8 punkten absieht. Es muß deshalb eine Möglichkeit gefunden werden, die deutsche Wirtschaft so fest zu basieren, daß sie auf normale Weise zu höheren Leistungen befähigt wird. Nicht ein Auspumpen aller Kräfte mit der notwendigen Folge des restlosen Zusammen bruchs darf die Reparationsleistungen ermöglichen, sondern die Organisation der Wirtschaft muß den riesenhaften An forderungen in normaler Weise gerecht werden können. Diese Notwendigkeit weist auf eine neue Wirtschaftsform. Die deutsche Wirtschaft am Scheidewege. Nach der Revolution erscholl ungemein stark und von sehr weiten Kreisen der Arbeiterschaft gestützt, der Ruf nach der Sozialisierung. Die Bemühungen um dieses Problem haben außerordentlichen Umfang gehabt, aber trotz aller Kraftan strengungen und alles guten Willens auf beiden Seiten hat sich keine Ausführungsmöglichkeit für die Sozialisierung finden lassen, und auch die beiden großen Sozialisierungsprogramme, die von Unternehmerseite und Arbeiterführern in langen Konferenzen im Frühjahr 1921 in Essen verhandelt worden sind, haben zu keiner Einigung geführt. Zwischen beiden Vorschlägen, dem Entwurf von Stinnes, Vogler, Silberberg, Dr. Berthold und dem Vorschlag des Arbeiterführers Werner klafft der ganze Zwiespalt der Welt anschauung des verflossenen Jahrhunderts in aller Schärfe und Deutlichkeit: Kapitalismus gegen Sozialismus. Der Arbeiter be trachtet die Sozialisierung als Stichwort seiner neuen Zeit, ohne sich jedoch mit den tatsächlichen Grundlagen der gegenwärtigen Wirtschaft praktisch auseinanderzusetzen und ohne der geschicht lichen Entwicklung, die unbedingt die Grundlage jeder künftigen Wirtschaftsform bilden muß, genügend Rechnung zu tragen. In folgedessen sind die Einwände der Unternehmer gegen die Soziali sierung so stark begründet, daß das Recht der Unternehmer auf ihren Standpunkt unzweifelhaft ist. Auch von den Arbeitern muß zugegeben werden, daß erfahrungsgemäß Staatsbetriebe — und sozialisierte Betriebe sind in ihrer Konstruktion nichts anderes — weniger ertragreich arbeiten und die Allgemeinheit eher belasten als Privatbetriebe. Die Entschädigung, ohne die nun einmal nach der deutschen Verfassung, aber auch nach dem noch viel stärker begründeten Recht der historischen Entwicklung des Eigentums der Besitz nicht enteignet werden kann, würde die ohnehin schon