61 in Form der Kriegsentschädigungen als äußere Schuld an das Aus land abzuführen, werden durch die Produktionssteuer gedeckt, die mit 10 Prozent vom Gehalt und Lohn sämtlicher Angestellten und Arbeiter vom Arbeitgeber erhoben wird. Selbstverständlich ver wandelt sich diese Produktionssteuer sofort in eine Abgabe, die beim Umsatz sämtlicher Waren in Erscheinung tritt, da der Arbeitgeber diese Steuer seinen Unkosten zuschlägt. Aus Gründen der Billigkeit und mit Rücksicht auf das Volksempfinden reiht sich diesen beiden Hauptsteuern noch eine Einkommensteuer an, welche aber nur das wirklich verbrauchte Einkommen über 25000 M. berührt und eine mäßige Höhe, etwa bis 20 Prozent, nicht übersteigen darf. Von der Vermögenshaststeuer, als der Hauptsteuer, wird aus nahmslos jeder getroffen, der Vermögen irgendwelcher Art besitzt, die Produktionssteuer trifft unmittelbar den Arbeitgeber und mittelbar den Arbeitnehmer, und die Einkommensteuer trifft den kleinsten Kreis, nämlich nur die Personen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 25000 M. Es ist natürlich auch möglich, daß jemand von allen drei Steuern gleichzeitig erfaßt wird; wir wollen z. B. an nehmen, daß ein Unternehmer mit 100000 M. arbeitet und einen Jahresgewinn von 65000 M. erzielt. Unter der Voraussetzung, daß die Einkommen bis zu 25000 M. der Produktionssteuer unter liegen, wäre das Mehreinkommen dieses Unternehmers von 40000 M. mit 5 Prozent zu kapitalisieren. Er hätte dann für das betreffende Jahr ein Vermögen von 800000 M. anzugeben. Wenn man das Verhältnis der Schulden zum Volksvermögen mit 1:10 annimmt, müßte er also 80000 M. mit 6 Prozent gleich 4800 M. als Ver mögenshaststeuer für das betreffende Jahr abführen. Als Einkommen würden ihm dann 60200 M. verbleiben, und hierauf wäre dann die Einkommensteuer zu berechnen, die bei 20 Prozent also 12040 M. betragen würde, vorausgesetzt, daß er diese ganze Summe für seinen Verbrauch aufwendet. Vergleicht man dieses aus nur drei Steuerarten bestehende System mit dem gegenwärtigen Steuerwesen, so wird man auf den ersten Blick erkennen, daß dieses mit seiner Vielheit von verschiedenen Steuern und Steuerarten viel schwieriger, verwickelter und schwerfälliger ist, vor allem auch in der praktischen Durchführung und Verwaltung. Man denke z. B. nur an die gegenwärtige Einkommensteuer, wo allein bezüglich des zehnprozentigen Lohnabzuges derart viele Aus-