58 Kapital von 900000 M. mindestens 5 Prozent, d. h. also 45000 M., oder, menn du dieses Geld industriell anlegst, vielleicht noch mehr verdienen kannst." Kann man sich aber dennoch nicht zu der Erkenntnis durch ringen, daß es im Interesse der ganzen Volkswirtschaft liegt, den unverbrauchten Teil der großen Einkommen steuersrei zu lassen, so gibt es noch den einen Ausweg, den ganzen Gewinn mit 20 Prozent Einkommensteuer zu belasten, dem Unternehmer sein Betriebskapital aber dadurch zu erhalten, daß er für den Teil der Steuersumme, die aus den unverbrauchten Gewinn errechnet ist, Staatsanleihe gratis erhält. Er kann diese dann im Notfälle bei einer Bank diskontieren, und die im Interesse der ganzen Volkswirtschaft notwendige Flüssig keit seines Unternehmens bleibt wenigstens erhalten. Wird nun die Einkommensteuer — das ist die Frage, die vom Standpunkt der Finanzwirtschast und der Praxis gestellt werden muß — viel einbringen? Diese Frage dürfte mit gutem Gewissen und aller Voraussicht nach zu bejahen sein, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens gibt es in Deutschland heute zahllose Leute, die mehr als 25000 M. jährlich verdienen, und zweitens ist der Steuer satz bis zu 20 Prozent schon eine Gewähr für einen reichen Steuer ertrag. Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf eine Tatsache aufmerksam machen, die mir besonderer Beachtung wert zu sein scheint: Es ist schwierig, dafür zu sorgen, daß überseeische, in unserem Lande arbeitende Firmen zu einer korrekten Geschäftsführung gezwungen werden. Es ist schon in Friedenszeiten häufig passiert, daß die überseeischen Stammhäuser enorme Gewinne erzielten, dagegen die hiesigen Tochterfirmen niemals einen steuerlich erfaßbaren Gewinn aufwiesen. Mein Vorschlag, von dem Gewinn nur diejenige Summe zu versteuern, die verbraucht ist, würde hier nun besonders heilsam wirken, da die betreffenden Firmen dann ein Interesse daran haben, umgekehrt überschüssige Gewinne in unserem Lande zu investieren, um damit der überseeischen Steuergesetzgebung zu entgehen. — Das zweite steuerliche Moment der Finanzwirtschaft, die Beweglichkeit der Steuer, ist bei der Einkommensteuer auch vorhanden: Man kann bei erhöhtem Staatsbedarf den Steuersatz erhöhen, natürlich immer nur so weit, daß die Steuer den Vermögensstamm nicht angreift und damit zu einer volkswirtschaftlich wie finanzpolitisch gleich schädlichen Konfiskationssteuer wird.