43 Wie steht nun die Vermögenshaststeuer zu den Grundsätzen der Finanzwirtschaft, d. h. also in praxi: 1. Wird sie genug ein bringen? und 2. Ist sie beweglich, d. h. kann sie ohne technische und sonstige Schwierigkeiten und ohne Ungerechtigkeit einträglicher gestaltet werden? Hier sei zurückgreifend darauf hingewiesen, daß nach meiner — sicher nicht zu hoch gegriffenen — obigen Schätzung unseres Volksvermögens die Vermögenshaftsteuer bei Zugrundelegung von 6 Prozent von einem Zehntel des Vermögens voraussichtlich mindestens 54 Milliarden Mark Steuereinnahmen im Jahre bringen würde. Und zwar bringt sie dieses Erträgnis, ohne für den Kauf mann oder Privatmann eine irgendwie empfindliche Belastung dar zustellen. Sie vereinigt also — und das ist das Ziel einer richtigen Steuerpolitik — zwei gute Eigenschaften in sich: Sie belastet die Steuerpflichtigen nicht stark und bringt dennoch, eben infolge ihres Charakters, dem Staate viel ein. Ein einfaches Beispiel möge dies noch näher erläutern: Ein Fabrikunternehmen, das 600 Arbeiter beschäftigt, mag nach den gegenwärtigen Lohnsätzen etwa 5 bis 6 Millionen Mark jährlich bezahlen, und der Bestand an Maschinen und sonstigem Inventar soll einen Friedenswert von ca. 200 000 M., also einen gegenwärtigen Tageswert von etwa 3 Millionen besitzen. Die hierauf entfallende Vermögenshaftsteuer würde jährlich 18 000 M. betragen, eine Summe, die gegenüber den Ausgaben für Löhne und sonstige Zwecke (5 bis 6 Millionen) überhaupt nicht ins Gewicht fällt. Man bedenke aber, daß allein in diesem einen Fall für den Staat ein steuerbarer Wert von 3 Millionen aufgedeckt ist, der bisher ganz unberücksichtigt geblieben ist. Ferner ist in Rechnung zu setzen, welche ungeheueren Ver mögenswerte der Staat zur Haftung für seine Schuldenlast in den bebauten Grundstücken finden wird. Auch hier sei ein Beispiel erlaubt: Wir gehen aus von einem Gebäude, dessen Bauwert vor dem Kriege 100 000 M., heute 500 000 M. betragen soll. Die Vermögenshaftsteuer würde sich also auf 3000 M. belaufen. Die einzelnen Wohnungen haben vor dem Kriege etwa 800 M., jetzt vielleicht 1300 M. Miete erbracht. Nun mag es dem Hausbesitzer erlaubt sein, wenigstens die Vermögenshaftsteuer auf die einzelnen Wohnungen, deren 12 als vorhanden angenommen werden, mit je 250 M. aufzuschlagen. Eine solche Belastung würde keine Unge rechtigkeit bedeuten, denn der wirkliche Mietswert würde auch hier