Voranschlag ­
  aufgestellt.
Große  Schwierigkeiten  macht  die  Veranschlagung  des  Absatzes,  wenn  eine
große  Zahl  von  abzusetzenden  Erzeugnissen  vorhanden  ist.  Man  hilft  sich,  indem
gleichartige  Güter  zu  Gruppen  zusammengefaßt  und  nur  diese  Gruppen  einer  Absatzschätzung ­
  unterworfen  werden.  Bei  Einzelherstellung,  d.  h.  Herstellung  auf
        <pb n="241" />
        230

Die  Wirtschaftlichkeit.

Bestellung,  ist  ein  eigentlicher  Äbsatzvoranschlag  überhaupt  nicht  möglich.  Es
kann  lediglich  die  gesamte  Umsatzhöhe  abgeschätzt  werden.
Dieser  so  erhaltene  geschätzte  Umsatz  wird  auf  die  den  Absatz  erwirkenden
Stellen,  das  sind  die  einzelnen  Verkaufsabteilungen,  die  Vertreter  und  Reisenden
aufgeteilt,  sei  es,  daß  die  einzelnen  Anteile  als  bindende  Vorgaben  oder  lediglich
als  Richtzahlen  gedacht  sind.
Als  Nebengebiete  des  Ahsatzvoranschlags  werden  der  Absatzkostenvoranschlag
und  der  Reklamekostenvoranschlag  aufgestellt.  Der  letztere  ist  vielfach  auch  in
Wirtschaftsbetrieben  ohne  umfassendes  Voranschlagssystem  anzutreffen,  da  hier
die  Notwendigkeit  einer  Begrenzung  und  zielbewußten  Handhabung  unbedingt
erforderlich  ist.
Auf  dem  Absatzbudget  baut  sich  der  Produktionsvoranschlag  auf.  Die  Brücke
wird  hergestellt  durch  den  Fertiglagervoranschlag.  Es  hat  hier  die  Überlegung
einzusetzen,  oh  es  vorteilhaft  erscheint,  im  Hinblick  auf  eine  gleichmäßigere  Produktion ­
  das  Fertiglager  als  Ahsatzpuffer  wirken  zu  lassen  oder  ob  die  starke
Kapitalbindung  durch  die  Lagervorräte  dies  verbietet.  Entsprechend  diesen  Entscheidungen ­
  wird  der  Produktionsvoranschlag  aufgestellt.  Aus  der  Zahl  der  vom
technischen  Betriebe  zu  erstellenden  Erzeugnissen  leitet  sich  als  weitere  Unterteilung ­
  der  Rohmateriallagervoranschlag,  daraus  der  Materialeinkaufsvoranschlag
ab.  Dabei  ist  auf  den  eisernen  Lagerhestand  und  auf  die  wirtschaftliche  Bezugsmenge ­
  Rücksicht  zu  nehmen.
Zusammen  mit  dem  Materialverbrauchsvoranschlag  gehört  der  Lohn-  und  der
Gemeinkostenvoranschlag  zu  dem  zusammenfassenden  Begriff  des  Kostenvoranschlags. ­
  Der  Lohnvoranschlag  ist  wichtig  für  die  Zahl  der  beschäftigten  Gefolgschaftsmitglieder. ­
  Eine  Planung  auf  längere  Sicht  ist  wegen  der  Schwierigkeiten ­
  der  Beschaffung  von  Arbeitskräften,  sowie,  im  Falle  rückläufiger  Beschäftigung, ­
  wegen  der  rechtzeitigen  Innehaltung  der  Kündigungsfristen  unbedingt  erforderlich. ­
  Bei  der  Veranschlagung  der  Lohnkosten  ist  auch  die  Überlegung  zu
berücksichtigen,  inwieweit  die  Gefolgschaft  durch  Zeiten  unzureichender  Beschäftigung ­
  durchgehalten  werden  soll.
Schwierigkeiten  ergeben  sich  bei  der  Veranschlagung  der  Gemeinkosten.  Bei
der  Höhe  der  Gemeinkosten  ist  hier  der  wichtigste  Ansatzpunkt  für  eine  Verbesserung ­
  der  Wirtschaftlichkeit.  Bekanntlich  ist  die  Höhe  der  Gemeinkosten
abhängig  vom  Beschäftigungsgrad,  außerdem  muß  die  Richtung  eine  Beschäftigungsgradänderung ­
  berücksichtigt  werden.  Für  jeden  möglichen  Beschäftigungsgrad ­
  müssen  daher  andere  Kosten  veranschlagt  werden.  Um  eine  genügende  Kontrolle ­
  der  Gemeinkosten  durchführen  zu  können,  ist  eine  weitgehende  Aufgliederung ­
  der  Budgetziffern  nach  Kostenstellen  (Abteilungen)  und  innerhalb  dieser
nach  Kostenarten  notwendig.  Die  Entwicklung  der  Gemeinkosten  bei  wechselndem ­
  Beschäftigungsgrad  verläuft  nun  je  nach  Kostenstelle  und  Kostenart  verschieden; ­
  es  muß  daher,  bevor  an  eine  Kostenvorgabe  gegangen  werden  kann,
durch  statistische  Ermittlungen  der  Verlauf  der  Gemeinkostenentwicklung  bei
jeder  Kostenstelle  und  Kostenart  gefunden  werden.  Nunmehr  können  die  Gemeinkosten ­
  veranschlagt  werden  und  zwar  in  mehrfacher  Auflage,  verschieden
durch  den  angenommenen  Beschäftigungsgrad.  Nur  jeweils  ein  Abschnitt  tritt
bei  der  Aufstellung  des  eigentlichen  Voranschlags  in  Kraft,  eben  der  mit  dem  Beschäftigungsgrad, ­
  der  sich  aus  dem  Gesamtvoranschlag  ergibt.  Hasenack  hat
diese  Voranschläge,  gestaffelt  nach  dem  Beschäftigungsgrad,  treffend  als  Eventualbudgets ­
  bezeichnet.
Als  dritter  Teilvoranschlag  ergibt  sich  als  Zusammenfassung  aller  oben  besprochenen ­
  Voranschläge  der  Finanzvoranschlag.  Er  zerfällt  in  den  Kreditvoranschlag, ­
  den  Finanzvoranschlag  (im  engeren  Sinne)  und  als  Gipfelpunkt  in  die
        <pb n="242" />
        Der  Voranschlag  (Budget).

231

geschätzte  Bilanz  und  Gewinn-  und  Verlustrechnung.  Im  Kreditplan  werden  alle
Ausgaben  (zur  Bezahlung  von  Rohstoffen,  Hilfsstoffen,  Löhnen,  Steuern  usw.)
den  voraussichtlichen  Einnahmen  (geschätzte  Zahlungen  der  Schuldner,  Barverkäufe) ­
  gegenübergestellt  und  der  zu  erwartende  Bedarf  oder  Überschuß  an  flüssigen ­
  Mitteln  ermittelt.  Damit  können  Liquiditätsschwierigkeiten  längere  Zeit
vorausgesehen  und  entsprechende  Gegenmaßnahmen  vorbereitet  werden.  Der
Finanzvoranschlag  nimmt  alle  außergewöhnlichen  Ereignisse  innerhalb  des  Wirtschaftsbetriebes, ­
  wie  Erweiterungen,  Neubauten,  Rationalisierungsmaßnahmen,
Beteiligungen  u.  a.  und  deren  Finanzierung  in  sich  auf,  ermittelt  so  den  langfristigen ­
  Kapitalbedarf  der  Unternehmung.  Den  Abschluß  bildet  die  auf  Grund  der
vorgeschalteten  Voranschläge  aufgestellte  geschätzte  Bilanz  und  geschätzte  Gewinn- ­
  und  Verlustrechnung.  Alle  Einzelvoranschläge  laufen  hier  zusammen,  um
das  eigentliche  Ziel  der  Unternehmung,  den  Gewinn,  schätzerisch  zu  ermitteln.
Man  wird  naturgemäß  versuchen  den  veranschlagten  Zeitabschnitt  möglicht
groß  zu  wählen,  um  die  Sicht  in  die  Zukunft  weit  zu  gestalten.  Die  Verhältnisse  in
jedem  einzelnen  Fall  müssen  jedoch  entscheiden,  wie  weit  eine  Veranschlagung
auf  lange  Sicht  infolge  der  Unsicherheit  der  äußeren  Umstände  ratsam  ist.  Als
Mindestabschnitt  muß  eine  Spanne  gewählt  werden,  die  zuläßt,  daß  Schwankungen ­
  sich  in  sich  selbst  ausgleichen  können.  Praktisch  wird  die  Frage  des  Veranschlagungsabschnitts ­
  auch  so  gelöst,  daß  über  einen  längeren  Zeitraum  veranschlagt
wird,  jedoch  kurzfristige  Zwischenahschnitte  vorgesehen  werden.  Am  Ende  jeden
Zwischenabsehnitts  wird  der  Gesamtvoranschlag  auf  Grund  der  veränderten  Verhältnisse ­
  einer  Nachprüfung  und  Änderung  unterworfen  und  der  Gesamtabschnitt
um  den  abgelaufenen  Zwischenabschnitt  wieder  auf  den  alten  Stand  gebracht.
Beispielsweise  erstreckt  sich  der  Gesamtvoranschlagsabschnitt  auf  6  Monate  mit
monatlicher  Unterteilung.  Nach  Ablauf  eines  Monats  wird  der  gesamte  Voranschlag ­
  überprüft  und  ein  neuer  Monat  angehängt.
Neben  der  im  obigen  dargestellten  regelmäßigen  Voranscblagsrechnung  kommen  im  Wirtschaftsbetrieb ­
  noch  Sondervoranschläge  vor,  die  unregelmäßig  und  bei  einer  besonderen
Gelegenheit  aufgestellt  werden.  So  gibt  es:  Umsteüungs-,  Stillegungs-,  Rationalisierungs-,
Fusions-,  Erweiterungsvoranschläge.  Ihr  Zweck  ist,  in  erster  Linie  Klarheit  über  die  Auswirkungen ­
  der  geplanten  Maßnahmen  zu  schaffen  und  so  die  Entschlußfassung  durch  umfassende, ­
  auf  nüchternen  Zahlen  beruhende  Überlegungen  vorzubereiten.  Im  2.  Buche  haben
wir  in  der  Rationalisierungsrechnung  (S.  79/82)  ein  Beispiel  einer  solchen  Sonderrechnung.
Seinen  Wert  erhält  der  Voranschlag  durch  die  Kontrolle.  Dazu  ist  erforderlich, ­
  daß  der  Voranschlag  nach  Verantwortlichkeitsbezirken  gegliedert  ist.  Werden ­
  die  Voranschlagszahlen  nicht  eingehalten,  so  muß  die  Abweichung  von  einer
einzigen,  klar  erkenntlichen  Stelle  verantwortet  werden.  Notwendig  ist  auch  die
Aufteilung  der  Voranschlagszahlen  bis  ins  einzelnste,  damit  der  Voranschlag  als
wirksames  Mittel  der  Betriebsanleitung  und  der  Kontrolle  der  Betriebsgebarung
dienen  kann.
3.  Die  Beurteilung.  Es  wurde  schon  betont,  daß  der  Gedanke  des  Voranschlags;
Führung  des  Betriebes  nach  einem  festen  Plan  unter  Berücksichtigung  aller  erfaßbaren ­
  Umstände  nichts  Neues  ist.  In  den  Wirtschaftsbetrieben  wurde  schon
immer  planmäßig  gewirtschaftet,  wie  die  Planmäßigkeit  ein  unlösbarer  Bestandteil ­
  alles  Wirtsohaftens  ist.  Neu  ist  lediglich  die  Aufmachung  dieser  planmäßigen
Betriebsführung:  in  schriftlicher  Form,  umfassend  und  folgerichtig.  Seither  hatte
sich  der  Unternehmer  in  weitgehender  Weise  auf  sein  sog.  „Fingerspitzengefühl“
verlassen,  hatte  er  unwillkürlich  aus  dem  gefühlsmäßigen  Erfassen  der  Gegebenheiten ­
  heraus  die  entscheidenden  Maßnahmen  getroffen,  glaubte  er  die  Wirtschaftlichkeit ­
  durch  rein  nachhinkende  Kontrollen  überwachen  zu  können.  Es
war  dies  möglich  in  Wirtschaftsbetrieben  kleineren  Umfangs  und  in  einer  geruhsameren ­
  Wirtschaftsverfassung.  In  den  Jahren  nach  dem  Weltkrieg  hat  sich  der
        <pb n="243" />
        232

Die  Wirtschaftlichkeit.

Vollzug  der  Wirtschaft  erheblich  geändert:  die  Wettbewerbsbedingungen  wurden
viel  schärfere,  dementsprechend  mußten  die  unternehmerischen  Handlungen  viel
genauer  und  auf  ihre  Wirkungen  auf  die  Wirtschaftlichkeit  durchüberlegter  sein.
Der  Voranschlag  ist  hierbei  ein  brauchbares  Mittel,  um  die  Betriebszusammenhänge
aufzudecken  und  durch  die  Herbeiführung  einer  Übersichtlichkeit  des  Wirtschaftsbetriebes ­
  die  Wirtschaftlichkeit  zu  fordern.  Somit  muß  dem  Übersichtlichkeitszweck ­
  der  Voranschlagsrechnung  die  größte  Bedeutung  zuerkannt  werden.
Als  Mittel  mengenmäßiger  Betriebsführung  steht  und  fällt  der  Wert  des  Voranschlags ­
  mit  der  Genauigkeit  der  Abschätzung  des  zukünftigen  Absatzes.  Hier
liegt  der  Angelpunkt  des  Voranschlages.  Ein  allgemeines  Urteil  zu  fällen,  ist  jedoch
unmöglich.  Es  wird  sicherlich  in  vielen  Geschäftszweigen  möglich  sein,  die  Absatzentwioklung
  des  einzelnen  Unternehmens  genau  abzuschätzen,  weil  die  Verhältnisse ­
  klar,  in  ursächlichem  Zusammenhang  stehend  sind  und  die  Entwicklung
in  ruhigen  Bahnen  verläuft.  Auf  anderen  Gebieten  sind  diese  Voraussetzungen
nicht  gegeben:  neue  Erfindungen,  politische  Ereignisse  o.  ä.  beeinflussen  den  Markt,
so  daß  eine  Abschätzung  meist  auf  dem  Papier  bleiben  muß.  Von  Vorteil  wäre,
wenn  statistische  Unterlagen  in  größerem  Umfang  zur  Verfügung  stehen  würden,
wie  dies  beispielsweise  in  den  Vereinigten  Staaten  der  Fall  ist.  Dazu  kommt  die
Schwierigkeit  der  Konjunktur  vor  her  sage.  (Jedoch  ist  andererseits  darauf  hinzuweisen, ­
  daß  durch  ein  erprobtes  Voranschlagssystem  die  Entwicklung  der  Konjunktur ­
  schneller  erkannt  und  der  Betrieb  darauf  umgestellt  werden  kann.)  Was
die  heutigen  deutschen  Verhältnisse  anbetrifft,  so  kann  gesagt  werden,  daß  mit
dem  Eintreten  klarer  politischer  Verhältnisse  die  Möglichkeiten  der  Voransohlagsrechnung
  gesteigert  worden  sind,  daß  andererseits  in  der  ungewissen  Gestaltung
des  deutschen  Exports,  der  in  vielen  Geschäftszweigen  eine  große  Rolle  spielt,  ein
starker  Unsicherheitsposten  vorhanden  ist.
Die  Schwierigkeiten,  die  dem  Voranschlag  in  der  ungewissen  Absatzgestaltung
entgegenstehen,  können  vermindert  werden,  wenn  die  Rechnung  genügend  wandlungsfähig ­
  und  dehnbar  aufgebaut  und  geführt  wird.  Es  darf  kein  Gebilde  aufgebaut ­
  werden,  das  dem  Etat  des  Staates  mit  seiner  Starrheit  nachgebildet  ist!
Gerade  das  Budget  soll  dazu  erziehen,  die  veränderten  Umstände  schnell  zu  erfassen ­
  und  den  Wirtschaftsbetrieb  darauf  umzustellen  und  anzupassen.
Auch  die  untersten  Glieder  des  Wirtschaftsbetriebes  müssen  von  diesem  Sinn
des  Voranschlags  überzeugt  sein.  Die  Zahlen  des  Voranschlags  sollen  für  sie  keine
unbedingten  Vorschriften  sein,  die  eingehalten  werden  müssen,  sondern  lediglich
als  Richtschnur  und  Anhaltspunkt  für  ihre  Handlungen  dienen.  Der  einzelne  Mitarbeiter ­
  darf  sich  nicht  als  Sklave  des  Voranschlags  fühlen,  sondern  seine  Handlungsfreiheit ­
  muß  gewahrt  bleiben.  Die  Versuche,  die  Abweichungen  von  den  Sollzahlen ­
  zur  Grundlage  der  Entlohnung  zu  machen,  sind  daher  nur  äußerst  vorsichtig
und  von  erfahrener  Hand  vorzunehmen.  Für  die  Gefahren,  die  in  einer  zu  starren
Bindung  an  den  Voranschlag  bestehen,  seien  nur  einige  Beispiele  angeführt:  einem
Vertreter  ist  die  Äbsatzmenge  vorgeschrieben.  Wenn  es  ihm  nicht  gelingt,  diese
Menge  einzuhalten,  wird  er  entweder  lustlos  und  gleichgültig  oder  er  versucht,  seine
Waren  auf  eine,  dem  Unternehmen  schädliche  Weise  abzusetzen,  sei  es,  daß  er  an
zahlungsschwache  Kunden  verkauft,  oder  daß  er  seine  Kundschaft  zu  größeren  Käufen ­
  als  von  diesen  beabsichtigt,  nötigt:  beides  Wege,  die  dem  Vertreter  zwar  die
Innehaltung  seiner  Voranschlagsziffern  erbringen,  für  die  Unternehmung  aber
schädlich  sind.  Oder:  einer  Produktionsabteilung  ist  im  Voranschlag  nur  eine  beschränkte ­
  Menge  an  Schmieröl  vorgeschrieben.  Die  Abteilung  hält  sich  an  die  zu
niedrig  bemessene  Sollziffer  und  schmiert  ihre  Maschinen  zu  wenig,  oder  streckt,
wie  dies  verschiedentlich  vorgekommen  ist,  das  Schmieröl  mit  Wasser.  Auch  hier
ist  die  Unternehmung  die  Geschädigte.  Umgekehrt:  die  Sollziffern  für  den  Ver ­
        <pb n="244" />
        Der  Voranschlag  (Budget).

233

brauch  an  Hilfsmat  erial  sind  zu  hoch;  die  Folge  ist  nicht  ein  niedriger  Istverbrauch,
sondern  eine  Verschwendung  von  Hilfsmaterial  oder  eine  Vorratshildung  innerhalb
der  Abteilung,  damit  die  Voranschlagsziffer  in  Zukunft  nicht  gesenkt  wird.
Nur  wenn  der  Sinn  des  Voranschlags  als  Richtmaß  für  eine  wirtschaftliche
Betriebsführung  und  damit  als  Maßstab  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  von  allen
Mitarbeitern  erkannt  ist,  kann  er  sich  in  dieser  Hinsicht  voll  auswirken;  als  Mittel
zur  Erhaltung  und  Steigerung  der  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes  durch  Vorgabe
und  allmähliche  Steigerung  der  Voranschlagsziffern.  Darm  ist  eine  weitere  Ausgestaltung ­
  der  Voranschlagsrechnung  möglich:  die  Ausbauung  der  regelmäßigen
Kontrolle  der  Innehaltung  des  Voranschlags  zur  kurzfristigen  Erfolgsrechnung.
Die  monatliche  Abweichung  der  Istzahlen  von  den  Sollzahlen  auf  dem  Teilgebiet
des  Kostenvoranschlags  zeigt  die  Abweichung  von  dem  im  voraus  errechneten
Gewinn  oder  Verlust  an.  Bei  einem  richtig  aufgebauten  Voranschlag  wird  nun
auch  erkenntlich,  wo  und  warum  ein  Verlust  oder  Gewinn  entstanden  ist  und  welche ­
  Folgerungen  daraus  zu  ziehen  sind.
4.  Voranschlag  und  Wirtschaftsplan.  Wir  haben  gesehen,  welche  Aufgaben  sich
die  Voranschlagsreohnung  gestellt  hat  und  wie  sie  durchgeführt  wird;  Vorausschätzung ­
  aller  Tätigkeiten  und  Vorkommnisse  des  Wirtschaftsbetriebes  für  eine
Zeitspanne;  des  Umsatzes,  der  Kosten,  des  Gewinnes,  des  benötigten  Kapitals
und  letztlich  der  Rentabilität.  Durch  ihre  Ühersichtlichkeit  werden  die  Maßnahmen, ­
  die  ergriffen  werden  müssen,  erleichtert  und  rechtzeitig  angebahnt;  alle
betrieblichen  Handlungen,  der  betriebliche  Wertefluß,  werden  planmäßig,  und  das
bedeutet  wirtschaftlich,  ausgerichtet  und  vorbereitet.  Es  soll  durch  die  Voranschlagsreohnung ­
  die  Durchführung  der  Wirtschaft,  der  Betrieb,  geplant  werden.
Was  wir  in  dem  Voranschlag  also  vor  uns  haben,  ist  der  Wirtschafts-Betriebsplan.
Mit  der  Unternehmung  hat  der  Wirtschafts-Betriebsplan  grundsätzlich  nichts  zu
tun;  er  beschäftigt  sich  mit  dem  „Wie“  des  Wirtschaftsbetriebs,  nämlich  wie  die
Unternehmung  am  besten,  am  wirtschaftlichsten,  in  die  Wirklichkeit  umgesetzt
werden  kann.  Worauf  sich  die  Unternehmung  erstreckt,  was  unternommen  werden
soll,  das  behandelt  der  Wirtschafts-Betriebsplan  nicht;  er  setzt  dies  als  feststehend
voraus.
Im  zweiten  Buch  haben  wir  einen  anderen  Plan  kennengelernt,  den  wir  Wirtschaftsplan ­
  genannt  haben.  In  diesem  zweiten  Buch,  das  die  Wirtschaftsseite  des
Doppelgesichts  des  Gebildes  „Wirtschaftsbetrieb“  darstellt,  wurde  gezeigt,  daß
der  Wirtschaftsplan  bei  jeder  Wirtschaft  vorhanden  ist,  daß  er  bei  der  kapitalistischen ­
  Unternehmung  „Kapitalistische  Grundrechnung“  heißt,  und  daß  der  Wirtschaftsplan ­
  das  „Was“  des  Wirtschaftsbetriebes  begründet.  Im  zweiten  Buch
wurden  dann  im  weiteren  Verlauf  die  einzelnen  Glieder  der  kapitalistischen  Grundrechnung ­
  besprochen.
Wirtsohaftsplan  (kapitalistische  Grundrechnung)  und  Voranschlagsreohnung
sind  somit  grundsätzlich  voneinander  zu  unterscheiden:  der  Wirtschaftsplan  ist
eine  Angelegenheit  der  Wirtschaft,  der  Voranschlag  eine  solche  des  Betriebes.
Und  doch  fließen  beide  in  der  Praxis  in  der  Voranschlagsrechnung  zusammen:  die
Voranschlagsrechnung  schätzt  in  ihrem  Endergebnis  den  Erfolg  des  Wirtschaftsbetriebes ­
  für  eine  kommende  Zeitspanne  ab,  vergleicht  die  zu  erwartenden  Aufwendungen ­
  mit  dem  Nutzen  und  regt  die  Überlegung  an;  ob  sich  in  der  Zukunft
die  Durchführung  der  dem  Wirtschaftsbetrieb  gestellten  Aufgabe,  nämlich  die
Befriedigung  eines  Bedürfnisses  durch  die  Erstellung  und  den  Absatz  von  Gütern,
lohnt  oder  nicht.  Die  Durchführung  dieser  Überlegung  gehört  dem  eigentlichen
Wirtschaftsplan,  der  kapitalistischen  Grundrechnung  an.  Allerdings  betrachtet
die  Voranschlagsrechnung  nicht  eine  unbestimmte  und  unbegrenzte  Zeitspanne,
sondern  beschränkt  sich  auf  eine,  durch  die  näheren  Umstände  gegebene,  längere
        <pb n="245" />
        234

Die  Wirtschaftlichkeit.

oder  kürzere  Zeit,  untersucht  und  plant  diese  Zeitspanne  jedoch  so  sorgfältig,
genau  und  ins  einzelne  gehend,  daß  es  möglich  ist,  den  Betrieb  nach  diesem  Plan
laufen  zu  lassen  und  die  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes  durch  den  Plan  zu  beeinflussen, ­
  zu  regeln  und  zu  kontrollieren.  Die  Voranschlagsrechnung  stellt  somit  den
in  Porm  einer  Betriebs-  und  Wirtschaftlichkeitsrechnung  gekleideten,  regelmäßig
aufgestellten  Wirtschaftsplan  für  eine  kürzere  Zeitspanne  dar.
Derjenige,  der  den  Wirtschaftsplan,  die  kapitalistische  Grundrechnung,  aufstellt, ­
  seine  verschiedenen  Abwandlungsmöglichkeiten  erwägt  und  die  Entscheidung ­
  trifft,  ob  der  Wirtschaftsbetrieb  lohnend  arbeiten  kann  und  soll,  ist  der
Unternehmer.  Er  ist  es  ebenfalls,  der  den  (kurzfristigen)  Wirtschaftsplan  aufstellt,
so,  wie  er  in  der  Voranschlagsrechnung  in  Erscheinung  tritt.  Er  erwägt  an  Hand
des  Voranschlags  die  Abwandlungsmöglichkeiten.  Aufgabe  des  Unternehmers  in
seiner  Eigenschaft  als  Betriebsführer  ist  es  nun,  den  Wirtschaftsplan  so  zu  gliedern
und  aufzubereiten,  daß  der  Betrieb,  d.  h.  die  Durchführung  der  Wirtschaft,  nach
dem  Plan  am  wirtschaftlichsten  arbeitet.  Die  Aufstellung  des  Wirtschaft-  und
Wirtschafts-Betriebsplans  in  Eorm  des  Voranschlags  wird  also  zur  vornehmsten
Aufgabe  des  Unternehmers  und  Betriebsführers.  In  dem  Plan  muß  das  eigentlich
Unternehmerische  und  die  überlegene  Betriebsführung  zum  Ausdruck  kommen,
und  nicht  umgekehrt,  daß  der  Unternehmer  und  Betriebsführer  lediglich  Vollzieher
eines  einmal  gefaßten,  starren  Plans  wird.
*  *
*

Nachdem  wir  in  dem  vorstehenden  Abschnitt  geklärt  haben,  was  Wirtschaftlichkeit ­
  ist,  wie  sie  gestaltet,  gesteigert  und  überwacht  wird  und  welche  Rolle
hierbei  die  Methoden  der  rechnungsmäßigen  Erfassung  spielen,  sei  noch  einmal
festgestellt,  daß  es  sich  bei  diesen  Ausführungen  immer  um  die  Wirtschaftlichkeit
des  Betriebes,  um  die  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  gehandelt  hat.  Sie  spiegelt  für
den  einzelnen  Wirtschaftsbetrieb  das  wirtschaftliche  Prinzip  wider;  die  aufgewendeten ­
  Mittel  in  einem  günstigen  Verhältnis  zur  erzielten  Leistung  zu  halten.
Die  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  soll  mit  der  Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung,
der  Rentabilität,  zusammenklingen,  d.  h.  daß  eine  wohlverstandene  Betriebs-Wirtschaftlichkeit
  auch  die  Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung,  die  Rentabilität, ­
  günstig  beeinflußt,  wie  umgekehrt  eine  günstige  Rentabilität  einen  wirtschaftlich ­
  arbeitenden  Betrieb  zur  Voraussetzung  haben  soll.
Neben  diesen  beiden  Wirtschaftlichkeitsbereichen  des  Wirtschaftsbetriebes
steht  die  Wirtschaftlichkeit  der  Gesamtwirtschaft.  Bei  ihr  kommt  es  darauf
an,  daß  die  Versorgung  der  Volksgemeinschaft  mit  materiellen  Gütern  auf  das
beste  und  vollkommenste  vor  sich  geht.  Was  hier  jeweils  als  wichtiger  oder  vordringlicher ­
  Bedarf  anzusehen  ist,  wie  die  gegebenen  Mittel  —  z.  B.  Rohstoffe  —
zu  verwenden  sind,  das  bestimmt  die  Wirtschaftspolitik  des  Staates,  die  ihrerseits
wieder  der  Gesamtpolitik  eingegliedert  ist.  Den  einzelnen  Wirtschaftsbetrieben
erwächst  die  Pflicht,  sich  diesen  politischen  —  volksgemeinschaftlichen  —  Zielsetzungen, ­
  Notwendigkeiten  und  Gegebenheiten  anzupassen,  d.  h.  nichts  anderes,
als  die  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  und  die  Unternehmungs-Wirtschaftlichkeit
(Rentabilität)  sinnvoll  in  die  Gesamtwirtschaftlichkeit  einzuordnen.  Hier  zeigt
ein  gut  eingerichtetes  Rechnungswesen  nicht  nur  die  Möglichkeiten  und  Erfolge
dieser  Anpassung  und  Einordnung,  sondern  es  bietet  zugleich  den  ziffernmäßigen
Nachweis,  inwieweit  dieses  Streben  versucht  worden  oder  möglich  ist.  Diesen
Nachweis  braucht  nicht  nur  der  Unternehmer  und  Betriebsführer  zur  eigenen
Entlastung  hinsichtlich  seiner  Pflichten  der  Öffentlichkeit  gegenüber,  sondern  er
        <pb n="246" />
        Der  Voranschlag  (Budget).

235

erleichtert  zugleich  den  Organen  der  Wirtschaftspolitik  die  Nachprüfung  über
die  erfolgreiche  Führung  der  Wirtschaftsbetriebe.  In  dieser  Beziehung  ist  insbesondere ­
  der  Betriebsvergleich  —  vgl.  aber  die  Bedingtheiten,  Mängel  und  Grenzen
in  4  —  berufen,  eine  Rolle  zu  spielen,  indem  festgestellt  werden  kann,  wie  sich  die
Lage  eines  ganzen  Wirtschaftszweiges  wie  der  ihm  angehörenden  Wirtschaftsbetriebe ­
  nach  Kapitalausstattung,  Kosten,  Preise,  Umsatz  und  Gewinn  stellt.  Insbesondere ­
  dann  hat  der  Staat  ein  Interesse  daran,  über  diese  Einzelheiten  unterrichtet ­
  zu  sein,  wenn  er  —  wie  es  zur  Zeit  der  Fall  ist  ist  —■  selbst  in  großem  Umfang ­
  als  Auftraggeber  für  die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe  auftritt.  So  erhält  das
Rechnungswesen  der  letzteren  erhöhte  allgemeine  und  staatspolitische  Bedeutung.
Es  ist  daher  zu  verstehen,  wenn  die  Bestrebungen  verstärkt  werden,  auch  die
kleinen  und  mittleren  Wirtschaftsbetriebe  (in  Handel,  Handwerk  und  Industrie)
von  der  Notwendigkeit  der  Buchhaltung,  der  Kostenrechnung,  der  Statistik  und
des  Voranschlages  zu  überzeugen  als  derjenigen  Mittel,  die  sowohl  dem  Betrieb
als  auch  der  Gesamtwirtsohaft  Vorteile  erbringen.  Und  es  schadet  nichts,  wenn  auf
diese  Weise  auch  außerhalb  der  Wirtschaft  stehende  Kreise  über  die  Bedeutung
des  Rechnens  in  den  Wirtschaftsbetrieben  aufgeklärt  werden.
        <pb n="247" />
        Namen-  und  Sachverzeichnis.

(Die  im  Hauptteil  C:  Die  Organisation  angeführten  Verfasser  sind  in  dem

AbbiS  101.
Absatzkosten  36.
Absatzstatistik  222.
Absatzvoranschlag  229.
Abstimmungskollegiaiität
174.
Abteilungsbildung  156.
—,  Merkmale  der  158.
Abteilungskalkulation  214.
Aktiengesellschaft  und  Unternehmer ­
  44.
Altersstufen  73.
Angestellte  58.
—,  ältere  74.
—,  leitende  64.
—  und  Arbeiter,  Abgrenzung
58.
Angestelltenbetriebe  60.
Ankauf  technischer  Einrichtungen ­
  32
Anonymität  99
Anpassung  (Organisation)
118
Anweisung  161
Arbeit  8
—,  Sinn  der  99
Arbeiter,  angelernter  64.
Arbeiterlohn  81.
Arbeitgeberverbände  68.
Arbeitsablauf  -  Schaubilder
162.
Arbeitsanleitung  137.
Arbeitsfront,  siehe  Deutsche
Arbeitsfront.
Arbeitskräfte  und  Standort
37.
Arbeitsmarkt  99.
Arbeitsmasohinen  und  Apparate ­
  29
Arbeitsplatzkalkulation  215.
Arbeitsteilung  19,  144.
Arbeitsverfahren  und  Arbeits  -
mittel  27.
Arbeitswissensohaft  9.
Arbeitszeit  74.
Arbeitszeitermittlung  82.
Abnhold  102.

Artteilung  145,  146.
Aufbereitung  30.
Aufgabenerledigung  113.
Aufgabengliederung  86.
—,  Bestimmungsgründe  der
149.
—,  nach  der  Person  154.
—,  Vorteile  und  Nachteile
147.
—,  Wesen  und  Arten  144,149.
—,  Zweck  und  Bedeutung
146.
Aufgabenregelung  160.
Aufgabensammlung  156.
Aufgabenteilung  145.
Aufgabenverkettung,  Wesen
und  Bedeutung  154.
Aufgabenverbindung  163.
Aufgabenzerlegung  145.
Aufgabenzusammenfassung
156.
Aufsichtsratsbezüge  55.
Auftrag  181.
Ausbesserung  der  Maschinen
31.
Ausbesserungswerkstatt  32.
Ausbildung  128.
Auslese  der  Unternehmer  ?
53.
Auswahl  119.
—,  Bestimmungsgründe  der
130.
—,  künstliche  121.
—,  natürliche  119.
—,  negative  121.
—,  positive  121.
Bankarbeit  14.
Bankbetrieb  4.
—,  Angestelltengliederung  63.
—,  Entlohnung  der  Angestellten ­
  71.
Banken,  Standort  der  41.
Bankier  49.
Bankorganisation  160.
Baustoffe  und  Bauverfahren
24.

Namenverzeichnis  nicht  aufgeführt.)
Bauweise  und  Baugrund  42.
Bedauxsystem  84.
Bedienung  der  Maschinen  31.
Befehl  181.
Befehlsübermittlung,  Versachlichung ­
  der  182.
Beförderungswesen  90.
Befugnisse  176.
—,  Ausübung  der  181.
Bergbauliche  Arbeit  11.
Berichtswesen  204.
Beschäftigungsstatistik  222.
Beschwerderecht  91.
Beschwerdeweg  179.
Beste  213.
Betrieb,  traditioneller  und
rationalisierter  98.
Betriebsabrechnungsbogen
Betriebsarbeit  8.
—,  Arten  der  9.
Betriebsatmosphäre  96.
Betriebsbilanz  217.
Betriebs  buchhaltung  211.
Betriebsdemokratie  101.
Betriebsführer  103.
—  und  Unternehmer  44.
Betriebsgemeinschaft,  nationalsozialistische ­
  102.
Betriebsgröße  4.
—,  optimale  168.
Betriebsleiter  45.
Betriebsordnung  136,  165.
Betriebspsyche  98.
Betriebsrat  101,  105.
Betriebssicherheit  und  Betriebsbereitschaft ­
  32.
Betriebsstätte  41.
Betriebsstatistik  220.
—  als  Kontrollmittel  203.
Betriebsvergleich  219,  225,
235.
Betriebs-Wirtschaftlichkeit
191,192,  234.
Bewegungszeichen  144.
Bewertung  209.
Beziehungsprinzip  154.
        <pb n="248" />
        Namen-  und  Sachverzeichnis.

237

Bezüge  von  Vorstand  und
Aufsichtsrat  54.
Bezugskosten  37.
Bilanz  208.
Bitte  181.
Bodenfläche  42.
Bonuslohnsysteme  84.
Branchenkennziffern  227.
Branchenstatistik  222.
Briefs  95
Buchhaltung,  als  Verfahrensordnung ­
  139.
—,  doppelte  208.
—,  einfache  207.
—,  erweiterte  einfache  208.
Buohhaltungsarbeit  17.
Buchstaben  als  Ordnungsmitte] ­
  141.
Bücher  8.
Bürokratismus  140.
Büromasohinen  62.
Budget  228.
Calmbs  222.
Chemische  Arbeit  12.
Code  141.
Deutsche  Arbeitsfront  68,
102,  107,  129
Dezentralisation  167.
Dienstanweisungen  137.
Dienstweg  177.
Direktionsgewalt  171.
Direktorialsystem  173.
Disziplin  96.
Divisionskalkulation  214.
Eckardt  —  v.  d.  Aa  39.
Ehrengerichte  106.
Eigentumsrecht  171.
Eignungsprüfungen  125.
Einförmigkeit  der  Arbeit  148.
Einheit  der  Auftragserteilung
173.
Einheitssprache  133.
Einkäufer  60.
—■,  Entlohnung  70.
Einstellung  90.
Einzelhandel,  Standort  39.
Eisenbeton  24.
Elektrischer  Antrieb  28.
Entgelt,  Höhe  78.
—,  Wesen  69.
—,  des  Unternehmers  53.
Entlassung  74.
Entlassungen  in  der  Wirtschaftskrise ­
  66.
Entlohnung,  Gefahren  der
geringen  72.
—,  Grundsätze  69.
—  der  Ein-  und  Verkäufer
70.
Entnahmen  des  Unternehmers ­
  54.

Erhaltung  (Organisation)  119.
Erziehungsarbeit  107.
Eschmann  9.
Eventual  budget  231.
Exportgeschäft,  Standort  40.
Fabrikant  48.
Eabrikationskonto  211.
Fabrikbuchhaltung  212.
Parbenzeichen  143.
Payol  98.
Fehlerquellen  im  Betrieb  200.
Festigung  (Organisation)  165.
Finanzier  49.
Finanzstatistik  222.
Finanz  Voranschlag  230.
Fließfertigung  42,  82,  83.
Ford  146.
Formgebung,  organisatorische ­
  164.
Formung  29.
Forstwirtschaftliche  Arbeit
11.
Frhbsb  101.
Freizeitgestaltung  77,  92.
Freytag  52,  59.
Friedrich  102,  129.
Funktion  113,  164.
Funktionsbildung  112.
Funktionsdiagramm  164.
Punktionsgliederung  154.
Funktionstypen  116.
Führerauslese  120.
Führertum  im  Betrieb  102.
Führung  industrieller  Betriebe ­
  89.
Geck  91.
Gefolgschaft  104.
Gehalt,  Höhe  78.
Gehaltsabstufung  178.
Gehaltsaltersstufen  73.
Gehaltserhebungen  78.
Gehaltsgesamtaufwendungen
des  Betriebes  80.
Gehaltssätze,  Höhe  79.
Geldmacheb  193,  213.
Gemeinkostenvoransohlag
230.
Gemeinnutz  und  Rentabilität
195,  234.
Gemischte  Konten,  Auflösung ­
  211.
Genossenschaften  101.
Gesamtwirtschaftliche  Wirtschaftlichkeit ­
  191,  234.
Geschäftseinteilung  des  Vorstandes ­
  175.
Geschäftsordnung  135.
Geschätzte  Bilanz  230.
Gesetz  über  die  Fristen  für
die  Kündigung  von  Angestellten ­
  65.
—  zur  Ordnung  der  nationalen ­
  Arbeit  102.

Gesetzliche  Eingriffe  6.
Gewerbliche  Arbeit  11.
Gewerkschaften  68,  100.
Gewinn  und  Betriebsvergleich ­
  226.
—  —  Wirtschaftlichkeit  194.
Gewinnbeteiligung  85.
Gießen  29.
Glas  24.
Gleichordnung  177.
Großbetrieb,  Führung  im  50.
Großhandel,  Standort  40.
Gründung,  Organisationsprobleme ­
  185.
Groll  205.
Gruppenlohn  83.
Händler  48.
Häussbemann  47.
Handel,  Kennziffern  im  223.
Handelsarbeit  13.
Handelsbetrieb  3,  13.
—,  Entlohnung  im  70.
Handelsschule  88,  89.
Habkoet  39.
Harmonogramm  163.
Hasenack  98,  216,  217.
Hausordnung  136.
Hellattee  214.
Herrschaftsausübung  95.
Herrschaftsübertragung  172.
Hijmans  163.
Hilfsarbeit,  Entlohnung  71.
Hilfskräfte  61.
Hofmann  57.
Holz  23.
Hummel  198.
Jaspees  97.
Importgeschäft,  Standort  41.
Industrie,  Kennziffern  in  der
224.
Industriebetrieb  3.
—,  Kostenrechnung  im  214.
—,  Wirtschaftliohkeitssteigerung
  198.
Industriebuchhaltung  211.
Industriekaufmann  48.
Industrielle  Arbeit  20.
Initiative  51.
Innenstatistik  222.
Instandhaltung  der  Maschinen ­
  31.
Instanz  116,  176.
Instanzenweg  177.
Inventar  208.
Kalenderreform  133.
Kalkulatorische  Buchhaltung
212,214.
Kapitalistische  Grundreohnung
  233.
Kapitalreohnung  und  Betriebsvergleich ­
  226.
        <pb n="249" />
        238

Namen-  und  Sachverzeichnis.

Kassationskollegialität  174.
Kaufhaus,  Abteilungsbildung
im  158.
Kaufmännische  Angestellte
69.
,  Arbeitseinstellung  60.
,  Geschichtliche  Entwicklung ­
  59.
,  Gliederung  60.
Kaufmännische  Arbeit  13.
—  Hilfsarbeit  20.
—  Nebenarbeit  15.
Kaufmann  48.
Kennziffer  223.
Kibnzlb  204.
Kleinhandelsbetrieb,  Angestelltengliederung ­
  63.
Kollegialsystem  174.
Kompetenzen  177.
—,  Überschneidung  der  179.
Konjunkturvoraussage  229.
Konkurrenzklausel  67.
Konstitutionelle  Fabrik  101.
Kontenrahmen  143.
Kontensystem  209.
Kontierung  209.
Kontrollabteilung  204.
Kontrolle  171.
—,  Arten  der  201.
—  der  Kontrollen  206.
Menschen  202.
—,  gesetzliche  202.
—  in  einzelnen  Wirtschaftsbetrieben ­
  206.
—,  Kosten  der  206.
—,  psychologische  Wirkung
der  206.
—  und  Revision  201.
—•,  Wesen  und  Aufgabe  200.
Kontrollmittel  203.
Kontrollpersonen  205.
—•,  externe  205.
Kontrollplan  205.
Kontrollraum  205.
Kontrolluhren  203.
Konzern  und  Unternehmer
47.
Zentralisation  168.
Kostenerfassung  215.
Kostenrechnung  213.
—  im  Handelsbetrieb  213.
—  im  Industriebetrieb  214.
—  und  Beschäftigungsgrad
216.
Kostenrechnungsarbeit  17.
Kostenvergleich  216.
Kostenvoranschlag  230.
Kraftantriebe  28.
Kraft  durch  Freude  77,  129.
Kraftquellen  und  Standort
38.
Kraftübertragung  28.
Kraftwagenherstellung  26.
Krause  78.
Kreditvoransohlag  230.

Kündigung  65.
Kündigungsfristen  der  Arbeiter ­
  66.
Kündigungsschutz  66,  106.
Kundschaftsprinzip  {Abteilungsbildung) ­
  159.
Kunstharz-Preßstoffe  24.
Kurzfristige  Erfolgsrechnung
217.
und  Voranschlag  233.
Lager,  organisatorische  Bedeutung ­
  156.
Lagerarbeit  16.
Lagerordnung  138.
Lagerstatistik  222.
Lagerumsohlag  224.
Lagervoranschlag  230.
Landwirtschaftliche  Arbeit
10.
Lastkraftwagen,  Wirtschaftliohkeitsüberlegungen
  198.
Lautzeiohen  144.
Lehmann  193.
Lehrlingsausbildung  128.
Lehrlingsprüfung  89.
Lehrlings  wesen  87.
Leibbrand  198.
Leistung  3.
Leitende  Stellen,  Zahl  178.
Lbitnbr  200,  201.
Leitung  173.
Ley  107.
Liberalismus  99.
Lichtzeichen  144.
Lilienthal  222.
Linienorganisation  179.
Lohn  des  Arbeiters  81.
Lohnformen  81.
Lohnvoransohlag  230.
Lohnzettel  215.
Macht  im  Betrieb  171.
Mann  69.
Mansfeld  106.
Marktanalyse  229.
Markteinflüsse  5.
Marktverbände,  Wirkungen
der  6.
Marx  100.
Marxismus  100.
Maschinen,  Auswahl  der  22.
—  und  Apparate,  Betrieb
und  Pflege  31.
Maschinenarbeit  im  Büro  62.
Maschinenelemente  29.
Maschinenkarte  32.
Matschoss  39.
Mechanische  Arbeit  12.
Mehrarbeit,  Bezahlung  der  76.
Mengenteilung  145.
Menschund  Organisation  111.
Menschenführung  129.
—,  Wesen  und  Bedeutung  85.
—  und  Organisation  87.

Messung  der  Wirtschaftlichkeit ­
  200,  234.
Mindestgehälter  73.
Mitarbeiter  58.
Mönckmeieb  9.
Monatliche  Entlohnung  83.
Nach-Kostenreohnung  213.
Nationalsozialistische  Betriebsgemeinschaft ­
  102.
Natur  als  „Produktionsfaktor“ ­
  34.
Nebenarbeiten,  Entlohnung
der  71.
Nickliscii  193.
Normalpreis  213.
Objektsgliederung  149.
Objektsprinzip  (Abteilungsbildung) ­
  158.
Obst  63.
Öle  26.
Opitz  59.
Optimale  Betriebsgröße  168.
Ordnung,  übertriebene  139.
—,  Wesen  131.
—,  Zweck  136.
Ordnungsarten  133.
Ordnungseinrichtungen  144.
Ordnungshilfsmittel  141.
Ordnungskennzeichen  141.
Organisation  2.
—,  Begriff  108.
—,  —  im  Schrifttum  110.
—  der  gewerblichen  Wirtschaft ­
  69.
—  der  Personalpolitik  95.
—,  Sicherung  und  Überwachung ­
  der  171.
—  und  Mensch  111.
Organisationsarbeit  18.
Organisationsformen,  historische ­
  Entwicklung  182.
Organisationsgrundsätze  117.
Organisationswert  110.
Organisator,  betriebsfremder
172.
Organisatorische  Formgebung
164.
—  Kontrolle  204.
—  Leitung  172.
—  Potenz  113.
Ortsnumerierung  142.
Patriarchalismus  86,  98.
Personalauswahl,  Bestimmungsgründe ­
  der  130.
Personalbeschaffung  90.
Personalpflege  19,  91,  130.
Personalpolitik  86.
—,  Kosten  der  Organisation
der  93.
Personalverfassung,  betriebliche ­
  96.
        <pb n="250" />
        Namen-  und  Sachverzeichnis.

239

Personalverfassung,  Formen
der  99.
Personalverwaltung  87,  90.
Prämienlohnverfahren  84.
Prämienvoransohlag  228,232.
Primatkollegialität  174.
Produktionsvoranschlag  230.
Prüfung  124.
Prüfungsverfahren  125.
Rahmen  Voranschlag  229.
Rangordnung  im  Betrieb  176.
—,  Ausmaß  der  177.
Rangstufung  95.
Raumordnung  39.
Raumprinzip  (Abteilungsbildung)
  157.
Raumverteilung  und  -ausstattung
  41.
Rechnung  207,  234.
—  und  Vergleichung  219.
Rechnungswesen  17,  234.
-—  als  Kontrollmittel  203.
Regelung  der  Aufgaben  160.
Reichsbahn,  Wirtsohaftliohkeitssteigerung
  198.
Reichsberufswettkampf  89.
Reibung  133.
Rentabilität  194.
—  und  Gemeinnutz  195.
Ressortbildung  173.
Ressortkollegialität  174.
Revision  201.
Richtlinie  181.
Riedel  2.
Römer  207.
Roh-  und  Reineinkommen
der  Angestellten  80.
Rohstoffproblem,  wirtsohaftsbetriebliches
  33.
Rundfunkgerät,  Gehäuse  24.
Saohmittel  des  Betriebes  21.
Saohordnung  138.
Satzung  165.
Schär  193,  212.
Schäe-Peioh  209.
Schaltung  133.
Schmale  nbach  143,193,225,
226.
Schmieden  29.
SOHMOLLER  46,  Öl.
Sohneidverfahren,  autogene
29.
Schnkttlee  225.
Schönheit  der  Arbeit  78.
Schulung  90,  128.
Schulzeugnisse  123.
Schumacher  44.
Schweißverfahren  29.
Seyitbet  63,  198.
Skontro  208,  210.
Smith  147.
Sombaet  15,  39,  98.

Sondervoranschlag  231.
Soziale  Aufwendungen  94.
—  Ehrengeriohtsbarkeit  102.
Sozialpolitik,  betriebliche  91.
Stab  117,  180.
Stab-Liniensystem  180.
Standardkostenrechnung  216.
Standort  35.
—  der  Handelsbetriebe  39.
—  der  Industriebetriebe  36.
—  innerbetrieblicher  41.
Standorts  bedingungen,
außerordentliche  38.
—,  besondere  38.
—,  ordentliche  36.
Standortslehre  37.
Statistik  220.
—,  Organisation  der  222.
Statistische  Arbeit  17.
Stichwort  141.
Stoffe  23.
Straffung  (Organisation)  167.
Straßenbau  24.
Stücklohn  81.
Stufenleiter  im  Betrieb  120.
Symbole  als  Ordnungsmittel
143.

Tantieme  64.
Tarifverträge  72,  76,  79.
Taylor  160,  228.
Technik  1.
Technische  Angestellte  und
Arbeiter,  Gliederung  63.
Technische  Arbeit  10.
—  Rentabilität  196.
—  Statistik  222.
-—  Wirtschaftlichkeit  195.
Teilungsrechnung  214.
Teilvoransohläge  229.
Terminwesen  161.
Textilteohnik  26,  30.
Transportmöglichkeiten  30.
Treuhänder  der  Arbeit  106.

Übermittlungstechnik  181.
Unkostenstatistik  222.
Unternehmer,  Aufgaben  45,
104.
—,  Auslese  53.
—,  Begriff  42.
—,  im  rechtlichen  Sinne  43.
—,  in  der  Aktiengesellschaft
44.
—,  in  Konzernen  47.
—,  Kenntnisse,  Eigenschaften ­
  und  Fähigkeiten  51.
—,  Krise  des  —s  57.
-—,  Schulung  52.
-—,  Voraussetzungen  51.
—  und  Betriebsführer  44.
—  und  Großbetrieb  46.
nationalsozialistischer
Staat  58.

Unternehmer  und  Wirtschaftsplan ­
  234.
ünternehmerlohn  54.
Unternehmertypen  48.
Unternehmungsgewinn  54.
Unternehmungslust  51.
Urlaub  76.
Urlaubsfahrten,  gemeinsame
77.
Vela  64,  65.
Verbandszugehörigkeit  80.
Vergleichung  219.
—  und  Rechnung  219.
Verkäufer  60.
—,  Entlohnung  70.
Verkehrsarbeit  12.
Verkehrsbetrieb  4.
Verkehrs-  und  Verständigungseinriohtungen
  42.
Verrechnung  212.
Verriohtungsgliederung  149.
Versandarbeit  16.
Versandgesohäft,  Standort
40.
Vertrauensrat  104.
Verwaltungsarbeit  19.
Voranschlag,  Beurteilung  231.
—,  Durchführung  229.
—,  Wesen  228.
—,  Zweck  229.
—  und  kurfristige  Erfolgsreohnung
  233.
Wirtsohaftsplan  233.
Voranschlagsabschnitt  231.
Vorauslese  123.
—  der  Arbeitsmittel  und
-verfahren  124.
■—  der  Kunden  123.
—  der  Materialien  123.
—  des  Personals  122.
Vordruck  144.
Vordruokwesen  166.
Vorgesetztenkunst  129.
Vorschlag  181.
Vorstandbezüge  54.
—,  Höhe  der  56.
—,  Entwicklung  in  der  Nachkriegszeit ­
  56.
Vorstandsgeschäftseinteilung
175.
Vorstandsgesohäftsordnung
137.
Warenhaus,  Kassenorganisation ­
  171.
Weber,  Alfred  36,  39.
Weibliche  Angestellte  62.
Werber,  Entlohnung  71.
Werbung  120,  123.
Werbungsarbeit  16.
Werkschulen  128.
Werkspflege  130.
Werkszeitung  92.
Werkzeugmaoherei  32.
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        240

Namen-  und  Sachverzeichnis.

Werner  98.
Wettbewerb  5.
WlBDENEELD  44,  57.
Wülensübertragung  181.
Wirkungsgrad  195.
Wirkungssteigerüng,  organisatorische ­
  110.
Wirtschaftlichkeit,  Gestaltung ­
  der  197.
—,  Gewährleistung  der  198.
—,  im  Schrifttum  193.
■—,  Maßstab  der  199.
—,  Wesen  und  Bedeutung
191.

Wirtschaftlichkeit  “und  Gewinn ­
  193.
—und  Personal  Verfassung  99.
Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb ­
  1.
Wirtschafts-Betriebsplan  233
Wirtschaftsführer  45.
Wirtschaftsplan  und  Unternehmer ­
  234.
—  und  Voranschlag  233.
Wirtsohaftsstudium  63.
Wissenschaftliche  Betriebeführung ­
  228.
Woldt  23,  64.

Zahl  als  Ordnungsmittel  141.
Zahlenreihe,  offene  und  geschlossene ­
  142.
Zahlungs-  und  Kreditverkehr
18.
Zeiss-Werke  101.
Zeitlohn  81.
Zement  24.
Zentralabteilungen  180.
Zentralisation  167.
Zörneb  221,  222.
Zusammenschlüsse  5.
Zuschlagsreohnung  214.
Zuständigkeiten  116,  177.

Druck  von  Julius  Beltz  in  Langensalza.

zia  Entsäuerung
2  2.  Nov.  2010
        <pb n="252" />
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it-
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        ﻿
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        ﻿
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        ﻿
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        ﻿
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