42 den volkswirtschaftlichen Grundsätzen nicht gerecht wird, indem durch die jährlichen 6 pro Mille Vermögenshaftsteuer scheinbar das Ver mögen selbst auch, also der Stamm, immer kleiner wird. Das ist aber in Wahrheit nicht der Fall, denn je kleiner das Vermögen ist, um so mehr verringert sich ja auch die Vermögenshaftsteuer von Jahr zu Jahr; und schließlich: Lassen wir doch nur die Zahlen selbst sprechen: Bei 100 000 M. Vermögen nur 600 M. Ver- mögenshaftsteuer im Jahr, das ist wahrhaftig so wenig, daß man weder von einer steuerlichen Ueberlastung, geschweige denn von einem Angriff der Steuer aus den Vermögensstamm reden kann. Außerdem wird ja die Steuer nicht entrichtet voni Vermögen selbst, sondern von den sonstigen Einkünsten des Zensiten; sie ist also nur s 6) e i n b a r eine Vermögenssteuer. Auch in den Gang des Wirtschaftslebens wird die Vermögenssteuer nicht störend eingreifen. Erstens ist ihre Veranlagung und Erhebung ziemlich einfach, und zweitens stellt sie für den einzelnen Steuerpflichtigen, wie gezeigt, eine so geringe finanzielle Belastung dar, daß sie von uns allen, die wir die gegenwärtigen Steuern kennen und bezahlen, geradezu als eine wohltuende Steuererleichterung angesehen werden wird; kein Mensch wird mit Recht daran denken können, bei dem geplanten Satz von 6 Prozent Vermögenshaftsteucr über Steuerüberlastung, Konfiskation des Vermögens usw. zu murren. Der Wirtschastsfrieden würde durch die Vermögens haftsteuer nicht nur nicht gefährdet, sondern sogar in hohem Maße gesichert werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf ein Moment von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung Hinweisen: Es wäre ein Irrtum, wenn man annehmen wollte, daß die Ver mögenshaftsteuer viele Leute veranlassen würde, Teile ihres toten Besitzes, z. B. Möbel, zu verkaufen, und daß dann ein ungeheurer Preissturz die Folge wäre. Zunächst würde der Preissturz als Preisabbau ja nur erwünscht sein. Im übrigen ist aber wieder die Haftsteuer viel zu gering, um solche Folgen herbeizuführen, und der Fall, daß jemand zu Zwangsverkäusen genötigt sein wird, dürfte sehr selten sein. Denkbar wäre der Fall nur bei den aus Steuer angst angeschafften überflüssigen Luxusartikeln wie Brillanten, weil jemand vorziehen könnte, angesichts der günstigen Haftsteuer seine Juwelen wieder in Zinsen bringendes Kapital zu verwandeln; das aber läge wiederum im Interesse der Volkswirtschaft.