\ 28 damit zu tun haben. Ein derartiges Verlangen ist mir immer un verständlich gewesen; es kommt mir das so vor, als wenn z. B. ein Privatmann, der eine Fabrik im Werte von 3 Millionen, die mit einer Hypothek von 1 Million belastet ist, besitzt, erklären würde: „Ich muß jetzt schnell dafür sorgen, daß ich diese Hypothek abdecke, denn sonst kommen ja meine Kinder in eine ganz unglückliche Lage." Er hinterläßt doch aber seinen Kindern den ganzen Besitz, und es wäre mehr als töricht, wenn er verpflichtet sein sollte, den Besitz schuldenfrei zu vererben. Ebensowenig kann die kommende Generation in Deutschland verlangen, daß die jetzige bis an ihr Lebensende am Hungertuch nagen soll, damit die Kinder nur ja wieder wirtschaftlich besser gestellt sind. Viel richtiger ist es, Staatsschulden in langsamer Weise, auf einen längeren Zeitraum verteilt, zu tilgen; es wäre töricht, unser ohnehin schon geschwächtes Wirtschaftsleben durch un geheure Steuerprojekte und Blutentziehung des Kapitals noch mehr zu zerrütten. Auch dies möge ein Beispiel verbildlichen: Es hat jemand zu Friedenszeiten 4000 M. im Jahr verdient, mit denen er und seine Familie auskamen. Er verfügte freilich in Wirklichkeit nur über 3600 M., weil er ein früher einmal geliehenes Kapital von 4000 M. verzinsen und amortisieren mußte. Plötzlich kommt er durch Krankheit in eine schwierige Lage, muß seine Stellung wechseln und verdient vorläufig nur 2000 M. im Jahre. Außerdem sind die Schulden durch Krankheit auf 6000 M. gestiegen. Er ist nun in einer furchtbaren Lage, denn seine Familie ist gezwungen, ihre bisherigen Ansprüche um über die Hälfte zu reduzieren. Die Zinsen bezahlt er selbstverständlich als ehrlicher Mensch weiter, aber wie unklug und dabei aussichtslos wäre es, wenn er in dieser Lage nun erklären wollte: „Jetzt muß ich aber ganz besonders dafür sorgen, daß ich meine Schulden tilge, trotzdemmeineEinnahmennichtein mal für den täglichen Bedarf ausreichen." In einer ähnlichen, vielleicht sogar noch schlimmeren Lage befindet sich heute das deutsche Volk. d) Finanzwirtschaftliche Kritik. Die am meisten hervorstechenden und für die Steuerpraxis viel leicht wichtigsten Grundsätze sind die der Finanzwirtschaft. Diese gipfeln in folgenden beiden Punkten: 1. Die Steuer muß in ihrem Ertrag genügend, d. h. mit einem Wort, ergiebig sein, 2. sie muß beweglich sein, d. h. leicht zu größerer Ergiebigkeit gebracht werden