57 volkswirtschaftliche Pflicht der Steuergesetzgebung sein. Daß eine Einkommensteuer, wie ich sie plane, im Interesse unserer Volkswirt schaft liegt, dürste aus folgender Ueberlegung erhellen^ Schon heute kommt es häufig vor, daß Unternehmer buchmäßig wohl viel ver dienen, aber in Wirklichkeit stark verschuldet sind und kaum noch den nötigen Kredit finden, um den für die Einkommensteuer nötigen Betrag aufzubringen. Wenn man sich dieses vergegenwärtigt, so wird man einsehen, daß in unserer gegenwärtigen Steuerpolitik ein böser Rechenfehler ist, denn es hat doch schlechterdings keinen Zweck, von einem verschuldeten Unternehmer Steuern zu erheben, voraus gesetzt, daß die Verschuldung nicht durch private Verschwendung ein getreten ist. Es ist überhaupt, wie des näheren auszuführen ist, ein steuerlicher Unterschied zwischen den verschiedenen Unternehmen zu machen, und zwar nach der Art und Weise, wie sie ihren buch mäßig erzielten Gewinn verwenden. Solange ein Unternehmer den Gewinn wieder in Neuanlagen oder Warenvorräten investiert, solange kann der Staat kein Interesse daran haben, diesem Unternehmer, der voll und ganz im Interesse der Volkswirtschaft handelt, durch zu hohe Steuern das Blut zu entziehen. Wenn ein Unternehmer in einem Jahre eine Million Mark verdient, aber den größten Teil seines Gewinnes in seinem Unternehmen weiter arbeiten läßt und auf jeden Fall nur 100000 M. für seinen Privatgebrauch entnimmt, so müßte es dem Staat vollkommen genügen, in diesem Jahre 20000 M. Einkommensteuer von ihm zu erheben; diese Zahlung wird der betreffende Unternehmer immer leisten können. Ergibt sich, daß er im nächsten Jahre für seinen Privatgebrauch statt 100000 M. nunmehr 300000 M. entnimmt, so muß er selbstverständlich 60000 M. Steuern entrichten. Ich habe wiederholt betont, daß unsere Steuer politik so aufgebaut sein muß, daß alle Personen mit großem Einkommen wieder ein Interesse daran haben, Kapital anzusammeln, also zu sparen, denn aufgehäufte und nicht ver brauchte Gewinne bedeuten auf jeden Fall zunächst einen Zuwachs des Volksvermögens. Der Staat müßte also sagen: „Wenn du eine Million verdienst, aber nur 100000 M. davon ausgibst, dagegen 900000 M. sparst, so belohne ich deine Sparsamkeit dadurch, daß ich die 900000 M. vorläufig nicht besteuere. Selbstverständlich muß ich diese Summe zur Vermögenshaftsteuer heranziehen, aber diese macht ja nur 6 / 10 Prozent aus, während du selbst mit dem ersparten