25 Gewinnbeteiligungsrecht hat, beziffert sich für jedes Jahr in dem Jahresverdienst des arbeitenden Menschen. § 3. Lohn oder Gehalt gelten als Existenzgrundlage der kapitalisierten Arbeitskraft, sowie eine solche in Form einer festen Verzinsung in landesüblicher Höhe auch dem Kapital zusteht. Die Arbeit des Unternehmers gilt ebenso wie jede andere im Betriebe geleistete Arbeit als Wertein lage in den Betrieb. § 4. Als auf Kapital und Arbeit nach Maßgabe ihres Wertes gleichmäßig zu verteilender Betriebsgewinn gilt der über Verzinsung des Kapitals sowie über alle Betriebskosten hinausgehende Reinertrag. Rücklagen gehören zu den Be triebskosten. § 5. Jeder Arbeitnehmer erhält für jedes Geschäftsjahr eine Arbeitsaktie, deren Beteiligungswert dem Wert der tat sächlich eingelegten Arbeit, also der hierfür erhaltenen Be züge, entspricht. Lohnausfall bis zu 6 Wochen wird bei Krankheit auf die Arbeitsaktie wie normal ausgezahlter Lohn verbucht. § 6'. Die Arbeitsaktie hat bis auf die feste Verzinsung die gleichen Rechte mit der kapitalistischen, insbesondere der Mitbestimmung im Betriebe. § 7. Der Betriebsgewinn wird am Jahresschluß auf Kapital- und Arbeitsaktien gleichmäßig verteilt. § 8. Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Es sei noch besonders hervorgehoben, daß vor der Verteilung des Reingewinns auch die normale Verzinsung des Kapitals sowie die notwendigen Rücklagen abgezogen werden, was der kapitalistischen Einlage gleichfalls die notwendige Existenzgrund lage gibt, die dem arbeitenden Menschen Lohn oder Gehalt sichert, und daß auch der Arbeit des Unternehmers genau die gleichen Rechte zustehen, wie der Arbeit eines Angestellten, daß also auch er für seine Arbeit zunächst ein Gehalt in Anrechnung zu bringen hat und am Betriebsüberschuß mit seiner Arbeitseinlage genau so teilnimmt wie jeder andere arbeitende Mensch. Dieses ist not wendig, um auch beim Unternehmer seine bisher der deutschen Wirtschaftsentwicklung so außerordentlich wertvollen individu ellen Kräfte und ihren Einsatz in der Wirtschaft unbeeinträchtigt zu erhalten. Das System der Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit hat aber den Vorzug, daß die individuelle Triebkraft auch dort für die Volkswirtschaft ausgenutzt wird, wo sie bis