3 33 und auf den ersten Blick hin einen befremdenden Eindruck machen dürste, weil er sich mit gewissen, von der Theorie aufgestellten Dogmen in Widerspruch setzt. Die Not der Zeit aber erfordert ganze Arbeit und dürfte auch außergewöhnliche Maßnahmen rechtfertigen. Ich habe mir daher das eine Ziel gesetzt, eine Steuer zu finden, die möglichst ergiebig, möglichst einfach und möglichst gerecht ist, und die zugleich das erholungsbedürftige wirtschaftliche Leben in geringstem Maße belastet. Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen: Grundlage des ganzen Steuersystems bildet eine Ver mögenshaftsteuer, welche von dem Gesamtvermögen des Volkes erhoben wird, und zwar nach Maßgabe folgender einfacher Berechnung: Jeder Steuerpflichtige hat alljährlich den Gesamtwert seines Besitztums zu ermitteln, und zwar den Wert, den an diesem Tage sein Besitztum darstellt. Unter Besitztum ist zu verstehen die gesamte be wegliche und unbewegliche Habe, also Grund und Boden, Gebäude, Maschinen und sonstige Betriebsmittel, Barvermögen, Inventar und Mobiliar, Brillanten und Kunstgegenstände, kurzum, tatsächlich das Be sitztum im eigentlichen und ausgedehntesten Sinne des Wortes. Von diesem gesamten Besitztum soll der zehnte Teil als Eigentum der Gesamt heit, das der einzelne gewissermaßen als Lehen erhalten hat. betrachtet werden, und demzufolge hat er diesen zehnten Teil der Gesamtheit in Form einer Steuer zu verzinsen, deren Höhe auf 5 Prozent an zusetzen ist, wozu noch 1 Prozent Amortisation hinzukommt, so daß die ganze Steuer jährlich 6 Prozent des zehnten Teils der gesamten Habe des einzelnen beträgt. Wer also den Gesamtwert seines Ver mögens an einem bestimmten Tage auf 100 000 M. beziffert, hätte hiervon 10 Prozent mit 6 Prozent zu verzinsen und demzufolge eine jährliche Steuer von 600 M. zu entrichten. Neben dieser Vermögenshaftsteuer kommen nur noch zwei Steuern in Betracht, nämlich eine Produktionssteuer, wonach jeder Arbeitgeber 10 Prozent der von ihm gezahlten Lohnsumme zu entrichten hat, und welche ich demnach als Lohnproduktions steuer bezeichnen werde. Und zweitens eine Einkommensteuer, welche aber nur die Einkommen über 25 000 M. bis zum Höchst