Erhöhung des Arbeitswillens und durch Vermehrung der produktiven Personen. Als Steuersatz der Lohnproduktionssteuer hatte ich 10 Prozent der Jahreslohnsumme vorgeschlagen. Das scheint zunächst sehr viel zu sein und wird von mancher Seite als eine enorme Belastung dargestellt werden. Der Einwand ist indes unberechtigt; ich habe schon von jeher die Ueberzeugung gehabt, daß ein Unternehmer, der z. B. für einen Angestellten 600 M. monatlich bezahlt, auch in der Lage sein wird, 660 M. zu geben, unter der Voraussetzung natürlich, daß er seine ihm dadurch erwachsenen Mehrkosten seinerseits mit einkalkulieren darf. Die Lohnproduktionssteuer ähnelt wegen ihres Steuersatzes von 10 Prozent dem gegenwärtigen sog. zehnprozentigen Lohnabzug. Es ist mir denn auch bei Vorbringen meines Steuer projektes einmal erwidert worden, daß, wenn die Idee der Lohn produktionssteuer auch richtig sei, doch ein Tausch gegen den jetzigen zehnprozentigen Steuerabzug kaum nötig sei, denn zahlenmäßig mache es für den Staat keinen Unterschied, ob er vom Einkommen des Arbeitnehmers einen Abzug oder auf die Ausgabe des Unternehniers einen Aufschlag von 10 Prozent erhebe. Gewiß richtig! Wie aber, wenn uns eines Tages die Erkenntnis kommt, daß 10 Prozent nicht ausreichen? Dann ist bei dem Steuerabzug die Erhöhung sehr erschwert, denn wir müssen das Einkommen direkt reduzieren. Neue Streiks, neue Lohnbewegungen und neue Beunruhigungen des Wirt schaftslebens wären die Folge. Ganz anders ist das Bild, wenn es sich um die allmähliche Erhöhung der Lohnproduktionssteuer handeln sollte; auch diese dürfte nicht ganz reibungslos vor sich gehen, immer aber praktisch viel leichter durchführbar sein als eine Erhöhung des Steuerabzuges. Meines Erachtens dürfte dieser recht wesentliche technische Unterschied schon allein genügen, um die Umwandlung des zehnprozentigen Steuerabzuges in eine Lohnproduktionssteuer zu empfehlen. Ist nun die Lohnproduktionssteuer gerecht? Daß sie allgemein und gesetzmäßig ist, darüber dürften kaum Zweifel herrschen; sie wird zwar vom Arbeitgeber entrichtet, aber von allen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, getragen, eben ähnlich wie die Beiträge der sozialen Invaliden- und Angestellten-Versicherung. Auch hinsichtlich der Gleich mäßigkeit der steuerlichen Belastung erfüllt die Lohnproduktionssteuer den Grundsatz der Gerechtigkeit: Alle Steuerträger werden in gleichem 4' 51