45 ihre historische Rolle weiter zu führen. Im übrigen ist der Zu- und Abfluß des Silbers in Indien nicht mehr Ausdruck der Zahlungsbilanz, sondern wird von anderen Gründen be dingt, Daran ändert auch nichts der Umstand, daß die Indier Silberbarren nicht nur zu Ornamenten und sonstigem Schmuck verwenden, sondern auch zur Vermögensanlage benutzen, denn die umgekehrte Transaktion der Umwand lung der Barren in Geld stellt sich nur noch als Verkauf von Metallmengen dar. Im Verkehr mit dem Silberlande China ist die Sache etwas anderes, ohne jedoch das Bild grund sätzlich zu ändern, denn auch England z, B. verschifft Sil ber nach China, ohne daß man diesen Export anders als eine Warentransaktion ansieht. Über Art und Umfang des indischen Silberbedarfs und die sogenannte Thesaurierung läßt sich ein Berichtdes Handelssachverständigen beim Generalkonsulat Bombay näher aus; „Den Gegenwert, welchen der Bauer für seine Landesprodukte in klingender Münze sich auszahlen läßt, benutzt er nicht etwa zur Verbesserung seiner Lebenshal tung, wie z, B, für den Bau einer besseren Hütte, zur An schaffung besserer Kleidungsstücke etc. oder noch viel weni ger zur Verzinsung durch Anlage in Sparkassen und der gleichen, sondern er behält im allgemeinen das Geld in Mün zen bei sich oder behängt damit in Gestalt von Schmuck sachen seine Frau und seine Kinder, Der bislang dem Han del auf diese Weise entzogene Wert ist verschiedentlich auf 300 Millionen Pfund geschätzt worden. Man behauptet so gar, daß die jährlich dem Verkehr entnommenen Summen sich auf 11 Millionen Pfund belaufen sollen. Dieser Betrag dürfte in früheren Jahren, als die Zustände des Landes noch unsicherer waren, erreicht worden sein, doch ist kaum anzunehmen, daß derartige Summen noch jetzt sozusagen vergraben und versteckt werden, und viele Zeichen sprechen dafür, daß auch der indische Sparer sich immer mehr dazu versteht, seinen Reichtum in den Postsparkassen zu hinter legen oder auch in guten mündelsicheren Papieren, auch selbst in Industriebetrieben wie z, B, Baumwollfaktoreien, Kohlenzechen usw, zur Verzinsung anzulegen. Fernerhin 1) Deutsches Handelsarchiv, 1909, II, Teil, Seite 303.