59 Man könnte mir vielleicht entgegenhalten, daß meine Steueridee die Unternehmer veranlassen könnte, sich große Lager anzuschaffen. Hierzu liegt aber gar keine Veranlassung vor, denn der Besitzer bleibt ja auch dann von der Einkommensteuer frei, wenn sich das Geld auf einem Bankkonto befindet. Außerdem wird die Auffüllung und Abstoßung von Lagern stets von wirtschaftlichen Motiven abhängen, die durch diesen Steuerplan gar nicht beeinflußt werden können. Selbst wenn aber mein Plan die Anhäufung von Lagern fördern sollte, so wäre dies nicht nur kein Fehler, sondern sogar sehr gut, denn wir müssen unbedingt dafür sorgen, daß wir wieder Vorräte in allen Artikeln bekommen, denn nur dann können wieder geordnete Verhältnisse eintreten, nur dann kann das notwendige Ziel, daß sich alle Unternehmer mit mäßigen Zwischengewinnen begnügen, erreicht werden. Schon in Friedenszeiten haben große Aktiengeschäfte unter Protest der Kltinaktionäre den Gewinn verschleiert und nur eine geringe Dividende verteilt. Es ist zweifellos, daß dieses Verhalten vom Standpunkt der gesamten Volkswirtschaft aus sehr vorteilhaft war. Ich könnte mir denken, daß mein Vorschlag erst recht die größeren Gesellschaften veranlassen würde, möglichst überhaupt keine Dividende auszuzahlen, vorausgesetzt, daß die Mehrzahl der Großaktionäre auf eine Dividenden ausschüttung nicht angewiesen ist, wie es sehr häufig vorkommt. Man könnte einwenden, daß hierdurch das Interesse der Kleinaktionäre geschädigt wird. Die Kleinaktionäre sind aber für das gute Funktionieren der gesamten Volkswirtschaft nicht nötig; wenn ihnen die drohende Nichtauszahlung einer Dividende zu gewagt erscheint, so sollen sie aus solchem Unternehmen herausbleiben und sich solche Papiere an schaffen, die ihnen eine sichere Verzinsung einbringen. Auch der Einwand, daß eine Verbrauchssteuer von 20 Prozent erst recht Veranlassung geben würde, den Steuerfiskus zu betrügen, etwa in der Weise, daß Privatausgaben als Geschäftsspesen gebucht werden, ist meines Erachtens nicht durchschlagend. Wenn jemand bei dieser bequemen Steuerform noch betrügen und die Gefahr einer Zuchthausstrafe nicht scheuen sollte, dann wird er ganz bestimmt bei einer Konftskationssteuer von etwa 50 Prozent vom gesamten Gewinn zu schwindeln versuchen und die Volkswirtschaft dadurch noch mehr schädigen; denn entscheidend für die Schädigung ist die Höhe der Summe, mit welcher er, durch den Betrug steuerfrei, an die Volks wirtschaft Ansprüche zur Befriedigung seiner privaten Bedürfnisse