14 Wenn wir uns auf den Standpunkt stellen, daß aller Besitz zu den Tageswerten als ständige Deckung für unsere Jn- landsschulden haftet, und wir müssen es tun, wenn uns unsere Schulden kein Grauen einflößen sollen, so müssen wir die Unmög lichkeit von Konfiskationssteuern auch noch aus einer anderen Er wägung heraus erkennen. Wir müssen nämlich fragen, woraus sich eigentlich unser Volksvermögen, d. h richtiger, das Vermögen der einzelnen Volksmitglieder, zusammensetzt, und kommen zu der Antwort: 1. aus unbeweglichen Gütern, Grundstücken, Häusern usw.; 2. aus beweglichen Gütern, Warenbeständen, Maschinen, Ein richtungsgegenständen usw.; 3. aus persönlichen Forderungen, die aber, soweit sie in ihrer Gesamtheit die persönlichen Gesamtschulden übersteigen, nur eine Hypothek auf den beweglichen oder unbeweglichen Besitz darstellen; 4. aus Wertpapieren, die aber, außer Staatspapieren, nur Hypotheken auf bewegliche oder unbewegliche Güter sind und somit ebensowenig wie Forderungen eine Vermehrung des Volksvermögens ergeben; 5. aus barem Gelde, zur Hauptsache Papiernoten, die ebenso wie die Staatsanleihen eine Hypothek auf das gesamte Volks vermögen bilden. Somit ergibt sich, daß das eigentliche Volksvermögen nur aus den beweglichen und unbeweglichen Gütern besteht. Neben die erste Aufgabe der Steuern — Deckung der Bedürf nisse aller nicht unmittelbar produktiven Volksgenossen — stellt sich also die zweite: Verzinsung der inneren Schuld. c) Steuersystem und Kapitalismus. Was die Ausgestaltung des Steuersystems betrifft, so ist das Haupterfordernis: möglichst geringe Belastung der Produktion. Hier sei auf das oben Gesagte hingewiesen: Heranbildung und Nutzbar machung möglichst vieler produktiver Arbeiter und, wo es irgend geht, Umwandlung von für die Volkswirtschaft unproduktiven Personen in produktive. Eine gegenwärtig viel zu wenig anerkannte Forderung ist es, daß Steuern das Kapital nicht allzusehr belasten und schmälern