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        <title>Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!</title>
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            <forname>Friedrich</forname>
            <surname>Ladendorf</surname>
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        </author>
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            <idno>1014015472</idno>
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        Wie
Deutschland
seine  Schulden
bezahlen
kann!
Vorschlägefür  ei»  Steuerprogramm
auf  völlig  neuer  Grundlage
Von
Friedrich  Ladendorf

Berlin
VerlagOtto  Elsner  Verlagsgesellschaft  m.b.H.
19  2  1
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        Wie
Deutschland  seine  Schulden
bezahlen  kann!
Vorschläge  für  ein  Steuerprogramm  auf  völlig
neuer  Grundlage  .  .

Von
Friedrich  Ladendorf

Berlin
Verlag  Otto  Elsner  Verlagsgesellschaft  m.  b.  Ä.
1921
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        Alle  Rechte  vorbehalten
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        i*

3

Inhalts-Verzeichnis
Seite
Vorwort  -  5
1.  Teil.  Allgemeine  Grundsätze  der  Steuerpolitik  8
a)  Produktive  und  unproduktive  Personen  8
b)  Die  Schuldenlast  Deutschlands,  Aus-  und  Inlandsschulden  12
c)  Steuersystem  und  Kapitalismus  14
d)  Massenartikel  und  Luxusprodulte  19
e)  Die  Selbsteinschätzung  20
2.  Teil.  Kritik  des  geltenden  Steuerwesens  22
a)  Grundsätzliches  22
b)  Sind  die  geltenden  Steuern  gerecht?  23
c)  Entsprechen  die  geltenden  Steuern  den  Forderungen  der
Volkswirtschaft?  26
d)  Finanzwirtschastliche  Kritik  28
3.  Teil.  Das  neue  System  32
a)  Die  Vermögenshaftsteuer  34
Rechtfertigung  und  Kritik  41
b)  Die  Lohnproduktionssteuer  48
Rechtfertigung  und  Kritik  49
c)  Die  Einkommensteuer  54
Rechtfertigung  und  Kritik  55
4.  Teil.  Zusammenfassende  Kritik  des  neuen  Systems  60
        <pb n="5" />
        5

Vorwort.

Veri  sigillum  Simplex.
^ie  wichtigste  Aufgabe,  welche  Deutschland  in  seiner  gegenwärtigen ­
  drückenden  Lage  zu  lösen  hat,  besteht  zweifellos  in  einer
umfassenden  Steigerung  seiner  Gütererzeugung,  sowohl  in  quantitativer
wie  in  qualitativer  Hinsicht.  Von  allen  Seiten  wird  unbedingt  zugegeben, ­
  daß  ohne  diese  Vorbedingung,  ohne  eine  Vermehrung  unserer
Leistungen,  an  einen  Wiederaufbau  des  Vaterlandes,  ja,  nicht  einmal ­
  an  ein  Fortbestehen  der  nationalen  Volkswirtschaft  gedacht
werden  kann.  Aber  gleich  hinter  dieser  ersten  elementaren  Forderung
erhebt  sich  eine  zweite,  die  für  den  Augenblick  ein  beinahe  noch
größeres  Gewicht  zu  besitzen  scheint.  Angesichts  der  inneren,  durch
die  Revolution  bis  in  die  tiefsten  Tiefen  aufgerührten  Lage,  angesichts ­
  einer  Finanzwirtschaft,  die  in  chaotischer  Verwirrung  ohnmächtig ­
  vor  der  Tilgung  ungeheurer  Schuldenlasten  steht,  muß  das
Problem,  wie  wir  gleichzeitig  die  phantastischen  Verpflichtungen  des
Ultimatums  erfüllen  sollen,  nahezu  unlösbar  erscheinen.  Mit  andern
Worten,  was  den  Lenkern  unseres  Staatswesens  heute  in  erster
Linie  als  Feuer  unter  den  Nägeln  brennt,  das  ist  die  Frage,  woher ­
  und  auf  welche  Weise  der  Staat  die  Mittel  beziehen  soll,  um
sich  selbst  über  Wasser  zu  halten  und  um  den  eingegangenen
Verpflichtungen  pünktlich  nachkommen  zu  können.  Es  ist  also  die
Steuersrage,  die  im  Mittelpunkt  aller  politischen  und  wirtschaft-6-lichen
  Interessen  steht.  Mit  fieberhafter  Hast  geht  man  auf  die
Suche  nach  neuen  Steuerquellen,  niemals  hat  eine  Regierung  dem
Volke  ein  so  gewaltiges  und  buntes  Steuerbukett  präsentiert,  wie
es  heute  der  Fall  ist.  Wem  das  mühsame  Amt  zufällt,  für  Deutschlands ­
  Finanzen  zu  sorgen  —  und  die  Reihe  der  neuen  Männer
zeigt  wahrlich  schon  eine  recht  erhebliche  Ausdehnung  —,  der  ergreift
sofort  die  Wünschelrute  und  streift  das  ganze  Gebiet  des  wirtschaftlichen ­
  Lebens  ab,  um  jede  Stelle  zu  erspähen,  wo  sich  etwa  noch
einige  Groschen  herauspressen  ließen.  Und  schon  haben  sich  Vertreter ­
  der  Regierung  gerühmt,  daß  das  rücksichtslose  Anziehen  der
Steuerschraube  große,  sogar  unerwartete  Erfolge  gebracht  habe!
Man  ist  zufrieden,  wenn  nur  das  Geld  in:  Kasten  klingt,  und
wenn  der  Bedarf  für  den  nächsten  Tag  notdürftig  gedeckt  ist.
        <pb n="6" />
        6

Kerne  Sorge  darum,  ob  sich  diese  Augenblickserfolge  nicht
in  böse  Fehlschlüge  verwandeln  werden,  wie  noch  immer  eine  zielund
  planlose  Steuerpolitik  auf  die  Dauer  der  Volkswirtschaft
^schwersten  Schaden  zugefügt  hat!  Denn  ziel-  und  planlos,  so
muß  man  die  heutige  Steuerpolitik  nennen,  weil  sie  sich  eben  offenbar ­
  nur  von  der  Not  der  Stunde  treiben  läßt  und  einer  tieferen
wirtschaftlichen  Einsicht  vollkommen  entbehrt.  Dazu  kommt,  wie
schon  angedeutet,  daß  dieses  Trommelfeuer  von  exorbitanten  Steuern,
das  man  auf  das  deutsche  Volk  und  besonders  auf  die  Erwerbsstände ­
  losläßt,  allmählich  einen  Zustand  erzeugt  hat,  der  in  materieller
Hinsicht  einen  Raubbau  an  den  besten  wirtschaftlichen  Kräften
bedeutet,  der  in  ideeller  Hinsicht  die  ohnehin  geschwächte  Volksmoral
völlig  untergräbt,  weil  er  die  Steuerzahler  förmlich  zu  Lug  und
Trug  aufreizt,  und  der  in  steuertechnischer  Hinsicht,  wäre  die  Sache
nicht  so  bitter  ernst,  helles  Gelächter  hervorrufen  müßte;  denn  man
kann  heute  hohen  Steuerbeamten  begegnen,  die  rund  und  offen
erklären,  daß  selbst  ihnen  die  Übersicht  über  diese  in  wilden  Wogen
aufschäumende  Steuerflut  schon  längst  verlorengegangen  ist!
Was  uns  not  tut,  ist  Selbstbesinnung,  ist  Besinnung  auf  die
Notwendigkeit,  in  das  Tohuwabohu  unserer  Finanzwirtschaft  Ordnung
zu  bringen,  und  gleichzeitig  ein  Steuersystem  aufzustellen,  das  bei
möglichster  Schonung  unserer  Produktivkräfte,  bei  größter  Rücksichtnahme ­
  auf  die  Grundsätze  der  Billigkeit  und  Gerechtigkeit,  bei
leichtester  und  sparsamster  Inanspruchnahme  der  Verwaltung  den
höchsten  Ertrag  verspricht.  Von  diesen  Gesichtspunkten  ausgehend,
legt  der  Verfasser  dieser  Schrift,  ein  seit  Jahrzehnten  im  praktischen
Leben  stehender  Großindustrieller,  der  deutschen  Regierung  und  dem
deutschen  Volk  einen  neuen  Steuerplan  vor,  der,  wie  er  sich
wohl  bewußt  ist,  auf  den  ersten  Blick  einen  außerordentlich  fremdartigen, ­
  ja,  vielleicht  beinahe  utopischen  Eindruck  erwecken  muß.
Aber  solchem  Schicksal  dürfte  bisher  jede  wahrhaft  neue  reformatotorische
  Idee  begegnet  sein,  und  wenn  man  überlegt,  daß  eben
unsere  ganze  Existenz  davon  abhängt,  ob  wir  einen  Weg  zur  endgültigen ­
  Gesundung  unseres  Finanzwesens  finden,  so  wird  die
Forderung  berechtigt  sein,  daß  wenigstens  jeder  ans  ernsthafter
Überlegung  (und  der  Verfasser  hat  es  an  jahrelanger  Mühe  nicht
fehlen  lassen)  beruhende  Vorschlag  ehrlich  und  gründlich  geprüft
wird.  Die  nachfolgenden  Ausführungen  wollen  das  Gebiet  keines-
        <pb n="7" />
        7

falls  erschöpfen,  es  kann  sich  vielmehr  nur  darum  handeln,  die
Grundlinien  des  neuen  Systems  darzulegen,  und  wenn  diese  im
Prinzip,  wie  der  Verfasser  hofft,  als  ein  oder  als  das  Heilmittel
der  gegenwärtigen  Not  anerkannt  werden,  so  wird  es  nicht  schwer
sein,  sich  über  die  Einführung  und  Anwendung  des  Systems  im
einzelnen  zu  einigen.  Freilich  werden  auch  hierfür  noch  umfangreiche
Berechnungen  und  Ueberlegungen  notwendig  sein;  aber  diese  Kleinarbeit ­
  soll  absichtlich  verschoben  werden,  bis  über  die  Grundlagen
ein  Verständnis  erzielt  ist.  Aus  diesem  Grunde  ist  auch  davon  Abstand ­
  genommen  worden,  dieser  Broschüre  eine  wissenschaftliche  Vertiefung ­
  durch  literarische  und  statistische  Hinweise  oder  durch  längere
theoretische  Erörterungen  zu  geben,  ganz  abgesehen  davon,  daß  es
angebracht  schien,  diese  Veröffentlichung  ohne  weiteren  Verzug
erfolgen  zu  lassen.  Ebenso  muß  es  späterer  Gelegenheit  vorbehalten
bleiben,  ausführlich  auf  die  großen  weltwirtschaftlichen  und  weltpolitischen ­
  Folgen  einzugehen,  welche  die  Anwendung  dieses  neuen
Steuersystems  notwendig  mit  sich  bringen  wird;  hierüber  mögen
einstweilen  kurze  Andeutungen  genügen.
Einige  Erörterungen  allgemeiner  Natur  ließen  sich  allerdings
nicht  umgehen,  da  hier  Gegenstände  berührt  werden,  die  von  grundlegender ­
  Bedeutung  für  das  neue  System  sind.  Jedoch  bittet  der
Verfasser  wiederholt,  der  Leser  möge  sich  immer  vor  Augen  halten,
daß  die  Abhandlung  .  nichts  weiter  beabsichtigt,  als  in  möglichster
Kürze  eine  neue  Idee  zur  Erörterung  zu  stellen,  allerdings  eine
Idee,  von  welcher  der  Verfasser  ohne  Uebertreibung  sagen  zu  können
hofft,  daß  sie  den  archimedischen  Punkt  darstellt,  von  dem  aus  das
ganze  öffentliche  Finanzwesen  umgeformt  und  geordnet  werden  kann.
Das  Kernstück  der  ganzen  Sache  liegt  im  ersten  Abschnitt  des
dritten  Kapitels,  hier  ist  die  Grundidee  in  ihrer  einfachsten  und
klarsten  Forni  zum  Ausdruck  gebracht.
So  mag  denn  diese  Schrift  zunächst  als  eine  Frucht  ehrlicher
Arbeit  und  emsigen  Nachdenkens  gewertet  werden!  Je  lebhafter
sich  die  Kritik  mit  den  neuen  Vorschlägen  beschäfligt,  desto  lieber
wird  es  dem  Verfasser  sein,  der  nichts  sehnlicher  wünscht,  als  ein
Scherflein  beizutragen,  um  der  gewaltigen  Not  des  Vaterlandes
zu  steuern!
Berlin,  im  August  1921.
Friedrich  Ladendorf.
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        8

1.  Teil.
Allgemeine  Grundsätze  der  Steuerpolitik.
a)  Produktive  und  unproduktive  Personen.
Die  Steuerpolitik  hat  den  Staat  als  eine  Wirtschaftsgemeinschaft ­
  aufzufassen,  und  ihre  Aufgabe  ist  es,  dem  Staat  in
der  Form  von  Steuern  diejenigen  Mittel  zur  Verfügung  zu  stellen,
deren  er  zur  Deckung  seines  Bedarfs,  zur  Deckung  also  sowohl  seiner
inneren  wie  seiner  äußeren  Schulden  benötigt.  Die  innere  Schuld
des  Staates  entsteht  dadurch,  daß  er  gezwungen  ist,  für  alle  diejenigen ­
  Einwohner  zu  sorgen,  welche  nicht  unmittelbar  produktiv
sind,  sondern  in  bezug  auf  die  notwendigsten  Lebensbedürfnisse  von
der  Produktion  anderer  Bevölkerungsschichten  abhängen.  Mit  einer
klaren  Erkenntnis  vom  Wesen  der  Produktion,  genauer  gesagt,  vom
Unterschied  produktiver  und  unproduktiver  Personen,  hat  daher  jede
rationelle  Untersuchung  steuerpolitischer  Fragen  zu  beginnen.  Hierbei ­
  ist  der  Begriff  der  Produktion  nicht  in  dem  weiteren  Sinne  zu
fassen,  wie  ihn  die  Nationalökonomie  aufgestellt  hat,  sondern  man
muß  sich  an  die  rein  materielle  Seite  der  Frage  halten,  d.  h.  also,
man  muß  unter  Produktion  die  Erzeugung  wirklich  notwendiger
Güter  für  unsern  Lebensunterhalt  verstehen.  Der  Bestand  der
Wirtschaftsgemeinschaft  ist  nur  gesichert  durch  die  Produktion  von
solchen  Waren,  welche  wir  für  Wohnung,  Kleidung,  Ernährung  und
sonstige  unumgänglich  notwendige  Bedürfnisse  gebrauchen.  Im
Sinne  dieser  Abhandlung  ist  also  unmittelbar  produktiv  nur  derjenige, ­
  welcher  tatsächlich  greifbare,  materielle  Sachgüter  herstellt.
Natürlich  muß  die  Produktion,  soll  sie  nicht  in  ein  wildes,  gesetzloses ­
  Durcheinander  ausarten,  in  einer  bestimmten  Ordnung  erfolgen.
Für  diese  Ordnung  hat  ein  anderer  Teil  der  Bevölkerung  zu  sorgen,
der  sich  zunächst  aus  dem  ganzen  Beamtenheer  und  des  weiteren
eben  aus  all  denjenigen  Personen  zusammensetzt,  die  zwar  mittelbar
von  größter  Wichtigkeit  für  die  Erhaltung  der  ganzen  Volkswirt ­
        <pb n="9" />
        9

schaft  sind,  aber  zur  Vermehrung  der  volkswirtschaftlichen  Güter
unmittelbar  nichts  beitragen.  Man  stoße  sich  nicht  an  der  Härte
des  Ausdrucks,  wenn  wir  diese  Gruppe  als  diejenige  der  unproduktiven ­
  Arbeiter  bezeichnen.  Ohne  den  Richter,  den  Lehrer,  den
Verkehrs-  und  Verwallungsbeamten,  den  Soldaten,  ist  gewiß  der
Bestand  unserer  Gesellschaft  unmöglich,  aber  trotzdem  erkennt  man
auf  den  ersten  Blick  den  Unterschied,  der  zwischen  dieser  Kategorie
von  Burgern  und  den  eigentlichen  Erwerbsständen,  dem  Ackerbauer,
dem  Bergmann,  dem  gewerblichen  Arbeiter,  dem  Kaufmann  (der
für  die  notwendige  Güterverteilung  sorgt)  usw.,  besteht.  Die  Gesamtarbeit ­
  einer  Nation  zerfällt  also  in  zwei  Klassen,  von  denen  die
eine  dazu  dient,  den  Bestand  an  solchen  Gütern  zu  sichern,  die  zur
Versorgung  des  Volkes  notwendig  sind,  während  die  andere  sich  der
Ordnung  der  Produktion  selbst  anzunehmen  hat.
Hieraus  ergibt  sich  weiterhin,  daß  die  Lebensbedürfnisse  der
zweiten  Klasse  in  irgendeiner  Art  durch  den  Ueberschuß  der  Arbeit
der  ersten  Klasse  gedeckt  werden  müssen,  woraus  sofort  der  zweite
Schluß  zu  ziehen  ist,  daß  natürlich  die  Zahl  der  unproduktiven
Arbeiter  stets  innerhalb  gewisser  Schranken  bleiben  muß.  Kommen  z.  B.
auf  zehn  Einwohner  acht  produktive  und  zwei  unproduktive  Arbeiter,
so  ist  es  leicht  möglich,  daß  das  Mehrerträgnis  der  von  den  acht
produktiven  Arbeitern  geleisteten  Arbeit  dazu  verwandt  wird,  um
die  Bedürfnisse  der  beiden  unproduktiven  Arbeiter  zu  decken,  was
bekanntlich  auf  dem  Wege  geschieht,  daß  der  Staat  von  der  produktiven ­
  Arbeit  ein  Mehr  an  Steuern  erhebt,  das  er  dazu  verwendet,
um  Gehälter  oder  sonstige  Einnahmen  für  die  unproduktiven  Arbeiter
zu  beschaffen.  Würde  aber  etwa  die  Zahl  der  unproduktiven  Arbeiter
des  Beamtenheeres,  der  Wehrmacht  oder  sonstiger  Gruppen,  die
keine  für  die  Volksgemeinschaft  nützliche  Arbeit  leisten,  z.  B.  der
Arbeitslosen,  oder  auch  solcher  Arbeiter  —  wir  kommen  daraus  zurück ­
  —,  welche  gezwungen  sind,  für  das  Ausland  zu  arbeiten,  eine
gewisse  Höhe  übersteigen,  so  daß  vielleicht  auf  zehn  Einwohner  vier  oder
fünf  unproduktive  Existenzen  kommen,  so  würde  es  selbstverständlich
nicht  möglich  sein,  aus  dem  Erträgnis  der  produktiven  Arbeit  die
Bedürfnisse  der  anderen  Kategorie  zu  bestreiten.  Noch  fehlt  es  an
einer  wissenschaftlichen  Feststellung,  wieweit  etwa  die  Belastung  des
Wirtschaftskörpers  in  dieser  Richtung  gehen  kann.  Wir  wissen,
wie  schwer  schon  heute  die  Ausdehnung  der  Beamtenschaft  den
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        10

Etat  bedrückt,  und  jedenfalls  ist  es  nützlich,  sich  immer  daran  zu
erinnern,  daß  in  dem  gleichen  Maße,  wie  die  Arbeitszeit  und  die
Arbeitsleistung  der  produktiven  Arbeiter  vermindert  wird,  auch  die
Zahl  der  Staatsbeamten  herabgesetzt  werden  muß.
Zu  den  unproduktiven  Personen  in  diesem  Sinne  gehören,  wie  bemerkt, ­
  neben  den  Beamten  auch  die  Erwerbslosen  und,  was  noch  mehr
ins  Gewicht  fällt,  die  an  sich  produktiven  Arbeiter,  deren  Arbeitsleistung ­
  aber  auf  Grund  des  Friedensvertrages  den  Ententestaaten ­
  und  nicht  Deutschland  zugute  kommt.  Daß  die  Arbeitslosen ­
  unter  den  heutigen  Verhältnissen  von  der  Allgemeinheit  unterstützt ­
  werden  müssen,  jedenfalls  bis  zu  einem  gewissen  Grade  und
für  eine  gewisse  Zeit,  läßt  sich  wohl  kaum  von  der  Hand  weisen;
diese  Unterstützung  muß  sich  aber  wesentlich  unter  dem  üblichen
Tagesverdienst  bewegen  und  mindestens  zeitweise,  vielleicht  sogar
kontinuierlich  herabgesetzt  werden,  damit  in  den  Arbeitslosen  der
Anreiz  zum  Aufsuchen  neuer  Arbeit  nicht  ertötet  wird,  wie  es  bei
Beginn  der  allgemeinen  Erwerbslosenunterstützung  Ende  1918  tatsächlich ­
  nur  allzu  oft  vorgekommen  ist.
Was  die  andere  Kategorie  der  unproduktiven  Personen,  nämlich ­
  die  zwangsweise  für  die  Entente  arbeitenden  Deutschen,
betrifft,  so  wissen  wir  ja  heute  noch  nicht  absolut  genau,  welche
Entschädigungen  wir  zahlen  müssen.  Nur  das  eine  ist  sicher,  daß
die  Gesamtsumme  aller  Entschädigungen  sich  schließlich  durch  eine
gewisse  Zahl  von  Arbeitern,  die  gezwungen  sein  werden,  für  die
Entente  zu  arbeiten,  ausdrücken  muß.  Welche  Folgen  derartige
Verpflichtungen  nicht  nur  für  uns,  sondern  letzten  Endes  auch  für
die  Entente  selbst  haben  werden,  läßt  sich  allerdings  heute  noch
nicht  übersehen.  Jedenfalls  ist  es  nicht  unwahrscheinlich,  daß  aus
Kreisen  der  Entente-Industrie  selbst  sich  Widerstand  gegen  Unterbietungen ­
  durch  die  deutsche  Industrie,  die  ja  gerade  durch  eine
solche  Zwangsarbeit  von  Deutschen  im  Dienste  der  Entente  hervorgerufen ­
  werden,  bemerkbar  machen  wird.
Es  steht  fest,  daß  wir  schon  gegenwärtig  eine  außerordentlich
hohe  Zahl  von  unproduktiven  Arbeitern  haben.  Das  aber  ist  ein
sehr  ungesunder  und  nicht  wünschenswerter  Zustand.  Zur  weiteren
Veranschaulichung  möge  folgendes  Beispiel  dienen:  In  einem  Wirtschaftskörper ­
  von  100  Personen  seien  neben  den  produktiven  folgende
unproduktive  Personen  beschäftigt:
        <pb n="11" />
        11

1.  20  Staatsbeamte,
2.  3  Privatbeamte  zur  Erfüllung  der  gesetzlichen  Vorschriften,
3.  18  Arbeiter  für  einen  anderen  Wirtschaftskörper,
4.  4  Erwerbslose.
Diese  45  Unproduktiven  sollen  durch  die  55  Produktiven  miternährt ­
  werden,  ein  unmögliches  Verlangen!
Es  sei  bei  dieser  Gelegenheit  auf  einen  grundlegenden  Irrtum ­
  der  Sozialdemokratie  hingewiesen,  die  —  zum  mindesten
in  ihrer  Agitation  —  behauptet,  daß  alle  Not,  alle  Geldentwertung
und  alle  Staatsunterbilanzen,  die  durch  die  große  Masse  der  für
unsere  Volkswirtschaft  unproduktiven  Arbeiter  entstehen,  behoben
werden  könnten  durch  die  Beschlagnahme  der  großen  Einkommen. ­
  Nach  meiner  Ueberzeugung  ist  das  ein  ebenso  verfehltes
Mittel  wie  das  uferlose  Drucken  von  Papiergeld,  da  die  eigentlichen
Ursachen  der  Geldentwertung,  nämlich  die  riesigen  Lohnsteigerungen,
die  reduzierte  Arbeitszeit,  die  Arbeitslosen,  das  Beamtenheer,  die
Ententearbeiter  usw.,  dadurch  nicht  beseitigt  werden.  Die  Ernährung
der  Personen,  die  nicht  selber  für  die  Volkswirtschaft  tätig  sind,
kann  immer  nur  durch  den  Ueberschuß  der  von  den  übrigen  Arbeitern
erzeugten  Produkte  erfolgen,  und  da  durch  „Konfiskationssteuern"
niemals  eine  Vermehrung  der  Produkte  eintritt,  so  bleibt  es
schließlich  dabei,  daß  bei  dem  obigen  Beispiel  die  restlichen  55
Arbeiter  sich  mit  etwa  der  Hälfte  ihrer  Rechte  zu  begnügen  haben,
weil  sie  die  übrigen  45  miternähren  müssen.
Nun  sind  allerdings  die  unproduktiven  Arbeiter  in  dem  Grade
ihrer  Unproduktivität  nicht  alle  gleich,  vielmehr  gibt  es  eine  Anzahl
von  Staatsarbeitern,  die  wenigstens  produktiv  in  dem  Sinne  sind,
daß  sie  Gegenstände  von  längerem  Wert,  z.  B.  einen  Kanal,  herstellen, ­
  eine  Eisenbahn  bauen  oder  ein  Staatsgebäude  errichten.
Auch  hier  muß  man  sich  freilich  hüten,  den  Prozentsatz  dieser  Staatsarbeiter ­
  so  zu  vergrößern,  daß  die  Ration  der  Massenprodukte  für
die  einzelnen  Volksmitglieder  zu  sehr  reduziert  wird.  Immerhin  ist
die  Sache  bei  den  produktiven  Staatsarbeitern  nicht  ganz  so  ängstlich
wie  bei  den  unproduktiven,  denn  wir  können  uns  auf  den  Standpunkt ­
  stellen,  daß  alle  durch  produktive  Staatsarbeiter  hergestellten
Neuanlagen  auch  unseren  Kindern  und  Kindeskindern  zugute  kommen,
und  sind  deshalb  berechtigt,  diese  Ausgaben  durch  Anleihen  zu  beschaffen.
Kein  Erbe  kann  verlangen,  daß  er  ererbten  Besitz  schuldenfrei  erhält.
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        12

Die  Not  unserer  Zeit,  ausgedrückt  in  der  zu  geringen  Versorgung ­
  der  meisten  Volksmitglieder  mit  lebenswichtigen  Produkten,
ist  in  der  Hauptsache  hervorgerufen  durch  die  reduzierte  Arbeitszeit ­
  und  den  verminderten  Arbeitswillen  der  produktiv  tätigen
Personen,  ferner  eben  durch  die  große  Vermehrung  der  unproduktiven ­
  Personen.  Helfen  kann  hier  einzig  und  allein
schnellste  Steigerung  der  Produktion  durch  Wiedereinführung  der
Akkordarbeit  und  sofortige  Verlängerung  der  Arbeitszeit
überall  dort,  wo  es  möglich  ist.  Zu  diesem  Zweck  ist  erforderlich
eine  weitgehende,  systematische,  in  die  tiefsten  Schichten  des  Volkes
dringende  staatliche  Propaganda  der  Massen  dahin,  daß  keine  Geldzahlung ­
  und  keine  noch  so  große  allgemeine  Lohnerhöhung  auf  die
Dauer  ihre  Lebenshaltung  verbessern  kann.  Nur  die  Erhöhung
der  Gesamtproduktion  erzielt  zwangsläufig  für  den  einzelnen ­
  eine  Erhöhung  seiner  Lebensversorgung.  Eine
Bevorzugung  einzelner  durch  Lohnerhöhung  hat  für  diese  und  den
Wirtschaftskörper  nur  dann  Berechtigung,  wenn  sie  begründet  ist
durch  Mehrleistung  im  Vergleich  zur  Durchschnittsleistung  der
übrigen.  Das  zweite,  gleichzeitig  anzuwendende  Hilfsmittel  ist  die
rücksichtslose  Reduzierung  der  Zahl  der  unproduktiven
Personen  auf  das  unbedingt  Notwendige  und  ihre  Umwandlung
in  produktive  Volksmitglieder.  Der  Egoismus  derjenigen,  die  an
der  Staatskrippe  sitzen  und  ihren  Platz  nicht  verlassen  wollen,  muß
überwunden  werden  durch  den  eisernen  Willen  der  übrigen,  die  in
der  Regierung  ihr  ausübendes  Organ  haben.
Was  wir  also  notwendig  brauchen,  ist  demnach:  Erhöhung  der
Gesamtproduktion,  Herabminderung  der  unproduktiven  Personen.
Der  Unterhalt  für  diese  wird  ausgebracht  durch  Steuern,  die  wiederum
nur  von  dem  produktiv  Tätigen  erhoben  werden.  Die  Steuern  dienen
somit  zur  Befriedigung  der  Unproduktiven;  je  mehr  solche  Unproduktiven, ­
  um  so  mehr  Steuern,  daraus  ergibt  sich  eben  für  das  Steuersystem ­
  der  unabweisbare  Satz:  Möglichste  Herabminderung  der  Zahl
der  Unproduktiven  auf  das  unbedingt  Notwendige!
k&amp;gt;)  Die  Schuldenlast  Deutschlands,  Aus-  und  Inlandsschulden.
Deutschland  hat  eine  ungeheure  Schuldenlast  zu  tragen.
Hierbei  ist  aber  ein  Unterschied  zu  machen  zwischen  Jnlandsschulden
einerseits  und  Auslandsschulden  anderseits.  Auf  die  letztgenannten
        <pb n="13" />
        1Z

werde  ich  noch  zurückkommen,  doch  kann  hier  schon  bemerkt  werden,
daß  selbstverständlich  Auslandsschulden  eine  unbedingte  Belastung  der
Volkswirtschaft  darstellen,  die  wir  absolut  nur  durch  Lieferung  von
Waren,  d.  h.  also  durch  unserer  Hände  Arbeit,  ausgleichen  können.
Was  dagegen  die  Jnlandsschulden  anbetrifft,  so  ist  es  mir
unverständlich  gewesen,  wie  Leute  über  diese  Schulden  so  furchtbar
jammern  können.  Für  mich  steht  es  fest,  daß  ein  Wirtschaftskörper
wohl  durch  seine  laufenden  Ausgaben,  hervorgerufen  durch  eine  zu
große  Anzahl  von  unproduktiven  Personen,  existenzunfähig  werden
kann,  aber  niemals  kann  der  Staat  unter  seinen  Jnlandsschulden
zusammenbrechen,  denn  mit  den  Schulden  steigt  auch  unbedingt
die  Geldentwertung,  die  gleichbedeutend  ist  mit  einem  buchmäßigen
Steigen  der  sachlichen  Werte,  und  somit  müssen  den  Schulden
auch  stets  genügend  buchmäßige  Werte  gegenüberstehen.
Nun  wird  bei  unserer  Steuerpolitik  der  eine  grundsätzliche  Fehler
gemacht,  daß  den  heutigen  Papierschulden  nicht  unter  allen  Umständen
und  in  allen  Fällen  auch  die  Papierwerte  gegenübergestellt  werden.
Wenn  wir  erst  zu  der  Erkenntnis  kommen,  daß  alle  Werte  der  Volkswirtschaft, ­
  ohne  Ausnahme,  theoretisch  bis  zur  Stecknadel  herunter,
über  das  Individuum  hinaus  der  ganzen  Volkswirtschaft  gehören,
so  wird  uns  klar,  daß,  nachdem  nun  einmal  die  Schulden  entstanden
sind,  wir  wegen  dieser  nicht  ängstlich  zu  sein  brauchen,  denn  diesen
Schulden  müssen  ja  unbedingt  genügende  und  entsprechende  Werte
gegenüberstehen,  weil  alle  Volkswirtschaftswerte  stets,  entsprechend ­
  den  Schulden,  ebenfalls  gestiegen  sein  müssen.
Wir  müssen  freilich  jedem  Besitzer  irgendwelcher  Werte  klarmachen, ­
  daß  die  Verzinsung  und  langsame  Abtragung  der  Jnlandsschulden ­
  nur  von  jenen  übernommen  werden  können,  die  ein  nennenswertes ­
  Vermögen  in  irgendwelcher  Form  und  Höhe  besitzen.  Es
wäre  ein  Unrecht,  von  der  besitzlosen  Masse  zu  verlangen,  daß  auch
sie  für  die  Staatsschulden  hastet,  denn  es  würde  darauf  hinauslaufen,
die  Arbeitskraft  des  einzelnen  zu  kapitalisieren  und  dieses  Kapital
dann  mit  einer  Hypothek  zu  belasten.
Wenn  wir  durch  eingehendes  Nachdenken  zu  der  Überzeugung
gelangen,  daß  unsere  Papierwerte  die  Deckung  für  unsere  Papierschulden ­
  bilden,  so  ist  diese  gleichbedeutend  mit  der  Einsicht,  daß
dann  Konfiskationssteuern  eine  technische  Unmöglichkeit  sind.
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        14

Wenn  wir  uns  auf  den  Standpunkt  stellen,  daß  aller  Besitz
zu  den  Tageswerten  als  ständige  Deckung  für  unsere  Jnlandsschulden
  haftet,  und  wir  müssen  es  tun,  wenn  uns  unsere
Schulden  kein  Grauen  einflößen  sollen,  so  müssen  wir  die  Unmöglichkeit ­
  von  Konfiskationssteuern  auch  noch  aus  einer  anderen  Erwägung ­
  heraus  erkennen.  Wir  müssen  nämlich  fragen,  woraus  sich
eigentlich  unser  Volksvermögen,  d.  h  richtiger,  das  Vermögen  der
einzelnen  Volksmitglieder,  zusammensetzt,  und  kommen  zu  der  Antwort:
1.  aus  unbeweglichen  Gütern,  Grundstücken,  Häusern  usw.;
2.  aus  beweglichen  Gütern,  Warenbeständen,  Maschinen,  Einrichtungsgegenständen ­
  usw.;
3.  aus  persönlichen  Forderungen,  die  aber,  soweit  sie  in  ihrer
Gesamtheit  die  persönlichen  Gesamtschulden  übersteigen,  nur
eine  Hypothek  auf  den  beweglichen  oder  unbeweglichen  Besitz
darstellen;
4.  aus  Wertpapieren,  die  aber,  außer  Staatspapieren,  nur
Hypotheken  auf  bewegliche  oder  unbewegliche  Güter  sind  und
somit  ebensowenig  wie  Forderungen  eine  Vermehrung  des
Volksvermögens  ergeben;
5.  aus  barem  Gelde,  zur  Hauptsache  Papiernoten,  die  ebenso
wie  die  Staatsanleihen  eine  Hypothek  auf  das  gesamte  Volksvermögen ­
  bilden.
Somit  ergibt  sich,  daß  das  eigentliche  Volksvermögen  nur  aus
den  beweglichen  und  unbeweglichen  Gütern  besteht.
Neben  die  erste  Aufgabe  der  Steuern  —  Deckung  der  Bedürfnisse ­
  aller  nicht  unmittelbar  produktiven  Volksgenossen  —  stellt  sich
also  die  zweite:  Verzinsung  der  inneren  Schuld.
c)  Steuersystem  und  Kapitalismus.
Was  die  Ausgestaltung  des  Steuersystems  betrifft,  so  ist  das
Haupterfordernis:  möglichst  geringe  Belastung  der  Produktion.  Hier
sei  auf  das  oben  Gesagte  hingewiesen:  Heranbildung  und  Nutzbarmachung ­
  möglichst  vieler  produktiver  Arbeiter  und,  wo  es  irgend
geht,  Umwandlung  von  für  die  Volkswirtschaft  unproduktiven  Personen
in  produktive.
Eine  gegenwärtig  viel  zu  wenig  anerkannte  Forderung  ist  es,  daß
Steuern  das  Kapital  nicht  allzusehr  belasten  und  schmälern
        <pb n="15" />
        15

dürfen.  Es  liegt  zwar,  besonders  für  den  Laien,  sehr  nahe,  zu
sagen:  Die  Steuern  müssen  in  erster  Linie  und  hauptsächlich  von  den
leistungsfähigsten  Leuten,  also  vom  Kapital,  aufgebracht  werden.  Dieser
Gedanke  enthält  zweifellos  einen  richtigen  Kern,  darf  aber  auch  nicht
überspannt  werden  durch  eine  allzu  starke  steuerliche  Erfassung
des  Kapitals.  Die  Notwendigkeit  und  wirtschaftliche  Zweckmäßigkeit ­
  des  Kapitals  anzuzweifeln,  bedeutet  einen  schweren  Fehler.  Es
ist  bekannt,  daß  die  Sozialdemokratie  seit  über  50  Jahren  bestrebt
ist,  den  Haß  gegen  den  Kapitalismus  großzuziehen,  und  daß  sie
hiermit  nur  allzustarken  Erfolg  hatte.  Bedauerlich  hierbei  war,  daß
nicht  nur  der  Haß  gegen  den  Kapitalismus  großgezogen  wurde,
sondern  leider  auch  der  Glaube,  daß  Geld  alles  bedeutet.  Es  steht
ja  außer  Zweifel,  daß  dieser  Satz  für  den  einzelnen  richtig  ist;  für
die  Gesamtheit  ist  er  es  aber  nicht.  Wenn  z.  B.  jemand  in  den
Besitz  einer  Million  gelangte,  so  könnte  er  sich  gewiß  bedeutend  mehr
leisten  als  die  einzelnen  der  großen  Masse.  Hätte  dagegen  jeder
einzelne  eines  Tages  eine  Million  erhalten,  was  technisch  durchaus
durch  das  Drucken  einer  entsprechendeu  Menge  Papiergeld  durchführbar ­
  gewesen  wäre,  so  wäre  die  Gesamtlage  die  gleiche  geblieben,
denn  alle  Dinge  hätten  mit  Naturnotwendigkeit  eine  kolossale  Preissteigerung ­
  erfahren,  und  niemand  hätte  sich  auch  nur  um  einen  Deut
besser  gestanden  als  bisher.  Es  wäre  zu  wünschen,  daß  den  Massen
endlich  das  Verständnis  beigebracht  würde  und  beizubringen  wäre,
daß  nicht  Geld,  sondern  nur  ihre  eigene  Arbeit  ihre  Lebenslage  verbessern ­
  kann.  Hier  möchte  ich  einschalten,  daß  meine  Auseinandersetzungen ­
  sich  nicht  auf  die  jetzige,  anormale,  sondern  auf  die  normale ­
  Zeit  vor  dem  Kriege  beziehen.  Abgesehen  von  seinen  gewiß
vorhandenen  schlechten  Seiten,  die  aber  eingeschränkt  werden  können,
ist  der  Kapitalismus  in  seinen  Gesamtleistungen  sicherlich  der  Freund
der  Masse.  Sehen  wir  einmal  ganz  von  Geld  und  Kapitalismus
ab  und  betrachten  die  Sache  nur  vom  Standpunkt  des  aus  der
Sozialdemokratie  folgerichtig  entstandenen  und  heute  in  den  Großstädten ­
  so  weit  verbreiteten  Kommunismus  mit  seiner  Hauptforderung:
gleichmäßige  Verteilung  aller  Produkte  auf  alle  Mitglieder  des  Volkes.
Um  zu  leicht  verständlichen  Zahlen  zu  kommen,  wollen  wir
uns  wieder  einen  Wirtschaftskörper  von  nur  100  Personen  vorstellen,
die  hundert  Tonnen  lebenswichtige  Massenartikel  (Getreide,  Fleisch,
Fett  usw.)  herstellen.  Bei  kommunistischer  Verteilung  hätte  jeder
        <pb n="16" />
        einzelne  eine  Tonne  zu  beanspruchen.  Wenn  wir  aber  annehmen,
daß  sich  neben  diesen  hundert  Personen  zwei  Kapitalisten  befinden,
so  wird  die  Verteilung  ungleichmäßig  sein,  denn  diese  beiden  werden
vielleicht  jeder  für  sich  allein  zwei  Tonnen  beanspruchen.  Dann  verbleiben ­
  für  jeden  anderen  nur  9 ®/ioo  Tonnen,  gewiß  ein  Unrecht  vom
absoluten  Vergleichsstandpunkte  aus,  aber  nur  eine  ganz  unwesentliche
Verschlechterung  gegenüber  der  Verteilung  auf  kommunistischer  Grundlage. ­
  Hierbei  will  ich  vorläufig  nicht  einmal  die  berechtigte  Frage
stellen,  ob  in  einem  kommunistischen  Staate  nicht  an  die  Stelle  der
zwei  Kapitalisten  zwei  hohe  Beamte  treten  würden,  die  den  gleichen
erhöhten  Anspruch  aus  je  zwei  Tonnen  stellen  würden!
Bei  der  Beurteilung  des  Kapitalismus  dürfen  wir  vor  allem
eins  nicht  übersehen;  unbestritten  hat  er  doch  die  —  gute  oder  schlechte,
das  ist  verschieden  beantwortet  —  Eigenschaft,  die  Menschen  zu
immer  größeren  Produktionsleistungen  anzuspornen
Schlagen  wir  nun  den  Kapitalismus  nieder,  so  würde  auch  die  treibende
Kraft,  der  Ansporn  zur  Arbeit,  verschwinden.  Wenn  wir  dann  zu
unserem  obigen  Beispiel  zurückkehren,  müssen  wir  zugeben,  daß  wahrscheinlich ­
  nicht  hundert,  sondern  vielleicht  nur  achtzig  Tonnen  produziert ­
  würden,  und  dies  würde  für  jeden  eine  Verteilungsquote  von
8 /io  Tonnen  ergeben,  also  eine  wesentlich  ungünstigere  als  unter
kapitalistischer  Herrschaft.  Demgegenüber  behaupten  freilich  die
Kommunisten,  daß  unter  ihrer  Leitung  die  Produktion  nicht  abnehmen,
sondern  zunehmen  würde,  eine  Behauptung,  die  indes  durch  die
früheren  und  besonders  die  gegenwärtigen  Erfahrungen  nicht  die
geringste  Begründung  findet;  im  Gegenteil:  die  Praxis  erweist,  daß
es  umgekehrt  ist.  Wenn  übrigens  das  Hauptübel  des  Kapitalismus
darin  erblickt  werden  soll,  daß  er  sich  von  den  täglichen  Massenartikeln ­
  etwas  mehr  verschafft  als  den  Durchschnitt,  so  muß  gefragt
werden,  ob  in  dieser  Beziehung  viel  geändert  würde,  wenn  unsere
jetzigen  kapitalistischen  Wirtschaftsführer  durch  kommunistische  ersetzt
würden.  Ich  glaube  kaum;  denn  es  ist  ja  eine  allgemein  menschliche
Eigenschaft,  zuerst  für  den  eigenen  Magen  zu  sorgen.  Ich  habe
das  Beispiel  des  Wirtschaftskörpers  von  100  Personen  recht  grob
gewählt,  denn  in  Wirklichkeit  kamen  nie  zwei  Kapitalisten  auf  100
Arbeiter,  und  ferner  kann  man  annehmen,  daß  in  Friedenszeiten  der
Anspruch  des  einzelnen  Kapitalisten  auf  Lebensmittel  usw.  durchaus
nicht  doppelt  so  groß  war  als  der  aller  übrigen  Menschen.
        <pb n="17" />
        2

17

Es  kann  mir  erwidert  werden,  daß  die  angeblich  ungleichmäßige
Verteilung  nicht  nur  durch  die  Kapitalisten,  sondern  auch  durch  die
besser  situierten  Bürger  verursacht  werde,  und  daß  infolgedessen  mein
Beispiel  nicht  stimme.  Hier  mag  zunächst  festgestellt  werden,  daß
ein  konimunistischer  Staat  außer  den  Großführern  an  Stelle  der  Großkapitalisten ­
  auch  Mittel-  und  Kleinführer  an  Stelle  der  Kleinkapitalisten
und  Bürger  benötigen  dürfte,  und  diese  werden  sicher  bei  der  Verteilung ­
  ebenfalls  eine  bessere  Behandlung  beanspruchen.  Abgesehen
hiervon  sehen  wir  aber,  daß  der  Haß  der  großen  Massen  sich
wesentlich  nur  gegen  die  größeren  Kapitalisten  richtet,  wie  das  z.  B.
durch  die  Forderung  nach  Sozialisierung  der  großen  Betriebe  bewiesen
wird.  Es  ist  das  auch  erklärlich,  denn  mit  dem  besser  situierten
Bürgertum  ist  der  Arbeiter  in  zu  vielen  Fällen  verschwägert  und
versippt,  und  die  Hoffnung,  daß  er  oder  doch  wenigstens  seine  Kinder
durch  Glück  oder  Tüchtigkeit  in  diese  Gesellschaftsklasse  aufsteigen
könnten,  ist  viel  zu  stark  und  naheliegend,  um  einen  wirklichen  Haß
gegen  den  Bürger  aufkommen  zu  lassen.
Sehr  zugunsten  des  Kapitalismus  spricht  seine  Neigung,  nur
einen  Teil  seiner  Gewinne  für  den  persönlichen  Bedarf
auszugeben.  Ein  Kapitalist,  der  nicht  weiter  spart,  sondern  alle
Gewinne  und  womöglich  noch  einen  Teil  seines  Kapitals  verzehrt,
hört  bald  auf,  Kapitalist  zu  sein.  Wenn  aber  jemand  in  einem  Jahre
1  000  000  Mark  verdient,  hiervon  100  000  Mark  für  seinen  eigenen
Bedarf  an  vergänglichen  Gütern  ausgibt,  dagegen  900  000  Mark
in  Neuanlagen,  Maschinen  usw.  hineinsteckt,  so  handelt  er  hiermit
ganz  außerordentlich  im  Interesse  der  gesamten  Volkswirtschaft,  denn
diese  Neuanlagen  vergrößern  das  Volksvermögen  dauernd  oder  doch
auf  längere  Zeit.  Es  sei  hierbei  auch  auf  die  Unmöglichkeit  hingewiesen, ­
  einmal  investierte  Gewinne  verschwenden  oder  vergeuden  zu
können.  Der  Kapitalist  erzeugt  durch  solche  Verwendung  seiner
Gewinne  eine  feste  Grundlage  zu  weiterer  Vermehrung  des  Volksvermögens. ­
  Seine  Ersparnisse  kommen  nicht  nur  ihm  selbst,  sondern
auch  der  Gesamtheit  zugute.  Es  ist  also  ein  scharfer  Unterschied  zu
machen  zwischen  den  Kapitalisten,  die  durch  werbende  Neuanlagen
für  das  Wohl  der  Volkswirtschaft  sorgen,  und  denen,  die  ihre  Einnahmen ­
  oder  ihr  Vermögen  für  vergängliche  Güter  verschwenden;
der  Kapitalist,  der  den  größten  Teil  seiner  Gewinne  in  maßloser
Weise  für  vergängliche  Güter  ausgibt,  ist  ein  Schädling  der  Volks-
        <pb n="18" />
        18

wirtschaft,  derjenige  Kapitalist  aber,  der  den  größten  Teil  seiner
Gewinne  aufspart,  ist  ein  Vermehrer  des  Volksvermögens.
Man  kann  wohl  sagen,  daß  der  Kapitalismus  vor  dem  Kriege  im
großen  und  ganzen  sehr  anständig  handelte  und  keine  die  gesamte
Volkswirtschaft  zu  sehr  belastende  Verschwendung  trieb.  Die  Kapitalisten ­
  waren  in  der  Mehrzahl  in  gewissem  Sinne  Führer  der  gesamten
Volkswirtschaft.  Die  Verwaltung  des  Volksvermögens  ist  freilich  in
seinen  einzelnen  Teilen  an  die  Individuen  gebunden,  letzten  Endes
gehört  aber  aller  persönlicher  Besitz  der  gesamten  Volkswirtschaft,
und  die  Regierung  hat  nur  die  Pflicht,  dafür  zu  sorgen,  daß  die
Verwalter  keinen  Mißbrauch  mit  ihren  Rechten  treiben.  Für  einen
gesunden  Wirtschaftskörper  ist  eine  gewisse  Anzahl  Kapitalisten  nötig,
und  es  ist  unerheblich,  ob  diese  ein  mehr  oder  weniger  großes  Kapital
besitzen,  vorausgesetzt,  daß  solches  nicht  in  einer  verschwenderischen
Weise  benutzt  wird  und  dadurch  den  Wirtschaftskörper  für  egoistische
Zwecke  einiger  weniger  Personen  belastet.  Dagegen  kann  ein  Wirtschaftskörper ­
  es  nicht  tragen,  wenn,  wie  es  jetzt  während  des  Krieges
und  der  Revolution  geschehen  ist,  eine  zu  große  Anzahl  kleiner  und
mittlerer  Kapitalisten  sich  bildet,  die  dann  die  Volkswirtschaft  durch  ihre
persönlichen  Ansprüche  erdrückt.  Man  braucht  sich,  um  dies  zu  erkennen, ­
  ja  nur  den  Fall  vorzustellen,  daß  von  100  Personen  50
Kapitalisten  wären.  Ein  undenkbarer  Zustand,  denn  die  übrigen  50
Arbeiter  können  die  50  Kapitalisten  nicht  ernähren.  In  solchem
Falle  gibt  es  nur  das  Heilmittel  der  sprunghaften  Geldentwertung,
wodurch  die  kleinen  Kapitalisten  sehr  bald  gezwungen  sind,  sich  durch
eigene  Arbeit  an  der  Volkswirtschaft  wieder  zu  beteiligen,  weil  bei
den  ungeheuren  Preissteigerungen  ihre  Zinseneinnahmen  zur  Deckung
ihrer  Lebensbedürfnisse  nicht  mehr  ausreichen.  Anders  ist  es,  wenn
von  100  Personen  nur  zwei  Kapitalisten  sind,  diese  können  dann  von
den  übrigen  98  leicht  miternährt  werden.
Es  steht  somit  fest,  daß  der  Kapitalismus  trotz  seiner  Schattenseiten ­
  und  unverkennbaren  Auswüchse  für  die  gesamte  Volkswirtschaft
dennoch  zweckmäßig  und  notwendig  ist.  Das  Kapital  als  solches
muß  im  Interesse  der  Volkswirtschaft  erhalten  bleiben.  Es  ist  daher
grundfalsch,  wenn  unsere  gegenwärtige  Steuergesetzgebung  versucht,
vor  allem  das  Kapital  steuerlich  zu  belasten,  freilich  von  dem  an  sich
richtigen  Satze  ausgehend,  daß  der  Kapitalist  als  der  leistungsfähigere ­
  stärker  zur  Steuer  herangezogen  werden  muß  als  der  Nicht-
        <pb n="19" />
        r&amp;gt;

19

kapitalist.  Wendet  aber  die  Steuergesetzgebung  diesen  Grundsatz  zu
stark  an,  so  ist  die  unvermeidliche  Folge,  daß  der  Anreiz,  das  Interesse ­
  an  der  Kapitalsbildung  erlahmt  und  daß  die  Intelligenz  und
Energie  sowie  die  wirtschaftlichen  Fähigkeiten  der  Kapitalbildner
ins  Ausland  abwandern.  Es  sollte  die  allererste  Aufgabe  der  Steuertechnik ­
  sein,  möglichst  einen  Weg  zu  finden,  der  dieser  ganz  verständlichen ­
  menschlichen  Neigung  nicht  nur  erfolgreich  begegnet,  sondern
in  manchen  Fällen  sogar  diesen  oder  jenen  veranlassen  könnte,  sein
Vermögen  größer  anzugeben,  als  es  in  Wirklichkeit  ist,  oder  seine
Angaben  wenigstens  nach  oben  abzurunden.  Der  Staat  sollte  seine
Mitglieder  hinsichtlich  der  Steuerzahlung  betrachten,  wie  ein  guter
Geschäftsmann  seine  Kunden;  es  ist  auf  keinen  Fall  richtig,  die
Steuerzensiten  wie  Verbrecher  zu  behandeln,  die  mit  hohen  Geldstrafen ­
  zu  belegen  sind.
Rationelle  Steuern  dürfen  das  Kapital,  welches  zum
Aufbau  und  Ausbau  der  Volkswirtschaft  bestimmt  ist,  nicht
zu  sehr  angreifen,  sie  würden  sonst  das  Gegenteil  ihres  Zieles
erreichen.  Es  würde  dies  dieselbe  Wirkung  haben  für  die  Volkswirtschaft, ­
  wie  wenn  man  dem  Körper  das  Blut  entziehen  wollte;
das  arbeitende  Kapital  in  der  Volkswirtschaft  ist  in  diesem  Sinne
dem  Blute  des  menschlichen  Körpers  vergleichbar.
d)  Massenartikel  und  Luxusprodukte.
Ein  weiteres  Gebot  steuertechnischer  Gerechtigkeit  ist  möglichster
Ausgleich  in  den  Hauptkonsumartikeln.  Man  inuß  daher  einen  Unterschied ­
  machen  zwischen  diesen  —  auch  Massenartikel  genannt  —  und
den  Luxusprodukten.  Das  Primäre  ist  natürlich  die  Versorgung  der
Volksmitglieder  mit  den  Gegenständen  des  täglichen  Bedarfs,  erst  in
zweiter  Linie  kommen  die  Luxusartikel,  die  ja  zum  Leben  nicht  unbedingt ­
  nötig  sind.  Ein  Hauptantrieb,  Kapital  zu  bilden,  mit
anderen  Worten,  eine  Ursache  des  Kapitalismus  ist  nun  durchaus
nicht  die  Sucht,  sich  in  den  Gegenständen  des  täglichen  Bedarfs  zu
versorgen,  sondern,  soweit  es  nicht  einfach  die  Luft  an  der  Geldanhäufung ­
  ist,  oder  das  natürliche  Streben,  für  den  eigenen  Lebensabend, ­
  für  die  Kinder,  kurzum,  für  die  Zukunft  zu  sorgen,  liegt  hier
der  Wunsch  vor,  einen  Anspruch  auf  die  Luxusprodukte  der
Volkswirtschaft  zu  haben.  Es  sind  jene  Dinge,  die  in  so  geringen
Mengen  hergestellt  werden,  daß  ihre  kommunistische  Verteilung  auf
        <pb n="20" />
        20

alle  Menschen  nicht  in  Frage  kommt.  Interessant  ist  nun  die  Beobachtung, ­
  daß  z.  B.  die  ersten  Geniüse,  die  ersten  Erdbeeren  den
reichen  Leuten  vorbehalten  sind,  um  in  wenigen  Wochen  selbst  den
Aermsten  des  Volkes  erreichbar  zu  sein.  Sehr  häufig  ist  dieselbe
Ware  in  den  billigen  Preislagen  Massen-,  in  den  höheren  Preislagen
Luxusprodukt.  Manche  Sachen,  wie  z.  B.  Modeartikel,  sind  in  dem
ersten  Jahre  ihres  Erscheinens  Luxusartikel,  um  schon  im  nächsten
Jahre  Allgemeingut  zu  werden.  Aehnlich  ist  es  auf  dem  Gebiet
der  Vergnügungen;  auch  hier  sehen  wir,  daß  viele  Vergnügungen
zunächst  der  kleinen  Zahl  der  Besitzenden  vorbehalten  sind,  um  dann
häufig  in  ganz  kurzer  Zeit  der  Allgemeinheit  zugänglich  zu  werden.
Man  vergleiche  in  dieser  Beziehung  die  bescheidenen  Massenvolksvergnügungen ­
  vor  100  Jahren  mit  den  heutigen  Vergnügungsmöglichkeiten
  der  Großstädte.  Wir  sehen  also  die  Erscheinung,  daß  aus
Luxusartikeln  sehr  häufig  Massenartikel  wurden;  und  gerade  diese
Tatsache  beruht  auf  dem  Unternehmergeist  des  Kapitalismus.
Man  macht  dem  Kapitalismus  oft  den  Vorwurf,  daß  er  selbst
nach  Luxusprodukten  trachtet  und  auch  in  den  breiten  Volksmassen
die  Gier  hiernach  erwecke.  Das  mag  zum  Teil  richtig  sein,  ist  aber
volkswirtschaftlich  durchaus  nicht  unbedingt  zu  verwerfen,  denn  der
Unternehmergeist  des  Kapitalismus  sorgt  sicherlich  dafür,  daß,  wenn
es  irgend  möglich  ist,  aus  den  Luxus-  bald  Massenprodukte  werden.
Man  darf  also  ohne  Uebertreibung  den  Satz  ausstellen:  „Die  bessere
Lebenshaltung  der  Reichen  ist  die  unbedingt  notwendige  Vorstufe  für
die  Lebensverbefferung  der  Masten."  Es  steht  also  fest,  daß  der
Kapitalismus  dahin  wirkt,  daß  ein  Ausgleich  in  den  Gegenständen
des  täglichen  Bedarfs  eintritt,  und  daß  darüber  hinaus  eine  große
Anzahl  ehemaliger  Luxusprodukte  zu  Massenartikeln  werden  und  damit
auch  in  den  Besitz  und  Genuß  breiterer  Volkskreise  gelangen.
e)  Die  Selbsteinschätzung.
Eine  Hauptfrage  jeder  Steuertechnik  ist  die  Art  und  Weise
der  Erhebung.  Ich  bin  der  Ansicht,  daß  von  allen  Arten  der  Selbsteinschätzung ­
  der  Vorzug  gebührt.  Zwar  hat  auch  sie  ihre  großen
Bedenken,  insonderheit  wird  der  Nnwahrhaftigkeit,  d.  h.  praktisch,  der
Möglichkeit  umfangreicher  Steuerhinterziehungen  Tür  und  Tor
geöffnet  sein;  die  Gegenwart  spricht  dafür  mit  erschütternder  Deut ­
        <pb n="21" />
        21

lichkeit.  Die  Sache  liegt  heute  so,  daß  mau  eigentlich  kaum  jemand
in  Steuersachen  über  den  Weg  trauen  kann.  Wenn  auch  nicht  jeder
unehrlich  ist,  so  kann  man  doch  sagen,  daß  säst  jeder  den  Wunsch
hat,  die  Steuerbehörde  zu  hintergehen.  Dieser  unmoralische  Zustand
sollte  unbedingt  beseitigt  werden.  Es  wäre  wünschenswert,  daß  hinsichtlich ­
  der  Steuerangaben  jeder  Mensch  sich  der  größten  Wahrhaftigkeit ­
  und  Gewissenhaftigkeit  befleißigte.  Das  ist  moralisch  richtig
und  zu  wünschen,  praktisch  aber  wohl  kaum  zu  erreichen.  Immerhin
darf  wohl  so  viel  als  sicher  angenommen  werden,  daß  bei  erträglichen
Steuersätzen  die  Angaben  wahrer  und  gewissenhafter  fein  werden,
als  bei  derart  hohen  Steuerfätzen,  wie  wir  sie  gegenwärtig  haben;
diese  reizen  allerdings,  fo  traurig  es  klingen  mag,  zu  falschen,  d.  h.
niedrigeren,  Angaben  des  Einkommens.  Die  Steuergesetzgebung  muß
daher  schon  aus  diesem  Grunde  das  Bestreben  haben,  die  Steuersätze ­
  möglichst  erträglich  zu  gestalten;  sonst  erreicht  sie,  wie  die  Gegenwart ­
  zeigt,  das  Gegenteil  von  dem,  was  sie  will.
Im  übrigen  wird  die  Frage  der  Selbsteinschätzung  uns  noch
im  Hauptkapitel  dieser  Schrift  beschäftigen,  so  daß  wir  uns  an  dieser
Stelle  auf  eine  kurze  Andeutung  beschränken  können.  Es  sei  nur
noch  daran  erinnert,  daß  auch  bei  Einführung  der  Miquelschen
Steuerreform  ein  ganzes  Meer  von  Zweifeln  und  Bedenken  aufgestiegen ­
  ist,  und  daß  man  damals  ein  solches  System  für  gänzlich
undurchführbar  erklärte.  Die  Folgezeit  hat  bald  bewiesen,  daß  die
Annahmen  jenes  mit  wahrhaft  staatsmännischem  Blick  begabten
Reformators  nicht  falsch  gewesen  sind.  Gerade  die  Steuerpolitik  hat
neben  ihren  materiellen  Aufgaben  auch  die  Pflicht,  in  ideeller  Beziehung
als  Volkserzieherin  zu  wirken;  sie  darf  natürlich  nicht  Unmögliches
oder  zu  Schweres  verlangen,  sie  muß  eine  der  ersten  Bedingungen
jeder  Pädagogik  erfüllen,  d.  h.  von  ihrem  Zögling,  in  diesem  Fall
der  ganzen  Bevölkerung,  nur  das  fordern,  was  dieser  ohne  allzu
große  Mühe,  ja,  vielleicht  sogar  mit  einer  gewissen  Luft  und  Befriedigung ­
  zu  leisten  vermag.  Wird  aber  diese  Voraussetzung  erfüllt,
so  kann  es  nicht  ausbleiben,  daß  das  der  Bevölkerung  entgegengebrachte ­
  Vertrauen  wiederum  Vertrauen  erzeugt.  Dieses  psychologische ­
  Moment  darf  aber  nicht  unterschätzt  werden,  und  wenn  in
meinem  Plan  die  freiwillige  Selbsteinschätzung  eine  bedeutende  Rolle
spielt,  so  halte  ich  gerade  diesen  Umstand  für  einen  besonderen  Vorzug ­
  der  ganzen  Methode.
        <pb n="22" />
        22

2.  Teil.

Kritik  des  geltenden  Steuerwesens.
a)  Grundsätzliches.
Die  allgemeinen  Beweggründe,  welche  mich  zur  Aufstellung
eines  neuen  Steuersystems  veranlaßt  haben,  sind  bereits  im  Vorwort
angedeutet  worden;  es  dürfte  auch  kein  Zweifel  darüber  entstehen,
daß  die  gegenwärtige  Art  der  Besteuerung  und  Steuererhebung  an
schweren  Mängeln  krankt.  Trotzdem  halte  ich  mich  für  verpflichtet,
vor  Darlegung  meines  neuen  Planes  noch  einmal  ausführlich  das
gegenwärtige  Steuersystem  zu  betrachten,  um  den  Nachweis  zu  erbringen, ­
  daß  eine  schleunige  und  durchgreifende  Reform  dringend
notwendig  ist.  Diese  Kritik  erfolgt  am  besten  und  gründlichsten,
wenn  wir  uns  an  die  von  der  Wissenschaft  allgemein  anerkannten
Grundsätze  des  Steuerwesens  halten.  Hiernach  ist  jedes  Steuersystem ­
  unter  einem  dreifachen  Gesichtspunkt  zu  prüfen,  nämlich
in  wieweit  dasselbe  den  Grundsätzen  der  Gerechtigkeit,  der  Volkswirtschaft ­
  und  der  Finanzwirtschaft  entspricht.
ad  1.  Was  zunächst  die  Grundsätze  der  Gerechtigkeit  betrifft,
so  soll  damit  eben  gesagt  sein,  daß  jede  Steuer  gerecht  sein  muß,
d.  h.  sie  muß:
a)  allgemein  sein,  die  Allgemeinheit  der  Zensiten  steuerlich
erfassen,  nicht  nur  die  natürlichen,  sondern  daneben  auch
die  juristischen  Personen  und  Gesellschaften  müssen  besteuert
werden;
b)  gleichmäßig  sein,  d.  h.  jeder  Zensit  muß  in  gleichem  Verhältnis ­
  besteuert  werden.  Auf  welche  Weise  dieses  Ziel
erreicht  wird  und  am  besten  erreicht  werden  kann,  darüber
gehen  die  Meinungen  auseinander.  In  der  modernen  Theorie
und  Praxis  des  Steuerwesens  gilt  der  Grundsatz  der  „Besteuerung ­
  nach  der  Leistungsfähigkeit",  der  ja  auch  sicherlich
bei  entsprechender  Anwendung  das  Richtige  trifft;
c)  gesetzmäßig  sein,  d.  h.  die  Steuer  muß  von  der  dazu
berufenen  Stelle,  also  letzten  Endes  vom  Staat,  genau  nach
Subjekt,  Objekt  und  Höhe  bestimmt,  und  es  müssen  die
        <pb n="23" />
        23

Methoden  der  Veranlagung  und  Erhebung,  die  Kontrollmaßnahmen ­
  usw.  bezeichnet  sein.
ad  2.  Die  Grundsätze  der  Volkswirtschaft  lassen  sich  kurz
dahin  zusammenfassen:  das  gesamte  Steuerwesen  muß  derart  geregelt
sein,  daß  es  möglichst  geringe  Störungen  in  Erzeugung,  Verkehr  und
Verbrauch  der  wirtschaftlichen  Güter  verursacht;  der  Gang  der  Wirtschaftslebens ­
  darf  durch  das  Steuerwesen  nur  in  dem  Maße  berührt
werden,  wie  es  unbedingt  unvermeidlich  ist.  Ein  weiteres  Haupterfordernis ­
  ist,  daß  die  Steuer  den  Vermögens  stamm  nicht  angreifen
darf;  lediglich  das  Einkommen  darf  die  Steuerquelle  bilden.  Sonst
sägt  man,  um  ein  bekanntes  Bild  zu  gebrauchen,  den  Ast  ab,  auf
dem  man  sitzt.
ad  3.  Vom  finanzwirtschaftlichen  Standpunkte  aus  müssen
hinsichtlich  des  Steuerwesens  zwei  Forderungen  erhoben  werden:
a)  Die  Steuer  muß  in  ihrem  Ertrag  genügend  sein,  sie  muß
genug  einbringen.
b)  Sie  muß,  wie  man  es  steuertechnisch  ausdrückt,  beweglich
sein,  d.  h.  sie  muß  sich  dem  jeweiligen  Staatsbedarf  ohne
besondere  Schwierigkeit  anpassen  können.  Insbesondere  muß
die  Steuer  so  geartet  sein,  daß  sie  leicht  zu  größerer  Ergiebigkeit ­
  gebracht  werden  kann,  ohne  Ungerechtigkeit  und  Ungleichmäßigkeit ­
  hervorzurufen.
Das  also  sind  die  drei  Grundsätze  der  Gerechtigkeit,  der  Volkswirtschaft ­
  und  der  Finanzwirtschast,  die  theoretisch  von  jedem  Steuersystem ­
  eingehalten  werden  müssen.  Die  Ausgabe  der  praktischen
Steuerpolitik  ist  es  nun,  die  Grundsätze  der  Gerechtigkeit  und  der
Volkswirtschaft  mit  denen  der  Finanzwirtschaft  in  Einklang  zu  bringen,
ein,  wie  man  auf  den  ersten  Blick  sieht,  nicht  immer  ganz  einfaches
Unternehmen!
b)  Sind  die  geltenden  Steuern  gerecht?
Was  zunächst  die  Grundsätze  der  Gerechtigkeit  anlangt,  so  ist
die  Frage  der  Gesetzmäßigkeit  unseres  Steuerwesens  am  einfachsten,
und  zwar  mit  Ja  zu  beantworten.  Unser  gegenwärtiges  Steuerwesen
ist  vom  Staat  als  der  dazu  berufenen  Stelle  festgesetzt  und  genau
nach  Objekt,  Subjekt,  Höhe,  Veranlagung,  Erhebung  usw.  der  Steuern
        <pb n="24" />
        24

ausgearbeitet.  Auch  der  Grundsatz  der  Allgemeinheit  der  Besteuerung ­
  ist  durchgeführt;  es  werden  neben  den  natürlichen  anch  die
juristischen  Personen  besteuert.  Man  kann  wohl  mit  Recht  sagen,  daß
es  keinen  Menschen,  keine  Gesellschaft  in  Deutschland  gibt,  die  nicht
auf  irgend  eine  Weise  besteuert  werden.  Anders  ist  es  hinsichtlich  des
Hauptgrundsatzes  der  Gerechtigkeit,  d.  h.  der  Gleichmäßigkeit  der
Besteuerung.  Dieser  unbedingt  zu  erhebenden  Forderung  wird  das
gegenwärtige  Steuersystem  durchaus  nicht  gerecht.  Folgendes
Beispiel  möge  dies  veranschaulichen:  Ein  Aktienbesitzer  besitzt  für
1  Million  Aktien  zum  Parikurse.  Am  Steuerstichtage  steht  der
Kurs  400,  demzufolge  er,  da  sein  Vermögen  ja  nun  4  Millionen
beträgt,  eine  Vermögensabgabe  von  SO  °/o,  d.  h.  2  Millionen  zu
leisten  hat.  Freilich  wird  ihm  die  Abzahlung  in  30  Jahren  erlaubt;
aber  bald  darauf  geht  der  Kurs  aus  pari  zurück;  er  hat  jetzt  wieder
1  Million  Mark  Vermögen,  aber  dieses  ist  inzwischen  ungeheuerlicherweise ­
  mit  einer  Abgabeverpflichtung  von  2  Millionen  belastet.  Unsere
derzeitige  Steuergesetzgebung  belastet  ferner  die  größeren  Kapitalien,
ohne  Rücksicht  darauf,  welchem  volkswirtschaftlichen  Zweck  sie  dienen,
unterschiedslos  relativ  hoch.  Dagegen  wäre  an  sich  nichts  einzuwenden,
denn  nach  dem  Grundsatz  der  Besteuerung  nach  der  Leistungsfähigkeit
soll  und  muß  der  Kapitalist  stärker  zur  Steuer  herangezogen  werden,
und  zwar  auch  sogar  relativ  stärker  bei  progressiver  Besteuerung,  als
der  Nichtkapitalist,  aber  in  der  Art  und  in  dem  bis  zur  Uebertreibung
ausgedehnten  Maße,  wie  unser  gegenwärtiges  Steuerwesen  es  tut,
muß  eine  steuerliche  Ungerechtigkeit  gegen  die  Kapitalisten
erblickt  werden,  ganz  abgesehen  davon,  daß  ein  derartiges  Heranziehen
auch  den  Vermögensstamm  angreift,  den  Ertrag  der  Steuer  herabmindert, ­
  und  somit  geradezu  zweckwidrig  wirkt;  doch  davon  später!
Zunächst  mögen  noch  zwei  Beispiele  die  Ungleichmäßigkeit  und  Ungerechtigkeit ­
  unseres  derzeitigen  Steuerwesens  dartun:  Legt  jemand
100000  M.  in  einer  mündelsicheren  Hypothek  an,  so  ist  er  gezwungen,
stets  die  ganzen  100000  M.  als  Vermögen  anzugeben.  Kauft  er  sich
dagegen  für  100000  M.  Maschinen  und  verschafft  sich  hiermit
vielleicht  noch  größere  Einnahmen  als  ein  Hypothekenbesiher,  so
hatte  er  bisher  das  Recht,  durch  jährliche  Abschreibungen  diesen
Teil  seines  Vermögens  verschwinden  zu  lassen.  Wenn  jemand
Jndustriepapiere  besitzt,  so  muß  er  sein  Vermögen  auf  Grund  der
am  Stichtage  notierten  Börsenkurse  angeben,  und  es  kann  passieren.
        <pb n="25" />
        25

daß  sein  Vormögen  plötzlich  die  dreifache  Höhe  erreicht,  da  hohe
Dividenden  oder  Spekulationen  den  Kurs  in  die  Höhe  trieben.
Nach  den  bestehenden  Steuergesetzen  nun  muß  ein  Aktienbesitzer,
wenn  es  sich  um  gut  rentierende  Aktien  handelt,  sowohl  eine  hohe
Einkommen-  als  auch  eine  hohe  Vermögenssteuer  bezahlen.  Erzielt
dagegen  ein  Privatunternehmer  mit  geringem  Kapital  durch  günstige
Umstände,  die  mit  seinen  wirtschaftlichen  Fähigkeiten  und  seiner
Arbeitskraft  nichts  zu  tun  haben,  z.  B.  durch  die  vorteilhafte  Lage
seines  Geschäftes  oder  durch  Eintritt  einer  günstigen  Konjunktur,
einen  großen  Jahresgewinn,  so  ist  der  Staat  bisher  niemals  aus
die  —  doch  eigentlich  naheliegende  und  in  ihrer  Auswertung  dem
Steuersäckel  des  Staates  durchaus  vorteilhafte  —  Idee  gekommen,
diesen  Mehrgewinn  zu  kapitalisieren,  wie  das  für  die  —  man  kann
in  diesem  Falle  mit  Recht  sagen:  unglücklichen  —  Besitzer  von
Jndustriepapieren  bei  Kurssteigerung  schon  ganz  selbstverständlich  ist.
Hier  wäre  eine  für  den  Staat  außerordentlich  günstige  Gelegenheit,
durch  Beseitigung  dieser  Ungleichmäßigkeit  in  der  steuerlichen  Behandlung, ­
  das  für  die  Schulden  haftbare,  buchmäßige  Volksvermögeu
zu  vergrößern;  außerdeni  ist  es  eine  bloße  Forderung  der  Gerechtigkeit, ­
  die  beiden  oben  gekennzeichneten  Gruppen  der  Besitzer  von
Jndustriepapieren  und  der  Privatunternehmer  steuertechnisch  in
gleichem  Maße  heranzuziehen.
Eine  besondere  Ungerechtigkeit  der  Konfiskationssteuern  liegt
noch  darin,  daß  naturgemäß  die  Besitzer  von  flüssigem  Kapital  ganz
anders  gestellt  sind,  als  diejenigen  Leute,  deren  Vermögen  geldlich
nicht  sofort  erfaßbar  ist.  Dem  Besitzer  von  beweglichem  Kapital,
der  in  einem  gewissen  Zeitraum  die  Konfiskationssteuer  erlegen  soll,
ist  es  erstens  möglich,  mit  seinem  Kapital  inzwischen  weiter  zu
arbeiten,  er  kann  es  aber  auch  ausgeben  oder  verspekulieren,  und
wo  am  Ende  nichts  ist,  da  hat  bekanntlich  auch  der  Staat  sein
Recht  verloren.  Der  Grund  und  Boden  aber  bleibt  für  ewige
Zeiten  belastet,  und  sein  Besitzer  kann  sich  der  Steuerverpflichtuag
nicht  entziehen.  Die  Ungerechtigkeit  jeder  Konfiskationssteuer  besteht
eben  darin,  daß  sie  entweder"  nur  die  augenblicklichen,  nicht  die  später
entstehenden  Vermögen  erfaßt,  oder  daß  sie  andererseits,  wenn  ihre
Eintreibung  auf  einen  längeren  Zeitraum  ausgedehnt  wird,  die
Besitzer  von  beweglichen  und  von  unbeweglichen  Gütern  in  ganz
verschiedener  Weise  trifft.
        <pb n="26" />
        26

c)  Entsprechen  die  geltenden  Steuern  den  Forderungen  der
Volkswirtschaft?
Es  war  schon  darauf  hingewiesen,  daß  die  Steuern  1.  möglichst
wenig  störend  in  den  Gang  des  Wirtschaftslebens  eingreifen  dürfen
und  daß  sie  2.  auf  keinen  Fall  den  Vermögens  stamm  angreifen
dürfen,  sondern  lediglich  aus  dem  Einkommen  zu  entrichten  sind.
Unser  gegenwärtiges  Steuerwesen  —  man  muß  es
rund  heraussagen  —  wird  weder  der  einen  noch  der
andern  dieser  beiden  Grundforderungen  gerecht.
Es  liegt  natürlich  auf  der  Hand,  daß  jede  Steuer  eine  gewisse
Beunruhigung  des  Wirtschaftslebens  mit  sich  bringt;  das  erklärt
sich  psychologisch  sehr  einfach  durch  die  vielleicht  bedauerliche,
aber  nun  einmal  vorhandene  und  auch  in  Zukunft  nicht  abstellbare
Tatsache,  daß  niemand  übermäßig  gern  Steuern  bezahlt.  Die  mehr
als  starken  Erschütterungen  aber,  die  unser  Wirtschaftsleben  infolge
des  geltenden  Steuerwesens  in  den  letzten  zwei  Jahren  durchgemacht
hat,  wären  durch  eine  zweckentsprechende  Regelung  zu  vermeiden
gewesen;  ich  erinnere  nur  an  die  verschiedenen  Kämpfe  wegen  des
zehnprozentigen  Lohnabzugs.  In  fast  allen  Industrie-  und  Gewerbezweigen ­
  forderten  die  Arbeitnehmer  und  ihre  Vertreter,  der  Arbeitgeber ­
  solle  die  Steuern  für  seine  Arbeiter  und  Angestellten  tragen,
also  eine  direkte  Steuerabwälznng  aus  die  Schultern  der  Arbeitgeber.
Zwar  gingen  diese  Forderungen  glücklicherweise  nicht  durch,  allein  sie
haben  doch  die  Wirkung  gehabt,  daß  in  fast  sämtlichen  Industrien
und  in  allen  Gegenden  Deutschlands  der  Wirtschaftssriede  oftmals
gefährdet  und  teilweise  auch  das  Wirtschaftsleben  lahmgelegt  war.
Das  gilt  bezüglich  des  zehnprozentigen  Lohnabzuges  bei  der  allgemeinen ­
  Einkommensteuer,  durch  ihn  wurde  das  Wirtschaftsleben
am  meisten  gestört.  Nicht  viel  anders  aber  lag  die  Sache  hinsichtlich
mancher  anderen  Steuern.
In  ganz  besonders  schwerer  Weise  aber  verstößt  unsere  gegenwärtige ­
  Steuerpolitik  gegen  den  volkswirtschaftlichen  Grundsatz  jeder
Steuertechnik,  daß  keine  Steuer  den  Vermögensstamm  angreifen
darf;  hier  begeht  sie  außerdem  noch  den  Fehler,  daß  sie  nicht,  wie
es  nötig  wäre,  einen  Unterschied  mache  zwischen  solchen  Kapitalien,
welche  tatsächlich  als  reine  Spekulationsgewinne  der  Kriegszeit,  als
„unmoralische  Kriegsgewinne"  anzusehen  sind,  und  solchen  Kapitalien,
die,  in  regulärem  Geschäftsbetrieb  entstanden,  Fundament  und  Rückgrat
        <pb n="27" />
        27

der  Volkswirtschaft  bilden.  Zwar  ist  der  unserm  Steuersystem  zugrunde ­
  liegende  Gedanke,  das  Großkapital  sehr  stark  zu  besteuern,
verständlich;  allenfalls  verständlich  ist  es  auch,  daß  er  in  diesem
Bestreben  weit  über  das  Ziel  hinausschießt,  weil  er  eben  diktiert  ist
von  der  übermäßigen  Rücksichtnahme  auf  die  große  Masse  des  Volkes,
die  im  Kapitalismus  ihren  geborenen  Feind  erblickt;  verständig  ist
dieser  Gedanke  aber  keineswegs,  denn  er  führt  letzten  Endes  dazu,
das  Kapital  zum  großen  Teile  direkt  zu  konfiszieren  und
die  Kapitalisten  in  sinnloser  Weise  zu  schröpfen.  Unsere  Steuern  sind
zum  großen  Teile  —  man  mag  den  Ausdruck  vielleicht  für  reichlich
hart  halten,  er  trifft  aber  zweifellos  das  Richtige  —  Konfiskationssteuern; ­
  denn  große  Vermögen  werden  in  unserm  gegenwärtigen
Steuersystem  zum  größten  Teile  weggesteuert,  d.  h.  eben  direkt
konfisziert.  Ich  muß  in  diesem  Zusammenhang  auf  meine  obigen
Erörterungen  über  die  Notwendigkeit  und  volkswirtschaftliche  Zweckmäßigkeit ­
  des  Kapitals  als  Wirtschafts-  und  unentbehrlichen  Produktionsfaktor ­
  und  über  den  Kapitalismus  verweisen.
Wer  diese  Ausführungen  aufmerksam  gelesen  hat  und  mit  mir
darin  übereinstimmt,  der  wird  sich  auch  der  Erkenntnis  nicht  verschließen ­
  können,  daß  unsere  gegenwärtige  Steuergesetzgebung  den
elementarsten  volkswirtschaftlichen  Forderungen  der  Steuertechnik,
möglichst  wenig  störend  in  den  Gang  des  Wirtschaftslebens  einzugreifen ­
  und  vor  allem  den  Vermögens  stamm  bei  der  Kapitalbesteuerung ­
  nicht  anzugreifen,  ferner  auch  den  notwendigen  steuerlichen
Unterschied  in  der  Entstehung  und  der  volkswirtschaftlichen  Bedeutung
und  Verwendung  der  Kapitalien  zu  machen,  in  keiner  Weise  Rechnung
trägt.  Was  wird  die  Folge  sein?  Daß  die  Unternehmungskraft  und
die  Unternehmungsfteude  gehemmt  wird,  daß  die  wirtschaftlich  befähigten ­
  Elemente  aus  Deutschland  auswandern  und  daß  der  Anreiz
zur  Kapitalbildung  und  damit  auch  zur  Produktion  ertötet  wird.  Das
aber  wird  und  muß  sich  mit  Naturnotwendigkeit  über  kurz  oder  lang
an  der  gesamten  deutschen  Volkswirtschaft  schwer  rächen,  darüber
sollten  diesenigen,  die  einer  maßlosen  und  unsinnigen,  unterschiedlosen
Besteuerung  des  Großkapitals,  die  oft  bis  zur  direkten  Konfiskation
über  die  Hälfte  geht,  keinen  Augenblick  im  Zweifel  sein.
Man  hört  oft  den  Satz  aussprechen,  daß  wir  in  möglichst  kurzer
Zeit  unsere  Schulden  abzahlen  und  also  unsere  Steuern  stark  anspannen ­
  müssen,  damit  unsere  Kinder  und  Kindeskinder  nichts  mehr
        <pb n="28" />
        \

28

damit  zu  tun  haben.  Ein  derartiges  Verlangen  ist  mir  immer  unverständlich ­
  gewesen;  es  kommt  mir  das  so  vor,  als  wenn  z.  B.  ein
Privatmann,  der  eine  Fabrik  im  Werte  von  3  Millionen,  die  mit
einer  Hypothek  von  1  Million  belastet  ist,  besitzt,  erklären  würde:
„Ich  muß  jetzt  schnell  dafür  sorgen,  daß  ich  diese  Hypothek  abdecke,
denn  sonst  kommen  ja  meine  Kinder  in  eine  ganz  unglückliche  Lage."
Er  hinterläßt  doch  aber  seinen  Kindern  den  ganzen  Besitz,  und  es
wäre  mehr  als  töricht,  wenn  er  verpflichtet  sein  sollte,  den  Besitz
schuldenfrei  zu  vererben.  Ebensowenig  kann  die  kommende  Generation
in  Deutschland  verlangen,  daß  die  jetzige  bis  an  ihr  Lebensende  am
Hungertuch  nagen  soll,  damit  die  Kinder  nur  ja  wieder  wirtschaftlich
besser  gestellt  sind.  Viel  richtiger  ist  es,  Staatsschulden  in  langsamer
Weise,  auf  einen  längeren  Zeitraum  verteilt,  zu  tilgen;  es  wäre
töricht,  unser  ohnehin  schon  geschwächtes  Wirtschaftsleben  durch  ungeheure ­
  Steuerprojekte  und  Blutentziehung  des  Kapitals  noch  mehr
zu  zerrütten.  Auch  dies  möge  ein  Beispiel  verbildlichen:  Es  hat
jemand  zu  Friedenszeiten  4000  M.  im  Jahr  verdient,  mit  denen
er  und  seine  Familie  auskamen.  Er  verfügte  freilich  in  Wirklichkeit
nur  über  3600  M.,  weil  er  ein  früher  einmal  geliehenes  Kapital
von  4000  M.  verzinsen  und  amortisieren  mußte.  Plötzlich  kommt
er  durch  Krankheit  in  eine  schwierige  Lage,  muß  seine  Stellung
wechseln  und  verdient  vorläufig  nur  2000  M.  im  Jahre.  Außerdem
sind  die  Schulden  durch  Krankheit  auf  6000  M.  gestiegen.  Er  ist
nun  in  einer  furchtbaren  Lage,  denn  seine  Familie  ist  gezwungen,
ihre  bisherigen  Ansprüche  um  über  die  Hälfte  zu  reduzieren.  Die
Zinsen  bezahlt  er  selbstverständlich  als  ehrlicher  Mensch  weiter,  aber
wie  unklug  und  dabei  aussichtslos  wäre  es,  wenn  er  in  dieser  Lage
nun  erklären  wollte:  „Jetzt  muß  ich  aber  ganz  besonders  dafür
sorgen,  daß  ich  meine  Schulden  tilge,  trotzdemmeineEinnahmennichteinmal ­
  für  den  täglichen  Bedarf  ausreichen."  In  einer  ähnlichen,  vielleicht
sogar  noch  schlimmeren  Lage  befindet  sich  heute  das  deutsche  Volk.
d)  Finanzwirtschaftliche  Kritik.
Die  am  meisten  hervorstechenden  und  für  die  Steuerpraxis  vielleicht ­
  wichtigsten  Grundsätze  sind  die  der  Finanzwirtschaft.  Diese
gipfeln  in  folgenden  beiden  Punkten:  1.  Die  Steuer  muß  in  ihrem
Ertrag  genügend,  d.  h.  mit  einem  Wort,  ergiebig  sein,  2.  sie  muß
beweglich  sein,  d.  h.  leicht  zu  größerer  Ergiebigkeit  gebracht  werden
        <pb n="29" />
        29

können.  Was  zunächst  die  erstgenannte  Forderung  anlangt,  so  wird
unser  geltendes  Steuerwesen  ihr  nicht  im  entferntesten  gerecht.  Das
beweist  schon  das  fieberhafte  Bestreben  der  Regierung,  immer  neue
Wege  der  Besteuerung  aufzufinden.  Wir  haben  das  betrübende  Ergebnis ­
  zu  verzeichnen,  daß  eine  ganze  Reihe  unserer  Steuern  in  ihrem
Ertrage  weit  hinter  den  seitens  der  Regierung  gehegten  Erwartungen
und  amtlichen  Veranschlagungen  zurückgeblieben  ist,  was  sich  eben  aus
der  Verkehrtheit  des  geltenden  Steuersystems  erklärt,  das  das  Kapital
zu  sehr  belastet.  Folgendes,  in  den  Zahlen  selbstredend  übertriebenes, ­
  im  Prinzip  jedenfalls  richtiges  Beispiel  möge  dies  veranschaulichen: ­
  Angenommen  ein  Jnlandsdeutscher  hätte  einen  ganz
großen  Diamanten,  den  er  an  das  Ausland  für  30  Milliarden  verkaufen ­
  kann.  Er  fragt  bei  der  Regierung  an,  welche  steuerlichen
Folgen  das  für  ihn  hätte,  und  diese  würde  nach  der  heutigen  Steuerpolitik ­
  folgende  Antwort  erteilen:  „Zunächst  mußt  du  6  Prozent  Ausfuhrsteuer ­
  und  15  Prozent  Luxussteuer  entrichten,  sodaß  sich  24  Milliarden
ergeben.  Dann  mußt  du  außerdem  noch  20  Milliarden  Einkommenund
  Vermögenssteuer  abführen;  es  werden  dir  also  4  Milliarden  verbleiben." ­
  Selbstverständlich  wird  der  Besitzer  unter  solchen  Umständen
auf  den  Verkauf  verzichten  und  versuchen,  den  Stein  ins  Ausland
zu  schmuggeln,  so  daß  der  Regierung  die  ganzen  Steuern  entgehen.
Das  mag  staatsbürgerlich  verwerflich  sein,  ist  aber  tatsächlich  so  und
schließlich  ja  auch  verständlich,  und  nur  Tatsachen  entscheiden  hinsichtlich ­
  des  Steuerertrages.  Volkswirtschaftlich  richtig  hätte  die  Regierung
m.  E.,  so  unglaublich  es  zunächst  klingen  mag,  dem  Manne  sagen
müssen:  „Wenn  es  dir  gelingt,  den  Diamanten  für  30  Milliarden
an  das  Ausland  zu  verkaufen,  so  nehmen  wir  dir  nicht  nur  nichts
weg,  sondern  wir  geben  dir  noch  eine  Belohnung  von  2  Milliarden,
denn  unsere  Volkswirtschaft  würde  ja  durch  die  dann  sofort  erfolgende
Steigerung  des  Mark-Kurses  jeden  Monat  Milliarden  ersparen.  Daß
du  dagegen  mit  einem  Male  32  Milliarden  besitzest,  tut  unserer
Volkswirtschaft  nichts,  denn  du  bist  ja  unfähig,  diesen  ungeheuren
Betrag  zu  verzehren,  und  es  kann  uns  nur  recht  sein,  wenn  dein
Kapital  die  Blutmenge  unseres  Wirtschaftskörpers  vermehrt."  Bei
dieser  Betrachtung  sei  auf  die  in  Deutschland  aus  Steuerangst  gehamsterten ­
  Juwelen  und  wertvollen  Luxusartikel,  wie  Teppiche,  Bilder
und  dgl.,  hingewiesen.  Angenommen,  daß  der  Wert  dieser  Gegenstände
heute  30  Milliarden  beträgt,  so  könnte  man  sich  auf  den  Standpunkt
        <pb n="30" />
        30

stellen,  daß,  abgesehen  von  einzelnen  Werken,  die  nationale  Bedeutung
haben,  all  diese  Gegenstände  in  der  jetzigen  Zeit  für  unsere  Volkswirtschaft ­
  ohne  Bedeutung  sind.  Wenn  nun  die  Regierung  klugerweise ­
  den  Besitzern  dieser  Sachen  sagen  würde:  „Gebt  mir  eure
Juwelen  usw.,  ich  zahle  euch  dafür  die  Tageswerte  mit  der  gleichzeitigen ­
  Garantie,  daß  der  gezahlte  Betrag  steuerfrei  bleibt,"  so
könnte  die  Regierung  diese  Juwelen  usw.  mit  Vorteil  an  das  Ausland ­
  liefern  und  damit  sehr  rasch  eine  enorme  Besserung  der  Valuta
herbeiführen,  was  sicherlich  im  Interesse  der  deutschen  Volkswirtschaft
liegt.  Wenn  die  Regierung  aber  vorher  erklärt,  daß  sie  von  diesem
Besitz  70  bis  80  Prozent  wegsteuern  will,  so  wird  selbstverständlich  jeder
es  vorziehen,  die  Sachen  zu  behalten.
Man  sieht  also,  daß  durch  die  gegenwärtige  Steuerpolitik,  die
das  Kapital,  das  Vermögen  in  seinem  Stamm  angreift,  der  Anreiz
zu  Steuerhinterziehungen  in  mehr  als  gefährlichem  Maße  gegeben
ist.  Das  führt  naturgemäß  dazu,  daß  die  Steuer  in  ihrem  Ertrag
weit  hinter  den  Veranschlagungen  zurückbleibt.  Es  wäre  deswegen
besser,  große  Einkommen  zunächst,  wenigstens  zu  einem  Teil,  unbesteuert
zu  lassen.  Eine  solche  Forderung  hört  sich  zuerst  zwar  vielleicht  ungeheuerlich ­
  an,  und  ihre  Berechtigung  und  volkswirtschaftliche  Zweckmäßigkeit ­
  wird  —  leider  —  von  der  Masse  des  Volkes  kaum  eingesehen ­
  werden.  Wer  aber  heute  einmal  einen  Einblick  in  die  Verhältnisse
von  Personen  getan  hat,  die  mehr  oder  weniger  viel  verdienen,  der
weiß,  daß  die  jetzigen  Konfiskationssteuern  eine  sehr  unglückliche
Wirkung  haben.  Besonders  bei  kleineren,  vielleicht  aber  auch  bei
manchen  größeren  Unternehmen  werden  vielfach  Geschäfte  über  Konto
„Rocktasche"  gemacht,  also  Geschäfte,  bei  denen  dem  Staat  die  Steuer
entgeht.  Das  ist  aber  noch  nicht  das  schlimmste;  viel  schlimmer  ist
vom  Standpunkt  der  Volkswirtschaft  aus,  daß  diese  Konfiskationssteuern ­
  nicht  nur  keine  Veranlassung  sind,  Kapital  zu  ersparen,  sondern
ganz  im  Gegenteil,  das  Kapital  dazu  reizen,  seine  Ergebnisse  in  Ansprüche ­
  umzusetzen.  Wie  oft  hört  man  z.  B.  heutzutage  die  Redensart:
„Ich  gehe  diesen  Sommer  mit  meiner  Familie  ins  Bad.  Es  kostet
zwar  80  M.  pro  Person  täglich,  aber  in  Wirklichkeit  kostet  es  eigentlich ­
  nur  40  M.,  denn  wenn  ich  das  Geld  spare,  so  wird  mir  ja
doch  die  Hälfte  weggesteuert."  Mit  genau  derselben  Begründung
werden  alle  möglichen  Luxusartikel  angeschafft,  die  dadurch  im  Preise
in  die  Höhe  getrieben  werden,  und  gleichzeitig  wird  das  eigentliche
        <pb n="31" />
        Ziel  der  Volkswirtschaft,  aus  den  Luxusartikeln  wieder  Massenartikel
zu  machen,  immer  weiter  in  die  Ferne  geschoben.
Neben  den  —  eben  durch  das  falsche  Steuersystem  verursachten  —
vielen  Steuerhinterziehungen  ist  es  noch  ein  anderer  Faktor,  der  den
Ertrag  der  gegenwärtigen  Steuern  herabdrückt:  das  sind  die  außerordentlich ­
  hohen  Verwaltungskosten.  Es  ist  klar,  daß  jedes
Steuersystem  gewisse  Erhebungs-  und  Verwaltungskosteu  verursacht,
aber  die  Regierung  sollte  danach  streben,  diese  Kosten  möglichst  gering
zu  gestalten,  was  eben  nur  durch  Einfachheit  und  Einheitlichkeit  des
Steuersystems  erreicht  werden  kann.  Das  aber  ist  bei  dem  verwickelten
gegenwärtigen  Steuerwesen,  wo  ein  Gesetz  das  andere,  und  zehn
Ausführungsbestiinmungen  hundert  andere  jagen,  nicht  der  Fall.  Man
denke  nur  an  die  Kosten,  die  allein  die  Veranlagung  und  Erhebung
der  Einkommensteuer  bereitet  hat.  Ich  erinnere  ferner  an  die  kolossale
Mehrarbeit,  die  der  Staat  den  Arbeitgebern  bei  Berechnung  des  Lohnabzuges ­
  auferlegt  hat;  der  Arbeitgeber  wird  einfach  gezwungen,  der
Steuerbehörde  ein  gut  Teil  ihrer  eigentlichen  Arbeit  abzunehmen,
und  das  auch  noch  unentgeltlich;  erst  längere  Vorstellungen  haben
dazu  geführt,  daß  den  Arbeitgebern  hierfür  etwas  vom  Staat  ersetzt
wird.  Alle  solche  Sachen  verteuern  natürlich  die  Erhebungskosten
und  verringern  somit  gleichzeitig  den  Ertrag  der  Steuern.  Wie  hoch
sich  im  einzelnen  die  Verwaltungskosten  belaufen,  wird  verschieden
sein,  allgemein  aber  darf  mit  Recht  auf  Grund  angestellter  Berechnungen
angenommen  werden,  daß  30  bis  40  Prozent  aller  Steuereinnahmen
schon  durch  die  Erhebungs-  und  Verwaltungskosten  der  Steuerbehörde
ausgezehrt  werden.  Ein  Analogon  dazu  haben  wir  in  Gestalt  der
öffentlichen  Krankenversicherung,  wo  auch  bei  manchen  Krankenkassen
über  die  Hälfte  der  Einnahmen  für  Verwaltungskosten  verbraucht
wird  und  der  Rest  dann  für  die  Leistungen  der  Krankenkassen  im
Interesse  der  versicherten  Mitglieder  Verwendung  findet.
Unsere  gegenwärtigen  Steuern  sind,  wie  erwähnt,  großenteils
Konfiskationssteuern;  und  eben  daraus  erklärt  sich,  wie  dargelegt,
ihr  Zurückbleiben  hinter  dem  erwarteten  Ertrag.  Man  lege  sich  doch
einmal  die  Frage  vor:  Woraus  soll  eine  Konfiskationssteuer  hereingeholt ­
  werden?  In  Frage  kommen  doch  nur  Werte,  die  der  Staat
als  sofortiges  Zahlungsmittel  wieder  benutzen  kann.  Somit  scheiden  die
beweglichen  und  unbeweglichen  Güter  aus,  ebenso  wie  die  Forderungen,
denn  diese  können  in  nennenswertem  Umfange  ohne  vollständigen

ZI
        <pb n="32" />
        32

Zusammenbruch  unseres  Wirtschaftssystems  nicht  in  Anspruch  genommen
werden.  Das  bare  Geld  kann  auch  nicht  zu  heftig  entzogen  werden,
denn  es  ist  als  Blut  des  Wirtschaftskörpers  unentbehrlich.  Immerhin
ist  hier  eine  mäßige  Beschlagnahme  möglich,  da  es  ja  dem  Wirtschaftskörper ­
  sofort  durch  die  laufenden  Staatszahlungen  wieder  zugeführt
wird.  Das  gleiche  gilt  für  Wertpapiere,  die  zur  Zahlung  größerer
Staatsausgaben  benutzt  werden  können.  Hieraus  ergibt  sich,  daß  nur
der  Teil  des  Volksvermögens  durch  eine  Konfiskationssteuer  erfaßt
werden  kaun,  der  im  Sinne  des  Zahlungsverkehrs  beweglich  ist  und
somit  fiüssiges  Kapital  darstellt,  also  Papiernoten  und  Wertpapiere.
Das  aber  ist  nur  ein  kleiner  Teil  des  gesamten  Volksvermögens,
denn  den  weitaus  größten  Teil  haben  die  Volksmitglieder  als  sachlichen ­
  Besitz,  ohne  daß  er  in  Form  von  Wertpapieren  eingefangen  ist.
Wir  haben  also  erstens  die  Tatsache  ermittelt,  daß  unser
gegenwärtiges  Steuersystem  nicht  ergiebig  genug  ist,  und  zweitens
auch  die  Gründe  dafür,  warum  es  so  ist,  und  bei  der  Verkehrtheit
des  Systems  so  sein  muß.  Das  legt  den  Gedanken  nahe,  auf  den
auch  die  Regierung  gekommen  ist  und  den  sie  jetzt  ausgestalten  will,
das  gegenwärtige  Steuersystem  zu  größerer  Ergiebigkeit  zu  bringen.
Ein  gutes  Steuerwesen  muß  —  das  ist  der  zweite  steuerliche  Grundsatz ­
  der  Finanzwirtschaft  —  hierzu  ohne  Schwierigkeit  gebracht  werden
können.  Wie  steht  es  nun  betreffs  dieses  Punktes  mit  unserm  derzeitigen ­
  Steuerwesen?  Hier  muß  festgestellt  werden,  daß  auch  hierin
unser  geltendes  Steuerwesen  versagt;  man  denke  sich  z.  B.  die  praktische
Durchführung  des  an  sich  ja  naheliegenden  Gedankens,  die  Steuersätze
allgemein  und  gleichmäßig  zu  erhöhen.  Ungeahnte  Wirtschaftskämpfe
und  wahrscheinlich  die  völlige  Zerrüttung  unseres  Wirtschaftslebens
würden  die  Folge  sein.  Mit  einer  einfachen  Erhöhung  der  Ausgestaltung ­
  des  gegenwärtigen  Steuerwesens  ist  es  also  nichts,  dazu
verstößt  dieses,  wie  dargelegt,  zu  sehr  gegen  die  steuerlichen  Grundsätze ­
  der  Gerechtigkeit,  der  Volkswirtschaft  und,  was  praktisch  zunächst
ins  Gewicht  fällt,  der  Finanzwirtschast.
3.  Teil.
Das  neue  System.
Gegenüber  diesen  offenbaren  Mängeln  der  gegenwärtigen  Steuermethoden ­
  glaube  ich  einen  Vorschlag  machen  zu  können,  der  zwar  in
die  Entwicklung  des  Steuerwesens  eine  radikale  Umwälzung  bringen
        <pb n="33" />
        3

33

und  auf  den  ersten  Blick  hin  einen  befremdenden  Eindruck  machen
dürste,  weil  er  sich  mit  gewissen,  von  der  Theorie  aufgestellten  Dogmen
in  Widerspruch  setzt.  Die  Not  der  Zeit  aber  erfordert  ganze  Arbeit
und  dürfte  auch  außergewöhnliche  Maßnahmen  rechtfertigen.  Ich
habe  mir  daher  das  eine  Ziel  gesetzt,  eine  Steuer  zu  finden,  die
möglichst  ergiebig,  möglichst  einfach  und  möglichst  gerecht  ist,
und  die  zugleich  das  erholungsbedürftige  wirtschaftliche  Leben  in
geringstem  Maße  belastet.
Zu  diesem  Zweck  wird  vorgeschlagen:
Grundlage  des  ganzen  Steuersystems  bildet  eine  Vermögenshaftsteuer, ­
  welche  von  dem  Gesamtvermögen  des
Volkes  erhoben  wird,  und  zwar  nach  Maßgabe  folgender  einfacher
Berechnung:  Jeder  Steuerpflichtige  hat  alljährlich  den  Gesamtwert
seines  Besitztums  zu  ermitteln,  und  zwar  den  Wert,  den  an  diesem  Tage
sein  Besitztum  darstellt.  Unter  Besitztum  ist  zu  verstehen  die  gesamte  bewegliche ­
  und  unbewegliche  Habe,  also  Grund  und  Boden,  Gebäude,
Maschinen  und  sonstige  Betriebsmittel,  Barvermögen,  Inventar  und
Mobiliar,  Brillanten  und  Kunstgegenstände,  kurzum,  tatsächlich  das  Besitztum ­
  im  eigentlichen  und  ausgedehntesten  Sinne  des  Wortes.  Von
diesem  gesamten  Besitztum  soll  der  zehnte  Teil  als  Eigentum  der  Gesamtheit, ­
  das  der  einzelne  gewissermaßen  als  Lehen  erhalten  hat.  betrachtet
werden,  und  demzufolge  hat  er  diesen  zehnten  Teil  der  Gesamtheit
in  Form  einer  Steuer  zu  verzinsen,  deren  Höhe  auf  5  Prozent  anzusetzen ­
  ist,  wozu  noch  1  Prozent  Amortisation  hinzukommt,  so  daß
die  ganze  Steuer  jährlich  6  Prozent  des  zehnten  Teils  der  gesamten
Habe  des  einzelnen  beträgt.  Wer  also  den  Gesamtwert  seines  Vermögens ­
  an  einem  bestimmten  Tage  auf  100  000  M.  beziffert,  hätte
hiervon  10  Prozent  mit  6  Prozent  zu  verzinsen  und  demzufolge  eine
jährliche  Steuer  von  600  M.  zu  entrichten.
Neben  dieser  Vermögenshaftsteuer  kommen  nur  noch  zwei
Steuern  in  Betracht,  nämlich  eine  Produktionssteuer,  wonach
jeder  Arbeitgeber  10  Prozent  der  von  ihm  gezahlten  Lohnsumme
zu  entrichten  hat,  und  welche  ich  demnach  als  Lohnproduktionssteuer ­
  bezeichnen  werde.  Und  zweitens  eine  Einkommensteuer,
welche  aber  nur  die  Einkommen  über  25  000  M.  bis  zum  Höchst ­
        <pb n="34" />
        34

satze  von  20  Prozent  treffen  soll.  Alle  Einkommen  unter  25  000  M.
bleiben  steuerfrei.  Unter  Einkommen  ist  hier  das  wirkliche,  für  den
Privatverbrauch  bestimmte  Netto-Einkommen,  nicht  aber  erspartes
oder  neu  investiertes  Kapital  zu  verstehen,  welch  letzteres  ja  schon
von  der  Vermögenshaftsteuer  getroffen  wird.
In  diesen  wenigen  Sätzen  erschöpft  stch  der  ganze  Inhalt  des
Programms  für  die  Steuerreform,  die  ich  im  Auge  habe,  wobei
natürlich  die  Möglichkeit  offen  bleibt,  aus  Zweckmäßigkeitsgründen
zunächst  noch  die  eine  oder  die  andere  Steuerart  bestehen  zu  lassen,
grundsätzlich  aber  soll  sich  das  ganze  Steuersystem  auf  die  angeführten ­
  Formen  beschränken,  d.  h.  also  1.  die  Vermögenshaftsteuer,
2.  die  Lohnprvduktionssteuer  und  3.  die  (reine)  Einkommensteuer.
a)  Die  Vermögenshaststeuer.
Bevor  ich  auf  die  Vermögenshaftsteuer  näher  eingehe,  ist  wohl
die  Erklärung  der  wichtigsten  termini  tecllnici  im  Steuerwesen  angebracht, ­
  da  diese  im  Folgenden  immer  wiederkehren:  Steuerquelle
ist  der  Fonds  von  Gütern,  aus  welchem  die  Steuer  tatsächlich  entrichtet ­
  wird  oder  nach  Absicht  des  Gesetzgebers  entrichtet  werden  soll.
Steuerobjekt  oder  -bemessungsgrundlage  ist  der  Gegenstand,
die  Handlung  oder  der  Vorgang,  welche  vom  Gesetz  zur  Grundlage
oder  zuni  Anlaß  der  Besteuerung  gemacht  werden.
Steuerzahler  ist,  wer  die  Steuer  an  die  Steuerbehörde  selbst
oder  durch  Beauftragte  entrichtet,  Steuerträger,  wer  sie  definitiv
aus  seinem  Vermögen  oder  Einkommen  bestreitet.  Steuersubjekt
ist,  wer  gesetzlich  zur  Entrichtung  der  Steuer  verpflichtet  ist,  und
Steuerdestinatar,  wer  sie  nach  Absicht  des  Gesetzgebers  tragen  soll.—
Die  Vermögenshaftsteuer  soll,  wie  schon  erwähnt,  die
Grundlage  und  das  Rückgrat  des  ganzen  Steuersystems  bilden.  Die
beiden  andern  Steuerarten  spielen  der  Vermögenshaftsteuer  gegenüber ­
  nur  eine  untergeordnete  Rolle,  es  handelt  sich  also  bei  meinem
Steuerprojekt,  darüber  bin  ich  mir  keineswegs  im  Zweifel,  um  ein
Zurückgreifen  auf  den  Jahrhunderte  alten  Gedanken  der  sog.  Einsteuer
(irnpot  unique),  der  zuerst  bei  den  Physiokraten  in  Frankreich
und  auch  später  wiederholt  aufgetaucht  ist,  der  sich  aber  bisher  nicht
hat  durchsetzen  können.  Die  Physiokraten  gingen  in  ihrer  Lehre
von  der  alleinigen  Produktivität  des  Bodens  aus  und  forderten
        <pb n="35" />
        3'

35

dementsprechend  eine  einzige  Grundsteuer,  die  bekannte  impot  umczue.
Später  wurde  von  anderer  Seite  eine  einzige  progressive  Einkommensteuer, ­
  d.  h.  also,  ebenfalls  eine  Einsteuer,  nur  anderer  Art,  gefordert. ­
  Die  von  mir  vorgeschlagene  Vermögenshaftsteuer  deckt  sich
weder  mit  der  einen  noch  der  anderen  der  beiden  erwähnten,  ist  aber
auch  eine  Einsteuer.
Der  Grundgedanke  der  Vermögenshaftsteuer  läßt  sich  des  näheren,
wie  folgt,  festlegen:  Das  gesamte  Volksvermögen,  dargestellt  durch
die  Summen  der  den  Einzel-  und  Gesamtwirtschaften  gehörenden
wirtschaftlichen  Güter,  bildet  das  Steuerobjekt  und  gleichzeitig  die
Berechnungsgrundlage  der  Steuer.  Jeder  Zensit  muß  an  dem  Steuerstichtage ­
  den  Gesamtwert  seines  derzeitigen  Besitztums  —  dieser  Begriff ­
  im  weitesten  Sinne  genommen  —  der  Steuerbehörde  angeben,
d.  h.  also  steuertechnisch:  Steuersubjekt  ist  jeder  stelbständige  Vermögensbesitzer. ­
  Der  zehnte  Teil  dieses  Besitztums  jedes  Einzelnen  ist  gewissermaßen ­
  dem  Staate  verfallen.  Der  Staat  ist  als  Eigentümer  dieses
„Zehnten",  als  Lehnsherr  zu  betrachten,  und  der  betreffende  Zensit
und  Besitzer  als  Lehnsmann,  der  eben  diesen  zehnten  Teil  seines  ursprünglichen ­
  Besitzes  vom  Staate  als  Lehen  erhalten  hat;
die  ganze  Einrichtung  der  Vermögenshaftsteuer  ist  überhaupt  dem
deutschrechtlichen  Lehen  vergleichbar.  Die  Steuer  wird  nicht  von  dem
ganzen  Besitztum,  sondern  nur  von  diesem  „zehnten  Teil",  diesem
Lehen,  nach  dem  oben  angegebenen  Satze  erhoben.  Eine  Hauptvorbedingung
  zur  Einführung  der  Vermögenshaftsteuer  besteht  darin,
zu  der  Erkenntnis  zu  kommen  und  diese  Erkenntnis  jedem  Besitzenden
in  sein  Bewußtsein  zu  hämmern,  daß  eben  ein  Teil  seines  Vermögens
lediglich  die  Deckung  für  seinen  Anteil  an  den  Staatsschulden  darstellt ­
  und  ihm  gewissermaßen  vom  Staate  nur  geliehen  ist,  d.  h.  also
die  Gesan'.theit  der  Steuerpflichtigen  für  den  alten  Lehnsgedanken  zu
gewinnen.  So  schwer,  wie  es  auf  den  ersten  Blick  hin  vielleicht  scheinen
mag,  ist  das  m.  E.  gar  nicht;  denn  der  „zehnte  Teil",  das  Lehen,
wird  ja  dem  Steuerpflichtigen  weder  fortgenommen  noch  überhaupt
seiner  Verfügungsgewalt  entzogen,  sondern  dient  nur  als  Grundlage
der  Steuerberechnung,  und  von  diesem  zehnten  Teil  werden  nur
6  Prozent  jährlich  als  Steuer  erhoben,  d.  h.  also  äe  facto  eine
jährliche  Vermögenshaststeuer  von  nur  6  pro  Mille  vom  Gesamtvermögen ­
  des  Steuerpflichtigen.  Das  ist  eine  sehr  geringe  steuerliche ­
  Belastung,  besonders  wenn  man  die  gegenwärtigen  Steuer ­
        <pb n="36" />
        36

lasten  damit  vergleicht;  man  denke  nur  an  das  obige  Beispiel:
Bei  100  000  M.  Vermögen  nur  600  M.  Steuer!  Ich  bin  der
festen  Überzeugung,  daß  bei  einer  für  den  einzelnen  derartig  geringen
Steuerbelastung  die  Gesamtheit  der  Steuerpflichtigen  sehr  bald  und
sehr  leicht  sich  für  den  Gedanken  der  Vermögenshaftsteuer  gewinnen
lassen  wird.  Im  übrigen  möchte  ich  hier  darauf  hinweisen,  daß
meine  Idee  bei  dem  Reichsuotopfer,  das  in  30,  jetzt  in  10  Jahren
gezahlt  werden  kann,  in  einem  gewissen  Sinne  schon  berücksichtigt
worden  ist,  nur  mit  dem  Unterschiede,  daß  die  Vermögenshaftsteuer
wirklich  sämtlichen  Besitz  ohne  Ausnahme  zu  den  Tageswerten ­
  heranzieht  und  es  sich  um  eine  jährliche  Wiederholung
handelt,  die  in  gleichmäßig  gerechter  Weise  auch  alle  in  Zukunft
entstehenden  neuen  Vermögen  erfaßt,  dagegen  in  ebenso  gerechter ­
  Weise  Personen,  die  inzwischen  ihr  Vermögen  teilweise  verloren ­
  haben,  durch  Steuerherabsetzung  schützt.
Die  technische  Durchführung  der  Vermögenshaftsteuer  hat  vor
allem  die  Frage  der  Steuererhebung  zum  Gegenstände.  Auch  das
dürfte  m.  E.  kaum  Schwierigkeiten  machen.  Es  muß  hier  der  Grundsatz ­
  zunächst  und  hauptsächlich  der  Selbsteinschätzung  Anwendung
finden,  die  dann  ja  erforderlichenfalls  durch  Schätzungen  dritter  oder,
noch  besser,  Sachverständiger  ergänzt  und  nachgeprüft  werden  kann;
auf  diese  Weise  wird  man  den  Gefahren  der  Selbsteinschätzung
wirksam  begegnen.
Selbstverständlich  würde  sich  die  Selbsteinschätzung  nicht  nur  auf
alles  dem  Erwerb  dienende,  sondern  auch  auf  alles  private  Besitztum,
wie  z.  B.  Luxusgegenstände,  kostspielige  Wohnungseinrichtungen,  Juwelen, ­
  wertvolle  Sammlungen  und  bergt,  zu  beziehen  haben.  Die  Entgegnung, ­
  daß  dies  alles  totes  Kapital  sei,  das  keine  Zinsen  bringt,  ist  nicht
berechtigt.  Wenn  jemand  beispielsweise  von  früher  her  eine  Wohnungseinrichtung ­
  von  fünf  Zimmernbesitzt,die  heute  einen  WertvonlOOOOOM.
hat,  so  muß  ihm  absolut  klar  sein,  daß  auf  diesem  Besitz  zum  zehnten
oder  entsprechenden  Teil  die  Staatsschulden  ruhen.  Er  ist  also  verpflichtet, ­
  den  zehnten  Teil,  also  10  000  M-,  mit  6  Prozent  an  den
Staat  zu  verzinsen  und  zu  amortisieren,  d.  h.  also  600  M.  Vermögenshaftsteuer ­
  jährlich  zu  entrichten.  Sollte  er  dies  nicht  können  oder
nicht  wollen,  so  kann  er  ja  ein  Zimmer  für  20  000  M.  verkaufen
und  diese  Summe  in  fünfprozentiger  Staatsanleihe  anlegen,  so  daß
er  dadurch  eine  Einnahme  von  1000  M.  jährlich  hat.  Er  könnte
        <pb n="37" />
        37

dann  die  600  M.  Vermögenshaftsteuer  bequem  aufbringen  und  hätte
außerdem  noch  400  M.  Ueberschuß.  Dieser  Vorgang  wäre  zwar
eine  Härte,  aber  keineswegs  eine  unbillige  für  den  betreffenden,  und
würde  nur  beweisen,  daß  dieser  sich  eine  Wohnungseinrichtung  von
5  Zimmern  eben  finanziell  nicht  erlauben  kann,  sondern  sich  mit
4  Zimmern  begnügen  muß.  Daß  es  heute  gerade  umgekehrt  liegt
und  sich  fast  jeder,  der  nur  irgendwie  dazu  wirtschaftlich  in  der  Lage
ist,  neue  wertvolle  Einrichtungen  oder  andere  Sachen  kauft,  in
der  Hoffnung,  dadurch  einen  steuerfreien  Besitz  zu  erlangen,  ist  offenes
Geheimnis.  Die  Durchführung  der  Vermögenshaftsteuer  würde  also
durch  die  mit  absoluter  Sicherheit  eintretende  Verringerung  der
heutigen  Kauflust,  die  man  richtiger  als  Kaufwut  bezeichnen  kann,
im  wesentlichen  Maße  zur  Herbeiführung  solider  Verhältnisse  und
zur  Gesundung  unseres  Wirtschaftslebens  beitragen.  —  Ein  Wort
noch  über  die  Selbsteinschätzung  bei  Aktiengesellschaften:  Hier  würde
es  selbstverständlich  möglich  sein,  daß  die  Jnventur-Tageswerte  einen
geringeren  Betrag  ergeben  als  die  aus  Spekulation  hochgetriebenen
Börsenkurse.  In  diesem  Falle  wären  selbstverständlich  die  Börsenkurse
der  Vermögensangabe  zugrunde  zu  legen.
Es  kann  leider,  wie  oben  schon  ausgeführt,  nicht  bezweifelt  werden,
daßdieSelbsteinschätzung  ihre  großen  Nachteile  hat  und  vor  allem  die  Versuche ­
  der  Steuerhinterziehung  nicht  in  dem  wünschenswerten  Maße  hintanhalten ­
  kann.  Das  wirkungsvollste  Mittel,  um  dieses  Ziel  zu  erreichen
und  die  Steuerpflichtigen  zur  ehrlichen  und  vollständigen  Selbsteinschätzung ­
  zu  veranlassen,  liegt  in  dem  Charater  der  Vermögenshaftsteuer ­
  selbst,  vor  allem  daran,  daß  bei  dem  tatsächlich  geringen  Satz
der  Vermögenshaftsteuer  niemand  Interesse  daran  haben  wird,  sein
Vermögen  zu  verstecken,  während,  wie  oben  gesagt,  bei  Konfiskationssteuern, ­
  wie  sie  gegenwärtig  erhoben  werden,  ein  solches  Interesse
vom  menschlichen  Standpunkte  aus  nur  gar  zu  verständlich  ist;  mit
Psychologie  aber  muß  eine  vernünftige  Steuergesetzgebung  durchaus
rechnen.  Ein  Beispiel  möge  dies  nochmals  veranschaulichen:  Wenn  z.  B.
jemand  ein  Vermögen  von  300  000  M.  hat,  von  dem  er  den  zehnten
Teil,  also  30  000  M.,  in  bar  abgeben  soll  zur  Deckung  der  Staatsschulden, ­
  so  wird  er  nicht  nur  vielleicht,  sondern  sogar  wahrscheinlich
versuchen,  sein  Vermögen  mit  nur  200  000  M.  anzugeben,  um  dadurch ­
  eine  Ausgabe  von  10  000  M.  zu  sparen.  Bei  der  Vermögenshaftsteuer ­
  würde  er  durch  die  falsche  Vermögensangabe  nur  6  Prozent
        <pb n="38" />
        38

des  hinterzogenen  Betrages,  d.  h.  600  M.  ersparen,  und  diese  Summe
dürfte  sicherlich  zu  klein  sein,  um  ihn  zu  betrügerischen  Angaben  zu
veranlassen,  die  ihn  in  das  Gefängnis  führen  könnten.  Mit  einem
Wort  also:  Die  Ersparnis  wäre  dem  Risiko  gegenüber  zu  gering.—
Aber  nicht  nur,  daß  bei  der  Vermögenshaftsteuer  eben  infolge  ihres
geringen  Satzes  die  Steuerpflichtigen  zur  vollständigen  Vermögensangabe ­
  veranlaßt  würden,  wäre  es  nicht  unwahrscheinlich,  daß  viele
Steuerpflichtige  sogar  die  Tageswerte  ihres  Vermögens  nach  oben
abrunden  würden,  um  Reklaniationen  der  Steuerbehörde  zu  vermeiden,
weil  ihnen  die  geringe  Haftsteuer  als  ein  zu  unwichtiger  Anlaß  dazu
erscheint.  Noch  ofsensichlicher  liegt  die  Sache  bei  gehamstertem  und
verstecktem  Papiergeld,  da  es  ja  zweifellos  viel  vorteilhafter  ist,  sich
hierfür  zinstragende  Staatspapiere  anzuschaffen  und  aus  dem  Zinsertrag ­
  die  geringe  Vermögenshaftsteuer  zu  entrichten.
Es  ist  also  erklärlich,  daß  die  Vermögenshaftsteuer  durch  ihre
Struktur  und  ihre  geringe  Belastung  zu  ihrem  Teile  am  meisten
dazu  beitragen  wird,  die  Volksmitglieder  zur  Ehrlichkeit  in  Steuerangelegenheiten ­
  zu  erziehen.  Gerade  darauf  aber  kommt  es  an,
dieser  Umstand  ist  wichtiger  als  alle  andern.
Erscheint  danach  die  Selbsteinschätzung  von  sich  aus  schon  dazu
angetan,  Steuerhinterziehungen  bei  der  Vermögenshaftsteuer  zu  verhindern, ­
  so  könnte  man  sie,  um  ganz  sicher  zu  gehen,  noch  ergänzen
und  kontrollieren  durch  Angaben  dritter,  besonders  Sachverständiger.
Außerdem  müßte  im  Streitfälle  der  Staat  das  Recht  haben,  die
Gegenstände  zu  dem  seitens  des  Besitzers  angegebenen  Werte  zu
enteignen.
Diese  Bestimmung  wird  sich  als  besonders  wohltätig  und  vorteilhaft ­
  erweisen,  wo  es  sich  um  die  Einschätzung  des  Wertes  von
Gütern  und  Grundstücken  handelt.  Den  Landleuten  wird  heute
oft  und  nicht  immer  mit  Unrecht  vorgeworfen,  daß  sie  sich  einergerechten
  Besteuerung  zu  entziehen  wissen.  Sie  werden  sich  aber  ängstlich
davor  hüten,  ihren  Besitz  zu  niedrig  anzugeben,  wenn  sie  daraus  gefaßt ­
  sein  müssen,  daß  der  Staat  von  der  oben  erwähnten  Befugnis
Gebrauch  macht.
Außerdem  wäre  noch  in  Erwägung  zu  ziehen  und  vielleicht  zu
empfehlen,  alle  Steuerangaben  der  Oeffentlichkeit  zur  Verfügung  zu
stellen  oder  wenigstens  auf  berechtigtes  Verlangen  für  jeden  sichtbar
zu  machen.  Das  ist  gar  keine  so  ungeheuerliche  Forderung,  wie  es
        <pb n="39" />
        39

zunächst  vielleicht  scheinen  mag;  unser  Gerichtsverfahren  beispielsweise ­
  ist  ja  auch  grundsätzlich  öffentlich.  Wir  sind  gezwungen,  alle
unsere  Angelegenheiten,  manchmal  sehr  peinlicher  Natur,  vor  der
Oeffentlichkeit  zu  verhandeln,  warum  sollten  sich  da  gerade  die
steuerlichen  Angaben  für  die  Oeffentlichkeit  nicht  eignen?  In
einem  demokratischen  Staat  sollte  sich  niemand  schämen,  arm  zu
sein,  ebensowenig  aber,  reich  zu  sein.  Sollte  diese  Oeffentlichkeit
jemand  veranlassen,  aus  geschäftlichen  Gründen  des  Kredits  oder
des  Renommees  sein  Vermögen  größer  anzugeben,  als  es  wirklich  ist,
so  liegt  dies  nur  im  finanziellen  Interesse  des  Staates.  Auf  jeden
Fall  würde  niemand  riskieren,  sein  Vermögen  offenbar  falsch  anzugeben, ­
  denn  fast  jeder  hat  nähere  Bekannte,  Arbeitgeber  auch
Angestellte,  die  in  der  Lage  sind,  die  ungefähre  Richtigkeit  seiner
Angaben  beurteilen  zu  können.  Die  Befürchtung,  daß  die  Oeffentlichkeit
  der  Steuererklärungen  viele  Denunziationen  verursachen  könnte,
darf  uns  nicht  abschrecken;  im  übrigen  könnte  ja  hohe  Strafe  angedroht ­
  werden  für  jene,  die  in  böswilliger  Absicht  falsche  Denunziationen ­
  machen.  Von  wesentlicher  Bedeutung  ist  auch  der  gute
Eindruck,  den  es  auf  die  besitzlosen  Mitglieder  des  Volkes  machen
würde,  wenn  man  'ihnen  sagen  könnte:  „Mit  den  Schulden  habt  ihr
nichts  zu  tun,  dafür  haften  ausschließlich  die  Besitzenden."
Die  Steuerangaben  könnten  in  Form  eines  Offenbarungseides
geleistet  werden,  so  daß  auf  wissentlichen  oder  fahrlässigen  Meineid
Zuchthausstrafe  stände.  Bei  Konfiskationssteuern  wird  auch  die
Androhung  schärfster  Strafen  nichts  nutzen:  Wenn  jemand  70  bis
90  Prozent  seines  Vermögens  abgeben  soll,  so  ist  ihm  schließlich
jeder  Weg  recht,  die  Steuerbehörde  zu  hintergehen.  Dagegen  wird
die  Androhung  von  Zuchthausstrafen  dann  durchschlagenden  Erfolg
haben,  wenn  ihr  gegenüber  eine  Verpflichtung  steht,  die  nicht  groß
ist  und  von  jedem  anständig  denkenden  Staatsbürger  erfüllt
werden  kann.
Was  die  Höhe  und  Ergiebigkeit  der  Vermögenshaststeuer
betrifft,  so  ist  natürlich  außerordentlich  schwer  vorauszusagen,  was
sie  wohl  einbringen  wird  und  wie  hoch  sie  bemessen  sein  muß,  um
ihrem  finanzpolitischen  Zweck  zu  entsprechen.  Schwierig  ist  das
deswegen,  weil  die  Vermögenshaftsteuer  ja  letzten  Endes  auf  dem
Gesamtvolksoermvgen  basiert  und  genau  ziffernmäßige  Angaben
hierüber  nicht  vorhanden  und  wohl  auch  kaum  möglich  sind.  Man
        <pb n="40" />
        40

ist  also  bei  der  Beurteilung  der  entscheidenden  Frage:  Wie  groß  ist
das  deutsche  Volksvermögen?  vorläufig  allerdings  auf  Mutmaßungen
und  Schatzungen  angewiesen.  Wenn  man  aber  alle  Gegenstände,
ob  es  sich  nun  um  Häuser,  Landgüter,  Maschinen,  Warenbestände,
Juwelen  oder  andere  Dinge  handelt,  zu  dem  heutigen  Jnflationstageswert
  addiert,  so  muß  man  zu  einem  ungeheuren  buchmäßigen
Volksvermögen  gelangen.  Vor  dem  Kriege  hatte  Steinmann-Bucher
das  deutsche  Volksvermögen  auf  350  bis  400  Milliarden  veranschlagt, ­
  eine  Schätzung,  die  aber  offensichtlich  sehr  weit  hinter  dem
tatsächlichen  Bestände  zurückblieb.  Eine  Bezifferung  auf  600  Milliarden ­
  wäre  schon  damals  kaum  ausreichend  gewesen.  Legt  man  eine
Wertsteigerung  infolge  der  Inflation  auf  das  1bfache  zugrunde,
—  fast  alle  Güter  sind  um  das  zehnfache,  sehr  wichtige  Güter,
sogar  Massengüter,  wie  Kohle  usw,  um  das  zwanzig-  bis  dreißigfache
  gestiegen  —,  so  kommt  man  zu  der  freilich  phantastisch  klingenden
Summe  von  9000  Milliarden,  die  bei  einer  Besteuerung  von  6  pro
Mille  bereits  54  Milliarden  erbringen  würden.  Legt  man  aber,
solange  Deutschland  mit  solcher  Finanznot  zu  kämpfen  hat,  anstatt
eines  Satzes  von  6  pro  Mille  einen  solchen  von  8  pro  Mille  zugrunde, ­
  was  bei  meinem  System  natürlich  ohne  weiteres  möglich
ist,  und  auch  den  einzelnen  Zenstten  noch  keineswegs  schwer  belasten
würde,  so  würde  diese  einzige  Steuer  bereits  72  Milliarden  erbringen,
d.  h.  schon  den  Hauptbedarf  des  Reiches  vollauf  decken.  Ich  betone
natürlich,  daß  meine  Zahlen  nicht  als  Tatsachen  genommen  sein
wollen,  denn  mir  fehlen  hierfür  zur  Ermittelung  die  nötigen  Unterlagen; ­
  sie  sollen  vielmehr  nur  dazu  dienen,  die  Idee  der  Vermögenshaststeuer ­
  als  solche  zu  erklären  und  zu  begründen.  Wenn  also
diesem  Jnstations-Papiervermögen  von  9000  Milliarden  Mark,  eine
Schuldenlast  von  —  ebenfalls  beispielsweise  —  900  Milliarden
Papiermark  gegenübersteht,  so  würde  sich  das  Verhältnis  von  1:10
ergeben.
Sollte  die  allgemeine  Konjunktur  zurückgehen,  so  würden
natürlich  die  Tageswerte  sinken,  und  dann  wäre  das  Verhältnis
vielleicht  1:  9  oder  1:8,  aber  die  Zinsen-  und  Amortisationsdeckung
würde  immer  gesichert  sein.  Ich  habe  bisher  die  Vermögenshaststeuer ­
  immer  nur  aus  6  Prozent  (einschließlich  Amortisation)  festgesetzt, ­
  es  steht  ja  aber  nichts  im  Wege,  bei  plötzlich  eintretendem
berechtigten  Staatsbedarf,  also  aus  einer  gewissen  Zwangs-  und
        <pb n="41" />
        41

Notlage  des  Staates  heraus,  wie  sie  jetzt  besteht,  diesen  Satz  auf
B.  8  oder  einen  sonstigen  Prozentsatz  zu  erhöhen;  auch  dann  noch
wäre  die  Vermögenshaststeuer  im  Vergleich  zu  den  gegenwärtigen
Steuern  gering,  für  den  einzelnen  Steuerpflichtigen  erträglich,  und
würde  auch  dann  von  ihren  mancherlei  Vorzügen  kaum  etwas
einbüßen.
Rechtfertigung  und  Kritik.*)
Während  es  keiner  Auseinandersetzung  darüber  bedarf,  ob  die
Vermögenshaststeuer  dem  Grundsätze  der  Gerechtigkeit  entspricht,
kann  wohl  die  Frage  aufgeworfen  werden,  ob  sie  auch  die  Forderung
der  Gleichmäßigkeit  erfüllt.  Wird  bei  der  Vermögenshaftsteuer
jedör  in  gleichem  Verhältnis  besteuert?  Diese  Frage  wird,  da  die
6  Prozent  für  jeden  Steuerpflichtigen  unterschiedslos  gelten,  doch
wohl  zu  bejahen  sein;  unter  allen  Umständen  für  diejenigen,  welche
in  einer  Proportionalsteuer  die  Gleichmäßigkeit  der  Besteuerung
erblicken,  nicht  natürlich  für  die  Anhänger  einer  Progressivsteuer.
Um  die  Gerechtigkeit  der  Vermögenshaftsteuer  darzutun,  greife  ich
aus  das  oben  gebrachte  Beispiel  von  dem  Besitzer  zurück,  der  für
eine  Million  Aktien  zum  Parikurse  erworben  hat.  Am  Steuerstichtage ­
  steht  der  Kurs  auf  400,  demzufolge  muß  der  Besitzer,  da
sein  Vermögen  nun  4  Millionen  beträgt,  heute  eine  Vermögensabgabe ­
  von  50  Prozent  gleich  2  Millionen  leisten.  Bald  daraus
geht  der  Kurs  aus  Pari  zurück,  er  hat  jetzt  wieder  1  Million  Vermögen, ­
  aber  dieses  war  inzwischen  schon  mit  einer  Abgabeverpflichtung ­
  von  2  Millionen  belastet  worden.  Derartige  offensichtliche  Ungerechtigkeiten ­
  sind  bei  der  jährlich  zu  erhebenden  Vermögenshaftsteuer ­
  ganz  unmöglich.  Im  ersten  Steuerjahr  hätte  derselbe  Steuerzahler ­
  freilich  für  den  zehnten  Teil  von  4  Millionen  gleich  400  000
Mark  6  Prozent,  d.  h.  also  24  000  M.,  zahlen  müssen,  aber  im
zweiten  Jahre  wäre  der  Betrag  schon  automatisch  auf  6000  M.
heruntergegangen.
Volkswirtschaftlich  könnte  man  bei  oberflächlicher  Betrachtung
wohl  auf  den  Gedanken  kommen,  daß  die  Vermögenshaftsteuer
*)  In  diesem  und  den  folgenden  Kapiteln  werden  sich  gewisse  Wiederholungen ­
  und  Hinweise  auf  früher  Gesagtes  nicht  vermeiden  lassen;  die
übliche  Methode,  einfach  die  Seitenzahlen  anzuführen,  ist  aber  im  Interesse
des  Lesers  vermieden  worden,  der  die  Wiederholung  vielleicht  lieber  in  Kauf
nehmen  wird,  als  wenn  ihm  die  Mühe  des  Zurückblätterns  auferlegt  wird.
        <pb n="42" />
        42

den  volkswirtschaftlichen  Grundsätzen  nicht  gerecht  wird,  indem  durch
die  jährlichen  6  pro  Mille  Vermögenshaftsteuer  scheinbar  das  Vermögen ­
  selbst  auch,  also  der  Stamm,  immer  kleiner  wird.  Das  ist
aber  in  Wahrheit  nicht  der  Fall,  denn  je  kleiner  das  Vermögen  ist,
um  so  mehr  verringert  sich  ja  auch  die  Vermögenshaftsteuer  von
Jahr  zu  Jahr;  und  schließlich:  Lassen  wir  doch  nur  die  Zahlen
selbst  sprechen:  Bei  100  000  M.  Vermögen  nur  600  M.  Vermögenshaftsteuer
  im  Jahr,  das  ist  wahrhaftig  so  wenig,  daß  man
weder  von  einer  steuerlichen  Ueberlastung,  geschweige  denn  von
einem  Angriff  der  Steuer  aus  den  Vermögensstamm  reden  kann.
Außerdem  wird  ja  die  Steuer  nicht  entrichtet  voni  Vermögen  selbst,
sondern  von  den  sonstigen  Einkünsten  des  Zensiten;  sie  ist  also
nur  s  6)  e  i  n  b  a  r  eine  Vermögenssteuer.  Auch  in  den  Gang
des  Wirtschaftslebens  wird  die  Vermögenssteuer  nicht  störend
eingreifen.  Erstens  ist  ihre  Veranlagung  und  Erhebung  ziemlich
einfach,  und  zweitens  stellt  sie  für  den  einzelnen  Steuerpflichtigen,
wie  gezeigt,  eine  so  geringe  finanzielle  Belastung  dar,  daß  sie  von
uns  allen,  die  wir  die  gegenwärtigen  Steuern  kennen  und  bezahlen,
geradezu  als  eine  wohltuende  Steuererleichterung  angesehen  werden
wird;  kein  Mensch  wird  mit  Recht  daran  denken  können,  bei
dem  geplanten  Satz  von  6  Prozent  Vermögenshaftsteucr
über  Steuerüberlastung,  Konfiskation  des  Vermögens  usw.  zu
murren.  Der  Wirtschastsfrieden  würde  durch  die  Vermögenshaftsteuer ­
  nicht  nur  nicht  gefährdet,  sondern  sogar  in  hohem  Maße
gesichert  werden.  Ich  möchte  in  diesem  Zusammenhang  noch  auf
ein  Moment  von  hoher  volkswirtschaftlicher  Bedeutung  Hinweisen:
Es  wäre  ein  Irrtum,  wenn  man  annehmen  wollte,  daß  die  Vermögenshaftsteuer ­
  viele  Leute  veranlassen  würde,  Teile  ihres  toten
Besitzes,  z.  B.  Möbel,  zu  verkaufen,  und  daß  dann  ein  ungeheurer
Preissturz  die  Folge  wäre.  Zunächst  würde  der  Preissturz  als
Preisabbau  ja  nur  erwünscht  sein.  Im  übrigen  ist  aber  wieder  die
Haftsteuer  viel  zu  gering,  um  solche  Folgen  herbeizuführen,  und  der
Fall,  daß  jemand  zu  Zwangsverkäusen  genötigt  sein  wird,  dürfte
sehr  selten  sein.  Denkbar  wäre  der  Fall  nur  bei  den  aus  Steuerangst ­
  angeschafften  überflüssigen  Luxusartikeln  wie  Brillanten,  weil
jemand  vorziehen  könnte,  angesichts  der  günstigen  Haftsteuer  seine
Juwelen  wieder  in  Zinsen  bringendes  Kapital  zu  verwandeln;  das
aber  läge  wiederum  im  Interesse  der  Volkswirtschaft.
        <pb n="43" />
        43

Wie  steht  nun  die  Vermögenshaststeuer  zu  den  Grundsätzen
der  Finanzwirtschaft,  d.  h.  also  in  praxi:  1.  Wird  sie  genug  einbringen? ­
  und  2.  Ist  sie  beweglich,  d.  h.  kann  sie  ohne  technische  und
sonstige  Schwierigkeiten  und  ohne  Ungerechtigkeit  einträglicher  gestaltet
werden?  Hier  sei  zurückgreifend  darauf  hingewiesen,  daß  nach
meiner  —  sicher  nicht  zu  hoch  gegriffenen  —  obigen  Schätzung
unseres  Volksvermögens  die  Vermögenshaftsteuer  bei  Zugrundelegung
von  6  Prozent  von  einem  Zehntel  des  Vermögens  voraussichtlich
mindestens  54  Milliarden  Mark  Steuereinnahmen  im  Jahre  bringen
würde.  Und  zwar  bringt  sie  dieses  Erträgnis,  ohne  für  den  Kaufmann ­
  oder  Privatmann  eine  irgendwie  empfindliche  Belastung  darzustellen. ­
  Sie  vereinigt  also  —  und  das  ist  das  Ziel  einer  richtigen
Steuerpolitik  —  zwei  gute  Eigenschaften  in  sich:  Sie  belastet  die
Steuerpflichtigen  nicht  stark  und  bringt  dennoch,  eben  infolge  ihres
Charakters,  dem  Staate  viel  ein.  Ein  einfaches  Beispiel  möge  dies
noch  näher  erläutern:  Ein  Fabrikunternehmen,  das  600  Arbeiter
beschäftigt,  mag  nach  den  gegenwärtigen  Lohnsätzen  etwa  5  bis  6
Millionen  Mark  jährlich  bezahlen,  und  der  Bestand  an  Maschinen
und  sonstigem  Inventar  soll  einen  Friedenswert  von  ca.  200  000  M.,
also  einen  gegenwärtigen  Tageswert  von  etwa  3  Millionen  besitzen.
Die  hierauf  entfallende  Vermögenshaftsteuer  würde  jährlich  18  000  M.
betragen,  eine  Summe,  die  gegenüber  den  Ausgaben  für  Löhne  und
sonstige  Zwecke  (5  bis  6  Millionen)  überhaupt  nicht  ins  Gewicht
fällt.  Man  bedenke  aber,  daß  allein  in  diesem  einen  Fall  für  den
Staat  ein  steuerbarer  Wert  von  3  Millionen  aufgedeckt  ist,  der
bisher  ganz  unberücksichtigt  geblieben  ist.
Ferner  ist  in  Rechnung  zu  setzen,  welche  ungeheueren  Vermögenswerte ­
  der  Staat  zur  Haftung  für  seine  Schuldenlast  in  den
bebauten  Grundstücken  finden  wird.  Auch  hier  sei  ein  Beispiel
erlaubt:  Wir  gehen  aus  von  einem  Gebäude,  dessen  Bauwert  vor
dem  Kriege  100  000  M.,  heute  500  000  M.  betragen  soll.  Die
Vermögenshaftsteuer  würde  sich  also  auf  3000  M.  belaufen.  Die
einzelnen  Wohnungen  haben  vor  dem  Kriege  etwa  800  M.,  jetzt
vielleicht  1300  M.  Miete  erbracht.  Nun  mag  es  dem  Hausbesitzer
erlaubt  sein,  wenigstens  die  Vermögenshaftsteuer  auf  die  einzelnen
Wohnungen,  deren  12  als  vorhanden  angenommen  werden,  mit  je
250  M.  aufzuschlagen.  Eine  solche  Belastung  würde  keine  Ungerechtigkeit ­
  bedeuten,  denn  der  wirkliche  Mietswert  würde  auch  hier ­
        <pb n="44" />
        bei  noch  nicht  erreicht  sein,  wohl  aber  würden  sich  sowohl  für  den
Staat  wie  für  den  Hausbesitzer  erhebliche  Vorteile  ergeben.
Zu  lehrreichen  Schlüssen  gelangt  man  auch,  wenn  man  sich
fragt,  welche  Bedeutung  die  vorgeschlagene  Vermögenshaststeuer  z.  B.
bei  unbebauten  Grundstücken,  die  also  kein  Erträgnis  bringen,  besitzt.
Angenommen,  es  handle  sich  um  ein  solches  Grundstück  in  der  Nähe
einer  Großstadt,  das  einen  Tageswert  von  500  000  M.  darstellt,
aber  nur  als  Wiesenland  für  5000  M.  verpachtet  ist  und  also
1  Prozent  trägt.  Die  Vermögenshaftsteuer  würde  jährlich  3000  M.
erfordern,  eine  scheinbare  Härte,  über  die  aber  der  Grundbesitzer
nicht  klagen  darf,  denn  er  hat  das  Grundstück  nicht  um  der  Verzinsung ­
  willen,  sondern  zu  Spekulationszwecken  erworben.
Außerordentlich  wohltätige  Wirkungen  wird  die  Vermögenshaftsteuer ­
  eben  infolge  der  geringen  Belastung,  die  sie  mit  sich  bringt,
auch  in  bezug  aus  die  Gefahr  einer  Verschiebung  deutschen  Kapitals
in  das  Ausland  ausüben.  Nach  Einführung  der  Steuer  wird
niemand  daran  denken,  aus  steuerlichen  Gründen  sein  Vermögen  im
Ausland  zu  verbergen!  Im  Gegenteil  ist  zu  erwarten,  daß  diejenigen, ­
  die  es  bisher  gemacht  haben,  nunmehr  ihr  Kapital  zurückholen. ­
  Und  der  Staat  sollte  geradezu  Prämien  aussetzen  aus  solche
Handlungsweise,  indem  er  vielleicht  zurückwanderndem  Kapital  eine
gewisse  Steuerfreiheit  zubilligt.  Der  Vorteil  für  die  ganze  Volkswirtschaft ­
  liegt  auf  der  Hand.  Andererseits  hat  der  Staat  nicht
das  geringste  Interesse  daran,  den  Verkauf  wertvoller  Luxusgüter,
z.  B.  wertvoller  Brillanten  usw.,  zu  erschweren  oder  zu  verbieten.
Es  kann  der  deutschen  Volkswirtschaft  nur  damit  gedient  sein,  wenn
totes  Kapital  abwandert,  dafür  flüssiges  Kapital'  als  Blutzuwachs
den  Lebensstrom  unserer  einheimischen  Wirtschaft  verstärkt.
Es  liegt  also  ans  der  Hand,  daß  aller  Voraussicht  nach  die
Vermögenshaftsteuer  dem  Staate  außerordentlich  hohe  Einnahmen
bringen  würde.  Sie  ist  einfach  und  bequem  zu  berechnen  und  zu
erheben,  wird  also  gegenüber  den  derzeitigen  Steuern  nur  sehr
geringe  Verwaltungskosten  verursachen;  was  aber  ganz  besonders
auf  ihre  starke  Ergiebigkeit  hoffen  läßt,  ist  der  Umstand,  daß  eben
infolge  ihrer  nur  geringen  Höhe  der  Anreiz  zu  Steuerhinterziehungen
fast  garnicht  mehr  vorhanden  ist;  es  sei  hier  aus  die  entsprechenden ­
  obigen  Ausführungen  und  Beispiele  verwiesen.  Die
Ergiebigkeit  der  Vermögenshaftfteuer  ist  also  schon  bei  Zugrunde ­
        <pb n="45" />
        45

legung  von  6  Prozent  gewährleistet.  Dieser  Satz  läßt  sich  aber,
wie  oben  gesagt,  bei  eintretendem  erhöhten  Staatsbedarf  entsprechend
erhöhen,  und  zwar  sowohl  ohne  technische  Schwierigkeit,  als  auch
ohne  Störung  des  Wirtschaftslebens;  wenn  man  z.  B.  anstatt
6  Prozent  erforderlichenfalls  8  oder  9  Prozent  Vermögenshaftsteuer ­
  erheben  wollte,  so  würde  auch  dieser  Satz  gegenüber  den
heutigen  noch  keine  übermäßig  starke  steuerliche  Belastung  der  Steuerpflichtigen ­
  darstellen  und  dennoch  int  Gesamtergebnis  dem  Staate,
wie  dargelegt,  ein  wesentliches  finanzielles  Plus  bringen.  Die  Vermögenshaftsteuer ­
  wird  also  auch  dem  finanzwirtschaftlichen  Grundsatz
der  Beweglichkeit,  d.  h.  der  Möglichkeit  größerer  Ergiebigkeit,  durchaus ­
  gerecht.
Selbstverständlich  werden  gegen  meinen  Vorschlag  der  Vermögenshaftsteuer ­
  verschiedene  Einwände  mancherlei  Art  erhoben  werden.
Und  zwar  werden  sich  diese  Einwände  einmal  gegen  die  Vermögenshaftsteuer ­
  als  solche,  gegen  sie  selbst  und  ihre  Einzelheiten  richten,
und  außerdem  werden  mir  die  bekannten  Einwände  entgegengehalten
werden,  die  angeblich  gegen  jede  Einsteuer  (impöt  unique),  als
welche  ich  mir  die  Vermogenshaftsteuer  eigentlich  ja  auch  denke,  sprechen.
Was  zunächst  die  letztgenannten  Einwände  betrifft,  so  wird
immer  behauptet,  die  Einsteuer  möge  vielleicht  ihre  großen  Vorteile
haben,  sei  praktisch  aber  undurchführbar.  So  hinsichtlich  der  Steuerveranlagung: ­
  Die  Selbsteinschätzung  setze  ein  übergroßes  Maß  von
Ehrlichkeit  voraus,  welches  in  Wirklichkeit  nie  vorhanden  sei,  die
amtliche  Einschätzung  andererseits!  erfordere  eine  derartige  Kenntnis
der  Einzelwirtschaften  seitens  der  Einschätzungsbehörden,  wie  sie
ebensowenig  vorhanden  noch  auch  möglich  sei.  Ferner  müsse  die
Einsteuer  bei  der  relativ  bedeutenden  Höhe  der  Steuersumme,  die
sie  dem  einzelnen  ans  einmal  abverlange,  viel  drückender  und  lästiger
empfunden  werden  als  eine  Vielheit  von  Steuern,  die  sich  auf  zahlreiche ­
  Erhebungsakte  verteilten;  diese  starke  steuerliche  Belastung,  ohne
welche  die  Einsteuer  eben  nicht  auskäme,  würde  die  Leute  zur  Unehrlichkeit ­
  in  Steuersachen  reizen.  Endlich  wird  noch  gesagt,  man
könne  bei  der  Einsteuer  nicht  diejenigen  Rücksichten  nehmen,  welche
die  verschiedenen  Quellen,  aus  denen  das  Einkommen  fließt,  erfordern.
Gegen  die  Vermögenshaftsteuer  wird  insonderheit  der  Einwand
erhoben  werden,  daß  die  Einschätzung  bei  ihr  zu  schwierig  sei,  und
daß  gerade  die  von  mir  befürwortete  Methode  der  Selbsteinschätzung
        <pb n="46" />
        46

umfangreiche  Steuerhinterziehungen  ermöglichen  und  veranlassen  wird.
Dieses  Bedenken  mag  vielleicht  für  die  Selbsteinschätzung  an  sich  zutreffen, ­
  hinsichtlich  der  Vermögenshaftsteuer  wird  das  indes  sicher
nicht  der  Fall  sein,  aus  dem  wiederholt  betonten  und  erklärlichen
Grunde  heraus,  daß  sich  bei  der  geringen  Höhe  der  Vermögenshaststeuer ­
  das  große  Risiko  von  Geld-  und  Freiheitsstrafen  eben  einfach
nicht  lohnt.  Vor  allem  ist  auch  wieder  auf  die  ebenfalls  schon  oben.
erwähnte  Maßnahme  hinzuweisen,  daß  der  Staat  jederzeit  das  Recht
haben  muß,  Vermögen  zu  den:  steuerlich  erklärten  Werte  von  dem  Steuerpflichtigen ­
  zu  erwerben.  Nun  könnte  geltend  gemacht  werden,  daß,
wenn  auch  dadurch  Steuerhinterziehungen  nicht  in  so  hohem  Maße
zu  erwarten  wären,  die  Einschätzung  des  eigenen  Verniögens  für
manche  Steuerpflichtige  auch  bei  ganz  ehrlicher  Absicht  tatsächlich
sehr  schwierig  sei.  Das  ist  aber  nicht  der  Fall,  allgemein  wird
wohl  ziemlich  jeder  steuerpflichtige  Vermögensbesitzer  wissen,  wie  hoch
er  sein  Vermögen  und  Einkommen  steuerlich  zu  bewerten  hat.
Schwierig  könnte  unter  den  heutigen  Umständen  vielleicht  die  Tageswertschätzung
  von  solchen  Gegenständen  sein,  die  noch  einer  gewissen
Zwangsbewirtschaftung  unterliegen,  z.  B.  Miethäuser.  Aber  auch
hier  kann  der  Besitzer  schließlich  nicht  umhin,  richtige  Angaben  zu
machen,  weil  er  dem  Risiko  ausgesetzt  ist,  daß  der  Staat  im  Streitfälle ­
  seinen  (des  Steuerpflichtigen)  Besitz  zu  dem  von  ihm  angegebenen
Werte  übernimmt.  Er  muß  somit  die  Zukunstswertsteigerung,  die
bestimmt  eintreten  wird,  sobald  das  Gebiet  der  Mieten  wieder  freigegeben ­
  ist,  wenigstens  annähernd  berücksichtigen,  und  es  wird  dies
bei  ihm  angesichts  der  geringen  Höhe  der  Vermögenshaftsteuer  auch
keine  Rolle  spielen.  Auch  gibt  ja  natürlich  schon  die  Veranlagung
des  Besitztums  zu  Versicherungszwecken  (Feuer,  Einbruch  und  deral.)
einen  relativ  sicheren  Anhalt.  Bei  einem  großen  Teil  der  Häu  er,
ganz  besonders  bei  Villen  und  Fabrikgebäuden,  die  vielfach  schon
unabhängig  von  der  Zwangsbewirtschaftung  sind,  bietet  die  Feststellung ­
  der  heutigen  Tageswerte  selbstverständlich  keine  Schwierigkeiten.
Neben  diesen  praktisch-technischen  Einwänden  könnte  noch  einer
theoretischer  Natur  dahingehend  vorgebracht  werden,  daß  die  Vermögenshaftsteuer ­
  das  Volksvermögen  verringern  würde  und  darum
also  wie  jede  bloße  Vermögenssteuer  bedenkliche  Folgen  nach  sich
ziehen  könnte.  Das  trifft  indes  ebenfalls  nicht  zu,  denn  die  Vermögenshaftsteuer ­
  ist  zwar  aufgebaut  auf.  dem  Gesamtvermögen  der
        <pb n="47" />
        einzelnen  Steuerpflichtigen  und  kann  also  in  dieser  Hinsicht  vielleicht
als  eine  Vermögenssteuer  bezeichnet  werden,  aber  durch  die  Art  der
Zahlung  muß  sie,  wie  oben  dargelegt,  doch  in  die  Klasse  der  E&amp;gt;nkonimensteuer
  gerechnet  werden.
Ein  weiterer  Einwand  wäre  vielleicht  der  der  Ungerechtigkeit
der  Vermögenshaststeuer.  Es  muß  hier  zur  Widerlegung  dessen
wieder  das  obige  Beispiel  von  dem  Manne  herangezogen  werden,
der  bei  einem  Kapitalwert  von  100  000  M.,  den  seine  Fünf-Zimmer-Einrichtung
  darstellt,  ein  Zimmer  int  Werte  von  20  000  M.  verkaufen ­
  muß,  um  in  den  Stand  gesetzt  zu  werden,  die  jährliche  Vermögenshaftsteuer
  zu  entrichten,  die  er  sonst,  ohne  diesen  Verkauf,
nicht  bezahlen  könnte.  Manchen  Beurteilern  scheint  hierin  vielleicht
eine  Ungleichmäßigkeit,  eine  Härte  zu  liegen,  das  ist  es  aber  keineswegs, ­
  denn  wenn  ein  Vermögensgegenstand,  z.  B.  eine  kostspielige
Wohnungseinrichtung  oder  ein  Diamant  keine  Erträgnisse  bringt,
so  muß  der  betreffende  Besitzer  die  Vermögenshaftsteuer  eben  aus
seinem  sonstigen  Einkommen  entrichten.  Ist  er  hierzu  außerstande,
so  hat  er  eben  wirtschaftlich  und  moralisch  kein  Recht,  die  kostbaren
Gegenstände  zu  behalten;  er  muß  einen  Teil  davon  verkaufen  und
das  Geld  zinsbringend  anlegen,  um  auf  diese  Weise  für  den  Rest
die  Vermögenshaststeuer  zahlen  zu  können.  Eine  unbillige  Härte  ist
das  durchaus  nicht,  im  Gegenteil:  Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  sich
aus  einem  solchen  Zwang  sowohl  in  wirtschaftlicher  Beziehung  wie
auf  dem  Gebiete  der  Volkspädagogik  die  größten  und  segensreichsten
Vorteile  ergeben.  Ebensowenig  ist  es  unbillig,  zu  verlangen,  daß
z.  B.  der  Besitzer  eines  Brillantringes  im  Werte  von  100  000  M.
hierfür  eine  jährliche  Vermögenshaftsteuer  von  600  M.  entrichtet.
Dem  übertriebenen  Luxus  der  Gegenwart  würde  hier  eine  sehr
wünschenswerte  und  wirksame  Schranke  gesetzt  werden.
Soweit  die  zur  Hauptsache  möglichen  Einwände  und  ihre
Widerlegung  *).  Was  im  besonderen  noch  den  Haupteinwand,  die
*)  Vielleicht  wird  man  auch  sagen,  daß  die  vorgeschlagene  Selbsteinschätzung ­
  zur  Vermögenshaftsteuer  zur  Bekanntgabe  außerordentlich  hoher
Wertangaben  führt,  und  daß  hierdurch  die  Entente  sich  veranlaßt  sehen
könnte,  einen  neuen  Druck  auf  Deutschland  auszuüben.  Dieser  Einwand  ist
hinfällig,  denn  eS  handelt  sich  um  Jnflationswertangaben,  welche  im  Grunde
nur  für  das  Inland  Bedeutung  haben.  Außerdem  können  die  Hauptwerte
für  Grundstücke,  Häuser  usw.  kein  Objekt  für  die  Begehrlichkeit  der  Gegner
        <pb n="48" />
        Schwierigkeit  und  Gefährlichkeit  der  Selbsteinschätzung  betrifft,  so  sei
hervorgehoben,  daß  sich  diese  seit  der  Miquelschen  Finanzresorm  im
allgemeinen  durchaus  bewährt  hat,  wenn  nur  eben  die  Besteuerung  nicht
durch  ihre  große  Höhe  dazu  verführt,  um  jeden  Preis  eine  Verschleierung ­
  zu  versuchen.  Alles  in  allem  glaube  und  hoffe  ich,  durch
die  bisherigen  Ausführungen  den  volkswirtschaftlichen  Wert  und  die
stnanzwirtschastliche  Zweckmäßigkeit  der  Vermögenshaststeuer  hinreichend ­
  dargetan  und  die  zur  Hauptsache  möglichen  Einwände  gegen
sie  widerlegt  zu  haben.  —
lb)  Die  Lohnproduktionssteuer.
In  meinen  obigen  Ausführungen  habe  ich,  besonders  bei
Widerlegung  der  etwaigen  Einwände,  die  Vermögenshaststeuer  des
öfteren  als  Einsteuer  bezeichnet.  Das  ist  nicht  in  dem  Sinne  zu
verstehen,  daß  sie  die  einzige  Steuer  bilden  sollte,  sondern,  wie  ich
angedeutet  habe,  könnten  zunächst  noch  manche  der  jetzt  bestehenden
Steuern  weitererhoben  werden,  und  außerdem  sehe  ich  in  meinem
Steuerprojekt  noch  zwei  weitere  Steuern,  die  Lohnproduktions-  und
die  Einkommensteuer  vor,  denen  ich  allerdings  nicht.im  entferntesten  die
Bedeutung  beimesse,  wie  der  Vermögenshaftsteuer,  so  daß  für  diese
die  Bezeichnung  „Einsteuer"  vielleicht  zwar  nicht  dem  Wortlaut,
stcher  aber  dem  Sinn  und  der  Bedeutung  nach  gerechtfertigt  erscheint.
Die  Lohnproduktionsstener  trifft  die  gesamte  Produktion,
und  zwar  in  folgender  Weise:  Alle  Einkommen  unselbständiger
Personen  unter  25  000  M.  bleiben  für  diese  steuerfrei,  statt  dessen
bezahlt  jeder  Arbeitgeber  10  Prozent  der  von  ihm  gezahlten  Lohnsumme
jährlich  als  Steuer,  das  ist  dann  eben  die  Steuer,  für  die  ich  den
Namen  „Lohnprodnktionssteuer"  wähle  und  die  unabhängig  und
neben  der  Vermögenshaststeuer  erhoben  wird.  Steuerobjekt  ist  hier
unmittelbar  der  Arbeitnehmer,  mittelbar  die  gesamte  Produktion,
Steuersubjekt  ist  der  Arbeitgeber.  Die  Entrichtung  der  Lohnwerden, ­

  und  bewegliche  Werte,  soweit  sie  sich  für  die  Entente  lohnen,  wird
diese  ohnehin  einzuziehen  suchen.  Außerdem  soll  man  sich  keiner  Täuschung
darüber  hingeben,  daß  die  Entente,  deren  Kommissionen  in  Deutschland
überall  herumspüren,  so  wie  so  über  den  wahren  Stand  unserer  Vermögenslage ­
  recht  gut  unterrichtet  sindl
        <pb n="49" />
        4

49

Produktionssteuer  macht  sich  also  dem  Arbeitnehmer  selbst  nicht
unmittelbar  fühlbar,  da  ja  der  Arbeitgeber  für  ihn  die  Steuer  entrichten ­
  soll.  Ich  möchte  bei  dieser  Gelegenheit  darauf  Hinweisen,
daß  das  nicht  etwa  ein  Novum  darstellt,  wir  haben  vielmehr  etwas
Aehnliches  schon  in  Gestalt  der  öffentlichen  Kranken-  und  Invalidenversicherung, ­
  wo  ja  die  Beiträge  zum  Teil  auch  vom  Arbeitgeber
bezahlt  werden.  Auch  hier  liegt  die  Sache  so,  daß  eigentlich  der
ganze  Betrag  zu  Lasten  des  Arbeitnehmers  geht,  aber  dieser  hat  sich
schon  längst  daran  gewöhnt,  den  vom  Unternehmer  bezahlten  und
meistens  auch  den  gleich  an  seinem  Lohn  in  Abzug  gebrachten
Betrag  gar  nicht  erst  als  Einkommen  anzusehen.
Die  technische  Durchführung  der  Lohnproduktionssteuer  dürfte
kaum  Schwierigkeiten  bereiten.  Sie  wird  unmittelbar  an  der  Quelle
der  Produktion  erhoben,  und  zwar  vom  Arbeitgeber,  der  natürlich
den  Steuerbetrag  bei  seinen  Kalkulationen  mitberücksichtigen  wird
und  muß.  Die  Kontrolle  ist  einfach  und  sicher;  man  wird  jedem
Arbeitgeber  ziemlich  genau  nachrechnen  können,  was  er  im  Jahre  an
Löhnen  und  Gehältern  gezahlt  hat,  Steuerhinterziehungen  werden
also  kaum  möglich  und  sehr  selten  sein.  Ueberdies  könnte  man  ja
auch  hier,  um  ganz  sicher  zu  gehen,  erhebliche  Geld-  und  Freiheitsstrafen ­
  festsetzen.  Ueber  die  Höhe  des  Steuersatzes  kann  man  natürlich ­
  verschiedener  Meinung  sein,  ich  schlage  10  Prozent  der
Jahreslohnsumme  vor;  letzten  Endes  wird  die  Entscheidung  hierüber
immer  von  dem  jeweiligen  Staatsbedarf  abhängen.
Rechtfertigung  und  Kritik.
Es  liegt  nahe,  die  Frage  auszuwerfen:  Wozu  soll  die  Lohnproduktionssteuer ­
  dienen,  und  warum  soll  sie  noch  neben  der  schon
alles  Besitztum  erfassenden  Vermögenshaststeuer  erhoben  werden?
Abgesehen  davon,  daß  der  Staatssäckel  Einnahmen  immer  brauchen
kann  und  Steuern  sich  aus  dem  Grunde  immer  rechtfertigen  lassen
werden,  liegt  die  Antwort  in  Folgendem:  Die  Vermögenshaft-  und
die  Lohnproduktionssteuer  sollen  durchaus  verschiedenen  Zwecken
dienen,  nämlich  die  erstgenannte  der  Deckung  der  inneren  und  die
zweite  der  der  äußeren  Schuld;  beide  Schuldarten  sind  groß  genug,
um  eine  besondere  Steuer  nicht  nur  zu  rechtfertigen,  sondern  geradezu
als  zwingende  Notwendigkeit  erscheinen  zu  lassen.  Die  äußere  Schuld
        <pb n="50" />
        50

kann  nur  durch  Arbeitsprodukte  gedeckt  werden,  und  der  Staat  muß
daher,  wenn  er  diese  Schuld  abbezahlen  will,  naturgemäß  die  Steuerschraube ­
  bei  der  produktiven  Arbeit  selbst  einsetzen.  Nur  durch  eine
Steigerung  der  Produktion  ist  Deutschland  imstande,  sich  dieser  äußeren
Schuld  zu  entledigen.  Die  Steigerung  der  Produktion  aber  wird
steuertechnisch  am  einfachsten  durch  die  Lohnproduktionssteuer  erfaßt
Daneben  beruht  die  Lohnproduktionssteuer  noch  auf  einem  anderen
Grunde:  Eine  Tatsache,  die  bei  den  bisherigen  Untersuchungen  über
die  Deckung  des  Finanzbedarfs  eines  Volkes  allgemein  viel  zu  wenig
beachtet  wurde,  ist,  daß  eine  Besteuerung  der  Produktion  notwendiger
Gebranchsgüter  schon  darum  erforderlich  ist,  weil  eben  stets  ein  gewisser
Prozentsatz  der  Volksgenossen,  mögen  diese  überhaupt  keine  Werte
oder  nur  ideelle  Werte  schaffen,  vom  Erträgnis  der  produzierenden
Stände  erhalten  werden  muß.  Ich  verweise  in  diesem  Zusammenhange ­
  auf  meine  ausführlichen  Darlegungen  im  ersten  Teil  dieser
Schrift  über  den  Unterschied  und  das  Verhältnis  der  produktiven
Personen  eines  Wirtschaftskörpers  zu  den  unproduktiven.  Wer  sich
diese  Tatsache  vor  Augen  hält,  wird  den  Wert  und  die  Notwendigkeit
der  Lohnproduktionssteuer  sicherlich  einsehen.  Aus  dem  Verhältnis
zwischen  produktiver  und  unproduktiver  Arbeit  in  einem  Wirtschaftskörper ­
  ergibt  sich  eben  gerade  der  Sinn  der  Lohnproduktionssteuer.
Bestärkt  wird  diese  Erkenntnis  durch  folgende  Ueberlegung:  Die  Not
unserer  Zeit,  ausgedrückt  in  der  zu  geringen  Versorgung  der  meisten
Volksmitglieder  mit  lebenswichtigen  Produkten,  ist  in  der  Hauptsache
hervorgerufen  durch  die  reduzierte  Arbeitszeit,  den  verminderten ­
  Arbeitswillen  der  produktiv  tätigen  Personen  und  die
große  Vermehrung  der  unproduktiven  Personen.  Diese  Not
kann  nur  behoben  werden  durch  —  das  ist  mittlerweile  leider  schon  zum
Schlagwort  geworden  —  größtmögliche  Steigerung  unserer  Produktion.
Das  aber  kann  man  niemals  erreichen  durch  Konfiskationssteuern,
sondern  lediglich,  wie  erwähnt,  durch  Umwandlung  der  unproduktiven
in  produktive  Volksmitglieder.  Gestärkt  werden  kann  dies  weiter
nur  durch  eine  das  Verhältnis  der  unproduktiven  zu  den  produktiven
Arbeitern  genau  ausdrückende  Lohnproduktionssteuer.  Diese  kann
niemals  die  Lebenshaltung  der  einzelnen  Volksmitglieder  verschlechtern,
denn  die  Lebenshaltung  wird  ausschließlich  durch  die  Gesamtproduktion
bestimmt,  und  diese  wiederum  wird  niemals  beeinflußt  durch  die  Art
oder  Höhe  der  Steuern,  sondern  kann  nur  gehoben  werden  durch
        <pb n="51" />
        Erhöhung  des  Arbeitswillens  und  durch  Vermehrung  der  produktiven
Personen.
Als  Steuersatz  der  Lohnproduktionssteuer  hatte  ich  10  Prozent
der  Jahreslohnsumme  vorgeschlagen.  Das  scheint  zunächst  sehr  viel
zu  sein  und  wird  von  mancher  Seite  als  eine  enorme  Belastung
dargestellt  werden.  Der  Einwand  ist  indes  unberechtigt;  ich  habe
schon  von  jeher  die  Ueberzeugung  gehabt,  daß  ein  Unternehmer,  der
z.  B.  für  einen  Angestellten  600  M.  monatlich  bezahlt,  auch  in  der
Lage  sein  wird,  660  M.  zu  geben,  unter  der  Voraussetzung  natürlich,
daß  er  seine  ihm  dadurch  erwachsenen  Mehrkosten  seinerseits  mit
einkalkulieren  darf.  Die  Lohnproduktionssteuer  ähnelt  wegen  ihres
Steuersatzes  von  10  Prozent  dem  gegenwärtigen  sog.  zehnprozentigen
Lohnabzug.  Es  ist  mir  denn  auch  bei  Vorbringen  meines  Steuerprojektes ­
  einmal  erwidert  worden,  daß,  wenn  die  Idee  der  Lohnproduktionssteuer ­
  auch  richtig  sei,  doch  ein  Tausch  gegen  den  jetzigen
zehnprozentigen  Steuerabzug  kaum  nötig  sei,  denn  zahlenmäßig  mache
es  für  den  Staat  keinen  Unterschied,  ob  er  vom  Einkommen  des
Arbeitnehmers  einen  Abzug  oder  auf  die  Ausgabe  des  Unternehniers
einen  Aufschlag  von  10  Prozent  erhebe.  Gewiß  richtig!  Wie  aber,
wenn  uns  eines  Tages  die  Erkenntnis  kommt,  daß  10  Prozent  nicht
ausreichen?  Dann  ist  bei  dem  Steuerabzug  die  Erhöhung  sehr
erschwert,  denn  wir  müssen  das  Einkommen  direkt  reduzieren.  Neue
Streiks,  neue  Lohnbewegungen  und  neue  Beunruhigungen  des  Wirtschaftslebens ­
  wären  die  Folge.  Ganz  anders  ist  das  Bild,  wenn  es
sich  um  die  allmähliche  Erhöhung  der  Lohnproduktionssteuer  handeln
sollte;  auch  diese  dürfte  nicht  ganz  reibungslos  vor  sich  gehen,
immer  aber  praktisch  viel  leichter  durchführbar  sein  als  eine  Erhöhung
des  Steuerabzuges.  Meines  Erachtens  dürfte  dieser  recht  wesentliche
technische  Unterschied  schon  allein  genügen,  um  die  Umwandlung  des
zehnprozentigen  Steuerabzuges  in  eine  Lohnproduktionssteuer  zu
empfehlen.
Ist  nun  die  Lohnproduktionssteuer  gerecht?  Daß  sie  allgemein
und  gesetzmäßig  ist,  darüber  dürften  kaum  Zweifel  herrschen;  sie  wird
zwar  vom  Arbeitgeber  entrichtet,  aber  von  allen,  Arbeitgebern  und
Arbeitnehmern,  getragen,  eben  ähnlich  wie  die  Beiträge  der  sozialen
Invaliden-  und  Angestellten-Versicherung.  Auch  hinsichtlich  der  Gleichmäßigkeit ­
  der  steuerlichen  Belastung  erfüllt  die  Lohnproduktionssteuer
den  Grundsatz  der  Gerechtigkeit:  Alle  Steuerträger  werden  in  gleichem

4'

51
        <pb n="52" />
        Maße  von  den  10  Prozent  getroffen.  Zu  besonders  lehrreichen
Schlüffen  führt  auch  folgende  Erwägung.  Die  Lohnproduktionssteuer
ist  der  heutigen  Umsatzsteuer  vergleichbar,  nur  viel  gerechter  als  diese;
denn  bei  der  gegenwärtig  geltenden  Umsatzsteuer  muß  für  einen  Artikel
jedesmal,  wenn  er  durch  neue  Hände  geht,  wiederum  Umsatzsteuer
bezahlt  werden,  was  vielfach  eine  endlose  Verteuerung  bedeutet.  Bei
meinem  Vorschlag  der  Lohnproduktionssteuer  aber  kann  niemals  eine
endlose  Doppelbesteuerung  eintreten,  denn  die  Arbeitskosten,  die  ein
Gegenstand  erfordert,  bis  er  in  die  Hände  des  Konsumenten  gelangt,
werden  an  jeder  Stelle  nur  einmal  betroffen.
In  volkswirtschaftlicher  Hinsicht  greift  die  Lohnproduktionssteuer ­
  den  Vermögensstamm  nicht  an,  wie  das  von  den  gegenwärtigen ­
  Konfiskationssteuern  behauptet  werden  muß:  Was  der  Arbeitgeber ­
  an  Löhnen  ausgibt,  das  ist  ja  nicht  sein  Vermögen,  sondern
fällt  unter  Betriebs-  und  Herstellungskosten  im  weiteren  Sinne;
ebensowenig  ist  der  Lohn  das  Vermögen,  der  Vermögensstamm,  sondern
lediglich  das  Einkommen  für  den  Arbeiter.  Der  Gang  des  Wirtschaftslebens ­
  wird  von  der  Lohnproduktionssteuer  auch  nicht  gestört
werden,  ihre  Erhebung  ist  einfach,  dem  Arbeiter  kommt  die  Steuer
infolge  der  Entrichtung  durch  den  Arbeitgeber  kaum  zum  Bewußtsein,
bei  ihrer  etwa  notwendigen  Erhöhung  sind  Gefährdungen  des  Wirtschaftsfriedens ­
  durch  Steuerabwälzungskämpfe  nicht  zu  erwarten,  und
der  sie  bezahlende  Arbeitgeber  berücksichtigt  sie  ja  bei  seiner  Kalkulation
in  ausreichendem  Maße.
Wieviel  wird  nun  die  Lohnproduktionssteuer  bei  Zugrundelegung
der  von  mir  vorgeschlagenen  10  Prozent  der  Jahreslohnsumme  voraussichtlich ­
  einbringen?  Auch  hier  sind  zahlenmäßige  Schätzungen
außerordentlich  schwierig;  man  rechne  sich  aber  nur  einmal  aus,
wieviel  ein  Unternehmen  mit  100  Arbeitern  heutzutage  jährlich  an
Löhnen  bezahlt!  Allein  an  industriellen  Betrieben  sind  aber  der
Vereinigung  der  Deutschen  Arbeitgeberverbände  gegen  100  000  angeschlossen, ­
  welche  etwa  8  Millionen  Arbeiter  beschäftigen.  Ein  einfaches ­
  Rechenexempel  zeigt,  welche  Lohnsumme  sich  schon  bei  dieser
einen  Gruppe  ergeben  muß.  Es  wird  also  gerade  bei  der  Berechnung
der  Steuer  mit  10  Prozent  der  Lohnsumme  sehr  wahrscheinlich  ein
außergewöhnlich  hoher  Steuerertrag  der  Lohnproduktionssteuer  zu
erwarten  sein.  Soviel  über  die  eine  Forderung  der  Finanzwirtschast;
aber  auch  die  andere,  leicht  zu  erreichende  größere  Ergiebigkeit,  wird
        <pb n="53" />
        von  der  Lohnproduktionssteuer  erfüllt:  Es  steht  ja  nichts  im  Wege,
statt  10  auch  z.B.  12  Prozent  der  Jahreslohnsumme  zu  erheben;  ich  glaube
aber,  der  Ertrag  der  Steuer  wird  schon  bei  10  Prozent  so  groß  sein,
daß  eine  Heraufsetzung  des  Steuersatzes  sich  erübrigt.  Außerdem
können  ja  auch  einige  der  jetzt  schon  vorhandenen  Steuern,  besonders
die  Konsumsteuern,  noch  eine  Zeitlang  weiter  in  Kraft  bleiben.
Gegen  jede  Steuer,  besonders  aber  gegen  neue,  werden  Einwendungen ­
  theoretischer  wie  praktischer  Natur  erhoben  werden,  und
sie  lassen  sich  z.  T.  vielleicht  auch  mit  einem  gewissen  Recht  erheben.
Hier  sei  nur  noch  auf  einen  Einwand  volkswirtschaftlicher  Art  eingegangen: ­
  Es  wird  mir  vielleicht  entgegengehalten  werden,  daß  durch
die  Lohnproduktionssteuer,  unter  Aufhebung  des  jetzigen  Steuerabzuges
von  10  Prozent,  die  Geldentwertung  weiter  gefördert  werde,  da  diese
Aenderung  für  viele  Arbeitnehmer  ein  plötzliches  und  vielleicht  sogar
unerwartetes  oder  nicht  verlangtes  erhöhtes  Einkommen  bedeute.
Das  ist  nicht  ganz  unrichtig;  ich  rechne  aber  damit,  daß  wir  sowieso
noch  nicht  an  das  Ende  der  Lohnforderungen  und  Lohnerhöhungen
gelangt  sind  und  daß  gerade  die  jetzige  Zeit  deshalb  besonders
geeignet  erscheint,  eine  derartige  grundsätzliche  Steueränderung  einzuführen. ­
  Die  Unternehmer  werden  großenteils  geneigt  sein,  bei
neuen  Lohnbewegungen,  vielleicht  zunächst  zu  gleichen  Teilen,  später  ganz
den  jetzt  bestehenden  zehnprozentigen  Steuerabzug  auf  ihre  Schultern
zu  übernehmen,  natürlich  gegen  Berücksichtigung  dieser  Tatsache  bei
der  Kalkulation,  und  wenn  dann  der  Staat  eines  Tages  die  gesetzliche
Billigung  dazu  ausspricht,  so  wäre  die  dann  noch  vorzunehmende
formelle  und  sachliche  Aenderung  kaum  erwähnenswert.  —  Ich  hatte
oben  gesagt,  daß  man  bei  notwendig  werdendem  Staatsbedarf  statt
10  Prozent  Lohnproduktionssteuer  auch  einen  höheren  Satz  erheben
könnte.  Wenn  ich  einer  solchen  Erhöhung  das  Wort  rede,  so  wird
das  selbstverständlich  von  mancher  Seite  für  eine  ungerechte  Besteuerung
der  großen  Massen  und  für  einen  unglaublich  kapitalistischen  Vorschlag
und  Vorstoß  gehalten  werden.  Das  ist  es  aber  keineswegs,  sondern
selbst  eine  Lohnproduktionssteuer  von  20  Prozent  ist  durchaus  sinngemäß ­
  und  beruht  letzten  Endes  einfach  aus  der  unveränderlichen
Tatsache,  daß  die  80  Prozent  produktiven  Arbeiter  —  man  vergleiche
mein  oben  gebrachtes  Beispiel  dieser  Art  —  von  dem  Gesamtresultat
ihrer  Arbeit  den  fünften  Teil  zur  Ernährung  der  übrigen,  also  der
unproduktiven  Personen,  abgeben  müssen.
        <pb n="54" />
        54

c)  Die  Einkommensteuer.

Die  dritte  und  letzte  in  meinem  Projekt  vorgesehene  Steuer  ist
die  Einkommensteuer;  sie  soll  alle  Einkommen  über  25000  M.  mit
einem  Satz  bis  zu  20  Prozent  treffen.  Diese  Zahlen  schlage  ich
nach  dein  augenblicklichen  Kursstände  vor;  sollte,  was  ja  leider  nicht
ausgeschlossen  ist,  die  Inflation  noch  wesentlich  weitere  Fortschritte
machen,  jo  wäre  diese  Grenze  selbstverständlich  eines  Tages  höher  zu
legen.  Ich  betone  ausdrücklich,  daß  nur  alle  Einkommen  über
25000  M.  der  Einkommensteuer  unterliegen  sollen,  nicht  dagegen
die  gesparten  Betrüge,  also  Vermögen;  diese  sind  nur  zur  Vermögenshaftsteuer ­
  heranzuziehen.  Steuerobjekt  der  Einkommensteuer  ist
hiernach  das  verbrauchte  Einkommen,  Steuersubjekt  die  Personen
mit  einem  Einkommen  über  25000  M.  Bezüglich  der  Erhebung  der
Einkommensteuer  möchte  ich  anheimstellen,  einmal  zu  erwägen,  ob  es,
wenn  auch  nicht  in  allen,  so  doch  in  vielen  Fällen  möglich  wäre,  die
Erhebung  der  Steuern  an  die  Quelle  zu  legen,  wie  dies  mit  dem
gegenwärtigen  zehnprozentigen  Steuerabzug  geschieht.  Ich  denke  z.  B.
an  eine  große  Aktiengesellschaft  mit  zehn  oder  noch  mehr  Millionen
Mark  Kapital.  Es  unterliegt  gar  keinem  Zweifel,  daß  die  Steuerbearbeitung ­
  sehr  vereinfacht  würde,  wenn  die  Einkommensteuer  wie
auch  die  Vermögenshaftsteuer  sogleich  bei  der  Gesellschafr  erhoben
werden.  Die  Besitzer  der  Aktien  könnten  dann  steuerfrei  bleiben  und
wären  nur  aus  Gründen  der  Kontrolle  verpflichtet,  ihren  Besitz  anzugeben.
Dieses  Verfahren  hätte  den  großen  Vorteil,  daß  auch  ausländische  Besitzer ­
  unserer  Aktien  indirekt  zu  unseren  Steuern  herangezogen  würden.
Ich  will  nicht  behaupten,  daß  dieser  Vorschlag  unbedingt  gut  ist,
aber  er  verdient  jedenfalls  eingehende  Erwägung.  Die  Hauptsache
ist  für  mich,  in  jeder  Beziehung  zu  erstreben,  die  Steuermethode  zu
vereinfachen,  um  Beamtenmaterial  zu  ersparen,  denn  jeder  ersparte
Beamte  bedeutet  für  alle  anderen  Mitglieder  eines  Wirtschaftskörpers
eine  Verbesserung  der  Lebenslage  dadurch,  daß  dieser  Beamte  dann
zu  einer  produktiven  Arbeit  genötigt  wird.  Als  Steuersatz  hatte  ich
bis  zu  20  Prozent  vorgeschlagen;  ob  das  richtig  oder  zu  viel  oder
zu  wenig  ist,  darüber  kann  man  naturgemäß  verschiedener  Anficht
sein;  als  Hauptforderung  hinsichtlich  der  Bemessung  ist  aufzustellen,
daß  der  Steuersatz  der  Einkommensteuer  so  hoch  bemessen  wird,  daß
die  Steuer  de  facto  keine  Konfiskationssteuer  wird,  die  den  Trieb
        <pb n="55" />
        55

zu  der  volkswirtschaftlich  wichtigen  Kapitalbildung  lahmlegt.  Ich
darf  auch  hier  auf  meine  obigen  Ausführungen  über  diesen  Punkt
verweisen.

Rechtfertigung  und  Kritik.
In  dem  von  mir  vorgeschlagenen  neuen  Steuersystem  bildet,
wie  dargelegt,  die  Vermögenshaftsteuer  das  Rückgrat.  Neben  ihr
soll,  besonders  aus  sinanzpolitischen  Gründen,  die  Lohnproduktionssteuer
  erhoben  werden,  die,  aller  berechtigten  Erwartung  nach,  ebenfalls
  recht  ertragreich  sich  gestalten  lassen  wird.  Es  könnte  daher
eine  Einkommensteuer  als  selbständige  Steuer  neben  den  beiden  erstgenannten ­
  mit  Recht  als  überflüssig  angesehen  und  die  Frage
ausgeworfen  werden:  Wozu  denn  noch  neben  Vermögenshaft-  und
Lohnproduktions-  eine  besondere  Einkommensteuer?  Man  soll  die
Steuerpflichtigen  doch  nicht  mehr  belasten,  als  unbedingt  nötig  ist.
Erwägungen  dieser  Art  sind  zweifellos  verständlich  und  entbehren
auch  nicht  einer  gewissen  Berechtigung,  denn  schon  die  Produktionssteuer ­
  erfaßt,  da  sie  naturgemäß  alle  Produkte,  wenn  auch  nur  um
ein  geringes,  verteuert,  diejenigen  Kreise,  die  viel  ausgeben  können
und  auch  tatsächlich  viel  ausgeben,  erheblich  stärker  als  diejenigen,
die  nur  über  ein  geringes  Einkommen  verfügen.  Allein,  das  Volksempfinden ­
  ist  nun  einmal  daran  gewöhnt,  daß  die  größeren  Einkommen ­
  noch  eine  direkte  Besteuerung  erfahren,  und  darum  empfiehlt
sich  die  Beibehaltung  dieser  Steuerart  aus  psychologischen  Gründen.
Die  Einkommensteuer  in  dieser  Weise  ist  also  ein  Zugeständnis  an
das  Empfinden  der  großen  Massen  der  Bevölkerung.  Für  diese
wird  es  ganz  unverständlich  sein,  daß  es  richtig  sein  könnte,  große
Einkommen  zunächst  wenigstens  zu  einem  Teile  unbesteuert  zu  lassen;
aber  nichtsdestoweniger  ist  an  der  Forderung  festzuhalten,  daß  die
Einkommensteuer,  die  die  Einkommen  über  25000  M.  trifft,  ihrer
tatsächlichen  Wirkung  nach  nicht  zu  einer  den  Vermögensstamm
angreifenden  und  allmählich  aufzehrenden  Konfiskationssteuer  mit
volkswirtschaftlich  vernichtenden  Folgen  wird.
Soviel  über  Grund  und  Zweck  der  Einkommensteuer!  Was
nun  in  bezug  hierauf  die  steuerlichen  Grundsätze  der  Gerechtigkeit,
der  Volkswirtschaft  und  der  Finanzwirtschaft  anlangt,  so  muß  man
sagen,  daß  die  Einkommensteuer  zwar  nicht  allgemein  ist,  da  sie  ja
        <pb n="56" />
        56

nur  die  Personen  mit  einem  Jahreseinkommen  von  mehr  als
25000  Mark  erfaßt?)  Trotz  dieser  Nicht-Allgemeinheit  und  Nicht-Gleichmäßigkeit
  ist  die  Einkommensteuer  gerecht,  man  kann  sogar
sagen:  gerade  deswegen  ist  sie  gerecht,  sie  trägt  dem  allgemeinen
Volksempfinden,  daß  größere  Einkommen  besonders  zu  belasten  sind,
gebührend  Rechnung.  Was  die  volkswirtschaftlichen  Gesichtspunkte,
unter  denen  die  Einkommensteuer  zu  betrachten  ist,  betrifft,  so'  wird
sie  kaum  in  irgendeiner  Weise  störend  in  den  Gang  des  Wirtschaftslebens ­
  eingreifen;  Wirtschaftskämpfe  wird  sie  nicht  Hervorrufen.
Schon  größer  und  näherliegend  ist  die  Gefahr,  daß  die  Einkommensteuer ­
  den  Vermögensstamm  angreifen  könnte;  hier  muß  der  Steuersatz ­
  sich  eben  in  sinngemäß  vernünftigen  Grenzen  halten.  Dafür  in
dem  Maße  zu  sorgen,  wie  es  das  Gesamtinteresse  erheischt,  wird  die

*)  Es  entsteht  au  dieser  Stelle  die  Frage,  wie  die  sehr  große  Zahl
derjenigen  Gewerbetreibenden  steuerlich  zu  erfassen  sind,  die  ohne  Angestellte
arbeiten  und  unter  25000  M.  verdienen?  Hierauf  ist  zu  antworten,  daß
jeder  selbständige  Arbeiter,  dessen  Einkommen  also  nicht  schon  durch  einen
ihn  beschäftigenden  Betrieb  versteuert  wird,  selbstverständlich  sein  Einkommen
bis  zur  Höhe  von  26000  M.  mit  dem  Satz  der  Lohnumsatzsteuer  zu  versteuern
hat.  Ein  Beispiel  wird  die  Sache  am  besten  erhellen.  Ein  selbständiger
Geschäftsmann  mag  jährlich  netto  40000  M.  verdienen,  er  hat  alsdann  im
Laufe  des  Jahres  auf  25000  M.  die  zehnprozentige  Lohnprodnktionssteuer
für  seine  Person  abzuführen,  der  Mehrgewinn  von  15000  M.  wäre  mit
300000  M.  zu  kapitalisieren,  wofür  1800  M.  als  Vermögenshaftsteuer  in
Betracht  käme.  Es  verbleiben  ihm  dann  13200  M.,  wovon  er  10000  M.
verbraucht,  die  mit  2000  M.  Einkommensteuer  zu  belasten  sind.  Die  dann
noch  ersparten  1200  M.  sind  steuerfrei,  weil  diese  Ersparnis  schon  von  der
Vermögenshaftsteuer  ersaßt  ist,  und  hierfür  kommt  eine  Versteuerung  erst
im  nächsten  Jahre  in  Frage.  (Ein  ausführliches  Beispiel  ist  im  Schlußkapitel
  angegeben.)
Im  Anschluß  hieran  ist  zu  erwägen,  wie  es  um  die  unselbständigen
Personen  oder  überhaupt  um  die  in  der  Produktion  tätigen  Personen  bestellt
ist,  die  über  25000  3R.  verdienen.  Hier  würde  sich  die  Sache  folgendermaßen
stellen:  Bis  zur  Höhe  von  25000  M.  sind  alle  im  Betrieb  beschäftigten  Personen, ­
  die  Chefs  so  gut  wie  die  Prokuristen,  Angestellten  und  Arbeiter,  als
Glieder  des  Betriebes  anzusehen,  und  nicht  die  Personen  selber,  sondern  der
Betrieb  als  solcher  hat  für  diese  die  Lohnumsatzsteuer  zu  erledigen,  wodurch
der  Vorteil  entsteht,  daß  die  auf  diese  Personen  entfallende  Lohnumsatzsteuer
ebenfalls  als  Produktionskosten  in  der  Kalkulation  auftreten.  Soweit  diese
Personen  ein  höheres  Einkommen  als  25000  M.  haben,  unterliegen  sie  selbstverständlich ­
  der  Einkommenbesteuerung.
        <pb n="57" />
        57

volkswirtschaftliche  Pflicht  der  Steuergesetzgebung  sein.  Daß  eine
Einkommensteuer,  wie  ich  sie  plane,  im  Interesse  unserer  Volkswirtschaft ­
  liegt,  dürste  aus  folgender  Ueberlegung  erhellen^  Schon  heute
kommt  es  häufig  vor,  daß  Unternehmer  buchmäßig  wohl  viel  verdienen, ­
  aber  in  Wirklichkeit  stark  verschuldet  sind  und  kaum  noch  den
nötigen  Kredit  finden,  um  den  für  die  Einkommensteuer  nötigen
Betrag  aufzubringen.  Wenn  man  sich  dieses  vergegenwärtigt,  so
wird  man  einsehen,  daß  in  unserer  gegenwärtigen  Steuerpolitik  ein
böser  Rechenfehler  ist,  denn  es  hat  doch  schlechterdings  keinen  Zweck,
von  einem  verschuldeten  Unternehmer  Steuern  zu  erheben,  vorausgesetzt, ­
  daß  die  Verschuldung  nicht  durch  private  Verschwendung  eingetreten ­
  ist.  Es  ist  überhaupt,  wie  des  näheren  auszuführen  ist,
ein  steuerlicher  Unterschied  zwischen  den  verschiedenen  Unternehmen
zu  machen,  und  zwar  nach  der  Art  und  Weise,  wie  sie  ihren  buchmäßig ­
  erzielten  Gewinn  verwenden.  Solange  ein  Unternehmer  den
Gewinn  wieder  in  Neuanlagen  oder  Warenvorräten  investiert,  solange
kann  der  Staat  kein  Interesse  daran  haben,  diesem  Unternehmer,  der
voll  und  ganz  im  Interesse  der  Volkswirtschaft  handelt,  durch  zu
hohe  Steuern  das  Blut  zu  entziehen.  Wenn  ein  Unternehmer  in
einem  Jahre  eine  Million  Mark  verdient,  aber  den  größten  Teil
seines  Gewinnes  in  seinem  Unternehmen  weiter  arbeiten  läßt  und
auf  jeden  Fall  nur  100000  M.  für  seinen  Privatgebrauch  entnimmt,
so  müßte  es  dem  Staat  vollkommen  genügen,  in  diesem  Jahre
20000  M.  Einkommensteuer  von  ihm  zu  erheben;  diese  Zahlung
wird  der  betreffende  Unternehmer  immer  leisten  können.  Ergibt  sich,
daß  er  im  nächsten  Jahre  für  seinen  Privatgebrauch  statt  100000  M.
nunmehr  300000  M.  entnimmt,  so  muß  er  selbstverständlich  60000  M.
Steuern  entrichten.  Ich  habe  wiederholt  betont,  daß  unsere  Steuerpolitik ­
  so  aufgebaut  sein  muß,  daß  alle  Personen  mit  großem
Einkommen  wieder  ein  Interesse  daran  haben,  Kapital
anzusammeln,  also  zu  sparen,  denn  aufgehäufte  und  nicht  verbrauchte ­
  Gewinne  bedeuten  auf  jeden  Fall  zunächst  einen  Zuwachs
des  Volksvermögens.  Der  Staat  müßte  also  sagen:  „Wenn  du  eine
Million  verdienst,  aber  nur  100000  M.  davon  ausgibst,  dagegen
900000  M.  sparst,  so  belohne  ich  deine  Sparsamkeit  dadurch,  daß
ich  die  900000  M.  vorläufig  nicht  besteuere.  Selbstverständlich  muß
ich  diese  Summe  zur  Vermögenshaftsteuer  heranziehen,  aber  diese
macht  ja  nur  6 / 10  Prozent  aus,  während  du  selbst  mit  dem  ersparten
        <pb n="58" />
        58

Kapital  von  900000  M.  mindestens  5  Prozent,  d.  h.  also  45000  M.,
oder,  menn  du  dieses  Geld  industriell  anlegst,  vielleicht  noch  mehr
verdienen  kannst."
Kann  man  sich  aber  dennoch  nicht  zu  der  Erkenntnis  durchringen, ­
  daß  es  im  Interesse  der  ganzen  Volkswirtschaft  liegt,  den
unverbrauchten  Teil  der  großen  Einkommen  steuersrei  zu  lassen,  so
gibt  es  noch  den  einen  Ausweg,  den  ganzen  Gewinn  mit  20  Prozent
Einkommensteuer  zu  belasten,  dem  Unternehmer  sein  Betriebskapital
aber  dadurch  zu  erhalten,  daß  er  für  den  Teil  der  Steuersumme,  die
aus  den  unverbrauchten  Gewinn  errechnet  ist,  Staatsanleihe  gratis
erhält.  Er  kann  diese  dann  im  Notfälle  bei  einer  Bank  diskontieren,
und  die  im  Interesse  der  ganzen  Volkswirtschaft  notwendige  Flüssigkeit ­
  seines  Unternehmens  bleibt  wenigstens  erhalten.
Wird  nun  die  Einkommensteuer  —  das  ist  die  Frage,  die  vom
Standpunkt  der  Finanzwirtschast  und  der  Praxis  gestellt  werden
muß  —  viel  einbringen?  Diese  Frage  dürfte  mit  gutem  Gewissen
und  aller  Voraussicht  nach  zu  bejahen  sein,  und  zwar  aus  folgenden
Gründen:  Erstens  gibt  es  in  Deutschland  heute  zahllose  Leute,  die
mehr  als  25000  M.  jährlich  verdienen,  und  zweitens  ist  der  Steuersatz ­
  bis  zu  20  Prozent  schon  eine  Gewähr  für  einen  reichen  Steuerertrag. ­
  Bei  dieser  Gelegenheit  möchte  ich  noch  auf  eine  Tatsache
aufmerksam  machen,  die  mir  besonderer  Beachtung  wert  zu  sein  scheint:
Es  ist  schwierig,  dafür  zu  sorgen,  daß  überseeische,  in  unserem  Lande
arbeitende  Firmen  zu  einer  korrekten  Geschäftsführung  gezwungen
werden.  Es  ist  schon  in  Friedenszeiten  häufig  passiert,  daß  die
überseeischen  Stammhäuser  enorme  Gewinne  erzielten,  dagegen  die
hiesigen  Tochterfirmen  niemals  einen  steuerlich  erfaßbaren  Gewinn
aufwiesen.  Mein  Vorschlag,  von  dem  Gewinn  nur  diejenige  Summe
zu  versteuern,  die  verbraucht  ist,  würde  hier  nun  besonders  heilsam
wirken,  da  die  betreffenden  Firmen  dann  ein  Interesse  daran  haben,
umgekehrt  überschüssige  Gewinne  in  unserem  Lande  zu  investieren,
um  damit  der  überseeischen  Steuergesetzgebung  zu  entgehen.  —  Das
zweite  steuerliche  Moment  der  Finanzwirtschaft,  die  Beweglichkeit  der
Steuer,  ist  bei  der  Einkommensteuer  auch  vorhanden:  Man  kann  bei
erhöhtem  Staatsbedarf  den  Steuersatz  erhöhen,  natürlich  immer  nur
so  weit,  daß  die  Steuer  den  Vermögensstamm  nicht  angreift  und
damit  zu  einer  volkswirtschaftlich  wie  finanzpolitisch  gleich  schädlichen
Konfiskationssteuer  wird.
        <pb n="59" />
        59

Man  könnte  mir  vielleicht  entgegenhalten,  daß  meine  Steueridee
die  Unternehmer  veranlassen  könnte,  sich  große  Lager  anzuschaffen.
Hierzu  liegt  aber  gar  keine  Veranlassung  vor,  denn  der  Besitzer  bleibt
ja  auch  dann  von  der  Einkommensteuer  frei,  wenn  sich  das  Geld
auf  einem  Bankkonto  befindet.  Außerdem  wird  die  Auffüllung  und
Abstoßung  von  Lagern  stets  von  wirtschaftlichen  Motiven  abhängen,
die  durch  diesen  Steuerplan  gar  nicht  beeinflußt  werden  können.
Selbst  wenn  aber  mein  Plan  die  Anhäufung  von  Lagern  fördern
sollte,  so  wäre  dies  nicht  nur  kein  Fehler,  sondern  sogar  sehr  gut,
denn  wir  müssen  unbedingt  dafür  sorgen,  daß  wir  wieder  Vorräte  in
allen  Artikeln  bekommen,  denn  nur  dann  können  wieder  geordnete
Verhältnisse  eintreten,  nur  dann  kann  das  notwendige  Ziel,  daß  sich  alle
Unternehmer  mit  mäßigen  Zwischengewinnen  begnügen,  erreicht  werden.
Schon  in  Friedenszeiten  haben  große  Aktiengeschäfte  unter  Protest  der
Kltinaktionäre  den  Gewinn  verschleiert  und  nur  eine  geringe  Dividende
verteilt.  Es  ist  zweifellos,  daß  dieses  Verhalten  vom  Standpunkt
der  gesamten  Volkswirtschaft  aus  sehr  vorteilhaft  war.  Ich  könnte
mir  denken,  daß  mein  Vorschlag  erst  recht  die  größeren  Gesellschaften
veranlassen  würde,  möglichst  überhaupt  keine  Dividende  auszuzahlen,
vorausgesetzt,  daß  die  Mehrzahl  der  Großaktionäre  auf  eine  Dividendenausschüttung ­
  nicht  angewiesen  ist,  wie  es  sehr  häufig  vorkommt.  Man
könnte  einwenden,  daß  hierdurch  das  Interesse  der  Kleinaktionäre
geschädigt  wird.  Die  Kleinaktionäre  sind  aber  für  das  gute  Funktionieren
der  gesamten  Volkswirtschaft  nicht  nötig;  wenn  ihnen  die  drohende
Nichtauszahlung  einer  Dividende  zu  gewagt  erscheint,  so  sollen  sie
aus  solchem  Unternehmen  herausbleiben  und  sich  solche  Papiere  anschaffen, ­
  die  ihnen  eine  sichere  Verzinsung  einbringen.
Auch  der  Einwand,  daß  eine  Verbrauchssteuer  von  20  Prozent
erst  recht  Veranlassung  geben  würde,  den  Steuerfiskus  zu  betrügen,
etwa  in  der  Weise,  daß  Privatausgaben  als  Geschäftsspesen  gebucht
werden,  ist  meines  Erachtens  nicht  durchschlagend.  Wenn  jemand
bei  dieser  bequemen  Steuerform  noch  betrügen  und  die  Gefahr  einer
Zuchthausstrafe  nicht  scheuen  sollte,  dann  wird  er  ganz  bestimmt  bei
einer  Konftskationssteuer  von  etwa  50  Prozent  vom  gesamten  Gewinn
zu  schwindeln  versuchen  und  die  Volkswirtschaft  dadurch  noch  mehr
schädigen;  denn  entscheidend  für  die  Schädigung  ist  die  Höhe  der
Summe,  mit  welcher  er,  durch  den  Betrug  steuerfrei,  an  die  Volkswirtschaft ­
  Ansprüche  zur  Befriedigung  seiner  privaten  Bedürfnisse
        <pb n="60" />
        stellt.  Daß  diese  Summe  bei  einer  Konfiskationssteuer  höher  sein
wird,  unterliegt  keinem  Zweisel.
Was  mir  noch  erwidert  werden  könnte,  ist:  Wie  ich  es  mir
eigentlich  denke,  unsere  ungeheuren  laufenden  Ausgaben  zu  decken,
wenn  die  größeren  Einkommen  so  milde  besteuert  werden?!  Hierauf
ist  zu  antworten,  daß  durch  die  Gewinne  jährlich  eine  Vermehrung
des  Volksvermögens  stattfindet,  die  somit  erlaubt,  einen  Teil  der
laufenden  Ausgaben,  und  zwar  jene  für  produktive  Staatsarbeiter,
aus  dem  Anleiheweg  zu  beschaffen,  ohne  daß  das  Verhältnis  der
Schulden  zum  Volksvermögen  eine  wesentliche  Aenderung  erfährt.
Endlich  könnte,  um  der  steuerlichen  Gerechtigkeit  völlig  zu
genügen,  die  Einkommensteuer,  wie  es  jetzt  schon  geschieht,  entsprechend
gestaffelt  werden,  immer  aber,  wie  gesagt,  mit  dem  Vorbehalt,  Laß
eben  die  ungefähre  Höhe  von  20  Prozent  des  tatsächlichen  Nettoeinkommens ­
  (des  Privatverbrauchs)  nicht  überschritten  wird.

4.  Teil.
Zusammenfassende  Kritik  des  neuen
Systems.
Das  also  ist  das  neue  Steuersystem,  wie  ich  es  für  zweckmäßig
halte  und  vorschlage.  Schon  Lei  Beginn  meiner  Ausführungen  hatte
ich  gesagt,  daß  einer  vielleicht  aus  volkserzieherischen  Gründen  —
z.  B.  Bekämpfung  eines  übermäßigen  Luxus  durch  besondere  Luxussteuern ­
  —  empfehlenswert  und  sogar  notwendig  erscheinenden  Beibehaltung ­
  mancher  der  gegenwärtigen  Steuern  nichts  im  Wege  stände.
Im  übrigen  soll  sich  die  gesamte  direkte  und  indirekte  Besteuerung
nach  dem  von  mir  vorgeschlagenen  System  auf  folgender  Grundlage ­
  —  das  sei  hier  noch  einmal  kurz  zusammengefaßt  —  aufbauen:
Eine  Vermögenshaftsteuer,  die  mit  6  Prozent  vom  zehnten
Teil  des  ganzen  unbeweglichen  und  beweglichen  Volksvermögens
erhoben  wird,  deckt  automatisch  die  ganze  innere  Staatsschuld,  da
mit  dieser  proportional  der  Wert  des  Volksvermögens  steigt  und
fällt.  Diejenigen  finanziellen  Bedürfnisse,  welche  dadurch  entstehen,
daß  erstens  ein  Teil  der  Bevölkerung  reale  Werte  nicht  produziert,
und  daß  Deutschland  zweitens  gezwungen  ist,  einen  Teil  seiner  Arbeit

60
        <pb n="61" />
        61

in  Form  der  Kriegsentschädigungen  als  äußere  Schuld  an  das  Ausland ­
  abzuführen,  werden  durch  die  Produktionssteuer  gedeckt,  die
mit  10  Prozent  vom  Gehalt  und  Lohn  sämtlicher  Angestellten  und
Arbeiter  vom  Arbeitgeber  erhoben  wird.  Selbstverständlich  verwandelt ­
  sich  diese  Produktionssteuer  sofort  in  eine  Abgabe,  die  beim
Umsatz  sämtlicher  Waren  in  Erscheinung  tritt,  da  der  Arbeitgeber
diese  Steuer  seinen  Unkosten  zuschlägt.  Aus  Gründen  der  Billigkeit
und  mit  Rücksicht  auf  das  Volksempfinden  reiht  sich  diesen  beiden
Hauptsteuern  noch  eine  Einkommensteuer  an,  welche  aber  nur  das
wirklich  verbrauchte  Einkommen  über  25000  M.  berührt  und  eine
mäßige  Höhe,  etwa  bis  20  Prozent,  nicht  übersteigen  darf.
Von  der  Vermögenshaststeuer,  als  der  Hauptsteuer,  wird  ausnahmslos ­
  jeder  getroffen,  der  Vermögen  irgendwelcher  Art  besitzt,
die  Produktionssteuer  trifft  unmittelbar  den  Arbeitgeber  und  mittelbar
den  Arbeitnehmer,  und  die  Einkommensteuer  trifft  den  kleinsten  Kreis,
nämlich  nur  die  Personen  mit  einem  Jahreseinkommen  von  mehr
als  25000  M.  Es  ist  natürlich  auch  möglich,  daß  jemand  von
allen  drei  Steuern  gleichzeitig  erfaßt  wird;  wir  wollen  z.  B.  annehmen, ­
  daß  ein  Unternehmer  mit  100000  M.  arbeitet  und  einen
Jahresgewinn  von  65000  M.  erzielt.  Unter  der  Voraussetzung,
daß  die  Einkommen  bis  zu  25000  M.  der  Produktionssteuer  unterliegen, ­
  wäre  das  Mehreinkommen  dieses  Unternehmers  von  40000  M.
mit  5  Prozent  zu  kapitalisieren.  Er  hätte  dann  für  das  betreffende
Jahr  ein  Vermögen  von  800000  M.  anzugeben.  Wenn  man  das
Verhältnis  der  Schulden  zum  Volksvermögen  mit  1:10  annimmt,
müßte  er  also  80000  M.  mit  6  Prozent  gleich  4800  M.  als  Vermögenshaststeuer ­
  für  das  betreffende  Jahr  abführen.  Als  Einkommen
würden  ihm  dann  60200  M.  verbleiben,  und  hierauf  wäre  dann  die
Einkommensteuer  zu  berechnen,  die  bei  20  Prozent  also  12040  M.
betragen  würde,  vorausgesetzt,  daß  er  diese  ganze  Summe  für  seinen
Verbrauch  aufwendet.
Vergleicht  man  dieses  aus  nur  drei  Steuerarten  bestehende  System
mit  dem  gegenwärtigen  Steuerwesen,  so  wird  man  auf  den  ersten  Blick
erkennen,  daß  dieses  mit  seiner  Vielheit  von  verschiedenen  Steuern
und  Steuerarten  viel  schwieriger,  verwickelter  und  schwerfälliger  ist,
vor  allem  auch  in  der  praktischen  Durchführung  und  Verwaltung.
Man  denke  z.  B.  nur  an  die  gegenwärtige  Einkommensteuer,  wo
allein  bezüglich  des  zehnprozentigen  Lohnabzuges  derart  viele  Aus-
        <pb n="62" />
        62

sührungsbestimmungen,  Abänderungsvorschriften  usw.  erschienen  sind
und  jetzt  noch  erscheinen,  daß  sich  kaum  der  Fachmann,  geschweige
denn  der  Laie  darin  auskennt  noch  auskennen  kann.  Das  neue
System  ist  bedeutend  einfacher  und  übersichtlicher;  seine  Vorzüge  sind
schon  bei  Besprechung  der  einzelnen  Steuern  oben  hervorgehoben
worden,  so  daß  hier  darauf  verwiesen  werden  kann.  Es  sei  hier
besonders  nur  noch  darauf  hingewiesen,  daß  das  neue  System  trotz
seiner  Einfachheit  und  seiner  nur  drei  Steuern  dennoch  im  ganzen
ergiebiger  und  zugleich  auch  beweglicher  ist  als  das  gegenwärtige
Steuerwesen;  man  wolle  auch  hier  die  oben  gebrachten  Zahlen  mit
den  heutigen  tatsächlichen  Steuerergebnissen  vergleichen  und  sich  außerdem ­
  unter  Zugrundelegung  des  neuenSystems  selbst  einmal  überschlagsweise ­
  ausrechnen,  wieviel  die  drei  Steuern  einbringen  werden;  ich
glaube,  man  wird  zu  überraschend  hohen  Zahlen  gelangen.  Trotz
dieser  Ergiebigkeit  werden  die  drei  Steuern  meines  Systems,  wie
oben  dargelegt,  nicht  als  übermäßig  drückend  empfunden  werden.
Daß  auch  und  gerade  hinsichtlich  der  steuerlichen  Gerechtigkeit  das
neue  System  einen  Vergleich  mit  dem  alten  gut  aushält,  ergibt  sich
schon  aus  der  obigen  ausführlichen  Kritik  des  heutigen  Steuerwesens,
ferner  aus  den  Ausführungen,  die  ich  bei  Würdigung  der  einzelnen
Steuern  zum  Punkte  „Gerechtigkeit"  gemacht  habe.
Letzten  Endes  kommt  es  —  und  damit  gelange  ich  zum  Schluß
meiner  Ausführungen  —  vor  allen  Dingen  daraus  an,  das  Steuersystem ­
  so  zu  gestalten,  daß  nicht  nur  das  Wirtschaftsleben  nicht  gestört,
sondern  sogar  eine  Steigerung  der  Produktion  erzielt  wird.
Das  gilt  für  uns  Deutsche  heute  mehr  als  je;  nur,  wenn  das  Steuersystem ­
  dieser  Forderung  gerecht  wird  und  werden  kann  —  und  das
erhoffe  ich  stark  von  meinem  Vorschlage  —,  können  wir  damit  rechnen,
allmählich  von  unserer  gewaltigen  Schuldenlast  herunterzukommen
und  wirtschaftlich  wieder  zu  gesunden!
Höher  als  all  diese  materiellen  Vorteile  ist  vielleicht  noch  der
Umstand  zu  bewerten,  daß  das  vorgeschlagene  System  auf  die  Volksmoral
  einen  zweifellos  günstigen  Einfluß  ausüben  wird.  Von  der
gegenwärtigen  Steuerpolitik  muß  man  sagen,  daß  ihr  als  schwerster
Mangel  die  geradezu  vergiftende  Wirkung  anhaftet,  die  von  ihr  in
ethischer  Beziehung  ausgeht.  Treu  und  Glauben  werden  erschüttert,
Einfachheit  und  Sparsamkeit  werden  in  allen  Volkskreisen  vernichtet;
wozu  sparen,  wenn  man  gewärtig  sein  muß,  daß  die  Frucht  der
        <pb n="63" />
        63

Arbeit  vom  Staate  rücksichtslos  weggesteuert  wird?!  Es  ist  aber  die
Aufgabe  jeder  wahren  Staatskunst,  sich  der  Steuerpolitik  nicht  nur
als  eines  Mittels  zu  bedienen,  wodurch  der  Geldbedarf  des  Staates
gedeckt  wird,  sondern  die  Steuern  sollen  auch  der  Volkserziehung,
der  Schärfung  des  Volksgewissens,  der  Hebung  der  allgemeinen ­
  Moral  dienen.  In  dieser  Hinsicht  aber  glaube  ich  meinem
System  Vorzüge  zuschreiben  zu  dürfen,  um  derentwillen  es  Annahme
finden  müßte,  auch  wenn  es  selbst  in  manchem  materiellen  Punkte
schwache  Stellen  zeigen  sollte.  Es  dürfte  jedoch  der  Beweis  erbracht
sein,  daß  sich  bei  diesen  Steuerarten  Vorteile  materieller  und  ideeller
Art  harmonisch  miteinander  vereinigen.  Nichts  ist  schädlicher  für  die
Moral,  als  Schulden  zu  haben  und  keinen  Weg  vor  sich  zu  sehen,
aus  dem  man  zu  einer  ordentlichen  Tilgung  seiner  Verpflichtungen
gelangen  kann.  Wer  aber  seine  Schulden  bezahlt,  verbessert  nicht
nur  seine  äußeren  Güter,  sondern  er  verbessert  sich  selbst,  und
darum  ist  es  eine  hohe  Ausgabe,  die  Straße  zu  ebnen,  auf  der  eine
Abzahlung  der  Schulden  ohne  allzu  große  Mühe  ermöglicht  wird.
Das  deutsche  Volk,  dessen  Gemütsverfassung  offenbar  im  Augenblick
stark  erschüttert  ist,  wird  sich  erst  dann  wieder  aus  sich  selbst  besinnen,
seine  alte  Tüchtigkeit  und  Strebsamkeit  entfalten  können,  wenn  es  eine
Zukunft  vor  sich  sieht,  in  der  jedem  einzelnen  wieder  die  Möglichkeit
eröffnet  wird,  durch  Fleiß  und  Sparsamkeit  zu  einem  ruhigen  und
gesicherten  Dasein  zu  gelangen!
Denen,  welchen  meine  vorstehenden  Gedanken  der  Neuordnung
unseres  Steuerwesens  vollkommen  absurd  erscheinen,  rufe  ich  —  vielleicht ­
  gleichzeitig  mir  selbst  zum  Troste,  für  den  Fall,  daß  meine
Schrift  einen  Mißerfolg  haben  wird,  —  das  Wort  zu:
„Neue  Ideen  werden  in  der  Regel  zunächst  verlacht,  dann
bekämpft  und  schließlich  für  selbstverständlich  gehalten!"
        <pb n="64" />
        jJ§K

w

64

Im  Verlage  von
&amp;lt;btto  Elsnervsrlagsgefelisthast  m.b.y.
Berlin  S.  42
ist  ferner  erschienen:
Die  Aeichsabgaben-Ordnung  und  das  Gesetz  über  die  Steuernachsicht ­
  (Generalpardon).  Textausgabe  mit  Einleitung,  Erläuterungen
und  Sachregister  versehen  von  W.  Beuck,  Steuer-Syndikus.  (Elsners
Betriebsbücherei  5.  Band)  272  Seiten  gebunden  M.  16.75
Das  Amsatzsteuergesetz  vom  24.  Dezember  1919.  Textausgabe ­
  mit  Einleitung,  Erläuterungen  und  Sachregister  unter  Mitwirkung ­
  von  Amtsrichter  P.  Aichter  herausg.  von  Syndikus
S).  Ro  h  d  e  und  Steuer-Syndikus  W.  Beuck.  (Elsners  Betriebsbücherei ­
  7.  Band)  264  Seiten  gebunden  M.  19.—
Als  Ergänzung  hierzu:
Die  Ausführungsbestimmungen  zum  neuen  Amsatzsteuergesetz ­
  im  Auszug.  Zum  leichteren  Gebrauch  für  die
Steuerpflichtigen  mit  kurzen  Anmerkungen,  einem  Inhalts-  und  Schlagwörterverzeichnis ­
  versehen,  unter  Mitwirkung  von  Geh.  Rechnungs-Mat
  C.  Pfaffervth  herausg.  von  Syndikus  H.  Mvhde  und
Steuer-Syndikus  W.  Beuck.  (Elsners  Betriebsbücherei  10.  Band)
164  Seiten  M.  11.50
Die  Behördenorganisation.  Zusammengestellt  und  mit  einem
ausführlichen  Sachregister  versehen  von  Megierüngsrat  Walther
Bayrhoffer.  (Elsners  Betriebsbücherei  15.  Band)  184  Seiten
gebunden  M.  19.50
Führer  durch  die  Meichseinkommensteuer.  Ein  Handbuch
und  Kommentar  der  R.-E.-St.  in  der  Fassung  vom  24.  März  1921  von
Dr.  für.,  Dr.  rer.  pol.  H.  Höpker,  Regierungs-  und  Volkswirtschaftsrat. ­
  164  Seiten  M.  15.—
Areutzen  —  @tnc  deutsche  Frage.  Von  Oberregierungsrat
Dr.  für.  Karl  Georg  Aegenborn.  Mitglied  des  Preußischen
Landtages  M.  6.50

Wie  England  den  Krieg  vorbereitete
und  durchführte.
Bearbeitet  auf  Grund  der  bisherigen  amtlichen  Veröffentlichungen
des  englischen  Imperial  Detence  Comittee.
Die  englische  Handelsflotte  vor  und  in  dem  Weltkriege
auf  Grund  der  amtlichen  Darstellung  von  Archibald  Hurd.  I.  Teil
von  Arthur  Bullrich,  Archivrat.  216  Seiten  und  1  Kartenskizze.
Geheftet  M.  20.—,  gebunden  M.  25.—.
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euerpflichtigen  und  kann  also  in  dieser  Hinsicht  vielleicht
'cmögenssteuer  bezeichnet  werden,  aber  durch  die  Art  der
%  sie,  wie  oben  dargelegt,  doch  in  die  Klasse  der  E-n-:
  gerechnet  werden.
weiterer  Einwand  wäre  vielleicht  der  der  Ungerechtigkeit
zenshaststeuer.  Es  muß  hier  zur  Widerlegung  dessen
.obige  Beispiel  von  dem  Manne  herangezogen  werden,
u  Kapitalwert  von  100  000  M.,  den  seine  Fünf-Zimmerdarstellt,
  ein  Zimmer  im  Werte  von  20  000  M.  verum ­
  in  den  Stand  gesetzt  zu  werden,  die  jährliche  Vereuer
  zu  entrichten,  die  er  sonst,  ohne  diesen  Verkauf,
n  konnte.  Manchen  Beurteilern  scheint  hierin  vielleicht
Mäßigkeit,  eine  Härte  zu  liegen,  das  ist  es  aber  keineswenn
  ein  Vermögensgegenstand,  z.  B.  eine  kostspielige
nrichtung  oder  ein  Diamant  keine  Erträgnisse  bringt,
betreffende  Besitzer  die  Vermögenshaftsteuer  eben  aus
igen  Einkommen  entrichten.  Ist  er  hierzu  außerstande,
en  wirtschaftlich  und  moralisch  kein  Recht,  die  kostbaren
zu  behalten;  er  muß  einen  Teil  davon  verkaufen  und
insbringend  anlegen,  um  auf  diese  Weise  für  den  Rest
mshaststeuer  zahlen  zu  können.  Eine  unbillige  Härte  ist
o  nicht,  im  Gegenteil:  Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  sich
olcheu  Zwang  sowohl  in  wirtschaftlicher  Beziehung  wie
.biete  der  Volkspädagogik  die  größten  und  segensreichsten
eben.  Ebensowenig  ist  es  unbillig,  zu  verlangen,  daß
esitzer  eines  Brillantringes  im  Werte  von  100  000  M.
jährliche  Vermögenshaststeuer  von  600  M.  entrichtet,
iebenen  Luxus  der  Gegenwart  würde  hier  eine  sehr
cte  und  wirksame  Schranke  gesetzt  werden.
't  die  zur  Hauptsache  möglichen  Einwände  und  ihre
*)•  Was  im  besonderen  noch  deu  Haupteinwand,  die
leicht  wird  man  auch  sagen,  daß  die  vorgeschlagene  Selbstir
  Vermögenshaftsteuer  zur  Bekanntgabe  außerordentlich  hoher
führt,  und  daß  hierdurch  die  Entente  sich  veranlaßt  sehen
neuen  Druck  auf  Deutschland  auszuüben.  Dieser  Einwand  ist
i  es  handelt  sich  um  Jnflationswertangaben,  welche  im  Grunde
Inland  Bedeutung  haben.  Außerdem  können  die  Hauptwerte
ke,  Häuser  usw.  kein  Objekt  für  die  Begehrlichkeit  der  Gegner

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