von der Lohnproduktionssteuer erfüllt: Es steht ja nichts im Wege, statt 10 auch z.B. 12 Prozent der Jahreslohnsumme zu erheben; ich glaube aber, der Ertrag der Steuer wird schon bei 10 Prozent so groß sein, daß eine Heraufsetzung des Steuersatzes sich erübrigt. Außerdem können ja auch einige der jetzt schon vorhandenen Steuern, besonders die Konsumsteuern, noch eine Zeitlang weiter in Kraft bleiben. Gegen jede Steuer, besonders aber gegen neue, werden Ein wendungen theoretischer wie praktischer Natur erhoben werden, und sie lassen sich z. T. vielleicht auch mit einem gewissen Recht erheben. Hier sei nur noch auf einen Einwand volkswirtschaftlicher Art ein gegangen: Es wird mir vielleicht entgegengehalten werden, daß durch die Lohnproduktionssteuer, unter Aufhebung des jetzigen Steuerabzuges von 10 Prozent, die Geldentwertung weiter gefördert werde, da diese Aenderung für viele Arbeitnehmer ein plötzliches und vielleicht sogar unerwartetes oder nicht verlangtes erhöhtes Einkommen bedeute. Das ist nicht ganz unrichtig; ich rechne aber damit, daß wir sowieso noch nicht an das Ende der Lohnforderungen und Lohnerhöhungen gelangt sind und daß gerade die jetzige Zeit deshalb besonders geeignet erscheint, eine derartige grundsätzliche Steueränderung ein zuführen. Die Unternehmer werden großenteils geneigt sein, bei neuen Lohnbewegungen, vielleicht zunächst zu gleichen Teilen, später ganz den jetzt bestehenden zehnprozentigen Steuerabzug auf ihre Schultern zu übernehmen, natürlich gegen Berücksichtigung dieser Tatsache bei der Kalkulation, und wenn dann der Staat eines Tages die gesetzliche Billigung dazu ausspricht, so wäre die dann noch vorzunehmende formelle und sachliche Aenderung kaum erwähnenswert. — Ich hatte oben gesagt, daß man bei notwendig werdendem Staatsbedarf statt 10 Prozent Lohnproduktionssteuer auch einen höheren Satz erheben könnte. Wenn ich einer solchen Erhöhung das Wort rede, so wird das selbstverständlich von mancher Seite für eine ungerechte Besteuerung der großen Massen und für einen unglaublich kapitalistischen Vorschlag und Vorstoß gehalten werden. Das ist es aber keineswegs, sondern selbst eine Lohnproduktionssteuer von 20 Prozent ist durchaus sinn gemäß und beruht letzten Endes einfach aus der unveränderlichen Tatsache, daß die 80 Prozent produktiven Arbeiter — man vergleiche mein oben gebrachtes Beispiel dieser Art — von dem Gesamtresultat ihrer Arbeit den fünften Teil zur Ernährung der übrigen, also der unproduktiven Personen, abgeben müssen.