19 2* bestreiten wollen. Der Grundsatz des möglichst gerechten Aus gleichs in der Teilung des Ertrages nach Maßgabe des Wertein satzes ist einzig und allein nicht nur faktisch das treibende Motiv in der Arbeitnehmerpsyche, sondern auch der Weg des Fortschritts, der doch allein einer Entwicklung Berechtigung gibt und gerade dann, wenn die Gewerkschaften glauben, nicht die Gleichberech tigung von Kapital und Arbeit erstreben zu sollen, sondern der Arbeit erhöhte Berechtigung zuerkennen zu müssen, gerade dann kann die Basis des Rechts allein die gerechte Verteilung des Ertrages nach Maßgabe des Werteinsatzes sein. Jedes Stre ben nach dem Gute eines anderen oder nach dem Ertrage dessen ist a priori als unmoralisch zu verwerfen und eine wirtschaftliche Bewegung auf solcher Grundlage verdient die Gegnerschaft aller rechtlich Denkenden in der Unternehmer- wie in der Arbeiter schaft. Es ist erfreulich, festzustellen, daß auch hier Theorie und Praxis der Gewerkschaften verschieden sind und die Praxis ist doch das Wertvollere. Den vierten Punkt möchte ich vorweg behandeln, weil in dem dritten der Kernpunkt des Problems liegt, auf das ich mit diesen Ausführungen hinauskommen wollte. Dabei kann ich mich un eingeschränkt auf den Standpunkt der Gewerkschaften stellen, daß diese Scheu als Motiv zur Arbeiterzersplitterung kein Fundament zur Gewinnbeteiligung bilden darf, sowie daß die Gewerkschaften heute zu fest stehen, als daß auch nur die Mög lichkeit der Lockerung ihres Gefüges oder überhaupt eines Ein flusses durch derartige Absichten bestände. Aber auch die dies bezüglichen Absichten von Unternehmern sind nicht durchaus und unter allen Umständen als unmoralisch zu verdammen, denn erstens müßten gerade die Gewerkschaften als Kampforganisation auch ihren Gegnern die Inanspruchnahme von Kampfmitteln zu billigen, zweitens aber war das Bestreben von Unternehmern, ihren Betrieb vom gewerkschaftlichen Einfluß freizuhalten, wenigstens in der Mehrzahl der Fälle von patriarchalischen Gesichtspunkten aus diktiert aus dem Bestreben im guten Glauben heraus, für ihre Arbeiter als Familie für sich besser sorgen zu können als für fremde, einer bewußt und gewollt gegnerischen Organisation angehörige Arbeiter. Letzten Endes sind auch die gewerkschaftlichen Mittel nicht immer ein Segen für das Allgemeinwohl, dem sich Unter nehmer wie Arbeiter unter allen Umständen gerechterweise unter ordnen müssen und das als Prinzip auch von allen Seiten anerkannt und gestützt wird.