26 c) Entsprechen die geltenden Steuern den Forderungen der Volkswirtschaft? Es war schon darauf hingewiesen, daß die Steuern 1. möglichst wenig störend in den Gang des Wirtschaftslebens eingreifen dürfen und daß sie 2. auf keinen Fall den Vermögens stamm angreifen dürfen, sondern lediglich aus dem Einkommen zu entrichten sind. Unser gegenwärtiges Steuerwesen — man muß es rund heraussagen — wird weder der einen noch der andern dieser beiden Grundforderungen gerecht. Es liegt natürlich auf der Hand, daß jede Steuer eine gewisse Beunruhigung des Wirtschaftslebens mit sich bringt; das erklärt sich psychologisch sehr einfach durch die vielleicht bedauerliche, aber nun einmal vorhandene und auch in Zukunft nicht abstellbare Tatsache, daß niemand übermäßig gern Steuern bezahlt. Die mehr als starken Erschütterungen aber, die unser Wirtschaftsleben infolge des geltenden Steuerwesens in den letzten zwei Jahren durchgemacht hat, wären durch eine zweckentsprechende Regelung zu vermeiden gewesen; ich erinnere nur an die verschiedenen Kämpfe wegen des zehnprozentigen Lohnabzugs. In fast allen Industrie- und Gewerbe zweigen forderten die Arbeitnehmer und ihre Vertreter, der Arbeit geber solle die Steuern für seine Arbeiter und Angestellten tragen, also eine direkte Steuerabwälznng aus die Schultern der Arbeitgeber. Zwar gingen diese Forderungen glücklicherweise nicht durch, allein sie haben doch die Wirkung gehabt, daß in fast sämtlichen Industrien und in allen Gegenden Deutschlands der Wirtschaftssriede oftmals gefährdet und teilweise auch das Wirtschaftsleben lahmgelegt war. Das gilt bezüglich des zehnprozentigen Lohnabzuges bei der all gemeinen Einkommensteuer, durch ihn wurde das Wirtschaftsleben am meisten gestört. Nicht viel anders aber lag die Sache hinsichtlich mancher anderen Steuern. In ganz besonders schwerer Weise aber verstößt unsere gegen wärtige Steuerpolitik gegen den volkswirtschaftlichen Grundsatz jeder Steuertechnik, daß keine Steuer den Vermögensstamm angreifen darf; hier begeht sie außerdem noch den Fehler, daß sie nicht, wie es nötig wäre, einen Unterschied mache zwischen solchen Kapitalien, welche tatsächlich als reine Spekulationsgewinne der Kriegszeit, als „unmoralische Kriegsgewinne" anzusehen sind, und solchen Kapitalien, die, in regulärem Geschäftsbetrieb entstanden, Fundament und Rückgrat