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        <title>Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!</title>
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            <forname>Friedrich</forname>
            <surname>Ladendorf</surname>
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            <idno>1014015472</idno>
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        ﻿Wie

Deutschland
seine Schulden
bezahlen
kann!

Vorschlägefür ei» Steuerprogramm
auf völlig neuer Grundlage

Von

Friedrich Ladendorf

Berlin

VerlagOtto Elsner Verlagsgesellschaft m.b.H.

19 2 1
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        ﻿
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        ﻿





Wie

Deutschland seine Schulden
bezahlen kann!

Vorschläge für ein Steuerprogramm auf völlig
neuer Grundlage . .

Von

Friedrich Ladendorf

Berlin

Verlag Otto Elsner Verlagsgesellschaft m. b. Ä.
1921
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        ﻿

Alle Rechte vorbehalten
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        ﻿Inhalts-Verzeichnis

Seite

Vorwort....................-................................... 5

1.	Teil. Allgemeine Grundsätze der Steuerpolitik............. 8

a)	Produktive und unproduktive Personen.................. 8

b)	Die Schuldenlast Deutschlands, Aus- und Inlandsschulden. 12

c)	Steuersystem und Kapitalismus........................ 14

d)	Massenartikel und Luxusprodulte ..................... 19

e)	Die Selbsteinschätzung............................... 20

2.	Teil. Kritik des geltenden Steuerwesens................. 22

a)	Grundsätzliches...................................... 22

b)	Sind die geltenden Steuern gerecht? ................. 23

c)	Entsprechen die geltenden Steuern den Forderungen der

Volkswirtschaft?....................................... 26

d)	Finanzwirtschastliche Kritik......................... 28

3.	Teil. Das neue System................................... 32

a)	Die Vermögenshaftsteuer.............................. 34

Rechtfertigung und Kritik.............................. 41

b)	Die Lohnproduktionssteuer............................ 48

Rechtfertigung und Kritik.............................. 49

c)	Die Einkommensteuer.................................. 54

Rechtfertigung und Kritik.............................. 55

4.	Teil. Zusammenfassende Kritik des neuen Systems......... 60

i*

3
        <pb n="7" />
        ﻿Vorwort.

Veri sigillum Simplex.

^ie wichtigste Aufgabe, welche Deutschland in seiner gegen-
wärtigen drückenden Lage zu lösen hat, besteht zweifellos in einer
umfassenden Steigerung seiner Gütererzeugung, sowohl in quantitativer
wie in qualitativer Hinsicht. Von allen Seiten wird unbedingt zu-
gegeben, daß ohne diese Vorbedingung, ohne eine Vermehrung unserer
Leistungen, an einen Wiederaufbau des Vaterlandes, ja, nicht ein-
mal an ein Fortbestehen der nationalen Volkswirtschaft gedacht
werden kann. Aber gleich hinter dieser ersten elementaren Forderung
erhebt sich eine zweite, die für den Augenblick ein beinahe noch
größeres Gewicht zu besitzen scheint. Angesichts der inneren, durch
die Revolution bis in die tiefsten Tiefen aufgerührten Lage, an-
gesichts einer Finanzwirtschaft, die in chaotischer Verwirrung ohn-
mächtig vor der Tilgung ungeheurer Schuldenlasten steht, muß das
Problem, wie wir gleichzeitig die phantastischen Verpflichtungen des
Ultimatums erfüllen sollen, nahezu unlösbar erscheinen. Mit andern
Worten, was den Lenkern unseres Staatswesens heute in erster
Linie als Feuer unter den Nägeln brennt, das ist die Frage, wo-
her und auf welche Weise der Staat die Mittel beziehen soll, um
sich selbst über Wasser zu halten und um den eingegangenen
Verpflichtungen pünktlich nachkommen zu können. Es ist also die
Steuersrage, die im Mittelpunkt aller politischen und wirtschaft-6-
lichen Interessen steht. Mit fieberhafter Hast geht man auf die
Suche nach neuen Steuerquellen, niemals hat eine Regierung dem
Volke ein so gewaltiges und buntes Steuerbukett präsentiert, wie
es heute der Fall ist. Wem das mühsame Amt zufällt, für Deutsch-
lands Finanzen zu sorgen — und die Reihe der neuen Männer
zeigt wahrlich schon eine recht erhebliche Ausdehnung —, der ergreift
sofort die Wünschelrute und streift das ganze Gebiet des wirtschaft-
lichen Lebens ab, um jede Stelle zu erspähen, wo sich etwa noch
einige Groschen herauspressen ließen. Und schon haben sich Ver-
treter der Regierung gerühmt, daß das rücksichtslose Anziehen der
Steuerschraube große, sogar unerwartete Erfolge gebracht habe!
Man ist zufrieden, wenn nur das Geld in: Kasten klingt, und
wenn der Bedarf für den nächsten Tag notdürftig gedeckt ist.

5
        <pb n="8" />
        ﻿Kerne Sorge darum, ob sich diese Augenblickserfolge nicht
in böse Fehlschlüge verwandeln werden, wie noch immer eine ziel-
und planlose Steuerpolitik auf die Dauer der Volkswirtschaft
^schwersten Schaden zugefügt hat! Denn ziel- und planlos, so
muß man die heutige Steuerpolitik nennen, weil sie sich eben offen-
bar nur von der Not der Stunde treiben läßt und einer tieferen
wirtschaftlichen Einsicht vollkommen entbehrt. Dazu kommt, wie
schon angedeutet, daß dieses Trommelfeuer von exorbitanten Steuern,
das man auf das deutsche Volk und besonders auf die Erwerbs-
stände losläßt, allmählich einen Zustand erzeugt hat, der in materieller
Hinsicht einen Raubbau an den besten wirtschaftlichen Kräften
bedeutet, der in ideeller Hinsicht die ohnehin geschwächte Volksmoral
völlig untergräbt, weil er die Steuerzahler förmlich zu Lug und
Trug aufreizt, und der in steuertechnischer Hinsicht, wäre die Sache
nicht so bitter ernst, helles Gelächter hervorrufen müßte; denn man
kann heute hohen Steuerbeamten begegnen, die rund und offen
erklären, daß selbst ihnen die Übersicht über diese in wilden Wogen
aufschäumende Steuerflut schon längst verlorengegangen ist!

Was uns not tut, ist Selbstbesinnung, ist Besinnung auf die
Notwendigkeit, in das Tohuwabohu unserer Finanzwirtschaft Ordnung
zu bringen, und gleichzeitig ein Steuersystem aufzustellen, das bei
möglichster Schonung unserer Produktivkräfte, bei größter Rücksicht-
nahme auf die Grundsätze der Billigkeit und Gerechtigkeit, bei
leichtester und sparsamster Inanspruchnahme der Verwaltung den
höchsten Ertrag verspricht. Von diesen Gesichtspunkten ausgehend,
legt der Verfasser dieser Schrift, ein seit Jahrzehnten im praktischen
Leben stehender Großindustrieller, der deutschen Regierung und dem
deutschen Volk einen neuen Steuerplan vor, der, wie er sich
wohl bewußt ist, auf den ersten Blick einen außerordentlich fremd-
artigen, ja, vielleicht beinahe utopischen Eindruck erwecken muß.
Aber solchem Schicksal dürfte bisher jede wahrhaft neue reformato-
torische Idee begegnet sein, und wenn man überlegt, daß eben
unsere ganze Existenz davon abhängt, ob wir einen Weg zur end-
gültigen Gesundung unseres Finanzwesens finden, so wird die
Forderung berechtigt sein, daß wenigstens jeder ans ernsthafter
Überlegung (und der Verfasser hat es an jahrelanger Mühe nicht
fehlen lassen) beruhende Vorschlag ehrlich und gründlich geprüft
wird. Die nachfolgenden Ausführungen wollen das Gebiet keines-

6
        <pb n="9" />
        ﻿falls erschöpfen, es kann sich vielmehr nur darum handeln, die
Grundlinien des neuen Systems darzulegen, und wenn diese im
Prinzip, wie der Verfasser hofft, als ein oder als das Heilmittel
der gegenwärtigen Not anerkannt werden, so wird es nicht schwer
sein, sich über die Einführung und Anwendung des Systems im
einzelnen zu einigen. Freilich werden auch hierfür noch umfangreiche
Berechnungen und Ueberlegungen notwendig sein; aber diese Klein-
arbeit soll absichtlich verschoben werden, bis über die Grundlagen
ein Verständnis erzielt ist. Aus diesem Grunde ist auch davon Ab-
stand genommen worden, dieser Broschüre eine wissenschaftliche Ver-
tiefung durch literarische und statistische Hinweise oder durch längere
theoretische Erörterungen zu geben, ganz abgesehen davon, daß es
angebracht schien, diese Veröffentlichung ohne weiteren Verzug
erfolgen zu lassen. Ebenso muß es späterer Gelegenheit vorbehalten
bleiben, ausführlich auf die großen weltwirtschaftlichen und welt-
politischen Folgen einzugehen, welche die Anwendung dieses neuen
Steuersystems notwendig mit sich bringen wird; hierüber mögen
einstweilen kurze Andeutungen genügen.

Einige Erörterungen allgemeiner Natur ließen sich allerdings
nicht umgehen, da hier Gegenstände berührt werden, die von grund-
legender Bedeutung für das neue System sind. Jedoch bittet der
Verfasser wiederholt, der Leser möge sich immer vor Augen halten,
daß die Abhandlung . nichts weiter beabsichtigt, als in möglichster
Kürze eine neue Idee zur Erörterung zu stellen, allerdings eine
Idee, von welcher der Verfasser ohne Uebertreibung sagen zu können
hofft, daß sie den archimedischen Punkt darstellt, von dem aus das
ganze öffentliche Finanzwesen umgeformt und geordnet werden kann.
Das Kernstück der ganzen Sache liegt im ersten Abschnitt des
dritten Kapitels, hier ist die Grundidee in ihrer einfachsten und
klarsten Forni zum Ausdruck gebracht.

So mag denn diese Schrift zunächst als eine Frucht ehrlicher
Arbeit und emsigen Nachdenkens gewertet werden! Je lebhafter
sich die Kritik mit den neuen Vorschlägen beschäfligt, desto lieber
wird es dem Verfasser sein, der nichts sehnlicher wünscht, als ein
Scherflein beizutragen, um der gewaltigen Not des Vaterlandes
zu steuern!

Berlin, im August 1921.

Friedrich Ladendorf.

7
        <pb n="10" />
        ﻿1. Teil.

Allgemeine Grundsätze der Steuerpolitik.

a)	Produktive und unproduktive Personen.

Die Steuerpolitik hat den Staat als eine Wirtschafts-
gemeinschaft aufzufassen, und ihre Aufgabe ist es, dem Staat in
der Form von Steuern diejenigen Mittel zur Verfügung zu stellen,
deren er zur Deckung seines Bedarfs, zur Deckung also sowohl seiner
inneren wie seiner äußeren Schulden benötigt. Die innere Schuld
des Staates entsteht dadurch, daß er gezwungen ist, für alle die-
jenigen Einwohner zu sorgen, welche nicht unmittelbar produktiv
sind, sondern in bezug auf die notwendigsten Lebensbedürfnisse von
der Produktion anderer Bevölkerungsschichten abhängen. Mit einer
klaren Erkenntnis vom Wesen der Produktion, genauer gesagt, vom
Unterschied produktiver und unproduktiver Personen, hat daher jede
rationelle Untersuchung steuerpolitischer Fragen zu beginnen. Hier-
bei ist der Begriff der Produktion nicht in dem weiteren Sinne zu
fassen, wie ihn die Nationalökonomie aufgestellt hat, sondern man
muß sich an die rein materielle Seite der Frage halten, d. h. also,
man muß unter Produktion die Erzeugung wirklich notwendiger
Güter für unsern Lebensunterhalt verstehen. Der Bestand der
Wirtschaftsgemeinschaft ist nur gesichert durch die Produktion von
solchen Waren, welche wir für Wohnung, Kleidung, Ernährung und
sonstige unumgänglich notwendige Bedürfnisse gebrauchen. Im
Sinne dieser Abhandlung ist also unmittelbar produktiv nur der-
jenige, welcher tatsächlich greifbare, materielle Sachgüter herstellt.
Natürlich muß die Produktion, soll sie nicht in ein wildes, gesetz-
loses Durcheinander ausarten, in einer bestimmten Ordnung erfolgen.
Für diese Ordnung hat ein anderer Teil der Bevölkerung zu sorgen,
der sich zunächst aus dem ganzen Beamtenheer und des weiteren
eben aus all denjenigen Personen zusammensetzt, die zwar mittelbar
von größter Wichtigkeit für die Erhaltung der ganzen Volkswirt-

8
        <pb n="11" />
        ﻿schaft sind, aber zur Vermehrung der volkswirtschaftlichen Güter
unmittelbar nichts beitragen. Man stoße sich nicht an der Härte
des Ausdrucks, wenn wir diese Gruppe als diejenige der unproduk-
tiven Arbeiter bezeichnen. Ohne den Richter, den Lehrer, den
Verkehrs- und Verwallungsbeamten, den Soldaten, ist gewiß der
Bestand unserer Gesellschaft unmöglich, aber trotzdem erkennt man
auf den ersten Blick den Unterschied, der zwischen dieser Kategorie
von Burgern und den eigentlichen Erwerbsständen, dem Ackerbauer,
dem Bergmann, dem gewerblichen Arbeiter, dem Kaufmann (der
für die notwendige Güterverteilung sorgt) usw., besteht. Die Gesamt-
arbeit einer Nation zerfällt also in zwei Klassen, von denen die
eine dazu dient, den Bestand an solchen Gütern zu sichern, die zur
Versorgung des Volkes notwendig sind, während die andere sich der
Ordnung der Produktion selbst anzunehmen hat.

Hieraus ergibt sich weiterhin, daß die Lebensbedürfnisse der
zweiten Klasse in irgendeiner Art durch den Ueberschuß der Arbeit
der ersten Klasse gedeckt werden müssen, woraus sofort der zweite
Schluß zu ziehen ist, daß natürlich die Zahl der unproduktiven
Arbeiter stets innerhalb gewisser Schranken bleiben muß. Kommen z. B.
auf zehn Einwohner acht produktive und zwei unproduktive Arbeiter,
so ist es leicht möglich, daß das Mehrerträgnis der von den acht
produktiven Arbeitern geleisteten Arbeit dazu verwandt wird, um
die Bedürfnisse der beiden unproduktiven Arbeiter zu decken, was
bekanntlich auf dem Wege geschieht, daß der Staat von der produk-
tiven Arbeit ein Mehr an Steuern erhebt, das er dazu verwendet,
um Gehälter oder sonstige Einnahmen für die unproduktiven Arbeiter
zu beschaffen. Würde aber etwa die Zahl der unproduktiven Arbeiter
des Beamtenheeres, der Wehrmacht oder sonstiger Gruppen, die
keine für die Volksgemeinschaft nützliche Arbeit leisten, z. B. der
Arbeitslosen, oder auch solcher Arbeiter — wir kommen daraus zu-
rück —, welche gezwungen sind, für das Ausland zu arbeiten, eine
gewisse Höhe übersteigen, so daß vielleicht auf zehn Einwohner vier oder
fünf unproduktive Existenzen kommen, so würde es selbstverständlich
nicht möglich sein, aus dem Erträgnis der produktiven Arbeit die
Bedürfnisse der anderen Kategorie zu bestreiten. Noch fehlt es an
einer wissenschaftlichen Feststellung, wieweit etwa die Belastung des
Wirtschaftskörpers in dieser Richtung gehen kann. Wir wissen,
wie schwer schon heute die Ausdehnung der Beamtenschaft den

9
        <pb n="12" />
        ﻿Etat bedrückt, und jedenfalls ist es nützlich, sich immer daran zu
erinnern, daß in dem gleichen Maße, wie die Arbeitszeit und die
Arbeitsleistung der produktiven Arbeiter vermindert wird, auch die
Zahl der Staatsbeamten herabgesetzt werden muß.

Zu den unproduktiven Personen in diesem Sinne gehören, wie be-
merkt, neben den Beamten auch die Erwerbslosen und, was noch mehr
ins Gewicht fällt, die an sich produktiven Arbeiter, deren Arbeits-
leistung aber auf Grund des Friedensvertrages den Entente-
staaten und nicht Deutschland zugute kommt. Daß die Arbeits-
losen unter den heutigen Verhältnissen von der Allgemeinheit unter-
stützt werden müssen, jedenfalls bis zu einem gewissen Grade und
für eine gewisse Zeit, läßt sich wohl kaum von der Hand weisen;
diese Unterstützung muß sich aber wesentlich unter dem üblichen
Tagesverdienst bewegen und mindestens zeitweise, vielleicht sogar
kontinuierlich herabgesetzt werden, damit in den Arbeitslosen der
Anreiz zum Aufsuchen neuer Arbeit nicht ertötet wird, wie es bei
Beginn der allgemeinen Erwerbslosenunterstützung Ende 1918 tat-
sächlich nur allzu oft vorgekommen ist.

Was die andere Kategorie der unproduktiven Personen, näm-
lich die zwangsweise für die Entente arbeitenden Deutschen,
betrifft, so wissen wir ja heute noch nicht absolut genau, welche
Entschädigungen wir zahlen müssen. Nur das eine ist sicher, daß
die Gesamtsumme aller Entschädigungen sich schließlich durch eine
gewisse Zahl von Arbeitern, die gezwungen sein werden, für die
Entente zu arbeiten, ausdrücken muß. Welche Folgen derartige
Verpflichtungen nicht nur für uns, sondern letzten Endes auch für
die Entente selbst haben werden, läßt sich allerdings heute noch
nicht übersehen. Jedenfalls ist es nicht unwahrscheinlich, daß aus
Kreisen der Entente-Industrie selbst sich Widerstand gegen Unter-
bietungen durch die deutsche Industrie, die ja gerade durch eine
solche Zwangsarbeit von Deutschen im Dienste der Entente hervor-
gerufen werden, bemerkbar machen wird.

Es steht fest, daß wir schon gegenwärtig eine außerordentlich
hohe Zahl von unproduktiven Arbeitern haben. Das aber ist ein
sehr ungesunder und nicht wünschenswerter Zustand. Zur weiteren
Veranschaulichung möge folgendes Beispiel dienen: In einem Wirt-
schaftskörper von 100 Personen seien neben den produktiven folgende
unproduktive Personen beschäftigt:

10
        <pb n="13" />
        ﻿1.	20 Staatsbeamte,

2.	3 Privatbeamte zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften,

3.	18 Arbeiter für einen anderen Wirtschaftskörper,

4.	4 Erwerbslose.

Diese 45 Unproduktiven sollen durch die 55 Produktiven mit-
ernährt werden, ein unmögliches Verlangen!

Es sei bei dieser Gelegenheit auf einen grundlegenden Irr-
tum der Sozialdemokratie hingewiesen, die — zum mindesten
in ihrer Agitation — behauptet, daß alle Not, alle Geldentwertung
und alle Staatsunterbilanzen, die durch die große Masse der für
unsere Volkswirtschaft unproduktiven Arbeiter entstehen, behoben
werden könnten durch die Beschlagnahme der großen Ein-
kommen. Nach meiner Ueberzeugung ist das ein ebenso verfehltes
Mittel wie das uferlose Drucken von Papiergeld, da die eigentlichen
Ursachen der Geldentwertung, nämlich die riesigen Lohnsteigerungen,
die reduzierte Arbeitszeit, die Arbeitslosen, das Beamtenheer, die
Ententearbeiter usw., dadurch nicht beseitigt werden. Die Ernährung
der Personen, die nicht selber für die Volkswirtschaft tätig sind,
kann immer nur durch den Ueberschuß der von den übrigen Arbeitern
erzeugten Produkte erfolgen, und da durch „Konfiskationssteuern"
niemals eine Vermehrung der Produkte eintritt, so bleibt es
schließlich dabei, daß bei dem obigen Beispiel die restlichen 55
Arbeiter sich mit etwa der Hälfte ihrer Rechte zu begnügen haben,
weil sie die übrigen 45 miternähren müssen.

Nun sind allerdings die unproduktiven Arbeiter in dem Grade
ihrer Unproduktivität nicht alle gleich, vielmehr gibt es eine Anzahl
von Staatsarbeitern, die wenigstens produktiv in dem Sinne sind,
daß sie Gegenstände von längerem Wert, z. B. einen Kanal, her-
stellen, eine Eisenbahn bauen oder ein Staatsgebäude errichten.
Auch hier muß man sich freilich hüten, den Prozentsatz dieser Staats-
arbeiter so zu vergrößern, daß die Ration der Massenprodukte für
die einzelnen Volksmitglieder zu sehr reduziert wird. Immerhin ist
die Sache bei den produktiven Staatsarbeitern nicht ganz so ängstlich
wie bei den unproduktiven, denn wir können uns auf den Stand-
punkt stellen, daß alle durch produktive Staatsarbeiter hergestellten
Neuanlagen auch unseren Kindern und Kindeskindern zugute kommen,
und sind deshalb berechtigt, diese Ausgaben durch Anleihen zu beschaffen.
Kein Erbe kann verlangen, daß er ererbten Besitz schuldenfrei erhält.

11
        <pb n="14" />
        ﻿Die Not unserer Zeit, ausgedrückt in der zu geringen Ver-
sorgung der meisten Volksmitglieder mit lebenswichtigen Produkten,
ist in der Hauptsache hervorgerufen durch die reduzierte Arbeits-
zeit und den verminderten Arbeitswillen der produktiv tätigen
Personen, ferner eben durch die große Vermehrung der un-
produktiven Personen. Helfen kann hier einzig und allein
schnellste Steigerung der Produktion durch Wiedereinführung der
Akkordarbeit und sofortige Verlängerung der Arbeitszeit
überall dort, wo es möglich ist. Zu diesem Zweck ist erforderlich
eine weitgehende, systematische, in die tiefsten Schichten des Volkes
dringende staatliche Propaganda der Massen dahin, daß keine Geld-
zahlung und keine noch so große allgemeine Lohnerhöhung auf die
Dauer ihre Lebenshaltung verbessern kann. Nur die Erhöhung
der Gesamtproduktion erzielt zwangsläufig für den ein-
zelnen eine Erhöhung seiner Lebensversorgung. Eine
Bevorzugung einzelner durch Lohnerhöhung hat für diese und den
Wirtschaftskörper nur dann Berechtigung, wenn sie begründet ist
durch Mehrleistung im Vergleich zur Durchschnittsleistung der
übrigen. Das zweite, gleichzeitig anzuwendende Hilfsmittel ist die
rücksichtslose Reduzierung der Zahl der unproduktiven
Personen auf das unbedingt Notwendige und ihre Umwandlung
in produktive Volksmitglieder. Der Egoismus derjenigen, die an
der Staatskrippe sitzen und ihren Platz nicht verlassen wollen, muß
überwunden werden durch den eisernen Willen der übrigen, die in
der Regierung ihr ausübendes Organ haben.

Was wir also notwendig brauchen, ist demnach: Erhöhung der
Gesamtproduktion, Herabminderung der unproduktiven Personen.
Der Unterhalt für diese wird ausgebracht durch Steuern, die wiederum
nur von dem produktiv Tätigen erhoben werden. Die Steuern dienen
somit zur Befriedigung der Unproduktiven; je mehr solche Unpro-
duktiven, um so mehr Steuern, daraus ergibt sich eben für das Steuer-
system der unabweisbare Satz: Möglichste Herabminderung der Zahl
der Unproduktiven auf das unbedingt Notwendige!

k&gt;) Die Schuldenlast Deutschlands, Aus- und Inlandsschulden.

Deutschland hat eine ungeheure Schuldenlast zu tragen.
Hierbei ist aber ein Unterschied zu machen zwischen Jnlandsschulden
einerseits und Auslandsschulden anderseits. Auf die letztgenannten

12
        <pb n="15" />
        ﻿

werde ich noch zurückkommen, doch kann hier schon bemerkt werden,
daß selbstverständlich Auslandsschulden eine unbedingte Belastung der
Volkswirtschaft darstellen, die wir absolut nur durch Lieferung von
Waren, d. h. also durch unserer Hände Arbeit, ausgleichen können.

Was dagegen die Jnlandsschulden anbetrifft, so ist es mir
unverständlich gewesen, wie Leute über diese Schulden so furchtbar
jammern können. Für mich steht es fest, daß ein Wirtschaftskörper
wohl durch seine laufenden Ausgaben, hervorgerufen durch eine zu
große Anzahl von unproduktiven Personen, existenzunfähig werden
kann, aber niemals kann der Staat unter seinen Jnlandsschulden
zusammenbrechen, denn mit den Schulden steigt auch unbedingt
die Geldentwertung, die gleichbedeutend ist mit einem buchmäßigen
Steigen der sachlichen Werte, und somit müssen den Schulden
auch stets genügend buchmäßige Werte gegenüberstehen.

Nun wird bei unserer Steuerpolitik der eine grundsätzliche Fehler
gemacht, daß den heutigen Papierschulden nicht unter allen Umständen
und in allen Fällen auch die Papierwerte gegenübergestellt werden.
Wenn wir erst zu der Erkenntnis kommen, daß alle Werte der Volks-
wirtschaft, ohne Ausnahme, theoretisch bis zur Stecknadel herunter,
über das Individuum hinaus der ganzen Volkswirtschaft gehören,
so wird uns klar, daß, nachdem nun einmal die Schulden entstanden
sind, wir wegen dieser nicht ängstlich zu sein brauchen, denn diesen
Schulden müssen ja unbedingt genügende und entsprechende Werte
gegenüberstehen, weil alle Volkswirtschaftswerte stets, ent-
sprechend den Schulden, ebenfalls gestiegen sein müssen.

Wir müssen freilich jedem Besitzer irgendwelcher Werte klar-
machen, daß die Verzinsung und langsame Abtragung der Jnlands-
schulden nur von jenen übernommen werden können, die ein nennens-
wertes Vermögen in irgendwelcher Form und Höhe besitzen. Es
wäre ein Unrecht, von der besitzlosen Masse zu verlangen, daß auch
sie für die Staatsschulden hastet, denn es würde darauf hinauslaufen,
die Arbeitskraft des einzelnen zu kapitalisieren und dieses Kapital
dann mit einer Hypothek zu belasten.

Wenn wir durch eingehendes Nachdenken zu der Überzeugung
gelangen, daß unsere Papierwerte die Deckung für unsere Papier-
schulden bilden, so ist diese gleichbedeutend mit der Einsicht, daß
dann Konfiskationssteuern eine technische Unmöglichkeit sind.

1Z
        <pb n="16" />
        ﻿Wenn wir uns auf den Standpunkt stellen, daß aller Besitz
zu den Tageswerten als ständige Deckung für unsere Jn-
landsschulden haftet, und wir müssen es tun, wenn uns unsere
Schulden kein Grauen einflößen sollen, so müssen wir die Unmög-
lichkeit von Konfiskationssteuern auch noch aus einer anderen Er-
wägung heraus erkennen. Wir müssen nämlich fragen, woraus sich
eigentlich unser Volksvermögen, d. h richtiger, das Vermögen der
einzelnen Volksmitglieder, zusammensetzt, und kommen zu der Antwort:

1.	aus unbeweglichen Gütern, Grundstücken, Häusern usw.;

2.	aus beweglichen Gütern, Warenbeständen, Maschinen, Ein-
richtungsgegenständen usw.;

3.	aus persönlichen Forderungen, die aber, soweit sie in ihrer
Gesamtheit die persönlichen Gesamtschulden übersteigen, nur
eine Hypothek auf den beweglichen oder unbeweglichen Besitz
darstellen;

4.	aus Wertpapieren, die aber, außer Staatspapieren, nur
Hypotheken auf bewegliche oder unbewegliche Güter sind und
somit ebensowenig wie Forderungen eine Vermehrung des
Volksvermögens ergeben;

5.	aus barem Gelde, zur Hauptsache Papiernoten, die ebenso
wie die Staatsanleihen eine Hypothek auf das gesamte Volks-
vermögen bilden.

Somit ergibt sich, daß das eigentliche Volksvermögen nur aus
den beweglichen und unbeweglichen Gütern besteht.

Neben die erste Aufgabe der Steuern — Deckung der Bedürf-
nisse aller nicht unmittelbar produktiven Volksgenossen — stellt sich
also die zweite: Verzinsung der inneren Schuld.

c)	Steuersystem und Kapitalismus.

Was die Ausgestaltung des Steuersystems betrifft, so ist das
Haupterfordernis: möglichst geringe Belastung der Produktion. Hier
sei auf das oben Gesagte hingewiesen: Heranbildung und Nutzbar-
machung möglichst vieler produktiver Arbeiter und, wo es irgend
geht, Umwandlung von für die Volkswirtschaft unproduktiven Personen
in produktive.

Eine gegenwärtig viel zu wenig anerkannte Forderung ist es, daß
Steuern das Kapital nicht allzusehr belasten und schmälern

14
        <pb n="17" />
        ﻿dürfen. Es liegt zwar, besonders für den Laien, sehr nahe, zu
sagen: Die Steuern müssen in erster Linie und hauptsächlich von den
leistungsfähigsten Leuten, also vom Kapital, aufgebracht werden. Dieser
Gedanke enthält zweifellos einen richtigen Kern, darf aber auch nicht
überspannt werden durch eine allzu starke steuerliche Erfassung
des Kapitals. Die Notwendigkeit und wirtschaftliche Zweckmäßig-
keit des Kapitals anzuzweifeln, bedeutet einen schweren Fehler. Es
ist bekannt, daß die Sozialdemokratie seit über 50 Jahren bestrebt
ist, den Haß gegen den Kapitalismus großzuziehen, und daß sie
hiermit nur allzustarken Erfolg hatte. Bedauerlich hierbei war, daß
nicht nur der Haß gegen den Kapitalismus großgezogen wurde,
sondern leider auch der Glaube, daß Geld alles bedeutet. Es steht
ja außer Zweifel, daß dieser Satz für den einzelnen richtig ist; für
die Gesamtheit ist er es aber nicht. Wenn z. B. jemand in den
Besitz einer Million gelangte, so könnte er sich gewiß bedeutend mehr
leisten als die einzelnen der großen Masse. Hätte dagegen jeder
einzelne eines Tages eine Million erhalten, was technisch durchaus
durch das Drucken einer entsprechendeu Menge Papiergeld durch-
führbar gewesen wäre, so wäre die Gesamtlage die gleiche geblieben,
denn alle Dinge hätten mit Naturnotwendigkeit eine kolossale Preis-
steigerung erfahren, und niemand hätte sich auch nur um einen Deut
besser gestanden als bisher. Es wäre zu wünschen, daß den Massen
endlich das Verständnis beigebracht würde und beizubringen wäre,
daß nicht Geld, sondern nur ihre eigene Arbeit ihre Lebenslage ver-
bessern kann. Hier möchte ich einschalten, daß meine Auseinander-
setzungen sich nicht auf die jetzige, anormale, sondern auf die nor-
male Zeit vor dem Kriege beziehen. Abgesehen von seinen gewiß
vorhandenen schlechten Seiten, die aber eingeschränkt werden können,
ist der Kapitalismus in seinen Gesamtleistungen sicherlich der Freund
der Masse. Sehen wir einmal ganz von Geld und Kapitalismus
ab und betrachten die Sache nur vom Standpunkt des aus der
Sozialdemokratie folgerichtig entstandenen und heute in den Groß-
städten so weit verbreiteten Kommunismus mit seiner Hauptforderung:
gleichmäßige Verteilung aller Produkte auf alle Mitglieder des Volkes.

Um zu leicht verständlichen Zahlen zu kommen, wollen wir
uns wieder einen Wirtschaftskörper von nur 100 Personen vorstellen,
die hundert Tonnen lebenswichtige Massenartikel (Getreide, Fleisch,
Fett usw.) herstellen. Bei kommunistischer Verteilung hätte jeder

15
        <pb n="18" />
        ﻿einzelne eine Tonne zu beanspruchen. Wenn wir aber annehmen,
daß sich neben diesen hundert Personen zwei Kapitalisten befinden,
so wird die Verteilung ungleichmäßig sein, denn diese beiden werden
vielleicht jeder für sich allein zwei Tonnen beanspruchen. Dann ver-
bleiben für jeden anderen nur 9®/ioo Tonnen, gewiß ein Unrecht vom
absoluten Vergleichsstandpunkte aus, aber nur eine ganz unwesentliche
Verschlechterung gegenüber der Verteilung auf kommunistischer Grund-
lage. Hierbei will ich vorläufig nicht einmal die berechtigte Frage
stellen, ob in einem kommunistischen Staate nicht an die Stelle der
zwei Kapitalisten zwei hohe Beamte treten würden, die den gleichen
erhöhten Anspruch aus je zwei Tonnen stellen würden!

Bei der Beurteilung des Kapitalismus dürfen wir vor allem
eins nicht übersehen; unbestritten hat er doch die — gute oder schlechte,
das ist verschieden beantwortet — Eigenschaft, die Menschen zu
immer größeren Produktionsleistungen anzuspornen
Schlagen wir nun den Kapitalismus nieder, so würde auch die treibende
Kraft, der Ansporn zur Arbeit, verschwinden. Wenn wir dann zu
unserem obigen Beispiel zurückkehren, müssen wir zugeben, daß wahr-
scheinlich nicht hundert, sondern vielleicht nur achtzig Tonnen pro-
duziert würden, und dies würde für jeden eine Verteilungsquote von
8/io Tonnen ergeben, also eine wesentlich ungünstigere als unter
kapitalistischer Herrschaft. Demgegenüber behaupten freilich die
Kommunisten, daß unter ihrer Leitung die Produktion nicht abnehmen,
sondern zunehmen würde, eine Behauptung, die indes durch die
früheren und besonders die gegenwärtigen Erfahrungen nicht die
geringste Begründung findet; im Gegenteil: die Praxis erweist, daß
es umgekehrt ist. Wenn übrigens das Hauptübel des Kapitalismus
darin erblickt werden soll, daß er sich von den täglichen Massen-
artikeln etwas mehr verschafft als den Durchschnitt, so muß gefragt
werden, ob in dieser Beziehung viel geändert würde, wenn unsere
jetzigen kapitalistischen Wirtschaftsführer durch kommunistische ersetzt
würden. Ich glaube kaum; denn es ist ja eine allgemein menschliche
Eigenschaft, zuerst für den eigenen Magen zu sorgen. Ich habe
das Beispiel des Wirtschaftskörpers von 100 Personen recht grob
gewählt, denn in Wirklichkeit kamen nie zwei Kapitalisten auf 100
Arbeiter, und ferner kann man annehmen, daß in Friedenszeiten der
Anspruch des einzelnen Kapitalisten auf Lebensmittel usw. durchaus
nicht doppelt so groß war als der aller übrigen Menschen.
        <pb n="19" />
        ﻿Es kann mir erwidert werden, daß die angeblich ungleichmäßige
Verteilung nicht nur durch die Kapitalisten, sondern auch durch die
besser situierten Bürger verursacht werde, und daß infolgedessen mein
Beispiel nicht stimme. Hier mag zunächst festgestellt werden, daß
ein konimunistischer Staat außer den Großführern an Stelle der Groß-
kapitalisten auch Mittel- und Kleinführer an Stelle der Kleinkapitalisten
und Bürger benötigen dürfte, und diese werden sicher bei der Ver-
teilung ebenfalls eine bessere Behandlung beanspruchen. Abgesehen
hiervon sehen wir aber, daß der Haß der großen Massen sich
wesentlich nur gegen die größeren Kapitalisten richtet, wie das z. B.
durch die Forderung nach Sozialisierung der großen Betriebe bewiesen
wird. Es ist das auch erklärlich, denn mit dem besser situierten
Bürgertum ist der Arbeiter in zu vielen Fällen verschwägert und
versippt, und die Hoffnung, daß er oder doch wenigstens seine Kinder
durch Glück oder Tüchtigkeit in diese Gesellschaftsklasse aufsteigen
könnten, ist viel zu stark und naheliegend, um einen wirklichen Haß
gegen den Bürger aufkommen zu lassen.

Sehr zugunsten des Kapitalismus spricht seine Neigung, nur
einen Teil seiner Gewinne für den persönlichen Bedarf
auszugeben. Ein Kapitalist, der nicht weiter spart, sondern alle
Gewinne und womöglich noch einen Teil seines Kapitals verzehrt,
hört bald auf, Kapitalist zu sein. Wenn aber jemand in einem Jahre
1 000 000 Mark verdient, hiervon 100 000 Mark für seinen eigenen
Bedarf an vergänglichen Gütern ausgibt, dagegen 900 000 Mark
in Neuanlagen, Maschinen usw. hineinsteckt, so handelt er hiermit
ganz außerordentlich im Interesse der gesamten Volkswirtschaft, denn
diese Neuanlagen vergrößern das Volksvermögen dauernd oder doch
auf längere Zeit. Es sei hierbei auch auf die Unmöglichkeit hin-
gewiesen, einmal investierte Gewinne verschwenden oder vergeuden zu
können. Der Kapitalist erzeugt durch solche Verwendung seiner
Gewinne eine feste Grundlage zu weiterer Vermehrung des Volks-
vermögens. Seine Ersparnisse kommen nicht nur ihm selbst, sondern
auch der Gesamtheit zugute. Es ist also ein scharfer Unterschied zu
machen zwischen den Kapitalisten, die durch werbende Neuanlagen
für das Wohl der Volkswirtschaft sorgen, und denen, die ihre Ein-
nahmen oder ihr Vermögen für vergängliche Güter verschwenden;
der Kapitalist, der den größten Teil seiner Gewinne in maßloser
Weise für vergängliche Güter ausgibt, ist ein Schädling der Volks-

2

17
        <pb n="20" />
        ﻿wirtschaft, derjenige Kapitalist aber, der den größten Teil seiner
Gewinne aufspart, ist ein Vermehrer des Volksvermögens.
Man kann wohl sagen, daß der Kapitalismus vor dem Kriege im
großen und ganzen sehr anständig handelte und keine die gesamte
Volkswirtschaft zu sehr belastende Verschwendung trieb. Die Kapi-
talisten waren in der Mehrzahl in gewissem Sinne Führer der gesamten
Volkswirtschaft. Die Verwaltung des Volksvermögens ist freilich in
seinen einzelnen Teilen an die Individuen gebunden, letzten Endes
gehört aber aller persönlicher Besitz der gesamten Volkswirtschaft,
und die Regierung hat nur die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die
Verwalter keinen Mißbrauch mit ihren Rechten treiben. Für einen
gesunden Wirtschaftskörper ist eine gewisse Anzahl Kapitalisten nötig,
und es ist unerheblich, ob diese ein mehr oder weniger großes Kapital
besitzen, vorausgesetzt, daß solches nicht in einer verschwenderischen
Weise benutzt wird und dadurch den Wirtschaftskörper für egoistische
Zwecke einiger weniger Personen belastet. Dagegen kann ein Wirt-
schaftskörper es nicht tragen, wenn, wie es jetzt während des Krieges
und der Revolution geschehen ist, eine zu große Anzahl kleiner und
mittlerer Kapitalisten sich bildet, die dann die Volkswirtschaft durch ihre
persönlichen Ansprüche erdrückt. Man braucht sich, um dies zu er-
kennen, ja nur den Fall vorzustellen, daß von 100 Personen 50
Kapitalisten wären. Ein undenkbarer Zustand, denn die übrigen 50
Arbeiter können die 50 Kapitalisten nicht ernähren. In solchem
Falle gibt es nur das Heilmittel der sprunghaften Geldentwertung,
wodurch die kleinen Kapitalisten sehr bald gezwungen sind, sich durch
eigene Arbeit an der Volkswirtschaft wieder zu beteiligen, weil bei
den ungeheuren Preissteigerungen ihre Zinseneinnahmen zur Deckung
ihrer Lebensbedürfnisse nicht mehr ausreichen. Anders ist es, wenn
von 100 Personen nur zwei Kapitalisten sind, diese können dann von
den übrigen 98 leicht miternährt werden.

Es steht somit fest, daß der Kapitalismus trotz seiner Schatten-
seiten und unverkennbaren Auswüchse für die gesamte Volkswirtschaft
dennoch zweckmäßig und notwendig ist. Das Kapital als solches
muß im Interesse der Volkswirtschaft erhalten bleiben. Es ist daher
grundfalsch, wenn unsere gegenwärtige Steuergesetzgebung versucht,
vor allem das Kapital steuerlich zu belasten, freilich von dem an sich
richtigen Satze ausgehend, daß der Kapitalist als der leistungs-
fähigere stärker zur Steuer herangezogen werden muß als der Nicht-

18
        <pb n="21" />
        ﻿kapitalist. Wendet aber die Steuergesetzgebung diesen Grundsatz zu
stark an, so ist die unvermeidliche Folge, daß der Anreiz, das Inter-
esse an der Kapitalsbildung erlahmt und daß die Intelligenz und
Energie sowie die wirtschaftlichen Fähigkeiten der Kapitalbildner
ins Ausland abwandern. Es sollte die allererste Aufgabe der Steuer-
technik sein, möglichst einen Weg zu finden, der dieser ganz ver-
ständlichen menschlichen Neigung nicht nur erfolgreich begegnet, sondern
in manchen Fällen sogar diesen oder jenen veranlassen könnte, sein
Vermögen größer anzugeben, als es in Wirklichkeit ist, oder seine
Angaben wenigstens nach oben abzurunden. Der Staat sollte seine
Mitglieder hinsichtlich der Steuerzahlung betrachten, wie ein guter
Geschäftsmann seine Kunden; es ist auf keinen Fall richtig, die
Steuerzensiten wie Verbrecher zu behandeln, die mit hohen Geld-
strafen zu belegen sind.

Rationelle Steuern dürfen das Kapital, welches zum
Aufbau und Ausbau der Volkswirtschaft bestimmt ist, nicht
zu sehr angreifen, sie würden sonst das Gegenteil ihres Zieles
erreichen. Es würde dies dieselbe Wirkung haben für die Volks-
wirtschaft, wie wenn man dem Körper das Blut entziehen wollte;
das arbeitende Kapital in der Volkswirtschaft ist in diesem Sinne
dem Blute des menschlichen Körpers vergleichbar.

d)	Massenartikel und Luxusprodukte.

Ein weiteres Gebot steuertechnischer Gerechtigkeit ist möglichster
Ausgleich in den Hauptkonsumartikeln. Man inuß daher einen Unter-
schied machen zwischen diesen — auch Massenartikel genannt — und
den Luxusprodukten. Das Primäre ist natürlich die Versorgung der
Volksmitglieder mit den Gegenständen des täglichen Bedarfs, erst in
zweiter Linie kommen die Luxusartikel, die ja zum Leben nicht un-
bedingt nötig sind. Ein Hauptantrieb, Kapital zu bilden, mit
anderen Worten, eine Ursache des Kapitalismus ist nun durchaus
nicht die Sucht, sich in den Gegenständen des täglichen Bedarfs zu
versorgen, sondern, soweit es nicht einfach die Luft an der Geld-
anhäufung ist, oder das natürliche Streben, für den eigenen Lebens-
abend, für die Kinder, kurzum, für die Zukunft zu sorgen, liegt hier
der Wunsch vor, einen Anspruch auf die Luxusprodukte der
Volkswirtschaft zu haben. Es sind jene Dinge, die in so geringen
Mengen hergestellt werden, daß ihre kommunistische Verteilung auf

r&gt;

19
        <pb n="22" />
        ﻿alle Menschen nicht in Frage kommt. Interessant ist nun die Beob-
achtung, daß z. B. die ersten Geniüse, die ersten Erdbeeren den
reichen Leuten vorbehalten sind, um in wenigen Wochen selbst den
Aermsten des Volkes erreichbar zu sein. Sehr häufig ist dieselbe
Ware in den billigen Preislagen Massen-, in den höheren Preislagen
Luxusprodukt. Manche Sachen, wie z. B. Modeartikel, sind in dem
ersten Jahre ihres Erscheinens Luxusartikel, um schon im nächsten
Jahre Allgemeingut zu werden. Aehnlich ist es auf dem Gebiet
der Vergnügungen; auch hier sehen wir, daß viele Vergnügungen
zunächst der kleinen Zahl der Besitzenden vorbehalten sind, um dann
häufig in ganz kurzer Zeit der Allgemeinheit zugänglich zu werden.
Man vergleiche in dieser Beziehung die bescheidenen Massenvolks-
vergnügungen vor 100 Jahren mit den heutigen Vergnügungsmöglich-
keiten der Großstädte. Wir sehen also die Erscheinung, daß aus
Luxusartikeln sehr häufig Massenartikel wurden; und gerade diese
Tatsache beruht auf dem Unternehmergeist des Kapitalismus.

Man macht dem Kapitalismus oft den Vorwurf, daß er selbst
nach Luxusprodukten trachtet und auch in den breiten Volksmassen
die Gier hiernach erwecke. Das mag zum Teil richtig sein, ist aber
volkswirtschaftlich durchaus nicht unbedingt zu verwerfen, denn der
Unternehmergeist des Kapitalismus sorgt sicherlich dafür, daß, wenn
es irgend möglich ist, aus den Luxus- bald Massenprodukte werden.
Man darf also ohne Uebertreibung den Satz ausstellen: „Die bessere
Lebenshaltung der Reichen ist die unbedingt notwendige Vorstufe für
die Lebensverbefferung der Masten." Es steht also fest, daß der
Kapitalismus dahin wirkt, daß ein Ausgleich in den Gegenständen
des täglichen Bedarfs eintritt, und daß darüber hinaus eine große
Anzahl ehemaliger Luxusprodukte zu Massenartikeln werden und damit
auch in den Besitz und Genuß breiterer Volkskreise gelangen.

e)	Die Selbsteinschätzung.

Eine Hauptfrage jeder Steuertechnik ist die Art und Weise
der Erhebung. Ich bin der Ansicht, daß von allen Arten der Selbst-
einschätzung der Vorzug gebührt. Zwar hat auch sie ihre großen
Bedenken, insonderheit wird der Nnwahrhaftigkeit, d. h. praktisch, der
Möglichkeit umfangreicher Steuerhinterziehungen Tür und Tor
geöffnet sein; die Gegenwart spricht dafür mit erschütternder Deut-

20
        <pb n="23" />
        ﻿lichkeit. Die Sache liegt heute so, daß mau eigentlich kaum jemand
in Steuersachen über den Weg trauen kann. Wenn auch nicht jeder
unehrlich ist, so kann man doch sagen, daß säst jeder den Wunsch
hat, die Steuerbehörde zu hintergehen. Dieser unmoralische Zustand
sollte unbedingt beseitigt werden. Es wäre wünschenswert, daß hin-
sichtlich der Steuerangaben jeder Mensch sich der größten Wahr-
haftigkeit und Gewissenhaftigkeit befleißigte. Das ist moralisch richtig
und zu wünschen, praktisch aber wohl kaum zu erreichen. Immerhin
darf wohl so viel als sicher angenommen werden, daß bei erträglichen
Steuersätzen die Angaben wahrer und gewissenhafter fein werden,
als bei derart hohen Steuerfätzen, wie wir sie gegenwärtig haben;
diese reizen allerdings, fo traurig es klingen mag, zu falschen, d. h.
niedrigeren, Angaben des Einkommens. Die Steuergesetzgebung muß
daher schon aus diesem Grunde das Bestreben haben, die Steuer-
sätze möglichst erträglich zu gestalten; sonst erreicht sie, wie die Gegen-
wart zeigt, das Gegenteil von dem, was sie will.

Im übrigen wird die Frage der Selbsteinschätzung uns noch
im Hauptkapitel dieser Schrift beschäftigen, so daß wir uns an dieser
Stelle auf eine kurze Andeutung beschränken können. Es sei nur
noch daran erinnert, daß auch bei Einführung der Miquelschen
Steuerreform ein ganzes Meer von Zweifeln und Bedenken auf-
gestiegen ist, und daß man damals ein solches System für gänzlich
undurchführbar erklärte. Die Folgezeit hat bald bewiesen, daß die
Annahmen jenes mit wahrhaft staatsmännischem Blick begabten
Reformators nicht falsch gewesen sind. Gerade die Steuerpolitik hat
neben ihren materiellen Aufgaben auch die Pflicht, in ideeller Beziehung
als Volkserzieherin zu wirken; sie darf natürlich nicht Unmögliches
oder zu Schweres verlangen, sie muß eine der ersten Bedingungen
jeder Pädagogik erfüllen, d. h. von ihrem Zögling, in diesem Fall
der ganzen Bevölkerung, nur das fordern, was dieser ohne allzu
große Mühe, ja, vielleicht sogar mit einer gewissen Luft und Befrie-
digung zu leisten vermag. Wird aber diese Voraussetzung erfüllt,
so kann es nicht ausbleiben, daß das der Bevölkerung entgegen-
gebrachte Vertrauen wiederum Vertrauen erzeugt. Dieses psycho-
logische Moment darf aber nicht unterschätzt werden, und wenn in
meinem Plan die freiwillige Selbsteinschätzung eine bedeutende Rolle
spielt, so halte ich gerade diesen Umstand für einen besonderen Vor-
zug der ganzen Methode.

21
        <pb n="24" />
        ﻿2. Teil.

Kritik des geltenden Steuerwesens.

a)	Grundsätzliches.

Die allgemeinen Beweggründe, welche mich zur Aufstellung
eines neuen Steuersystems veranlaßt haben, sind bereits im Vorwort
angedeutet worden; es dürfte auch kein Zweifel darüber entstehen,
daß die gegenwärtige Art der Besteuerung und Steuererhebung an
schweren Mängeln krankt. Trotzdem halte ich mich für verpflichtet,
vor Darlegung meines neuen Planes noch einmal ausführlich das
gegenwärtige Steuersystem zu betrachten, um den Nachweis zu er-
bringen, daß eine schleunige und durchgreifende Reform dringend
notwendig ist. Diese Kritik erfolgt am besten und gründlichsten,
wenn wir uns an die von der Wissenschaft allgemein anerkannten
Grundsätze des Steuerwesens halten. Hiernach ist jedes Steuer-
system unter einem dreifachen Gesichtspunkt zu prüfen, nämlich
in wieweit dasselbe den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Volks-
wirtschaft und der Finanzwirtschaft entspricht.

ad 1. Was zunächst die Grundsätze der Gerechtigkeit betrifft,
so soll damit eben gesagt sein, daß jede Steuer gerecht sein muß,
d. h. sie muß:

a)	allgemein sein, die Allgemeinheit der Zensiten steuerlich
erfassen, nicht nur die natürlichen, sondern daneben auch
die juristischen Personen und Gesellschaften müssen besteuert
werden;

b)	gleichmäßig sein, d. h. jeder Zensit muß in gleichem Ver-
hältnis besteuert werden. Auf welche Weise dieses Ziel
erreicht wird und am besten erreicht werden kann, darüber
gehen die Meinungen auseinander. In der modernen Theorie
und Praxis des Steuerwesens gilt der Grundsatz der „Be-
steuerung nach der Leistungsfähigkeit", der ja auch sicherlich
bei entsprechender Anwendung das Richtige trifft;

c)	gesetzmäßig sein, d. h. die Steuer muß von der dazu
berufenen Stelle, also letzten Endes vom Staat, genau nach
Subjekt, Objekt und Höhe bestimmt, und es müssen die

22
        <pb n="25" />
        ﻿Methoden der Veranlagung und Erhebung, die Kontroll-
maßnahmen usw. bezeichnet sein.

ad 2. Die Grundsätze der Volkswirtschaft lassen sich kurz
dahin zusammenfassen: das gesamte Steuerwesen muß derart geregelt
sein, daß es möglichst geringe Störungen in Erzeugung, Verkehr und
Verbrauch der wirtschaftlichen Güter verursacht; der Gang der Wirt-
schaftslebens darf durch das Steuerwesen nur in dem Maße berührt
werden, wie es unbedingt unvermeidlich ist. Ein weiteres Haupt-
erfordernis ist, daß die Steuer den Vermögens stamm nicht angreifen
darf; lediglich das Einkommen darf die Steuerquelle bilden. Sonst
sägt man, um ein bekanntes Bild zu gebrauchen, den Ast ab, auf
dem man sitzt.

ad 3. Vom finanzwirtschaftlichen Standpunkte aus müssen
hinsichtlich des Steuerwesens zwei Forderungen erhoben werden:

a)	Die Steuer muß in ihrem Ertrag genügend sein, sie muß
genug einbringen.

b)	Sie muß, wie man es steuertechnisch ausdrückt, beweglich
sein, d. h. sie muß sich dem jeweiligen Staatsbedarf ohne
besondere Schwierigkeit anpassen können. Insbesondere muß
die Steuer so geartet sein, daß sie leicht zu größerer Ergiebig-
keit gebracht werden kann, ohne Ungerechtigkeit und Ungleich-
mäßigkeit hervorzurufen.

Das also sind die drei Grundsätze der Gerechtigkeit, der Volks-
wirtschaft und der Finanzwirtschast, die theoretisch von jedem Steuer-
system eingehalten werden müssen. Die Ausgabe der praktischen
Steuerpolitik ist es nun, die Grundsätze der Gerechtigkeit und der
Volkswirtschaft mit denen der Finanzwirtschaft in Einklang zu bringen,
ein, wie man auf den ersten Blick sieht, nicht immer ganz einfaches
Unternehmen!

b) Sind die geltenden Steuern gerecht?

Was zunächst die Grundsätze der Gerechtigkeit anlangt, so ist
die Frage der Gesetzmäßigkeit unseres Steuerwesens am einfachsten,
und zwar mit Ja zu beantworten. Unser gegenwärtiges Steuerwesen
ist vom Staat als der dazu berufenen Stelle festgesetzt und genau
nach Objekt, Subjekt, Höhe, Veranlagung, Erhebung usw. der Steuern

23
        <pb n="26" />
        ﻿ausgearbeitet. Auch der Grundsatz der Allgemeinheit der Be-
steuerung ist durchgeführt; es werden neben den natürlichen anch die
juristischen Personen besteuert. Man kann wohl mit Recht sagen, daß
es keinen Menschen, keine Gesellschaft in Deutschland gibt, die nicht
auf irgend eine Weise besteuert werden. Anders ist es hinsichtlich des
Hauptgrundsatzes der Gerechtigkeit, d. h. der Gleichmäßigkeit der
Besteuerung. Dieser unbedingt zu erhebenden Forderung wird das
gegenwärtige Steuersystem durchaus nicht gerecht. Folgendes
Beispiel möge dies veranschaulichen: Ein Aktienbesitzer besitzt für
1 Million Aktien zum Parikurse. Am Steuerstichtage steht der
Kurs 400, demzufolge er, da sein Vermögen ja nun 4 Millionen
beträgt, eine Vermögensabgabe von SO °/o, d. h. 2 Millionen zu
leisten hat. Freilich wird ihm die Abzahlung in 30 Jahren erlaubt;
aber bald darauf geht der Kurs aus pari zurück; er hat jetzt wieder
1 Million Mark Vermögen, aber dieses ist inzwischen ungeheuerlicher-
weise mit einer Abgabeverpflichtung von 2 Millionen belastet. Unsere
derzeitige Steuergesetzgebung belastet ferner die größeren Kapitalien,
ohne Rücksicht darauf, welchem volkswirtschaftlichen Zweck sie dienen,
unterschiedslos relativ hoch. Dagegen wäre an sich nichts einzuwenden,
denn nach dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit
soll und muß der Kapitalist stärker zur Steuer herangezogen werden,
und zwar auch sogar relativ stärker bei progressiver Besteuerung, als
der Nichtkapitalist, aber in der Art und in dem bis zur Uebertreibung
ausgedehnten Maße, wie unser gegenwärtiges Steuerwesen es tut,
muß eine steuerliche Ungerechtigkeit gegen die Kapitalisten
erblickt werden, ganz abgesehen davon, daß ein derartiges Heranziehen
auch den Vermögensstamm angreift, den Ertrag der Steuer herab-
mindert, und somit geradezu zweckwidrig wirkt; doch davon später!
Zunächst mögen noch zwei Beispiele die Ungleichmäßigkeit und Un-
gerechtigkeit unseres derzeitigen Steuerwesens dartun: Legt jemand
100000 M. in einer mündelsicheren Hypothek an, so ist er gezwungen,
stets die ganzen 100000 M. als Vermögen anzugeben. Kauft er sich
dagegen für 100000 M. Maschinen und verschafft sich hiermit
vielleicht noch größere Einnahmen als ein Hypothekenbesiher, so
hatte er bisher das Recht, durch jährliche Abschreibungen diesen
Teil seines Vermögens verschwinden zu lassen. Wenn jemand
Jndustriepapiere besitzt, so muß er sein Vermögen auf Grund der
am Stichtage notierten Börsenkurse angeben, und es kann passieren.

24
        <pb n="27" />
        ﻿daß sein Vormögen plötzlich die dreifache Höhe erreicht, da hohe
Dividenden oder Spekulationen den Kurs in die Höhe trieben.
Nach den bestehenden Steuergesetzen nun muß ein Aktienbesitzer,
wenn es sich um gut rentierende Aktien handelt, sowohl eine hohe
Einkommen- als auch eine hohe Vermögenssteuer bezahlen. Erzielt
dagegen ein Privatunternehmer mit geringem Kapital durch günstige
Umstände, die mit seinen wirtschaftlichen Fähigkeiten und seiner
Arbeitskraft nichts zu tun haben, z. B. durch die vorteilhafte Lage
seines Geschäftes oder durch Eintritt einer günstigen Konjunktur,
einen großen Jahresgewinn, so ist der Staat bisher niemals aus
die — doch eigentlich naheliegende und in ihrer Auswertung dem
Steuersäckel des Staates durchaus vorteilhafte — Idee gekommen,
diesen Mehrgewinn zu kapitalisieren, wie das für die — man kann
in diesem Falle mit Recht sagen: unglücklichen — Besitzer von
Jndustriepapieren bei Kurssteigerung schon ganz selbstverständlich ist.
Hier wäre eine für den Staat außerordentlich günstige Gelegenheit,
durch Beseitigung dieser Ungleichmäßigkeit in der steuerlichen Be-
handlung, das für die Schulden haftbare, buchmäßige Volksvermögeu
zu vergrößern; außerdeni ist es eine bloße Forderung der Gerechtig-
keit, die beiden oben gekennzeichneten Gruppen der Besitzer von
Jndustriepapieren und der Privatunternehmer steuertechnisch in
gleichem Maße heranzuziehen.

Eine besondere Ungerechtigkeit der Konfiskationssteuern liegt
noch darin, daß naturgemäß die Besitzer von flüssigem Kapital ganz
anders gestellt sind, als diejenigen Leute, deren Vermögen geldlich
nicht sofort erfaßbar ist. Dem Besitzer von beweglichem Kapital,
der in einem gewissen Zeitraum die Konfiskationssteuer erlegen soll,
ist es erstens möglich, mit seinem Kapital inzwischen weiter zu
arbeiten, er kann es aber auch ausgeben oder verspekulieren, und
wo am Ende nichts ist, da hat bekanntlich auch der Staat sein
Recht verloren. Der Grund und Boden aber bleibt für ewige
Zeiten belastet, und sein Besitzer kann sich der Steuerverpflichtuag
nicht entziehen. Die Ungerechtigkeit jeder Konfiskationssteuer besteht
eben darin, daß sie entweder" nur die augenblicklichen, nicht die später
entstehenden Vermögen erfaßt, oder daß sie andererseits, wenn ihre
Eintreibung auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt wird, die
Besitzer von beweglichen und von unbeweglichen Gütern in ganz
verschiedener Weise trifft.

25
        <pb n="28" />
        ﻿c)	Entsprechen die geltenden Steuern den Forderungen der

Volkswirtschaft?

Es war schon darauf hingewiesen, daß die Steuern 1. möglichst
wenig störend in den Gang des Wirtschaftslebens eingreifen dürfen
und daß sie 2. auf keinen Fall den Vermögens stamm angreifen
dürfen, sondern lediglich aus dem Einkommen zu entrichten sind.
Unser gegenwärtiges Steuerwesen — man muß es
rund heraussagen — wird weder der einen noch der
andern dieser beiden Grundforderungen gerecht.
Es liegt natürlich auf der Hand, daß jede Steuer eine gewisse
Beunruhigung des Wirtschaftslebens mit sich bringt; das erklärt
sich psychologisch sehr einfach durch die vielleicht bedauerliche,
aber nun einmal vorhandene und auch in Zukunft nicht abstellbare
Tatsache, daß niemand übermäßig gern Steuern bezahlt. Die mehr
als starken Erschütterungen aber, die unser Wirtschaftsleben infolge
des geltenden Steuerwesens in den letzten zwei Jahren durchgemacht
hat, wären durch eine zweckentsprechende Regelung zu vermeiden
gewesen; ich erinnere nur an die verschiedenen Kämpfe wegen des
zehnprozentigen Lohnabzugs. In fast allen Industrie- und Gewerbe-
zweigen forderten die Arbeitnehmer und ihre Vertreter, der Arbeit-
geber solle die Steuern für seine Arbeiter und Angestellten tragen,
also eine direkte Steuerabwälznng aus die Schultern der Arbeitgeber.
Zwar gingen diese Forderungen glücklicherweise nicht durch, allein sie
haben doch die Wirkung gehabt, daß in fast sämtlichen Industrien
und in allen Gegenden Deutschlands der Wirtschaftssriede oftmals
gefährdet und teilweise auch das Wirtschaftsleben lahmgelegt war.
Das gilt bezüglich des zehnprozentigen Lohnabzuges bei der all-
gemeinen Einkommensteuer, durch ihn wurde das Wirtschaftsleben
am meisten gestört. Nicht viel anders aber lag die Sache hinsichtlich
mancher anderen Steuern.

In ganz besonders schwerer Weise aber verstößt unsere gegen-
wärtige Steuerpolitik gegen den volkswirtschaftlichen Grundsatz jeder
Steuertechnik, daß keine Steuer den Vermögensstamm angreifen
darf; hier begeht sie außerdem noch den Fehler, daß sie nicht, wie
es nötig wäre, einen Unterschied mache zwischen solchen Kapitalien,
welche tatsächlich als reine Spekulationsgewinne der Kriegszeit, als
„unmoralische Kriegsgewinne" anzusehen sind, und solchen Kapitalien,
die, in regulärem Geschäftsbetrieb entstanden, Fundament und Rückgrat

26
        <pb n="29" />
        ﻿der Volkswirtschaft bilden. Zwar ist der unserm Steuersystem zu-
grunde liegende Gedanke, das Großkapital sehr stark zu besteuern,
verständlich; allenfalls verständlich ist es auch, daß er in diesem
Bestreben weit über das Ziel hinausschießt, weil er eben diktiert ist
von der übermäßigen Rücksichtnahme auf die große Masse des Volkes,
die im Kapitalismus ihren geborenen Feind erblickt; verständig ist
dieser Gedanke aber keineswegs, denn er führt letzten Endes dazu,
das Kapital zum großen Teile direkt zu konfiszieren und
die Kapitalisten in sinnloser Weise zu schröpfen. Unsere Steuern sind
zum großen Teile — man mag den Ausdruck vielleicht für reichlich
hart halten, er trifft aber zweifellos das Richtige — Konfiskations-
steuern; denn große Vermögen werden in unserm gegenwärtigen
Steuersystem zum größten Teile weggesteuert, d. h. eben direkt
konfisziert. Ich muß in diesem Zusammenhang auf meine obigen
Erörterungen über die Notwendigkeit und volkswirtschaftliche Zweck-
mäßigkeit des Kapitals als Wirtschafts- und unentbehrlichen Pro-
duktionsfaktor und über den Kapitalismus verweisen.

Wer diese Ausführungen aufmerksam gelesen hat und mit mir
darin übereinstimmt, der wird sich auch der Erkenntnis nicht ver-
schließen können, daß unsere gegenwärtige Steuergesetzgebung den
elementarsten volkswirtschaftlichen Forderungen der Steuertechnik,
möglichst wenig störend in den Gang des Wirtschaftslebens ein-
zugreifen und vor allem den Vermögens stamm bei der Kapital-
besteuerung nicht anzugreifen, ferner auch den notwendigen steuerlichen
Unterschied in der Entstehung und der volkswirtschaftlichen Bedeutung
und Verwendung der Kapitalien zu machen, in keiner Weise Rechnung
trägt. Was wird die Folge sein? Daß die Unternehmungskraft und
die Unternehmungsfteude gehemmt wird, daß die wirtschaftlich be-
fähigten Elemente aus Deutschland auswandern und daß der Anreiz
zur Kapitalbildung und damit auch zur Produktion ertötet wird. Das
aber wird und muß sich mit Naturnotwendigkeit über kurz oder lang
an der gesamten deutschen Volkswirtschaft schwer rächen, darüber
sollten diesenigen, die einer maßlosen und unsinnigen, unterschiedlosen
Besteuerung des Großkapitals, die oft bis zur direkten Konfiskation
über die Hälfte geht, keinen Augenblick im Zweifel sein.

Man hört oft den Satz aussprechen, daß wir in möglichst kurzer
Zeit unsere Schulden abzahlen und also unsere Steuern stark an-
spannen müssen, damit unsere Kinder und Kindeskinder nichts mehr

27
        <pb n="30" />
        ﻿damit zu tun haben. Ein derartiges Verlangen ist mir immer un-
verständlich gewesen; es kommt mir das so vor, als wenn z. B. ein
Privatmann, der eine Fabrik im Werte von 3 Millionen, die mit
einer Hypothek von 1 Million belastet ist, besitzt, erklären würde:
„Ich muß jetzt schnell dafür sorgen, daß ich diese Hypothek abdecke,
denn sonst kommen ja meine Kinder in eine ganz unglückliche Lage."
Er hinterläßt doch aber seinen Kindern den ganzen Besitz, und es
wäre mehr als töricht, wenn er verpflichtet sein sollte, den Besitz
schuldenfrei zu vererben. Ebensowenig kann die kommende Generation
in Deutschland verlangen, daß die jetzige bis an ihr Lebensende am
Hungertuch nagen soll, damit die Kinder nur ja wieder wirtschaftlich
besser gestellt sind. Viel richtiger ist es, Staatsschulden in langsamer
Weise, auf einen längeren Zeitraum verteilt, zu tilgen; es wäre
töricht, unser ohnehin schon geschwächtes Wirtschaftsleben durch un-
geheure Steuerprojekte und Blutentziehung des Kapitals noch mehr
zu zerrütten. Auch dies möge ein Beispiel verbildlichen: Es hat
jemand zu Friedenszeiten 4000 M. im Jahr verdient, mit denen
er und seine Familie auskamen. Er verfügte freilich in Wirklichkeit
nur über 3600 M., weil er ein früher einmal geliehenes Kapital
von 4000 M. verzinsen und amortisieren mußte. Plötzlich kommt
er durch Krankheit in eine schwierige Lage, muß seine Stellung
wechseln und verdient vorläufig nur 2000 M. im Jahre. Außerdem
sind die Schulden durch Krankheit auf 6000 M. gestiegen. Er ist
nun in einer furchtbaren Lage, denn seine Familie ist gezwungen,
ihre bisherigen Ansprüche um über die Hälfte zu reduzieren. Die
Zinsen bezahlt er selbstverständlich als ehrlicher Mensch weiter, aber
wie unklug und dabei aussichtslos wäre es, wenn er in dieser Lage
nun erklären wollte: „Jetzt muß ich aber ganz besonders dafür
sorgen, daß ich meine Schulden tilge, trotzdemmeineEinnahmennichtein-
mal für den täglichen Bedarf ausreichen." In einer ähnlichen, vielleicht
sogar noch schlimmeren Lage befindet sich heute das deutsche Volk.

d)	Finanzwirtschaftliche Kritik.

Die am meisten hervorstechenden und für die Steuerpraxis viel-
leicht wichtigsten Grundsätze sind die der Finanzwirtschaft. Diese
gipfeln in folgenden beiden Punkten: 1. Die Steuer muß in ihrem
Ertrag genügend, d. h. mit einem Wort, ergiebig sein, 2. sie muß
beweglich sein, d. h. leicht zu größerer Ergiebigkeit gebracht werden

\

28
        <pb n="31" />
        ﻿können. Was zunächst die erstgenannte Forderung anlangt, so wird
unser geltendes Steuerwesen ihr nicht im entferntesten gerecht. Das
beweist schon das fieberhafte Bestreben der Regierung, immer neue
Wege der Besteuerung aufzufinden. Wir haben das betrübende Er-
gebnis zu verzeichnen, daß eine ganze Reihe unserer Steuern in ihrem
Ertrage weit hinter den seitens der Regierung gehegten Erwartungen
und amtlichen Veranschlagungen zurückgeblieben ist, was sich eben aus
der Verkehrtheit des geltenden Steuersystems erklärt, das das Kapital
zu sehr belastet. Folgendes, in den Zahlen selbstredend über-
triebenes, im Prinzip jedenfalls richtiges Beispiel möge dies ver-
anschaulichen: Angenommen ein Jnlandsdeutscher hätte einen ganz
großen Diamanten, den er an das Ausland für 30 Milliarden ver-
kaufen kann. Er fragt bei der Regierung an, welche steuerlichen
Folgen das für ihn hätte, und diese würde nach der heutigen Steuer-
politik folgende Antwort erteilen: „Zunächst mußt du 6 Prozent Ausfuhr-
steuer und 15 Prozent Luxussteuer entrichten, sodaß sich 24 Milliarden
ergeben. Dann mußt du außerdem noch 20 Milliarden Einkommen-
und Vermögenssteuer abführen; es werden dir also 4 Milliarden ver-
bleiben." Selbstverständlich wird der Besitzer unter solchen Umständen
auf den Verkauf verzichten und versuchen, den Stein ins Ausland
zu schmuggeln, so daß der Regierung die ganzen Steuern entgehen.
Das mag staatsbürgerlich verwerflich sein, ist aber tatsächlich so und
schließlich ja auch verständlich, und nur Tatsachen entscheiden hinsicht-
lich des Steuerertrages. Volkswirtschaftlich richtig hätte die Regierung
m. E., so unglaublich es zunächst klingen mag, dem Manne sagen
müssen: „Wenn es dir gelingt, den Diamanten für 30 Milliarden
an das Ausland zu verkaufen, so nehmen wir dir nicht nur nichts
weg, sondern wir geben dir noch eine Belohnung von 2 Milliarden,
denn unsere Volkswirtschaft würde ja durch die dann sofort erfolgende
Steigerung des Mark-Kurses jeden Monat Milliarden ersparen. Daß
du dagegen mit einem Male 32 Milliarden besitzest, tut unserer
Volkswirtschaft nichts, denn du bist ja unfähig, diesen ungeheuren
Betrag zu verzehren, und es kann uns nur recht sein, wenn dein
Kapital die Blutmenge unseres Wirtschaftskörpers vermehrt." Bei
dieser Betrachtung sei auf die in Deutschland aus Steuerangst ge-
hamsterten Juwelen und wertvollen Luxusartikel, wie Teppiche, Bilder
und dgl., hingewiesen. Angenommen, daß der Wert dieser Gegenstände
heute 30 Milliarden beträgt, so könnte man sich auf den Standpunkt

29
        <pb n="32" />
        ﻿stellen, daß, abgesehen von einzelnen Werken, die nationale Bedeutung
haben, all diese Gegenstände in der jetzigen Zeit für unsere Volks-
wirtschaft ohne Bedeutung sind. Wenn nun die Regierung kluger-
weise den Besitzern dieser Sachen sagen würde: „Gebt mir eure
Juwelen usw., ich zahle euch dafür die Tageswerte mit der gleich-
zeitigen Garantie, daß der gezahlte Betrag steuerfrei bleibt," so
könnte die Regierung diese Juwelen usw. mit Vorteil an das Aus-
land liefern und damit sehr rasch eine enorme Besserung der Valuta
herbeiführen, was sicherlich im Interesse der deutschen Volkswirtschaft
liegt. Wenn die Regierung aber vorher erklärt, daß sie von diesem
Besitz 70 bis 80 Prozent wegsteuern will, so wird selbstverständlich jeder
es vorziehen, die Sachen zu behalten.

Man sieht also, daß durch die gegenwärtige Steuerpolitik, die
das Kapital, das Vermögen in seinem Stamm angreift, der Anreiz
zu Steuerhinterziehungen in mehr als gefährlichem Maße gegeben
ist. Das führt naturgemäß dazu, daß die Steuer in ihrem Ertrag
weit hinter den Veranschlagungen zurückbleibt. Es wäre deswegen
besser, große Einkommen zunächst, wenigstens zu einem Teil, unbesteuert
zu lassen. Eine solche Forderung hört sich zuerst zwar vielleicht un-
geheuerlich an, und ihre Berechtigung und volkswirtschaftliche Zweck-
mäßigkeit wird — leider — von der Masse des Volkes kaum einge-
sehen werden. Wer aber heute einmal einen Einblick in die Verhältnisse
von Personen getan hat, die mehr oder weniger viel verdienen, der
weiß, daß die jetzigen Konfiskationssteuern eine sehr unglückliche
Wirkung haben. Besonders bei kleineren, vielleicht aber auch bei
manchen größeren Unternehmen werden vielfach Geschäfte über Konto
„Rocktasche" gemacht, also Geschäfte, bei denen dem Staat die Steuer
entgeht. Das ist aber noch nicht das schlimmste; viel schlimmer ist
vom Standpunkt der Volkswirtschaft aus, daß diese Konfiskations-
steuern nicht nur keine Veranlassung sind, Kapital zu ersparen, sondern
ganz im Gegenteil, das Kapital dazu reizen, seine Ergebnisse in An-
sprüche umzusetzen. Wie oft hört man z. B. heutzutage die Redensart:
„Ich gehe diesen Sommer mit meiner Familie ins Bad. Es kostet
zwar 80 M. pro Person täglich, aber in Wirklichkeit kostet es eigent-
lich nur 40 M., denn wenn ich das Geld spare, so wird mir ja
doch die Hälfte weggesteuert." Mit genau derselben Begründung
werden alle möglichen Luxusartikel angeschafft, die dadurch im Preise
in die Höhe getrieben werden, und gleichzeitig wird das eigentliche

30
        <pb n="33" />
        ﻿Ziel der Volkswirtschaft, aus den Luxusartikeln wieder Massenartikel
zu machen, immer weiter in die Ferne geschoben.

Neben den — eben durch das falsche Steuersystem verursachten —
vielen Steuerhinterziehungen ist es noch ein anderer Faktor, der den
Ertrag der gegenwärtigen Steuern herabdrückt: das sind die außer-
ordentlich hohen Verwaltungskosten. Es ist klar, daß jedes
Steuersystem gewisse Erhebungs- und Verwaltungskosteu verursacht,
aber die Regierung sollte danach streben, diese Kosten möglichst gering
zu gestalten, was eben nur durch Einfachheit und Einheitlichkeit des
Steuersystems erreicht werden kann. Das aber ist bei dem verwickelten
gegenwärtigen Steuerwesen, wo ein Gesetz das andere, und zehn
Ausführungsbestiinmungen hundert andere jagen, nicht der Fall. Man
denke nur an die Kosten, die allein die Veranlagung und Erhebung
der Einkommensteuer bereitet hat. Ich erinnere ferner an die kolossale
Mehrarbeit, die der Staat den Arbeitgebern bei Berechnung des Lohn-
abzuges auferlegt hat; der Arbeitgeber wird einfach gezwungen, der
Steuerbehörde ein gut Teil ihrer eigentlichen Arbeit abzunehmen,
und das auch noch unentgeltlich; erst längere Vorstellungen haben
dazu geführt, daß den Arbeitgebern hierfür etwas vom Staat ersetzt
wird. Alle solche Sachen verteuern natürlich die Erhebungskosten
und verringern somit gleichzeitig den Ertrag der Steuern. Wie hoch
sich im einzelnen die Verwaltungskosten belaufen, wird verschieden
sein, allgemein aber darf mit Recht auf Grund angestellter Berechnungen
angenommen werden, daß 30 bis 40 Prozent aller Steuereinnahmen
schon durch die Erhebungs- und Verwaltungskosten der Steuerbehörde
ausgezehrt werden. Ein Analogon dazu haben wir in Gestalt der
öffentlichen Krankenversicherung, wo auch bei manchen Krankenkassen
über die Hälfte der Einnahmen für Verwaltungskosten verbraucht
wird und der Rest dann für die Leistungen der Krankenkassen im
Interesse der versicherten Mitglieder Verwendung findet.

Unsere gegenwärtigen Steuern sind, wie erwähnt, großenteils
Konfiskationssteuern; und eben daraus erklärt sich, wie dargelegt,
ihr Zurückbleiben hinter dem erwarteten Ertrag. Man lege sich doch
einmal die Frage vor: Woraus soll eine Konfiskationssteuer herein-
geholt werden? In Frage kommen doch nur Werte, die der Staat
als sofortiges Zahlungsmittel wieder benutzen kann. Somit scheiden die
beweglichen und unbeweglichen Güter aus, ebenso wie die Forderungen,
denn diese können in nennenswertem Umfange ohne vollständigen

ZI
        <pb n="34" />
        ﻿Zusammenbruch unseres Wirtschaftssystems nicht in Anspruch genommen
werden. Das bare Geld kann auch nicht zu heftig entzogen werden,
denn es ist als Blut des Wirtschaftskörpers unentbehrlich. Immerhin
ist hier eine mäßige Beschlagnahme möglich, da es ja dem Wirtschafts-
körper sofort durch die laufenden Staatszahlungen wieder zugeführt
wird. Das gleiche gilt für Wertpapiere, die zur Zahlung größerer
Staatsausgaben benutzt werden können. Hieraus ergibt sich, daß nur
der Teil des Volksvermögens durch eine Konfiskationssteuer erfaßt
werden kaun, der im Sinne des Zahlungsverkehrs beweglich ist und
somit fiüssiges Kapital darstellt, also Papiernoten und Wertpapiere.
Das aber ist nur ein kleiner Teil des gesamten Volksvermögens,
denn den weitaus größten Teil haben die Volksmitglieder als sach-
lichen Besitz, ohne daß er in Form von Wertpapieren eingefangen ist.

Wir haben also erstens die Tatsache ermittelt, daß unser
gegenwärtiges Steuersystem nicht ergiebig genug ist, und zweitens
auch die Gründe dafür, warum es so ist, und bei der Verkehrtheit
des Systems so sein muß. Das legt den Gedanken nahe, auf den
auch die Regierung gekommen ist und den sie jetzt ausgestalten will,
das gegenwärtige Steuersystem zu größerer Ergiebigkeit zu bringen.
Ein gutes Steuerwesen muß — das ist der zweite steuerliche Grund-
satz der Finanzwirtschaft — hierzu ohne Schwierigkeit gebracht werden
können. Wie steht es nun betreffs dieses Punktes mit unserm der-
zeitigen Steuerwesen? Hier muß festgestellt werden, daß auch hierin
unser geltendes Steuerwesen versagt; man denke sich z. B. die praktische
Durchführung des an sich ja naheliegenden Gedankens, die Steuersätze
allgemein und gleichmäßig zu erhöhen. Ungeahnte Wirtschaftskämpfe
und wahrscheinlich die völlige Zerrüttung unseres Wirtschaftslebens
würden die Folge sein. Mit einer einfachen Erhöhung der Aus-
gestaltung des gegenwärtigen Steuerwesens ist es also nichts, dazu
verstößt dieses, wie dargelegt, zu sehr gegen die steuerlichen Grund-
sätze der Gerechtigkeit, der Volkswirtschaft und, was praktisch zunächst
ins Gewicht fällt, der Finanzwirtschast.

3. Teil.

Das neue System.

Gegenüber diesen offenbaren Mängeln der gegenwärtigen Steuer-
methoden glaube ich einen Vorschlag machen zu können, der zwar in
die Entwicklung des Steuerwesens eine radikale Umwälzung bringen

32
        <pb n="35" />
        ﻿und auf den ersten Blick hin einen befremdenden Eindruck machen
dürste, weil er sich mit gewissen, von der Theorie aufgestellten Dogmen
in Widerspruch setzt. Die Not der Zeit aber erfordert ganze Arbeit
und dürfte auch außergewöhnliche Maßnahmen rechtfertigen. Ich
habe mir daher das eine Ziel gesetzt, eine Steuer zu finden, die
möglichst ergiebig, möglichst einfach und möglichst gerecht ist,
und die zugleich das erholungsbedürftige wirtschaftliche Leben in
geringstem Maße belastet.

Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen:

Grundlage des ganzen Steuersystems bildet eine Ver-
mögenshaftsteuer, welche von dem Gesamtvermögen des
Volkes erhoben wird, und zwar nach Maßgabe folgender einfacher
Berechnung: Jeder Steuerpflichtige hat alljährlich den Gesamtwert
seines Besitztums zu ermitteln, und zwar den Wert, den an diesem Tage
sein Besitztum darstellt. Unter Besitztum ist zu verstehen die gesamte be-
wegliche und unbewegliche Habe, also Grund und Boden, Gebäude,
Maschinen und sonstige Betriebsmittel, Barvermögen, Inventar und
Mobiliar, Brillanten und Kunstgegenstände, kurzum, tatsächlich das Be-
sitztum im eigentlichen und ausgedehntesten Sinne des Wortes. Von
diesem gesamten Besitztum soll der zehnte Teil als Eigentum der Gesamt-
heit, das der einzelne gewissermaßen als Lehen erhalten hat. betrachtet
werden, und demzufolge hat er diesen zehnten Teil der Gesamtheit
in Form einer Steuer zu verzinsen, deren Höhe auf 5 Prozent an-
zusetzen ist, wozu noch 1 Prozent Amortisation hinzukommt, so daß
die ganze Steuer jährlich 6 Prozent des zehnten Teils der gesamten
Habe des einzelnen beträgt. Wer also den Gesamtwert seines Ver-
mögens an einem bestimmten Tage auf 100 000 M. beziffert, hätte
hiervon 10 Prozent mit 6 Prozent zu verzinsen und demzufolge eine
jährliche Steuer von 600 M. zu entrichten.

Neben dieser Vermögenshaftsteuer kommen nur noch zwei
Steuern in Betracht, nämlich eine Produktionssteuer, wonach
jeder Arbeitgeber 10 Prozent der von ihm gezahlten Lohnsumme
zu entrichten hat, und welche ich demnach als Lohnproduktions-
steuer bezeichnen werde. Und zweitens eine Einkommensteuer,
welche aber nur die Einkommen über 25 000 M. bis zum Höchst-

3

33
        <pb n="36" />
        ﻿satze von 20 Prozent treffen soll. Alle Einkommen unter 25 000 M.
bleiben steuerfrei. Unter Einkommen ist hier das wirkliche, für den
Privatverbrauch bestimmte Netto-Einkommen, nicht aber erspartes
oder neu investiertes Kapital zu verstehen, welch letzteres ja schon
von der Vermögenshaftsteuer getroffen wird.

In diesen wenigen Sätzen erschöpft stch der ganze Inhalt des
Programms für die Steuerreform, die ich im Auge habe, wobei
natürlich die Möglichkeit offen bleibt, aus Zweckmäßigkeitsgründen
zunächst noch die eine oder die andere Steuerart bestehen zu lassen,
grundsätzlich aber soll sich das ganze Steuersystem auf die an-
geführten Formen beschränken, d. h. also 1. die Vermögenshaftsteuer,
2. die Lohnprvduktionssteuer und 3. die (reine) Einkommensteuer.

a) Die Vermögenshaststeuer.

Bevor ich auf die Vermögenshaftsteuer näher eingehe, ist wohl
die Erklärung der wichtigsten termini tecllnici im Steuerwesen an-
gebracht, da diese im Folgenden immer wiederkehren: Steuerquelle
ist der Fonds von Gütern, aus welchem die Steuer tatsächlich ent-
richtet wird oder nach Absicht des Gesetzgebers entrichtet werden soll.

Steuerobjekt oder -bemessungsgrundlage ist der Gegenstand,
die Handlung oder der Vorgang, welche vom Gesetz zur Grundlage
oder zuni Anlaß der Besteuerung gemacht werden.

Steuerzahler ist, wer die Steuer an die Steuerbehörde selbst
oder durch Beauftragte entrichtet, Steuerträger, wer sie definitiv
aus seinem Vermögen oder Einkommen bestreitet. Steuersubjekt
ist, wer gesetzlich zur Entrichtung der Steuer verpflichtet ist, und
Steuerdestinatar, wer sie nach Absicht des Gesetzgebers tragen soll.—

Die Vermögenshaftsteuer soll, wie schon erwähnt, die
Grundlage und das Rückgrat des ganzen Steuersystems bilden. Die
beiden andern Steuerarten spielen der Vermögenshaftsteuer gegen-
über nur eine untergeordnete Rolle, es handelt sich also bei meinem
Steuerprojekt, darüber bin ich mir keineswegs im Zweifel, um ein
Zurückgreifen auf den Jahrhunderte alten Gedanken der sog. Einsteuer
(irnpot unique), der zuerst bei den Physiokraten in Frankreich
und auch später wiederholt aufgetaucht ist, der sich aber bisher nicht
hat durchsetzen können. Die Physiokraten gingen in ihrer Lehre
von der alleinigen Produktivität des Bodens aus und forderten

34
        <pb n="37" />
        ﻿dementsprechend eine einzige Grundsteuer, die bekannte impot umczue.
Später wurde von anderer Seite eine einzige progressive Einkommen-
steuer, d. h. also, ebenfalls eine Einsteuer, nur anderer Art, ge-
fordert. Die von mir vorgeschlagene Vermögenshaftsteuer deckt sich
weder mit der einen noch der anderen der beiden erwähnten, ist aber
auch eine Einsteuer.

Der Grundgedanke der Vermögenshaftsteuer läßt sich des näheren,
wie folgt, festlegen: Das gesamte Volksvermögen, dargestellt durch
die Summen der den Einzel- und Gesamtwirtschaften gehörenden
wirtschaftlichen Güter, bildet das Steuerobjekt und gleichzeitig die
Berechnungsgrundlage der Steuer. Jeder Zensit muß an dem Steuer-
stichtage den Gesamtwert seines derzeitigen Besitztums — dieser Be-
griff im weitesten Sinne genommen — der Steuerbehörde angeben,
d. h. also steuertechnisch: Steuersubjekt ist jeder stelbständige Vermögens-
besitzer. Der zehnte Teil dieses Besitztums jedes Einzelnen ist gewisser-
maßen dem Staate verfallen. Der Staat ist als Eigentümer dieses
„Zehnten", als Lehnsherr zu betrachten, und der betreffende Zensit
und Besitzer als Lehnsmann, der eben diesen zehnten Teil seines ur-
sprünglichen Besitzes vom Staate als Lehen erhalten hat;
die ganze Einrichtung der Vermögenshaftsteuer ist überhaupt dem
deutschrechtlichen Lehen vergleichbar. Die Steuer wird nicht von dem
ganzen Besitztum, sondern nur von diesem „zehnten Teil", diesem
Lehen, nach dem oben angegebenen Satze erhoben. Eine Haupt-
vorbedingung zur Einführung der Vermögenshaftsteuer besteht darin,
zu der Erkenntnis zu kommen und diese Erkenntnis jedem Besitzenden
in sein Bewußtsein zu hämmern, daß eben ein Teil seines Vermögens
lediglich die Deckung für seinen Anteil an den Staatsschulden dar-
stellt und ihm gewissermaßen vom Staate nur geliehen ist, d. h. also
die Gesan'.theit der Steuerpflichtigen für den alten Lehnsgedanken zu
gewinnen. So schwer, wie es auf den ersten Blick hin vielleicht scheinen
mag, ist das m. E. gar nicht; denn der „zehnte Teil", das Lehen,
wird ja dem Steuerpflichtigen weder fortgenommen noch überhaupt
seiner Verfügungsgewalt entzogen, sondern dient nur als Grundlage
der Steuerberechnung, und von diesem zehnten Teil werden nur
6 Prozent jährlich als Steuer erhoben, d. h. also äe facto eine
jährliche Vermögenshaststeuer von nur 6 pro Mille vom Gesamt-
vermögen des Steuerpflichtigen. Das ist eine sehr geringe steuer-
liche Belastung, besonders wenn man die gegenwärtigen Steuer-

3'

35
        <pb n="38" />
        ﻿lasten damit vergleicht; man denke nur an das obige Beispiel:
Bei 100 000 M. Vermögen nur 600 M. Steuer! Ich bin der
festen Überzeugung, daß bei einer für den einzelnen derartig geringen
Steuerbelastung die Gesamtheit der Steuerpflichtigen sehr bald und
sehr leicht sich für den Gedanken der Vermögenshaftsteuer gewinnen
lassen wird. Im übrigen möchte ich hier darauf hinweisen, daß
meine Idee bei dem Reichsuotopfer, das in 30, jetzt in 10 Jahren
gezahlt werden kann, in einem gewissen Sinne schon berücksichtigt
worden ist, nur mit dem Unterschiede, daß die Vermögenshaftsteuer
wirklich sämtlichen Besitz ohne Ausnahme zu den Tages-
werten heranzieht und es sich um eine jährliche Wiederholung
handelt, die in gleichmäßig gerechter Weise auch alle in Zukunft
entstehenden neuen Vermögen erfaßt, dagegen in ebenso ge-
rechter Weise Personen, die inzwischen ihr Vermögen teilweise ver-
loren haben, durch Steuerherabsetzung schützt.

Die technische Durchführung der Vermögenshaftsteuer hat vor
allem die Frage der Steuererhebung zum Gegenstände. Auch das
dürfte m. E. kaum Schwierigkeiten machen. Es muß hier der Grund-
satz zunächst und hauptsächlich der Selbsteinschätzung Anwendung
finden, die dann ja erforderlichenfalls durch Schätzungen dritter oder,
noch besser, Sachverständiger ergänzt und nachgeprüft werden kann;
auf diese Weise wird man den Gefahren der Selbsteinschätzung
wirksam begegnen.

Selbstverständlich würde sich die Selbsteinschätzung nicht nur auf
alles dem Erwerb dienende, sondern auch auf alles private Besitztum,
wie z. B. Luxusgegenstände, kostspielige Wohnungseinrichtungen, Ju-
welen, wertvolle Sammlungen und bergt, zu beziehen haben. Die Ent-
gegnung, daß dies alles totes Kapital sei, das keine Zinsen bringt, ist nicht
berechtigt. Wenn jemand beispielsweise von früher her eine Wohnungs-
einrichtung von fünf Zimmernbesitzt,die heute einen WertvonlOOOOOM.
hat, so muß ihm absolut klar sein, daß auf diesem Besitz zum zehnten
oder entsprechenden Teil die Staatsschulden ruhen. Er ist also ver-
pflichtet, den zehnten Teil, also 10 000 M-, mit 6 Prozent an den
Staat zu verzinsen und zu amortisieren, d. h. also 600 M. Vermögens-
haftsteuer jährlich zu entrichten. Sollte er dies nicht können oder
nicht wollen, so kann er ja ein Zimmer für 20 000 M. verkaufen
und diese Summe in fünfprozentiger Staatsanleihe anlegen, so daß
er dadurch eine Einnahme von 1000 M. jährlich hat. Er könnte

36
        <pb n="39" />
        ﻿dann die 600 M. Vermögenshaftsteuer bequem aufbringen und hätte
außerdem noch 400 M. Ueberschuß. Dieser Vorgang wäre zwar
eine Härte, aber keineswegs eine unbillige für den betreffenden, und
würde nur beweisen, daß dieser sich eine Wohnungseinrichtung von
5 Zimmern eben finanziell nicht erlauben kann, sondern sich mit
4 Zimmern begnügen muß. Daß es heute gerade umgekehrt liegt
und sich fast jeder, der nur irgendwie dazu wirtschaftlich in der Lage
ist, neue wertvolle Einrichtungen oder andere Sachen kauft, in
der Hoffnung, dadurch einen steuerfreien Besitz zu erlangen, ist offenes
Geheimnis. Die Durchführung der Vermögenshaftsteuer würde also
durch die mit absoluter Sicherheit eintretende Verringerung der
heutigen Kauflust, die man richtiger als Kaufwut bezeichnen kann,
im wesentlichen Maße zur Herbeiführung solider Verhältnisse und
zur Gesundung unseres Wirtschaftslebens beitragen. — Ein Wort
noch über die Selbsteinschätzung bei Aktiengesellschaften: Hier würde
es selbstverständlich möglich sein, daß die Jnventur-Tageswerte einen
geringeren Betrag ergeben als die aus Spekulation hochgetriebenen
Börsenkurse. In diesem Falle wären selbstverständlich die Börsenkurse
der Vermögensangabe zugrunde zu legen.

Es kann leider, wie oben schon ausgeführt, nicht bezweifelt werden,
daßdieSelbsteinschätzung ihre großen Nachteile hat und vor allem die Ver-
suche der Steuerhinterziehung nicht in dem wünschenswerten Maße hint-
anhalten kann. Das wirkungsvollste Mittel, um dieses Ziel zu erreichen
und die Steuerpflichtigen zur ehrlichen und vollständigen Selbstein-
schätzung zu veranlassen, liegt in dem Charater der Vermögenshaft-
steuer selbst, vor allem daran, daß bei dem tatsächlich geringen Satz
der Vermögenshaftsteuer niemand Interesse daran haben wird, sein
Vermögen zu verstecken, während, wie oben gesagt, bei Konfiskations-
steuern, wie sie gegenwärtig erhoben werden, ein solches Interesse
vom menschlichen Standpunkte aus nur gar zu verständlich ist; mit
Psychologie aber muß eine vernünftige Steuergesetzgebung durchaus
rechnen. Ein Beispiel möge dies nochmals veranschaulichen: Wenn z. B.
jemand ein Vermögen von 300 000 M. hat, von dem er den zehnten
Teil, also 30 000 M., in bar abgeben soll zur Deckung der Staats-
schulden, so wird er nicht nur vielleicht, sondern sogar wahrscheinlich
versuchen, sein Vermögen mit nur 200 000 M. anzugeben, um da-
durch eine Ausgabe von 10 000 M. zu sparen. Bei der Vermögens-
haftsteuer würde er durch die falsche Vermögensangabe nur 6 Prozent

37
        <pb n="40" />
        ﻿des hinterzogenen Betrages, d. h. 600 M. ersparen, und diese Summe
dürfte sicherlich zu klein sein, um ihn zu betrügerischen Angaben zu
veranlassen, die ihn in das Gefängnis führen könnten. Mit einem
Wort also: Die Ersparnis wäre dem Risiko gegenüber zu gering.—
Aber nicht nur, daß bei der Vermögenshaftsteuer eben infolge ihres
geringen Satzes die Steuerpflichtigen zur vollständigen Vermögens-
angabe veranlaßt würden, wäre es nicht unwahrscheinlich, daß viele
Steuerpflichtige sogar die Tageswerte ihres Vermögens nach oben
abrunden würden, um Reklaniationen der Steuerbehörde zu vermeiden,
weil ihnen die geringe Haftsteuer als ein zu unwichtiger Anlaß dazu
erscheint. Noch ofsensichlicher liegt die Sache bei gehamstertem und
verstecktem Papiergeld, da es ja zweifellos viel vorteilhafter ist, sich
hierfür zinstragende Staatspapiere anzuschaffen und aus dem Zins-
ertrag die geringe Vermögenshaftsteuer zu entrichten.

Es ist also erklärlich, daß die Vermögenshaftsteuer durch ihre
Struktur und ihre geringe Belastung zu ihrem Teile am meisten
dazu beitragen wird, die Volksmitglieder zur Ehrlichkeit in Steuer-
angelegenheiten zu erziehen. Gerade darauf aber kommt es an,
dieser Umstand ist wichtiger als alle andern.

Erscheint danach die Selbsteinschätzung von sich aus schon dazu
angetan, Steuerhinterziehungen bei der Vermögenshaftsteuer zu ver-
hindern, so könnte man sie, um ganz sicher zu gehen, noch ergänzen
und kontrollieren durch Angaben dritter, besonders Sachverständiger.
Außerdem müßte im Streitfälle der Staat das Recht haben, die
Gegenstände zu dem seitens des Besitzers angegebenen Werte zu
enteignen.

Diese Bestimmung wird sich als besonders wohltätig und vor-
teilhaft erweisen, wo es sich um die Einschätzung des Wertes von
Gütern und Grundstücken handelt. Den Landleuten wird heute
oft und nicht immer mit Unrecht vorgeworfen, daß sie sich einer-
gerechten Besteuerung zu entziehen wissen. Sie werden sich aber ängstlich
davor hüten, ihren Besitz zu niedrig anzugeben, wenn sie daraus ge-
faßt sein müssen, daß der Staat von der oben erwähnten Befugnis
Gebrauch macht.

Außerdem wäre noch in Erwägung zu ziehen und vielleicht zu
empfehlen, alle Steuerangaben der Oeffentlichkeit zur Verfügung zu
stellen oder wenigstens auf berechtigtes Verlangen für jeden sichtbar
zu machen. Das ist gar keine so ungeheuerliche Forderung, wie es

38
        <pb n="41" />
        ﻿zunächst vielleicht scheinen mag; unser Gerichtsverfahren beispiels-
weise ist ja auch grundsätzlich öffentlich. Wir sind gezwungen, alle
unsere Angelegenheiten, manchmal sehr peinlicher Natur, vor der
Oeffentlichkeit zu verhandeln, warum sollten sich da gerade die
steuerlichen Angaben für die Oeffentlichkeit nicht eignen? In
einem demokratischen Staat sollte sich niemand schämen, arm zu
sein, ebensowenig aber, reich zu sein. Sollte diese Oeffentlichkeit
jemand veranlassen, aus geschäftlichen Gründen des Kredits oder
des Renommees sein Vermögen größer anzugeben, als es wirklich ist,
so liegt dies nur im finanziellen Interesse des Staates. Auf jeden
Fall würde niemand riskieren, sein Vermögen offenbar falsch an-
zugeben, denn fast jeder hat nähere Bekannte, Arbeitgeber auch
Angestellte, die in der Lage sind, die ungefähre Richtigkeit seiner
Angaben beurteilen zu können. Die Befürchtung, daß die Oeffent-
lichkeit der Steuererklärungen viele Denunziationen verursachen könnte,
darf uns nicht abschrecken; im übrigen könnte ja hohe Strafe an-
gedroht werden für jene, die in böswilliger Absicht falsche Denun-
ziationen machen. Von wesentlicher Bedeutung ist auch der gute
Eindruck, den es auf die besitzlosen Mitglieder des Volkes machen
würde, wenn man 'ihnen sagen könnte: „Mit den Schulden habt ihr
nichts zu tun, dafür haften ausschließlich die Besitzenden."

Die Steuerangaben könnten in Form eines Offenbarungseides
geleistet werden, so daß auf wissentlichen oder fahrlässigen Meineid
Zuchthausstrafe stände. Bei Konfiskationssteuern wird auch die
Androhung schärfster Strafen nichts nutzen: Wenn jemand 70 bis
90 Prozent seines Vermögens abgeben soll, so ist ihm schließlich
jeder Weg recht, die Steuerbehörde zu hintergehen. Dagegen wird
die Androhung von Zuchthausstrafen dann durchschlagenden Erfolg
haben, wenn ihr gegenüber eine Verpflichtung steht, die nicht groß
ist und von jedem anständig denkenden Staatsbürger erfüllt
werden kann.

Was die Höhe und Ergiebigkeit der Vermögenshaststeuer
betrifft, so ist natürlich außerordentlich schwer vorauszusagen, was
sie wohl einbringen wird und wie hoch sie bemessen sein muß, um
ihrem finanzpolitischen Zweck zu entsprechen. Schwierig ist das
deswegen, weil die Vermögenshaftsteuer ja letzten Endes auf dem
Gesamtvolksoermvgen basiert und genau ziffernmäßige Angaben
hierüber nicht vorhanden und wohl auch kaum möglich sind. Man

39
        <pb n="42" />
        ﻿ist also bei der Beurteilung der entscheidenden Frage: Wie groß ist
das deutsche Volksvermögen? vorläufig allerdings auf Mutmaßungen
und Schatzungen angewiesen. Wenn man aber alle Gegenstände,
ob es sich nun um Häuser, Landgüter, Maschinen, Warenbestände,
Juwelen oder andere Dinge handelt, zu dem heutigen Jnflations-
tageswert addiert, so muß man zu einem ungeheuren buchmäßigen
Volksvermögen gelangen. Vor dem Kriege hatte Steinmann-Bucher
das deutsche Volksvermögen auf 350 bis 400 Milliarden veran-
schlagt, eine Schätzung, die aber offensichtlich sehr weit hinter dem
tatsächlichen Bestände zurückblieb. Eine Bezifferung auf 600 Mil-
liarden wäre schon damals kaum ausreichend gewesen. Legt man eine
Wertsteigerung infolge der Inflation auf das 1bfache zugrunde,
— fast alle Güter sind um das zehnfache, sehr wichtige Güter,
sogar Massengüter, wie Kohle usw, um das zwanzig- bis dreißig-
fache gestiegen —, so kommt man zu der freilich phantastisch klingenden
Summe von 9000 Milliarden, die bei einer Besteuerung von 6 pro
Mille bereits 54 Milliarden erbringen würden. Legt man aber,
solange Deutschland mit solcher Finanznot zu kämpfen hat, anstatt
eines Satzes von 6 pro Mille einen solchen von 8 pro Mille zu-
grunde, was bei meinem System natürlich ohne weiteres möglich
ist, und auch den einzelnen Zenstten noch keineswegs schwer belasten
würde, so würde diese einzige Steuer bereits 72 Milliarden erbringen,
d. h. schon den Hauptbedarf des Reiches vollauf decken. Ich betone
natürlich, daß meine Zahlen nicht als Tatsachen genommen sein
wollen, denn mir fehlen hierfür zur Ermittelung die nötigen Unter-
lagen; sie sollen vielmehr nur dazu dienen, die Idee der Vermögens-
haststeuer als solche zu erklären und zu begründen. Wenn also
diesem Jnstations-Papiervermögen von 9000 Milliarden Mark, eine
Schuldenlast von — ebenfalls beispielsweise — 900 Milliarden
Papiermark gegenübersteht, so würde sich das Verhältnis von 1:10
ergeben.

Sollte die allgemeine Konjunktur zurückgehen, so würden
natürlich die Tageswerte sinken, und dann wäre das Verhältnis
vielleicht 1: 9 oder 1:8, aber die Zinsen- und Amortisationsdeckung
würde immer gesichert sein. Ich habe bisher die Vermögenshast-
steuer immer nur aus 6 Prozent (einschließlich Amortisation) fest-
gesetzt, es steht ja aber nichts im Wege, bei plötzlich eintretendem
berechtigten Staatsbedarf, also aus einer gewissen Zwangs- und

40
        <pb n="43" />
        ﻿Notlage des Staates heraus, wie sie jetzt besteht, diesen Satz auf
B. 8 oder einen sonstigen Prozentsatz zu erhöhen; auch dann noch
wäre die Vermögenshaststeuer im Vergleich zu den gegenwärtigen
Steuern gering, für den einzelnen Steuerpflichtigen erträglich, und
würde auch dann von ihren mancherlei Vorzügen kaum etwas
einbüßen.

Rechtfertigung und Kritik.*)

Während es keiner Auseinandersetzung darüber bedarf, ob die
Vermögenshaststeuer dem Grundsätze der Gerechtigkeit entspricht,
kann wohl die Frage aufgeworfen werden, ob sie auch die Forderung
der Gleichmäßigkeit erfüllt. Wird bei der Vermögenshaftsteuer
jedör in gleichem Verhältnis besteuert? Diese Frage wird, da die
6 Prozent für jeden Steuerpflichtigen unterschiedslos gelten, doch
wohl zu bejahen sein; unter allen Umständen für diejenigen, welche
in einer Proportionalsteuer die Gleichmäßigkeit der Besteuerung
erblicken, nicht natürlich für die Anhänger einer Progressivsteuer.
Um die Gerechtigkeit der Vermögenshaftsteuer darzutun, greife ich
aus das oben gebrachte Beispiel von dem Besitzer zurück, der für
eine Million Aktien zum Parikurse erworben hat. Am Steuer-
stichtage steht der Kurs auf 400, demzufolge muß der Besitzer, da
sein Vermögen nun 4 Millionen beträgt, heute eine Vermögens-
abgabe von 50 Prozent gleich 2 Millionen leisten. Bald daraus
geht der Kurs aus Pari zurück, er hat jetzt wieder 1 Million Ver-
mögen, aber dieses war inzwischen schon mit einer Abgabeverpflich-
tung von 2 Millionen belastet worden. Derartige offensichtliche Un-
gerechtigkeiten sind bei der jährlich zu erhebenden Vermögenshaft-
steuer ganz unmöglich. Im ersten Steuerjahr hätte derselbe Steuer-
zahler freilich für den zehnten Teil von 4 Millionen gleich 400 000
Mark 6 Prozent, d. h. also 24 000 M., zahlen müssen, aber im
zweiten Jahre wäre der Betrag schon automatisch auf 6000 M.
heruntergegangen.

Volkswirtschaftlich könnte man bei oberflächlicher Betrachtung
wohl auf den Gedanken kommen, daß die Vermögenshaftsteuer

*) In diesem und den folgenden Kapiteln werden sich gewisse Wieder-
holungen und Hinweise auf früher Gesagtes nicht vermeiden lassen; die
übliche Methode, einfach die Seitenzahlen anzuführen, ist aber im Interesse
des Lesers vermieden worden, der die Wiederholung vielleicht lieber in Kauf
nehmen wird, als wenn ihm die Mühe des Zurückblätterns auferlegt wird.

41
        <pb n="44" />
        ﻿den volkswirtschaftlichen Grundsätzen nicht gerecht wird, indem durch
die jährlichen 6 pro Mille Vermögenshaftsteuer scheinbar das Ver-
mögen selbst auch, also der Stamm, immer kleiner wird. Das ist
aber in Wahrheit nicht der Fall, denn je kleiner das Vermögen ist,
um so mehr verringert sich ja auch die Vermögenshaftsteuer von
Jahr zu Jahr; und schließlich: Lassen wir doch nur die Zahlen
selbst sprechen: Bei 100 000 M. Vermögen nur 600 M. Ver-
mögenshaftsteuer im Jahr, das ist wahrhaftig so wenig, daß man
weder von einer steuerlichen Ueberlastung, geschweige denn von
einem Angriff der Steuer aus den Vermögensstamm reden kann.
Außerdem wird ja die Steuer nicht entrichtet voni Vermögen selbst,
sondern von den sonstigen Einkünsten des Zensiten; sie ist also
nur s 6) e i n b a r eine Vermögenssteuer. Auch in den Gang
des Wirtschaftslebens wird die Vermögenssteuer nicht störend
eingreifen. Erstens ist ihre Veranlagung und Erhebung ziemlich
einfach, und zweitens stellt sie für den einzelnen Steuerpflichtigen,
wie gezeigt, eine so geringe finanzielle Belastung dar, daß sie von
uns allen, die wir die gegenwärtigen Steuern kennen und bezahlen,
geradezu als eine wohltuende Steuererleichterung angesehen werden
wird; kein Mensch wird mit Recht daran denken können, bei
dem geplanten Satz von 6 Prozent Vermögenshaftsteucr
über Steuerüberlastung, Konfiskation des Vermögens usw. zu
murren. Der Wirtschastsfrieden würde durch die Vermögens-
haftsteuer nicht nur nicht gefährdet, sondern sogar in hohem Maße
gesichert werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf
ein Moment von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung Hinweisen:
Es wäre ein Irrtum, wenn man annehmen wollte, daß die Ver-
mögenshaftsteuer viele Leute veranlassen würde, Teile ihres toten
Besitzes, z. B. Möbel, zu verkaufen, und daß dann ein ungeheurer
Preissturz die Folge wäre. Zunächst würde der Preissturz als
Preisabbau ja nur erwünscht sein. Im übrigen ist aber wieder die
Haftsteuer viel zu gering, um solche Folgen herbeizuführen, und der
Fall, daß jemand zu Zwangsverkäusen genötigt sein wird, dürfte
sehr selten sein. Denkbar wäre der Fall nur bei den aus Steuer-
angst angeschafften überflüssigen Luxusartikeln wie Brillanten, weil
jemand vorziehen könnte, angesichts der günstigen Haftsteuer seine
Juwelen wieder in Zinsen bringendes Kapital zu verwandeln; das
aber läge wiederum im Interesse der Volkswirtschaft.

42
        <pb n="45" />
        ﻿Wie steht nun die Vermögenshaststeuer zu den Grundsätzen
der Finanzwirtschaft, d. h. also in praxi: 1. Wird sie genug ein-
bringen? und 2. Ist sie beweglich, d. h. kann sie ohne technische und
sonstige Schwierigkeiten und ohne Ungerechtigkeit einträglicher gestaltet
werden? Hier sei zurückgreifend darauf hingewiesen, daß nach
meiner — sicher nicht zu hoch gegriffenen — obigen Schätzung
unseres Volksvermögens die Vermögenshaftsteuer bei Zugrundelegung
von 6 Prozent von einem Zehntel des Vermögens voraussichtlich
mindestens 54 Milliarden Mark Steuereinnahmen im Jahre bringen
würde. Und zwar bringt sie dieses Erträgnis, ohne für den Kauf-
mann oder Privatmann eine irgendwie empfindliche Belastung dar-
zustellen. Sie vereinigt also — und das ist das Ziel einer richtigen
Steuerpolitik — zwei gute Eigenschaften in sich: Sie belastet die
Steuerpflichtigen nicht stark und bringt dennoch, eben infolge ihres
Charakters, dem Staate viel ein. Ein einfaches Beispiel möge dies
noch näher erläutern: Ein Fabrikunternehmen, das 600 Arbeiter
beschäftigt, mag nach den gegenwärtigen Lohnsätzen etwa 5 bis 6
Millionen Mark jährlich bezahlen, und der Bestand an Maschinen
und sonstigem Inventar soll einen Friedenswert von ca. 200 000 M.,
also einen gegenwärtigen Tageswert von etwa 3 Millionen besitzen.
Die hierauf entfallende Vermögenshaftsteuer würde jährlich 18 000 M.
betragen, eine Summe, die gegenüber den Ausgaben für Löhne und
sonstige Zwecke (5 bis 6 Millionen) überhaupt nicht ins Gewicht
fällt. Man bedenke aber, daß allein in diesem einen Fall für den
Staat ein steuerbarer Wert von 3 Millionen aufgedeckt ist, der
bisher ganz unberücksichtigt geblieben ist.

Ferner ist in Rechnung zu setzen, welche ungeheueren Ver-
mögenswerte der Staat zur Haftung für seine Schuldenlast in den
bebauten Grundstücken finden wird. Auch hier sei ein Beispiel
erlaubt: Wir gehen aus von einem Gebäude, dessen Bauwert vor
dem Kriege 100 000 M., heute 500 000 M. betragen soll. Die
Vermögenshaftsteuer würde sich also auf 3000 M. belaufen. Die
einzelnen Wohnungen haben vor dem Kriege etwa 800 M., jetzt
vielleicht 1300 M. Miete erbracht. Nun mag es dem Hausbesitzer
erlaubt sein, wenigstens die Vermögenshaftsteuer auf die einzelnen
Wohnungen, deren 12 als vorhanden angenommen werden, mit je
250 M. aufzuschlagen. Eine solche Belastung würde keine Unge-
rechtigkeit bedeuten, denn der wirkliche Mietswert würde auch hier-

43
        <pb n="46" />
        ﻿bei noch nicht erreicht sein, wohl aber würden sich sowohl für den
Staat wie für den Hausbesitzer erhebliche Vorteile ergeben.

Zu lehrreichen Schlüssen gelangt man auch, wenn man sich
fragt, welche Bedeutung die vorgeschlagene Vermögenshaststeuer z. B.
bei unbebauten Grundstücken, die also kein Erträgnis bringen, besitzt.
Angenommen, es handle sich um ein solches Grundstück in der Nähe
einer Großstadt, das einen Tageswert von 500 000 M. darstellt,
aber nur als Wiesenland für 5000 M. verpachtet ist und also
1 Prozent trägt. Die Vermögenshaftsteuer würde jährlich 3000 M.
erfordern, eine scheinbare Härte, über die aber der Grundbesitzer
nicht klagen darf, denn er hat das Grundstück nicht um der Ver-
zinsung willen, sondern zu Spekulationszwecken erworben.

Außerordentlich wohltätige Wirkungen wird die Vermögens-
haftsteuer eben infolge der geringen Belastung, die sie mit sich bringt,
auch in bezug aus die Gefahr einer Verschiebung deutschen Kapitals
in das Ausland ausüben. Nach Einführung der Steuer wird
niemand daran denken, aus steuerlichen Gründen sein Vermögen im
Ausland zu verbergen! Im Gegenteil ist zu erwarten, daß die-
jenigen, die es bisher gemacht haben, nunmehr ihr Kapital zurück-
holen. Und der Staat sollte geradezu Prämien aussetzen aus solche
Handlungsweise, indem er vielleicht zurückwanderndem Kapital eine
gewisse Steuerfreiheit zubilligt. Der Vorteil für die ganze Volks-
wirtschaft liegt auf der Hand. Andererseits hat der Staat nicht
das geringste Interesse daran, den Verkauf wertvoller Luxusgüter,
z. B. wertvoller Brillanten usw., zu erschweren oder zu verbieten.
Es kann der deutschen Volkswirtschaft nur damit gedient sein, wenn
totes Kapital abwandert, dafür flüssiges Kapital' als Blutzuwachs
den Lebensstrom unserer einheimischen Wirtschaft verstärkt.

Es liegt also ans der Hand, daß aller Voraussicht nach die
Vermögenshaftsteuer dem Staate außerordentlich hohe Einnahmen
bringen würde. Sie ist einfach und bequem zu berechnen und zu
erheben, wird also gegenüber den derzeitigen Steuern nur sehr
geringe Verwaltungskosten verursachen; was aber ganz besonders
auf ihre starke Ergiebigkeit hoffen läßt, ist der Umstand, daß eben
infolge ihrer nur geringen Höhe der Anreiz zu Steuerhinterziehungen
fast garnicht mehr vorhanden ist; es sei hier aus die ent-
sprechenden obigen Ausführungen und Beispiele verwiesen. Die
Ergiebigkeit der Vermögenshaftfteuer ist also schon bei Zugrunde-
        <pb n="47" />
        ﻿legung von 6 Prozent gewährleistet. Dieser Satz läßt sich aber,
wie oben gesagt, bei eintretendem erhöhten Staatsbedarf entsprechend
erhöhen, und zwar sowohl ohne technische Schwierigkeit, als auch
ohne Störung des Wirtschaftslebens; wenn man z. B. anstatt
6 Prozent erforderlichenfalls 8 oder 9 Prozent Vermögenshaft-
steuer erheben wollte, so würde auch dieser Satz gegenüber den
heutigen noch keine übermäßig starke steuerliche Belastung der Steuer-
pflichtigen darstellen und dennoch int Gesamtergebnis dem Staate,
wie dargelegt, ein wesentliches finanzielles Plus bringen. Die Ver-
mögenshaftsteuer wird also auch dem finanzwirtschaftlichen Grundsatz
der Beweglichkeit, d. h. der Möglichkeit größerer Ergiebigkeit, durch-
aus gerecht.

Selbstverständlich werden gegen meinen Vorschlag der Ver-
mögenshaftsteuer verschiedene Einwände mancherlei Art erhoben werden.
Und zwar werden sich diese Einwände einmal gegen die Vermögens-
haftsteuer als solche, gegen sie selbst und ihre Einzelheiten richten,
und außerdem werden mir die bekannten Einwände entgegengehalten
werden, die angeblich gegen jede Einsteuer (impöt unique), als
welche ich mir die Vermogenshaftsteuer eigentlich ja auch denke, sprechen.

Was zunächst die letztgenannten Einwände betrifft, so wird
immer behauptet, die Einsteuer möge vielleicht ihre großen Vorteile
haben, sei praktisch aber undurchführbar. So hinsichtlich der Steuer-
veranlagung: Die Selbsteinschätzung setze ein übergroßes Maß von
Ehrlichkeit voraus, welches in Wirklichkeit nie vorhanden sei, die
amtliche Einschätzung andererseits! erfordere eine derartige Kenntnis
der Einzelwirtschaften seitens der Einschätzungsbehörden, wie sie
ebensowenig vorhanden noch auch möglich sei. Ferner müsse die
Einsteuer bei der relativ bedeutenden Höhe der Steuersumme, die
sie dem einzelnen ans einmal abverlange, viel drückender und lästiger
empfunden werden als eine Vielheit von Steuern, die sich auf zahl-
reiche Erhebungsakte verteilten; diese starke steuerliche Belastung, ohne
welche die Einsteuer eben nicht auskäme, würde die Leute zur Un-
ehrlichkeit in Steuersachen reizen. Endlich wird noch gesagt, man
könne bei der Einsteuer nicht diejenigen Rücksichten nehmen, welche
die verschiedenen Quellen, aus denen das Einkommen fließt, erfordern.

Gegen die Vermögenshaftsteuer wird insonderheit der Einwand
erhoben werden, daß die Einschätzung bei ihr zu schwierig sei, und
daß gerade die von mir befürwortete Methode der Selbsteinschätzung

45
        <pb n="48" />
        ﻿umfangreiche Steuerhinterziehungen ermöglichen und veranlassen wird.
Dieses Bedenken mag vielleicht für die Selbsteinschätzung an sich zu-
treffen, hinsichtlich der Vermögenshaftsteuer wird das indes sicher
nicht der Fall sein, aus dem wiederholt betonten und erklärlichen
Grunde heraus, daß sich bei der geringen Höhe der Vermögenshast-
steuer das große Risiko von Geld- und Freiheitsstrafen eben einfach
nicht lohnt. Vor allem ist auch wieder auf die ebenfalls schon oben.
erwähnte Maßnahme hinzuweisen, daß der Staat jederzeit das Recht
haben muß, Vermögen zu den: steuerlich erklärten Werte von dem Steuer-
pflichtigen zu erwerben. Nun könnte geltend gemacht werden, daß,
wenn auch dadurch Steuerhinterziehungen nicht in so hohem Maße
zu erwarten wären, die Einschätzung des eigenen Verniögens für
manche Steuerpflichtige auch bei ganz ehrlicher Absicht tatsächlich
sehr schwierig sei. Das ist aber nicht der Fall, allgemein wird
wohl ziemlich jeder steuerpflichtige Vermögensbesitzer wissen, wie hoch
er sein Vermögen und Einkommen steuerlich zu bewerten hat.
Schwierig könnte unter den heutigen Umständen vielleicht die Tages-
wertschätzung von solchen Gegenständen sein, die noch einer gewissen
Zwangsbewirtschaftung unterliegen, z. B. Miethäuser. Aber auch
hier kann der Besitzer schließlich nicht umhin, richtige Angaben zu
machen, weil er dem Risiko ausgesetzt ist, daß der Staat im Streit-
fälle seinen (des Steuerpflichtigen) Besitz zu dem von ihm angegebenen
Werte übernimmt. Er muß somit die Zukunstswertsteigerung, die
bestimmt eintreten wird, sobald das Gebiet der Mieten wieder frei-
gegeben ist, wenigstens annähernd berücksichtigen, und es wird dies
bei ihm angesichts der geringen Höhe der Vermögenshaftsteuer auch
keine Rolle spielen. Auch gibt ja natürlich schon die Veranlagung
des Besitztums zu Versicherungszwecken (Feuer, Einbruch und deral.)
einen relativ sicheren Anhalt. Bei einem großen Teil der Häu er,
ganz besonders bei Villen und Fabrikgebäuden, die vielfach schon
unabhängig von der Zwangsbewirtschaftung sind, bietet die Fest-
stellung der heutigen Tageswerte selbstverständlich keine Schwierigkeiten.

Neben diesen praktisch-technischen Einwänden könnte noch einer
theoretischer Natur dahingehend vorgebracht werden, daß die Ver-
mögenshaftsteuer das Volksvermögen verringern würde und darum
also wie jede bloße Vermögenssteuer bedenkliche Folgen nach sich
ziehen könnte. Das trifft indes ebenfalls nicht zu, denn die Ver-
mögenshaftsteuer ist zwar aufgebaut auf. dem Gesamtvermögen der

46
        <pb n="49" />
        ﻿einzelnen Steuerpflichtigen und kann also in dieser Hinsicht vielleicht
als eine Vermögenssteuer bezeichnet werden, aber durch die Art der
Zahlung muß sie, wie oben dargelegt, doch in die Klasse der E&gt;n-
konimensteuer gerechnet werden.

Ein weiterer Einwand wäre vielleicht der der Ungerechtigkeit
der Vermögenshaststeuer. Es muß hier zur Widerlegung dessen
wieder das obige Beispiel von dem Manne herangezogen werden,
der bei einem Kapitalwert von 100 000 M., den seine Fünf-Zimmer-
Einrichtung darstellt, ein Zimmer int Werte von 20 000 M. ver-
kaufen muß, um in den Stand gesetzt zu werden, die jährliche Ver-
mögenshaftsteuer zu entrichten, die er sonst, ohne diesen Verkauf,
nicht bezahlen könnte. Manchen Beurteilern scheint hierin vielleicht
eine Ungleichmäßigkeit, eine Härte zu liegen, das ist es aber keines-
wegs, denn wenn ein Vermögensgegenstand, z. B. eine kostspielige
Wohnungseinrichtung oder ein Diamant keine Erträgnisse bringt,
so muß der betreffende Besitzer die Vermögenshaftsteuer eben aus
seinem sonstigen Einkommen entrichten. Ist er hierzu außerstande,
so hat er eben wirtschaftlich und moralisch kein Recht, die kostbaren
Gegenstände zu behalten; er muß einen Teil davon verkaufen und
das Geld zinsbringend anlegen, um auf diese Weise für den Rest
die Vermögenshaststeuer zahlen zu können. Eine unbillige Härte ist
das durchaus nicht, im Gegenteil: Es liegt auf der Hand, daß sich
aus einem solchen Zwang sowohl in wirtschaftlicher Beziehung wie
auf dem Gebiete der Volkspädagogik die größten und segensreichsten
Vorteile ergeben. Ebensowenig ist es unbillig, zu verlangen, daß
z. B. der Besitzer eines Brillantringes im Werte von 100 000 M.
hierfür eine jährliche Vermögenshaftsteuer von 600 M. entrichtet.
Dem übertriebenen Luxus der Gegenwart würde hier eine sehr
wünschenswerte und wirksame Schranke gesetzt werden.

Soweit die zur Hauptsache möglichen Einwände und ihre
Widerlegung *). Was im besonderen noch den Haupteinwand, die

*) Vielleicht wird man auch sagen, daß die vorgeschlagene Selbst-
einschätzung zur Vermögenshaftsteuer zur Bekanntgabe außerordentlich hoher
Wertangaben führt, und daß hierdurch die Entente sich veranlaßt sehen
könnte, einen neuen Druck auf Deutschland auszuüben. Dieser Einwand ist
hinfällig, denn eS handelt sich um Jnflationswertangaben, welche im Grunde
nur für das Inland Bedeutung haben. Außerdem können die Hauptwerte
für Grundstücke, Häuser usw. kein Objekt für die Begehrlichkeit der Gegner
        <pb n="50" />
        ﻿Schwierigkeit und Gefährlichkeit der Selbsteinschätzung betrifft, so sei
hervorgehoben, daß sich diese seit der Miquelschen Finanzresorm im
allgemeinen durchaus bewährt hat, wenn nur eben die Besteuerung nicht
durch ihre große Höhe dazu verführt, um jeden Preis eine Ver-
schleierung zu versuchen. Alles in allem glaube und hoffe ich, durch
die bisherigen Ausführungen den volkswirtschaftlichen Wert und die
stnanzwirtschastliche Zweckmäßigkeit der Vermögenshaststeuer hin-
reichend dargetan und die zur Hauptsache möglichen Einwände gegen
sie widerlegt zu haben. —

lb) Die Lohnproduktionssteuer.

In meinen obigen Ausführungen habe ich, besonders bei
Widerlegung der etwaigen Einwände, die Vermögenshaststeuer des
öfteren als Einsteuer bezeichnet. Das ist nicht in dem Sinne zu
verstehen, daß sie die einzige Steuer bilden sollte, sondern, wie ich
angedeutet habe, könnten zunächst noch manche der jetzt bestehenden
Steuern weitererhoben werden, und außerdem sehe ich in meinem
Steuerprojekt noch zwei weitere Steuern, die Lohnproduktions- und
die Einkommensteuer vor, denen ich allerdings nicht.im entferntesten die
Bedeutung beimesse, wie der Vermögenshaftsteuer, so daß für diese
die Bezeichnung „Einsteuer" vielleicht zwar nicht dem Wortlaut,
stcher aber dem Sinn und der Bedeutung nach gerechtfertigt erscheint.

Die Lohnproduktionsstener trifft die gesamte Produktion,
und zwar in folgender Weise: Alle Einkommen unselbständiger
Personen unter 25 000 M. bleiben für diese steuerfrei, statt dessen
bezahlt jeder Arbeitgeber 10 Prozent der von ihm gezahlten Lohnsumme
jährlich als Steuer, das ist dann eben die Steuer, für die ich den
Namen „Lohnprodnktionssteuer" wähle und die unabhängig und
neben der Vermögenshaststeuer erhoben wird. Steuerobjekt ist hier
unmittelbar der Arbeitnehmer, mittelbar die gesamte Produktion,
Steuersubjekt ist der Arbeitgeber. Die Entrichtung der Lohn-

werden, und bewegliche Werte, soweit sie sich für die Entente lohnen, wird
diese ohnehin einzuziehen suchen. Außerdem soll man sich keiner Täuschung
darüber hingeben, daß die Entente, deren Kommissionen in Deutschland
überall herumspüren, so wie so über den wahren Stand unserer Vermögens-
lage recht gut unterrichtet sindl
        <pb n="51" />
        ﻿Produktionssteuer macht sich also dem Arbeitnehmer selbst nicht
unmittelbar fühlbar, da ja der Arbeitgeber für ihn die Steuer ent-
richten soll. Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf Hinweisen,
daß das nicht etwa ein Novum darstellt, wir haben vielmehr etwas
Aehnliches schon in Gestalt der öffentlichen Kranken- und Invaliden-
versicherung, wo ja die Beiträge zum Teil auch vom Arbeitgeber
bezahlt werden. Auch hier liegt die Sache so, daß eigentlich der
ganze Betrag zu Lasten des Arbeitnehmers geht, aber dieser hat sich
schon längst daran gewöhnt, den vom Unternehmer bezahlten und
meistens auch den gleich an seinem Lohn in Abzug gebrachten
Betrag gar nicht erst als Einkommen anzusehen.

Die technische Durchführung der Lohnproduktionssteuer dürfte
kaum Schwierigkeiten bereiten. Sie wird unmittelbar an der Quelle
der Produktion erhoben, und zwar vom Arbeitgeber, der natürlich
den Steuerbetrag bei seinen Kalkulationen mitberücksichtigen wird
und muß. Die Kontrolle ist einfach und sicher; man wird jedem
Arbeitgeber ziemlich genau nachrechnen können, was er im Jahre an
Löhnen und Gehältern gezahlt hat, Steuerhinterziehungen werden
also kaum möglich und sehr selten sein. Ueberdies könnte man ja
auch hier, um ganz sicher zu gehen, erhebliche Geld- und Freiheits-
strafen festsetzen. Ueber die Höhe des Steuersatzes kann man na-
türlich verschiedener Meinung sein, ich schlage 10 Prozent der
Jahreslohnsumme vor; letzten Endes wird die Entscheidung hierüber
immer von dem jeweiligen Staatsbedarf abhängen.

Rechtfertigung und Kritik.

Es liegt nahe, die Frage auszuwerfen: Wozu soll die Lohn-
produktionssteuer dienen, und warum soll sie noch neben der schon
alles Besitztum erfassenden Vermögenshaststeuer erhoben werden?
Abgesehen davon, daß der Staatssäckel Einnahmen immer brauchen
kann und Steuern sich aus dem Grunde immer rechtfertigen lassen
werden, liegt die Antwort in Folgendem: Die Vermögenshaft- und
die Lohnproduktionssteuer sollen durchaus verschiedenen Zwecken
dienen, nämlich die erstgenannte der Deckung der inneren und die
zweite der der äußeren Schuld; beide Schuldarten sind groß genug,
um eine besondere Steuer nicht nur zu rechtfertigen, sondern geradezu
als zwingende Notwendigkeit erscheinen zu lassen. Die äußere Schuld

4

49
        <pb n="52" />
        ﻿kann nur durch Arbeitsprodukte gedeckt werden, und der Staat muß
daher, wenn er diese Schuld abbezahlen will, naturgemäß die Steuer-
schraube bei der produktiven Arbeit selbst einsetzen. Nur durch eine
Steigerung der Produktion ist Deutschland imstande, sich dieser äußeren
Schuld zu entledigen. Die Steigerung der Produktion aber wird
steuertechnisch am einfachsten durch die Lohnproduktionssteuer erfaßt
Daneben beruht die Lohnproduktionssteuer noch auf einem anderen
Grunde: Eine Tatsache, die bei den bisherigen Untersuchungen über
die Deckung des Finanzbedarfs eines Volkes allgemein viel zu wenig
beachtet wurde, ist, daß eine Besteuerung der Produktion notwendiger
Gebranchsgüter schon darum erforderlich ist, weil eben stets ein gewisser
Prozentsatz der Volksgenossen, mögen diese überhaupt keine Werte
oder nur ideelle Werte schaffen, vom Erträgnis der produzierenden
Stände erhalten werden muß. Ich verweise in diesem Zusammen-
hange auf meine ausführlichen Darlegungen im ersten Teil dieser
Schrift über den Unterschied und das Verhältnis der produktiven
Personen eines Wirtschaftskörpers zu den unproduktiven. Wer sich
diese Tatsache vor Augen hält, wird den Wert und die Notwendigkeit
der Lohnproduktionssteuer sicherlich einsehen. Aus dem Verhältnis
zwischen produktiver und unproduktiver Arbeit in einem Wirtschafts-
körper ergibt sich eben gerade der Sinn der Lohnproduktionssteuer.
Bestärkt wird diese Erkenntnis durch folgende Ueberlegung: Die Not
unserer Zeit, ausgedrückt in der zu geringen Versorgung der meisten
Volksmitglieder mit lebenswichtigen Produkten, ist in der Hauptsache
hervorgerufen durch die reduzierte Arbeitszeit, den vermin-
derten Arbeitswillen der produktiv tätigen Personen und die
große Vermehrung der unproduktiven Personen. Diese Not
kann nur behoben werden durch — das ist mittlerweile leider schon zum
Schlagwort geworden — größtmögliche Steigerung unserer Produktion.
Das aber kann man niemals erreichen durch Konfiskationssteuern,
sondern lediglich, wie erwähnt, durch Umwandlung der unproduktiven
in produktive Volksmitglieder. Gestärkt werden kann dies weiter
nur durch eine das Verhältnis der unproduktiven zu den produktiven
Arbeitern genau ausdrückende Lohnproduktionssteuer. Diese kann
niemals die Lebenshaltung der einzelnen Volksmitglieder verschlechtern,
denn die Lebenshaltung wird ausschließlich durch die Gesamtproduktion
bestimmt, und diese wiederum wird niemals beeinflußt durch die Art
oder Höhe der Steuern, sondern kann nur gehoben werden durch

50
        <pb n="53" />
        ﻿Erhöhung des Arbeitswillens und durch Vermehrung der produktiven
Personen.

Als Steuersatz der Lohnproduktionssteuer hatte ich 10 Prozent
der Jahreslohnsumme vorgeschlagen. Das scheint zunächst sehr viel
zu sein und wird von mancher Seite als eine enorme Belastung
dargestellt werden. Der Einwand ist indes unberechtigt; ich habe
schon von jeher die Ueberzeugung gehabt, daß ein Unternehmer, der
z. B. für einen Angestellten 600 M. monatlich bezahlt, auch in der
Lage sein wird, 660 M. zu geben, unter der Voraussetzung natürlich,
daß er seine ihm dadurch erwachsenen Mehrkosten seinerseits mit
einkalkulieren darf. Die Lohnproduktionssteuer ähnelt wegen ihres
Steuersatzes von 10 Prozent dem gegenwärtigen sog. zehnprozentigen
Lohnabzug. Es ist mir denn auch bei Vorbringen meines Steuer-
projektes einmal erwidert worden, daß, wenn die Idee der Lohn-
produktionssteuer auch richtig sei, doch ein Tausch gegen den jetzigen
zehnprozentigen Steuerabzug kaum nötig sei, denn zahlenmäßig mache
es für den Staat keinen Unterschied, ob er vom Einkommen des
Arbeitnehmers einen Abzug oder auf die Ausgabe des Unternehniers
einen Aufschlag von 10 Prozent erhebe. Gewiß richtig! Wie aber,
wenn uns eines Tages die Erkenntnis kommt, daß 10 Prozent nicht
ausreichen? Dann ist bei dem Steuerabzug die Erhöhung sehr
erschwert, denn wir müssen das Einkommen direkt reduzieren. Neue
Streiks, neue Lohnbewegungen und neue Beunruhigungen des Wirt-
schaftslebens wären die Folge. Ganz anders ist das Bild, wenn es
sich um die allmähliche Erhöhung der Lohnproduktionssteuer handeln
sollte; auch diese dürfte nicht ganz reibungslos vor sich gehen,
immer aber praktisch viel leichter durchführbar sein als eine Erhöhung
des Steuerabzuges. Meines Erachtens dürfte dieser recht wesentliche
technische Unterschied schon allein genügen, um die Umwandlung des
zehnprozentigen Steuerabzuges in eine Lohnproduktionssteuer zu
empfehlen.

Ist nun die Lohnproduktionssteuer gerecht? Daß sie allgemein
und gesetzmäßig ist, darüber dürften kaum Zweifel herrschen; sie wird
zwar vom Arbeitgeber entrichtet, aber von allen, Arbeitgebern und
Arbeitnehmern, getragen, eben ähnlich wie die Beiträge der sozialen
Invaliden- und Angestellten-Versicherung. Auch hinsichtlich der Gleich-
mäßigkeit der steuerlichen Belastung erfüllt die Lohnproduktionssteuer
den Grundsatz der Gerechtigkeit: Alle Steuerträger werden in gleichem

4'

51
        <pb n="54" />
        ﻿Maße von den 10 Prozent getroffen. Zu besonders lehrreichen
Schlüffen führt auch folgende Erwägung. Die Lohnproduktionssteuer
ist der heutigen Umsatzsteuer vergleichbar, nur viel gerechter als diese;
denn bei der gegenwärtig geltenden Umsatzsteuer muß für einen Artikel
jedesmal, wenn er durch neue Hände geht, wiederum Umsatzsteuer
bezahlt werden, was vielfach eine endlose Verteuerung bedeutet. Bei
meinem Vorschlag der Lohnproduktionssteuer aber kann niemals eine
endlose Doppelbesteuerung eintreten, denn die Arbeitskosten, die ein
Gegenstand erfordert, bis er in die Hände des Konsumenten gelangt,
werden an jeder Stelle nur einmal betroffen.

In volkswirtschaftlicher Hinsicht greift die Lohnproduktions-
steuer den Vermögensstamm nicht an, wie das von den gegen-
wärtigen Konfiskationssteuern behauptet werden muß: Was der Arbeit-
geber an Löhnen ausgibt, das ist ja nicht sein Vermögen, sondern
fällt unter Betriebs- und Herstellungskosten im weiteren Sinne;
ebensowenig ist der Lohn das Vermögen, der Vermögensstamm, sondern
lediglich das Einkommen für den Arbeiter. Der Gang des Wirt-
schaftslebens wird von der Lohnproduktionssteuer auch nicht gestört
werden, ihre Erhebung ist einfach, dem Arbeiter kommt die Steuer
infolge der Entrichtung durch den Arbeitgeber kaum zum Bewußtsein,
bei ihrer etwa notwendigen Erhöhung sind Gefährdungen des Wirt-
schaftsfriedens durch Steuerabwälzungskämpfe nicht zu erwarten, und
der sie bezahlende Arbeitgeber berücksichtigt sie ja bei seiner Kalkulation
in ausreichendem Maße.

Wieviel wird nun die Lohnproduktionssteuer bei Zugrundelegung
der von mir vorgeschlagenen 10 Prozent der Jahreslohnsumme vor-
aussichtlich einbringen? Auch hier sind zahlenmäßige Schätzungen
außerordentlich schwierig; man rechne sich aber nur einmal aus,
wieviel ein Unternehmen mit 100 Arbeitern heutzutage jährlich an
Löhnen bezahlt! Allein an industriellen Betrieben sind aber der
Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände gegen 100 000 an-
geschlossen, welche etwa 8 Millionen Arbeiter beschäftigen. Ein ein-
faches Rechenexempel zeigt, welche Lohnsumme sich schon bei dieser
einen Gruppe ergeben muß. Es wird also gerade bei der Berechnung
der Steuer mit 10 Prozent der Lohnsumme sehr wahrscheinlich ein
außergewöhnlich hoher Steuerertrag der Lohnproduktionssteuer zu
erwarten sein. Soviel über die eine Forderung der Finanzwirtschast;
aber auch die andere, leicht zu erreichende größere Ergiebigkeit, wird
        <pb n="55" />
        ﻿von der Lohnproduktionssteuer erfüllt: Es steht ja nichts im Wege,
statt 10 auch z.B. 12 Prozent der Jahreslohnsumme zu erheben; ich glaube
aber, der Ertrag der Steuer wird schon bei 10 Prozent so groß sein,
daß eine Heraufsetzung des Steuersatzes sich erübrigt. Außerdem
können ja auch einige der jetzt schon vorhandenen Steuern, besonders
die Konsumsteuern, noch eine Zeitlang weiter in Kraft bleiben.

Gegen jede Steuer, besonders aber gegen neue, werden Ein-
wendungen theoretischer wie praktischer Natur erhoben werden, und
sie lassen sich z. T. vielleicht auch mit einem gewissen Recht erheben.
Hier sei nur noch auf einen Einwand volkswirtschaftlicher Art ein-
gegangen: Es wird mir vielleicht entgegengehalten werden, daß durch
die Lohnproduktionssteuer, unter Aufhebung des jetzigen Steuerabzuges
von 10 Prozent, die Geldentwertung weiter gefördert werde, da diese
Aenderung für viele Arbeitnehmer ein plötzliches und vielleicht sogar
unerwartetes oder nicht verlangtes erhöhtes Einkommen bedeute.
Das ist nicht ganz unrichtig; ich rechne aber damit, daß wir sowieso
noch nicht an das Ende der Lohnforderungen und Lohnerhöhungen
gelangt sind und daß gerade die jetzige Zeit deshalb besonders
geeignet erscheint, eine derartige grundsätzliche Steueränderung ein-
zuführen. Die Unternehmer werden großenteils geneigt sein, bei
neuen Lohnbewegungen, vielleicht zunächst zu gleichen Teilen, später ganz
den jetzt bestehenden zehnprozentigen Steuerabzug auf ihre Schultern
zu übernehmen, natürlich gegen Berücksichtigung dieser Tatsache bei
der Kalkulation, und wenn dann der Staat eines Tages die gesetzliche
Billigung dazu ausspricht, so wäre die dann noch vorzunehmende
formelle und sachliche Aenderung kaum erwähnenswert. — Ich hatte
oben gesagt, daß man bei notwendig werdendem Staatsbedarf statt
10 Prozent Lohnproduktionssteuer auch einen höheren Satz erheben
könnte. Wenn ich einer solchen Erhöhung das Wort rede, so wird
das selbstverständlich von mancher Seite für eine ungerechte Besteuerung
der großen Massen und für einen unglaublich kapitalistischen Vorschlag
und Vorstoß gehalten werden. Das ist es aber keineswegs, sondern
selbst eine Lohnproduktionssteuer von 20 Prozent ist durchaus sinn-
gemäß und beruht letzten Endes einfach aus der unveränderlichen
Tatsache, daß die 80 Prozent produktiven Arbeiter — man vergleiche
mein oben gebrachtes Beispiel dieser Art — von dem Gesamtresultat
ihrer Arbeit den fünften Teil zur Ernährung der übrigen, also der
unproduktiven Personen, abgeben müssen.
        <pb n="56" />
        ﻿c) Die Einkommensteuer.

Die dritte und letzte in meinem Projekt vorgesehene Steuer ist
die Einkommensteuer; sie soll alle Einkommen über 25000 M. mit
einem Satz bis zu 20 Prozent treffen. Diese Zahlen schlage ich
nach dein augenblicklichen Kursstände vor; sollte, was ja leider nicht
ausgeschlossen ist, die Inflation noch wesentlich weitere Fortschritte
machen, jo wäre diese Grenze selbstverständlich eines Tages höher zu
legen. Ich betone ausdrücklich, daß nur alle Einkommen über
25000 M. der Einkommensteuer unterliegen sollen, nicht dagegen
die gesparten Betrüge, also Vermögen; diese sind nur zur Ver-
mögenshaftsteuer heranzuziehen. Steuerobjekt der Einkommensteuer ist
hiernach das verbrauchte Einkommen, Steuersubjekt die Personen
mit einem Einkommen über 25000 M. Bezüglich der Erhebung der
Einkommensteuer möchte ich anheimstellen, einmal zu erwägen, ob es,
wenn auch nicht in allen, so doch in vielen Fällen möglich wäre, die
Erhebung der Steuern an die Quelle zu legen, wie dies mit dem
gegenwärtigen zehnprozentigen Steuerabzug geschieht. Ich denke z. B.
an eine große Aktiengesellschaft mit zehn oder noch mehr Millionen
Mark Kapital. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß die Steuer-
bearbeitung sehr vereinfacht würde, wenn die Einkommensteuer wie
auch die Vermögenshaftsteuer sogleich bei der Gesellschafr erhoben
werden. Die Besitzer der Aktien könnten dann steuerfrei bleiben und
wären nur aus Gründen der Kontrolle verpflichtet, ihren Besitz anzugeben.
Dieses Verfahren hätte den großen Vorteil, daß auch ausländische Be-
sitzer unserer Aktien indirekt zu unseren Steuern herangezogen würden.

Ich will nicht behaupten, daß dieser Vorschlag unbedingt gut ist,
aber er verdient jedenfalls eingehende Erwägung. Die Hauptsache
ist für mich, in jeder Beziehung zu erstreben, die Steuermethode zu
vereinfachen, um Beamtenmaterial zu ersparen, denn jeder ersparte
Beamte bedeutet für alle anderen Mitglieder eines Wirtschaftskörpers
eine Verbesserung der Lebenslage dadurch, daß dieser Beamte dann
zu einer produktiven Arbeit genötigt wird. Als Steuersatz hatte ich
bis zu 20 Prozent vorgeschlagen; ob das richtig oder zu viel oder
zu wenig ist, darüber kann man naturgemäß verschiedener Anficht
sein; als Hauptforderung hinsichtlich der Bemessung ist aufzustellen,
daß der Steuersatz der Einkommensteuer so hoch bemessen wird, daß
die Steuer de facto keine Konfiskationssteuer wird, die den Trieb

54
        <pb n="57" />
        ﻿zu der volkswirtschaftlich wichtigen Kapitalbildung lahmlegt. Ich
darf auch hier auf meine obigen Ausführungen über diesen Punkt
verweisen.

Rechtfertigung und Kritik.

In dem von mir vorgeschlagenen neuen Steuersystem bildet,
wie dargelegt, die Vermögenshaftsteuer das Rückgrat. Neben ihr
soll, besonders aus sinanzpolitischen Gründen, die Lohnproduktions-
steuer erhoben werden, die, aller berechtigten Erwartung nach, eben-
falls recht ertragreich sich gestalten lassen wird. Es könnte daher
eine Einkommensteuer als selbständige Steuer neben den beiden erst-
genannten mit Recht als überflüssig angesehen und die Frage
ausgeworfen werden: Wozu denn noch neben Vermögenshaft- und
Lohnproduktions- eine besondere Einkommensteuer? Man soll die
Steuerpflichtigen doch nicht mehr belasten, als unbedingt nötig ist.
Erwägungen dieser Art sind zweifellos verständlich und entbehren
auch nicht einer gewissen Berechtigung, denn schon die Produktions-
steuer erfaßt, da sie naturgemäß alle Produkte, wenn auch nur um
ein geringes, verteuert, diejenigen Kreise, die viel ausgeben können
und auch tatsächlich viel ausgeben, erheblich stärker als diejenigen,
die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Allein, das Volks-
empfinden ist nun einmal daran gewöhnt, daß die größeren Ein-
kommen noch eine direkte Besteuerung erfahren, und darum empfiehlt
sich die Beibehaltung dieser Steuerart aus psychologischen Gründen.
Die Einkommensteuer in dieser Weise ist also ein Zugeständnis an
das Empfinden der großen Massen der Bevölkerung. Für diese
wird es ganz unverständlich sein, daß es richtig sein könnte, große
Einkommen zunächst wenigstens zu einem Teile unbesteuert zu lassen;
aber nichtsdestoweniger ist an der Forderung festzuhalten, daß die
Einkommensteuer, die die Einkommen über 25000 M. trifft, ihrer
tatsächlichen Wirkung nach nicht zu einer den Vermögensstamm
angreifenden und allmählich aufzehrenden Konfiskationssteuer mit
volkswirtschaftlich vernichtenden Folgen wird.

Soviel über Grund und Zweck der Einkommensteuer! Was
nun in bezug hierauf die steuerlichen Grundsätze der Gerechtigkeit,
der Volkswirtschaft und der Finanzwirtschaft anlangt, so muß man
sagen, daß die Einkommensteuer zwar nicht allgemein ist, da sie ja

55
        <pb n="58" />
        ﻿nur die Personen mit einem Jahreseinkommen von mehr als
25000 Mark erfaßt?) Trotz dieser Nicht-Allgemeinheit und Nicht-
Gleichmäßigkeit ist die Einkommensteuer gerecht, man kann sogar
sagen: gerade deswegen ist sie gerecht, sie trägt dem allgemeinen
Volksempfinden, daß größere Einkommen besonders zu belasten sind,
gebührend Rechnung. Was die volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte,
unter denen die Einkommensteuer zu betrachten ist, betrifft, so' wird
sie kaum in irgendeiner Weise störend in den Gang des Wirtschafts-
lebens eingreifen; Wirtschaftskämpfe wird sie nicht Hervorrufen.
Schon größer und näherliegend ist die Gefahr, daß die Einkommen-
steuer den Vermögensstamm angreifen könnte; hier muß der Steuer-
satz sich eben in sinngemäß vernünftigen Grenzen halten. Dafür in
dem Maße zu sorgen, wie es das Gesamtinteresse erheischt, wird die

*) Es entsteht au dieser Stelle die Frage, wie die sehr große Zahl
derjenigen Gewerbetreibenden steuerlich zu erfassen sind, die ohne Angestellte
arbeiten und unter 25000 M. verdienen? Hierauf ist zu antworten, daß
jeder selbständige Arbeiter, dessen Einkommen also nicht schon durch einen
ihn beschäftigenden Betrieb versteuert wird, selbstverständlich sein Einkommen
bis zur Höhe von 26000 M. mit dem Satz der Lohnumsatzsteuer zu versteuern
hat. Ein Beispiel wird die Sache am besten erhellen. Ein selbständiger
Geschäftsmann mag jährlich netto 40000 M. verdienen, er hat alsdann im
Laufe des Jahres auf 25000 M. die zehnprozentige Lohnprodnktionssteuer
für seine Person abzuführen, der Mehrgewinn von 15000 M. wäre mit
300000 M. zu kapitalisieren, wofür 1800 M. als Vermögenshaftsteuer in
Betracht käme. Es verbleiben ihm dann 13200 M., wovon er 10000 M.
verbraucht, die mit 2000 M. Einkommensteuer zu belasten sind. Die dann
noch ersparten 1200 M. sind steuerfrei, weil diese Ersparnis schon von der
Vermögenshaftsteuer ersaßt ist, und hierfür kommt eine Versteuerung erst
im nächsten Jahre in Frage. (Ein ausführliches Beispiel ist im Schluß-
kapitel angegeben.)

Im Anschluß hieran ist zu erwägen, wie es um die unselbständigen
Personen oder überhaupt um die in der Produktion tätigen Personen bestellt
ist, die über 25000 3R. verdienen. Hier würde sich die Sache folgendermaßen
stellen: Bis zur Höhe von 25000 M. sind alle im Betrieb beschäftigten Per-
sonen, die Chefs so gut wie die Prokuristen, Angestellten und Arbeiter, als
Glieder des Betriebes anzusehen, und nicht die Personen selber, sondern der
Betrieb als solcher hat für diese die Lohnumsatzsteuer zu erledigen, wodurch
der Vorteil entsteht, daß die auf diese Personen entfallende Lohnumsatzsteuer
ebenfalls als Produktionskosten in der Kalkulation auftreten. Soweit diese
Personen ein höheres Einkommen als 25000 M. haben, unterliegen sie selbst-
verständlich der Einkommenbesteuerung.

56
        <pb n="59" />
        ﻿volkswirtschaftliche Pflicht der Steuergesetzgebung sein. Daß eine
Einkommensteuer, wie ich sie plane, im Interesse unserer Volkswirt-
schaft liegt, dürste aus folgender Ueberlegung erhellen^ Schon heute
kommt es häufig vor, daß Unternehmer buchmäßig wohl viel ver-
dienen, aber in Wirklichkeit stark verschuldet sind und kaum noch den
nötigen Kredit finden, um den für die Einkommensteuer nötigen
Betrag aufzubringen. Wenn man sich dieses vergegenwärtigt, so
wird man einsehen, daß in unserer gegenwärtigen Steuerpolitik ein
böser Rechenfehler ist, denn es hat doch schlechterdings keinen Zweck,
von einem verschuldeten Unternehmer Steuern zu erheben, voraus-
gesetzt, daß die Verschuldung nicht durch private Verschwendung ein-
getreten ist. Es ist überhaupt, wie des näheren auszuführen ist,
ein steuerlicher Unterschied zwischen den verschiedenen Unternehmen
zu machen, und zwar nach der Art und Weise, wie sie ihren buch-
mäßig erzielten Gewinn verwenden. Solange ein Unternehmer den
Gewinn wieder in Neuanlagen oder Warenvorräten investiert, solange
kann der Staat kein Interesse daran haben, diesem Unternehmer, der
voll und ganz im Interesse der Volkswirtschaft handelt, durch zu
hohe Steuern das Blut zu entziehen. Wenn ein Unternehmer in
einem Jahre eine Million Mark verdient, aber den größten Teil
seines Gewinnes in seinem Unternehmen weiter arbeiten läßt und
auf jeden Fall nur 100000 M. für seinen Privatgebrauch entnimmt,
so müßte es dem Staat vollkommen genügen, in diesem Jahre
20000 M. Einkommensteuer von ihm zu erheben; diese Zahlung
wird der betreffende Unternehmer immer leisten können. Ergibt sich,
daß er im nächsten Jahre für seinen Privatgebrauch statt 100000 M.
nunmehr 300000 M. entnimmt, so muß er selbstverständlich 60000 M.
Steuern entrichten. Ich habe wiederholt betont, daß unsere Steuer-
politik so aufgebaut sein muß, daß alle Personen mit großem
Einkommen wieder ein Interesse daran haben, Kapital
anzusammeln, also zu sparen, denn aufgehäufte und nicht ver-
brauchte Gewinne bedeuten auf jeden Fall zunächst einen Zuwachs
des Volksvermögens. Der Staat müßte also sagen: „Wenn du eine
Million verdienst, aber nur 100000 M. davon ausgibst, dagegen
900000 M. sparst, so belohne ich deine Sparsamkeit dadurch, daß
ich die 900000 M. vorläufig nicht besteuere. Selbstverständlich muß
ich diese Summe zur Vermögenshaftsteuer heranziehen, aber diese
macht ja nur 6/10 Prozent aus, während du selbst mit dem ersparten

57
        <pb n="60" />
        ﻿Kapital von 900000 M. mindestens 5 Prozent, d. h. also 45000 M.,
oder, menn du dieses Geld industriell anlegst, vielleicht noch mehr
verdienen kannst."

Kann man sich aber dennoch nicht zu der Erkenntnis durch-
ringen, daß es im Interesse der ganzen Volkswirtschaft liegt, den
unverbrauchten Teil der großen Einkommen steuersrei zu lassen, so
gibt es noch den einen Ausweg, den ganzen Gewinn mit 20 Prozent
Einkommensteuer zu belasten, dem Unternehmer sein Betriebskapital
aber dadurch zu erhalten, daß er für den Teil der Steuersumme, die
aus den unverbrauchten Gewinn errechnet ist, Staatsanleihe gratis
erhält. Er kann diese dann im Notfälle bei einer Bank diskontieren,
und die im Interesse der ganzen Volkswirtschaft notwendige Flüssig-
keit seines Unternehmens bleibt wenigstens erhalten.

Wird nun die Einkommensteuer — das ist die Frage, die vom
Standpunkt der Finanzwirtschast und der Praxis gestellt werden
muß — viel einbringen? Diese Frage dürfte mit gutem Gewissen
und aller Voraussicht nach zu bejahen sein, und zwar aus folgenden
Gründen: Erstens gibt es in Deutschland heute zahllose Leute, die
mehr als 25000 M. jährlich verdienen, und zweitens ist der Steuer-
satz bis zu 20 Prozent schon eine Gewähr für einen reichen Steuer-
ertrag. Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf eine Tatsache
aufmerksam machen, die mir besonderer Beachtung wert zu sein scheint:
Es ist schwierig, dafür zu sorgen, daß überseeische, in unserem Lande
arbeitende Firmen zu einer korrekten Geschäftsführung gezwungen
werden. Es ist schon in Friedenszeiten häufig passiert, daß die
überseeischen Stammhäuser enorme Gewinne erzielten, dagegen die
hiesigen Tochterfirmen niemals einen steuerlich erfaßbaren Gewinn
aufwiesen. Mein Vorschlag, von dem Gewinn nur diejenige Summe
zu versteuern, die verbraucht ist, würde hier nun besonders heilsam
wirken, da die betreffenden Firmen dann ein Interesse daran haben,
umgekehrt überschüssige Gewinne in unserem Lande zu investieren,
um damit der überseeischen Steuergesetzgebung zu entgehen. — Das
zweite steuerliche Moment der Finanzwirtschaft, die Beweglichkeit der
Steuer, ist bei der Einkommensteuer auch vorhanden: Man kann bei
erhöhtem Staatsbedarf den Steuersatz erhöhen, natürlich immer nur
so weit, daß die Steuer den Vermögensstamm nicht angreift und
damit zu einer volkswirtschaftlich wie finanzpolitisch gleich schädlichen
Konfiskationssteuer wird.

58
        <pb n="61" />
        ﻿Man könnte mir vielleicht entgegenhalten, daß meine Steueridee
die Unternehmer veranlassen könnte, sich große Lager anzuschaffen.
Hierzu liegt aber gar keine Veranlassung vor, denn der Besitzer bleibt
ja auch dann von der Einkommensteuer frei, wenn sich das Geld
auf einem Bankkonto befindet. Außerdem wird die Auffüllung und
Abstoßung von Lagern stets von wirtschaftlichen Motiven abhängen,
die durch diesen Steuerplan gar nicht beeinflußt werden können.
Selbst wenn aber mein Plan die Anhäufung von Lagern fördern
sollte, so wäre dies nicht nur kein Fehler, sondern sogar sehr gut,
denn wir müssen unbedingt dafür sorgen, daß wir wieder Vorräte in
allen Artikeln bekommen, denn nur dann können wieder geordnete
Verhältnisse eintreten, nur dann kann das notwendige Ziel, daß sich alle
Unternehmer mit mäßigen Zwischengewinnen begnügen, erreicht werden.
Schon in Friedenszeiten haben große Aktiengeschäfte unter Protest der
Kltinaktionäre den Gewinn verschleiert und nur eine geringe Dividende
verteilt. Es ist zweifellos, daß dieses Verhalten vom Standpunkt
der gesamten Volkswirtschaft aus sehr vorteilhaft war. Ich könnte
mir denken, daß mein Vorschlag erst recht die größeren Gesellschaften
veranlassen würde, möglichst überhaupt keine Dividende auszuzahlen,
vorausgesetzt, daß die Mehrzahl der Großaktionäre auf eine Dividenden-
ausschüttung nicht angewiesen ist, wie es sehr häufig vorkommt. Man
könnte einwenden, daß hierdurch das Interesse der Kleinaktionäre
geschädigt wird. Die Kleinaktionäre sind aber für das gute Funktionieren
der gesamten Volkswirtschaft nicht nötig; wenn ihnen die drohende
Nichtauszahlung einer Dividende zu gewagt erscheint, so sollen sie
aus solchem Unternehmen herausbleiben und sich solche Papiere an-
schaffen, die ihnen eine sichere Verzinsung einbringen.

Auch der Einwand, daß eine Verbrauchssteuer von 20 Prozent
erst recht Veranlassung geben würde, den Steuerfiskus zu betrügen,
etwa in der Weise, daß Privatausgaben als Geschäftsspesen gebucht
werden, ist meines Erachtens nicht durchschlagend. Wenn jemand
bei dieser bequemen Steuerform noch betrügen und die Gefahr einer
Zuchthausstrafe nicht scheuen sollte, dann wird er ganz bestimmt bei
einer Konftskationssteuer von etwa 50 Prozent vom gesamten Gewinn
zu schwindeln versuchen und die Volkswirtschaft dadurch noch mehr
schädigen; denn entscheidend für die Schädigung ist die Höhe der
Summe, mit welcher er, durch den Betrug steuerfrei, an die Volks-
wirtschaft Ansprüche zur Befriedigung seiner privaten Bedürfnisse

59
        <pb n="62" />
        ﻿stellt. Daß diese Summe bei einer Konfiskationssteuer höher sein
wird, unterliegt keinem Zweisel.

Was mir noch erwidert werden könnte, ist: Wie ich es mir
eigentlich denke, unsere ungeheuren laufenden Ausgaben zu decken,
wenn die größeren Einkommen so milde besteuert werden?! Hierauf
ist zu antworten, daß durch die Gewinne jährlich eine Vermehrung
des Volksvermögens stattfindet, die somit erlaubt, einen Teil der
laufenden Ausgaben, und zwar jene für produktive Staatsarbeiter,
aus dem Anleiheweg zu beschaffen, ohne daß das Verhältnis der
Schulden zum Volksvermögen eine wesentliche Aenderung erfährt.

Endlich könnte, um der steuerlichen Gerechtigkeit völlig zu
genügen, die Einkommensteuer, wie es jetzt schon geschieht, entsprechend
gestaffelt werden, immer aber, wie gesagt, mit dem Vorbehalt, Laß
eben die ungefähre Höhe von 20 Prozent des tatsächlichen Netto-
einkommens (des Privatverbrauchs) nicht überschritten wird.

4. Teil.

Zusammenfassende Kritik des neuen
Systems.

Das also ist das neue Steuersystem, wie ich es für zweckmäßig
halte und vorschlage. Schon Lei Beginn meiner Ausführungen hatte
ich gesagt, daß einer vielleicht aus volkserzieherischen Gründen —
z. B. Bekämpfung eines übermäßigen Luxus durch besondere Luxus-
steuern — empfehlenswert und sogar notwendig erscheinenden Bei-
behaltung mancher der gegenwärtigen Steuern nichts im Wege stände.
Im übrigen soll sich die gesamte direkte und indirekte Besteuerung
nach dem von mir vorgeschlagenen System auf folgender Grund-
lage — das sei hier noch einmal kurz zusammengefaßt — aufbauen:

Eine Vermögenshaftsteuer, die mit 6 Prozent vom zehnten
Teil des ganzen unbeweglichen und beweglichen Volksvermögens
erhoben wird, deckt automatisch die ganze innere Staatsschuld, da
mit dieser proportional der Wert des Volksvermögens steigt und
fällt. Diejenigen finanziellen Bedürfnisse, welche dadurch entstehen,
daß erstens ein Teil der Bevölkerung reale Werte nicht produziert,
und daß Deutschland zweitens gezwungen ist, einen Teil seiner Arbeit

60
        <pb n="63" />
        ﻿in Form der Kriegsentschädigungen als äußere Schuld an das Aus-
land abzuführen, werden durch die Produktionssteuer gedeckt, die
mit 10 Prozent vom Gehalt und Lohn sämtlicher Angestellten und
Arbeiter vom Arbeitgeber erhoben wird. Selbstverständlich ver-
wandelt sich diese Produktionssteuer sofort in eine Abgabe, die beim
Umsatz sämtlicher Waren in Erscheinung tritt, da der Arbeitgeber
diese Steuer seinen Unkosten zuschlägt. Aus Gründen der Billigkeit
und mit Rücksicht auf das Volksempfinden reiht sich diesen beiden
Hauptsteuern noch eine Einkommensteuer an, welche aber nur das
wirklich verbrauchte Einkommen über 25000 M. berührt und eine
mäßige Höhe, etwa bis 20 Prozent, nicht übersteigen darf.

Von der Vermögenshaststeuer, als der Hauptsteuer, wird aus-
nahmslos jeder getroffen, der Vermögen irgendwelcher Art besitzt,
die Produktionssteuer trifft unmittelbar den Arbeitgeber und mittelbar
den Arbeitnehmer, und die Einkommensteuer trifft den kleinsten Kreis,
nämlich nur die Personen mit einem Jahreseinkommen von mehr
als 25000 M. Es ist natürlich auch möglich, daß jemand von
allen drei Steuern gleichzeitig erfaßt wird; wir wollen z. B. an-
nehmen, daß ein Unternehmer mit 100000 M. arbeitet und einen
Jahresgewinn von 65000 M. erzielt. Unter der Voraussetzung,
daß die Einkommen bis zu 25000 M. der Produktionssteuer unter-
liegen, wäre das Mehreinkommen dieses Unternehmers von 40000 M.
mit 5 Prozent zu kapitalisieren. Er hätte dann für das betreffende
Jahr ein Vermögen von 800000 M. anzugeben. Wenn man das
Verhältnis der Schulden zum Volksvermögen mit 1:10 annimmt,
müßte er also 80000 M. mit 6 Prozent gleich 4800 M. als Ver-
mögenshaststeuer für das betreffende Jahr abführen. Als Einkommen
würden ihm dann 60200 M. verbleiben, und hierauf wäre dann die
Einkommensteuer zu berechnen, die bei 20 Prozent also 12040 M.
betragen würde, vorausgesetzt, daß er diese ganze Summe für seinen
Verbrauch aufwendet.

Vergleicht man dieses aus nur drei Steuerarten bestehende System
mit dem gegenwärtigen Steuerwesen, so wird man auf den ersten Blick
erkennen, daß dieses mit seiner Vielheit von verschiedenen Steuern
und Steuerarten viel schwieriger, verwickelter und schwerfälliger ist,
vor allem auch in der praktischen Durchführung und Verwaltung.
Man denke z. B. nur an die gegenwärtige Einkommensteuer, wo
allein bezüglich des zehnprozentigen Lohnabzuges derart viele Aus-

61
        <pb n="64" />
        ﻿sührungsbestimmungen, Abänderungsvorschriften usw. erschienen sind
und jetzt noch erscheinen, daß sich kaum der Fachmann, geschweige
denn der Laie darin auskennt noch auskennen kann. Das neue
System ist bedeutend einfacher und übersichtlicher; seine Vorzüge sind
schon bei Besprechung der einzelnen Steuern oben hervorgehoben
worden, so daß hier darauf verwiesen werden kann. Es sei hier
besonders nur noch darauf hingewiesen, daß das neue System trotz
seiner Einfachheit und seiner nur drei Steuern dennoch im ganzen
ergiebiger und zugleich auch beweglicher ist als das gegenwärtige
Steuerwesen; man wolle auch hier die oben gebrachten Zahlen mit
den heutigen tatsächlichen Steuerergebnissen vergleichen und sich außer-
dem unter Zugrundelegung des neuenSystems selbst einmal überschlags-
weise ausrechnen, wieviel die drei Steuern einbringen werden; ich
glaube, man wird zu überraschend hohen Zahlen gelangen. Trotz
dieser Ergiebigkeit werden die drei Steuern meines Systems, wie
oben dargelegt, nicht als übermäßig drückend empfunden werden.
Daß auch und gerade hinsichtlich der steuerlichen Gerechtigkeit das
neue System einen Vergleich mit dem alten gut aushält, ergibt sich
schon aus der obigen ausführlichen Kritik des heutigen Steuerwesens,
ferner aus den Ausführungen, die ich bei Würdigung der einzelnen
Steuern zum Punkte „Gerechtigkeit" gemacht habe.

Letzten Endes kommt es — und damit gelange ich zum Schluß
meiner Ausführungen — vor allen Dingen daraus an, das Steuer-
system so zu gestalten, daß nicht nur das Wirtschaftsleben nicht gestört,
sondern sogar eine Steigerung der Produktion erzielt wird.
Das gilt für uns Deutsche heute mehr als je; nur, wenn das Steuer-
system dieser Forderung gerecht wird und werden kann — und das
erhoffe ich stark von meinem Vorschlage —, können wir damit rechnen,
allmählich von unserer gewaltigen Schuldenlast herunterzukommen
und wirtschaftlich wieder zu gesunden!

Höher als all diese materiellen Vorteile ist vielleicht noch der
Umstand zu bewerten, daß das vorgeschlagene System auf die Volks-
moral einen zweifellos günstigen Einfluß ausüben wird. Von der
gegenwärtigen Steuerpolitik muß man sagen, daß ihr als schwerster
Mangel die geradezu vergiftende Wirkung anhaftet, die von ihr in
ethischer Beziehung ausgeht. Treu und Glauben werden erschüttert,
Einfachheit und Sparsamkeit werden in allen Volkskreisen vernichtet;
wozu sparen, wenn man gewärtig sein muß, daß die Frucht der

62
        <pb n="65" />
        ﻿Arbeit vom Staate rücksichtslos weggesteuert wird?! Es ist aber die
Aufgabe jeder wahren Staatskunst, sich der Steuerpolitik nicht nur
als eines Mittels zu bedienen, wodurch der Geldbedarf des Staates
gedeckt wird, sondern die Steuern sollen auch der Volkserziehung,
der Schärfung des Volksgewissens, der Hebung der all-
gemeinen Moral dienen. In dieser Hinsicht aber glaube ich meinem
System Vorzüge zuschreiben zu dürfen, um derentwillen es Annahme
finden müßte, auch wenn es selbst in manchem materiellen Punkte
schwache Stellen zeigen sollte. Es dürfte jedoch der Beweis erbracht
sein, daß sich bei diesen Steuerarten Vorteile materieller und ideeller
Art harmonisch miteinander vereinigen. Nichts ist schädlicher für die
Moral, als Schulden zu haben und keinen Weg vor sich zu sehen,
aus dem man zu einer ordentlichen Tilgung seiner Verpflichtungen
gelangen kann. Wer aber seine Schulden bezahlt, verbessert nicht
nur seine äußeren Güter, sondern er verbessert sich selbst, und
darum ist es eine hohe Ausgabe, die Straße zu ebnen, auf der eine
Abzahlung der Schulden ohne allzu große Mühe ermöglicht wird.
Das deutsche Volk, dessen Gemütsverfassung offenbar im Augenblick
stark erschüttert ist, wird sich erst dann wieder aus sich selbst besinnen,
seine alte Tüchtigkeit und Strebsamkeit entfalten können, wenn es eine
Zukunft vor sich sieht, in der jedem einzelnen wieder die Möglichkeit
eröffnet wird, durch Fleiß und Sparsamkeit zu einem ruhigen und
gesicherten Dasein zu gelangen!

Denen, welchen meine vorstehenden Gedanken der Neuordnung
unseres Steuerwesens vollkommen absurd erscheinen, rufe ich — viel-
leicht gleichzeitig mir selbst zum Troste, für den Fall, daß meine
Schrift einen Mißerfolg haben wird, — das Wort zu:

„Neue Ideen werden in der Regel zunächst verlacht, dann
bekämpft und schließlich für selbstverständlich gehalten!"

63
        <pb n="66" />
        ﻿jJ§K

Im Verlage von

&lt;btto Elsnervsrlagsgefelisthast m.b.y.

Berlin S. 42

ist ferner erschienen:

Die Aeichsabgaben-Ordnung und das Gesetz über die Steuer-
nachsicht (Generalpardon). Textausgabe mit Einleitung, Erläuterungen
und Sachregister versehen von W. Beuck, Steuer-Syndikus. (Elsners
Betriebsbücherei 5. Band) 272 Seiten. gebunden M. 16.75

Das Amsatzsteuergesetz vom 24. Dezember 1919. Text-
ausgabe mit Einleitung, Erläuterungen und Sachregister unter Mit-
wirkung von Amtsrichter P. Aichter herausg. von Syndikus
S). Ro h d e und Steuer-Syndikus W. Beuck. (Elsners Betriebs-
bücherei 7. Band) 264 Seiten......... gebunden M. 19.—

Als Ergänzung hierzu:

Die Ausführungsbestimmungen zum neuen Amsatz-
steuergesetz im Auszug. Zum leichteren Gebrauch für die
Steuerpflichtigen mit kurzen Anmerkungen, einem Inhalts- und Schlag-
wörterverzeichnis versehen, unter Mitwirkung von Geh. Rechnungs-
Mat C. Pfaffervth herausg. von Syndikus H. Mvhde und
Steuer-Syndikus W. Beuck. (Elsners Betriebsbücherei 10. Band)
164 Seiten................................  M.	11.50

Die Behördenorganisation. Zusammengestellt und mit einem
ausführlichen Sachregister versehen von Megierüngsrat Walther
Bayrhoffer. (Elsners Betriebsbücherei 15. Band) 184 Seiten

gebunden M. 19.50

Führer durch die Meichseinkommensteuer. Ein Handbuch

und Kommentar der R.-E.-St. in der Fassung vom 24. März 1921 von
Dr. für., Dr. rer. pol. H. Höpker, Regierungs- und Volkswirtschafts-
rat. 164 Seiten.......................... M.	15.—

Areutzen — @tnc deutsche Frage. Von Oberregierungsrat
Dr. für. Karl Georg Aegenborn. Mitglied des Preußischen
Landtages.................................   M.	6.50

Wie England den Krieg vorbereitete
und durchführte.

Bearbeitet auf Grund der bisherigen amtlichen Veröffentlichungen
des englischen Imperial Detence Comittee.

Die englische Handelsflotte vor und in dem Weltkriege

auf Grund der amtlichen Darstellung von Archibald Hurd. I. Teil
von Arthur Bullrich, Archivrat. 216 Seiten und 1 Kartenskizze.
Geheftet M. 20.—, gebunden M. 25.—.

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euerpflichtigen und kann also in dieser Hinsicht vielleicht
'cmögenssteuer bezeichnet werden, aber durch die Art der
% sie, wie oben dargelegt, doch in die Klasse der E-n-
: gerechnet werden.

weiterer Einwand wäre vielleicht der der Ungerechtigkeit
zenshaststeuer. Es muß hier zur Widerlegung dessen
.obige Beispiel von dem Manne herangezogen werden,
u Kapitalwert von 100 000 M., den seine Fünf-Zimmer-
darstellt, ein Zimmer im Werte von 20 000 M. ver-
um in den Stand gesetzt zu werden, die jährliche Ver-
euer zu entrichten, die er sonst, ohne diesen Verkauf,
n konnte. Manchen Beurteilern scheint hierin vielleicht
Mäßigkeit, eine Härte zu liegen, das ist es aber keines-
wenn ein Vermögensgegenstand, z. B. eine kostspielige
nrichtung oder ein Diamant keine Erträgnisse bringt,
betreffende Besitzer die Vermögenshaftsteuer eben aus
igen Einkommen entrichten. Ist er hierzu außerstande,
en wirtschaftlich und moralisch kein Recht, die kostbaren
zu behalten; er muß einen Teil davon verkaufen und
insbringend anlegen, um auf diese Weise für den Rest
mshaststeuer zahlen zu können. Eine unbillige Härte ist
o nicht, im Gegenteil: Es liegt auf der Hand, daß sich
olcheu Zwang sowohl in wirtschaftlicher Beziehung wie
.biete der Volkspädagogik die größten und segensreichsten
eben. Ebensowenig ist es unbillig, zu verlangen, daß
esitzer eines Brillantringes im Werte von 100 000 M.
jährliche Vermögenshaststeuer von 600 M. entrichtet,
iebenen Luxus der Gegenwart würde hier eine sehr
cte und wirksame Schranke gesetzt werden.

't die zur Hauptsache möglichen Einwände und ihre
*)• Was im besonderen noch deu Haupteinwand, die

leicht wird man auch sagen, daß die vorgeschlagene Selbst-
ir Vermögenshaftsteuer zur Bekanntgabe außerordentlich hoher
führt, und daß hierdurch die Entente sich veranlaßt sehen
neuen Druck auf Deutschland auszuüben. Dieser Einwand ist
i es handelt sich um Jnflationswertangaben, welche im Grunde
Inland Bedeutung haben. Außerdem können die Hauptwerte
ke, Häuser usw. kein Objekt für die Begehrlichkeit der Gegner

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