— 11 — geblieben. Der Klassenunterschied von Kapitalist und Arbeiter besteht fort und damit die Grundlage des politisch und wirtschaft lich den deutschen Volksfrieden vergiftenden Klassenkampfes, der die Aufbauarbeit, die jetzt bevorsteht, in allergrößte Gefahr bringt. Die Arbeit als Werteinlage. Der Gedanke, daß durch eine Beteiligung des arbeitenden Menschen am Ertrage wirtschaftlicher Unternehmungen eine die Volkswirtschaft fördernde Interessengemeinschaft zwischen Unternehmertum und Arbeiterschaft herausgebildet werden kann, ist bereits in weite Kreise des Volkes eingedrungen. Der Grund gedanke ist dabei der, daß der Arbeiter durch die Gewinnbeteili gung zu erhöhten Leistungen angespornt wird. Aber in den meisten Fällen ist die Gewinnbeteiligung nur als ein Lohnsystem und nicht als eine besondere Unternehmungsform gedacht und ermöglicht dem arbeitenden Menschen auch nicht die Teil haberschaft am Gesamtkomplex des Unternehmens. Ursprünglich hat sich die Arbeiterschaft gegen jede Gewinnbeteiligung gesträubt. Sie glaubte darin ein Mittel sehen zu sollen, das ihre großen Organi sationen, durch die sie im Lohnkampf stark geworden war, zu zer trümmern geeignet wäre. Zweifellos hat eine große Anzahl von Vorschlägen der Gewinnbeteiligung diese Tendenz, aber es ist durchaus nicht notwendig, daß die Beteiligung des arbeitenden Menschen am Ertrage wirtschaftlicher Unternehmungen den Ge danken der Arbeiterorganisationen irgendwie berührt, und das hat zu dem Erfolge geführt, daß der Allgemeine Deutsche Gewerk schaftsbund seine Haltung zur Frage der Gewinnbeteiligung bereits merklich geändert hat. Seine Begründung geht darauf hinaus, daß die Notwendigkeit einer Steigerung der Arbeitsleistungen zu dem notwendigen Ausgleich einer Gewinnbeteiligung geführt hat, und daß durch die Einführung des Betriebsrätegesetzes als Anfang eines konstitutionellen Arbeitssystems eine Sicherheit gegen eine Verschleierungstaktik des Kapitalisten geschaffen ist. Die bis herigen Bedenken gegen die Möglichkeit einer wirksamen Kon trolle der Geschäftsführung und Gewinnverteilung sind dadurch beseitigt. Es kommt jetzt auf das System an, das dem berech tigten Streben des arbeitenden Menschen nach dem Ertrage seiner Arbeit in gleicher Weise gerecht werden muß, wie dem Kapital, das die Grundlage für eine produktive Tätigkeit der Arbeit bietet.