8 1. Teil. Allgemeine Grundsätze der Steuerpolitik. a) Produktive und unproduktive Personen. Die Steuerpolitik hat den Staat als eine Wirtschafts gemeinschaft aufzufassen, und ihre Aufgabe ist es, dem Staat in der Form von Steuern diejenigen Mittel zur Verfügung zu stellen, deren er zur Deckung seines Bedarfs, zur Deckung also sowohl seiner inneren wie seiner äußeren Schulden benötigt. Die innere Schuld des Staates entsteht dadurch, daß er gezwungen ist, für alle die jenigen Einwohner zu sorgen, welche nicht unmittelbar produktiv sind, sondern in bezug auf die notwendigsten Lebensbedürfnisse von der Produktion anderer Bevölkerungsschichten abhängen. Mit einer klaren Erkenntnis vom Wesen der Produktion, genauer gesagt, vom Unterschied produktiver und unproduktiver Personen, hat daher jede rationelle Untersuchung steuerpolitischer Fragen zu beginnen. Hier bei ist der Begriff der Produktion nicht in dem weiteren Sinne zu fassen, wie ihn die Nationalökonomie aufgestellt hat, sondern man muß sich an die rein materielle Seite der Frage halten, d. h. also, man muß unter Produktion die Erzeugung wirklich notwendiger Güter für unsern Lebensunterhalt verstehen. Der Bestand der Wirtschaftsgemeinschaft ist nur gesichert durch die Produktion von solchen Waren, welche wir für Wohnung, Kleidung, Ernährung und sonstige unumgänglich notwendige Bedürfnisse gebrauchen. Im Sinne dieser Abhandlung ist also unmittelbar produktiv nur der jenige, welcher tatsächlich greifbare, materielle Sachgüter herstellt. Natürlich muß die Produktion, soll sie nicht in ein wildes, gesetz loses Durcheinander ausarten, in einer bestimmten Ordnung erfolgen. Für diese Ordnung hat ein anderer Teil der Bevölkerung zu sorgen, der sich zunächst aus dem ganzen Beamtenheer und des weiteren eben aus all denjenigen Personen zusammensetzt, die zwar mittelbar von größter Wichtigkeit für die Erhaltung der ganzen Volkswirt