15 Dauer seiner Tätigkeit begrenzt wird. Dieser Teilbetrag seiner Arbeitskraft, den der arbeitende Mensch einem Betriebe zur Ver fügung stellt, ist sein im Betriebe wirkendes Kapital. Es wird seinem Werte nach ausgedrückt in der Entlohnung, die zwar in der gegenwärtigen Geldentwertung nicht mehr so vollkommen ein Äquivalent der Arbeit darstellt als früher — und nach unten begrenzt wird durch ein gewisses Existenzminimum. Ist die Ent lohnung einer Tätigkeit aber auch nicht der vollkommene Aus druck ihres Wertes, so ist sie doch, das steht unbedingt fest, der Wert der Arbeit, den sogar der Unternehmer anerkennt. Es wird also von Unternehmerseite nicht angefochten werden können, wenn man den Arbeitsbetrag, der in einem Betrieb eingesetzt wird, als im Entgelt dafür ausgedrückten Kapitalbetrag in die Wirtschaft einsetzt. Da die Bilanz immer für ein Jahr aufgestellt wird, so kann man auch den Arbeitsbetrag in Höhe eines Jahreslohnes für jedes Jahr normieren. Dieser Betrag ist der Gradmesser für die Beteiligung des arbeitenden Menschen am Betriebe. Hierdurch ändert sich der volkswirtschaftliche Begriff „Betrieb“. Während bisher als Betrieb die Summe des Kapitals und die materiellen Werte, Grundstücke und Maschinen, galten, umfaßt der neue Begriff „Betrieb“ zu den bisherigen Grundlagen noch den Wert der Arbeitskräfte, die in dem Betrieb wirken. Das gilt ebenso für die Arbeitskraft des Unternehmers wie jedes bisherigen Angestellten, der künftig ja nicht mehr Angestellter, sondern nach seinem Arbeitswerte Teilhaber ist. Der Begriff Betrieb ist dadurch wesentlich er weitert. Es ist dabei von untergeordneter Bedeutung, wie dieser Betrieb bisher gegliedert war, ob er ein persönliches Unternehmen, eine Aktiengesellschaft oder eine G. m. b. H. war. Alle diese Formen der Unternehmungen haben das eine gemeinsam, daß die kapitalistische Einlage, der bisherige kapitalistische Wert des Be triebes feststeht. Ob dieser sich nun in einer oder in mehreren Händen oder in Aktien geteilt in vielen Händen befindet, ist gleich gültig für die Neugliederung der Wirtschaft. Die Gesellschafts form, auf deren Grundlage der Arbeitnehmer sich mit dem Arbeitgeber assoziiert, wird immer eine Art Aktien gesellschaft sein. In dieser würde der Einzelunternehmer, wenn er seinen Betrieb allein besitzt, mit der Summe der durch den Betrieb vertretenen Aktienwerte und seiner Arbeitsaktie figurieren, in der G. m. b. H. wären es einzelne'Gesellschafter je nach ihrer Kapitaleinlage, in der Aktiengesellschaft die Gesamtheit der Aktio näre mit ihrem Kapital, während auf der anderen Seite die Arbeits-