62 der Wechselkurs sich entsprechend ungünstig gestaltet, Auszahlungen auf London verkaufen, also praktisch Gold zahlung in England gegen Silberwährungsgeld in den Straits. Die Straitsregierung hat im Oktober 1907 von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Ein bestimmter Kurs, bei dem die Maßregel eintreten müßte, ist nicht fest gesetzt. Die deutsche Parität des Straits Settlements Dollars läßt sich nur auf dem Wege über den Sovereign gewinnen, und zwar, da 60 $ = 7 £, durch die Rechnung. 7 . 20,42946 60 sodaß 1 $ = Ji 2,383437 ist. Die Goldverschiffungspunkte zwischen Deutschland und Singapur werden theoretisch bestimmt durch die Versendungskosten zuzüglich Beschaf- fungs- bezw. Verwertungskosten von Pfund-Sterling, jedoch sind Edelmetalltransaktionen weder mit Deutschland noch mit England verkehrsüblich, „da die Regierung es vorziehe, unter Abzug von 3 / 16 d für Verschiffungskosten Gold in London in Empfang zu nehmen“. Da 3 / 16 d zirka 6,78°/ 00 der Parität ausmacht, so entspricht der Satz un gefähr den Kosten für das etwas weiter liegende Kalkutta mit 7,81°/oo- Durch diese Gepflogenheit der Regierung, die, wie erwähnt, als Gegenwert Noten hergibt, wird der Gold importpunkt für die Straits auf 2/4 3 / 16 festgelegt. Einen be stimmten Goldexportpunkt kennt man nicht, man wird ihn jedoch ebenfalls 3 / 16 d von der Parität entfernt, also bei _ 2/3 13 / 16 suchen dürfen, da die Spesen in der umgekehrten Richtung kaum andere sind. Nach Ausweis des Diagramms hat sich denn auch der Kurs, abgesehen von der Herbst krisis 1907 und den folgenden Monaten nie unter ?/3 13 / 10 bewegt. Nach der neuesten Veröffentlichung über die Straitswährung*) soll die Straitsregierung gegebenenfalls Silber zum Satze von 2/3 1 11 / 16 in Singapur aufnehmen gegen Auszahlung von Gold in London, Im Oktober 1907 ist dies tatsächlich geschehen. 1) Die Währung in den Straits-Settlements, Kolonialpolitische Stu die von * , *, Schraoller’s Jahrbuch, 1912, II.