ungeheuren Staatslasten phantastisch erhöhen, so daß daran gar nicht zu denken ist, und würde, selbst wenn der Privatbesitz als dem Staate geliehenes Dar lehn nur verzinst würde, nichts am kapitalistischen System ändern. Wie soll aber eine bürokratisierte Wirtschaft die notwendigen Leistungen hervorbringen; ist doch selbst die Privatwirtschaft in der gegenwärtigen Lage vielfach und in den meisten Fällen nicht fähig, die Löhne den Lebensnotwendig keiten entsprechend zu gestalten. Auch darin hat der Standpunkt der Unternehmer seine Berechtigung, daß es unbillig wäre, einen einzigen Industriezweig, wie den Bergbau, allein in eine neue Wirt schaftsform überzuführen, während die gesamte übrige Industrie weiter auf kapitalistischer Grundlage aufgebaut sein soll. Das Bestreben der Arbeiter hat dagegen im inneren Kern seine volle Berechtigung, wenn es die Anerkennung des Wertes der Arbeit zum Ziele hat. Die vom Kohlenbergbau zugebilligte Beteiligung der Arbeiter am Gewinn durch die Kleinaktie muß von den Arbeitern als ein Hohn auf ihre Rechte aufgefaßt werden, wird ihnen doch dabei zugemutet, selbst die kapitalistische Wirtschafts form von sich aus im Prinzip für alle Zukunft zu stützen. Gerade unter den gegenwärtigen Lebensverhältnissen würde auch eine Festlegung irgend eines Teiles vom Lohne im Betriebe für die größte Mehrzahl der Arbeiter unmöglich sein, da die Löhne fast in keinem Falle das allgemeine Lebensniveau der Vorkriegszeit gestatten, mithin nicht einmal normalerweise ausreichen. Das Recht, das dem Arbeiter der Besitz von Kleinaktien geben würde, würde außerdem in gar keinem Verhältnis zu ihrem Arbeitswert stehen, sondern nur ihren Besitzverhältnissen entsprechen und tat sächlich gar nichts bedeuten. Es würde daraus auch weder ein materieller noch ein ideeller Nutzen für die Volkswirtschaft ent springen. Die Kleinaktie ist aber auch das einzige — scheinbare — Entgegenkommen der Industrie gegenüber dem berechtigten Ver langen des arbeitenden Menschen, einen dem Wert der Arbeit ent sprechenden Einfluß auf die Wirtschaftsführung der Betriebe zu erhalten. Aber ein wertvolles Moment hat der Gedankenaustausch zwischen Arbeiterschaft und Industrie ergeben, und das ist das beider seitige Bekenntnis, daß nur eine neue Wirtschaftsform, die die höchste Ausnutzung der Produktionsmittel im gemeinwirtschaftlichen Interesse durch gemeinsame Ar beit sicherstellt, die moralische Rechtfertigung für Ein griffe in die bestehende Rechtsordnung in sich trägt.